V/0520/2015
1. Änderung des Schulnamens der Karl-Wagenfeld-Realschule in Erna-de-Vries-Realschule, Städtische Realschule
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anregung-2014-00047_47-2014_geschwärzt
23 Zeichen
Anregung Nr. 2014-00047
Beschlussvorlage
7622 Zeichen
V/0520/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
1. Änderung des Schulnamens der Karl-Wagenfeld-Realschule in
Erna-de-Vries-Realschule, Städtische Realschule
2. Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Nr. 2014-00047 "Antrag an den Rat der Stadt Münster zur Umbenennung der
Karl-Wagenfeld-Schule" vom 14.03.2014
Beratungsfolge
25.08.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Karl-Wagenfeld-Realschule erhält mit Wirkung zum 01.11.2015 die Bezeichnung
Erna-de-Vries-Realschule
Städtische Realschule
2. Die Anregung Nr. 2014-00047 „Antrag an den Rat der Stadt Münster zur Umbenennung der
Karl-Wagenfeld-Schule“ vom 14.03.2014 ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass geringe Kosten entstehen (z. B. für Beschilderung, Ste m-
pel, Umstellung des Stundenplanprogramms), die aus dem Etat des Am tes für Schule und Weiter-
bildung finanziert werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0520/2015
Auskunft erteilt:
Frau Meyering
Ruf:
492-4056
E-Mail:
Meyering@stadt-muenster.de
Datum:
28.07.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0520/2015
Begründung:
Zu 1.
Ausgelöst durch einen Auftrag des Ältestenrates der Stadt Münster hat eine Kommission aufgrund
politischer Anträge bei einigen Straßennamen geprüft, ob deren Namensgeber das NS -Regime
unterstützt haben.
Im Fall der Wagenfeldstraße, benannt nach Karl Wagenfeld, ist parallel auch die Karl -Wagenfeld-
Realschule als städtische Realschule berührt.
Die Kommission hat i n ihrer Sitzung am 15.06.2011 zur Wagenfeldstraße folgende Empfehlung
abgegeben:
„Die Kommission empfiehlt einstimmig (bei 1 Enthaltung) die Umbenennung der Wagenfeldstraße.
Maßgeblich für das Votum war, dass Wagenfeld sich aus voller Überzeugung, nicht aus opport u-
nistischen Gründen, dem NS -Regime angedient hat. Auf seine Arbeit vor 1933 konnte die nati o-
nalsozialistische Ideologie aufbauen.“
Die Bezirksvertretung Mitte hat in ihrer Sitzung am 22.05.2012 diese Empfehlung aufgegriffen und
den Beschluss zur Umbenennung der Wagenfeldstraße in Robert-Blum-Straße gefasst.
Anlässlich der in diesem Zusammenhang geführten Diskussionen beschloss die Schulkonferenz
der Karl-Wagenfeld-Realschule am 22.11.2012, die Schule in Hermann -Landois-Schule umzube-
nennen. Hierzu wurde vom Amt für Schule und Weiterbildung für die Sitzung des Rat es der Stadt
Münster am 12.06.2013 eine Beschlussvorlage (V/0290/2013) erstellt mit dem Vorschlag, den B e-
schluss der Schulkonferenz aufzugreifen und die Schule umzubenennen.
Im Vorfeld der Ratssitzung wurden jedoch Bedenken gegen die Benennung der Schule nach Her-
mann Landois geäußert und öffentlich diskutiert, so dass die Ratsvorlage im Einvernehmen mit der
Schule von der Verwaltung zurückgezogen wurde.
Nach einer erneuten Suche und Diskussion über einen neuen Schulnamen unter Beteiligung der
Schulgemeinschaft hat die Schulkonferenz am 28.04.2015 mit 17 Ja -Stimmen und 1 Enthaltung
beschlossen, die Schule in Erna -de-Vries-Realschule, Städtische Realschule, umzubenennen.
Schon in der Abstimmung im Jahr 2012 war Frau de Vries die Favoritin der Schülerschaft.
