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V/0908/2018

Planänderung zur Planfeststellung für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals Kanalstufe Münster zur Erweiterung und Erhöhung der Bodenablagerungsfläche „Coerheide“ bei DEK-km 74,600

Vorlagen 23.10.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2018, TOP 13

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_WNA Datteln LBP Maßnahmenplan

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Ansehen

Anlage 3_Stadt Münster Zusammenstellung Anreungen und Bedenken

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Ansehen

Anlage 6_Ausschnitt aus dem Regionalplan Münsterland

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Ansehen

Anlage 5_Stadt Münster Antrag Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO

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Ansehen

Anlage 4_Stadt Münster Antrag A-N 0005-2008 der Bezirksvertretung Münster-Nord

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 1_WNA Datteln Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

11902 Zeichen

V/0908/2018 
V/0908/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Planänderung zur Planfeststellung für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals Kanalstufe Münster 
zur Erweiterung und Erhöhung der Bodenablagerungsfläche „Coerheide“ bei DEK-km 74,600 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Stadt Münster stimmt der beantragten Planänderung zur Planfeststellung für den Ausbau des 
Dortmund-Ems-Kanals Kanalstufe Münster zur Erweiterung und Erhöhung der Bodenablag e-
rungsfläche „Coerheide“ (s. Anlage 1 und 2) bei DEK -km 74,600 auf Grundlage der beigefügten 
Aufstellung (s. Anlage 3) zu. 
2. Bestandteil des Beschlussvorschlags ist Anlage 3. Die Anregungen und Bedenken der Verwal-
tung sind Grundlage der Zustimmung. 
3. Die Stadt Münster regt an, den Bereich der Deponie „Coerheide“ nach Abschluss der Arbeiten für 
die Naherholung zu öffnen und in Abstimmung mit der Stadt und unter Beteiligung der Bürger in-
nen und Bürger bei der Plan ung ein geeignetes Gestaltungskonzept für ein Naherholungsgebiet 
für die Öffentlichkeit zu entwickeln und umzusetzen. Damit ist der Antrag A -N 0005/2008 der Be-
zirksvertretung Münster-Nord (s. Anlage 4) erledigt. 
4. Der Anregung Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO NRW (Errichtung einer Photovoltaikanlage und 
Beteiligung der Bürger bei der Planung und Gestaltung eines Naherholungsgebietes auf dem 
Gelände des ehemaligen Schießplatzes, s. Anlage 5)  wird bzgl. des Antragsanliegens zur Pla-
nung und Gestaltung eines Naherholungsgebietes gefolgt und bzgl. der Errichtung einer Photo-
voltaikanlage nicht gefolgt, weil nach dem bestehenden Planungsrecht die Anlage nicht geneh-
migungsfähig wäre. Die Anregung Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO NRW ist damit erledigt. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten entstehen, da es sich um eine 
Baumaßnahme des Bundes handelt. 
 
