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222006-76 AA

CDU-Änderungsantrag: Ergänzung der Beschlussvorlage, Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006

Änderungsantrag 16.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 5.23.7

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Änderungsantrag 
öffentlich 
222006-76 AA 
 
 
 
 
——
 
Antragsteller/in: 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
MdL Guido Déus 
Julia Polley 
Jürgen Wehlus 
Christian Gold 
 
 
 
 
 
 
CDU-Änderungsantrag: Ergänzung der 
Beschlussvorlage, Zielbeschluss Bonner Klimaplan 
Antrag zur Vorlage 222006 
 
Beratungsfolge 
Hauptausschuss 16.03.2023 Empfehlung 
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale 
Agenda 
21.03.2023 Empfehlung 
Rat 23.03.2023 Entscheidung 
 
 
 
Inhalt des Änderungsantrags 
 
Die Beschlussvorlage wird um die fett gedruckten Sätze ergänzt: 
 
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt das Gutachten zur gesamtstädtischen 
Klimaneutralität (Anlage 1 bis 3) zur Kenntnis und bestätigt das Ziel der 
Klimaneutralität Bonns bis 2035 unter Einhaltung des 1,5-Grad-Budget-Ziels.  
 
Diese Kenntnisnahme bedeutet keine generelle Zustimmung zu allen 
Aussagen oder Maßnahmen der Anlagen 1-3. 
 
Das Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Bonns und ihrer 
Tochterunternehmen ist bis 2035 gemäß dem Ratsbeschluss aus 2019 
umzusetzen. Dabei ist der Klimaplan so zu gestalten, dass die Stadt Bonn 
deutlich erkennbar eine Vorreiterrolle einnimmt. 
 
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 bezogen auf die Stadtgesellschaft 
sollte vorangetrieben werden, kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich 
die von übergeordneten Ebenen gesetzten Rahmenbedingungen so 
ändern, dass dies möglich erscheint (z.B. durch die Erhöhung von 
Fördermitteln). 
 
 
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Seite 2  
 
——
2. Der Rat der Bundesstadt Bonn beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung 
des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ der Bonner Stadtverwaltung (Anlage 2). 
Vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten sind die erforderlichen 
Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien einzubringen.  
 
Bei den Aktivitäten aus dem "Arbeitsprogramm Klimaschutz" 
(Anlage 2) müssen die Schwerpunkte auf die direkte Einsparung 
von CO2 innerhalb der Stadtverwaltung und den städtischen 
Tochtergesellschaften sowie auf die Bereitstellung von Mitteln für 
Förderprogramme gesetzt werden. Die energetische Sanierung der 
Gebäude muss sichtbar vorankommen. Eine Verbesserung des 
ÖPNV-Angebotes muss im Rahmen des Arbeitsprogramms durch 
konkrete Maßnahmen geplant, entwickelt und umgesetzt werden, so 
dass ein Umstieg bequemer und attraktiver wird. Bei allen 
Aktivitäten ist der soziale Faktor zu berücksichtigen, um 
größtmögliche Akzeptanz zu schaffen.   
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktivitäten aus diesen 
Schwerpunktbereichen nach ihrem tatsächlichen Wirkungsgrad zu 
priorisieren. Diese Übersicht ist den jeweiligen Gremien zur 
Beschlussfassung vorzulegen und ersetzt nicht o.g. Beschlussvorlagen, 
die vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten einzubringen sind. 
 
 
3. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des 
Arbeitsprogramms Klimaschutz für die Jahre 2023/24 konsumtiv insgesamt 
22,2 Mio. € und investiv insgesamt 27,6 Mio. € erforderlich sind. Die Verwaltung 
hat diese Mittel im Entwurf des Doppelhaushalts 2023/24 eingestellt.  
 
Diese Mittel werden zugunsten des Hauptausschusses gesperrt und erst 
im Rahmen der Beschlussvorlagen für die jeweiligen Aktivitäten 
freigegeben. 
 
Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen größtenteils für neu zu 
definierende Förderprogramme eingesetzt werden oder existierende 
Förderprogramme stärken. Die Ausführungsbestimmungen sind jeweils 
durch Beschlussfassung der zuständigen Gremien festzulegen. 
 
