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V/0723/2016

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster

Vorlagen 31.08.2016

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Beschlussvorlage

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Ansehen

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Ansehen

Anlage_1_Vorlage_V_0723_2016

107601 Zeichen

Gewerbeflächenentwicklungskonzept  
Münster 
Anlage 1 zur Vorlage V/0723/2016 
© Bernhard Fischer Luftbildkontor

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 2 
 
 
Inhalt 
 
  
 Seite 
0. Kurzfassung 3 
 
1. Auftrag und Zielsetzung 6 
 
2. Methodik und Modellaufbau des GFK 7 
 
3. Flächenverbrauch 2001 bis 2015 (15 Jahre) 11 
 
4. Bestimmung des Soll-Angebots/„Manövriermasse“ 14 
 
5. Gewerbeflächenreserven zum 31.12.2015 (Ist-Angebot) 17 
 
6. Soll ≠ Ist-Vergleich und Ableitung von Handlungsbedarfen  24 
 
7. Flächenbewertung und Aktivierungsvorschläge 26 
7.1 Stadtbezirk Mitte 27 
7.2 Stadtbezirke Nord/Ost 39 
7.3 Stadtbezirk Südost 34 
7.4 Stadtbezirk Hiltrup 37 
7.5 Stadtbezirk West 40 
7.6 Technologiepark 44 
 
8. Gesamtstädtisches Gewerbe – Perspektive 46 
 
9. Entwicklung der Manövriermasse - Flächenbereitstellung 47 
 
10. M-Flächen (gemischte Bauflächen) 51

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 3 
 
0. Kurzfassung – Zusammenfassung der Ergebnisse 
 
Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (GFK) ist es, die Verbesserung und 
Verstetigung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden, nachfragegerechten und räu m-
lich möglichst ausgewogenen Gewerbeflächenangebots in Münster sicherzustellen. Vor dem 
Hintergrund erkennbarer Angebotsdefizite, insbesondere im Bereich des stadtteilorientierten 
Gewerbes, aber auch mit Blick auf die Gewährleistung einer langfristig handlungsfähigen  
Wirtschaftsförderung, hat das Stadtplanungsamt mit Unterstützung durch die Wirtschaftsför-
derung Münster GmbH (WFM)  den Entwurf d es Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes 
Münster erarbeitet. Das GFK baut auf dem Grundmodell des bereits in den 90er Jahren vom 
Stadtplanungsamt erarbeiteten und vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Handlung s-
programm Gewerbeflächen“ auf und passt dieses  an die aktuellen Anforderungen an. Im 
Mittelpunkt stand und steht die Sicherstellung der sog. „Manövriermasse“ an baureifen G e-
werbe- und Industrieflächen im Eigentum der Stadt Münster/WFM, die für Vermarktungszwe-
cke unmittelbar zur Verfügung steht. 
 
Wesentliche Elemente des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts sind:  
 
 die Bestimmung eines zukünftigen, an der Nachfrage und dem langjährig messbaren 
physischen Flächenverbrauch orientierten Soll-Angebotes („Manövriermasse“) an 
Gewerbe- und Industrieflächen im Eigentum der Stadt Münster/WFM, die baureif oder 
kurzfristig baureif sind und für eine Vermarktung unmittelbar zu Verfügung stehen 
 die Ermittlung und Analyse des derzeitigen quantitativen und qualitativen Ist-
Angebotes an Gewerbeflächenreserven  mit Herausste llung der Flächen im Sinne 
der Manövriermasse  
 der Soll ≠ Ist Vergleich  zur Feststellung von quantitativen Defiziten und qualitativen 
sowie räumlichen Angebotslücken  
 die Ableitung von Handlungsbedarfen und Empfehlungen für die zukünftige G e-
werbeflächenaktivierung zur Sicherung der Manövriermasse 
 die Bewertung aller Reserveflächen im Flächennutzungsplan (FNP) und Regiona l-
plan (REP) bzgl. der Aktivierungsmöglichkeiten sowie hinsichtlich ihres Beitrages zur 
Verbesserung der Manövriermasse  
 
Als Soll-Angebot wird eine permanente Verfügbarkeit von 50 ha Manövriermasse unmittel-
bar für die Vermarktung verfügbarer, d. h. baureifer /kurzfristig baureifer Gewerbe- und I n-
dustrieansiedlungsfläche zur Sicherstellung eines quantitativ, qualitativ und standortbezogen 
flexiblen Gewerbe- und Industrieflächenangebotes für erf orderlich und angemessen geha l-
ten. Dieser Wert entspricht dem Fünffachen des durch langjähriges Monitoring belegten 
durchschnittlichen jährlichen Flächenbedarfs in der Höhe von 10 ha für Vermarktung s-
zwecke (Stadt Münster/WFM) i. V. mit der zeitlich nachgel agerten Flächeninanspruchnahme 
durch Bebauung und Nutzung.  
 
Die Manövriermasse (50 ha) teilt sich dabei qualitativ und quantitativ auf in ein Flächenange-
bot für das sog.  
 
 Gesamtstädtische Gewerbe (ca. 35 – 40 ha) mit der Eignung für GI -Ausweisungen für 
emittierende Betriebe bzw. Betriebe mit Nacht - und Schichtarbeit sowie mit der Möglic h-
keit u. a. sehr großer Flächenzuschnitte ; es beinhaltet auch das Sondergebiet Technolo-
giepark; Flächenpotenziale für gemischte Bauflächen  bzw. sog. „M -Flächen“ (Büro-

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 4 
 
/Dienstleistungsstandorte) sind nicht enthalten und werden  nur überblickartig  bewertet 
(siehe hierzu Punkt 10, Seite 51).  
 
 Stadtteilorientierte Gewerbe (ca. 10 – 15 ha) für das kleinbetriebliche Gewerbe (Hand-
werker, kleinere Produktionsbetriebe, Dienstleister)  mit siedlungsstruktureller Anbindung 
an die Stadtteile.   
 
Die Gesamtheit aller Gewerbeflächenreserven (Bebauungspläne, FNP, REP) in Münster 
betrug zum 31.12.2015 rd. 253 ha. Davon waren  
 
 rd. 155 ha baureif oder kurzfristig baureif  und standen für eine g ewerbliche Be-
bauung und Nutzung bereit  
 rd. 98 ha Reserveflächen waren lediglich im FNP und REP planerisch gesichert  
(kein Bebauungsplan).  
 
Von den baureifen/kurzfristig baureifen Flächen (155 ha) wiederum waren lediglich rd. 65 ha 
im Eigentum der Stadt M ünster/WFM und noch nicht an Dritte zum Zwecke der baulichen 
Nutzung vergeben oder mit einer festen Nutzungsoption versehen. Dieses Flächenportfolio 
an baureifen und für Vermarktungszwecke unmittelbar zur Verfügung stehenden Gewerbe - 
und Industrieflächen im Eigentum der Stadt Münster /WFM wird, da steuerbar  im Sinne des 
GFK, als Manövriermasse bezeichnet.  
 
Das Ist-Angebot der Manövriermasse zum 31.12.2015 betrug somit rd. 65 ha und lag in 
quantitativer Hinsicht über dem o. a. Soll-Wert von 50 ha.  
 
 Rd. 50 ha der Manövriermasse entf ielen auf die Kategorie Gesamtstädtisches G e-
werbe, davon mit der planungsrechtlichen Ausweisung GE = 19 ha, GI = 30 ha und SO-
Technologiepark = 1 ha . Schwerpunktstandorte waren die Gebiete Hansa-BusinessPark 
(rd. 30 ha) und Hessenw eg (rd. 1 4 ha). Nur noch geringe Flächenpotenziale existierten 
zum Stand 31.12.2015 in den Gebieten Loddenheide und Technologiepark an der Stei n-
furter Str. Im Gebiet Loddenheide sind aber auch diese Reserven zwischenzeitlich auf-
grund fester Reservierungen nicht mehr verfügbar.   
 
 Rd. 1 5 ha der Manövriermasse standen in der Kategorie Stadtteilorientiertes G e-
werbe mit der ausschließlichen planungsrechtlichen Festsetzung als GE -Gebiet zur Ver-
fügung. Der eindeutige Schwerpunkt dieses Angebotes war dabei das  Gewerbegebiet 
östlich der Münsterstr. in Wolbeck (rd. 14 ha). 
 
Der rein quantitative Soll -Ist Vergleich zeigt, dass rd. 89 % (58 ha) der verfügbaren Flächen 
im Sinne der Manövriermasse ( 65 ha) an den v. g. drei Standorten ( Hansa-BusinessPark, 
Hessenweg, Münsterstr.) gebunden waren.  
 
Dieser reine Zahlenvergleich ist daher ohne eine qualitative und räumliche Bewertung  
nicht aussagekräftig:  
 
 Bei den beiden Schwerpunktgebieten des Gesamtstädtischen Gewerbes (Hans -
Businesspark und Hessenweg) ist von einer sukzess iven Vermarktung der zurzeit  noch 
umfangreichen Flächenreserven inklusive der planerisch gesicherte n Erweiterungsflä-
chen im FNP bzw. REP auszugehen. Vor dem Hintergrund der bekannten langen Pl a-

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 5 
 
nungsvorlaufzeiten für die Ausweisung großer Industrie- und Gewerbeflächen (10 bis 15 
Jahre) ist es zur Sicherstellung einer langfristig handlungsfähigen Wirtschaftsförderung 
erforderlich, nun bereits erste Überlegungen hinsichtlich der Lage und Sicherung der li e-
genschaftlichen Verfügbarkeit für einen Nachfolgestandort möglichst in der Qualität 
des Hansa-BusinessParks anzustellen. Dabei kann der Suchraum auch über den de r-
zeitigen Rahmen des FNP und REP hinausgehen.    
 Die Standortqualität und Attraktivität des Gebietes Loddenheide ist im Stadtgebiet von 
Münster einzigartig. Dies zeigt sich an der starken Flächennachfrage und infolgedessen 
der nahezu vollständige n Vermarktung und baulichen Entwicklung des Gebietes inne r-
halb von 15 Jahren. Bei der zukünftigen Gewerbeflächenaktivierung sollen daher Flächen 
mit ähnlicher St andortqualität für eine kurz - bis mittelfristige Aktivierung berücksichtigt 
werden. 
 Für das Sondergebiet Technologiepark , in dem nur noch geringe Flächenreserven 
verfügbar sind (1, 1 ha), ist die planerische Aktivierung des zweiten Teilabschnitts  
westlich der Austermannstr. für dessen kurz - bis mittelfristige Weiterentwicklung und als 
wichtiges Signal an den Technologiestandort Münster zwingend erforderlich. Die hierzu 
zentrale Voraussetzung ist die Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Teils der für die 
Weiterentwicklung vorgesehenen Flächen, die sich noch im privaten Eigentum befinden 
und um deren Ankauf sich die Stadt Münster bereits seit vielen Jahren bemüht. Hier soll-
te zur zielorientierten Standortentwicklung  ggf. der Einsatz des städtebaulichen Instr u-
ments der Umlegung geprüft werden.  
Ca. ein Drittel der ausreichend großen Potenzialfläche für den Technologiepark Teil 2 
soll, analog zum Flächenkonzept des Technologiepark Teil 1, als Streifen parallel zur 
Steinfurter Str. für die Ansiedlung von Büro - und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen 
werden (Ausweisung als „gemischte Baufläche“, M-Fläche).  
 Bei der räumlichen Verteilung der verfügbaren Gewerbeflächenreserven in der Kategorie 
Stadtteilorientiertes Gewerbe nach Stadtbezirken zeigt sich, dass mit dem Gewerbe-
gebiet östlich Münsterstr.  in Wolbeck nur im Stadtbezirk Südost ein angemessenes 
Angebot besteht. In den anderen Stadtbezirken sind derzeit keine oder keine nennen s-
werten Flächenreserven der Manövrier masse in der Kategorie S tadtteilorientiertes G e-
werbe vorhanden.  
 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass trotz des  zurzeit insgesamt ausreichenden quantitativen 
Umfangs der Manövriermasse räumliche und strukturelle Angebotsdefizite bestehen. Dies 
trifft insbesondere auf die Kategorie Stadtteilorientiertes G ewerbe zu. Zudem ist grundsät z-
lich davon auszugehen, dass das vorhandene Flächenpotenzial der Manövriermasse (65 ha) 
bei anhaltender Nachfrage und einem nachweislichen jährlichen Flächenbedarf von rd. 10 ha 
sukzessive aufgezehrt würde, wenn nicht rechtzeit ig „nachgelegt“ wird. Es ergeben sich s o-
mit Handlungsbedarfe zum Abbau der festgestellten strukturellen Angebotsdefizite  
sowohl für Gesamtstädtisches als auch Stadtteilorientiertes Gewerbe, um die Sicherstellung 
einer auch langfristig quantitativ und qualitativ ausreichenden Manövriermasse gewährleisten 
zu können.   
 
Die Gegenüberstellung der Flächen der Manövriermasse nach Angebotskategorien (G e-
samtstädtisches und Stadtteilorientiertes Gewerbe) und Lage im Stadtraum (Stadtbezirke) 
mit den planerisch gesicherten Flächen im FNP und REP zeigt, dass quantitativ und qualit a-
tiv geeignete Reserveflächen zum Abbau der Defizite bereits vorhanden sind. Dabei ist 
grundsätzlich anzumerken, dass aufgrund der siedlungsstrukturellen und naturräumlichen

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 6 
 
Rahmenbedingungen nicht im jedem einzelnen Stadtteil ein Gewerbeflächenangebot mö g-
lich ist.  
 
Als Ergebnis einer Flächenprüfung wird vorgeschlagen, die bereits im FNP dargestellten 
Flächen (vgl. Karte 4 „Gewerbeflächen nach Aktivierungsperspektive“, Seite 50) 
 
 Mitte - südl. Albersloher Weg (Umstrukturierungsfläche im Bereich Stadthafen 2) 
 Gievenbeck -Technologiepark 2. Teil (nördlich Austermannstraße) 
 Roxel - (Bahnhaltepunkt, westl. Teil und Oberort, westl. der Bahnstrecke) 
 Gremmendorf - Albersloher Weg (südl. Heumannsweg) 
 
innerhalb eines mittelfristigen Zeitraums durch Bauleitplanung (Aufstellung /Änderung B e-
bauungsplan) und Erschließung zu aktivieren. Für den langfristigen Zeitraum werden weitere 
Flächen für die planerische Aktivierung vorgeschlagen, darunter Flächen zur Erweiterung der 
Standorte Hansa-BusinessPark und Hessenweg (vgl. Karte 4, Seite 50). Die Aktivierung der 
langfristigen Flächenreserven ist in Abhängigkeit von der sich im Zeitablauf ergebenden B e-
darfs- und Nachfragesituation festzulegen. Der sukzessive „Gewerbeflächenverbrauch“ 
durch die Vermarktung und bauliche Nutzung wird im Rahmen des kontinuierlichen Gewe r-
beflächenmonitorings erfasst.  
 
Über den Rahmen der bereits im REP und FNP planerisch gesicherten  Gewerbeflächenre-
serven hinaus soll im Westen des Stadt gebietes, entlang der Achse der Bundesautobahn A 
1 als Suchraum, die Möglichkeit zur Aktivierung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen ge-
prüft werden. Dabei geht es zum einen um größere zusammenhängende Flächenpotenziale 
als perspektivische Standortnachfo lge für den  Hansa-BusinessPark und zum anderen um 
geeignete Flächen für das Stadtteilorientierte Gewerbe im Stadtgebiet West. Darüber hinaus 
sollen innerhalb des v. g. Suchraums, möglichst im Umfeld des Hansa -BusinessParks, Flä-
chenpotenziale für den Büroma rktsektor geprüft werden. Vor dem Hintergrund der dynam i-
schen Entwicklung auf dem Büroimmobilienmarkt der Stadt Münster, dem auch dort zu ve r-
zeichnenden deutlichen Rückgang der Potenzialflächen und der hinreichend großen Nac h-
frage nach nicht hochpreisigen Standortlagen außerhalb der Büromarktzonen von Innenstadt 
und Hafenbereich werden auch für diese Branche zukünftige Entwicklungsflächen benötigt. 
 
 
1. Auftrag und Zielsetzung 
 
Mit der Vorlage V/0604/2014 wurde die Verwaltung vom Haupt- und Finanzausschuss beauf-
tragt, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Münster  GmbH (WFM) die fachlichen Grund-
lagen zur Erstellung eines langfristigen Gewerbeflächenentwicklungskonzepts  (GFK) für die 
Stadt Münster zu erarbeiten.  
 
Die kontinuierlichen Flächenverbräuche durch Grundstücksverkäufe und -vergaben durch die 
WFM, die Stadt Münster und Private bzw. die faktische bauliche Inanspruchnahme  und Nut-
zung dieser Grundstücke (Erschließung, Fertigstellung der Gebäude-, Rangier- und Lager-
flächen etc.) führen zu einem sukzessiven Abschmelzen der für Vermarktungszwecke zur 
Verfügung stehenden, baureifen gewerblichen Flächenreserven in Münster. Um ein strukt u-
rell möglichst passgenaues und nachfragegerechtes Gewerbeflächenangebot für die Erwe i-
terung oder Verlagerung bestehender Betrie be und für die Ansiedlung neuer Unternehmen  
vorhalten zu können, ist die langfristige Sicherung tatsächlich verfügbarer  gewerblicher Bau-

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 7 
 
flächen unverzichtbar für eine erfolgreiche und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Wir t-
schaftsförderung in Münster.  
 
Zentrale Zielsetzung für ein langfristig ausgelegtes Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist 
daher die Bereitstellung und Verstetigung eines quantitativ ausreichenden und qualitativ 
differenzierten sowie nachfragegerechten Angebotes an Gewerbe - und Industrieflächen. 
Darüber hinaus gilt es, soweit möglich, auch ein räumlich ausgewogen strukturiertes Flä-
chenangebot innerhalb des Stadtgebietes zu schaffen. Dadurch sollen Entwicklungsoptionen 
für stadtteilorientierte Handwerks -, Produktions- und gewerblich ori entierte Dienstleistungs-
unternehmen in möglichst allen Stadtbezirken ermöglicht werden. Obwohl strukturbedingt in 
Münster die Anzahl der Beschäftig ten innerhalb des Dienstleistungssektors  deutlich dom i-
niert, arbeiten doch rd. 15 % oder gut 20.000 sozialver sicherungspflichtig Beschäftigte (aus-
genommen kurzfristig und geringfügig Beschäftigte) innerhalb des Gewerbe - und Industrie-
flächen nachfragenden Sektors des produzierenden Gewerbes.  Zudem ist zu berücksicht i-
gen, dass auch Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche oder auch aus dem Handel in 
Gewerbegebieten zulässig sind und  dort aufgrund der Grundstückspreisstrukturen in Mün s-
ter häufig als Flächennachfrager auftreten bzw. sich in entsprechenden Gebieten ansiedeln.  
 
 
2. Methodik und Modellaufbau des GFK 
 
Mit dem bereits langjährig bestehenden Gewerbeflächenmonitoring im Amt für Stadtentwic k-
lung, Stadtplanung, Verkehrsplanung als Grundlage des ehemaligen „Handlungsprogramms 
Gewerbeflächen“ aus den 90er Jahren steht ein gesamtstädtisches Instrument  für die lang-
fristige Gewerbeflächenbereitstellung zur Verfügung.  Das Grundmodell des ehemaligen 
Handlungsprogramms Gewerbeflächen stellt  aus Sicht des Stadtplanungsamtes  und der 
WFM nach wie vor eine geeignete Basis  für die bedarfs - und nachfragegerechte Gewerbe-
flächenentwicklung im Stadtgebiet von Münster dar. Hierfür bedarf es allerdings einer We i-
terentwicklung unter Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen und erkennbaren 
zukünftigen Anforderungen sowie Zielsetzungen der Stadt- und Wirtschaftsentwicklung.   
 