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
06.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Krabbe 
Telefon: 492 67 26 
KrabbeM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0908/2018 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
Den Antrag auf Planänderung für die Erweiterung und Erhöhung der Bodenablagerungsfläche auf der 
ehemaligen Standortschießanlage Coerheide bearbeitet das Wasserstraßen Neubauamt (WNA) Da t-
teln, das unter anderem auch für den Ausbau des Dortmund -Ems-Kanales (DEK) im Bereich der K a-
nalstufe Münster (Schleuse) und der Kanalüberführung Ems (KÜ) zuständig ist. Die hierzu eingereich-
ten Unterlagen beziehen sich auf die Planfeststellung zum Ausbau der Kanalstufe Münster (Schleuse) 
2009 und beschreiben, welche Veränder ungen zu erwarten sind, wenn zusätzliche Bodenmengen, 
überwiegend aus dem Bau der Kanalüberführung Ems, auf der Fläche Coerheide dauerhaft abgel a-
gert werden. 
Die bisherige Basis der Bodenablagerung Coerheide besteht aus 350.000  m³ Boden. Diese sind dort 
dauerhaft abgelagert und stammen mit einem Volumen von 320.000  m³ aus dem Bau der Schleuse 
Münster sowie mit 30.000  m³ aus dem Bau der Umschlagstelle Amelsbüren  (Hansa-Business-Park). 
Beide Ablagerungen sind durch entsprechende Planfeststellungen genehmigt. Auch ca. 250.000  m³ 
Boden aus dem laufenden Baubetrieb der Umfahrungsstrecke Ems sind aktuell, aber temporär, auf 
der Deponie zwischengelagert. 
Zusätzliche Bodenmassen, für die das vorliegende Planänderungsverfahren eingeleitet wurde, resu l-
tieren aus einer  neuen Mengenberechnung des WNA und in erheblichem Ma ße aus der Anregung 
der Stadt Münster (s. Vorlage V/0818/2011/1. Erg Dortmund -Ems-Kanal – Kanalüberführung) zum 
KÜ. Gem. dieser Vorlage hat der Hauptausschuss am 14.12.2011 folgenden Beschluss gefasst : „Die 
Stadt Münster empfiehlt dem Wasserstraßen-Neubauamt-Datteln WNA auf den Rückbau der proviso-
rischen Umfahrungsstrecke im Bereich des KÜ Los 13 a zu verzichten und das Areal der Kanalinsel 
auf Grundlage der beigefügten Gestaltungsskizze (Anlage 1 [der Vorlage V/0818/2011/1. Erg.]) nach 
Abschluss der Bauarbeiten herzustellen.“  
Die Forderung der Stadt zum Erhalt der temporären Kanalüberführung verfolgt landschaftspfleger i-
sche Ziele. Sie legt den Fok us auf die Naherholung und den Naturschutz für das Gebiet der Stadt 
Münster südlich der Ems und fordert die Entwicklung eines ökologisch wertvollen Landschaftsraumes 
mit hoher Aufenthaltsqualität für die Bürger. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollen sich Charme und 
Wert des Landschaftsraumes KÜ wieder entfalten. Insbesondere will der Beschluss vermeiden, dass 
die temporäre Umfahrung verfüllt wird und zusätzlich Bodenablagerung en, die das Landschaftserleb-
nis wie auch das Landschaftsbild erheblich belasten, zwischen den Fahrten deponiert werden. Diese 
Bodenmengen müssen somit auf der Deponie Coerheide abgelagert werden. Im Übrigen können mit 
dem Verbleib des Bodens Kosten des WNA in Höhe von 1,5 bis 2,0 Mio . Euro eingespart werden, da 
der Rücktransport entfallen kann. 
Für die Deponie Coerheide beantragte die Stadt Münster beim WNA Datteln gem.  Beschlusspunkt 2. 
der vom Hauptausschuss beschlossenen Vorlage V/0818/2011/1. Erg., „den notwendigen Bodenaus-
hub auf max. 6 m Höhe dauerhaft abzulagern, landschafts- und naherholungsgerecht zu modellie-
ren und zu begrünen.“  
Im Zuge der vorliegenden Planänderung wurden aus den genannten Gründen die Bodenmassen e i-
nem neuen Bodenmanagement (s. Tabelle 1) unterworfen. Es w ird beantragt, dass der temporäre 
Bodenanteil der Kanalüberführung (Nr. 1 Tab. 1) zukünftig dauerhaft auf der Ablagerungsfläche der 
ehemaligen Standortschießanlage Coerheide verbleibt und 258.000 m³ (Nr. 2 + 3 + 4 – 5 Tab. 1) als 
zusätzliche Bodenablagerung hier konzentriert werden. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von 
508.000 m³, das sich in 207.000 m³, die auf der planfestgestellten Ablagerungsfläche verbleiben und 
301.000 m³, die auf der Erweiterung an der ehemaligen Standortschießanlage abgelagert we rden 
sollen, aufteilt (s. Anlage 1). Damit kann auf den Rückbau der provisorischen Umfahrung am KÜ en t-
sprechend dem Vorschlag der Stadt Münster verzichtet werden.

- 3 - 
V/0908/2018 
Tabelle 1: Mengen der Bodenablagerung 
Nr. Veranlassungen Mengen 
1 Bodenaushub zur Herstellung der Umfahrung gem. Planfeststel-
lung 2009 (Ablagerung temporär) 
250.000 m³ 
2 Streckenausbau Los 13a  
Neubau Doppeltrog 
Sicherheitstore (Bau voraussichtlich 2025) 
 
151.000 m³ 
3 Zusätzlicher Lieferboden beim Bau der Umfahrung aufgrund 
technischer Anforderungen 
62.000 m³ 
4 Abtrag des Hügels zwischen den Fahrten 95.000 m³ 
5 Rücktransport von Verfüllboden südlich der Ems in die Restfl ä-
che der Umfahrung bzw. in die Umfahrung 
- 50.000 m³ 
6 Summe 
Dauerhafte Ablagerung auf der Deponie Coerheide  
508.000 m³ 
 
