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V/0717/2010

Bebauungsplan Nr. 537 - Aufstellungsbeschluss - Veränderungssperre Nr. 101

Vorlagen 29.09.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.11.2010, TOP 14.1.1

V-0717-2010-Anlage-1-VSP-101-Satzung

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Beschlussvorlage

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V-0717-2010-Anlage-2-Plangebiet

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V-0717-2010-Anlage-1-VSP-101-Satzung

2275 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0717/2010 
 
Seite 1 von 1 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 101 für den Bereich 
Bonhoefferstraße / Kappenberger Damm / Franz-Hitze-Straße / Weseler Straße / 
Buckstraße / Mierendorffstraße 
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW die nachstehende Satzung 
beschlossen:  
§ 1  
Diese Satzung umfasst den Bereich zwischen Bonhoefferstraße, Kappenberger Damm, Franz-
Hitze-Straße, Weseler Straße, Buckstraße und Mierendorffstraße. Für diesen Bereich hat der 
Rat der Stadt Münster am __________ die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 537 
beschlossenen.  
Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster:  
Flur 200: Teil des Flurstücks 600;  
Flur 210: Flurstücke 254, 274, 367, 381, 388, 389, Teile der Flurstücke 366, 383, 392;  
Flur 211: Flurstücke 191, 195, 410, 444, 448, 450, 483, 486, 505, 579, 580, Teil des Flurstücks 
532;  
Flur 213: Flurstücke 207 - 220, 225, 232 - 234, 239, 242, 250 - 252, 258 - 261, 273, 274, 276, 
277, 377, 478 – 485; Teile der Flurstücke 757, 761  
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist aus dem anliegenden 
Übersichtsplan ersichtlich.  
§ 2  
In dem vorbenannten Gebiet dürfen  
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden,  
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig 
sind, nicht vorgenommen werden.  
§ 3  
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden 
oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten 
und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre 
nicht berührt.  
§ 4  
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald 
und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, 
spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Tage ihrer Bekanntmachung.

Beschlussvorlage

4564 Zeichen

V/0717/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Bebauungsplan Nr. 537: Bonhoefferstraße / Kappenberger Damm / Franz-Hitze-Straße / 
Weseler Straße / Buckstraße / Mierendorffstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
2. Erlass der Veränderungssperre Nr. 101 für den Bereich Bonhoefferstraße / Kappenberger 
Damm / Franz-Hitze-Straße / Weseler Straße / Buckstraße / Mierendorffstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
10.11.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Für den Bereich zwischen Bonhoefferstraße, Kappenberger Damm, Franz-Hitze-Straße, Wese-
ler Straße, Buckstraße und Mierendorffstraße ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebau-
ungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster:  
Flur 200: Teil des Flurstücks 600;  
Flur 210: Flurstücke 254, 274, 367, 381, 388, 389, Teile der Flurstücke 366, 383, 392;  
Flur 211: Flurstücke 191, 195, 410, 444, 448, 450, 483, 486, 505, 579, 580, Teil des Flurstücks 
532;  
Flur 213: Flurstücke 207 - 220, 225, 232 - 234, 239, 242, 250 - 252, 258 - 261, 273, 274, 276, 
277, 377, 478 – 485; Teile der Flurstücke 757, 761  
 
 
2. Die anliegende 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 101 für den Bereich  
Bonhoefferstraße / Kappenberger Damm / Franz-Hitze-Straße / Weseler Straße / Buckstraße 
/ Mierendorffstraße 
wird beschlossen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0717/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Hänsel / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 22 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.10.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0717/2010 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse zur Aufstellung 
des Bebauungsplanes und zum Erlass der Veränderungssperre keine Kosten und keine Folgekos-
ten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der Bereich der Stadteinfahrt der Weseler Straße vom Autobahnzubringer bis in Höhe Bonhoeffer-
straße / Inselbogen ist derzeit nicht in allen Bereichen mit Bebauungsplänen überzogen, die die 
Bebauung und Bebaubarkeit der Grundstücke ordnen und leiten. Für einige, insbesondere an der 
Weseler Straße gelegene Grundstücksareale besteht aufgrund einer relativ robusten Situation 
nach § 34 BauGB (Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung) und der nicht immer eindeutig 
abzugrenzenden "näheren Umgebung" städtebaulicher Regelungsbedarf. Dies um so mehr, als 
einige Grundstücksareale in diesem Stadtbereich Veränderungs- und Entwicklungspotenzial für 
neue Bauvorhaben größerer Höhe und ggf. auch Dichte aufweisen. Aktuell diskutierte Vorhaben 
(Funkmast) bzw. Anfragen zu anderen Grundstücksbereichen lassen die Frage einer stadtgestalte-
risch verträglichen und umfeldverträglichen Höhendefinition bzw. Höhenstaffelung möglicher künf-
tiger Bauvorhaben als zweckmäßig und geboten erscheinen. 
 
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist es, innerhalb seines Geltungsbereiches städtebau-
lich begründete Regelungen (Begrenzung und Staffelung) zur Höhenentwicklung baulicher Anla-
gen zu treffen, die u. a. aus folgenden Blickwinkeln zu untersuchen und abzuwägen sind: 
- Stadtbildverträglichkeit Fernsicht (z.B. Aasee, Stadteinfahrt Weseler Straße) und Nahsicht; 
- Umfeldverträglichkeit mit Blick auf angrenzende Wohnnutzungsbereiche; 
- städtebauliche Gesamtbetrachtung unter Einbezug bestehender Hochpunkte entlang der Wese-
ler Straße - auch außerhalb des Plangebietes; 
- Entwicklungsbedürfnisse der Grundstücksnutzungen. 
 
In den Bereich des Aufstellungsbeschlusses und der Veränderungssperre werden im wesentlichen 
die Stadtbereiche einbezogen, die - im Gegensatz zu den Wohnbereichen Mierendorff-, von-
Ossietzky-, Niesingstraße und Belhoffweg - möglichem baulichen Veränderungstendenzen unter-
worfen sein dürften (für den Bereich östlich Weseler Straße in der Perspektive eine Blockinnenbe-
bauung). 
 
Aktuelle und zu erwarten stehende Projektanfragen begründen - zur Erreichung der Planungsziele 
- den ergänzenden Erlass der Veränderungssperre als Sicherungsinstrument der mit dem Aufstel-
lungsbeschluss eingeleiteten Bauleitplanung. 
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Satzungstext 
2. Plangebiet

V-0717-2010-Anlage-2-Plangebiet

301 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0717/2010 
Bebauungsplan Nr. 537 - Veränderungssperre Nr. 101 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Bonhoefferstraße / Kappenberger Damm / Franz-Hitze -Straße / Weseler Straße / Buckstraße / Mierendorffstraße 
Plangebiet Maßstab 1:5000 
ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

28.10.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Hauptausschuss
TOP 14.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.11.2010 Rat
TOP 14.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bonhoefferstraße
  • Franz-Hitze-Straße
  • Weseler Straße
  • Buckstraße
  • Mierendorffstraße
  • Niesingstraße
  • Kappenberger Damm
  • Inselbogen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0717/2010
Typ
Vorlagen
Datum
29.09.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37