V/0896/2015
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
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Beschlussvorlage
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V/0896/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 24.11.2015 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „för- derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Au f- wand Zu- schuss bis zu Hiltruper Segel - Club e. V. Hil- trup Sanierung von Dach/Fassade, Fenster und Türen 05.12.2014 13.500 € 6.750 € Paddelsport Mün s- ter e. V. Ost Erneuerung Zaunanl a- ge, 2. Bauabschnitt 13.10.2015 600 € 300 € Segelclub Hansa Münster e. V. Mitte Erneuerung Krantrave r- se 22.12.2014 2.500 € 1.250 € Schwimmvereini- gung Münster von 1891 e. V. Ost Erneuerung Türen U m- kleidekabinen 02.09.2014 8.500 € 4.250 € Schwimmvereini- gung Münster von 1891 e. V. Ost Erneuerung Wärm e- pumpe inklusive Dac h- reparaturarbeiten 21.09.2015 142.500 € 71.250 € Tennisclub Ha n- dorf e. V. Ost Sanierung Drainage und Platzentwässerung, Plätze 5 – 8 20.01.2015 10.000 € 5.000 € Summe 177.600 € 88.800 € Vorlagen-Nr.: V/0896/2015 Auskunft erteilt: Frau Schwienheer Ruf: 492-5215 E-Mail: SchwienheerRa@stadt-muenster.de Datum: 30.10.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0896/2015 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der S portförderrichtlinie lässt ihre parlamentari- sche Beratung und Beschlussfassung über die von den Sportvereinen beantragten Bau- kostenzuschüssen vollständig unbeeinflusst. 2.2 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an ande- rer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.3 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme n die ein- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener Austausch problemlos mö g- lich ist. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzei- tigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie mögliche Förderanträge bewertet. 4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vo n den Sportvereinen bean- tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch de n Beschluss nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen Der Sportverein Hiltruper Segel-Club e. V. beantragte am 05.12.2014 einen städtischen Bauko s- tenzuschuss zu seinem Aufwand für Sanierungsarbeiten an Dach, Fassade, Fenster und Türen, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der Hiltruper Segel-Club e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durchfü h- ren, da sich nunmehr gezeigt hat, dass dies zur Erhaltung der Gebäudesubstanz dringend no t- wendig ist. Aufgrund des aktuell sch lechten Zustandes (erste Undichtigkeiten) der Fassade, der Fenster und der Türen müssen die Instandsetzungsarbeiten kurzfristig durchgeführt werden. Der Sportverein Paddelsport Münster e. V. beantragte am 13.10.2015 einen städtischen Baukos- tenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Zaunanlage (2. Bauabschnitt), da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Paddelsport Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durchführen . Die alte abgängige Zaunanlage wurde in einem ersten Bauabschnitt, für den dem Verein am 28.05.2015 durch Entscheidung des Sportausschusses ein Baukostenzuschuss bewilligt wurde, zum Teil e r- neuert. Für den zweiten Bauabschnitt musste der Verein zuerst ein e Einigung mit dem Grun d- stücksnachbarn herbeiführen. Diese liegt nun vor, so dass die restliche Zaunanlage ebenfalls e r- neuert werden kann. Der schlechte Zustand der Zaunanlage begründet eine möglichst zeitnahe Erneuerung, damit die Verkehrssicherheit erhalten bleibt. Der Sportverein Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte am 22.12.2014 einen städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Traverse des Bootskranes, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der S e- gelclub Hansa Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durc h- führen, da sich nun herausgestellt hat, dass die alte Traverse nicht länger genutzt werden kann. - 3 - V/0896/2015 Für das Herausholen der Boote aus dem Wasser zum Ende der Segelsaison 2015 wird dringend eine neue Traverse benötigt. Mit der alten Traverse, die nicht mehr zeitgemäß ist, werden die Boo- te beim Heben gestaucht und können dadurch stark beschädigt werden. Aufgrund des Alters der Traverse und der Materialermüdung besteht außerdem ein Sicherheitsrisiko. Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 02.09.2014 einen städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Türen der Umkleid e- kabinen im Fre ibad Sudmühle, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Wie sich nunmehr gezeigt hat, muss die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. die vorgenannte notwendige Baumaßnahme zeitnah vornehmen. Die Holz- türen der Umkleidekabinen sind alters - und witterungsbedingt stark beschädigt. Sie müssen dri n- gend erneuert werden, da von ihnen ein Sicherheitsrisiko (Verletzungsgefahr) ausgeht. Die Arbe i- ten sollen in der Winterpause 2015/2016 durchgeführt werden und zum Beginn der Freibadsaison 2016 abgeschlossen sein. Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 21.09.2015 einen städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Wärmepumpe ei n- schließlich der hiermit zu sammenhängenden Dacharbeiten im Freibad Sudmühle, da er die ge- plante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Die Schwimm- vereinigung Münster von 1891 e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme vornehmen. An der Wärmepumpe wurde ein Schaden festgestellt. Ein Reparatur des mit dem Kä l- temittel R22 befüllten Wärmepumpensystems ist seit dem 01.01.2015 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 laut Auskunft des Vereins bzw. der Fachfirma untersagt. Aus diesem Grun de muss das auf dem Dach befindliche Wärmepumpensystem erneuert und das alte Kältemittel fachgerecht entsorgt werden. Eine Erneuerung ist vor Beginn der Saison 2016 dringend notwendig. Der Sportverein Tennisclub Handorf e. V. beantragte am 20.01.2015 einen städtischen Baukos- tenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung/Sanierung der Drainage und Platzentwäss e- rung der Tennisplätze 5 – 8, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kre- ditmitteln finanzieren kann. Der Tennisclub Handorf e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwen- dige Baumaßnahme vornehmen. Es bestehen massive Schäden an dem vorhandenen Drainag e- system. Die Tennisplätze können nicht abtrocknen. Der Spielbetrieb wird dadurch stark behindert bzw. ist teilweise gar nicht mögl ich. Die Durchführung der Arbeiten ist nur außerhalb des Spielb e- triebs in der Winterpause möglich. Zur Erhaltung der funktionstüchtigen Tennisanlage und die Nutzbarkeit aller Tennisplätze zur Sommersaison 2016 sind die Sanierungsarbeiten in der Winte r- pause 2015/2016 dringend notwendig. 2. Die städtische Sportförderung Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen einen städt i- schen Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ß- nahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die oben aufgeführten Sportvereine ist frühestens 201 6/2017 eine Entscheidung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin m üssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Z u- schussentscheidung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben die oben aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang damit nicht begonnen. - 4 - V/0896/2015 Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie zeit- gleich mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn“, weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Mün ster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahme n- planung und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussan- träge erst ab 201 6/2017 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren m üs- sen. Sofern den oben aufgeführten Sportvereinen der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn “ nicht oder erst in einer späteren Ausschusssitzung genehmi gt würde, entstehen Zeitverluste, die sich unter anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ aus, dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaß nahmen vor der Zuschussentscheidung begi nnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. i. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0896/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37