Die vorgeschlagene neue Höhe der Deponie ist mit 69,35  mNN angegeben. Gegenüber der Planfest-
stellung von 2009, die 63,75 mNN erreicht hätte, erhöht sie sich um 5,60 m. Damit bleibt die geplante 
Höhe unterhalb der Höhe der umgebenden  Bäume. Der Deponiekörper erscheint somit nicht als 
Landmarke, sondern bleibt auch zukünftig hinter den umgebenden Bäumen verdeckt.  
Die vorgelegte Deponieplanung stellte das WNA Datteln auf einem Ortstermin am 07.06.2017 der 
Bezirksvertretung Nord vor. Es  visualisierte und erläuterte die geplanten Auswirkungen an Hand von 
Markierungen auf der Deponie und der ehemaligen Standortschießanlage und stand für Fragen zur 
Verfügung. Die Mitglieder der BV Nord fassten ihr Meinungsbild zum Ortstermin unter Punkt 5.3  des 
Protokolls in der Sitzung am 27.06.2017 zusammen. Einstimmig beschlossen sie folgende Formuli e-
rung: 
„Die Bezirksvertretung Münster-Nord favorisiert die Ablagerungsvariante 1 (entspricht der nun im Ver-
fahren befindlichen Planung) und bittet das WNA, das Gelände der Deponie für Münster als Naherho-
lungsgebiet zu entwickeln und zugänglich zu machen.“ 
2. Entscheidungsvorschlag 
Aus Sicht der Verwaltung wird der beantragten Planänderung zugestimmt. Sie entspricht dem Vo r-
schlag des WNA, der auch von der BV Nord m itgetragen wird, und konzentriert die diskutierten B o-
denmassen auf einer bereits vorhandenen Ablagerungsfläche. Die ebenfalls notwendige Erweiterung 
der Ablagerungsfläche verursacht zwar Eingriffe in Natur und Landschaft , doch können diese auf der 
Fläche d er ehemaligen Standortschießanlage gemäß landschaftspflegerischem Begleitplan (LBP) 
ortsnah kompensiert werden. 
Angeregt wird zudem, dass der Bereich der Deponie Coerheide nach Abschluss der Ablagerung für 
die Naherholung geöffnet wird und das WNA eine Pla nung für die Nutzung mit der Verwaltung der 
Stadt Münster und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger abstimmt und umsetzt. 
Dem Antrag A-N 0005/2008 der Bezirksvertre tung Münster-Nord (s. Anlage 4) wird gem. Beschluss-
punkt 3. der vorliegenden Vorlage gefolgt. Ebenso gefolgt wird gem. Beschlusspunkt 3. dem Antrags-
anliegen der Anregung Nr. 2018-00063 gem. §  24 GO NRW bzgl. der Beteiligung der Bürger innen

- 4 - 
V/0908/2018 
und Bürger bei der Planung und Gestaltung eines Naherholungsgebietes auf dem Gelände des eh e-
maligen Schießplatzes (s. Anlage 5).  
Dem Anliegen der Anregung Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO NRW zur Errichtung einer Photovoltaik-
anlage im Bereich der Bodendeponie Coerheide wird allerdings aus nachfolgenden Gründen nicht 
gefolgt: 
- Bei einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage handelt es sich nicht um eine gem. § 35 BauGB pr i-
vilegierte Nutzung im Außenbereich. Für ihre Realisierung auf Freiflächen bedarf es für den 
angeregten Standort der Bodendeponie Coerheide einer entsprechenden Änderung des Fl ä-
chennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster durch den Rat mit der Darstellung eines neuen 
„Sondergebiets“ gem. § 11 (2) BauNVO oder einer „Versorgungsfläche“ nach § 9 (1) Nr.12 
BauGB und / oder als „Fläche für Versorgungsanlagen“ gem. § 5 (2) Nr. 4 BauGB. 
 
- Gem. Ziel 8.2 des geltenden Regionalplans Münsterland - Sachlicher Teilplan Energie - ist die 
Darstellung von „besonderen Bauflächen“ für Photovoltaik -Anlagen in den kommunalen Fl ä-
chennutzungsplänen nur ausnahmsweise innerhalb von dargestellten „Allgemein en Freiraum- 
und Agrarbereichen“ sowie von „Bereichen für den Schutz der Landschaft und der lan d-
schaftsorientierten Erholung“ zulässig, wenn es sich u.a. um Halden oder Deponien (Aufschüt-
tungen) handelt, deren Rekultivierungsauflagen dies zulassen. 
 
-  Der B ereich der Bodendeponie Coerheide ist im geltenden Regionalplan Münsterland als 
„Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und überlagernd als  „Bereich für den Schutz der 
Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ dargestellt (s. Anlage 6). 
 