 
4. Das mit dem Klimaplan beauftragte Konsortium hat ermittelt, dass für die 
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Seite 3  
 
——
Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz ein Gesamtpersonalbedarf von 
168 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt 
zur Kenntnis, dass davon ca. 55 zusätzliche VZÄ in der Kernverwaltung 
notwendig sein werden. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen sind über 
eine Nachmeldung zur Fortschreibung des Stellenplans 2023/24 zu schaffen. 
Die Verwaltung hat für Personalkosten für das Jahr 2023 insgesamt 1 Mio. € 
und für das Jahr 2024 insgesamt 5 Mio. € (für dann ca. 55 VZÄ) im Entwurf des 
Doppelhaushalts 2023/24 eingestellt und in der mittelfristigen Finanzplanung 
berücksichtigt.  
 
Diese Stellen werden zugunsten des Hauptausschusses gesperrt und erst 
nach entsprechender Beschlussfassung über die jeweiligen Aktivitäten 
des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ freigegeben. Hierbei legt die 
Verwaltung jeweils dar, ob es möglich wäre, die jeweilige Aufgabe durch 
bestehende Strukturen, in interkommunaler Zusammenarbeit oder über 
einen Dienstleister durchführen zu lassen und wie hoch die Schätzkosten 
für einen Dienstleister wären. 
 
 
5. Über die Umsetzung, Zielerreichung und Wirksamkeit des Klimaplan 2035 
wird in den politischen Gremien jährlich berichtet und ein geeignetes digitales 
Monitoring-Tool eingeführt. Auf Basis der Berichte wird eine Fortschreibung 
des Klimaplans erarbeitet, welche beschreibt, wie die Klimaneutralität bis 2035 
erreicht werden kann. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien in den 
Beschlussvorlagen für die jeweiligen Aktivitäten, die genauen 
Jahreszwischenziele inklusive der zu erwartenden CO2- Einsparung 
darzustellen. Es muss leicht erkenntlich sein, ob Zeitpläne eingehalten 
werden oder ob eine Beschleunigung notwendig ist, um das Ziel der 
Klimaneutralität zu erreichen.  
  
 
Begründung 
 
Die Stadtverwaltung Bonn und ihre Tochtergesellschaften müssen anders als 
bislang erkennbar eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaneutralität einnehmen. Auf 
diese hat der Rat und die Stadtverwaltung direkten Einfluss. 
 
Bisher ist die Stadtverwaltung im Bereich Klimaneutralität eher Schlusslicht. 
Obwohl der Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität 2035 bereits im November 
2019 gefällt wurde, ist bis heute außer der Vorlage dieser 465 Seiten Papier 
nicht viel geschehen. Hierfür hat die Verwaltung 3 Jahre bzw. 1/5 der bis 2035 
zur Verfügung stehenden Zeit benötigt. 
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——
 
Lediglich 65 der 1035 Objekte des SGB sind mit PV-Anlagen ausgestattet, 
einige Objekte werden immer noch mit Ölheizungen betrieben. In Schulen und 
anderen städtischen Gebäuden lässt sich oftmals die Heizung nicht vernünftig 
regeln. Fenster der städtischen Gebäude haben teils noch Einfachverglasung.  
 
Daher ist es wichtig, dass die Stadt Bonn Maßnahmen zum direkten Einsparen 
von Treibhausgasen prioritär behandelt und beschleunigt. Es muss endlich von 
der Produktion von Strategien und Papieren in einen Umsetzungsprozess 
eingestiegen werden. 
Mit der Auflage von Förderprogrammen kann zusätzlich die Öffentlichkeit 
erreicht und animiert werden, ebenfalls zeitnah in die Klimaneutralität zu 
investieren und weiteres Kapital hierfür gehoben werden. 
 
Die Klimaneutralität ist nur erreichbar, wenn eine freiwillige Veränderung des 
Mobilitätsverhaltens eintritt. Dafür ist eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots 
deutlich über die Lead-City-Maßnahmen erforderlich und ausreichend 
Schnittstellen wie z.B. Park & Ride-Anlagen notwendig. Der ÖPNV muss 
taktverdichtet, verständlicher, verlässlicher, sauberer, bequemer und 
kostengünstiger werden.  
  
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (3)

16.03.2023 Hauptausschuss
TOP 6.6.11 Empfehlung

Beschluss: ohne Votum

Zur Sitzung
21.03.2023 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 6.2.57 Empfehlung

Beschluss: abgelehnt

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 5.23.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
222006-76 AA
Typ
Änderungsantrag
Datum
16.03.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40