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V/0331/2022

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 10.05.2022

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Anlage: Jahresabschluss der AWM, Lagebericht

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage: Jahresabschluss der AWM, Lagebericht

153331 Zeichen

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 1
Wirtschaftsjahr
awm
2021
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster

Geschäftsbericht 2021
2 | Jahresabschluss

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 01
Jahresabschluss | Lagebericht
Wirtschaftsjahr 2021

Geschäftsbericht 2021
02 | Jahresabschluss
Inhalt
Inhalt   02
Bilanz   04
Gewinn- und Verlustrechnung   06
Anhang 
I.  Allgemeine Angaben   07
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden   08
III. Bilanzerläuterungen   10
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung   13
V. Sonstige Angaben   22
VI.  Anlagen
 Anlagennachweis [Anlage 1]   24
 Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen [Anlage 2]   28

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 03
Lagebericht
Vorbemerkung   29 
I.  Grundlagen des Unternehmens   29
II.  Wirtschaftsbericht   30
1.  Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen   30
European Green Deal   30
Erneuerbare-Energien-Richtlinie Teil II    30
Novellierung der Bioabfallverordnung    31
Novelle des Klimaschutzgesetzes   32
2.  Geschäftsverlauf   35
2.1 Straßenreinigung   35
2.2 Abfallwirtschaft   35
3.  Wirtschaftliche Lage    36
3.1 Ertragslage   36
3.2 Finanzlage    39
3.3 Vermögenslage    40
3.4 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens   41
4.  Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren   42
4.1 Unternehmensleitlinien und Ziele   42
4.2  Qualitätsmanagement und gesellschaftliche Verantwortung – Arbeitsschwerpunkte 2021   44
4.3  Umweltmanagement – Arbeitsschwerpunkte 2021   47
4.4  Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement – Arbeitsschwerpunkte 2021   48
4.5  Management Approach   49
III.  Prognosebericht   50
IV.  Chancen- und Risikobericht   51
V.  Sonstiges   54
VI.  Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz   54
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers   54
Impressum   61

Geschäftsbericht 2021
04 | Jahresabschluss
Aktivseite  
in EUR
31.12.21  
in EUR
31.12.20  
in EUR
A ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Entgeltlich erworbene Konzessionen und Software 67.0 6 8,02 72.5 37,3 8
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten 21.786.711,94 23.379.969,63
2. Anlagen der Stadtreinigung 4.595.230,94 4.265.458,20
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 20.771.516,02 22.865.125,99
4.  Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.328.422,69 1.504.797,25
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.658.010,18 1.771.290,63
51.139.891,77 53.786.641,70
III. FINANZANLAGEN
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 15.048.617,88 10.048.714,84
2. Sonstige Ausleihungen 1.350.000,00 1.500.000,00
16.398.617,88 11.548.714,84
67.605.577,67 6 5.4 07.893,9 2
B UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 844.431,40 787.808,84
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 72.560,43 60.882,59
916.991,83 848.691,43
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.238.063,77 2.615.667,43
2. Forderungen an die Stadt Münster 19.724.722,98 9.269.198,4 4
3. Sonstige Vermögensgegenstände 29.302,35 46.295,59
23.992.089,10 11.931.161,46
III. KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 3.007.956,27 7 .010.489,84
27.917.037,20 19.790.342,73
C RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 33.536,80 33.690,13
95.556.151,67 85.231.926,78
Bilanz zum 31.12.2021
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 05
Passivseite  
in EUR
31.12.21  
in EUR
31.12.20  
in EUR
A EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 500.000,00 500.000,00
II. RÜCKLAGEN
1. Allgemeine Rücklagen 26.624.899,75 23.942.466,34
2. Rücklagen aus Überschüssen awm-Dienstleistungen 364.763,94 4 07.5 8 4,1 3
3. Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen 158.339,40 139.521,34
III. JAHRESÜBERSCHUSS 5.227.819,62 4.730.627,91
32.875.822,71 29.720.199,72
B SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN 1.334.031,22 188.093,41
C RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 2.863.969,0 0 2.712.475,00
2. Steuerrückstellungen 6.100,00 11.160,00
3. Sonstige Rückstellungen
a) Gebührenüberschüsse 284.699,12 293.743,07
b) Übrige 34.560.509,55 33.682.635,15
34.845.208,67 33.976.378,22
37.715.277,67 36.700.013,22
D VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.220.585,12 9.8 67.6 6 5,57
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.090.924,81 2.864.760,27
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 1.854.061,57 574.678,64
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 8.935.122,20 4.931.106,01
5. Sonstige Verbindlichkeiten 530.326,37 385.409,94
davon aus Steuern
31.12.2021 466.160,53 EUR
31.12.2020 326.395,32 EUR
23.631.020,07 18.623.620,43
95.556.151,67 85.231.926,78

Geschäftsbericht 2021
06 | Jahresabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr  
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 
 
in EUR
  
in EUR
2021  
in EUR
2020  
in EUR
1. Umsatzerlöse 66.024.148,21 58.474.333,41
2. Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an fertigen Erzeugnissen 441,95 316,80
3. Sonstige betriebliche Erträge 851.701,97 4.141.620,58
davon Inanspruchnahme der Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen  
2021: 9.043,95 EUR [2020: 37.516,61 EUR]
66.876.292,13 62.616.270,79
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 5.157.112,78 4.175.038,46
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.851.348,15 16.41 1.27 7,5 4
24.008.460,93 20.586.316,00
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 19.156.684,98 18.543.314,32
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.865.586,73 5.259.965,08
davon für Altersversorgung:  
2021: 1.761.823,15 EUR [2020: 1.445.147,41 EUR] 25.022.271,71 23.803.279,40
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens  
und Sachanlagen 8.038.165,33 7.571 .795,8 8
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.849.867,83 4.674.642,22
60.918.765,80 56.636.033,50
8. Erträge aus anderen Wertpapieren u. Ausl. d. Finanzanlagevermögens 58.080,80 58.239,93
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.587,70 8.854,56
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 714.506,37 1.239.619,26
davon Aufwendungen aus der Aufzinsung 
2021: 670.779,54 EUR [2020: 1.192.952,70 EUR]
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.329,27 20.101,75
12. Ergebnis nach Steuern 5.295.359,19 4.787.610,77
13. Sonstige Steuern 67.539,57 56.982,86
14. Jahresüberschuss 5.227.819,62 4.730.627,91
Nachrichtlich: Behandlung des Jahresüberschusses
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 3.160.208,41 2.682.433,41
b) Zuführung in den allgemeinen Haushalt 2.011.219,0 0 2.072.196,63
c) Einstellung in die Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 9.259,34 18.818,06
d) Einstellung in die Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen (VJ Entnahme aus der Rücklage) 47.132,87 -42.820,19

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 07
Anhang
für das Wirtschaftsjahr 2021
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
(awm) wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit den  
Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Um die unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten der awm abbilden zu können, 
wird in der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB auf der Aktivseite eine Untergliederung des Sachanlage-
vermögens in die Anlagen der Stadtreinigung und der Abfallwirtschaft und auf der Passivseite eine 
Untergliederung der sonstigen Rückstellungen in „Rückstellungen für Gebührenüberschüsse“ und 
„Übrige Rückstellungen“ vorgenommen. Darüber hinaus werden die Zuwendungen zum Anlagever-
mögen auf der Passivseite unter „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ 
und die Überschüsse aus den Betrieben gewerblicher Art (BgA) im Eigenkapital unter „Rücklagen aus 
Überschüssen awm-Dienstleistungen“ und „Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen“ ausgewiesen.
Verpflichtungen aus Gebührenüberschüssen werden unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegen-
über Gebührenzahlern“ ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Geschäftsbericht 2021
08 | Jahresabschluss
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstel-
lungskosten bewertet. Es wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrunde-
legung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angewendet. Geringwertige Anlagegüter werden 
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen 
Ausleihungen betreffen ein Genussrecht, welches ebenfalls zu Anschaffungskosten angesetzt  
worden ist.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnitts-
preisen angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsverein-
fachungsverfahren unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips ermittelt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt worden.  
Wesentlichen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen 
Rechnung getragen worden.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer  
der Vermögensgegenstände, für den er gewährt wurde, ertragswirksam aufgelöst.
Die Rückstellungen für Pensionen sind zum versicherungsmathematisch ermittelten Barwert unter 
Berücksichtigung der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck, Köln, Richttafeln 2018 G, gem. § 22 Abs. 3 
EigVO NRW angesetzt und bewertet worden; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 % zugrunde gelegt. 
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken  
und sind grundsätzlich mit dem Betrag angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer 
Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstel-
lungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Rückstellungen für Beihilfen wurden gemäß § 37 Abs. 1 Satz 5 - 8 KomHVO NRW berechnet.  
Der Barwert wurde als prozentualer Anteil in Höhe von 24,12 % (VJ 23,71 %) der Rückstellungen für  
Versorgungsbezüge ermittelt. 
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch  
das Personalamt der Stadt Münster unter Verwendung des Programms „HPR Haessler Pensionsrück-
stellungen Kommunal“ ermittelt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit dem durchschnittlichen 
Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von drei Jahren ergibt. 
Dieser beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 0,40 % (VJ 0,64 %). Bei der Bewertung wird eine durch-
schnittliche Kostensteigerung in Höhe von 2,20 % (VJ 1,70 %) unterstellt.
In den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse werden Gebührenüberschüsse ausgewiesen, soweit 
sie aus der Zeit vor der Neufassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW (= Kostenüberdeckungen aus der Zeit 
vor dem Jahr 1999) resultieren. Diese werden nachfolgend auch als „Gebührenüberschüsse ALT“ 
bezeichnet. Verpflichtungen aus Gebührenüberschüssen, soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 
KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu erstattenden Kostenüberdeckungen stehen, 
werden unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern“ ausgewiesen. Diese wer-
den nachfolgend auch als „Gebührenüberschüsse NEU“ bezeichnet.

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 09
Die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II (im Folgenden als Deponie- 
rückstellungen bezeichnet) basieren auf dem Gutachten der ECONUM Unternehmensberatung GmbH 
aus 2009 und werden im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw. Finanzplanungen angepasst.  
Da die Einzelmaßnahmen der Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen nicht zu einem Zeit-
punkt, sondern in einem Zeitraum zu erfüllen sind, wird die Rückstellung für Zwecke der Bewertung 
in mehrere Teilrückstellungen entsprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine 
gesonderte Restlaufzeit zugeordnet. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung wird mit dem 
jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erträge aus der Inanspruchnahme von Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen sowie die 
Aufwendungen aus der Zuführung zu den Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen werden, 
soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu  
erstattenden Kostenüberdeckungen (Gebührenüberschüsse NEU) stehen, saldiert in den Umsatzer-
lösen ausgewiesen. Der Ausweis der Inanspruchnahme der Gebührenüberschüsse ALT erfolgt unter  
den sonstigen betrieblichen Erträgen.

Geschäftsbericht 2021
10 | Jahresabschluss
III. Bilanzerläuterungen
Aktivseite
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im beigefügten Anlagennachweis (Anlage 1 des  
Anhangs) gezeigt.
Die vorhandenen Anlagen im Bereich der Stadtreinigung und Abfallwirtschaft konnten im Wesent-
lichen technisch und wirtschaftlich optimal genutzt werden. Im Sinne einer sicheren Bewältigung der 
Aufgabenstellung sind sie ausreichend dimensioniert. Der Bestand des Anlagevermögens hat sich in 
2021 insgesamt erhöht. Die Neuinvestitionen überstiegen die Abschreibungen in Höhe von 2.371 TEUR.
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Bestand entgeltlich erworbener Software und Lizenzen haben sich insgesamt um 5 TEUR  
verringert.
2. Sachanlagen
Der Bestand der Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten verringert sich um 1.593 TEUR, der 
Bestand der Anlagen der Stadtreinigung erhöhte sich um 330 TEUR und der Bestand der Anlagen 
der Abfallwirtschaft verringerte sich um 2.094 TEUR. Zum Bilanzstichtag werden geleistete Anzahl- 
ungen und Anlagen im Bau mit 2.658 TEUR ausgewiesen. Es handelt sich in erster Linie um den 
Dachneubau inkl. Photovoltaikanlage auf dem alten Verwaltungsgebäude (591 TEUR), Investitionen 
aufgrund einer Nutzungsänderung der alten Biovergärungsanlage (738 TEUR), dem Neubau eines 
Lichtfirstes mit Rauch- und Wärmeabzug in der Rottehalle (318 TEUR), der Erweiterung des Sozialtraktes 
an der MRA (667 TEUR) und dem PYROsmart Brandfrüherkennungssystem (179 TEUR).
3. Finanzanlagen
Der Wertpapierbestand des Anlagevermögens (VUS-Fonds) erhöhte sich um 5.000 TEUR.
Die Stadtwerke Münster zahlten vereinbarungsgemäß die erste Rate des Genussrechtvertrags i. H. v. 
150 TEUR zum 31.12.2021.
Umlaufvermögen
1. Vorräte
Der Posten Vorräte enthält Lagermaterial (374 TEUR), Streumittel (225 TEUR), Schutz- und Dienstklei-
dung (113 TEUR), Kraft- und Schmierstoffe (126 TEUR) und Sonstiges (79 TEUR).
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen an die Stadt Münster resultieren mit 224 TEUR aus Lieferungen und Leistungen,  
mit 19.497 TEUR aus dem Cash-Pooling und mit 4 TEUR aus der Rückforderung von Starkver -
schmutzerzuschlägen für die Kompostierung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an 
die Betreiber des dualen Systems betragen 1.642 TEUR. Die übrigen Forderungen in Höhe von 2.596 
TEUR stammen ebenfalls aus Lieferungen und Leistungen. Bei den sonstigen Vermögensgegenstän-
den in Höhe von 29 TEUR handelt es sich hauptsächlich um Vorschüsse an Mitarbeiter sowie Ansprü-
che aus Steuererstattungen und Zinsabgrenzungen. Die Forderungen haben alle, bis auf sonstige 
Vermögensgegenstände i. H. v. 1 TEUR (Mitarbeiterdarlehen), eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält ausschließlich transitorische Posten.

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 11
Passivseite
Eigenkapital
Das Eigenkapital belief sich zu Beginn des Wirtschaftsjahres auf 29.720.199,72 EUR. Gemäß Ratsbe-
schluss vom 23. Juni 2021 wurde von dem Jahresüberschuss 2020 (4.730.627,91 EUR) ein Anteil in Höhe 
von 2.682.433,41 EUR der allgemeinen Rücklage und 18.818,06 EUR der Rücklage aus Photovoltaik- 
Überschüssen zugeführt. Ebenfalls wurden 42.820,19 EUR aus der Rücklage Überschüsse awm-
Dienstleistungen entnommen. Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss 2021 in Höhe 
von 5.227.819,62 EUR und saldiert sich aufgrund der in 2021 ausgezahlten Konsolidierungsbeiträge in 
Höhe von 2.072.196,63 EUR zum 31. Dezember 2021 auf 32.875.822,71 EUR. 
Entwicklung des Eigenkapitals 2021:
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen hat sich um 1.146 TEUR erhöht und 
liegt somit zum Ende des Jahres bei 1.334 TEUR. Die Erhöhung ist insbesondere auf den Ausbau des 
E-Fuhrparks zurückzuführen.
Eigenkapital
 31.12.2020 
in EUR
Rücklagen  
Zuführung 
in EUR
Auszahlungen an  
die Stadt Münster 
in EUR
Jahresüber- 
schuss 2021 
in EUR
Eigenkapital
 31.12.2021 
in EUR
Stammkapital 500.000 0 0 0 500.000
Allgemeine Rücklage 23.942.467 2.682.433 0 0 26.624.900
Rücklagen aus Überschüssen  
awm-Dienstleistungen 4 07.5 8 4 -42.820 0 0 364.764
Rücklagen aus Photovoltaik- 
Überschüssen 139.521 18.818 0 0 158.339
Jahresüberschuss 4.730.628 -2.658.431 -2.072.197 5.2 27.82 0 5.2 27.82 0
Summe 29.720.200 0 -2.072.197 5.227.820 32.875.823

Geschäftsbericht 2021
12 | Jahresabschluss
Rückstellungen
Entwicklung der Rückstellungen 2021:
 
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Altersteilzeit (205 TEUR), 
Rückstellungen für Beihilfen (691 TEUR), Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresab-
schlusses (122 TEUR), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (541 TEUR), die Nachsorge/Rekultivierung 
der ZDM I und II (31.088 TEUR), Urlaubs- und Überstundenansprüche (1.915 TEUR) und um Gebühren-
überschüsse ALT (285 TEUR).
Rückstellung für Gebührenüberschüsse vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 
(BilMoG)
Da die vor dem Wirtschaftsjahr 2000 gebildeten Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen der 
Abfallwirtschaft bis spätestens zum 31. Dezember 2024 aufgelöst werden, wurde gemäß Artikel 67 
des II. Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) das Beibehaltungswahlrecht in An-
spruch genommen. Durch Anwendung des Beibehaltungswahlrechts im Zusammenhang mit den 
Neuregelungen des BilMoG zum 1. Januar 2010 resultiert im Jahresabschluss 2021 eine Überdeckung 
in Höhe von 3 TEUR (VJ 7 TEUR).
31.12.2020
in TEUR
Inanspruchnahme
in TEUR
Auflösungen
in TEUR
Zuführungen*
in TEUR
31.12.2021
in TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen 2.712 128 0 280 2.864
2. Steuerrückstellungen 11 11 0 6 6
3. Sonstige Rückstellungen 33.977 1.158 83 2.109 34.845
Summe Rückstellungen 36.700 1.297 83 2.395 37.715
* In den Zuführungen sind 671 TEUR Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen enthalten.

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 13
Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen  
und Leistungen.
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebszweig ist als Anlage 2 dem Anhang beigefügt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten Gebühreneinnahmen und Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten.
Von den Umsatzerlösen entfallen 50.772 TEUR auf die Abfallwirtschaft; davon betreffen 40.828 TEUR 
die Abfallabfuhr, 1.009 TEUR die Abfalldeponierung, 5.986 TEUR die sonstige Abfallverwertung, 2.896 
TEUR den DSD-Bereich, 51 TEUR die Sonderabfälle und 3 TEUR sonstige Umsatzerlöse. In den Um-
satzerlösen der Abfallabfuhr sind saldierte Überdeckungen in Höhe von 3.930 TEUR enthalten, die 
den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern zugeführt wurden.
Weitere Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 6.815 TEUR auf die Straßenreinigung und 4.434 TEUR auf 
den Winterdienst. In den Umsatzerlösen der Straßenreinigung sind saldierte Überdeckungen in Höhe 
von 74 TEUR enthalten, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern zugeführt wurden.  
 
