V/0662/2010
Umstrukturierung Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM)
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Beschlussvorlage
18881 Zeichen
V/0662/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Umstrukturierung Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM)
Beratungsfolge
23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
28.09.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Regelungen zum Verlustausgleich zwischen der Stadt Münster/den Stadtwerken und der
RVM werden zur Kenntnis genommen.
2. Beschlüsse zur Umstrukturierung
2.1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Bericht zur vorgesehenen Umstrukturierung der
Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) zur Kenntnis.
2.2. Der Rat der Stadt Münster erklärt sein Einverständnis, dass der RVM einen Teil des
bisher vom LWL (vertreten durch die We stfälisch-Lippische Vermögensverwaltungsge-
sellschaft (WLV)) an der Westfälischen Verkehrsgesellschaft (WVG) gehaltenen Ge-
schäftsanteils durch Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von 1.257.142,86 € erwirbt und
danach eine Beteiligung in Höhe von 29,14 % an der WVG hält.
2.3. Der Übertragung des Geschäftsanteils der WVG an der RVM in Höhe von 2.102.073,13
€ auf die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf durch Sachwertausschüttung
aus der Kapitalrücklage der WVG wird zugestimmt.
2.4. Der Übertragung der Gesellschaftsanteile der Kreise an der WVG in Höhe von je 7 %
zu einem Buchwert von je 155.020 € auf die Regionalgesellschaften RVM, RLG, VKU
wird zugestimmt.
3. Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages
Der Rat stimmt dem neu gefassten Gesellschaftsvertrag der RVM zu (Anlage 1) und nimmt die
„Darstellung wesentlicher Unterschiede der RVM-Satzungen alt und neu“ zur Kenntnis (Anlage
2). Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Gesellschafterstruktur der RVM durch Reduzie-
rung der Anzahl der Gesellschafter wesentlich verändert hat (vgl. Anlage 3).
Vorlagen-Nr.:
V/0662/2010
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Janetzki
Ruf:
492 20 10
E-Mail:
JanetzkiA@stadt-muenster.de
Datum:
06.09.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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4. Der Vertreter der Stadt Münster in der Ge sellschafterversammlung der RVM wird ermächtigt,
die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
5. Besetzung im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung
5.1 Als Vertreter der Stadt Münster im Aufsichtsrat der RVM wird entsandt:
Herr Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
5.2 Als zweiter Vertreter im Aufsichtsrat der RVM wird entsandt:
Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Münster GmbH
5.3 Als Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung wird entsandt:
Herr Stadtdirektor Hartwig Schultheiß
5.4 Als Stellvertreter der Stadt Münster für Herrn Stadtdirektor Schultheiß in der Gesell-
schafterversammlung wird entsandt: Herr Michael Milde
Begründung:
Zu 1.:
Beteiligung der Stadt Münster an der RVM
Die Stadt Münster ist mit einem Anteil von 4,02 % an der RVM direkt beteiligt. Dabei basierte die
Beteiligung der Stadt Münster am Verlustausgleich der Regionalverkehr Münsterland GmbH
(RVM) zunächst auf einem Vertrag, der im Jahr 1998 abgeschlossen wurde, und den der HFA
gem. Ratsvorlage Nr. 910/98 zur Kenntnis genommen hat.
Gem. Vorlage Nr. V/0914/2004 wurde dem HFA am 8.12.2004 über eine Neuregelung der Beteili-
gung der Stadt Münster an der Finanzierung von ÖPNV-Leistungen in Münster/Münsterland be-
richtet. Danach war nunmehr mit allen Beteiligten ein neues Modell verabredet worden, dessen
Inhalt ein Betriebsführungsvertrag zwischen der RVM und den Stadtwerken ist. Dieser bezieht das
Leistungspaket der RVM-Regionallinien in ein angemessenes Leistungspaket von Stadt- und Re-
gionalverkehr mit ein. Diese Regelung lautet wie folgt:
„Die von diesen Regelungen nach Münster einbrec henden Buslinien der RVM werden künftig auf
der Grundlage von Gemeinschaftskonzessionen der Stadtwerke und der RVM betrieben und ver-
antwortet. Stadtwerke und RVM übernehmen zukünftig anteilig die aus dem Betrieb dieser Linien
resultierenden Defizite, wobei die Verlustübernahme durch die Stadtwerke der Höhe nach be-
grenzt ist (max. 800 T€ pro Jahr). Die Verlustbeteiligung wird jährlich aktualisiert, damit verbesser-
te Wirtschaftsergebnisse auf den Gemeinschaftslinien im Verhältnis auch den Defizitausgleich der
Stadtwerke reduzieren.“ Dies hatte zur Folge, dass aufgrund der erfolgreichen wirtschaftlichen
Betriebsführung der tatsächliche Verlustausgleich geringer ausfiel (2009: 544,5 T€). Diese Rege-
lung wird für die zukünftigen Verlustausgleichszahlungen fortbestehen.
