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V/0438/2010

Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 und Konzept zur Haushaltskonsolidierung

Vorlagen 27.05.2010

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Beschlussvorlage

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V-0438-2010_Anlage3

2783 Zeichen

V/0438/2010, Anlage 3 
Liste von Maßnahmen, die nicht in das Verwaltungskonzept aufgenommen wurden 
Es sei zur Verdeutlichung darauf hingewiesen, dass Anlage 3 nicht zum Verwaltungskonzept ge-
hört. Vorschläge wie in Anlage 3 hätten den Charakter von starken Eingriffen in die Strukturen der 
Stadt und sind aus diesem Grund bewusst nicht in das Konzept aufgenommen worden. Solche 
Vorschläge müssten jedoch dann zumindest geprüft werden, wenn sich eine Haushaltssicherung 
bzw. das Nothaushaltsrecht nicht abwenden ließen. Die Auswahl der Nennungen soll verdeutli-
chen, dass eine Haushaltssicherung bzw. das Nothaushaltsrecht vermieden werden muss. 
Sicherheit und Ordnung 
- Reduzierung der Funktionsstärke des Eins atzpersonals bei der Berufsfeuerwehr 
- Einstellung der Maßnahmen aus der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention 
Schulträgeraufgaben 
- Einsparung weiterer Leistungen im Bereich des Schülerverkehrs 
- Reduzierung von: Ausstattung von Schulen, Gebäudeunterhaltung, Gebäudeangebot, Stan-
dards im Ganztag und Gemeinsamen Unterricht 
Kultur und Wissenschaft 
- Schließung Stadtmuseum 
- Streichung einer oder mehrerer Theatersparten 
- Streichung des Zuschusses an ein oder mehrere freie Theater mit eigenen Spielstätten 
- Aufgabe des Bücherbusses 
- Reduzierung bzw. Streichung von Zuschüssen an freie Träger 
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
- Einschränkung von qualitativen Aspekten der Kindertagesbetreuung u.a. von Sprachförde-
rung, Maßnahmen der Qualitätssicherung, Spie lgruppen und die Förderung von Kindern in 
„Kinderhorten“ 
- Reduzierung freiwilliger Zuschüsse im Bereich der Kindertagesbetreuung 
- Aufgabe des Betriebskindergartens 
- Einschränkung / Schließung der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit / Ju-
gendberufshilfe 
- Einschränkung der finanziellen Förderung der Jugendverbandsarbeit 
Gesundheitsdienste 
- Abschaffung der Sprachheilambulanz

V/0438/2010, Anlage 3 
Sportförderung 
- Schließung eines oder mehrerer städt. Bäder 
- Schließung von Sporteinrichtungen und entsprechende Vermarktung der Einrichtungen / Flä-
chen 
Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 
- Aufgabe des Parkleitsystems 
Natur- und Landschaftspflege, Umweltschutz 
- Reduzierung der Förderung Dritter im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege 
- Einstellung des Sanierungsprogramms zur Verbesserung der Gewässergüte des Aasees 
Wirtschaft und Tourismus 
- Reduzierung von Veranstaltungsflächen der Halle Münsterland 
- Verkauf der Westfälischen Bauindustrie GmbH 
Übergreifende Themen 
- Reduzierung der regionalen, interregionalen und interkommunalen Kooperationen 
- Einsparen des Filmservices (u. a. könnten Dr eharbeiten zu Münster-Fernsehserien nicht mehr 
betreut werden, Einstellung von Fernsehserien mittelfristig denkbar)

V-0438-2010_Anlage4_Teil1

20245 Zeichen

V/0438/2010, Anlage 4 
Konzept  
zur  
Haushaltskonsolidierung 
Juni 2010

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 2 
Impressum 
Stadt Münster  
Amt für Finanzen und Beteiligungen  
Personal- und Organisationsamt

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 3 
Kurzzusammenfassung 
Wie kann das hohe städtische Haushaltsdefizit reduziert werden, damit die Stadt der 
Haushaltssicherung und der „kommunalen Insolvenz“ entgeht? Hierzu hat die 
Stadtverwaltung mit dem hier vorliegenden Konzept eine Vielzahl von Maßnahmen 
zusammengetragen. Die Verwaltung kommt damit einem Auftrag des Rates der Stadt 
Münster nach, die Haushaltssicherung zu vermeiden und das Haushaltsdefizit im Jahr 2014 
auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. 
Das Verwaltungskonzept basiert auf fünf Säulen: 
ƒ Säule 1: Organisationsentwicklung der Verwaltung   1,5 Mio. € 
ƒ Säule 2: Liste mit denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen 13 Mio. € 
ƒ Säule 3: Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen 7 Mio. € 
ƒ Säule 4: Liste mit Steuer- und Abgabenerhöhungen 10 Mio. € 
ƒ Säule 5: Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes 10 Mio. €
 
 Summe: ~ 42 Mio. €. 
Um das Ziel zu erreichen, das Defizit im Jahr 2014 auf 20 Mio. Euro zu begrenzen, ist ein 
Konsolidierungsvolumen von 35 Mio. Euro erforderlich. Das Verwaltungskonzept beinhaltet 
nahezu 200 Maßnahmen in einer Größenordnung von 42 Mio. Euro. 
Nach Vorstellung des Verwaltungskonzepts am 9. Juni 2010 besteht ein halbes Jahr 
lang die Möglichkeit, über die Einzelvorschläge im Rat und in der Bürgerschaft zu 
diskutieren. Nach ausführlicher Diskussion kann dann der Rat der Stadt Münster im 
Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2011 entscheiden, welche Maßnahmen 
umgesetzt werden sollen. Die Ratssitzung am 8. Dezember 2010 ist für eine abschließende 
Beschlussfassung über die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen und den Haushaltsplan 
2011 vorgesehen. 
Weitere Informationen, unter anderem zu geplanten Bürgerversammlungen, sind im Internet 
zu finden unter: 
www.muenster.de/stadt/haushaltskonzept

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 4 
Einleitung 
Die städtische Haushaltslage ist sehr ernst. Ein Defizit von fast 90 Mio. Euro steht bislang für 
das nächste Jahr in den Büchern. Auch in den Jahren danach ist keine wesentliche 
Besserung in Sicht. Ohne Gegenmaßnahmen wäre die Stadt in der „Haushaltssicherung“. 
Deshalb hat die Stadtverwaltung ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt, um den 
Kollaps der städtischen Finanzen abzuwenden. 
Die Konsolidierung des städtischen Haushalts ist aus Sicht der Verwaltung kein 
Selbstzweck: Haushaltsausgleich und Haushaltssicherung sind rechtliche und technische 
Aspekte einer weit tiefer gehenden Problematik. Es geht um eine nachhaltige 
Bewirtschaftung der städtischen Ressourcen und einen fairen Umgang auch gegenüber 
nachfolgenden Generationen – der Generationengerechtigkeit. 
Nachhaltigkeit
 bezeichnet ursprünglich die Bewirtschaftungsweise eines Waldes. Nur wenn 
höchstens soviel Holz entnommen wird, wie nachwachsen kann, wird der Wald nachhaltig 
bewirtschaftet. Obwohl dieses Bild sicherlich schon sehr aussagekräftig ist, wird doch im 
Zusammenhang mit der Haushaltswirtschaft, insbesondere der öffentlichen, der Begriff 
Nachhaltigkeit noch umfassender verstanden. Nachhaltig handelt, wer die selbst gesteckten 
Ziele unter Beachtung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Perspektiven verfolgt. 
Nachhaltig lebt, wer die Ressourcen und damit auch die finanziellen Spielräume für 
nachfolgende Generationen erhält. Nachhaltig wirtschaftet, wer die städtischen Gelder 
verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet einsetzt. 
Generationengerechtigkeit
 bedeutet, die Lasten zwischen den Generationen gerecht zu 
verteilen, so dass also auch die nachfolgenden Generationen noch genügend 
Entwicklungspotenziale besitzen und dafür einen ausreichenden – auch finanziellen – 
Spielraum zur Verfügung haben.  
Konkret heißt das, dass bei allen kommunalen Projekten, Maßnahmen, Aufgaben, 
Zuschussgewährungen und Investitionen gefragt werden muss, ob diese dauerhaft tragbar 
sind. Ein finanzieller Indikator wären hier z. B. die Abschreibungen, die bei langlebigen 
Anlagegütern durchaus fünfzig Jahre vorzunehmen sind. Über Abschreibungen legt man 
also häufig bereits heute fest, was zukünftige Generationen zu finanzieren haben. Dadurch 
wird bereits heute der zukünftige kommunale Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Das 
muss nicht immer nachteilig sein. Schließlich kommen zukünftige Generationen auch noch in 
den Genuss langlebiger Anlagegüter wie beispielsweise Straßenkanäle. Aber eine Stadt 
muss sich ihrer Verantwortung – gerade in Bezug auf die Verabschiedung kommunaler 
Haushalte – bewusst sein. Unabhängig von individuell sicherlich immer sehr wichtigen und

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 5 
nachvollziehbaren Einzelmaßnahmen muss sich der Blick auch auf den Gesamthaushalt 
richten und die kommunale Verschuldung in den Blick nehmen. 
Ausgangslage 
Der städtische Haushalt ist im Jahr 2008 auf ein Rechnungswesen nach kaufmännischen 
Grundsätzen umgestellt worden. Mit der Eröffnungsbilanz konnte die Stadt Münster noch ein 
Eigenkapital von rund 830 Mio. Euro vorweisen. Wegen der Tatsache, dass – mit Ausnahme 
des Jahres 2008 – die jährlichen Haushalte nicht mehr originär ausgeglichen sind 
(Haushaltsausgleich bedeutet, dass die Erträge die Aufwendungen decken), also jährliche 
Defizite produzieren, findet Eigenkapitalverzehr statt.  
Am Ende des Jahres 2010 wird die Stadt bereits rund 160 Mio. Euro dieses Eigenkapitals 
verbraucht haben, um die Haushalte 2009 und 2010 rechnerisch auszugleichen. In den 
Jahren 2011 bis 2014 wären nochmals rund 260 Mio. Euro des Eigenkapitals für einen 
rechnerischen Haushaltsausgleich erforderlich. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen 
Anforderungen in Bezug auf den Eigenkapitalverbrauch ab dem nächsten Jahr für die Stadt 
Münster erheblich strenger werden. 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Münster
 am 9 Dezember 2009 einstimmig (bei 
einer Stimmenthaltung) unter anderem Folgendes beschlossen: „Der Rat nimmt das 
Erfordernis zu weiteren Konsolidierungsschritten in den Jahren 2011 bis 2013 zur 
Vermeidung der Haushaltssicherung zur Kenntnis. Angestrebt wird, das Defizit bis zum Jahr 
2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. […] Rat und Verwaltung bekunden ihren 
festen Willen, eine Haushaltssicherung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der schwierigen 
Haushaltslage und im Bewusstsein der Verantwortung für einen generationengerechten 
Ressourcenverbrauch wird der Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits als vorrangige 
Aufgabe von Rat und Verwaltung anerkannt.“ 
Die Alternative
 zur freiwilligen Haushaltskonsolidierung hieße Haushaltssicherung und 
Nothaushaltsrecht – oder einfacher ausgedrückt: die kommunale Insolvenz. Die Stadt wäre 
dann nicht mehr „Herr im eigenen Hause“, sondern müsste ein Haushaltssicherungskonzept 
aufstellen, welches von der Kommunalaufsicht genehmigt werden müsste. Diese 
Genehmigung kann auch versagt werden, dann wäre die Stadt im sogenannten 
Nothaushaltsrecht. Schwerwiegender wäre noch, dass dann einschneidende 
Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssten, die über das hier 
beschriebene Verwaltungskonzept deutlich hinausgehen müssten. Zum Beispiel in folgenden 
Bereichen: 
ƒ Zuschüsse kürzen: Vertraglich vereinbarte Zuschüsse (z. B. für Sportvereine, 
Kulturinitiativen, soziale Einrichtungen, etc.) müssen mit dem Ziel einer Anpassung

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 6 
an die schwierigen Finanzverhältnisse überprüft werden. Davon wären in Münster 
weit über 200 Vereine, Verbände und Initiativen betroffen. 
ƒ Steuern erhöhen: Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und 
Gewerbesteuer) müssen bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in 
Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts festgesetzt werden. Konkret für Münster: 
Grundsteuer um 75 %-Punkte (bzw. 18 Prozent) nach oben, Gewerbesteuer um 20 
%-Punkte nach oben. 
ƒ Pflichtaufgaben einschränken
: Die Stadt muss die Aufwendungen für Pflichtaufgaben 
einer systematischen Prüfung unterziehen. Bei den Pflichtaufgaben ist insbesondere 
der Standard der Aufgabenerfüllung in den Blick zu nehmen und abzusenken. 
Beispiel: Eine Einsparung im Schwerbehindertenrecht (Ausstellung von 
Schwerbehindertenausweisen) könnte zu einer deutlichen Verlängerung der 
Wartezeit für die Bürgerinnen und Bürger bei Erst- und Änderungsanträgen führen. 
Die Wartezeit könnte dann sogar über dem Landesdurchschnitt liegen. 
ƒ Freiwillige Leistungen reduzieren
: Städte in der vorläufigen Haushaltsführung müssen 
prüfen, inwiefern der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen schrittweise reduziert 
werden kann, auch dadurch, dass bestehende rechtliche Verpflichtungen gekündigt 
werden. Freiwillige Aufgaben übernimmt die Stadt beispielsweise im kulturellen 
Bereich (Städtische Bühnen, Stadtmuseum, Stadtarchiv, Stadtbücherei, etc.) oder im 
Bereich des Sports (z. B. durch Zuschüsse an Vereine). 
ƒ Vermögen verkaufen
: Die Stadt hat ihre Möglichkeiten zur Reduzierung ihrer 
Aufwendungen durch Veräußerung von Vermögen zur Konsolidierung des Haushalts 
verstärkt zu prüfen. 
ƒ Neue Investitionen nur nach Genehmigung: Die Förderung von 
Investitionsmaßnahmen in Nothaushaltsgemeinden unterliegt ausnahmslos der 
Zustimmung der Bezirksregierung, d. h., keine neue Investition ohne Genehmigung 
durch die Bezirksregierung. 
Um die Haushaltssicherung und einen Nothaushalt in Münster zu verhindern, ist zunächst 
ein Blick auf das städtische Defizit erforderlich. Dabei ist auch der Beschluss des Rates zu 
berücksichtigen, das Defizit im Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. 
 2011 
Mio. € 
2012 
Mio. € 
2013 
Mio. € 
2014 
Mio. € 
Defizit, Stand: Juni 2010 - 88,7 - 51,4 - 60,3 - 54,6
Beschluss des Rates zur Defizithöhe 2014  20,0
Erforderliches Konsolidierungsvolumen  ~ 35,0
Es wird deutlich, dass im Jahr 2014 ein Konsolidierungsvolumen von mindestens 35 Mio. 
Euro erforderlich ist, um das aktuell vorhandene Defizit im Jahr 2014 auf maximal 20 Mio.

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 7 
Euro zu begrenzen, wie es der Ratsbeschluss vom Dezember 2009 vorsieht. Ein 
Konsolidierungskonzept muss also mindestens in einer Größenordnung von 35 Mio. Euro 
Vorschläge zur Umsetzung beinhalten. 
Ergänzend seien noch die bisherigen städtischen Konsolidierungsprogramme
 erwähnt: Die 
Stadt Münster hat bislang vier große Konsolidierungen des Haushalts vorgenommen. Dabei 
wurden insgesamt Konsolidierungseffekte in einer Größenordnung von rund 220 Mio. Euro 
erzielt. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren seit 2002 rund 260 
Stellen abgebaut, obwohl viele neue Aufgaben zum Beispiel im Bereich der Kinderbetreuung 
hinzugekommen sind. 
Abschließend soll auf den Prozess der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung am 
Haushaltsverfahren eingegangen werden: Dass die Themen ‚Bürgerbeteiligung’ und 
‚Haushaltskonsolidierung’ in diesem Jahr zusammen fallen, darf nicht falsch verstanden 
werden: Auch ohne Konsolidierungsnotwendigkeiten wäre in Münster das Thema 
‚Bürgerbeteiligung’ aufgegriffen worden. Die Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt soll 
– das Interesse und Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner vorausgesetzt – als 
langfristiger Prozess verstanden werden. Zunächst muss jedoch das Verfahren erarbeitet 
werden, wie diese Beteiligung am Haushalt aussehen soll. Deshalb laufen die Themen 
‚Bürgerhaushalt’ und ‚Konsolidierung’ in diesem Jahr quasi parallel. 
Weitere Informationen zum Bürgerinnen- und Bürgerhaushalt sind im Internet zu finden 
unter:  
www.muenster.de/stadt/buergerbeteiligung.php

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 8 
Konzept zur Haushaltskonsolidierung 
Das Verwaltungskonzept ist über mehrere Monate erarbeitet worden und sieht folgende 
Konsolidierungseffekte ab dem Haushalt 2011 vor: 
 2011 
Mio. € 
2012 
Mio. € 
2013 
Mio. € 
2014 
Mio. € 
Defizit laut Eckwertepapier - 88,7 - 51,4 - 60,3 - 54,6
Organisationsentwicklung der Verwaltung  + 0,5 + 1,0 + 1,5
stufenweise Aufwandsreduzierung auf der Grundlage 
der „Liste denkbarer Konsolidierungsmaßnahmen“ + 5,0 + 6,0 + 7,0 + 8,0
pauschale Aufwandsreduzierung um 1,5 % + 7,0 + 7,0 + 7,0 + 7,0
Ertrag durch Grundsteuererhöhung, Zweitwohnungs-
steuer und Parkentgelterhöhung + 6,0 + 10,0 + 10,0  + 10,0
Ertrag durch Gewerbesteuererhöhung + 10,0 + 10,0 + 10,0 + 10,0
Neues Defizit - 60,7 - 17,9* - 25,3 - 18,1
* Das Defizit 2012 ist wegen eines Sondereffekts (20 Mio. € durch städt. Beteiligungen) niedriger als 2013 / 2014. 
Das Konzept basiert im Wesentlichen auf fünf Säulen: 
ƒ Säule 1: Organisationsentwicklung der Verwaltung (Umfang rund 1,5 Mio. Euro)  
ƒ Säule 2: Liste mit denkbaren Konsolidierungsvorschlägen  (Umfang insgesamt rund 
13 Mio. Euro ), die neben Aufwandsreduzierungen bei städtischen Ämtern und 
Einrichtungen auch Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Vereine und 
Institutionen haben kann; 
ƒ Säule 3: pauschale, solidarische Kürzung der Aufwendungen  bei allen städtischen 
Ämtern und Einrichtungen um 1,5 Prozent  (entspricht rund 7 Mio. Euro ), ohne dass 
dadurch die Leistungserbringung der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen 
und Bürgern sowie den Unternehmen im Wesentlichen spürbar verschlechtert wird; 
ƒ Säule 4: Liste mit Steuer- und Abgabenerhöhungen
 (Umfang rund 10 Mio. Euro); 
ƒ Säule 5: Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes (Umfang rund 10 Mio. Euro). 
Aufgabenkritische Ansätze (Säule 1) werden zukünftig auch im Rahmen der Einführung einer 
zielorientierten Steuerung weiter vertieft werden müssen. Daneben wird die 
Organisationsentwicklung der Verwaltung mit neuen Impulsen versehen. Organisatorische 
Prozesse und Strukturen sind verstärkt zu hinterfragen und interkommunale und 
konzernweite Zusammenarbeiten auf mögliche Synergien zu prüfen.

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 9 
Zur Liste mit denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen (Säule 2) sei erwähnt, dass zur Frage, 
ob sich die Einzelvorschläge im Bereich der freiwilligen oder der pflichtigen Aufgaben 
bewegen, auf die Produktgruppenbeschreibungen im Haushalt verwiesen werden kann. Aus 
den Beschreibungen ist in der Regel erkennbar, ob es sich um eine gesetzliche oder 
freiwillige Leistung handelt. Die Konsolidierungsvorschläge gemäß Säule 2 sind 
dementsprechend nach Produktgruppen sortiert, um eine Vergleichbarkeit mit der 
Haushaltssystematik zu gewährleisten und so auch die Frage nach der Pflichtigkeit von 
Aufgaben zu beantworten. 
Weiter sei zum gesamten Konzept gesagt, dass die Verwaltung auf die Aufnahme von 
Einmaleffekten verzichtet hat. Als Einmaleffekte sieht die Verwaltung alle Maßnahmen an, 
die nur einen einmaligen positiven finanziellen Effekt erzielen können. Zu einer dauerhaften 
Konsolidierung des städtischen Haushalts können solche Effekte folglich nicht beitragen. 
Insbesondere das Langfristziel, spätestens im Jahr 2020 wieder einen ausgeglichenen 
Haushalt vorzulegen, kann so nicht erreicht werden.

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 10 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Säule 1  
des Verwaltungskonzepts  
Organisationsentwicklung der Verwaltung 
Umfang: rund 1,5 Mio. Euro

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 11 
Laufende Nummer: 1 
Maßnahme: 
Organisationsentwicklung der Verwaltung 
Beschreibung: 
Die Organisation der Verwaltung wird mit neuen Impulsen dynamisch weiterentwickelt. Die 
Entwicklung wird beschleunigt und verstärkt auf kosteneffiziente Lösungen fokussiert. 
Strukturen, Prozesse und Verhaltensweisen werden zunehmend darauf ausgerichtet, das 
breite Leistungsangebot der Verwaltung vor dem Hintergrund immer knapper werdender 
Ressourcen zu erhalten und im Rahmen der Möglichkeiten zusätzliche Ressourcen 
einzusparen. Dabei wird eine Verwaltungskultur gefördert, die Veränderungen nicht scheut, 
sondern als Chance für mehr Zukunftsfähigkeit begreift. Zu den Prinzipien der 
organisatorischen Entwicklung gehören grundsätzlich 
ƒ ein von außen nach innen gerichtetes Denken und Organisieren, d.h. eine 
Ausrichtung von Zielen, Prozessen und Strukturen auf die Bürgerbedürfnisse, 
ƒ Bearbeitungsschritte in Arbeitsprozessen nur dann beizubehalten, wenn diese 
nachweislich einen Mehrwert für das Ergebnis erbringen und 
ƒ organisatorische Strukturen eng an optimierte Prozesse zu orientieren sowie so 
einfach und flexibel wie möglich zu gestalten. 
Konkrete Ansatzpunkte sind: 
I. Optimierung der städtischen Verwaltungsprozesse vor allem im Kontext mit der 
Einführung von eGovernment und it-gestützter workflow-Systeme  
II. Verringerung der Zahl der Organisationseinheiten und Optimierung der vorhandenen 
Führungsspannen  
III. Analyse vorhandener und zielgerichtete Förderungen neuer Denkweisen (Verwal- 
tungskultur) 
IV. Verstärkte Nutzung interkommunaler Zusammenarbeit in der Region 
V. Nutzung von Synergien im „Konzern Stadt Münster“ 
zu I.  Verwaltungsprozessoptimierung ist ein Kernthema bei der Modernisierung der 
öffentlichen Verwaltung. Die Abläufe sind heute häufig durch die Aufgabenvielfalt und 
komplexe innere Verflechtungen weder transparent noch amtsübergreifend optimiert. 
Der Einsatz neuer IT-Systeme im Rahmen der Einführung des eGovernments oder 
verwaltungsinterner Workflow-Lösungen bietet mittelfristig neue Möglichkeiten zu 
effizienteren Prozessgestaltungen. Wenn Bürger/innen im Internet oder 
Mitarbeiter/innen an Ihren Arbeitsplätzen unmittelbar mit bedienerfreundlichen

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 12 
Anwendungen kommunizieren, entfallen aufwendige manuelle Bearbeitungsschritte 
und die Bearbeitungsgeschwindigkeit steigt merklich. Zurzeit werden rund 60 
eGovernment-Vorhaben und zahlreiche Workflow-Lösungen angegangen. 
zu II. Die städtischen Ämter und Einrichtungen sind unterschiedlich groß. Der jeweilige 
Stellenbestand reicht von 4 bis über 400 Stellen. In kleineren Einheiten bieten sich 
nur begrenzte Möglichkeiten, Führungss pannen und interne Querschnittsfunktionen 
effizient zu gestalten. Bereits durch aufgabenadäquate Fusionen können Synergien 
genutzt und Strukturen optimiert werden. Eine Reduzierung der Anzahl der 
städtischen Ämter / Eigenbetriebe (zurzeit 36) erscheint sinnvoll. Darüber hinaus sind 
die strukturellen Konsequenzen aus der Optimierung der Verwaltungsprozesse zu 
ziehen. 
zu III. Die gemeinsamen Vorstellungen, Werte und Normen in einer Verwaltung bilden ihre 
Verwaltungskultur. Vermeintlich kaum sichtbar kommt sie in Verhaltensweisen, 
Zeichen und Symbolen zum Ausdruck. Wenngleich nicht schnell und unmittelbar 
steuerbar, hat sie enormen Einfluss auf den Erfolg oder Misserfolg von 
Veränderungsprozessen. Als flankierende Maßnahme für alle übrigen hier genannten 
Ansätze wird die aktuelle Verwaltungskultur analysiert und als Baustein in die 
zukünftige Organisationsentwicklung bewusst mit eingesetzt. 
zu IV. Interkommunale Zusammenarbeit wird bereits heute von vielen Kommunen in 
verschiedenen Bereichen (u .a. Tourismusförderung, Wasserver- und 
Abwasserentsorgung, Volkshochschule, Einkauf, Informationstechnologie, Bauhöfe 
und Gebäudewirtschaft) genutzt. Sie wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Die 
Größe der Münsteraner Verwaltung und die vorhandene Infrastruktur bilden ein 
Potential, das auch für ein Leistungsangebot an umliegende Kommunen genutzt 
werden könnte. Gelingt es, klar definierte Leistungsbündel im Rahmen einer 
interkommunalen Zusammenarbeit kostengünstig anzubieten, können Synergien in 
der Region genutzt und Kapazitäten in Münster erhalten werden. 
zu V. Gemeinsam organisiert kann das Ganze effizienter sein als die Summe seiner Teile. 
Durch die „horizontale“ Zusammenfassung oder zumindest Zusammenarbeit 
geeigneter Einheiten im Konzern Stadt Münster können ggf. gemeinsame 
Synergiegewinne erzielt und ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung generiert 
werden. Es gilt diesen Ansatz verstärkt zu prüfen.

