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V/0520/2015

1. Änderung des Schulnamens der Karl-Wagenfeld-Realschule in Erna-de-Vries-Realschule, Städtische Realschule

Vorlagen 02.07.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 23

Anregung-2014-00047_47-2014_geschwärzt

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Beschlussvorlage

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Anregung-2014-00047_47-2014_geschwärzt

23 Zeichen

Anregung Nr. 2014-00047

Beschlussvorlage

7622 Zeichen

V/0520/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Schulnamens der Karl-Wagenfeld-Realschule in  
    Erna-de-Vries-Realschule, Städtische Realschule 
2. Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  
    Nr. 2014-00047 "Antrag an den Rat der Stadt Münster zur Umbenennung der  
    Karl-Wagenfeld-Schule" vom 14.03.2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Karl-Wagenfeld-Realschule erhält mit Wirkung zum 01.11.2015 die Bezeichnung 
 
  Erna-de-Vries-Realschule 
  Städtische Realschule 
 
2. Die Anregung Nr. 2014-00047 „Antrag an den Rat der Stadt Münster zur Umbenennung der 
Karl-Wagenfeld-Schule“ vom 14.03.2014 ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass geringe Kosten entstehen (z. B. für Beschilderung,  Ste m-
pel, Umstellung des Stundenplanprogramms), die aus dem Etat des Am tes für Schule und Weiter-
bildung finanziert werden. 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0520/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Meyering 
Ruf: 
492-4056 
E-Mail: 
Meyering@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.07.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0520/2015 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Ausgelöst durch einen Auftrag des Ältestenrates der Stadt Münster hat eine Kommission aufgrund 
politischer Anträge bei einigen Straßennamen geprüft, ob deren Namensgeber das NS -Regime 
unterstützt haben. 
 
Im Fall der Wagenfeldstraße, benannt nach Karl Wagenfeld, ist parallel auch die Karl -Wagenfeld-
Realschule als städtische Realschule berührt. 
 
Die Kommission hat i n ihrer Sitzung am 15.06.2011 zur Wagenfeldstraße folgende Empfehlung 
abgegeben: 
 
„Die Kommission empfiehlt einstimmig (bei 1 Enthaltung) die Umbenennung der Wagenfeldstraße. 
Maßgeblich für das Votum war, dass Wagenfeld sich aus voller Überzeugung, nicht aus opport u-
nistischen Gründen, dem NS -Regime angedient hat. Auf seine  Arbeit vor 1933 konnte die nati o-
nalsozialistische Ideologie aufbauen.“ 
 
Die Bezirksvertretung Mitte hat in ihrer Sitzung am 22.05.2012 diese Empfehlung aufgegriffen und 
den Beschluss zur Umbenennung der Wagenfeldstraße in Robert-Blum-Straße gefasst.  
 
Anlässlich der in diesem Zusammenhang geführten Diskussionen beschloss die Schulkonferenz 
der Karl-Wagenfeld-Realschule am 22.11.2012, die Schule in Hermann -Landois-Schule umzube-
nennen. Hierzu wurde vom Amt für Schule und Weiterbildung für die Sitzung des Rat es der Stadt 
Münster am 12.06.2013 eine Beschlussvorlage (V/0290/2013) erstellt mit dem Vorschlag, den B e-
schluss der Schulkonferenz aufzugreifen und die Schule umzubenennen.  
 
Im Vorfeld der Ratssitzung wurden jedoch Bedenken gegen die Benennung der Schule  nach Her-
mann Landois geäußert und öffentlich diskutiert, so dass die Ratsvorlage im Einvernehmen mit der 
Schule von der Verwaltung zurückgezogen wurde. 
 
Nach einer erneuten Suche und Diskussion über einen neuen Schulnamen unter Beteiligung der 
Schulgemeinschaft hat die Schulkonferenz am 28.04.2015 mit 17 Ja -Stimmen und 1 Enthaltung 
beschlossen, die Schule in  Erna -de-Vries-Realschule, Städtische Realschule, umzubenennen. 
Schon in der Abstimmung im Jahr 2012 war Frau de Vries die Favoritin der Schülerschaft.  
 