Zu 2:
a. Ausgangslage
Durch den beabsichtigten Rückzug des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) aus dem
Gesellschafterkreis der Westfälischen Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) sowie zur Sicherstellung
einer europarechtskonformen Betrauung der Regionalgesellschaften durch die Kreise als Aufga-
benträger sind gesellschaftsrechtliche Änderungen in den Regionalgesellschaften Regionalverkehr
Münsterland GmbH (RVM), Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) und Verkehrsgesellschaft
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Kreis Unna GmbH (VKU) erforderlich. Im einzelnen sind dies die Übernahme der Gesellschaftsan-
teile des LWL durch die Regionalgesellschaften sowie verschiedene Schritte zur Restrukturierung
der WVG-Gruppe mit dem Ziel, dass die Kreise als Gesellschafter der RVM eine qualifizierte
Mehrheit von 75 % am Gesellschaftskapital der RVM erreichen.
Durch verschiedene gesetzliche Vorgaben hat sich in den vergangenen Jahren die Landschaft in
den Zuständigkeiten für Aufgabenwahrnehmungen in den Bereichen des öffentlichen Personen-
nahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenpersonennahv erkehrs (SPNV) insoweit geändert, dass
heute überwiegend den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen Aufgabenträger-
funktionen obliegen. Sie sind insbesondere zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestal-
tung des ÖPNV (§ 3 des Gesetzes über den ÖPNV in NRW). Dies führt dazu, dass zunehmend die
kommunalen Aufgabenträger und für den ländlichen Bedienungsraum die Kreise, die wichtigen
Entscheidungen im ÖPNV treffen oder doch maßgeblich beeinflussen. Angesichts dieser Entwick-
lung hat der für Beteiligungen beim LWL zuständige Landesausschuss beschlossen, dass sich der
LWL aus seiner Beteiligung an der WVG zurückzieht.
Eine europarechtskonforme Betrauung der RVM mit Personenverkehrsdienstleistungen durch die
Kreise gem. Artikel 5 der EU-Verordnung VO/1370/07 kann nur dann erreicht werden, wenn diese
als Aufgabenträger eine „Kontrolle“ über die Regionalgesellschaften ausüben, die der Kontrolle
über ihre eigenen Dienststellen entspricht . Die Vergabe der Verkehrsdienstleistungen an die Re-
gionalgesellschaften erfolgt dann im Wege eines sog. Öffentlichen Dienstleistungsauftrages, d.h.
sie wird praktisch wie eine gemeinsame Dienststelle der Kreise behandelt. Eine „Kontrolle“ wird
dann ausgeübt, wenn die Gesellschafter der jeweiligen Regionalgesellschaft zusammen über eine
qualifizierte Mehrheit von 75 % entweder über das Gesellschaftskapital oder die Stimmrechte ver-
fügen.
Zur Erlangung dieser Mehrheit und mit dem Ziel der Entflechtung der Beteiligungsstrukturen in der
WVG-Gruppe soll die WVG ihre heutigen Beteiligungen an den Regionalgesellschaften aufgeben
und auf die Kreise übertragen. Bei der RVM bedeutet dies, dass nach der Übertragung des Ge-
sellschaftsanteils der WVG an der RVM in Höhe von 29, 16 % auf die Kreise Borken, Coesfeld,
Steinfurt Warendorf, diese dann insgesamt über einen Anteil von 68,3 % an der RVM verfügen.
Durch beabsichtigte Erwerbe weiterer Anteile an der RVM durch die Kreise wird sich dort ab-
schließend eine qualifizierte Mehrheit von 75 % ergeben.
