V/0723/2016
Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster
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Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Anlage 1 zur Vorlage V/0723/2016 © Bernhard Fischer Luftbildkontor Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 2 Inhalt Seite 0. Kurzfassung 3 1. Auftrag und Zielsetzung 6 2. Methodik und Modellaufbau des GFK 7 3. Flächenverbrauch 2001 bis 2015 (15 Jahre) 11 4. Bestimmung des Soll-Angebots/„Manövriermasse“ 14 5. Gewerbeflächenreserven zum 31.12.2015 (Ist-Angebot) 17 6. Soll ≠ Ist-Vergleich und Ableitung von Handlungsbedarfen 24 7. Flächenbewertung und Aktivierungsvorschläge 26 7.1 Stadtbezirk Mitte 27 7.2 Stadtbezirke Nord/Ost 39 7.3 Stadtbezirk Südost 34 7.4 Stadtbezirk Hiltrup 37 7.5 Stadtbezirk West 40 7.6 Technologiepark 44 8. Gesamtstädtisches Gewerbe – Perspektive 46 9. Entwicklung der Manövriermasse - Flächenbereitstellung 47 10. M-Flächen (gemischte Bauflächen) 51 Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 3 0. Kurzfassung – Zusammenfassung der Ergebnisse Zielsetzung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (GFK) ist es, die Verbesserung und Verstetigung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden, nachfragegerechten und räu m- lich möglichst ausgewogenen Gewerbeflächenangebots in Münster sicherzustellen. Vor dem Hintergrund erkennbarer Angebotsdefizite, insbesondere im Bereich des stadtteilorientierten Gewerbes, aber auch mit Blick auf die Gewährleistung einer langfristig handlungsfähigen Wirtschaftsförderung, hat das Stadtplanungsamt mit Unterstützung durch die Wirtschaftsför- derung Münster GmbH (WFM) den Entwurf d es Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes Münster erarbeitet. Das GFK baut auf dem Grundmodell des bereits in den 90er Jahren vom Stadtplanungsamt erarbeiteten und vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Handlung s- programm Gewerbeflächen“ auf und passt dieses an die aktuellen Anforderungen an. Im Mittelpunkt stand und steht die Sicherstellung der sog. „Manövriermasse“ an baureifen G e- werbe- und Industrieflächen im Eigentum der Stadt Münster/WFM, die für Vermarktungszwe- cke unmittelbar zur Verfügung steht. Wesentliche Elemente des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts sind: die Bestimmung eines zukünftigen, an der Nachfrage und dem langjährig messbaren physischen Flächenverbrauch orientierten Soll-Angebotes („Manövriermasse“) an Gewerbe- und Industrieflächen im Eigentum der Stadt Münster/WFM, die baureif oder kurzfristig baureif sind und für eine Vermarktung unmittelbar zu Verfügung stehen die Ermittlung und Analyse des derzeitigen quantitativen und qualitativen Ist- Angebotes an Gewerbeflächenreserven mit Herausste llung der Flächen im Sinne der Manövriermasse der Soll ≠ Ist Vergleich zur Feststellung von quantitativen Defiziten und qualitativen sowie räumlichen Angebotslücken die Ableitung von Handlungsbedarfen und Empfehlungen für die zukünftige G e- werbeflächenaktivierung zur Sicherung der Manövriermasse die Bewertung aller Reserveflächen im Flächennutzungsplan (FNP) und Regiona l- plan (REP) bzgl. der Aktivierungsmöglichkeiten sowie hinsichtlich ihres Beitrages zur Verbesserung der Manövriermasse Als Soll-Angebot wird eine permanente Verfügbarkeit von 50 ha Manövriermasse unmittel- bar für die Vermarktung verfügbarer, d. h. baureifer /kurzfristig baureifer Gewerbe- und I n- dustrieansiedlungsfläche zur Sicherstellung eines quantitativ, qualitativ und standortbezogen flexiblen Gewerbe- und Industrieflächenangebotes für erf orderlich und angemessen geha l- ten. Dieser Wert entspricht dem Fünffachen des durch langjähriges Monitoring belegten durchschnittlichen jährlichen Flächenbedarfs in der Höhe von 10 ha für Vermarktung s- zwecke (Stadt Münster/WFM) i. V. mit der zeitlich nachgel agerten Flächeninanspruchnahme durch Bebauung und Nutzung. Die Manövriermasse (50 ha) teilt sich dabei qualitativ und quantitativ auf in ein Flächenange- bot für das sog. Gesamtstädtische Gewerbe (ca. 35 – 40 ha) mit der Eignung für GI -Ausweisungen für emittierende Betriebe bzw. Betriebe mit Nacht - und Schichtarbeit sowie mit der Möglic h- keit u. a. sehr großer Flächenzuschnitte ; es beinhaltet auch das Sondergebiet Technolo- giepark; Flächenpotenziale für gemischte Bauflächen bzw. sog. „M -Flächen“ (Büro- Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 4 /Dienstleistungsstandorte) sind nicht enthalten und werden nur überblickartig bewertet (siehe hierzu Punkt 10, Seite 51). Stadtteilorientierte Gewerbe (ca. 10 – 15 ha) für das kleinbetriebliche Gewerbe (Hand- werker, kleinere Produktionsbetriebe, Dienstleister) mit siedlungsstruktureller Anbindung an die Stadtteile. Die Gesamtheit aller Gewerbeflächenreserven (Bebauungspläne, FNP, REP) in Münster betrug zum 31.12.2015 rd. 253 ha. Davon waren rd. 155 ha baureif oder kurzfristig baureif und standen für eine g ewerbliche Be- bauung und Nutzung bereit rd. 98 ha Reserveflächen waren lediglich im FNP und REP planerisch gesichert (kein Bebauungsplan). Von den baureifen/kurzfristig baureifen Flächen (155 ha) wiederum waren lediglich rd. 65 ha im Eigentum der Stadt M ünster/WFM und noch nicht an Dritte zum Zwecke der baulichen Nutzung vergeben oder mit einer festen Nutzungsoption versehen. Dieses Flächenportfolio an baureifen und für Vermarktungszwecke unmittelbar zur Verfügung stehenden Gewerbe - und Industrieflächen im Eigentum der Stadt Münster /WFM wird, da steuerbar im Sinne des GFK, als Manövriermasse bezeichnet. Das Ist-Angebot der Manövriermasse zum 31.12.2015 betrug somit rd. 65 ha und lag in quantitativer Hinsicht über dem o. a. Soll-Wert von 50 ha. Rd. 50 ha der Manövriermasse entf ielen auf die Kategorie Gesamtstädtisches G e- werbe, davon mit der planungsrechtlichen Ausweisung GE = 19 ha, GI = 30 ha und SO- Technologiepark = 1 ha . Schwerpunktstandorte waren die Gebiete Hansa-BusinessPark (rd. 30 ha) und Hessenw eg (rd. 1 4 ha). Nur noch geringe Flächenpotenziale existierten zum Stand 31.12.2015 in den Gebieten Loddenheide und Technologiepark an der Stei n- furter Str. Im Gebiet Loddenheide sind aber auch diese Reserven zwischenzeitlich auf- grund fester Reservierungen nicht mehr verfügbar. Rd. 1 5 ha der Manövriermasse standen in der Kategorie Stadtteilorientiertes G e- werbe mit der ausschließlichen planungsrechtlichen Festsetzung als GE -Gebiet zur Ver- fügung. Der eindeutige Schwerpunkt dieses Angebotes war dabei das Gewerbegebiet östlich der Münsterstr. in Wolbeck (rd. 14 ha). Der rein quantitative Soll -Ist Vergleich zeigt, dass rd. 89 % (58 ha) der verfügbaren Flächen im Sinne der Manövriermasse ( 65 ha) an den v. g. drei Standorten ( Hansa-BusinessPark, Hessenweg, Münsterstr.) gebunden waren. Dieser reine Zahlenvergleich ist daher ohne eine qualitative und räumliche Bewertung nicht aussagekräftig: Bei den beiden Schwerpunktgebieten des Gesamtstädtischen Gewerbes (Hans - Businesspark und Hessenweg) ist von einer sukzess iven Vermarktung der zurzeit noch umfangreichen Flächenreserven inklusive der planerisch gesicherte n Erweiterungsflä- chen im FNP bzw. REP auszugehen. Vor dem Hintergrund der bekannten langen Pl a- Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 5 nungsvorlaufzeiten für die Ausweisung großer Industrie- und Gewerbeflächen (10 bis 15 Jahre) ist es zur Sicherstellung einer langfristig handlungsfähigen Wirtschaftsförderung erforderlich, nun bereits erste Überlegungen hinsichtlich der Lage und Sicherung der li e- genschaftlichen Verfügbarkeit für einen Nachfolgestandort möglichst in der Qualität des Hansa-BusinessParks anzustellen. Dabei kann der Suchraum auch über den de r- zeitigen Rahmen des FNP und REP hinausgehen. Die Standortqualität und Attraktivität des Gebietes Loddenheide ist im Stadtgebiet von Münster einzigartig. Dies zeigt sich an der starken Flächennachfrage und infolgedessen der nahezu vollständige n Vermarktung und baulichen Entwicklung des Gebietes inne r- halb von 15 Jahren. Bei der zukünftigen Gewerbeflächenaktivierung sollen daher Flächen mit ähnlicher St andortqualität für eine kurz - bis mittelfristige Aktivierung berücksichtigt werden. Für das Sondergebiet Technologiepark , in dem nur noch geringe Flächenreserven verfügbar sind (1, 1 ha), ist die planerische Aktivierung des zweiten Teilabschnitts westlich der Austermannstr. für dessen kurz - bis mittelfristige Weiterentwicklung und als wichtiges Signal an den Technologiestandort Münster zwingend erforderlich. Die hierzu zentrale Voraussetzung ist die Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Teils der für die Weiterentwicklung vorgesehenen Flächen, die sich noch im privaten Eigentum befinden und um deren Ankauf sich die Stadt Münster bereits seit vielen Jahren bemüht. Hier soll- te zur zielorientierten Standortentwicklung ggf. der Einsatz des städtebaulichen Instr u- ments der Umlegung geprüft werden. Ca. ein Drittel der ausreichend großen Potenzialfläche für den Technologiepark Teil 2 soll, analog zum Flächenkonzept des Technologiepark Teil 1, als Streifen parallel zur Steinfurter Str. für die Ansiedlung von Büro - und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen werden (Ausweisung als „gemischte Baufläche“, M-Fläche). Bei der räumlichen Verteilung der verfügbaren Gewerbeflächenreserven in der Kategorie Stadtteilorientiertes Gewerbe nach Stadtbezirken zeigt sich, dass mit dem Gewerbe- gebiet östlich Münsterstr. in Wolbeck nur im Stadtbezirk Südost ein angemessenes Angebot besteht. In den anderen Stadtbezirken sind derzeit keine oder keine nennen s- werten Flächenreserven der Manövrier masse in der Kategorie S tadtteilorientiertes G e- werbe vorhanden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass trotz des zurzeit insgesamt ausreichenden quantitativen Umfangs der Manövriermasse räumliche und strukturelle Angebotsdefizite bestehen. Dies trifft insbesondere auf die Kategorie Stadtteilorientiertes G ewerbe zu. Zudem ist grundsät z- lich davon auszugehen, dass das vorhandene Flächenpotenzial der Manövriermasse (65 ha) bei anhaltender Nachfrage und einem nachweislichen jährlichen Flächenbedarf von rd. 10 ha sukzessive aufgezehrt würde, wenn nicht rechtzeit ig „nachgelegt“ wird. Es ergeben sich s o- mit Handlungsbedarfe zum Abbau der festgestellten strukturellen Angebotsdefizite sowohl für Gesamtstädtisches als auch Stadtteilorientiertes Gewerbe, um die Sicherstellung einer auch langfristig quantitativ und qualitativ ausreichenden Manövriermasse gewährleisten zu können. Die Gegenüberstellung der Flächen der Manövriermasse nach Angebotskategorien (G e- samtstädtisches und Stadtteilorientiertes Gewerbe) und Lage im Stadtraum (Stadtbezirke) mit den planerisch gesicherten Flächen im FNP und REP zeigt, dass quantitativ und qualit a- tiv geeignete Reserveflächen zum Abbau der Defizite bereits vorhanden sind. Dabei ist grundsätzlich anzumerken, dass aufgrund der siedlungsstrukturellen und naturräumlichen Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 6 Rahmenbedingungen nicht im jedem einzelnen Stadtteil ein Gewerbeflächenangebot mö g- lich ist. Als Ergebnis einer Flächenprüfung wird vorgeschlagen, die bereits im FNP dargestellten Flächen (vgl. Karte 4 „Gewerbeflächen nach Aktivierungsperspektive“, Seite 50) Mitte - südl. Albersloher Weg (Umstrukturierungsfläche im Bereich Stadthafen 2) Gievenbeck -Technologiepark 2. Teil (nördlich Austermannstraße) Roxel - (Bahnhaltepunkt, westl. Teil und Oberort, westl. der Bahnstrecke) Gremmendorf - Albersloher Weg (südl. Heumannsweg) innerhalb eines mittelfristigen Zeitraums durch Bauleitplanung (Aufstellung /Änderung B e- bauungsplan) und Erschließung zu aktivieren. Für den langfristigen Zeitraum werden weitere Flächen für die planerische Aktivierung vorgeschlagen, darunter Flächen zur Erweiterung der Standorte Hansa-BusinessPark und Hessenweg (vgl. Karte 4, Seite 50). Die Aktivierung der langfristigen Flächenreserven ist in Abhängigkeit von der sich im Zeitablauf ergebenden B e- darfs- und Nachfragesituation festzulegen. Der sukzessive „Gewerbeflächenverbrauch“ durch die Vermarktung und bauliche Nutzung wird im Rahmen des kontinuierlichen Gewe r- beflächenmonitorings erfasst. Über den Rahmen der bereits im REP und FNP planerisch gesicherten Gewerbeflächenre- serven hinaus soll im Westen des Stadt gebietes, entlang der Achse der Bundesautobahn A 1 als Suchraum, die Möglichkeit zur Aktivierung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen ge- prüft werden. Dabei geht es zum einen um größere zusammenhängende Flächenpotenziale als perspektivische Standortnachfo lge für den Hansa-BusinessPark und zum anderen um geeignete Flächen für das Stadtteilorientierte Gewerbe im Stadtgebiet West. Darüber hinaus sollen innerhalb des v. g. Suchraums, möglichst im Umfeld des Hansa -BusinessParks, Flä- chenpotenziale für den Büroma rktsektor geprüft werden. Vor dem Hintergrund der dynam i- schen Entwicklung auf dem Büroimmobilienmarkt der Stadt Münster, dem auch dort zu ve r- zeichnenden deutlichen Rückgang der Potenzialflächen und der hinreichend großen Nac h- frage nach nicht hochpreisigen Standortlagen außerhalb der Büromarktzonen von Innenstadt und Hafenbereich werden auch für diese Branche zukünftige Entwicklungsflächen benötigt. 1. Auftrag und Zielsetzung Mit der Vorlage V/0604/2014 wurde die Verwaltung vom Haupt- und Finanzausschuss beauf- tragt, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) die fachlichen Grund- lagen zur Erstellung eines langfristigen Gewerbeflächenentwicklungskonzepts (GFK) für die Stadt Münster zu erarbeiten. Die kontinuierlichen Flächenverbräuche durch Grundstücksverkäufe und -vergaben durch die WFM, die Stadt Münster und Private bzw. die faktische bauliche Inanspruchnahme und Nut- zung dieser Grundstücke (Erschließung, Fertigstellung der Gebäude-, Rangier- und Lager- flächen etc.) führen zu einem sukzessiven Abschmelzen der für Vermarktungszwecke zur Verfügung stehenden, baureifen gewerblichen Flächenreserven in Münster. Um ein strukt u- rell möglichst passgenaues und nachfragegerechtes Gewerbeflächenangebot für die Erwe i- terung oder Verlagerung bestehender Betrie be und für die Ansiedlung neuer Unternehmen vorhalten zu können, ist die langfristige Sicherung tatsächlich verfügbarer gewerblicher Bau- Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 7 flächen unverzichtbar für eine erfolgreiche und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Wir t- schaftsförderung in Münster. Zentrale Zielsetzung für ein langfristig ausgelegtes Gewerbeflächenentwicklungskonzept ist daher die Bereitstellung und Verstetigung eines quantitativ ausreichenden und qualitativ differenzierten sowie nachfragegerechten Angebotes an Gewerbe - und Industrieflächen. Darüber hinaus gilt es, soweit möglich, auch ein räumlich ausgewogen strukturiertes Flä- chenangebot innerhalb des Stadtgebietes zu schaffen. Dadurch sollen Entwicklungsoptionen für stadtteilorientierte Handwerks -, Produktions- und gewerblich ori entierte Dienstleistungs- unternehmen in möglichst allen Stadtbezirken ermöglicht werden. Obwohl strukturbedingt in Münster die Anzahl der Beschäftig ten innerhalb des Dienstleistungssektors deutlich dom i- niert, arbeiten doch rd. 15 % oder gut 20.000 sozialver sicherungspflichtig Beschäftigte (aus- genommen kurzfristig und geringfügig Beschäftigte) innerhalb des Gewerbe - und Industrie- flächen nachfragenden Sektors des produzierenden Gewerbes. Zudem ist zu berücksicht i- gen, dass auch Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche oder auch aus dem Handel in Gewerbegebieten zulässig sind und dort aufgrund der Grundstückspreisstrukturen in Mün s- ter häufig als Flächennachfrager auftreten bzw. sich in entsprechenden Gebieten ansiedeln. 