Auf die Nebengeschäfte in allen Betriebsbereichen entfallen Erlöse in Höhe von 4.003 TEUR.
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt 
in TEUR
bis 1 Jahr 
in TEUR
> 1 Jahr 
in TEUR
> 5 Jahre 
in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 
31.12.2020
9.221 
9.868
647 
647
8.574 
9.221
5.985 
6.632
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
31.12.2020
3.091 
2.865
3.091 
2.865
0 
0
0 
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 
31.12.2020
1.854 
575
1.854 
575
0 
0
0 
0
Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 
31.12.2020
8.935 
4.931
1.815 
539
7.1 2 0 
4.392
0 
0
Sonstige Verbindlichkeiten 
31.12.2020
530 
385
530 
385
0 
0
0 
0
Gesamt 
31.12.2020
23.631 
18.624
7.937 
5.011
15.694 
13.613
5.985 
6.632

Geschäftsbericht 2021
14 | Jahresabschluss
 
Abfallwirtschaft
Abfallabfuhr
Die den Umsatzerlösen zugrunde liegenden Leistungen im Abfallabfuhrbereich entsprechen der  
Anzahl der tatsächlichen Behälterentleerungen auf der Grundlage der jeweiligen monatlichen  
Behälterbestände.
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Restmüll
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen 
2020
Anzahl Leistungen 
2021
Gebührensätze 
2020 in EUR
Gebührensätze 
2021 in EUR
Restmüll  
wöchentlich
35 l 0 0 135,72 145,92
60 l 4 3 232,80 250,20
90 l 1 1 349,20 375,24
120 l 63 62 465,60 500,40
240 l 103 105 931,20 1.000,80
660 l 282 288 2.560,80 2.752,20
660 l 2 2 2.848,80 3.040,20
660 l 5 5 2.704,80 2.896,20
770 l 8 8 2.9 87,52 3.210,84
770 l 0 0 3.131,52 3.354,84
1.100 l 690 711 4.267,92 4.587,00
1.100 l 8 8 4.411,92 4.731,00
1.100 l 3 4 4.555,92 4.875,00
Restmüll Gewerbe
wöchentlich
60 l 2 2 186,24 200,16
120 l 59 59 372,48 400,32
240 l 149 160 744,96 800,64
660 l 163 166 2.048,64 2.201,76
660 l 1 1 2.336,64 2.489,76
660 l 2 3 2.192,64 2.345,76
770 l 1 1 2.390,04 2.568,72
1.100 l 459 458 3.414,36 3.669,60
1.100 l 3 3 3.558,36 3.813,60
1.100 l 2 2 3.702,36 3.957,6 0
Restmüll
14-tägig
17,5 l 507 516 33,84 36,48
35 l 12.894 12.833 67,8 0 72,96
60 l 14.268 14.296 116,40 125,04
90 l 6.720 6.781 174,60 187,5 6
120 l 13.420 13.316 232,80 250,20
240 l 9.606 9.589 465,60 500,40
660 l 734 746 1.280,40 1.376,04
660 l 3 3 1.424,40 1.520,04
660 l 16 16 1.352,40 1.448,04
770 l 53 53 1.493,76 1.605,36
770 l 2 2 1.565,76 1.67 7,3 6
1.100 l 928 923 2.133,96 2.293,44
1.100 l 12 12 2.205,96 2.365,44
1.100 l 1 2 2.277,96 2.4 37,4 4
2.000 l 2 2 3.879,96 4.170,00
3.000 l 2 2 5.820,00 6.255,00
4.000 l 1 1 7.759,92 8.340,00
5.000 l 3 3 9.699,96 10.425,00

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 15
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen 
2020
Anzahl Leistungen 
2021
Gebührensätze 
2020 in EUR
Gebührensätze 
2021 in EUR
Restmüll Gewerbe
14-tägig
35 l 156 158 54,24 58,32
60 l 185 189 93,12 100,08
90 l 118 120 139,68 150,12
120 l 564 568 186,24 200,16
240 l 1.039 1.070 372,48 400,32
660 l 304 306 1.024,32 1.100,88
660 l 6 6 1.096,32 1.172,88
660 l 1 1 1.168,32 1.244,88
770 l 11 11 1.194,96 1.284,36
1.100 l 339 342 1.707,1 2 1.834,80
1.100 l 5 5 1.779,12 1.906,80
1.100 l 3 3 1.851,12 1.978,80
2.000 l 1 1 3.103,92 3.336,00
Restmüll
2 x wöchentlich
120 l 1 1 931,20 1.000,80
240 l 5 8 1.862,40 2.001,60
660 l 20 21 5.121,60 5.504,40
770 l 0 0 5.975,16 6.421,80
770 l 1 1 6.263,16 6.709,80
1.100 l 123 122 8.535,96 9.174,0 0
Restmüll Gewerbe
2 x wöchentlich
240 l 25 25 1.489,92 1.601,28
660 l 34 34 4.0 97,28 4.403,52
660 l 1 1 4.385,28 4.691,52
770 l 2 2 4.780,08 5.137,44
1.100 l 1 1 7 .404,72 7.915,20
1.100 l 4 4 7.1 16,72 7.627, 2 0
1.100 l 165 166 6.828,72 7.3 39, 2 0
Restmüll
3 x wöchentlich
660 l 0 0 7.6 82, 4 0 8.256,60
770 l 0 0 8.962,80 9.632,64
1.100 l 0 0 12.804,00 13.761,00
Restmüll Gewerbe
3 x wöchentlich
240 l 0 0 2.234,88 2.401,92
660 l 1 1 6.145,92 6.605,28
770 l 0 0 7.170,24 7.70 6,16
1.100 l 16 17 10.243,20 11.008,80
Restmüll  
4 x wöchentlich 120 l 2 2 1.862,40 2.001,60
Restmüll Gewerbe  
4 x wöchentlich
90 l 2 2 1.1 17,4 4 1.200,96
660 l 4 4 8.194,56 8.807,04
770 l 0 0 9.560,28 10.274,88
1.100 l 0 0 13.657,5 6 14.678,40
Restmüll Gewerbe  
5 x wöchentlich 1.100 l 1 1 17.4 31,9 2 18.708,00

Geschäftsbericht 2021
16 | Jahresabschluss
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Biomüll
Abfalldeponierung/-verwertung
Die den Umsatzerlösen zugrunde liegenden Leistungen im Abfalldeponierungs- und  
Abfallverwertungsbereich sind der nachfolgenden Anlieferungsstatistik zu entnehmen.
Stadtreinigung
Die den Umsatzerlösen Stadtreinigung zugrunde liegenden 
Leistungen sind der nachfolgenden Leistungsübersicht zu 
entnehmen.
Altholz Bioabfälle Grünabfälle Haus-/Sperrmüll
 nicht verwertbar
Straßenkehricht/ MRA/
 Kompostierung
Istmenge in Mg 3.260 17.242 16.806 49.609 5.594
Planmenge in Mg 3.800 16.000 15.500 49 .000 5.000
Abweichung in Mg -540 1.242 1.306 609 594
Jahresabschluss in EUR 293.404 3.223.175 756.262 17.072.035 425.119
Planungsgröße in EUR 342.000 2.991.040 697.5 0 0 16.862.370 380.000
Abweichung in EUR -48.596 232.135 58.762 209.665 45.119
Abweichung in Prozent -14,21 7,76 8,42 1,24 11,87
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen 
2020
Anzahl Leistungen 
2021
Gebührensätze 
2020 in EUR
Gebührensätze 
2021 in EUR
Biomüll
wöchentlich
17,5 l 307 322 54,24 58,20 
35 l 20.444 20.541 108,48 116,52 
60 l 10.094 10.109 186,00 199,80 
90 l 3.473 3.495 279,0 0 299,64 
120 l 5.488 5.501 372,00 399,60 
240 l 2.631 2.574 744,00 799,20 
Biomüll
14-tägig 1.000 l 3 3 1.549,92 1.665,00 
2021 
Kehrmeter
2020 
Kehrmeter
Vollreinigung insgesamt 823.458 823.458
Fahrbahnreinigung wöchentlich 284.169 284.169
Fahrbahnreinigung 14-tägig 303.622 303.622
Reinigung von ca. 865 km Rad- und Gehwegen und 31.115 m2  
Flächenreinigung (Abendreinigung in der Stadt)
Allgemeine Stadtreinigung

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 17
Mengen- und Tarifstatistik Straßenreinigung
Anzahl der  
Leistungen 2020
Anzahl der  
Leistungen 2021
Gebührensätze 2020 
in EUR
Gebührensätze 2021 
in EUR
Vollreinigung d. Anliegerstr.
a) 1 x wöchentlich (710, 740) 368.082 368.313 5,58 6,06
b) 2 x wöchentlich (720, 750) 14.975 14.737 11,16 12,12
c) 3 x wöchentlich (730) 7.0 4 3 7.0 3 5 16,74 18,18
d) 6 x wöchentlich (770) 9.094 9.094 33,48 36,36
Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger)
a) 1 x wöchentlich (712) 25.425 25.357 5,58 6,06
b) 2 x wöchentlich (722) 155 155 11,16 12,12
c) 3 x wöchentlich (732) 300 318 16,74 18,18
d) 6 x wöchentlich (772) 18 18 33,48 36,36
Vollreinigung Durchgangsstraßen
a) 1 x wöchentlich (610, 640) 155.909 155.161 4,92 5,40
b) 2 x wöchentlich (620, 650) 14.184 14.184 9,84 10,80
c) 3 x wöchentlich (630) 3.957 3.957 14,76 16,20
d) 6 x wöchentlich (670) 3.088 3.088 29,52 32,40
Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
a) 1 x wöchentlich (612) 11.725 11.775 4,92 5,40
b) 2 x wöchentlich (622) 343 343 9,84 10,80
c) 3 x wöchentlich (632) 30 30 14,76 16,20
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
1 x wöchentlich (760, 780, 782) 27 7.0 39 27 7.26 5 2,76 3,00
14-tägig (763, 783, 784) 259.550 260.115 1,38 1,50
Fahrbahnreinigung Durchgangsstr.
1 x wöchentlich (660, 680, 682) 10.819 10.842 2,40 2,64
14-tägig (663, 683, 684) 21.343 21.331 1,20 1,32

Geschäftsbericht 2021
18 | Jahresabschluss
Sonderleistungen
• Neujahrsreinigung
• Sonderreinigungen für städt. Ämter (Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Immobilienma-
nagement, Tiefbauamt, Sportamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz)
• Reinigung für private und gewerbliche Auftraggeber (z. B. Betriebsgelände, Parkplätze)
• Reinigung öffentlicher Flächen
Aufgrund der Coronapandemie fanden im Jahr 2021 keine größeren Veranstaltungen statt.
Winterdienst
Die Gesamteinsätze des Winterdiensts haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. In 2021 
waren 47 Einsätze erforderlich (VJ 12). Davon 13 kleinere Einsätze (bis fünf Streufahrzeuge), 15 größere 
Einsätze (mehr als fünf Streufahrzeuge) und 19 Großeinsätze (Großteil der verfügbaren Kräfte). Vor allem 
der Wintereinbruch im Februar erforderte einen über mehrere Tage dauernden Arbeitseinsatz und 
Mehrkosten von 3.200 TEUR.
 
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u. a. Erträge aus dem Abgang von Gegenständen 
des Anlagevermögens (221 TEUR) und aus Schadensersatzleistungen (27 TEUR). Erträge aus der 
Auflösung von Rückstellungen (83 TEUR) und Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen (307 TEUR), 
bedingt durch die vermehrte Anschaffung von geförderten E-Fahrzeugen.
Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von 5.157 TEUR 
sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 18.851 TEUR. Bei den Aufwendungen für 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfallen 1.536 TEUR auf den Dieselkraftstoffverbrauch, 2.734 TEUR auf 
die Materialdirektverbräuche sowie 887 TEUR auf sonstige Verbräuche.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen mit 9.040 TEUR auf die Entsorgung in der 
mechanischen Restmüllbehandlungsanlage (MRA), mit 639 TEUR auf die Entsorgung von Kranken-
hausabfällen, mit 240 TEUR auf die Entsorgung in der Fein- und Grünkompostierungsanlage (BVA), 
mit 602 TEUR auf bezogene Aufwendungen für das BHKW, mit 374 TEUR auf die Problemabfallent-
sorgung, mit 566 TEUR auf bezogene Straßenreinigungsleistungen, mit 2.656 TEUR auf bezogene 
Winterdienstleistungen sowie mit 3.808 TEUR auf sonstige Entsorgungsleistungen.
Die bezogenen Leistungen wurden um die Position Preisindexierung für Nachsorgerückstellungen des 
3. Bauabschnitts der ZDM II ergänzt. Die Indexierung führte zu einem Aufwand in Höhe von 768 TEUR.
Streugutverbrauch 2021 Mg 2020 Mg
Streusalz 2.633,18 200,00
Lava-Granulat 310,50 0,00
Splitt 418,81 0,00

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 19
Personalaufwand
Im Jahr 2021 wurden bei den Abfallwirtschaftsbetrieben folgende Mitarbeiter  
einschließlich Auszubildende beschäftigt:
Gehälter
Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist für alle Bediensteten eine einheitliche Entgelttabelle  
nach dem TVöD in der jeweils gültigen Fassung.
Beamtenbesoldung
Grundlage der Bezüge war das Landesbesoldungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.  
Die awm sind als Teil der Stadt Münster Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-
Lippe (ZKW). Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung 
eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die ZKW hat mit der Stadt 
Münster in einer Beteiligungsvereinbarung festgelegt, dass alle Arbeitnehmer zu versichern sind,  
die nach dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie 
von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu versichern wären. Der derzeitige  
Umlagesatz beträgt 4,5 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme. Zusätzlich wird ein  
Sanierungsgeld von 3,25 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme erhoben.
Zeitpunkt Beschäftigte  
[ohne Azubis]
Nachrichtlich  
Azubis
31.03.21 417 13
30.06.21 422 13
30.09.21 427 18
31.12.21 426 18
Durchschnitt 2021 423 16

Geschäftsbericht 2021
20 | Jahresabschluss
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.219 TEUR gestiegen und liegt bei 25.022 TEUR. 
Die einzelnen Aufwandskomponenten gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor: 
2021  
in EUR
2020  
in EUR
Veränderung zum 
Vorjahr in EUR
Veränderung zum  
Vorjahr in Prozent
Beschäftigungsentgelte 18.768.659 18.131.638 6 37.02 1 3,5
Beamtenbezüge 268.123 257.39 8 10.725 4,2
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 64.871 138.467 -7 3.59 6 -53,2
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 55.032 15.811 39.221 248,1
Gesamt 19.156.685 18.543.314 613.371 3,3
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 3.896.365 3.650.570 245.795 6,7
Gruppenversicherung 109.913 99.873 10.040 10,1
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 20.789 24.423 -3.634 -14,9
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 11.006 3.162 7.8 4 4 -248,1
4.038.073 3.778.028 260.045 6,9
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse 1.476.859 1.412.360 64.499 4,6
Zuführung zur Pensionsrückstellung 280.118 24.159 255.959 1.059,50
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 2.370 7.917 -5.547 -70, 1
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit 2.477 711 1.766 -248,4
1.761.824 1.445.147 316.677 21,9
Aufwendungen für Beihilfen u. Unterstützungen 65.690 36.790 28.900 78,6
Gesamt 5.865.587 5.259.965 605.622 11,5
Personalaufwand Gesamt 25.022.272 23.803.279 1.218.993 5,1

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 21
Abschreibungen
Im Wirtschaftsjahr 2021 betrugen die Abschreibungen insgesamt 8.038 TEUR.  
Dabei handelt es sich um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 
des Anlagevermögens und auf Sachanlagen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten 1.280 TEUR Aufwendungen für  
Verwaltungsleistungen der Stadt Münster sowie 2.570 TEUR sonstige allgemeine Betriebs- und  
Verwaltungsaufwendungen.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen  
des Finanzanlagevermögens
Der Posten enthält den Ertrag aus dem Genussrecht gegenüber der Stadtwerke Münster GmbH in 
Höhe von 58 TEUR. Die Jahresstromerzeugung der Photovoltaikanlage betrug in 2021 943,98 kWh/
kWp. Dieser Stromerzeugung liegt eine Grundverzinsung von 4,6 % zugrunde.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Posten enthält Festgeldzinsen von 11 TEUR.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Dieser Posten enthält 671 TEUR Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen 
sowie Zinsen für die Darlehen bei der NRW.BANK in Höhe von 44 TEUR.
Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern beinhalten maßgeblich Kraftfahrzeugsteuern in Höhe von 63 TEUR.

Geschäftsbericht 2021
22 | Jahresabschluss
V. Sonstige Angaben
Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Alleiniger Betriebsleiter ist Herr Diplom-Geograph Patrick Hasenkamp.
Betriebsausschuss vom 01.01. - 31.12.2021
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger/innen
1. RH Hendrik Grau (1. stellvertr. Vorsitz) 
Geschäftsführender Gesellschafter
HG Grundbesitz GmbH
1. Herr Hugo Hölken
Landwirt
Selbstständig
2. RF Babette Lichtenstein van Lengerich
Geschäftsführende Gesellschafterin
Medienhaus Münster GmbH
2. Herr Dr. Hans-Georg Geißdörfer
Hauptgeschäftsführer a.D.
3. RH Jan Gebker
Verwaltungsangestellter
Bischöfliches Generalvikariat Münster
3. Frau Susanna Seperant
Studentin
WWU Münster
4. RF Ingrid Kremer (2. stellvertr. Vorsitz)
Architektin
Pensionärin
4. RF Jule Heinz-Fischer
Studentin
WWU Münster
5. RF Anne Kathrin Hebermann
freiberufliche Dozentin / Bildungsreferentin
5. Herr Michael Wildt
Lehrer an der Gesamtschule Münster Mitte
LBV Düsseldof
6. RH Dr. Robin Korte
Lebensmittelchemiker
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe
6. RH Achim Specht
Rentner
7. RH Ludger Steinmann (Vorsitz)
Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler,
Umweltgutachter und -planer
Ingenieurgesellschaft Hofer & Pautz GbR
7. RF Hedwig Liekefedt
Lehrerin
Land NRW / Bezirksregierung Münster
8. Frau Beate Kretzschmar
Lehrerin
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg
Lüdinghausen
8. Herrn Yannis Bermig
Student
9. Herr Christopher Kolisch
Student
WWU Münster
9. RH Heiko Wischnewski
Elektroingenieur
IONTOF Technologies GmbH
10. Herr William Baffoe (ab 29.09.2021)
(Ordentliches beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 1 S. 7 GO NRW)
Reinigungskraft
Studentenwerk Münster
[BM = Bürgermeisterin/Bürgermeister | RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 23
Dem Betriebsleiter Herrn Hasenkamp wurden im Wirtschaftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 
127.701,82 EUR gewährt; davon entfielen 118.959,85 EUR auf die Festvergütung inkl. Arbeitgeberanteile 
zur Sozialversicherung und 8.741,97 EUR auf die Zukunftssicherung (ZKW).
Für die Pensionäre und Hinterbliebenen der früheren Amtsleitung wurden an Pensionen 34.963,32 EUR 
aufgewendet. Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 353.053,00 EUR.
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütung.
Haftungsverhältnisse 
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 4.706 TEUR ergeben sich aus den Bestellobligos 
für Investitionsmaßnahmen sowie sonstiger Auftragsvergaben per 31. Dezember 2021, deren Fertig-
stellungen, Lieferungen oder Abwicklungen in den Folgejahren erfolgen. Im Wesentlichen handelt es 
sich hierbei um Verpflichtungen für den Erweiterungs- und Umbau des Sozialtraktes an der MBA (723 
TEUR), für Umbaumaßnahmen der ehemaligen BVA am Entsorgungszentrum (1.374 TEUR), für die Be-
schaffung von zwei vollelektrischen Lastkraftwagen (1.688 TEUR) und eines Kleintransporterfahrge-
stells (54 TEUR). Des Weiteren bestehen Verpflichtungen für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am 
Verwaltungsgebäude an der Rösnerstraße (333 TEUR), Grabenanpassungen im Bereich der ZDM II 
(254 TEUR) und für Pflasterarbeiten an der Umschlaghalle MBA (204 TEUR). Darüber hinaus bestehen 
weitere Obligos für sonstige Lieferungen und Leistungen (76 TEUR).
Honorar des Abschlussprüfers
Der für Abschlussprüfungsleistungen im Wirtschaftsjahr als Gesamthonorar erfasste Aufwand be-
trägt 48.223,08 EUR; davon entfielen 8.727,28 EUR auf das Vorjahr. Für sonstige Leistungen entstand 
ein Aufwand in Höhe von 1.298,16 EUR.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss  
des Wirtschaftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres eingetreten 
sind und wesentliche Auswirkungen auf das vom Jahresabschluss vermittelte Bild der Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage haben, ergaben sich nicht.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 5.227.819,62 EUR  
einen Anteil aus der kalkulatorischen Verzinsung in Höhe von 1.761.219,00 EUR und einen Anteil von 
250.000,00 EUR aus den Erlösen der Nebengeschäfte an den Haushalt der Stadt Münster abzu-
führen sowie 3.160.208,41 EUR in die allgemeine Rücklage, 9.259,34 EUR in die Rücklage aus Photovol-
taik-Überschüssen und 47.132,87 EUR in die Rücklage aus Überschüssen der awm-Dienstleistungen 
einzustellen. 
Münster, 31. März 2022
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
gez. Patrick Hasenkamp