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 13 
Bürgerwirkung: 
Die Leistungserbringung der Stadtverwaltung soll gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern 
sowie den Unternehmen durch eine Organisationsentwicklung im oben beschriebenen Sinne 
transparenter werden.  
Finanzielle Wirkung (in Euro): 
2011 2012 2013 2014 
0 500.000 1.000.000 1.500.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 14 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Säule 2  
des Verwaltungskonzepts  
Liste der denkbaren  
Konsolidierungsmaßnahmen 
Umfang: rund 13 Mio. Euro

V-0438-2010_Anlage4_Teil3

9524 Zeichen

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 77 
Konzept zur Haushaltskonsolidierung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Säule 3  
des Verwaltungskonzepts  
Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen  
um 1,5 Prozent 
Umfang: rund 7 Mio. Euro

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 78 
Laufende Nummer: 183 
Maßnahme: 
Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen um 1,5 Prozent 
Beschreibung: 
Bei den Personalaufwendungen, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, den 
Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird eine pauschale 
Kürzung von 1,5 % vorgenommen. Bei den Transferaufwendungen wird die Kürzung nicht 
auf die Aufwendungen gemäß Zuschussbericht (vgl. Haushaltsplan 2010, Band 1, S. 383 ff.) 
und nicht auf die Aufwendungen der allgemeinen Finanzwirtschaft (z. B. Landschafts- und 
Gewerbesteuerumlage) angewandt. Bei den Personalaufwendungen werden die 
Versorgungsaufwendungen nicht in die Kürzung einbezogen. 
Bürgerwirkung:
 
Die Leistungserbringung der Stadtverwaltung wird gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern 
sowie den Unternehmen durch diese Maßnahme im Wesentlichen nicht spürbar 
verschlechtert. 
Finanzielle Wirkung (in Euro): 
2011 2012 2013 2014 
7.000.000 7.000.000 7.000.000 7.000.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 79 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Säule 4  
des Verwaltungskonzepts  
Liste mit Steuer- und Abgabenerhöhungen 
Umfang: rund 10 Mio. Euro

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 80 
Laufende Nummer: 184 
Maßnahme: 
Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A um 15 %-Punkte auf 225 %-Punkte 
Beschreibung: 
Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Steuer wird in Münster 
in 1.772 Fällen veranlagt, durchschnittlich liegt das Steueraufkommen pro Fall bei 203,28 
Euro. Der Haushaltsansatz für die Jahre 2011 bis 2014 beträgt jeweils 350.000 Euro. Der 
aktuelle Hebesatz liegt bei 210 %-Punkten. Der durchschnittliche Hebesatz der kreisfreien 
Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt rund 225 %-Punkte.  
Der Hebesatz der Grundsteuer A soll auf den Durchschnittswert in NRW und damit um 15 %-
Punkte angehoben werden. 
Der Hebesatz der Grundsteuer A ist zum letzten Mal im Jahr 1997 von 190 auf 210 %-
Punkte erhöht worden. 
Bürgerwirkung:
 
Bei einer Erhöhung des Hebesatzes auf 225 % würde durchschnittlich pro Veranlagungsfall 
14,52 € mehr verlangt werden, also 217,80 € pro Fall. Es sei aber darauf hingewiesen, dass 
die Veranlagungsfälle allein von der Größe und damit Belastung her äußerst unterschiedlich 
sind. Außerdem kann ein Steuerpflichtiger mehrere Veranlagungsfälle haben. 
Finanzielle Wirkung (in Euro):
 
2011 2012 2013 2014 
25.000 25.000 25.000 25.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 81 
Laufende Nummer: 185 
Maßnahme: 
Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 40 %-Punkte auf 460 %-Punkte 
Beschreibung: 
Die Grundsteuer B gilt für Grundstücke von Gewerbetreibenden und Grundeigentümern. Der 
Haushaltsansatz beträgt für das Jahr 2011   44 Mio. Euro, für das Jahr  2014   45 Mio. Euro. 
Der aktuelle Hebesatz liegt bei 420 %-Punkten. Unter allen kreisfreien Städten in NRW ist 
das der niedrigste Hebesatz, der durchschnittliche Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW 
beträgt rund 495 %-Punkte. 
Der Hebesatz der Grundsteuer B soll um 40 %-Punkte angehoben werden und damit 
weiterhin deutlich unter dem durchschnittlichen Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW 
bleiben. 
Der Hebesatz der Grundsteuer B ist zum letzten Mal im Jahr 1997 von 340 auf 420 %-
Punkte erhöht worden. 
Bürgerwirkung:
 
Die Erhöhung betrifft alle Gewerbetreibenden, Grundeigentümer und Mieter, da die 
Grundsteuer B einen Teil der Nebenkosten darstellt. Da die Grundsteuererhebung von vielen 
unterschiedlichen Faktoren (Grundstücksgröße, Einheitswert, Höhe des anzusetzenden 
Messbetrags) beeinflusst wird, lässt sich die finanzielle Mehrbelastung nur sehr 
verallgemeinernd darstellen. Für durchschnittliche Eigentumswohnungen und 
Einfamilienhäuser liegen die jährlichen zusätzlichen Belastungen bei ca. 20 bis 90 Euro. 
Finanzielle Wirkung (in Euro):
 
2011 2012 2013 2014 
4.200.000 4.200.000 4.300.000 4.300.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 82 
Laufende Nummer: 186 
Maßnahme: 
Anhebung der Hundesteuer 
Beschreibung: 
Bei einem Vergleich der Hundesteuersätze von 31 Kommunen in NRW (Stand: 01/2010) 
liegt der durchschnittliche Steuersatz für den 1. Hund bei 111,00 Euro, für den 2. Hund bei 
140,00 Euro. Münster liegt bei diesem Vergleich mit einem Steuersatz  für den 1. Hund in 
Höhe von 72,00 Euro und für den 2. Hund in Höhe von 84,00 € weit (nämlich 39,00 Euro 
bzw. 56,00 Euro), unter diesem Durchschnittswert.  
Unter Berücksichtigung des Erfordernisses, aufgrund der unterjährigen An- und 
Abmeldungen einen durch 12 teilbaren Steuersatz festzusetzen, sollen die allgemeinen 
Steuersätze daher in etwa auf die oben genannten Durchschnittswerte angehoben werden.  
Bürgerwirkung:
 
Die Hundehalter müssten dann für den 1. Hund 108,00 Euro entrichten (9,00 € im Monat), für 
den 2. Hund 120,00 Euro (10,00 € im Monat). Dieser Betrag liegt immer noch unter dem 
Durchschnittswert der Vergleichsstädte.  
Finanzielle Wirkung (in Euro):
 
2011 2012 2013 2014 
320.000 320.000 320.000 320.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 83 
Laufende Nummer: 187 
Maßnahme: 
Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer 
Beschreibung: 
Zurzeit sind in Münster ca. 34.500 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Zweck einer 
Zweitwohnsitzsteuer ist es, einen Teil dieses Personenkreises dazu zu bewegen, sich in 
Münster mit Erstwohnsitz zu melden. Hintergrund dafür ist, dass bestimmte Zuweisungen 
und Steueranteile an der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohnerzahl festgemacht 
werden. 
Von der Einführung der Steuer selbst wären nach bisherigen Erkenntnissen der Verwaltung 
nur rund 650 Personen betroffen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass 
ƒ bestimmte Personengruppen nicht besteuert werden dürfen, 
ƒ ein bestimmter Anteil den Nebenwohnsitz in Münster abmelden wird und 
ƒ dass ein bestimmter Anteil der oben genannten 34.500 Personen bereits verzogen 
sein dürfte. 
Bürgerwirkung:
 
Bei einer unterstellten Jahressteuer von 250 Euro beträgt das Jahressteueraufkommen 
162.500 Euro. 
Finanzielle Wirkung (in Euro): 
Der Erstwohnsitz fließt wie dargestellt in die Berechnung von Zuweisungen und 
Steueranteilen ein. Die finanzielle Wirkung von Steuer und Nebeneffekten beträgt:  
162.500 Euro Jahressteueraufkommen  
2.800.000 Euro Schlüsselzuweisungen  
60.000 Euro Investitionspauschale  
10.000 Euro Sportpauschale  
1.000.000 Euro
 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  
4.032.500 Euro 
Die volle Jahreswirkung wird frühestens im Jahr 2012 erreicht. 
2011 2012 2013 2014 
162.500 4.032.500 4.032.500 4.032.500

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 84 
Laufende Nummer: 188 
Maßnahme: 
Erhöhung der Parkentgelte der Westfälische Bauindustrie GmbH 
Beschreibung: 
Nach einem Vergleich der Parkentgelte anderer Städte, insbesondere den repräsentativen 
Beispielen Aachen, Bonn, Dortmund und Osnabrück (Basis 2008) lagen die Tarife der ersten 
und der weiteren Stunden in den Parkhäusern der Stadt Münster (resp. der Westfälische 
Bauindustrie GmbH) im unteren bis mittleren Bereich. Durch die Erhöhung des Tarifs der 
ersten Stunde einheitlich für alle Parkhäuser im Innenstadtbereich auf 2,- Euro wird die Stadt 
Münster (WBI GmbH) zwar im oberen Bereich liegen, bei den Tarifen der nachfolgenden 
Stunden verbleibt es aber bei einer vergleichsweise geringen bis mittleren Belastung. 
Der so erzielbare Mehrgewinn der WBI GmbH von rund 1,2 Mio Euro kann durch 
Ausschüttung den Haushalt der Stadt Münster entlasten, sofern die Gesellschaft nicht 
Investitionen zugunsten der Stadt Münster übernimmt und die genannten Gewinne zu 
diesem Zweck thesauriert. 
Bürgerwirkung:
 
Für die Bürger und Besucher der Stadt Münster erhöht sich das Parkentgelt der ersten 
Stunden in den innenstadtnahen Parkhäusern um 0,50 bis 1,00 Euro. Die Tarife für die 
folgenden Stunden werden nicht erhöht. 
Finanzielle Wirkung (in Euro): 
2011 2012 2013 2014 
1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 85 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Säule 5  
des Verwaltungskonzepts  
Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes 
Umfang: rund 10 Mio. Euro

V/0438/2010, Anlage 4, Seite 86 
Laufende Nummer: 189 
Maßnahme: 
Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 20 %-Punkte auf 460 %-Punkte 
Beschreibung: 
Die Gewerbesteuer wird als Ertragssteuer auf die „objektive Ertragskraft“ eines 
Gewerbebetriebes erhoben. Der Haushaltsansatz beträgt für das Jahr 2011   230 Mio. Euro, 
für das Jahr  2014   270 Mio. Euro. Der aktuelle Hebesatz liegt bei 440 %-Punkten. Unter 
allen kreisfreien Städten in NRW ist das der zweitniedrigste Hebesatz, der durchschnittliche 
Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW beträgt rund 460 %-Punkte. 
Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll um 20 %-Punkte und damit auf den durchschnittlichen 
Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW angehoben werden. 
Der Hebesatz der Gewerbesteuer ist zum letzten Mal im Jahr 1995 von damals 430 auf jetzt 
440 %-Punkte erhöht worden. 
Bürgerwirkung:
 
Die Erhöhung betrifft alle Gewerbetreibenden, deren Gewerbeertrag über dem Freibetrag 
von 24.500 Euro liegt. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.  
Ein Gewerbebetrieb, dessen Gewerbeertrag (abzüglich Freibetrag) beispielsweise bei 
100.000 Euro liegt, zahlt bei einem Hebesatz von 440 %   15.400 Euro Gewerbesteuer, bei 
einem Hebesatz von 460 %   16.100 Euro. 
Finanzielle Wirkung (in Euro):
 
2011 2012 2013 2014 
8.600.000 9.900.000 11.800.000 12.200.000

V-0438-2010_Anlage1b

926 Zeichen

V/0438/2010, Anlage 1 
Erträge Aufwendungen Saldo 
 Mio. €  Mio. €  Mio. €
01 Innere Verwaltung 33,7 108,6 -74,9 
02 Sicherheit und Ordnung 21,9 49,1 -27,2 
03 Schulträgeraufgaben 2,8 39,4 -36,6 
04 Kultur und Wissenschaft 5,6 37,8 -32,1 
05 Soziale Leistungen 26,6 121,6 -95,1 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe 41,9 131,2 -89,3 
07 Gesundheitsdienste 1,0 9,6 -8,6 
08 Sportförderung 1,7 11,2 -9,5 
09 Räumliche Planung und 
Entwicklung, Geoinformationen 0,9 11,2 -10,3 
10 Bauen und Wohnen 3,2 5,8 -2,7 
11 Ver- und Entsorgung 67,2 37,4 29,8 
12 Verkehrsflächen und –anlagen, 
ÖPNV 24,7 59,4 -34,8 
13 Natur- und Landschaftspflege 4,4 18,8 -14,4 
14 Umweltschutz 0,2 2,1 -1,9 
15 Wirtschaft und Tourismus 25,6 13,0 12,6 
16 Allgemeine Finanzwirtschaft 431,9 125,6 306,2 
17 Stiftungen 0,0 0,1 -0,1 
693,2 781,9 -88,6 
Haushaltsplan 2011 
Eckwerte nach Produktbereichen - Stand: Juni 2010 
Nr. 
Insgesamt 
Produktbereich

V-0438-2010_Anlage4_Teil2

104833 Zeichen

V/0438/2010, Anlage 4, S. 17
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
32 € 32 € 32 € 32 €
2 0  €0  €0  €0  €
9  €9  €9  €9  €
9  €9  €9  €9  €
3 0  €0  €0  €0  €
4  €4  €4  €4  €
4  €4  €4  €4  €
4 0  €0  €0  €0  €
4  €4  €4  €4  €
4  €4  €4  €4  €
5 0  €0  €0  €0  €
4  €4  €4  €4  €
4  €4  €4  €4  €
6 0  €0  €0  €0  €
5  €5  €5  €5  €
5  €5  €5  €5  €
7 0  €0  €0  €0  €
7  €7  €7  €7  €
7  €7  €7  €7  €
BV West - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% 
BV Südost - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% 
BV Hiltrup - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% 
Liste der denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen
Finanzielle Wirkung
BV Nord - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% 
BV Ost - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% 
Nachfolgend sind denkbare Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung aufgelistet. Die Liste ist sortiert nach 
Produktgruppen entsprechend dem Produktplan bzw. Haushaltsplan der Stadt Münster. Jede Maßnahme wird 
gesondert beschrieben. In der Regel wird die Wirkung auf die Bürger/innen und soweit erforderlich wird die 
Wirkung auf den Stellenbestand der Verwaltung benannt. Die finanzielle Wirkung wird in Jahrespalten 
angegeben. Bei Maßnahmen zur Minderung des Aufwandes wird nach Personalaufwand (1. Zeile), 
Sachaufwand (2. Zeile) und der Summe (3. Zeile, Fettdruck) unterschieden. Bei Maßnahmen zur 
Ertragssteigerung wird nach Brutto-Ertrag (Zeile 1), hierzu erforderlichem Aufwand (Zeile 2) und dem sich 
ergebenden Netto-Ertrag (Zeile 3, Fettdruck) unterschieden. Die Maßnahmen stellen keine Empfehlungen aus 
der jeweiligen fachlichen Sicht dar, werden aber angesichts der unausweichlichen 
Konsolidierungsnotwendigkeit als finanziell umsetzbar angesehen.
Konsolidierungsmaßnahmen nach Produktgruppen
01.01 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel)
BV Mitte - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5%

V/0438/2010, Anlage 4, S. 18
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
165 € 171 € 189 € 189 €
8 0  €0  €0  €0  €
22 € 22 € 22 € 22 €
22 € 22 € 22 € 22 €
9 0  €0  €0  €0  €
5  €5  €5  €5  €
5  €5  €5  €5  €
10 0  €0  €0  €0  €
5  €5  €5  €5  €
5  €5  €5  €5  €
11 0  €0  €0  €0  €
64 € 64 € 64 € 64 €
64 € 64 € 64 € 64 €
12 0 € 3 € 11 € 11 €
12 € 12 € 12 € 12 €
12 € 15 € 23 € 23 €
13 0 € 3 € 13 € 13 €
21 € 21 € 21 € 21 €
21 € 24 € 34 € 34 €
14 0  €0  €0  €0  €
10 € 10 € 10 € 10 €
10 € 10 € 10 € 10 €
01.02 Geschäftsführung für pol. Gremien, Städtepart.
Ehrungen, Gratulationen
Ehrungen, Gratulationen
Stellenwirkung: 1/4 Stelle
Beschreibung: Reduzierung der Ausgaben (Entschädigungszahlungen, 
Verdienstausfall etc.) um 64.000 €, da angesichts des Jahresergebnis 2009 
Einsparung möglich und zusätzlich durch restriktivere Handhabung des 
Verdienstausfalls (Neuverhandlung) weitere Mittel eingespart werden können
Bürgerwirkung:
 auf Mandatsträger
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
Beschreibung: Reduzierung des Standards für Delegationen / 
Begegnungsförderungen / Projekte im Bereich Städtepartnerschaften / 
Auslandsbeziehungen um insgesamt 10.000
Bürgerwirkung: beteiligte Bürger und Institutionen, die im Bereich 
Städtepartnerschaften/Auslandsbeziehungen entsprechende 
Kontakte/Kooperationen unterhalten; möglicher Imageverlust der Stadt
Städtepartnerschaften/Auslandsbeziehungen
Zuschuss Förderung der Kontakte zur Bundeswehr
Beschreibung: Streichung des jährlichen Zuschusses, da in den Jahren 2008 
und 2009 keine Veranstaltungen, Projekte o.ä. für diesen Bereich stattfanden
Beschreibung: Reduzierung des Standards im Bereich 
Ehrungen/Gratulationen: insbesondere Wegfall der Gratulationen/Präsente bei 
90. Geburtstagen und Reduzierung des bisherigen Standards für die 95. 
Bürgerwirkung: unmittelbar für die zuvor begünstigten Adressaten
Stellenwirkung: 1/4 Stelle 
Beschreibung: Reduzierung der Ausgaben (Entschädigungszahlungen, 
Verdienstausfall etc.) um 22.000 €, da angesichts des Jahresergebnisses 2009 
trotz Mehrausgaben für Entschädigungszahlungen 2010 (Erhöhung der 
Aufwandsentschädigung bzw. Vergrößerung des Rates/der Ausschüsse) die 
Einsparung möglich erscheint
Beschreibung:
 Streichung des jährlichen Zuschusses, da bisher nur für den 
Förderverein Rjasan entsprechende  Zahlung erfolgte und diese 
Sonderstellung mit Blick auf die anderen Fördervereine/Partnerstädte nicht 
gerechtfertigt erscheint 
Bürgerwirkung:
 Bürger, die sich ehrenamtlich im/für den Förderverein Rjasan 
bzw. die Partnerschaft mit Rjasan engagieren 
Zuschuss Förderverein Rjasan
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
Beschreibung: weitere erhebliche Reduzierung des Standards im 
Gesamtbereich Ehrungen/Gratulationen (Hochzeiten, Geburtstage, 
Ehrenpatenschaften)
Bürgerwirkung: unmittelbar für die zuvor begünstigten Adressaten und 
möglicher Imageverlust der Stadt Münster im Vergleich zu anderen Städten

V/0438/2010, Anlage 4, S. 19
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
15 0  €0  €0  €0  €
19 € 19 € 19 € 19 €
19 € 19 € 19 € 19 €
16 7  €7  €7  €7  €
0  €0  €0  €0  €
7  €7  €7  €7  €
Fraktionszuwendungen
Beschreibung: Reduzierung der Fraktionszuwendungen um 3% 
Bürgerwirkung: unmittelbar auf den Bürger keine Auswirkung
Betreuung städtischer Sitzungsräume, Veranstaltungsbetreuung
Beschreibung: Erhöhung der Erträge bei der Vermietung städtischer 
Sitzungsräume an Dritte 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Auswirkung auf Bürger

V/0438/2010, Anlage 4, S. 20
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
88 € 100 € 116 € 116 €
17 38 € 38 € 38 € 38 €
2  €2  €2  €2  €
40 € 40 € 40 € 40 €
18 33 € 33 € 33 € 33 €
0  €0  €0  €0  €
33 € 33 € 33 € 33 €
19 0  €0  €0  €0  €
2  €2  €2  €2  €
2  €2  €2  €2  €
20 0  €0  €0  €0  €
13 € 13 € 13 € 13 €
13 € 13 € 13 € 13 €
21 0 € 11 € 27 € 27 €
0  €0  €0  €0  €
0 € 11 € 27 € 27 €
01.03 OB, BM und Verwaltungsführung
Beschreibung: 3% Reduzierung der Sachaufwendungen 
(Ansätze:Repräsentationsmittel OB, BM, Beigeordnete, Fachliteratur und 
Zeitungen)
Bürgerwirkung: Rückführung des Standards bei repräsentativen Anlässen. 
Reduzierung Beschaffung von Fachliteratur bzw. Zeitungen 
Sachaufwendungen 
Beschreibung: Wegfall einer 0,5 Stelle zur Koordinierung Besuchsprogramme. 
Die Stelle ist - auf Anregung der Verwaltungsführung - eingerichtet worden, um 
Besuchsgruppen und Fachdelegationen, die die Stadt z.B. in Verkehrsfragen, 
Umweltfragen etc. zum Informationsaustausch besuchen, zu betreuen. Ggf. 
Übernahmme der Aufgabe durch die Fachdezernate.
Bürgerwirkung:
 Bei Wegfall der Stelle muss auf diese Fachbesuche verzichtet 
werden bzw. die Zahl der Besuche auf wenige wichtige, auch den 
unmittelbaren Interesse der Stadt dienenden Besuche, beschränkt werden.
Stellenwirkung: Wegfall einer 0,5 Stelle
Personalaufwendungen 
Beschreibung: Wegfall einer/s 0,5 Stellenanteils Referenten/in BM. Dem 1. BM 
sind derzeit 1,0 Stellen, dem 2. und 3. BM jeweils 0,5 Stellen zur Unterstützung 
zugewiesen.  
Bürgerwirkung: Konzentration der Aufgaben/Poolbildung, ggf  Einschränkung 
des Standards der Terminvorbereitung (Qualität).
Stellenwirkung: Wegfall einer 0,5 Stelle 
Personalaufwendungen
Beschreibung: Wegfall eines 0,5 Stellenanteils Sekretariat OB. OB sind derzeit 
2,0 Stellen SB Sekretariat zugewiesen.  Zum 01.07.2012 scheidet eine MA 
(Rentenbezug) aus.
Bürgerwirkung: Einschränkung im Standard/Präzenz im Sekretariat OB
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes von 23.000 auf 10.000 €
Bürgerwirkung: Maßnahmen, wie Bürgerhaushalt etc. müssen zeitlich gestreckt 
bzw. können nur mit (qualitativen) Einschränkungen weiter verfolgt werden.
Personalaufwendungen
Reduzierung der Mittel Orgakonzept bürgernahe Verwaltung

V/0438/2010, Anlage 4, S. 21
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
20 € 20 € 20 € 20 €
22 0  €0  €0  €0  €
20 € 20 € 20 € 20 €
20 € 20 € 20 € 20 €
01.04 Gleichstellung von Frau und Mann
Beschreibung:  Die Transferaufwendungen  betragen insgesamt 276 080 €. 
Davon werden auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen 7 Träger in 
Höhe von insgesamt 256 080 € bezuschusst und die Finanzierung von jährlich 
bis zu 30 verschiedenen Frauenprojekten und -gruppen in Höhe von insgesamt 
20.000 € gewährleistet. Die Kürzung in Höhe von 35 000 € wird  in Höhe von 
20 000 €  zu Lasten des Trägers D.I.W.A. realisiert. Der Träger D.I.W.A. erhält 
dann keine städtischen Zuschüsse mehr. 
Bürgerwirkung:
 Das seit mehr als 20 Jahre bestehende Frauenarchiv der 
autonomen Frauenforschungsstelle wird dann der Öffentlichkeit nicht mehr 
oder nur begrenzt durch ehrenamtliche Arbeit zugänglich sein.  Die 
historischen Frauenstadtrundgänge müssen ihre Finanzaquise über 
Teilnahmegebühren und Sponsorenmittel ausweiten. Eine gleichmäßige 
Verteilung der Kürzungen auf die anderen Träger würde deren Arbeitsfähigkeit 
grundlegend in Frage stellen und die (psycho)soziale Daseinsvorsorge für 
Frauen sowie notwendige arbeitsmarkt- und bildungsorientierte Leistungen im 
Beratungs- und Netzwerkbereich für Frauen in Münster gefährden.  
Transferaufwendungen

V/0438/2010, Anlage 4, S. 22
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
56 € 56 € 56 € 56 €
23 26 € 26 € 26 € 26 €
2  €2  €2  €2  €
28 € 28 € 28 € 28 €
24 23 € 23 € 23 € 23 €
0  €0  €0  €0  €
23 € 23 € 23 € 23 €
25 5  €5  €5  €5  €
0  €0  €0  €0  €
5  €5  €5  €5  €
Beschreibung:  Einsparung eines 0,35 Anteils einer Stelle
Bürgerwirkung: Reduzierte Wahrnehmung der gesetzlich vorgegebenen 
Prüfungsaufgaben
Stellenwirkung: 0,35 Anteil einer Stelle 
01.06 Wirtschaftslichkeitsprüfung und Revision
Personalaufwendungen
Beschreibung:  Wegfall einer 0,4 Stelle 
Bürgerwirkung: Reduzierte Wahrnehmung der gesetzlich vorgegebenen 
Prüfungsaufgaben
Stellenwirkung: 0,4 Stelle (= 16 Stunden) 
Personalaufwendungen
Sonstige ordentliche Erträge
Beschreibung:  Prüfungsgebühren für den Jahresabschluss des 
Studieninstituts für kommunale Verwaltung
Bürgerwirkung:

V/0438/2010, Anlage 4, S. 23
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
51 € 51 € 51 € 51 €
26 0  €0  €0  €0  €
13 € 13 € 13 € 13 €
13 € 13 € 13 € 13 €
27 37 € 37 € 37 € 37 €
1  €1  €1  €1  €
38 € 38 € 38 € 38 €
01.07 Public Relations
Beschreibung: Radiospot-Umsteigeinfos im Weihnachtsverkehr in Radio WAF 
und Radio Kiepenkerl entfällt; Telefonbuchanzeigen werden auf eine noch gut 
lesbare Mindestgröße reduziert; Möglichkeiten zum Verkleinern von 
Zeitungsanzeigen bzw. teilweisen Ersetzen durch Hinweise auf muenster.de 
werden voll ausgeschöpft; falls zum Erreichen der Summe von 13 000 Euro 
erforderlich: notfalls Einschränkung beim Fotoservice 
Bürgerwirkung:
 die Auswirkungen für Münsters Bürger/innen bzw. die Stadt 
sind noch vertretbar; falls allerdings auch Fotoservice zum Erreichen der 13 
000-Summe eingeschränkt werden muss, rückt die Grenze des Vertretbaren 
nahe (Einschränkungen bei laufender Aktualisierung und beim Ausbau der 
städtischen Imagefoto-Galerie www.muenster.de/stadt/galerie, die lokal und 
überregional von allen Medien, für städtische Publikationen sowie in Münster 
von nichtstädtischen Institutionen, Organisationen und Privatpersonen zur 
Veröffentlichung von "schönen" Münster-Fotos verwendet wird.
Beschreibung:
 Reduzierung des eingesetzten Personals um eine halbe Stelle
Bürgerwirkung: Der Ausbau des städtischen Online-Angebotes (E-Government-
Angebote, sonstige neue Online-Projekte, Umbau von muenster.de gemäß VV-
Beschluss zu Erscheinungsbild und Struktur des Portals, etc.) kann sich 
verzögern. Die Pflege und die Aktualität des vorhandenen Angebotes bleibt 
sichergestellt. 
Stellenwirkung:
 0,5 Stelle 
Einsparung bei der Online-Redaktion
Einsparung bei laufenden Ausgaben Öffentlichkeitsarbeit

V/0438/2010, Anlage 4, S. 24
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
196 € 206 € 217 € 242 €
28 0  €0  €0  €0  €
5  €5  €5  €5  €
5  €5  €5  €5  €
29 0  €0  €0  €0  €
25 € 25 € 25 € 25 €
25 € 25 € 25 € 25 €
30 0  €0  €0  €0  €
40 € 47 € 50 € 50 €
40 € 47 € 50 € 50 €
31 0  €0  €0  €0  €
50 € 50 € 50 € 50 €
50 € 50 € 50 € 50 €
32 58 € 61 € 68 € 94 €
7  €7  €7  €7  €
Bürgerwirkung: Die Auswirkungen sind mittelbar. Durch die reduzierte 
Möglichkeit, externen Sachverstand für die verschiedensten organisatorischen 
Fragestellungen in Anspruch zu nehmen, könnte die Qualität von 
organisatorischen Lösungen in geringem Umfang sinken.
Beschreibung:
 Bisher wurden pro Jahr 4 Laufbahnbewerber/innen sowie ein/e 
01.08 Personal- und Organisationsmanagement
Beschreibung: Zukünftig werden in der Presse die Stellenanzeigen nur noch in 
Kurzfassung  veröffentlicht mit dem Hinweis, dass weitere Infos auf der Internet-
Seite abgerufen werden können. Die Anzeigen in der Zeitung dürften damit um 
ca. 50 % kleiner sein als bislang.
Bürgerwirkung:
 Die Auswirkungen sind nur schwer kalkulierbar. es ist davon 
auszugehen, dass sich wirklich interessierte „Stellenanzeigenleser/innen“ dann 
auch auf der Internetseite detaillierter informieren. Trifft das nicht zu, würden 
wir auf Bewerberpotentiale verzichten. Das wäre insbesondere in den schon 
jetzt kritischen Bereichen (Ärzte, Ingenieure usw.) kritisch. Unbesetzte oder 
nicht aäquat besetzte Stellen würden zu reduzierter Leistungsqualität 
gegenüber dem Bürger führen. 
Reduzierung der zentral vorgehaltenen Mittel für Maßnahmen der 
Personalentwicklung
Beschreibung:
 Die vorhandenen zentralen Finanzmittel für Maßnahmen der 
Personalentwicklung (interne und externe Fortbildungsmaßnahmen, Coaching, 
etc.) werden um 20 % gekürzt.  
Reduzierung von Sachaufwendungen
Beschreibung: Verschiedene veranschlagte Sachaufwendungen werden 
gekürzt. 
Bürgerwirkung: Die Auswirkungen auf den Bürger sind mittelbar. Sowohl im 
Bereich der Honorarvereinbarungen und Büroausstattung kann es zu 
Leistungseinschränkungen kommen. 
Reduzierung der Mittel für externe Gutachten und Untersuchungen 
Bürgerwirkung: Die Auswirkungen sind mittelbar. Durch die reduzierte 
Möglichkeit der fachübergreifenden Fortbildung (Bürgerorientierung, 
Führungsleistung, Arbeitstechniken, Informationstechnologie) für städtische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann deren Leistungsvermögen tendenziell 
sinken. Damit können der Leistungsstand und das Image der Verwaltung in 
Mitleidenschaft gezogen werden.
Reduzierung der Zahl der Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst 
sowie Standardsenkung bei externen Stellenausschreibungen
Stellenanzeigen werden nur noch in Kurzfassung veröffentlicht  
Beschreibung:
 Die vorhandenen Finanzmittel für die Vergabe von externen 
Gutachten und Untersuchungen werden um 100 % gekürzt. Das 
entsprechende Know-How ist in der Verwaltung vorhanden, allerdings nicht im 
erforderlichen Umfang. Das wird durch entsprechende Qualifizierungen und 
Schwerpunktsetzungen in den Aufgabenstellungen ausgeglichen.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 25
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
64 € 67 € 75 € 100 €
33 0  €0  €0  €0  €
12 € 12 € 12 € 12 €
12 € 12 € 12 € 12 €
Bürgerwirkung: Bestimmte Möglichkeiten für kostengünstige Aus- und 
Fortbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter/innen der Stadt Münster entfallen. 
Der Qualifizierungsstand der städtischen Mitarbeiter/innen wird tendenziell 
beeinträchtigt. 
Beschreibung:
 Die Stadt Münster beendet ihre Mitgliedschaft an der 
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e.V. (VWA). 
Bürgerwirkung: Die zweite Maßnahme (komplette Stellenausschreibung nur im 
Internet) hat keine direkten Auswirkungen auf die Bürger/innen. Die 
Reduzierung der Ausbildungsplätze um einen Platz alle drei Jahre hat 
ebenfalls nur eine sehr geringe Außenwirkung. Die Reduzierung wird zum 
ersten Mal im Jahr 2013 wirksam. Genau in 2013 strömen zwei 
Abiturjahrgänge gleichzeitig auf den Ausbildungsmarkt, daher wäre 
arbeitsmarktpolitisch gesehen eher eine Ausweitung des Angebots an 
Ausbildungsstellen angebracht. Gleichzeitig sind in diesem Zusammenhang 
die Stichworte demographische Entwicklung und drohende Überalterung der 
Verwaltung mit ihren Folgen, z.B. Verlust von innovativem Denken, zu nennen. 
Die Reduzierung der Aufstiegsstellen für Mitarbeiter/innen der Stadt Münster 
von aktuell drei auf zwei hat keine Außenwirkung auf die Bürger/innen, 
bedeutet jedoch einen Einschnitt in die interne Personalentwicklung. 
Stellenwirkung:
 Die zeitliche Schrittfolge einer möglichen personellen 
Umsetzung müsste noch im Detail, d.h. im Einzelfall, geprüft werden.  
Aufstiegsbeamter/in für die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen 
Dienst zugelassen. Zukünftig wird nur alle drei Jahre ein/e Aufstiegsbeamter/in 
zugelassen, die Zahl der extern eingestellten Nachwuchskräfte bleibt in den 
Jahren, in denen kein/e Aufstiegsbeamter/in zugelassen wird, bei vier, in den 
Jahren, in denen ein/e Aufstiegsbeamter/in zugelassen wird, wird sie auf drei 
reduziert. Stellenausschreibungen werden zukünftig nur in einer Kurzform in 
den Tageszeitungen veröffentlicht, der komplette Ausschreibungstext ist nur im 
Internet zu lesen.
Verbands- und Vereinsmitgliedschaften kündigen

