V/0438/2010
Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 und Konzept zur Haushaltskonsolidierung
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V-0438-2010_Anlage3
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V/0438/2010, Anlage 3 Liste von Maßnahmen, die nicht in das Verwaltungskonzept aufgenommen wurden Es sei zur Verdeutlichung darauf hingewiesen, dass Anlage 3 nicht zum Verwaltungskonzept ge- hört. Vorschläge wie in Anlage 3 hätten den Charakter von starken Eingriffen in die Strukturen der Stadt und sind aus diesem Grund bewusst nicht in das Konzept aufgenommen worden. Solche Vorschläge müssten jedoch dann zumindest geprüft werden, wenn sich eine Haushaltssicherung bzw. das Nothaushaltsrecht nicht abwenden ließen. Die Auswahl der Nennungen soll verdeutli- chen, dass eine Haushaltssicherung bzw. das Nothaushaltsrecht vermieden werden muss. Sicherheit und Ordnung - Reduzierung der Funktionsstärke des Eins atzpersonals bei der Berufsfeuerwehr - Einstellung der Maßnahmen aus der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention Schulträgeraufgaben - Einsparung weiterer Leistungen im Bereich des Schülerverkehrs - Reduzierung von: Ausstattung von Schulen, Gebäudeunterhaltung, Gebäudeangebot, Stan- dards im Ganztag und Gemeinsamen Unterricht Kultur und Wissenschaft - Schließung Stadtmuseum - Streichung einer oder mehrerer Theatersparten - Streichung des Zuschusses an ein oder mehrere freie Theater mit eigenen Spielstätten - Aufgabe des Bücherbusses - Reduzierung bzw. Streichung von Zuschüssen an freie Träger Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Einschränkung von qualitativen Aspekten der Kindertagesbetreuung u.a. von Sprachförde- rung, Maßnahmen der Qualitätssicherung, Spie lgruppen und die Förderung von Kindern in „Kinderhorten“ - Reduzierung freiwilliger Zuschüsse im Bereich der Kindertagesbetreuung - Aufgabe des Betriebskindergartens - Einschränkung / Schließung der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit / Ju- gendberufshilfe - Einschränkung der finanziellen Förderung der Jugendverbandsarbeit Gesundheitsdienste - Abschaffung der Sprachheilambulanz V/0438/2010, Anlage 3 Sportförderung - Schließung eines oder mehrerer städt. Bäder - Schließung von Sporteinrichtungen und entsprechende Vermarktung der Einrichtungen / Flä- chen Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV - Aufgabe des Parkleitsystems Natur- und Landschaftspflege, Umweltschutz - Reduzierung der Förderung Dritter im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Einstellung des Sanierungsprogramms zur Verbesserung der Gewässergüte des Aasees Wirtschaft und Tourismus - Reduzierung von Veranstaltungsflächen der Halle Münsterland - Verkauf der Westfälischen Bauindustrie GmbH Übergreifende Themen - Reduzierung der regionalen, interregionalen und interkommunalen Kooperationen - Einsparen des Filmservices (u. a. könnten Dr eharbeiten zu Münster-Fernsehserien nicht mehr betreut werden, Einstellung von Fernsehserien mittelfristig denkbar)
V-0438-2010_Anlage4_Teil1
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V/0438/2010, Anlage 4 Konzept zur Haushaltskonsolidierung Juni 2010 V/0438/2010, Anlage 4, Seite 2 Impressum Stadt Münster Amt für Finanzen und Beteiligungen Personal- und Organisationsamt V/0438/2010, Anlage 4, Seite 3 Kurzzusammenfassung Wie kann das hohe städtische Haushaltsdefizit reduziert werden, damit die Stadt der Haushaltssicherung und der „kommunalen Insolvenz“ entgeht? Hierzu hat die Stadtverwaltung mit dem hier vorliegenden Konzept eine Vielzahl von Maßnahmen zusammengetragen. Die Verwaltung kommt damit einem Auftrag des Rates der Stadt Münster nach, die Haushaltssicherung zu vermeiden und das Haushaltsdefizit im Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. Das Verwaltungskonzept basiert auf fünf Säulen: Säule 1: Organisationsentwicklung der Verwaltung 1,5 Mio. € Säule 2: Liste mit denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen 13 Mio. € Säule 3: Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen 7 Mio. € Säule 4: Liste mit Steuer- und Abgabenerhöhungen 10 Mio. € Säule 5: Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes 10 Mio. € Summe: ~ 42 Mio. €. Um das Ziel zu erreichen, das Defizit im Jahr 2014 auf 20 Mio. Euro zu begrenzen, ist ein Konsolidierungsvolumen von 35 Mio. Euro erforderlich. Das Verwaltungskonzept beinhaltet nahezu 200 Maßnahmen in einer Größenordnung von 42 Mio. Euro. Nach Vorstellung des Verwaltungskonzepts am 9. Juni 2010 besteht ein