2. Methodik und Modellaufbau des GFK Mit dem bereits langjährig bestehenden Gewerbeflächenmonitoring im Amt für Stadtentwic k- lung, Stadtplanung, Verkehrsplanung als Grundlage des ehemaligen „Handlungsprogramms Gewerbeflächen“ aus den 90er Jahren steht ein gesamtstädtisches Instrument für die lang- fristige Gewerbeflächenbereitstellung zur Verfügung. Das Grundmodell des ehemaligen Handlungsprogramms Gewerbeflächen stellt aus Sicht des Stadtplanungsamtes und der WFM nach wie vor eine geeignete Basis für die bedarfs - und nachfragegerechte Gewerbe- flächenentwicklung im Stadtgebiet von Münster dar. Hierfür bedarf es allerdings einer We i- terentwicklung unter Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen und erkennbaren zukünftigen Anforderungen sowie Zielsetzungen der Stadt- und Wirtschaftsentwicklung. Hinsichtlich der Ermittlung des Bedarfes an gewerblichen Bauflächen basiert das GFK, g e- stützt auf die langjährigen Erfahrungswerte aus dem Gewerbeflächenmonitoring, auf einer Fortschreibung der Flächenverkäufe durch die Stadt und die WFM sowie auf de r, zeitli ch nachgelagerten, faktischen Flächeninanspruchnahme der Unternehmen durch die realisierte Bebauung und Nutzung der Flächen in den jeweiligen Gewerbegebieten. Die Erfassung der realisierten Ansiedlungen (durch turnusmäßige Erhebungen in den Gebieten ) bildet, ergän- zend zu den Aktivitäten der WFM bzw. Stadt, auch evtl. private Flächenverkäufe und darauf folgende Ansiedlungen ab. Diese Fallgestaltung ist allerdings eher selten, da sich die weit überwiegende Mehrzahl der Verkäufe direkt zwischen WFM bzw. Stadt und den Nutzern vollzieht. Der Vorteil dieser Methodik der Flächenbedarfsermittlung gegenüber modelltheore- tischen Berechnungen (z. B. auf Basis der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen) oder auch einer schriftlichen Befragung der Unternehmen (sehr zeit - und kostenaufwendig, Fläche n- nachfragen von außerhalb Münsters werden nicht erfasst), liegt darin, dass auf ein realist i- sches Bild der Gewerbeflächennachfrage und Ansiedlungsrealisierung innerhalb eines sehr langen Zeitraums zurückgegriffen werden kann. Dieser umfasst somit gesamtökonomisch für die Unternehmensentwicklung starke und auch schwache Phasen und geht davon aus, dass sich, abgesehen von sporadischen auftretenden Ausreißern sehr großer Flächenverkäufe, Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 8 der Gewerbeflächenverbrauch bzw. –bedarf auf eine m vergleichsweise gleichmäßigen N i- veau bewegt. Das Stadtplanungsamt ist mit Unterstützung der WFM wie folgt bei der Erarbeitung des GFK zum Datenstand 31.12.2015 vorgegangen (nicht chronologisch): Flächendeckende Vor-Ort-Erhebung der tatsächlichen erstmaligen Gewerbeflächen- inanspruchnahme in baureifen Gewerbegebieten ( im Eigentum von WFM/Stadt Münster/Privat) und Analyse der Gewerbeflächeninanspruchnahme (u. a. Fläche n- größe, Stadtraum, Branche etc.) Ermittlung der Nachfrage und Grundstücksverkäufe und -vergaben (durch WFM/Stadt Münster) Definition der grundsätzlichen Parameter (Gebiets - und Flächenkategorien, Mengen- gerüst/Größe der notwendigen Reserve etc.) des künftigen GFK Ermittlung der gewerblichen Flächenreserven in baureifen Gebieten in quantitativer und qualitativer Hinsicht (Gebietstyp, Ansiedlungseignung, planungsrechtlicher St a- tus) Ermittlung aller planerisch gesicherten, aber noch nicht baureifen Gewerbeflächenre- serven im FNP und Regionalplan (REP) Bewertung der planerisch gesichert en Reserveflächen (FNP, REP) hinsichtlich ihrer Eignung und möglicher Hemmnisse und Restriktionen in Bezug auf eine zukünftige Aktivierung bzw. Flächenbereitstellung Gegenüberstellung der faktisch vorhandenen Reserveflächen mit der definierten Größe der notwendigen Reserve in einer „Soll -Ist Rechnung“ und Ableitung von Handlungsbedarfen für die erforderliche Flächenbereitstellung Flächenauswahl und Empfehlung für die zukünftige Gewerbeflächen baureifmachung und Erschließung durch Bauleitplanung. Zum Ver ständnis der Systematik des GFK dienen die folgende n Erläuterungen und Be- griffsbestimmungen: Zu den im Rahmen des GFK für die gewerblich -industrielle Entwicklung relevanten und erfassten Flächen zählen, im Sinne der Gebietskategorien der Baunutzungsver- ordnung (BauNVO) , die Industriegebie- te (GI), die Gewer- begebiete (GE) so- wie das Sonderge- biet Technologiepark an der Steinfurter Straße (SO- Technologiepark) Gesamtstädtisches Gewerbe GI M GE SO – T-Park Stadtteil Gewerbe GE Abbildung 1: Gebiets- und Nutzungstypen Gewerbeflächenreserven Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 9 Separat erfasst und betrachtet werden zudem bestimmte gemischte Bauflächen (M) gem. FNP, d. h. Mischgebiete bzw. Kerngebiete – i. d. R. handelt es sich um Diens t- leistungs- bzw. B ürostandorte oder auch Standorte mit Einzelhandelsnutzungen – weil diese häufig räumlich mit gewerblichen Flächen zusammenfallen und als rel e- vanter Flächennachfrager mit z. T . vergleichbaren Standortanforderungen wie die gewerbliche Wirtschaft auftreten . Die M -Flächen (planungsrechtliche Ausweisung MI/Mischgebiet oder MK/Kerngebiet) sind nicht unmittelbar Bestandteile des GFK und werden in Kapitel 10 am Ende des Berichtes bewertet. Eine ansonsten vollständige Beobachtung des spezifischen Büromarktsektors ist über die Büromarktstudie der WFM gegeben. Die Gewerbegebiete mit Flächenreserven werden für eine einfache planerische Handhabung im Sinne des GFK, unter Berücksichtigung ihrer lagebezogenen und nutzungsstrukturellen Eigenschaften auf der einen und der unternehmerischen A n- forderungen auf der anderen Seite in die zwei Gebietskategorien Gesamtstädti- sches Gewerbe und Stadtteilorientiertes Gewerbe unterschieden. Hierunter lassen sich auch die relevanten Gebietskategorien der BauNVO zuordnen, die im Zuge von Bauleitplanverfahren (FNP, B-Plan) i. d. R. dargestellt bzw. festgesetzt werden. Die Gesamtstädtischen Gewerbeflächen umfassen dabei eine große Bandbreite von Gebieten, die sich in erster Linie durch eine optimale Anbindung an die leistungs- fähigen Verkehrsachsen, auch für den überregionalen Verkehr , auszeichnen und mit Ausnahme des innenstadtnah gelegenen Gebietes der Loddenheide eine Stadtrand- orientierung haben (z. B. Hessenweg, Hansa-Business-Park). Diese Gebiete bieten die Möglichkeit für große Flächen - bzw. Grundstückzuschnitte (mehrere Hektar) und für die Ansiedlung von Betrieben mit emittierenden Nutzungen bzw. Nacht - und Schichtarbeit, die auf große Abstände zur nächstgeleg enen Wohnnutzung angewi e- sen sind und für die eine GI -Festsetzung notwendig ist . Dem Gebiet „Loddenheide“ kommt mit seiner räumlichen Innenstadtanbindung und der gehobenen Standortquali- tät eine besondere Rolle im Standortportfolio zu . Auch die Sondergebietsflächen des Technologieparks an der Steinfurter Straße mit ihrer Ausrichtung auf technologieor ien- tiertes Gewerbe geh ö- ren zum gesamtstädt i- schen Gewerbe. Das Stadtteilorien- tierte Gewerbe ist verkehrlich und sie d- lungsräumlich an die Stadtteile angebunden und damit der klass i- sche Standort für Handwerk und verso r- gungsorientiertes so- wie meist a rbeits- platzintensives G e- werbe. Die vorher r- schende Festsetzung dafür in Bebauung s- Abbildung 2: Struktur Gewerbeflächenreserven Gewerbeflächenreserven B-Plan baureif/kurzfristig baureif im FNP gesichert im REP gesichert ungenutzte, freie Flächen im Eigen- tum WFM/Stadt MS Manövriermasse GFK Flächenaktivierung zur Siche- rung der Manövriermasse in zeitlicher und angebotsstruk- tureller Hinsicht (Standort, Qualität, Quantität) prüfen und vorschlagen Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 10 plänen ist das Gewe rbegebiet (GE). Zwar sind auch andere Baugebietstypen in di e- ser Kategori e möglich (z. B. M oder GI), j edoch verfügen die derzeit bestehen den Gewerbeflächenreserven ausschließlich über die planungsrechtliche Ausweisung als GE-Gebiet. Im Monitoring zur Gewerbeflächenentwicklung (Feststellung des Flächenverbrauchs) wird ausschließlich die gewerbliche Erstnutzung, also die erstmalige Flächenina n- spruchnahme erfasst. Danach gilt das Grundstück/Gebiet als genutzt. Der Nutzungs- wechsel und Strukturwandel in Gewerbegebieten wird wegen des hohen Erhebungs- aufwandes nicht erfasst bzw. dokumentiert. Die Gewerbeflächenreserven umfassen alle ungenutzten, kurzfristig verfügbaren Flächen in baureifen Gebieten und in Gebieten mit kurzfristig herstellbarer Baureife (innerhalb von max. zwei Jahren). Für diese Flächen ist i.d.R. bereits ein Bebauungs- plan mit entsprechender Gewerbegebietsausweisung vorhanden. Des Weiteren um- fassen die Gewerbeflächenreserven die für die gewerbliche Entwicklung planerisch gesicherten Flächen innerhalb von FNP und Regionalplan. Die Manövriermasse als Zielkategorie des G FK umfasst die ungenutzten, nicht b e- bauten Flächen im Eigentum der WFM/Stadt Münster, die für Vermarktungs - und An- siedlungszwecke sofort verfügbar sind, d.h. die baureif sind (Planungsrecht und E r- schließung sind vorhanden oder kurzfristig innerhalb von max . zwei Jahren herstell- bar). Die aktuelle Manövriermasse umfasst ausschließlich Flächen mit Planungsrecht und Erschließung. Bereits vergebene Flächen (Kaufvertrag, feste Zuordnung) geh ö- ren nicht zur Manövriermasse. Auch die im Privateigentum befindlichen baureifen und ungenutzten Flächenreserven zählen nicht zur Manövriermasse, da sie sich grun d- sätzlich der städtischen Einflussnahme bzw. Steuerung entziehen. Die Manövrie r- masse als Gewerbeflächenangebot an die gewerbliche Wirtschaft soll permanent, d. h. dauerhaft für Vermarktungszwecke vorgehalten werden. Alle im GFK dargestellten Größen der Flächenreserven verstehen sich grundsätzlich als „Nettoflächen“, d. h. nicht gewerblich nutzbare Flächenanteile für Verkehrsinfr a- struktur, Entwässerung etc.) in der durch Erfahrungswerte belegten Größe von rd. 25 % der Bruttofläche wu r- den bereits abgezogen. Wesentliche Elemente des G e- werbeflächenentwicklungskon- zepts sind: die Bestimmung eines zukünftigen, an der Nach- frage und dem langjährig messbaren physischen Flächenverbrauch orie n- tierten Soll-Angebotes („Manövriermasse“) die Ermittlung und Anal y- se des derzeitigen quanti- tativen und qualitativen Ist-Angebotes an ve r- fügbaren Gewerbefl ä- chen Abbildung: 3 Steuerungsmodell GFK Ziele/Soll- Ange- bote Entwicklung Ist Angebot Handlungsbedarf Soll ≠ Ist Vergleich Vorlage/ Bericht Programm/ Planung Monitoring Flächenentwick- lung/ -verbrauch Beschluss Gremien/Stadtrat Steuerung Empfehlungen/Vorschläge Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 11 der Soll ≠ Ist Vergleich zur Feststellung von quantitativen Defiziten und qualitativen sowie räumlichen Angebotslücken Bewertung der Gewerbeflächenreserven im FNP und REP hinsichtlich der Aktivi e- rungsmöglichkeiten und ihres Beitrages zur Sicherung der Manövriermasse die Ableitung von Handlungsbedarfen und Empfehlungen für die zukünft ige Ge- werbeflächenaktivierung zur Sicherung der Manövriermasse. Um die spezifischen Handlungsbedarfe zu ermitteln, ist das gewünschte SOLL -Angebot mit dem vorhandenen IST-Angebot anhand festgelegter Kriterien abzugleichen. Dieser Soll ≠ Ist Vergleich schafft die Möglichkeit, quantitative Defizite und qualitative Angebotslücken zu ermitteln. Die bei der Durchführung anfallenden Daten und Informationen können über das kontinuierliche „Monitoring Gewerbeflächen“ zu strategischen Controllin gzwecken (Soll ≠ Ist Vergleich) eingesetzt werden. So kann eine Erfolgskontrolle gewährleistet werden, die die Umsetzung der vorgeschlagenen Planungsmaßnahmen und die Erreichung der Ziele nac h- vollziehbar macht (siehe nebenstehende Abbildung 3 „Steuerungsmodell“). 3. Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 bis 2015 (15 Jahre) Im Rahmen des bestehenden und kontinuierlich gepflegten Monitorings zur Gewerbefl ä- chenentwicklung wird bereits seit den 80er Jahren die Gewerbeflächeninanspruchnahme durch die bauliche bzw. nutzungsstrukturelle Erstinanspruchnahme der Flächen bzw. Grund- stücke (Netto-Flächen) erfasst. Ist ein Gebiet vollständig bebaut bzw. genutzt, gilt es in B e- zug auf die Flächeninanspruchnahme als verbraucht. Der sich im Zeitablauf ergebende Flä- chenwandel (Eigentümer-, Nutzungswechsel) und auch evtl. Leerstände werden nicht mehr erfasst. Aus den im Zuge des Monitorings langjährig und regelmäßig durchgeführten Befah- rungen bzw. Ortsbegehungen der Gewerbegebiete ist jedoch bekannt, dass es nur sehr g e- ringe Leerstände bzw. brach liegende Gewerbegrundstücke gibt, die i. d. R. kurzfristig, u. a. über den Immobilienservice der WFM, einer Wiedernutzung zugeführt werden können. Leer- stands- oder Brachflächen stellen daher keinen relevanten Faktor bei der Angebotsplanun g für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung dar. Die Kenntnis de r Gewerbeflächeninanspruchnahme vergangener Jahre ist wichtig, um bei der Bestimmung des Soll -Angebotes bzw. des quantitativen Umfangs der Manövriermasse die faktisch realisierten Flächeninanspruchnahmen durch Erschließung, Bebauung und Nu t- zung als an der realen Entwicklung geeichte Größe zugrunde legen zu können . Betrachtet wird die Gewerbeflächeninanspruchnahme im Zeitraum der letzten 1 5 Jahre von 200 1 bis 2015 differenziert nach den Kate gorien des GFK (Gesamtstädtisches Gewerbe, Stadtteil ori- entiertes Gewerbe) und den planungsrechtlichen Kategorien der BauNVO (GI, GE, SO -T- Park). Im Zeitraum 2001 bis 2015 wurden insgesamt 121,3 ha Gewerbe- und Industrieflächen (inkl. SO-T-Park) bebaut bzw. genutzt (vgl. Abb. 4). Davon rd. 100 ha oder 83 % in der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe und rd. 21 ha oder 17 % in der Kategorie Stadtteil orientiertes Gewerbe. In der Kategorie Gesamtstäd tisches Gewerbe wurden 58 ha auf Flächen mit der planungsrechtlichen Ausweisung GE, 39 ha mit der Ausweisung GI und 3 ha auf den So n- dergebietsflächen des Technologieparks baulich genutzt. In der Kategorie Stadtteilorientie r- tes Gewerbe handelt es sich zu 100 % (21 ha) um Flächen mit der planungsrechtlichen Ausweisung GE. Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 12 Die gewerbliche Erstinanspruchnahme der Flächen zwischen 2001 und 2015 weist, in Fünf- jahreszeiträumen betrachtet, abhängig von der in einzelnen Jahren nach Flächengröße und Gebietskategorie z. T. erheblich differierenden Gewerbeflächenvermarktung und anschli e- ßenden Fertigstellung, im Zeitraum 2001 bis 2005 einen mit rd. 55 ha deutlich höheren Fl ä- chenverbrauch auf als in den beiden folgenden Zeiträumen 2006 bis 2010 (rd. 33 ha ) und 2011 bis 2015 (rd. 31 ha). Der durchschnittliche jährliche Flächenverbrauch in den letzten 15 Abbildung 5: Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 in Fünfjahreszeiträumen Abbildung 4: Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 nach Gebietskategorien Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 13 Jahren lag bei rd. 8 ha, wobei, wie zuvor dargestellt, der Schwerpunkt eindeutig in der Kat e- gorie der gesamtstädtischen Gewerbeflächen liegt (vgl. Abb. 5). Der mit 55 ha vergleichsweise hohe Verbrauch im Zeitraum 2001 bis 2005 resultiert schwer- punktmäßig aus der beginnenden Vermarktung respektive baulichen Nutzung der Lodde n- heide und aus Flächeninanspruchnahmen in den seinerzeit neuen Gewerbegebieten Stein- furter Str. /BAB und Hessenweg. Ebenso ist mit einer Fläche von rd. 10 ha, aufgrund der Darstellung als Gewerbegebiet im FNP, die damalige Umnutzung der Fläche der ehem. Win- terbourne-Kaserne (heute Speicherstadt Münster) in Coerde erfasst und trägt zum vglw. ho- hen Flächenverbrauch in diesem Zeitraum bei. Die aktuelle Nutzung in d er Speicherstadt ist schwerpunktmäßig im Dienstleistungsbereich angesiedelt. Auch in den beiden folgenden Fünfjahreszeiträumen sind Schwerpunkte der Flächeninanspruchnahmen weiterhin in den in den gesamtstädtischen Gewerbegebieten Hessenweg ( z. B. Winkhaus) und Loddenheide (z. B. DHL, Agravis) festzustellen. Darüber hinaus verteilt sich der Gewerbeflächenve r- brauch, allerdings mit geringeren Werten, auf weitere Gebiete wie z. B. Steinfurter Str./BAB, Königsberger Str., Schifffahrter Damm oder An den Lodden büschen. Als Sonderfall ist auch die mit rd. 3 ha sukzessive Vermarktung bzw. Inanspruchnahme des Technologieparks in diesem Zeitraum zu nennen. In der Kategorie S tadtteilorientiertes Gewerbe, in der seitens der Unternehmen bzw. Gewerbebetriebe naturgemäß kleinere Flächen nachgefragt werden, sind Flächeninanspruchnahmen in diversen Stadtteilen, vom Gewerbegebiet Nottulner Landweg in Roxel über das Gewerbegebiet Hansestr. in Hiltrup bis zum Gewerbegebiet An der Windmühle in Wolbeck zu nennen. Hier handelt es sich im Wesentlichen um jeweils klei- nere Flächenverbräuche in den unterschiedlichen Gebieten mit im Durchschnitt weniger als 0,5 ha Flächeninanspruchnahme je Ansiedlungsfall. Der Blick auf die Gewerbeflächeninanspruchnahme in den letzten 15 Jahren nach Stadtbe- zirken zeigt mit 45 ha die mit Abstand stärkste Entwicklung im Stadtbezirk Südost, die im Wesentlichen auf die bauliche Entwicklung der Loddenheide zurückzuführen ist (vgl. Abb. 6). Aber auch in den Stadtbezirken West ( z. B. Gewerbegebiet Steinfurte r Str./BAB, SO - Technologiepark), Ost (z. B. Gewerbegebiete Hessenweg, Schifffahrter Damm) und Hiltrup (Hansa-BusinessPark Münster) hat mit Werten zwischen rd. 20 ha und 25 ha ein beachtli- cher Flächenverbrauch stattgefunden. Der Flächenverbrauch im Stadtbez irk Nord bezieht sich, wie zuvor dargestellt, nahezu ausschließlich auf den Standort der ehe m. Winterbourne- Kaserne. Im Stadtbezirk Mitte ist vor dem Hintergrund, dass alle bestehenden Gewerbeg e- biete seit vielen Jahren vollständig genutzt sind und keine Fl ächenreserven mehr aufweisen, kein Gewerbeflächenverbrauch durch erstmalige Flächenneuinanspruchnahmen zu ve r- zeichnen. Umstrukturierungen auf ehe malig gewerblich genutzten Flächen im Bestand, wie sie z. B. im Zuge der weiteren nutzungsstrukturellen und baulichen Entwicklung auf der Süd- seite des Stadthafens 1 stattgefunden haben (z. B. Post, Dermasence) bzw. aktuell stattfi n- den (z. B. Hafenkäserei), werden nicht erfasst. Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 14 4. Bestimmung des Soll-Angebotes/Manövriermasse Zur Bestimmung des Soll-Angebotes als angestrebte, für Vermarktungszwecke permanent zur Verfügung stehende "Manövriermasse" wird vorgeschlagen, diese an dem durchschnittli- chen Jahresbedarf der WFM/Stadt Münster zu bemessen, der sich nachweisbar durch die langjährigen dokumentierte Flächeninanspruchnahme belegen lässt. Die Vermarktungsrate (Verkauf, feste Vergaben) der WFM lag in den letzten 10 Jahren im Durchschnitt bei rd. 11 ha p.a. Hierunter fallen allerdings auch Flächenverkäufe bzw. -vergaben an Unternehmen aus den Branchen Dienstleistung und Handel, die nicht zu den prioritären Zielgruppen für die Ansiedlung auf gewerblichen Bauflächen gehören. Dennoch sind z. B. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude nach den Vorgaben der Baunutzungsverordnung in Gewerbegebieten (GE) allgemein zulässig und treten als Flächennachfrager auf. Somit kommt auch, wenn strukturell und standortbezogen verträglich , ein Teil dieser Nachfrage auf den Flächenkat e- gorien des GFK zum Zuge. Im direkten Vergleich mit der durchschnittlichen Vermarktungsrate der WFM (11 ha p. a. ) weist d ie festgestellte faktische Flächen inanspruchnahme durch die physische Be bauung und Nutzung im Zehnjahres- sowie auch Fünfzehnjahreszeitraum mit durchschnittlich rd. 8 ha p. a. einen etwas geringeren Wert aus (vgl. Punkt 3). Dies lässt sich damit erklären, dass der Flächenwert der WFM auch Vergabeoptionen enthält, die zunächst nicht in faktische Flä- cheninanspruchnahme umschlagen, da die tatsächliche Bebauung und Nutzung dem Flä- chenverkauf generell zeitlich nachgelagert ist. Zudem werden in Einzelfällen bereits verkauf- te bzw. vergebene Flächen an die WFM/Stadt Münster zurückgegeben und schlagen sich demzufolge auch nicht als fakti sche Flächeninanspruchnahme nieder. Darüber hinaus sind Abbildung 6: Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 nach Stadtbezirken (insg. 121 ha) Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 15 im Wert der WFM zum Teil auch Flächenvergaben als Wiedernut zungen bereits genutzter, zwischenzeitlich aufgegebener Gewerbenutzungen enthalten. Diese Vergaben werden eben- falls nicht mehr durch das Gewerbeflächenmonitoring erfasst, da ihre erstmalige Nutzung bereits verbucht wurde und Wiedernutzungen bzw. der Strukt urwandel in Gewerbegebieten nicht erfasst wird. Unter Einrechnung einer Sicherheitsreserve und vor dem Hintergrund der in der Regel la n- gen zeitlichen Vorläufe für die Planung und Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen (i. d. R. 5 bis 10 Jahre) so wie mit Blick auf das anhaltende Bevölkerungs- und damit Sie d- lungsflächenwachstum in Münster und dem damit in Verbindung stehenden permanenten Flächenbedarf auch für gewerbliche Bauflächen (z. B. auf der Ebene des Stadtteilorientierten Gewerbes in den Stadtbezirken), ist aus fachlicher Sicht ein Ansatz in der Größe von 10 ha als durchschnittlicher Flächenbedarf für Vermarktungszwecke der WFM/Stadt Münster pro Jahr angemessen und erforderlich. Daraus ergibt sich die Größenordnung von 50 ha Manövriermasse (5 x 10 ha). Dieses Volumen der Manövriermasse ist geeignet und angemessen , um die gewünschte Handlungsfähigkeit und Flexibilität der WFM dauerhaft zu gewährleisten. Zudem ist das jähr- liche Vermarktungsvolumen der WFM nicht konstant, sondern von Jahr zu Jah r deutlich un- terschiedlich hoch. Ein ausreichender Vorrat ist daher erforderlich, um bei überdurchschnittli- chem Vermarktungsvolumen Engpässe vermeiden zu können. Die Entscheidungsstrukturen in Unternehmen erfordern ebenfalls das Vorhandensein eines flexibl en, ausreichenden A n- gebotes. Unternehmen wenden sich nicht bei den ersten Überlegungen, zusätzliche Standor- te aufzubauen bzw. den derzeitigen Standort zu verlagern, an die WFM. Vielmehr werden zunächst die internen Investitionsrechnungen durchgeführt, Gesp räche mit den Entsche i- dungsträgern in den Kreditinstituten und Beratungsbüros geführt. Erst wenn die betriebliche Entscheidung für einen neuen Standort getroffen ist, wenden sich die Unternehmen an die WFM. Sie e rwarten dann, dass ihre Anforderungen durch die Komm une kurzfristig u mge- setzt werden (können). Ist kein qualitativ und räu mlich differenziertes Angebot vorhanden , besteht die Gefahr das Unternehmen abwandern, oder Flächen(-erweiterungen) an vorhan- denen Standorten umsetzen, die von der Lage und/oder Standortqualität nur suboptimal sind. Unverträgliche Nachbarschaften (z. B. wg. Emissionen), schlechte Flächenausnutzung aufgrund mangelnder Abstimmbarkeit der Flächenzuschnitte und weite Wege zum Ku n- den/Lieferanten (Verkehrserzeugung) können dann die Folge sein. Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 16 Abbildung 7 vera n- schaulicht die a n- gebotsstrukturelle Differenzierung der Manövriermasse (50 ha), die für alle Gebietskategorien qualitativ und quan- titativ geeignete und verfügbare Reserveflächen enthalten soll. D a- bei entfallen auf die Kategorie d er Ge- samtstädtischen Gebiete mit der Möglichkeit insbe- sondere für flä- chenextensive Nut- zungen (Grun d- stücksnachfragen in der Größenor d- nung mehrerer Hektar) und dem häufigen Bedarf für eine GI- Ausweisung (z. B. bei stark emitti e- renden Nutzungen und bei Betrieben mit Nacht- und Schichtdienst etc.) die größten Flächenanteile. Korrespon- dierend mit dem ermittelten langjährigen Flächenverbrauch wird hier ein Anteil von rd. 70 bis 80 % an der Manövriermasse, entspricht ca. 35 bis 40 ha , angesetzt. Darin enthalten is t auch ein Flächenbedarf für das Sondergebiet Technologiepark an der Steinfurter Str., das in den vergangenen Jahren sukzessive bebaut und genutzt wurde und somit nur noch gerin- ge Flächenreserven aufweist. Auf die Kategorie kleinbetriebliches Gewerbe in den Stadtteilorientierten Gewerbegebie- ten (Handwerker, kleinere Produktionsbetriebe, Dienstleister ), für das in der Summe und bezogen auf den einzelnen Standort geringere Flächenbedarfe (kleinere nachgefragte Grundstücke) bestehen, entfällt ein Anteil von rd. 20 bis 30 % (entspricht ca. 10 bis 15 ha) an der Manövriermasse. Wegen siedlungsstruktureller und naturräumlicher Restriktionen kö n- nen naturgemäß nicht in allen Stadtbezirken und Stadtteilen gleichverteilt Flächen bereitge- stellt werden. Bei der Aufteilung des Flächenvolumens auf die beiden v. g. Gebietskategorien kann auf langjährige Erfahrungswerte aus dem Monitoring zu r Gewerbeflächeninanspruch- nahme zurückgegriffen werden. Wie bereits weiter oben dargelegt, sind die M -Flächen nicht unmittelbarer Bes tandteil des GFK bzw. der Manövriermasse und werden überblickartig in Kapitel 10 (Seite 51) bewertet. 35 -40 ha 10 -15 ha Manövriermasse 50 ha Gesamtstädtisches Gewerbe GI/GE/SO – T-Park Stadtteilorientiertes Gewerbe GE Gesamtstädtische M-Flächen - optimale Verkehrs- anbindung MIV, auch überregional - große Flächenzu- schnitte/Grundstücke möglich - hauptsächlich Stadt- randlage: emittierende Nutzungen möglich, Nacht- und Schichtar- beit - bei innenstadtnaher Lage (Loddenheide: hohe Umfeld/Standort- qualität) - SO-Standort Techno- logiepark - verkehrliche und siedlungsstrukturelle Anbindung an die Stadtteile - i. d. R. kleinere Flächenzuschnit- te/Grundstücksnachfra gen (1.000 - 3.000 m²) - kleinere Handwerks- und Produktionsbe- triebe/Dienstleistungen - Reserven/Angebote in allen Stadtbezirken (Ausnahme Mitte) - Betrachtung im GFK nur, wenn räumlich zusammenfallend mit Gewerbegebieten - günstige Verkehrs- anbindung ÖV und MIV - Dienstleistungs-, Büro-, Einzelhandels- nutzungen (z. B. Lod- denheide, Zentrum Nord) Abbildung 7: Struktur der Manövriermasse Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 17 5. Gewerbeflächenreserven (Ist-Angebot) zum 31.12.2015 Die Ermittlung und Analyse der gewerblichen Flächenreserven erfolgt auf der Basis de s im Stadtplanungsamt seit den 1980er Jahren geführten Gewerbeflächenmonitorings, in dem alle Flächenreserven auf den Ebenen Bebauungsplan, Flächennutzungsplan und Regionalplan sowie, zur Dokumentation des Flächenverbrauchs, die Erstnutzungen von gewerblichen Bauflächen erfasst sind. Die Fortschreibung dieser Datengrundlage durch Abgleich mit den Daten der WFM, Auswertung von Bauakten und Vor -Ort-Erhebungen erfolgt kontinuierlich in einem ein - bis dreijährigen Rhythmus, so dass ein lückenloses Bild über die Gewerbefl ä- chenentwicklung der vergangenen Jahre vorliegt. Wie weiter oben bereits ausgeführt, b e- zieht sich die Auswertung auf die Gewerbe - (GE) und Industrieflächenreserven (GI) und - als Einzelfall - auf das Sondergebiet „Technologiepark“ an der Steinfurter Straße. Nicht in die Betrachtung mit einbezogen sind die M -Flächen und das der Stadt Münster regionalplan e- risch zugeordnete gewerbliche Flächenpotenzial am Airportpark FMO (59 ha). Stichtag für die aktuelle Auswertung ist der 31.12. 2015. Sämtliche Flächenangaben in der Untersuchung sind als Netto-Gewerbeflächen aufgeführt, da auch nur diese tatsächlich für Vermarktungszwecke zur Verfügung stehen. Die Struktur der Gewerbeflächenreserven mit der Ableitung der Manövriermasse ist in der nebenstehenden Abbildung dargestellt. Die Gesamtheit der Gewerbeflächenreserven betrug zum o. a. Stichtag rd. 253 ha und ist entsprechend ihres Verfügbarkeits- bzw. Aktivierungs- status in baureife/kurzfristig baureife Flächen (zusammen rd. 155 ha) und im FNP (rd. 56 ha) sowie REP (rd. 4 2 ha) planerisch gesicherte Flächen (zusammen rd. 98 ha) aufgeteilt (vgl. hierzu Abbildung 8 „Gewerbeflächenre- serven“ zum 31.12.2015). Von den baureifen bzw. kurzfristig baureifen Flächen standen die bereits für bestimmte gewerbliche Nutzungszwecke vergebenen bzw. verkauften und im privaten Eigentum befindlichen Gewerb e- flächen in der Größe von rd. 71 ha n icht mehr für Vermarktung s- zwecke im Sinne der Manövrie r- masse zur Verfügung . Aus dem „freien“ und im Eigentum der Stadt Münster /WFM befindlichen Flächenpotenzial von rd. 84 ha ist wiederum der Flächenanteil zu separieren, der bereits durch fe s- te Zuordnungen gebunden war und ebenfalls nicht für die Ve r- marktung zur Verfügung steht (rd. 19 ha). Hierbei handelt es sich um freie und ungenutzte Flächen, Abbildung 8: Gewerbeflächenreserven Stand 31.12.2015 Gewerbeflächenreserven Stand: 31.12.2015 baureif kurzfristig baureif 136 ha 19 ha 155 ha vergeben / Privat 71 ha Flächenpotenzial WFM / Stadt 84 ha feste Zuordnung 19 ha ungenutzt lose Zuordnung 61 ha 4 ha 65 ha im FNP 56 ha im REP 42 ha Reserven 253 ha Manöviermasse Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 18 die aufgrund von Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen der WFM/Stadt Münster und Dritten für bestimmte Nutzer und/oder Nutzungszwecke bereits gebunden waren (i. d. R. schriftlich vereinbarte Kaufopti onen). Die echte Manövriermasse, über die die WFM /Stadt Münster im Zuge der Vermarktung für die Entwicklung des Gewerbe- und Industriestandortes Münster frei verfügen kann, belief sich zum o. a. Stichtag somit auf rd. 65 ha. Diese Manöv- riermasse umfasste neben den vollständig ungenutzten Flächen ohne ein bekanntes Investi- tions-/Ansiedlungsinteresse Dritter (rd. 61 ha) auch einen geringen Anteil von Flächen, für die eine lose Zuordnung aufgrund bekannter und benennbarer Interessenten galt, die aber grundsätzlich verfügbar waren (knapp 4 ha). Die Manövriermasse zum 31.1 2.2015 betrug somit rd. 65 ha und lag damit quantitativ über dem angestrebten Gesamtzielwert von 50 ha. In den nachfolgenden Karten 1 bis 3 sind die Gewerbeflächenreserven zum Stichtag 31.12.2015 nach unterschiedlichen Merkmalen dargestellt: Karte 1: Gewerbeflächenreserven nach Aktivierungsstatuts Karte 2: Gewerbeflächenreserven nach Gebietskategorien Karte 3: Gewerbeflächenreserven der Manövriermasse Karte 1 zeigt die räumliche Verteilung aller Gewerbeflächenreserven im Stadtgebiet, unte r- teilt in die K ategorien baureife/kurzfristig baureife Flächen (enthält alle ungenutzten freien und auch bereits vergebenen Flächen gemäß Abbildung 8 , zusammen rd. 155 ha) und die Kategorie planerisch gesicherte Flächen im FNP und REP (zusammen rd. 98 ha). Diese Kar- te wie auch die weiteren Karten enthalten interne Ordnungskennziffern aus der Gewerbefl ä- chendatenbank). Die größten Reserveflächenpotenziale in der Kategorie baureife /kurzfristig baureife Fl ä- chen (in der Karte in blauer Farbe hervorgehoben) befinden sich mit insgesamt rd. 30 ha im Hansa-BusinessPark Münster, mit rd. 14 ha im Gewerbegebiet Hessenweg und ebenfalls mit rd. 14 ha im Gewerbegebiet östlich Münsterstraße in Wolbeck . Weitere nennenswerte Fl ä- chenreserven befinden sich, verteilt auf jeweils kleinere Flächen bzw. Grundstücke, mit ledig- lich nur noch knapp 3 ha im Gewerbegebiet Loddenheide sowie auf verschiedenen größeren Standorten (z. B. östlich Theodor-Scheiwe-Straße), die sich z. T. in privatem Eigentum b e- finden und i. d. R. als Erweiterungsflächen für vorhandene Betriebe vorgehalten werden. Alle restlichen baureifen/kurzfristig baureifen Reserveflächen verteilen sich auf die unterschiedli- chen Gewerbestandorte im Stadtgebiet und weisen Flächengrößen zwischen rd. 0,4 ha und 0,9 ha auf. Zu den zum Stand 31.12.2015 im Gebiet Loddenheide noch erfassten Reserven ist anzumerken, dass diese aufgrund im laufenden Jahr 2016 durch die WFM getätigter fes- ter Reservierungen für bestimmte Unternehmen nicht mehr zur Verfügung stehen und die Loddenheide somit faktisch keine Gewerbeflächenreserven mehr aufweist. Die größten Flächenreserven der im FNP und REP planerisch gesicherten Gewerbefl ä- chen (in der Karte in violetter Farbe hervorgehoben) liegen mit zusammen rd. 47 ha als E r- weiterung des Hansa-BusinessParks Münster im Süden de s Stadtgebietes sowie mit z u- sammen mit gut 15 ha im Bereich des Schifffahrter Damms im Norden des Stadtgebietes, u. a. südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Hessenweg . Weitere größere Gewerbefl ä- chenreserven in dieser Kategorie sind die we stliche Erweiterung des Technologieparks an der Steinfurter Straße (T.-Park Teil 2) , die Erweiterung des Gewerbegebietes östlich der Straße Oberort in Roxel, die Fläche nördlich des Albersloher Weges, zwischen Heumanns- Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 19 weg und Umgehungsbahn und die Fläche nördlich Stadthafen 2, die auf der Grundlage des Masterplans Stadthäfen für eine gewerbliche Entwicklung vorgesehen ist. In Karte 2 „Gewerbeflächenreserven nach Gebietskategorien“ sind die Gebiete mit Reserve- flächen (baureif und planerisch gesichert) ent sprechend ihrer Einordnung in die übergeor d- neten Gebietskategorien des GFK: Gesamtstädtisches Gewerbe einschließlich Sondergebiet Technologiepark und Stadtteilorientiertes Gewerbe dargestellt. In Karte 3 sind nur die Gewerbegebiete mit Reserven der Manövriermasse (rd. 65 ha) einge- tragen. Dargestellt sind die baureifen und kurzfristig baureifen Flächenreserven (größer 0,25 ha) im Eigentum der WFM bzw. Stadt Münster, die noch ungenutzt und ohne feste Bindu n- gen sind und somit unmittelbar für die Vermarktung zur Verfügung stehen (Manövriermasse). Große Flächenreserven der Manövriermasse (vgl. Karte 3) befinden sich mit rd. 23,4 ha im Hansa-BusinessPark Münster (982-26A), gefolgt von den Gebieten Hessenweg mir rd. 14 ha (761-220) und Münsterstr.