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V/0896/2015

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 28.10.2015

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 24.11.2015, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11612 Zeichen

V/0896/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
24.11.2015 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für 
die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „för-
derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Au f-
wand 
Zu-
schuss 
bis zu  
Hiltruper Segel -
Club e. V. 
Hil-
trup 
Sanierung von 
Dach/Fassade, Fenster 
und Türen  
05.12.2014 13.500 € 6.750 € 
Paddelsport Mün s-
ter e. V. Ost Erneuerung Zaunanl a-
ge, 2. Bauabschnitt 13.10.2015 600 € 300 € 
Segelclub Hansa 
Münster e. V. Mitte Erneuerung Krantrave r-
se 22.12.2014 2.500 € 1.250 € 
Schwimmvereini-
gung Münster von 
1891 e. V. 
Ost Erneuerung Türen U m-
kleidekabinen 02.09.2014 8.500 € 4.250 € 
Schwimmvereini-
gung Münster von 
1891 e. V. 
Ost 
Erneuerung Wärm e-
pumpe inklusive Dac h-
reparaturarbeiten 
21.09.2015 142.500 € 71.250 € 
Tennisclub Ha n-
dorf e. V. Ost 
Sanierung Drainage und 
Platzentwässerung, 
Plätze 5 – 8 
20.01.2015 10.000 € 5.000 € 
Summe  177.600 €  88.800 € 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0896/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0896/2015 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1  Die Genehmigung der Stadt Münster nach der S portförderrichtlinie lässt ihre parlamentari-
sche Beratung und Beschlussfassung über die von den Sportvereinen beantragten Bau-
kostenzuschüssen vollständig unbeeinflusst.  
 
2.2  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an ande-
rer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.3  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme n die ein-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener Austausch problemlos mö g-
lich ist. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzei-
tigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie mögliche 
Förderanträge bewertet.  
 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die vo n den Sportvereinen bean-
tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“.  
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch de n Beschluss nach den 
Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden.  
 
 
Begründung: 
1. Die Baumaßnahmen  
Der Sportverein Hiltruper Segel-Club e. V. beantragte am 05.12.2014 einen städtischen Bauko s-
tenzuschuss zu seinem Aufwand für Sanierungsarbeiten an Dach, Fassade, Fenster und Türen, da 
er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der 
Hiltruper Segel-Club e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durchfü h-
ren, da sich nunmehr gezeigt hat, dass dies zur Erhaltung der Gebäudesubstanz dringend no t-
wendig ist. Aufgrund des aktuell sch lechten Zustandes (erste Undichtigkeiten) der Fassade, der 
Fenster und der Türen müssen die Instandsetzungsarbeiten kurzfristig durchgeführt werden.   
 
Der Sportverein Paddelsport Münster e. V. beantragte am 13.10.2015 einen städtischen Baukos-
tenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Zaunanlage (2. Bauabschnitt), da er die 
geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Paddelsport 
Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durchführen . Die alte 
abgängige Zaunanlage wurde in einem ersten Bauabschnitt, für den dem Verein am 28.05.2015 
durch Entscheidung des Sportausschusses ein Baukostenzuschuss bewilligt wurde, zum Teil e r-
neuert. Für den zweiten Bauabschnitt musste der Verein zuerst ein e Einigung mit dem Grun d-
stücksnachbarn herbeiführen. Diese liegt nun vor, so dass die restliche Zaunanlage ebenfalls e r-
neuert werden kann. Der schlechte Zustand der Zaunanlage begründet eine möglichst zeitnahe 
Erneuerung, damit die Verkehrssicherheit erhalten bleibt.    
 
Der Sportverein  Segelclub Hansa Münster  e. V.  beantragte am 22.12.2014 einen städtischen 
Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Traverse des Bootskranes, da er 
die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der S e-
gelclub Hansa Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durc h-
führen, da sich nun herausgestellt hat, dass die alte Traverse nicht länger genutzt werden kann.

- 3 - 
V/0896/2015 
Für das Herausholen der Boote aus dem  Wasser zum Ende der Segelsaison 2015 wird dringend 
eine neue Traverse benötigt. Mit der alten Traverse, die nicht mehr zeitgemäß ist, werden die Boo-
te beim Heben gestaucht und können dadurch stark beschädigt werden. Aufgrund des Alters der 
Traverse und der Materialermüdung besteht außerdem ein Sicherheitsrisiko.     
 
Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 02.09.2014 einen 
städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Türen der Umkleid e-
kabinen im Fre ibad Sudmühle, da er die geplante Baumaßnahme nur  teilweise mit Eigen - bzw. 
Kreditmitteln finanzieren  kann. Wie sich nunmehr gezeigt hat, muss die Schwimmvereinigung 
Münster von 1891 e. V. die vorgenannte notwendige Baumaßnahme zeitnah vornehmen. Die Holz-
türen der Umkleidekabinen sind alters - und witterungsbedingt stark beschädigt. Sie müssen dri n-
gend erneuert werden, da von ihnen ein Sicherheitsrisiko (Verletzungsgefahr) ausgeht. Die Arbe i-
ten sollen in der Winterpause 2015/2016 durchgeführt werden und zum Beginn der Freibadsaison 
2016 abgeschlossen sein.      
 
Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 21.09.2015 einen 
städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Wärmepumpe ei n-
schließlich der hiermit zu sammenhängenden Dacharbeiten im Freibad Sudmühle, da er die ge-
plante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Die Schwimm-
vereinigung Münster von 1891 e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme 
vornehmen. An der Wärmepumpe wurde ein Schaden festgestellt. Ein Reparatur des mit dem Kä l-
temittel R22 befüllten Wärmepumpensystems ist seit dem 01.01.2015 gemäß der Verordnung (EG) 
Nr. 1005/2009 laut Auskunft des Vereins bzw. der Fachfirma untersagt. Aus diesem Grun de muss 
das auf dem Dach befindliche Wärmepumpensystem erneuert und das alte Kältemittel fachgerecht 
entsorgt werden. Eine Erneuerung ist vor Beginn der Saison 2016 dringend notwendig.  
 
Der Sportverein Tennisclub Handorf e. V. beantragte am 20.01.2015 einen städtischen Baukos-
tenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung/Sanierung der Drainage und Platzentwäss e-
rung der Tennisplätze 5 – 8, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kre-
ditmitteln finanzieren kann. Der Tennisclub Handorf e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwen-
dige Baumaßnahme vornehmen. Es bestehen massive Schäden an dem vorhandenen Drainag e-
system. Die Tennisplätze können nicht abtrocknen. Der Spielbetrieb wird dadurch stark behindert 
bzw. ist teilweise gar nicht mögl ich. Die Durchführung der Arbeiten ist nur außerhalb des Spielb e-
triebs in der Winterpause möglich. Zur Erhaltung der funktionstüchtigen Tennisanlage  und die 
Nutzbarkeit aller Tennisplätze zur Sommersaison 2016 sind die Sanierungsarbeiten in der Winte r-
pause 2015/2016 dringend notwendig.   
   
2. Die städtische Sportförderung 
Die Sportvereine  können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen  einen städt i-
schen Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen 
die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ß-
nahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die 
oben aufgeführten Sportvereine ist frühestens 201 6/2017 eine Entscheidung der Stadt Münster  
über die beantragten Sportförderungen  möglich. Bis dahin m üssen die Vereine grundsätzlich mit 
der Durchführung der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ 
durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Z u-
schussentscheidung beginnen.     
 
3. Das Anliegen der Sportvereine  
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben die oben aufgeführten 
Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und 
bislang damit nicht begonnen.

- 4 - 
V/0896/2015 
 
Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, 
ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie zeit-
gleich mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen  
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn“, weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig 
vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. 
Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später 
bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt 
keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der 
späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung 
den Sportvereinen ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Mün ster erhielten 
die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahme n-
planung und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussan-
träge erst ab 201 6/2017 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren m üs-
sen.  
 
Sofern den oben aufgeführten Sportvereinen der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn “ 
nicht oder erst in einer späteren Ausschusssitzung genehmi gt würde, entstehen Zeitverluste, die 
sich unter anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ aus, 
dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaß nahmen vor der Zuschussentscheidung begi nnen. 
Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und 
die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. 
 
 
i. V. 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2015 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0896/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37