V/0908/2018
Planänderung zur Planfeststellung für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals Kanalstufe Münster zur Erweiterung und Erhöhung der Bodenablagerungsfläche „Coerheide“ bei DEK-km 74,600
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
11902 Zeichen
V/0908/2018 V/0908/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Planänderung zur Planfeststellung für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals Kanalstufe Münster zur Erweiterung und Erhöhung der Bodenablagerungsfläche „Coerheide“ bei DEK-km 74,600 Beratungsfolge 13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster stimmt der beantragten Planänderung zur Planfeststellung für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals Kanalstufe Münster zur Erweiterung und Erhöhung der Bodenablag e- rungsfläche „Coerheide“ (s. Anlage 1 und 2) bei DEK -km 74,600 auf Grundlage der beigefügten Aufstellung (s. Anlage 3) zu. 2. Bestandteil des Beschlussvorschlags ist Anlage 3. Die Anregungen und Bedenken der Verwal- tung sind Grundlage der Zustimmung. 3. Die Stadt Münster regt an, den Bereich der Deponie „Coerheide“ nach Abschluss der Arbeiten für die Naherholung zu öffnen und in Abstimmung mit der Stadt und unter Beteiligung der Bürger in- nen und Bürger bei der Plan ung ein geeignetes Gestaltungskonzept für ein Naherholungsgebiet für die Öffentlichkeit zu entwickeln und umzusetzen. Damit ist der Antrag A -N 0005/2008 der Be- zirksvertretung Münster-Nord (s. Anlage 4) erledigt. 4. Der Anregung Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO NRW (Errichtung einer Photovoltaikanlage und Beteiligung der Bürger bei der Planung und Gestaltung eines Naherholungsgebietes auf dem Gelände des ehemaligen Schießplatzes, s. Anlage 5) wird bzgl. des Antragsanliegens zur Pla- nung und Gestaltung eines Naherholungsgebietes gefolgt und bzgl. der Errichtung einer Photo- voltaikanlage nicht gefolgt, weil nach dem bestehenden Planungsrecht die Anlage nicht geneh- migungsfähig wäre. Die Anregung Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO NRW ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten entstehen, da es sich um eine Baumaßnahme des Bundes handelt. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 06.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krabbe Telefon: 492 67 26 KrabbeM@stadt- muenster.de - 2 - V/0908/2018 Begründung: 1. Ausgangslage Den Antrag auf Planänderung für die Erweiterung und Erhöhung der Bodenablagerungsfläche auf der ehemaligen Standortschießanlage Coerheide bearbeitet das Wasserstraßen Neubauamt (WNA) Da t- teln, das unter anderem auch für den Ausbau des Dortmund -Ems-Kanales (DEK) im Bereich der K a- nalstufe Münster (Schleuse) und der Kanalüberführung Ems (KÜ) zuständig ist. Die hierzu eingereich- ten Unterlagen beziehen sich auf die Planfeststellung zum Ausbau der Kanalstufe Münster (Schleuse) 2009 und beschreiben, welche Veränder ungen zu erwarten sind, wenn zusätzliche Bodenmengen, überwiegend aus dem Bau der Kanalüberführung Ems, auf der Fläche Coerheide dauerhaft abgel a- gert werden. Die bisherige Basis der Bodenablagerung Coerheide besteht aus 350.000 m³ Boden. Diese sind dort dauerhaft abgelagert und stammen mit einem Volumen von 320.000 m³ aus dem Bau der Schleuse Münster sowie mit 30.000 m³ aus dem Bau der Umschlagstelle Amelsbüren (Hansa-Business-Park). Beide Ablagerungen sind durch entsprechende Planfeststellungen genehmigt. Auch ca. 250.000 m³ Boden aus dem laufenden Baubetrieb der Umfahrungsstrecke Ems sind aktuell, aber temporär, auf der Deponie zwischengelagert. Zusätzliche Bodenmassen, für die das vorliegende Planänderungsverfahren eingeleitet wurde, resu l- tieren aus einer neuen Mengenberechnung des WNA und in erheblichem Ma ße aus der Anregung der Stadt Münster (s. Vorlage V/0818/2011/1. Erg Dortmund -Ems-Kanal – Kanalüberführung) zum KÜ. Gem. dieser Vorlage hat der Hauptausschuss am 14.12.2011 folgenden Beschluss gefasst : „Die Stadt Münster empfiehlt dem Wasserstraßen-Neubauamt-Datteln WNA auf den Rückbau der proviso- rischen Umfahrungsstrecke im Bereich des KÜ Los 13 a zu verzichten und das Areal der Kanalinsel auf Grundlage der beigefügten Gestaltungsskizze (Anlage 1 [der Vorlage V/0818/2011/1. Erg.]) nach Abschluss der Bauarbeiten herzustellen.