Die weitere Umstrukturierung führt im Ergebnis dazu, dass einerseits die WVG ihre Beteiligung an
den Regionalgesellschaften aufgibt und andererseits die Kreise ihre Beteiligungen an der WVG
aufgeben. Diese Beteiligungsvorgänge spielen sich alle innerhalb des Gesellschafterkreises von
WVG und RVM ab, indem ohne weiteren Geldfluss heutige Beteiligungsanteile gegenseitig über-
tragen werden. Nach Umsetzung aller dargestellten Schritte wird die europarechtskonforme Ver-
gabe von Verkehrsdienstleistungen an die RVM erreicht und die neu strukturierte WVG wird von
den Regionalgesellschaften RVM, RLG und VKU unternehmerisch geführt.
Die Stadt Münster übt dann zusätzlich über ihre Gesellschafterfunktion in der RVM Einfluss auf die
Belange in der WVG, die dann ein Tochterunternehmen der RVM ist, indirekt aus.
b. Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG)
Die WVG ist eine kommunal gesteuerte Gesellschaft mit Sitz in Münster, die am 01.01.1970 ge-
gründet worden ist. Unternehmenszweck ist gem. § 2 des Gesellschaftsvertrages „Die Förderung
und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Verkehrsräumen der Gesellschafter sowie die
Koordinierung und Rationalisierung angeschlossener Verkehrsbetriebe. Zu diesem Zweck über-
nimmt die Gesellschaft insbesondere die Geschäfts- und Betriebsführung für die Regionalverkehr
Münsterland GmbH (RVM), Regionalverkehr Ruhr-L ippe GmbH (RLG), Verkehrsgesellschaft Kreis
Unna mbH (VKU), Westfälische Landes-Eisenbahn mbH (WLE) mit allen Rechten und Pflichten
der gesetzlichen Bestimmungen und Anordnungen de Aufsichtsbehörden und im Namen und auf
Rechnung eines jeden Betriebes. …“
Die Gesellschafterstruktur der WVG ergibt sich aktuell wie folgt:
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• Hauptgesellschafter ist der Landesverband Westfalen-Lippe mit 51 %
(wobei die Beteiligung von einer Eigengesellschaft des LWL, der
Westfälisch-Lippischen VermögensverwaltungsgesellschaftmbH (WLV),
gehalten wird)
• Die im Bedienungsraum der Regionalgesellschaften liegenden 7 Kreise
mit je 7 % , Hochsauerlandkreis und Soest (für die RLG),Unna (für die VKU),
Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf (für die RVM) 49 %
Der WVG obliegen heute im wesentlichen Aufgaben in den Bereichen Personalgestellung für Füh-
rungspositionen in den Regionalgesellschaften, Angebots- / Tarifplanung, Bilanzierungs-
/.Finanzplanungs-/Buchungs- und Abschlussangelegenheiten, Technische Lei-
tung/Fahrzeugplanung, Datenverarbeitung und Controlling für die Regionalgesellschaften. Resul-
tierend aus den Aufgabenstellungen verfügt die WVG über keine eigenen operativen Erträge. Die
Finanzierung erfolgt auf der Grundlage von Betriebs- und Geschäftsführungsverträgen mit den
drei Regionalgesellschaften, die für die Leistungen der WVG entsprechenden Aufwendungsersatz
leisten.
Neben dem Aufwendungsersatz von Seiten der R egionalgesellschaften gewährt der Landschafts-
verband Westfalen-Lippe, der seit 1973 Gesellschafter der WVG ist, bisher der WVG eine jährliche
Zuwendung in Höhe von rd. 128 T€ u. a. für Koordinierungs- und Harmonisierungsmaßnahmen im
Rahmen des Verkehrsverbundes der Unternehmen. Zu der derzeit bestehenden Gesellschafter-
struktur vergleiche das folgende Schaubild 1:
c. Umsetzungsschritte zur Erreichung der gewünschten Beteiligungsstruktur
Schritt 1: Übertragung der Anteile des LWL (hier WLV) an der WVG an die Regionalgesellschaf-
ten RVM, RLG und VKU
In der Sache haben in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche stattgefunden, in denen
es schwerpunktmäßig um die Höhe des vom LWL beanspruchten Wertausgleichs für die Aufgabe
seiner Beteiligung an der WVG ging. Eine Bewertung der WVG durch die Wirtschaftsprüfungsge-
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sellschaft Bergmann, Kauffmann & Partner (BKP), Dortmund, führt zu einem Eigenkapital der
WVG in Höhe von rd. 6.890 T€, dass sich wie folgt zusammensetzt:
Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) 2.217 T€
(davon LWL 1.129.360 €, 7 Kreise mit je 155.020 €=1.085.140 €)
Kapitalrücklage 4.676 T€
6.890 T€
Der Wirtschaftsprüfer war in seiner Stellungnahme nach Gegenrechnung von Verbindlichkeitenpo-
sitionen zu dem Ergebnis gekommen, dass der LWL mit seinem Anteil am Stammkapital von 51 %
rechnerisch einen Ausgleich in Höhe von rd. 3,4 Mio. € beanspruchen könnte. Nach weiteren Ge-
sprächen mit Vertretern der Kreise, des LWL und der WVG ist vereinbart worden, einen Wertaus-
gleich für die Übernahme der Beteiligung des Landschaftsverbandes in Höhe von 2,2 Mio. € zu
leisten.