-Ost mit rd. 13,6 ha (874-210), den Gebieten Hansa-BusinessPark Münster Teil 2 / nördlich Wiedaustraße mit rd. 6,5 ha (982-26B), Loddenheide / nördlich Wil- ly-Brandt-Weg mit rd. 2,8 ha (811 -270), Technologiepark / Steinfurter Straße mir rd. 1,1 ha (526-21B) und Coerde / Holtmannsweg mir rd. 1 ha (611 -210) sowie weiteren Gebieten mit kleineren Reserven zwischen zwischen 0,25 und 1,0 ha. Zum Flächenpotenzial Loddenhei- de, nördlich Willy -Brandt-Weg ist anzumerken, dass für diese Flächen die Absicht besteht, den dort wirksamen Bebauungsplan mit der derzeitigen planungsrechtlichen Ausweisung GE zu ändern, um dort in Übereinstimmung mit dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept Müns- ter ein Sondergebiet (SO) für die Ansiedlung von großflächigem nicht zentrenrelevanten Ei n- zelhandel festzusetzen. Die Manövriermasse in diesen Gebieten teilt sich gemäß der planungsrechtlichen Nu t- zungsmöglichkeiten und Gebietstypen im Sinne des GFK auf in rd. 34 ha GE-Flächen, rd. 30 ha GI-Flächen und gut 1 ha SO-Fläche (T -Park). D a- von liegen ca. 50 ha in e i- nem Gebiet der Kategorie Gesamtstädtisches Gewe r- be und rd. 15 ha in einem Stadtteilorientiertes G e- werbegebiet (vgl. Tab. 1). Tabelle 1: Manövriermasse in baureifen Gewerbegebieten Gesamt davon Gesamtstädtisch Stadtteilorientiert liche Nutzung in ha in ha in ha GE 33,77 18,48 15,29 GI 30,02 30,02 - SO 1,13 1,13 - Stadt Münster 64,92 49,63 15,29 planungsrecht- Manövriermasse in baureifen Gewerbegebieten Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 20 Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 21 Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 22 Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 23 Die Verteilung der Manövriermasse auf die Stadtbezirke zeigt ein räumlich sehr unterschie d- liches Bild (vgl. Abb. 9) . Während im Stadtbezirk Hiltrup mit dem Hansa-BusinessPark und auch im Stadtbezirk Ost mit den Flächenreserven im Gebiet Hessenweg ein umfangreiches Angebot in der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe besteht, kann das Stadtteilorientierte Gewerbegebiet Münsterstr.-Ost (Wolbeck) im Stadtbezirk Südost mit einem großzügigen Potenzial aufwarten. In den Stadtbezirken West und Nord sind dagegen nur noch wenige verfügbare Flächen der Manövriermasse vorhan- den. Ein Reservefläche n- potenzial in der Kategorie Stadtteilorientiertes Ge- werbe ist in den Bezirken West, Nord und Ost gar nicht und im Bezirk Hiltrup nur begrenzt vorhanden. Der Stadtbezirk Mitte weist, wie unter Punkt 3 beschrieben, keine Fl ä- chenreserven der Manö v- riermasse auf. In Tabelle 2 sind die entsprechenden Flächenreserven je Stad t- bezirk ausgewiesen. Abbildung 10 zeigt die baureifen, aber bisher noch nicht genutzten Flächen, die nicht B e- standteil der Manövriermasse sind, nach ihrer räumlichen Lage (Ebene Statistische Bezirke). Enthalten sind die Flächen Abbildung 9: Manövriermasse nach Stadtbezirken Tabelle 2: Manövriermasse in baureifen Gebieten nach Stadtbezirken Gesamt davon Gesamtstädtisch Stadtteilorientiert in ha in ha in ha 1-4 Mitte - - - 5 West 1,53 1,53 - 6 Nord 0,93 0,93 - 7 Ost 14,40 14,40 - 8 Südost 16,81 2,80 14,01 9 Hiltrup 31,25 29,97 1,28 Stadt Münster 64,92 49,63 15,29 Manövriermasse in baureifen Gewerbegebieten Stadtbezirk Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 24 die schon z. T. zum Zeitpunkt des Aufbaus der Gewerbeflächendatenbank in den 80er Jahren in privatem Eigentum waren die in vergangenen Jahren durch die Stadt Münster /WFM „vergeben“, d. h. an gewerbl i- che Nutzer verkauft wurden und deren bauliche Nutzung noch bevorsteht die auf Grundlage konkreter, i. d. R. schriftlicher Vereinbarungen, in fester Zuordnung zu ihren späteren Nutzern bzw. Käufern sind und nicht mehr für eine Vermarktung an an- dere Interessenten zur Verfügung stehen. Insgesamt handelt es sich um 71 ha priva- ter und vergebener Flächen und um 19 ha Fl ächen in fester Zuordnung (vgl. Abb. 8 auf Seite 17). Der Großteil dieses Fl ä- chenpotenzials liegt in den Stadtbezirken Ost und Hiltrup. Zu den „ privaten“ Flä- chen zählen z. B. große, z. T. mehrere Hektar umfassende betriebliche Erweit e- rungsflächen (z. B. BASF in Hiltrup und Westfalengas am Hessenweg/DEK), die seit vielen Jahren von den Unterneh- men vorgeha lten werden. Diese Flächenvorhaltung gehört zu einer langfristig und vorau s- schauend ang elegten Standortsicherung der Unternehmen und ist i.d.R. nicht in Frage zu stellen. Die in den vergangenen Jahren durch die Stadt /Münster vergebenen Flächen um- fassen bspw. die Grundstücksverkäufe in den Gewerbegebieten Loddenheide und Hesse n- weg durch die WFM bzw. GML (Gewerbepark Münster Loddenheide). Darunter befinden sich auch Erweiterungsflächen für schon ansässige Unternehmen. Viele dieser Flächen we r- den in den nächsten Jahren sukzessive bebaut und genutzt werden. Dies gilt ebenso für die Flächen der Kateg orie „feste Zuordnung“, die ganz konkret von Unternehmen angefragt und für diese fest reserviert wurden. Hier fehlt lediglich der noch zu schließende Kaufvertrag. All diesen Flächen ist die Tatsache gemeinsam, dass sie nicht mehr für Vermarktungszw e- cke der Manövriermasse zur Verfügung stehen. Gleichwohl wird ihre Bebauung und Nutzung im Gewerbeflächenmonitoring als erstmalige Flächeninanspruchnahme erfasst. 6. Soll ≠ Ist Vergleich und Ableitung von Handlungsbedar- fen/Prüfauftrag Der direkte Vergleich der für Vermarktungszwecke der WFM bzw. Stadt Münster unmittelbar zur Verfügung stehenden Gewerbeflächenreserven mit dem definierten Soll-Wert für die Ma- Abbildung 10: Bisher ungenutzte private, vergebene und fest zugeordnete Flächen (keine Manövriermasse) Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 25 növriermasse in der Größe von 50 ha zeigt ein Plus von rd. 15 ha oder 30 % (vgl. Tab. 3). In der Kategorie Gesamt städtisches Gewerbe liegt der Ist-Wert mit 5 0 ha deutlich über dem angegebenen Soll von etwa 35 bis 40 ha, während das Angebot in der Kategorie Stadttei l- orientiertes Gewerbe nur mit einem geringen Plus von 0 bis max. 5 ha den vorgegebenen Soll-Wert von etwa 10 bis 15 ha übersteigt. Dieser reine Zahlenve r- gleich ist ohne eine qualit a- tive und lagebezogene B e- wertung der Fl ächenreser- ven jedoch nicht aussag e- kräftig. Wie bereits weiter oben herausgestellt, rekru- tiert sich der maßgebliche Anteil der Manövriermasse in der Kategorie Gesam t- städtisches Gewerbe aus den Gebieten Hansa-BusinessPark mit rd. 30 ha im Süden und Hessenweg mit rd. 1 4 ha im Norden des Stadtgebietes. In der Kategorie Stadtteilorientiertes Gewerbe speist sich die Flä- chenreserve der Manövriermasse mit rd. 14 ha nahezu ausschließlich aus dem Gebiet Münsterstr.-Ost (Wolbeck) im Stadtbezirk Südost. Allein diese räumlich bzw. standortbez o- gen konzentriert gelegenen Flächenreserven (Gebiete Hansa-BusinessPark, Hessenweg, Münsterstr.-Ost/Wolbeck) machen zusammen rd. 89 % der gesamten Flächenreserve der Manövriermasse aus (65 ha). Zielsetzung des GFK ist es dagegen, nicht nur ein quantitativ ausreichendes, sondern auch ein qualitativ und räumlich differenziertes sowie nachfragerechtes Gewerbeflächenangebot bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für die Sicher stellung der Flächenangebote für das Stadtteilorientierte Gewerbe in möglichst allen Stadtbezirken. Dieser Zielsetzung wird das bestehende Gewerbeflächenangebot der Manövriermasse trotz der umfänglichen Quantität nur bedingt gerecht und begründet Handlungsbedarfe sowie Überlegungen für die zukünftige Gewerbeflächenmobilisierung im Sinne des GFK. Die Flächengegenüberstellung in Abbildung 11 der Manövriermasse (vollfarbig, rechte Seite) in den Gebietskategorien Gesamtstädtisch und Stadtteilorientiert mit de n planerisch ges i- cherten Flächen im FNP (schraffierte Flächen, linke Seite) und REP (umrandete Fläch en, linke Seite) zeigt die Möglichkeiten für eine zukünftige Flächenmobilisierung nach den v. g. Angebotskategorien auf. Die Stadtbezirke Nord und Ost sind zusammengefasst, da sich maßgebliche Flächenpotenziale für beide Bezirke im nord -östlichen Stadtgebiet entlang des ausgeprägten Gewerbe- und Industriebandes entlang des Schifffahrter Damms und damit an der Grenze zwischen den beiden Stadtbezirken befinden. Größere Flächenpotenziale zur Verbesserung der Manövriermasse sind in den Stadtbezirken Hiltrup, West und Nord/Ost vorhanden. Für das Stadtteilo rientierte Gewerbe sind nennenswerte Flächenpotenziale im Stadtbezirk West Bestandteil des wirksamen FNP (südl . Nottulner Landweg, Roxe l). In der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe stehen zu den noch umfangreichen Flächenreserven der Manövriermasse große planerisch gesicherte Flächenpotenziale im FNP und REP ( Han- sa-BusinessPark) zur Verfügung . Darüber hinaus ist mit der Darstellung im REP für eine mögliche südliche Erweiterung des Gewerbe - und Industriegebietes Hessenweg auch im Stadtbezirk Nord/Ost ein nennenswertes Entwicklungspotenzial vorhanden. Zudem ist in der Soll ≠ Ist Vergleich Manövriermasse (ca. Werte in ha) SOLL IST Diff. Gesamtstädtisches Gewerbe 35 – 40 50 + 10 - 15 Stadtteilorientiertes Gewerbe 10 – 15 15 + 0 - 5 Gesamt 50 65 + 15 Tabelle 3: Manövriermasse Soll ≠ Ist Vergleich Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 26 Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe im Stadtbezi rk West mit der im FNP dargestellten Erweiterungsfläche westlich der Austermannstr. die Weiterentwicklung des Technologieparks planerisch gesichert. Grundsätzlich gilt es im Weiteren zu prüfen, welche der im FNP und REP planerisch ges i- cherten Flächen unter Berücksichtigung der bestehenden jeweiligen flächen - und standort- bezogenen Rahmenbedingungen (Eigentümerstruktur, Erschließung, evtl. Restriktionen etc.) zur Sicherstellung der Qualitäts - und Mengenziele des GFK zur Baureifmachung vorge- schlagen werden können. In diesem Zusammenhang sind auch realistisch anzunehmende Aktivierungszeiträume zu definieren. Im Folgenden werden die auf der Grundlage des Soll ≠ Ist Vergleichs erkennbaren Han d- lungsbedarfe für die Gebietskategorien des Stadtteilorientierten Gewerbes (je Stadtbezirk) und des Gesamtstädtischen Gewerbes aufgezeigt und die zur Deckung von bestehenden oder sich im Zeitablauf, ohne zusätzliche Flächenaktivierung ergebenden, quantitativen, qua- litativen und /oder strukturellen Defiziten zur Verfügung stehenden , planerisch gesicherten Flächen einer ersten Bewertung unterzogen. 7. Flächenbewertung und Aktivierungsvorschläge Auf der räumlichen Ebene der Stad tbezirke wird jeweils zunächst in einer Kurzbeschreibung die Bestandssituation verfügbarer Flächen in baureifen Gebieten der Manövriermasse darge- legt. Im Anschluss werden die bereits planerisch gesicherten Flächenreserven hinsichtlich Abbildung 11: Gegenüberstellung Manövriermasse – planerisch gesicherte Flächen Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 27 ihres Beitrages zur V erbesserung der Manövriermasse, jeweils differenziert nach den Ange- botskategorien Statteilorientiertes Gewerbe und Gesamtstädtisches Gewerbe, eingeschätzt. In den nachfolgenden Übersichtskarten für die jeweiligen Stadtbezirke sind in blauer Farbe die Gebiete mit baureifen Reserveflächen und in violetter Farbe die bereits planerisch gesi- cherten Reserveflächen (FNP, REP) eingetragen. Die Reserveflächen gem. FNP und REP sind hinsichtlich ihrer Standort - und Eignungskriterien sowie Aktivierungsfähigkeit in Form von Steckbriefen mit vergrößertem Planausschnitt dargestellt. Die Steckbriefe enthalten zu- sammengefasste Angaben zur Größe und Erschließung, zum Planungsrecht, zur derzeitigen Nutzung, zu den Eigentumsverhältnissen und zur Gesamtbewertung hinsichtlich ihrer Akt i- vierungseignung. 7.1 Stadtbezirk Mitte Im Stadtbezirk Mitte sind keine verfügbaren ba u- reifen Flächenreserven im Sinne der Manö vrier- masse (Stadt Münster /WFM) vorhanden. Alle bestehenden Gewerbegebiete sind seit vielen Jahren vollständig genutzt. Der Stadtbezirk Mitte ist aber aufgrund seiner weit übe rwiegenden Funktion für das Wohnen und ergänzende Nut- zungen (Versorgung/Einzelhandel, Dienstleistun- gen, Behörden/Universität) auch kein traditione l- ler bzw. gewachsener Standort für Gewerbeg e- biete. Be stehende kleinere Gewerbegebiete b e- finden sich wegen möglicher störender Wirku n- gen auf das Wohnen an den Rändern der ko m- pakten Siedlungsstruktur der Innenstadt (z. B. Gebiet Meßkamp, Nienkamp, Salzmannstr., Schleebrüggenkamp). Die verbleibenden Freiflä- chen zwischen den Siedlungskörpern der Müns- teraner Innenstadt und den angrenzenden Stad t- teilen haben eine wichtige siedlungsstrukturell gliedernde Funktion, sind zudem weitestgehend Bestandteil der Grünordnung und sollen von B e- bauung freigehalten werden. Es i st somit kein planerisches Ziel, an den bestehenden Sied- lungsrändern des Stadtbezirks Mitte neue Flächen für die Ausweisung von Gewerbegebieten vorzuschlagen. Flächenreserven FNP/REP Ein nennenswertes Flächenpotenzial für gewerbliche Neuansiedlungen und/o der Verlag e- rungen im Stadtbezirk Mitte befindet sich nördlich des Stadthafens 2 im Bereich des Mas- terplans Stadthäfen. Obwohl diese Fläche (432-270) bereits gewerblich genutzt war ( Beton- werk, Spedition), wird sie aufgrund der dort beabsichtigen umfassenden Umstrukturierung als neues Flächenpotenzial behandelt. Die prominente Lagegunst dieser Fläche und die spezifischen Standortanforderungen sprechen dafür, an die zukünftige Nutzung dieses Flä- chenpotenzials hohe qualitative Anforderungen zu stellen und es unter die Gebietskategorie Gesamtstädtisches Gewerbe zu fassen . In diesem Sinne knüpft diese größenmäßig zwar begrenzte, aber erstklassig gelegene Flä che an die besondere Standortqualität der Lodde n- heide an. Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 28 Stadtbezirk Mitte Fläche: 432-270 Südl. Albersloher Weg (nördl. Stadthafen II) Lage, Erreichbarkeit Südöstliches Innenstadtgebiet, Fläche südl. Albersoher Weg, nördlich Stadt- hafen II. Anbindung über Albersloher Weg (rd. 19.500 KFZ/24h), Kiesekamps Mühle. Nächstgelegener Autobahnanschluss (BAB 1, A3) Münster in rd. 5 Min. Fahrzeit zu erreichen. Größe Rd. 3,8 ha netto Erschließungsmöglichkeit Neue Erschließungsspanne zwischen Stadthafen I und II, Verbindung zwi- schen den Straßen Hafengrenzweg und Am Haferkamp Derzeitige Nutzung, Zustand Brachfläche, Umstrukturierungsfläche (ehe. gewerbliche Nutzung: Betonwerk und Spedition) Planungsrecht FNP: Gemischte Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Aktivierungsrestriktionen Nicht erkennbar Eigentumsverhältnisse, Akti- vierbarkeit/-zeitraum Überwiegend Stadt Münster, Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B- Plan), Aktivierung kurz- bis mittelfristig zu empfehlen Nutzungseignung/Kategorie GFK hochwertige Gewerbenutzung (hohe Qualitätsansprüche an Nutzungsart und Standortkonzept), Gesamtstädtisches Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 29 7.2 Stadtbezirke Nord/Ost In den Stadtbezirken Nord und Ost beträgt die Manövriermasse zusammen rd. 15,4 ha. Die Zusammenschau der Flächenpotenziale dieser beiden Stadtbezirke ist sinnvoll, da sich das für beide Bezirke ma ßgebliche Flächenpotenzial im nördlichen Stadtgebiet entlang des aus- geprägten Gewerbe- und Industriebandes am Schifffahrter Damm (B219), also unmittelbar entlang der Verwaltungsgrenze der Stadtbezirke Nord und Ost, befindet. Das Flächenpoten- zial umfasst ausschließlich Flächen der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe. In der Kate- gorie Stadtteilorientiertes Gewerbe sind keine verfügbaren Flächenreserven vorhanden. Ein geringer Anteil dieser Fl ä- chenreserve (rd. 0,9 ha) be- findet sich im Bereich der ehem. Win terbourne-Kaserne bzw. der heutigen Spe i- cherstadt, im davon abg e- trennten kleinen G ewerbege- biet an der Straße Zum Riesel- feld (611-21A). Die Fläche befindet sich nördlich der Zufahrt zum städtischen Bauhof. Die zurzeit noch im FNP für eine gewerbliche Entw icklung im Stadtbezirk Nord darge- stellte Fläche in Sprakel , zwischen der Bahnstrecke und der B 219 , ist per Rat s- beschluss zum Baulandpr o- gramm ( vgl. V/0153/2016) zukünftig für die Wohnba u- landentwicklung vorgesehen und steht somit als Gewerb e- flächenreserve nicht mehr zur Verfügung. Das maßgebliche Potenzial von über rd. 14 ha der Manövriermasse liegt im Bereich He s- senweg. Aufgrund ihrer weitgehend von den Stadtteilen abgesetzten Lage an der Verkehr s- achse Schifffahrter Damm, dies gilt insbesondere für die n ördlich gelegenen Gewerbe - und Industrieflächen am Hessenweg in Verbindung mit den dort bestehenden großbetrieblichen Nutzungen (Produktion, Logistik), sind diese Flächen der Kategorie des Gesamtstädtischen Gewerbes zugeordnet. In den weiteren Gewerbegebieten Gildenstr. in Handorf und den Gewerbegebieten beidseits des Schifffahrter Damms (Rudolf-Diesel Str., An der Kleimannbrücke, Königsberger Str., An der alten Ziegelei) sowie im Gewerbegebiet Coermühle nördl. von Kinderhaus sind keine Reserven der Manövriermasse mehr vorhanden. Nord/Ost Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 30 Flächenreserven FNP/REP Für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung im Stadtbezirk Nord/Ost sind drei Flächenre- serven entlang des Schif ffahrter Damms planerisch gesichert. Dabei handelt es ich um die südliche Erweiterung des G ewerbe- und Industriegebiets Hessenweg (Fläche 761-230, Dar- stellung im REP), eine Fläche westlich des Schifffahrter Damms, nördlich der Straße Heit- mannsweg (Fläche 762-23b, Darstellung im FNP) sowie eine Fläche, die sich im Zuge des Ausbaus und der Anbindung der B481n mit Anschluss an den Schifffahrter Damm ergibt und sich in ihrem genauen flächenmäßigen Zuschnitt noch konkretisieren wird ( Fläche 762-250, Darstellung im FNP). Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 31 Stadtbezirk Nord/Ost Fläche: 761-230 Gelmer-Dyckburg, Südlich Hessenweg Lage, Erreichbarkeit Nordöstliches Stadtgebiet; westlich Schifffahrter Damm, südlich Gewerbegebiet „Hessenweg“; Anbindung über Schifffahrter Damm (rd. 13.900 KFZ/24h); nächstgelegener Autobahnanschluss in rd. 10 Min. Fahrzeit erreichbar; mittel- fristig deutliche Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit in südlicher Richtung durch Anbindung des Schifffahrter Damms über den Neubau B 481n an die B 51 Größe Rd. 9,4 ha netto Erschließungsmöglichkeit Über bestehendes Straßennetz im Gewerbegebiet Hessenweg Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche Eigentumsverhältnisse Im Eigentum der Stadt Münster Planungsrecht FNP: Fläche für die Landwirtschaft, REP: Gewerbe- und Industrieansiedlungs- bereich (GIB) Planerische Aktivierungs- restriktionen Nicht erkennbar Aktivierungsempfehlung/- zeitraum Aktvierung über Bauleitplanung (FNP-Änderung, Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung langfristig bei Abschmelzen der bestehenden Flächenreserven im Gewerbegebiet Hessenweg zu empfehlen Nutzungseignung/Kategorie GFK Gesamtstädtisches Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 32 Stadtbezirk Nord/0st Fläche: 762-23B Gelmer-Dyckburg, Heitmannsweg-DEK Lage, Erreichbarkeit Nordöstliches Stadtgebiet; westlich Schifffahrter Damm, nördlich Gewerbe- gebiet „Nord-Kleimannbrücke“ (nördl. Baumarkt Hornbach); Anbindung über Schifffahrter Damm (rd. 13.900 KFZ/24h); nächstgelegener Autobahnan- schluss in rd. 10 – 15 Min. Fahrzeit erreichbar; mittelfristig deutliche Verbes- serung der verkehrlichen Erreichbarkeit in südlicher Richtung durch Anbin- dung des Schifffahrter Damms über den Neubau B 481n an die B 51 Größe Rd. 3,8 ha netto Erschließungsmöglichkeit Im Zuge des Ausbaus und Anbindung der B481n an den Schifffahrter Damm i. V. mit Einmündung Sudmühlenstraße Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche Eigentumsverhältnisse Überwiegend Stadt Münster Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Planerische Aktivierungsrest- riktionen Berücksichtigung angrenzender Wohnbebauung südl. Heitmannsweg Aktivierungsempfehlung/- zeitraum Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich, Aktivierung langfristig zu empfehlen Nutzungseignung/Kategorie GFK Stadtteilorientiertes Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 33 Stadtbezirk Nord/0st Fläche: 762-250 Gelmer-Dyckburg, Östlich Schifffahrter Damm, nördlicher Teil Lage, Erreichbarkeit Nordöstliches Stadtgebiet; östlich Schifffahrter Damm, zwischen Schifffahrter Damm (rd. 16.100 KFZ/24h) und geplanter neuer Trasse B481n; nächstgele- gener Autobahnanschluss in rd. 10 Min. Fahrzeit erreichbar; mittelfristig deut- liche Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit in südlicher Richtung durch Anbindung des Schifffahrter Damms über den Neubau B 481n an die B 51 Größe Rd. 2,3 ha netto Erschließungsmöglichkeit Im Zuge des Ausbaus der B51 und Anbindung der B481n an den Schifffahr- ter Damm, über Schifffahrter Damm/Querverbindung Schifffahrter Damm/B481n Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche Eigentumsverhältnisse Stadt Münster, Bundesrepublik Deutschland, Privat Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Planerische Aktivierungsrest- riktionen Flächenaktivierung erst möglich in Verbindung mit Straßenausbau B 481n (Anbindung an den Schifffahrter Damm) Aktivierungsempfehlung/- zeitraum Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich, Aktivierung strukturell sinnvoll und langfristig zu empfehlen Nutzungseignung/Kategorie GFK Stadtteilorientiertes Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 34 7.3 Stadtbezirk Südost Im Stadtbezirk Südost ist eine umfangreiche Flächenreserve der Manövriermasse in Höhe von gut 17 ha vorhanden (Stand 31.12.2015), wovon rd. 14,4 ha auf die Kategorie Stadtteilorientiertes Gewerbe (hauptsächlich Gewerbegebiet östlich Münsterstr. in Wolbeck) und rd. 2,8 ha auf die Katego- rie Gesamtstädtisches Gewe r- be (Loddenheide) entfallen. Die Reserve im Gebiet Lo d- denheide steht jedoch zw i- schenzeitlich nicht mehr zur Verfügung (vgl. Punkt 5, Seite 18). In der Kategorie Stadtteil- orientiertes Gewerbe besteht daher rein quantitativ kein z u- sätzlicher Entwicklungsbedarf. Allerdings ist die verfügbare Flächenreserve maßgeblich im Stadtteil Wolbeck konzentriert, wogegen insbesondere der Stadtteil Angelmodde keine Manövriermasse für das kleinb e- triebliche Gewerbe aufweist. Die Entwicklung der ehemals militärisch genutzten Konversionsfläche Loddenheide mit ihrer exzellenten Verkehrsanbindung und Innenstadtorientierung zu einem erstklassigen Gewe r- bestandort war ein „Glücksfall“ für die Stadte ntwicklung in Münster. Die Qualität dieser Fl ä- che, die unter die Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe fällt, ist allerdings einzigartig und damit vor Ort endlich. Dennoch sollte angestrebt werden, Flächenpotenzia le mit ähnlicher Qualität für eine Standortentwicklung an anderer Stelle zugänglich zu machen. Flächenreserven FNP/REP Für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung im Stadtbezirk Südost stehen zwei bereits im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellte F lächen zu Verfügung. Zum einen handelt es sich um eine Fläche östlich des Albersloher Weges, südlich der Straße Heumannsweg s (812-240), die aufgrund ihrer verkehrsgünstigen Lage gegenüber dem Gebiet Loddenheide der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe zuge ordnet wird. Zum anderen befindet sich am südlichen Rand des bestehenden Gewerbegebietes Osttor ein begrenztes Flächenpotenzial für eine mögliche Arrondierung dieses Gewerbestandortes (862-21C) in der Kategorie Stadt- teilorientiertes Gewerbe. Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 35 Stadtbezirk Südost Fläche: 812-240 Gremmendorf, Südlich Heumannsweg Lage, Erreichbarkeit Südöstliches Stadtgebiet; östlich Albersloher Weg ( rd. 23.900 KFZ/24h), zwischen Heumannsweg und Umgehungsbahn; Autobahnanschluss in rd. 5 – 10 Min. Fahrzeit erreichbar Größe Rd. 5,1 ha netto Erschließungsmöglichkeit Über Albersloher Weg, Heumannsweg Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche Eigentumsverhältnisse Stadt Münster Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Planerische Aktivierungsrest- riktionen Nicht erkennbar Aktivierungsempfehlung/- zeitraum Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; trotz der hohen Flächenverfügbarkeit in der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe ist eine Aktivierung dieser Fläche städtebaulich sinnvoll und bietet sich, gerade wegen ihrer hervorragenden Lagegunst (s. Entwicklung Loddenheide) für den kurz- bis mittelfristigen Zeitraum an Nutzungseignung/Kategorie GFK Gesamtstädtisches Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 36 Stadtbezirk Südost Fläche: 862-21C Angelmodde, Albersloher Weg/Osttor, Südrand Lage, Erreichbarkeit Südöstliches Stadtgebiet; westlich Albersoher Weg, südlicher Rand Gewerbegebiet Osttor/Zum Kaiserbusch (Albersloher Weg: rd. 13.800 KFZ/24h); Autobahnanschluss in rd. 10 - 15 Min. Fahrzeit erreichbar Größe Rd. 1,4 ha netto Erschließungsmöglichkeit Albersloher Weg, Zum Kaiserbusch Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche, Wohnhäuser Eigentumsverhältnisse Überwiegend Privat Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Planerische Aktivierungsrestriktionen Weitere Reduzierung der geringen Flächengröße durch perspektivi- schen Ausbau Albersloher Weg inkl. Kreuzungsbereich Straße Osttor und Hiltruper Straße Aktivierungsempfehlung/-zeitraum Aufgrund vorhandener Reserven im benachbarten Stadtteil Wolbeck ist eine Aktivierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, daher lang- fristige Aktivierung Nutzungseignung/Kategorie GFK Gesamtstädtisches Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 37 7.4 Stadtbezirk Hiltrup Wie bereits herausgestellt, weist der Stadtbezirk Hiltrup umfangreiche Flächenreserven der Manövriermasse im Gebiet des Hansa-BusinessParks auf (knapp 3 0 ha). Ein geringes verfügbares Flächenpotenzial (rd. 1 ha) der dem Stadtteilor i- entierten Gewerbe zugeordn e- ten Flächen befindet sich z u- dem im kleinen Gewerbegebiet östlich der Amelsbürener Str. (Standort Elbers). Flächenreserven FNP/REP Für die zukünftige Gewerbefl ä- chenentwicklung stehen im Bereich des Hansa- BusinessParks, südlich und nördlich der Wiedaustraße umfangreiche Flächenreserven (rd. 47 ha) in der Kategorie Gesamtstädtisches Gewerbe zur Verfügung, die bereits im FNP (Flä- chen 982-26C und 982-26D) und REP (Fläche 982-26F) gesichert sind. Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 38 Stadtbezirk Hiltrup Flächen: 982-26C/D Amelsbüren, Hansa-BusinessPark Münster, III. und IV. Teil Lage, Erreichbarkeit Südliches Stadtgebiet; südlich Wiedaustraße (rd. 14.000 KFZ/24h),westlich Gewerbegebiet Schadowstraße; Autobahnanschluss in rd. 5 Min. Fahrzeit erreichbar Größe Fläche 982-26C: rd. 10,5 ha netto Fläche 982-26D: rd. 4,6 ha netto Erschließungsmöglichkeit Über Wiedaustraße Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche Eigentumsverhältnisse Privat Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) Planerische Aktivierungsrestrik- tionen Nicht erkennbar (Flächenerwerb) Aktivierungsempfehlung/- zeitraum Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung der hervorragend angebundenen Flächen städtebaulich sinnvoll und aufgrund der zu erwartenden sukzessiven Vermarktung der Flächen im Hansa- BusinessPark (Teil I) strukturell erforderlich; Aktivierung mittel- bis langfristig Nutzungseignung/Kategorie GFK Gesamtstädtisches Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 39 Stadtbezirk Hiltrup Fläche: 982-26F Amelsbüren, Hansa-BusinessPark Münster, V. Teil Lage, Erreichbarkeit Südliches Stadtgebiet; nördlich Wiedaustraße (rd. 14.000 KFZ/24h),nördlich Gewerbegebiet Schadowstraße; Autobahnanschluss in rd. 5 Min. Fahrzeit erreichbar Größe Rd. 32,3 ha netto Erschließungsmöglichkeit Über Wiedaustraße Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche, Wohnen Eigentumsverhältnisse Privat Planungsrecht FNP: Fläche für die Landwirtschaft, REP: Bereich für gewerbliche und indust- rielle Nutzungen (GIB) Planerische Aktivierungsrest- riktionen Nicht erkennbar (Flächenerwerb) Aktivierungsempfehlung/- zeitraum Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung dieser langfristigen Flächenreserve sehr langfristig/bei Bedarf Nutzungseignung/Kategorie GFK Gesamtstädtisches Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 40 7.5 Stadtbezirk West Im Stadtbezirk West s ind kaum noch Reserven der Manövriermasse vorhanden. Diese b e- ziehen sich auf eine Fläche von deutlich < 1 ha im Gewerbegebiet Steinfurter Straße/BAB (Standort Möbel Finke) und auf Restflächen im Sondergebiet Technologiepark in der Größe von rd. 1,1 ha. Die rd. 2,9 ha große noch im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellte Flä- che nördlich der Straße Steinbrede in Albachten (B -Plan vorhanden, Erschließung fehlt noch), ist per Ratsbeschluss zum Baulandprogramm (vgl. V/0153/2016) zukünftig für die Wohnbaulandentwicklung vorgesehen und steht somit als Gewerbeflächenres erve nicht mehr zur Verfügung. Der Stadtbezirk West ist mit über 60.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Außenstadtbezirk in Münster. Auch in Z u- kunft ist gem. Baulandprogramm mit a n- haltender Wohnbautätigkeit und erhebli- chem Einwohnerzuwachs zu rechnen. Aus dieser Wachstumsperspektive resultieren Nachfragen der Wirtschaft nach verfügb a- ren Gewerbeflächen für Handwerk, Pr o- duktion und Dienstleistungen. Vor diesem Hintergrund besteht somit insbesondere im Stadtbezirk West der Bedarf nach z u- künftigen Gewerbeflächen. Flächenreserven FNP/REP Für die zukünftige Gewerbeflächenen t- wicklung stehen in der Kategorie Stad t- teilorientiertes Gewerbe bereits im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellte Flächen in Roxel als nördliche Abrundung (Fläche 573-22A, rd. 1 ha) und als südl i- che Erweiterung ( Fläche 574 -21A, rd. 11 ha) des Gewerbegebietes Nottulner Landweg zur Verfügung. Darüber hinaus ist im Stadtteil Albachten am westlichen Ende der Straße Steinbrede eine weitere gewerbliche Flächenreserve ( Fläche 562 - 21D, rd. 2 ha) im FNP dargestellt. Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 41 Stadtbezirk West Fläche: 574-21A Roxel, Oberort, westl. der Bahn Lage, Erreichbarkeit Westliches Stadtgebiet; zwischen Straße Oberort (rd. 7.400 KFZ/24h) und Bahnstrecke MS-COE (südlich Gewerbegebiet Nottulner Landweg); Auto- bahnanschluss in rd.15 Min. Fahrzeit erreichbar Größe Rd. 10,7 ha netto Erschließungsmöglichkeit Über Straße Oberort Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche, Hofstellen Eigentumsverhältnisse Privat Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) Planerische Aktivierungsrest- riktionen Nicht erkennbar (Flächenerwerb) Aktivierungsempfehlung/- zeitraum Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung dieser maßgeblichen Flächenreserve im Stadtbezirk West strukturell sinnvoll und kurz- bis mittelfristig zu empfehlen Nutzungseignung/Kategorie GFK Stadtteilorientiertes Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 42 Stadtbezirk West Fläche: 573-22A Roxel Haltepunkt, westlicher Teil Lage, Erreichbarkeit Westliches Stadtgebiet; nördlicher Rand des Gewerbegebietes Nottulner Landweg, westlich und östlich der Bahnstrecke MS-COE; Autobahnanschluss in rd.15 Min. Fahrzeit erreichbar Größe Rd. 1,1 ha netto Erschließungsmöglichkeit Über Straße Nottulner Landweg Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche Eigentumsverhältnisse Stadt Münster Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Planerische Aktivierungsrest- riktionen Schwierige Erschließung der westlichen Teilfläche , mögliche Aktivierung b e- schränkt sich daher voraussichtlich auf östliche Teilfläche Aktivierungsempfehlung/- zeitraum Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung dieser unmittelbar verfügbaren Flächenreserve im Stadtbezirk West strukturell sinnvoll und kurz- bis mittelfristig zu empfehlen Nutzungseignung/Kategorie GFK Stadtteilorientiertes Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 43 Stadtbezirk West Fläche: 562-21D Albachten, Steinbrede, 4. Teil Lage, Erreichbarkeit Westliches Stadtgebiet; westliches Ende der Straße Steinbrede (Osthoffstr., rd. 4.000 KFZ/24h); Autobahnanschluss in rd.15 Min. Fahrzeit erreichbar Größe Rd. 1,8 ha netto Erschließungsmöglichkeit Über Osthoffstraße, Straße Steinbrede Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche, Wohnen Eigentumsverhältnisse Privat Planungsrecht FNP: Gewerbliche Baufläche, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Planerische Aktivierungsrest- riktionen Nicht erkennbar (Flächenerwerb) Aktivierungsempfehlung/- zeitraum Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung nachfrageorientiert in Abstimmung mit der WFM ggf. langfristig sinnvoll Nutzungseignung/Kategorie GFK Stadtteilorientiertes Gewerbe Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 44 7.6 Technologiepark Wie bereits herausgestellt, kommt dem Technologiepark an der Steinfurter Str. aufgrund sei- ner strukturellen Bedeutung für den Technologiestandort Münster eine hervorgehobene B e- deutung zu. Von ehemals rd. 6, 9 ha SO-Fläche (netto) im Technologiepark Teilabschnitt 1 südl. der Austermannstr. stehen lediglich noch rd. 1,1 ha oder 16 % für eine Vermarktung zur Verfügung. Daher gilt es dringend, eine Perspektive für die Weiterentwicklung des Technol o- gieparks aufzuzeigen. Die noch vorhandenen geringen Flächenreserven (rd. 1,1 ha) dürften innerhalb eines mittel- fristigen Zeitraums vergeben sein , da schon (lose) Zuordnungen zu Unternehmen erfolgt sind. Die konzeptionelle und planerische Entwicklung des Technologieparks Münster war und ist grundsätzlich in zwei Teilabschnitten (Teilabschnitt 1 südl. und Teilabschnitt 2 nördl. der Austermannstr.) vorgesehen, die bereits Ende der 90er Jahre durch entsprechende Da r- stellungen und Zielsetzungen im REP und im FNP gesichert wurden. Hier soll die Technolo- gietransferförderung durch die räumliche Nähe von Spitzenforschung (Uni und Aninstitute) und anwendungsorientierter Wirtschaft gefördert und in Unternehmensgründungen mit en t- sprechendem Raum- und Ansiedlungsbedarf realisiert werden. Die ca. 11 ha große Erweiterungsfläche des Technologieparks Teil 2 (netto), nördl. der Austermannstr. befindet sich zu Teilen im städtischen Besitz. Sie verfügt über eine hervorr a- gende Lagequalität. Eine Entwicklung ist nur möglich, wenn auch die privaten Flächen, die trotz mehrfacher und seit Jahren andauernder Ankaufsinitiativen der Stadt Münster als „Sperrflächen“ im privaten Eigentum gehalten werden, für die Stadt Münster verfügbar ge- macht werden. Daher sollte hier der Einsatz des städtebaulichen Instruments der Umlegung erwogen werden, um durch die Neuordnung der Grundstücksgrenzen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke für die dringend erforderliche bauliche Entwick- lung des Technologieparks Teil 2 zu schaffen. Als unverzichtbares Potenzial für die dringend erforderliche Weiterentwicklung des Technologieparks und als wichtiges Signal für den Technologiestandort Münster ist eine kurz- bis mittelfristige Aktivierung dieser Fläche struktu- rell erforderlich, städtebaulich sinnvoll und nachdrücklich zu empfehlen. Städtebaulich-strukturell und v or dem Hintergrund der sehr dynamischen Entwicklung im Büromarktsektor ist es sinnvoll, innerhalb der ausreichend großen Fläche für die Erweiterung des Technologieparks zusätzlich zur Ausweisung von Flächen für die Ansiedlun g von tec h- nologieorientierter Unternehmen (SO) auch gemischte Bauflächen (M) für die Ansiedlung von Büro- und Dienstleistungsnutzungen vorzusehen. Hierzu bietet es sich, analog zum Fl ä- chenkonzept des Technologieparks Teil 1 an, planerisch einen Streifen p arallel zur Steinfur- ter Str., der ca. ein Drittel des zur Verfügung stehenden Flächenpotenzials beanspruchen würde, für diese Nutzungen vorzusehen. Zudem verlangt die erwartete anhaltend star ke Nachfrage nach attraktiven Büromarktflächen bzw. –standorten in Münster in Verbindung mit dem festgestellten deutlichen Rückgang der Potenzialflächen für den Vermietungsmarkt die Bereitstellung zukünftiger Flächenpotenziale (vgl. Bü romarktstudie 2016, WFM M ünster GmbH). Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 45 Stadtbezirk West Fläche: 519-220 Gievenbeck, Technologiepark, 2. Teil Lage, Erreichbarkeit Westliches Stadtgebiet; südlich Steinfurter Str. (rd. 39.000 KFZ/24h); Auto- bahnanschluss in rd. 5 Min. Fahrzeit erreichbar Größe Rd. 11,2 ha netto Erschließungsmöglichkeit Über Austermannstraße Derzeitige Nutzung, Zustand Landwirtschaftliche Nutzung, Ackerfläche, Wohnen Eigentumsverhältnisse Überwiegend Stadt Münster (80 %), Privat Planungsrecht FNP: Sondergebiet Technologiepark, REP: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Planerische Aktivierungsrest- riktionen Ggf. Umlegungsverfahren (Flächenerwerb) Aktivierungsempfehlung/- zeitraum Aktvierung über Bauleitplanung (Aufstellung B-Plan) möglich; Aktivierung kurz- bis mittelfristig strukturell erforderlich und städtebaulich sinnvoll Nutzungseignung/Kategorie GFK Gesamtstädtisches Gewerbe; Ausweisung eines Streifens entlang der Stein- furter Str. als „gemischte Baufläche“ (M-Fläche) für Büronutzungen, analog zum Flächenkonzept im Technologiepark Teil I Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 46 8. Gesamtstädtisches Gewerbe – Perspektive Die sukzessive Vermarktung und mittlerweile nahezu vollständige bauliche Entwicklung der Loddenheide innerhalb von rd. 15 Jahren zeigt, dass Gebiete mit besonderer Standort- und Lagegunst bei den Flächen nachfragenden Unternehmen begehrt sind und einem ve r- gleichsweise zügigen Flächenverbrauch unterliegen. Eine ähnlich dynamische Vermarktung und Entwicklung ist aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung und flexiblen Fläche n- angebote für den Hansa-BusinessPark anzunehmen. Dafür spricht auch der erfasste fakt i- sche Flächenverbrauch inklusive der Vergaben und festen Zuordnung von gut 27 ha oder rd. 50 % der Gesamtnettofläche des Hansa-BusinessParks Teil 1 südlich der Wiedaustr. inner- halb von fünf Jahren seit der ersten Unternehmensansiedlung (Fa. Stroetmann Saat) im Jahr 2011. Verfügbare Flächenreserven und Entwicklungspotenziale für das Gesamtstädtische Gewe r- be sind zudem noch, wie aufgezeigt, im Gewerbe - und Industriegebiet Hessenweg vorha n- den. Mit der Mittelbereitstellung und dem Startschuss für den Ausbau der B 51 inklusive dem Neubau der B 481n mit Anbindung an den Schifffahrter Damm im Sommer 2015 steigt die Qualität der Verkehrsanbindung für den Industrie- und Gewerbestandort Hessenweg und damit sicherlich auch in ganz erheblichem Maße die Attraktivität dieses Standortes aus Sicht der Wirtschaft. Daher kann auch für diesen Standort mit eine r, gegenüber vergangenen Jah- ren, erhöhten Flächennachfrage von Betrieben und Unternehmen gerechnet werden. Mit realistischem Blick auf die langen Planungsvorlaufzeiten - für das Gebiet Hansa- BusinessPark betrug diese Vorlaufzeit vom ersten Ratsbeschluss (1993) bis zur Fertigste l- lung der Erschließung bzw. Baureife (2010) rd. 17 Jahre – erscheint es trotz zurzeit ausre i- chender Reserveflächen sinnvoll und erforderlich , bereits heute Überlegungen für die lan g- fristige Bereitstellung nachfragegerechter (Folge -)Flächenreserven in dieser Angebotskat e- gorie (großflächige Industrie- und Gewerbebetriebe) anzustellen. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, auch über den gegebenen Rahmen des REP s bzw. FNPs hinaus, einen zukunftsorientierten Standort für das großbetriebliche Gewerbe mit nachfragegerechter Lagequalität und Verkehrsanbindung sowie angemessener Flächengröße zur Entwicklung eines auch überregional wahrnehmbaren Standortes zu suchen. Dieser sollte, vor dem Hi n- tergrund der Nachfragepräferenzen der Wirtschaft , eine zügige verkehrliche Anbindung an die BAB 1 ermöglichen, ohne dabei Wohngebiete zu belasten oder auf Ortsdurchfahrten a n- gewiesen zu sein. Ein entsprechender Suchraum wird daher im Westen des Stadtgebietes entlang der Achse der Bundesautobahn A 1 vorgeschlagen. Nur wenn bereits heute mit dem Ziel einer Langfristperspektive (ca. 15 Jahre) die ersten, insbesondere auch liegenschaftl i- chen Schritte, für die Entwicklung und Aktivierung eines Nachfolgestandortes in vergleichba- rer Qualität mit dem Hansa-BusinessPark oder auch dem Standort Loddenheide (ein ver- gleichbarer innenstadtnaher Standort ist allerdings planerisch nicht mehr darstellbar) ange- gangen werden, kann die Handlungsfähigkeit der Wirtschaftsförderung und die Attraktivität des Gewerbe - und Industriestandortes Münster langfristig gewährleistet werden. Da der Suchraum im Westen des Stadtgebietes nicht frei von naturräumlichen (Landschaftsplan, Naturschutz etc.) und planerischen Restriktionen (Schutzabstände zu sensiblen Nutzungen, verkehrliche Erschließung und Anbindung an das übergeordnete Straßennetz etc.) ist , sind die konkreten Aktivierungsmöglichkeiten zukünftiger Gewerbe- und Industrieflächen vertieft zu untersuchen (z. B. durch Machbarkeitsstudien). Der Suchraum ist insgesamt großzügig bemessen, sodass auch bei Berück sichtigung naturräumlicher und sonstiger Belange und dementsprechend einem Ausscheiden von Teilflächen aus dem Suchraum, ein ausreich end Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 47 großes Flächenpotenzial für eine große, zusammenhängende Gewerbeflächenentwicklung verbleiben kann. Als Voraussetzung für die Aktivierung dieser Fläche bedürfte es, neben der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Be bauungs- plans auch einer Änderung des Regionalplans Münsterland. Die Verwaltung wird den par- lamentarischen Gremien bei positivem Untersuchungsergebnis zu gegebener Zeit einen Vorschlag für die Ausweisung und Entwicklung eines entsprechenden großflächigen neuen Gewerbe- und Industriestandortes im Westen des Stadtgebietes vorlegen. 9. Entwicklung der Manövriermasse – Flächenbereitstellung Wie zuvor herausgearbeitet, steht dem aktuellen Ist -Angebot an Gewerbeflächen (Manö v- riermasse) von rd. 65 ha ein rechner isch jährlicher Flächenbedarf von rd. 10 ha für die Ve r- marktung respektive der darauf folgenden faktischen Flächeninanspruchnahme gegenüber. In Abbildung 12 ist in einer abstrakten Modellrechnung die zeitliche „Reichweite“ der Manö v- riermasse (vollfarbige blaue Säulen) bei gleichbleibender Nachfrage / Flächenbedarf von 10 ha pro Jahr jeweils zu Beginn der Aktivierungszeiträume kurz - bis mittelfristig, mittel - bis langfristig und langfristig/bei Bedarf dargestellt. Es wird deutlich, dass sich die Ist - Manövriermasse ohne die Baureifmachung zusätzlich neuer Gewerbeflächen (umrandete blaue Säulen) sukzessive reduzieren und sich gegenüber dem permanent vorzuhaltenden Soll-Angebot von 50 ha (rote Säule) ein erheblicher „Flächenfehlbedarf“ ergeben würde. Die lediglich umrandeten Säulen verdeutlichen die „Auffüllung bzw. den Flächenzugang der M a- növriermasse“ durch Baureifmachung und Erschließung von Gewerbeflächenreserven des FNPs bzw. REPs (vgl. Tabelle 4, insgesamt rd. 98 ha) in den jeweiligen Aktivierungszeiträu- men. Von der Annahme ausgehend, dass die Aktivierung der planerisch bereits gesicherten Flächenreserven ohne derzeit vorhersehbare Ausfälle bzw. Restriktionen umsetzbar ist, ist von einer zeitlichen Reichweite dieser Flächenreserven von rd. 10 Jahren auszugeh en (rd. 10 ha Flächenbedarf per anno). Die für den Zeitraum „langfristig/bei Bedarf“ umrandete und nach oben offene Säule deutet die langfristige, perspektivische Entwicklung der Manövrie r- Ist-Manövriermasse Soll-Angebot Flächenaktivierung kurz- bis mittelfristig mittel- bis langfristig langfristig/bei Bedarf in ha Abbildung 12: „Zeitliche Reichweite“ der Manövriermasse im Verhältnis zur Flächennachfrage bzw. zum Flächenbedarf (Soll-Angebot) Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 48 masse in Bezug auf die mögliche Aktivierung der im REP zur Verfügung stehenden großflä- chigen Reserveflächen ( Hansa-BusinessPark nördl. Wiedaustraße und südlich Erweiterung Hessenweg) und ggf. weiterer Flächen außerhalb des planungsrechtlichen Rahmens des REPs lediglich an. Der sich im Zeitablauf ergebende Bedarf für zukünf tige Flächenaktivie- rungen wird im Zusammenwirken mit der WFM im Rahmen des kontinuierlichen Gewerbefl ä- chenmonitorings erfasst und bewertet. Diese Modellrechnung zur „Reichweite“ der Manö v- riermasse verdeutlicht, insbesondere auch vor dem Hintergrund der meh rfach angesproche- nen langen Vorlaufzeiten für Grunderwerb, Planung und Erschließung der Potenzialflächen anschaulich den schon heute vorhandenen grundsätzlichen Handlungsbedarf für die zukünf- tige Gewerbeflächenaktivierung. Verstärkt wird der Handlungsbedar f durch die weiter oben herausgearbeiteten strukturellen und auch räumlichen Defizite (hauptsächlich Stadtteilorien- tiertes Gewerbe) des derzeitigen Gewerbeflächenangebots. In Tabelle 4 sind a ls Ergebnis der Flächenprüfung auf der Grundlage des So ll ≠ Ist - Ver- gleichs die im FNP und REP zur Verfügung stehenden Gewerbeflächenreserven, versehen mit einem Vorschlag für deren zeitlich differenzierte Aktivierung, aufgeführt. Zur Gewährleis- tung eines qualitativ und quantitativ ausreichenden sowie räumlich ( Ebene Stadtbezirke) ausgewogenen Gewerbeflächenangebotes im Kontext des GFK (Manövriermasse) beläuft sich das im FNP und REP bereits planerisch gesicherte Flächenpotenzial auf insgesamt rd. 98 ha. Auf der Ebene des FNPs werden für den mittelfristigen Zeitr aum (ca. fünf bis sieben Jahre) insgesamt knapp 32 ha, davon rd. 20 ha in der Kategorie Gesamtstädtisches Gewe r- be und rd. 12 ha in der Kategorie Stadtteilorientiertes Gewerbe für eine Aktivierung empfo h- len. Im langfristigen Zeitraum /bei Bedarf werden rd. 24 ha für die Flächenaktivierung vorg e- Gesamt davon Kennziffer Gebiet Gesamtstädtisch Stadtteilorientiert in ha in ha in ha FNP/ REP: 432-270 Mitte - Südl. Albersloher Weg 3,77 3,77 519-220 Gievenbeck - Technologiepark, 2.Teil 11,19 11,19 573-22A Roxel Haltepunkt, westl.Teil 1,11 1,11 574-21A Roxel - Oberort, westl. der Bahn 10,73 10,73 812-240 Gremmendorf - Südlich Heumannsweg 5,08 5,08 mittelfristig 31,88 20,04 11,84 562-21D Albachten Steinbrede, 4. Teil 1,82 1,82 762-23B Gelmer / Dyckburg - Heitmannsweg - DEK 3,76 3,76 762-250 Gelmer / Dyckburg - Östl. Schifffahrter Damm, nördl. Teil 2,30 2,30 862-21C Angelmodde - Albersloher Weg/Osttor,Südrand 1,44 1,44 982-26C Amelsbüren - Hansa-BusinessPark-Münster, III. Teil 10,45 10,45 982-26D Amelsbüren -Hansa-BusinessPark-Münster, IV. Teil 4,59 4,59 langfristig / bei Bedarf 24,36 17,34 7,02 56,24 37,38 18,86 REP: 761-230 Gelmer / Dyckburg -Südl. Hessenweg 9,39 9,39 982-26F Amelsbüren - Hansa-Businesspark-Münster, V. Teil 32,28 32,28 langfristig / bei Bedarf 41,67 41,67 0,00 Gesamtsumme 97,91 79,05 18,86 Gewerbeflächenreserven im FNP / REP Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 49 schlagen, davon rd. 17 ha Gesamtstädtisches und rd. 7 ha Stadtteilorientiertes Gewerbe. Darüber hinaus stehen auf der Ebene des REP s weitere Flächen für eine langfristige bzw. bei Bedarf zu entscheidende Aktivierung in einem Umfang von rd. 42 ha zur Verfügung, die sich ausschließlich aus Potenzialen für das Gesamtstädtische Gewerbe rekrutieren. Weitere perspektivische Flächenpotenziale für die langfristige Gewerbeflächensicherung können aus der Standortprüfung innerhal b des Suchraums im Westen des Stadtgebietes , außerhalb des planungsrechtlichen Rahmens des FNP/REP resultieren. In diesem Zusa m- menhang ist auch beabsichtigt, geeignete Flächen für den nachgewiesenen strukturellen Bedarf im Angebotssegment des Stadtteilorientierten Gewerbes für den Stadtbezirk West zu benennen. Als Voraussetzung für die spätere Aktivierung entsprechender Flächen bedürfte es, neben der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplans auch einer Änderung des Regionalplans Münsterland. Für die kurz- bis mittelfristige Aktivierung von Gewerbeflächenreserven (Baureifmachung und Erschließung innerhalb von fünf bis sieben Jahren, bis ca. 202 2) zum Abbau der o. g. Angebotsdefizite werden folgende Flächen vorgeschlagen: Für das Gesamtstädtische Gewerbe ist aus struktureller Sicht insbesondere Handlung s- bedarf für die Weiterentwicklung des Technologieparks Teil 2 gegeben. Im Technologie- park Teil 1 sind, wie oben belegt, nur noch geringe Flächenreserven vorhande n. Des Weiteren wird die Aktivierung der Flächen südlich Albersloher Weg (Masterplan Stadth ä- fen, Fläche zwischen Albersloher Weg und Stadthafen 2) sowie südlich Heumannsweg vorgeschlagen. Aufgrund der vergleichsweise innenstadtnahen Lage mit unmittelbare r Anbindung an den Albersloher Weg bieten diese Gebiete eine sehr hohe Lagegunst und können als Nachfolgestandorte für die stark nachgefragte, mittlerweile aber nahevol l- ständig „vollgelaufene“ Loddenheide fungieren. Für das Stadtteilorientierte Gewerbe ist in räumlicher Hinsicht vor dem Hintergrund nur geringer verfügbarer Angebotsflächen insbesondere im Stadtbezirk West der Bedarf – aber hinsichtlich der in diesem Stadtbezirk vorhandenen und geeigneten FNP- Flächenreserven – auch die Option für kurz- bis mittelfristige Flächenaktivierungen gege- ben. Vorgeschlagen wird daher die Erweiterung des Stadtteilgewerbegebietes „Nottulner Landweg“ durch die Aktivierung der Fläche Bahnhaltepunkt, westlicher Teil und – vorbe- haltlich des erforderlichen Flächenerwerbs – der größeren Fläche Oberort, westlich der Bahnstrecke (als südliche Erweiterung des Gewerbegebietes Nottluner Landweg). Für die langfristige bzw. bei Bedarf zu entscheidende Flächenaktivierung stehen Flä- chenreserven (FNP und REP) in unterschiedlicher Angebo tsqualität (Gesamtstädtisches Gewerbe, Stadtteilorientiertes Gewerbe), Größe und räumlicher Lage (Stadtbezirke) zur Ver- fügung. Hier gilt es die Entwicklung von Nachfrage und Verbrauch der Manövriermasse im mittelfristigen Zeitraum zu beobachten, um mit aus reichendem zeitlichen Vorlauf reagieren und Flächen „nachlegen“ zu können. Das zur Verfügung stehende Flächenportfolio beinha l- tet sowohl kleinere Flächenpotenziale auf Stadtteilebene (z. B. Albersloher Weg/Osttor, Sü d- rand) als auch große Flächenreserven fü r das Gesamtstädtische Gewerbe (z. B. Teilflächen zur Erweiterung des Hansa-BusinessParks). Darüber hinaus wird mit Blick auf die langfrist i- ge Handlungsfähigkeit der Wirtschaftsförderung und die Attraktivität des Wirtschaftsstando r- tes Münster zudem die perspektivische Entwicklung eines großflächigen, verkehrlich optimal angebundenen Gewerbe- und Industriegebietes mit möglichst überregionaler Ausstrahlung, vorzugsweise mit Anbindung an die BAB 1 erforderlich. Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 50 Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 51 10. M-Flächen (Gemischte Bauflächen) Für das GFK sind nur M-Flächen gem. FNP relevant, die i. d. R. in räumlicher Verbindung zu vorhandenen und/oder geplanten Gewerbe - und Industrieflächen stehen oder auch pl a- nungsrechtlich für eine solche Nutzung vor gesehen sind und die noch über größere freie Flächenreserven verfügen . Nicht betrachtet werden gemischte Bauflächen, die sich au s- schließlich für die Büronutzung eignen sowie typische Mischflächen in Ortsteilzentren oder an Ausfallstraßen (überwiegende Nutzungen: Wohnen, Handel und Dienstleistungen). Das Monitoring und die Analyse der Standort- und Flächenentwicklung des klassischen Bür o- marktsektors werden über die jährlich erscheinende Büromarktstudie der Wirtschaftsförd e- rung Münster GmbH abgedeckt. Freie und bisher ungenutzte Flächenreserven in baureifen G ebieten innerhalb von M- Flächen im Sinne des GFK sind in Karte 5 dargestellt. Die erfassten Gebiete (vgl. Tab. 5) beinhalteten zum Stand 31.12.2015 baureife und noch nicht vergebene Flächenreserven in einer Größe von insgesamt rd. 6 ha in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen (Stadtwer- ke Münster, GML, Stadt Münster, Private) . Der mit rd. 2 ha überwiegende Anteil dieser Fl ä- chenreserve befindet sich im Gebiet Zentrum Nord und mit knapp 1 ha im Gebiet Lodde n- heide. Weitere kleinere Reserven befinden sich in den Gebieten Technologiepark Teil 1, Os- senkampstiege/GAD-Straße und am Albersloher Weg ( Grundstücke zwischen Stadthaus 3 und DEK). In den letzten 1 5 Jahren (2001 bis 201 5) ist auf den im GFK erfassten M -Flächen eine Fl ä- cheninanspruchnahme von insgesamt rd. 18 ha zu ve r- zeichnen. Maßgebliche Ansied- lungen in diesem Zeitraum e r- folgten z. B. im Gebiet Lodde n- heide durch das Unternehmen GWS oder im Zentrum Nord durch die Bezirksregierung Münster und die Telekom. Ein zukünftiger „HotSpot“ der En t- wicklung im Bür omarktsektor befindet sich nördlich des Stadthafens 1 mit dem durch die LVM avisierten Investition s- vorhaben (rd. 22.000 m² u m- fassender Gebäud ekomplex für Büros, Dienstleistungsflächen , Gastronomie und Wohnen ) und dem „Hafentor“ (gemischte Nutzung, Schwerpunkt Büro- und Dienstleistungsnutzungen). Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Büromarktes in Münster und der hohen Flächenumsätze der vergangenen Jahre (vgl. hierzu auch Büromarktstudie 2016 der WFM GmbH) in Verbindung mit dem nachweislichen Abschmelzen der verfügbaren Flächen- reserven, insbesondere am qualitativ hochwertigen und stark nachgefragten Standort Lo d- denheide, stellt sich schon heute die Frage nach strukturell geeigneten Folgestandorten. Bei der Suche nach geeigneten Standorten si nd insbesondere eine gute Verkehrsanbindung, vorzugsweise an Ein - bzw. Ausfallstraßen und /oder die Citynähe von hoher Relevanz. Die Verwaltung wird im Kontext der vorgeschlagenen Flächenentwicklungen (vgl. Punkt 8, Tab. 4) prüfen, ob im Zuge der Konkretisierung der nutzungsstrukturellen Zielvorstellungen für die entsprechenden Flächen bzw. Standorte, neben der Ausrichtung auf originär gewerbliche Tabelle 5: Reserven in Gebieten M/MK Reserven in Gebieten M / MK Kennziffer Gebiet Fläche in ha 432-250 Stadtwerke / Albersloher Weg 1,50 462-22A,B Zentrum Nord 2,22 526-31A Technologiepark, 1.Teil Steinfurter Str. 0,46 545-250 OssenkampstieGE/ GAD-Straße 1,32 811-28F Loddenheide 0,85 Summe 6,35 Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 52 Nutzungen im Bereich Handwerk und Produktion, auch Flächenanteile für Dienstleistungs - und Büronutzungen ausgewiesen werden können (z. B. im Bereich Technologiepark, Teil 2 oder Stadthafen 2 ). Darüber hinaus besteht eine hinreichend große Nachfrage nach nicht hochpreisigen Standortlagen außerhalb der Büromarktzonen von Innenstadt und Hafen be- reich. Daher wird auch geprüft, ob innerhalb des Suchraums entlang der Achse der Bund e- sautobahn A1 (vgl. Punkt 8, Seite 46) im Umfeld des HansaBusinessParks Flächenpotenzia- le für den Büromarktsektor aktivierbar sind. Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Seite 53 Verzeichnisse Seite Abbildungen: Abb. 1: Gebiets- und Nutzungstypen Gewerbeflächenreserven 8 Abb. 2: Struktur Gewerbeflächenreserven 9 Abb. 3: Steuerungsmodell GFK 10 Abb. 4: Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 nach Gebieten 12 Abb. 5.: Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 nach Jahren 12 Abb. 6.: Gewerbeflächeninanspruchnahme 2001 – 2015 nach Stadtbezirken 14 Abb. 7.: Struktur der Manövriermasse 16 Abb. 8.: Gewerbeflächenreserven Stand 31.12.2015 17 Abb. 9.: Manövriermasse nach Stadtbezirken 23 Abb. 10 Bisher ungenutzte private, vergebene und fest zugeordnete Flächen (keine Manövriermasse) 24 Abb. 11.: Gegenüberstellung Manövriermasse – planerisch gesicherte Flächen 26 Abb. 12.: Zeitliche Reichweite der Manövriermasse 47 Karten: Karte 1: Gewerbeflächenreserven nach Aktivierungsstand 20 Karte 2: Gewerbeflächenreserven nach Eignung 21 Karte 3: Gewerbegebiete mit Reserven – Manövriermasse – 22 Karte 4: Gewerbeflächenreserven nach Aktivierungsperspektive 50 Karte 5. Gemischte Bauflächen mit Reserven 52 Tabellen: Tab. 1: Manövriermasse in baureifen Gebieten 19 Tab. 2.: Manövriermasse in baureifen Gebieten nach Stadtbezirken 23 Tab. 3.: Manövriermasse Soll-Ist-Vergleiche 25 Tab. 4.: Gewerbeflächenreserven im FNP/REP 48 Tab. 5.: Reserven in Gebieten M /MK 51
Anlage_3_Vorlage_V_0723_2016
4032 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0723/2016
Antrag an den Rat Nr. A-R/0072/2015
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Münster braucht neue
I
ndustrie- und Gewerbeflächen!
zur Verweisung in den ASSVW
Der Rat möge beschließen:
I. M
ünster ist eine wachsende Stadt. Mit der Zunahme der Bevölkerung steigt auch
der Bedarf nach Industrie- und Gewerbeflächen. Die Verwaltung wird daher be-
auftragt, dem Rat bis zum Juli 2016 einen „Masterplan Gewerbe- und Industrie-
flächen 2030“ vorzulegen, sowie konkret Flächen in der Stadt zu identifizieren, die
mittelfristig zu Industrie- und Gewerbeflächen entwickelt werden können. Die
Verwaltung legt darüber hinaus dar, wann diese Flächen planerisch erschlossen
werden können.
II. Der gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Münster Gmb
H von der Verwaltung
zu erstellende „Masterplan Gewerbe- und Industrieflächen 2030“ soll insbeson-
dere
eine Analyse des Gewerbeflächenbestands und der –pote
nziale, mit einer Ty-
pologisierung der zu untersuchenden Gewerbegebiete,
eine Analyse der Gewerbeflächennachfrage und Abschätz ung zukünftiger
Gewerbeflächenbedarfe,
Potenzialflächen für ein Industrie- und Gewerbegebiet ,
Potenzialflächen in den Stadtteilen für kleinteiliges Gewerbe und Handwerk,
und einen zeitlichen Horizont für die Realisierung de r Potenzialflächen
enthalten.
30.11.2015
2
Begründung:
Münster wächst. Verschiedene Prognosen gehen von ei ner Zunahme der Bevölkerung
auf bis zu 330.000 Einwohner im Jahr 2030 aus. Eine wachsende Stadt muss in ihrer Inf-
rastruktur mitwachsen. Dies betrifft verschiedene B ereiche wie Wohnen, Soziales, Kultur
und Sport. Neben den vorgenannten Bereichen ist die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen
ein entscheidendes Kriterium für das gesunde Wachst um einer Stadt. Die Stadt muss
daher rechtzeitig Sorge dafür tragen, dass den Unte rnehmen in der Stadt ausreichend
Flächen für Wachstum und Entwicklung zur Verfügung stehen.
Bereits heute ist die Verfügbarkeit von Gewerbefläc hen im Westen der Stadt nicht mehr
gegeben. Auf dem Gewerbegebiet Loddenheide sind nur noch wenige Flächen verfüg-
bar; der HansaBusinessPark wird immer stärker nachgefragt.
Die Anforderungen an eine neue Fläche für die Unter nehmen sind vielfältig. Ein Hand-
werksbetrieb benötigt Wachstumsmöglichkeiten in dem Stadtbezirk, in dem er tätig ist.
Logistiker und Industriebetriebe benötigen einen gu ten Anschluss an die Autobahnen
und großteilige Flächen. Daher sind in der Prognose darzustellen, welche Art von Ge-
werbe- und Industrieflächen in der Zukunft benötigt werden und wo in der Stadt Poten-
zialflächen für eine Entwicklung liegen.
Neben den Chancen, die sich aus einer wachsenden Stadt ergeben, ist es aus fiskalischer
Sicht im Interesse der Stadt, rechtzeitig Gewerbe- und Industrieflächen auszuweisen. Die
Gewerbesteuer ist die Haupteinnahmequelle der Stadt . Die Bestandspflege und Ansied-
lung neuer Unternehmen ist daher wichtiger Bestandt eil einer zuverlässigen und nach-
haltigen Haushaltspolitik.
nachrichtlich:
Gesamtfläche verfügbar verfügbar in %
Gewerbegebiet Wolbeck 170.000 m 2 GE 150.000 m 2 88 %
östl. Münsterstraße
Gewerbepark Loddenheide 874.000 m
2 GI 14.000 m 2 2 %
MK 29.000 m 2 3 %
Hansa-BusinessPark 578.436 m 2 GI 95.465 m 2 17 %
GE 181.374 m 2 31 %
Industriegebiet Hessenweg 1.100.000 m 2 GI 354.000 m 2 32 %
Technologiepark Münster 100.000 m 2 MK 14.000 m 2 14 %
SO 37.000 m 2 37 %
3
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Mathias Kersting
Michael Kleyboldt Marianne Koch Katharina Köhnke
Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig Hedwig Lieke fedt
Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Ludger Steinm ann
Julia Suuck Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg
Maria Winkel
Beschlussvorlage
19823 Zeichen
V/0723/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Beratungsfolge 22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Einbringung 27.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 04.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.10.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 27.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 03.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht über das Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster (GFK) als fachliche Grundl a- ge für die zukünftige Gewerbeflächenbereitstellung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, kurz - bis mittelfristig für die bere its im Flächennutzungsplan der Stadt Münster als gewerbliche Bauflächen bzw. Sondergebiet Technologiepark dargestellten Fl ä- chen (vgl. Anlage 1 Punkt 9, Karte 4 „mittelfristige Flächenaktivierung“) Gremmendorf, südl. Heumannsweg Mitte, nördlich Stadthafen II Roxel, Bahnhaltepunkt Roxel, südl. Gewerbegebiet Nottulner Landweg Gievenbeck, Technologiepark, 2. Teil Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung und Erschließung als Gewerbeflächen bzw. als So n- dergebiet Technologiepark einzuleiten. Soweit erforderlich, s ind für einzelne Teilflächen die noch fehlenden liegenschaftlichen Voraussetzungen für die Gewerbeflächenaktivierung in A bstimmung mit der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) zu schaffen. Vorlagen-Nr.: V/0723/2016 Auskunft erteilt: Herr Hopp Ruf: 492 61 17 E-Mail: Hopp@stadt-muenster.de Datum: 25.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0723/2016 Zur Sicherung der erforderlichen liegenschaftlichen Voraussetzu ngen für die Flächenaktivierung zur Weiterentwicklung des Technologieparks westl. der Austermannstr. ist der Einsatz des städte- baulichen Instruments der Umlegung zu prüfen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gewerbe - und Industrieflächenbereitstellung im langfristigen Zeitraum an den Empfehlungen des GFK auszurichten (vgl. Anlage 1, Punkt 9, Karte 4 „langfrist i- ge Flächenaktivierung“). Für die langfristige Sicherung von Gewerbe - und Industrieflächen sowie von Büromarktflächen sollen, über den planungsrechtlichen Rahmen des Regionalplans Münster- land hinaus, innerhalb eines Suchraums im Westen des Stadtgebietes, entlang der Achse der Bundesautobahn A1, geeignete Flächen auf eine zukünftige Aktivierung hin geprüft werden. . 4. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Umsetzung des GFK im Zuge des fortlaufenden Monito- rings zur Gewerbeflächenentwicklung zu berichten. 5. Die Anträge A-R/0006/2014 der CDU-Fraktion (Anlage 2) und A-R/0072/2015 der SPD-Fraktion (Anlage 3) an den Rat sind damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Ggf. erforderliche Kosten für Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen vor- gelegt. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1. Auf der Grundlage des Auftrages durch den Haupt- und Finanzausschuss (Vorlage V/0604/2014) hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung mit Unterstützung durch die WFM die fachlichen Grundlagen für ein langfristiges GFK Münster erarbeitet. Zielsetzung des GFK‘s ist es, die Verbesserung und Verstetigung eines quantitativ und qualitativ aus- reichenden, nachfragegerechten und räumlich möglichst ausgewogenen Gewerbeflächena ngebots in Münster sicherzustellen. Das GFK baut auf dem Grundmodell des bereits in den 90er Jahren vom Stadtplanungsamt erarbeiteten und vom Rat der Stadt Münster beschlossenen „Han dlungsprogramm Gewerbeflächen“ auf und passt dieses an die aktuellen Anforderungen an. Im Mittelpunkt steht wei- terhin die Sicherstellung der sog. „Manövriermasse“ an baureifen Gewerbe- und Industrieflächen (im Eigentum der Stadt Münster / WFM), die für Vermarktungszwecke unmittelbar zur Verfügung steht. Definition der Manövriermasse (Soll-Angebot) Als Soll -Angebot wird eine permanente Verfügbarkeit von 50 ha Manövriermasse für angemessen und erforderlich gehalten. Dieser Wert entspricht dem Fünffachen des durch langjähriges Monit oring belegten durchschnittlichen jährlichen Flächenbedarfs in der Höhe von rd. 10 ha für Vermarktung s- zwecke (Stadt Münster / WFM) i. V. mit der zeitlich nachgelagerten Flächeninanspruchnahme durch Bebauung und Nutzung. Die Manövriermasse (50 ha) teilt sich dabei qualitativ und quantitativ in ein Flächenangebot auf für das sog. „Gesamtstädtische Gewerbe“ (ca. 35 – 40 ha) mit der Eignung für GI -Ausweisungen für emitti e- rende Betriebe bzw. Betriebe mit Nacht - und Schichtarbeit sowie mit der Möglichkeit u. a. sehr großer Flächenzuschnitte; weiterhin beinhaltet es auch das Sondergebiet Technologiepark - 3 - V/0723/2016 „Stadtteilorientierte Gewerbe“ (ca. 10 – 15 ha) für das kleinbetriebliche Gewerbe (Handwerker, kleinere Produktionsbetriebe, Dienstleister) mit siedlungsstruktureller Anbindung an die Stadtteile. Gewerbeflächenreserven zum 31.12.2015 (Ist-Angebot) Die Gesamtheit aller Gewerbeflächenreserven (Bebauungspläne, FNP, REP) in Münster b etrug zum 31.12.2015 rd. 253 ha. Davon waren rd. 155 ha baureif oder kurzfristig baureif und standen für eine gewerbliche Bebauung und Nu t- zung bereit rd. 98 ha Reserveflächen lediglich im FNP und REP planerisch gesichert (kein Bebauungsplan). Von den baureifen / kurzfristig baureifen Flächen (155 ha) waren lediglich rd. 65 ha für die Vermar k- tung verfügbare Fläche im Eigentum der Stadt Münster / WFM und noch nicht an Dritte zum Zw ecke der baulichen Nutzung vergeben oder mit einer festen Nutzungsoption versehen. Das Ist-Angebot der Manövriermasse zum 31.12.2015 betrug somit rd. 65 ha und lag in quantitativer Hi nsicht über dem o. a. Soll-Wert von 50 ha. Rd. 50 ha der Manövriermasse entfielen auf die Ka tegorie „Gesamtstädtisches Gewerbe“, davon mit der planungsrechtlichen Ausweisung GE = 19 ha, GI = 30 ha und SO-Technologiepark = 1 ha. Schwerpunktstandorte waren die Gebiete Hansa-BusinessPark (rd. 30 ha) und Hessenweg (rd. 14 ha). Nur noch geringe Fläche npotenziale existierten in den Gebieten Loddenheide und Technol o- giepark an der Steinfurter Str. Rd. 15 ha der Manövriermasse standen in der Kategorie „Stadtteilorientiertes Gewerbe“ mit der ausschließlichen planungsrechtlichen Festsetzung als GE -Gebiet zur Verfügung. Der eindeutige Schwerpunkt dieses Angebotes war dabei das Gewerbegebiet östlich der Münsterstr. in Wolbeck (rd. 14 ha). Der rein quantitative Soll-Ist Vergleich zeigt, dass rd. 89 % (58 ha) der verfügbaren Flächen im Sinne der Manövriermasse (65 ha) an den v. g. drei Standorten Hansa -BusinessPark, Hessenweg, Müns- terstr. östl. gebunden waren. Im Ergebnis ist daher festzustellen, dass trotz des zurzeit insgesamt ausreichenden quantitativen Umfangs der Manövriermasse räumliche und strukturelle Angebotsdefizi- te bestehen. Dies trifft insbesondere auf die Kategorie Stadtteilorientiertes Gewerbe zu. Zudem ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das vorhandene Flächenpotenzial der M anövriermasse (65 ha) bei anhaltender Nachfrage und einem nachweislic hen jährlichen Flächenbedarf von rd. 10 ha sukzessive aufgezehrt würde, wenn nicht rechtzeitig „nachgelegt“ wird. Es ergeben sich somit Hand- lungsbedarfe zum Abbau der festgestellten strukturellen Angebotsdefizite sowohl für Gesamtstädt i- sches als auch Stadtteilorientiertes Gewerbe. Flächenaktivierung – Vorschläge zum Abbau der strukturellen Defizite Zum Abbau der ermittelten strukturellen Defizite und zur Sicherung der angestrebten Manövriermasse stehen geeignete, auf der Ebene des FNP und/oder REP berei ts planerisch gesicherte Reserveflä- chen von insgesamt rd. 98 ha zur Verfügung. Dabei ist grundsätzlich anzumerken, dass aufgrund der siedlungsstrukturellen und naturräumlichen Rahmenbedingungen nicht in jedem ei nzelnen Stadtteil ein Gewerbeflächenangebot m öglich ist. Für die mittelfristige Baureifmachung (Aufstellung Beba u- ungsplan, Erschließung) werden rd. 32 ha, die b ereits im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt sind, vorgeschlagen (vgl. Beschlusspunkt 2). Die Aktivierung der langfristigen Flächenreserven im FNP und REP (rd. 66 ha) ist in Abhängigkeit von der sich im Zeitablauf ergebenden Bedarfs - und Nachfragesituation festzulegen. Diese wird im Zu- sammenwirken mit der WFM im Rahmen des kontinuierlichen Gewerbeflächenmonitorings e rfasst - 4 - V/0723/2016 und bewerte t (Ermittlung der Vermarktungsaktivitäten und des faktischen „Gewerbeflächenve r- brauchs“ durch bauliche Nutzung). Von der Annahme ausgehend, dass die Aktivierung der planerisch gesicherten Flächenreserven im FNP / REP (rd. 98 ha) zur Sicherstellung der an gestrebten Manövriermasse ohne derzeit vorherse h- bare Ausfälle bzw. Restriktionen umsetzbar ist, ist von einer zeitlichen Reichweite dieser Flächenr e- serven von rd. 10 Jahren (rd. 10 ha Flächenbedarf per anno) auszugehen. Daher ist es vor dem Hi n- tergrund der bekannten langen Planungsvorlaufzeiten für neue Gewerbe - und Industrieflächen (Grunderwerb, Schaffung Planungsrecht, Erschließung) bereits heute erforderlich, vorausschauend weitere geeignete Flächenpotenziale auf eine mögliche Aktivierung hin zu prüfen. Hierzu eignet sich nach struktureller Vorprüfung ein Suchraum entlang der Achse der Bundesa utobahn A 1 im Westen des Stadtgebietes, außerhalb des derzeitigen planungsrechtlichen Rahmens des FNPs und REPs. Im Fokus steht dabei zum einen die Prüfung größerer zusammenhängender Flächenpotenziale als per- spektivische Standortnachfolge für den Hansa -BusinessPark und zum anderen die Prüfung geeigne- ter Flächenpotenziale für das Stadtteilorientierte Gewerbe im Stadtgebiet West. Darüber hinaus sollen innerhalb des v . g. Suchraums, möglichst im Umfeld des Hansa - BusinessParks, Flächenpotenziale für den Büromarktsektor geprüft werden. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung auf dem Büroimmobilienmarkt der Stadt Münster, dem auch dort zu ve r- zeichnenden deutlichen Rückgang der Potenzialflächen und der hinreichend großen Nachfrage nach nicht hochpreisigen Standortlagen außerhalb der Büromarktzonen von Innenstadt und Hafen werden auch für diese Branche zukünftige Entwicklungsflächen benötigt. Nur so ist es möglich, vorausschau- end die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Münster langfristig zu sichern und die da u- erhafte Handlungsfähigkeit der WFM zu gewährleisten. Zu Beschlusspunkt 2. Vor dem Hintergrund der ermittelten strukturellen Angebotsdefizite in qua ntitativer und qualitativer sowie räumlicher Hinsicht wurde eine Prüfung aller planerisch gesicherten gewerblichen Reservefl ä- chen im FNP und REP hinsichtlich ihrer Aktivierungsperspektive durch Bauleitplanung und Erschli e- ßung zur Verbesserung der Manövrier masse durchgeführt. Als Ergebnis dieser Flächenprüfung wird vorgeschlagen, für die bereits im FNP dargestellten und weit überwiegend im E igentum der Stadt Münster / WFM befindlichen gewerblichen Bauflächen bzw. Fläche für Sondergebiet-Technologiepark (vgl. Karte 4 „Gewerbeflächen nach Aktivierungsperspektive“, Seite 50): - Gremmendorf, südl. Heumannsweg – rd. 5,0 ha (netto) - Mitte, nördliche Stadthafen II – rd. 3,8 ha (netto) - Roxel, Bahnhaltepunkt – rd. 1,1 ha (netto) - Roxel, südl. Gewerbegebiet Nottulner Landweg – rd. 10,7 ha (netto) - Gievenbeck, Technologiepark, 2. Teil – rd. 11,2 ha (netto) (davon rd. 1/3 für Büronutzungen) innerhalb eines kurz - bis mittelfristigen Zeitraums Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung und E r- schließung als Gew erbeflächen bzw. als Sondergebiet Technologiepark einzuleiten. Evtl. K.O. - Kriterien (z. B. fehlende Erschließungsmöglichkeiten, Geruchsemissionen etc.), die gegen eine grundsätzliche planerische und technische Aktivierbarkeit dieser Flächen sprechen, wurde n bereits geprüft und bestehen nicht. Soweit erforderlich, sind für einzelne Teilflächen die noch fehlenden li e- genschaftlichen Voraussetzungen für die Gewerbeflächenaktivierung in Abstimmung mit der WFM zu schaffen. Die Flächen in Gremmedorf (südl. Heumannsweg) und Mitte (nördl. Stadthafen II) dienen insbesonde- re zur Verbesserung des Gewerbeflächenangebotes in der Kategorie „Gesam tstädtisches Gewerbe“. Aufgrund der vergleichsweise innenstadtnahen Lage mit unmittelbarer Anbindung an den Albersloher - 5 - V/0723/2016 Weg bieten diese Gebiete eine sehr hohe Lagegunst und können als Nachfolgestandorte für die stark nachgefragte, mittlerweile aber nahezu vollständig „vollgelaufene“ Loddenheide fungieren. Die Reser- veflächenaktivierung in Roxel (Bahnhaltepunkt und südl. Gewerbegebiet Nottulner Landweg) ist drin- gend erforderlich, da innerhalb des bevölkerungsreichsten Auße nstadtbezirks West mit anhaltendem Siedlungsflächen- und Einwohnerwachstum für nachfragende Betriebe keine baureifen Gewerbefl ä- chen im Eigentum der Stadt Münster bzw. WFM mehr verfügbar sind. Die zeitnahe Weiterentwicklung des Technologieparks Teil 2 westl. der Austermannstraße ist zwi n- gend erforderlich, da im bestehenden Teil 1 östlich der Austermannstraße lediglich noch geringe Flä- chenreserven verfügbar sind. Zur Sicherstellung der noch nicht im Eigentum der Stadt Münster b e- findlichen Teilflächen (ca. 20 %) des Gesamtareals ist vor dem Hintergrund der seit Jahren bisher nicht erfolgreichen Bemühungen der Stadt Münster zum Erwerb dieser privaten Fl ächen der Einsatz des städtebaulichen Instruments der Umlegung zu prüfen. Zu Beschlusspunkt 3. Für den langfristigen Zeitraum stehen weitere rd. 66 ha Flächen für die planerische Aktivierung zur Verfügung (vgl. Anlage 1, Punkt 9, Seite 47) . Davon sind rd. 24 ha bereit s im FNP als gewerbliche Baufläche und 42 ha lediglich im Regionalplan Münsterland als Gewerbe - und Industrieansiedlungs- bereich dargestellt. Der Hauptanteil des gesamten Flächenpotenzials (66 ha) entfällt auf Erweit e- rungsflächen für die Standorte Hansa -BusinessPark und Hessenweg. Weitere kleinere Flächenp o- tenziale liegen am Schifffahrter Damm (im Zusammenhang mit dem Ausbau der B481n), in Ange l- modde und in Albachten. Über den planungsrechtlichen Rahmen der bereits im FNP und REP gesicherten Flächen hinau s gilt es, wie bereits zu Beschlusspunkt 2 dargelegt, zukünftige Flächenpotenziale für die langfristige Siche- rung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Münster sowie zur Gewährlei stung einer handlungsfähigen Wirtschaftsförderung innerhalb eines Suchraums entlang der Achse der Bundesau- tobahn A 1 zu prüfen. Da der Suchraum im Westen des Stadtgebietes nicht frei von n aturräumlichen (Landschaftsplan, Naturschutz etc.) und planerischen Restriktionen (Schutzabstä nde zu sensiblen Nutzungen, verkehrliche Erschließung und Anbindung an das übergeordnete Straßennetz etc.) ist, sind die konkreten Aktivierungsmöglichkeiten zukünftiger Gewerbe- und Industrieflächen vertieft zu untersuchen (z. B. durch Machbarkeitsstudien). Aufgrund der Größe des Suchraums b esteht jedoch die Erwartung, dass ausreichend große Flächenpotenziale auch für eine große, zusa mmenhängende Gewerbeflächenentwicklung möglich sind. Als Voraussetzung für die Aktivierung dieser Flächen b e- dürfte es, neben der erforderlichen Änderung des FNP‘s und der Aufstellung eines Bebauungsplans einer Änderung des REP Münsterland. Die Verwaltung wird den parlamentarischen Gremien bei posi- tivem Untersuchungsergebnis zu gegebener Zeit Vo rschläge für die Ausweisung und Entwicklung geeigneter zukünftiger Gew erbe- und Industrieflächen bzw. Flächen für den Büromarktsektor vorl e- gen. Zu Beschlusspunkt 4. Mit dem bereits langjährig bestehenden, datenbankgestützten Gewerbeflächenmonitoring im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung als Grundlage d es ehemaligen „Handlungspr o- gramms Gewerbeflächen“ aus den 90er Jahren steht ein geeignetes Controllinginstrument zur G e- werbeflächenentwicklung mit der Möglichkeit zur Ableitung von Empfehlungen für die langfristige G e- werbeflächenbereitstellung zur Verfügung. Die Ermittlung des Bedarfes an gewerblichen Bauflächen basiert, gestützt auf die langjährigen Erfahrungswerte aus dem Gewerbeflächenmon itoring, auf einer Fortschreibung der Flächenverkäufe durch die Stadt und die WFM sowie auf der Erfassung der, zei t- lich nachgelagerten, faktischen erstmaligen Flächeninanspruchnahme der U nternehmen durch die realisierte Bebauung und Nutzung der Flächen in den jeweiligen Gewerbegebieten. - 6 - V/0723/2016 Wesentlicher Bestandteil des Monitorings ist der turnusmäßige Soll ≠ Ist Vergleich zwischen dem Soll- bzw. Zielwert des GFK (50 ha Manövriermasse ) und dem Ist-Angebot an verfügbaren baureifen Gewerbeflächen in der Definition der Manövriermasse. Dieser Vergleich schafft die Möglichkeit, quan- titative Defizite und qualitative Angebotslücken zu ermitteln. Dadurch kann eine Erfolg skontrolle zur Umsetzung des GFK hinsichtlich der vorgeschlagenen „Gewerbeflächenaktivieru ngen“ mit dem Ziel der Sicherstellung der festgelegten Manövriermasse gewährleistet werden. Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien hierzu turnusmäßig berichten. Zu Beschlusspunkt 5. Die Anträge der A-R/0006/2014 der CDU -Fraktion (Anlage 2) und A -R/0072/2015 der SPD -Fraktion (Anlage 3) an den Rat wurden jeweils an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ve r- kehrsplanung verwiesen. Darin wurde die Verwaltung, entsprechend der vergleichbaren Inhalte be i- der Anträge, be auftragt, gemeinsam mit der WFM die Grundlagen für ein langfristiges GFK zu erar- beiten. Das vorgelegte GFK Münster berücksichtigt alle in den vorgenannten A nträgen aufgeführten Aspekte hinsichtlich der Analyse des Gewerbeflächenbestandes (B -Plan) und der planerisch gesicherten Gewerbefl ä- chenreserven (FNP, REP) der Analyse der Gewerbeflächennachfrage und Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenb e- darfes in quantitativer, qualitativer und räumlicher Hinsicht der Ableitung von Handlungsbedarfen und Vorschlägen für die mittel - und langfristige Aktivierung zukünftiger Gewerbe- und Industrieflächen in der definierten angebotsstrukturellen Qualität und räumlichen Lage der Benennung wichtiger perspektivischer Handlungsaufträge an die Verwaltung zur Sicherung eines langfristig wettbewerbsfähigen Angebotes, insbesondere auch für großflächige, zusamme n- hängende Gewerbe- und Industrieflächen in Münster. Das auf fundierten fachlichen Grundlagen basierende, dynamische und auf Fortschreibung und Co n- trolling angelegte GFK Münster liefert somit eine langfristige Konzeption zur Sicherstellung und Ve r- stetigung eines quantitativ und quantitativ ausreichenden, nachfragegerechten un d soweit mö glich räumlich ausgewogenen Angebotes an baureif en, für die Vermarktung durch die WFM verfü gbaren Gewerbe- und Industrieflächen in Münster. Die Anträge A-R/0006/2014 der CDU-Fraktion und A-R/0072/2015 der SPD-Fraktion sind damit erl e- digt. i.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Gewerbeflächenentwicklungskonzept Münster Anlage 2: Antrag A-R/0006/2014 der CDU-Fraktion an den Rat Anlage 3: Antrag A-R/0072/2015 der SPD-Fraktion an den Rat
Anlage_2_Vorlage_V_0723_2016
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C DU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de ! "# $ $%&' & ! ( !)*% + & $& %,%$ !( & ! ,)% & $* $ -&./ 0% 1 ( !) + % & $ . 2 * 3 4 ! ! -4,1,)* $) ! % !%5! +6"7 +8" +9": +": +9" +:6" / ) & ;3 ,)* $) ! "4, 2# % ! 4, 87( + 2 + !) %/"' ;%*% * ( -<" =%"4%$" 1#< !)$ & $ + & ( !) $ ! ) 4 ! + 2! $ '% $> & $ %( !)+ $ *% 4 ! '% $ ! + 4! % ! ?%&' & ( !) $ " & $! 5 + # $ $ !& & Anlage 2 zur Vorlage V/0723/2016 CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de ( !% % % ! # $ ! @ '$ * # ! $ # $ ! $ " $%'& '% $ ' . # 5 & $ ( !)% %4 # $ + & $!% # !$?%& % !&"( %A" % ! & ) & $% * %) * . 5 $ & %4 !4 ( ;% , $. (% . *%. <&+(. ) >! # 4%! # # (% , 4 *%( < ( < = 3 . %?.% ? ?+4$ ?% B ?'' , &+@( !*% * A % 0$ 3 > % > ? <+ $ ) . % <4$ @ 4%!
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (41)
- Austermannstraße
- Steinfurter Straße 0
- Münsterstraße
- Bahnhofstraße 9
- Mauritzstraße 7
- Königsberger Straße
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Wiedaustraße
- Salzmannstraße
- Rudolf-Diesel-Straße
- Hiltruper Straße
- Amelsbürener Straße
- Heumannsweg 5
- Hessenweg 9
- Schifffahrter Damm
- Albersloher Weg 3
- Holtmannsweg
- Nottulner Landweg
- Nienkamp
- Schleebrüggenkamp
- Heitmannsweg
- An der Kleimannbrücke
- Zum Kaiserbusch
- An der Alten Ziegelei
- Sudmühlenstraße
- An der Windmühle
- Willy-Brandt-Weg
- Kiesekamps Mühle
- Schadowstraße
- Ossenkampstiege
- Loddenheide 874
- Hansestraße
- Hafengrenzweg
- Gildenstraße
- Coermühle
- Kinderhaus
- Steinbrede
- GAD-Straße 1
- Oberort
- Meßkamp
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0723/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37