V/0291/2024
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 614 - Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses
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V-0291-2024-Anlage-2-Staedtebauliches-Konzept
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V/0291/2024 | Bebauungsplan 614: „Von-Stauffenberg-Straße / Sperlichstraße“ Anlage 2: Städtebauliches Konzept Erschließung und Infrastruktur Den ruhenden Verkehr nehmen zwei -im Sinne der Schwammstadt kompakte- Tiefgaragen auf. Dem Gedanken zukunftsweisender Mobilitätskonzeptideen folgend sind ausreichend Stellplätze auch für E-mobility und Car-Sharing ausgewiesen. Fahrräder –auch Lastenräder- verteilen sich zu ca. 60 % auf Stellplätze im UG sowie zu ca. 40% auf oberirdische Stellplatzanlagen in Hauseingangsnähe. Alle Wohnungen sind für die Feuerwehr anleiterbar. Die Punkthäuser weisen ab dem 2.OG durchgesteckte Grundrisse auf. Zum Erhalt der zusammenhängenden südlichen Gehölzgruppe und der Bestandsbäume an der Von-Stauffenberg-Straße wird der südliche Baukörper über ein Sicherheitstreppenhaus erschlossen; alternativ wäre hier ein zweiter baulicher Rettungsweg denkbar. Für die Müllentsorgung stehen im EG ausreichend dimensionierte und gut erreichbare Unterflurcontainer und Sammelplätze zur Verfügung. Energiekonzept Es wird angestrebt, das Quartier als CO2-neutrales Quartier sowohl in Konstruktion als auch in Betrieb zu realisieren. Dazu wird vorgeschlagen, die Konstruktion der Gebäude mit möglichst nachwachsenden und CO2-speichernden Rohstoffen zu realisieren. Dies könnte als eine seriell vorfabrizierte Hybridkonstruktion aus Beton-Holz geschehen. Durch Nutzung der vorhandenen Energiepotentiale aus Sonne und Fernwärme wird eine CO2 optimierte Energieversorgung des Quartiers möglich. Durch Nutzung von PV-Anlagen auf den Dächern und ggf. an Fassaden wird eine CO2-negative Energieversorgung angestrebt. Begrünte Fassaden und Dächer wirken sich positiv auf das Klima im Quartier aus. Im Winter nicht belaubt, ist der Energieeintrag der Gebäude höher. Die Begrünung bietet während der Sommermonate hervorragende verschattete Orte, welche die Aufenthaltsqualität erhöhen und gleichzeitig zur Reduzierung des sogenannten „Heat-Island-Effekts“ dienen. Retentionsdächer dienen der Rückhaltung. Regenwasser kann zudem als Grauwasser zur Minderung des Wasserverbrauchs beitragen.
Beschlussvorlage
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V/0291/2024 V/0291/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 614: Von-Stauffenberg-Straße / Sperlichstraße [Ehemaliges Landesgesundheitszentrum] Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses Beratungsfolge 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Rat der Stadt Münster am 24.06.2020 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- plans Nr. 614: Von-Stauffenberg-Straße / Sperlichstraße wird aufgrund der Weiterführung des Plan- verfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan folgendermaßen geändert: Für den Bereich Von -Stauffenberg-Straße / Sperlichstraße ist gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Bauge- setzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 614). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 210, Flurstücke 11, 44, 264, 265. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den obenstehenden Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projekts sind von der Vorhabenträgerin zu finan- zieren. Näheres regelt der zwischen de r Vorhabenträgerin und der Stadt Münster abzuschließende Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB. Stadtplanungsamt 14.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jänkel / Herr Husmann Telefon: 492-6133 / 492-6194 Jaenkel@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0291/2024 Begründung: Planungsanlass Der Rat hat in seiner Sitzung vom 24.06.2020 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Nachnutzung der abgängigen Baustruktur auf dem ehemaligen Gelände des Landeszentrums für Gesundheit gefasst (V/0399/2020). Seinerzeit war die Liegenschaft aufgrund der vorherigen Nutzung als Landeszentrum für Gesundheit im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) des Lan- des Nordrhein-Westfalen. Trotz des wiederholt bekundeten direkten Ankaufsinteresses durch die Stadt Münster hat der BLB seinerzeit ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Veräuße- rung des Grundstücks eingeleitet. Der damalige Aufstellungsbeschluss diente der Absicherung städti- scher und städtebaulicher Zielvorstellungen. Die ehemalige Liegenschaft des Landes wurde schließ- lich im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens an die Firma Sahle Wohnen GmbH veräußert. Die Firma Sahle Wohnen GmbH tritt als neue Eigentümerin der Liegenschaft im weiteren Bebau- ungsplanverfahren als Vorhabenträgerin auf. Auf Grundlage eines ausgelobten städtebaulichen Wett- bewerbs wurde mittlerweile ein Siegerentwurf für die Nachnutz ung des Areals gekürt, welcher die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren bildet. Das Planverfahren soll nun als vorhaben- bezogener Bebauungsplan weitergeführt werden, um konkrete Regelungen projektbezogener Erfor- dernisse sicherzustellen und mittels des Durchführungsvertrags die städtebaulichen, freiraumplaneri- schen und architektonischen Qualitäten aus dem Wettbewerbsergebnis sowie eine zeitnahe Umset- zung des Projekts abzusichern. Die Fortführung des Planverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsp lan erfordert eine