- Aus Sicht der Verwaltung ist für den Bereich der Bodendeponie Coerheide / ehemalige 
Schießanlage künftig ihre  Naherholungsfunktion für die Bevölkerung sowie ihre natur - und 
landschaftsräumliche Vernetzungsfunktion zwischen den Waldgebieten nördlich von Coerde 
(„Waldpark Coerheide“) und dem weiter nördlich gelegenen FFH -Gebiet „Rieselfelder“ höher-
rangig zu bewerten gegenüber der Schaffung einer neuen „Sonderbaufläche“ zur Errichtung 
einer Photovoltaik-Anlage an dieser Stelle. Als räumlich besser geeignet für die E rrichtung ei-
ner Photovoltaik-Anlage wird der westlich benachbarte und bereits im FNP als „Fläche für die 
Ver- und Entsorgung“ dargestellte Bereich der städtischen Zentraldeponie erachtet. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat  
 
 
Anlagen: 
1. WNA Datteln Lageplan 
2. WNA Datteln LBP Maßnahmenplan 
3. Stadt Münster Stellungnahme der Verwaltung 
4. Stadt Münster Antrag A-N 0005/2008 der Bezirksvertretung Münster-Nord 
5. Stadt Münster Anregung Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO NRW 
6. Ausschnitt aus dem geltenden Regionalplan Münsterland

Anlage 2_WNA Datteln LBP Maßnahmenplan

39 Zeichen

Anlage 2: WNA Datteln LBP Maßnahmenplan

Anlage 3_Stadt Münster Zusammenstellung Anreungen und Bedenken

10391 Zeichen

Anlage 3  
 
 
Änderung zum Planfeststellungsverfahren Ausbau Dortmund-Ems-Kanal Kanalstufe Münster 
Erweiterung und Erhöhung der Bodenablagerungsfläche „Coerheide“ bei DEK-km 74,600  
 
 
Zusammenstellung der Anregungen und Bedenken der Stadt Münster 
 
Bereich  
Nr. Bauwerksverzeichnis 
Einwendung  Begründung  
 
 Coerheide 
Bodenablagerungsflä- 
che und Erweiterungs- 
fläche 
Die Gestaltung und Nutzung der Flä- 
che für die Bodenablagerung ist im 
Zuge der Fertigstellung (ca. 2025) 
einvernehmlich mit dem Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhal- 
tigkeit abzustimmen. Dabei ist festzu- 
legen, wie das Gelände für die Nah- 
erholung gestaltet und genutzt wer- 
den kann.  
Der Verwaltung liegen sowohl aus 
der Bezirksverwaltung Nord 
wie auch über einen Antrag nach § 24 Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (GO) Anregungen zur Bo denab- 
lagerung Coerheide vor. Diese regen an, nach Abschluss der 
Arbeiten die Fläche an der Standortschießanlage für die Naher- 
holung zu gestalten und zu nutzen.  
 LBP  
(Landschaftspflegeri- 
scher Begleitplan) 
Auf eine Einzäunung der Ablage- 
rungsfläche ist zu verzichten. 
Im Sinne des Naturschutzes ist die Fläche der Boden ablage- 
rung, nach Abschluss der Arbeiten, in den vorhanden en Land- 
schaftsraum zu integrieren. 
Alle Zäune sind zu entfernen, um 
für die Tierwelt eine Vernetzung zu den umgebenden Flächen 
zu ermöglichen und um der hohen ökologischen Bewert ung 
gem. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbrau cher- 
schutz Nordrhein-Westfalen) Verfahren Rechnung zu tragen. 
Eine abgezäunte Fläche kann nicht vollwertiger Bestandteil des 
Landschaftsraumes werden. In diesem Falle müsste die Bewer- 
tung herabgesetzt werden. 
 LBP 
V5 / Seite 33  
Das Abfangen und Umsetzen von 
Amphibien ist bereits Anfang Februar 
vorzunehmen. 
Da die Amphibien 
, je nach Witterung, schon ab Anfang Februar 
aktiv werden können, sollte auch das Abfangen frühz eitig be- 
ginnen, um die Aktion zum Erfolg zu führen.

