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V/0252/2014

Zuschuss für Instandsetzungs- und -haltungskosten für das Sportbad der DJK Coburg

Vorlagen 06.03.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 46

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5540 Zeichen

V/0252/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschuss für Instandsetzungs- und -haltungskosten für das Sportbad der DJK Coburg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.03.2014 Sportausschuss Vorberatung 
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem DJK Bildungs- und Sportzentrum „Kardinal von Galen“ e. V. wird vorbehaltlich einer Bestät i-
gung des Vorstandes, dass die eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, ein finanzieller 
Ausgleich für den Einbau von Vorbaurollladen vor den Schiebetüren des Umkleidegebäudes im 
Sportbad i. H. v. 4.920,00 € gewährt. Die Maßnahme wird vor Beginn der Freibadsaison 2014 u m-
gesetzt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0802 Bäder 2014   
Investitionsmaßnah-
me 
0100 Beschaffung von G eräten u. 
Fahrzeugen für Bäder 
   
Auszahlungen      4.920  
Einzahlungen      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  - 4.920  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0252/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0252/2014 
 
 
Begründung: 
 
Durch Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 (öffentliche Beschlussvo rlage 
V/0864/2012) wurde die Abdeckung des Defizits aus dem Betrieb geregelt. Der Def izitausgleich 
wurde darüber hinaus vertraglich abgesichert (Anlage zur o. a. Beschlussvo rlage: Vertrag vom 
26.06.2013).  
 
Neben dem pauschalen städtischen Höchstzuschuss i. H. v. 160.000 € zum Ausgleich des D efizits 
aus dem Betrieb des Sportbades und der Bereitstellung eines „Risikotopfes“, der unter def inierten 
Voraussetzungen zum Einsatz kommen kann, wird in dem Vertrag vom 26.06.2013 folgendes g e-
regelt: 
 
 § 8 Instandsetzungs- und -haltungskosten 
Nach Saisonende im Herbst eines jeden Jahres findet eine gemeinsame Begehung des 
Freibades mit Vertretern der Stadt Münster und der DJK statt. Hierbei  sind die erforderl i-
chen Instandsetzungsarbeiten bzw. Instandhaltungskosten zu ermitteln. 
Sollten die finanziellen Möglichkeiten der DJK nicht ausreichen, die Instandha ltungskosten  
in voller Höhe zu tragen, muss die DJK einen finanziellen Ausgleich beantr agen. Dieses 
Verfahren ist auch bei künftigen baukostenrelevanten Ma ßnahmen anzuwenden. Die Stadt 
gewährt den Ausgleich nur, wenn der Rat der Stadt dies im Einzelfall beschlossen hat.  
 
Diese Regelung entspricht der Festsetzung aus dem Rahmenvertrag vom 07 .09.2007 (Ziffer 1.1, 
letzter Absatz des Vertrages).  
Am 21.11.2012 fand eine Begehung des Sportbades mit Vertretern des Sportamtes und der DJK 
zur Ermittlung der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten statt. Dabei sind die folgenden Instan d-
haltungs- und –setzungsbedarfe geltend gemacht worden:  
 
- Einbau von Vorbaurollladen vor den Schiebetüren des Umkleidegebäudes 
- Vergrößerung der Plattierung vor dem Kiosk 
- Plattierung des Fahrradplatzes incl. neuer Ständer vor dem Eingang zum Sportbad. 
 
Mit Blick auf die un terschiedlich einzuschätzende Dringlichkeit der einzelnen Maßnahmen ist – 
auch in Absprache mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten - mit 
dem DJK Bildungs - und Sportzentrum besprochen worden, jeweils nur eine Maßnahme pro Fre i-
badsaison, beginnend mit dem Jahr 2014, in Angriff zu nehmen und dem Rat zur Entscheidung 
über die jeweilige Gewährung eines finanziellen Ausgleichs vorzulegen.  
 
Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten hat aus hygienischen Grün-
den den Einbau von Rollladen vor den Schiebetüren des Umkleidegebäudes als vordringlich ei n-
gestuft, so dass ein derartiger Einbau nunmehr erfolgen soll. Die Spor tschule hat drei Angebote 
über die Kosten der Maßnahme eingeholt, wobei die günstigste Firma  4 .920,00 € für die erforder-
lichen Arbeiten in Rechnung stellen wird.

- 3 - 
V/0252/2014 
 
 
Die Leitung der DJK Sportschule hat dargelegt, dass die finanziellen Mittel des DJK Bi ldungs- und 
Sportzentrums nach dem Wegfall der kompletten Förderung durch den Ve rband der Deuts chen 
Diözesen nicht ausreichen, die Maßnahme selbst zu finanzieren. Auch im vergangenen Jahr sei es 
zu einem negativen Jahresabschluss gekommen. Die Entscheidung der Übernahme der Kosten für 
die Installation der Rollläden sollte abhängig gemacht werden von  einer Bestätigung des Vo r-
stands. Dieser wird am 17.03.2014 tagen. Es wird erwartet, dass eine entsprechende Bestätigung 
des Vorstands erfolgen wird.  
 
Vorbehaltlich der Bestätigung des Vorstand des DJK Bildungs- und Sportzentrums, dass die finan-
ziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, die Instandsetzungskosten für die Installation der Vorba u-
rollladen am Umkleidegebäude zu tragen, ist entsprechend der Regelung des § 8 des Vertrages 
vom 26.06.2013 ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 4.920,00 € zu  gewähren. Die ordnungsge-
mäße Verwendung des Betrages wird von Seiten der Sportverwaltung in Zusammenarbeit mit dem 
DJK Bildungs- und Sportzentrum „Kardinal von Galen“ e.V. sichergestellt.   
Rechtzeitig vor Beginn der Freibadsaisons 2015 und 2016 wird das Sportamt die dann vorgesehe-
nen Maßnahmen überprüfen und dem Rat zur Entscheidung vorlegen.   
 
 
I .V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

26.03.2014 Sportausschuss
TOP 3.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 48 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 46 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0252/2014
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37