Hinsichtlich der Ermittlung des Bedarfes an gewerblichen Bauflächen basiert das GFK, g e-
stützt auf die langjährigen Erfahrungswerte aus dem Gewerbeflächenmonitoring, auf einer 
Fortschreibung der Flächenverkäufe durch die Stadt und die WFM sowie auf de r, zeitli ch 
nachgelagerten, faktischen Flächeninanspruchnahme der Unternehmen durch die realisierte 
Bebauung und Nutzung der Flächen  in den jeweiligen Gewerbegebieten.  Die Erfassung der 
realisierten Ansiedlungen (durch turnusmäßige Erhebungen in den Gebieten ) bildet, ergän-
zend zu den Aktivitäten der WFM bzw. Stadt, auch evtl. private Flächenverkäufe und darauf 
folgende Ansiedlungen ab. Diese Fallgestaltung ist allerdings eher selten, da sich die weit 
überwiegende Mehrzahl der Verkäufe direkt zwischen WFM bzw. Stadt  und den Nutzern 
vollzieht. Der Vorteil dieser Methodik der Flächenbedarfsermittlung gegenüber modelltheore-
tischen Berechnungen (z. B. auf Basis der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen)  oder auch 
einer schriftlichen Befragung der Unternehmen (sehr zeit - und kostenaufwendig, Fläche n-
nachfragen von außerhalb Münsters werden nicht erfasst), liegt darin, dass auf ein realist i-
sches Bild der Gewerbeflächennachfrage und Ansiedlungsrealisierung innerhalb eines sehr 
langen Zeitraums zurückgegriffen werden kann. Dieser umfasst somit gesamtökonomisch für 
die Unternehmensentwicklung starke und auch schwache Phasen und geht davon aus,  dass 
sich, abgesehen von sporadischen auftretenden Ausreißern sehr großer Flächenverkäufe,

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 8 
 
der Gewerbeflächenverbrauch bzw. –bedarf auf eine m vergleichsweise gleichmäßigen N i-
veau bewegt.      
 
Das Stadtplanungsamt ist mit Unterstützung der WFM wie folgt bei der Erarbeitung des GFK 
zum Datenstand 31.12.2015 vorgegangen (nicht chronologisch): 
 
 Flächendeckende Vor-Ort-Erhebung der tatsächlichen  erstmaligen Gewerbeflächen-
inanspruchnahme in baureifen Gewerbegebieten ( im Eigentum von WFM/Stadt 
Münster/Privat) und Analyse der Gewerbeflächeninanspruchnahme (u. a. Fläche n-
größe, Stadtraum, Branche etc.)  
 
 Ermittlung der Nachfrage und Grundstücksverkäufe und -vergaben (durch WFM/Stadt 
Münster) 
 
 Definition der grundsätzlichen Parameter (Gebiets - und Flächenkategorien, Mengen-
gerüst/Größe der notwendigen Reserve etc.) des künftigen GFK 
 
 Ermittlung der gewerblichen Flächenreserven in  baureifen Gebieten  in quantitativer 
und qualitativer Hinsicht (Gebietstyp, Ansiedlungseignung, planungsrechtlicher St a-
tus)  
 
 Ermittlung aller planerisch gesicherten, aber noch nicht baureifen Gewerbeflächenre-
serven im FNP und Regionalplan (REP)  
 
 Bewertung der planerisch gesichert en Reserveflächen (FNP, REP) hinsichtlich ihrer 
Eignung und möglicher Hemmnisse und Restriktionen in Bezug auf eine zukünftige 
Aktivierung bzw. Flächenbereitstellung  
 
 Gegenüberstellung der faktisch vorhandenen Reserveflächen mit der definierten 
Größe der notwendigen Reserve in einer „Soll -Ist Rechnung“  und Ableitung von 
Handlungsbedarfen für die erforderliche Flächenbereitstellung  
 
 Flächenauswahl und Empfehlung für die zukünftige Gewerbeflächen baureifmachung 
und Erschließung durch Bauleitplanung. 
 
Zum Ver ständnis der Systematik des GFK dienen die folgende n Erläuterungen und Be-
griffsbestimmungen: 
 
 Zu den im Rahmen des GFK für die gewerblich -industrielle Entwicklung relevanten 
und erfassten Flächen zählen, im Sinne der Gebietskategorien der Baunutzungsver-
ordnung (BauNVO) , 
die  Industriegebie-
te (GI),  die Gewer-
begebiete (GE) so-
wie das Sonderge-
biet Technologiepark 
an der Steinfurter 
Straße (SO-
Technologiepark)  
Gesamtstädtisches Gewerbe  
 
GI 
 
M 
 
GE 
 
SO – T-Park 
 
Stadtteil Gewerbe  
 
GE 
 
Abbildung 1: Gebiets- und Nutzungstypen Gewerbeflächenreserven

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 9 
 
 Separat erfasst und betrachtet werden zudem bestimmte gemischte Bauflächen (M) 
gem. FNP, d. h. Mischgebiete bzw. Kerngebiete – i. d. R. handelt es sich um Diens t-
leistungs- bzw. B ürostandorte oder auch Standorte mit Einzelhandelsnutzungen  – 
weil diese häufig räumlich mit gewerblichen Flächen zusammenfallen und als rel e-
vanter Flächennachfrager mit z. T . vergleichbaren Standortanforderungen wie die 
gewerbliche Wirtschaft auftreten . Die M -Flächen (planungsrechtliche Ausweisung 
MI/Mischgebiet oder MK/Kerngebiet) sind nicht unmittelbar Bestandteile des GFK und 
werden in Kapitel 10 am Ende des Berichtes  bewertet. Eine ansonsten vollständige 
Beobachtung des spezifischen Büromarktsektors ist über die Büromarktstudie der 
WFM gegeben.  
 Die Gewerbegebiete mit Flächenreserven  werden für eine einfache planerische 
Handhabung im Sinne des GFK, unter Berücksichtigung ihrer lagebezogenen und 
nutzungsstrukturellen Eigenschaften auf der einen und der unternehmerischen A n-
forderungen auf der anderen Seite in die  zwei Gebietskategorien Gesamtstädti-
sches Gewerbe und Stadtteilorientiertes Gewerbe unterschieden. Hierunter lassen 
sich auch die relevanten Gebietskategorien der BauNVO zuordnen, die im Zuge von 
Bauleitplanverfahren (FNP, B-Plan) i. d. R. dargestellt bzw. festgesetzt werden.  
 Die Gesamtstädtischen Gewerbeflächen umfassen dabei eine große Bandbreite 
von Gebieten, die sich in erster Linie durch eine optimale Anbindung an die leistungs-
fähigen Verkehrsachsen, auch für den überregionalen Verkehr , auszeichnen und mit 
Ausnahme des innenstadtnah gelegenen Gebietes  der Loddenheide eine Stadtrand-
orientierung haben (z. B. Hessenweg,  Hansa-Business-Park). Diese Gebiete bieten 
die Möglichkeit für große Flächen - bzw. Grundstückzuschnitte (mehrere Hektar) und 
für die Ansiedlung von Betrieben mit emittierenden Nutzungen bzw. Nacht - und 
Schichtarbeit, die auf große Abstände zur nächstgeleg enen Wohnnutzung angewi e-
sen sind und  für die eine GI -Festsetzung notwendig ist . Dem Gebiet „Loddenheide“ 
kommt mit seiner räumlichen Innenstadtanbindung und der gehobenen Standortquali-
tät eine besondere Rolle im Standortportfolio zu . Auch die Sondergebietsflächen des 
Technologieparks an 
der Steinfurter Straße 
mit ihrer Ausrichtung 
auf technologieor ien-
tiertes Gewerbe geh ö-
ren zum gesamtstädt i-
schen Gewerbe.  
 Das Stadtteilorien-
tierte Gewerbe ist 
verkehrlich und sie d-
lungsräumlich an die 
Stadtteile angebunden 
und damit der klass i-
sche Standort für 
Handwerk und verso r-
gungsorientiertes so-
wie meist a rbeits-
platzintensives G e-
werbe. Die vorher r-
schende Festsetzung  
dafür in Bebauung s-
Abbildung 2: Struktur Gewerbeflächenreserven 
Gewerbeflächenreserven 
 
B-Plan 
baureif/kurzfristig 
baureif 
 
im FNP 
gesichert 
 
 
im REP 
gesichert 
 
 
ungenutzte, freie 
Flächen im Eigen-
tum WFM/Stadt 
MS 
 
Manövriermasse 
GFK 
 
Flächenaktivierung zur Siche-
rung der Manövriermasse in 
zeitlicher und angebotsstruk-
tureller Hinsicht (Standort, 
Qualität, Quantität) prüfen 
und vorschlagen

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 10 
 
plänen ist das Gewe rbegebiet (GE). Zwar sind auch andere Baugebietstypen in di e-
ser Kategori e möglich (z. B. M oder GI), j edoch verfügen die derzeit bestehen den 
Gewerbeflächenreserven ausschließlich über die planungsrechtliche Ausweisung als 
GE-Gebiet.  
 Im Monitoring zur Gewerbeflächenentwicklung (Feststellung des Flächenverbrauchs) 
wird ausschließlich die gewerbliche Erstnutzung, also die erstmalige Flächenina n-
spruchnahme erfasst. Danach gilt das Grundstück/Gebiet als genutzt. Der Nutzungs-
wechsel und Strukturwandel in Gewerbegebieten wird wegen des hohen Erhebungs-
aufwandes nicht erfasst bzw. dokumentiert. 
 Die Gewerbeflächenreserven umfassen alle ungenutzten, kurzfristig verfügbaren 
Flächen in baureifen  Gebieten und in Gebieten mit kurzfristig herstellbarer Baureife  
(innerhalb von max. zwei Jahren). Für diese Flächen ist i.d.R. bereits ein Bebauungs-
plan mit entsprechender Gewerbegebietsausweisung vorhanden. Des Weiteren um-
fassen die Gewerbeflächenreserven die für die gewerbliche Entwicklung  planerisch 
gesicherten Flächen innerhalb von FNP und Regionalplan.  
 Die Manövriermasse als Zielkategorie des G FK umfasst die ungenutzten, nicht b e-
bauten Flächen im Eigentum der WFM/Stadt Münster, die für Vermarktungs - und An-
siedlungszwecke sofort verfügbar sind, d.h. die baureif sind (Planungsrecht und E r-
schließung sind vorhanden oder kurzfristig  innerhalb von max . zwei Jahren  herstell-
bar). Die aktuelle Manövriermasse umfasst ausschließlich Flächen mit Planungsrecht 
und Erschließung. Bereits vergebene Flächen (Kaufvertrag, feste Zuordnung) geh ö-
ren nicht zur Manövriermasse. Auch die im Privateigentum befindlichen baureifen und 
ungenutzten Flächenreserven zählen nicht zur Manövriermasse, da sie sich grun d-
sätzlich der städtischen Einflussnahme bzw. Steuerung entziehen. Die Manövrie r-
masse als Gewerbeflächenangebot an die gewerbliche Wirtschaft soll permanent, d. 
h. dauerhaft für Vermarktungszwecke vorgehalten werden.  
 Alle im GFK dargestellten Größen der Flächenreserven verstehen sich grundsätzlich 
als „Nettoflächen“, d. h. nicht gewerblich nutzbare Flächenanteile für Verkehrsinfr a-
struktur, Entwässerung etc.) in der durch Erfahrungswerte belegten Größe von rd. 25 
% der Bruttofläche wu r-
den bereits abgezogen. 
 
Wesentliche Elemente  des G e-
werbeflächenentwicklungskon-
zepts sind:  
 
 die Bestimmung eines 
zukünftigen, an der Nach-
frage und dem langjährig 
messbaren physischen 
Flächenverbrauch orie n-
tierten Soll-Angebotes 
(„Manövriermasse“) 
 die Ermittlung und Anal y-
se des derzeitigen quanti-
tativen und qualitativen  
Ist-Angebotes an ve r-
fügbaren Gewerbefl ä-
chen 
 Abbildung: 3 Steuerungsmodell GFK 
Ziele/Soll- Ange-
bote 
Entwicklung 
Ist Angebot 
Handlungsbedarf 
Soll ≠ Ist 
Vergleich 
Vorlage/   
Bericht 
Programm/ 
Planung 
Monitoring 
Flächenentwick-
lung/ -verbrauch 
Beschluss       
Gremien/Stadtrat   
Steuerung 
Empfehlungen/Vorschläge

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 11 
 
 der Soll ≠ Ist Vergleich zur Feststellung von quantitativen Defiziten und qualitativen 
sowie räumlichen Angebotslücken  
 Bewertung der Gewerbeflächenreserven im FNP und REP hinsichtlich der Aktivi e-
rungsmöglichkeiten und ihres Beitrages zur Sicherung der Manövriermasse 
 die Ableitung von Handlungsbedarfen und Empfehlungen für die zukünft ige Ge-
werbeflächenaktivierung zur Sicherung der Manövriermasse. 
 
Um die spezifischen Handlungsbedarfe zu ermitteln, ist das gewünschte SOLL -Angebot mit 
dem vorhandenen IST-Angebot anhand festgelegter Kriterien abzugleichen. Dieser Soll ≠ Ist 
Vergleich schafft die Möglichkeit, quantitative Defizite und qualitative  Angebotslücken zu 
ermitteln. Die bei der Durchführung anfallenden Daten und Informationen können über das 
kontinuierliche „Monitoring Gewerbeflächen“ zu strategischen Controllin gzwecken (Soll ≠ Ist 
Vergleich) eingesetzt werden. So kann eine Erfolgskontrolle gewährleistet werden, die die 
Umsetzung der vorgeschlagenen Planungsmaßnahmen und die Erreichung der Ziele nac h-
vollziehbar macht (siehe nebenstehende Abbildung 3 „Steuerungsmodell“). 
 
 
3. Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 bis 2015 (15 Jahre)  
 
Im Rahmen des  bestehenden und kontinuierlich gepflegten  Monitorings zur Gewerbefl ä-
chenentwicklung wird bereits seit den 80er Jahren die  Gewerbeflächeninanspruchnahme 
durch die bauliche bzw. nutzungsstrukturelle Erstinanspruchnahme der Flächen bzw. Grund-
stücke (Netto-Flächen) erfasst. Ist ein Gebiet vollständig bebaut bzw. genutzt, gilt es in B e-
zug auf die Flächeninanspruchnahme als verbraucht. Der sich im Zeitablauf ergebende Flä-
chenwandel (Eigentümer-, Nutzungswechsel) und auch evtl. Leerstände werden  nicht mehr 
erfasst. Aus den im Zuge des Monitorings langjährig und regelmäßig durchgeführten Befah-
rungen bzw. Ortsbegehungen der Gewerbegebiete ist jedoch bekannt, dass es nur sehr g e-
ringe Leerstände bzw. brach liegende Gewerbegrundstücke gibt, die i. d. R. kurzfristig, u. a. 
über den Immobilienservice der WFM, einer Wiedernutzung zugeführt werden können.  Leer-
stands- oder Brachflächen stellen daher keinen  relevanten Faktor bei der Angebotsplanun g 
für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung dar. 
 
Die Kenntnis de r Gewerbeflächeninanspruchnahme vergangener Jahre ist wichtig, um bei 
der Bestimmung des Soll -Angebotes bzw. des  quantitativen Umfangs der Manövriermasse 
die faktisch realisierten Flächeninanspruchnahmen durch Erschließung, Bebauung und Nu t-
zung als an der realen Entwicklung geeichte Größe  zugrunde legen zu können . Betrachtet 
wird die Gewerbeflächeninanspruchnahme im Zeitraum der letzten 1 5 Jahre von 200 1 bis 
2015 differenziert nach den Kate gorien des GFK (Gesamtstädtisches Gewerbe, Stadtteil ori-
entiertes Gewerbe) und den planungsrechtlichen Kategorien der BauNVO (GI, GE, SO -T-
Park).  
 
Im Zeitraum 2001 bis 2015 wurden insgesamt 121,3 ha Gewerbe- und Industrieflächen (inkl. 
SO-T-Park) bebaut bzw. genutzt (vgl. Abb. 4). Davon rd. 100 ha oder 83 % in der Kategorie 
Gesamtstädtisches Gewerbe und rd. 21 ha oder 17 % in der Kategorie Stadtteil orientiertes 
Gewerbe. In der Kategorie Gesamtstäd tisches Gewerbe wurden 58 ha auf Flächen mit der 
planungsrechtlichen Ausweisung GE, 39 ha mit der Ausweisung GI und 3 ha auf den So n-
dergebietsflächen des Technologieparks baulich genutzt. In der Kategorie Stadtteilorientie r-
tes Gewerbe handelt es sich zu 100 %  (21 ha)  um Flächen mit der planungsrechtlichen 
Ausweisung GE.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 12 
 
 
 
 
Die gewerbliche Erstinanspruchnahme der Flächen zwischen 2001 und 2015 weist, in Fünf-
jahreszeiträumen betrachtet, abhängig von der in einzelnen Jahren nach Flächengröße und 
Gebietskategorie z. T. erheblich differierenden Gewerbeflächenvermarktung und anschli e-
ßenden Fertigstellung, im Zeitraum 2001 bis 2005 einen mit rd. 55 ha deutlich höheren Fl ä-
chenverbrauch auf als in den beiden folgenden Zeiträumen 2006 bis 2010  (rd. 33 ha ) und 
2011 bis 2015 (rd. 31 ha). Der durchschnittliche jährliche Flächenverbrauch in den letzten 15 
Abbildung 5: Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 in Fünfjahreszeiträumen 
Abbildung 4: Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 nach Gebietskategorien

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 13 
 
Jahren lag bei rd. 8 ha, wobei, wie zuvor dargestellt, der Schwerpunkt eindeutig in der Kat e-
gorie der gesamtstädtischen Gewerbeflächen liegt (vgl. Abb. 5).  
 
Der mit 55 ha vergleichsweise hohe Verbrauch im Zeitraum 2001 bis 2005 resultiert schwer-
punktmäßig aus der beginnenden Vermarktung respektive baulichen Nutzung der Lodde n-
heide und aus Flächeninanspruchnahmen in den seinerzeit neuen Gewerbegebieten Stein-
furter Str. /BAB und Hessenweg. Ebenso ist mit einer Fläche von rd. 10 ha, aufgrund der 
Darstellung als Gewerbegebiet im FNP, die damalige Umnutzung der Fläche der ehem. Win-
terbourne-Kaserne (heute Speicherstadt Münster) in Coerde erfasst und trägt zum vglw. ho-
hen Flächenverbrauch in diesem Zeitraum bei. Die aktuelle Nutzung in d er Speicherstadt ist 
schwerpunktmäßig im Dienstleistungsbereich angesiedelt.  Auch in  den beiden folgenden 
Fünfjahreszeiträumen sind Schwerpunkte der Flächeninanspruchnahmen weiterhin in den in 
den gesamtstädtischen Gewerbegebieten Hessenweg ( z. B. Winkhaus) und Loddenheide  
(z. B. DHL, Agravis)  festzustellen. Darüber  hinaus verteilt sich der Gewerbeflächenve r-
brauch, allerdings mit geringeren Werten, auf weitere Gebiete wie z. B. Steinfurter Str./BAB, 
Königsberger Str., Schifffahrter Damm oder An den Lodden büschen. Als Sonderfall ist auch 
die mit rd. 3 ha sukzessive Vermarktung bzw. Inanspruchnahme des Technologieparks in 
diesem Zeitraum zu nennen.  In der Kategorie S tadtteilorientiertes Gewerbe, in der seitens 
der Unternehmen bzw. Gewerbebetriebe naturgemäß kleinere Flächen nachgefragt werden, 
sind Flächeninanspruchnahmen in diversen Stadtteilen, vom Gewerbegebiet Nottulner 
Landweg in Roxel über das Gewerbegebiet Hansestr. in Hiltrup bis zum Gewerbegebiet An 
der Windmühle in Wolbeck zu nennen. Hier handelt es  sich im Wesentlichen um jeweils klei-
nere Flächenverbräuche in den unterschiedlichen Gebieten mit im Durchschnitt weniger als 
0,5 ha Flächeninanspruchnahme je Ansiedlungsfall.  
 
