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V/0291/2024

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 614 - Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Vorlagen 06.05.2024

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V-0291-2024-Anlage-2-Staedtebauliches-Konzept

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V-0291-2024-Anlage-1-Geltungsbereich

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V-0291-2024-Anlage-2-Staedtebauliches-Konzept

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V/0291/2024 | Bebauungsplan 614: „Von-Stauffenberg-Straße / Sperlichstraße“   Anlage 2: Städtebauliches Konzept 
 
 
 
 
 
Erschließung und Infrastruktur 
Den ruhenden Verkehr nehmen zwei -im Sinne der 
Schwammstadt kompakte- Tiefgaragen auf. Dem 
Gedanken zukunftsweisender Mobilitätskonzeptideen 
folgend sind ausreichend Stellplätze auch für E-mobility 
und Car-Sharing ausgewiesen. Fahrräder –auch 
Lastenräder- verteilen sich zu ca. 60 % auf Stellplätze im 
UG sowie zu ca. 40% auf oberirdische Stellplatzanlagen 
in Hauseingangsnähe. Alle Wohnungen sind für die 
Feuerwehr anleiterbar. Die Punkthäuser weisen ab dem 
2.OG durchgesteckte Grundrisse auf. Zum Erhalt der 
zusammenhängenden südlichen Gehölzgruppe und der 
Bestandsbäume an der Von-Stauffenberg-Straße wird der 
südliche Baukörper über ein Sicherheitstreppenhaus 
erschlossen; alternativ wäre hier ein zweiter baulicher 
Rettungsweg denkbar. Für die Müllentsorgung stehen im 
EG ausreichend dimensionierte und gut erreichbare 
Unterflurcontainer und Sammelplätze zur Verfügung. 
Energiekonzept 
Es wird angestrebt, das Quartier als CO2-neutrales Quartier 
sowohl in Konstruktion als auch in Betrieb zu realisieren. Dazu 
wird vorgeschlagen, die Konstruktion der Gebäude mit 
möglichst nachwachsenden und CO2-speichernden 
Rohstoffen zu realisieren. Dies könnte als eine seriell 
vorfabrizierte Hybridkonstruktion aus Beton-Holz geschehen. 
Durch Nutzung der vorhandenen Energiepotentiale aus Sonne 
und Fernwärme wird eine CO2 optimierte Energieversorgung 
des Quartiers möglich. Durch Nutzung von PV-Anlagen auf 
den Dächern und ggf. an Fassaden wird eine CO2-negative 
Energieversorgung angestrebt. Begrünte Fassaden und 
Dächer wirken sich positiv auf das Klima im Quartier aus. Im 
Winter nicht belaubt, ist der Energieeintrag der Gebäude 
höher. Die Begrünung bietet während der Sommermonate 
hervorragende verschattete Orte, welche die 
Aufenthaltsqualität erhöhen und gleichzeitig zur Reduzierung 
des sogenannten „Heat-Island-Effekts“ dienen. 
Retentionsdächer dienen der Rückhaltung. Regenwasser kann 
zudem als Grauwasser zur Minderung des Wasserverbrauchs 
beitragen.

Beschlussvorlage

7325 Zeichen

V/0291/2024 
V/0291/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 614: Von-Stauffenberg-Straße / Sperlichstraße 
[Ehemaliges Landesgesundheitszentrum] 
Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
Der vom Rat der Stadt Münster am 24.06.2020 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 614: Von-Stauffenberg-Straße / Sperlichstraße wird aufgrund der Weiterführung des Plan-
verfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan folgendermaßen geändert:  
 
Für den Bereich Von -Stauffenberg-Straße / Sperlichstraße ist gemäß §  2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Bauge-
setzbuch (BauGB) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a 
BauGB aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 614).  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Flurstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 210, Flurstücke 11, 44, 264, 265.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch den obenstehenden Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projekts sind von der Vorhabenträgerin zu finan-
zieren. Näheres regelt der zwischen de r Vorhabenträgerin und der Stadt Münster abzuschließende 
Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB.  
 