Geschäftsbericht 2021
24 | Jahresabschluss
VI. Anlagen
Anlagennachweis der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  
zum 31. Dezember 2021
[Anlage 1]
Posten des  
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.21 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
Umbuchungen 
AiB 
+ / ./ .
31.12.21 01.01.21 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
31.12.21 31.12.21 01.01.21 durchschn.  
AfA-Satz
durchschn.  
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H. 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 0,00 16.065,00 0,00 0,00 16.065,00 0,00 1.606,50 0,00 1.606,50 14.458,50 0,00 10,00 90,00
2. Entgeltlich erworbene Software 666.374,50 20.642,44 509,45 0,00 6 8 6.5 07,49 593.837,12 40.570,30 509,45 633.897,97 52.609,52 72.5 37,3 8 5,91 7,6 6
666.374,50 3 6.707,4 4 509,45 0,00 702.572,49 593.837,12 42.176,80 509,45 635.504,47 67.0 6 8,02 72.5 37,3 8 6,00 9,55
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 61.963.439,74 124.801,07 0,00 0,00 62.088.240,81 38.583.470,11 1.718.058,76 0,00 40.301.528,87 21.786.711,94 23.379.969,63 2,77 35,09
2. Anlagen der Stadtreinigung 11.652.847,28 1.559.754,31 841.628,06 -21.793,45 12.349.180,08 7.3 87.3 89,0 8 1.196.244,80 829.684,74 7.75 3.949,14 4.595.230,94 4.265.458,20 9,69 37,2 1
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 55.197.302,19 1.393.965,81 1.211.457,14 +1.199.302,35 56.579.113,21 32.332.176,20 4.675.559,46 1.200.138,47 3 5.8 07.597,19 20.771.516,02 22.865.125,99 8,26 36,71
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5.729.653,68 229.750,95 314.472,57 0,00 5.644.932,06 4.224.856,43 406.125,51 314.472,57 4.316.509,37 1.328.422,69 1.504.797,25 7,19 23,53
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 1.771.290,63 2.064.228,45 0,00 -1 .17 7.5 0 8,9 0 2.658.010,18 0,00 0,00 0,00 0,00 2.658.010,18 1.771.290,63 0,00 100,00
136.314.533,52 5.372.500,59 2.367 .557 ,77 0,00 139.319.476,34 82.527.891,82 7.995.988,53 2.344.295,78 88.179.584,57 51.139.891,77 53.786.641,70 5,74 36,71
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 10.048.714,84 4.999.903,04 0,00 0,00 15.048.617,88 0,00 0,00 0,00 0,00 15.048.617,88 10.048.714,84 0,00 100,00
2. Sonstige Ausleihungen 1.500.000,00 0,00 150.000,00 0,00 1.350.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.350.000,00 1.500.000,00 0,00 100,00
11.548.714,84 4.999.903,04 150.000,00 0,00 16.398.617,88 0,00 0,00 0,00 0,00 16.398.617,88 11.548.714,84 0,00 100,00
Summe 148.529.622,86 10.409.111,07 2.518.0 67,22 0,00 156.420.666,71 83.121.728,94 8.038.165,33 2.344.805,23 88.815.089,04 67.605.577,67 65.4 07.893,92 5,14 43,22

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 25
Posten des  
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.21 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
Umbuchungen 
AiB 
+ / ./ .
31.12.21 01.01.21 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
31.12.21 31.12.21 01.01.21 durchschn.  
AfA-Satz
durchschn.  
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H. 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 0,00 16.065,00 0,00 0,00 16.065,00 0,00 1.606,50 0,00 1.606,50 14.458,50 0,00 10,00 90,00
2. Entgeltlich erworbene Software 666.374,50 20.642,44 509,45 0,00 6 8 6.5 07,49 593.837,12 40.570,30 509,45 633.897,97 52.609,52 72.5 37,3 8 5,91 7,6 6
666.374,50 3 6.707,4 4 509,45 0,00 702.572,49 593.837,12 42.176,80 509,45 635.504,47 67.0 6 8,02 72.5 37,3 8 6,00 9,55
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 61.963.439,74 124.801,07 0,00 0,00 62.088.240,81 38.583.470,11 1.718.058,76 0,00 40.301.528,87 21.786.711,94 23.379.969,63 2,77 35,09
2. Anlagen der Stadtreinigung 11.652.847,28 1.559.754,31 841.628,06 -21.793,45 12.349.180,08 7.3 87.3 89,0 8 1.196.244,80 829.684,74 7.75 3.949,14 4.595.230,94 4.265.458,20 9,69 37,2 1
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 55.197.302,19 1.393.965,81 1.211.457,14 +1.199.302,35 56.579.113,21 32.332.176,20 4.675.559,46 1.200.138,47 3 5.8 07.597,19 20.771.516,02 22.865.125,99 8,26 36,71
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5.729.653,68 229.750,95 314.472,57 0,00 5.644.932,06 4.224.856,43 406.125,51 314.472,57 4.316.509,37 1.328.422,69 1.504.797,25 7,19 23,53
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 1.771.290,63 2.064.228,45 0,00 -1 .17 7.5 0 8,9 0 2.658.010,18 0,00 0,00 0,00 0,00 2.658.010,18 1.771.290,63 0,00 100,00
136.314.533,52 5.372.500,59 2.367 .557 ,77 0,00 139.319.476,34 82.527.891,82 7.995.988,53 2.344.295,78 88.179.584,57 51.139.891,77 53.786.641,70 5,74 36,71
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 10.048.714,84 4.999.903,04 0,00 0,00 15.048.617,88 0,00 0,00 0,00 0,00 15.048.617,88 10.048.714,84 0,00 100,00
2. Sonstige Ausleihungen 1.500.000,00 0,00 150.000,00 0,00 1.350.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.350.000,00 1.500.000,00 0,00 100,00
11.548.714,84 4.999.903,04 150.000,00 0,00 16.398.617,88 0,00 0,00 0,00 0,00 16.398.617,88 11.548.714,84 0,00 100,00
Summe 148.529.622,86 10.409.111,07 2.518.0 67,22 0,00 156.420.666,71 83.121.728,94 8.038.165,33 2.344.805,23 88.815.089,04 67.605.577,67 65.4 07.893,92 5,14 43,22

Geschäftsbericht 2021
26 | Jahresabschluss
Posten des  
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.21 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
Umbuchungen 
AiB 
+ / ./ .
31.12.21 01.01.21 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
31.12.21 31.12.21 01.01.21 durchschn.  
AfA-Satz
durchschn.  
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H. 
I. Stadtreinigung
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 706.935,62 0,00 0,00 0,00 706.935,62 350.082,56 34.154,25 0,00 384.236,81 322.698,81 356.853,06 4,83 45,65
2. Anlagen der Stadtreinigung 11.652.847,28 1.559.754,31 841.628,06 -21.793,45 12.349.180,08 7.3 87.3 89,0 8 1.196.244,80 829.684,74 7.75 3.949,14 4.595.230,94 4.265.458,20 9,69 37,2 1
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 308.113,11 9.649,06 13.546,44 0,00 304.215,73 178.702,15 47.875,1 3 13.546,44 213.030,84 91.184,89 129.410,96 15,74 29,97
Summe 12.667.896,01 1.569.403,37 855.174,50 -21.793,45 13.360.331,43 7.916.173,79 1.278.274,18 843.231,18 8.351.216,79 5.009.114,64 4.751.722,22 9,57 37,49
II. Abfall- und Wertstoffwirtschaft
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 0,00 16.065,00 0,00 0,00 16.065,00 0,00 1.606,50 0,00 1.606,50 14.458,50 0,00 10,00 90,00
2. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 40.598.445,03 43.435,00 0,00 0,00 40.641.880,03 26.752.351,05 885.746,55 0,00 27.638.097,60 13.003.782,43 13.846.093,98 2,18 32,00
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 55.197.302,19 1.393.965,81 1.211.457,14 1.199.302,35 56.579.113,21 32.332.176,20 4.675.559,46 1.200.138,47 3 5.8 07.597,19 20.771.516,02 22.865.125,99 8,26 36,71
4. Andere Anlagen, Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 1.639.531,34 21.381,99 144.406,84 0,00 1.516.506,49 1.232.496,50 104.006,69 144.406,84 1.192.096,35 324.410,14 4 07.0 3 4,8 4 6,86 21,39
Summe 97.4 35.278,56 1.474.847,80 1.355.863,98 1.199.302,35 98.753.564,73 60.317.023,75 5.666.919,20 1.344.545,31 64.639.397,64 34.114.167,09 37.118.254,81 5,74 34,54
III. Allgemeine und Zentrale Betriebe
1. Entgeltlich erworbene Software 666.374,50 20.642,44 509,45 0,00 6 8 6.5 07,49 593.837,12 40.570,30 509,45 633.897,97 52.609,52 72.5 37,3 8 5,91 7,6 6
2. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 20.658.059,09 81.366,07 0,00 0,00 20.739.425,16 11.481.036,50 798.157,96 0,00 12.279.194,46 8.460.230,70 9.17 7.02 2,59 3,85 40,79
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3.782.0 09,23 198.719,90 156.519,29 0,00 3.824.209,84 2.813.657,78 254.243,69 156.519,29 2.911.382,18 912.827,66 968.351,45 6,65 23,87
4. Finanzanlagen 11.548.714,84 4.999.903,04 150.000,00 0,00 16.398.617,88 0,00 0,00 0,00 0,00 16.398.617,88 11.548.714,84 0,00 100,00
Summe 36.655.157,66 5.300.631,45 307.028,74 0,00 41.648.760,37 14.888.531,40 1.092.971,95 157.028,74 15.824.474,61 25.824.285,76 21.766.626,26 2,62 62,00
IV. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1. Immaterielle Wirtschaftsgüter 0,00 31.634,96 0,00 0,00 31.634,96 0,00 0,00 0,00 0,00 31.634,96 0,00 0,00 100,00
2. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 654.425,10 1.705.674,00 0,00 0,00 2.360.099,10 0,00 0,00 0,00 0,00 2.360.099,10 654.425,10 0,00 100,00
3. Anlagen der Straßenreinigung 0,00 57.14 8,32 0,00 0,00 57.14 8,32 0,00 0,00 0,00 0,00 57.14 8,32 0,00 0,00 0,00
4. Anlagen der Abfallwirtschaft 1.116.865,53 269.771,17 0,00 -1 .17 7.5 0 8,9 0 209.127 ,80 0,00 0,00 0,00 0,00 209.127 ,80 1.116.865,53 0,00 100,00
Summe 1.771.290,63 2.064.228,45 0,00 -1.177.508,90 2.658.010,18 0,00 0,00 0,00 0,00 2.658.010,18 1.771.290,63 0,00 100,00

Geschäftsbericht 2021
Jahresabschluss | 27
Posten des  
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.21 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
Umbuchungen 
AiB 
+ / ./ .
31.12.21 01.01.21 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
31.12.21 31.12.21 01.01.21 durchschn.  
AfA-Satz
durchschn.  
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H. 
I. Stadtreinigung
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 706.935,62 0,00 0,00 0,00 706.935,62 350.082,56 34.154,25 0,00 384.236,81 322.698,81 356.853,06 4,83 45,65
2. Anlagen der Stadtreinigung 11.652.847,28 1.559.754,31 841.628,06 -21.793,45 12.349.180,08 7.3 87.3 89,0 8 1.196.244,80 829.684,74 7.75 3.949,14 4.595.230,94 4.265.458,20 9,69 37,2 1
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 308.113,11 9.649,06 13.546,44 0,00 304.215,73 178.702,15 47.875,1 3 13.546,44 213.030,84 91.184,89 129.410,96 15,74 29,97
Summe 12.667.896,01 1.569.403,37 855.174,50 -21.793,45 13.360.331,43 7.916.173,79 1.278.274,18 843.231,18 8.351.216,79 5.009.114,64 4.751.722,22 9,57 37,49
II. Abfall- und Wertstoffwirtschaft
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 0,00 16.065,00 0,00 0,00 16.065,00 0,00 1.606,50 0,00 1.606,50 14.458,50 0,00 10,00 90,00
2. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 40.598.445,03 43.435,00 0,00 0,00 40.641.880,03 26.752.351,05 885.746,55 0,00 27.638.097,60 13.003.782,43 13.846.093,98 2,18 32,00
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 55.197.302,19 1.393.965,81 1.211.457,14 1.199.302,35 56.579.113,21 32.332.176,20 4.675.559,46 1.200.138,47 3 5.8 07.597,19 20.771.516,02 22.865.125,99 8,26 36,71
4. Andere Anlagen, Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 1.639.531,34 21.381,99 144.406,84 0,00 1.516.506,49 1.232.496,50 104.006,69 144.406,84 1.192.096,35 324.410,14 4 07.0 3 4,8 4 6,86 21,39
Summe 97.4 35.278,56 1.474.847,80 1.355.863,98 1.199.302,35 98.753.564,73 60.317.023,75 5.666.919,20 1.344.545,31 64.639.397,64 34.114.167,09 37.118.254,81 5,74 34,54
III. Allgemeine und Zentrale Betriebe
1. Entgeltlich erworbene Software 666.374,50 20.642,44 509,45 0,00 6 8 6.5 07,49 593.837,12 40.570,30 509,45 633.897,97 52.609,52 72.5 37,3 8 5,91 7,6 6
2. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 20.658.059,09 81.366,07 0,00 0,00 20.739.425,16 11.481.036,50 798.157,96 0,00 12.279.194,46 8.460.230,70 9.17 7.02 2,59 3,85 40,79
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3.782.0 09,23 198.719,90 156.519,29 0,00 3.824.209,84 2.813.657,78 254.243,69 156.519,29 2.911.382,18 912.827,66 968.351,45 6,65 23,87
4. Finanzanlagen 11.548.714,84 4.999.903,04 150.000,00 0,00 16.398.617,88 0,00 0,00 0,00 0,00 16.398.617,88 11.548.714,84 0,00 100,00
Summe 36.655.157,66 5.300.631,45 307.028,74 0,00 41.648.760,37 14.888.531,40 1.092.971,95 157.028,74 15.824.474,61 25.824.285,76 21.766.626,26 2,62 62,00
IV. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1. Immaterielle Wirtschaftsgüter 0,00 31.634,96 0,00 0,00 31.634,96 0,00 0,00 0,00 0,00 31.634,96 0,00 0,00 100,00
2. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 654.425,10 1.705.674,00 0,00 0,00 2.360.099,10 0,00 0,00 0,00 0,00 2.360.099,10 654.425,10 0,00 100,00
3. Anlagen der Straßenreinigung 0,00 57.14 8,32 0,00 0,00 57.14 8,32 0,00 0,00 0,00 0,00 57.14 8,32 0,00 0,00 0,00
4. Anlagen der Abfallwirtschaft 1.116.865,53 269.771,17 0,00 -1 .17 7.5 0 8,9 0 209.127 ,80 0,00 0,00 0,00 0,00 209.127 ,80 1.116.865,53 0,00 100,00
Summe 1.771.290,63 2.064.228,45 0,00 -1.177.508,90 2.658.010,18 0,00 0,00 0,00 0,00 2.658.010,18 1.771.290,63 0,00 100,00

Geschäftsbericht 2021
28 | Jahresabschluss
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen für das  
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Gesamt  
in EUR
Allg. Bereich  
in EUR
Stadtreinigung 
in EUR
Abfallwirschaft 
in EUR
1. Umsatzerlöse 66.024.148,21 4.002.572,93 11.249.478,42 50.772.096,86
2. Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an fertigen Erzeugnissen 441,95 0,00 -1.707,5 5 2.149,50
3. Sonstige betriebliche Erträge 851.701,97 79.840,71 336.508,64 435.352,62
4. Materialaufwand 24.008.460,93 1.286.651,43 4.100.988,76 18.620.820,74
a)  Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe  
und für bezogene Waren 743.808,36 879.026,63 3.5 3 4.27 7,79
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 542.843,07 3.221.962,13 15.086.542,95
5. Personalaufwand 25.022.271,71 6.3 05.4 87,3 5 3.718.036,80 14.998.747,56
a) Löhne und Gehälter 4.698.014,39 2.869.789,04 11.588.881,55
b)  Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung  
und für Unterstützung 1 .6 07.472,96 848.247 ,76 3.409.866,01
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände  
des Anlagevermögens und Sachanlagen 8.038.165,33 1.092.971,95 1.293.257,17 5.651.936,21
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.849.867,83 3.132.791,54 32.210,74 684.865,55
8. Erträge aus anderen Wertpapieren u. Ausl. d. Finanzanlagevermögens 58.080,80 58.080,80 0,00 0,00
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.587,70 10.587,70 0,00 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 714.506,37 44.592,83 0,00 669.913,54
Verrechnung des allgemeinen Bereichs 0,00 -8.423.950,21 1.571.096,65 6.852.853,56
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.329,27 -400,24 12.450,10 4.279,41
12. Ergebnis nach Steuern 5.295.359,19 712.937,49 856.239,29 3.726.182,41
13. Sonstige Steuern 67.539,57 257,73 1.2 17,0 0 66.064,84
14. Jahresüberschuss 5.227.819,62 712.679,76 855.022,29 3.6 6 0.1 17,57
       Behandlung des Jahresüberschusses in EUR
a)  Einstellung in die allgemeine Rücklage 3.160.208,41
b)  Zuführung in den allgemeinen Haushalt 2.011.219,0 0
c)  Einstellung in die Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 9.259,34
d)  Einstellung in die Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen 47.132,87
[Anlage 2]

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 29
Lagebericht
Vorbemerkung
Der Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) ist unter Beachtung der deutschen 
handelsrechtlichen Vorschriften und nach den Vorschriften der EigVO NRW aufgestellt worden. Hin-
sichtlich des Inhalts und seiner Struktur orientiert sich der Lagebericht an den Vorgaben des § 289 
HGB, des § 25 Abs. 2 EigVO NRW sowie des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20. 
I. Grundlagen des Unternehmens
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit 1996 eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der 
Stadt Münster entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- 
Westfalen. Sie werden gemäß der Eigenbetriebsverordnung sowie nach den Bestimmungen der 
Betriebssatzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster geführt. Dem Eigenbetrieb einschließlich 
etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe obliegen die Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (Sammlung, 
Transport, Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall-
gesetzes, Aufstellung und Umsetzung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts) im gesamten 
Stadtgebiet.
Der Eigenbetrieb orientiert sich umfassend an den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen öko-
logischen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft sowie gleichermaßen an den Belangen der Nutzer/Ge-
bührenzahler im Hinblick auf die Gestaltung der Kosten-Nutzen-Relation des Leistungsangebots.
Zur Dokumentation der Unternehmensziele und zur betrieblichen Steuerung setzen die awm eine  
Balanced Scorecard (BSC) ein, die die betrieblichen Einzelziele der zertifizierten betrieblichen  
Managementsysteme (ISO 9001:2015 Qualitäts-, ISO 14001:2015 Umwelt- und ISO 45001:2018 Arbeits-
schutzmanagement) kennzahlengestützt zusammenführt.
Die Kernziele der awm bestehen in der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienst-
leistungen für die hoheitlichen Aufgaben Abfallentsorgung und Stadtreinigung/Winterdienst sowie 
marktorientierter Dienstleistungen für gewerbliche Kunden.

