V/0386/2021/1
Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppengarten
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Ergänzungsvorlage Beschluss
4754 Zeichen
V/0386/2021/1
V/0386/2021/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppengarten
Beratungsfolge
Kulturausschuss Vorberatung
Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
10.06.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung
23.06.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die WBI GmbH wird beauftragt zusammen mit der Verwaltung den Grundsatzbeschluss zum
Gesamtstandort mit planerischer Darstellung der Gesamtkonzeption zu entwickeln. Der Rat
soll im Herbst 2021 den Grundsatzbeschluss zum Gesamtstandort zur Entscheidung vorge-
legt bekommen. Die Machbarkeitsstudie der WBI GmbH (Anlage 1) wird zur Kenntnis ge-
nommen.
2. Der Rat stimmt dem Umbau des Gebäudes 32 am Heerde-Kolleg zur Unterbringung der Sti-
pendiat:innen des Stipendienprogramms Residence NRW+ zu. Die WBI GmbH wird beauf-
tragt, die Planung auf Grundlage dieses Errichtungsbeschlusses zusammen mit der Verwal-
tung zu entwickeln, eine Kostenberechnung nach DIN 276 zu erarbeiten und schnellstmög-
lich den Baubeschluss herbeizuführen.
3. Der Rat nimmt das Raumprogramm für das Stipendienprogramm mit ca. 270 qm Nutzfläche
Anlage 2) von insgesamt ca. 3.300 qm Nutzfläche des Gesamtbestandes Heerde-Kolleg zur
Kenntnis.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem ersten Bauabschnitt Investitionskosten in Höhe
von ca. 1.1 Millionen € (Kostenrahmen gem. Anlage 2) sowie Folgekosten entstehen.
Dezernat V
10.06.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Wallmann
Telefon: 492-7057
Wallmann@stadt-
muenster.de
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V/0386/2021/1
5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der WBI GmbH über die weiteren Stufen des Projektma-
nagements einen Vertrag zur Planung und Durchführung des vorzeitigen Umbaus von Ge-
bäude 32 und für die Gesamtmaßnahme abzuschließen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Chancen und Risiken, Vor- und Nachteile der Übertra-
gung des Eigentums an der Liegenschaft Heerde-Kolleg an die WBI (Verkauf, Einräumung
Erbbaurecht oder Erhöhung des Gesellschafteranteils) zu prüfen und dem Rat der Stadt
Münster - nach Beteiligung des Aufsichtsrats der WBI - zusammen mit dem Grundsatzbe-
schluss gegebenenfalls einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Betreibermodell für die künftige Nutzung des Produktion-
sortes Hoppengarten zu entwickeln unter Einbeziehung der bisherigen Nutzergruppen.
Für den Bereich der Künstlerateliers wird das Nutzerkonzept eingebunden in eine ge-
samtstädtische Regelung der Vergabe städtischer Atelierräume.
8. Die Planungen zur Errichtung einer Kita werden parallel zu den Planungen des Gesamtge-
ländes aufgenommen. Der Neubau einer Kita mit zwei Gruppen erfolgt auf dem Grundstück
in einem gesonderten Bauabschnitt. Es wird eine Inbetriebnahme der Kita in 202 4 ange-
strebt. Die Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtung werden in einer gesonderten
Errichtungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Kita wird auf dem Gelände so ge-
plant, dass künftig eine Erweiterung für den kün stlerischen Bereich, z.B. um weitere
Probenräume, möglich ist.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten für die Sanierung des Gebäudes 32 ge-
mäß Kostenrahmen der Machbarkeitsstudie in Höhe von voraussichtlich rund 1,1 Millionen € für die
Breitstellung bzw. Sanierung des Gebäudes 32 für das Stipendienprogramm entstehen.
Die Sachentscheidung (Pkt.2-4) wird wie folgt finanziert:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag Haushalts-
ansatz
gesamt €
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitionsmaßnahme 4180 Sanierung Heerde-
Kolleg, Hoppengarten
Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher be-
reitgestellt
200.000
2021 1.100.000 1.800.000
VE (2.000.000)
2022 4.000.000
Summe aller Auszahlungen 1.100.000 6.000.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme veranschlagt.
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V/0386/2021/1
Begründung:
Im Kulturausschuss am 08.06.2021 wurde ein Änderungsantrag von Bündnis 90 Die Grünen, SPD
und Volt eingebracht und einstimmig beschlossen (s. Fettdruck in den Beschlussvorschlägen 7 und
8). Die Vorlage wurde entsprechend einstimmig geändert beschlossen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem geänderten Beschlussvorschlag ge m. Ziffern 7 und 8 zu fol-
gen.
i.V.
Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hoppengarten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0386/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.06.2021
- Erstellt
- 10.06.2021 08:55