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0970/2026

Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Str. 219a, 51063 Köln-Mülheim, hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung 2025/2026

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 19.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 7.5

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 01 Darstellung der Wirtschaftlichkeit

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

5317 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/42 
 
Vorlagen-Nummer 19.06.2026 
 0970/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 23.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026 
 
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem 
städtischen Grundstück Berliner Str. 219a, 51063 Köln-Mülheim, hier: 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln 2025/2026 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die voraussichtlichen Gesamtbaukosten der 
Maßnahme „Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
auf dem städtischen Grundstück Berliner Str. 219a“ gegenüber dem Baubeschluss um 
rund 950.000 Euro brutto auf nunmehr rund 8,83 Millionen Euro brutto erhöhen. 
 
Der Baubeginn ist weiterhin für Februar 2027, die Fertigstellung für Mai 2029 vorgese-
hen. 
 
Begründung 
 
Für die Maßnahme wurden im Baubeschluss (1622/2022) Gesamtbaukosten in Höhe 
von rund 7,88 Millionen Euro brutto veranschlagt. 
 
Im Rahmen der Fördermittelbeantragung ist eine Aktualisierung der Kostenkalkulation 
erforderlich geworden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Baukostenentwicklung 
gemäß des Baupreisindexes des statistischen Bundesamtes belaufen sich die aktuel-
len voraussichtlichen Gesamtbaukosten nunmehr auf rund 8,83 Millionen Euro brutto.

2 
 
Übersicht der Kostenentwicklung: 
 
Kostenbereich Baubeschluss 
2022 
Aktueller 
Kostenstand 
Veränderung 
Baukosten (KG 200–600) 6,65 Millionen 
Euro 
7,47 Millionen 
Euro 
+820.000 Euro 
Baunebenkosten / Planung / 
Honorare (KG 700) 
1,23 Millionen 
Euro 
1,36 Millionen 
Euro 
+130.000 Euro 
Gesamtkosten 7,88 Millionen 
Euro 
8,83 Millionen 
Euro 
+950.000 Euro 
 
Nach Paragraf 12 der Haushaltssatzung 2025/2026 ist der Rat unverzüglich zu unter-
richten, wenn sich wesentliche Mehrkosten einer Investitionsmaßnahme abzeichnen. 
Als wesentlich gelten Erhöhungen um mehr als 10 Prozent der Investitionsauszahlun-
gen einer Einzelmaßnahme, mindestens 100.000 Euro. Erhöhungen um mehr als 
500.000 Euro gelten in jedem Fall als wesentliche Verschlechterung. Diese Voraus-
setzung ist vorliegend erfüllt. Maßgebend für die Unterrichtung war die Baukostenstei-
gerung auf Grundlage des aktuellen Baupreisindexes. 
 
Die wesentlichen Mehrkosten in Höhe von rund 610.000 Euro resultieren aus der all-
gemeinen Baupreisentwicklung seit Beschlussfassung. Grundlage der Kostenfort-
schreibung ist der Baupreisindex für den Neubau von Wohngebäuden, der sich seit 
dem Basisjahr 2021 (Index 100) bis zum vierten Quartal 2025 auf 135 erhöht hat. 
 
Die restlichen Mehrkosten in Höhe von rund 340.000 Euro ergeben sich aus erforderli-
chen Planungsänderungen (KG 200-700), größtenteils zur Berücksichtigung einer 
100-prozentigen Heizungsenergieversorgung aus erneuerbaren Energien. Anlass war 
der Änderungsantrag der Ratsfraktionen AN/0570/2023 im Rahmen der Baube-
schlussfassung, der die Verwaltung beauftragte, entgegen der vorhandenen Planung 
auf den Einbau einer Gas-Brennwerttherme zu verzichten. Zusätzliche Mehrkosten re-
sultierten unter anderem aus weiteren notwendigen gutachterlichen Stellungnahmen, 
wie beispielsweise für den Außenbereich-Schallschutz. 
 