“ Die Forderung der Stadt zum Erhalt der temporären Kanalüberführung verfolgt landschaftspfleger i- sche Ziele. Sie legt den Fok us auf die Naherholung und den Naturschutz für das Gebiet der Stadt Münster südlich der Ems und fordert die Entwicklung eines ökologisch wertvollen Landschaftsraumes mit hoher Aufenthaltsqualität für die Bürger. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollen sich Charme und Wert des Landschaftsraumes KÜ wieder entfalten. Insbesondere will der Beschluss vermeiden, dass die temporäre Umfahrung verfüllt wird und zusätzlich Bodenablagerung en, die das Landschaftserleb- nis wie auch das Landschaftsbild erheblich belasten, zwischen den Fahrten deponiert werden. Diese Bodenmengen müssen somit auf der Deponie Coerheide abgelagert werden. Im Übrigen können mit dem Verbleib des Bodens Kosten des WNA in Höhe von 1,5 bis 2,0 Mio . Euro eingespart werden, da der Rücktransport entfallen kann. Für die Deponie Coerheide beantragte die Stadt Münster beim WNA Datteln gem. Beschlusspunkt 2. der vom Hauptausschuss beschlossenen Vorlage V/0818/2011/1. Erg., „den notwendigen Bodenaus- hub auf max. 6 m Höhe dauerhaft abzulagern, landschafts- und naherholungsgerecht zu modellie- ren und zu begrünen.“ Im Zuge der vorliegenden Planänderung wurden aus den genannten Gründen die Bodenmassen e i- nem neuen Bodenmanagement (s. Tabelle 1) unterworfen. Es w ird beantragt, dass der temporäre Bodenanteil der Kanalüberführung (Nr. 1 Tab. 1) zukünftig dauerhaft auf der Ablagerungsfläche der ehemaligen Standortschießanlage Coerheide verbleibt und 258.000 m³ (Nr. 2 + 3 + 4 – 5 Tab. 1) als zusätzliche Bodenablagerung hier konzentriert werden. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von 508.000 m³, das sich in 207.000 m³, die auf der planfestgestellten Ablagerungsfläche verbleiben und 301.000 m³, die auf der Erweiterung an der ehemaligen Standortschießanlage abgelagert we rden sollen, aufteilt (s. Anlage 1). Damit kann auf den Rückbau der provisorischen Umfahrung am KÜ en t- sprechend dem Vorschlag der Stadt Münster verzichtet werden. - 3 - V/0908/2018 Tabelle 1: Mengen der Bodenablagerung Nr. Veranlassungen Mengen 1 Bodenaushub zur Herstellung der Umfahrung gem. Planfeststel- lung 2009 (Ablagerung temporär) 250.000 m³ 2 Streckenausbau Los 13a Neubau Doppeltrog Sicherheitstore (Bau voraussichtlich 2025) 151.000 m³ 3 Zusätzlicher Lieferboden beim Bau der Umfahrung aufgrund technischer Anforderungen 62.000 m³ 4 Abtrag des Hügels zwischen den Fahrten 95.000 m³ 5 Rücktransport von Verfüllboden südlich der Ems in die Restfl ä- che der Umfahrung bzw. in die Umfahrung - 50.000 m³ 6 Summe Dauerhafte Ablagerung auf der Deponie Coerheide 508.000 m³ Die vorgeschlagene neue Höhe der Deponie ist mit 69,35 mNN angegeben. Gegenüber der Planfest- stellung von 2009, die 63,75 mNN erreicht hätte, erhöht sie sich um 5,60 m. Damit bleibt die geplante Höhe unterhalb der Höhe der umgebenden Bäume. Der Deponiekörper erscheint somit nicht als Landmarke, sondern bleibt auch zukünftig hinter den umgebenden Bäumen verdeckt. Die vorgelegte Deponieplanung stellte das WNA Datteln auf einem Ortstermin am 07.06.2017 der Bezirksvertretung Nord vor. Es visualisierte und erläuterte die geplanten Auswirkungen an Hand von Markierungen auf der Deponie und der ehemaligen Standortschießanlage und stand für Fragen zur Verfügung. Die Mitglieder der BV Nord fassten ihr Meinungsbild zum Ortstermin unter Punkt 5.3 des Protokolls in der Sitzung am 27.06.2017 zusammen. Einstimmig beschlossen sie folgende Formuli e- rung: „Die Bezirksvertretung Münster-Nord favorisiert die Ablagerungsvariante 1 (entspricht der nun im Ver- fahren befindlichen Planung) und bittet das WNA, das Gelände der Deponie für Münster als Naherho- lungsgebiet zu entwickeln und zugänglich zu machen.