halbes Jahr lang die Möglichkeit, über die Einzelvorschläge im Rat und in der Bürgerschaft zu diskutieren. Nach ausführlicher Diskussion kann dann der Rat der Stadt Münster im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2011 entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Die Ratssitzung am 8. Dezember 2010 ist für eine abschließende Beschlussfassung über die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen und den Haushaltsplan 2011 vorgesehen. Weitere Informationen, unter anderem zu geplanten Bürgerversammlungen, sind im Internet zu finden unter: www.muenster.de/stadt/haushaltskonzept V/0438/2010, Anlage 4, Seite 4 Einleitung Die städtische Haushaltslage ist sehr ernst. Ein Defizit von fast 90 Mio. Euro steht bislang für das nächste Jahr in den Büchern. Auch in den Jahren danach ist keine wesentliche Besserung in Sicht. Ohne Gegenmaßnahmen wäre die Stadt in der „Haushaltssicherung“. Deshalb hat die Stadtverwaltung ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt, um den Kollaps der städtischen Finanzen abzuwenden. Die Konsolidierung des städtischen Haushalts ist aus Sicht der Verwaltung kein Selbstzweck: Haushaltsausgleich und Haushaltssicherung sind rechtliche und technische Aspekte einer weit tiefer gehenden Problematik. Es geht um eine nachhaltige Bewirtschaftung der städtischen Ressourcen und einen fairen Umgang auch gegenüber nachfolgenden Generationen – der Generationengerechtigkeit. Nachhaltigkeit bezeichnet ursprünglich die Bewirtschaftungsweise eines Waldes. Nur wenn höchstens soviel Holz entnommen wird, wie nachwachsen kann, wird der Wald nachhaltig bewirtschaftet. Obwohl dieses Bild sicherlich schon sehr aussagekräftig ist, wird doch im Zusammenhang mit der Haushaltswirtschaft, insbesondere der öffentlichen, der Begriff Nachhaltigkeit noch umfassender verstanden. Nachhaltig handelt, wer die selbst gesteckten Ziele unter Beachtung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Perspektiven verfolgt. Nachhaltig lebt, wer die Ressourcen und damit auch die finanziellen Spielräume für nachfolgende Generationen erhält. Nachhaltig wirtschaftet, wer die städtischen Gelder verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet einsetzt. Generationengerechtigkeit bedeutet, die Lasten zwischen den Generationen gerecht zu verteilen, so dass also auch die nachfolgenden Generationen noch genügend Entwicklungspotenziale besitzen und dafür einen ausreichenden – auch finanziellen – Spielraum zur Verfügung haben. Konkret heißt das, dass bei allen kommunalen Projekten, Maßnahmen, Aufgaben, Zuschussgewährungen und Investitionen gefragt werden muss, ob diese dauerhaft tragbar sind. Ein finanzieller Indikator wären hier z. B. die Abschreibungen, die bei langlebigen Anlagegütern durchaus fünfzig Jahre vorzunehmen sind. Über Abschreibungen legt man also häufig bereits heute fest, was zukünftige Generationen zu finanzieren haben. Dadurch wird bereits heute der zukünftige kommunale Gestaltungsspielraum eingeschränkt. Das muss nicht immer nachteilig sein. Schließlich kommen zukünftige Generationen auch noch in den Genuss langlebiger Anlagegüter wie beispielsweise Straßenkanäle. Aber eine Stadt muss sich ihrer Verantwortung – gerade in Bezug auf die Verabschiedung kommunaler Haushalte – bewusst sein. Unabhängig von individuell sicherlich immer sehr wichtigen und V/0438/2010, Anlage 4, Seite 5 nachvollziehbaren Einzelmaßnahmen muss sich der Blick auch auf den Gesamthaushalt richten und die kommunale Verschuldung in den Blick nehmen. Ausgangslage Der städtische Haushalt ist im Jahr 2008 auf ein Rechnungswesen nach kaufmännischen Grundsätzen umgestellt worden. Mit der Eröffnungsbilanz konnte die Stadt Münster noch ein Eigenkapital von rund 830 Mio. Euro vorweisen. Wegen der Tatsache, dass – mit Ausnahme des Jahres 2008 – die jährlichen Haushalte nicht mehr originär ausgeglichen sind (Haushaltsausgleich bedeutet, dass die Erträge die Aufwendungen decken), also jährliche Defizite produzieren, findet Eigenkapitalverzehr statt. Am Ende des Jahres 2010 wird die Stadt bereits rund 160 Mio. Euro dieses Eigenkapitals verbraucht haben, um die Haushalte 2009 und 2010 rechnerisch auszugleichen. In den Jahren 2011 bis 2014 wären nochmals rund 260 Mio. Euro des Eigenkapitals für einen rechnerischen Haushaltsausgleich erforderlich. