222006-76 AA
CDU-Änderungsantrag: Ergänzung der Beschlussvorlage, Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006
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Änderungsantrag öffentlich 222006-76 AA —— Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Julia Polley Jürgen Wehlus Christian Gold CDU-Änderungsantrag: Ergänzung der Beschlussvorlage, Zielbeschluss Bonner Klimaplan Antrag zur Vorlage 222006 Beratungsfolge Hauptausschuss 16.03.2023 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Empfehlung Rat 23.03.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird um die fett gedruckten Sätze ergänzt: 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt das Gutachten zur gesamtstädtischen Klimaneutralität (Anlage 1 bis 3) zur Kenntnis und bestätigt das Ziel der Klimaneutralität Bonns bis 2035 unter Einhaltung des 1,5-Grad-Budget-Ziels. Diese Kenntnisnahme bedeutet keine generelle Zustimmung zu allen Aussagen oder Maßnahmen der Anlagen 1-3. Das Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung Bonns und ihrer Tochterunternehmen ist bis 2035 gemäß dem Ratsbeschluss aus 2019 umzusetzen. Dabei ist der Klimaplan so zu gestalten, dass die Stadt Bonn deutlich erkennbar eine Vorreiterrolle einnimmt. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 bezogen auf die Stadtgesellschaft sollte vorangetrieben werden, kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich die von übergeordneten Ebenen gesetzten Rahmenbedingungen so ändern, dass dies möglich erscheint (z.B. durch die Erhöhung von Fördermitteln). Seite 1 von 4 Seite 2 —— 2. Der Rat der Bundesstadt Bonn beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ der Bonner Stadtverwaltung (Anlage 2). Vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten sind die erforderlichen Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien einzubringen. Bei den Aktivitäten aus dem "Arbeitsprogramm Klimaschutz" (Anlage 2) müssen die Schwerpunkte auf die direkte Einsparung von CO2 innerhalb der Stadtverwaltung und den städtischen Tochtergesellschaften sowie auf die Bereitstellung von Mitteln für Förderprogramme gesetzt werden. Die energetische Sanierung der Gebäude muss sichtbar vorankommen. Eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes muss im Rahmen des Arbeitsprogramms durch konkrete Maßnahmen geplant, entwickelt und umgesetzt werden, so dass ein Umstieg bequemer und attraktiver wird. Bei allen Aktivitäten ist der soziale Faktor zu berücksichtigen, um größtmögliche Akzeptanz zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktivitäten aus diesen Schwerpunktbereichen nach ihrem tatsächlichen Wirkungsgrad zu priorisieren. Diese Übersicht ist den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen und ersetzt nicht o.g. Beschlussvorlagen, die vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten einzubringen sind. 3. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz für die Jahre 2023/24 konsumtiv insgesamt 22,2 Mio. € und investiv insgesamt 27,6 Mio. € erforderlich sind. Die Verwaltung hat diese Mittel im Entwurf des Doppelhaushalts 2023/24 eingestellt. Diese Mittel werden zugunsten des Hauptausschusses gesperrt und erst im Rahmen der Beschlussvorlagen für die jeweiligen Aktivitäten freigegeben. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen größtenteils für neu zu definierende Förderprogramme eingesetzt werden oder existierende Förderprogramme stärken. Die Ausführungsbestimmungen sind jeweils durch Beschlussfassung der zuständigen Gremien festzulegen. 4. Das mit dem Klimaplan beauftragte Konsortium hat ermittelt, dass für die Seite 2 von 4 Seite 3 —— Umsetzung des Arbeitsprogramms Klimaschutz ein Gesamtpersonalbedarf von 168 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt zur Kenntnis, dass davon ca. 55 zusätzliche VZÄ in der Kernverwaltung notwendig sein werden. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen sind über eine Nachmeldung zur Fortschreibung des Stellenplans 2023/24 zu schaffen. Die Verwaltung hat für Personalkosten für das Jahr 2023 insgesamt 1 Mio. € und für das Jahr 2024 insgesamt 5 Mio. € (für dann ca. 55 VZÄ) im Entwurf des Doppelhaushalts 2023/24 eingestellt und in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Diese Stellen werden zugunsten des Hauptausschusses gesperrt und erst nach entsprechender Beschlussfassung über die jeweiligen Aktivitäten des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ freigegeben. Hierbei legt die Verwaltung jeweils dar, ob es möglich wäre, die jeweilige Aufgabe durch bestehende Strukturen, in interkommunaler Zusammenarbeit oder über einen Dienstleister durchführen zu lassen und wie hoch die Schätzkosten für einen Dienstleister wären. 5. Über die Umsetzung, Zielerreichung und Wirksamkeit des Klimaplan 2035 wird in den politischen Gremien jährlich berichtet und ein geeignetes digitales Monitoring-Tool eingeführt. Auf Basis der Berichte wird eine Fortschreibung des Klimaplans erarbeitet, welche beschreibt, wie die Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien in den Beschlussvorlagen für die jeweiligen Aktivitäten, die genauen Jahreszwischenziele inklusive der zu erwartenden CO2- Einsparung darzustellen. Es muss leicht erkenntlich sein, ob Zeitpläne eingehalten werden oder ob eine Beschleunigung notwendig ist, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Begründung Die Stadtverwaltung Bonn und ihre Tochtergesellschaften müssen anders als bislang erkennbar eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaneutralität einnehmen. Auf diese hat der Rat und die Stadtverwaltung direkten Einfluss. Bisher ist die Stadtverwaltung im Bereich Klimaneutralität eher Schlusslicht. Obwohl der Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität 2035 bereits im November 2019 gefällt wurde, ist bis heute außer der Vorlage dieser 465 Seiten Papier nicht viel geschehen. Hierfür hat die Verwaltung 3 Jahre bzw. 1/5 der bis 2035 zur Verfügung stehenden Zeit benötigt. Seite 3 von 4 Seite 4 —— Lediglich 65 der 1035 Objekte des SGB sind mit PV-Anlagen ausgestattet, einige Objekte werden immer noch mit Ölheizungen betrieben. In Schulen und anderen städtischen Gebäuden lässt sich oftmals die Heizung nicht vernünftig regeln. Fenster der städtischen Gebäude haben teils noch Einfachverglasung. Daher ist es wichtig, dass die Stadt Bonn Maßnahmen zum direkten Einsparen von Treibhausgasen prioritär behandelt und beschleunigt. Es muss endlich von der Produktion von Strategien und Papieren in einen Umsetzungsprozess eingestiegen werden. Mit der Auflage von Förderprogrammen kann zusätzlich die Öffentlichkeit erreicht und animiert werden, ebenfalls zeitnah in die Klimaneutralität zu investieren und weiteres Kapital hierfür gehoben werden. Die Klimaneutralität ist nur erreichbar, wenn eine freiwillige Veränderung des Mobilitätsverhaltens eintritt. Dafür ist eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots deutlich über die Lead-City-Maßnahmen erforderlich und ausreichend Schnittstellen wie z.B. Park & Ride-Anlagen notwendig. Der ÖPNV muss taktverdichtet, verständlicher, verlässlicher, sauberer, bequemer und kostengünstiger werden. Anlage/n Keine Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 222006-76 AA
- Typ
- Änderungsantrag
- Datum
- 16.03.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40