“ 2. Entscheidungsvorschlag Aus Sicht der Verwaltung wird der beantragten Planänderung zugestimmt. Sie entspricht dem Vo r- schlag des WNA, der auch von der BV Nord m itgetragen wird, und konzentriert die diskutierten B o- denmassen auf einer bereits vorhandenen Ablagerungsfläche. Die ebenfalls notwendige Erweiterung der Ablagerungsfläche verursacht zwar Eingriffe in Natur und Landschaft , doch können diese auf der Fläche d er ehemaligen Standortschießanlage gemäß landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP) ortsnah kompensiert werden. Angeregt wird zudem, dass der Bereich der Deponie Coerheide nach Abschluss der Ablagerung für die Naherholung geöffnet wird und das WNA eine Pla nung für die Nutzung mit der Verwaltung der Stadt Münster und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger abstimmt und umsetzt. Dem Antrag A-N 0005/2008 der Bezirksvertre tung Münster-Nord (s. Anlage 4) wird gem. Beschluss- punkt 3. der vorliegenden Vorlage gefolgt. Ebenso gefolgt wird gem. Beschlusspunkt 3. dem Antrags- anliegen der Anregung Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO NRW bzgl. der Beteiligung der Bürger innen - 4 - V/0908/2018 und Bürger bei der Planung und Gestaltung eines Naherholungsgebietes auf dem Gelände des eh e- maligen Schießplatzes (s. Anlage 5). Dem Anliegen der Anregung Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO NRW zur Errichtung einer Photovoltaik- anlage im Bereich der Bodendeponie Coerheide wird allerdings aus nachfolgenden Gründen nicht gefolgt: - Bei einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage handelt es sich nicht um eine gem. § 35 BauGB pr i- vilegierte Nutzung im Außenbereich. Für ihre Realisierung auf Freiflächen bedarf es für den angeregten Standort der Bodendeponie Coerheide einer entsprechenden Änderung des Fl ä- chennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster durch den Rat mit der Darstellung eines neuen „Sondergebiets“ gem. § 11 (2) BauNVO oder einer „Versorgungsfläche“ nach § 9 (1) Nr.12 BauGB und / oder als „Fläche für Versorgungsanlagen“ gem. § 5 (2) Nr. 4 BauGB. - Gem. Ziel 8.2 des geltenden Regionalplans Münsterland - Sachlicher Teilplan Energie - ist die Darstellung von „besonderen Bauflächen“ für Photovoltaik -Anlagen in den kommunalen Fl ä- chennutzungsplänen nur ausnahmsweise innerhalb von dargestellten „Allgemein en Freiraum- und Agrarbereichen“ sowie von „Bereichen für den Schutz der Landschaft und der lan d- schaftsorientierten Erholung“ zulässig, wenn es sich u.a. um Halden oder Deponien (Aufschüt- tungen) handelt, deren Rekultivierungsauflagen dies zulassen. - Der B ereich der Bodendeponie Coerheide ist im geltenden Regionalplan Münsterland als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und überlagernd als „Bereich für den Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt (s. Anlage 6). - Aus Sicht der Verwaltung ist für den Bereich der Bodendeponie Coerheide / ehemalige Schießanlage künftig ihre Naherholungsfunktion für die Bevölkerung sowie ihre natur - und landschaftsräumliche Vernetzungsfunktion zwischen den Waldgebieten nördlich von Coerde („Waldpark Coerheide“) und dem weiter nördlich gelegenen FFH -Gebiet „Rieselfelder“ höher- rangig zu bewerten gegenüber der Schaffung einer neuen „Sonderbaufläche“ zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage an dieser Stelle. Als räumlich besser geeignet für die E rrichtung ei- ner Photovoltaik-Anlage wird der westlich benachbarte und bereits im FNP als „Fläche für die Ver- und Entsorgung“ dargestellte Bereich der städtischen Zentraldeponie erachtet. In Vertretung gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: 1. WNA Datteln Lageplan 2. WNA Datteln LBP Maßnahmenplan 3. Stadt Münster Stellungnahme der Verwaltung 4. Stadt Münster Antrag A-N 0005/2008 der Bezirksvertretung Münster-Nord 5. Stadt Münster Anregung Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO NRW 6. Ausschnitt aus dem geltenden Regionalplan Münsterland
Anlage 2_WNA Datteln LBP Maßnahmenplan
39 Zeichen