Die Schule teilt hierzu mit: 
 
„Erna de Vries (geb. 21.10.1923 in Kaiserslautern) ist eine Überlebende des Holocaust. Seit 1998 
berichtet sie in Schulen und Bildungseinrichtungen über ihr Schicksal. Auch zu unserer Schule 
kommt sie bereits seit vielen J ahren, um den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 
über ihr Leben als Jüdin unter der Diktatur der Nationalsozialisten sowie über ihre Deportation 
nach Auschwitz zu berichten. Die Bundesrepublik Deutschland verlieh ihr die Verdienstmedaille 
des Bundesverdienstkreuzes und 2014 das Bundesverdienstkreuz.“ 
 
Als Begründung für die Auswahl von Frau Erna de Vries benennt die Schule folgende Punkte: 
 
„    -  Es besteht eine enge Verbundenheit zwischen unserer Schule und Frau de Vries, da sie b e-
reits seit Jahren als Zeitzeugin den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 i hre 
Lebensgeschichte erzählt. 
- Gegenpol zu Karl Wagenfeld

- 3 - 
V/0520/2015 
- Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit 
mahnen. Die Namensgebung trägt dazu bei, dass Frau Erna de Vries und ihre Lebensge-
schichte in Erinnerung bleibt – auch dann, wenn sie selber nicht mehr von ihren Erfahrun-
gen erzählen kann. Die Namensgebung ist somit eine Form des Erinnerns, die in die Zu-
kunft wirkt. 
- An der Karl-Wagenfeld-Schule gibt es seit langem verschiedene Formen des Erinnerns. 
Neben dem fest im Schulprogramm verankerten Gedenktag im Januar haben verschiedene 
Unterrichtsprojekte ihren festen Plan im Schulalltag. 
- Angesichts erneuter Gefahren von Nationalismus, Antisemitismus, Rassenhass und Fun-
damentalismus ist Wachsamkeit gefordert. Es ist unsere Pflicht, über den Holocaust aufzu-
klären, um eine Wiederholung dieser grauenhaften Geschehnisse zu verhindern. Gerade 
viele Schülerinnen und Schüler wollen wissen, was geschehen ist. Sie wollen die Erinne-
rung daran wach halten. Sie möchten bewusst machen, vorbeugen und verhindern.“ 
 
Nach Auffassung des Leiters des Geschichtsortes Villa ten Hompel, Herrn Spieker, ist es „ung e-
wöhnlich, Benennungen von Schulen oder Straßen nach noch l ebenden Personen vorzunehmen. 
Ausnahmen gibt es allerdings. Wenn es geschieht, wird auch gleichzeitig eine besondere Veran t-
wortung mit dieser Entscheidung gegenüber der Namensgeberin übernommen.“  Frau de Vries 
wäre laut Herrn Spieker eine würdige Namenspatronin für die Karl-Wagenfeld-Realschule. 
 
Als Konsequenz der Umbenennung nach Frau de Vries führt Herr Spieker aus: 
 
„Mit der Wahl des Namens „Erna de Vries“ übernimmt die Schule eine besondere Verpflichtung. 
Für die aktuelle und zukünftige Schülerschaft sollten ihr Name und ihr Schicksal präsent sein. Das 
Anliegen von Erna de Vries ist immer noch der Auftrag ihrer in Auschwitz ermordeten Mutter: „Du 
wirst überleben, und dann wirst du erzählen, was man mit uns gemacht hat.“ 
 
Die Schulgemeinschaft (Schüler-Lehrer-Eltern) sollte – so lange dies noch möglich ist – einen per-
sönlichen Kontakt zu ihr aufbauen und pflegen. Auch durch die Nutzung der sehr gut aufbereiteten 
Internetpräsentation der Gruppe „Zeitlupe“ (http://www.projektzeitlupe.de) ist es möglich, Ursachen 
und Bedingungen des besonderen Lebens von Erna de Vries anschaulich zu machen.“ 
 
Frau de Vries hat am 07.05.2015 schriftlich ihr Einverständnis dazu erklärt, dass die Karl -
Wagenfeld-Realschule umbenannt wird in Erna-de-Vries-Realschule, Städtische Realschule. 
 
Nach § 21 Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Münster entscheidet die Bezirksvertretung über die 
„Benennung und Umbenennung … von Schulen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den 
Stadtbezirk hinausgeht, …“ Die Karl-Wagenfeld-Realschule ist keine bezirksbezogene Schule (vgl. 
§ 19 Abs. 1 Ziffer 1 in Verbindung mit Anlage 2 der Hauptsatzung), so dass die abschließende 
Entscheidung vom Rat getroffen wird. 
 
Zu 2. 
 
Der Anregung Nr. 2014 -00047 vom 14.03.2014 „Antrag an den Rat der Stadt Münster zur Umb e-
nennung der Karl-Wagenfeld-Schule“ wird mit dem Beschluss entsprochen. Damit wird sie als e r-
ledigt betrachtet. 
 
I. V.         Anlage 
         Anregung Nr. 2014-00047 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.13 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Robert-Blum-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0520/2015
Typ
Vorlagen
Datum
02.07.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37