Die Regionalgesellschaften RVM, RLG und VKU sollen den bisher vom LWL gehaltenen Anteil an
der WVG erwerben. Bezüglich der Aufteilung des an den LWL zu leistenden Betrages von 2,2
Mio. € besteht Einvernehmen, dass entsprechend der Anzahl der an den Regionalgesellschaften
beteiligten Kreise die Kaufpreiszahlung im Verhältnis 4 : 2 : 1 wie folgt zu leisten ist:
RVM (für 4 Kreise) 1.257.142,86 €
RLG (für 2 Kreise) 628.571,43 €
VKU (für 1 Kreis) 314.285,71 €
2.200.000,00 €
Nach dem Rückzug des LWL aus dem Gesellschafterkreis halten die Regionalgesellschaften den
bisherigen 51 %-Anteil des LWL und die sieben Kreise weiterhin je 7 % des Stammkapitals. Nun-
mehr hat die WVG folgende (vorübergehende) Beteiligungsstruktur:
Gesellschafter Anteil am Stammkapital
€ %___
RLG 322.674 14,57
RVM 645.349 29,14
VKU 161.337 7,29
Hochsauerlandkreis 155.020 7,00
Kreis Soest 155.020 7,00
Kreis Unna 155.020 7,00
Kreis Borken 155.020 7,00
Kreis Coesfeld 155.020 7,00
Kreis Steinfurt 155.020 7,00
Kreis Warendorf 155.020 7,00
Gesellschaftskapital insgesamt 2.214.500 100,00
Die RVM ist nun mit einem Anteil von 29,14 % am Stammkapital der WVG beteiligt. Die Stadt
Münster ist über die RVM nunmehr indirekt an der WVG beteiligt. Vergleiche hierzu das folgende
Schaubild 2:
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Schritt 2: Übertragung des Geschäftsanteile der WVG an den Regionalgesellschaften RVM, RLG
und VKU auf die Kreise
Die Übertragung der Anteile der WVG an den Regionalgesellschaften auf die sieben Kreise erfolgt
im Wege einer Sachwertausschüttung der WVG aus ihrer Kapitalrücklage. Das heißt, dass die
WVG ihre wertmäßig in der Kapitalrücklage enthaltene Beteiligung z.B. an der RVM an die Kreise
Steinfurt, Warendorf, Coesfeld und Borken ausschütte t. Hierbei handelt es sich um eine sog. Dis-
proportionale Ausschüttung, an der nur die Kreise als Gesellschafter der WVG teilnehmen. Nicht
teilnahmeberechtigt sollen die Regionalgesellschaften sein, die mit dem Erwerb der bisher vom
LWL gehaltenen Anteile an der WVG ebenfalls Gesellschafter der WVG sind.
Die Sachwertausschüttung von insgesamt 4.683.076,51 € entfällt wie folgt auf die Regionalgesell-
schaften:
RLG 1.613.913,38 €
VKU 966.990,00 €
RVM 2.102.173,13 €
4.683.076,51 €
Durch die Aufgabe der Beteiligung der WVG an den Regionalgesellschaften reduziert sich der
Wert der WVG um die Ausschüttung. Die Neubewertung der WVG betrifft aber auch die RVM, die
mit Anschaffungskosten in Höhe von 1.257.142,86 € anteilig den zuvor vom LWL gehaltenen Ge-
sellschaftsanteil an der WVG erworben hat. Ebenso wie die Kreise muss die RVM nach Durchfüh-
rung der Sachwertausschüttung ihre Beteiligung neu bewerten. Nach Durchführung der Sachwert-
ausschüttung reduziert sich der Wert der WVG im Wesentlichen auf das Stammkapital zzgl. eines
geringen Restbetrages in der Kapitalrücklage.