Anlage 2: WNA Datteln LBP Maßnahmenplan
Anlage 3_Stadt Münster Zusammenstellung Anreungen und Bedenken
10391 Zeichen
Anlage 3 Änderung zum Planfeststellungsverfahren Ausbau Dortmund-Ems-Kanal Kanalstufe Münster Erweiterung und Erhöhung der Bodenablagerungsfläche „Coerheide“ bei DEK-km 74,600 Zusammenstellung der Anregungen und Bedenken der Stadt Münster Bereich Nr. Bauwerksverzeichnis Einwendung Begründung Coerheide Bodenablagerungsflä- che und Erweiterungs- fläche Die Gestaltung und Nutzung der Flä- che für die Bodenablagerung ist im Zuge der Fertigstellung (ca. 2025) einvernehmlich mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhal- tigkeit abzustimmen. Dabei ist festzu- legen, wie das Gelände für die Nah- erholung gestaltet und genutzt wer- den kann. Der Verwaltung liegen sowohl aus der Bezirksverwaltung Nord wie auch über einen Antrag nach § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) Anregungen zur Bo denab- lagerung Coerheide vor. Diese regen an, nach Abschluss der Arbeiten die Fläche an der Standortschießanlage für die Naher- holung zu gestalten und zu nutzen. LBP (Landschaftspflegeri- scher Begleitplan) Auf eine Einzäunung der Ablage- rungsfläche ist zu verzichten. Im Sinne des Naturschutzes ist die Fläche der Boden ablage- rung, nach Abschluss der Arbeiten, in den vorhanden en Land- schaftsraum zu integrieren. Alle Zäune sind zu entfernen, um für die Tierwelt eine Vernetzung zu den umgebenden Flächen zu ermöglichen und um der hohen ökologischen Bewert ung gem. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau cher- schutz Nordrhein-Westfalen) Verfahren Rechnung zu tragen. Eine abgezäunte Fläche kann nicht vollwertiger Bestandteil des Landschaftsraumes werden. In diesem Falle müsste die Bewer- tung herabgesetzt werden. LBP V5 / Seite 33 Das Abfangen und Umsetzen von Amphibien ist bereits Anfang Februar vorzunehmen. Da die Amphibien , je nach Witterung, schon ab Anfang Februar aktiv werden können, sollte auch das Abfangen frühz eitig be- ginnen, um die Aktion zum Erfolg zu führen. 2 Bereich Nr. Bauwerksverzeichnis Einwendung Begründung LBP 5.2 / Seite 33 A CEF 1 Die vorgezogenen Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse sind hin- sichtlich der Flächen und Größe der Quartiere zu konkretisieren. Aus den Erläuterungen ist nicht abzuleiten, wie gro ß die Quar- tiere in den abzureißenden Kugelfängen sind. Auch fehlt die Erläuterung welche Größe die Ersatzmaßnahmen an den Kurzwaffenschießbahnen haben soll. Es ist zu erläut ern warum die geplante Ersatzmaßnahme den Verlust kompensieren kann. LBP 5.2 / Seite 34 A CEF 2 Die Pflege der ACEF 2 (CEF Maß- nahmen / continuous ecological func- tionality-measures) Maßnahme ist zu konkretisieren. Es ist zu verdeutlichen welchem Leitbild das Amphib iengewäs- ser zu entsprechen hat. Der Unterhaltungspflichtige muss er- kennen können, wie sich in den kommenden Jahren das Ge- wässer hinsichtlich Besonnung, Bewuchs mit Röhricht und Wasserpflanzen entwickeln soll, um dem gesetzten Ziel für den Artenschutz zu entsprechen. LBP A2 / Seite 36 Im LBP sind die prozentualen Anteile der einzelnen Gehölze anzugeben. Um nachzuvollziehen wie sich die Struktur der Gehöl zgruppen zusammensetzt sind die Gehölzarten auch anteilig (prozentuale Verteilung) aufzulisten. Es ist auf eine vielfältig e Struktur anzu- streben, die dem Landschaftsraum und den Bodenverhältnissen entspricht. LBP 7.3 Seite 41 Die Bewertung der Planungssituation ist zu korrigieren und anzupassen. Dies gilt auch für die Bestimmung des Umfanges der Kompensations- maßnahmen. Die rekultivierte Bodenablagerung kann nicht, wie unter den Punkten A1 und A2 der Erläuterung aufgeführt, unterschiedlich bewertet werden. Zum einen zeigt die Bilanz einen Zielwert von 3,5 Werteinheiten und zum anderen, bei gleichem Biotoptyp, einen Wert 5 bzw. 6 Werteinheiten. Dies ist unschlü ssig. Be i den Entwicklung smöglichkeiten der Biotoptypen ist, wie in der ersten gültigen Fassung zur Planfeststellung der anthropogen stark veränderte Untergrund in der Bewertung