V/0252/2014
Zuschuss für Instandsetzungs- und -haltungskosten für das Sportbad der DJK Coburg
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Beschlussvorlage
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V/0252/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Zuschuss für Instandsetzungs- und -haltungskosten für das Sportbad der DJK Coburg Beratungsfolge 26.03.2014 Sportausschuss Vorberatung 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem DJK Bildungs- und Sportzentrum „Kardinal von Galen“ e. V. wird vorbehaltlich einer Bestät i- gung des Vorstandes, dass die eigenen finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, ein finanzieller Ausgleich für den Einbau von Vorbaurollladen vor den Schiebetüren des Umkleidegebäudes im Sportbad i. H. v. 4.920,00 € gewährt. Die Maßnahme wird vor Beginn der Freibadsaison 2014 u m- gesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0802 Bäder 2014 Investitionsmaßnah- me 0100 Beschaffung von G eräten u. Fahrzeugen für Bäder Auszahlungen 4.920 Einzahlungen Summe aller Auszahlungen/Saldo - 4.920 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt- gruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0252/2014 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 19.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0252/2014 Begründung: Durch Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 (öffentliche Beschlussvo rlage V/0864/2012) wurde die Abdeckung des Defizits aus dem Betrieb geregelt. Der Def izitausgleich wurde darüber hinaus vertraglich abgesichert (Anlage zur o. a. Beschlussvo rlage: Vertrag vom 26.06.2013). Neben dem pauschalen städtischen Höchstzuschuss i. H. v. 160.000 € zum Ausgleich des D efizits aus dem Betrieb des Sportbades und der Bereitstellung eines „Risikotopfes“, der unter def inierten Voraussetzungen zum Einsatz kommen kann, wird in dem Vertrag vom 26.06.2013 folgendes g e- regelt: § 8 Instandsetzungs- und -haltungskosten Nach Saisonende im Herbst eines jeden Jahres findet eine gemeinsame Begehung des Freibades mit Vertretern der Stadt Münster und der DJK statt. Hierbei sind die erforderl i- chen Instandsetzungsarbeiten bzw. Instandhaltungskosten zu ermitteln. Sollten die finanziellen Möglichkeiten der DJK nicht ausreichen, die Instandha ltungskosten in voller Höhe zu tragen, muss die DJK einen finanziellen Ausgleich beantr agen. Dieses Verfahren ist auch bei künftigen baukostenrelevanten Ma ßnahmen anzuwenden. Die Stadt gewährt den Ausgleich nur, wenn der Rat der Stadt dies im Einzelfall beschlossen hat. Diese Regelung entspricht der Festsetzung aus dem Rahmenvertrag vom 07 .09.2007 (Ziffer 1.1, letzter Absatz des Vertrages). Am 21.11.2012 fand eine Begehung des Sportbades mit Vertretern des Sportamtes und der DJK zur Ermittlung der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten statt. Dabei sind die folgenden Instan d- haltungs- und –setzungsbedarfe geltend gemacht worden: - Einbau von Vorbaurollladen vor den Schiebetüren des Umkleidegebäudes - Vergrößerung der Plattierung vor dem Kiosk - Plattierung des Fahrradplatzes incl. neuer Ständer vor dem Eingang zum Sportbad. Mit Blick auf die un terschiedlich einzuschätzende Dringlichkeit der einzelnen Maßnahmen ist – auch in Absprache mit dem Amt für Gesundheit, Veterinär - und Lebensmittelangelegenheiten - mit dem DJK Bildungs - und Sportzentrum besprochen worden, jeweils nur eine Maßnahme pro Fre i- badsaison, beginnend mit dem Jahr 2014, in Angriff zu nehmen und dem Rat zur Entscheidung über die jeweilige Gewährung eines finanziellen Ausgleichs vorzulegen. Das Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten hat aus hygienischen Grün- den den Einbau von Rollladen vor den Schiebetüren des Umkleidegebäudes als vordringlich ei n- gestuft, so dass ein derartiger Einbau nunmehr erfolgen soll. Die Spor tschule hat drei Angebote über die Kosten der Maßnahme eingeholt, wobei die günstigste Firma 4 .920,00 € für die erforder- lichen Arbeiten in Rechnung stellen wird. - 3 - V/0252/2014 Die Leitung der DJK Sportschule hat dargelegt, dass die finanziellen Mittel des DJK Bi ldungs- und Sportzentrums nach dem Wegfall der kompletten Förderung durch den Ve rband der Deuts chen Diözesen nicht ausreichen, die Maßnahme selbst zu finanzieren. Auch im vergangenen Jahr sei es zu einem negativen Jahresabschluss gekommen. Die Entscheidung der Übernahme der Kosten für die Installation der Rollläden sollte abhängig gemacht werden von einer Bestätigung des Vo r- stands. Dieser wird am 17.03.2014 tagen. Es wird erwartet, dass eine entsprechende Bestätigung des Vorstands erfolgen wird. Vorbehaltlich der Bestätigung des Vorstand des DJK Bildungs- und Sportzentrums, dass die finan- ziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, die Instandsetzungskosten für die Installation der Vorba u- rollladen am Umkleidegebäude zu tragen, ist entsprechend der Regelung des § 8 des Vertrages vom 26.06.2013 ein finanzieller Ausgleich in Höhe von 4.920,00 € zu gewähren. Die ordnungsge- mäße Verwendung des Betrages wird von Seiten der Sportverwaltung in Zusammenarbeit mit dem DJK Bildungs- und Sportzentrum „Kardinal von Galen“ e.V. sichergestellt. Rechtzeitig vor Beginn der Freibadsaisons 2015 und 2016 wird das Sportamt die dann vorgesehe- nen Maßnahmen überprüfen und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. I .V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0252/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37