V/0438/2010, Anlage 4, S. 26
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
144 € 144 € 144 € 144 €
34 0  €0  €0  €0  €
25 € 25 € 25 € 25 €
25 € 25 € 25 € 25 €
35 0  €0  €0  €0  €
70 € 70 € 70 € 70 €
70 € 70 € 70 € 70 €
36 0  €0  €0  €0  €
30 € 30 € 30 € 30 €
30 
€ 30 € 30 € 30 €
37 20 € 20 € 20 € 20 €
1  €1  €1  €1  €
19 € 19 € 19 € 19 €
Beschreibung: Unter den sonstigen Geschäftsaufwendungen summieren sich 
neben den allgemeinen Geschäfts- und Betriebskosten  Aufwendungen für die 
Hartgeldverarbeitung, für Bank- und Depotgebühren, für 
Steuerberatungskosten und Aufwendungen, die im Rahmen der Einführung 
und Umsetzung des Doppischen Haushalts und städt. Gesamtabschlusses 
anfallen. Die angebotenen Einsparungen werden sich insbesondere auf den 
letztgenannten Bereich beziehen. 
Bürgerwirkung:
 Die Auswirkungen für den Bürger sind gering. Es können sich 
aber zeitliche Verzögerungen bei Beseitigung anstehender Probleme im NKF-
Bereich ergeben.
Beschreibung: Die Gemeindeprüfungsanstalt führt überörtliche Prüfungen in 
der Stadt Münster durch. So wurde z.B. die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 
geprüft. Da der geanue Prüfrhythmus hier nicht bekannt ist, wurden im 
Haushaltsplan vorsorglich in jedem zweiten Jahr 150.000 € veranschlagt, im 
Durchschnitt also 75.000 € pro Jahr. Aus Sicht der Stadt kann der 
Prüfungsaufwand der GPA reduziert werden, insbesondere vor dem 
Hintergrund, dass das Amt 14 regelmäßige intensive Prüfungen durchführt.
Bürgerwirkung:
 Die Auswirkungen sind gering bzw. nicht gegeben, da die 
Ergebnisse der GPA-Prüfungen allenfalls mittelbare Folgen auslösen können. 
01.09 Finanz- und Beteiligungsmanagement
Einsparungen im Sachaufwandsbereich "Gutachten". 
Reduzierung der Zahlung an die GPA für Prüfungen 
Einsparungen bei den "Sonstigen Geschäftsaufwendungen"  
Beschreibung: Bei der Vergabe von Gutachten sollen ab 2011 jährlich 30.000 € 
eingespart werden. 
Bürgerwirkung: Die Auswirkungen des Konsolidierungsvorschlages sind für 
den Bürger gering. Die Reduzierung der Aufwendungen für Gutachten kann 
aber im Einzelfall bei Verzicht gutachterlicher Bewertungen 
finanzwirtschaftlicher und steuerrechtlicher Problemfällen zu negative 
Auswirkungen für den städt. Haushalt führen.
Beschreibung:
 Die Parkkralle ist ein probates Mittel, säumige Zahler zur 
Begleichung der Forderung zu bewegen. Bisher wurde nicht in Betracht 
gezogen. 
Bürgerwirkung: Es wird begrenzt öffentlich, wer als Bürger der Stadt Münster 
Geld schuldet. Mehraufwand bei den Vollziehungsbeamten, die dann auch 
außerhalb der normalen Dienstzeit das Fahrzeug nach Zahlung wieder 
freigeben müssen.
Nutzung der Parkkralle bei Vollstreckungsmaßnahmen

V/0438/2010, Anlage 4, S. 27
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
18 € 18 € 18 € 18 €
38 0  €0  €0  €0  €
18 € 18 € 18 € 18 €
18 € 18 € 18 € 18 €
01.10 Recht
Verminderung Ausgaben
Beschreibung: 26 % weniger Aufträge an externe Rechtsanwälte zur 
allgemeinen Rechtsberatung, stattdessen Begutachtung aktueller 
außerprozessualer Rechtsprobleme durch Juristinnen und Juristen der 
Stadtverwaltung
Bürgerwirkung:
 keine

V/0438/2010, Anlage 4, S. 28
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
1.615 € 1.490 € 1.435 € 1.435 €
39 0  €0  €0  €0  €
43 € 43 € 43 € 43 €
43 € 43 € 43 € 43 €
40 0  €0  €0  €0  €
150 € 150 € 150 € 150 €
150 € 150 € 150 € 150 €
41 0  €0  €0  €0  €
400 € 500 € 500 € 500 €
400 € 500 € 500 € 500 €
42 0  €0  €0  €0  €
200 € 200 € 200 € 200 €
200 € 200 € 200 € 200 €
43 0  €0  €0  €0  €
30 € 30 € 30 € 30 €
30 € 30 € 30 € 30 €
44 0  €0  €0  €0  €
500 € 250 € 250 € 250 €
500 € 250 € 250 € 250 €45 25 € 25 € 25 € 25 €
0  €0  €0  €0  €
25 € 25 € 25 € 25 €
Beschreibung: Die Fensterreinigung wird neu EU-weit ausgeschrieben, der 
Reinigungsturnus wird von 2-mal jährlich auf 1-mal jährliche Reinigung 
reduziert
Bürgerwirkung: keine
Reduzierung Fensterreinigung
Beschreibung: Für die Beheizung, Beleuchtung und Reinigung in den Ferien 
fallen im Vehältnis zur Nutzung überproportional hohe Kosten an. Diese wären 
dem Beispiel anderer Städte folgend  zu vermeiden.
Bürgerwirkung: Zeitliche Einschränkungen der Hallennutzungen.
Konsequente Schließung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien
Reduzierung der Mittel für die Bauunterhaltung 
Beschreibung: Eine Reduzierung von Mitteln für gebäudebezogene 
Aufwendungen führen im Ergebnis dazu, dass die geplante Instandhaltung der 
Gebäude reduziert werden muss, da weder Verbrauchskosten noch die 
Aufwendungen für die ungeplante Instandsetzung planbar und damit  steuerbar 
sind. Die Mittelkürzung wird im Wesentlichen Auswirkungen im Bereich der 
Schulen, der Kindertages-, Jugend- und Sporteinrichtungen haben.
Bürgerwirkung:
 tendenziell schlechterer Zustand der jeweiligen Gebäude
Pacht Kleingartenanlagen
Beschreibung: Die Pacht für Kleingartenanlagen wird in 2 Schritten erhöht. Die 
ab dem 01.11.2010 geltende Pacht in Höhe von 0,24 €/m²/Jahr wird ab dem 
01.11.2012 (kassenwirksam 2013) und 01.11.2014 (kassenwirksam 2015) um 
jeweils 0,02 €/m²/Jahr auf dann 0,26 € bzw. 0,28 €/m²/Jahr erhöht.
Bürgerwirkung:
 Die Pacht für die Kleingartenanlagen wird sich um 8,3 % in 
2013 und ein weiteres Mal um 7,7 % in 2015 erhöhen. Das bedeutet eine 
Steigerung von insgesamt 16,7 %, die  von den einzelnen Kleingärtnern für ihre 
jeweilige Kleingartenparzelle zu zahlen ist.
01.11 Immobilienmanagement
Neuausschreibung der Reinigungsleistungen
Beschreibung: Die WBI bewirtschaftet das Parkhaus Idenbrockplatz für die 
Stadt Münster. In Zukunft bewirtschaftet WBI das Parkhaus auf eigene 
Rechnung.
Bürgerwirkung: keine
Beschreibung: Neuausschreibung von Reinigungsleistungen in Schul- und 
Verwaltungsgebäuden entsprechend der genormten Standards
Bürgerwirkung: Es wird davon ausgegangen, dass keine Leistungseinbußen 
wahrnehmbar sein werden. 
Erstattung der Bewirtschaftung Parkhaus Idenbrockstr.
Reduzierung der Werbeausgaben
Beschreibung: In Höhe der zusätzlichen Erträge mit der Wall AG wurden 
vorsorglich zuätzliche Aufwendungen veranschlagt. Auf dem überwiegenden 
Teil dieser zusätzlichen Aufwendungen kann verzichtet werden. 
Bürgerwirkung: keine

V/0438/2010, Anlage 4, S. 29
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
46 220 € 220 € 220 € 220 €
53 € 53 € 53 € 53 €
167 € 167 € 167 € 167 €
47 100 € 125 € 70 € 70 €
0  €0  €0  €0  €
100 € 125 € 70 € 70 €
Beschreibung: Die Stadt stellt viele Immobilien zu vergünstigten Konditionen 
zur Verfügung (verminderte Miete und Erbpacht). 
Bürgerwirkung: Die Zuschüsse an die privaten Träger von Kindergärten und -
tageseinrichtungen durch die Stadt müssen  im gleichen Maße wie die 
Kostenmieten steigen. Deshalb ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von 53 
T€.
Anpassung der Mietverträge, die verdeckte Zuschüsse enthalten
Beschreibung:
 Nach den städt. Vergaberichtlinien erhalten Haushalte der 
Bewerbergruppe 1 (Haushalt überschreitet die Einkommensgrenze des soz. 
Wohnungsbaus um bis zu 30 %) einen Nachlass für jedes Kind unter 18 
Jahren bzw. für pflegebed. oder schwerbeh. Kinder.
Bürgerwirkung:
 Der zusätzliche finanzielle Anreiz für Familien mit Kindern 
(insbesondere sog. Schwellenhaushalte), sich für ein städt. Baugrundstück zu 
entscheiden, entfällt. Es verbleibt in Abhängigkeit vom Einkommen die 
Grundstückssubventionierung entsprechend Vorlage V/404/2007 -
Verkaufspreis rd. 20 % unter den Verkaufspreisen vergleichbarer 
Baugrundstücke privater Eigentümer-.
Wegfall der Kinderermäßigung bei Vergabe städt. Baugrundstücke

V/0438/2010, Anlage 4, S. 30
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
307 € 307 € 307 € 307 €
48 0  €0  €0  €0  €
33 € 33 € 33 € 33 €
33 € 33 € 33 € 33 €
49 62 € 62 € 62 € 62 €
0  €0  €0  €0  €
62 € 62 € 62 € 62 €
50 62 € 62 € 62 € 62 €
0  €0  €0  €0  €
62 € 62 € 62 € 62 €
51 150 € 150 € 150 € 150 €
0  €0  €0  €0  €
150 € 150 € 150 € 150 €
Anpassung Ertragserwartungen Teilleistungsvertrag mit der Post 
Beschreibung: Es wird davon ausgegangen, dass der Teilleistungsvertrag mit 
der Post AG langfristig fortgesetzt werden kann. Die Ertragserwartungen sind 
den bisherigen Erfahrungen angepasst worden.
Bürgerwirkung: keine
Verschiedene kumulierte Personalmaßnahmen
Beschreibung: Es werden u. a. verschiedene Stellenanteile für 
Berufsrückkeher/innen nicht länger vorgehalten. 
Bürgerwirkung: Voraussichtlich keine, allenfalls in geringem Umfang mittelbar. 
Reduzierung der Sachaufwendungen für Mobilität und Büroausstattung 
(PG 0113, Amt 10)
Beschreibung: Verschiendene veranschlagte Sachaufwendungen im Bereich 
der betrieblichen Mobilität und der Büroausstattung sind nicht im Detail 
planbar. Grundlage der Planungsgrößen waren in der Vergangenheit 
Erfahrungswerte. Mit diesem Vorschlag werden die Teilbudgets begrenzt.   
Bürgerwirkung:
 Die Auswirkungen auf den Bürger sind mittelbar. Sowohl im 
Bereich der Mobilität städtischer Mitarbeiter/innen als auch bei der 
Büroausstattung kann es zu Leistungseinschränkungen kommen, die z.B. die 
Flexibilität bei Terminvereinbarung mit Bürger/innen einschränken oder das 
städtische Image infolge schlechter ausgestatteter Büros beeinträchtigen.
01.13 Zentrale Dienste
Beschreibung: Anpassung der Ertragszahlen an die Entwicklung der letzten 
Jahre unter Verringerung bisheriger zeitlicher Sicherheitsmargen
Bürgerwirkung: keine
Expedition und Druck

V/0438/2010, Anlage 4, S. 31
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
426 € 456 € 456 € 456 €
52 0  €0  €0  €0  €
100 € 100 € 100 € 100 €
100 € 100 € 100 € 100 €
53 0  €0  €0  €0  €
0 € 30 € 30 € 30 €
0 € 30 € 30 € 30 €
54 0  €0  €0  €0  €
100 € 100 € 100 € 100 €
100 € 100 € 100 € 100 €
55 0  €0  €0  €0  €
10 € 10 € 10 € 10 €
10 € 10 € 10 € 10 €
56 0  €0  €0  €0  €
14 € 14 € 14 € 14 €
14 € 14 € 14 € 14 €
57 0  €0  €0  €0  €
4  €4  €4  €4  €
4 € 4 € 4 € 4 €
58 0  €0  €0  €0  €
50 € 50 € 50 € 50 €
50 € 50 € 50 € 50 €
59 0  €0  €0  €0  €
50 € 50 € 50 € 50 €
50 € 50 € 50 € 50 €
60 0  €0  €0  €0  €
38 € 38 € 38 € 38 €
38 € 38 € 38 € 38 €
61 0  €0  €0  €0  €
9  €9  €9  €9  €
9  €9  €9  €9  €
Preisanpassung im Sozialverfahren 
Einsparungen durch den Einsatz von SAP-TFA 
Umstellung der Netzinfrastruktur 
Reduzierung der IT-Ausstattung 
Abschluss eines neuen Kopierervertrages für die Stadt Münster
Einsatz des Redaktionssystems Typo3 
Beschreibung: Das Redaktionssystems Typo3 wird als Ersatz für RedDot im 
Rahmen des Redesigns des Internetauftritts und des Intranet der Städte 
Münster und Hamm eingesetzt. 
Bürgerwirkung: Bedienerfreundlicher Internetauftritt
Einsatz von PC 
Beschreibung: Einsatz von PC Kosteneinsparung durch verbesserte 
Einkaufskonditionen und Effizienzsteigerung beim Service
Bürgerwirkung: keine
Bürgerwirkung: keine
01.15 IT-Management (citeq)
Bürgerwirkung: keine
Verlängerung des Abschreibungszeitraumes von 4 auf 5 Jahre bei 
Beschreibung: Verlängerung des Abschreibungszeitraumes von 4 auf 5 Jahre 
bei Monitoren 
Einstellung/Reduzierung der Maßnahmen im E-Government-Umfeld  
Beschreibung: Einstellung/Reduzierung der Maßnahmen im E-Government-
Umfeld 
Bürgerwirkung: Zeitlich verzögerte Einführung von eGovernment
Einstellung des ARIS-Betriebs 
Beschreibung: Einstellung des ARIS-Betriebs
Beschreibung: Preisanpassung im Sozialverfahren 
Bürgerwirkung: keine
Beschreibung: Einsparungen durch den Einsatz von SAP-TFA durch 
Kostenreduzierung nach Ablösung der BS2000-Verfahren 
Bürgerwirkung: keine
Beschreibung: Umstellung der Netzinfrastruktur im ÖrV-Bereich auf MPLS
Bürgerwirkung: keine
Beschreibung: Reduzierung der Büroarbeitsplätze
Bürgerwirkung: keine
Beschreibung: Einsparung 9.000 € jährlich in den Budgets der Ämter. Achtung: 
nicht IT-Mittel der Ämter. Durch den Abschluss eines neuen Vertrages konnten 
wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die bei einer gleichbleibenden Nutzung 
zu den Einsparungen bei den Ämtern führen werden. 
Bürgerwirkung:
 keine

V/0438/2010, Anlage 4, S. 32
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
62 0  €0  €0  €0  €
15 € 15 € 15 € 15 €
15 € 15 € 15 € 15 €
63 0  €0  €0  €0  €
36 € 36 € 36 € 36 €
36 € 36 € 36 € 36 €
Rückgabe freier Wartungsmittel für KANDIS  
Beschreibung: Einsparung von 15.000 € jährlich im Budget des Amtes 66
Bürgerwirkung: keine
Rückgabe freier Wartungsmittel für Sicad 
Beschreibung: Einsparung von 36.000 € jährlich im Budget des Amtes 66
Bürgerwirkung: keine

V/0438/2010, Anlage 4, S. 33
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
77 € 77 € 77 € 77 €
64 75 € 75 € 75 € 75 €
2  €2  €2  €2  €
77 € 77 € 77 € 77 €
Einsparung einer hD-Stelle
Stellenwirkung: 1,0 Stelle
Beschreibung: Reduzierung der Planstellen von 5 auf 4 Stellen durch Straffung 
des Managements(die Projektarbeit mit 1,5 Personen bleibt unberührt).
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Wirkung
01.16 Migrations- und Integrationsmanagement

V/0438/2010, Anlage 4, S. 34
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
35 € 35 € 35 € 35 €
65 35 € 35 € 35 € 35 €
0  €0  €0  €0  €
35 € 35 € 35 € 35 €
Uniformierter Service- und Ordnungsdienst (SOS)
Beschreibung: Stellenreduzierung  inkl. der Übernahme der Einsparvorgabe 
aus dem Produktbereich/-gruppe 0202
Bürgerwirkung: Reduzierung der Streifengänge , weniger Kontrollen und 
Gespräche, längere Reaktionszeiten bei Anrufen/Anforderungen, Einstellung 
von Schichtdiensten und damit verbunden Kürzung und Wegfall von 
Präsenzzeiten im gesamten Stadtgebiet
Stellenwirkung:
 0,75 Stelle uniformierter Service- und Ordnungsdienst
02.01 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten

V/0438/2010, Anlage 4, S. 35
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
98 € 98 € 98 € 28 €
66 0  €0  €0  €0  €
70 € 70 € 70 € 0 €
70 € 70 € 70 € 0 €
67 52 € 52 € 52 € 52 €
24 € 24 € 24 € 24 €
28 € 28 € 28 € 28 €
Beschreibung: Beschaffung eines ersten mobilen Messgerätes (Messcontainer 
oder Standgerät), Gesamtbestand: 1
Bürgerwirkung: Erhöhung der Überwachungsdichte, siehe auch Gutachten des 
Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft 2008 und V0997/E1 
mit Ratsbeschluss vom 13.05.2009
Geschwindigkeitsüberwachung
Kürzung der HH-mittel Ordnungspartnerschaft 
Beschreibung: Die Mittelbewilligung erfolgte mit Ratsbeschluss vom 
13.05.2009 befristet für 2009-2013 (V0997/2008/1). Der Ansatz der HH-Mittel 
Ordnungspartnerschaft "Verkehrsunfallprävention" wird von 150.000 € auf  
80.000 € reduziert. 
Bürgerwirkung:
 Die Stadt Münster hat im landesweiten Vergleich die 
schlechteste Verkehrsunfallbilanz. Bemühungen der Ordnungspartner zur 
Verbesserung der Verkehrssicherheit können kaum noch unterstützt werden. 
Eine Verbesserung des Unfallgeschehens wird unwahrscheinlich. 
02.03 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten

V/0438/2010, Anlage 4, S. 36
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
379 € 379 € 379 € 379 €
68 0  €0  €0  €0  €
46 € 46 € 46 € 46 €
46 € 46 € 46 € 46 €
69 0  €0  €0  €0  €
11 € 11 € 11 € 11 €
11 € 11 € 11 € 11 €
70 28 € 28 € 28 € 28 €
0  €0  €0  €0  €
28 € 28 € 28 € 28 €
71 56 € 56 € 56 € 56 €
0  €0  €0  €0  €
56 € 56 € 56 € 56 €
72 Zusammenlegung von BVLeitungsfunktionen Ost und Südost 113 € 113 € 113 € 113 €
0  €0  €0  €0  €
113 € 113 € 113 € 113 €
73 125 € 125 € 125 € 125 €
0  €0  €0  €0  €
125 € 125 € 125 € 125 €
Einsparung von Portokosten
Reduzierung des Ansatzes für Druckkosten
Beschreibung: Die BVLeitungsfunktionen Ost und Südost werden 
zusammengelegt. 
Bürgerwirkung: Der bisherige Standard in der Betreung der betroffenen 
Bezirksvertretungen und der Stadtteilarbeit wird einschneidend gesenkt. 
Stellenwirkung: 1,0 Stelle 
Beschreibung: Die Bürgerbüros Coerde, Gievenbeck und Gremmendorf 
werden ersatzlos geschlossen.
Bürgerwirkung: Deutliche Einschränkungen der bürgerschaftlichen 
Dienstleistungen in den Stadtbezirken.
Neukalkulation der Verwaltungsgebühren
Beschreibung: Aufgrund der Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre 
läßt sich seriös eine dauerhafte Einnahmesteigerung prognostizieren.
Bürgerwirkung: keine
Streichung der Samstagsöffnung im Bürgerbüro Mitte
Beschreibung: An Samstagen hat das Bürgerbüro Mitte regelmässig ca. 120 
Besucher. Der Personalaufwand an Samstagen ist aufgrund der zu 
besetzenden Schlüsselfunktionen unwirtschaftlich hoch. Eine Verteilung dieses 
Besucherstromes auf die anderen Wochentage ist, aufgrund der geringen 
Fallzahlen, unproblematisch und führt dort nicht zu höheren Belastungen.
Bürgerwirkung:
 Die Servicezeiten an Samstagen fallen ersatzlos weg.
Stellenwirkung: 0,5 Stelle
Stellenwirkung: 1,0 Stelle 
Schließung der Bürgerbüros Coerde, Gievenbeck und Gremmendorf
Beschreibung: Der Ansatz für Druckkosten kann aufgrund der in den Vorjahren 
gewonnenen Erfahrungswerten gesenkt werden.
Bürgerwirkung: keine
02.04 Bürgerangelegenheiten
Beschreibung: Aufgrund des Wegfalls der Lohnsteuerkarten können hier 
erhebliche Portokosten eingespart werden.
Bürgerwirkung:
 Es ergeben sich keine Auswirkungen

V/0438/2010, Anlage 4, S. 37
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
75 € 75 € 75 € 75 €
74 75 € 75 € 75 € 75 €
0  €0  €0  €0  €
75 € 75 € 75 € 75 €
Erhöhung der Gebührenaufkommens
Beschreibung: Durch das zum 1.1.2009 in Kraft getretene PStG und die damit 
verbundene hervorgehobene Bedeutung der Geburtenregister hat das  
Standesamt Münster durch seine zentrale Funktion im gesamten Münsterland 
(jährlich werden in Münster ca 2000 Kinder geboren, deren Eltern ihren  
Wohnsitz nicht in Münster haben) in erheblichem Maße mehr Urkunden als in 
den Jahren zuvor auszustellen. Dies führt zu einer Steigerung des 
Gebührenaufkommens im aufgezeigten Umfang.
Bürgerwirkung:
 Es handelt sich um Pflichtaufgaben nach dem PStG. Die 
Urkunden sind korrekt und zügig auszustellen. Die Auswirkungen auf den 
Bürger sind ausschließlich positiv.
02.05 Standesamtsangelegenheiten

V/0438/2010, Anlage 4, S. 38
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
39 € 39 € 39 € 39 €
75 28 € 28 € 28 € 28 €
0  €0  €0  €0  €
28 € 28 € 28 € 28 €
76 11 € 11 € 11 € 11 €
0  €0  €0  €0  €
11 € 11 € 11 € 11 €
Beschreibung: Wegfall einer berstehenden überplanmäßigen Stelle für die 
zusätzliche Bearbeitung der Anträge nach den "Altfallregelungen"
Bürgerwirkung: Die Aufgaben müssen auf die bestehenden Stellen verteilt 
werden. Der Arbeitszuwachs wird zu einer Verlängerung der 
Bearbeitungszeiten führen.
Stellenwirkung: ca. 0,2 Stellenanteil
Stelleneinsparung
Stelleneinsparung
Beschreibung: Wegfall einer bestehenden überplanmäßigen Stelle für die 
Erledigung der Sicherheitsabfragen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung.
Bürgerwirkung: Die Aufgaben müssen auf andere Stellen verteilt werden. Folge 
ist Arbeitszuwachs, der zu einer Verzögerung der Sachbearbeitung führen wird. 
Die zeitaufwändigen Befragungen binden eine Arbeitskraft, verlängern die 
Wartezeit auf den Befragungstermin und verzögern die Antragsentscheidung.
Stellenwirkung:
 0,5 Stelle 
02.06 Ausländerangelegenheiten

V/0438/2010, Anlage 4, S. 39
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
21 € 21 € 21 € 21 €
77 0  €0  €0  €0  €
4  €4  €4  €4  €
4 € 4 € 4 € 4 €
78 17 € 17 € 17 € 17 €
0  €0  €0  €0  €
17 € 17 € 17 € 17 €
Beschreibung: Standardreduzierung bei der Erteilung von statistischen 
Auskünften, der nutzergruppenspezifgischen Datenaufbereitung und der 
Beratung zu statischen Fragen
Bürgerwirkung: unmittelbar durch abgesenkten Standard
Stellenwirkung: 0,5 Stelle im Zuge einer Altersteilzeitmaßnahmen 
(zeitverzögerte Umsetzung) 
Reduzierung der Serviceleistungen für das Produkt "Raumbezogene 
Statische Daten"
Beschreibung: Die "Jahresstatistik" wird künftig nicht mehr als print-Medium 
herausgegeben, sondern nur noch als pdf-Datei online.
Bürgerwirkung: Durch die online-Bereitstellung werden Teile der Bevölkerung 
von der unmittelbaren Information abgeschnitten. Ansichtsexemplare stehen 
an zentralen Stellen zur Verfügung.
Erstellung und Vorhaltung der Jahresstatistik nur noch in Dateiform
02.07 Statistik

V/0438/2010, Anlage 4, S. 40
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
93 € 93 € 93 € 93 €
79 89 € 89 € 89 € 89 €
4  €4  €4  €4  €
93 € 93 € 93 € 93 €
Reduzierung der Verwaltung um 2 gD-Stellen 
Beschreibung: Reduzierung der Verwaltung um 2 gD-Stellen 
Bürgerwirkung: keine
Stellenwirkung: 2,0 Stellen
02.09 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfel.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 41
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
10 € 10 € 10 € 10 €
80 10 € 10 € 10 € 10 €
0  €0  €0  €0  €
10 € 10 € 10 € 10 €
Erhöhung der Einnahmen durch Umsetzung der EU-Verordnung 882/2004
Beschreibung: Bei Nachkontrollen im Bereich der Lebensmittelüberwachung 
erfolgt eine vollständige Umsetzung der EU-Verordnung 882/2004 
Bürgerwirkung: Belastung der Gewerbetreibenden im Lebensmittelsektor in 
Höhe der vorgenannten Gebühren
02.11 Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten

V/0438/2010, Anlage 4, S. 42
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
695 € 780 € 927 € 985 €
81 0  €0  €0  €0  €
250 € 250 € 250 € 250 €
250 € 250 € 250 € 250 €
82 0  €0  €0  €0  €
0 € 46 € 137 € 137 €
0 € 46 € 137 € 137 €
83 0  €0  €0  €0  €
111 € 91 € 174 € 174 €
111 
€ 91 € 174 € 174 €
84 0  €0  €0  €0  €
175 € 175 € 87 € 85 €
175 € 175 € 87 € 85 €
85 0  €0  €0  €0  €
60 € 120 € 180 € 240 €
60 € 120 € 180 € 240 €
Pauschale Reduzierung von sonstigen Sachausgaben
Beschreibung:
 Reduzierung von Sachaufwand bei Veröffentlichungen, 
Internetauftritt, Reparatur von Schulausstattungen, Standards.
Reduzierung der Mittel für den Medienentwicklungsplan (MEP) um 10 %
Beschreibung: Sukzessive entsprechend den Restlaufzeiten der PC wird die 
Anzahl der in den Schulen bereit gestellten PC reduziert. Dies bedeutet bei 
einer 10%igen Mittelreduzierung im Endergebnis eine Reduzierung um ca. 390 
PC (von ca. 2.500 PC im unterrichtlichen Einsatz = ca. 14 %)
Bürgerwirkung:
 Erhebliche Einschränkungen in der unterrichtlichen Nutzung 
von PC. Die Erträge bei der citeq reduzieren sich entsprechend.
Beschreibung: Anpassung an tatsächliche Abschreibungsergebnisse 08/09; 
Die tatsächlichen Ergebnisse unterliegen in der Abwicklung der In-
vestitionsmaßnahmen erheblichen Veränderungen.
Bürgerwirkung: keine
Reduzierung der Abschreibungen 
03.01 Leistungen für Schulen
Schließung der PTA-Lehranstalt
Bürgerwirkung: Reduzierung der Veröffentlichungen im Printbereich; Verstärkte 
Ori-entierung auf elektronische Informationswege
Reduzierung der Schuletats und laufenden Mittel bei den Technologien 
der Berufskollegs um 10 % (2011 und 2012) bzw. 5 % (ab 2013) 
Beschreibung: Die städtische Lehranstalt für pharmazeutisch-technische 
Assistentenwird auslaufend nach dem Lehrgang 2010/2012 geschlossen. Die 
Verwaltung beabsichtigt, hierzu einen entsprechenden Beschlussvorschlag 
noch vor der Sommerpause 2010 vorzulegen.
Bürgerwirkung:
 Anstelle von bisher bis zu 144 Plätzen stehen künftig in 
Münster keine Plätze mehr zur Verfügung. Die nächsten PTA-Lehranstalten 
befinden sich in Hamm, Castrop-Rauxel und Osnabrück. Die oberzentrale 
Funktion der Stadt Münster als Bildungsstandort wird dadurch geschwächt. 
Stellenwirkung:
 Hier ist zunächst die Gesamteinsparung als Summe 
angegeben. Bedingt durch entfallende Erträge, Freiziehen von Räumlichkeiten 
und Einsparungen von (teilweise aufgrund von Verrentung bzw. evtl. 
Ausscheiden entfallenden) Stellen ist eine Feindifferenzierung an dieser Stelle 
nicht möglich.
Beschreibung:
 Die Schuletats (ca. 1.692.000,- €) und die im Ergebnisplan 
veranschlagten Mittel für Neue Technologien an Berufskollegs (60.000,- €) 
werden in 2011 und 2012 um 10 % und ab 2013 -gegenüber der Basis in 2010- 
um 5 % reduziert.
Bürgerwirkung:
 Die Schuletats wurden bereits in der letzten 
Konsolidierungsrunde um ca. 25 % reduziert. Durch die erneute Reduzierung 
verschlechtert sich sukzessive die Ausstattung in den Schulen. Der Schulträger 
ist gem. § 92 bzw. 94 Schulgesetz NRW für die erforderliche Ausstattung der 
Schulen verantwortlich. Insoweit sind der Reduzierung der Schulbudgets 
Grenzen gesetzt, ohne dass eine eindeutige Definition existiert, wann der 
Schulträger seiner vorgenannten Verpflichtung nicht mehr nachkommt.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 43
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
86 29 € 29 € 29 € 29 €
0  €0  €0  €0  €
29 € 29 € 29 € 29 €
87 0  €0  €0  €0  €
27 € 27 € 27 € 27 €
27 € 27 € 27 € 27 €
88 21 € 21 € 21 € 21 €
0  €0  €0  €0  €
21 € 21 € 21 € 21 €
89 22 € 22 € 22 € 22 €
0  €0  €0  €0  €
22 € 22 € 22 € 22 €
Streichung einer halben Stelle im Vorzimmer der Schulaufsicht
Nichtbesetzung einer 0,5 Stelle für Medienpädagogik
Beschreibung: Die derzeit nicht besetzte 0,5 Stelle für Medienpädagogik wird 
eingespart. Mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wird über eine 
Kooperation verhandelt, deren Finanzierung durch den derzeitigen städtischen 
Zuschuss mit abgedeckt würde.
Bürgerwirkung:
 Für die medienpädagogische Unetrstützung der Schulen steht 
kein städtisches Personal zur Verfügung. In wie weit das 
Landesmedienzentrum des LWL diese Aufgabe adäquat mit übernehmen kann 
bzw. will, muss geklärt werden.
Beschreibung:
 Mit der Neuerrichtung der Mosaik-Grundschule in Gievenbeck 
im Jahr 2000 ist der Schule eine halbe Sozialpädagogenstelle zur Verfügung 
gestellt worden, mit dem Ziel, als Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus 
die neu errichtete Schule in den Stadtteil Gievenbeck zu integrieren. Dieses 
Ziel ist im vollen Umfang erreicht worden.
Beschreibung:
 Aufgrund organisatorischer Veränderung bei der Schulaufsicht 
sind derzeit nur noch 2,5 Stellen des Landes dem Schulamt für die Stadt 
Münster zugeordnet. Hierdurch ergeben sich für die 4 
Schulaufsichtsbeamten/innen (teilweise auch für umliegende Kreise in den 
dortigen Schulämtern tätig) geringere Präsenzzeiten. Die hierdurch reduzierten 
Aufgaben im Vorzimmer können mit einer Stelle (bisher 1,5 Stellen) abgedeckt 
werden. 
Bürgerwirkung:
 Die Mosaik-Schule wird im laufenden Schuljahr 2009/10 von 
insgesamt 340 Schüler/innen besucht. Eine zukünftig fehlende 
Schulsozialarbeit wird Auswirkungen auf die sozialpädagogische 
Intensivbegleitung einiger Kinder haben. Es kann davon ausgegangen werden, 
dass die Schule selbst und auch in der Schule engagierte Eltern gegen die 
Maßnahme protestieren werden. Gegenüber anderen vergleichbaren Schulen 
ist die Mosaik-Schule aktuell jedoch besser gestellt.
Stellenwirkung:
 0,5 Stellen
Stellenwirkung: 0,5 Stelle
Bürgerwirkung: gering 
Stellenwirkung: 0,5 Stelle
Streichung der Sozialpädagogenstelle an der Mosaikschule Gievenbeck 
Streichung einer halben Stelle Verwaltungsaufgaben Geschäftsstelle 
"Bildungsnetzwerk Münster"
Beschreibung: Der Vertrag mit dem Land wird aufgehoben und die 
Geschäftsstelle Bildungsnetzwerk aufgelöst. Die halbe Sekretariats- / 
Verwaltungssstelle wird nicht neu besetzt. Die beiden pädagogischen 
Mitarbeiterinnen nehmen als pädagogische Arbeitsstelle die Tätigkeit im Amt 
für Schule und Weiterbildung wieder auf. Auf diese Weise sind 
Parallelstrukturen beseitigt; die Vernetzungsaktivitäten und Interessen können 
aus den bisherigen Strukturen heraus effektiver verfolgt werden.
Bürgerwirkung:
 gering
Stellenwirkung: 0,5 Stelle

V/0438/2010, Anlage 4, S. 44
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
589 € 857 € 1.109 € 963 €
90 0  €0  €0  €0  €
410 € 594 € 606 € 449 €
410 € 594 € 606 € 449 €
91 0  €0  €0  €0  €
47 € 47 € 47 € 47 €
47 € 47 € 47 € 47 €92 0  €0  €0  €0  €
54 € 24 € 24 € 24 €
54 € 24 € 24 € 24 €
93 0  €0  €0  €0  €
5 0  €0  €0  €0  €
5 0  €0  €0  €0  €
94 27 € 27 € 27 € 27 €
0  €0  €0  €0  €
27 € 27 € 27 € 27 €
Beschreibung: Die Tarifsteigerungen der Verkehrsträger sind nicht in der 
ursprünglich vorgesehenen Höhe umgesetzt worden. Hinzu kommt, dass die 
Berechtigtenzahlen rückläufig sind. Dies ist mit der noch laufenden Umsetzung 
des grundlegenden Ratsbeschlusses vom 05.04.2006 zur Rückführung der 
Schülerfahrkosten auf die gesetzlichen Vorgaben zu erklären. Es gibt immer 
weniger „Bestandsschutzfälle“.
Reduzierung von Informationsmaterialien im Bereich der 
Bildungsberatung
Beschreibung:
 Reduzierung von Sachaufwand für Printmedien
Bürgerwirkung: Reduzierung der Auflagen, Verlängerung der 
Auflagenzeiträume, Reduzierung von Fremdsprachigkeit bei den 
Printinformationsmedien. 
Anpassung der Schülerfahrkosten an die Nutzerzahlentwicklungen und 
Tarifveränderungen
Bürgerwirkung: Keine eigene Wirkung, die über die Beschlusslage des Rates 
vom 05.04.06 hinausgeht, da der Haushalt lediglich angepasst wird.
AIM-Projektförderung 
03.02 Zentrale Leistungen für Schüler/innen und …
Beschreibung: Anteiliger Zuschuss zur Leitungsstelle im JAZ; Das JAZ ist der 
einzige Träger in Münster, der einen Zuschuss zur Finanzierung der 
Leitungsstelle unabhängig von den Maßnahmeangeboten erhält. Alle anderen 
Träger legen diese Kosten anteilig auf die Maßnahmen und jeweiligen 
Kostenträger um. Auf diesem Weg kann das JAZ ebenfalls eine 
Kostendeckung erreichen. Damit werden die sich daraus ergeben 
Wettbewerbsvorteile vermieden. 
Bürgerwirkung:
 gering
JAZ-Leitung
Beschreibung: Die Mittel zur Förderung von Projekten zur Vermeidung und 
Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit werden in 2011 einmalig um 50.000,- 
€ (ca. 16 % des Ansatze) gekürzt.
Bürgerwirkung: Reduzierung der Maßnahmen
Einsparung einer 0,5 Stelle einer/s Sozialpädagogen/in
Beschreibung: Einsparung einer 0,5 Stelle einer/s Sozialpädagogen/in im 
Bereich "Koordination Lernwerkstatt". Die Koordinierungsaufgaben für die 
Lernwerkstatt müssen künftig  von anderen Kräften innerhalb der 
schulpsychologischen Beratungsstelle wahrgenommen werden. 
Bürgerwirkung:
 Die Übernahme der Aufgaben durch andere Kräfte der 
Schulpsychologie hat eine Kapazitätsreduzierung an deren Arbeitsplätzen 
(Diagnostik, Beratung, Fortbildung, Krisenintervention usw.) zur Folge. Dies 
kann zu längeren Wartezeiten oder verspäteter Unterstützung mit negativen 
Folgen für die schulische bzw. persönliche Entwickklung der Kinder führen.
Stellenwirkung:
 Einsparung einer 0,5 Stelle einer/s Sozialpädagogen/in

V/0438/2010, Anlage 4, S. 45
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
95 0  €0  €0  €0  €
0 € 164 € 404 € 414 €
0 € 164 € 404 € 414 €
Rückführung des Schülerspezialverkehrs (Schulbusse) auf den 
gesetzlichen Standard
Beschreibung: Nach der Schülerfahrkostenverordnung ist der Schulträger 
verpflichtet, Fahrkosten zu übernehmen, sofern bestimmte 
Entfernungsvoraussetzungen vorliegen. Der Schulträger ist nur zur Übernahme 
der notwendigen Fahrkosten verpflichtet, ihm obliegt keine Beförderungspflicht. 
Im Zusammenhang mit der Rückführung der Schülerfahrkostenerstattung auf 
den gesetzlichen Stand hat der Rat der Stadt Münster im Jahr 2006 
beschlossen, dass die Schüler/innen in den Außenbereichen der Stadt, die 
keine direkte Anbindung an den ÖPNV haben, weiterhin über zusätzlich 
eingesetzte Fahrzeuge befördert werden. Hierbei handelt es sich um eine 
freiwillige Leistung. Bei der jetzt genannten Rückführung würden den 
Fahrschülern/innen in der Regel Fahrkarten für den ÖPNV zur Verfügung 
gestellt. Die Kosten hierfür sind bei der Berechnung der aufgeführten 
Einsparung bereits berücksichtigt. Die Leistungen für die Schulbusbeförderung 
wurden 2006 für 5 Jahre europaweit ausgeschrieben und vergeben. Eine 
Einstellung ist daher frühestens mit Auslaufen der Verträge (31.07.2012) 
möglich.
Bürgerwirkung:
 Mit dem Schülerspezialverkehr werden rund 430 Schüler/innen 
befördert. Für Familien in den Außenbereichen der Stadt bedeutet die hier 
genannte Rückführung je nach individueller, familiärer Situation bzw. auch 
Wohnort eine hohe Belastung.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 46
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
78 € 78 € 126 € 139 €
96 0  €0  €0  €0  €
15 € 15 € 15 € 0 €
15 € 15 € 15 € 0 €
97 0  €0  €0  €0  €
2  €2  €2  €0  €
2 € 2 € 2 € 0 €
98 0 € 0 € 25 € 55 €
0  €0  €0  €0  €
0 € 0 € 25 € 55 €
99 43 € 43 € 43 € 43 €
0  €0  €0  €0  €
43 € 43 € 43 € 43 €
100 0 € 0 € 23 € 23 €
0  €0  €0  €0  €
0 € 0 € 23 € 23 €
101 0  €0  €0  €0  €
19 € 19 € 19 € 19 €
19 
€ 19 € 19 € 19 €
Bürgerwirkung: Rückgang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, geringere 
Kursauslastung, Mindereinnahmen
Stellenwirkung: Einsparung einer 0,75 Stelle als Kommunikationsdesignerin
Beschreibung: Die Reduzierung im Angebot aufgrund der Einsparung im 
Pädagogenbereich ermöglicht die Einsparung einer 0,5 Stelle im 
Verwaltungsbereich. 
Bürgerwirkung: keine 
Stellenwirkung: 0,5 Stellen 
Einsparung von 0,5 Stellen im Verwaltungsbereich
Reduzierung von sonstigen ordentlichen Aufwendungen; hier: 
Druckkosten und Werbung
Bürgerwirkung: Reduzierung der Flyer und der Anzeigen Stadt: Rückgang der 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer - Mindereinnahmen  
Einsparung von 2 mal 0,5 Stellen im Pädagogenbereich ab 2013/2014
Beschreibung: Porto, Telefon, Mieten für Unterrichtsräume, Mitarbeiter(innen)-
Fortbildungen und Dienstreisen
Bürgerwirkung: Qualitätsabsenkung in der Erreichbarkeit und Kommunikation 
mit den Bürgern Reduzierung der Kundenorientierung
Pauschale Minderausgaben 
Beschreibung: Reduzierung der Flyer und der Anzeigen 
04.02 Volkshochschule
Reduzierung von sonstigen ordentlichen Aufwendungen; hier: 
Druckkosten und Werbung 
Bürgerwirkung: Bürger/in: Reduziertes Angebot der VHS                                      
Stadt: Rückgang der Bedeutung der VHS als kommunale 
Weiterbildungseinrichtung
WBG = Weiterbildungsgesetz
Stellenwirkung:
 Einsparung von 2 mal 0,5 Stellen im Pädagogenbereich 
vorbehaltlich des WBG ab Oktober 2013; Personalkosten abzüglich Förderung 
nach dem WBG
Beschreibung: Massive Einschnitte und Qualitätsverluste bei der Fertigung von 
Werbemedien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für (Groß)Veranstaltungen, 
Veranstaltungsreihen und Kooperationsprojekten
Einsparung einer 0,75 Stelle als Kommunikationsdesignerin
Beschreibung: Im Jahr 2013/2014 werden aufgrund der Altersfluktuation 2,5 
Pädagogenstellen einschließlich Leitung frei.  Stelleneinsparungen können nur 
durch ein reduziertes Angebot vorgenommen werden. Die 
Programmkürzungen werden ab dem Jahr Programmkürzungen werden ab 
2013 vorgenommen werden. 
Beschreibung:
 Einstellung des Druckes der Jahresprogramme
Bürgerwirkung: Bürger: keine Außendarstellung der VHS in Papierform 
(Bürger, die nicht Online sind, werden nicht mehr erreicht) Stadt: Rückgang der 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer - Mindereinnahmen

V/0438/2010, Anlage 4, S. 47
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
1 € 158 € 171 € 202 €
102 34 € 41 € 55 € 85 €
0  €0  €0  €0  €
34 € 41 € 55 € 85 €
103 0  €0  €0  €0  €
42 € 42 € 42 € 42 €
42 € 42 € 42 € 42 €
104 0  €0  €0  €0  €
75 € 75 € 75 € 75 €
75 € 75 € 75 € 75 €
Stelleneinsparungen 
Stellenwirkung: Gesamtumfang von 3,01 Stellen.
Beschreibung: In Fortsetzung der bisherigen Konsolidierungsbemühungen sind 
verwaltungsintern rund 3  weitere Stellen im Diskussionsprozess und könnten 
sukzessive umgesetzt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur 50 % 
der Personalkosten als Konsolidierungsbeitrag angerechnet werden, da 
gleichzeitig die erwirtschafteten Gebühreneinnahmen entfallen.
Bürgerwirkung:
 Um geeignete Honorarkräfte zu gewinnen, wäre eine 
Gebührenerhöhung notwendig, damit angemessene Honorare gezahlt werden 
können. Insbesondere durch das Projekt JeKi werden schon jetzt viele 
qualifizierte Lehrkräfte mit dem Angebot eines TVöD-Vertrages in Richtung 
Ruhrgebiet abgezogen. Diese adäquat zu ersetzen, gestaltet sich zunehmend 
schwieriger.
Kürzung der Zuschüsse an die eV-Musikschulen um 6%
Beschreibung:
 Im Jahre 2007 sollte der Zuschuss an die e.V. Schulen um 25% 
gekürzt werden. Dies wurde im Rahmen der Etatberatungen 2007 auf 12,5 % 
abgemildert. Für den Zeitraum der Gespräche über ein gemeinsames Dach für 
alle Musikschulen in Münster wurde diese Kürzung vorerst ausgesetzt. Dieser 
Vorschlag enthält nun eine Kürzung um 6%. 
Bürgerwirkung:
 Die Gebühren in den Stadtteilen Albachten, Nienberge, Roxel 
und Wolbeck werden voraussichtlich steigen müssen.  (Bei der Westfälischen 
Schule für Musik wurden die Gebühren im Zeitraum 2007 bis 2009 zweimal 
erhöht, um die Konsolidierungsziele zu erreichen.) 
Bürgerwirkung:
 Mehrbelastung der Eltern von Schülern und Schülerinnen. Der 
Zugang zur WSfM wird erschwert, wenn die Gebührenerhöhung nicht durch 
geänderte Ermäßigungstatbestände für bestimmte Einkommensgruppen 
abgemildert wird.
Beschreibung: 
Die Gebühren der Musikschule werden zum 01.02. 2011 um 6% 
erhöht. Eine Gebührererhöhung in einer Größenordnung von 4 % 
(ursprüngliche Planung) wird seitens der WSfM als so realistisch eingeschätzt, 
dass sie ohne größere Probleme umgesetzt werden kann. Eine weitergehende 
Gebührenerhöhung müßte von einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit so 
begleitet werden, dass angesichts der Haushaltslage das Aufrechterhalten der 
Angebote hinsichtlich Qualität, Vielseitigkeit und Nachhaltigkeit nur mit höheren 
Gebühren garantiert werden kann.
Erhöhung der Gebühren
04.03 Westf. Schule für Musik und Förderung Musiksch. 15

V/0438/2010, Anlage 4, S. 48
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
###### ###### ###### ######
105 55 € 55 € 55 € 55 €
0  €0  €0  €0  €
55 € 55 € 55 € 55 €
106 83 € 83 € 83 € 83 €
16 € 16 € 16 € 16 €
100 € 100 € 100 € 100 €
107 0 € 37 € 75 € 75 €
0  €0  €0  €0  €
0 € 37 € 75 € 75 €
04.04 Stadtbücherei und Förderung von Büchereien …
Stellenwirkung: 1 Stellen 
Beschreibung: Eine Führungskraft (Ausbildung und Medienmanagement)  wird 
eingespart.
Bürgerwirkung: Die Stadtbücherei wird nicht mehr ausbilden. Insgesamt wird 
es zu Qualitätsverlusten in der Arbeit der Stadtbücherei kommen.
Reorganisation
Beschreibung: Einsparung Stellenanteile in der Gruppe Haustechnik, der 
Zweigstelle Coerde, der Gruppe Kundenservice und der Gruppe Erwerbung
Bürgerwirkung: geringfügig
Stellenwirkung: in der Summe rund 1,3 Stelle
Absenkung von Standards
Schließung der Zweigstellen Aaseemarkt und Hansaplatz
Beschreibung: Die Zweigstelle der Stadtbücherei im Aaseemarkt ist seit 2007 
nur noch 15 Stunden in der Woche geöffnet und wird mit Unterstützung 
Freiwillger betrieben. Die Ausleihen sind seither um 40 % gesunken - Tendenz 
ist weiter sinkend, der Aufwand (Raummiete, Medienangebot, Begleitung der 
Freiwilligen) und Nutzen stehen in keinem Verhältnis mehr zueinander. 
Die Zweigstelle der Stadtbücherei am Hansaplatz ist seit 2008 nur noch 15 
Stunden in der Woche geöffnet und wird mit Unterstützung Freiwillger 
betrieben. Die Ausleihen sind seither in ähnlicher Höhe wie am Aaseemarkt 
gesunken - Tendenz ist weiter sinkend, der Aufwand (Raummiete, 
Medienangebot, Begleitung der Freiwilligen) und Nutzen stehen in keinem 
Verhältnis mehr zueinander.
Stellenwirkung:
 1,52 Stellenanteil 
Bürgerwirkung: Um ein Büchereiangebot in Anspruch nehmen zu können, 
müssen die Bürger und Bürgerinnen der Aaseestadt und des Ostviertels die 
Zentrale aufsuchen.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 49
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
108 0  €0  €0  €0  €
5 3  €0  €0  €0  €
5 3  €0  €0  €0  €
Bürgerwirkung: Die Aktualität und Attraktivität des Medienbestandes sinkt. Ab 
2010 ist der Medienetat um 50.000 € jährlich erhöht worden, um das 
Medienangebot attraktiver zu machen. Die Reduzierung sollte daher auf 2011 
beschränkt werden, damit nicht weitere Verluste bei den Gebühreneinnahmen 
entstehen.
Einjährige Reduzierung des Medienetats
Beschreibung:
 Einsparung bei den Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen (Erwerb  von Büchern und Medien)

V/0438/2010, Anlage 4, S. 50
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
40 € 40 € 40 € 40 €
109 40 € 40 € 40 € 40 €
0  €0  €0  €0  €
40 € 40 € 40 € 40 €
110 0  €0  €0  €0  €
10 € 10 € 10 € 10 €
10 € 10 € 10 € 10 €
Bürgerwirkung: voraussichtlich keine 
Schließung des Zwingers 
Beschreibung: Der Zwinger ist aufgrund des Fehlens eines Daches trotz seines 
Ruinencharakters relativ kostenintensiv in der Bauinstandhaltung. Auch das 
Kunstwerk erfordert jedes Jahr größere personelle und finanzielle 
Aufwendungen, um es für die Saison funktionstüchtig zu machen. Der Zwinger 
ist zwar Mahnmal, aber die Ablagestelle der Kränze zum Gedenken befindet 
sich an der Außenmauer des Zwingers. Wenn das Gebäude für den 
Besucherverkehr nicht mehr jedes Jahr hergerichtet werden muss, ließen sich 
mindestens 10.000 Euro sparen. Einen Käufer oder anderen Nutzer wird man 
aufgrund des baulichen Zustandes des Bauwerks aber kaum finden.
Bürgerwirkung:
 Der Zwinger ist für Besucher nicht mehr zugänglich. 
Einsparungen in der Bewirtschaftung von Haus Rüschhaus 
Beschreibung: Das Haus Rüschhaus befindet sich jeweils zu 50 % im 
Eigentum des LWL und der Stadt Münster. Die Stadt Münster hat sich seit 
1979 vertraglich verpflichtet, Haus Rüschhaus einschließlich der 
dazugehörigen Außenanlagen alleine zu unterhalten, zu betreiben und der 
Öffentlichkeit als Droste-Museum zugänglich zu machen. Diese vertragliche 
Bindung besteht bis zum 27.09.2019. 
Im Zusammenhang mit der Burg Hülshoff denkt der LWL über die Gründung 
einer Stiftung nach unter Einbeziehung der Stadt Münster. Denkbar ist daher, 
das Haus Rüschhaus in dieses Stiftungskonzept einzugliedern und die 
Überführung von Haus Rüschhaus in das Stiftungsvermögen vorzuschlagen. 
Alternativ ist auch der Verkauf von Haus Rüschhaus an den LWL denkbar oder  
eine Teilung der Kosten für Unterhaltung und Führungsbetrieb.
04.05 Stadtmuseum

V/0438/2010, Anlage 4, S. 51
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
8  €8  €8  €8  €
111 0  €0  €0  €0  €
8  €8  €8  €8  €
8  €8  €8  €8  €
Bürgerwirkung: Die wissenschaftliche und sehr angesehene Publikationsreihe 
erscheint in loser Folge seit 1898, als Neue Folge seit 1960. In der Neuen 
Folge sind bis 2007 24 Bände publiziert worden, darunter mehrere Teilbände. 
2010 erscheint mit Band 20/4 der 4. Band zur Häusergeschichte der Stadt 
Münster; das Projekt Häusergeschichte ist noch nicht abgeschlossen. Junge 
nicht etablierte Forscher, für die es ansonsten keine Publikationsplattform (z. 
B. für ihre Dissertationsschriften) gibt, verlieren die Möglichkeit, ihre Arbeiten 
zur Stadtgeschichte Münsters veröffentlichen zu können. Größere 
stadtgeschichtliche Arbeiten können nicht mehr publiziert und Interessierten 
zugänglich gemacht werden. Der Imageverlust für die Stadt Münster ist durch 
den Abbruch einer mehr als 100-jährigen Tradition erheblich.
Einstellung Publikation "Quellen und Forschungen zur Geschichte der 
Stadt Münster" 
04.06 Stadtarchiv
Beschreibung: Die Publikationsreihe „Quellen und Forschungen zur 
Geschichte der Stadt Münster“ wird eingestellt. Die Druckkosten einschließlich 
der Kosten des technischen Aufwandes im Amt für einen Band liegen 
durchschnittlich bei 8.000 €.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 52
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
8  €8  €8  €8  €
112 0  €0  €0  €0  €
8  €8  €8  €8  €
8  €8  €8  €8  €
Beschreibung: Insegesamt 4 PC-Arbeitsplätze können eingespart bzw. extern 
finanziert werden. Der mobile Arbeitsplatz der Aufsicht in dem 
Ausstellungsbereich, ersetzt den PC-Arbeitsplatz des Haustechnikers. Der 
Arbeitskreis Gedenkstätten NRW (Geschäftssitz in der Villa ten Hompel) wird 
versucht, die Kosten für diesen Arbeitsplatz über Mittel des Landes zu 
substituieren. Die Regionalgruppe "Gegen Vergessen für Demokratie" trägt 
einen Kostenanteil für einen PC-Arbeitsplatz, der dadurch der Villa nicht mehr 
angerechnet wird. Durch eine Zustiftung von Mitteln könnten im Bereich der 
polizeigeschichtlichen Forschung die Kosten eines weiteren Arbeitsplatzes 
übernommen werden.
Bürgerwirkung:
 Die Arbeitskoordinierung mit dem Haustechniker wird 
problematisch bzw. es verschlechtert sich die Auskunftsqualität in der 
Ausstellung zu Lasten der Besucher. Darüber hianus sind keine Auswirkungen 
zu erwarten. 
Einsparung von 4 PC/Arbeitsplätzen
04.08 Geschichtsort Villa ten Hompel