Der Blick auf die Gewerbeflächeninanspruchnahme in den letzten 15 Jahren  nach Stadtbe-
zirken zeigt mit 45 ha die mit Abstand stärkste Entwicklung  im Stadtbezirk Südost, die im 
Wesentlichen auf die bauliche Entwicklung der Loddenheide zurückzuführen ist (vgl. Abb. 6). 
Aber auch in den  Stadtbezirken West ( z. B. Gewerbegebiet Steinfurte r Str./BAB, SO -
Technologiepark), Ost (z. B. Gewerbegebiete Hessenweg, Schifffahrter Damm) und Hiltrup 
(Hansa-BusinessPark Münster) hat mit Werten zwischen rd. 20 ha und 25 ha ein beachtli-
cher Flächenverbrauch stattgefunden. Der Flächenverbrauch im Stadtbez irk Nord bezieht 
sich, wie zuvor dargestellt, nahezu ausschließlich auf den Standort der ehe m. Winterbourne-
Kaserne. Im Stadtbezirk Mitte ist vor dem Hintergrund, dass alle bestehenden Gewerbeg e-
biete seit vielen Jahren vollständig genutzt sind und keine Fl ächenreserven mehr aufweisen, 
kein Gewerbeflächenverbrauch durch erstmalige Flächenneuinanspruchnahmen zu ve r-
zeichnen. Umstrukturierungen auf ehe malig gewerblich genutzten Flächen im Bestand, wie 
sie z. B. im Zuge der weiteren nutzungsstrukturellen und baulichen Entwicklung auf der Süd-
seite des Stadthafens 1 stattgefunden haben (z. B. Post, Dermasence) bzw. aktuell stattfi n-
den (z. B. Hafenkäserei), werden nicht erfasst.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 14 
 
 
4. Bestimmung des Soll-Angebotes/Manövriermasse 
 
Zur Bestimmung des Soll-Angebotes als angestrebte, für Vermarktungszwecke permanent 
zur Verfügung stehende "Manövriermasse" wird vorgeschlagen, diese an dem durchschnittli-
chen Jahresbedarf der WFM/Stadt Münster  zu bemessen, der sich nachweisbar durch  die 
langjährigen dokumentierte Flächeninanspruchnahme belegen lässt. Die Vermarktungsrate 
(Verkauf, feste Vergaben) der WFM lag in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt bei rd. 11 
ha p.a. Hierunter fallen allerdings auch Flächenverkäufe bzw. -vergaben an Unternehmen 
aus den Branchen Dienstleistung und Handel, die nicht zu den prioritären Zielgruppen für die 
Ansiedlung auf gewerblichen Bauflächen gehören. Dennoch sind z. B. Geschäfts-, Büro- und 
Verwaltungsgebäude nach den Vorgaben der Baunutzungsverordnung in Gewerbegebieten  
(GE) allgemein zulässig und treten als Flächennachfrager auf. Somit kommt auch, wenn 
strukturell und standortbezogen verträglich , ein Teil dieser Nachfrage auf den Flächenkat e-
gorien des GFK zum Zuge.  
 
Im direkten Vergleich mit der durchschnittlichen Vermarktungsrate der WFM (11  ha p. a. ) 
weist d ie festgestellte faktische Flächen inanspruchnahme durch die physische Be bauung 
und Nutzung im Zehnjahres- sowie auch Fünfzehnjahreszeitraum mit durchschnittlich rd. 8 
ha p. a. einen etwas geringeren Wert aus (vgl. Punkt 3). Dies lässt sich damit erklären, dass 
der Flächenwert der WFM auch Vergabeoptionen enthält, die zunächst nicht in faktische Flä-
cheninanspruchnahme umschlagen, da die tatsächliche Bebauung und Nutzung  dem Flä-
chenverkauf generell zeitlich nachgelagert ist. Zudem werden in Einzelfällen bereits verkauf-
te bzw. vergebene Flächen an die WFM/Stadt Münster zurückgegeben und schlagen sich 
demzufolge auch nicht als fakti sche Flächeninanspruchnahme nieder. Darüber hinaus sind 
Abbildung 6: Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 nach Stadtbezirken (insg. 121 ha)

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 15 
 
im Wert der WFM zum Teil auch Flächenvergaben als Wiedernut zungen bereits genutzter, 
zwischenzeitlich aufgegebener Gewerbenutzungen enthalten. Diese Vergaben werden eben-
falls nicht mehr durch das Gewerbeflächenmonitoring erfasst, da ihre erstmalige Nutzung 
bereits verbucht wurde und Wiedernutzungen bzw. der Strukt urwandel in Gewerbegebieten 
nicht erfasst wird.  
 
Unter Einrechnung einer Sicherheitsreserve und vor dem Hintergrund der in der Regel la n-
gen zeitlichen Vorläufe für die Planung und Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen 
(i. d. R. 5 bis 10 Jahre) so wie mit Blick auf das  anhaltende Bevölkerungs- und damit Sie d-
lungsflächenwachstum in Münster  und dem damit  in Verbindung stehenden permanenten 
Flächenbedarf auch für gewerbliche Bauflächen (z. B. auf der Ebene des Stadtteilorientierten 
Gewerbes in den Stadtbezirken), ist aus fachlicher Sicht ein Ansatz in der Größe von 10 ha 
als durchschnittlicher Flächenbedarf für Vermarktungszwecke der WFM/Stadt Münster 
pro Jahr angemessen und erforderlich. Daraus ergibt sich  die Größenordnung von 50 ha 
Manövriermasse (5 x 10 ha).  
 
Dieses Volumen der Manövriermasse ist geeignet und angemessen , um die gewünschte 
Handlungsfähigkeit und Flexibilität der WFM dauerhaft zu gewährleisten. Zudem ist das jähr-
liche Vermarktungsvolumen der WFM nicht konstant, sondern von Jahr zu Jah r deutlich un-
terschiedlich hoch. Ein ausreichender Vorrat ist daher erforderlich, um bei überdurchschnittli-
chem Vermarktungsvolumen Engpässe vermeiden zu können. Die Entscheidungsstrukturen 
in Unternehmen erfordern ebenfalls das Vorhandensein eines flexibl en, ausreichenden A n-
gebotes. Unternehmen wenden sich nicht bei den ersten Überlegungen, zusätzliche Standor-
te aufzubauen bzw. den derzeitigen Standort zu verlagern, an die WFM. Vielmehr werden 
zunächst die internen Investitionsrechnungen durchgeführt, Gesp räche mit den Entsche i-
dungsträgern in den Kreditinstituten und Beratungsbüros geführt. Erst wenn die betriebliche 
Entscheidung für einen neuen Standort getroffen ist, wenden sich die Unternehmen an die 
WFM. Sie e rwarten dann, dass ihre Anforderungen durch die Komm une kurzfristig u mge-
setzt werden (können). Ist kein qualitativ und räu mlich differenziertes Angebot vorhanden , 
besteht die Gefahr das  Unternehmen abwandern, oder Flächen(-erweiterungen) an vorhan-
denen Standorten umsetzen, die von  der Lage und/oder Standortqualität nur suboptimal 
sind. Unverträgliche Nachbarschaften (z. B. wg. Emissionen), schlechte Flächenausnutzung 
aufgrund mangelnder Abstimmbarkeit der Flächenzuschnitte und weite Wege zum Ku n-
den/Lieferanten (Verkehrserzeugung) können dann die Folge sein.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 16 
 
Abbildung 7 vera n-
schaulicht die a n-
gebotsstrukturelle 
Differenzierung der 
Manövriermasse 
(50 ha), die für alle 
Gebietskategorien 
qualitativ und quan-
titativ geeignete 
und verfügbare 
Reserveflächen 
enthalten soll. D a-
bei entfallen auf die 
Kategorie d er Ge-
samtstädtischen 
Gebiete mit der 
Möglichkeit insbe-
sondere für flä-
chenextensive Nut-
zungen (Grun d-
stücksnachfragen 
in der Größenor d-
nung mehrerer 
Hektar) und dem 
häufigen Bedarf für 
eine GI-
Ausweisung (z. B. 
bei stark emitti e-
renden Nutzungen 
und bei Betrieben mit Nacht- und Schichtdienst etc.) die größten Flächenanteile. Korrespon-
dierend mit dem ermittelten langjährigen Flächenverbrauch wird hier ein Anteil von rd. 70 bis 
80 %  an der Manövriermasse, entspricht  ca. 35 bis 40 ha , angesetzt. Darin enthalten is t 
auch ein Flächenbedarf für das Sondergebiet Technologiepark an der Steinfurter Str., das 
in den vergangenen Jahren sukzessive bebaut und genutzt wurde und  somit nur noch gerin-
ge Flächenreserven aufweist.  
 
Auf die Kategorie kleinbetriebliches Gewerbe in den Stadtteilorientierten Gewerbegebie-
ten (Handwerker, kleinere Produktionsbetriebe, Dienstleister ), für das  in der Summe und 
bezogen auf den einzelnen Standort  geringere Flächenbedarfe (kleinere nachgefragte 
Grundstücke) bestehen, entfällt ein Anteil von rd. 20 bis 30 % (entspricht ca. 10 bis 15 ha) an 
der Manövriermasse. Wegen  siedlungsstruktureller und naturräumlicher Restriktionen kö n-
nen naturgemäß nicht in allen Stadtbezirken und Stadtteilen gleichverteilt Flächen bereitge-
stellt werden. Bei der Aufteilung des Flächenvolumens auf die beiden v. g. Gebietskategorien 
kann auf langjährige Erfahrungswerte aus dem Monitoring zu r Gewerbeflächeninanspruch-
nahme zurückgegriffen werden.  
 
Wie bereits weiter oben dargelegt, sind die M -Flächen nicht unmittelbarer Bes tandteil des 
GFK bzw. der Manövriermasse und werden überblickartig in Kapitel 10 (Seite 51) bewertet. 
 
35 -40 ha 
 10 -15 ha 
Manövriermasse  
50 ha   
Gesamtstädtisches 
Gewerbe  
 
GI/GE/SO – T-Park   
Stadtteilorientiertes 
Gewerbe  
 
GE   
Gesamtstädtische 
 
M-Flächen   
- optimale Verkehrs-
anbindung MIV, auch 
überregional 
- große Flächenzu-
schnitte/Grundstücke 
möglich 
- hauptsächlich Stadt-
randlage: emittierende 
Nutzungen möglich, 
Nacht- und Schichtar-
beit 
-  bei innenstadtnaher 
Lage (Loddenheide: 
hohe Umfeld/Standort-
qualität) 
- SO-Standort Techno-
logiepark 
 
   
- verkehrliche und 
siedlungsstrukturelle 
Anbindung an die 
Stadtteile 
- i. d. R. kleinere  
Flächenzuschnit-
te/Grundstücksnachfra
gen (1.000 - 3.000 m²) 
- kleinere Handwerks- 
und Produktionsbe-
triebe/Dienstleistungen 
- Reserven/Angebote 
in allen Stadtbezirken 
(Ausnahme Mitte) 
-   Betrachtung im GFK 
nur, wenn räumlich 
zusammenfallend mit 
Gewerbegebieten 
- günstige Verkehrs-
anbindung ÖV und 
MIV 
- Dienstleistungs-, 
Büro-, Einzelhandels-
nutzungen (z. B. Lod-
denheide, Zentrum 
Nord) 
Abbildung 7: Struktur der Manövriermasse

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 17 
 
5. Gewerbeflächenreserven (Ist-Angebot) zum 31.12.2015 
 
Die Ermittlung und Analyse der gewerblichen Flächenreserven erfolgt auf der Basis de s im 
Stadtplanungsamt seit den 1980er Jahren geführten Gewerbeflächenmonitorings, in dem alle 
Flächenreserven auf den Ebenen Bebauungsplan, Flächennutzungsplan und Regionalplan 
sowie, zur Dokumentation des Flächenverbrauchs,  die Erstnutzungen von gewerblichen 
Bauflächen erfasst sind. Die Fortschreibung dieser Datengrundlage  durch Abgleich mit den 
Daten der WFM, Auswertung von Bauakten und Vor -Ort-Erhebungen erfolgt kontinuierlich in 
einem ein - bis dreijährigen Rhythmus, so dass ein lückenloses Bild über die Gewerbefl ä-
chenentwicklung der vergangenen Jahre vorliegt. Wie weiter oben bereits ausgeführt, b e-
zieht sich die Auswertung auf die Gewerbe - (GE) und Industrieflächenreserven (GI) und  - 
als Einzelfall - auf das Sondergebiet „Technologiepark“ an der Steinfurter Straße. Nicht in die 
Betrachtung mit einbezogen  sind die M -Flächen und das der Stadt Münster regionalplan e-
risch zugeordnete gewerbliche Flächenpotenzial am Airportpark FMO (59 ha).  
 
Stichtag für die aktuelle Auswertung ist der 31.12. 2015. Sämtliche Flächenangaben in  der 
Untersuchung sind als Netto-Gewerbeflächen aufgeführt, da auch nur diese tatsächlich für 
Vermarktungszwecke zur Verfügung stehen.  
 
Die Struktur der Gewerbeflächenreserven mit der Ableitung der Manövriermasse ist in der 
nebenstehenden Abbildung dargestellt. Die Gesamtheit der Gewerbeflächenreserven  betrug 
zum o. a. Stichtag  rd. 253 ha und ist entsprechend ihres Verfügbarkeits- bzw. Aktivierungs-
status in baureife/kurzfristig baureife Flächen (zusammen rd. 155 ha) und im FNP (rd. 56 ha) 
sowie REP (rd. 4 2 ha) planerisch 
gesicherte Flächen (zusammen 
rd. 98 ha) aufgeteilt (vgl. hierzu 
Abbildung 8 „Gewerbeflächenre-
serven“ zum 31.12.2015).  
 
Von den baureifen bzw. kurzfristig 
baureifen Flächen standen die 
bereits für bestimmte gewerbliche 
Nutzungszwecke vergebenen 
bzw. verkauften  und im privaten 
Eigentum befindlichen Gewerb e-
flächen in der Größe von rd. 71 
ha n icht mehr für Vermarktung s-
zwecke im Sinne der Manövrie r-
masse zur Verfügung . Aus dem  
„freien“ und im Eigentum der 
Stadt Münster /WFM befindlichen 
Flächenpotenzial von rd. 84 ha ist 
wiederum der Flächenanteil zu 
separieren, der bereits durch fe s-
te Zuordnungen  gebunden war 
und ebenfalls nicht für die Ve r-
marktung zur Verfügung steht (rd. 
19 ha). Hierbei handelt es sich 
um freie und ungenutzte Flächen, 
 Abbildung 8: Gewerbeflächenreserven Stand 31.12.2015 
Gewerbeflächenreserven Stand: 31.12.2015
baureif kurzfristig
baureif
136 ha 19 ha
155 ha
vergeben / 
Privat
71 ha
Flächenpotenzial
WFM / Stadt
84 ha
feste 
Zuordnung
19 ha
ungenutzt lose 
Zuordnung
61 ha 4 ha
65 ha
im FNP
56 ha
im REP
42 ha
Reserven 253 ha
Manöviermasse

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 18 
 
die aufgrund von Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen der WFM/Stadt Münster und 
Dritten für bestimmte Nutzer und/oder Nutzungszwecke bereits gebunden waren (i. d. R. 
schriftlich vereinbarte Kaufopti onen). Die echte Manövriermasse, über die die WFM /Stadt 
Münster im Zuge der Vermarktung für die Entwicklung des Gewerbe- und Industriestandortes 
Münster frei verfügen kann, belief sich zum o. a. Stichtag somit auf rd. 65 ha. Diese Manöv-
riermasse umfasste neben den vollständig ungenutzten Flächen ohne ein bekanntes Investi-
tions-/Ansiedlungsinteresse Dritter (rd. 61 ha) auch einen geringen Anteil von Flächen, für 
die eine lose Zuordnung aufgrund bekannter und benennbarer Interessenten galt, die aber 
grundsätzlich verfügbar waren (knapp 4 ha). Die Manövriermasse zum 31.1 2.2015 betrug 
somit rd. 65 ha und lag damit quantitativ über dem angestrebten Gesamtzielwert von 
50 ha.  
 
In den nachfolgenden Karten  1 bis 3 sind die Gewerbeflächenreserven  zum Stichtag 
31.12.2015 nach unterschiedlichen Merkmalen dargestellt: 
 
 Karte 1: Gewerbeflächenreserven nach Aktivierungsstatuts 
 Karte 2: Gewerbeflächenreserven nach Gebietskategorien 
 Karte 3: Gewerbeflächenreserven der Manövriermasse 
 
Karte 1 zeigt die räumliche Verteilung aller Gewerbeflächenreserven im Stadtgebiet, unte r-
teilt in die K ategorien baureife/kurzfristig baureife Flächen (enthält alle  ungenutzten freien 
und auch bereits vergebenen Flächen gemäß Abbildung 8 , zusammen rd. 155 ha) und die 
Kategorie planerisch gesicherte Flächen im FNP und REP (zusammen rd. 98 ha). Diese Kar-
te wie auch die weiteren Karten  enthalten interne Ordnungskennziffern aus der Gewerbefl ä-
chendatenbank).  
 
Die größten Reserveflächenpotenziale in der Kategorie baureife /kurzfristig baureife Fl ä-
chen (in der Karte in blauer Farbe hervorgehoben) befinden sich mit insgesamt rd. 30 ha im 
Hansa-BusinessPark Münster, mit rd. 14 ha im Gewerbegebiet Hessenweg und ebenfalls mit 
rd. 14 ha  im Gewerbegebiet östlich Münsterstraße in Wolbeck . Weitere nennenswerte Fl ä-
chenreserven befinden sich, verteilt auf jeweils kleinere Flächen bzw. Grundstücke, mit ledig-
lich nur noch knapp 3 ha im Gewerbegebiet Loddenheide sowie auf verschiedenen größeren 
Standorten (z. B. östlich Theodor-Scheiwe-Straße), die sich  z. T. in privatem Eigentum b e-
finden und i. d. R. als Erweiterungsflächen für vorhandene Betriebe vorgehalten werden. Alle 
restlichen baureifen/kurzfristig baureifen Reserveflächen verteilen sich auf die unterschiedli-
chen Gewerbestandorte im Stadtgebiet und weisen Flächengrößen zwischen  rd. 0,4 ha  und 
0,9 ha auf. Zu den zum Stand 31.12.2015 im Gebiet Loddenheide noch erfassten Reserven 
ist anzumerken, dass diese aufgrund im laufenden Jahr  2016 durch die WFM getätigter fes-
ter Reservierungen für bestimmte Unternehmen  nicht mehr zur Verfügung stehen und  die 
Loddenheide somit faktisch keine Gewerbeflächenreserven mehr aufweist.    
 