Stadtplanungsamt 
 
14.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jänkel /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6133 /  
492-6194 
Jaenkel@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0291/2024 
 
Begründung:  
 
Planungsanlass  
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 24.06.2020 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan 
zur Nachnutzung der abgängigen Baustruktur auf dem ehemaligen Gelände des Landeszentrums für 
Gesundheit gefasst (V/0399/2020). Seinerzeit war die Liegenschaft aufgrund der vorherigen Nutzung 
als Landeszentrum für Gesundheit im Eigentum des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB) des Lan-
des Nordrhein-Westfalen. Trotz des wiederholt bekundeten direkten Ankaufsinteresses durch die 
Stadt Münster hat der BLB seinerzeit ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Veräuße-
rung des Grundstücks eingeleitet. Der damalige Aufstellungsbeschluss diente der Absicherung städti-
scher und städtebaulicher Zielvorstellungen. Die ehemalige Liegenschaft des Landes wurde schließ-
lich im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens an die Firma Sahle Wohnen GmbH veräußert. 
Die Firma Sahle Wohnen GmbH tritt als neue Eigentümerin der Liegenschaft im weiteren Bebau-
ungsplanverfahren als Vorhabenträgerin auf. Auf Grundlage eines ausgelobten städtebaulichen Wett-
bewerbs wurde mittlerweile ein Siegerentwurf für die Nachnutz ung des Areals gekürt, welcher die 
Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren bildet. Das Planverfahren soll nun als vorhaben-
bezogener Bebauungsplan weitergeführt werden, um konkrete Regelungen projektbezogener Erfor-
dernisse sicherzustellen und mittels des Durchführungsvertrags die städtebaulichen, freiraumplaneri-
schen und architektonischen Qualitäten aus dem Wettbewerbsergebnis sowie eine zeitnahe Umset-
zung des Projekts abzusichern.  
Die Fortführung des Planverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsp lan erfordert eine erneute, 
geänderte Beschlussfassung.  
 
Ausgangssituation & Nutzungskonzept  
 
Die Landesliegenschaft „Ehemaliges Landeszentrum für Gesundheit“ in Münster befindet sich südlich 
der Altstadt im Bereich der Aaseestadt und liegt etwa 2,0  km vom Domplatz entfernt. Eine Überpla-
nung der vorhandenen abgängigen Bau- und Nutzungsstruktur eröffnet die Möglichkeit, auf einer Flä-
che von insgesamt rund 8.500 m² den bestehenden Bedarfslagen der Stadt in den wichtigen Berei-
chen Wohnen und Soziale Infrastruktur nachzukommen.  
 
Das Nutzungskonzept des Siegerentwurfs aus dem oben erwähnten städtebaulichen Wettbewerb 
sieht eine fünfgruppige Kita im südlichen Bereich, drei Punkthäuser im Nordwesten sowie Studieren-
den-, Familien- und Seniorenwohnen mit insgesamt 135 Wohneinheiten in den übrigen Gebäudetei-
len vor. Der bereits im Grundstückskaufvertrag zwischen der Vorhabenträgerin Sahle Wohnen GmbH 
und dem Land NRW verankerte Wohnungsmix sieht 30  % freifinanzierten sowie 70  % geförderten 
Wohnungsbau vor. Mit der städtebaulichen Konfiguration über vier bis sechs Geschosse gelingt eine 
Einpassung in das bestehende Siedlungsgefüge und es wird das Areal in sich  zoniert. Es entsteht 
eine klare Raumbildung nach außen zur Von -Stauffenberg-Straße und gleichzeitig eine kleinteiligere 
Gliederung in den Innenbereich, der durch eine hohe Freiraumqualität den Bewohnerinnen und Be-
wohnern als Treffpunkt dient. Zudem wird durch die städtebauliche Struktur den Lärmschutzanforde-
rungen in Richtung DRK Blutspendedienst im Nordosten und zur Weseler Straße im Osten Rechnung 
getragen. Unterhalb der oberirdischen Gebäudeumrisse erstrecken sich zwei voneinander getrennte 
Tiefgaragen. Die Tiefgarage im nördlichen Bereich erschließt die drei Punkthäuser des freifinanzier-
ten Wohnens. Die Tiefgarage im östlichen Bereich dient den übrigen Wohnnutzungen. Der Außenbe-
reich der Kita soll sich über die südliche Kante hin zum Innenhof erstrecken und die Freiraumqualität 
ergänzen. Trotz einzelner erforderlicher Baumfällungen soll ein größtmöglicher Erhalt des Baumbe-
standes insbesondere der im Westen und Südwesten des Quartiers prägenden Gehölzbestände ge-
währleistet werden.  
 