zu ber ücksichti- gen. Der Biotopwert gem. LANUV Tabelle ist somit zu reduzie- ren, da auf der Aufschüttung von keiner natürlich Entwicklung des Biotoptyps auszugehen ist, wie ihn das Bewertun gsverfah- ren im Prinzip unterstellt. Rückbau der Schießan- lage und Entsorgung der Aus abfall- und bodenschutzrechtli- cher Sicht wird der Umsetzung der Das Grundstück der Standortschießanlage wird im stä dtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster unter der Nummer 645 ge- 3 Bereich Nr. Bauwerksverzeichnis Einwendung Begründung Abfälle beschriebenen Maßnahmen auf der Bodenablagerungsfläche zugestimmt, wenn sichergestellt ist, dass der Rückbau der Schießanlage und die Entsorgung der Abfälle unter gut- achterlicher Begleitung erfolgen. Das Gutachterbüro ist der Unteren Bo- denschutz-/ Abfallwirtschaftsbehörde der Stadt Münster (Herrn Reloe, Tel. 492-6772) spätestens 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten mitzuteilen. Nach Abschluss des Rückbaus ist der vorgenannten Behörde eine Ab- schlussdokumentation vorzulegen. Sollten sich bei Erdarbeiten Anhalts- punkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung ergeben, sind diese ebenfalls der vorgenannten Behörde unverzüglich mitzuteilen (§ 2LBodSchG NRW Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen). führt. ehemalige Standort- schießanlage Schießbahnen der Langwaffen Die auf dem Grundstück befindlichen Wälle aus Geschossfangsanden (drei Querwälle bei den Langwaffen- schießständen, 1 Wall südlich der Kurzwaffenschießstände) unterliegen dem Abfallrecht, d. h. die Geschoss- fangsande sind aufzunehmen und Diese Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für eine Bewah- rung des Ist- Zustandes, d. h. für ein Liegenlassen der Wälle. Sobald Massen aufgenommen werden, sind sie nach den Krite- rien des Abfallrechts ei ner nachweislich ordnungsgemäßen Entsorgung (§ 28 KrWG) zuzuführen. Sämtliche Erdarbeiten sind mit der Unteren Abfallwi rtschafts- / 4 Bereich Nr. Bauwerksverzeichnis Einwendung Begründung einer nachweislich ordnungsgemä- ßen Entsorgung (§ 28 KrWG Kreis- laufwirtschaftsgesetz) zuzuführen. Abweichend hiervon kann von Seiten der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde (UAB) einem Verbleib der Wälle aus- n ahmsweise (§ 28 Abs. 2 KrWG) zugestimmt werden, wenn es im Inte- resse von Natur- und Artenschutz und zur Umsetzung des landschafts- pflegerischen Begleitplans erforder- lich ist. Die vorliegende bodenschutz- rechtliche Gefährdungsabschätzung dokumentiert, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen. Änderung der Entwäs- serung für die Erweite- rung der Bodenablage- rung Anforderungen an die Entwäss e- rung: Es ist ein detailliertes Entwässe- rungskonzept bzw. -gutachten unter Einbeziehung der (hydro-) geologi- schen Vorortverhältnisse und der ggfs. verbleibenden Bodenkontami- nationen vorzulegen. Erst dann kann geprüft werden, ob die geplanten Änder ungen, abhängig von den (hydro-) geologischen Verhältnissen vor Ort, den wasserrechtlichen An- forderungen entsprechen. Durch die Änderungen und Erweiterung der Ablagerung kommt es zu Änderungen und Neuanlage von Versickerungsanl agen und Ableitungen des Wassers aus dem abzulagernden Boden (Nassboden sowie anfallendes Niederschlagswasser) ü ber Entwässerungsgräben. Grundsätzlich dürfen keine Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden. Evtl. Belastungen i m abzu- lagernden Boden bzw. von der Fläche könnten mit dem Nieder- schlagswasser bzw. dem ablaufenden Wasser aus dem N ass- boden in das Grundwasser/Oberflächenwasser gelangen. Es wird u.a. eine neue Sickermulde östlich der Abla gerungsflä- che als Ersatz für zwei kleine Mulden im Süden und Osten er- richtet. 5 Bereich Nr. Bauwerksverzeichnis Einwendung Begründung Unklarheiten bestehen hinsichtlich der zu versickernden bzw. in die Oberflächengewässer einzuleitenden Wassermengen. Die Dimensionierung der Sickermulde bzw. der Grundw asser- abstand sind nicht konkretisiert. Einer Erhöhung der einzuleitenden Wasser mengen in das Oberflächengewässer wird nicht zugestimmt. 