Geschäftsbericht 2021
30 | Lagebericht
Die wesentlichen Verträge mit
•  der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, über allgemeine Stromlieferungen, die Energieeinspeisung 
aus der Photovoltaikanlage sowie das Genussrecht an der Photovoltaikanlage auf der ZDM II
•  12 niederländischen Gemeinden und der Stadt Münster als Kooperationspartner über eine  
öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung 
•  der REMONDIS GmbH & Co. KG, Bochum, über die Übernahme und Vermarktung von Altpapier 
und der Übernahme und Verwertung der Kunststoffe aus der mechanischen Stufe der MRA
•  der ALBA Städte- und Industriereinigung Baving GmbH, Neuenkirchen, über die Übernahme  
und Verwertung des Straßenkehrichts
bestehen in 2021 unverändert weiter.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
European Green Deal
Der European Green Deal bildet nach wie vor einen Schwerpunkt auf der politischen Agenda der 
EU-Kommission. Die EU-Kommission verfolgt erkennbar einen ganzheitlichen Politikansatz, der Maß-
nahmen für Klimaschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit zusammenführt. Kernziel ist die Klima-
neutralität: Bis 2050 soll ein EU-weiter Nullsaldo an Treibhausgasemissionen erreicht werden. Bisher 
war eine Reduktion von 80 Prozent gegenüber 1990 geplant. Die neue Zielsetzung für 2050 erfordert 
auch eine Verschärfung des Ziels für 2030: Die EU-Kommission schlägt eine Reduktion der Treibhaus- 
gasemissionen um mindestens 55 Prozent statt, wie bisher geplant, um 40 Prozent im Vergleich zu 
1990 vor. 
Im Zusammenspiel mit der Industriestrategie dient die Kreislaufwirtschaft als wesentlicher Baustein 
zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. 
Die Maßnahmen aus dem European Green Deal haben absehbar weitreichende Folgen für die  
nationale Wirtschaft und natürlich auch für kommunale Unternehmen in Deutschland; und somit 
auch für die awm.
Die mittel- und langfristige Unternehmensentwicklung wird sich maßgeblich an den (Nachhaltig-
keits-) Zielen orientieren müssen. Die Entwicklungsstrategie, die die awm daraus abgeleitet hat,  
findet sich in der Vision 2030 wieder. Erste Erfolge der eingeleiteten Maßnahmen sind in der veröffent- 
lichten DNK-Erklärung dokumentiert. 
Erneuerbare-Energien-Richtlinie Teil II 
Seit Oktober 2020 läuft das Verfahren zur Umsetzung der Artikel 25-27 der Erneuerbare-Energien-
Richtlinie II. Der Anteil Erneuerbarer Energien im Straßen- und Luftverkehr soll nach dem Willen der 
EU-Kommission deutlich erhöht werden.
Mit Blick auf die nationale Umsetzung der europäischen Ziele setzt das BMU hinsichtlich der Wasser-
stoff-Strategie dabei ausschließlich auf strombasierte Verfahren und aus nicht-biogenen Quellen. 
Der Entwurf für das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“ ist derzeit  
im parlamentarischen Verfahren (Bundesrats-Drucksache 152/21 und Bundestags-Drucksache 
19/27435). Mit dem Gesetz sollen u. a. die Treibhausgasminderungsquote angehoben und ein

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 31
wirksamer Anreiz für den Markthochlauf von Power-to-X (PtX)-Technologien geschaffen werden.
Das Verfahren hat, vor allem für alle VKU-Mitgliedsunternehmen, die Wasserstoff unmittelbar aus 
Biomasse/Bioabfällen/Biogas/Faulgas/Klärgas herstellen (wollen) oder Energie aus gemischten  
Abfällen für die Produktion einsetzen (wollen), eine hohe Relevanz. 
Die Bundesregierung beabsichtigt, zur Anrechnung auf die Erfüllung der Quote bei Otto- und Diesel- 
kraftstoffen ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellte flüssige Kraftstoffe und Wasser-
stoff (sog. „grüner Wasserstoff“) sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller 
Kraftstoffe zuzulassen.
Es wird außerdem stark diskutiert, nur ausschließlichen EE-Strom zuzulassen, der noch dazu aus  
zusätzlich neu errichteten, nicht geförderten Kapazitäten stammt. 
Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) benötigt die Energiewende im Verkehrs-
bereich aber „jedes Gramm Wasserstoff“ aus inländischen Quellen, der nachhaltig produziert 
werden kann. Wasserstoff (aus Energie) aus Abfällen ist treibhausgasneutral, klimafreundlich und 
nachhaltig – deshalb sollte er technologieunabhängig und auch anteilig auf die Quote anrechen-
bar sein. Der Bundesrat hat nun seine Beschlüsse am 26.03.2021 ganz im Sinne des VKU gefasst:  
Er will sowohl Wasserstoff „biogenen Ursprungs“ im Luftverkehr als auch „Wasserstoff aus dem  
Anteil des Stroms, der aus der thermischen Behandlung biogener Rest- und Abfallstoffe stammt“ 
und „Wasserstoff aus biogenen Quellen“ für die Anrechnung auf die Quote zulassen. 
Die awm haben erste Untersuchungen für die Nutzung von organischen Reststoffen aus der Bioab-
fallbehandlung für die Erzeugung von Wasserstoff eingeleitet. Nach dem jetzigen Stand angestrebte 
Nutzung des Wasserstoffes wird jedoch nicht primär der Einsatz zu Mobilitätszwecken sein, sondern 
die vermutlich wirtschaftlichere Beimischung von Wasserstoff in das Gasnetz des BHKW. Hiermit 
sollen die technisch bedingt abnehmenden Heizwerte/Methangehalte der genutzten Deponiegas-
ströme kompensiert werden.
Novellierung der Bioabfallverordnung 
In der letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen hatte die Bundesregierung eine „kleine“ Novelle 
der Bioabfallverordnung beschlossen. 
Wesentliche Änderungen an der Bioabfallverordnung sind die Einführung von Anforderungen an  
die weitere Entfrachtung der Abfälle von Fremdbestandteilen und die Ausweitung des Geltungsbe-
reiches der Verordnung auf Anwendungen wie den Garten- und Landschaftsbau. Ziel ist dabei vor 
allem die Reduzierung des Eintrages von Kunststoffen, und auch von Glas und Metallen, vor allem in 
der Landwirtschaft. Dafür soll ein „Kontrollwert“ für den Kunststoffgehalt in den Bioabfällen vor Auf-
gabe in die biologische Behandlungsstufe eingeführt werden. Er soll bei verpackten Bioabfällen und 
Materialien grundsätzlich einen Wert von 0,5 % in der Trockenmasse mit einem Siebdurchgang von 
> 2 mm nicht überschreiten. Bei festen Bioabfällen wird der Kontrollwert generell 0,5 % und bei festen 
Bioabfällen aus Haushalten und Kleingewerbe 1 % betragen, jeweils in der Frischmasse mit einem 
Siebdurchgang > 20 mm. 
Wird der Kontrollwert (mehrfach) überschritten, ergeben sich Pflichten zusätzlich zu den Sichtkon- 
trollen bei der Abfallannahme für Anlagenbetreiber und Sammler sowie Anordnungsbefugnisse und 
-pflichten für die Behörde gegenüber den Betreibern:
• Pflicht zur Fremdstoffentfrachtung
• Abweisungsrecht des Abfallbehandlers (formuliert als Recht auf Verlangen der Rücknahme  
der Abfälle)
• Berichtspflicht bei Überschreitung des Kontrollwertes an die Behörde

Geschäftsbericht 2021
32 | Lagebericht
• Anordnungspflicht der Behörde zur Mängelbehebung
• Untersagungsermächtigung der Behörde zur Abfallannahme
• Festlegung der Untersuchungsstelle durch die Behörde
Parallel werden die bereits geltenden verschärften Grenzwerte der Düngemittelverordnung für den 
Fremdstoffgehalt in den § 4 aufgenommen.
Da der Anwendungsbereich der Verordnung auf den Garten- und Landschaftsbau ausgeweitet 
wird, werden auch dafür spezielle Vorgaben zur Begrenzung der Schadstofffracht auf die Böden bei 
der Bioabfallverwertung im neuen § 6 Absatz 1a etabliert. Einmalig dürfen zu diesen Zwecken zukünf-
tig grundsätzlich höchstens 80 t Trockenmasse Bioabfälle oder Gemische innerhalb von 12 Jahren 
auf/in den Boden ausgebracht werden. Bei besonders geringen Schwermetallgehalten beträgt die 
zulässige Höchstmenge 120 t Trockenmasse in 12 Jahren. Die Behörden können in engen Grenzen 
im Einzelfall darüber hinaus gehende Zulassungen erteilen. Die Nachweispflichten im § 11 werden für 
Einsammler und Aufbereiter spezifiziert und der Lieferschein wird an die neuen Anforderungen  
angepasst. Erleichterungen bei den Nachweispflichten gelten bei der Aufbringung für den Garten- 
und Landschaftsbau auf nicht zusammenhängende Kleinflächen von jeweils nicht mehr als 1 ha.
Aus der Sicht des VKU kommen durch diese Novelle erhebliche Kosten auf zahlreiche VKU-Mitglieder 
zu, die Bioabfälle aufbereiten oder behandeln, da in vielen Fällen bauliche Maßnahmen bis hin zu 
neuen Abfallannahmegebäuden erforderlich sein werden. Zugleich ist die vorgesehene Übergangs-
phase von höchstens drei Jahren sehr gering gemessen. Da die Novelle auch aufgrund entspre-
chender Forderungen des Bundesrates erfolgt, werden keine wesentlichen Änderungen durch das 
Bundesratsverfahren erwartet. Die Neuerungen in der Bioabfallverordnung sollen grundsätzlich  
nach einem Jahr (jeweils nach der Verkündung) in Kraft treten, die Anforderungen an die Gestaltung 
der zugelassenen BAW-Sammeltüten nach 1,5 Jahren und die Anforderungen an die Fremdstoff-
Entfrachtung des neuen § 2a nach drei Jahren.
Die awm haben im Hinblick auf die verschärften Anforderungen an die Schadstofffreiheit der pro-
duzierten Komposte und Blumenerden frühzeitig Maßnahmen einer intensiven Beratung zur richti-
gen Nutzung der Biotonne in Münster eingeleitet. Ziel der Maßnahmen ist sowohl eine Erhöhung der 
eingesammelten Bioabfall-Mengen als auch der Qualität der verarbeiteten Bioabfälle. Ergänzt wird 
dieses Beratungsangebot seit mehr als einem Jahr durch eine effektive Kontrolle der Biotonnenin-
halte und die regelmäßige Analyse der Störstoffgehalte.
Aufgrund der bisherigen Erfolge ist nicht davon auszugehen, dass umfangreiche bauliche Maßnahmen 
an der Bioabfallbehandlungsanlage erforderlich sein werden.
Das intensive Beratungs- und Kontrollprogramm der awm wird jedoch dauerhaft aufrechterhalten 
werden müssen. 
Novelle des Klimaschutzgesetzes
Am 24.06.2021 hat der Bundestag und am 26.06.2021 der Bundesrat die Novelle des Klimaschutz-
gesetzes (KSG) beschlossen, mit dem die politisch vereinbarten verschärften deutschen Klimaziele 
rechtlich verbindlich und im Detail quantifiziert werden.
Der Bundesrats-Newsletter fasst die Ziele des Gesetzgebers sehr treffend zusammen: “Das Gesetz 
sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 % weniger Treibhausgase ausstößt, als 
im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 % vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 % fallen. 
Im Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen 
Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr 
Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt“.

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 33
Für die kommunale Abfallwirtschaft in Deutschland sind dabei von besonderer Bedeutung:
• Der Quellsektor Energiewirtschaft soll im Jahr 2030 nur noch 108 Mio. t CO2-Äq./a emittieren  
(2020: 280 Mio. t CO2-Äq./a). Die thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB = MHKW + EBS-
KW) emittieren derzeit ca. 20 Mio. t CO2-Äq./a. Bei gleichbleibenden Emissionen würde ihr Anteil 
also von 7,1 auf 18,5 % steigen.
• Der Quellsektor Abfall/Abwasser muss seine (Rest-) Emissionen von gut 9 auf 4 Mio. t CO2-Äq./a 
mehr als halbieren. 80 – 90 % der Emissionen dieses Sektors sind Restemissionen aus Deponien. 
Die bisherigen Prognosen für Abbauverhalten, Deponiebelüftungsmaßnahmen usw. führen zu 
voraussichtlichen Restemissionen von ca. 5 Mio. t CO2-Äq./a. Im Vergleich dazu muss also eine 
weitere Mio. t CO2-Äq./a vermieden werden.
Der Europäische Rat hat am 28.06.2021 das lange diskutierte EU-Klimaschutzgesetz beschlossen. 
Am 14. Juli 2021 veröffentlichte die EU-Kommission die ersten 13 Vorschläge des erwarteten Gesetz-
gebungspakets „Fit für 55“. Ziel ist es, den energie- und klimapolitischen Rechtsrahmen zu setzen, 
um die Treibhausgasemissionen bis 2030 EU-weit um mindestens 55 % gegenüber 1990 reduzieren 
zu können. Auf dieses Ziel hatten sich die EU-Institutionen am 21. April 2021 geeinigt. Für die kommu-
nale Abfallwirtschaft sind die folgenden Gesetzgebungsvorschläge aus dem Paket von besonderer 
Relevanz: 
Änderungen/Überarbeitungen:
• Emissionshandelssystem-Richtlinie (EHS-RL, eng. ETS)
• Überarbeitung der Verordnung über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treib-
hausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (engl. LULUCF)
• Lastenverteilungs-Verordnung (engl. ESR)
• Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL, engl. RED II/III)
• Energieeffizienz-Richtlinie (EnEff-RL, engl. EED)
• Richtlinie (engl. AFIR) über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
• CO2-Regulierung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
• Energiebesteuerungsrichtlinie (EnSt-RL)
• Einführung eines CO2-Grenzausgleichmechanismus (engl. CBAM)
• Einführung eines neuen Klimaaktions-Sozialfonds
• ReFuelEUAviation – zu nachhaltigen Flugkraftstoffen
• FuelEU Maritime
• Einführung einer neuen Forststrategie
ESR: Die Lastenteilung erfasst alle Sektoren und Tätigkeiten, die nicht von der EHS-RL erfasst sind. 
Die Verpflichtungen die Treibhausgasemissionen in den Jahren 2021 bis 2030 zu reduzieren werden 
für alle Mitgliedsstaaten angehoben. Bis 2030 sollen die EU-Emissionen um 40 % gegenüber dem 
Stand von 2005 reduziert werden. Für die Quellsektoren Gebäude und Verkehr soll ein neues,  
separates Emissionshandelssystem (EHS 2) analog zum BEHG errichtet werden. 
EE-RL: Die Richtlinie gibt das Ausbauziel von erneuerbaren Energien (EE) im europäischen Energiemix 
vor und setzt den Rechtsrahmen zur Förderung des EE-Anteils in der Stromerzeugung, Wärme-  
und Kälteversorgung, im Verkehrs- sowie Industriesektor. Der EE-Anteil am Bruttoendenergieverbrauch 
soll bis 2030 EU-weit um acht Prozentpunkte auf mindestens 40 % angehoben werden. Des Weiteren 
soll der Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitskriterien für den Einsatz von fester Biomasse zur 
Produktion von Elektrizität, Wärme und Kälte ausgeweitet werden. Dieser Kommissionsvorschlag

Geschäftsbericht 2021
34 | Lagebericht
hat relevante Auswirkungen auf den Energiesektor, jedoch ist es auch erforderlich die Nutzung aller 
treibhausgasneutralen Energien in die Überarbeitung mit einzubeziehen. Neben Windkraft, Solar-
energie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft müssen daher auch Abwärme, synthetische Gase 
und Energie aus Abfällen und Abwasser sowie Grubengas genutzt werden.
EnEff-RL/EED: Hierbei sollen zukünftig Energieeffizienzziele in der EU verbindlich werden. Hierfür 
sollen Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, den Energieverbrauch gemeinsam um mindestens 9 % 
gegenüber einem Referenzszenario im Jahr 2030 zu verringern. Weiterhin soll das „Energy Efficiency  
First“-Prinzip und die Bekämpfung von Energiearmut noch stärker in den Fokus gerückt werden.  
Hier wird zu prüfen sein, welche Auswirkungen diese Neuregelung auf kommunale Unternehmen  
mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten haben könnte. Sichergestellt werden muss, dass diese  
Einrichtungen auch zukünftig von einer Verpflichtung ausgenommen werden.
CO2-Regulierung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge: Bei diesem Vorschlag werden die Hersteller 
mehr in die Verantwortung gezogen und sieht CO2-Flottengrenzwerte für neue Personenkraftwagen 
und neue leichte Nutzfahrzeuge vor. Kern der Überarbeitung ist der Vorschlag der EU-Kommission, 
die Flottengrenzwerte gegenüber 2021 deutlich zu senken: Zunächst sollen die Flottengrenzwerte für 
neue PKW ab dem Jahr 2030 gegenüber den Zielwerten des Jahres 2021 um 55 % (bisher 37,5 %) und 
für leichte Nutzfahrzeuge um 50 % (bisher 31 %) reduziert werden.
Für die awm werden mit diesen Verordnungen und Richtlinien umfangreiche Ziele für alle Betriebs-
bereiche vorgegeben.
Künftige Bauprojekte, d. h. laufende und zukünftig erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung und zum 
Ausbau von betrieblichen Einrichtungen der awm, sind unter Betrachtung der maximalen Wärme- 
und Energieverbrauchseffizienz zu planen und zu realisieren (Fassadendämmung, energiesparsame 
Geräte und Anlagen, etc.).
Der technische Ausbau der gesamten Logistik für die Abfallsammlung und die Stadtsauberkeit 
im Hinblick auf den Einsatz alternativer Antriebe ist im Bereich kleiner und mittlerer Nutzfahrzeuge 
sowie Kehrmaschinen weit fortgeschritten. Die aktuelle Marktsituation ist jedoch eher nachteilig 
zu beurteilen, aufgrund von gestörten Lieferketten und Produktionseinschränkungen in der Nutz-
fahrzeugindustrie sind bereits zugesagte Liefertermine insbesondere für große Fahrzeuge relevant 
verschoben worden. Neubeschaffungen/Neuausschreibungen werden für das kommende Jahr als 
sehr problematisch eingeschätzt. Beschleunigend für den Umbau des Fuhrparkes wirkt jedoch die 
aktuelle dramatische Preisentwicklung im Kraftstoff- und Energiebereich. Neben der Beschaffung 
elektrisch betriebener Fahrzeuge ist für die awm der Ausbau der eigenen Energieproduktion prioritär 
(Photovoltaik, Wasserstofferzeugung, etc.)
Die mit allen Maßnahmen verbundenen Ergebnisse und Zielerreichungsquoten werden unter  
anderem über die DNK-Erklärung der awm messbar gemacht und dokumentiert.

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 35
2. Geschäftsverlauf
2.1. Straßenreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str-ReinG 
NRW vom 18. Dezember 1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster 
in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. Die Abfallwirt-
schaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die Winterwartung auf 
öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Die Straßenreinigungsgebühren sind gemäß der Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 um 8,9 % ge-
stiegen. Danach werden die geplanten Kosten der Straßenreinigung über Straßenreinigungsgebüh-
ren in Höhe von 5.533 TEUR, innerbetriebliche Verrechnungen von 562 TEUR und sonstigen Erträge in 
Höhe von 216 TEUR finanziert. Der Restbetrag in Höhe von 1.322 TEUR, der das öffentliche Interesse 
an der Stadtsauberkeit widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen. Der Stadt-
anteil beträgt 20,0 % der um die sonstigen Erlöse und innerbetrieblichen Verrechnungen bereinigten 
Gesamtkosten.
Die geplanten Kosten des Winterdienstes werden durch den städtischen Haushalt mit 1.800 TEUR 
und mit 200 TEUR durch das Amt für Immobilienmanagement finanziert. Ebenso beteiligen sich die 
Stadtwerke Münster mit 9,4 % an den Istkosten.
Die Kehrkilometerleistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und liegt weiterhin bei 
den folgenden Werten:
Vollreinigung   823.458  Kehrkilometer 
Fahrbahnreinigung [wöchentlich]    284.169  Kehrkilometer 
Fahrbahnreinigung [14-tägig]   303.622  Kehrkilometer
2.2 Abfallwirtschaft
Die awm erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Sicherstellung einer geordneten 
Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. 
Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und 
Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept 
(AWK) erarbeitet. Das AWK wird regelmäßig, in der Regel für fünf Jahre, fortgeschrieben. Der Rat der  
Stadt Münster stimmte der Fortschreibung des AWK für die Jahre 2016 - 2021 in der Sitzung vom  
11. Mai 2016 zu. Die Abstimmung zur Fortschreibung des AWK für die nächsten fünf Jahre ist für 2022 
geplant.
Die Restabfall- und Bioabfallgebühren erhöhten sich gemäß der Gebührenkalkulation um 6,72 %. 
Danach werden die geplanten Kosten der Hausmüllsammlung über Grundgebühren in Höhe von 
6.257 TEUR, über Leistungsgebühren in Höhe von 26.590 TEUR, durch Inanspruchnahmen von Gebüh-
renüberschüssen aus Vorjahren in Höhe von 539 TEUR und durch sonstige Erträge in Höhe von 1.983 
TEUR gedeckt.
Die geplanten Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 9.740 
TEUR sowie aus 126 TEUR sonstigen Gebühren bzw. Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilter-
deckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern und Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ getragen.