Durch einen flankierenden, städtebaulichen Vertrag werden die im Wettbewerbsverfahren erarbeite-
ten städtebaulichen und architektonischen Qualitäten abgesichert und mit entsprechenden Durchfüh-
rungsfristen hinterlegt. Die Ausarbeitung von Anforderungen der einzelnen Nutzungsbausteine an 
Raumbedarfen, die verkehrliche Abwicklung, die freiräumlichen Qualitäten sowie das Immissionsver-

- 3 - 
V/0291/2024 
halten in Hinblick auf die Umgebung sind im Bebauungsplanverfahren zu konkretisieren.  
 
Derzeitiges Planungsrecht  
 
Für den vorliegenden Bereich existiert ein Aufstellungsbeschluss nach §  13a BauGB, um nach den 
damaligen Zielen einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen (siehe V/0399/2020). Nach 
dem erfolgten Verkauf der Liegenschaft an die Firma Sahle Wohnen GmbH und einem durchgeführ-
ten nichtoffenen, städtebaulichen Wettbewerb soll nun der Siegerentwurf planungsrechtlich gesichert 
werden. Der Bereich liegt planungsrechtlich derzeit innerhalb des Durchführungsplans Nr. 43 „Aasee-
Stadt“, in Kraft getreten am 27.02.1961. Dieser einfache Bebauungsplan trifft allerdings keine qualifi-
zierten Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung. Zur Umsetzung der zukünftigen Pla-
nungsziele ist daher eine Änderung des Planungsrechts erforderlich. Im Flächennutzungsplan ist das 
Plangebiet derzeit als Gemischte Baufläche dargestellt. Nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans Nr. 614 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung 
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.  
 
 
In Vertretung  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich  
Anlage 2: Städtebauliches Konzept

V-0291-2024-Anlage-1-Geltungsbereich

146 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:5.000Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 614Von-Stauffenberg-Straße / Sperlichstraße
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0291/2024

Anlage A

1843 Zeichen

Anlage A zur V/0291/2024 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der geänderte Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für den 
Bereich des ehemaligen Landesgesundheitszentrums an der Von -Stauffenberg-Straße aufgrund 
der Weiterführung des Planverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Es sollen  eine fünfgruppige Kita im südlichen Bereich, drei Punkthäuser im Nordwesten sowie 
Studierenden-, Familien- und Seniorenwohnen mit insgesamt 135 Wohneinheiten in den übrigen 
Gebäudeteilen entstehen. Der Wohnungsmix sieht 30  % freifinanzierten sowie 70 % geförderten 
Wohnungsbau vor.  
 
Der mit dieser Vorlage verbundenen Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des 
Bebauungsplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits - und 
Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Beschluss des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans als Satzung.  
 
Finanzierung 
Durch den geänderten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten. Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projekts sind von der 
Vorhabenträgerin zu finanzieren. Näheres regelt der zwischen der Vorhabenträ gerin und der 
Stadt Münster abzuschließende Durchführungsvertrag.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Themenfeld Demographie wird berührt, da Münster als wachsende Stadt für die weitere 
Einwohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für den Bau neuer Wohnungen und 
sozialer Infrastruktur für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stellen muss.

Beratungsverlauf (4)

28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 42.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 52.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Von-Stauffenberg-Straße
  • Sperlichstraße
  • Weseler Straße
  • Domplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0291/2024
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2024
Erstellt
24.04.2024 15:13