2 
Bereich  
Nr. Bauwerksverzeichnis 
Einwendung  Begründung  
 
 LBP  
5.2 / Seite 33 
A
CEF 1 
Die vorgezogenen Maßnahmen zum 
Schutz der Fledermäuse sind hin- 
sichtlich der Flächen und Größe der 
Quartiere zu konkretisieren.  
Aus den Erläuterungen ist nicht abzuleiten, wie gro ß die Quar- 
tiere in den abzureißenden Kugelfängen sind. Auch 
fehlt die 
Erläuterung welche Größe die Ersatzmaßnahmen an den 
Kurzwaffenschießbahnen haben soll. Es ist zu erläut ern warum 
die geplante Ersatzmaßnahme den Verlust kompensieren kann.  
 LBP 
5.2 / Seite 34  
A
CEF 2 
Die Pflege der ACEF 2 (CEF Maß- 
nahmen / continuous ecological func- 
tionality-measures) Maßnahme ist zu 
konkretisieren.  
Es ist zu verdeutlichen welchem Leitbild das Amphib iengewäs- 
ser zu entsprechen hat. Der Unterhaltungspflichtige  muss er- 
kennen können, wie sich in den kommenden Jahren das  Ge- 
wässer hinsichtlich Besonnung, 
Bewuchs mit Röhricht und 
Wasserpflanzen entwickeln soll, um dem gesetzten Ziel für den 
Artenschutz zu entsprechen. 
 LBP 
A2 / Seite 36  
Im LBP sind die prozentualen Anteile 
der einzelnen Gehölze anzugeben.  
Um nachzuvollziehen wie sich die Struktur der Gehöl zgruppen 
zusammensetzt sind die Gehölzarten auch anteilig (prozentuale 
Verteilung) aufzulisten. Es ist auf eine vielfältig e Struktur anzu- 
streben, die dem Landschaftsraum und den Bodenverhältnissen 
entspricht. 
 LBP  
7.3 Seite 41 
Die Bewertung der Planungssituation 
ist zu korrigieren und anzupassen. 
Dies gilt auch für die Bestimmung 
des Umfanges der Kompensations- 
maßnahmen. 
Die rekultivierte Bodenablagerung kann nicht, wie 
unter den 
Punkten A1 und A2 der Erläuterung aufgeführt, unterschiedlich 
bewertet werden. Zum einen zeigt die Bilanz einen Zielwert von 
3,5 Werteinheiten und zum anderen, bei gleichem Biotoptyp, 
einen Wert 5 bzw. 6 Werteinheiten. Dies ist unschlü ssig. Be i 
den Entwicklung smöglichkeiten der Biotoptypen ist, wie in der 
ersten gültigen Fassung zur Planfeststellung der anthropogen 
stark veränderte Untergrund in der Bewertung zu ber ücksichti- 
gen. Der Biotopwert gem. LANUV Tabelle ist somit zu  reduzie- 
ren, da auf der Aufschüttung von keiner natürlich Entwicklung 
des Biotoptyps auszugehen ist, wie ihn das Bewertun gsverfah- 
ren im Prinzip unterstellt.  
 Rückbau der Schießan- 
lage und Entsorgung der 
Aus abfall- und bodenschutzrechtli- 
cher Sicht wird der Umsetzung der 
Das Grundstück der Standortschießanlage wird im stä dtischen 
Altlast-/Verdachtsflächenkataster unter der Nummer 645 ge-

3 
Bereich  
Nr. Bauwerksverzeichnis 
Einwendung  Begründung  
 
Abfälle beschriebenen Maßnahmen auf der 
Bodenablagerungsfläche zugestimmt, 
wenn sichergestellt ist, dass der 
Rückbau der Schießanlage und die 
Entsorgung der Abfälle unter gut- 
achterlicher Begleitung erfolgen. Das 
Gutachterbüro ist der Unteren Bo- 
denschutz-/ Abfallwirtschaftsbehörde 
der Stadt Münster (Herrn Reloe, Tel. 
492-6772) spätestens 2 Wochen vor 
Beginn der Bauarbeiten mitzuteilen. 
Nach Abschluss des Rückbaus ist  
der vorgenannten Behörde eine Ab- 
schlussdokumentation vorzulegen. 
 
Sollten sich bei Erdarbeiten Anhalts- 
punkte für das Vorliegen einer Altlast 
oder schädlichen Bodenveränderung 
ergeben, sind diese ebenfalls der 
vorgenannten Behörde unverzüglich 
mitzuteilen (§ 2LBodSchG NRW 
Landesbodenschutzgesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen). 
 
führt. 
 
 
 ehemalige Standort- 
schießanlage 
Schießbahnen der 
Langwaffen 
Die auf dem Grundstück befindlichen 
Wälle aus Geschossfangsanden (drei 
Querwälle bei den Langwaffen- 
schießständen, 1 Wall südlich der 
Kurzwaffenschießstände) unterliegen 
dem Abfallrecht, d. h. die Geschoss- 
fangsande sind aufzunehmen und 
Diese Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für eine  Bewah- 
rung des Ist-
Zustandes, d. h. für ein Liegenlassen der Wälle. 
Sobald Massen aufgenommen werden, sind sie nach den Krite- 
rien des Abfallrechts ei ner nachweislich ordnungsgemäßen 
Entsorgung (§ 28 KrWG) zuzuführen.  
 
Sämtliche Erdarbeiten sind mit der Unteren Abfallwi rtschafts- 
/

4 
Bereich  
Nr. Bauwerksverzeichnis 
Einwendung  Begründung  
 
einer nachweislich ordnungsgemä- 
ßen Entsorgung (§ 28 KrWG Kreis- 
laufwirtschaftsgesetz) zuzuführen.   
 
Abweichend hiervon kann von Seiten 
der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde 
(UAB) einem Verbleib der Wälle aus- 
n
ahmsweise (§ 28 Abs. 2 KrWG)  
zugestimmt werden, wenn es im Inte- 
resse von Natur- und Artenschutz 
und zur Umsetzung des landschafts- 
pflegerischen Begleitplans erforder- 
lich ist. Die vorliegende bodenschutz- 
rechtliche Gefährdungsabschätzung 
dokumentiert, dass das Wohl der 
Allgemeinheit nicht beeinträchtigt 
wird.  
 