33.4 Errichtung einer neuen Zufahrt mit Einbau eines Durchlasses in dem Fließgewässer mit der Wasserlauf-Nr. 3311426 Für die geplante Maßnahme sind detaillierte Planunterlagen vorzule- gen. Hierbei sind ins gesamt die An- forderungen des Wasserhaushalts- gesetzes (WHG) sowie der “Blaue Richtlinie“ (Richtlinie des Umweltmi- nisteriums NRW für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nord- rhein-Westfalen) zu beachten. Insbe- sondere für die Zufahrt ist der Ge- wässerrandstreifen ab Böschungs- oberkante des Gewässers von 5,0 m mind. einzuhalten. Sollte die geplante Maßnahme nicht Bestandteil der Ände- rungsgenehmigung sein, ist eine separate wasserrech tliche Genehmigung gem. § 22 Landeswassergesetz (LWG) bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Auch die Blaue Richt- linie ist grundsätzlich zu beachten, sofern Maßnahm en an Ge- wässern geplant werden. Errichtung eines Zauns im Fließgewässer mit der Wasserlauf-Nr.: 3311426 Eine Überbauung des Gewässers mit einem Zaun ist unzulässig. Anmerkung: (in den Unterlagen wird das Gewässer fälschlicherweise als Entwässerungsgraben bzw. Fließge- wässer Nr. 13000 bezeichnet) Die Überbauung eines Fließgewässers mit einer Zauna nlage stellt eine aus wasserwirtschaftlicher Sicht unzulä ssige Maß- nahme dar. Westseite der Deponie Anschluss des Weges Der Anschuss des Weges von der Deponie auf der Westseite an die Straße der Stadt Münster ist nach Der Wegeanschluss von der Deponie an die Straße der Stadt muss den Vorgaben des Tiefbauamtes entsprechen um S chä- den und Gefährdungen zu vermeiden. Dies gilt auch für die 6 Bereich Nr. Bauwerksverzeichnis Einwendung Begründung den Vorgaben des Tiefbauamtes der Stadt Münster herzustellen. Es ist Vorsorge zu treffen, dass das Nie- derschlagswasser der Deponie incl. des Weges nicht auf die Straße der Stadt Münster gelangt. Ableitung des Niederschlagswassers, dass vor der St raße ab- zu leiten ist, um Überflutungen zu vermeiden. Auch ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Kraftfahrze uge un- befugt die Deponie befahren können.
Anlage 6_Ausschnitt aus dem Regionalplan Münsterland
3220 Zeichen
N = < — Mm REGIONALPLAN MÜNSTERLAND LANZEICHEN P 3. Verkehrsinfrastruktur Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen Festlegung ) ) Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr ab-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen aa) Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr aa-1 aa-2 b) a) Straßen unter Angabe der Anschlußstellen a > _— je Nutzungen, u. a. ıd Freizeitanlagen undheitswesens lungswesens ächigen Einzelhandel ei gen u Ge: Bil le: je: jebun: ichtut gen gen Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) eil b)ASB für zweck: ) a 1. Siedlungsraum Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung ) ab-2) < ES 2302355 Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung ) Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen (Bestand und Planung) verkehr und sonstigen großräumigen Verkehr ba-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen bb-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen regionalen Verkehr ba) Schienenwege für den Hochgeschwindigkeits- bb-2) ac) b) Schienenwege unter Angabe der Haltepunkte und Betriebsflächen bb) Schienenwege für den überregionalen und — > inierten Güterverkehrs 'schlägige Nebenbetriebe triebsanlagen und -einrichtungen toffindustrie indene Nutzungen, u. a.: jes kombi dei ler Baus ‚bertägige B. indorte ftwerke indorte reiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen u.a. GIB ) Ü si ei Kraftwerksstandorte gem. LEPNRW GIB für zweckgebı ( ea) eb) ec) Kr ed) Si Bi ) ) ) c) d e) Bestand und Planung) ( bc) Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Schienenwege De ee en 5; fe) = I E ® E 3 R N Bi 2 . 38 5 8 go = 0 = 8 5 5; ea & 3 8 53 Ss 2 2: 8 83 x 2 5 Fliessgewässer a) c) Wasserstrassen unter Angabe der Güterumschlaghäfen c rative Energiegewinnung jener -.