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf den Eigenkapitalverbrauch ab dem nächsten Jahr für die Stadt Münster erheblich strenger werden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Münster am 9 Dezember 2009 einstimmig (bei einer Stimmenthaltung) unter anderem Folgendes beschlossen: „Der Rat nimmt das Erfordernis zu weiteren Konsolidierungsschritten in den Jahren 2011 bis 2013 zur Vermeidung der Haushaltssicherung zur Kenntnis. Angestrebt wird, das Defizit bis zum Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. […] Rat und Verwaltung bekunden ihren festen Willen, eine Haushaltssicherung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und im Bewusstsein der Verantwortung für einen generationengerechten Ressourcenverbrauch wird der Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits als vorrangige Aufgabe von Rat und Verwaltung anerkannt.“ Die Alternative zur freiwilligen Haushaltskonsolidierung hieße Haushaltssicherung und Nothaushaltsrecht – oder einfacher ausgedrückt: die kommunale Insolvenz. Die Stadt wäre dann nicht mehr „Herr im eigenen Hause“, sondern müsste ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, welches von der Kommunalaufsicht genehmigt werden müsste. Diese Genehmigung kann auch versagt werden, dann wäre die Stadt im sogenannten Nothaushaltsrecht. Schwerwiegender wäre noch, dass dann einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen werden müssten, die über das hier beschriebene Verwaltungskonzept deutlich hinausgehen müssten. Zum Beispiel in folgenden Bereichen: Zuschüsse kürzen: Vertraglich vereinbarte Zuschüsse (z. B. für Sportvereine, Kulturinitiativen, soziale Einrichtungen, etc.) müssen mit dem Ziel einer Anpassung V/0438/2010, Anlage 4, Seite 6 an die schwierigen Finanzverhältnisse überprüft werden. Davon wären in Münster weit über 200 Vereine, Verbände und Initiativen betroffen. Steuern erhöhen: Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und Gewerbesteuer) müssen bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts festgesetzt werden. Konkret für Münster: Grundsteuer um 75 %-Punkte (bzw. 18 Prozent) nach oben, Gewerbesteuer um 20 %-Punkte nach oben. Pflichtaufgaben einschränken : Die Stadt muss die Aufwendungen für Pflichtaufgaben einer systematischen Prüfung unterziehen. Bei den Pflichtaufgaben ist insbesondere der Standard der Aufgabenerfüllung in den Blick zu nehmen und abzusenken. Beispiel: Eine Einsparung im Schwerbehindertenrecht (Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen) könnte zu einer deutlichen Verlängerung der Wartezeit für die Bürgerinnen und Bürger bei Erst- und Änderungsanträgen führen. Die Wartezeit könnte dann sogar über dem Landesdurchschnitt liegen. Freiwillige Leistungen reduzieren : Städte in der vorläufigen Haushaltsführung müssen prüfen, inwiefern der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen schrittweise reduziert werden kann, auch dadurch, dass bestehende rechtliche Verpflichtungen gekündigt werden. Freiwillige Aufgaben übernimmt die Stadt beispielsweise im kulturellen Bereich (Städtische Bühnen, Stadtmuseum, Stadtarchiv, Stadtbücherei, etc.) oder im Bereich des Sports (z. B. durch Zuschüsse an Vereine). Vermögen verkaufen : Die Stadt hat ihre Möglichkeiten zur Reduzierung ihrer Aufwendungen durch Veräußerung von Vermögen zur Konsolidierung des Haushalts verstärkt zu prüfen. Neue Investitionen nur nach Genehmigung: Die Förderung von Investitionsmaßnahmen in Nothaushaltsgemeinden unterliegt ausnahmslos der Zustimmung der Bezirksregierung, d. h., keine neue Investition ohne Genehmigung durch die Bezirksregierung. Um die Haushaltssicherung und einen Nothaushalt in Münster zu verhindern, ist zunächst ein Blick auf das städtische Defizit erforderlich. Dabei ist auch der Beschluss des Rates zu berücksichtigen, das Defizit im Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. 2011 Mio. € 2012 Mio. € 2013 Mio. € 2014 Mio. € Defizit, Stand: Juni 2010 - 88,7 - 51,4 - 60,3 - 54,6 Beschluss des Rates zur Defizithöhe 2014 20,0 Erforderliches Konsolidierungsvolumen ~ 35,0 Es wird deutlich, dass im Jahr 2014 ein Konsolidierungsvolumen von mindestens 35 Mio. Euro erforderlich ist, um das aktuell vorhandene Defizit im Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. V/0438/2010, Anlage 4, Seite 7 Euro zu begrenzen, wie es der Ratsbeschluss vom Dezember 2009 vorsieht. Ein Konsolidierungskonzept muss also mindestens in einer Größenordnung von 35 Mio. Euro Vorschläge zur Umsetzung beinhalten. Ergänzend seien noch die bisherigen städtischen Konsolidierungsprogramme erwähnt: Die Stadt Münster hat bislang vier große Konsolidierungen des Haushalts vorgenommen. Dabei wurden insgesamt Konsolidierungseffekte in einer