V/0438/2010, Anlage 4, S. 53
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
250 € 250 € 250 € 250 €
113 0  €0  €0  €0  €
200 € 200 € 200 € 200 €
200 € 200 € 200 € 200 €
114 50 € 50 € 50 € 50 €
0  €0  €0  €0  €
50 € 50 € 50 € 50 €
Bürgerwirkung: gering 
Stellenwirkung: 0,5 Stelle
Beschreibung: Wird der Lebensunterhalt von volljährigen, behinderten Kindern 
vollständig durch die Leistungen der Sozialhilfe sichergestellt und werden von 
den Eltern keine materiellen  Aufwendungen für die Kinder erbracht, kann die 
jeweilige Familienkasse nach der neusten Rechtsprechung des BFH auf 
Antrag des Sozialhilfeträgers das Kindergeld bis zur mtl. Höhe von 184 € an 
den Sozialhilfeträger auszahlen. Aufwendungen der Eltern mindern den mtl. 
Abzweigungsbetrag und sind von der Familienkasse bei der 
Ermessensentscheidung zu berücksichtigen. 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 
SGB XII
05.02 Sicherung des Lebensunterhaltes (ohne SGB II)
Bürgerwirkung: Eltern von volljährigen behinderten Kindern erhalten nur noch 
Kindergeld in der Höhe, in der sie Aufwendungen für ihre Kinder geltend 
machen können.  Die Behindertenvereine werden vorher informiert. 
Einsparung im Verwaltungsmanagement
Beschreibung: Einsparung einer 0,5 Stelle im Verwaltungsmanagement

V/0438/2010, Anlage 4, S. 54
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
289 € 352 € 358 € 358 €
115 0  €0  €0  €0  €
136 € 166 € 172 € 172 €
136 € 166 € 172 € 172 €
116 0  €0  €0  €0  €
10 € 10 € 10 € 10 €
10 € 10 € 10 € 10 €
117 41 € 75 € 75 € 75 €
0  €0  €0  €0  €
41 € 75 € 75 € 75 €
118 51 € 51 € 51 € 51 €
0  €0  €0  €0  €
51 € 51 € 51 € 51 €
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Beschreibung: Gebührenerhebung für heimaufsichtliche Tätigkeiten. Die 
Gebührenerhebung macht den Einsatz von amtsinternen Personalressourcen 
erforderlich.
Bürgerwirkung: Heimträger haben höhere Kosten, die eventuell über den 
Pflegesatz refinanziert werden. 
Reduzierung der Unterbringungskapazitäten in städt. 
Übergangseinrichtungen (ÜE) für Flüchtlinge
Reduzierung der Zuwendungen/Zuschüsse an Dritte
05.03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe
Beschreibung: Von den derzeit vorgehaltenen 671 Plätzen werden 176 zum 
01.01.2011 ersatzlos abgebaut und der Standort Warendorfer Str. 273-277 
aufgegeben. Bis Ende 2011 werden weitere 64 Plätze abgebaut und der 
Standort Manfred-von-Richthofen-Str.55/57 aufgegeben.
Bürgerwirkung:
 Die an den Standorten 1993 in Betrieb genommenen Inter-
Domus-Leichtbauhäuser sind abgängig und verursachen hohen Energie- und 
Unterhaltungsaufwand. Die dort noch untergebrachten Bewohner sollen mit 
Wohnungen versorgt bzw. in freie Kapazitäten in den noch vorhandenen ÜE 
untergebracht werden. Die Auslastungsquote der ÜE wird optimiert.
Stellenwirkung:
 Unter Berücksichtigung des Betreuungsschlüssels von ca.1 
Stelle Soz.Arb. : 230 Unterbringungsplätzen kann zum 01.01.2011 0,75 Stelle 
Soz.Arb.und zum 01.01.2012 weitere 0,25 Stelle eingespart werden.Im 
Hausmeisterbereich kann zum 01.01.2012  0,5 Stelle eingespart werden.Die 
Einsparungen bei den weiteren Aufwendungen (Sach-, Miet- und 
kalkulatorische Kosten) fallen zum größten Teil in die PG 0111 und 0112 und 
sind noch zu ermitteln. 
Beschreibung:
 Die im Zuschussbericht der Produktgruppe ausgewiesenen 
Zuschüsse an Freie Träger werden um pauschal 6% gekürzt, soweit sie nach 
den bestehenden Verträgen reduzierbar sind. Die steigenden Einsparungen 
sind auf die unterschiedlichen Laufzeiten der bestehenden Verträge 
zurückzuführen.
Bürgerwirkung:
 Mit dieser Maßnahme soll einerseits verhindert werden, dass 
Aufgabenbereiche der sozialen Sicherung komplett entfallen oder wesentlich 
reduziert werden müssen. Auf der anderen Seite ist es vertretbar, von den 
betroffenen Trägern einen Konsolidierungsbeitrag einzufordern. Es wird nicht 
erwartet, dass die Aufgabenwahrnehmung der Träger hierdurch nachhaltig 
beschränkt wird. Reduzierungen von Öffnungszeiten bzw. anderen 
Leistungsteilen, dürften aber nicht zu vermeiden sein.
Sonstige Hilfen in anderen besonderen Lebenslagen
Beschreibung:
 Wegfall der  Übernahme des Eigenanteiles bei 
kiefernorthopädischer Behandlung von Kindern im Rahmen des SGB XII
Bürgerwirkung: Nach neuester Rechtssprechung des BVerfG sind die 
Leistungen zukünftig vom Bund im Rahmen des SGB II zu übernehmen; 
Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Kinder sind nicht zu 
erwarten.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 55
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
119 50 € 50 € 50 € 50 €
0  €0  €0  €0  €
50 € 50 € 50 € 50 €
Einsparung im Verwaltungsmanagement
Beschreibung: Einsparung einer 0,5 Stelle im Verwaltungsmanagement
Bürgerwirkung: gering 
Stellenwirkung: 0,5 Stelle

V/0438/2010, Anlage 4, S. 56
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
209 € 227 € 0 € 0 €
120 22 € 22 € 0 € 0 €
0  €0  €0  €0  €
22 € 22 € 0 € 0 €
121 73 € 73 € 0 € 0 €
1  €1  €0  €0  €
74 € 74 € 0 € 0 €
122 43 € 61 € 0 € 0 €
1  €1  €0  €0  €
44 € 62 € 0 € 0 €
123 69 € 69 € 0 € 0 €
1  €1  €0  €0  €
70 € 70 € 0 € 0 €
05.05 Lastenausgleich
Stellenwirkung: 0,5
Stellenwirkung: 1
Stellenabbau (4)
Beschreibung: Vorzimmerdienst und Telefonvermittlung werden aufgegeben. 
Die sonstigen Aufgaben der Stelleninhaberin werden aufgeteilt.
Bürgerwirkung: Die telefonische Erreichbarkeit des Ausgleichsamtes und der 
Bezirksverwaltungsstelle Südost wird eingeschränkt.
Beschreibung: Am 31.08.2010 scheidet der Leiter der Abteilung 
"Rückforderungen" aus Altersgründen aus. Die Stelle wird nicht wieder besetzt. 
Die Aufteilung des Ausgleichsamtes in Abteilungen entfällt. Die Aufgaben 
werden neu zugeordnet.
Bürgerwirkung:
 Durch die Stellenreduzierung wird der Abbau der noch zu 
bearbeitenden Rückforderungsfälle verzögert.
Stellenwirkung: 1
Stellenabbau (1)
Stellenabbau (2)
Stellenabbau (3)
Beschreibung: Vorzeitiges Ausscheiden eines Sachbearbeiters aus dem Dienst 
der Stadt Münster zum 31.12.2010. Die Stelle wird nicht wieder besetzt. Die 
Aufgaben werden neu aufgeteilt.
Bürgerwirkung: Auswirkungen sollen durch intensive Einarbeitung der neu 
zuständigen Sachbearbeiter vermieden werden.
Stellenwirkung: 1
Beschreibung: Am 31.12.2010 scheidet der für die Abwicklung von 
Kriegsschadensrente und Darlehen sowie für Archivierungsarbeiten zuständige 
Sachbearbeiter aus. Die Stelle wird nicht wieder besetzt.
Bürgerwirkung: Es entfällt langjähriges Fachwissen in den Bereichen 
Kriegsschadensrente und Darlehen.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 57
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
2.080 € 2.080 € 2.080 € 2.080 €
124 30 € 30 € 30 € 30 €
0  €0  €0  €0  €
30 € 30 € 30 € 30 €
125 800 € 800 € 800 € 800 €
0  €0  €0  €0  €
800 € 800 € 800 € 800 €
126 250 € 250 € 250 € 250 €
0  €0  €0  €0  €
250 € 250 € 250 € 250 €
127 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 €
0  €0  €0  €0  €
1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 €
Bürgerwirkung: Mehrkosten für Menschen mit höherem Einkommen: Der 
Höchstbetrag erhöht sich für voraussichtlich 700 Familien mit einem 
Jahreseinkommen von 75.000 € bis 85.000 € von durchschnittlich 212 € um 
durchschnittlich 47 € auf 255 € und für voraussichtlich 350 Familien mit einem 
Jahreseinkommen von über 85.000 € von durchschnittlich 212 € um 
durchschnittlich 95 € auf 307 €.
Halbierung der Geschwisterkindbefreiung für Elternbeiträge in der 
"Offenen Ganztagsschule" (OGS) 
Halbierung der Geschwisterkindregelung für Elternbeiträge zur 
Kindertagesbetreuung 
Erweiterung der Elternbeitragstufen zur Kindertagesbetreuung 
Beschreibung:
 Die bestehenden Höchstbeiträge (bei Jahreseinkommen vom 
über 62.000 €) werden um durchschnittlich 20 % (= 47 € mtl.) für folgende 
Einkommensgruppen erhöht: von 75.000 € bis 85.000 € und über 85.000 €
Einsparung der Stellen für zwei Köchinnen in städtischen 
Kindertageseinrichtungen
Beschreibung: Die Stellen von zwei Köchinnen in städt. 
Kindertageseinrichtungen werden umgewandelt in Personalstunden für 
hauswirtschaftliche Kräfte. Das Essen für die Kinder wird wie bei allen anderen 
städt. Kindertageseinrichtungen über einen "Caterer" bezogen.
Bürgerwirkung:
 Etwas geringere Essensgeldkosten für die Kinder. Bereits in 27 
Kindertageseinrichtungen umgesetzt.
06.01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Beschreibung: Die bestehende Befreiung von Elternbeiträgen für Kinder, deren 
Geschwister bereits in anderen Kindertagesbetreuungsformen untergebracht 
sind, entfällt zur Hälfte für den Bereich der OGS; dieses gilt für alle 
Einkommensgruppen.
Bürgerwirkung:
 Mehrkosten für Geschwisterkinder in der OGS 
Beschreibung: Die Befreiuung von Elternbeiträgen für alle Geschwisterkinder in 
allen Einkommensgruppen - incl. OGSKinder - in Kindertagesbetreuung 
entfällt. Geschwisterkinder zahlen künftig den halben Elternbeitrag.
Bürgerwirkung: Mehrkosten für alle Geschwisterkinder in der 
Kindertagesbetreuung.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 58
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
275 € 275 € 335 € 335 €
128 0  €0  €0  €0  €
275 € 275 € 275 € 275 €
275 € 275 € 275 € 275 €
129 0  €0  €0  €0  €
0 € 0 € 60 € 60 €
0 € 0 € 60 € 60 €
Anpassung der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit an 
strukturelle Entwicklungen
Beschreibung: In Abhängigkeit von der demografischen Entwicklung und zu 
erwartenden strukturellen Veränderungen im Bereich der Einrichtungen der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie ihrer Träger können die bestehenden 
Angebote perspektivisch zurückgefahren werden. Ab dem Jahr 2013 ist davon 
auszugehen, dass Angebote im Umfang von ca. 2 Personalstellen abgebaut 
werden können.
Bürgerwirkung:
 Der Standard kann unverändert gehalten werden, da die 
Anpassung der Angebotsstruktur die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt.
Reduzierung des sogenannten Förder- und Innovationsbudget für offene 
Ganztagsschulen (OGS)
Beschreibung: Offenen Ganztagsschulen stehen zum einen zur Stärkung in 
besonderen Belastungssituationen, zur gezielten Förderung von Kindern und 
damit zum Ausgleich sozialer und individueller Bedürfnisse ein Förderbudget 
zur Verfügung. Des Weiteren wird mit dem Innovationsbudget das Ziel verfolgt, 
langfristig die Schullandschaft mit kommunalen Mitteln kontinuierlich zu 
verbessern, die pädagogische Verantwortung und Leistungsfähigkeit zu 
stärken und die Kooperation unterschiedlicher Akteure weiter zu entwickeln. 
Ohne die Ziele des Förderbudgets zu ändern, soll im Bereich des 
Innovationsbudgets eine Anpassung vorgenommen werden.
Bürgerwirkung:
 Ein Reduzierung wird es den offenen Ganztagsschulen 
erschweren, bestimmte Projekte mit dem Ziel der Stärkung der 
Leistungsfähigkeit der Einzelschule zu finanzieren, so dass auch 
Kooperationen mit anderen Akteuren im Umfeld der Schule nicht mehr in dem 
erforderlichen Umfang geschlossen werden können. Innovationsprojekte 
müssen mehr in die reguläre Betreuungsaufgabe integriert werden, so dass die 
Anforderungen an die Beschäftigten steigen und der Erhalt der 
Betreuungsqualität insgesamt erschwert wird.
06.02 Kinder- und Jugendarbeit

V/0438/2010, Anlage 4, S. 59
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
150 € 250 € 250 € 250 €
130 0  €0  €0  €0  €
150 € 250 € 250 € 250 €
150 € 250 € 250 € 250 €
Umbau der teilstationären Hilfen zur Erziehung, hier: Heilpäd. Horte und 
Heilpäd. Tagesgruppen 
Beschreibung: IST-Situation: Heilpäd.Horte = 34 Plätze (CV = 24, EB Süd = 
10), Heilpäd.Tagesgruppen = 62 Plätze (DW = 42, Kinderheim St. Mauritz = 
20). Verlagerung der Betreuungsangebote an und in die Nähe von 
Schulstandorten (OGTS, Förderhorte), frühzeitige Hilfe reduziert 
kostenintensive Betreuung.
Bürgerwirkung:
 Reduzierung der Platzzahlen in Horten und Tagesgruppen 
(bisherige Standorte in Mitte, Coerde, Gremmendorf, Kinderhaus und Roxel) 
zugunsten wohnortnaher Standorte an Schulen, positive Auswirkungen auf die 
Familien und Kinder durch integrative Lösungen.
06.05 Erzieherische und wirtsch. Hilfen für Familien

V/0438/2010, Anlage 4, S. 60
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
124 € 157 € 207 € 207 €
131 0 € 0 € 49 € 49 €
0  €0  €0  €0  €
0 € 0 € 49 € 49 €
132 0 € 33 € 33 € 33 €
0  €0  €0  €0  €
0 € 33 € 33 € 33 €
133 33 € 33 € 33 € 33 €
2  €2  €2  €2  €
35 € 35 € 35 € 35 €
134 0  €0  €0  €0  €
4  €4  €4  €4  €
4  €4  €4  €4  €
135 23 € 23 € 23 € 23 €
0  €0  €0  €0  €
23 € 23 € 23 € 23 €
Beschreibung: Wegfall der klinischen Prüfungen (Aufgabe ist entfallen); 
zusätzlich Standardreduzierung bei der Überwachung des Einzelhandels mit 
frei verkäuflichen Arzneimitteln, Apothekenaufsicht, Betäubungsmitteln und des 
Verkehrs mit Gefahrenstoffen (Pflichtaufgabe)
Bürgerwirkung:
 reduzierte Erfüllung von Pflichtaufgaben und dadurch 
Verringerung der Sicherheit beim Umgang mit Arzneimitteln und 
Gefahrenstoffen sowie Betäubungsmitteln 
Stellenwirkung: 0,5 Stelle
07.01 Gesundheitsdienste
Reduzierung der Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung 
Reduzierung der zahnärztlichen Untersuchungen an Grundschulen
Neuausrichtung der Prävention bei AIDS und anderen sexuell 
übertragbaren Krankheiten
Reduzierung bei der Arzneimittelüberwachung  
Standardreduzierung bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) 
Münster
Beschreibung: Die Gesundheitskonferenz bearbeitet zukünftig nur noch ein 
Jahresthema und wird auch nur noch einmal jährlich zusammen gerufen. 
Bürgerwirkung:
 Die Arbeit der Arbeitskreise der Gesundheitskonferenz 
reduziert sich deutlich; es gibt weniger Handlungsempfehlungen. Die 
Koordination und Kooperation zwischen den Schnittstellen der 
gesundheitlichen Institutionen nimmt ab.
Beschreibung:
 Reduzierung der Besichtigungsintervalle bei Einrichtungen und 
Anlagen erheblich unter das rechtlich vorgegebene Maß bzw. bei Bedarf (z.B. 
bei der Besichtigung der Trinkwasseranlagen) 
Bürgerwirkung: Gefahr der Verschlechterung der Hygiene in den zu 
überwachenden Einrichtungen und Anlagen und damit steigende 
Infektionsgefahr mit entsprechenden gesundheitlichen Folgen. Mit der 
Stellenstreichung wären Einnahmeverluste (Gebühren) verbunden.
Stellenwirkung:
 0,5 Stelle
Stellenwirkung: 0,6 Stelle
Beschreibung: Reduzierung der bisher jährlichen und flächendeckenden 
zahnärztlichen Untersuchung an allen Grundschulen auf einen 2-Jahres-
Untersuchungszyklus
Bürgerwirkung: Geringerer Grad der Erkennung von unbehandelter Karies 
sowie Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen mit den entsprechenden 
gesundheitlichen Folgen (z.B. vorzeitige Zahnverluste, deutliche Schäden an 
bleibenden Zähnen, Sprechstörungen) und Folgekosten im 
Gesundheitswesen.
Stellenwirkung:
 (Kürzung von Honorarmitteln)
Stellenwirkung: 0,5 Stelle
Beschreibung: Das Gesundheitsamt beschränkt sich auf den Infektionsschutz, 
die HIV-Testung und die Koordination der Prävention und Vorsorge in Münster. 
Mit der Aidshilfe Münster e.V. und anderen Trägern wird eine Leistungsvereinb. 
zu der HIV-STD-Primärprävention und insb. zielgruppenspez. Präv. 
abgeschlossen.
Bürgerwirkung:
 Die Anzahl der Beratungen wird um 50% reduziert. 
Aufsuchende Hilfen und Beratungen für besonders gefährtete Zielgruppen z.B. 
Prostiuierte können nicht angeboten werden.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 61
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
136 0  €0  €0  €0  €
15 € 15 € 15 € 15 €
15 € 15 € 15 € 15 €
137 0  €0  €0  €0  €
48 € 48 € 48 € 48 €
48 € 48 € 48 € 48 €
Reduzierung der Zuschüsse an Freie Träger um pauschal 6% 
Beschreibung: Reduzierung/Halbierung der durch Honorarkräfte im Rahmen 
der sog. "Sprachheilambulanz" in Kindertageseinrichtungen wahrgenommenen 
Diagnostik und Förderung sprachauffälliger bzw. sprachbehinderter 
Vorschulkinder, welche das Regelsystem nicht erreicht (freiwillige Aufgabe)
Bürgerwirkung:
 Reduzierung eines sozialkompensatorischen  Diagnostik- und 
Behandlungsangebotes; negative Auswirkungen auf das schulische Lernen 
und die Persönlichkeitsentwicklung der betroffenen Kinder mit allen sozialen 
Folgen und Folgekosten. 
Stellenwirkung:
 (Kürzung von Honorarmitteln)
Reduzierung der Sprachheilambulanz
Beschreibung: Die im Zuschussbericht der Produktgruppe 
"Gesundheitsdienste" ausgewiesenen Zuschüsse an Freie Träger werden um 
pauschal 6% gekürzt. 
Bürgerwirkung:
 Entsprechende Reduzierung der Leistungen durch die 
geförderten Freien Träger (und dabei z.B. Reduzierung des komplementären 
Hilfeangebots im sozialpsychiatrischen Bereich und dadurch Mehrarbeit für den 
Sozialpsychiatrischen Dienst).

V/0438/2010, Anlage 4, S. 62
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
213 € 207 € 205 € 205 €
138 0  €0  €0  €0  €
213 € 207 € 205 € 205 €
213 € 207 € 205 € 205 €
08.01 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
Beschreibung: Der Sammeltopf für konsumtive und investive Ausgaben für Neu-
und Ausbau sowie Sanierung von Sportstätten in städtischer und 
vereinseigener Trägerschaft wird reduziert. 
Bürgerwirkung: Deutlich längere Nutzungszeit von reparaturbedürftigen 
Sportstätten unter der Voraussetzung, dass Verkehrssicherheit gegeben ist. 
Geringere Neubautätigkeit.Vermehrter Verwaltungsaufwand durch 
Nutzungsverlagerung. Negative Beeinflussung des Trainings- und 
Wettkampfbetriebes. Defizite in der Bedarfsdeckung gegenüber Vereinen, 
Schulen und sonstigen Nutzergruppen (z. B. Kindergärten und freie 
Sportgruppen).
Reduzierung des 2 Mio.-Topf

V/0438/2010, Anlage 4, S. 63
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
31 € 95 € 134 € 134 €
139 0  €0  €0  €0  €
5  €5  €5  €5  €
5  €5  €5  €5  €
140 0  €0  €0  €0  €
3  €3  €3  €3  €
3  €3  €3  €3  €
141 0  €0  €0  €0  €
3  €3  €3  €3  €
3  €3  €3  €3  €
142 0 € 28 € 48 € 48 €
0  €0  €0  €0  €
0 € 28 € 48 € 48 €
143 0 € 37 € 55 € 55 €
0  €0  €0  €0  €
0 € 37 € 55 € 55 €
144 20 € 20 € 20 € 20 €
0  €0  €0  €0  €
20 € 20 € 20 € 20 €
Flächennutzungsplanung; Wegfall des Budgets für geringfügige externe 
Planungskosten, Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung: Der Ansatz dient zur allg. Verfügung für die Beauftragung 
geringfügiger externer Leistungen (Öffentlichkeitsarbeit).
Bürgerwirkung: Die Leistungen werden gekürzt, sofern sie nicht intern erbracht 
werden können. Geringe Wirkung auf die Bürgerschaft.
Beschreibung: Wegfall einer Technikerstelle (techn. Zeichner)
Bürgerwirkung: Keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Bürgerschaft. Der 
Stellenwegfall soll durch innere organisatorische Maßnahmen 
(abteilungsübergreifender Technikereinsatz bei Engpässen) erfolgen.
Stellenwirkung: 0,5 Stelle 
Beschreibung: Wegfall zentraler Unterstützungsleistungen sowie der internen 
Sekretariatsvertretung
Stellenwirkung: 1,0 Stelle, Vollzug mit Beginn der Freistellungsphase im 
Rahmen des laufenden Altersteilzeitmodells
Vorbereitende Planung, FNP-Änderungen, Rahmenplanung, 
Stadterneuerung
Bürgerwirkung: Keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Bürger. 
Verrieselung der Lasten auf die Abteilungen hinsichtlich der internen 
Serviceleistungen. Eine Vertretungsregelung im Sekretariat sollte über die 
Amtsgrenzen hinaus (Vorzimmer III/1, 63) organisiert werden.
Reduzierung der verwaltungsinternen Serviceaufgaben
09.01 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung
Bürgerwirkung: Durch ausschließliche online-Bereitstellung werden Teile der 
Bevölkerung von der unmittelbaren Information abgeschnitten
Wegfall der Druckkosten für den "Bericht zur Bürgerumfrage"
Beschreibung: Der "Bericht zur Bürgerumfrage" wird künftig nicht mehr als print-
Medium herausgegeben, sondern nur noch als pdf-Datei online.
Raumordnung, Nachbargemeindliche Abstimmung, Vorbereitende 
Planung, FNP-Änderungen
Beschreibung: Erarbeitung von Stellungnahmen zu Bauleitplänen der 
Nachbargemeinden; Standortuntersuchungen
Bürgerwirkung: Wegfall der Aufgabe hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf 
die Bürgerschaft, sondern es wären als Kunden eigene Ämter und 
insbesondere die Nachbargemeinden betroffen, weil die Erarbeitungsprozesse 
länger dauern werden.
Stellenwirkung:
 0,4 Stellenanteil, Vollzug mit Renteneintritt des 
Stelleninhabersin 05/2012
Beschreibung: Grundsätzlich nur noch schwarz-weiß-Druck
Bürgerwirkung: Grafikeinbußen
Reduzierung der Druckkosten für verwaltungsinterne Drucksachen inkl. 
Vorlagen

V/0438/2010, Anlage 4, S. 64
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
93 € 237 € 248 € 293 €
145 0  €0  €0  €0  €
25 € 25 € 25 € 25 €
25 € 25 € 25 € 25 €
146 0 € 44 € 44 € 44 €
0  €2  €2  €2  €
0 € 46 € 46 € 46 €
147 0 € 44 € 44 € 44 €
0  €2  €2  €2  €
0 € 46 € 46 € 46 €
Stellenwirkung: 1,0 Stelle, Einsparung mit Beginn der Freistellungsphase der 
ATZ
Vermessungstechnischer Außendienst (tlw. gesetzliche Aufgabe)
09.02 Vermessung, Kataster und Geoinformation
Beschreibung: Das Programm SICAD wird in den nächsten Jahren durch eine 
neue Software ersetzt. Die notwendige Beschaffung sowie die 
Softwarepflegeverträge erfolgen durch die citeq. Daher können im Jahr 2010 
verschiedene Komponenten aus den bestehenden Pflegeverträgen gekündigt 
werden, so dass sich bei Amt 62 bei den Sachkosten ab 2011 dauerhaft die 
ausgewiesene Reduzierung ergibt.
Bürgerwirkung:
 In Zukunft müssen die Softwarepflegeverträge von der citeq 
abgeschlossen und finanziert werden. Keine Auswirkungen auf den Bürger
Reduzierung der Sachkosten
Beschreibung: Weitere Reduzierung der Personalstärke der 
Vermessungstrupps durch Einsparung einer Messgehilfenstelle.
Bürgerwirkung: Die Reduzierung wirkt sich durch die fortschreitende 
Technisierung im vermessungstechnischen Außendienst nicht unmittelbar aus. 
Allerdings werden mehr Messtrupps nur noch mit einem Messgehilfen 
ausgestattet sein, wodurch Vermessungen im Straßenraum wegen 
Sicherungsarbeiten (zusätzlicher Personalbedarf) und aufwändigen 
Abstimmungen schwieriger werden und nicht immer termingerecht 
abgeschlossen werden können.
Beschreibung:
 Einsparung einer Sachbearbeiterstelle (Erfassung und 
Auswertung von Kaufverträgen, Textverarbeitung, Aufgaben der 
Bürokommunikation). 
Bürgerwirkung: Die Ersterfassung der Kaufverträge muss auf andere Stellen 
verlagert werden mit der Folge, dass die Auswertequote für Kaufverträge 
reduziert werden muss. Dies hat zur Folge, dass weniger brauchbare 
Vergleichsdaten für diverse notwendige Auswertungen des 
Gutachterausschusses zur Verfügung stehen und damit die Qualität der 
Ergebnisse des Gutachterausschusses leiden wird. Der Bürger wird dies wenn 
überhaupt erst mit Verzögerung spüren. Weitere Aufgaben wie Schreibarbeiten 
können intern verlagert werden bzw. durch geänderte Arbeitsweisen 
kompensiert werden.
Stellenwirkung:
 1,0 Stelle, Einsparung mit Beginn der Freistellungsphase der 
ATZ
Gutachterausschuss (gesetzliche Aufgabe)