Nach Abwicklung der dargestellten Vorgänge ist die WVG nicht mehr Gesellschafter der Regional-
gesellschaften und damit nicht mehr Gesellschafter der RVM. Vergleiche hierzu das folgende
Schaubild:
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Schritt 3: Übertragung der Gesellschaftsanteile der Kreise an der WVG auf die Regionalgesell-
schaften RVM, RLG, VKU
Die weitere Umstrukturierung der WVG beinhaltet die Übertragung der Gesellschaftsanteile der
Kreise an der WVG auf die Regionalgesellschaften. Mit diesem Schritt wird die Rolle der WVG als
Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen ausschließlich für die Regionalgesellschaften
umgesetzt. Nun findet eine ausschließliche Steuerung der WVG durch die Regionalgesellschaften
statt. Gleichzeitig führt der Vorgang zu einer Entflechtung der bisherigen komplexen Beteiligungs-
struktur der WVG-Gruppe. In bilanzieller Hinsicht wird die heutige Beteiligung der Kreise von je
7 % am Gesellschaftskapital der WVG zu Buchwert, d. h. in Höhe von je 155.020 €, an die Regio-
nalgesellschaften unbar, durch eine verdeckte Einlage in die Kapitalrücklage der Regionalgesell-
schaften übertragen. Mit diesem Umsetzungsschritt erhöht sich der Gesellschaftsanteil der RVM
an der WVG von vorher 29,14 % um 28 % (vier Kreisanteile zu je 7 %) auf nunmehr 57,14 %. Ver-
gleiche hierzu das folgende Schaubild:
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Zielstruktur: In der angestrebten Struktur sind die Regionalgesellschaften alleinige Gesellschafter
der WVG. Die Anteile der Kreise an den Regionalgesellschaften sind zukünftig so hoch, dass eine
europarechtskonforme Vergabe möglich ist. Die Stadt Münster als Gesellschafterin der RVM ist
nunmehr mittelbare Gesellschafterin der WVG. Vergleiche hierzu das folgende Schaubild:
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Zu 3.
Im Zuge der Neustrukturierung der RVM musste der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst
werden (Anlage 1). Die Änderungen werden dargestellt in der in der Anlage 2 beigefügten „Darstel-
lung wesentlicher Unterschiede der RVM-Satzungen alt und neu“. Die Gesellschafterstruktur hat
sich wesentlich verändert. Die Zahl der Gesellschafter ist erheblich kleiner geworden (vgl. Anlage
3).
Zu 4.
Der neue Gesellschaftsvertrag für die RVM sieht zukünftig für die Stadt Münster zwei Aufsichts-
ratsmandate vor. Bisher war Herr Stadtdirektor Schultheiß Vertreter der Stadt Münster und zwar
sowohl im Aufsichtsrat als auch in der Gesellschafterversammlung der RVM. Dieses sollte bestä-
tigt werden. Ferner wird vorgeschlagen, künftig Herrn Dr. Müller-Tengelmann, Geschäftsführer der
Stadtwerke Münster, als zweites Mitglied im Aufsichtsrat zu entsenden. Als Stellvertreter von Herrn
Stadtdirektor Schultheiß in der Gesellschafterversammlung wird Herr Michael Milde vorgeschla-
gen.
Weiteres Procedere:
Zu den Beschlusspunkten unter Punkt 2 Beschlüsse zur Umstrukturierung liegen Beschlüsse des
Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der RVM vor. In diesen Sitzungen hat der Ver-
treter der Stadt Münster unter dem Vorbehalt des Beschlusses durch den Rat der Stadt Münster
den Beschlussvorschlägen zugestimmt.
Der neu gefasste Gesellschaftervertrag der RVM soll in der Aufsichtsratssitzung am 1. Oktober
sowie in der Gesellschafterversammlung am 25. Oktober beraten werden.
I. V.
gez. Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0662/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37