Größenordnung von rund 220 Mio. Euro erzielt. Gleichzeitig hat die Stadtverwaltung in den vergangenen Jahren seit 2002 rund 260 Stellen abgebaut, obwohl viele neue Aufgaben zum Beispiel im Bereich der Kinderbetreuung hinzugekommen sind. Abschließend soll auf den Prozess der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung am Haushaltsverfahren eingegangen werden: Dass die Themen ‚Bürgerbeteiligung’ und ‚Haushaltskonsolidierung’ in diesem Jahr zusammen fallen, darf nicht falsch verstanden werden: Auch ohne Konsolidierungsnotwendigkeiten wäre in Münster das Thema ‚Bürgerbeteiligung’ aufgegriffen worden. Die Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt soll – das Interesse und Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner vorausgesetzt – als langfristiger Prozess verstanden werden. Zunächst muss jedoch das Verfahren erarbeitet werden, wie diese Beteiligung am Haushalt aussehen soll. Deshalb laufen die Themen ‚Bürgerhaushalt’ und ‚Konsolidierung’ in diesem Jahr quasi parallel. Weitere Informationen zum Bürgerinnen- und Bürgerhaushalt sind im Internet zu finden unter: www.muenster.de/stadt/buergerbeteiligung.php V/0438/2010, Anlage 4, Seite 8 Konzept zur Haushaltskonsolidierung Das Verwaltungskonzept ist über mehrere Monate erarbeitet worden und sieht folgende Konsolidierungseffekte ab dem Haushalt 2011 vor: 2011 Mio. € 2012 Mio. € 2013 Mio. € 2014 Mio. € Defizit laut Eckwertepapier - 88,7 - 51,4 - 60,3 - 54,6 Organisationsentwicklung der Verwaltung + 0,5 + 1,0 + 1,5 stufenweise Aufwandsreduzierung auf der Grundlage der „Liste denkbarer Konsolidierungsmaßnahmen“ + 5,0 + 6,0 + 7,0 + 8,0 pauschale Aufwandsreduzierung um 1,5 % + 7,0 + 7,0 + 7,0 + 7,0 Ertrag durch Grundsteuererhöhung, Zweitwohnungs- steuer und Parkentgelterhöhung + 6,0 + 10,0 + 10,0 + 10,0 Ertrag durch Gewerbesteuererhöhung + 10,0 + 10,0 + 10,0 + 10,0 Neues Defizit - 60,7 - 17,9* - 25,3 - 18,1 * Das Defizit 2012 ist wegen eines Sondereffekts (20 Mio. € durch städt. Beteiligungen) niedriger als 2013 / 2014. Das Konzept basiert im Wesentlichen auf fünf Säulen: Säule 1: Organisationsentwicklung der Verwaltung (Umfang rund 1,5 Mio. Euro) Säule 2: Liste mit denkbaren Konsolidierungsvorschlägen (Umfang insgesamt rund 13 Mio. Euro ), die neben Aufwandsreduzierungen bei städtischen Ämtern und Einrichtungen auch Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen haben kann; Säule 3: pauschale, solidarische Kürzung der Aufwendungen bei allen städtischen Ämtern und Einrichtungen um 1,5 Prozent (entspricht rund 7 Mio. Euro ), ohne dass dadurch die Leistungserbringung der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen im Wesentlichen spürbar verschlechtert wird; Säule 4: Liste mit Steuer- und Abgabenerhöhungen (Umfang rund 10 Mio. Euro); Säule 5: Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes (Umfang rund 10 Mio. Euro). Aufgabenkritische Ansätze (Säule 1) werden zukünftig auch im Rahmen der Einführung einer zielorientierten Steuerung weiter vertieft werden müssen. Daneben wird die Organisationsentwicklung der Verwaltung mit neuen Impulsen versehen. Organisatorische Prozesse und Strukturen sind verstärkt zu hinterfragen und interkommunale und konzernweite Zusammenarbeiten auf mögliche Synergien zu prüfen. V/0438/2010, Anlage 4, Seite 9 Zur Liste mit denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen (Säule 2) sei erwähnt, dass zur Frage, ob sich die Einzelvorschläge im Bereich der freiwilligen oder der pflichtigen Aufgaben bewegen, auf die Produktgruppenbeschreibungen im Haushalt verwiesen werden kann. Aus den Beschreibungen ist in der Regel erkennbar, ob es sich um eine gesetzliche oder freiwillige Leistung handelt. Die Konsolidierungsvorschläge gemäß Säule 2 sind dementsprechend nach Produktgruppen sortiert, um eine Vergleichbarkeit mit der Haushaltssystematik zu gewährleisten und so auch die Frage nach der Pflichtigkeit von Aufgaben zu beantworten. Weiter sei zum gesamten Konzept gesagt, dass die Verwaltung auf die Aufnahme von Einmaleffekten verzichtet hat. Als Einmaleffekte sieht die Verwaltung alle Maßnahmen an, die nur einen einmaligen positiven finanziellen Effekt erzielen können. Zu einer dauerhaften Konsolidierung des städtischen Haushalts können solche Effekte folglich nicht beitragen. Insbesondere das Langfristziel, spätestens im Jahr 2020 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, kann so nicht erreicht werden. V/0438/2010, Anlage 4, Seite 10 Säule 1 des Verwaltungskonzepts Organisationsentwicklung der Verwaltung Umfang: rund 1,5 Mio. Euro V/0438/2010, Anlage 4, Seite 11 Laufende Nummer: 1 Maßnahme: Organisationsentwicklung der Verwaltung Beschreibung: Die Organisation der Verwaltung wird mit neuen Impulsen dynamisch weiterentwickelt. Die Entwicklung wird beschleunigt und verstärkt auf kosteneffiziente Lösungen fokussiert. Strukturen, Prozesse und Verhaltensweisen werden zunehmend darauf ausgerichtet, das breite Leistungsangebot der Verwaltung vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen zu erhalten und im Rahmen der Möglichkeiten zusätzliche Ressourcen einzusparen. Dabei wird eine Verwaltungskultur gefördert, die Veränderungen nicht scheut, sondern als Chance für mehr Zukunftsfähigkeit begreift. Zu den Prinzipien der organisatorischen Entwicklung gehören grundsätzlich ein von außen nach innen gerichtetes Denken und Organisieren, d.h. eine Ausrichtung von Zielen, Prozessen und Strukturen auf die Bürgerbedürfnisse, Bearbeitungsschritte in Arbeitsprozessen nur dann beizubehalten, wenn diese nachweislich einen Mehrwert für das Ergebnis erbringen und organisatorische Strukturen eng an optimierte Prozesse zu orientieren sowie so einfach und flexibel wie möglich zu gestalten. Konkrete Ansatzpunkte sind: I. Optimierung der städtischen Verwaltungsprozesse vor allem im Kontext mit der Einführung von eGovernment und it-gestützter workflow-Systeme II. Verringerung der Zahl der Organisationseinheiten und Optimierung der vorhandenen Führungsspannen III. Analyse vorhandener und zielgerichtete Förderungen neuer Denkweisen (Verwal- tungskultur) IV. Verstärkte Nutzung interkommunaler Zusammenarbeit in der Region V. Nutzung von Synergien im „Konzern Stadt Münster“ zu I. Verwaltungsprozessoptimierung ist ein Kernthema bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Die Abläufe sind heute häufig durch die Aufgabenvielfalt und komplexe innere Verflechtungen weder transparent noch amtsübergreifend optimiert. Der Einsatz neuer IT-Systeme im Rahmen der Einführung des eGovernments oder verwaltungsinterner Workflow-Lösungen bietet mittelfristig neue Möglichkeiten zu effizienteren Prozessgestaltungen. Wenn Bürger/innen im Internet oder Mitarbeiter/innen an Ihren Arbeitsplätzen unmittelbar mit bedienerfreundlichen V/0438/2010, Anlage 4, Seite 12 Anwendungen kommunizieren, entfallen aufwendige manuelle Bearbeitungsschritte und die Bearbeitungsgeschwindigkeit steigt merklich. Zurzeit werden rund 60 eGovernment-Vorhaben und zahlreiche Workflow-Lösungen angegangen. zu II. Die städtischen Ämter und Einrichtungen sind unterschiedlich groß. Der jeweilige Stellenbestand reicht von 4 bis über 400 Stellen. In kleineren Einheiten bieten sich nur begrenzte Möglichkeiten, Führungss pannen und interne Querschnittsfunktionen effizient zu gestalten. Bereits durch aufgabenadäquate Fusionen können Synergien genutzt und Strukturen optimiert werden. Eine Reduzierung der Anzahl der städtischen Ämter / Eigenbetriebe (zurzeit 36) erscheint sinnvoll. Darüber hinaus sind die strukturellen Konsequenzen aus der Optimierung der Verwaltungsprozesse zu ziehen. zu III. Die gemeinsamen Vorstellungen, Werte und Normen in einer Verwaltung bilden ihre Verwaltungskultur. Vermeintlich kaum sichtbar kommt sie in Verhaltensweisen, Zeichen und Symbolen zum Ausdruck. Wenngleich nicht schnell und unmittelbar steuerbar, hat sie enormen Einfluss auf den Erfolg oder Misserfolg von Veränderungsprozessen. Als flankierende Maßnahme für alle übrigen hier genannten Ansätze wird die aktuelle Verwaltungskultur analysiert und als Baustein in die zukünftige Organisationsentwicklung bewusst mit eingesetzt. zu IV. Interkommunale Zusammenarbeit wird bereits heute von vielen Kommunen in verschiedenen Bereichen (u .a. Tourismusförderung, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Volkshochschule, Einkauf, Informationstechnologie, Bauhöfe und Gebäudewirtschaft) genutzt. Sie wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Die Größe der Münsteraner Verwaltung und die vorhandene Infrastruktur bilden ein Potential, das auch für ein Leistungsangebot an umliegende Kommunen genutzt werden könnte. Gelingt es, klar definierte Leistungsbündel im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit kostengünstig anzubieten, können Synergien in der Region genutzt und Kapazitäten in Münster erhalten werden. zu V. Gemeinsam organisiert kann das Ganze effizienter sein als die Summe seiner Teile. Durch die „horizontale“ Zusammenfassung oder zumindest Zusammenarbeit geeigneter Einheiten im Konzern Stadt Münster können ggf. gemeinsame Synergiegewinne erzielt und ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung generiert werden. Es gilt diesen Ansatz verstärkt zu prüfen. V/0438/2010, Anlage 4, Seite 13 Bürgerwirkung: Die Leistungserbringung der Stadtverwaltung soll gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen durch eine Organisationsentwicklung im oben beschriebenen Sinne transparenter werden. Finanzielle Wirkung (in Euro): 2011 2012 2013 2014 0 500.000 1.000.000 1.500.000 V/0438/2010, Anlage 4, Seite 14 Säule 2 des Verwaltungskonzepts Liste der denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen Umfang: rund 13 Mio. Euro