— LJ] ® da) Flughäfen/-plätze für den zivilen Luftverkehr Grenzen der Lärmschutzbereiche Flugplätze ) ) d e [| a) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche c) Oberflächengewässer Freiraumfunktionen Waldbereiche fi, Teilabschnitt Münsterland übernommenen Abgrabungsbereiche für den Rohstoff Kalkstein Nachrichtliche Darstellung der aus dem Regionalplan für )- den Regierungsbezirk Münster — (Teil 1 und Teil 2) R| Karaaaa zrrwm ) Schutz der Natur ) da d I e für zweckgebundene Nutzungen ‚gen und Ablagerungen, u. a.: ) Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung mbereicl ıfschüttu )Aı b; dd) Grundwasser- und Gewässerschutz a de) Überschwemmungsbereiche d e) Freira & 3 I ö » > B ® E Pi ö Fe} © 3 58 > ° > 5 © [= — © = 8 ® Kvi Ss 2 8 Fr 5 ..5 4 2 a 8 9»55%5 8 229508 5 Eee 38 5 8 3 s 228078 5 ı 3:22:25 2 N 5 a 23 8 a8 & M ° 2 sa E 2 9 © 2 2 0 5 5° = © < sa ı 8» 5 © eo oo 9a 2 2.8 2 ss 3 8 Fr u ee =} © Pi 2235 ss 2 28 5 ® = oo Nng2 5 5 58 je) Q < I oo su 20 ö [e} za 5 3 3 2 22 ® Ss TS a5 ZZ TTS ö & 2 28688 2 E zZ © 8 8 = _ Q < =. fo} 1% 7 —| RR 3 oeoe8® S 2 x] [e) DX 3 o III 7% Bezirksregierung Münster 7 Rn; Ferm u TFT WERT a VA. SU Ei au ie. SH ME HE TER ET VER RE u 7, ae = = it Ss VEREIN ZB | £ A RN !9 ASBEEEETENT” AS Sur I BSW AT Ulm as. 12x TERRA UT 4 PETER Fu = = FAN ER EEE Zr LE in um un Es Bekanntmachung Fortschreibung einschl. 1. bis 3. Änd. und Sachlicher Teilplan Energie 16.02.2016
Anlage 5_Stadt Münster Antrag Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO
2058 Zeichen
Anregung Nr. 2018-00063 Friedhelm Kosmann Mitglied in Bündnis 90/die Grünen 33 Allensteiner Str. 67 48157 Münster il Bezattterlt äng 57, MM 28 An den Oberbürgermeister ee der Stadt Münster Herr Markus Lewe 48127 Münster Münster, den 04.05.2018 Nachrichtlich: Bezirksvertretung Nord Antrag nach $ 24 der Gemeindeordnung, an den Rat der Stadt Münster bezüglich Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im Bereich Kanalüberführung in Münster-Gelmer/ Bodendeponie am ehemaligen Schießplatz in Coerde Sehr geehrter Herr Lewe, in der ersten Jahreshälfte 2019 ist es nach Auskunft des Wasserstraßen- Neubauamtes in Datteln (WNA) geplant, den Aushub der Kanalumgehung zu tätigen. Damit ist die Frage nach der dauerhaften Lagerung der Erdmassen verbunden. Hierzu verweise ich auf den umfangreichen Schriftverkehr zwischen der Stadt Münster und dem WNA in Datteln. Gibt es bereits eine Zusage der Stadt Münster bezüglich der Erdablagerung auf dem ehemaligen Schießplatz in Coerde? j | | Mein Antrag umfasst die folgenden Punkte: 1. Die Überprüfung der Machbarkeit der Aufs tellung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Wall der Erdmassen, welche auf dem Gelände des ehemali gen Schießplatzes in Coerde abgelagert werden soll/ wird. | 2. Eine Bürgerbeteiligung bei der Planung und Gestaltung eines Naherholungsgebietes auf dem Gelände des ehemaligen Schießplatzes in Coerde, Da das WNA ein großes Interesse hat den Bodenaushub auf dem Gelände des ehemaligen Schießplatzes in Coerde abzulagern, wäre das Amt bereit, die Kosten für die Altlastsanierung d.h. die Gefahrgutbeseitigung zu übernehmen (Aussage von Herrn Cholodewicz vom WNA). Hier bietet sich bier meines Erachtens für die Stadt Münster eine einmalige Gelegenheit, Kostenneutral das’Gelände von Altlasten gesäubert übergeben zu bekommen um hier wie oben bereits erwähnt, ein Naherholungsgebiet für die Bewohner der Stadt Münster zu erschließen und Sonnenenergie in nicht unerheblicher Größe zu gewinnen. Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören. eund Le Grüßen Dur Amer I i i i i H E i | ! ' | h | ! F i
Anlage 4_Stadt Münster Antrag A-N 0005-2008 der Bezirksvertretung Münster-Nord
1327 Zeichen
