0970/2026
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Str. 219a, 51063 Köln-Mülheim, hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung 2025/2026
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle V/562/42 Vorlagen-Nummer 19.06.2026 0970/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen 23.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Str. 219a, 51063 Köln-Mülheim, hier: Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln 2025/2026 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die voraussichtlichen Gesamtbaukosten der Maßnahme „Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Berliner Str. 219a“ gegenüber dem Baubeschluss um rund 950.000 Euro brutto auf nunmehr rund 8,83 Millionen Euro brutto erhöhen. Der Baubeginn ist weiterhin für Februar 2027, die Fertigstellung für Mai 2029 vorgese- hen. Begründung Für die Maßnahme wurden im Baubeschluss (1622/2022) Gesamtbaukosten in Höhe von rund 7,88 Millionen Euro brutto veranschlagt. Im Rahmen der Fördermittelbeantragung ist eine Aktualisierung der Kostenkalkulation erforderlich geworden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Baukostenentwicklung gemäß des Baupreisindexes des statistischen Bundesamtes belaufen sich die aktuel- len voraussichtlichen Gesamtbaukosten nunmehr auf rund 8,83 Millionen Euro brutto. 2 Übersicht der Kostenentwicklung: Kostenbereich Baubeschluss 2022 Aktueller Kostenstand Veränderung Baukosten (KG 200–600) 6,65 Millionen Euro 7,47 Millionen Euro +820.000 Euro Baunebenkosten / Planung / Honorare (KG 700) 1,23 Millionen Euro 1,36 Millionen Euro +130.000 Euro Gesamtkosten 7,88 Millionen Euro 8,83 Millionen Euro +950.000 Euro Nach Paragraf 12 der Haushaltssatzung 2025/2026 ist der Rat unverzüglich zu unter- richten, wenn sich wesentliche Mehrkosten einer Investitionsmaßnahme abzeichnen. Als wesentlich gelten Erhöhungen um mehr als 10 Prozent der Investitionsauszahlun- gen einer Einzelmaßnahme, mindestens 100.000 Euro. Erhöhungen um mehr als 500.000 Euro gelten in jedem Fall als wesentliche Verschlechterung. Diese Voraus- setzung ist vorliegend erfüllt. Maßgebend für die Unterrichtung war die Baukostenstei- gerung auf Grundlage des aktuellen Baupreisindexes. Die wesentlichen Mehrkosten in Höhe von rund 610.000 Euro resultieren aus der all- gemeinen Baupreisentwicklung seit Beschlussfassung. Grundlage der Kostenfort- schreibung ist der Baupreisindex für den Neubau von Wohngebäuden, der sich seit dem Basisjahr 2021 (Index 100) bis zum vierten Quartal 2025 auf 135 erhöht hat. Die restlichen Mehrkosten in Höhe von rund 340.000 Euro ergeben sich aus erforderli- chen Planungsänderungen (KG 200-700), größtenteils zur Berücksichtigung einer 100-prozentigen Heizungsenergieversorgung aus erneuerbaren Energien. Anlass war der Änderungsantrag der Ratsfraktionen AN/0570/2023 im Rahmen der Baube- schlussfassung, der die Verwaltung beauftragte, entgegen der vorhandenen Planung auf den Einbau einer Gas-Brennwerttherme zu verzichten. Zusätzliche Mehrkosten re- sultierten unter anderem aus weiteren notwendigen gutachterlichen Stellungnahmen, wie beispielsweise für den Außenbereich-Schallschutz. Die der Beschlussfassung zugrunde liegenden Bedarfs- und Nutzungserfordernisse bestehen unverändert fort. Die Maßnahme dient weiterhin der Schaffung von Wohn- raum im öffentlich geförderten Wohnungsbau und wird unverändert als erforderlich an- gesehen. Seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfa- len 2024 ist die monatliche Bewilligungsmiete auf 7,85 € pro m² gestiegen und der jährlich zulässige Mietanpassungssatz wurde auf 2 Prozent erhöht. Infolgedessen ist das Bauvorhaben im Vergleich zur Baubeschlussfassung 2023 wirtschaftlicher dar- stellbar. Eine Gegenüberstellung der Wirtschaftlichkeit ist als Anlage 01 beigefügt. Finanzierung Bislang wurden für dieses Bauvorhaben investive Mittel in Höhe von rund 515.000 Euro ausgezahlt. Die im laufenden Haushaltsjahr noch benötigten investiven Mittel in Höhe von 331.296 Euro stehen im aktuellen Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen von Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620- 1004-9-5196 zur Verfügung. 3 Zur Finanzierung der zusätzlich erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von rund 950.000 Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rah- men des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027 fortfolgend im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirt- schaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen von Baumaßnahmen, Fi- nanzstelle 5620-1004-9-5196 entsprechende Mittel vorsehen. Zur Finanzierung der zusätzlichen bilanziellen Abschreibungen ab dem Haushaltsjahr 2029 in Höhe von jährlich 15.833 Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2029 fortfolgend innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Um-schichtungen, vorsehen. Gez. Burmester
Anlage 01 Darstellung der Wirtschaftlichkeit
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Darstellung der Wirtschaftlichkeit Bauvorhaben 60 Berechnungsweise Stand 18.10.2022 Stand 01.06.2026 I. Laufende Aufwendungen p. a. 314.000,00 € 351.900,00 € 1. Kapitalkosten 85.800,00 € 87.600,00 € Eigenkapitalkosten 70.300,00 € 69.700,00 € Grundstück kalkulatorischer Zins, Durchschnittswert 54.700,00 € 55.300,00 € Gebäude vom Anschaffungswert, Durchschnittswert 15.600,00 € 14.400,00 € Fremdkapitalkosten 15.500,00 € 17.900,00 € Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge 15.500,00 € 17.900,00 € 2. Bewirtschaftungskosten 228.200,00 € 264.300,00 € AfA Gebäude vom Anschaffungswert, linear 131.700,00 € 147.700,00 € Verwaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 14.700,00 € 18.200,00 € Instandhaltungskosten Gem. II. BV, Durchschnittswert. 77.000,00 € 91.600,00 € Mietausfallwagnis Gem. II. BV, Durchschnittswert. 4.800,00 € 6.800,00 € II. Laufende Erträge p. a. 266.300,00 € 380.500,00 € Mieterträge Gem. Förderantrag, erhöhte sich jährlich um 1,5 % in 2022 und seit 2024 um 2% 238.200,00 € 340.300,00 € davon Wohnungsmieten 238.200,00 € 335.700,00 € Kalkul. Ertrag aus Tilgungsnachlass Gem. Förderantrag, gleichbleibend. 28.100,00 € 40.200,00 € III. Ergebnis 47.700,00 €- 28.600,00 € Berliner Str. 219a, 51063 Köln-Mülheim Neubau eines Mehrparteien-Wohnhauses auf städtischem Grundstück; Schaffung von Wohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau Angenommene Projektlaufzeit in Jahren: Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit erfolgt mittels einer Gegenüberstellung der prognostizierten laufenden Aufwendungen und Erträge. Dabei werden Preissteigerungen in Höhe von 2 % über die angenommene Projektlaufzeit berücksichtigt. In dieser Darstellung werden aus Gründen der Übersichtlichkeit Durchschnittswerte angegeben.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0970/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 19.06.2026
- Erstellt
- 02.04.2026 08:26