Die der Beschlussfassung zugrunde liegenden Bedarfs- und Nutzungserfordernisse 
bestehen unverändert fort. Die Maßnahme dient weiterhin der Schaffung von Wohn-
raum im öffentlich geförderten Wohnungsbau und wird unverändert als erforderlich an-
gesehen. 
Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfa-
len 2024 ist die monatliche Bewilligungsmiete auf 7,85 € pro m² gestiegen und der 
jährlich zulässige Mietanpassungssatz wurde auf 2 Prozent erhöht. Infolgedessen ist 
das Bauvorhaben im Vergleich zur Baubeschlussfassung 2023 wirtschaftlicher dar-
stellbar. Eine Gegenüberstellung der Wirtschaftlichkeit ist als Anlage 01 beigefügt. 
 
Finanzierung 
 
Bislang wurden für dieses Bauvorhaben investive Mittel in Höhe von rund 515.000 
Euro ausgezahlt.  
 
Die im laufenden Haushaltsjahr noch benötigten investiven Mittel in Höhe von 331.296 
Euro stehen im aktuellen Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für 
Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen von Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-
1004-9-5196 zur Verfügung.

3 
 
Zur Finanzierung der zusätzlich erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von 
rund 950.000 Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rah-
men des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027 fortfolgend im Teilfinanzplan des 
Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirt-
schaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen von Baumaßnahmen, Fi-
nanzstelle 5620-1004-9-5196 entsprechende Mittel vorsehen. 
 
Zur Finanzierung der zusätzlichen bilanziellen Abschreibungen ab dem Haushaltsjahr 
2029 in Höhe von jährlich 15.833 Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit 
und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2029 fortfolgend 
innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls 
durch Um-schichtungen, vorsehen. 
 
Gez. Burmester

Anlage 01 Darstellung der Wirtschaftlichkeit

2038 Zeichen

Darstellung der Wirtschaftlichkeit 
Bauvorhaben 
60 
Berechnungsweise 
Stand 18.10.2022 Stand 01.06.2026 
I. Laufende Aufwendungen p. a. 314.000,00 €       351.900,00 €        
1. Kapitalkosten 85.800,00 €         87.600,00 €           
Eigenkapitalkosten 70.300,00 €         69.700,00 €           
Grundstück kalkulatorischer Zins, 
Durchschnittswert 
54.700,00 €         55.300,00 €           
Gebäude vom Anschaffungswert, 
Durchschnittswert 
15.600,00 €         14.400,00 €           
Fremdkapitalkosten 15.500,00 €         17.900,00 €           
Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge 15.500,00 €         17.900,00 €           
2. Bewirtschaftungskosten 228.200,00 €       264.300,00 €         
AfA Gebäude vom Anschaffungswert, linear 131.700,00 €        147.700,00 €         
Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 14.700,00 €         18.200,00 €           
Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 77.000,00 €         91.600,00 €           
Mietausfallwagnis Gem. II. BV, Durchschnittswert. 4.800,00 €           6.800,00 €             
II. Laufende Erträge p. a. 266.300,00 €       380.500,00 €        
Mieterträge Gem. Förderantrag, erhöhte 
sich jährlich um 1,5 % in 2022 
und seit 2024 um 2% 
238.200,00 €       340.300,00 €         
davon Wohnungsmieten 238.200,00 €       335.700,00 €         
Kalkul. Ertrag aus Tilgungsnachlass Gem. Förderantrag, 
gleichbleibend. 
28.100,00 €         40.200,00 €           
III. Ergebnis 47.700,00 €-         28.600,00 €          
Berliner Str. 219a, 51063 Köln-Mülheim 
Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau 
Angenommene Projektlaufzeit in Jahren: 
Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Dabei werden 
Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit 
Durchschnittswerte angegeben.

Beratungsverlauf (4)

22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.06.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 6.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0970/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
19.06.2026
Erstellt
02.04.2026 08:26