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36 | Lagebericht
Folgende Ereignisse prägten das abgelaufene Wirtschaftsjahr besonders: 
Wie in allen Lebens- und Arbeitsbereichen wurde das Wirtschaftsjahr 2021 in allen Betriebsberei-
chen entscheidend durch die Corona-Problematik geprägt. Im gesamten Jahr haben die awm 
differenzierte Schutzmaßnahmen im Betrieb umgesetzt und stetig angepasst.
Die Maßnahmen, Einführung eines Krisenstabes, Ausrichtung der internen und externen Kommunikation 
im Hinblick auf die sich ständig verändernden Bedingungen, Anpassung von Zugangsberechtigun-
gen, Implementierung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, differenziertes Desinfektionskonzept seien an 
dieser Stelle nur beispielhaft genannt. Der stetige Erfahrungsaustausch innerhalb der Branche hat 
sich aufgrund der überall gleichen Problemstellungen sehr bewährt.
Die awm konnten ihrem öffentlichen Auftrag der Stadtreinigung und der Abfallwirtschaft auch in 
dieser für alle Menschen unvorhersehbaren Zeit beständig und uneingeschränkt im gesamten Stadt-
gebiet nachkommen. Für die awm kam es zu keinen gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen, da 
sich gerade im privaten Bereich die Abfallmengen erhöhten.
3. Wirtschaftliche Lage 
3.1 Ertragslage
Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss von 5.228 TEUR (VJ 4.731 TEUR) und 
bewegt sich in Höhe von 1.444 TEUR über dem Planniveau von 3.784 TEUR. Dieser verteilt sich im  
Vergleich zum Vorjahr auf die folgenden Geschäftsbereiche:
Jahresüberschüsse/ Jahresfehlbeträge 2021  
in TEUR
2020
in TEUR
Veränderung
TEUR %
Straßenreinigung ohne Winterdienst 855 346 509 147,1
Abfallwirtschaft 3.660 3.676 -16 -0,4
Nebengeschäfte 588 666 -78 -1 1,7
BGA awm-Dienstleistungen 47 -43 90 -209,2
BGA Photovoltaikanlage 9 19 -10 -52,6
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 69 67 2 3,0
5.228 4.731 497 10,5

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 37
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 7.550 TEUR (12,9 %) gestiegen und stellen  
sich wie folgt dar:
Die Hausmüll-Einsammlung erzielte eine Erlössteigerung von 3.186 TEUR. Die Umsatzerlöse aus der 
Abfalldeponierung und sonstigen Abfallverwertung sind insgesamt um 2.435 TEUR gestiegen. Die Erlös- 
steigerung im Bereich der sonstigen Umsatzerlöse Abfallverwertung ist in erster Linie auf erhöhte 
Papiervermarktungserlöse (+ 1.743 TEUR) und gestiegene BHKW-Umsätze (+ 30 TEUR) zurückzuführen. 
Die Entsorgungserlöse MRA sind um 340 TEUR gestiegen. Die Umsatzerlöse aus der Annahme von 
Biomüll im Rahmen der arbeitsteiligen Kooperation mit der Twence Holding erhöhten sich um 32 TEUR.
Die Erlöse aus der Sammlung von Sonderabfall sind mit 51 TEUR (VJ 52 TEUR) nahezu konstant ge-
blieben. Die Erlöse aus dem Dualen System Deutschland hingegen sind im Vergleich zum Vorjahr um 
1.256 TEUR gestiegen. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Papiervermarktungser-
lösen. Im Bereich der Abfallwirtschaft ergab sich eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 3.930 TEUR, 
Umsatzerlöse 2021  
in TEUR
2020  
in TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr 
in TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr  
%
Abfallwirtschaft
Hausmüll-Einsammlung 43.971 40.785 3.186 7,8
Sonstige Umsatzerlöse Abfallabfuhr 786 748 38 5,1
Überdeckung Gebührenüberschüsse (VJ Überdeckung) -3.930 -1.156 -2.774 239,9
Umsatzerlöse Anlieferung EZM Restmüll 1.009 928 81 8,7
Sonstige Umsatzerlöse Abfallverwertung 5.986 3.632 2.354 64,8
Sondermüll 51 52 -1 -1,9
Duales System Deutschland 2.896 1.640 1.256 76,6
Sonstige Umsatzerlöse 3 4 -1 -25,0
50.772 46.633 4.139 8,9
Stadtreinigung
Regelreinigung Grundstücke 5.552 5.087 465 9,1
Straßenreinigung Stadtanteil 20 % 1.337 1.276 61 4,8
Winterdienst 4.434 1.457 2.977 204,3
Überdeckung Gebührenüberschüsse (VJ Überdeckung) -74 -13 3 59 -44,2
11.249 7.687 3.562 46,3
Nebengeschäfte
Nebengeschäfte der Abfallwirtschaft 3.052 3.206 -15 4 -4,8
Nebengeschäfte der Straßenreinigung 296 280 16 5,7
Sonstige Nebengeschäfte 655 668 -13 -1,9
4.003 4.154 -151 -3,6
66.024 58.474 7.550 12,9

Geschäftsbericht 2021
38 | Lagebericht
die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern zugeführt wurden und zu einer Minderung 
der Umsatzerlöse in der Abfallwirtschaft führte. 
Im Bereich der Straßenreinigung und dem Winterdienst erhöhten sich die Umsatzerlöse insgesamt 
um 3.562 TEUR. Die Umsatzerlöse im Bereich des Winterdienstes stehen immer im Zusammenhang 
mit der Wintersituation und sind durch den Wintereinbruch in 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 2.977 
TEUR gestiegen. Die Umsatzerlöse für Grundstücksregelreinigung sowie für den städtischen Straßen- 
reinigungsanteil stiegen um 526 TEUR. Im Bereich der Straßenreinigung ergab sich saldiert eine  
Gebührenüberdeckung in Höhe von 74 TEUR, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 
zugeführt wurden und zu einer Minderung der Umsatzerlöse in der Straßenreinigung führte.
Insgesamt sanken die Erlöse aus den Nebengeschäften um 151 TEUR. Die Erlösreduktion ergibt sich 
aus den unterschiedlichen Bereichen des Nebengeschäftes. Vor allem im Bereich Abfallwirtschaft 
ist ein geringerer Aufwand im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten. Unter anderem liegt dies an 
verringerten Erlösen aus der Abfallverwertung (- 169 TEUR), aus dem Rückgang der Erlöse im Bereich 
Anlieferung EZM Restmüll (- 15 TEUR) aus den sonstigen Erlösen des Bereitschaftsdiensts (- 16 TEUR) 
sowie aus verringerten Erlösen in Bezug auf die Photovoltaikanlage (- 14 TEUR). Parallel dazu sind 
die sonstigen Umsatzerlöse aus der Abfallabfuhr (+ 103 TEUR) gestiegen. Die Erlöse aus sonstigen 
Nebengeschäften des Containerdienstes verringerten sich um 13 TEUR.
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in 2021 u. a. aus der Auflösung der Rückstellung der 
ZDM I und der ZDM II 1. + 2. BA durch eine Nichtinanspruchnahme (21 TEUR) sowie durch die Auflösung 
der Rückstellung für Umsatzsteuer auf die fiktive Rücklieferung von Strom aus einer KWK-Anlage (62 
TEUR). Des Weiteren aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (221 TEUR), Erträ-
gen aus der Auflösung von Zuschüssen (307 TEUR), Erträgen aus Schadenersatzleistungen (27 TEUR) 
sowie aus sonstigen Erträgen (214 TEUR). 
Die Materialaufwendungen in Höhe von 24.008 TEUR erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 
3.422 TEUR. Ebenso die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren  
(+ 982 TEUR). Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Verbräuche im Bereich Dieselkraftstoff  
(+ 308 TEUR) und gestiegener Materialdirektverbräuche (+ 576 TEUR) zurückzuführen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen 18.851 TEUR und erhöhten sich im Vergleich 
zum Vorjahr um 2.440 TEUR. Wesentliche Posten sind hier die Aufwendungen für die Verwertung des 
Hausmülls in der mechanischen Restabfallbehandlungsanlage (MRA) (9.040 TEUR), des Bioabfalls 
in der Biovergärungsanlage (BVA) (240 TEUR), Aufwendungen für die Grünkompostierung (341 TEUR), 
Aufwendungen für die Entsorgung von Krankenhausabfällen (639 TEUR) und weitere bezogene Leis-
tungen im Bereich der Abfallsammlung und– entsorgung (2.598 TEUR). Hinzu kommen Aufwendungen 
für die Entsorgung von Problemabfällen (374 TEUR), Aufwendungen für Gebäude, Grundstücke und 
Außenanlagen (548 TEUR), Aufwendungen für das Blockheizkraftwerk (602 TEUR) sowie den Winter-
dienst und die Straßenreinigung (3.222 TEUR). Außerdem wurden die bezogenen Leistungen um die 
Position Preisindexierung für Nachsorgerückstellungen des 3. Bauabschnitts der ZDM II ergänzt.  
Die Indexierung führte zu einem Aufwand in Höhe von 768 TEUR. 
Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 1.219 TEUR gestiegen. Der Anstieg von 
5,1 % resultiert vorrangig aus der Tariferhöhung im April 2021 um durchschnittlich 1,40 %, der Neuein-
stellung von acht Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt sowie der altersbedingten Erhöhung der Ent-
geltstufen; Außerdem durch erhöhte Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für Altersteilzeit.
Der Anstieg der planmäßigen Abschreibungen um 466 TEUR beruht in erster Linie auf hohe Investi-
tionen in E-Mobilität für den Bereich Straßenreinigung und Winterdienst (1.560 TEUR) sowie auf hohe 
Investitionen im Bereich der Abfallwirtschaft (1.394 TEUR), insbesondere für Anlagen der Abfall-
verwertung (290 TEUR), Anlagen der Abfallbeförderung (340 TEUR) und Betriebseinrichtungen der 
Abfallsammlung (727 TEUR). Ebenso ist der höhere Abschreibungswert darauf zurückzuführen, dass

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 39
für die Investitionen des Vorjahres (9.910 TEUR), insbesondere in den Bereichen Abfallwirtschaft (5.260 
TEUR) und Stadtreinigung (2.089 TEUR), erstmalig in 2021 die Abschreibungen in voller Höhe erfolgten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 824 TEUR ver-
ringert und liegen somit bei 3.850 TEUR. Die deutlich reduzierten Aufwendungen sind vor allem in  
den drei folgenden Bereichen zu beobachten: Die Bauunterhaltung reduziert sich um 273 TEUR u. a.  
bedingt durch erhöhte Aufwendungen im Vorjahr durch Asphaltarbeiten (- 95 TEUR) und Umbau- 
und Sanierungsarbeiten im Werkstattbereich (- 145 TEUR). Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sind 
die Aufwendungen ebenfalls gesunken (- 306 TEUR), was u. a. auf die Digitalisierung des Entsor-
gungskalenders zurückzuführen ist (- 104 TEUR) sowie auf reduzierte Aufwendungen für Projektbe-
gleitungen (- 91 TEUR). Andere betriebliche Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls 
deutlich geringer (- 277 TEUR). Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr erhöhte Aufwendun-
gen durch Brandschäden angefallen sind.
Das Zinsergebnis liegt im Berichtsjahr um 527 TEUR über dem Vorjahresergebnis. Die Zinserträge 
liegen 2 TEUR über dem Vorjahresniveau und die Aufwendungen für Darlehenszinsen sanken um  
3 TEUR. Die zinsähnlichen Aufwendungen aus der Aufzinsung der Nachsorgerückstellungen sind im 
Vergleich zum Vorjahr um 522 TEUR gesunken und liegen somit bei 671 TEUR. Die Reduzierung ist  
auf die erstmalige gesplittete Buchung der Preisanpassung und des zinsähnlichen Aufwands im Be-
reich der Rückstellungen für den 3. Bauabschnitt der ZDM II zurückzuführen.
3.2 Finanzlage 
Das Vermögen der awm ist zu 35,8 % (VJ 35,1 %) durch Eigenkapital finanziert. Das Fremdkapital  
besteht insbesondere aus langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen (52,1 % / VJ 54,6 %).
Der Finanzmittelfonds der awm hat sich wie folgt entwickelt:
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich aus Zahlungsmitteln in Höhe von 3.008 TEUR 
und dem Cash-Pooling mit der Stadt Münster in Höhe von 19.497 TEUR zusammen.
Im Wirtschaftsjahr ist der Finanzmittelfonds um 6.296 TEUR gestiegen. Der Cashflow aus der laufen-
den Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7.281 TEUR auf 17.797 TEUR erhöht.
Im Rahmen der Investitionstätigkeit sind in 2021 Mittel in Höhe von 8.782 TEUR abgeflossen. Für  
den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzanlagen wurde im Wirt-
schaftsjahr ein Betrag von 10.409 TEUR (VJ 9.910 TEUR) aufgewendet. Insbesondere sind hier Investi-
tionen in Anlagen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft in Höhe von insgesamt 1.394 TEUR, in Anlagen 
der Straßenreinigung in Höhe von 1.560 TEUR sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in 
Höhe von 2.064 TEUR zu nennen. Den Auszahlungen in Investitionen standen Zuführungen zum Son-
Finanzmittelfonds 2021  
in TEUR
2020  
in TEUR 
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 17.797 10.516
Cashflow aus Investitionstätigkeit -8.782 -9.766
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -647 -647
 Cashflow aus Kapitalbewegungen -2.072 -2.159
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel 6.296 -2.056
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 16.209 18.265
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 22.505 16.209

Geschäftsbericht 2021
40 | Lagebericht
derposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen von 1.453 TEUR und Abgänge von  
174 TEUR gegenüber.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr - 647 TEUR (Tilgung von Krediten). 
Abgeflossen sind im Rahmen des Cashflows aus Kapitalbewegungen 2.072 TEUR als Konsolidierungs- 
beitrag an die Stadt Münster. 
Mit der Stadt Münster besteht eine sogenannte Cash-Pool-Management-Vereinbarung, mittels 
derer die Liquiditätsströme der Stadt und ihrer Beteiligungen optimiert werden. Im Rahmen dieser 
Vereinbarung wurde den awm ein unverändertes Kassenkreditvolumen von 6 Mio. EUR eingeräumt.
Die awm waren jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
3.3 Vermögenslage 
Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 10.324 TEUR gestiegen.
Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 2.197 TEUR. Die Gesamtinvestitionen lagen 
im Jahr 2021 bei 10.409 TEUR. Davon wurden 1.560 TEUR in Anlagen der Stadtreinigung, 1.394 TEUR in 
Anlagen der Abfallwirtschaft, 125 TEUR in Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten, 230 TEUR 
in andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 5.000 TEUR in Wertpapiere des 
Anlagevermögens investiert. Der verbleibende Anteil entfällt mit 2.064 TEUR auf geleistete Anzah-
lungen und Anlagen im Bau und mit 36 TEUR auf immaterielle Vermögensgegenstände. Die Inves-
titionen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert. Das 
Anlagevermögen der awm ist bei einer Anlagendeckung von 124,2 % (Deckungsgrad II) (VJ 116,9 %) 
vollständig durch mittel- und langfristig zur Verfügung stehendes Eigen- und Fremdkapital finanziert. 
Die Anlagendeckung durch Eigenkapital (Deckungsgrad I) beträgt 50,6 % (VJ 45,7 %).
Die Erhöhung des Umlaufvermögens um 8.127 TEUR resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme der 
Forderungen an die Stadt Münster (+ 10.456 TEUR), was auf die Erhöhung des Cash-Poolings mit der 
Stadt Münster in Höhe von 10.298 TEUR zurückzuführen ist. Weiter reduzierten sich die liquiden Mittel 
um 4.002 TEUR und die Rechnungsabgrenzungen liegen ungefähr auf Vorjahresniveau (34 TEUR).
2021  
in TEUR
2021  
in Prozent
2020  
in TEUR
2020  
in Prozent
Anlagevermögen 67.6 0 5 70,7 65.408 76,7
Umlaufvermögen 27.917 29,2 19.790 23,2
Rechnungsabgrenzungsposten 34 0,1 34 0,1
Gesamtvermögen 95.556 100,0 85.232 100,0
Eigenkapital 32.876 34,4 29.720 34,9
Sonderposten 1.334 1,4 188 0,2
Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 49.762 52,1 46.528 54,6
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 11.584 12,1 8.796 10,3
Gesamtkapital 95.556 100,0 85.232 100,0

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 41
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich vor Gewinnverwendung das Eigenkapital um 3.156 TEUR. 
Die Eigenkapitalquote ist zum Bilanzstichtag von 35,1 % auf 35,8 % gestiegen. Die Veränderung des 
Eigenkapitals ergibt sich aus dem Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 5.228 TEUR abzüglich der Aus-
zahlung von Konsolidierungsbeiträgen in Höhe von 2.072 TEUR an die Stadt Münster.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen erhöhte sich um 1.146 TEUR. Es 
handelt sich hierbei hauptsächlich um Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms NRW - 
Emissionsarme Mobilität sowie um Zuwendungen aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Unter den mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind die Verbindlichkeiten 
und Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr zusammengefasst, die insgesamt um 
3.234 TEUR gestiegen sind. Der Anstieg der mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstel-
lungen resultiert saldiert aus der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler 
(+ 2.728 TEUR), der Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (- 647 TEUR) und der 
Zunahme der mittel- und langfristigen Rückstellungen (+ 1.153 TEUR).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind insgesamt um 2.788 TEUR gestiegen. 
Die Zunahme resultiert aus der Reduktion der Rückstellungen (- 138 TEUR), der sonstigen Verbind-
lichkeiten (+ 145 TEUR), der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+ 226 TEUR) sowie der 
Zunahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenzahlern (+ 1.276 TEUR). Die  
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster erhöhten sich um 1.279 TEUR. 
Die Liquidität II (kurzfristige Liquidität) liegt am Bilanzstichtag bei 233 % und weist damit weiterhin 
eine Überdeckung auf. Das kurzfristige realisierbare Schuldendeckungspotenzial deckt in vollem 
Umfang das kurzfristige Fremdkapital. Die kurzfristige Fremdkapitalquote beträgt 12,1 % (VJ 10,3 %).
Die awm waren und sind jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen  
zu können.
3.4 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens
Zusammenfassend wird seitens der Betriebsleitung der awm die wirtschaftliche Lage, nach Prüfung 
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, positiv bewertet. Im Ergebnis hat sich die Eigenkapital-
quote von 35,1 % auf 35,8 % erhöht. Dabei können gleichzeitig die Konsolidierungsanforderungen 
der Stadt Münster unterstützt werden. Im Wirtschaftsjahr 2021 wurde von dem Jahresüberschuss 
2020 ein Teilbetrag in Höhe von 2.072 TEUR an die Stadt ausgezahlt. Zudem ist vorgesehen, im Wirt-
schaftsjahr 2022 aus dem Jahresüberschuss 2021 einen Teilbetrag in Höhe von 2.011 TEUR an die 
Stadt auszuzahlen.