 
Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen.  
 
 Änderung der Entwäs- 
serung für die Erweite- 
rung der Bodenablage- 
rung 
Anforderungen an die Entwäss e- 
rung: 
Es ist ein detailliertes Entwässe- 
rungskonzept bzw. -gutachten unter 
Einbeziehung der (hydro-) geologi- 
schen Vorortverhältnisse und der 
ggfs. verbleibenden Bodenkontami- 
nationen vorzulegen. Erst dann kann 
geprüft werden, ob die geplanten 
Änder 
ungen, abhängig von den  
(hydro-) geologischen Verhältnissen 
vor Ort, den wasserrechtlichen An- 
forderungen entsprechen. 
Durch die Änderungen und Erweiterung der Ablagerung  kommt 
es zu Änderungen und Neuanlage von Versickerungsanl agen 
und Ableitungen des Wassers aus dem abzulagernden Boden  
(Nassboden sowie anfallendes Niederschlagswasser) ü ber 
Entwässerungsgräben. Grundsätzlich dürfen keine Stoffe in das 
Grundwasser eingebracht werden. Evtl. Belastungen i m abzu- 
lagernden Boden bzw. von der Fläche könnten mit dem  Nieder- 
schlagswasser bzw. dem ablaufenden Wasser aus dem N ass- 
boden in das Grundwasser/Oberflächenwasser gelangen.  
Es wird u.a. eine neue Sickermulde östlich der Abla gerungsflä- 
che als Ersatz für zwei kleine Mulden im Süden und Osten er- 
richtet.

5 
Bereich  
Nr. Bauwerksverzeichnis 
Einwendung  Begründung  
 
Unklarheiten bestehen hinsichtlich der zu versickernden bzw. in 
die Oberflächengewässer einzuleitenden Wassermengen. 
Die Dimensionierung der Sickermulde bzw. der Grundw asser- 
abstand sind nicht konkretisiert. 
Einer Erhöhung der einzuleitenden Wasser 
mengen in das 
Oberflächengewässer wird nicht zugestimmt. 
33.4  Errichtung einer neuen 
Zufahrt mit Einbau eines  
Durchlasses in dem 
Fließgewässer mit der 
Wasserlauf-Nr. 3311426 
 
 
 
 
 
 
Für die geplante Maßnahme sind 
detaillierte Planunterlagen vorzule- 
gen. Hierbei sind ins gesamt die An- 
forderungen des Wasserhaushalts- 
gesetzes (WHG) sowie der “Blaue 
Richtlinie“ (Richtlinie des Umweltmi- 
nisteriums NRW für die Entwicklung 
naturnaher Fließgewässer in Nord- 
rhein-Westfalen) zu beachten. Insbe- 
sondere für die Zufahrt ist der Ge- 
wässerrandstreifen ab Böschungs- 
oberkante des Gewässers von 5,0 m 
mind. einzuhalten. 
Sollte die geplante Maßnahme nicht Bestandteil der Ände- 
rungsgenehmigung sein, ist eine separate wasserrech tliche 
Genehmigung gem. § 22 Landeswassergesetz (LWG) bei der 
Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Auch die Blaue  Richt- 
linie ist grundsätzlich zu beachten, sofern Maßnahm en an Ge- 
wässern geplant werden. 
 
 
 
 Errichtung eines Zauns 
im Fließgewässer mit 
der Wasserlauf-Nr.: 
3311426 
Eine Überbauung des Gewässers mit 
einem Zaun ist unzulässig. 
 
Anmerkung: (in den Unterlagen wird 
das Gewässer fälschlicherweise als 
Entwässerungsgraben bzw. Fließge- 
wässer Nr. 13000 bezeichnet) 
Die Überbauung eines Fließgewässers mit einer Zauna nlage 
stellt eine aus wasserwirtschaftlicher Sicht unzulä ssige Maß- 
nahme dar. 
 Westseite der Deponie 
Anschluss des Weges 
Der Anschuss des Weges von der 
Deponie auf der Westseite an die 
Straße der Stadt Münster ist nach 
Der Wegeanschluss von der Deponie 
an die Straße der Stadt 
muss den Vorgaben des Tiefbauamtes entsprechen um S chä- 
den und Gefährdungen zu vermeiden. Dies gilt auch für die

6 
Bereich  
Nr. Bauwerksverzeichnis 
Einwendung  Begründung  
 
den Vorgaben des Tiefbauamtes der 
Stadt Münster herzustellen. Es ist 
Vorsorge zu treffen, dass das Nie- 
derschlagswasser der Deponie incl. 
des Weges nicht auf die Straße der 
Stadt Münster gelangt. 
Ableitung des Niederschlagswassers, dass vor der St raße ab- 
zu
leiten ist, um Überflutungen zu vermeiden. Auch ist  durch 
geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Kraftfahrze uge un- 
befugt die Deponie befahren können.