Die größten Flächenreserven der im FNP und REP planerisch gesicherten Gewerbefl ä-
chen (in der Karte in violetter Farbe hervorgehoben)  liegen mit zusammen rd. 47 ha als E r-
weiterung des Hansa-BusinessParks Münster im Süden de s Stadtgebietes sowie mit z u-
sammen mit gut 15 ha im Bereich des Schifffahrter Damms im Norden des Stadtgebietes, u. 
a. südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Hessenweg . Weitere größere Gewerbefl ä-
chenreserven in dieser Kategorie sind die we stliche Erweiterung des Technologieparks an 
der Steinfurter Straße  (T.-Park Teil 2) , die Erweiterung des Gewerbegebietes östlich der 
Straße Oberort in Roxel, die Fläche nördlich des Albersloher Weges, zwischen Heumanns-

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 19 
 
weg und Umgehungsbahn und die Fläche nördlich Stadthafen 2, die auf der Grundlage des 
Masterplans Stadthäfen für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen ist.   
 
In Karte 2 „Gewerbeflächenreserven nach Gebietskategorien“ sind die Gebiete mit Reserve-
flächen (baureif und planerisch gesichert) ent sprechend ihrer Einordnung in die übergeor d-
neten Gebietskategorien des GFK: Gesamtstädtisches Gewerbe einschließlich Sondergebiet 
Technologiepark und Stadtteilorientiertes Gewerbe dargestellt.  
 
In Karte 3 sind nur die Gewerbegebiete mit Reserven der Manövriermasse (rd. 65 ha) einge-
tragen. Dargestellt sind die baureifen und kurzfristig baureifen Flächenreserven (größer 0,25 
ha) im Eigentum der WFM bzw. Stadt Münster, die noch ungenutzt und ohne feste Bindu n-
gen sind und somit unmittelbar für die Vermarktung zur Verfügung stehen (Manövriermasse). 
 
Große Flächenreserven der Manövriermasse (vgl. Karte 3) befinden sich mit rd. 23,4 ha im 
Hansa-BusinessPark Münster (982-26A), gefolgt von den Gebieten Hessenweg mir rd. 14 ha 
(761-220) und Münsterstr.-Ost mit rd. 13,6 ha (874-210), den Gebieten Hansa-BusinessPark 
Münster Teil 2 /  nördlich Wiedaustraße mit rd. 6,5 ha (982-26B), Loddenheide / nördlich Wil-
ly-Brandt-Weg mit rd. 2,8 ha (811 -270), Technologiepark / Steinfurter Straße mir rd. 1,1 ha 
(526-21B) und Coerde / Holtmannsweg mir rd. 1 ha (611 -210) sowie weiteren Gebieten mit 
kleineren Reserven zwischen zwischen 0,25 und 1,0 ha. Zum Flächenpotenzial Loddenhei-
de, nördlich Willy -Brandt-Weg  ist anzumerken, dass für diese Flächen die Absicht besteht, 
den dort wirksamen Bebauungsplan mit der derzeitigen planungsrechtlichen Ausweisung GE 
zu ändern, um dort in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept Müns-
ter ein Sondergebiet (SO) für die Ansiedlung von großflächigem nicht zentrenrelevanten Ei n-
zelhandel festzusetzen.  
 
Die Manövriermasse in diesen Gebieten teilt sich gemäß der planungsrechtlichen Nu t-
zungsmöglichkeiten und Gebietstypen im Sinne des GFK auf in rd. 34 ha GE-Flächen, rd. 30 
ha GI-Flächen und gut 1 ha 
SO-Fläche  (T -Park). D a-
von liegen ca. 50 ha  in e i-
nem Gebiet der Kategorie 
Gesamtstädtisches Gewe r-
be und rd. 15 ha in einem 
Stadtteilorientiertes G e-
werbegebiet (vgl. Tab. 1). 
Tabelle 1: Manövriermasse in baureifen Gewerbegebieten 
Gesamt davon
Gesamtstädtisch Stadtteilorientiert
liche Nutzung in ha in ha in ha
GE 33,77 18,48 15,29
GI 30,02 30,02 -
SO 1,13 1,13 -
Stadt Münster 64,92 49,63 15,29
planungsrecht-
Manövriermasse in baureifen Gewerbegebieten

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 20

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 21

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 22

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 23 
 
Die Verteilung der Manövriermasse auf die Stadtbezirke zeigt ein räumlich sehr unterschie d-
liches Bild (vgl. Abb. 9) . Während im Stadtbezirk Hiltrup mit dem Hansa-BusinessPark und 
auch im Stadtbezirk Ost mit den Flächenreserven im Gebiet Hessenweg  ein umfangreiches 
Angebot in der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe besteht, kann das Stadtteilorientierte 
Gewerbegebiet Münsterstr.-Ost (Wolbeck) im Stadtbezirk Südost mit einem großzügigen 
Potenzial aufwarten. In den Stadtbezirken West und Nord  sind dagegen nur noch  wenige 
verfügbare Flächen  der 
Manövriermasse vorhan-
den. Ein Reservefläche n-
potenzial in der Kategorie 
Stadtteilorientiertes Ge-
werbe ist in den Bezirken 
West, Nord und Ost gar 
nicht und im Bezirk Hiltrup 
nur begrenzt vorhanden. 
Der Stadtbezirk Mitte 
weist, wie unter Punkt 3 
beschrieben, keine Fl ä-
chenreserven der Manö v-
riermasse auf. In Tabelle 2 
sind die entsprechenden 
Flächenreserven je Stad t-
bezirk ausgewiesen.  
 
Abbildung 10 zeigt die baureifen, aber bisher noch nicht genutzten Flächen, die nicht B e-
standteil der Manövriermasse sind, nach ihrer räumlichen Lage (Ebene Statistische Bezirke). 
Enthalten sind die Flächen  
 
Abbildung 9: Manövriermasse nach Stadtbezirken 
Tabelle 2: Manövriermasse in baureifen Gebieten nach             
Stadtbezirken 
Gesamt davon 
Gesamtstädtisch Stadtteilorientiert
in ha in ha in ha
1-4 Mitte  -  -  -
5 West 1,53 1,53 -
6 Nord 0,93 0,93 -
7 Ost 14,40 14,40 -
8 Südost 16,81 2,80 14,01
9 Hiltrup 31,25 29,97 1,28
Stadt Münster 64,92 49,63 15,29
Manövriermasse in baureifen Gewerbegebieten
Stadtbezirk

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 24 
 
 die schon z. T. zum Zeitpunkt des  Aufbaus der Gewerbeflächendatenbank in den 80er 
Jahren in privatem Eigentum waren 
 die in vergangenen Jahren durch die Stadt Münster /WFM „vergeben“, d. h. an gewerbl i-
che Nutzer verkauft wurden und deren bauliche Nutzung noch bevorsteht 
 die auf Grundlage konkreter, i. d. R. schriftlicher Vereinbarungen, in fester Zuordnung 
zu ihren späteren Nutzern bzw. Käufern sind und nicht mehr für eine Vermarktung an an-
dere Interessenten zur Verfügung stehen.  
 
Insgesamt handelt es 
sich um  71 ha priva-
ter und vergebener 
Flächen und um 19 
ha Fl ächen in fester 
Zuordnung (vgl. Abb. 
8 auf Seite 17). Der 
Großteil dieses Fl ä-
chenpotenzials liegt 
in den Stadtbezirken 
Ost und Hiltrup. Zu 
den „ privaten“ Flä-
chen zählen z. B. 
große, z. T. mehrere 
Hektar umfassende 
betriebliche Erweit e-
rungsflächen (z. B. 
BASF in Hiltrup und 
Westfalengas am 
Hessenweg/DEK), 
die seit vielen Jahren 
von den Unterneh-
men vorgeha lten werden. Diese Flächenvorhaltung gehört zu einer langfristig und vorau s-
schauend ang elegten Standortsicherung der Unternehmen und ist i.d.R. nicht in Frage zu 
stellen. Die in den vergangenen Jahren durch die Stadt /Münster vergebenen Flächen um-
fassen bspw. die Grundstücksverkäufe  in den Gewerbegebieten  Loddenheide und Hesse n-
weg durch die WFM  bzw. GML (Gewerbepark Münster Loddenheide). Darunter befinden 
sich auch Erweiterungsflächen für schon ansässige Unternehmen. Viele dieser Flächen we r-
den in den nächsten Jahren sukzessive bebaut und genutzt  werden. Dies gilt ebenso für die 
Flächen der Kateg orie „feste Zuordnung“, die ganz konkret von Unternehmen angefragt 
und für diese fest reserviert wurden. Hier fehlt lediglich der noch zu schließende Kaufvertrag. 
All diesen Flächen ist die Tatsache  gemeinsam, dass sie nicht mehr für Vermarktungszw e-
cke der Manövriermasse zur Verfügung stehen. Gleichwohl wird ihre Bebauung und Nutzung 
im Gewerbeflächenmonitoring als erstmalige Flächeninanspruchnahme erfasst.     
 
 
6. Soll ≠ Ist Vergleich und Ableitung von Handlungsbedar-
fen/Prüfauftrag 
 
Der direkte Vergleich der für Vermarktungszwecke der WFM bzw. Stadt Münster unmittelbar 
zur Verfügung stehenden Gewerbeflächenreserven mit dem definierten Soll-Wert für die Ma-
Abbildung 10: Bisher ungenutzte private, vergebene und fest 
zugeordnete Flächen (keine Manövriermasse)

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 25 
 
növriermasse in der Größe von 50 ha zeigt ein Plus von rd. 15 ha oder 30 % (vgl. Tab. 3). In 
der Kategorie Gesamt städtisches Gewerbe liegt der Ist-Wert mit 5 0 ha deutlich über dem 
angegebenen Soll von etwa 35 bis 40 ha, während das Angebot in der Kategorie Stadttei l-
orientiertes Gewerbe nur mit einem geringen Plus von 0 bis max. 5 ha  den vorgegebenen 
Soll-Wert von etwa 10 bis 15 ha übersteigt.  
 
Dieser reine Zahlenve r-
gleich ist ohne eine qualit a-
tive und lagebezogene B e-
wertung der Fl ächenreser-
ven jedoch nicht aussag e-
kräftig. Wie bereits weiter 
oben herausgestellt, rekru-
tiert sich der maßgebliche 
Anteil der Manövriermasse 
in der Kategorie Gesam t-
städtisches Gewerbe  aus 
den Gebieten Hansa-BusinessPark mit rd. 30 ha im Süden und Hessenweg mit rd. 1 4 ha im 
Norden des Stadtgebietes. In der Kategorie Stadtteilorientiertes Gewerbe speist sich die Flä-
chenreserve der Manövriermasse  mit rd. 14 ha nahezu ausschließlich aus dem Gebiet 
Münsterstr.-Ost (Wolbeck) im Stadtbezirk Südost. Allein diese räumlich bzw. standortbez o-
gen konzentriert gelegenen  Flächenreserven (Gebiete Hansa-BusinessPark, Hessenweg, 
Münsterstr.-Ost/Wolbeck) machen zusammen rd. 89 % der gesamten Flächenreserve der 
Manövriermasse aus (65 ha).  
 
Zielsetzung des GFK ist es  dagegen, nicht nur ein quantitativ ausreichendes, sondern auch 
ein qualitativ und räumlich differenziertes sowie nachfragerechtes Gewerbeflächenangebot 
bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für die Sicher stellung der Flächenangebote für das 
Stadtteilorientierte Gewerbe in möglichst allen Stadtbezirken. Dieser Zielsetzung wird das 
bestehende Gewerbeflächenangebot der Manövriermasse  trotz der umfänglichen Quantität  
nur bedingt gerecht und begründet Handlungsbedarfe sowie Überlegungen für die zukünftige 
Gewerbeflächenmobilisierung im Sinne des GFK.  
 
Die Flächengegenüberstellung in Abbildung 11 der Manövriermasse (vollfarbig, rechte Seite) 
in den Gebietskategorien Gesamtstädtisch und Stadtteilorientiert  mit de n planerisch ges i-
cherten Flächen im FNP  (schraffierte Flächen, linke Seite)  und REP  (umrandete Fläch en, 
linke Seite) zeigt die Möglichkeiten für eine zukünftige Flächenmobilisierung nach den v. g.  
Angebotskategorien auf.  Die Stadtbezirke Nord und Ost sind  zusammengefasst, da sich 
maßgebliche Flächenpotenziale für beide Bezirke im nord -östlichen Stadtgebiet entlang des 
ausgeprägten Gewerbe- und Industriebandes entlang des Schifffahrter Damms und damit an 
der Grenze zwischen den beiden Stadtbezirken  befinden. Größere Flächenpotenziale zur 
Verbesserung der Manövriermasse sind in den Stadtbezirken Hiltrup, West und Nord/Ost 
vorhanden. Für das Stadtteilo rientierte Gewerbe sind nennenswerte Flächenpotenziale im 
Stadtbezirk West Bestandteil des wirksamen FNP (südl . Nottulner Landweg, Roxe l). In der 
Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe stehen zu den noch umfangreichen Flächenreserven 
der Manövriermasse große planerisch gesicherte Flächenpotenziale im FNP und REP ( Han-
sa-BusinessPark) zur Verfügung . Darüber hinaus ist mit der Darstellung im REP für eine 
mögliche südliche Erweiterung des Gewerbe - und Industriegebietes Hessenweg auch im 
Stadtbezirk Nord/Ost ein nennenswertes Entwicklungspotenzial vorhanden. Zudem ist in der 
 
Soll ≠ Ist Vergleich Manövriermasse (ca. Werte in ha) 
 
 SOLL  IST  Diff.  
Gesamtstädtisches Gewerbe 35 – 40   50 + 10 - 15 
Stadtteilorientiertes Gewerbe 10 – 15   15 + 0 - 5 
Gesamt 50  65 + 15 
Tabelle 3: Manövriermasse Soll ≠ Ist Vergleich

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 26 
 
Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe im Stadtbezi rk West mit der im FNP dargestellten 
Erweiterungsfläche westlich der Austermannstr. die Weiterentwicklung des Technologieparks 
planerisch gesichert.  
 
Grundsätzlich gilt es im Weiteren zu prüfen,  welche der im FNP und REP planerisch ges i-
cherten Flächen unter Berücksichtigung der bestehenden jeweiligen flächen - und standort-
bezogenen Rahmenbedingungen (Eigentümerstruktur, Erschließung, evtl. Restriktionen etc.) 
zur Sicherstellung der Qualitäts - und Mengenziele des GFK  zur Baureifmachung  vorge-
schlagen werden können. In diesem Zusammenhang sind auch  realistisch anzunehmende 
Aktivierungszeiträume zu definieren. 
 
Im Folgenden werden die auf der Grundlage des Soll ≠ Ist Vergleichs erkennbaren Han d-
lungsbedarfe für die Gebietskategorien des Stadtteilorientierten Gewerbes (je Stadtbezirk) 
und des Gesamtstädtischen Gewerbes aufgezeigt und die zur Deckung von bestehenden 
oder sich im Zeitablauf, ohne zusätzliche Flächenaktivierung ergebenden, quantitativen, qua-
litativen und /oder strukturellen Defiziten zur Verfügung stehenden , planerisch gesicherten 
Flächen einer ersten Bewertung unterzogen.  
 
 
7. Flächenbewertung und Aktivierungsvorschläge 
 
Auf der räumlichen Ebene der Stad tbezirke wird jeweils zunächst in einer Kurzbeschreibung 
die Bestandssituation verfügbarer Flächen in baureifen Gebieten der Manövriermasse darge-
legt. Im Anschluss  werden die bereits planerisch gesicherten Flächenreserven hinsichtlich 
Abbildung 11: Gegenüberstellung Manövriermasse – planerisch gesicherte Flächen

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 27 
 
ihres Beitrages zur V erbesserung der Manövriermasse, jeweils differenziert nach  den Ange-
botskategorien Statteilorientiertes Gewerbe und Gesamtstädtisches Gewerbe, eingeschätzt. 
In den nachfolgenden Übersichtskarten für die jeweiligen Stadtbezirke  sind in blauer Farbe 
die Gebiete mit baureifen Reserveflächen und in violetter Farbe  die bereits planerisch gesi-
cherten Reserveflächen (FNP, REP) eingetragen. Die Reserveflächen gem. FNP und REP  
sind hinsichtlich ihrer Standort - und Eignungskriterien sowie Aktivierungsfähigkeit  in Form  
von  Steckbriefen mit vergrößertem Planausschnitt dargestellt. Die Steckbriefe enthalten zu-
sammengefasste Angaben zur Größe und Erschließung, zum Planungsrecht, zur derzeitigen 
Nutzung, zu den Eigentumsverhältnissen und zur Gesamtbewertung hinsichtlich ihrer Akt i-
vierungseignung.  
 
7.1 Stadtbezirk Mitte 
Im Stadtbezirk Mitte sind keine verfügbaren ba u-
reifen Flächenreserven im Sinne der Manö vrier-
masse (Stadt Münster /WFM) vorhanden. Alle 
bestehenden Gewerbegebiete sind seit vielen 
Jahren vollständig genutzt.  Der Stadtbezirk Mitte 
ist aber aufgrund seiner  weit übe rwiegenden 
Funktion für das Wohnen  und ergänzende Nut-
zungen (Versorgung/Einzelhandel, Dienstleistun-
gen, Behörden/Universität) auch kein traditione l-
ler bzw. gewachsener Standort für Gewerbeg e-
biete. Be stehende kleinere Gewerbegebiete b e-
finden sich wegen möglicher störender Wirku n-
gen auf das Wohnen an den Rändern der ko m-
pakten Siedlungsstruktur der Innenstadt (z. B. 
Gebiet Meßkamp, Nienkamp, Salzmannstr., 
Schleebrüggenkamp). Die verbleibenden Freiflä-
chen zwischen den Siedlungskörpern  der Müns-
teraner Innenstadt und den angrenzenden Stad t-
teilen haben eine wichtige siedlungsstrukturell 
gliedernde Funktion, sind  zudem weitestgehend 
Bestandteil der Grünordnung und sollen von B e-
bauung freigehalten werden.  Es i st somit kein planerisches Ziel, an den bestehenden Sied-
lungsrändern des Stadtbezirks Mitte neue Flächen für die Ausweisung von Gewerbegebieten 
vorzuschlagen. 
 
Flächenreserven FNP/REP 
Ein nennenswertes Flächenpotenzial für gewerbliche Neuansiedlungen und/o der Verlag e-
rungen im Stadtbezirk Mitte befindet sich nördlich des Stadthafens 2 im Bereich des Mas-
terplans Stadthäfen. Obwohl diese Fläche  (432-270) bereits gewerblich genutzt war ( Beton-
werk, Spedition), wird sie aufgrund der  dort beabsichtigen umfassenden  Umstrukturierung 
als neues Flächenpotenzial behandelt. Die prominente Lagegunst dieser Fläche und die 
spezifischen Standortanforderungen sprechen dafür, an die zukünftige Nutzung dieses Flä-
chenpotenzials hohe qualitative Anforderungen zu stellen und es  unter die Gebietskategorie 
Gesamtstädtisches Gewerbe zu fassen . In diesem Sinne knüpft diese größenmäßig zwar 
begrenzte, aber erstklassig gelegene Flä che an die besondere Standortqualität der Lodde n-
heide an.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 28 
 
Stadtbezirk Mitte 
Fläche: 432-270 Südl. Albersloher Weg (nördl. Stadthafen II) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage, Erreichbarkeit 
Südöstliches Innenstadtgebiet, Fläche südl. Albersoher Weg, nördlich Stadt-
hafen II. Anbindung über Albersloher Weg (rd. 19.500 KFZ/24h), Kiesekamps 
Mühle. Nächstgelegener Autobahnanschluss (BAB 1, A3) Münster in rd. 5 
Min. Fahrzeit zu erreichen. 
Größe Rd. 3,8 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Neue Erschließungsspanne zwischen Stadthafen I und II, Verbindung zwi-
schen den Straßen Hafengrenzweg und Am Haferkamp 
Derzeitige Nutzung, Zustand Brachfläche, Umstrukturierungsfläche (ehe. gewerbliche Nutzung: Betonwerk 
und Spedition) 
Planungsrecht FNP: Gemischte Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 
Aktivierungsrestriktionen Nicht erkennbar 
Eigentumsverhältnisse, Akti-
vierbarkeit/-zeitraum 
Überwiegend Stadt Münster, Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-
Plan), Aktivierung kurz- bis mittelfristig zu empfehlen 
Nutzungseignung/Kategorie 
GFK 
hochwertige Gewerbenutzung (hohe Qualitätsansprüche an Nutzungsart und 
Standortkonzept),  Gesamtstädtisches Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 29 
 
7.2 Stadtbezirke Nord/Ost 
In den Stadtbezirken Nord und Ost beträgt die Manövriermasse zusammen rd. 15,4 ha. Die 
Zusammenschau der Flächenpotenziale dieser beiden Stadtbezirke ist sinnvoll, da sich das  
für beide Bezirke ma ßgebliche Flächenpotenzial im nördlichen Stadtgebiet entlang des aus-
geprägten Gewerbe- und Industriebandes am Schifffahrter Damm (B219), also unmittelbar 
entlang der Verwaltungsgrenze der Stadtbezirke Nord und Ost,  befindet. Das Flächenpoten-
zial umfasst ausschließlich Flächen der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe. In der Kate-
gorie Stadtteilorientiertes Gewerbe sind keine verfügbaren Flächenreserven vorhanden.  
 