erneute, geänderte Beschlussfassung. Ausgangssituation & Nutzungskonzept Die Landesliegenschaft „Ehemaliges Landeszentrum für Gesundheit“ in Münster befindet sich südlich der Altstadt im Bereich der Aaseestadt und liegt etwa 2,0 km vom Domplatz entfernt. Eine Überpla- nung der vorhandenen abgängigen Bau- und Nutzungsstruktur eröffnet die Möglichkeit, auf einer Flä- che von insgesamt rund 8.500 m² den bestehenden Bedarfslagen der Stadt in den wichtigen Berei- chen Wohnen und Soziale Infrastruktur nachzukommen. Das Nutzungskonzept des Siegerentwurfs aus dem oben erwähnten städtebaulichen Wettbewerb sieht eine fünfgruppige Kita im südlichen Bereich, drei Punkthäuser im Nordwesten sowie Studieren- den-, Familien- und Seniorenwohnen mit insgesamt 135 Wohneinheiten in den übrigen Gebäudetei- len vor. Der bereits im Grundstückskaufvertrag zwischen der Vorhabenträgerin Sahle Wohnen GmbH und dem Land NRW verankerte Wohnungsmix sieht 30 % freifinanzierten sowie 70 % geförderten Wohnungsbau vor. Mit der städtebaulichen Konfiguration über vier bis sechs Geschosse gelingt eine Einpassung in das bestehende Siedlungsgefüge und es wird das Areal in sich zoniert. Es entsteht eine klare Raumbildung nach außen zur Von -Stauffenberg-Straße und gleichzeitig eine kleinteiligere Gliederung in den Innenbereich, der durch eine hohe Freiraumqualität den Bewohnerinnen und Be- wohnern als Treffpunkt dient. Zudem wird durch die städtebauliche Struktur den Lärmschutzanforde- rungen in Richtung DRK Blutspendedienst im Nordosten und zur Weseler Straße im Osten Rechnung getragen. Unterhalb der oberirdischen Gebäudeumrisse erstrecken sich zwei voneinander getrennte Tiefgaragen. Die Tiefgarage im nördlichen Bereich erschließt die drei Punkthäuser des freifinanzier- ten Wohnens. Die Tiefgarage im östlichen Bereich dient den übrigen Wohnnutzungen. Der Außenbe- reich der Kita soll sich über die südliche Kante hin zum Innenhof erstrecken und die Freiraumqualität ergänzen. Trotz einzelner erforderlicher Baumfällungen soll ein größtmöglicher Erhalt des Baumbe- standes insbesondere der im Westen und Südwesten des Quartiers prägenden Gehölzbestände ge- währleistet werden. Durch einen flankierenden, städtebaulichen Vertrag werden die im Wettbewerbsverfahren erarbeite- ten städtebaulichen und architektonischen Qualitäten abgesichert und mit entsprechenden Durchfüh- rungsfristen hinterlegt. Die Ausarbeitung von Anforderungen der einzelnen Nutzungsbausteine an Raumbedarfen, die verkehrliche Abwicklung, die freiräumlichen Qualitäten sowie das Immissionsver- - 3 - V/0291/2024 halten in Hinblick auf die Umgebung sind im Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren. Derzeitiges Planungsrecht Für den vorliegenden Bereich existiert ein Aufstellungsbeschluss nach § 13a BauGB, um nach den damaligen Zielen einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen (siehe V/0399/2020). Nach dem erfolgten Verkauf der Liegenschaft an die Firma Sahle Wohnen GmbH und einem durchgeführ- ten nichtoffenen, städtebaulichen Wettbewerb soll nun der Siegerentwurf planungsrechtlich gesichert werden. Der Bereich liegt planungsrechtlich derzeit innerhalb des Durchführungsplans Nr. 43 „Aasee- Stadt“, in Kraft getreten am 27.02.1961. Dieser einfache Bebauungsplan trifft allerdings keine qualifi- zierten Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung. Zur Umsetzung der zukünftigen Pla- nungsziele ist daher eine Änderung des Planungsrechts erforderlich. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Gemischte Baufläche dargestellt. Nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 614 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich Anlage 2: Städtebauliches Konzept
V-0291-2024-Anlage-1-Geltungsbereich
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GeltungsbereichMaßstab 1:5.000Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 614Von-Stauffenberg-Straße / Sperlichstraße Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0291/2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0291/2024 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der geänderte Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für den Bereich des ehemaligen Landesgesundheitszentrums an der Von -Stauffenberg-Straße aufgrund der Weiterführung des Planverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es sollen eine fünfgruppige Kita im südlichen Bereich, drei Punkthäuser im Nordwesten sowie Studierenden-, Familien- und Seniorenwohnen mit insgesamt 135 Wohneinheiten in den übrigen Gebäudeteilen entstehen. Der Wohnungsmix sieht 30 % freifinanzierten sowie 70 % geförderten Wohnungsbau vor. Der mit dieser Vorlage verbundenen Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Durch den geänderten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projekts sind von der Vorhabenträgerin zu finanzieren. Näheres regelt der zwischen der Vorhabenträ gerin und der Stadt Münster abzuschließende Durchführungsvertrag. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Themenfeld Demographie wird berührt, da Münster als wachsende Stadt für die weitere Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für den Bau neuer Wohnungen und sozialer Infrastruktur für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stellen muss.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Von-Stauffenberg-Straße
- Sperlichstraße
- Weseler Straße
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0291/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2024
- Erstellt
- 24.04.2024 15:13