Anlage 6_Ausschnitt aus dem Regionalplan Münsterland

3220 Zeichen

N
=
<
—
Mm

REGIONALPLAN MÜNSTERLAND

LANZEICHEN

P

3. Verkehrsinfrastruktur

Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche

Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
Festlegung

)
)

Straßen für den vorwiegend überregionalen und

regionalen Verkehr
ab-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen

aa) Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr
aa-1
aa-2
b)

a) Straßen unter Angabe der Anschlußstellen
a

>
_—

je Nutzungen, u. a.
ıd Freizeitanlagen
undheitswesens
lungswesens

ächigen Einzelhandel

ei
gen u
Ge:
Bil

le:
je:

jebun:
ichtut
gen
gen

Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)
eil

b)ASB für zweck:

)

a

1. Siedlungsraum

Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche
Festlegung

)

ab-2)

<
ES

2302355

Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung

)

Sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straßen

(Bestand und Planung)
verkehr und sonstigen großräumigen Verkehr

ba-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen
bb-1) Bestand, Bedarfsplanmaßnahmen

regionalen Verkehr

ba) Schienenwege für den Hochgeschwindigkeits-
bb-2)

ac)
b) Schienenwege unter Angabe der Haltepunkte und
Betriebsflächen
bb) Schienenwege für den überregionalen und

—
>

inierten Güterverkehrs
'schlägige Nebenbetriebe

triebsanlagen und -einrichtungen
toffindustrie

indene Nutzungen, u. a.:

jes kombi
dei
ler Baus

‚bertägige B.
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a) Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche

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Freiraumfunktionen

Waldbereiche

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Teilabschnitt Münsterland

übernommenen Abgrabungsbereiche für

den Rohstoff Kalkstein

Nachrichtliche Darstellung der aus dem Regionalplan für
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den Regierungsbezirk Münster —

(Teil 1 und Teil 2)

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Bekanntmachung Fortschreibung einschl. 1. bis 3. Änd. und Sachlicher Teilplan Energie 16.02.2016

Anlage 5_Stadt Münster Antrag Nr. 2018-00063 gem. § 24 GO

2058 Zeichen

Anregung Nr. 2018-00063

Friedhelm Kosmann
Mitglied in Bündnis 90/die Grünen 33
Allensteiner Str. 67

48157 Münster

il

Bezattterlt
äng 57, MM 28
An den Oberbürgermeister ee
der Stadt Münster

Herr Markus Lewe

48127 Münster

Münster, den 04.05.2018

Nachrichtlich: Bezirksvertretung Nord

Antrag nach $ 24 der Gemeindeordnung, an den Rat der Stadt Münster
bezüglich Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals im Bereich Kanalüberführung in
Münster-Gelmer/ Bodendeponie am ehemaligen Schießplatz in Coerde

Sehr geehrter Herr Lewe,

in der ersten Jahreshälfte 2019 ist es nach Auskunft des Wasserstraßen-
Neubauamtes in Datteln (WNA) geplant, den Aushub der Kanalumgehung zu
tätigen. Damit ist die Frage nach der dauerhaften Lagerung der Erdmassen
verbunden. Hierzu verweise ich auf den umfangreichen Schriftverkehr zwischen der
Stadt Münster und dem WNA in Datteln. Gibt es bereits eine Zusage der Stadt
Münster bezüglich der Erdablagerung auf dem ehemaligen Schießplatz in Coerde?

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|

Mein Antrag umfasst die folgenden Punkte:

1. Die Überprüfung der Machbarkeit der Aufs tellung einer Photovoltaik-Anlage
auf dem Wall der Erdmassen, welche auf dem Gelände des ehemali gen
Schießplatzes in Coerde abgelagert werden soll/ wird. |

2. Eine Bürgerbeteiligung bei der Planung und Gestaltung eines
Naherholungsgebietes auf dem Gelände des ehemaligen Schießplatzes in
Coerde,

Da das WNA ein großes Interesse hat den Bodenaushub auf dem Gelände des
ehemaligen Schießplatzes in Coerde abzulagern, wäre das Amt bereit, die Kosten für
die Altlastsanierung d.h. die Gefahrgutbeseitigung zu übernehmen (Aussage von
Herrn Cholodewicz vom WNA). Hier bietet sich bier meines Erachtens für die Stadt
Münster eine einmalige Gelegenheit, Kostenneutral das’Gelände von Altlasten
gesäubert übergeben zu bekommen um hier wie oben bereits erwähnt, ein
Naherholungsgebiet für die Bewohner der Stadt Münster zu erschließen und
Sonnenenergie in nicht unerheblicher Größe zu gewinnen.

Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.

eund Le Grüßen
Dur Amer

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Anlage 4_Stadt Münster Antrag A-N 0005-2008 der Bezirksvertretung Münster-Nord

1327 Zeichen

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SPD

Fraktion in der

a — Bezirksvertretun
Stadt Münster Münster-Nord ’

Eing.: 22, APR. 2008

ee ' 21. April 2008

Antrag

Die Bezirksvertretung möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und unter welchen Bedingungen das Gelände der
ehemaligen Standortschießanlage für die Bevölkerung zugänglich gemacht werden kann. In dem der
BV vorzulegenden Bericht sollen insbesondere auch die ökologischen Gegebenheiten bzw.
Voraussetzungen geprüft und bewertet werden. Hierbei sind evtl. bestehende Altlasten zu
berücksichtigen.

Begründung

Die Standortschießanlage stellte bis in die neunziger Jahre durch ihre Lärmemission für die
Bevölkerung von Coerde eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität dar. Zudem
bildet die Anlage gemeinsam mit den Einrichtungen der Entsorgung (Mülldeponie, Kläranlage etc.) für
die Bevölkerung einen Sperrriegel in das Europareservat Rieselfelder, der nur an wenigen schmalen
Stellen durchbrochen ist.

Die Aufgabe der Standortschießanlage bildet nun die einmalige Chance, den Zugang in die freie
Landschaft zu öffnen und der Bevölkerung zugänglich zu machen.

Zü"Beispiel könnte u.a. auf diesem Gelände die Möglichkeit gegeben werden, in angemessenem
Umfang Sport- und Freizeitaktivitäten auszuüben.

Frese Herholz Igelbrink Lamken Langela Urbscheit

Anlage A

3834 Zeichen

Anlage A zur V/0908/2018 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird die Absicht des Wasserstraßen Neubauamtes Dattelns erläutert, wie zusätz-
liche Bodenmassen auf der Deponie Coerheide abgelagert werden können und erklärt welche 
Ursachen für die Entstehung von zusätzlichem Deponievolumen und –raum verantwortlich sind. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ ist als übergeordnetes 
Ziel der Vorlage anzusehen.  
Im Besonderen wird mit der Vorlage Nr.: V/0908/2018 das Ziel verfolgt, die Möglichkeiten zur 
Umsetzung der Vorlage „V/0818/2011/1. Erg Dortmund-Ems-Kanal – Kanalüberführung“ einzulei-
ten. In einem ersten Schritt ist beabsichtigt, durch Bündelung von Deponieraum die Schaffung 
von Natur- und Naherholungsfläche am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) vorzubereiten. Betriebsbe-
dingte Umweltbelastungen, durch Abgase und Lärm sollen ebenfalls reduziert werden, da mit der 
Planänderung ein Transport von Boden entfallen kann.  
Diese Ziele unterstützen auch die Grünordnung der Stadt Münster, die den DEK als „systemüber-
lagernden Grünzug“ ausweist. Eine Verminderung des Flächenverbrauches sowie ein Verzicht 
auf Emissionen entsprechen seinem Schutzziel, da die Vorlage die Grundlage legt diesen Raum 
in seiner Qualität und Erlebbarkeit zu steigen. 
Auch der Landschaftsschutzgebietsausweisung zwischen den Fahrten (KÜ) kommt die beantrag-
te Planänderung entgegen. Die spätere Schaffung eines Natur- und Naherholungsraumes am KÜ 
entspricht den Zielen des Landschaftsplanes. Diese sind die Erhaltung und Wiederherstellung 
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Be-
wahrung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und der Schutz des Rau-
mes wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung.  
 
Die Zielerreichung ist nach Umsetzung des geänderten Bodenmanagements möglich, wenn in 
einem zweiten Schritt die Idee der Vorlage aus dem Jahr 2011 ihre Realisierung in einer zusätzli-
chen Änderung der derzeit gültigen Planfeststellung für den Rückbau der KÜ findet und beschlos-
sen wird. 
 
 Beispiel: 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, 
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Bau einer weiteren Städtischen Gesamtschule“.  
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Rea-
lisierung zum Schuljahr 20XX/20XX vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von XX 
Mio. Euro zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Der Stadt Münster entstehen keine Kosten, da es sich um eine Baumaßnahme des Bundes handelt.

Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Die Stadt Münster ist im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht zur Stel-
lungnahme verpflichtet. Als betroffene Kommune sollte sie jedoch die Möglichkeit nutzen, Einfluss 
auf das Vorhaben zu nehmen, um es in ihrem Sinne zu beeinflussen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz

Anlage 1_WNA Datteln Lageplan

30 Zeichen

Anlage 1: WNA Datteln Lageplan

Beratungsverlauf (3)

13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Allensteiner Straße 67
  • Coerheide 508

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0908/2018
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37