Ein geringer Anteil dieser Fl ä-
chenreserve (rd. 0,9 ha)  be-
findet sich im Bereich der 
ehem. Win terbourne-Kaserne 
bzw. der heutigen Spe i-
cherstadt, im davon abg e-
trennten kleinen G ewerbege-
biet an der Straße Zum Riesel-
feld (611-21A). Die Fläche 
befindet sich nördlich der 
Zufahrt zum städtischen 
Bauhof.  
 
Die zurzeit noch im FNP für 
eine gewerbliche Entw icklung 
im Stadtbezirk Nord  darge-
stellte Fläche  in Sprakel , 
zwischen der Bahnstrecke 
und der B 219 , ist per Rat s-
beschluss zum Baulandpr o-
gramm ( vgl. V/0153/2016) 
zukünftig für die Wohnba u-
landentwicklung vorgesehen 
und steht somit als Gewerb e-
flächenreserve nicht mehr zur 
Verfügung.  
 
Das maßgebliche Potenzial von über rd. 14 ha der Manövriermasse liegt im Bereich He s-
senweg. Aufgrund ihrer weitgehend von den Stadtteilen abgesetzten Lage an der Verkehr s-
achse Schifffahrter Damm, dies gilt insbesondere für die n ördlich gelegenen Gewerbe - und 
Industrieflächen am Hessenweg in Verbindung mit den dort bestehenden großbetrieblichen 
Nutzungen (Produktion, Logistik), sind diese Flächen der Kategorie des Gesamtstädtischen 
Gewerbes zugeordnet. 
 
In den weiteren Gewerbegebieten Gildenstr. in Handorf und den Gewerbegebieten beidseits 
des Schifffahrter Damms (Rudolf-Diesel Str., An der Kleimannbrücke, Königsberger Str., An 
der alten Ziegelei)  sowie im Gewerbegebiet Coermühle nördl. von Kinderhaus  sind keine 
Reserven der Manövriermasse mehr vorhanden.  
 
 
 
Nord/Ost

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 30 
 
 
Flächenreserven FNP/REP 
Für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung im Stadtbezirk  Nord/Ost sind drei Flächenre-
serven entlang des Schif ffahrter Damms planerisch gesichert. Dabei handelt es ich um die 
südliche Erweiterung des G ewerbe- und Industriegebiets Hessenweg (Fläche 761-230, Dar-
stellung im REP), eine Fläche  westlich des Schifffahrter Damms,  nördlich der Straße Heit-
mannsweg (Fläche 762-23b, Darstellung im FNP) sowie eine Fläche, die sich im Zuge des 
Ausbaus und der Anbindung der B481n mit Anschluss an den Schifffahrter Damm ergibt und 
sich in ihrem genauen flächenmäßigen Zuschnitt noch konkretisieren wird ( Fläche 762-250, 
Darstellung im FNP).

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 31 
 
Stadtbezirk Nord/Ost 
Fläche: 761-230 Gelmer-Dyckburg, Südlich Hessenweg 
 
Lage, Erreichbarkeit 
Nordöstliches Stadtgebiet; westlich Schifffahrter Damm, südlich Gewerbegebiet 
„Hessenweg“; Anbindung über Schifffahrter Damm (rd. 13.900 KFZ/24h); 
nächstgelegener Autobahnanschluss in rd. 10 Min. Fahrzeit erreichbar; mittel-
fristig deutliche Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit in südlicher 
Richtung durch Anbindung des Schifffahrter Damms über den Neubau B 481n 
an die B 51 
Größe Rd. 9,4 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Über bestehendes Straßennetz im Gewerbegebiet Hessenweg 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche 
Eigentumsverhältnisse Im Eigentum der Stadt Münster 
Planungsrecht FNP: Fläche für die Landwirtschaft, REP: Gewerbe- und Industrieansiedlungs-
bereich (GIB) 
Planerische Aktivierungs-
restriktionen Nicht erkennbar 
Aktivierungsempfehlung/-
zeitraum 
Aktvierung über Bauleitplanung (FNP-Änderung, Aufstellung B-Plan) möglich; 
Aktivierung langfristig bei Abschmelzen der bestehenden Flächenreserven im 
Gewerbegebiet Hessenweg zu empfehlen 
Nutzungseignung/Kategorie 
GFK Gesamtstädtisches Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 32 
 
Stadtbezirk Nord/0st 
Fläche: 762-23B Gelmer-Dyckburg, Heitmannsweg-DEK 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage, Erreichbarkeit 
Nordöstliches Stadtgebiet; westlich Schifffahrter Damm, nördlich Gewerbe-
gebiet „Nord-Kleimannbrücke“ (nördl. Baumarkt Hornbach); Anbindung über 
Schifffahrter Damm (rd. 13.900 KFZ/24h);  nächstgelegener Autobahnan-
schluss in rd. 10 – 15 Min. Fahrzeit erreichbar; mittelfristig deutliche Verbes-
serung der verkehrlichen Erreichbarkeit in südlicher Richtung durch Anbin-
dung des Schifffahrter Damms über den Neubau B 481n an die B 51 
Größe Rd. 3,8 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Im Zuge des Ausbaus und Anbindung der B481n an den Schifffahrter Damm 
i. V. mit Einmündung Sudmühlenstraße 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche 
Eigentumsverhältnisse Überwiegend Stadt Münster 
Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 
Planerische Aktivierungsrest-
riktionen Berücksichtigung angrenzender Wohnbebauung südl. Heitmannsweg 
Aktivierungsempfehlung/-
zeitraum 
Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich, Aktivierung 
langfristig zu empfehlen 
Nutzungseignung/Kategorie 
GFK Stadtteilorientiertes Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 33 
 
Stadtbezirk Nord/0st 
Fläche: 762-250 Gelmer-Dyckburg, Östlich Schifffahrter Damm, nördlicher Teil 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage, Erreichbarkeit 
Nordöstliches Stadtgebiet; östlich Schifffahrter Damm, zwischen Schifffahrter 
Damm (rd. 16.100 KFZ/24h) und geplanter neuer Trasse B481n; nächstgele-
gener Autobahnanschluss in rd. 10 Min. Fahrzeit erreichbar; mittelfristig deut-
liche Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit in südlicher Richtung 
durch Anbindung des Schifffahrter Damms über den Neubau B 481n an die B 
51 
Größe Rd. 2,3 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit 
Im Zuge des Ausbaus der B51 und Anbindung der B481n an den Schifffahr-
ter Damm, über Schifffahrter Damm/Querverbindung Schifffahrter 
Damm/B481n 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche 
Eigentumsverhältnisse Stadt Münster, Bundesrepublik Deutschland, Privat 
Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 
Planerische Aktivierungsrest-
riktionen 
Flächenaktivierung erst möglich in Verbindung mit Straßenausbau B 481n 
(Anbindung an den Schifffahrter Damm) 
Aktivierungsempfehlung/-
zeitraum 
Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich,  Aktivierung 
strukturell sinnvoll und langfristig zu empfehlen 
Nutzungseignung/Kategorie 
GFK Stadtteilorientiertes Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 34 
 
 
7.3 Stadtbezirk Südost 
Im Stadtbezirk Südost ist eine 
umfangreiche Flächenreserve  
der Manövriermasse  in Höhe 
von gut 17 ha vorhanden  
(Stand 31.12.2015), wovon rd. 
14,4 ha  auf die Kategorie 
Stadtteilorientiertes Gewerbe 
(hauptsächlich Gewerbegebiet 
östlich Münsterstr. in Wolbeck) 
und rd. 2,8  ha auf die Katego-
rie Gesamtstädtisches Gewe r-
be (Loddenheide) entfallen.  
Die Reserve im Gebiet Lo d-
denheide steht jedoch zw i-
schenzeitlich nicht mehr zur 
Verfügung (vgl. Punkt 5, Seite 
18). In der Kategorie Stadtteil-
orientiertes Gewerbe besteht 
daher rein quantitativ kein z u-
sätzlicher Entwicklungsbedarf. 
Allerdings ist die verfügbare Flächenreserve  maßgeblich im Stadtteil Wolbeck konzentriert, 
wogegen insbesondere der Stadtteil Angelmodde keine Manövriermasse für das kleinb e-
triebliche Gewerbe aufweist.  
 
Die Entwicklung der ehemals militärisch genutzten Konversionsfläche Loddenheide mit ihrer 
exzellenten Verkehrsanbindung und Innenstadtorientierung  zu einem erstklassigen Gewe r-
bestandort war ein „Glücksfall“  für die Stadte ntwicklung in Münster. Die Qualität dieser Fl ä-
che, die unter die Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe fällt,  ist allerdings einzigartig und 
damit vor Ort endlich. Dennoch sollte angestrebt werden, Flächenpotenzia le mit ähnlicher 
Qualität für eine Standortentwicklung an anderer Stelle zugänglich zu machen.  
 
 
Flächenreserven FNP/REP 
Für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung im Stadtbezirk Südost  stehen zwei bereits im 
FNP als gewerbliche Baufläche dargestellte F lächen zu Verfügung. Zum einen handelt es 
sich um eine Fläche östlich des Albersloher Weges, südlich der Straße Heumannsweg s 
(812-240), die aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage gegenüber dem Gebiet Loddenheide  
der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe zuge ordnet wird. Zum anderen befindet sich am 
südlichen Rand des bestehenden Gewerbegebietes Osttor ein begrenztes Flächenpotenzial 
für eine mögliche Arrondierung dieses Gewerbestandortes (862-21C) in der Kategorie Stadt-
teilorientiertes Gewerbe.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 35 
 
Stadtbezirk Südost 
Fläche: 812-240 Gremmendorf, Südlich Heumannsweg 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage, Erreichbarkeit 
Südöstliches Stadtgebiet; östlich Albersloher Weg ( rd. 23.900 KFZ/24h), 
zwischen Heumannsweg und Umgehungsbahn; Autobahnanschluss in rd. 5 – 
10 Min. Fahrzeit erreichbar 
Größe Rd. 5,1 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Über Albersloher Weg, Heumannsweg 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche 
Eigentumsverhältnisse Stadt Münster 
Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 
Planerische Aktivierungsrest-
riktionen Nicht erkennbar 
Aktivierungsempfehlung/-
zeitraum 
Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; trotz der hohen 
Flächenverfügbarkeit in der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe ist eine 
Aktivierung dieser Fläche städtebaulich sinnvoll und bietet sich, gerade wegen 
ihrer hervorragenden Lagegunst (s. Entwicklung Loddenheide) für den kurz- 
bis mittelfristigen Zeitraum an 
Nutzungseignung/Kategorie 
GFK Gesamtstädtisches Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 36 
 
Stadtbezirk Südost 
Fläche: 862-21C Angelmodde, Albersloher Weg/Osttor, Südrand 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage, Erreichbarkeit 
Südöstliches Stadtgebiet; westlich Albersoher Weg, südlicher Rand 
Gewerbegebiet Osttor/Zum Kaiserbusch (Albersloher Weg: rd. 13.800 
KFZ/24h); Autobahnanschluss in rd. 10 - 15 Min. Fahrzeit erreichbar 
Größe Rd. 1,4 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Albersloher Weg, Zum Kaiserbusch 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche, Wohnhäuser 
Eigentumsverhältnisse  Überwiegend Privat 
Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich 
(ASB) 
Planerische Aktivierungsrestriktionen 
Weitere Reduzierung der geringen Flächengröße durch perspektivi-
schen Ausbau Albersloher Weg inkl. Kreuzungsbereich Straße Osttor 
und Hiltruper Straße 
Aktivierungsempfehlung/-zeitraum 
Aufgrund vorhandener Reserven im benachbarten Stadtteil Wolbeck 
ist eine Aktivierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, daher lang-
fristige Aktivierung 
Nutzungseignung/Kategorie GFK Gesamtstädtisches Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 37 
 
7.4 Stadtbezirk Hiltrup 
Wie bereits herausgestellt, 
weist der Stadtbezirk Hiltrup 
umfangreiche Flächenreserven 
der Manövriermasse im Gebiet 
des Hansa-BusinessParks auf 
(knapp 3 0 ha). Ein geringes 
verfügbares Flächenpotenzial 
(rd. 1 ha) der dem Stadtteilor i-
entierten Gewerbe zugeordn e-
ten Flächen befindet sich z u-
dem im kleinen Gewerbegebiet 
östlich der Amelsbürener Str. 
(Standort Elbers).  
 
Flächenreserven FNP/REP 
Für die zukünftige Gewerbefl ä-
chenentwicklung stehen im 
Bereich des Hansa-
BusinessParks, südlich und nördlich der Wiedaustraße umfangreiche Flächenreserven  (rd. 
47 ha) in der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe zur Verfügung, die bereits im FNP (Flä-
chen 982-26C und 982-26D) und REP (Fläche 982-26F) gesichert sind.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 38 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
Flächen: 982-26C/D Amelsbüren, Hansa-BusinessPark Münster, III. und IV. Teil 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage, Erreichbarkeit 
Südliches Stadtgebiet; südlich Wiedaustraße (rd. 14.000 KFZ/24h),westlich 
Gewerbegebiet Schadowstraße; Autobahnanschluss in rd. 5 Min. Fahrzeit 
erreichbar 
Größe Fläche 982-26C: rd. 10,5 ha netto 
Fläche 982-26D: rd.   4,6 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Über Wiedaustraße 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche 
Eigentumsverhältnisse Privat 
Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Bereich für gewerbliche und industrielle 
Nutzungen (GIB) 
Planerische Aktivierungsrestrik-
tionen Nicht erkennbar (Flächenerwerb) 
Aktivierungsempfehlung/-
zeitraum 
Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung der 
hervorragend angebundenen Flächen städtebaulich sinnvoll und aufgrund der 
zu erwartenden sukzessiven Vermarktung der Flächen im  Hansa-
BusinessPark (Teil I) strukturell erforderlich; Aktivierung mittel- bis langfristig 
Nutzungseignung/Kategorie GFK Gesamtstädtisches Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 39 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
Fläche: 982-26F Amelsbüren, Hansa-BusinessPark Münster, V. Teil 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage, Erreichbarkeit 
Südliches Stadtgebiet; nördlich Wiedaustraße (rd. 14.000 KFZ/24h),nördlich 
Gewerbegebiet Schadowstraße; Autobahnanschluss in rd. 5 Min. Fahrzeit 
erreichbar 
Größe Rd. 32,3 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Über Wiedaustraße 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche, Wohnen 
Eigentumsverhältnisse Privat 
Planungsrecht FNP: Fläche für die Landwirtschaft, REP: Bereich für gewerbliche und indust-
rielle Nutzungen (GIB) 
Planerische Aktivierungsrest-
riktionen Nicht erkennbar (Flächenerwerb) 
Aktivierungsempfehlung/-
zeitraum 
Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung 
dieser langfristigen Flächenreserve sehr langfristig/bei Bedarf   
Nutzungseignung/Kategorie 
GFK Gesamtstädtisches Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 40 
 
7.5 Stadtbezirk West 
Im Stadtbezirk West s ind kaum noch Reserven der Manövriermasse vorhanden. Diese b e-
ziehen sich auf eine Fläche von deutlich < 1 ha im Gewerbegebiet Steinfurter Straße/BAB 
(Standort Möbel Finke) und auf Restflächen im Sondergebiet Technologiepark in der Größe 
von rd. 1,1 ha. Die rd. 2,9 ha große noch im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellte Flä-
che  nördlich der Straße Steinbrede in Albachten (B -Plan vorhanden, Erschließung fehlt 
noch), ist per Ratsbeschluss zum Baulandprogramm (vgl. V/0153/2016) zukünftig für die 
Wohnbaulandentwicklung vorgesehen und steht somit als Gewerbeflächenres erve nicht 
mehr zur Verfügung. 
 
Der Stadtbezirk West ist  mit über 60.000 
Einwohnern der bevölkerungsreichste 
Außenstadtbezirk in Münster. Auch in Z u-
kunft ist gem. Baulandprogramm mit a n-
haltender Wohnbautätigkeit und  erhebli-
chem Einwohnerzuwachs zu rechnen. Aus 
dieser Wachstumsperspektive resultieren  
Nachfragen der Wirtschaft nach verfügb a-
ren Gewerbeflächen für Handwerk, Pr o-
duktion und Dienstleistungen. Vor diesem 
Hintergrund besteht somit insbesondere 
im Stadtbezirk West der Bedarf nach z u-
künftigen Gewerbeflächen. 
 