V/0438/2010, Anlage 4, S. 65
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
148 0 € 51 € 61 € 61 €
0  €2  €2  €2  €
0 € 53 € 63 € 63 €
149 66 € 66 € 66 € 66 €
2  €2  €2  €2  €
68 € 68 € 68 € 68 €
150 0 € 0 € 0 € 44 €
0  €0  €0  €2  €
0 € 0 € 0 € 46 €
Gebäudeeinmessung (gesetzliche Aufgabe)
Stellenwirkung: 1,0 Stelle, Einsparung mit Beginn der Freistellungsphase der 
ATZ
Bürgerwirkung: Die Personalbemessung im Bereich der 
Gebäudeeinmessungsüberwachung wurde zum Abbau von Rückständen in 
den letzten Jahren aufgestockt. Nach derzeitiger Planung sind die Rückstände 
mit dem Weggang des Stelleninhabers zum 01.03.2012 weitgehend abgebaut, 
so dass bei Beginn der Maßnahme ab diesem Zeitpunkt keine Auswirkungen 
zu erwarten sind. Die Führungsaufgaben gehen auf den Fachstellenleiter über. 
Bei Vorziehen der Einsparung auf 2011 muss die Gesamtmaßnahme weiter 
gestreckt werden, so dass Auswirkungen auf die Aktualität des 
Katasternachweises in Bezug auf Vollständigkeit des Gebäudenachweises 
hingenommen werden müssen. Keine unmittelbaren Auswirkungen auf den 
Bürger.
Vermessungstechnischer Außendienst (tlw. gesetzliche Aufgabe)
Beschreibung:
 Weitere Reduzierung der Personalstärke der 
Vermessungstrupps durch Einsparung einer Messgehilfenstelle (siehe auch 
Maßnahme Nr. 161)
Stellenwirkung:
 1,0 Stelle mit Zurruhesetzung des Stelleninhabers
Bürgerwirkung: Die Reduzierung wirkt sich durch die fortschreitende 
Technisierung im vermessungstechnischen Außendienst nicht unmittelbar aus. 
Allerdings werden mehr Messtrupps nur noch mit einem Messgehilfen 
ausgestattet sein, wodurch Vermessungen im Straßenraum wegen 
Sicherungsarbeiten (zusätzlicher Personalbedarf) und aufwändigen 
Abstimmungen schwieriger werden und nicht immer termingerecht 
abgeschlossen werden können. Durch diese weitere Reduzierung von 
Messgehilfen ist bei Realisierung dieser Maßnahme eine Teilnahme der 
Messgehilfen am Winterdienst wegen der hohen zeitlichen Belastung nicht 
mehr möglich.
Umstellung der fachlichen Organisation
Beschreibung:
 Reduzierung der Anzahl der Fachstellen im Amt von 10 auf 9 
und Einsparung einer Fachstellenleiterstelle
Bürgerwirkung: Mit dem Weggang des Fachstellenleiters der Fachstelle 
Neuvermessung zum 01.04.2013 sollen einige fachliche Aufgaben neu 
organisiert werden mit dem Ziel, die Anzahl der Fachstellen im Amt von bisher 
10 auf dann 9 zu reduzieren und dadurch eine Fachstellenleiterstelle 
einzusparen. Auswirkungen sind zu erwarten durch die höhere Belastung der 
Führungskräfte, die zusätzliches Personal und Aufgaben übernehmen müssen. 
Dies hat u.U. einen höheren Stellenwert zur Folge. Auf den Bürger wirkt sich 
dies nicht aus.
Stellenwirkung:
 1,0 Stelle 
Beschreibung: Einsparung der 1.Sachbearbeiterstelle für den Bereich 
Katasterauskunft und Gebäudeeinmessungsüberwachung.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 66
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
216 € 216 € 216 € 216 €
151 76 € 76 € 76 € 76 €
2  €2  €2  €2  €
78 € 78 € 78 € 78 €
152 48 € 48 € 48 € 48 €
0  €0  €0  €0  €
48 € 48 € 48 € 48 €
153 70 € 70 € 70 € 70 €
0  €0  €0  €0  €
70 € 70 € 70 € 70 €
154 20 € 20 € 20 € 20 €
0  €0  €0  €0  €
20 € 20 € 20 € 20 €
Organisatorische Änderung
Bürgerwirkung: längere Verfahrensdauer bei Anträgen, die planungsrechtlich 
nach § 35 BauGB zu beurteilen sind sowie Wegfall von 
Beratungsmöglichkeiten
Stellenwirkung: 1,0 Stelle, SB Außenbereich
10.01 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung
Beschreibung: Änderung der Aufgabenverteilung im Sachgebiet Außenbereich
Bürgerwirkung: gering, da nicht alle Bürger betroffen sind, sondern nur 
diejenigen, die eine Ordnungswidigkeit begangen haben.
Bürgerwirkung: gering, da Akteneinsicht in der Regel durch Architekten, 
Sachverständige und Gutachter erfolgt und dieser Aufwand in den 
entsprechenden Verträgen enthalten ist. Erforderlich ist eine Ergänzung der 
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster.
Weitere Intensivierung der Bauüberwachung 
Beschreibung:
 Durch intensivere Bauüberwachung sollen Fehlentwicklungen 
beim Baufortschritt frühzeitig erkannt und Gefahrensituationen sowie 
Nachbarbeschwerden vermieden werden.  Pro Sachbearbeiter (Ingenieur) ist 
mit einem zusätzlichen Erlös von 5.000 € zu rechnen.
Bürgerwirkung:
 gering: Im Gegenzug können Beratungsleistungen außerhalb 
von Verfahren entfallen, die bisher kostenlos erbracht wurden 
Gebühr für Akteneinsicht
Beschreibung: Einsichtnahme in Bauakten/Statikakten des Aktenarchivs des 
Bauordnungsamtes (ca. 1.900 Einsichtnahmen, geplante Gebühr 25 € pro 
Einsichtnahme)
Intensivierung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Beschreibung: Durch die intensivere Bauüberwachung ist zu erwarten, dass 
weitere Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften bekannt werden. Diese sind 
im Hinblick auf die negative Vorbildwirkung sowie aus 
Gleichbehandlungsgründen zu ahnden. Mit der Verhängung zusätzlicher 
Bußgelder ist zu rechnen.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 67
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
25 € 25 € 25 € 25 €
155 0  €0  €0  €0  €
25 € 25 € 25 € 25 €
25 € 25 € 25 € 25 €
Beschreibung: Die Gewährung kommunaler Fördermittel für Maßnahmen an 
Baudenkmälern von privaten Denkmaleigentümern wird reduziert.
Bürgerwirkung: unmittelbar
Reduzierung der Pauschalmittelförderung an private Denkmaleigentümer
10.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege

V/0438/2010, Anlage 4, S. 68
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
120 € 120 € 120 € 120 €
156 0  €0  €0  €0  €
100 € 100 € 100 € 100 €
100 € 100 € 100 € 100 €
157 12 € 12 € 12 € 12 €
0  €0  €0  €0  €
12 € 12 € 12 € 12 €
158 8  €8  €8  €8  €
0  €0  €0  €0  €
8  €8  €8  €8  €
Beschreibung: Die freiwillige Leistung "Förderprogramm Altbausanierung" wird 
eingestellt.
Bürgerwirkung: Die Hauseigentümer/innen erhalten keine städt. Zuschüsse für 
die energetische Sanierung ihrer Gebäude. Das Erreichen des städtischen 
Ziels bis 2020 40 % Co 2 einzusparen, wird beeinträchtigt.
Steigerung der Erträge bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren
Einsparung von Zuschüssen an übrigen Bereiche
10.03 Wohnen
Beschreibung: Im Rahmen der Mietwohnraumförderung werden statt 0,4 % der 
Fördersumme an Gebühren künftig 0,5 % erhoben
Bürgerwirkung: Die Investoren zahlen eine höhere Verwaltungsgebühr, die 
aber vertretbar erscheint.
Beschreibung: Im Rahmen der Eigenheimförderung werden bei Modell B statt 
500 € Gebühr pro Bewilligung künftig 650 € erhoben
Bürgerwirkung: Bestimmte Bauherren zahlen eine höhere Verwaltungsgebühr, 
die aber vertretbar erscheint. 
Steigerung der Erträge bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren

V/0438/2010, Anlage 4, S. 69
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
1.370 € 1.370 € 1.370 € 1.270 €
159 0  €0  €0  €0  €
70 € 70 € 70 € 70 €
70 € 70 € 70 € 70 €
160 0  €0  €0  €0  €
300 € 300 € 300 € 300 €
300 € 300 € 300 € 300 €161 0  €0  €0  €0  €
150 € 150 € 150 € 150 €
150 € 150 € 150 € 150 €
162 0  €0  €0  €0  €
100 € 100 € 100 € 0 €
100 € 100 € 100 € 0 €
163 0  €0  €0  €0  €
0  €0  €0  €0  €
0  €0  €0  €0  €
164 750 € 750 € 750 € 750 €
0  €0  €0  €0  €
750 € 750 € 750 € 750 €
Beschreibung: Anhebung der Gebühren für Parkscheinautomaten und 
Parkuhren in der Zone I von derzeit 1,20 € auf 1,50 € und in der Zone II von 
0,50 € auf 1,00 € je Stunde.
Bürgerwirkung: Höhere Belastung der Bürger/innen
Beschreibung: Die Maßnahmen werden um 100.000 € auf 300.000 € jährlich 
reduziert.
Bürgerwirkung: Gegebenenfalls wird auf die Reduzierung der Unfallzahlen 
verzichtet.
Reduzierung der Maßnahmen aus der Ordnungspartnerschaft 
Verkehrsunfallprävention
Reduzierung bei der baulichen Unterhaltung und Instandsetzung der 
Straßen
Beschreibung: Das Tiefbauamt verwaltet für die Bürgerinnen und Bürger deren 
Vermögen an Verkehrsflächen und -anlagen in der Höhe von knapp 700 Mio. 
Euro. In den Jahren 2011 bis 2013 sind die dafür veranschlagten 
Haushaltsmittel bereits um 1 Mio. Euro reduziert worden. Diese Reduzierung 
wird in 2014 fortgesetzt. Da der Betrag bereits in den Finanzeckwerten 
berücksichtigt wurde, wird er hier nicht gesondert ausgewiesen.  
Bürgerwirkung:
 Eine Reduzierung der Unterhaltungsmittel hat Auswirkungen 
auf erforderliche Investitionen. Wie die Gemeindeprüfungsanstalt 2009 dem 
Tiefbauamt bestätigte, werden die Haushaltsmittel optimal zur Verlängerung 
der Lebenszeit der Straßen eingesetzt. Ein Verzicht hierauf würde die Straßen 
soweit schädigen, dass nur noch die mindestens fünfmal teurere 
Grunderneuerung nach einer wesentlich verkürzten Lebensdauer technisch 
möglich ist.
Beschreibung:
 Verzicht auf alle Um- und Ausbaumaßnahmen, die nicht  aus 
dem Programm "Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention" finanziert 
werden, wie z.B. Marktplatz Wolbeck, Petronillaplatz, Metzer Platz.
Bürgerwirkung: Verzicht auf eine Aufwertung des Stadtbildes
Verzicht auf "kleinere Um- und Ausbaumaßnahmen"
Beschreibung: Das Programm kann eingeschränkt werden, da die 
Bushaltestellen auch so funktionsfähig sind. Reduzierung des Ansatzes von 
700.000 € auf 400.000 €. Für die Maßnahmen gibt es 75 - 80 % Zuwendungen. 
Daher müssen gleichzeitig die Erträge um 240.000 € gekürzt werden.
Bürgerwirkung: Widerspricht den Anforderungen an eine immer älter werdende 
Gesellschaft und verhindert die Inklusion von Menschen mit 
Mobilitätseinschränkungen.
Barrierefreier Umbau von Haltestellen
Gehwegabsenkungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Erhöhung der Parkgebühren für Parkscheinautomaten
Beschreibung: Das Programm kann auf ein Minimum beschränkt werden, da 
die Absenkungen nicht zwingend erforderlich sind. Reduzierung des Ansatzes 
von 100.000 € auf 30.000 €.
Bürgerwirkung: Widerspricht den Anforderungen an eine immer älter werdende 
Gesellschaft und verhindert die Inklusion von Menschen mit 
Mobilitätseinschränkungen.
12.01 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen

V/0438/2010, Anlage 4, S. 70
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
65 € 65 € 65 € 65 €
165 0  €0  €0  €0  €
36 € 36 € 36 € 36 €
36 € 36 € 36 € 36 €
166 0  €0  €0  €0  €
24 € 24 € 24 € 24 €
24 € 24 € 24 € 24 €
167 0  €0  €0  €0  €
5  €5  €5  €5  €
5  €5  €5  €5  €
Verkehrsentwicklungsplanung: Betriebskostenzuschusses für den 
Regional-Schnellbus S 75
Beschreibung: Verzicht auf die Erhebung von "Echtzähldaten"; Reduzierung 
des Ansatzes für Abrufkräfte um 20 %.
Bürgerwirkung: Mittelbare Auswirkungen auf die Bürgerschaft: Der Verzicht auf 
"Echtzähldaten" führt zu einer unzureichenden Kalibrierungsgrundlage für das 
MS-Verkehrsmodell, wodurch die Überprüfbarkeit von 
Leistungsfähigkeitsberechnungen von Straßen erschwert werden kann.
Verkehrserhebungen: "Echtzähldaten"
Beschreibung:
 Einstellung des Betriebskostenzuschusses.
Bürgerwirkung: Einstellung des Betriebskostenzuschusses kann - je nach 
Reaktion des Betreibers - Auswirkungen in der Bedienungsqualität haben. Es 
ist darauf hinzuweisen, dass keine andere Regional-Schnellbuslinie einen 
Betriebskostenzuschuss erhält; insofern ist Bereinigung auch unter 
Gleichbehandlungsaspekten sinnvoll.
12.02 Verkehrsplanung
Beschreibung: Keine Übernahme des Verlustausgleichs von der Westfalenfleiß 
GmbH zur Vorhaltung für Reisebusparkkontingente auf dem Hindenburgplatz 
im Vorweihnachtsverkehr.
Bürgerwirkung:
 Erhöhter Parksuchverkehr. Kompensation allenfalls über 
Erhöhung Reisebusparkgebühren möglich.
Verkehrsentwicklungsplanung: Reisebusparken Hindenburgplatz

V/0438/2010, Anlage 4, S. 71
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
195 € 392 € 395 € 395 €
168 0  €0  €0  €0  €
32 € 63 € 63 € 63 €
32 € 63 € 63 € 63 €
169 0  €0  €0  €0  €
77 € 158 € 161 € 161 €
77 € 158 € 161 € 161 €
170 0  €0  €0  €0  €
21 € 42 € 42 € 42 €
21 € 42 € 42 € 42 €
171 0  €0  €0  €0  €
65 € 130 € 130 € 130 €
65 € 130 € 130 € 130 €
Beschreibung:
 Umwandlung von ca. 28 ha öffentlichen Grünflächen in 
Brachflächen durch Entfernung von Freizeiteinrichtungen, Aufgabe von 
Wegen, Verlängerung der Pflegeintervalle, dadurch Ersparnis von 0,55 €/m² 
Pflegekosten. Da zunächst festgelegt werden muss, welche Grünflächen zu 
schließen sind, kann in 2011 die Gesamtsumme noch nicht realisiert werden. 
Der Rückbau würde Investitionen in noch nicht bezifferbarer Höhe erfordern. 
Bürgerwirkung:
 Die Fläche von 28 ha entspräche beispielsweise den Flächen 
der Grünanlagen Duesbergpark, Sternbuschpark, Hörsterfriedhof, öffentl. Grün 
Gievenbachtal und Park Sentmaring. Der Freizeit- und Erlebniswert für die 
Bevölkerung wird verringert, optische Qualitätseinbußen, Auswirkungen auf 
benachbarte Wohnbereiche durch Laubfall und Wildwuchs. 
Umwandlung von öffentlichen Grünflächen in Brachflächen
Reduzierung des Pflege- und Unterhaltungsstandards auf den 
Sportflächen
Beschreibung:
 Rückbau von 20 Spielplätzen in öffentlichen Grünanlagen, 
dadurch Ersparnis von Unterhaltungskosten in Höhe von 1,71 €/m². Da 
zunächst festgelegt werden muss, welche Spielplätze zu schließen sind, kann 
in 2011 die Gesamtsumme noch nicht realisiert werden. Der Rückbau würde 
Investitionen in noch nicht bezifferbarer Höhe erfordern. 
Beschreibung:
 Weitere Reduzierung des Pflege- und Unterhaltungsstandards 
auf den Sportflächen durch Verlängerung der Reinigungs- und Pflegeintervalle
Bürgerwirkung: Einbußen bei der Nutzung von Sportanlagen durch stärkere 
Reduzierung der Ausstattung.
Reduzierung des Maßnahmenprogramms in den Grünflächen 
Beschreibung: Reduzierung des Maßnahmenprogramms für 
Instandsetzungsarbeiten in den Grünflächen unter Beibehaltung der 
Verkehrssicherheit
Bürgerwirkung: Wege in Grünanlagen und Wanderwege werden nur noch 
geflickt, dadurch erhebliche Einschränkungen in der Nutzung, auf Dauer 
Substanzverlust der Anlagen.
Bürgerwirkung: Vermehrt müssen längere Wege zu den Spielangeboten in 
Kauf genommen werden. Es können Defizite bei der Bedarfsdeckung mit KSP 
entstehen.
Reduzierung des Spielflächenangebotes
13.01 Grün- und Freiflächen

V/0438/2010, Anlage 4, S. 72
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
83 € 83 € 82 € 82 €
172 9  €9  €9  €9  €
0  €0  €0  €0  €
9  €9  €9  €9  €
173 0  €0  €0  €0  €
64 € 64 € 63 € 63 €
64 € 64 € 63 € 63 €
174 0  €0  €0  €0  €
10 € 10 € 10 € 10 €
10 € 10 € 10 € 10 €
Beschreibung:
 Reduzierung der Förderung Dritter (z.B. NABU, 
Naturschutzstation), die im Bereich des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege mit Eigenengagement tätig sind.
Bürgerwirkung: Einschränkung der Unterstützung des bürgerschaftlichen 
Engagements im Naturschutz. Einstellen von Projekten wie z.B. 
Insektenschutz, Laubfroschschutz und Streuobstwiesenförderung.
Beschreibung: Einstellen der monatlichen Überwachung des Hiltruper Sees: 
Blaualgen- und Pflanzenwachstum, Nährstoffe. Eine rechtliche Verpflichtung 
für die Überwachung besteht nicht. Alternativ könnte die Übernahme der 
Überwachungskosten durch die Stadtwerke Münster (Trinkwassergewinnung) 
geprüft werden. 
Bürgerwirkung:
 keine Informationen gegenüber der Öffentlichkeit und der 
Nutzer über den Zustand des Sees, fehlende Datengrundlage zur 
Seesanierung, möglicherweise Einschränkung für den Segelbetrieb
Uberwachung des Hiltruper Sees
Beschreibung: Personalkosten für die Besetzung der im Jahr 2008 
eingerichteten zwei Stellen 
Bürgerwirkung: keine Betreuung der 30 Bachpaten, Wegfall der Unterstützung 
bei der Entwicklung/Verbesserung/Förderung der Gewässerökologie
Verzicht auf "freiwilliges ökologisches Jahr" - FÖJ
Naturschutzmaßnahmen und Landschaftspflege
13.03 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz

V/0438/2010, Anlage 4, S. 73
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
33 € 33 € 33 € 33 €
175 33 € 33 € 33 € 33 €
0  €0  €0  €0  €
33 € 33 € 33 € 33 €
Beschreibung: Im Bereich des übergreifenden Umweltschutzes wird eine halbe 
Stelle eingespart. 
Stellenwirkung: 0,5 Stelle
Bürgerwirkung: Einstellung der persönlichen Umweltberatung im Foyer des 
Stadthauses III
Reduzierung der Öffentlichkeitsarbeit um eine 0,5 Stelle
14.01 Übergreifender Umweltschutz, Klima, etc.

V/0438/2010, Anlage 4, S. 74
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
540 € 540 € 540 € 540 €
176 0  €0  €0  €0  €
120 € 120 € 120 € 120 €
120 € 120 € 120 € 120 €
177 0  €0  €0  €0  €
264 € 264 € 264 € 264 €
264 € 264 € 264 € 264 €
178 0  €0  €0  €0  €
6  €6  €6  €6  €
6  €6  €6  €6  €
179 0  €0  €0  €0  €
150 € 150 € 150 € 150 €
150 € 150 € 150 € 150 €
Beschreibung:
 6%ige Kürzung des Zuschusses zur Verlustabdeckung
Bürgerwirkung: Auswirkungen sind im Managementkontrakt ab 2011 zu klären.
15.01 Anteile an Unternehmen
Beschreibung: 6%ige Kürzung der Kapitalrücklage/Verlustabdeckung
Bürgerwirkung: Verlustvorträge werden entsprechend höher. 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Airport Park FMO GmbH
Beschreibung: 6%ige Kürzung des Zuschusses zur Verlustabdeckung
Bürgerwirkung: Auswirkungen sind im Rahmen des Managementkontraktes ab 
2011 zu klären
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Beschreibung: 6%ige Kürzung des Zuschusses zur Verlustabdeckung
Bürgerwirkung: Auswirkungen sind im Rahmen des Managementkontraktes ab 
2011 zu klären
Halle Münsterland GmbH

V/0438/2010, Anlage 4, S. 75
Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung
2011 2012 2013 2014
in T € in T € in T € in T €
Finanzielle Wirkung
524 € 524 € 524 € 524 €
180 0  €0  €0  €0  €
8  €8  €8  €8  €
8  €8  €8  €8  €
181 0  €0  €0  €0  €
16 € 16 € 16 € 16 €
16 € 16 € 16 € 16 €
182 0  €0  €0  €0  €
500 € 500 € 500 € 500 €
500 € 500 € 500 € 500 €
Aufgabe des Betriebs der Stadthalle und Verwertung der Liegenschaft
Beschreibung:
 Reduzierung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 
16 des Teilergebnisplans im Haushalt)
Bürgerwirkung: keine
Stellenwirkung: 2,5 Stellen
15.03 Stadthalle Hiltrup
Beschreibung: Die mit der Stadthalle Hiltrup angebotenen Leistungen werden 
eingestellt. Die gebäudebezogenen Aufwendungen für Abschreibungen, 
Bauunterhaltung, Energie und Reinigung und der betriebliche Aufwand können 
entfallen. Saldiert mit den bisherigen Erträgen ergeben sich die dargestellten 
Beträge. 
Bürgerwirkung:
 Verzicht auf die Stadthalle und die damit in Verbindung 
stehenden Leistungen
Stelleneinsparung
Beschreibung: Einsparung einer 0,5 Stelle (zweiter Hallenwart)
Bürgerwirkung: keine
Stellenwirkung: 0,5
Aufwandsreduzierung

V-0438-2010_Anlage2

11298 Zeichen

V/0438/2010, Anlage 2, Seite 1 
Informationen zum Nothaushaltsrecht 
1. Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 
Prüfpunkte der Bezirksregierung für ein HSK 
Zu  den  nachfolgend  dargestellten  Punkten  soll  das  HSK  Angaben  und  Erläuterungen  enthalten.  Die 
inhaltliche Prüfung der Aufsichtsbehörde soll mindestens diese Prüfpunkte umfassen. Die Prüfpunkte 
sind  nicht  abschließend  aufgeführt.  Je  nach  den  örtlichen  Verhältnissen  und  dem 
Konsolidierungsbedarf können sich weitere, über den Katalog hinaus gehende Prüfpunkte ergeben. 
Die  Aufsichtsbehörde  soll  bei  der  Prüfung  auch  die  Ergebnisse  der  Prüfungen  der 
Gemeindeprüfungsanstalt berücksichtigen. 
Die Prüfpunkte im Einzelnen: 
• Aufwendungen allgemein 
Orientierungsdaten  des  Landes  NRW  für  die  ordentlichen  Aufwendungen  als  Obergrenze; 
eine deutliche Unterschreitung dieser Obergrenze ist anzustreben 
• Personalaufwendungen 
Aufgabenkritische Prüfung des Personalbestandes als Daueraufgabe: 
o Analyse  der  Aufgabenstellung  bei  einer  beabsichtigten  Erst‐  bzw.  Wiederbesetzung 
von Stellen 
ƒ 
ƒ 
ƒ 
ƒ 
Kann
 auf die Aufgabenerfüllung ganz oder teilweise verzichtet werden? 
Sind Standardabsenkungen bei der Aufgabenerfüllung möglich? 
Kann  die  Aufgabe  durch  organisatorische  Maßnahmen  mit  weniger 
Personalaufwand bewältigt werden? 
Kommt eine Besetzung mit einer niedrigeren Besoldungs‐ und Entgeltgruppe 
in Betracht? 
o Wiederbesetzungssperre  von  mindestens  12  Monaten  auf  allen  Ebenen  der 
Verwaltung,  soweit  nicht  die  Durchführung  pflichtiger  Aufgaben  in  ihrem 
Kernbestand gefährdet wird 
o Beförderungssperre von mindestens 12 Monaten 
o „Intern vor Extern“ bei Stellenbesetzungen 
o Sonstige Personalmaßnahmen, z. B. Überstundenregelung

V/0438/2010, Anlage 2, Seite 2 
• Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen 
Aufsichtsbehörde  prüft,  ob  die  erforderlichen  und  möglichen  Anstrengungen  zu 
entsprechenden Einsparungen erfolgt sind 
• Bilanzielle Abschreibungen 
Gemeinde soll das Anlagevermögen auf Optimierungspotenziale überprüfen 
• Transferaufwendungen 
Auch  bei  den  pflichtigen  Transferaufwendungen  sind  alle  Möglichkeiten  einer  Reduzierung 
auszuschöpfen 
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 
Auch  vertraglich  vereinbarte  Zuschussregelungen  sind  mit  dem  Ziel  einer  Anpassung  an  die 
schwierigen Finanzverhältnisse zu überprüfen 
Schuldendiensthilfen 
Sozialtransferaufwendungen 
Bei  gesetzlichen  Ermessens‐,  Bewertungs‐  und  Beurteilungsspielräumen  ist  die 
Haushaltssicherungssituation zu berücksichtigen 
Steuerbeteiligungen, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 
Sonstige Transferaufwendungen 
• Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Sonstige Personal‐ und Versorgungsaufwendungen 
Diese  Aufwendungen  sind  regelmäßig  auf  die  gegebenen  gesetzlichen 
Leistungsverpflichtungen zu begrenzen. 
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 
Geschäftsaufwendungen 
Den  Geschäftsaufwendungen  kommt  eine  besondere  Signalwirkung  für  die  Konsolidierung 
des Haushalts zu. Sie sind als weitgehend gestaltungsfähige und beeinflussbare Position des 
Kommunalhaushalts  besonders  restriktiv  im  Sinne  des  Grundsatzes  der  Sparsamkeit  zu 
bewirtschaften. 
Versicherungen, Schadensfälle 
Erstattungen für Aufwendungen Dritter aus laufender Verwaltungstätigkeit 
Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 
Verfügungsmittel, Fraktionszuwendungen und die übrigen weiteren Aufwendungen für Sach‐ 
und Dienstleistungen sind auf Kosteneinsparungsmöglichkeiten zu prüfen. 
• Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 
Zahlungswirksame  Ertragsverbesserungen  sind  vorrangig  zur  Rückführung  der  Kredite  zur 
Liquiditätssicherung zu verwenden.

V/0438/2010, Anlage 2, Seite 3 
• Erträge allgemein 
Das OVG NRW hat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass Gemeinden 
mit defizitärer Haushaltslage in besonderer Weise gehalten sind, Einnahmemöglichkeiten zu 
realisieren.  Dies  gilt  umso  mehr  für  Gemeinden,  die  über  kein  genehmigtes 
Haushaltssicherungskonzept  verfügen  (OVG  NRW,  Beschluss  vom  24.  Mai  2007  –  15  B 
778/07, Rn. 20). 
• Steuern und ähnliche Abgaben 
Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und Gewerbesteuer) müssen bezogen auf die 
Gemeindegrößenklasse  mindestens  in  Höhe  des  jeweiligen  Landesdurchschnitts  festgesetzt 
sein. 
Gegenüber der Veranschlagung ggf. eintretende steuerliche Mehrerträge sollen konsequent 
zur  Verringerung  der  Verbindlichkeiten  und  nicht  für  neue  und  höhere  Aufwendungen 
eingesetzt werden. 
• Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
• Finanzerträge 
Bei  den  Finanzerträgen  ist  zu  prüfen,  ob  gemäß  §  109  GO  durch  stärkere  Teilhabe  der 
Beteiligungen an einer Konsolidierung des Haushalts gegebene Finanzerträge erhöht werden 
können. 
Zusätzliche Prüfaspekte: 
• Pflichtaufgaben (Pflichtige Leistungen) 
Es wird oft angenommen, dass die Höhe der Aufwendungen für pflichtige Aufgaben wegen 
der  Verpflichtung  zur  Aufgabenwahrnehmung  gar  nicht  oder  nur  wenig  beeinflusst  werden 
kann. Das ist aber nicht der Fall. Die Erfahrung zeigt, dass im Bereich der pflichtigen Aufgaben 
erhebliche  Konsolidierungspotenziale  vorhanden  sind.  Die  Gemeinde  muss  daher  die 
Aufwendungen für Pflichtaufgaben einer systematischen Prüfung unterziehen. Sie kann dies 
z. B. durch die Überprüfung und Reduzierung von Standards erreichen. 
Die Gemeinde soll im HSK darstellen, in welcher Weise sie diese Prüfungen durchführen wird. 
• Freiwillige Aufgaben 
Es  ist  eine  Liste  über  die  freiwilligen  Leistungen  zu  erstellen,  fortzuschreiben  und  der 
Aufsichtsbehörde jeweils zusammen mit dem HSK vorzulegen. 
Neue  freiwillige  Leistungen  sind  nur  zulässig,  wenn  sie  durch  den  Wegfall  bestehender 
freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden. 
Um  freiwillige  Leistungen  handelt  es  sich  im  Falle  pflichtiger  Aufgaben  auch,  wenn  die 
Gemeinde teilweise oder völlig auf Gebührenerträge verzichtet oder Erstattungen, Zuschüsse 
und ähnliche Leistungen gewährt, die über den rechtlich festgelegten Rahmen hinaus gehen.

