254000
Förderung der Schwangerschaftsberatungsstelle der Pro Familia
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Sammeldokument öffentlich
5412 Zeichen
Beschlussvorlage
öffentlich
254000
Der Oberbürgermeister
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Förderung der Schwangerschaftsberatungsstelle
der Pro Familia
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
31.12.2025 Empfehlung
Rat 05.02.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Zuschuss an die Schwangerschaftsberatungsstelle der Pro Familia Bonn
wird ab dem Haushaltsjahr 2026 dem aktuellen Bedarf des Trägers nach
Aktualisierung der Landesförderung angepasst. Hierzu werden künftig
zusätzliche 1,23 Vollzeitstellenanteile mit bis zu 20 Prozent der
anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten gefördert.
Die städtische Förderung des Trägers im Bereich Sexualpädagogik geht
zukünftig in dem Zuschuss „Förderung Schwangerschaftsberatung und
sexualpädagogische Prävention“ auf. Der Träger führt die Tätigkeit der
Youthworker im Rahmen der Schwangerschaftsberatung im bisherigen Umfang
fort. Für das Haushaltsjahr 2026 werden die im Haushaltsplan vorgesehenen
Mittel zur Förderung des Youthwork-Bereichs entsprechend verlagert.
Begründung
Nach § 10 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) haben die Gesundheitsämter auf ein
ausreichendes Angebot an Schwangeren- und Elternberatung hinzuwirken und
einen Beratungsdienst für Schwangere und Eltern in sozialen und
gesundheitlichen Problemlagen vorzuhalten. Hierzu kooperiert die Verwaltung
seit langem mit den Bonner Schwangerschaftsberatungsstellen freier Träger, u.
a. der Pro Familia. Die Träger erhalten dafür eine städtische Förderung.
Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten nach § 219 Strafgesetzbuch in
Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG), dem
Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum
Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) sowie der Verordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen über die Finanzierungsbeteiligung an den Kosten
für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG
VO) eine Landesförderung.
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Nordrhein-Westfalen ist in Versorgungsgebiete auf der Ebene der
Regierungsbezirke aufgeteilt. Der Versorgungsschlüssel sieht für jedes
Versorgungsgebiet jeweils eine vollzeitbeschäftigte Beratungskraft pro 40.000
Einwohner vor. Die Zuteilung erfolgt auf Grundlage der Bevölkerungsstatistik
des Landes und wird alle 5 Jahre angepasst. Aufgrund der gewachsenen
Bevölkerung ist das Land verpflichtet, in der nächsten Förderphase ab 2026
zusätzliche Stellen im Bereich der Schwangerschaftsberatung zu finanzieren.
Insbesondere im Regierungsbezirk Köln ist ein höherer Bedarf zu verzeichnen.
In den Verhandlungen über die Stellenverteilung zwischen dem Land und den
Trägern der Schwangerenberatungsstellen wurde der Pro Familia Bonn ein
zusätzlicher Umfang von 1,23 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zugeteilt.
Nach § 4 SchKG haben die anerkannten Beratungsstellen Anspruch auf eine
angemessene öffentliche Förderung. Nach § 4 AG SchKG beträgt der
Förderanteil pro Beratungskraft 80 Prozent der angemessenen Personal- und
Sachkosten einer festangestellten vollzeitbeschäftigten Beratungskraft, für
Teilzeitbeschäftigte erfolgt eine anteilige Förderung. Dies lässt Raum für eine
ergänzende kommunale Förderung der ungedeckten Kosten von bis zu 20
Prozent.
Der städtische Haushaltsplan sieht für 2026 eine Förderung der
Schwangerenberatungsstelle in Höhe von 86.100 Euro vor. Diese Summe
deckt in der Prognose die Restkosten im Wesentlichen ab. Für die zusätzlichen
1,23 VZÄ entsteht der Pro Familia ein Bedarf für die Finanzierung der
ungedeckten Kosten in Höhe von 32.000 Euro jährlich, der durch kommunale
Mittel gedeckt werden soll.
Zusätzlich ist für den Bereich Youthwork ein städtischer Zuschuss in Höhe von
64.400 Euro vorgesehen.
Durch die Zusammenlegung der Arbeitsbereiche innerhalb der Pro Familia
Bonn wird das Beratungsangebot für Schwangere erhöht und das Angebot an
sexualpädagogischen Präventionsmaßnahmen für Schulen und
Jugendeinrichtungen kann im bisherigen Umfang beibehalten werden.
Die städtischen Zuschüsse werden ab 2026 zu einem Zuschuss „Förderung
Schwangerschaftsberatung und sexualpädagogische Prävention“
zusammengeführt und die Pro Familia Bonn mit insgesamt 118.100 Euro p. a.
gefördert. Für die Stadt ergibt sich dadurch ab dem Haushaltsjahr 2026 eine
Einsparung von 32.400 Euro p. a..
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2026
Produktgruppe
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.53.00 Gesundheitsförderung 1.53.00.07.01 Gesundheitsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- Deckung
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
FiPos in zustellen
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
118.100 EUR 1.53.00.07.01/
73.1000/
5300000
2026 0 EUR Innenauftrag
5300007
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
118.100 EUR
Anlage/n
Keine
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Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 254000
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 28.11.2025
- Erstellt
- 20.11.2025 14:37