Geschäftsbericht 2021
42 | Lagebericht
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4.1 Unternehmensleitlinien und Ziele
Als kommunaler Eigenbetrieb und kommunaler Entsorger der Stadt Münster ist es zentrale Aufgabe 
der awm, die langfristige Entsorgungssicherheit im Rahmen der Daseinsvorsorge sicher zu stellen. 
Ein gleichermaßen zentrales Ziel ist es, mit unseren Produkten, unseren hochwertigen, ökologisch 
orientierten Prozessen und Dienstleistungen einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und zur 
hohen Lebensqualität für die heutige und zukünftige Generation zu leisten. Saubere Straßen, sichere 
Verkehrswege zu jeder Jahreszeit und aktiver Ressourcenschutz durch Recycling und energetische 
Nutzung von Abfällen - dafür sorgt die kommunale Entsorgungswirtschaft jeden Tag aufs Neue.
Neben der Gewährung einer dauerhaften und nachhaltigen Entsorgungssicherheit, verbunden 
mit dem Erhalt einer lebenswerten Umwelt sowie dem Angebot kompetenter Dienstleistungen für 
Bürgerinnen und Bürger gehört zu unserer Unternehmensstrategie auch, Nachhaltigkeit auf kommu-
naler Ebene mitzugestalten. 
Verknüpft wird dieses Aufgabenspektrum mit der neu entwickelten
So paradox es klingen mag: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster 
2030 an. Unsere Stadt entwickelt sich zu einer Hauptstadt der Abfallvermeidung. Zukünftig können 
jedoch sicherlich nicht alle Abfälle vermieden werden. So realistisch müssen wir sein. Aber wir werten 
den Abfall auf. Die verbliebenen Abfälle sind im Jahr 2030 nur noch Wertstoffe, die stofflich oder 
energetisch genutzt werden. Die awm wandeln sich zur Rohstoffquelle in der Stadt Münster. Die 
Manufaktur der Wertstoffe. 
Jedoch schaffen wir dies nur gemeinsam, ganz nach unserem Motto - alle wirken mit!. Die Bürgerin-
nen und Bürger sind unser verantwortungsvoller Partner - durch vorbildliches Vermeiden, Sammeln 
und Trennen. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit. Ebenso sind wir verläss-
licher Partner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. 
Unsere Mitarbeitenden schaffen Lebensqualität - für ein sauberes und nachhaltiges Münster.  
Nachhaltig bedeutet für uns: Noch mehr Umweltschutz, noch mehr Miteinander und regionale  
Wertschöpfung – für die Menschen und die Stadt Münster. 
Herausforderungen wie Klimaschutz, Digitalisierung und die demographische Entwicklung werden 
proaktiv und im Sinne der Mitarbeitenden sowie der Bürgerinnen und Bürger gestaltet. Trotz der 
weiterhin anhaltenden Covid-19-Pandemie, die das Jahr 2021 fest im Griff hatte, wurden die Nach-
haltigkeitsstrategien und deren Ziele weiterhin im Unternehmen fokussiert und weiterentwickelt.  
Das langfristige Ziel ist, diese fest in den Geschäftsprozessen, sowohl auf operativer als auch auf 
strategischer Ebene, zu integrieren.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Ein zentraler Baustein dafür ist die DNK-Erklärung. Die awm haben in 2021 über den branchenüber-
greifenden Transparenzstandard, den deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), eine Berichterstat-
tung über die unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistungen veröffentlicht. Der DNK trifft europaweit 
Vision: 
Münster 2030. Es gibt keinen  
Abfall mehr – nur noch  
Wertstoffe!
Mission: 
Wir machen Lebensqualität –  
und alle wirken mit!

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 43
auf großes Interesse und ist zur Berichterstattung nichtfinanzieller Leistungen international anwend-
bar. Durch die gegebenen Mindestanforderungen sollen das Nachhaltigkeitsmanagement transpa-
rent und branchenübergreifend vergleichbar gemacht werden. Die DNK-Erklärung der awm, welche 
sich rechtskonform mit den Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz verhält, wurde 
intern aufgestellt, indem zu jedem einzelnen der 20 vorgegebenen Kriterien verschiedene Maßnah-
men, Ziele und auch Risiken erarbeitet wurden. Übergeordnet sind die Kriterien in die vier Bereiche, 
Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft, eingeteilt. Unter anderem wurden in der 
Erklärung Ziele im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie, wie beispielsweise der Aufbau eines Nach-
haltigkeitsteams, Fortschreibung des nachhaltigkeitsorientierten Abfallwirtschaftskonzepts und  
Erarbeitung eines nachhaltigkeitspädagogischen Konzepts, formuliert. Ebenso spielen die Sustain- 
able Development Goals (SDGs, die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele) eine wichtige Rolle und wurden 
innerhalb der DNK-Erklärung einzelnen Kriterien zugeordnet. Die ausgearbeitete Erklärung wurde 
zum Ende des Jahres durch die Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsrates geprüft und veröffentlicht. 
Um die Erklärung laufend aktuell zu halten, verfolgen wir das Ziel, die DNK-Erklärung im zweijährigen 
Rhythmus fortzuschreiben. Durch die Erweiterung des DNK um die zusätzliche Berichtsoption zur  
EU-Taxonomie, welche vorgibt, dass jegliche Investitionen in ihrer Nachhaltigkeit bewertet werden, 
kann zukünftig auch in diesem Sinne berichtet werden.
Die Offenlegung des Nachhaltigkeitsmanagements sehen wir als wichtigen Baustein im Umwelt- 
und Klimaschutz, um als Vorbild voranzugehen und den Nachhaltigkeitsgedanken in der Wirtschaft 
und auch in der Gesellschaft weiter voranzutreiben und zu stärken. Aufgrund dessen ist dieses Tool 
bereits jetzt im Unternehmen fest verankert, auch wenn die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstat-
tung für kommunale Unternehmen aktuell noch nicht besteht. Unter folgendem Link ist die DNK-Er-
klärung vollständig einzusehen: https:/ /datenbank2.deutscher-nachhaltig-keitskodex.de/Profile/
CompanyProfile/13986/de/2020/dnk
HOOP-Projekt
Die awm nehmen, stellvertretend für die Stadt Münster, als Leuchtturmregion am HOOP-Projekt, mit 
dem Ziel ihre Position als Referenz für die Kreislaufwirtschaft und die Herstellung biobasierter Pro-
dukte aus Bioabfall zu konsolidieren, teil.
Das HOOP-Projekt (Hub of Circular Cities bOOsting Platform to Foster Investments for the Valori-
sation of Urban Biowaste and Wastewater) ist eine europaweite Initiative, die durch das Horizon 
2020-Programm finanziert wird. Es umfasst ein Konsortium von 23 Partnern aus 10 europäischen 
Ländern und zielt darauf ab, einer Gruppe von acht Leuchtturmstädten Projektentwicklungshilfe 
anzubieten. Diese Unterstützung soll dazu dienen, diese mit dem administrativen, technischen, 
wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Wissen auszustatten, das notwendig ist, um konkrete 
Investitionen umzusetzen und Bioökonomie-Initiativen auf lokaler Ebene zu entwickeln. Durch die 
Teilnahme am HOOP-Projekt verfolgen wir das Ziel, durch gute Zusammenarbeit und neue Kon-
takte die eigenen Tätigkeiten stetig zu verbessern und von anderen HOOP-Partnern zu lernen. Das 
Abfallmanagement steckt dabei voller Potentiale, die weiter ausgenutzt werden sollen. Technische 
Herausforderungen, wie das Ausbauen der Biogasproduktion oder der Qualitätssteigerungen der 
gesammelten Bio- und Gartenabfälle sollen angegangen werden. Gleichzeitig zielen wir darauf ab, 
das Trennverhalten der Bevölkerung weiter zu verbessern und somit die Quantität der gesammelten 
organischen Abfälle und die Qualität bis hin zum produzierten Kompost zu steigern.
Neben Münster wurden folgende Regionen für die Entwicklung dieses ehrgeizigen Projekts ausge-
wählt: Murcia (Spanien), Bergen (Norwegen), Kuopio (Finnland), Almere (Niederlande), Albano-Laziale 
(Italien), Kozani (Griechenland) und der Großraum Porto (Portugal). Diese Standorte repräsentieren 
eine Vielzahl von Dimensionen, Klimazonen und sozioökonomischen Kontexten und sind über ganz 
Europa verteilt. Die HOOP-Leuchtturmregionen werden als Demonstratoren dienen, um Modelle der 
zirkulären Bioökonomie in ganz Europa und anderen internationalen Gebieten zu replizieren. Das 
Projekt läuft bis Ende 2024. Anschließend werden die Ergebnisse in konkrete Investitionen  
(schätzungsweise 51,7 Mio. EUR) in städtische Bioökonomie-Initiativen umgesetzt.

Geschäftsbericht 2021
44 | Lagebericht
Um aus den Projektergebnissen Kapital zu schlagen wird HOOP eine Online-Plattform entwickeln, 
die einem Netz von Nachfolge-Regionen die Möglichkeit bietet, die in den Leuchtturm-Regionen 
entwickelten Modelle, Erfahrungen und bewährten Verfahren zu übernehmen.
Integriertes Managementsystem
Auch das erfolgreich bestehende integrierte Managementsystem (IMS) wurde trotz der in 2021 zu 
bewältigenden Herausforderungen erfolgreich weitergeführt. Die awm sind der Verpflichtung zur 
ständigen Verbesserung der Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzleistungen nachgekommen. 
So fand in 2021 eine erfolgreiche Folgezertifizierung statt, sodass die awm weiterhin berechtigt sind, 
die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbin-
dung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. Ebenso wurden die Zertifikate für 
Umweltmanagement gemäß ISO 14001:2015, für Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001:2015 und 
für Arbeitsschutz gemäß ISO 45001:2018 im Rahmen eines zweiten Überwachungs-Audits, mit dem 
Ergebnis des Fortbestands der Gültigkeit der Zertifikate, geprüft. 
4.2  Qualitätsmanagement und gesellschaftliche Verantwortung –  
Arbeitsschwerpunkte 2021
Ein weiteres Jahr in der Coronapandemie: Herausforderungen erfolgreich gemeistert
Auch das Jahr 2021 wurde von der Coronapandemie dominiert. Für die systemrelevante Abfallwirt-
schaft gilt es besondere Vorsicht und Maßnahmen zu halten. So wurde bei den awm frühzeitig ein 
umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet, um größere Ausbrüche im Unternehmen vorzubeugen. 
Nicht nur der hohe organisatorische Aufwand stellte eine Herausforderung dar, auch das, durch die 
Pandemie bedingte, erhöhte Abfallaufkommen und die neu hinzugekommene Aufklärungsarbeit zur 
fachgerechten Entsorgung von Corona-Abfällen waren deutlich zu spüren. Vor allem an öffentlichen 
Plätzen hat sich die erhöhte Menge an Abfall kenntlich gemacht. Diese lag zwischenzeitlich bei 150 % 
mehr Abfall als üblich nach einem Wochenende. Stadtweit mussten Sondertouren gefahren werden, 
die Touren zur Leerung der Papierkörbe wurde verdoppelt und zusätzliche Veranstaltungstonnen 
wurden im öffentlichen Raum aufgestellt. Doch nicht nur die Abfallmenge waren Herausforderung für 
unsere Mitarbeiter, sondern auch aggressive Feiernde. Dies hatte zur Folge, dass zum Schutz unserer 
Mitarbeiter die Schichten verschoben werden mussten. Ein hinzugekommenes Arbeitsfeld im Bereich 
der Aufklärungsarbeit war die zwingend notwendige fachgerechte Entsorgung von Corona-Abfällen 
aus privaten Haushalten, besonders aus Corona-Quarantäne-Haushalten.
Ein Jahr mit vielfältigen Herausforderungen. Doch letztendlich kann gesagt werden, dass die awm 
durch die Mitarbeit aller auch in 2021 den Betrieb ohne Einschränkungen in der Abfallabfuhr und der 
Straßenreinigung aufrechterhalten konnte und somit zu keiner Zeit die Gefahr eines Entsorgungsnot-
standes in Münster bestand.
Aktion „Sauberes Münster“
Die stadtweite Frühjahrsputzaktion und damit die Teilnahme an der europaweiten Aktion „Let’s 
clean up Europe“ musste erneut coronabedingt abgesagt werden. Die letzte Aktion, im Jahr 2019, 
war mit über 13.000 Teilnehmern ein voller Erfolg. Die Absage in 2020 war daher sehr bedauernd, 
doch dass in 2021 diese Großaktion ein weiteres Mal abgesagt werden musste, war für alle Beteiligten  
unerwartet und enttäuschend. Um die vor der Coronapandemie stetig wachsende Veranstaltung 
nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, wurde von unserem Organisationsteam eine kleinere  
Ersatzveranstaltung für den Herbst geplant. Es wurden mögliche Teilnehmer angeschrieben, die  
Anmeldungen verwaltet, die Utensilien wie Greifzangen, Abfallsäcke und Handschuhe für die  
einzelnen Gruppen gepackt und auch die Planung und Durchführung der Touren zum Abfahren  
und Entsorgen des gesammelten Abfalls lag in unserer Hand.
Diese Aufräumaktion war speziell für Schulen und Kitas ausgelegt, denn gerade in jungen Jahren ist 
die Bildung für nachhaltige Entwicklung wichtig. 40 Schulen und 48 Kitas mit insgesamt über 8.000

Geschäftsbericht 2021
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Teilnehmern haben an dieser Aktion teilgenommen. Durch die zahlreiche Beteiligung wurde die Er-
satzveranstaltung zum vollen Erfolg. Außerdem wurde in 2021 bereits die Planung für die Großaktion 
im nächsten Jahr mit viel Optimismus angegangen, um diese wieder wie gewohnt vollumfänglich 
durchführen zu können. Für ein sauberes Münster.
Aktion „Sortenreine Bioabfälle“
Um unser Netzwerk und den Austausch zur Thematik „Sortenreiner Bioabfall“ zu stärken, arbeiten wir 
in den deutschlandweiten Initiativen „Aktion Biotonne Deutschland“ und #WirfuerBio mit. Innerhalb 
der Initiative #WirfuerBio findet in der Gruppe Westfalen ein regelmäßiger Erfahrungsaustauch statt, 
um eine Steigerung der Bioabfallmengen durch richtige Trennung zu erreichen. Wir wollen aufklären, 
warum richtige Abfalltrennung ein wichtiger Baustein für einen effektiven Klima- und  
Ressourcenschutz ist und unterstützen die Bürger und Bürgerinnen dabei als starker Partner. 2021 
wurden die Kontrollen der Biotonne ganzjährig weiter durchgeführt. Unsere Biokontrolleure gehören 
mittlerweile zum Stadtbild. Die hohe Bedeutung des sortenreinen Bioabfalls verankert sich zuneh-
mend in den Köpfen der Bürger und Bürgerinnen, wodurch immer mehr von dem wertvollen Rohstoff 
angesammelt wird.
Neben den revierbezogenen Kontrollen wurden 2021 erstmals auch größere Wohnobjekte  
(> 8 Nutzungseinheiten) punktuell kontrolliert. Hier konnten neu entwickelte Werkzeuge wie zum 
Beispiel Hinweisschilder mit dem Aufdruck „Kein Plastik, keine Bio-Folienbeutel – Bioabfälle bit-
te ausschütten“ an vielen größeren Wohnobjekten erfolgreich eingesetzt werden. Kontinuierliche 
Kontrollen, begleitende Informationen der Bewohner und Bewohnerinnen in Verbindung mit einer 
engen partnerschaftlichen Kooperation mit den Hausverwaltungen sind bei größeren Wohnobjek-
ten besonders zielführende Maßnahmen. Neben der Plakatkampagne und der Biotonnen-Kontrollen 
ist in 2021 ein weiterer Baustein hinzugekommen. Gedreht wurde ein Film, wo die Mitarbeiter der awm 
durch die Wertstoffverwertung der awm führen und so zeigen, wie Bio- und Grünabfälle zu Kompost 
werden und warum während des Verwertungsprozesses Biogas entsteht, welches wiederum in Strom 
und Wärme umgewandelt wird.
Aktion „Europäische Woche der Abfallvermeidung“
Wir gemeinsam für weniger Abfall – Gemeinschaft für mehr Nachhaltigkeit. Das Motto Europas 
größter Kommunikationskampagne rund um die Themen Abfallvermeidung und Wiederverwendung 
in 2021. Im Rahmen der europäischen Woche der Abfallvermeidung haben wir in Kooperation mit 
dem Ladenlokal fairTeilbar aus Münster, den Schülern und Schülerinnen des Immanuel-Kant-Gym-
nasiums unser Wissen zur Abfallvermeidung weitergegeben. Durch ausgewählte Aktionen konnten 
die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen zum Thema „Lebensmittelabfälle vermeiden“ vertiefen und 
erweitern. Mithilfe bei der Nachernte, Workshops mit einem Mix aus eigenen Erfahrungsberichten, 
verschiedene Spiele und Filme haben dazu beigetragen. Durch diese Aktion wurde den Schülern 
und Schülerinnen vermittelt, wie wichtig dieses Thema ist. Denn – Lebensmittelverschwendung ent-
gegenzuwirken ist aktiver Ressourcen- und Klimaschutz.
Aktion „alle wirken mit!“
alle wirken mit! – Das ist der Grundgedanke, der hinter unseren awm-Werkstätten steckt. Durch den 
Start der Ideenwerkstatt 2030 im Jahr 2019 sollen die Mitglieder, selber Mitarbeiter der awm, den 
Rahmen der Vision 2030 mit Ideen, Impulsen und Maßnahmen füllen und ebenso Ansprechpartner 
für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sein und deren Ideen mit einbringen. So soll der Weg zur  
Vision 2030 zusammen gestaltet werden. In 2021 ist die Idee aufgekommen, weitere Mitarbeiter- 
Werkstätten aufzubauen, nicht zuletzt aufgrund der vielen positiven Rückmeldungen und der erfolg-
reichen Ideeninputs. Demnach lag der Fokus in 2021 auf der Weiterentwicklung des Konzepts von 
einer Ideenwerkstatt hin zu mehreren themenspezifischen Ideenwerkstätten. Das langfristige Ziel 
dahinter ist die Etablierung einer agilen Unternehmensstruktur.
Doch auch über die Ideenwerkstätten hinaus wird das Motto „alle wirken mit!“ sowohl innerhalb des 
Unternehmens gelebt, als auch nach außen getragen. Um dies intern weiter zu fördern, war in 2021

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ein wichtiger Baustein, die Entwicklung der Mitarbeitenden-App. Die von den Mitarbeitern der awm 
selbst benannte App „Wir!“ soll einen schnellen und zeitgemäßen Informationsfluss sicherstellen. Fach-
stellenübergreifend können sich die Mitarbeiter darüber aktiv einbringen und haben eine Möglichkeit 
u. a. Fragen zu stellen oder Feedback zu geben. Es wird die Interaktion gefördert und ein Wissens-
austausch findet statt. Es ermöglicht eine Vernetzung aller Mitarbeiter, unabhängig von Arbeitsort 
und Arbeitsplatz. Ganz nach dem Motto: alle wirken mit!.
Und dies leben wir auch nach außen. Sei es im Rahmen der Flutkatastrophe, als auch bei der Co-
ronapandemie. So hat sich ein 25-köpfiges Team mit acht Sperrgutwagen auf freiwilliger Basis am 
Wochenende auf den Weg ins Flutgebiet gemacht. Die interkommunale Solidarität ist ein wichtiger 
und unabdingbarer Baustein. Aber auch im Rahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie sind die 
awm aktiv geworden. So haben wir uns einer Impfkampagne mit über 150 großen Marken und Unter-
nehmen angeschlossen. Wir haben unser Slogan temporär in „awm – Impfen ist die Lösung“ geän-
dert, umso auf die Impfung gegen Covid-19 in der Gesellschaft aufmerksam zu machen.  
Denn „alle wirken mit!“.
Aktion „Social Media Management“
Das Social Media Management hat sich auch in 2021 als unverzichtbares externes Kommunikations-
instrument erwiesen und ist weiterhin ein wichtiger Baustein für eine starke, schnelle und zielgruppen- 
spezifische Dialogkommunikation mit unseren Bürgerinnen und Bürgern und Kundinnen und Kunden. 
Die Transparenz und zeitnahen Informationen sowohl werktags als auch an Sonn- und Feiertagen 
kamen vor allem während des Wintereinbruchs im Februar 2021 bei den Bürgern sehr gut an. Aber 
auch für die schnelle Kommunikation bzgl. verschiedener Service-Themen ist es ein großer Vorteil.
Durch die große Reichweite, die durch Social Media möglich ist, können mehr Bürgerinnen und Bürger 
erreicht werden. Über Social Media informieren wir ebenfalls über die Sustainable Development 
Goals (SDG’s). Wir können so in direkte Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern gehen  
und ein Bewusstsein der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele in der Gesellschaft aufbauen. 
In 2021 wurde unser Social Media Bereich erweitert. Zum Beispiel wurde das Tool „Google my Busi-
ness“ eingeführt, wodurch unser Auftritt auf Google gesteuert werden kann. So können wir gewähr-
leisten, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie Kundinnen und Kunden schnell und einfach präzise 
Informationen zu den awm, wie beispielsweise die Öffnungszeiten unserer Recyclinghöfe und deren 
jeweiligen Standorte, einsehen können. Auch wenn wir im Social Media Bereich bereits breit aufge-
stellt sind, liegt der Fokus darauf, diesen auszuweiten. Wir wollen die Reichweite weiter ausbauen, 
um noch mehr Bürgerinnen und Bürger und Kundinnen und Kunden zu erreichen. Daher wurden be-
reits weitere Ideen erarbeitet, die im nächsten Schritt auf eine mögliche Umsetzung geprüft werden. 
Hierzu zählen beispielsweise der Ausbau unseres YouTube-Kanals sowie die Unternehmensdarstel-
lung auf der Social Media-Plattform LinkedIn.
awm-Barometer 2021 - Elfte Evaluierung 
Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster hat auch für 2021 die Umfrage „awm-Barometer“ 
durchgeführt. Eingesetzt wurde ein Methodenmix, sodass Teilnehmer sowohl telefonisch, als auch 
postalisch kontaktiert wurden, um eine höhere Rücklaufquote zu erreichen. Diese Umfrage nutzen wir 
u. a. um Ziele unserer Balanced Scorecard zu messen.
So auch für unser Ziel „Die Kunden sind verantwortungsvoller Partner durch ausgeprägte Umwelt- 
und Ressourcenbewusstsein, vorbildliche Abfallvermeidung und Wertstofftrennung“. Unter anderem 
wurde hierfür nach der Mülltrennung gefragt. Die Befragung dazu hat gezeigt, dass die Bürger bei 
der Zuordnung des Abfalls immer sicherer werden. Im Bereich der Restmülltonne gaben nur noch 8 %  
der Befragten an, eher unsicher bei der Mülltrennung zu sein. Im Jahr 2016 waren es noch 18 % der 
Befragten. Auch im Bereich der Wertstofftonne hat sich eine deutliche Verbesserung gezeigt. So  
gaben nur noch 13 % der Befragten an, eher unsicher zu sein. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 24 %.