V/0438/2010, Anlage 2, Seite 4 
• Ermächtigungsübertragungen 
Im  Rahmen  der  Konsolidierung  ist  es  erforderlich,  von  Ermächtigungsübertragungen 
möglichst gar nicht oder nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen. 
• Kostenrechnende Einrichtungen 
Der  Zuschussbedarf  für  kostenrechnende  Einrichtungen  ist  konsequent  durch  Reduzierung 
von Aufwand und / oder Steigerung von Erträgen zu begrenzen. In den Gebührenhaushalten 
dürfen keine Unterdeckungen entstehen. 
• Beteiligungen und Nachweis von Konsolidierungseffekten bei erfolgten Ausgliederungen 
Die  Konsolidierung  muss  auch  alle  Beteiligungen  der  Gemeinde  einbeziehen.  Auf  die 
Beteiligungen  sind  die  Maßstäbe  der  Haushaltskonsolidierung  der  Gemeinden  konsequent 
anzuwenden. 
2. Vorläufige Haushaltsführung bei nicht genehmigtem Haushaltssicherungskonzept (Nothaushalt) 
Ursprünglich  waren  die  Rechtsgrundlagen  für  die  vorläufige  Haushaltsführung  für  den  Fall  gedacht, 
dass  zwischen  Beginn  des  Haushaltsjahres  und  Bekanntgabe  der  Haushaltssatzung  eine  bestimmte 
Zeitdauer zu überbrücken ist. 
Die Norm betrifft aber auch Gemeinden mit einem nicht genehmigungsfähigen HSK. Der nachfolgend 
dargestellte  Rahmen  bildet  die  äußerste  Grenze  des  kommunalaufsichtlich  Hinnehmbaren  bei 
Gemeinden mit nicht genehmigtem HSK. 
In der vorläufigen Haushaltsführung muss die gesamte Haushalts‐ und Finanzplanung der Gemeinde 
mit dem Ziel geführt werden, baldmöglichst ein genehmigungsfähiges HSK aufstellen zu können. 
Die  vorläufige  Haushaltsführung  als  Folge  der  Nicht‐Genehmigung  des  HSK  stellt  noch  deutlich 
höhere  Anforderungen  an  eine  Konsolidierung  der  kommunalen  Haushaltsführung  als  die 
Bewirtschaftung eines Haushalts mit genehmigtem HSK. 
Nochmals  zur  Verdeutlichung:  Die  nachfolgenden  Regelungen  zum  Nothaushalt  stellen  über  die 
Prüfaspekte  zu  Punkt  1  (HSK‐Aufstellung)  zusätzliche  bzw.  weiter  verschärfende  Anforderungen  an 
die Haushaltsbewirtschaftung der Gemeinde. 
• Aufwendungen allgemein 
Gemäß  §  82  Abs.  1  Nr.  1  GO  NRW  darf  die  Nothaushaltsgemeinde  ausschließlich 
„Aufwendungen  entstehen  lassen  und  Auszahlungen  leisten,  zu  denen  sie  rechtlich 
verpflichtet  ist  oder  die  für  die  Weiterführung  notwendiger  Aufgaben  unaufschiebbar  sind; 
…“.  Keinesfalls dürfen rechtliche Verpflichtungen erst geschaffen werden.

V/0438/2010, Anlage 2, Seite 5 
• Veräußerung von Vermögen 
Die  Gemeinde  hat  ihre  Möglichkeiten  zur  Reduzierung  ihrer  Aufwendungen  durch 
Veräußerung von Vermögen zur Konsolidierung des Haushalts verstärkt zu prüfen. 
• Aufnahme von Krediten für Investitionen 
Die Aufsichtsbehörde hat die Aufnahme von Krediten für Investitionen zu genehmigen. Eine 
Genehmigung setzt gemäß § 82 Abs. 2 S. 2 GO NRW voraus, dass die Gemeinden dem Antrag 
auf  Genehmigung  eine  nach  Dringlichkeit  geordnete  Aufstellung  der  vorgesehenen 
unaufschiebbaren Investitionen beifügen. 
Die  Investitionen  sind  in  rentierliche  und  teil‐  bzw.  unrentierliche  Investitionen  zu 
unterscheiden.  Rentierliche  Investitionen  sind  im  Wesentlichen  solche,  die  durch  Gebühren 
und Beiträge refinanziert werden. 
Es  gilt  der  Grundsatz,  dass  eine  Neuverschuldung  für  die  teil‐  und  unrentierlichen 
Eigenanteile  unzulässig  ist.  Für  Kreditaufnahmen  der  Eigenbetriebe  und  der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gilt dieser Grundsatz in gleicher Weise. 
• Investitions‐Dringlichkeitslisten 
Die  Förderung  von  Investitionsmaßnahmen  in  Nothaushaltsgemeinden  unterliegt 
ausnahmslos  der  Zustimmung  der  Bezirksregierung.  Die  Gemeinde  hat  zwei 
Dringlichkeitslisten, eine Liste A und eine Liste B, vorzulegen. In der Dringlichkeitsliste A sind 
die  rentierlichen  Investitionsmaßnahmen  aufzunehmen,  in  die  Liste  B  die  teil‐  und 
unrentierlichen Investitionsmaßnahmen. 
Die  Aufnahme  neuer  Kredite  kann  kommunalaufsichtlich  nur  akzeptiert  werden,  wenn  die 
Kreditsumme die Höhe von zwei Dritteln der ordentlichen Tilgungen nicht übersteigt. 
• Personalwirtschaftliche Maßnahmen 
Auf die Beförderung von  Beamtinnen  und Beamten, die leistungsorientierte  Besoldung und 
die Feuerwehrzulage besteht kein Anspruch. 
Lediglich  über  ein  zu  bildendes  Personalbudget,  das  in  Abhängigkeit  von 
Konsolidierungserfolgen  festgelegt  wird,  besteht  gegebenenfalls  die  Möglichkeit,  in 
begrenztem Umfang personalwirtschaftliche Maßnahmen durchführen. 
• Allgemeine Sperrfrist für Beförderungen 
Nach  Eintritt  des  Nothaushaltsrechts  ist  eine  allgemeine  Sperrfrist  für  Beförderungen  von 
mindestens zwei Jahren einzuhalten. 
• Freiwillige Leistungen 
Gemeinden  in  der  vorläufigen  Haushaltsführung  haben  zu  prüfen,  inwiefern  der  bisherige 
Umfang freiwilliger Leistungen  schrittweise reduziert werden  kann. Dabei  ist die Kündigung 
bestehender rechtlicher Verpflichtungen einzubeziehen. 
Quelle: Innenministerium NRW, Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltsicherung“, März 
2009

V-0438-2010_Anlage1a

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V/0438/2010, Anlage 1 
Stand: Juni 2010 
Ansatz 
2014 
beschl. 
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neuer 
Ansatz Veränd. 
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01 40 Steuern und ähnliche Abgaben 403,9 403,9 0,0 422,9 406,1 -16,8 454,9 434,6 -20,3 470,9 452,1 -18,8 467,6 
4000 / 4001 Grundsteuer 44,4 44,4 0,0 44,9 44,9 0,0 45,4 45,4 0,0 45,9 45,9 0,0 45,9 
400200 Gewerbesteuer 230,0 230,0 0,0 245,0 230,0 -15,0 270,0 250,0 -20,0 280,0 260,0 -20,0 270,0 
401000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 93,0 93,0 0,0 97,0 95,0 -2,0 103,0 102,5 -0,5 108,0 109,0 1,0 1 14,0 
401100 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 21,5 21,5 0,0 22,0 22,0 0,0 22,5 22,5 0,0 23,0 23,0 0,0 23,5 
404000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleic h 12,4 12,4 0,0 11,5 11,5 0,0 11,5 11,5 0,0 11,5 11,5 0,0 11,5 
404100 Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicheru ng 0,3 0,3 0,0 0,3 0,3 0,0 0,3 0,3 0,0 0,3 0,3 0,0 0,3 
40xxxx sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 2,3 2,3 0,0 2,3 2,5 0,2 2,3 2,5 0,2 2,3 2,4 0,2 2,4 
02 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 96,9 96,9 0,0 76 ,8 76,8 0,0 76,8 76,8 0,0 77,0 77,0 0,0 77,0 
410000 Schlüsselzuweisungen 9,7 9,7 0,0 10,0 10,0 0,0 10,0 10,0 0,0 10,0 10,0 0,0 10,0 
41xxxx Zuwendungen und allgemeine Umlagen der Jugend hilfe PB06 24,2 24,2 0,0 26,7 26,7 0,0 25,3 25,3 0,0 25,8 25,8 0 ,0 25,8 
415 Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 23,6 23 ,6 0,0 22,5 22,5 0,0 22,4 22,4 0,0 22,4 22,4 0,0 22,4 
416000 Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeit rags 18,2 18,2 0,0 2,0 2,0 0,0 2,0 2,0 0,0 2,0 2,0 0,0 2,0 
 41xxxx sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2 1,3 21,3 0,0 15,6 15,6 0,0 17,1 17,1 0,0 16,8 16,8 0,0 16,8 
03 42 Sonstige Transfererträge 6,6 6,6 0,0 6,5 6,5 0,0 6,6 6,6 0,0 6,6 6,6 0,0 6,6 
420/421 Ersatz von Leistungen der Sozialhilfe PB 05 2, 6 2,6 0,0 2,5 2,5 0,0 2,5 2,5 0,0 2,5 2,5 0,0 2,5 
420/421 Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe PB 06 4, 0 4,0 0,0 4,0 4,0 0,0 4,1 4,1 0,0 4,1 4,1 0,0 4,1 
42xxxx sonstige Transfererträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
04 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 102,6 102 ,6 0,0 104,1 104,1 0,0 104,8 104,8 0,0 105,3 105,3 0,0 105,3 
430 / 432 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 25,1 25,1 0,0 25,2 25,2 0,0 25,3 25,3 0,0 25,3 25,3 0,0 25,3 
432 Benutzungsgebühren (gebührenrechnende Einrichtun gen) 
020202, 
0210, 
1101, 1302 
54,8 54,8 0,0 56,0 56,0 0,0 56,5 56,5 0,0 57,0 57,0 0,0 57,0 
436 / 438 Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen u nd Gebühren 22,7 22,7 0,0 22,8 22,8 0,0 23,0 23,0 0,0 23,0 23, 0 0,0 23,0 
43xxxx sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentge lte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
05 440 - 444 Privatrechtliche Leistungsentgelte 18,3 18,3 0,0 19,2 19,2 0,0 19,1 19,1 0,0 19,2 19,2 0,0 19,2 
442 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 12,3 12,3 0,0 12, 3 12,3 0,0 12,3 12,3 0,0 12,3 12,3 0,0 12,3 
440 - 444 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelt e 6,1 6,1 0,0 6,9 6,9 0,0 6,8 6,8 0,0 6,9 6,9 0,0 6,9 
06 445 - 449 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 30,2 30,2 0,0 31,2 31,2 0,0 31,2 31,2 0,0 31,0 31,0 0,0 31,0 
447000 Leistungsbeteiligung nach § 22 SGB II 10,5 10,5 0,0 11,6 11,6 0,0 11,5 11,5 0,0 11,6 11,6 0,0 11,6 
445 - 449 sonstige Kostenerstattungen und Kostenumla gen 19,7 19,7 0,0 19,6 19,6 0,0 19,7 19,7 0,0 19,4 19,4 0,0 19,4
07 45 Sonstige ordentliche Erträge 36,2 36,2 0,0 39,2 39,7 0,5 34,6 35,6 1,0 37,8 38,8 1,0 33,5 
451400 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 2,0 2,0 0,0 2,0 2,5 0,5 2,0 2,5 0,5 2,0 2,5 0,5 2,5 
451500 Konzessionsabgaben 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 17,2 
453200 Erstattung von Kapitalertragsteuern 1,7 1,7 0,0 1,7 1,7 0,0 1,2 1,7 0,5 1,2 7,1 5,9 1,7 
45xxxx sonstige ordentliche Erträge 15,3 15,3 0,0 18,3 18,3 0,0 14,2 14,2 0,0 17,4 12,0 -5,4 12,0 
0,0 0,0 
08 47 Aktivierte Eigenleistungen 1,0 1,0 0,0 0,9 0,9 0,0 0,8 0,8 0,0 0,8 0,8 0,0 0,8 
0,0 0,0 
09 47 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
10 Ordentliche Erträge 695,6 695,6 0,0 700,8 684,5 -16,3 728,9 709,6 -19,3 748,6 730 ,8 -17,8 740,9 
Sachkonto 
Zeile im 
Ergebnis- 
plan 
Eckwertepapier 2011 (Ergebnisplan) 
Produkt- 
gruppen 
Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 
Bezeichnung

V/0438/2010, Anlage 1 
Ansatz 
2014 
beschl. 
Erg.Pl. 
10 
neuer 
Ansatz Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
10 
neuer 
Ansatz Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
10 
neuer 
Ansatz Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
10 
neuer 
Ansatz Veränd. 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) 
Sachkonto 
Zeile im 
Ergebnis- 
plan 
Produkt- 
gruppen 
Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 
Bezeichnung 
11 50 Personalaufwendungen 178,2 178,2 0,0 179,9 179,9 0,0 180,3 180,3 0,0 180,6 180,6 0, 0 180,6 
50xxxx Dienstaufwendungen etc. 160,9 160,9 0,0 162,8 162,8 0,0 164,2 164,2 0,0 165,3 165,3 0, 0 165,3 
504 - 505 Zuführung zu Rückstellungen für Beschäftig te 16,6 16,6 0,0 16,4 16,4 0,0 15,4 15,4 0,0 14,6 14,6 0,0 14,6 
506xxx sonstige Personalaufwendungen 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 
12 51 Versorgungsaufwendungen 14,5 14,5 0,0 14,7 14,7 0,0 14,8 14,8 0,0 15,0 15,0 0,0 15,0 
13 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 105, 1 105,1 0,0 103,8 103,8 0,0 104,0 104,0 0,0 106,2 106,2 0,0 106 ,2 
522100 Unterhaltung bebauter Grundstücke 0111 13,4 13,4 0,0 11,8 11,8 0,0 11,5 11,5 0,0 12,7 12,7 0,0 12,7 
522109 Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung (be b. Grundst.) 0111 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, 0 0,0 
522200 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 12 01 1 3,2 13,2 0,0 14,3 14,3 0,0 14,3 14,3 0,0 14,8 14,8 0,0 14,8 
521 + 523 Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 01 11 2 0,8 20,8 0,0 21,4 21,4 0,0 21,4 21,4 0,0 21,4 21,4 0,0 21,4 
522000                              
522010 Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 13 01 2,6 2,6 0, 0 2,6 2,6 0,0 2,6 2,6 0,0 2,6 2,6 0,0 2,6 
524000 Schülerbeförderungskosten 03 02 7,8 7,8 0,0 8,2 8,2 0,0 8,7 8,7 0,0 9,2 9,2 0,0 9,2 
524200 IT-Dienstleitungen 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 9,8 
52xxxx sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstlei stungen 37,6 37,6 0,0 35,7 35,7 0,0 35,6 35,6 0,0 35,7 35,7 0,0 35,7 
14 57 Bilanzielle Abschreibungen 75,3 75,3 0,0 74,0 74,0 0,0 73,6 73,6 0,0 73,5 73,5 0,0 73,5 
573009 Abschreibungen auf bebaute Grundstücke 16,5 16,5 0,0 16,5 16,5 0,0 16,5 16,5 0,0 16,5 16,5 0,0 16,5 
574009 Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen 44,5 44,5 0,0 44,8 44,8 0,0 44,8 44,8 0,0 44,8 44,8 0,0 44,8 
57xxxx sonstige bilanzielle Abschreibungen 14,3 14,3 0,0 12,8 12,8 0,0 12,3 12,3 0,0 12,2 12,2 0,0 12,2 
15 53 Transferaufwendungen 328,4 328,4 0,0 329,0 329,7 0,6 336,0 338,8 2,8 341,3 343,6 2,2 345,2 
530500 Zuwendung an Beteiligungen 1501 6,6 6,6 0,0 9,1 9,1 0,0 9,1 9,1 0,0 9,1 9,4 0,3 9,4 
530500 Zuwendungen an BBP und MM 0407, 1502 21,6 21,6 0, 0 21,6 21,6 0,0 21,6 21,6 0,0 21,6 21,6 0,0 21,6 
532 Sozialhilfe PB 05 93,9 93,9 0,0 94,1 98,1 4,0 94,2 99,2 5,0 94,4 99,4 5,0 99,4 
532 Jugendhilfe PB 06 88,0 88,0 0,0 88,9 88,9 0,0 91,9 91,9 0,0 95,2 95,2 0,0 95 ,2 
533000 Gewerbesteuerumlage 18,3 18,3 0,0 19,5 18,3 -1,2 21,5 19,9 -1,6 22,3 20,7 -1,6 21,5 
533100 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einhe it 18,8 18,8 0,0 19,5 18,3 -1,2 21,5 19,9 -1,6 21,6 20,1 -1,5 20,9 
535100 Landschaftsumlage 56,8 56,8 0,0 55,0 54,0 -1,0 55,0 56,0 1,0 56,0 56,0 0,0 56,0 
539000 Krankenhausumlage 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 
53xxxx sonstige Transferaufwendungen 21,3 21,3 0,0 18,3 18,3 0,0 18,1 18,1 0,0 18,1 18,1 0,0 18,1 
16 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen 45,6 45,6 0,0 46,1 46,8 0,7 45,3 46,0 0,7 47,2 49,1 1,8 45,8 
5410 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 10,7 10,7 0,0 10 ,7 10,7 0,0 10,8 10,8 0,0 10,8 10,8 0,0 10,8 
5430-5431 Versicherungen 3,6 3,6 0,0 3,6 3,6 0,0 3,6 3,6 0,0 3,6 3,6 0,0 3,6 
549300 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 1,2 1,2 0,0 1,2 2,0 0,8 1,2 2,0 0,8 1,2 2,0 0,8 2,0 
54xxxx sonstige ordentliche Aufwendungen 30,1 30,1 0,0 30,6 30,5 -0,1 29,7 29,6 -0,1 31,6 32,7 1,0 29,5 
17 Ordentliche Aufwendungen 747,1 747,1 0,0 747,6 749,0 1,3 754,0 757,5 3,5 763,7 767,8 4, 1 766,2

V/0438/2010, Anlage 1 
Ansatz 
2014 
beschl. 
Erg.Pl. 
10 
neuer 
Ansatz Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
10 
neuer 
Ansatz Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
10 
neuer 
Ansatz Veränd. 
beschl. 
Erg.Pl. 
10 
neuer 
Ansatz Veränd. 
(Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) 
Sachkonto 
Zeile im 
Ergebnis- 
plan 
Produkt- 
gruppen 
Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 
Bezeichnung 
18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit                               
(= Zeilen 10 und 17) -51,5 -51,5 0,0 -46,8 -64,5 -17,7 -25,1 -47,9 -22,8 -15,2 -37 ,0 -21,8 -25,3 
19 46 Finanzerträge 10,9 10,9 0,0 8,7 8,7 0,0 28,4 28,4 0,0 8,6 8,6 0,0 2,6 
461000 Gewinnanteile 7,4 7,4 0,0 7,3 7,3 0,0 27,0 27,0 0,0 7,2 7,2 0,0 1,1 
46xxxx sonstige Finanzerträge 3,5 3,5 0,0 1,4 1,4 0,0 1,4 1,4 0,0 1,4 1,4 0,0 1,4 
20 55 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 33,1 33,1 0 ,0 32,9 32,9 0,0 31,9 31,9 0,0 31,9 31,9 0,0 31,9 
550 Zinsen 33,1 33,1 0,0 32,9 32,9 0,0 31,9 31,9 0,0 31,9 31,9 0,0 31,9 
55xxxx sonstige Finanzaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
21 Finanzergebnis                                                                              
(= Zeilen 19 und 20) -22,2 -22,2 0,0 -24,2 -24,2 0,0 -3,5 -3,5 0,0 -23,3 -23,3 0,0 - 29,4 
22 Ordentliches Ergebnis                                                               
(= Zeilen 18 und 21) -73,7 -73,7 0,0 -71,0 -88,7 -17,7 -28,6 -51,4 -22,8 -38,5 -60 ,3 -21,8 -54,6 
23 49 Außerordentliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
24 59 Außerordentliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
25 Außerordentliches Ergebnis                                                      
(= Zeilen 23 und 24) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
26 Jahresergebnis                                                                                                            
(= Zeilen 22 und 25) -73,7 -73,7 0,0 -71,0 -88,7 -17,7 -28,6 -51,4 -22,8 -38,5 -60 ,3 -21,8 -54,6

Beschlussvorlage

31244 Zeichen

V/0438/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 und Konzept zur Haushaltskonsolidierung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.06.2010 Rat Einbringung 
06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
07.07.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Haushaltsentwicklung 2010 und Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 
1 Der Rat nimmt den Bericht zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2010  zur Kenntnis. 
2 Der Rat nimmt die Eckwerte für den Haushaltsplan 2011  und die Produktbereichsübersicht zur 
Kenntnis (Anlage 1). Ferner nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Stadtkämmerin auf der Ba-
sis dieser Übersichten den Haushaltsplanentwurf 2011 aufstellen wird. 
3 Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
3.1 dass ohne eine freiwillige Haushaltskonsolidierung die Zielvorgaben des Rates (Haushalt-
sicherung vermeiden, Haushaltsdefizit bis 2014 auf 20 Mio. Euro reduzieren und bis 2020 
vollständig abbauen) nicht erreicht werden können; 
3.2 dass ohne
 eine freiwillige Haushaltskonsolidierung zwingend mit dem Haushaltsplan 2011 
ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen wäre; 
3.3 dass die strengeren Ausgleichsmechanismen eines Haushaltssicherungskonzepts dazu 
führen würden, dass sich die Stadt Münster automatisch im  sogenannten Nothaushalts-
recht befinden würde; 
3.4 dass mit dem Nothaushaltsrecht die Selbstverwaltung der Stadt Münster zahlreichen Ein-
schränkungen und Restriktionen unterworfen wäre (Anlage 2). 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0438/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0438/2010 
Umfang der Konsolidierung und Konzept der Verwaltung 
4 Der Rat nimmt außerdem zur Kenntnis,  
4.1 dass zur Erreichung der Zielvorgaben des Rates und zur Vermeidung von Haushaltssi-
cherung und Nothaushalt ein Konsolidierungsvolumen bis zum Jahr 2014 von mindestens 
35 Mio. Euro erforderlich ist; 
4.2 dass ein solches Konsolidierungsvolumen nach vier umfangreichen Konsolidierungsrun-
den (Gesamtkonsolidierung in den letzten Jahren rund 220 Mio. Euro) allein über Auf-
wandsreduzierungen nicht möglich  ist – eine Aufwandsreduzierung in dieser Größenord-
nung würde zur Zerschlagung vieler Strukturen und der Schließung zahlreicher Einrich-
tungen führen (Anlage 3); 
4.3 dass die Verwaltung in Anlage 4 ein Konzept  vorgelegt hat, mit dem die Aufstellung eines 
Haushaltssicherungskonzepts und eines Nothaushalts in Münster vermieden werden kann 
und dieses Konzept Maßnahmen in einem Umfang von rund 42 Mio. Euro umfasst. 
 
Weiteres Vorgehen
 
5 Der Rat nimmt zur Kenntnis, 
5.1 dass die Verwaltung zurzeit im Rahmen der Bürgerumfrage 2010  die Bürgerinnen und 
Bürger um ihre Einschätzung bittet, in welchen Aufgabenbereichen Einsparmöglichkeiten 
gesehen werden und in welchen Aufgabenbereichen nicht gespart werden soll; 
5.2 dass die für die Haushaltskonsolidierung erforderlichen Ergebnisse der Bürgerumfrage 
2010 mit der Einbringung des Haushaltsplanentwu rf 2011 vorliegen sollen, damit sie für 
die Konsolidierungsberatungen nutzbar gemacht werden können; 
5.3 dass eine Entscheidung über  die Einzelmaßnahmen des Verwaltungskonzepts (Anlage 4) 
erst im Rahmen der Etatberatungen getroffen werden soll; 
5.4 dass die Verwaltung im Haushaltsplanentwurf 2011 zunächst nur „globale“ Aufwandssen-
kungen bzw. Ertragssteigerungen  in Höhe des notwendigen Konsolidierungsvolumens 
aufnehmen wird, die dann im Rahmen der Etatberatungen zum Haushaltsplanentwurf 
2011 mit Einzelmaßnahmen ausgefüllt werden; 
5.5 dass neben dem Verwaltungskonzept gemäß Anlage 4 parallel das Konzept zur Optimie-
rung der städtischen Flächen umgesetzt wird. Dieser Aspekt wird in separaten Vorlagen 
behandelt. 
 
Begründung: 
Zu Beschlusspunkt 1: Bericht zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2010 
Nach Ablauf der ersten 5 Monate (zum Teil unter den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung) 
entwickelt sich die Bewirtschaftung des Haushalts 2010 grundsätzlich wie geplant. Ein Risiko 
zeichnet sich allerdings zurzeit auf der Einnahmenseite bei den Gewerbesteuererträgen ab.