Flächenreserven FNP/REP 
 
Für die zukünftige Gewerbeflächenen t-
wicklung stehen in  der Kategorie Stad t-
teilorientiertes Gewerbe bereits im FNP 
als gewerbliche Baufläche dargestellte 
Flächen in Roxel als nördliche Abrundung 
(Fläche 573-22A, rd. 1 ha) und als südl i-
che Erweiterung ( Fläche 574 -21A, rd. 11 
ha) des Gewerbegebietes Nottulner 
Landweg zur Verfügung. Darüber hinaus 
ist im Stadtteil Albachten am westlichen 
Ende der Straße Steinbrede eine weitere 
gewerbliche Flächenreserve ( Fläche 562 -
21D, rd. 2 ha)  im FNP dargestellt.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 41 
 
Stadtbezirk West 
Fläche: 574-21A Roxel, Oberort, westl. der Bahn 
 
Lage, Erreichbarkeit 
Westliches Stadtgebiet; zwischen Straße Oberort (rd. 7.400 KFZ/24h) und 
Bahnstrecke MS-COE (südlich Gewerbegebiet Nottulner Landweg); Auto-
bahnanschluss in rd.15 Min. Fahrzeit erreichbar 
Größe Rd. 10,7 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Über Straße Oberort 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche, Hofstellen 
Eigentumsverhältnisse Privat 
Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Bereich für gewerbliche und industrielle 
Nutzungen (GIB) 
Planerische Aktivierungsrest-
riktionen Nicht erkennbar (Flächenerwerb) 
Aktivierungsempfehlung/-
zeitraum 
Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung 
dieser maßgeblichen Flächenreserve im Stadtbezirk West strukturell sinnvoll 
und kurz- bis mittelfristig zu empfehlen  
Nutzungseignung/Kategorie 
GFK Stadtteilorientiertes Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 42 
 
Stadtbezirk West 
Fläche: 573-22A Roxel Haltepunkt, westlicher Teil 
 
Lage, Erreichbarkeit 
Westliches Stadtgebiet; nördlicher Rand des Gewerbegebietes Nottulner 
Landweg, westlich und östlich der Bahnstrecke MS-COE; Autobahnanschluss 
in rd.15 Min. Fahrzeit erreichbar 
Größe Rd. 1,1 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Über Straße Nottulner Landweg 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche  
Eigentumsverhältnisse Stadt Münster 
Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 
Planerische Aktivierungsrest-
riktionen 
 
Schwierige Erschließung der westlichen Teilfläche , mögliche Aktivierung b e-
schränkt sich daher voraussichtlich auf östliche Teilfläche  
 
Aktivierungsempfehlung/-
zeitraum 
Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung 
dieser unmittelbar verfügbaren Flächenreserve im Stadtbezirk West strukturell 
sinnvoll und kurz- bis mittelfristig zu empfehlen  
Nutzungseignung/Kategorie 
GFK Stadtteilorientiertes Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 43 
 
Stadtbezirk West 
Fläche: 562-21D Albachten, Steinbrede, 4. Teil 
 
Lage, Erreichbarkeit Westliches Stadtgebiet; westliches Ende der Straße Steinbrede (Osthoffstr., 
rd. 4.000 KFZ/24h); Autobahnanschluss in rd.15 Min. Fahrzeit erreichbar 
Größe Rd. 1,8 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Über Osthoffstraße, Straße Steinbrede 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche, Wohnen  
Eigentumsverhältnisse Privat 
Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 
Planerische Aktivierungsrest-
riktionen Nicht erkennbar (Flächenerwerb) 
Aktivierungsempfehlung/-
zeitraum 
Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung 
nachfrageorientiert in Abstimmung mit der WFM ggf. langfristig sinnvoll 
Nutzungseignung/Kategorie 
GFK Stadtteilorientiertes Gewerbe

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 44 
 
7.6 Technologiepark 
Wie bereits herausgestellt, kommt dem Technologiepark an der Steinfurter Str. aufgrund sei-
ner strukturellen Bedeutung für den Technologiestandort Münster eine hervorgehobene B e-
deutung zu. Von ehemals rd. 6, 9 ha SO-Fläche (netto) im Technologiepark Teilabschnitt 1 
südl. der Austermannstr. stehen lediglich noch rd. 1,1 ha oder 16 % für eine Vermarktung zur 
Verfügung. Daher gilt es dringend, eine Perspektive für die Weiterentwicklung des Technol o-
gieparks aufzuzeigen.  
 
Die noch vorhandenen geringen Flächenreserven (rd. 1,1 ha) dürften innerhalb eines mittel-
fristigen Zeitraums vergeben sein , da schon (lose) Zuordnungen zu Unternehmen erfolgt 
sind. Die konzeptionelle und planerische  Entwicklung des Technologieparks Münster war  
und ist grundsätzlich in zwei Teilabschnitten  (Teilabschnitt 1 südl. und Teilabschnitt 2 nördl. 
der Austermannstr.) vorgesehen, die bereits Ende der 90er Jahre durch entsprechende Da r-
stellungen und Zielsetzungen im REP und im FNP  gesichert wurden. Hier soll die Technolo-
gietransferförderung durch die räumliche Nähe von Spitzenforschung  (Uni und Aninstitute)  
und anwendungsorientierter Wirtschaft  gefördert und in Unternehmensgründungen mit en t-
sprechendem Raum- und Ansiedlungsbedarf realisiert werden.  
 
Die ca. 11 ha große Erweiterungsfläche des Technologieparks Teil 2  (netto), nördl. der 
Austermannstr. befindet sich zu Teilen im städtischen Besitz. Sie verfügt über eine hervorr a-
gende Lagequalität. Eine Entwicklung ist nur möglich, wenn auch die privaten Flächen, die 
trotz mehrfacher und seit Jahren andauernder  Ankaufsinitiativen der Stadt Münster als 
„Sperrflächen“ im privaten Eigentum gehalten werden, für die Stadt Münster verfügbar ge-
macht werden. Daher sollte hier der Einsatz des städtebaulichen Instruments der Umlegung 
erwogen werden, um durch die Neuordnung der Grundstücksgrenzen nach Lage, Form und 
Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die dringend erforderliche bauliche Entwick-
lung des Technologieparks Teil 2 zu schaffen. Als unverzichtbares Potenzial für die dringend 
erforderliche Weiterentwicklung des Technologieparks und als wichtiges Signal für den 
Technologiestandort Münster ist eine kurz- bis mittelfristige Aktivierung dieser Fläche struktu-
rell erforderlich, städtebaulich sinnvoll und nachdrücklich zu empfehlen.   
 
Städtebaulich-strukturell und v or dem Hintergrund der sehr dynamischen Entwicklung im 
Büromarktsektor ist es sinnvoll, innerhalb der ausreichend großen Fläche für die Erweiterung 
des Technologieparks zusätzlich zur Ausweisung von Flächen für die Ansiedlun g von tec h-
nologieorientierter Unternehmen (SO) auch gemischte Bauflächen (M) für die Ansiedlung 
von Büro- und Dienstleistungsnutzungen vorzusehen. Hierzu bietet es sich, analog zum Fl ä-
chenkonzept des Technologieparks Teil 1 an, planerisch  einen Streifen p arallel zur Steinfur-
ter Str., der ca. ein Drittel des zur Verfügung stehenden Flächenpotenzials beanspruchen 
würde, für diese Nutzungen vorzusehen.  Zudem verlangt die erwartete anhaltend star ke 
Nachfrage nach attraktiven Büromarktflächen bzw. –standorten in Münster in Verbindung mit 
dem festgestellten deutlichen Rückgang der Potenzialflächen für den Vermietungsmarkt die 
Bereitstellung zukünftiger Flächenpotenziale  (vgl. Bü romarktstudie 2016, WFM M ünster 
GmbH).

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 45 
 
Stadtbezirk West 
Fläche: 519-220 Gievenbeck, Technologiepark, 2. Teil 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lage, Erreichbarkeit Westliches Stadtgebiet; südlich Steinfurter Str. (rd. 39.000 KFZ/24h); Auto-
bahnanschluss in rd. 5 Min. Fahrzeit erreichbar 
Größe Rd. 11,2 ha netto 
Erschließungsmöglichkeit Über Austermannstraße 
Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche, Wohnen  
Eigentumsverhältnisse Überwiegend Stadt Münster (80 %), Privat 
Planungsrecht FNP: Sondergebiet Technologiepark, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich 
(ASB) 
Planerische Aktivierungsrest-
riktionen Ggf. Umlegungsverfahren (Flächenerwerb) 
Aktivierungsempfehlung/-
zeitraum 
Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung 
kurz- bis mittelfristig strukturell erforderlich und städtebaulich sinnvoll 
Nutzungseignung/Kategorie 
GFK 
Gesamtstädtisches Gewerbe; Ausweisung eines Streifens entlang der Stein-
furter Str. als „gemischte Baufläche“ (M-Fläche) für Büronutzungen, analog 
zum Flächenkonzept im Technologiepark Teil I

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 46 
 
8. Gesamtstädtisches Gewerbe – Perspektive 
 
Die sukzessive Vermarktung und mittlerweile nahezu vollständige bauliche Entwicklung der 
Loddenheide innerhalb von rd. 15 Jahren zeigt, dass Gebiete mit besonderer Standort- und 
Lagegunst bei den Flächen nachfragenden Unternehmen  begehrt sind und einem ve r-
gleichsweise zügigen Flächenverbrauch unterliegen. Eine ähnlich dynamische Vermarktung 
und Entwicklung ist aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung und flexiblen Fläche n-
angebote für den Hansa-BusinessPark anzunehmen. Dafür spricht auch der erfasste fakt i-
sche Flächenverbrauch inklusive der Vergaben und festen Zuordnung von gut 27 ha oder rd. 
50 % der Gesamtnettofläche des Hansa-BusinessParks Teil 1 südlich der Wiedaustr.  inner-
halb von fünf Jahren seit der ersten Unternehmensansiedlung (Fa. Stroetmann Saat) im Jahr 
2011.  
 
Verfügbare Flächenreserven und Entwicklungspotenziale für das Gesamtstädtische Gewe r-
be sind zudem noch, wie aufgezeigt, im Gewerbe - und Industriegebiet Hessenweg vorha n-
den. Mit der Mittelbereitstellung und dem Startschuss für den Ausbau der B 51 inklusive dem 
Neubau der B 481n mit Anbindung an den Schifffahrter Damm im Sommer  2015 steigt die 
Qualität der Verkehrsanbindung für den Industrie- und Gewerbestandort Hessenweg und 
damit sicherlich auch in ganz erheblichem Maße die Attraktivität dieses Standortes aus Sicht 
der Wirtschaft. Daher kann auch für diesen Standort mit eine r, gegenüber vergangenen Jah-
ren, erhöhten Flächennachfrage von Betrieben und Unternehmen gerechnet werden.  
 
Mit realistischem Blick auf die langen Planungsvorlaufzeiten - für das Gebiet Hansa-
BusinessPark betrug diese Vorlaufzeit vom ersten Ratsbeschluss (1993) bis zur Fertigste l-
lung der Erschließung bzw. Baureife (2010) rd. 17 Jahre –  erscheint es trotz zurzeit ausre i-
chender Reserveflächen sinnvoll und erforderlich , bereits heute Überlegungen für die lan g-
fristige Bereitstellung nachfragegerechter (Folge -)Flächenreserven in dieser Angebotskat e-
gorie (großflächige Industrie- und Gewerbebetriebe) anzustellen. Daher ist es aus Sicht der 
Verwaltung erforderlich, auch über den gegebenen Rahmen des REP s bzw. FNPs hinaus, 
einen zukunftsorientierten Standort für das großbetriebliche Gewerbe mit nachfragegerechter 
Lagequalität und Verkehrsanbindung sowie angemessener Flächengröße zur Entwicklung 
eines auch überregional wahrnehmbaren  Standortes zu suchen. Dieser sollte, vor dem Hi n-
tergrund der Nachfragepräferenzen der Wirtschaft , eine zügige verkehrliche Anbindung an 
die BAB 1 ermöglichen, ohne dabei Wohngebiete zu belasten oder auf Ortsdurchfahrten a n-
gewiesen zu sein.  Ein entsprechender Suchraum wird  daher im Westen des Stadtgebietes 
entlang der Achse der Bundesautobahn A 1 vorgeschlagen. Nur wenn bereits heute mit dem 
Ziel einer Langfristperspektive (ca. 15 Jahre) die ersten, insbesondere auch liegenschaftl i-
chen Schritte, für die Entwicklung und Aktivierung eines Nachfolgestandortes in vergleichba-
rer Qualität mit dem Hansa-BusinessPark oder auch dem Standort Loddenheide (ein  ver-
gleichbarer innenstadtnaher Standort ist allerdings planerisch nicht mehr darstellbar)  ange-
gangen werden, kann die Handlungsfähigkeit der Wirtschaftsförderung und die Attraktivität 
des Gewerbe - und Industriestandortes Münster langfristig gewährleistet werden.  Da der 
Suchraum im Westen des Stadtgebietes nicht frei von naturräumlichen  (Landschaftsplan, 
Naturschutz etc.) und planerischen Restriktionen (Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen, 
verkehrliche Erschließung und Anbindung an das übergeordnete Straßennetz etc.) ist , sind 
die konkreten Aktivierungsmöglichkeiten zukünftiger Gewerbe- und Industrieflächen vertieft   
zu untersuchen (z. B. durch Machbarkeitsstudien). Der Suchraum ist insgesamt großzügig 
bemessen, sodass auch bei Berück sichtigung naturräumlicher und sonstiger Belange und 
dementsprechend einem Ausscheiden von Teilflächen aus dem Suchraum, ein ausreich end

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 47 
 
großes Flächenpotenzial für eine große, zusammenhängende Gewerbeflächenentwicklung 
verbleiben kann. Als Voraussetzung für die Aktivierung dieser Fläche bedürfte es, neben der 
erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Be bauungs-
plans  auch einer Änderung des Regionalplans Münsterland. Die Verwaltung wird den par-
lamentarischen Gremien  bei positivem Untersuchungsergebnis  zu gegebener Zeit einen 
Vorschlag für die Ausweisung und Entwicklung eines entsprechenden großflächigen  neuen 
Gewerbe- und Industriestandortes im Westen des Stadtgebietes vorlegen.  
 
9. Entwicklung der Manövriermasse – Flächenbereitstellung 
 
Wie zuvor herausgearbeitet, steht dem aktuellen Ist -Angebot an Gewerbeflächen (Manö v-
riermasse) von rd. 65 ha ein rechner isch jährlicher Flächenbedarf von rd. 10 ha für die Ve r-
marktung respektive der darauf folgenden faktischen Flächeninanspruchnahme gegenüber. 
In Abbildung 12 ist in einer abstrakten Modellrechnung die zeitliche „Reichweite“ der Manö v-
riermasse (vollfarbige blaue Säulen) bei gleichbleibender Nachfrage / Flächenbedarf von 10 
ha pro Jahr jeweils zu Beginn der Aktivierungszeiträume kurz - bis mittelfristig, mittel - bis 
langfristig und langfristig/bei Bedarf dargestellt. Es wird deutlich, dass sich die Ist -
Manövriermasse ohne die Baureifmachung zusätzlich neuer Gewerbeflächen (umrandete 
blaue Säulen) sukzessive reduzieren und sich gegenüber dem permanent vorzuhaltenden 
Soll-Angebot von 50 ha (rote Säule) ein erheblicher „Flächenfehlbedarf“ ergeben würde.  Die 
lediglich umrandeten Säulen verdeutlichen die „Auffüllung bzw. den Flächenzugang der M a-
növriermasse“ durch Baureifmachung und Erschließung von Gewerbeflächenreserven des 
FNPs bzw. REPs (vgl. Tabelle 4, insgesamt rd. 98 ha)  in den jeweiligen Aktivierungszeiträu-
men. Von der Annahme ausgehend, dass die Aktivierung der planerisch bereits gesicherten 
Flächenreserven ohne derzeit vorhersehbare Ausfälle bzw. Restriktionen umsetzbar  ist, ist 
von einer zeitlichen Reichweite dieser Flächenreserven von  rd. 10 Jahren auszugeh en (rd. 
10 ha Flächenbedarf per anno). Die für den Zeitraum „langfristig/bei Bedarf“ umrandete und 
nach oben offene Säule deutet die langfristige, perspektivische Entwicklung der Manövrie r-
Ist-Manövriermasse 
Soll-Angebot 
Flächenaktivierung 
kurz- bis mittelfristig 
 mittel- bis langfristig 
 langfristig/bei Bedarf 
in ha 
Abbildung 12: „Zeitliche Reichweite“ der Manövriermasse im Verhältnis zur Flächennachfrage 
bzw. zum Flächenbedarf (Soll-Angebot)

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 48 
 
masse in Bezug auf die mögliche  Aktivierung der im REP zur Verfügung  stehenden großflä-
chigen Reserveflächen ( Hansa-BusinessPark nördl. Wiedaustraße und südlich Erweiterung 
Hessenweg) und ggf. weiterer Flächen außerhalb des planungsrechtlichen Rahmens des 
REPs lediglich an. Der sich im Zeitablauf ergebende Bedarf für zukünf tige Flächenaktivie-
rungen wird im Zusammenwirken mit der WFM im Rahmen des kontinuierlichen Gewerbefl ä-
chenmonitorings erfasst und bewertet.  Diese Modellrechnung zur „Reichweite“ der Manö v-
riermasse verdeutlicht, insbesondere auch vor dem Hintergrund der meh rfach angesproche-
nen langen Vorlaufzeiten für Grunderwerb, Planung und Erschließung der Potenzialflächen 
anschaulich den schon heute vorhandenen grundsätzlichen Handlungsbedarf für die zukünf-
tige Gewerbeflächenaktivierung. Verstärkt wird der Handlungsbedar f durch die weiter oben 
herausgearbeiteten strukturellen und auch räumlichen Defizite  (hauptsächlich Stadtteilorien-
tiertes Gewerbe)  des derzeitigen Gewerbeflächenangebots.        
 
In Tabelle 4 sind a ls Ergebnis der Flächenprüfung auf der Grundlage des So ll ≠ Ist - Ver-
gleichs die im FNP und REP zur Verfügung stehenden Gewerbeflächenreserven, versehen 
mit einem Vorschlag für deren zeitlich differenzierte Aktivierung, aufgeführt. Zur Gewährleis-
tung eines qualitativ und quantitativ ausreichenden sowie räumlich ( Ebene Stadtbezirke) 
ausgewogenen Gewerbeflächenangebotes im Kontext des GFK (Manövriermasse) beläuft 
sich das im FNP und REP bereits planerisch gesicherte Flächenpotenzial auf insgesamt rd. 
98 ha. Auf der Ebene des FNPs werden für den mittelfristigen Zeitr aum (ca. fünf bis sieben 
Jahre) insgesamt knapp 32 ha, davon rd. 20 ha in der Kategorie Gesamtstädtisches Gewe r-
be und rd. 12 ha in der Kategorie Stadtteilorientiertes Gewerbe für eine Aktivierung empfo h-
len. Im langfristigen Zeitraum /bei Bedarf werden rd. 24 ha für die Flächenaktivierung vorg e-
Gesamt davon 
Kennziffer Gebiet Gesamtstädtisch Stadtteilorientiert
in ha in ha in ha
FNP/ REP:
432-270 Mitte - Südl. Albersloher Weg 3,77 3,77
519-220 Gievenbeck - Technologiepark, 2.Teil 11,19 11,19
573-22A Roxel Haltepunkt, westl.Teil 1,11 1,11
574-21A Roxel - Oberort, westl. der Bahn 10,73 10,73
812-240 Gremmendorf - Südlich Heumannsweg 5,08 5,08
mittelfristig 31,88 20,04 11,84
562-21D Albachten Steinbrede, 4. Teil 1,82 1,82
762-23B Gelmer / Dyckburg - Heitmannsweg - DEK 3,76 3,76
762-250 Gelmer / Dyckburg - Östl. Schifffahrter Damm, nördl. Teil 2,30 2,30
862-21C Angelmodde - Albersloher Weg/Osttor,Südrand 1,44 1,44
982-26C Amelsbüren - Hansa-BusinessPark-Münster,  III. Teil 10,45 10,45
982-26D Amelsbüren -Hansa-BusinessPark-Münster,  IV. Teil 4,59 4,59
langfristig / bei Bedarf 24,36 17,34 7,02
56,24 37,38 18,86
REP:
761-230 Gelmer / Dyckburg -Südl. Hessenweg 9,39 9,39
982-26F Amelsbüren - Hansa-Businesspark-Münster,  V. Teil 32,28 32,28
langfristig / bei Bedarf 41,67 41,67 0,00
Gesamtsumme 97,91 79,05 18,86
Gewerbeflächenreserven im FNP / REP

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 49 
 
schlagen, davon rd. 17 ha Gesamtstädtisches und rd. 7 ha Stadtteilorientiertes Gewerbe. 
Darüber hinaus stehen auf der Ebene des REP s weitere Flächen für eine langfristige bzw. 
bei Bedarf zu entscheidende Aktivierung  in einem Umfang von rd. 42 ha zur Verfügung, die 
sich ausschließlich aus Potenzialen für das Gesamtstädtische Gewerbe rekrutieren.  
 
