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254000

Förderung der Schwangerschaftsberatungsstelle der Pro Familia

Beschlussvorlage 28.11.2025

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Sammeldokument öffentlich

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Beschlussvorlage 
öffentlich 
254000 
 
 
 
  
Der Oberbürgermeister 
 
 
—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
 
Federführung: 
53 Gesundheitsamt 
Dezernat: 
Dez. II 
 
 
 
Förderung der Schwangerschaftsberatungsstelle 
der Pro Familia 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Soziales, Migration und 
Gesundheit 
31.12.2025 Empfehlung 
Rat 05.02.2026 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Zuschuss an die Schwangerschaftsberatungsstelle der Pro Familia Bonn 
wird ab dem Haushaltsjahr 2026 dem aktuellen Bedarf des Trägers nach 
Aktualisierung der Landesförderung angepasst. Hierzu werden künftig 
zusätzliche 1,23 Vollzeitstellenanteile mit bis zu 20 Prozent der 
anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten gefördert. 
  
Die städtische Förderung des Trägers im Bereich Sexualpädagogik geht 
zukünftig in dem Zuschuss „Förderung Schwangerschaftsberatung und 
sexualpädagogische Prävention“ auf. Der Träger führt die Tätigkeit der 
Youthworker im Rahmen der Schwangerschaftsberatung im bisherigen Umfang 
fort. Für das Haushaltsjahr 2026 werden die im Haushaltsplan vorgesehenen 
Mittel zur Förderung des Youthwork-Bereichs entsprechend verlagert. 
  
 
Begründung 
Nach § 10 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes 
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) haben die Gesundheitsämter auf ein 
ausreichendes Angebot an Schwangeren- und Elternberatung hinzuwirken und 
einen Beratungsdienst für Schwangere und Eltern in sozialen und 
gesundheitlichen Problemlagen vorzuhalten. Hierzu kooperiert die Verwaltung 
seit langem mit den Bonner Schwangerschaftsberatungsstellen freier Träger, u. 
a. der Pro Familia. Die Träger erhalten dafür eine städtische Förderung. 
Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten nach § 219 Strafgesetzbuch in 
Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG), dem 
Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum 
Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) sowie der Verordnung des 
Landes Nordrhein-Westfalen über die Finanzierungsbeteiligung an den Kosten 
für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG 
VO) eine Landesförderung. 
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Seite 2  
 
 
—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Nordrhein-Westfalen ist in Versorgungsgebiete auf der Ebene der 
Regierungsbezirke aufgeteilt. Der Versorgungsschlüssel sieht für jedes 
Versorgungsgebiet jeweils eine vollzeitbeschäftigte Beratungskraft pro 40.000 
Einwohner vor. Die Zuteilung erfolgt auf Grundlage der Bevölkerungsstatistik 
des Landes und wird alle 5 Jahre angepasst. Aufgrund der gewachsenen 
Bevölkerung ist das Land verpflichtet, in der nächsten Förderphase ab 2026 
zusätzliche Stellen im Bereich der Schwangerschaftsberatung zu finanzieren. 
Insbesondere im Regierungsbezirk Köln ist ein höherer Bedarf zu verzeichnen. 
In den Verhandlungen über die Stellenverteilung zwischen dem Land und den 
Trägern der Schwangerenberatungsstellen wurde der Pro Familia Bonn ein 
zusätzlicher Umfang von 1,23 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zugeteilt. 
Nach § 4 SchKG haben die anerkannten Beratungsstellen Anspruch auf eine 
angemessene öffentliche Förderung. Nach § 4 AG SchKG beträgt der 
Förderanteil pro Beratungskraft 80 Prozent der angemessenen Personal- und 
Sachkosten einer festangestellten vollzeitbeschäftigten Beratungskraft, für 
Teilzeitbeschäftigte erfolgt eine anteilige Förderung. Dies lässt Raum für eine 
ergänzende kommunale Förderung der ungedeckten Kosten von bis zu 20 
Prozent. 
Der städtische Haushaltsplan sieht für 2026 eine Förderung der 
Schwangerenberatungsstelle in Höhe von 86.100 Euro vor. Diese Summe 
deckt in der Prognose die Restkosten im Wesentlichen ab. Für die zusätzlichen 
1,23 VZÄ entsteht der Pro Familia ein Bedarf für die Finanzierung der 
ungedeckten Kosten in Höhe von 32.000 Euro jährlich, der durch kommunale 
Mittel gedeckt werden soll. 
Zusätzlich ist für den Bereich Youthwork ein städtischer Zuschuss in Höhe von 
64.400 Euro vorgesehen. 
Durch die Zusammenlegung der Arbeitsbereiche innerhalb der Pro Familia 
Bonn wird das Beratungsangebot für Schwangere erhöht und das Angebot an 
sexualpädagogischen Präventionsmaßnahmen für Schulen und 
Jugendeinrichtungen kann im bisherigen Umfang beibehalten werden. 
Die städtischen Zuschüsse werden ab 2026 zu einem Zuschuss „Förderung 
Schwangerschaftsberatung und sexualpädagogische Prävention“ 
zusammengeführt und die Pro Familia Bonn mit insgesamt 118.100 Euro p. a. 
gefördert. Für die Stadt ergibt sich dadurch ab dem Haushaltsjahr 2026 eine 
Einsparung von 32.400 Euro p. a.. 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
  
Haushaltsjahr 2026 
  
Produktgruppe 
  
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 
1.53.00 Gesundheitsförderung 1.53.00.07.01 Gesundheitsförderung 
  
Investive Kosten der Maßnahme 
  
  Brutto Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- Deckung 
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Seite 3  
 
 
—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
FiPos in zustellen 
Auszahlungen           
Einzahlungen           
Investiver  
Finanzsaldo 
          
  
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten 
  
  Brutto Finanzstelle / 
FiPos 
Veranschlagt 
in 
Noch bereit-
zustellen 
Deckung 
Auszahlungen /  
Aufwendungen 
118.100 EUR 1.53.00.07.01/ 
73.1000/ 
5300000 
2026 0 EUR Innenauftrag 
5300007 
Einzahlungen /  
Erträge 
          
Haushaltsbelastung 
jährlich 
118.100 EUR         
  
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (2)

Empfehlung
Entscheidung Entscheidung

Details

Vorlagen-Nr.
254000
Typ
Beschlussvorlage
Datum
28.11.2025
Erstellt
20.11.2025 14:37