- 3 - 
V/0438/2010 
Der Haushaltsansatz für 2010 bei der Gewerbesteuer  beträgt 230 Mio. €. Nach den bisherigen 
Erkenntnissen muss davon ausgegangen werden, dass der Haushaltsansatz voraussichtlich nicht 
erreicht werden wird. 
Diese Entwicklung ist zwangsläufig bei der Prognose der Gewerbesteuererträge für die Haushalts-
planung 2011 - 2014 zu berücksichtigen. 
Gleichzeitig ist auf Basis der aktuellen Schätzung (Mai 2010) des Arbeitskreises Steuerschätzung 
davon auszugehen, dass die Stadt in diesem Jahr höhere Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an 
der Einkommensteuer erhalten wird. 
Zu Beschlusspunkt 2: Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 
Grundlage der Eckwerte für das Jahr 2011 und die Folgejahre der Ergebnisplanung sind die Daten 
der mittelfristigen Finanzplanung des beschlossenen Haushaltsplanes 2010. Diese Daten wurden 
zunächst in einigen wenigen Positionen aktualisiert (z. B. Reduzierung bei der Gewerbesteuer) 
und für das Jahr 2014 fortgeschrieben. Im Bereich ‚Soziales’ ist mit deutlichen Mehraufwendungen 
zu rechnen. Für das Jahr 2011 muss von zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 4 Mio. Euro, für 
die Jahre 2012 und 2013 von zusätzlichen 5 Mio. Euro ausgegangen werden. Die Aufwendungen 
im Produktbereich ‚Soziale Leistungen’ sind nachfolgend dargestellt: 
87,0 87,4 93,1 93,2
106,1
112,8 112,5 111,6 113,0 117,2 121,6 123,7 123,5
0
20
40
60
80
100
120
2 0 0 1 0 20 30 40 50 60 70 80 91 01 11 21 3
-in Mio EUR-
Aufwendungen für Soziale Leistungen*
* bis einschl. 2007 Ausgaben des Sozialamtes

- 4 - 
V/0438/2010 
Lagen die Ausgaben im Jahr 2001 noch bei 87 Mio. Euro, müssen in diesem Jahr rund 30 Mio. 
Euro mehr für soziale Leistungen aufgewandt werden. Das entspricht einer Steigerung von fast 35 
Prozent in den letzten zehn Jahren. 
Im dem als Anlage 1 beigefügten Eckwertepapier sind die Veränderungen für die Jahr 2011 bis 
2014 ausgewiesen. Neben dem Eckwertepapier ist erstmalig auch eine Produktbereichsübersicht
  
für das Jahr 2011 aufgenommen worden. Die Produktbereichsübersicht dokumentiert die Erträge 
und Aufwendungen (sowie den dazugehörigen Saldo) der insgesamt 17 Produktbereiche. Im Sinne 
des Gegenstromverfahrens (vgl. Vorlage V/0743/2009) stellt die Produktbereichsübersicht für die 
Finanzdaten (Input) die höchste Gliederungsebene des städtischen Haushalts im NKF und eine 
Ergänzung des bisherigen Eckwertepapiers dar. Mit dieser Übersicht wird bereits zum jetzigen 
Zeitpunkt deutlich, wie hoch die Aufwendungen und Erträge in den einzelnen Produktbereichen 
voraussichtlich ausfallen werden.  
Dem Gegenstromverfahren folgend hätte es vor der Erstellung der Eckwerte- und der Produktbe-
reichsübersicht zunächst einer politischen und bürgerschaftlichen Diskussion über die Leitbild- und 
strategischen Ziele der Stadt Münster bedurft. Aufgrund der zeitlichen Engpässe konnte diese Dis-
kussion vor
 der Erstellung der Eckwerte- und der Produktbereichsübersicht in diesem Jahr nicht 
erfolgen. Trotzdem soll in diesem Jahr nicht auf Zieldiskussionen verzichtet werden. So ist für Mitte 
Juni 2010 eine Informationsveranstaltung zur zielorientierten Steuerung  geplant. Für das nächste 
Jahr ist vorgesehen, den Verfahrensablauf (erst Diskussion über Ziele, dann Erstellung von Eck-
werte- und Produktbereichsübersicht) einzuhalten. 
Nach dem Eckwertepapier gemäß Anlage 1 ergeben sich folgende Defizite: 
 2011:   - 88,7 Mio. € 
 2012:   - 51,4 Mio. € 
 2013:   - 60,3 Mio. € 
 2014:   - 54,6 Mio. €  
 Summe:  -255,0 Mio. € (= Eigenkapitalverzehr) 
Die Inanspruchnahme des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage) zum fikti-
ven Ausgleich der Ergebnisplanung ist nachfolgend dargestellt:

- 5 - 
V/0438/2010 
                                                         - ohne 
Stand/
geplante 
Entnahmen
Allgemeine
Rückla
ge 
Ausgleichs-
rückla
ge
voraus-
sichtliches
Defizit
Schwellenwert
nach § 76 Abs. 
1 Nr. 2 GO NRW
Entnahme
Allgemeine
Rücklage
%-Satz der 
Allgem. 
Rücklage
Unter- bz w. 
Überschreitung 
des Schwellen-
wertes
5,0%
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Mio. €
01.01.2008 676,4 156,0 0
Zuführung 2008 18,5
Entnahme 2008 0 0 33,8 0,0 0,0 -33,8
694,9 156
01.01.2009 694,9 156 79,8
Entnahme 2009 0 79,8 34,7 0,0 0,0 -34,7
694,9 76,2
01.01.2010 694,9 76,2 73,7
Entnahme 2010 0,0 73,7 34,7 0,0 0,0 -34,7
694,9 2,5
01.01.2011 694,9 2,5 88,7
Entnahme 2011 86,2 2,5 34,7 86,2 12,4 51,5
608,7 0,0
01.01.2012 608,7 0,0 51,4
Entnahme 2012 51,4 0,0 30,4 51,4 8,4 21,0
557,3 0,0
01.01.2013 557,3 0,0 60,3
Entnahme 2013 60,3 0,0 27,9 60,3 10,8 32,4
497,0 0,0
01.01.2014 497,0 0,0 54,6
Entnahme 2014 54,6 0,0 24,9 54,6 11,0 29,8
442,4 0,0
Konsolidierung -
 
Danach wird die allgemeine Rücklage in allen Jahren (2011 – 2014) um deutlich mehr als 5 % re-
duziert. Unter diesen Voraussetzungen müsste mit Beschluss über den Haushaltsplan 2011 ein 
durch die Kommunalaufsicht genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept (HSK) – als Teil 
des Haushaltsplans – durch den Rat beschlossen werden. 
Zu Beschlusspunkt 3: 
Beschlusspunkt 3.1: Erfordernis einer freiwilligen Haushaltskonsolidierung 
Am 9. 
Dezember 2009 hat der Rat der Stadt Münster einstimmig (bei einer Stimmenthaltung) unter 
anderem Folgendes beschlossen: 
„Der Rat nimmt das Erfordernis zu weiteren Konsolidierungsschritten in den Jahren 2011 bis 2013 
zur Vermeidung der Haushaltssicherung zur Kenntnis. Angestrebt wird, das Defizit bis zum Jahr 
2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. […] Rat und Verwaltung bekunden ihren festen Wil-
len, eine Haushaltssicherung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage 
HSK
HSK
HSK
HSK

- 6 - 
V/0438/2010 
und im Bewusstsein der Verantwortung für einen generationengerechten Ressourcenverbrauch 
wird der Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits als vorrangige Aufgabe von Rat und Verwaltung 
anerkannt. […] Spätestens im Jahr 2020 decken die Erträge alle Aufwendungen im städtischen 
Haushalt.“ 
Zusammengefasst ergeben sich damit drei Zielsetzungen, die dem Konzept der Verwaltung zur 
Konsolidierung der städtischen Finanzen zugrunde liegen: 
- Haushaltssicherung vermeiden 
- Defizit bis 2014 auf 20 Mio. Euro zurückführen 
- Defizit bis 2020 auf Null zurückführen. 
Der letztgenannte Punkt ist eine wesentliche Langfristaussage, der nicht nur mit dem hier vorge-
legten Verwaltungskonzept, sondern darüber hinaus noch mit weiteren Maßnahmen verknüpft 
werden muss. 
Beschlusspunkt 3.2: Ohne freiwillige Konsolidierung: Haushaltssicherungskonzept 
Es sei noch
mals der Zustand ohne Konsolidierung in Erinnerung gerufen: 
Haushalts-
jahr 
Inanspruchnahme der 
allg. Rücklage 
Überschreitung 
der 5 %-Grenze 
 in Mio. € 
2011 12,4 % 51,5 
2012  8,4 % 21,0 
2013 10,8 % 32,4 
2014 11,0 % 29,8 
Unter diesen Voraussetzungen müsste mit Beschluss über den Haushaltsplan 2011 wie bereits 
dargestellt ein durch die Kommunalaufsicht genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept  
(HSK) – als Teil des Haushaltsplans – durch den Rat beschlossen werden. 
Ein HSK ist aber nur dann genehmigungsfähig, wenn am Ende des 4-jährigen HSK-Zeitraums der 
Haushalt originär ausgeglichen ist, d. h. Aufwand und Ertrag gleich sind. Der HSK-Zeitraum be-
ginnt ab dem Jahr, in dem die 5 %-Grenze das zweite Mal überschritten wird. Hier also ab dem 
Jahr 2012 mit der Folge, dass im Jahr 2015 der originäre Haushaltsausgleich erzielt werden muss 
(bisher wird hierfür das Jahr 2020 angestrebt). Es ist offensichtlich, dass eine derartige Herausfor-
derung unter den gegebenen Umständen kaum erreichbar ist. 
Beschlusspunkte 3.3 und 3.4: HSK = Nothaushalt 
Das wiederum bedeutet, dass die
 Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster das vorzule-
gende HSK nicht genehmigen kann, weil die zentrale Forderung des kurzfristigen Haushaltsaus-
gleichs nicht erfüllt wird.

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V/0438/2010 
Dann befindet sich die Stadt automatisch  in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung bzw. 
im Nothaushaltsrecht. In der vorläufigen Haushaltsführung muss die gesamte Haushalts- und Fi-
nanzplanung der Gemeinde mit dem Ziel geführt werden, baldmöglichst ein genehmigungsfähiges 
HSK aufstellen zu können. 
Die vorläufige Haushaltsführung als Folge der Ni cht-Genehmigung des HSK stellt noch deutlich 
höhere Anforderungen an eine Konsolidierung der kommunalen Haushaltsführung als die Bewirt-
schaftung eines Haushalts mit genehmigtem HSK. 
Welche Konsequenzen mit der Aufstellung eines HSK und – bei Nichtgenehmigung – mit dem 
Nothaushaltsrecht verbunden sind, ist ausführlich in Anlage 2 dargestellt. Auf jeden Fall kann fest-
gestellt werden, dass ein HSK bzw. das Regime des Nothaushaltsrechts in der kommenden 5 Jah-
ren zu deutlich stärkeren Eingriffen in das Leistungsniveau der Stadt führen würde als das hier 
vorgelegte Verwaltungskonzept. 
Dies sei exemplarisch daran belegt, welche Maßnahmen im Nothaushalt durchzuführen wären: 
- Zuschüsse kürzen : Vertraglich vereinbarte Zuschüsse (z. B. für Sportvereine, Kulturinitiativen, 
soziale Einrichtungen, etc.) müssen mit dem Ziel einer Anpassung an die schwierigen Finanz-
verhältnisse überprüft werden. Davon wären in Münster weit über 200 Vereine, Verbände und 
Initiativen betroffen. 
- Steuern erhöhen
: Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und Gewerbesteuer) müssen 
bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurch-
schnitts festgesetzt werden. Das würde für Münster bedeuten, dass die Grundsteuer um 75 %-
Punkte (bzw. 18 Prozent) auf 495 %-Punkte und die Gewerbesteuer um 20 %-Punkte auf 460 
%-Punkte anzuheben wären. 
- Pflichtaufgaben einschränken
: Die Stadt muss die Aufwendungen für Pflichtaufgaben einer sys-
tematischen Prüfung unterziehen. Bei den Pflichtaufgaben ist insbesondere der Standard der 
Aufgabenerfüllung in den Blick zu nehmen und abzusenken. Beispiel: Eine Einsparung im 
Schwerbehindertenrecht (Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen) könnte zu einer deut-
lichen Verlängerung der Wartezeit für die Bürgerinnen und Bürger bei Erst- und Änderungsan-
trägen führen. Die Wartezeit könnte dann sogar über dem Landesdurchschnitt liegen. 
- Freiwillige Leistungen reduzieren
: Städte in der vorläufigen Haushaltsführung müssen prüfen, 
inwiefern der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen schrittweise reduziert werden kann, auch 
dadurch, dass bestehende rechtliche Verpflichtungen gekündigt werden. Freiwillige Aufgaben 
übernimmt die Stadt beispielsweise im kulturellen Bereich (Städtische Bühnen, Stadtmuseum, 
Stadtarchiv, Stadtbücherei, etc.) oder im Bereich des Sports (z. B. durch Zuschüsse an Verei-
ne).

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V/0438/2010 
- Vermögen verkaufen : Die Stadt hat ihre Möglichkeiten zur Reduzierung ihrer Aufwendungen 
durch Veräußerung von Vermögen zur Konsolidierung des Haushalts verstärkt zu prüfen. 
- Neue Investitionen nur nach Genehmigung : Die Förderung von Investitionsmaßnahmen in Not-
haushaltsgemeinden unterliegt ausnahmslos der Zustimmung der Bezirksregierung, d. h., keine 
neue Investition ohne Genehmigung durch die Bezirksregierung. 
Zu Beschlusspunkt 4: Umfang der Konsolidierung und Konzept der Verwaltung 
Beschlusspunkt 4.1: Konsolidierungsvolumen von mindestens 35 Mio. Euro 
In der Begründung zu B
eschlusspunkt 2 (sowie in der Anlage 1) ist bereits deutlich geworden, wie 
sich der städtische Haushalt in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickelt. Insbesondere die 
Defizitentwicklung sei nachfolgend nochmals dargestellt: 
 2011 
Mio. € 
2012 
Mio. € 
2013 
Mio. € 
2014 
Mio. € 
Defizit laut Eckwertepapier - 88,7 - 51,4 - 60,3 - 54,6
Beschluss des Rates zur Defizithöhe 2014  20,0
Erforderliches Konsolidierungsvolumen  ~ 35,0
Es wird deutlich, dass im Jahr 2014 ein Konsolidierungsvolumen von mindestens 35 Mio. Euro  
erforderlich ist, um das Defizit laut Eckwertepapier auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen, wie es 
der Ratsbeschluss vom Dezember 2009 vorsieht. 
Auch in den Jahren bis 2012 und 2013 muss das Konsolidierungsvolumen mindestens so hoch 
sein, dass die 5 %-Grenze (des maximal erlaubten Eigenkapitalabbaus) nicht überschritten wird. 
Diese beiden Bedingungen sind im Verwaltungskonzept (Anlage 4) berücksichtigt. 
Beschlusspunkt 4.2: Konsolidierungsvolumen über die Aufwandsseite allein nicht erreich-
bar 
Mit den zurü
ckliegenden vier großen Konsolidierungen konnte ein Volumen von rund 220 Mio. Eu-
ro erreicht werden. Im Rahmen der Vorbereitung des aktuellen Verwaltungskonzepts ist geprüft 
worden, ob erneut eine Konsolidierung weitgehend auf der Aufwandsseite des städtischen Haus-
halts erfolgen kann. Die bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse haben die Verwaltung dazu 
bewogen, nicht ausschließlich auf eine Senkung der Aufwendungen zu setzen. Denn sonst würden 
viele der in dieser Stadt gewachsenen Strukturen zerstört oder doch zumindest wesentlich beein-
trächtigt werden.

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V/0438/2010 
In Anlage 3 ist dargestellt, was eine vollständige Konsolidierung auf der Aufwandsseite des städti-
schen Haushalts im Umfang von 35 Mio. Euro beinhalten müsste. Es sei zur Verdeutlichung darauf 
hingewiesen, dass Anlage 3 nicht
 zum Verwaltungskonzept gehört. Vorschläge wie in Anlage 3 hat 
die Verwaltung bewusst nicht in das Konzept aufgenommen. Solche Vorschläge müssten jedoch 
dann zumindest geprüft werden, wenn sich eine Haushaltssicherung bzw. das Nothaushaltsrecht 
nicht abwenden ließen. 
Beschlusspunkt 4.3: Verwaltungskonzept zur Vermeidung von Haushaltssicherung und 
Nothaushalt 
Das Verwalt
ungskonzept zur Vermeidung von Haushaltssicherung und Nothaushalt ist durch mo-
natelange intensive Arbeit aller städtischer Ämter und Einrichtungen entwickelt worden. Das Kon-
zept sieht folgende Konsolidierungseffekte ab dem Haushalt 2011 vor: 
 2011 
Mio. € 
2012 
Mio. € 
2013 
Mio. € 
2014 
Mio. € 
Defizit laut Eckwertepapier - 88,7 - 51,4 - 60,3 - 54,6
Organisationsentwicklung der Verwaltung  + 0,5 + 1,0 + 1,5
stufenweise Aufwandsreduzierung auf der Grundlage 
der „Liste denkbarer Konsolidierungsmaßnahmen“ + 5,0 + 6,0
 
+ 7,0 + 8,0
pauschale Aufwandsreduzierung um 1,5 % + 7,0 + 7,0 + 7,0 + 7,0
Ertrag durch Steuer- und Abgabenerhöhungen + 6,0 + 10,0 + 10,0  + 10,0
Ertrag durch Gewerbesteuererhöhung + 10,0 + 10,0 + 10,0 + 10,0
Neues Defizit - 60,7 - 17,9* - 25,3 - 18,1
* Das Defizit 2012 ist wegen eines Sondereffekts (20 Mio. € durch städt. Beteiligungen) niedriger als 2013 / 2014. 
Die erste Bedingung, das Defizit im Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen, kann bei 
Umsetzung des Konzepts somit erreicht werden. 
Auch die zweite Bedingung (Eigenkapitalabbau unter 5 %), mit der die Aufstellung eines Haus-
haltssicherungskonzepts vermieden wird, wird bei Konzeptumsetzung erfüllt. Wie die nachfolgende 
Übersicht zeigt, ist die 5 %-Grenze in den Jahren 2012 bis 2014 unterschritten: 
Haushalts-
jahr 
Inanspruchnahme der 
allg. Rücklage 
Über-(+) bzw. Unter-
schreitung (-) 
der 5 %-Grenze 
 in Mio. € 
2011 8,4 % +  23,5 
2012 2,8 % - 13,9 
2013 4,1 %   - 5,6 
2014 3,0 % - 11,6

- 10 - 
V/0438/2010 
Das vollständige Konzept ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt. Das Konzept basiert im We-
sentlichen auf fünf Säulen: 
• Säule 1: Organisationsentwicklung  der Verwaltung (Umfang rund 1,5 Mio. Euro) 
• Säule 2: Liste mit denkbaren Konsolidierungsvorschlägen  (Umfang insgesamt rund 13 Mio. 
Euro), die neben Aufwandsreduzierungen bei städtischen Ämtern und Einrichtungen auch 
Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen haben kann; 
• Säule 3: pauschale, solidarische Kürzung der Aufwendungen  bei allen städtischen Ämtern und 
Einrichtungen um 1,5 Prozent  (entspricht rund 7 Mio. Euro ), ohne dass dadurch die Leis-
tungserbringung der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Un-
ternehmen im Wesentlichen spürbar verschlechtert wird; 
• Säule 4: Liste mit Steuer- und Abgabenerhöhungen
 (Umfang rund 10 Mio. Euro); 
• Säule 5: Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes  (Umfang rund 10 Mio. Euro). 
Aufgabenkritische Ansätze (Säule 1) werden zukün ftig auch im Rahmen der Einführung einer ziel-
orientierten Steuerung weiter vertieft werden müssen. Daneben wird die Organisationsentwicklung 
der Verwaltung mit neuen Impulsen versehen. Organisatorische Prozesse und Strukturen sind 
verstärkt zu hinterfragen und interkommunale und konzernweite Zusammenarbeiten auf mögliche 
Synergien zu prüfen.  
Zur Liste mit denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen (Säule 2) sei erwähnt, dass zur Frage, ob 
sich die Einzelvorschläge im Bereich der freiwilligen oder der pflichtigen Aufgaben
 bewegen, auf 
die Produktgruppenbeschreibungen im Haushalt verwiesen werden kann. Aus den Beschreibun-
gen ist in der Regel erkennbar, ob es sich um eine gesetzliche oder freiwillige Leistung handelt. 
Die Konsolidierungsvorschläge gemäß Säule 2 sind dementsprechend nach Produktgruppen sor-
tiert, um eine Vergleichbarkeit mit der Haushaltssystematik zu gewährleisten und so auch die Fra-
ge nach der Pflichtigkeit von Aufgaben dem Grunde nach zu beantworten. 
Weiter sei zum gesamten Konzept gesagt, dass die Verwaltung auf die Aufnahme von Einmalef-
fekten verzichtet  hat. Als Einmaleffekte sieht die Verwaltung alle Maßnahmen an, die nur einen 
einmaligen positiven finanziellen Effekt erzielen können. Zu einer dauerhaften Konsolidierung des 
städtischen Haushalts können solche Effekte folglich nicht beitragen. Insbesondere das Langfrist-
ziel, spätestens im Jahr 2020 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, kann so nicht 
erreicht werden. 
Der Vollständigkeit halber sollen noch die aktuellen Überlegungen des Landes Nordrhein-
Westfalen zu finanziellen Hilfen für Kommunen  mit einer problematischen Haushalts- und Finanz-
lage dargestellt werden. Ende April 2010 hatte der Landesfinanzminister solche finanziellen Hilfen 
in Aussicht gestellt und dabei von einem Gesamtvolumen im dreistelligen Millionenbereich gespro-

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V/0438/2010 
chen. In der Sitzung der Gemeindefinanzkommission am 03.05.2010 wurde durch das Land die 
Vergabe eines Gutachtens angekündigt, welches klären soll, unter welchen Bedingungen die Kon-
solidierungshilfen einzelnen Kommunen gewährt werden. Die Kriterien, die das Land NRW für die 
Erstellung des Gutachten zugrunde legt, deuten darauf hin, dass die Stadt Münster voraussichtlich 
nicht damit rechnen kann, an diesen möglichen fi nanziellen Hilfen teilzuhaben. So soll nach An-
sicht des Landes der Zeitpunkt für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit möglichst in der Vergan-
genheit liegen, damit die Feststellung der Hilfebedürftigkeit nicht (mehr) durch Entscheidungen 
einer Gemeinde beeinflusst werden kann. Die kommunalen Spitzenverbände haben dieses Kriteri-
um der vergangenheitsbezogenen Betrachtung zwar bereits kritisiert. Inwieweit das Land auf die 
Hinweise der kommunalen Spitzenverbände eingeht, steht zurzeit noch nicht fest. Fazit: Da sich 
die Stadt Münster in der Vergangenheit weder in der Haushaltssicherung noch im Nothaushalts-
recht befunden hat und damit – vergangenheitsbezogen – nicht von einer mit anderen Städten 
vergleichbaren höchst problematischen Haushalts- und Finanzlage gesprochen werden kann, 
empfiehlt die Verwaltung, das Hauptaugenmerk bei der Konsolidierung des städtischen Haushalts 
nicht auf mögliche finanzielle Hilfen des Landes zu richten. 
Auch auf Bundesebene
 werden zurzeit Überlegungen zur Finanzausstattung der Kommunen  vor-
genommen. Am 23. März 2010 hat die „Arbeitsgruppe Kommunalsteuern“, welche der von der 
Bundesregierung eingesetzten Gemeindefinanzkommission  zuarbeitet, die Arbeiten aufgenom-
men. Der Auftrag der Koalitionsvereinbarung, den „aufkommensneutralen Ersatz der Gewerbe-
steuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die 
Einkommen- und Körperschaftssteuer mit eigenem Hebesatz“ zu prüfen, soll der Schwerpunkt der 
Arbeit dieser Arbeitsgruppe sein. Darüber hinaus ist es den kommunalen Spitzenverbänden gelun-
gen, neben dem Gewerbesteuer-Ersatz das „Referenzmodell“ einer revitalisierten Gewerbesteuer 
in den Prüfauftrag einzubeziehen. Unabhängig davon, welches Modell letztlich zum Tragen käme, 
kann zurzeit noch nicht abschließend gesagt werden, ob der Bund am Grundsatz der „Aufkom-
mensneutralität“ festhält oder ob mit möglichen Gesetzesänderungen auch eine Verbesserung der 
Finanzausstattung der Kommunen einhergeht. 
Zu Beschlusspunkt 5: Weiteres Vorgehen 
Beschlusspunkte 5.1 und 5.2: Bürgerumfrage 2010 
In die diesjä
hrige Bürgerumfrage hat die Stadtverwaltung auch das Thema ‚Einsparmöglichkeiten 
und Mehreinnahmen’ aufgenommen. Konkret wird danach gefragt, bei welchen der aufgeführten 
Aufgabenbereiche die Stadt weniger, gleich viel oder mehr Geld ausgeben sollte. Ein Muster der 
Fragestellung ist nachfolgend aufgeführt:

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V/0438/2010 
 E i n s p a r m ö g l i c h k e i t e n   u n d   M e h r e i n n a h m e n
 2.1 Die Stadt Münster kann sich - genau wie ein Privathaushalt - nicht alles gleich- 
zeitig leisten. Münster befindet sich in einer schwierigen Haushaltssituation
und muss die Sparbemühungen fortsetzen. Bitte geben Sie für jeden Aufgaben-
bereich an , ob die Stadt   w e n i g e r ,   g l e i c h   v i e l   oder   m e h r 
ausgeben soll.  Bitte denken Sie daran, dass Mehrausgaben an einer Stelle
nur durch Einsparungen an anderer Stelle bezahlt werden können.
.. weniger .. gleich .. mehr kann ich
Geld viel Geld Geld nich t
ausgeben ausgeben ausgeben beurteilen
 1  2  3  4
 
 Ausbau des Straßennetzes      21
 Instandhaltung des Straßennetzes      22
 
 Ausbau des Radwegenetzes      23
 Instandhaltung des Radwegenetzes      24
 
Öffentlicher Personennahverkehr ( ÖPNV )      25
Unterhaltung von Schwimmbädern      26
 
Bau und Unterhaltung von Sportanlagen      27
Sportförderung ( Zuschüsse Vereine / Verbände )      28
 
Stadttheater      29
 
Stadtmuseum      30
 
Stadtbücherei / Stadtteilbüchereien      31
Volkshochschule      32
 Kulturförderung ( Zuschüsse Vereine / Verbände )      33
Pflege und Instandhaltung der Grünanlagen      34
 
Förderung für den Umweltschutz      
( Zuschüsse Vereine / Verbände )
Soziale Leistungen      36
Soziale Dienste ( soziale, gesundheitliche,      
familienbezogene Beratung / Hilfe )
Unterhaltung / Ausstattung der Kindergärten      38
 
Pflege und Ausstattung von Spielplätzen      39
Unterhaltung / Ausstattung der Schulen      40 
Betreuungsangebote an den Schulen      41
Freizeitangebote / Treffpunkte für Jugendliche      42 
Begegnungsstätten für Seniorinnen / Senioren      43
Förderung stadtteilorientierter Seniorenarbeit      44
 
Förderung des Ehrenamtes      45 
Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten      46 
Entwicklung neuer Wohngebiete      47
Gestaltung von Plätzen / Freiräumen      48 
Sauberkeit in der Stadt      49
Öffentliche Sicherheit und Ordnung      50
Weitere Aufgabenbereiche (Bitte nennen!):
 1  2  3
1.     51
 1  2  3
2.     52
53 - 56
37
2.
Aufgabenbereiche:
35
D i e   S t a d t   s o l l   h i e r  . .

- 13 - 
V/0438/2010 
Eine zweite Frage beschäftigt sich damit, ob die Stadt neben Einsparmöglichkeiten auch Mehrein-
nahmen zur Stabilisierung des Haushalts nutzen sollte. Diese Fragestellung ist ebenfalls nachfol-
gend abgedruckt: 
E i n s p a r m ö g l i c h k e i t e n   u n d   M e h r e i n n a h m e n
 
 
 
 
2.
2.2 Um nicht nur Einsparungen und
      Leistungskürzungen vornehmen
      zu müssen, besteht auch die Mög-
      lichkeit, die städtischen Steuern
      zu erhöhen (z.B. Gewerbesteuer, 
      Grundsteuer). 
      Wie sehen Sie das Verhältnis von
      Einsparungen zu Mehreinnahmen?
 Beide Möglichkeiten sollten genutzt werden
 kann ich nicht beurteilen
 Schwerpunkt sollte auf Einsparungen liegen
 Weder noch. Dann lieber weitere Schulden auf-
 nehmen, auch wenn die Stadt Münster dann nicht
 mehr alleine über ihre Ausgaben entscheiden kann
 Schwerpunkt sollte auf Steuererhöhungen liegen
57 - 61
 
Die Feldarbeit der Bürgerumfrage hat Mitte Mai 2010 begonnen . Zur Einbringung des Haushalts-
planentwurfs 2011 im September 2010  sollen die Ergebnisse  zum Thema ‚Einsparmöglichkeiten 
und Mehreinnahmen’ vorliegen, so dass sie für die Etatberatungen und die Beratungen über die 
Konsolidierungsvorschläge nutzbar gemacht werden können. 
Beschlusspunkt 5.3: Zeitplan für Verwaltungskonzept zur Vermeidung von Haushaltssiche-
rung und Nothaushalt 
Mit der Bes
chlussfassung über diese Vorlage werden weder einzelne Konsolidierungsvorschläge 
noch das gesamte Verwaltungskonzept (Anlage 4) beschlossen.  Eine Beschlussfassung über die 
Einzelpunkte des Verwaltungskonzepts ist erst im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2011  
vorgesehen. Die aktuelle Zeitplanung sieht eine Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2011 
für Dezember 2010 vor. Zeitgleich mit dem Beschluss über den Haushalt 2011 soll auch über die 
einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen werden. 
Beschlusspunkt 5.4: Berücksichtigung des Verwaltungskonzepts im Haushaltsplanentwurf 
2011 
Wie bereits im Beschlusspunkt 2 vor
gesehen, wird die Verwaltung den Haushaltsplanentwurf 2011 
auf Basis der Eckwerte und der Produktbereichsübersicht  (Anlage 1) fertigen. Gleichzeitig  wird die 
Verwaltung „globale“ Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen  in Höhe des notwendigen 
Konsolidierungsvolumens aufnehmen. Das notwendige Konsolidierungsvolumen beträgt – wie be-
reits dargestellt – 35 Mio. Euro. Mit diesem Konsolidierungsvolumen kann die Vorgabe des Rates 
erreicht werden, das Haushaltsdefizit im Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. 
Im Rahmen der Etatberatungen in den parlament arischen Gremien können diese globalen Auf-
wandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen durch konkrete Einzelmaßnahmen ersetzt werden. Die 
Verwaltung wird dann wie üblich hierzu Veränderungsblätter
 fertigen.

- 14 - 
V/0438/2010 
Beschlusspunkt 5.5: Verwaltungskonzept zur Vermeidung von Haushaltssicherung und 
Nothaushalt in Bezug zum Flächenmanagementkonzept 
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass neben dem Verwaltungskonzept gemäß Anlage 4 
parallel an der Umsetzung des Konzepts zur Optimierung der städtischen Flächen gearbeitet  wird. 
Zu diesem Punkt wird die Verwaltung separate Vorlagen erstellen.  
Bereits am 28. April 2010 hat der Rat der Stadt Münster mehrheitlich das ‚Konzept zur Bildung 
eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung’ (vgl. 
Vorlage V/0236/2010) beschlossen. Dieses Konzept wird im Kontext mit der ebenfalls vom Rat 
beauftragten ‚Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster: Senkung der laufenden Kosten 
sowie der Kapitalbildung’ (V/0024/2010 vom 20.01.2010) entwickelt. 
Die Verwaltung bereitet hierzu die weiteren Umsetzungsschritte vor und unterrichtet die parlamen-
tarischen Gremien in geeigneter Weise. 
gez. gez. 
Lewe Bickeböller 
Oberbürgermeister Stadtkämmerin 
Anlagen: 
Anlage 1: Eckwerte- und Produktbereichsübersicht für den Haushaltsplan 2011 
Anlage 2: Informationen zum Nothaushaltsrecht 
Anlage 3: Liste von Maßnahmen, die nicht in das Verwaltungskonzept aufgenommen wurden 
Anlage 4: Konzept zur Haushaltskonsolidierung

Beratungsverlauf (4)

09.06.2010 Rat
TOP 9 Einbringung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung
06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hansaplatz
  • Petronillaplatz
  • Warendorfer Straße 273
  • Idenbrockplatz
  • Kiepenkerl
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0438/2010
Typ
Vorlagen
Datum
27.05.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37