Die Schule teilt hierzu mit:
„Erna de Vries (geb. 21.10.1923 in Kaiserslautern) ist eine Überlebende des Holocaust. Seit 1998
berichtet sie in Schulen und Bildungseinrichtungen über ihr Schicksal. Auch zu unserer Schule
kommt sie bereits seit vielen J ahren, um den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10
über ihr Leben als Jüdin unter der Diktatur der Nationalsozialisten sowie über ihre Deportation
nach Auschwitz zu berichten. Die Bundesrepublik Deutschland verlieh ihr die Verdienstmedaille
des Bundesverdienstkreuzes und 2014 das Bundesverdienstkreuz.“
Als Begründung für die Auswahl von Frau Erna de Vries benennt die Schule folgende Punkte:
„ - Es besteht eine enge Verbundenheit zwischen unserer Schule und Frau de Vries, da sie b e-
reits seit Jahren als Zeitzeugin den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 i hre
Lebensgeschichte erzählt.
- Gegenpol zu Karl Wagenfeld
- 3 -
V/0520/2015
- Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit
mahnen. Die Namensgebung trägt dazu bei, dass Frau Erna de Vries und ihre Lebensge-
schichte in Erinnerung bleibt – auch dann, wenn sie selber nicht mehr von ihren Erfahrun-
gen erzählen kann. Die Namensgebung ist somit eine Form des Erinnerns, die in die Zu-
kunft wirkt.
- An der Karl-Wagenfeld-Schule gibt es seit langem verschiedene Formen des Erinnerns.
Neben dem fest im Schulprogramm verankerten Gedenktag im Januar haben verschiedene
Unterrichtsprojekte ihren festen Plan im Schulalltag.
- Angesichts erneuter Gefahren von Nationalismus, Antisemitismus, Rassenhass und Fun-
damentalismus ist Wachsamkeit gefordert. Es ist unsere Pflicht, über den Holocaust aufzu-
klären, um eine Wiederholung dieser grauenhaften Geschehnisse zu verhindern. Gerade
viele Schülerinnen und Schüler wollen wissen, was geschehen ist. Sie wollen die Erinne-
rung daran wach halten. Sie möchten bewusst machen, vorbeugen und verhindern.“
Nach Auffassung des Leiters des Geschichtsortes Villa ten Hompel, Herrn Spieker, ist es „ung e-
wöhnlich, Benennungen von Schulen oder Straßen nach noch l ebenden Personen vorzunehmen.
Ausnahmen gibt es allerdings. Wenn es geschieht, wird auch gleichzeitig eine besondere Veran t-
wortung mit dieser Entscheidung gegenüber der Namensgeberin übernommen.“ Frau de Vries
wäre laut Herrn Spieker eine würdige Namenspatronin für die Karl-Wagenfeld-Realschule.
Als Konsequenz der Umbenennung nach Frau de Vries führt Herr Spieker aus:
„Mit der Wahl des Namens „Erna de Vries“ übernimmt die Schule eine besondere Verpflichtung.
Für die aktuelle und zukünftige Schülerschaft sollten ihr Name und ihr Schicksal präsent sein. Das
Anliegen von Erna de Vries ist immer noch der Auftrag ihrer in Auschwitz ermordeten Mutter: „Du
wirst überleben, und dann wirst du erzählen, was man mit uns gemacht hat.“
Die Schulgemeinschaft (Schüler-Lehrer-Eltern) sollte – so lange dies noch möglich ist – einen per-
sönlichen Kontakt zu ihr aufbauen und pflegen. Auch durch die Nutzung der sehr gut aufbereiteten
Internetpräsentation der Gruppe „Zeitlupe“ (http://www.projektzeitlupe.de) ist es möglich, Ursachen
und Bedingungen des besonderen Lebens von Erna de Vries anschaulich zu machen.“
Frau de Vries hat am 07.05.2015 schriftlich ihr Einverständnis dazu erklärt, dass die Karl -
Wagenfeld-Realschule umbenannt wird in Erna-de-Vries-Realschule, Städtische Realschule.
Nach § 21 Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Münster entscheidet die Bezirksvertretung über die
„Benennung und Umbenennung … von Schulen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den
Stadtbezirk hinausgeht, …“ Die Karl-Wagenfeld-Realschule ist keine bezirksbezogene Schule (vgl.
§ 19 Abs. 1 Ziffer 1 in Verbindung mit Anlage 2 der Hauptsatzung), so dass die abschließende
Entscheidung vom Rat getroffen wird.
Zu 2.
Der Anregung Nr. 2014 -00047 vom 14.03.2014 „Antrag an den Rat der Stadt Münster zur Umb e-
nennung der Karl-Wagenfeld-Schule“ wird mit dem Beschluss entsprochen. Damit wird sie als e r-
ledigt betrachtet.
I. V. Anlage
Anregung Nr. 2014-00047
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Robert-Blum-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0520/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37