kw looos l2008 SPD Fraktion in der a — Bezirksvertretun Stadt Münster Münster-Nord ’ Eing.: 22, APR. 2008 ee ' 21. April 2008 Antrag Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und unter welchen Bedingungen das Gelände der ehemaligen Standortschießanlage für die Bevölkerung zugänglich gemacht werden kann. In dem der BV vorzulegenden Bericht sollen insbesondere auch die ökologischen Gegebenheiten bzw. Voraussetzungen geprüft und bewertet werden. Hierbei sind evtl. bestehende Altlasten zu berücksichtigen. Begründung Die Standortschießanlage stellte bis in die neunziger Jahre durch ihre Lärmemission für die Bevölkerung von Coerde eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität dar. Zudem bildet die Anlage gemeinsam mit den Einrichtungen der Entsorgung (Mülldeponie, Kläranlage etc.) für die Bevölkerung einen Sperrriegel in das Europareservat Rieselfelder, der nur an wenigen schmalen Stellen durchbrochen ist. Die Aufgabe der Standortschießanlage bildet nun die einmalige Chance, den Zugang in die freie Landschaft zu öffnen und der Bevölkerung zugänglich zu machen. Zü"Beispiel könnte u.a. auf diesem Gelände die Möglichkeit gegeben werden, in angemessenem Umfang Sport- und Freizeitaktivitäten auszuüben. Frese Herholz Igelbrink Lamken Langela Urbscheit
Anlage A
3834 Zeichen
Anlage A zur V/0908/2018 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird die Absicht des Wasserstraßen Neubauamtes Dattelns erläutert, wie zusätz- liche Bodenmassen auf der Deponie Coerheide abgelagert werden können und erklärt welche Ursachen für die Entstehung von zusätzlichem Deponievolumen und –raum verantwortlich sind. Ziele/Teilziele/Zielerreichung „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ ist als übergeordnetes Ziel der Vorlage anzusehen. Im Besonderen wird mit der Vorlage Nr.: V/0908/2018 das Ziel verfolgt, die Möglichkeiten zur Umsetzung der Vorlage „V/0818/2011/1. Erg Dortmund-Ems-Kanal – Kanalüberführung“ einzulei- ten. In einem ersten Schritt ist beabsichtigt, durch Bündelung von Deponieraum die Schaffung von Natur- und Naherholungsfläche am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) vorzubereiten. Betriebsbe- dingte Umweltbelastungen, durch Abgase und Lärm sollen ebenfalls reduziert werden, da mit der Planänderung ein Transport von Boden entfallen kann. Diese Ziele unterstützen auch die Grünordnung der Stadt Münster, die den DEK als „systemüber- lagernden Grünzug“ ausweist. Eine Verminderung des Flächenverbrauches sowie ein Verzicht auf Emissionen entsprechen seinem Schutzziel, da die Vorlage die Grundlage legt diesen Raum in seiner Qualität und Erlebbarkeit zu steigen. Auch der Landschaftsschutzgebietsausweisung zwischen den Fahrten (KÜ) kommt die beantrag- te Planänderung entgegen. Die spätere Schaffung eines Natur- und Naherholungsraumes am KÜ entspricht den Zielen des Landschaftsplanes. Diese sind die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Be- wahrung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und der Schutz des Rau- mes wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung. Die Zielerreichung ist nach Umsetzung des geänderten Bodenmanagements möglich, wenn in einem zweiten Schritt die Idee der Vorlage aus dem Jahr 2011 ihre Realisierung in einer zusätzli- chen Änderung der derzeit gültigen Planfeststellung für den Rückbau der KÜ findet und beschlos- sen wird. Beispiel: Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Bau einer weiteren Städtischen Gesamtschule“. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Rea- lisierung zum Schuljahr 20XX/20XX vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von XX Mio. Euro zu kalkulieren. Finanzierung Der Stadt Münster entstehen keine Kosten, da es sich um eine Baumaßnahme des Bundes handelt. Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die Stadt Münster ist im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht zur Stel- lungnahme verpflichtet. Als betroffene Kommune sollte sie jedoch die Möglichkeit nutzen, Einfluss auf das Vorhaben zu nehmen, um es in ihrem Sinne zu beeinflussen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz
Anlage 1_WNA Datteln Lageplan
30 Zeichen
Anlage 1: WNA Datteln Lageplan
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Allensteiner Straße 67
- Coerheide 508
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0908/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37