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 47
Dieser Trend zieht sich ebenfalls durch die Bereiche Bio- und Papiertonne. Von Jahr zu Jahr ist eine 
kontinuierliche Abnahme zu beobachten, nicht zuletzt durch unsere unermüdliche Aufklärungsarbeit 
im Bereich der Mülltrennung. 
Ebenfalls wurde nach der Zufriedenheit mit der Entsorgung des Hausabfalls gefragt. Hier konnte der  
zweithöchste Zustimmungswert seit Beginn der Befragung im Jahr 2012 erzielt werden. Rund 54,5 % 
gaben an, sehr zufrieden zu sein (VJ 49,6 %). Nur im Jahr 2019 war die Zustimmung höher (55,0 %). 
Bei der Zufriedenheit der Straßenreinigung gaben knapp 72 % der Befragten an, sehr oder nur mit 
leichten Einschränkungen zufrieden zu sein. Jedoch ist in diesem Bereich ein leichter Abwärtstrend zu 
beobachten, dem es mit entsprechenden Maßnahmen entgegen zu wirken gilt.
Ein weiteres Thema bei der Befragung waren die Gebühren. So sollte eine Verbindung zu unserem 
Ziel „Die Kunden schätzen das hochwertige und vielfältige Leistungsportfolio der awm und empfin-
den die Preise als angemessen“ dargestellt werden. Demnach wurde abgefragt, ob die Gebühren 
als angemessen empfunden werden. Im Bereich der Straßenreinigungsgebühren trifft dies auf vier 
von fünf Befragten zu. Jeder achte empfindet diese sogar als zu niedrig und nur 8 % als zu hoch. Im 
Bereich der Abfallgebühren empfinden 78,4 % der Befragten diese als angemessen (VJ 77,1 %) und 
nur 13,6 % als zu hoch (VJ 21,6 %).
Um auch die Mitarbeiter-Perspektive unserer Balanced Scorecard, insbesondere das Ziel „Die Mitar-
beiter sind Partner, Botschafter und Multiplikatoren. Das Engagement für die Umwelt sind fester 
Bestandteil im Selbstverständnis und Handeln der Mitarbeiter abzubilden“, haben wir erstmalig  
die Bürger auch zu unseren Mitarbeitern befragt. Befragt wurde nach der Kompetenz, der Hilfsbe-
reitschaft, des Engagements, der Zuverlässigkeit und der Ansprechbarkeit. Alle Items erreichten  
eine Zustimmung von über 80 %. Die höchsten Werte lagen bei der Zuverlässigkeit (91,6 %) und der 
Hilfsbereitschaft (89,8 %).
Ein weiterer wichtiger Punkt dieser Befragung war, wie die Bürger und Bürgerinnen die awm insge-
samt wahrnehmen. Daher wurde direkt nach der allgemeinen Zufriedenheit mit den awm nachge-
fragt. Das Ergebnis zeigt den viertbesten Wert seit 2010. Von den Befragten gaben 36,8 % an, sehr 
zufrieden mit uns zu sein. Zwar gab es im Vergleich zum Vorjahr (40,1 %) leichte Einbußen, aber parallel 
lag der Wert bei denen, die eher oder überhaupt nicht zufrieden angegeben haben, bei unter einem 
Prozent. 
4.3 Umweltmanagement – Arbeitsschwerpunkte 2021
Aktion „Effektiver Umwelt- und Klimaschutz“
Im Rahmen der Initiative „Münster für Mehrweg“, die sich für nachhaltige Mehrweg-Lösungen in und  
für Münster einsetzt, engagieren wir uns als einer der Vertreter der Stadt Münster in der Arbeitsgruppe 
„Glas? Klar!“. Neben uns sind dort noch weitere Vertreter der Stadt Münster, des DEHOGA Westfalen, 
des Münsterland e. V. und des Studierendenwerks Münster aktiv. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die 
Etablierung eines nachhaltigen Leihsystems aus Glas-Mehrwegbehältern für Speisen to go. Hinter-
grund dazu ist unter anderem das Verpackungsgesetz, das ab dem Jahr 2023 die Letztvertreiber 
wie Restaurants und Lieferdienste verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegkunst-
stoffverpackungen für die Mitnahme und Lieferung von Speisen und Getränken anzubieten.
Während andere Systemanbieter bisher auf Kunststoff setzen und/oder mit Pfandsystemen arbeiten, 
wird in Münster auf Glas gesetzt, was deutschlandweit einmalig ist. Vor allem die positiven Eigen-
schaften dieses Glas-Mehrwegsystems, klimafreundlich, abfallarm, hochwertig, einfach zu integrie-
ren, einheitlich, appbasiert und somit pfandfrei, bargeldlos und anwenderfreundlich, sprechen für 
diese umweltbewusste Lösung. 
Starten wird das Pilotprojekt und somit ein weiterer wichtiger Schritt in die Richtung, Münster zu einer 
Hauptstadt der Abfallvermeidung zu machen, im Frühjahr 2022.

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Zum Thema Umweltmanagement waren wir ebenso im Bereich des eigenen Fuhrparks aktiv. So ha-
ben wir unseren Elektrofuhrpark weiter ausgebaut und somit die Zielsetzung für die ISO 14001 weiter 
verfolgt. Einen eSprinter als Werkstattwagen, eine große Ravo Kehrsaugmaschine und zwei kleine 
Schmidt-Kehrsaugmaschinen wurden beschafft. Insgesamt liegt der Anteil der Fahrzeuge, die als 
„saubere Fahrzeuge“ definiert werden bei den PKWs bereits bei 81,25 %, bei den leichten Nutzfahr-
zeugen liegt der Anteil bei 60 % und auch bei den LKWs geht es voran. In 2021 wurden zwei Elektro-
Müllfahrzeuge und ein Elektrofahrzeug mit Pritschenaufbau bestellt, welche im Folgejahr zum Einsatz 
kommen werden. Parallel dazu wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur angestrebt, um Fahrzeuge mit 
höheren Energiebedarfen schneller laden zu können.
Im Bereich unseres Umweltmanagementsystems erfolgte ein zweites Überwachungsaudit mit dem 
Ergebnis der Erfüllung der Anforderungen der ISO 14001:2015 und somit dem Fortbestand der Gültig-
keit des Zertifikats.
Eine interne Überwachung der Prozesse im Umweltmanagement wird durch das interne Team des 
integrierten Managementsystems ganzjährig gewährleistet. 
4.4 Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement – Arbeitsschwerpunkte 2021
Gemeinsam gegen Corona: Ein weiteres Jahr im Zeichen der Pandemie
Zu Anfang des Jahres wurde die Stelle der Gesundheitsmanagerin, mit dem Ziel der Effizienzsteige-
rung bei der Koordination und der Weiterentwicklung des vielseitigen betrieblichen Gesundheitsma-
nagementsystems, neu besetzt.
Das Jahr 2021 war, wie auch 2020, geprägt von Corona und den damit einhergehenden, sich immer 
wieder ändernden Regelungen und Vorgaben. Abstand halten, Kontakte einschränken, Mund-Na-
se-Schutz tragen, Hände desinfizieren. Regelungen, die uns kontinuierlich im Arbeitsalltag begleitet 
haben. Auch die Umsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz haben hohe organisatorische Fähig-
keiten verlangt. Hinzu kamen immer wieder notwendige Einschränkungen bei den Angeboten des 
Gesundheitsmanagements hinzu. Durch ein geregeltes Hygienekonzept, weiteren entsprechenden 
Maßnahmen, einer Impfquote von über 90 % und nicht zuletzt der vorbildlichen Eigenverantwortung 
aller Beschäftigten, konnten größere Corona-Ausbrüche bei den awm verhindert werden. Auch 
wenn das Managen von Corona-Maßnahmen einen großen Teil der Arbeit im Bereich des Gesund-
heitsmanagements in 2021 eingenommen hat, konnte trotz aller Herausforderungen das Angebot 
von Gesundheitsmaßnahmen ausgebaut werden. Zum Beispiel wurden zur Förderung der Gesund-
heit der Beschäftigten die bewährten Angebote „awmfit“ für die körperliche Gesundheit und  
„awmlife“ für die psychosoziale Gesundheit für weitere drei Jahre verlängert. Auch wurde die  
Gesundheitswerkstatt ins Leben gerufen, wo weitere Angebote für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 
entwickelt werden. Das Konzept dahinter ist recht simpel. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selber 
können Ideen, Wünsche und Anregungen einbringen. Ganz nach dem Motto „alle wirken mit!“.  
Ein weiteres wichtiges Projekt in 2021 – Grenzachtender Umgang. Das Ziel ist die Förderung und  
Verbesserung des Umgangs miteinander.
Der Bereich der Suchtprävention wird über eine entsprechende Dienstvereinbarung der Stadt Müns-
ter abgedeckt.
Der demografische Wandel (Altersdurchschnitt von 46,5 Jahren) und die schwere körperliche Belas-
tung im Bereich der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung erfordern mitarbeiterorientierte Ansätze, 
wie beispielsweise ergonomische Arbeitsgeräte, komfortable Fahrersitze und Automatiklifte. Auch 
wenn diese und viele weitere Maßnahmen bereits umgesetzt werden, ist eine stetige Weiterentwick-
lung des Gesundheitsmanagements Ziel der awm.

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 49
In Bezug auf das Arbeitsschutzmanagement, als ein Teil des integrierten Managementsystems, hat 
sich ebenfalls etwas getan. Es fanden regelmäßige Besprechungen zur Verbesserung des Produktions- 
prozesses und somit die kontinuierliche Steigerung des Arbeitsschutzbewusstseins der Mitarbeitenden 
an allen Standorten statt. Die Mitarbeiter-Prävention wurde als Hauptziel formuliert und mögliche 
Maßnahmen und Schwerpunkt-Auswertungen ausgearbeitet. Ebenso wurden mögliche Kennzahlen 
zur fortlaufenden Überwachung der Entwicklung identifiziert. In der zweiten Jahreshälfte erfolgte 
ein zweites Überwachungsaudit zur DIN ISO 45001:2018 Arbeitssicherheitsmanagementsystem mit 
Teilnahme der Fachkräfte für Arbeitssicherheit der awm sowie der zuständigen Betriebsärztin. Die 
vollständige Erfüllung der Anforderungen wurde durch die zuständige Zertifizierungsstelle festge-
stellt und somit der Fortbestand der Gültigkeit des Zertifikats.
Auch im Rahmen von Ausbildungen wurde, soweit die Covid-19-Pandemie es zugelassen hat, einiges 
gemacht. Da die Azubi-Messen durch die Pandemie nur eingeschränkt stattfinden konnten, wurden 
in Kooperation mit der Stadt Münster Videos erstellt, um so die jungen Menschen auch über Social 
Media zu erreichen und für eine Ausbildung gewinnen zu können. Die awm haben an der Berufs-
felderkundung teilgenommen und konnten Schüler und Schülerinnen Praktika ermöglichen. In 2021 
haben fünf Personen ihre Ausbildung bei den awm begonnen: Zwei im Bereich KFZ-Mechatronik, ein 
Berufskraftfahrer und zwei für die Fachkraft für Abfall- und Kreislaufwirtschaft. Inklusive Auszubil-
dende beschäftigten die awm zum Ende des Wirtschaftsjahres 2021 444 Mitarbeiter. Der Anteil der 
Arbeitsplätze für schwerbehinderte Mitarbeitende liegt bei 8,86 %. 
4.5 Management Approach
Die übergeordnete Strategie der awm ist es, sich als kommunales Entsorgungsunternehmen mit 
hochwertigen und ökologisch orientierten Prozessen nicht mehr nur als Premiumdienstleister dar-
zustellen, sondern als verlässlicher Partner für die Bürger und Bürgerinnen. Zwischen den Bürgern 
und Bürgerinnen und den awm soll ein partnerschaftliches Verständnis aufgebaut werden, um so 
gemeinsam aktiv einen Beitrag zum Thema Stadtsauberkeit zu leisten. Zur Umsetzung werden unter-
schiedliche, aufeinander abgestimmte strategische Ziele verfolgt. Ziel ist es, bei der Erfüllung der 
hoheitlichen Kernaufgaben sozial verträgliche Gebühren zu gewährleisten. Die Sicherstellung einer 
hohen Leistungsqualität, Erfüllung der sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern und 
Mitarbeiterinnen sowie die Weiterentwicklung eines nachhaltigen Profils vervollständigen den Zielka-
talog. Die Unternehmensleitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Betriebes sind daher seit Jahren 
Gegenstand der Unternehmensstrategie. Das Ziel der nachhaltigen Unternehmenssteuerung ist es, 
soziale und ökologische Aspekte in die Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen.
Zur Erreichung dieser Unternehmensziele und Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen set-
zen die awm als Managementinstrument die Balanced Scorecard (BSC) ein, die die Unternehmens-
strategie in konkrete Ziele und Kennzahlen überträgt. Auf Basis dieses Informations- und Berichts-
systems können zu Steuerungszwecken aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt werden, der 
Umsetzungsgrad verschiedener Maßnahmen innerhalb definierter Ziel- und Handlungsfelder länger-
fristig verfolgt, jederzeit aktualisiert sowie neue Maßnahmen aufgenommen werden. Die Unterneh-
mensaktivitäten und ihre Zusammenhänge werden prozessual analysiert und evaluiert. 
Um das Ziel, die neu entwickelte Vision 2030 erfolgreich umsetzen, wurde zur Unterstützung die BSC 
entsprechend angepasst.

Geschäftsbericht 2021
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Strategisches Zielsystem der awm
Die, für die bereits erzielte Vision 2020, entwickelte Struktur der BSC mit ihren vier Perspektiven 
„Eigentümer, Kunden, Prozesse, Mitarbeiter“ und den drei Dimensionen „ökonomisch, ökologisch 
und gesellschaftlich“ bleibt auch für die neu gesetzte Vision 2030 bestehen. Die zwölf Handlungs-
felder, in denen Maßnahmen und Projekte zur Zielerreichung verankert werden, wurden auf die Vision 
2030 ausgerichtet.
Im Rahmen dieses Zielsystems werden zahlreiche Initiativen und Maßnahmen im Bereich der EDV, der 
Logistik, der Abfallwirtschaft, der Stadtreinigung und im Personalmanagement eingeleitet und um-
gesetzt. Auch führt die BSC als Steuerungsmittel der Unternehmensführung zu einer klaren sowohl 
internen als auch externen Kommunikation der strategischen Vorhaben. Alle Maßnahmen sind darauf 
ausgerichtet, die awm sowohl innerhalb der Mitarbeiterschaft als auch in der öffentlichen Wahrneh-
mung als bedeutenden, innovativen und umweltgerechten Partner wahrzunehmen.
In der Gesamtbewertung des bisherigen BSC-Prozesses stellt die Betriebsleitung fest, dass die Ziele 
und Grundsätze des Managements in allen Bereichen der Mitarbeiterschaft präsent sind und in den 
täglichen Arbeitsabläufen Berücksichtigung gefunden haben. Dies zu festigen und weiter auszu-
bauen bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe.
III. Prognosebericht
Die Betriebsleitung der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster soll zukünftig mit zwei Personen besetzt 
werden. Ein technischer und ein kaufmännischer Leiter. Der Grundsatzbeschluss hierzu wurde mit der 
Ratsvorlage V/0804/2021 am 06. April 2022 gefasst. Die entsprechende Geschäftsanweisung liegt 
als Beschlussvorlage für den Betriebsausschuss am 04. Mai 2022 vor und die Änderung der Betriebs-
satzung als Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 18. Mai 2022.
Die awm planen für das Wirtschaftsjahr 2022 bei Erträgen von 67.423 TEUR und Aufwendungen von 
63.249 TEUR einen Jahresüberschuss von 4.174 TEUR. Der prognostizierte Jahresüberschuss ergibt 
sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebüh-
renbedarfsberechnung. Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebührenkalkulation auf Basis 
von Wiederbeschaffungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 754 TEUR. 
GEMEINWOHL Eigentümer Kunden Prozesse Mitarbeiter
Ökonomisch
Politik, Verwaltung und Bürger 
bewerten den „Preis“ als an-
gemessen und vertretbar
Die Kunden schätzen das 
hochwertige und vielfältige 
Leistungsportfolio der awm 
und empfinden die Preise als 
angemessen
Die Prozesse der awm sind 
effizient, innovativ und 
kundenorientiert; sie werden 
kontinuierlich verbessert
Die MA stoßen proaktiv Ver-
besserungsprozesse an; sind 
kompetent, kostenbewusst, 
leistungsfähig und engagiert
Ökologisch
Politik, Verwaltung, Bürger 
und „Netzwerke“ wirken als 
Partner bei der ökologischen 
Ausrichtung der Stadt Müns-
ter mit
Die Kunden sind verantwor-
tungsvoller Partner durch 
ausgeprägtes Umwelt-und 
Ressourcenbewusstsein, 
vorbildliche Abfallvermeidung 
und Wertstofftrennung
Die Prozesse der awm sind 
Klima- und ressourcen-
schonend. In der „Wertstoff-
manufaktur“ werden Abfälle 
zu Wertstoffen durch den 
Einsatz innovativer Techno-
logien
Die MA sind Partner, Bot-
schafter und Multiplikatoren; 
Das Engagement für die 
Umwelt sind fester Bestand-
teil im Selbstverständnis und 
Handeln der MA
Gesellschaftlich
Politik, Verwaltung, Bürger 
und Netzwerke gestalten ge-
meinsam Lebensqualität für 
ein sauberes und nachhalti-
ges Münster
Die Kunden sind verantwor-
tungsvoller Partner durch 
proaktive Mitwirkung und 
Teilhabe im Hinblick auf die 
Lebensqualität
Bürger, Kunden und Netzwer-
ker sind Impulsgeber für die 
awm-Prozesse und gestalten 
die Prozesse im Hinblick auf 
die eigenen Bedürfnisse mit
awm stellen als AG den Rah-
men für aktive Mitwirkung, 
eigenverantwortliches sowie 
partnerschaftliches Handeln 
zur Verfügung; Die MA han-
deln entsprechend