Weitere perspektivische Flächenpotenziale für die langfristige Gewerbeflächensicherung 
können aus der Standortprüfung innerhal b des Suchraums im Westen des Stadtgebietes , 
außerhalb des planungsrechtlichen Rahmens des FNP/REP resultieren. In diesem Zusa m-
menhang ist auch beabsichtigt, geeignete Flächen für den nachgewiesenen strukturellen 
Bedarf im Angebotssegment des Stadtteilorientierten Gewerbes für den Stadtbezirk West zu 
benennen. Als Voraussetzung für  die spätere Aktivierung entsprechender Flächen bedürfte 
es, neben der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines 
Bebauungsplans auch einer Änderung des Regionalplans Münsterland.  
 
Für die kurz- bis mittelfristige Aktivierung von Gewerbeflächenreserven (Baureifmachung 
und Erschließung innerhalb von fünf  bis sieben Jahren, bis ca. 202 2) zum Abbau der o. g. 
Angebotsdefizite werden folgende Flächen vorgeschlagen: 
 
 Für das Gesamtstädtische Gewerbe ist aus  struktureller Sicht insbesondere Handlung s-
bedarf für die Weiterentwicklung des Technologieparks Teil 2 gegeben.  Im Technologie-
park Teil 1 sind, wie oben belegt, nur noch geringe Flächenreserven vorhande n. Des 
Weiteren wird die Aktivierung der Flächen südlich Albersloher Weg (Masterplan Stadth ä-
fen, Fläche zwischen Albersloher Weg und Stadthafen 2) sowie südlich Heumannsweg 
vorgeschlagen. Aufgrund der  vergleichsweise innenstadtnahen Lage  mit unmittelbare r 
Anbindung an den Albersloher Weg bieten diese Gebiete eine sehr hohe Lagegunst und 
können als Nachfolgestandorte für die stark nachgefragte, mittlerweile aber nahevol l-
ständig „vollgelaufene“ Loddenheide fungieren.  
 Für das Stadtteilorientierte Gewerbe ist in räumlicher Hinsicht vor dem Hintergrund nur 
geringer verfügbarer Angebotsflächen insbesondere im Stadtbezirk  West der Bedarf  – 
aber hinsichtlich der in diesem Stadtbezirk vorhandenen und  geeigneten FNP-
Flächenreserven – auch die Option für kurz- bis mittelfristige Flächenaktivierungen gege-
ben. Vorgeschlagen wird daher die Erweiterung des Stadtteilgewerbegebietes „Nottulner 
Landweg“ durch die Aktivierung der Fläche Bahnhaltepunkt, westlicher Teil und – vorbe-
haltlich des erforderlichen Flächenerwerbs – der größeren Fläche Oberort, westlich der 
Bahnstrecke (als südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Nottluner Landweg).  
 
Für die langfristige bzw. bei Bedarf  zu entscheidende Flächenaktivierung  stehen Flä-
chenreserven (FNP und REP)  in unterschiedlicher Angebo tsqualität (Gesamtstädtisches 
Gewerbe, Stadtteilorientiertes Gewerbe), Größe und räumlicher Lage (Stadtbezirke) zur Ver-
fügung. Hier gilt es die Entwicklung von Nachfrage und Verbrauch der Manövriermasse  im 
mittelfristigen Zeitraum zu beobachten, um mit aus reichendem zeitlichen Vorlauf reagieren 
und Flächen „nachlegen“ zu können. Das zur Verfügung stehende Flächenportfolio beinha l-
tet sowohl kleinere Flächenpotenziale auf Stadtteilebene (z. B. Albersloher Weg/Osttor, Sü d-
rand) als auch große Flächenreserven fü r das Gesamtstädtische Gewerbe (z. B. Teilflächen 
zur Erweiterung des Hansa-BusinessParks). Darüber hinaus wird mit Blick auf die langfrist i-
ge Handlungsfähigkeit der Wirtschaftsförderung und die Attraktivität des Wirtschaftsstando r-
tes Münster zudem die perspektivische Entwicklung eines großflächigen, verkehrlich optimal 
angebundenen Gewerbe- und Industriegebietes mit möglichst überregionaler Ausstrahlung, 
vorzugsweise mit Anbindung an die BAB 1 erforderlich.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 50

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 51 
 
10. M-Flächen (Gemischte Bauflächen) 
 
Für das GFK sind nur M-Flächen gem. FNP relevant, die i. d. R. in räumlicher Verbindung zu 
vorhandenen und/oder geplanten Gewerbe - und Industrieflächen stehen  oder auch pl a-
nungsrechtlich für eine solche Nutzung vor gesehen sind  und die noch über größere freie 
Flächenreserven verfügen . Nicht betrachtet werden gemischte Bauflächen, die  sich au s-
schließlich für die Büronutzung eignen sowie typische Mischflächen in Ortsteilzentren oder 
an Ausfallstraßen (überwiegende Nutzungen: Wohnen, Handel und Dienstleistungen).  Das 
Monitoring und die Analyse der Standort- und Flächenentwicklung des klassischen Bür o-
marktsektors werden über die jährlich erscheinende Büromarktstudie der Wirtschaftsförd e-
rung Münster GmbH abgedeckt.  
 
Freie und bisher ungenutzte Flächenreserven in baureifen G ebieten innerhalb von M-
Flächen im Sinne des GFK  sind in Karte 5 dargestellt. Die erfassten Gebiete  (vgl. Tab. 5)  
beinhalteten zum Stand 31.12.2015  baureife und noch nicht vergebene Flächenreserven in 
einer Größe von insgesamt rd. 6 ha in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen (Stadtwer-
ke Münster, GML, Stadt Münster, Private) . Der mit rd. 2 ha überwiegende Anteil dieser Fl ä-
chenreserve befindet sich im Gebiet Zentrum Nord und mit knapp 1 ha im Gebiet Lodde n-
heide. Weitere kleinere Reserven befinden sich in den Gebieten Technologiepark Teil 1, Os-
senkampstiege/GAD-Straße und am Albersloher Weg ( Grundstücke zwischen Stadthaus 3 
und DEK). 
  
In den letzten 1 5 Jahren (2001 
bis 201 5)  ist auf den im GFK 
erfassten M -Flächen eine Fl ä-
cheninanspruchnahme von 
insgesamt rd. 18  ha zu ve r-
zeichnen. Maßgebliche Ansied-
lungen in diesem Zeitraum e r-
folgten z. B. im Gebiet Lodde n-
heide durch das Unternehmen 
GWS oder im Zentrum Nord 
durch die Bezirksregierung 
Münster und die Telekom. Ein 
zukünftiger „HotSpot“ der En t-
wicklung im Bür omarktsektor 
befindet sich  nördlich des 
Stadthafens 1 mit dem durch 
die LVM avisierten Investition s-
vorhaben (rd. 22.000 m² u m-
fassender Gebäud ekomplex für Büros, Dienstleistungsflächen , Gastronomie und Wohnen ) 
und dem „Hafentor“ (gemischte Nutzung, Schwerpunkt Büro- und Dienstleistungsnutzungen).  
 
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Büromarktes in Münster und der 
hohen Flächenumsätze der vergangenen Jahre (vgl. hierzu auch Büromarktstudie  2016 der 
WFM GmbH) in Verbindung mit dem nachweislichen Abschmelzen der verfügbaren Flächen-
reserven, insbesondere am qualitativ hochwertigen und stark nachgefragten Standort Lo d-
denheide, stellt sich schon heute die Frage nach strukturell geeigneten Folgestandorten. Bei 
der Suche nach geeigneten Standorten si nd insbesondere eine gute Verkehrsanbindung, 
vorzugsweise an Ein - bzw. Ausfallstraßen und /oder die Citynähe von hoher Relevanz. Die 
Verwaltung wird im Kontext der vorgeschlagenen Flächenentwicklungen (vgl. Punkt 8, Tab. 
4) prüfen, ob im Zuge der Konkretisierung der nutzungsstrukturellen Zielvorstellungen für die 
entsprechenden Flächen bzw. Standorte, neben der Ausrichtung auf originär gewerbliche 
Tabelle 5: Reserven in Gebieten M/MK 
Reserven in Gebieten M / MK
Kennziffer Gebiet Fläche
in ha
432-250 Stadtwerke / Albersloher Weg 1,50
462-22A,B Zentrum Nord 2,22
526-31A Technologiepark, 1.Teil Steinfurter Str. 0,46
545-250 OssenkampstieGE/ GAD-Straße 1,32
811-28F Loddenheide 0,85
Summe 6,35

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 52 
 
Nutzungen im Bereich Handwerk und Produktion, auch Flächenanteile für Dienstleistungs - 
und Büronutzungen ausgewiesen werden können (z. B. im Bereich Technologiepark, Teil 2  
oder Stadthafen 2 ). Darüber hinaus besteht eine hinreichend große Nachfrage nach nicht 
hochpreisigen Standortlagen außerhalb der Büromarktzonen von Innenstadt und Hafen be-
reich. Daher wird auch geprüft, ob innerhalb des Suchraums entlang der Achse der Bund e-
sautobahn A1 (vgl. Punkt 8, Seite 46) im Umfeld des HansaBusinessParks Flächenpotenzia-
le für den Büromarktsektor aktivierbar sind.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster   Seite 53 
 
Verzeichnisse 
 
  Seite 
Abbildungen: 
 
Abb. 1:  Gebiets- und Nutzungstypen Gewerbeflächenreserven 8 
Abb. 2:  Struktur Gewerbeflächenreserven 9 
Abb. 3:  Steuerungsmodell GFK 10 
Abb. 4:  Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 nach Gebieten 12 
Abb. 5.: Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 nach Jahren 12 
Abb. 6.:  Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 nach Stadtbezirken 14 
Abb. 7.: Struktur der Manövriermasse 16 
Abb. 8.:  Gewerbeflächenreserven Stand 31.12.2015 17 
Abb. 9.:  Manövriermasse nach Stadtbezirken 23 
Abb. 10   Bisher ungenutzte private, vergebene und fest zugeordnete Flächen                              
(keine Manövriermasse) 24 
Abb. 11.:  Gegenüberstellung Manövriermasse – planerisch gesicherte Flächen 26 
Abb. 12.:  Zeitliche Reichweite der Manövriermasse 47 
 
 
Karten: 
 
Karte 1: Gewerbeflächenreserven nach Aktivierungsstand 20 
Karte 2: Gewerbeflächenreserven nach Eignung 21 
Karte 3: Gewerbegebiete mit Reserven – Manövriermasse –  22 
Karte 4: Gewerbeflächenreserven nach Aktivierungsperspektive 50 
Karte 5. Gemischte Bauflächen mit Reserven 52 
 
 
Tabellen: 
 
Tab. 1: Manövriermasse in baureifen Gebieten 19 
Tab. 2.: Manövriermasse in baureifen Gebieten nach Stadtbezirken 23 
Tab. 3.: Manövriermasse Soll-Ist-Vergleiche 25 
Tab. 4.: Gewerbeflächenreserven im FNP/REP 48 
Tab. 5.: Reserven in Gebieten M /MK 51

Anlage_3_Vorlage_V_0723_2016

4032 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0723/2016 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0072/2015 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
Münster braucht neue  
I
ndustrie- und Gewerbeflächen! 
zur Verweisung in den ASSVW
Der Rat möge beschließen: 
I. M
ünster ist eine wachsende Stadt. Mit der Zunahme der  Bevölkerung steigt auch 
der Bedarf nach Industrie- und Gewerbeflächen. Die Verwaltung wird daher be-
auftragt, dem Rat bis zum Juli 2016 einen „Masterplan Gewerbe- und Industrie-
flächen 2030“ vorzulegen, sowie konkret Flächen in der Stadt zu identifizieren, die 
mittelfristig zu Industrie- und Gewerbeflächen entwickelt werden können. Die 
Verwaltung legt darüber hinaus dar, wann diese Flächen planerisch erschlossen 
werden können. 
II. Der gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Münster Gmb
 H von der Verwaltung
zu erstellende „Masterplan Gewerbe- und Industrieflächen 2030“  soll insbeson-
dere
 eine Analyse des Gewerbeflächenbestands und der –pote
 nziale, mit einer Ty-
pologisierung der zu untersuchenden Gewerbegebiete,
 eine Analyse der Gewerbeflächennachfrage und Abschätz ung zukünftiger
Gewerbeflächenbedarfe,
 Potenzialflächen für ein Industrie- und Gewerbegebiet ,
 Potenzialflächen in den Stadtteilen für kleinteiliges  Gewerbe und Handwerk,
 und einen zeitlichen Horizont für die Realisierung de r Potenzialflächen
enthalten. 
30.11.2015

2 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Münster wächst. Verschiedene Prognosen gehen von ei ner Zunahme der Bevölkerung 
auf bis zu 330.000 Einwohner im Jahr 2030 aus. Eine  wachsende Stadt muss in ihrer Inf- 
rastruktur mitwachsen. Dies betrifft verschiedene B ereiche wie Wohnen, Soziales, Kultur 
und Sport. Neben den vorgenannten Bereichen ist die  Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen 
ein entscheidendes Kriterium für das gesunde Wachst um einer Stadt. Die Stadt muss 
daher rechtzeitig Sorge dafür tragen, dass den Unte rnehmen in der Stadt ausreichend 
Flächen für Wachstum und Entwicklung zur Verfügung stehen. 
 
Bereits heute ist die Verfügbarkeit von Gewerbefläc hen im Westen der Stadt nicht mehr 
gegeben. Auf dem Gewerbegebiet Loddenheide sind nur  noch wenige Flächen verfüg- 
bar; der HansaBusinessPark wird immer stärker nachgefragt. 
 
Die Anforderungen an eine neue Fläche für die Unter nehmen sind vielfältig. Ein Hand- 
werksbetrieb benötigt Wachstumsmöglichkeiten in dem  Stadtbezirk, in dem er tätig ist. 
Logistiker und Industriebetriebe benötigen einen gu ten Anschluss an die Autobahnen 
und großteilige Flächen. Daher sind in der Prognose  darzustellen, welche Art von Ge- 
werbe- und Industrieflächen in der Zukunft benötigt werden und wo in der Stadt Poten- 
zialflächen für eine Entwicklung liegen. 
 
Neben den Chancen, die sich aus einer wachsenden Stadt ergeben, ist es aus fiskalischer 
Sicht im Interesse der Stadt, rechtzeitig Gewerbe- und Industrieflächen auszuweisen. Die 
Gewerbesteuer ist die Haupteinnahmequelle der Stadt . Die Bestandspflege und Ansied- 
lung neuer Unternehmen ist daher wichtiger Bestandt eil einer zuverlässigen und nach- 
haltigen Haushaltspolitik. 
 
nachrichtlich: 
    Gesamtfläche  verfügbar  verfügbar in % 
Gewerbegebiet Wolbeck  170.000 m 2   GE 150.000 m 2 88 % 
östl. Münsterstraße 
Gewerbepark Loddenheide  874.000 m 
2  GI 14.000 m 2 2 % 
       MK 29.000 m 2 3 %  
Hansa-BusinessPark  578.436 m 2  GI 95.465 m 2 17 % 
       GE 181.374 m 2 31 % 
Industriegebiet Hessenweg  1.100.000 m 2  GI 354.000 m 2 32 % 
Technologiepark Münster  100.000 m 2  MK 14.000 m 2 14 % 
       SO 37.000 m 2 37 %

3 
 
 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Mathias Kersting 
Michael Kleyboldt   Marianne Koch   Katharina Köhnke 
Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Steltig   Hedwig Lieke fedt 
Anne Schulze Wintzler  Petra Seyfferth   Ludger Steinm ann 
Julia Suuck    Beate Vilhjalmsson   Robert von Olberg  
Maria Winkel

Beschlussvorlage

19823 Zeichen

V/0723/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Einbringung 
27.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
04.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.10.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
27.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
02.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Vorberatung 
03.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht über das Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster (GFK) als fachliche Grundl a-
ge für die zukünftige Gewerbeflächenbereitstellung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, kurz - bis mittelfristig für die bere its im Flächennutzungsplan  der 
Stadt Münster als gewerbliche Bauflächen bzw. Sondergebiet Technologiepark dargestellten Fl ä-
chen (vgl. Anlage 1 Punkt 9, Karte 4 „mittelfristige Flächenaktivierung“) 
 
 Gremmendorf, südl. Heumannsweg 
 Mitte, nördlich Stadthafen II  
 Roxel, Bahnhaltepunkt 
 Roxel, südl. Gewerbegebiet Nottulner Landweg 
 Gievenbeck, Technologiepark, 2. Teil 
 
Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung und Erschließung als Gewerbeflächen bzw. als So n-
dergebiet Technologiepark einzuleiten. Soweit erforderlich, s ind für einzelne Teilflächen die noch 
fehlenden liegenschaftlichen Voraussetzungen für die Gewerbeflächenaktivierung in A bstimmung 
mit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) zu schaffen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0723/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Hopp 
Ruf: 
492 61 17 
E-Mail: 
Hopp@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0723/2016 
 
Zur Sicherung der erforderlichen liegenschaftlichen Voraussetzu ngen für die Flächenaktivierung 
zur Weiterentwicklung des Technologieparks westl. der Austermannstr. ist der Einsatz des städte-
baulichen Instruments der Umlegung zu prüfen.   
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gewerbe - und Industrieflächenbereitstellung im langfristigen 
Zeitraum an den Empfehlungen des GFK auszurichten (vgl. Anlage 1, Punkt 9, Karte 4 „langfrist i-
ge Flächenaktivierung“). Für die langfristige Sicherung von Gewerbe - und Industrieflächen sowie 
von Büromarktflächen sollen, über den planungsrechtlichen Rahmen des Regionalplans Münster-
land hinaus,  innerhalb eines Suchraums  im Westen des Stadtgebietes, entlang der Achse der 
Bundesautobahn A1, geeignete Flächen auf eine zukünftige Aktivierung hin geprüft werden.  
 . 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Umsetzung des GFK im Zuge des fortlaufenden Monito-
rings zur Gewerbeflächenentwicklung zu berichten.  
 
5. Die Anträge A-R/0006/2014 der CDU-Fraktion (Anlage 2) und A-R/0072/2015 der SPD-Fraktion 
(Anlage 3) an den Rat sind damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten für Grunderwerb, 
Erschließung etc. werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen vor-
gelegt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1. 
Auf der Grundlage des Auftrages durch den  Haupt- und Finanzausschuss (Vorlage V/0604/2014) hat 
das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung mit Unterstützung durch die WFM die 
fachlichen Grundlagen für ein langfristiges GFK Münster erarbeitet. 
 
Zielsetzung des GFK‘s ist es, die Verbesserung und Verstetigung eines quantitativ und qualitativ aus-
reichenden, nachfragegerechten und räumlich möglichst ausgewogenen Gewerbeflächena ngebots in 
Münster sicherzustellen. Das GFK baut auf dem Grundmodell des bereits in den 90er Jahren vom 
Stadtplanungsamt erarbeiteten und vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Han dlungsprogramm 
Gewerbeflächen“ auf und passt dieses an die aktuellen Anforderungen an. Im Mittelpunkt steht  wei-
terhin die Sicherstellung der sog. „Manövriermasse“ an baureifen Gewerbe- und Industrieflächen (im 
Eigentum der Stadt Münster / WFM), die für Vermarktungszwecke unmittelbar zur Verfügung steht. 
 
Definition der Manövriermasse (Soll-Angebot) 
Als Soll -Angebot wird eine permanente Verfügbarkeit von 50 ha Manövriermasse für angemessen 
und erforderlich gehalten. Dieser Wert entspricht dem Fünffachen des durch langjähriges Monit oring 
belegten durchschnittlichen jährlichen Flächenbedarfs in der Höhe von rd. 10 ha für Vermarktung s-
zwecke (Stadt Münster / WFM) i. V. mit der zeitlich nachgelagerten Flächeninanspruchnahme durch 
Bebauung und Nutzung.   
 
