241872-01 ST
Bürgerantrag: Einfriedung weiterer Hundefreilaufzonen
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Sammeldokument öffentlich
2423 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241872-01 ST Die Oberbürgermeisterin — — Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einfriedung weiterer Hundefreilaufzonen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Anliegen des Bürgerantrages ist nachvollziehbar. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass auch auf Hundefreilaufflächen der §2 Abs.1 Landeshundegesetz (LHundG NRW) gilt, wonach Hunde stets so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Somit darf ein Hund nur dann freigelassen werden, wenn er ausreichend die Grundbefehle beherrscht. Bei Beherrschen dieser Befehle ist keine Umzäunung notwendig. Erfahrungen, auch in anderen Städten, haben gezeigt, dass auf umzäunten Flächen vermehrt Hunde abgeleint werden, welche die Grundbefehle nicht beherrschen und es infolge zu Problemen mit anderen Hunden und Personen kommt. Ebenfalls sind diverse Fällen aufgetreten, in welchen Hundehaltende ihren Hund hier unbeaufsichtigt laufen ließen und diesen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt am Tag abholten. Somit fördern Umzäunungen in einigen Fällen potentiell ordnungswidriges Verhalten. Die Sozialisierung, insbesondere von Junghunden und Welpen, sollte frühzeitig unter fachkompetenter Aufsicht in einer Hundeschule erlernt werden. Hier stehen auch umzäunte Flächen zur Verfügung. Kleine Hunde werden in der Regel deshalb nicht angeleint, weil Halterinnen und Halter befürchten, dass diese körperlich nicht gegen andere Hunde auf der Freilauffläche bestehen können. Diesbezüglich würde ein Zaun ebenfalls keine Abhilfe schaffen. Unabhängig hiervon, entstehen nach Aufstellen eines Zaunes, welches mit hohen Kosten verbunden ist, Unterhaltungskosten sowie ein erhöhter Aufwand in der Pflege. Die erforderlichen Ressourcen hierfür stehen aktuell nicht zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n Seite 1 von 2 Seite 2 — — Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 241872-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 22.11.2024
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40