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 51
In der Gebührenkalkulation wird eine kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals 
berücksichtigt. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 2.856 TEUR. Die Gewinne aus Neben-
geschäften der awm werden in Höhe von 503 TEUR und die Zinserträge in Höhe von 61 TEUR prog-
nostiziert.
Der sich aus den unterschiedlichen Kalkulationsansätzen der Abschreibungen und der kalkulato-
rischen Verzinsung ergebende prognostizierte Jahresüberschuss ist als gesichert zu betrachten. 
Die zu erwirtschaftenden Gewinne aus Nebengeschäften der awm und die kalkulierten Zinserträge 
basieren auf vorsichtiger Schätzung und Erfahrungswerten.
Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung bleiben im Jahr 2022 konstant.
Es ist geplant, in 2022 keine unbefristete Stelle einzurichten. Es sollen 17 befristete Stellen je nach 
Projekt und Projektdauer mit unterschiedlichen Laufzeiten eingerichtet werden. Entscheidungen 
über die Einrichtung und Umwandlung in unbefristete Planstellen werden zum Wirtschaftsplan 2023 
getroffen.
Für das Wirtschaftsjahr 2022 werden insgesamt Investitionen von 7.826 TEUR und eine Darlehenstil-
gung in Höhe von 650 TEUR prognostiziert.
Im Einzelnen sind Investitionen in Fahrzeuge für den Bereich Abfallwirtschaft in Höhe von 3.475 TEUR, 
1.595 TEUR in die Infrastruktur am EZM, 770 TEUR in Abfall- und Wertstoffbehälter, 170 TEUR in Pla-
nungsleistungen zum Bau und Betrieb des 4. Bauabschnittes der Zentraldeponie II und  88 TEUR in 
andere Anlagen der Abfallwirtschaft vorgesehen. Hinzu kommen Investitionen in Anlagen der Stadt-
reinigung mit 1.463 TEUR sowie in Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Betriebs- und Geschäftsaus-
stattung im Bereich der gemeinsamen Anlagen mit 265 TEUR. Die Finanzierung der Investitionen ist 
wie folgt vorgesehen:
 
IV. Chancen- und Risikobericht
Um bestehenden und möglichen Risiken für das Unternehmen frühzeitig und wirksam begegnen zu 
können, haben die awm bereits im Jahr 2001 ein Risikomanagementsystem (RMS) eingeführt, welches 
seit 2018 dv-technisch und organsiatorisch optimiert wird. Dieses entspricht den Maßgaben des am 
1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (Kon-
TraG) sowie dem § 10 der mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft getretenen EigVO NRW.
Das Risikomanagement bei den awm vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Abschnitten 
und zwar in der Risikoinventur, der Risikobewertung und der Risikofrüherkennung und -handhabung.
Zur Risikofrüherkennung wurden Kennzahlen definiert und Toleranzgrenzen festgelegt. Alle erkannten 
Risiken für den Betrieb werden kontinuierlich beobachtet und bewertet.
Prognostizierte Finanzierung der Planinvestionen 2022 in TEUR in Prozent
Zuführung zu Rückstellungen 270 3,2
Regelabschreibungen 8.160 96,3
Aufnahme von Krediten 0 0,0
Jahresüberschuss 46 0,5
Deckungsmittel insgesamt 8.476 100,0

Geschäftsbericht 2021
52 | Lagebericht
Die auf dem Managementinformationssystem der awm basierende Softwarelösung bildet die Struk-
turen und Prozesse des RMS ab. In 2019 wurde der bestehende Risikokatalog überprüft. Der Katalog 
der Frühwarnindikatoren und Gegenmaßnahmen wird laufend angepasst. 
Folgende 8 Risiken gelten derzeit als bestandsgefährdend:
•  Langfristige Unternehmensstrategie nicht vorhanden
•  Politik entscheidet entgegen der Strategie der awm
•  Änderung der Wettbewerbssituation
•  Änderung der Rechtslage
•  Korruption
•  Unterschlagung/Vermögensdelikte
• Datenverlust
• Datensicherheit
 
Die vorgenannten Risiken könnten aus Sicht der Betriebsleitung zu einer Bestandsgefährdung füh-
ren, wobei jedoch konkrete Anhaltspunkte hierfür zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts 
nicht erkennbar sind. Um mögliche, aus den Risiken resultierende Schäden zu vermeiden, zu verrin-
gern oder zu kompensieren, sind geeignete Vorsorgemaßnahmen getroffen worden.
Zudem haben die awm TOP-Risiken identifiziert, welche nicht als bestandsgefährdend eingestuft 
werden, die aber aufgrund ihrer Bedeutung bzw. ihrer aktuellen Brisanz als besonders über- 
wachungsbedürftig eingestuft werden:
•  Datenschutzverletzungen
•  Komplettausfall Datenverarbeitung
•  Versicherungsschutz reicht nicht aus
•  Organisationsrisiken (Schulungen, Ein- und Unterweisungen fehlen;  
Überwachungsverschulden; Arbeitsschutz-Organigramm nicht aktuell)
•  Demographischer Wandel
•  Fehlende Verfügbarkeit der mechanischen Aufbereitungsanlage
•  Fehlende Verfügbarkeit der Biovergärungsanlage 
• Fehlende Verfügbarkeit des Blockheizkraftwerkes
•  Fehlende Verfügbarkeit der Sickerwasserbehandlungsanlage
• Streugut reicht nicht aus
• Brandschäden
•  Abfallentsorgung/Stadtreinigung im Katastrophenfall nicht sichergestellt
•  Winterdienst funktioniert nicht
•  Auswirkungen der Umsatzsteueränderungen des § 2 b UStG
Seit dem letzten Wirtschaftsjahr wurden 21 Risiken neu bewertet. Des Weiteren wurde im Rahmen 
der Auditierung der Risikoverantwortlichen ein neues Risiko identifiziert und als neues Risiko in das 
Risikomanagementsystem integriert. Bei der Risikobewertung wurde ein Risiko den bestandsgefähr-
denden Risiken und zwei Risiken den Top-Risiken zusätzlich zugeordnet. Nach derzeitigem Stand 
existieren für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster insgesamt 8 bestandsgefährdende Risiken und 
14 Top-Risiken.

Geschäftsbericht 2021
Lagebericht | 53
Für die Neubewertung eines Risikos werden alle Verantwortlichen, beispielsweise Verantwortliche(r) 
des Risikos, der Gegenmaßnahme oder des Frühwarnindikators auditiert. Änderungen der Parameter 
des Risikodatenblatts werden bei Bedarf und Rücksprache mit den Verantwortlichen vorgenommen. 
Bei der Neubewertung der Risiken lag das Hauptaugenmerk bei der Inventarisierung und Planung 
von Gegenmaßnahmen. Für das Wirtschaftsjahr 2021 wurden insgesamt 39 neue Gegenmaßnah-
men erarbeitet und in das Risikomanagementsystem integriert.
Für die Risikofrüherkennung werden in den Audits Frühwarnindikatoren festgelegt, Kennzahlen  
definiert und Toleranzgrenzen festgelegt. Im Rahmen der jährlichen Risikobewertung wird der  
Ist-Stand mit dem Soll-Stand abgeglichen. Bei erheblichen Abweichungen ist nach der Ursache  
zwischen Soll und Ist zu suchen, um zu überprüfen ob Indikatoren angepasst werden müssen, ein 
akuter Handlungsbedarf besteht und ggf. das Risiko durch neue Gegenmaßnahmen flankiert  
werden muss. Im Wirtschaftsjahr 2021 sind im Rahmen der Überarbeitung insgesamt 9 neue  
Indikatoren den Risiken zugeordnet worden.
Die Risikobewertung umfasst auch die Bewertung zur Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe. 
Der Katalog der Gegenmaßnahmen und Frühwarnindikatoren wird laufend angepasst.
Für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde ein überarbeiteter Risikobericht erstellt. 
Im laufenden Prozess lässt sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl. Prüfung der Früh-
warnindikatoren und der Einschätzung der getroffenen Gegenmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt 
keine Risiken erkennen lassen, die den Fortbestand der awm gefährden.
Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine
Die Auswirkungen des aktuellen Krieges gegen die Ukraine und der gegen Russland verhängten 
Wirtschaftssanktionen werden auch bei uns zu spüren sein. Die Lieferketten waren bereits durch die 
Coronapandemie instabil, was durch die aktuelle Kriegssituation weiter verschärft wurde. Die Folge 
sind teurere, kompliziertere und langwierigere Bestellprozesse, die zu Verzögerungen in den Ge-
schäftsprozessen führen können.
Der aktuelle Ausnahmezustand am Beschaffungsmarkt, die Rohstoffknappheit und stark gestiegene 
Energie- und Logistikkosten führen zu extremen Preissteigerungen. Hierdurch werden höhere Kosten 
für die zukünftigen Geschäftsjahre erwartet. Insbesondere in den Bereichen der Petrochemie, der 
Kraftstoffe und der Energie wird ein erhöhter Aufwand gesehen. Letzteres können wir jedoch durch 
die Versorgung der Großanlagen über das eigene Blockheizkraftwerk größtenteils abfangen. Der 
drohende Mehraufwand in vielen Bereichen könnte dazu führen, dass die Gebühren entsprechend 
angepasst werden müssen.
Ein weiteres Risiko durch den Krieg gegen die Ukraine könnte die Rückzahlung einer Geldanlage  
bei der VTB Direktbank sein. Die VTB ist eine Tochtergesellschaft der zweitgrößten russischen Bank.  
Es wird jedoch derzeit davon ausgegangen, nachdem die VTB Direktbank unter Aufsicht der deut-
schen Finanzaufsicht BaFin steht, dass die getätigten Geschäfte vertragsgemäß abgewickelt werden.

Geschäftsbericht 2021
54 | Bestätigungsvermerk
V. Sonstiges
Die awm haben im Wirtschaftsjahr 2021 die öffentliche Zwecksetzung im Sinne des § 107 ff. der  
Gemeindeordnung NRW erfüllt. Die Geschäfte wurden im Sinne der gültigen Satzungen durchgeführt.
VI. Berichterstattung über Sachverhalte im Sinne von  
§ 53 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz
Der Betriebsleiter hat gemäß § 25 Abs. 2 EigVO NRW im Lagebericht auch auf Sachverhalte ein-
zugehen, die Gegenstand der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sein können. 
Auf berichtspflichtige Sachverhalte ist im Rahmen der bisherigen Berichterstattung eingegangen 
worden.
Münster, 31. März 2022
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
gez. Patrick Hasenkamp
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES  
UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung  
der Stadt Münster, Münster
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESAB- 
SCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Ein-
richtung der Stadt Münster, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der 
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie 
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. 
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung der Stadt Münster, Münster, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. 
Dezember 2021 geprüft.

Geschäftsbericht 2021
Bestätigungsvermerk | 55
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der 
Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein Westfalen i. V. m. den einschlägigen 
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt 
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landes-
rechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und 
Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage 
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen  
Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen 
wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht 
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein Westfalen i. V. m. 
den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif-
ten und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die 
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit  
§ 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-
stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschluss-
prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks 
weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in 
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und 
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen 
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht 
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den  
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen i. V. m. den 
einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in 
allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein 
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein-
stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt 
haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -  
beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,  
die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der 
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie  
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten  
entgegenstehen.

Geschäftsbericht 2021
56 | Bestätigungsvermerk
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem 
Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundes-
land Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden 
handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und 
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts 
in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das 
Bundesland Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften 
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach-
weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses  
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, 
und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutref-
fendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesent-
lichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen 
in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-
Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht-
lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend 
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung 
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen 
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn 
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage 
dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Ad-
ressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal-
tung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter –  
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend 
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass we-
sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrich-
tigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän-
digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten 
können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen 
Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnah-
men, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, 
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der eigenbetriebs-

Geschäftsbericht 2021
Bestätigungsvermerk | 57
ähnlichen Einrichtung abzugeben. 
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs- 
legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten ge-
schätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, 
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam-
menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir 
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jewei-
liges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der 
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignis-
se oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle 
und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsori-
entierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise 
vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen 
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte 
Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs-
urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben 
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich 
von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger 
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 
bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem-
ber 2021 eingehalten hat.  
 
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung ge-
trennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Überein- 
stimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach

Geschäftsbericht 2021
58 | Bestätigungsvermerk
§ 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach 
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers 
für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ 
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstim-
mung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben 
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen 
erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Quali-
tätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschafts-
prüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs-
nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur 
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für  
die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach  
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die  
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig  
erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Betriebs-
ausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungs-
pflichten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach§ 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten  
der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen 
Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten 
in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, 
einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur 
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung 
der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter 
Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 
6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grund-
satz der Stetigkeit beachtet wurde.
Koblenz, 06. Mai 2022
DORNBACH GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft
 
 
Schmidt Bokelmann  
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Geschäftsbericht 2021
Impressum | 59
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
awm@stadt-muenster.de 
www.awm.muenster.de
Juni 2022, 400
Redaktion 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Konzept, Gestaltung und Satz  
CONCEPT X GmbH & Co. KG

Geschäftsbericht 2021
60 | Jahresabschluss
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Rösnerstraße 10 
48155 Münster 
 
Telefon: +49 (0) 251/ 60 52 - 53 
Telefax:  +49 (0) 251/ 60 52 - 48 
 
awm@stadt-muenster.de 
www.awm.muenster.de

Beschlussvorlage

5928 Zeichen

V/0331/2022
V/0331/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2021
- Korrekturen zur Gewinnverwendung 2020
- Entnahme der Investitionszuschüsse 2021 für E-Mobilität aus der allgemeinen Rücklage
Beratungsfolge
21.06.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der AWM für das Wirtschaftsjahr 2021
a. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss der AWM für das Wirtschaftsjahr 2021 (Bilanz,
GuV und Anhang) wird festgestellt.
b. Der Lagebericht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
c. Der von den AWM erwirtschaftete Jahresüberschuss beträgt 5.227.819,62 EUR
Es wird
- der allgemeinen Rücklage 3.160.208,41 EUR
- dem Haushalt 2.011.219,00 EUR
- der Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 9.259,34 EUR
- der Rücklage Überschüsse AWM-Dienstleistungen 47.132,87 EUR
zugeführt.
d. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
24.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Westerhoff
T elefon:6052-43
Westerhoff@awm.stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0331/2022
2. Korrekturen zur Gewinnverwendung 2020 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Prüfungsfeststellungen des Amtes für
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision zur Gewinnverwendung 2020 umgesetzt werden.
3. Entnahme der Investitionszuschüsse 2021 für E-Mobilität aus der allgemeinen Rücklage
Es wird beschlossen, die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität dem
Gebührenzahler gutzubringen.
Begründung:
Zu 1.
Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, hat im
Auftrag der AWM den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2021 geprüft. Die
geprüften Unterlagen sind gem. § 14 der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss und dem Rat
vorzulegen.
1. Jahresabschluss 2021
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 10.324.224,89 EUR erhöht.
Die Umsatzerlöse 2021 betrugen insgesamt rd. 66.024 TEUR
Davon entfielen auf die
Abfallwirtschaft
- Abfallabfuhr 40.828 TEUR
- Abfalldeponierung/-
verwertung
1.009 TEUR
- Sonstige Abfallverwertung 5.986 TEUR
- Problemabfälle 51 TEUR
- DSD-Bereich 2.896 TEUR
- Sonstige Umsatzerlöse 3 TEUR
Stadtreinigung 6.816 TEUR
Winterdienst 4.434 TEUR
Nebengeschäft 4.003 TEUR
Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.227.819,62 EUR setzt sich zusammen
- aus der kalkulatorischen Verzinsung mit 2.922.438,01 EUR
- aus dem Unterschied zwischen gesetzlichen Grundlagen
der Gebührenkalkulation und Ansätzen der Handelsbilanz mit 842.568,75 EUR
- aus dem Gewinn von Anlagenverkäufen mit 203.441,71 EUR
- aus der Verzinsung liquider Mittel mit 68.668,50 EUR
- aus dem Gewinn des BgA Photovoltaikanlage mit 9.259,34 EUR
- aus den Zuweisungen des Landes und des Bundes mit 301.691,39 EUR
- aus übrigen Nebengeschäften mit 631.345,88 EUR
- aus dem Gewinn des BgA AWM-Dienstleistungen mit 47.132,87 EUR
- aus der Nachholung von Verlusten aus der Straßenreinigung
aus Vorjahren mit 245.000,00 EUR

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V/0331/2022
- und gezahlten Darlehenszinsen in Höhe von -43.726,83 EUR
Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2021 bei 10.409 TEUR. Davon wurden 1.560 TEUR
in Anlagen der Stadtreinigung, 1.394 TEUR in Anlagen der Abfallwirtschaft und 125 TEUR
in Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten investiert. Ein weiterer Anteil in Höhe von
230 TEUR entfällt auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, 2.064 TEUR auf geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau, 36 TEUR auf immaterielle Vermögensgegenstände und
5.000 TEUR auf Finanzanlagen.
Gemäß § 4 der EigVO kann dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2021
Entlastung erteilt werden.
Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO durch den
Betriebsausschuss. Hiermit wird sich der Betriebsausschuss in seiner nächsten
planmäßigen Sitzung befassen.
2. Lagebericht
Zum Lagebericht wurde seitens der DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, festgestellt, dass dieser entsprechend § 25 EigVO
aufgestellt worden ist, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die sonstigen
Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage des Eigenbetriebes
erwecken.
3. Prüfungsergebnis
Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz,
erteilt den AWM für das Wirtschaftsjahr 2021 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Die weiteren Einzelheiten zum Jahresabschluss 2021 können den beigefügten Unterlagen
entnommen werden.
Darüber hinaus werden die Abschlussergebnisse vom Prüfungsleiter der DORNBACH
GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, in der
Betriebsausschusssitzung am 21.06.2022 im Rahmen einer Jahresabschlussbesprechung
im Einzelnen erläutert.
Zu 2.
Gemäß den Prüfungsfeststellungen des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision werden
zum Jahresergebnis 2020 Zuführungen aus Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität
in Höhe von 21.914,24 Euro und aus Anpassungen bei den Abschreibungen in Höhe von 2.530,08
Euro in die allgemeine Rücklage eingebucht. Entnommen werden 15.607,00 Euro für zu viel
geleistete Abschreibungen auf ein durch Brand beschädigtes nicht mehr nutzbares Fahrzeug.
Zu 3.
Die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität werden zur Kompensation der höheren
Kosten aus der Beschaffung der E-Kehrmaschinen zugunsten der Gebührenzahler in die
Verbindlichkeiten gebucht. Demnach werden 301.691,39 € der allgemeinen Rücklage entnommen.
I.V.
gez.

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V/0331/2022
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
- Jahresabschluss der AWM (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
- Lagebericht
- Anlage A

Anlage A

1464 Zeichen

Anlage A zur V/0331/2022
Kurzüberblick
Ratsvorlage über die Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung AWM für das Wirtschaftsjahr 2021, zur Korrektur der
Gewinnverwendung 2020 und zur Entnahme der Investitionszuschüsse 2021 für E-Mobilität
zugunsten des Gebührenzahlers.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Zu 1) Gemäß § 26 EigVO i.V. mit § 14 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss und der
Lagebericht bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen.
Unter Beachtung des § 106 GO NW hat eine Prüfung durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erfolgen.
Zu 2) Umsetzung der Prüfungsfeststellung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und
Revision.
Zu 3) Die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität werden zur Kompensation
der höheren Kosten aus der Beschaffung der E-Kehrmaschinen zugunsten der Gebührenzahler
in die Verbindlichkeiten gebucht.
Finanzierung
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (AWM)
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung
ist
X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine

Beratungsverlauf (4)

21.06.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 44 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Rösnerstraße 10

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Details

Aktenzeichen
V/0331/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.05.2022
Erstellt
10.05.2022 09:39