Die Manövriermasse (50 ha) teilt sich dabei qualitativ und quantitativ in ein Flächenangebot auf für 
das sog.  
 
 „Gesamtstädtische Gewerbe“ (ca. 35 – 40 ha) mit der Eignung für GI -Ausweisungen für emitti e-
rende Betriebe bzw. Betriebe mit Nacht - und Schichtarbeit sowie mit der Möglichkeit u. a. sehr 
großer Flächenzuschnitte; weiterhin beinhaltet es auch das Sondergebiet Technologiepark

- 3 - 
V/0723/2016 
 „Stadtteilorientierte Gewerbe“ (ca. 10 – 15 ha) für das kleinbetriebliche Gewerbe (Handwerker, 
kleinere Produktionsbetriebe, Dienstleister) mit siedlungsstruktureller Anbindung an die Stadtteile.   
 
Gewerbeflächenreserven zum 31.12.2015 (Ist-Angebot) 
Die Gesamtheit aller Gewerbeflächenreserven (Bebauungspläne, FNP, REP) in Münster b etrug zum 
31.12.2015 rd. 253 ha. Davon waren  
 
 rd. 155 ha baureif oder kurzfristig baureif und standen für eine gewerbliche Bebauung und Nu t-
zung bereit  
 rd. 98 ha Reserveflächen lediglich im FNP und REP planerisch gesichert (kein Bebauungsplan).  
 
Von den baureifen / kurzfristig baureifen Flächen (155 ha) waren lediglich rd. 65 ha für die Vermar k-
tung verfügbare Fläche im Eigentum der Stadt Münster  / WFM und noch nicht an Dritte zum Zw ecke 
der baulichen Nutzung vergeben oder mit einer festen Nutzungsoption versehen. Das Ist-Angebot der 
Manövriermasse zum 31.12.2015 betrug somit rd. 65 ha und lag in quantitativer Hi nsicht über dem o. 
a. Soll-Wert von 50 ha.  
 
 Rd. 50 ha der Manövriermasse entfielen auf die Ka tegorie „Gesamtstädtisches Gewerbe“, davon 
mit der planungsrechtlichen Ausweisung GE = 19 ha, GI = 30 ha und SO-Technologiepark = 1 ha. 
Schwerpunktstandorte waren die Gebiete Hansa-BusinessPark (rd. 30 ha) und Hessenweg (rd. 14 
ha). Nur noch geringe Fläche npotenziale existierten in den Gebieten Loddenheide und Technol o-
giepark an der Steinfurter Str.  
 
 Rd. 15 ha der Manövriermasse standen in der Kategorie „Stadtteilorientiertes Gewerbe“ mit der 
ausschließlichen planungsrechtlichen Festsetzung als GE -Gebiet zur Verfügung. Der  eindeutige 
Schwerpunkt dieses Angebotes war dabei das Gewerbegebiet östlich der Münsterstr. in Wolbeck 
(rd. 14 ha). 
 
Der rein quantitative Soll-Ist Vergleich zeigt, dass rd. 89 % (58 ha) der verfügbaren Flächen im Sinne 
der Manövriermasse (65 ha) an den v. g. drei Standorten Hansa -BusinessPark, Hessenweg, Müns-
terstr. östl.  gebunden waren. Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass trotz des zurzeit  insgesamt 
ausreichenden quantitativen Umfangs der Manövriermasse räumliche und strukturelle Angebotsdefizi-
te bestehen. Dies trifft insbesondere auf die Kategorie Stadtteilorientiertes Gewerbe zu. Zudem ist 
grundsätzlich davon auszugehen, dass das vorhandene Flächenpotenzial der M anövriermasse (65 
ha) bei anhaltender Nachfrage und einem nachweislic hen jährlichen Flächenbedarf von rd. 10 ha 
sukzessive aufgezehrt würde, wenn nicht rechtzeitig „nachgelegt“ wird. Es ergeben sich somit Hand-
lungsbedarfe zum Abbau der festgestellten strukturellen Angebotsdefizite sowohl für Gesamtstädt i-
sches als auch Stadtteilorientiertes Gewerbe.    
 
Flächenaktivierung – Vorschläge zum Abbau der strukturellen Defizite 
Zum Abbau der ermittelten strukturellen Defizite und zur Sicherung der angestrebten Manövriermasse 
stehen geeignete, auf der Ebene des FNP und/oder REP berei ts planerisch gesicherte  Reserveflä-
chen von insgesamt rd. 98 ha zur Verfügung. Dabei ist grundsätzlich anzumerken, dass aufgrund der 
siedlungsstrukturellen und naturräumlichen Rahmenbedingungen nicht in jedem ei nzelnen Stadtteil 
ein Gewerbeflächenangebot m öglich ist. Für die mittelfristige Baureifmachung  (Aufstellung Beba u-
ungsplan, Erschließung) werden rd. 32 ha, die b ereits im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt 
sind, vorgeschlagen (vgl. Beschlusspunkt 2).   
 
Die Aktivierung der langfristigen Flächenreserven im FNP und REP (rd. 66 ha) ist in Abhängigkeit von 
der sich im Zeitablauf ergebenden Bedarfs - und Nachfragesituation festzulegen. Diese wird  im Zu-
sammenwirken mit der WFM im Rahmen des kontinuierlichen Gewerbeflächenmonitorings e rfasst

- 4 - 
V/0723/2016 
und bewerte t (Ermittlung der Vermarktungsaktivitäten und des faktischen „Gewerbeflächenve r-
brauchs“ durch bauliche Nutzung).  
 
Von der Annahme ausgehend, dass die Aktivierung der planerisch gesicherten Flächenreserven im 
FNP / REP (rd. 98 ha) zur Sicherstellung der an gestrebten Manövriermasse ohne derzeit vorherse h-
bare Ausfälle bzw. Restriktionen umsetzbar ist, ist von einer zeitlichen Reichweite dieser Flächenr e-
serven von rd. 10 Jahren (rd. 10 ha Flächenbedarf per anno) auszugehen. Daher ist es vor dem Hi n-
tergrund der  bekannten langen Planungsvorlaufzeiten  für neue Gewerbe - und Industrieflächen 
(Grunderwerb, Schaffung Planungsrecht, Erschließung) bereits heute  erforderlich, vorausschauend 
weitere geeignete Flächenpotenziale auf eine mögliche Aktivierung hin zu prüfen. Hierzu eignet sich 
nach struktureller Vorprüfung ein  Suchraum entlang der Achse der Bundesa utobahn A 1 im Westen 
des Stadtgebietes, außerhalb des derzeitigen planungsrechtlichen Rahmens des FNPs und REPs. Im 
Fokus steht dabei zum einen die Prüfung größerer zusammenhängender Flächenpotenziale als per-
spektivische Standortnachfolge für den Hansa -BusinessPark und zum anderen die Prüfung geeigne-
ter Flächenpotenziale für das Stadtteilorientierte Gewerbe im Stadtgebiet West.  
 
Darüber hinaus sollen innerhalb des v . g. Suchraums, möglichst im Umfeld des Hansa -
BusinessParks, Flächenpotenziale für den Büromarktsektor geprüft werden. Vor dem Hintergrund der 
dynamischen Entwicklung auf dem Büroimmobilienmarkt der Stadt Münster, dem auch dort zu ve r-
zeichnenden deutlichen Rückgang der Potenzialflächen und der hinreichend großen Nachfrage nach 
nicht hochpreisigen Standortlagen außerhalb der Büromarktzonen von Innenstadt und Hafen werden 
auch für diese Branche zukünftige Entwicklungsflächen benötigt. Nur so ist es möglich, vorausschau-
end die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Münster langfristig zu sichern und die da u-
erhafte Handlungsfähigkeit der WFM zu gewährleisten.  
 
Zu Beschlusspunkt 2. 
Vor dem Hintergrund der ermittelten strukturellen Angebotsdefizite in qua ntitativer und qualitativer 
sowie räumlicher Hinsicht wurde eine Prüfung aller planerisch gesicherten gewerblichen Reservefl ä-
chen im FNP und REP hinsichtlich ihrer Aktivierungsperspektive durch Bauleitplanung und Erschli e-
ßung zur Verbesserung der Manövrier masse durchgeführt. Als Ergebnis dieser Flächenprüfung wird 
vorgeschlagen, für die bereits im FNP dargestellten und weit überwiegend  im E igentum der Stadt 
Münster / WFM befindlichen gewerblichen Bauflächen bzw. Fläche für Sondergebiet-Technologiepark 
(vgl. Karte 4 „Gewerbeflächen nach Aktivierungsperspektive“, Seite 50): 
 
- Gremmendorf, südl. Heumannsweg  – rd.  5,0 ha (netto) 
- Mitte, nördliche Stadthafen II  – rd.  3,8 ha (netto) 
- Roxel, Bahnhaltepunkt  – rd.  1,1 ha (netto) 
- Roxel, südl. Gewerbegebiet Nottulner Landweg  – rd.  10,7 ha (netto) 
- Gievenbeck, Technologiepark, 2. Teil  – rd.  11,2 ha (netto) 
  (davon rd. 1/3 für Büronutzungen) 
 
innerhalb eines kurz - bis mittelfristigen Zeitraums Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung und E r-
schließung als Gew erbeflächen bzw. als Sondergebiet Technologiepark einzuleiten. Evtl. K.O. -
Kriterien (z. B. fehlende Erschließungsmöglichkeiten, Geruchsemissionen etc.), die gegen eine 
grundsätzliche planerische und technische Aktivierbarkeit dieser Flächen sprechen, wurde n bereits 
geprüft und bestehen nicht. Soweit erforderlich, sind für einzelne Teilflächen die noch fehlenden li e-
genschaftlichen Voraussetzungen für die Gewerbeflächenaktivierung in Abstimmung mit der WFM zu 
schaffen.  
 
Die Flächen in Gremmedorf (südl. Heumannsweg) und Mitte (nördl. Stadthafen II) dienen insbesonde-
re zur Verbesserung des Gewerbeflächenangebotes in der Kategorie „Gesam tstädtisches Gewerbe“. 
Aufgrund der vergleichsweise innenstadtnahen Lage mit unmittelbarer  Anbindung an den Albersloher

- 5 - 
V/0723/2016 
Weg bieten diese Gebiete eine sehr hohe Lagegunst und können als Nachfolgestandorte für die stark 
nachgefragte, mittlerweile aber nahezu vollständig „vollgelaufene“ Loddenheide fungieren. Die Reser-
veflächenaktivierung in Roxel (Bahnhaltepunkt und  südl. Gewerbegebiet Nottulner Landweg) ist drin-
gend erforderlich, da innerhalb des bevölkerungsreichsten Auße nstadtbezirks West mit anhaltendem 
Siedlungsflächen- und Einwohnerwachstum für nachfragende Betriebe keine baureifen Gewerbefl ä-
chen im Eigentum der Stadt Münster bzw. WFM mehr verfügbar sind.  
 
Die zeitnahe Weiterentwicklung des Technologieparks Teil 2 westl. der Austermannstraße ist zwi n-
gend erforderlich, da im bestehenden Teil 1 östlich der Austermannstraße lediglich noch geringe Flä-
chenreserven verfügbar sind. Zur Sicherstellung der noch nicht im Eigentum  der Stadt Münster b e-
findlichen Teilflächen (ca. 20 %) des Gesamtareals ist  vor dem Hintergrund der seit Jahren bisher 
nicht erfolgreichen Bemühungen der Stadt Münster zum Erwerb dieser privaten Fl ächen der Einsatz 
des städtebaulichen Instruments der Umlegung zu prüfen.  
 
Zu Beschlusspunkt 3. 
Für den langfristigen Zeitraum stehen weitere rd. 66 ha Flächen für die planerische Aktivierung zur 
Verfügung (vgl. Anlage 1, Punkt 9, Seite 47) . Davon sind rd. 24 ha bereit s im FNP als gewerbliche 
Baufläche und 42 ha lediglich im Regionalplan Münsterland als Gewerbe - und Industrieansiedlungs-
bereich dargestellt. Der Hauptanteil des gesamten Flächenpotenzials  (66 ha)  entfällt auf Erweit e-
rungsflächen für die  Standorte Hansa -BusinessPark und Hessenweg. Weitere kleinere Flächenp o-
tenziale liegen am Schifffahrter Damm (im Zusammenhang mit dem Ausbau der B481n), in Ange l-
modde und in Albachten.  
 
Über den planungsrechtlichen Rahmen der bereits im FNP und REP gesicherten Flächen hinau s gilt 
es, wie bereits zu Beschlusspunkt 2 dargelegt, zukünftige Flächenpotenziale für die langfristige Siche-
rung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Münster sowie zur Gewährlei stung einer 
handlungsfähigen Wirtschaftsförderung innerhalb eines Suchraums entlang der Achse der Bundesau-
tobahn A 1 zu prüfen. Da der Suchraum im Westen des Stadtgebietes nicht frei von n aturräumlichen 
(Landschaftsplan, Naturschutz etc.) und planerischen Restriktionen (Schutzabstä nde zu sensiblen 
Nutzungen, verkehrliche Erschließung und Anbindung an das übergeordnete Straßennetz etc.) ist, 
sind die konkreten Aktivierungsmöglichkeiten zukünftiger Gewerbe- und Industrieflächen vertieft   zu 
untersuchen (z. B. durch Machbarkeitsstudien). Aufgrund der Größe des Suchraums b esteht jedoch 
die Erwartung, dass ausreichend große Flächenpotenziale auch für eine große, zusa mmenhängende 
Gewerbeflächenentwicklung möglich sind. Als Voraussetzung für die Aktivierung dieser Flächen b e-
dürfte es, neben der erforderlichen Änderung des FNP‘s und der Aufstellung eines Bebauungsplans 
einer Änderung des REP Münsterland. Die Verwaltung wird den parlamentarischen Gremien bei posi-
tivem Untersuchungsergebnis zu gegebener Zeit Vo rschläge für die Ausweisung und Entwicklung 
geeigneter  zukünftiger Gew erbe- und Industrieflächen bzw. Flächen für den Büromarktsektor vorl e-
gen.  
 
Zu Beschlusspunkt 4. 
Mit dem bereits langjährig bestehenden, datenbankgestützten Gewerbeflächenmonitoring im Amt für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung als Grundlage d es ehemaligen „Handlungspr o-
gramms Gewerbeflächen“ aus den 90er Jahren steht ein geeignetes Controllinginstrument zur G e-
werbeflächenentwicklung mit der Möglichkeit zur Ableitung von Empfehlungen für die langfristige G e-
werbeflächenbereitstellung zur Verfügung. Die Ermittlung des Bedarfes an gewerblichen Bauflächen 
basiert, gestützt auf die langjährigen Erfahrungswerte aus dem Gewerbeflächenmon itoring, auf einer 
Fortschreibung der Flächenverkäufe durch die Stadt und die WFM sowie auf der Erfassung der, zei t-
lich nachgelagerten, faktischen erstmaligen Flächeninanspruchnahme der U nternehmen durch die 
realisierte Bebauung und Nutzung der Flächen in den jeweiligen Gewerbegebieten.

- 6 - 
V/0723/2016 
Wesentlicher Bestandteil des Monitorings ist der turnusmäßige Soll ≠ Ist Vergleich  zwischen dem 
Soll- bzw. Zielwert des GFK (50 ha Manövriermasse ) und dem Ist-Angebot an verfügbaren baureifen 
Gewerbeflächen in der Definition der Manövriermasse. Dieser Vergleich schafft die Möglichkeit, quan-
titative Defizite und qualitative Angebotslücken zu ermitteln. Dadurch kann eine Erfolg skontrolle zur 
Umsetzung des GFK hinsichtlich der vorgeschlagenen „Gewerbeflächenaktivieru ngen“ mit dem Ziel 
der Sicherstellung der festgelegten Manövriermasse gewährleistet werden. Die Verwaltung wird den 
zuständigen Gremien hierzu turnusmäßig berichten. 
 
Zu Beschlusspunkt 5. 
Die Anträge der A-R/0006/2014 der CDU -Fraktion (Anlage 2) und A -R/0072/2015 der SPD -Fraktion 
(Anlage 3) an den Rat wurden jeweils an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ve r-
kehrsplanung verwiesen. Darin wurde die Verwaltung, entsprechend der vergleichbaren Inhalte be i-
der Anträge, be auftragt, gemeinsam mit der WFM die Grundlagen für ein langfristiges GFK zu erar-
beiten. Das vorgelegte GFK Münster berücksichtigt alle in den vorgenannten A nträgen aufgeführten 
Aspekte hinsichtlich 
 
 der Analyse des Gewerbeflächenbestandes (B -Plan) und der planerisch gesicherten Gewerbefl ä-
chenreserven (FNP, REP) 
 der Analyse der Gewerbeflächennachfrage und Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenb e-
darfes in quantitativer, qualitativer und räumlicher Hinsicht 
 der Ableitung von Handlungsbedarfen und Vorschlägen für die mittel - und langfristige Aktivierung 
zukünftiger Gewerbe- und Industrieflächen in der definierten angebotsstrukturellen Qualität und 
räumlichen Lage 
 der Benennung wichtiger perspektivischer Handlungsaufträge an die Verwaltung zur Sicherung 
eines langfristig wettbewerbsfähigen Angebotes, insbesondere auch für großflächige, zusamme n-
hängende Gewerbe- und Industrieflächen in Münster. 
 
Das auf fundierten fachlichen Grundlagen basierende, dynamische und auf Fortschreibung und Co n-
trolling angelegte GFK Münster liefert somit eine langfristige Konzeption zur Sicherstellung und Ve r-
stetigung eines quantitativ und quantitativ ausreichenden, nachfragegerechten un d soweit mö glich 
räumlich ausgewogenen Angebotes an baureif en, für die Vermarktung durch die WFM verfü gbaren 
Gewerbe- und Industrieflächen in Münster.  
 
Die Anträge A-R/0006/2014 der CDU-Fraktion und A-R/0072/2015 der SPD-Fraktion sind damit erl e-
digt.  
 
 
i.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster 
Anlage 2: Antrag A-R/0006/2014 der CDU-Fraktion an den Rat  
Anlage 3: Antrag A-R/0072/2015 der SPD-Fraktion an den Rat

Anlage_2_Vorlage_V_0723_2016

3490 Zeichen


C
DU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 




	
 





	
			




	 
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Anlage 2 zur Vorlage V/0723/2016

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 


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Beratungsverlauf (11)

22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.2 Einbringung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung
04.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.10.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (41)

  • Austermannstraße
  • Steinfurter Straße 0
  • Münsterstraße
  • Bahnhofstraße 9
  • Mauritzstraße 7
  • Königsberger Straße
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Wiedaustraße
  • Salzmannstraße
  • Rudolf-Diesel-Straße
  • Hiltruper Straße
  • Amelsbürener Straße
  • Heumannsweg 5
  • Hessenweg 9
  • Schifffahrter Damm
  • Albersloher Weg 3
  • Holtmannsweg
  • Nottulner Landweg
  • Nienkamp
  • Schleebrüggenkamp
  • Heitmannsweg
  • An der Kleimannbrücke
  • Zum Kaiserbusch
  • An der Alten Ziegelei
  • Sudmühlenstraße
  • An der Windmühle
  • Willy-Brandt-Weg
  • Kiesekamps Mühle
  • Schadowstraße
  • Ossenkampstiege
  • Loddenheide 874
  • Hansestraße
  • Hafengrenzweg
  • Gildenstraße
  • Coermühle
  • Kinderhaus
  • Steinbrede
  • GAD-Straße 1
  • Oberort
  • Meßkamp
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0723/2016
Typ
Vorlagen
Datum
31.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37