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V/0438/2010, Anlage 4, Seite 77 Konzept zur Haushaltskonsolidierung Säule 3 des Verwaltungskonzepts Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen um 1,5 Prozent Umfang: rund 7 Mio. Euro V/0438/2010, Anlage 4, Seite 78 Laufende Nummer: 183 Maßnahme: Pauschale Kürzung der städtischen Aufwendungen um 1,5 Prozent Beschreibung: Bei den Personalaufwendungen, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, den Transferaufwendungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird eine pauschale Kürzung von 1,5 % vorgenommen. Bei den Transferaufwendungen wird die Kürzung nicht auf die Aufwendungen gemäß Zuschussbericht (vgl. Haushaltsplan 2010, Band 1, S. 383 ff.) und nicht auf die Aufwendungen der allgemeinen Finanzwirtschaft (z. B. Landschafts- und Gewerbesteuerumlage) angewandt. Bei den Personalaufwendungen werden die Versorgungsaufwendungen nicht in die Kürzung einbezogen. Bürgerwirkung: Die Leistungserbringung der Stadtverwaltung wird gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen durch diese Maßnahme im Wesentlichen nicht spürbar verschlechtert. Finanzielle Wirkung (in Euro): 2011 2012 2013 2014 7.000.000 7.000.000 7.000.000 7.000.000 V/0438/2010, Anlage 4, Seite 79 Säule 4 des Verwaltungskonzepts Liste mit Steuer- und Abgabenerhöhungen Umfang: rund 10 Mio. Euro V/0438/2010, Anlage 4, Seite 80 Laufende Nummer: 184 Maßnahme: Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A um 15 %-Punkte auf 225 %-Punkte Beschreibung: Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Steuer wird in Münster in 1.772 Fällen veranlagt, durchschnittlich liegt das Steueraufkommen pro Fall bei 203,28 Euro. Der Haushaltsansatz für die Jahre 2011 bis 2014 beträgt jeweils 350.000 Euro. Der aktuelle Hebesatz liegt bei 210 %-Punkten. Der durchschnittliche Hebesatz der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt rund 225 %-Punkte. Der Hebesatz der Grundsteuer A soll auf den Durchschnittswert in NRW und damit um 15 %- Punkte angehoben werden. Der Hebesatz der Grundsteuer A ist zum letzten Mal im Jahr 1997 von 190 auf 210 %- Punkte erhöht worden. Bürgerwirkung: Bei einer Erhöhung des Hebesatzes auf 225 % würde durchschnittlich pro Veranlagungsfall 14,52 € mehr verlangt werden, also 217,80 € pro Fall. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die Veranlagungsfälle allein von der Größe und damit Belastung her äußerst unterschiedlich sind. Außerdem kann ein Steuerpflichtiger mehrere Veranlagungsfälle haben. Finanzielle Wirkung (in Euro): 2011 2012 2013 2014 25.000 25.000 25.000 25.000 V/0438/2010, Anlage 4, Seite 81 Laufende Nummer: 185 Maßnahme: Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 40 %-Punkte auf 460 %-Punkte Beschreibung: Die Grundsteuer B gilt für Grundstücke von Gewerbetreibenden und Grundeigentümern. Der Haushaltsansatz beträgt für das Jahr 2011 44 Mio. Euro, für das Jahr 2014 45 Mio. Euro. Der aktuelle Hebesatz liegt bei 420 %-Punkten. Unter allen kreisfreien Städten in NRW ist das der niedrigste Hebesatz, der durchschnittliche Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW beträgt rund 495 %-Punkte. Der Hebesatz der Grundsteuer B soll um 40 %-Punkte angehoben werden und damit weiterhin deutlich unter dem durchschnittlichen Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW bleiben. Der Hebesatz der Grundsteuer B ist zum letzten Mal im Jahr 1997 von 340 auf 420 %- Punkte erhöht worden. Bürgerwirkung: Die Erhöhung betrifft alle Gewerbetreibenden, Grundeigentümer und Mieter, da die Grundsteuer B einen Teil der Nebenkosten darstellt. Da die Grundsteuererhebung von vielen unterschiedlichen Faktoren (Grundstücksgröße, Einheitswert, Höhe des anzusetzenden Messbetrags) beeinflusst wird, lässt sich die finanzielle Mehrbelastung nur sehr verallgemeinernd darstellen. Für durchschnittliche Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser liegen die jährlichen zusätzlichen Belastungen bei ca. 20 bis 90 Euro. Finanzielle Wirkung (in Euro): 2011 2012 2013 2014 4.200.000 4.200.000 4.300.000 4.300.000 V/0438/2010, Anlage 4, Seite 82 Laufende Nummer: 186 Maßnahme: Anhebung der Hundesteuer Beschreibung: Bei einem Vergleich der Hundesteuersätze von 31 Kommunen in NRW (Stand: 01/2010) liegt der durchschnittliche Steuersatz für den 1. Hund bei 111,00 Euro, für den 2. Hund bei 140,00 Euro. Münster liegt bei diesem Vergleich mit einem Steuersatz für den 1. Hund in Höhe von 72,00 Euro und für den 2. Hund in Höhe von 84,00 € weit (nämlich 39,00 Euro bzw. 56,00 Euro), unter diesem Durchschnittswert. Unter Berücksichtigung des Erfordernisses, aufgrund der unterjährigen An- und Abmeldungen einen durch 12 teilbaren Steuersatz festzusetzen, sollen die allgemeinen Steuersätze daher in etwa auf die oben genannten Durchschnittswerte angehoben werden. Bürgerwirkung: Die Hundehalter müssten dann für den 1. Hund 108,00 Euro entrichten (9,00 € im Monat), für den 2. Hund 120,00 Euro (10,00 € im Monat). Dieser Betrag liegt immer noch unter dem Durchschnittswert der Vergleichsstädte. Finanzielle Wirkung (in Euro): 2011 2012 2013 2014 320.000 320.000 320.000 320.000 V/0438/2010, Anlage 4, Seite 83 Laufende Nummer: 187 Maßnahme: Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer Beschreibung: Zurzeit sind in Münster ca. 34.500 Personen mit Nebenwohnsitz gemeldet. Zweck einer Zweitwohnsitzsteuer ist es, einen Teil dieses Personenkreises dazu zu bewegen, sich in Münster mit Erstwohnsitz zu melden. Hintergrund dafür ist, dass bestimmte Zuweisungen und Steueranteile an der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohnerzahl festgemacht werden. Von der Einführung der Steuer selbst wären nach bisherigen Erkenntnissen der Verwaltung nur rund 650 Personen betroffen. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass bestimmte Personengruppen nicht besteuert werden dürfen, ein bestimmter Anteil den Nebenwohnsitz in Münster abmelden wird und dass ein bestimmter Anteil der oben genannten 34.500 Personen bereits verzogen sein dürfte. Bürgerwirkung: Bei einer unterstellten Jahressteuer von 250 Euro beträgt das Jahressteueraufkommen 162.500 Euro. Finanzielle Wirkung (in Euro): Der Erstwohnsitz fließt wie dargestellt in die Berechnung von Zuweisungen und Steueranteilen ein. Die finanzielle Wirkung von Steuer und Nebeneffekten beträgt: 162.500 Euro Jahressteueraufkommen 2.800.000 Euro Schlüsselzuweisungen 60.000 Euro Investitionspauschale 10.000 Euro Sportpauschale 1.000.000 Euro Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 4.032.500 Euro Die volle Jahreswirkung wird frühestens im Jahr 2012 erreicht. 2011 2012 2013 2014 162.500 4.032.500 4.032.500 4.032.500 V/0438/2010, Anlage 4, Seite 84 Laufende Nummer: 188 Maßnahme: Erhöhung der Parkentgelte der Westfälische Bauindustrie GmbH Beschreibung: Nach einem Vergleich der Parkentgelte anderer Städte, insbesondere den repräsentativen Beispielen Aachen, Bonn, Dortmund und Osnabrück (Basis 2008) lagen die Tarife der ersten und der weiteren Stunden in den Parkhäusern der Stadt Münster (resp. der Westfälische Bauindustrie GmbH) im unteren bis mittleren Bereich. Durch die Erhöhung des Tarifs der ersten Stunde einheitlich für alle Parkhäuser im Innenstadtbereich auf 2,- Euro wird die Stadt Münster (WBI GmbH) zwar im oberen Bereich liegen, bei den Tarifen der nachfolgenden Stunden verbleibt es aber bei einer vergleichsweise geringen bis mittleren Belastung. Der so erzielbare Mehrgewinn der WBI GmbH von rund 1,2 Mio Euro kann durch Ausschüttung den Haushalt der Stadt Münster entlasten, sofern die Gesellschaft nicht Investitionen zugunsten der Stadt Münster übernimmt und die genannten Gewinne zu diesem Zweck thesauriert. Bürgerwirkung: Für die Bürger und Besucher der Stadt Münster erhöht sich das Parkentgelt der ersten Stunden in den innenstadtnahen Parkhäusern um 0,50 bis 1,00 Euro. Die Tarife für die folgenden Stunden werden nicht erhöht. Finanzielle Wirkung (in Euro): 2011 2012 2013 2014 1.200.000 1.200.000 1.200.000 1.200.000 V/0438/2010, Anlage 4, Seite 85 Säule 5 des Verwaltungskonzepts Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes Umfang: rund 10 Mio. Euro V/0438/2010, Anlage 4, Seite 86 Laufende Nummer: 189 Maßnahme: Anhebung des Hebesatzes der Gewerbesteuer um 20 %-Punkte auf 460 %-Punkte Beschreibung: Die Gewerbesteuer wird als Ertragssteuer auf die „objektive Ertragskraft“ eines Gewerbebetriebes erhoben. Der Haushaltsansatz beträgt für das Jahr 2011 230 Mio. Euro, für das Jahr 2014 270 Mio. Euro. Der aktuelle Hebesatz liegt bei 440 %-Punkten. Unter allen kreisfreien Städten in NRW ist das der zweitniedrigste Hebesatz, der durchschnittliche Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW beträgt rund 460 %-Punkte. Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll um 20 %-Punkte und damit auf den durchschnittlichen Hebesatz der kreisfreien Städte in NRW angehoben werden. Der Hebesatz der Gewerbesteuer ist zum letzten Mal im Jahr 1995 von damals 430 auf jetzt 440 %-Punkte erhöht worden. Bürgerwirkung: Die Erhöhung betrifft alle Gewerbetreibenden, deren Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag. Ein Gewerbebetrieb, dessen Gewerbeertrag (abzüglich Freibetrag) beispielsweise bei 100.000 Euro liegt, zahlt bei einem Hebesatz von 440 % 15.400 Euro Gewerbesteuer, bei einem Hebesatz von 460 % 16.100 Euro. Finanzielle Wirkung (in Euro): 2011 2012 2013 2014 8.600.000 9.900.000 11.800.000 12.200.000
V-0438-2010_Anlage1b
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V/0438/2010, Anlage 1 Erträge Aufwendungen Saldo Mio. € Mio. € Mio. € 01 Innere Verwaltung 33,7 108,6 -74,9 02 Sicherheit und Ordnung 21,9 49,1 -27,2 03 Schulträgeraufgaben 2,8 39,4 -36,6 04 Kultur und Wissenschaft 5,6 37,8 -32,1 05 Soziale Leistungen 26,6 121,6 -95,1 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 41,9 131,2 -89,3 07 Gesundheitsdienste 1,0 9,6 -8,6 08 Sportförderung 1,7 11,2 -9,5 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 0,9 11,2 -10,3 10 Bauen und Wohnen 3,2 5,8 -2,7 11 Ver- und Entsorgung 67,2 37,4 29,8 12 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 24,7 59,4 -34,8 13 Natur- und Landschaftspflege 4,4 18,8 -14,4 14 Umweltschutz 0,2 2,1 -1,9 15 Wirtschaft und Tourismus 25,6 13,0 12,6 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 431,9 125,6 306,2 17 Stiftungen 0,0 0,1 -0,1 693,2 781,9 -88,6 Haushaltsplan 2011 Eckwerte nach Produktbereichen - Stand: Juni 2010 Nr. Insgesamt Produktbereich
V-0438-2010_Anlage4_Teil2
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V/0438/2010, Anlage 4, S. 17 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € 32 € 32 € 32 € 32 € 2 0 €0 €0 €0 € 9 €9 €9 €9 € 9 €9 €9 €9 € 3 0 €0 €0 €0 € 4 €4 €4 €4 € 4 €4 €4 €4 € 4 0 €0 €0 €0 € 4 €4 €4 €4 € 4 €4 €4 €4 € 5 0 €0 €0 €0 € 4 €4 €4 €4 € 4 €4 €4 €4 € 6 0 €0 €0 €0 € 5 €5 €5 €5 € 5 €5 €5 €5 € 7 0 €0 €0 €0 € 7 €7 €7 €7 € 7 €7 €7 €7 € BV West - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% BV Südost - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% BV Hiltrup - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% Liste der denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen Finanzielle Wirkung BV Nord - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% BV Ost - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% Nachfolgend sind denkbare Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung aufgelistet. Die Liste ist sortiert nach Produktgruppen entsprechend dem Produktplan bzw. Haushaltsplan der Stadt Münster. Jede Maßnahme wird gesondert beschrieben. In der Regel wird die Wirkung auf die Bürger/innen und soweit erforderlich wird die Wirkung auf den Stellenbestand der Verwaltung benannt. Die finanzielle Wirkung wird in Jahrespalten angegeben. Bei Maßnahmen zur Minderung des Aufwandes wird nach Personalaufwand (1. Zeile), Sachaufwand (2. Zeile) und der Summe (3. Zeile, Fettdruck) unterschieden. Bei Maßnahmen zur Ertragssteigerung wird nach Brutto-Ertrag (Zeile 1), hierzu erforderlichem Aufwand (Zeile 2) und dem sich ergebenden Netto-Ertrag (Zeile 3, Fettdruck) unterschieden. Die Maßnahmen stellen keine Empfehlungen aus der jeweiligen fachlichen Sicht dar, werden aber angesichts der unausweichlichen Konsolidierungsnotwendigkeit als finanziell umsetzbar angesehen. Konsolidierungsmaßnahmen nach Produktgruppen 01.01 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) BV Mitte - pauschale Kürzung frei verfügbarer Mittel um 5% V/0438/2010, Anlage 4, S. 18 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 165 € 171 € 189 € 189 € 8 0 €0 €0 €0 € 22 € 22 € 22 € 22 € 22 € 22 € 22 € 22 € 9 0 €0 €0 €0 € 5 €5 €5 €5 € 5 €5 €5 €5 € 10 0 €0 €0 €0 € 5 €5 €5 €5 € 5 €5 €5 €5 € 11 0 €0 €0 €0 € 64 € 64 € 64 € 64 € 64 € 64 € 64 € 64 € 12 0 € 3 € 11 € 11 € 12 € 12 € 12 € 12 € 12 € 15 € 23 € 23 € 13 0 € 3 € 13 € 13 € 21 € 21 € 21 € 21 € 21 € 24 € 34 € 34 € 14 0 €0 €0 €0 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 01.02 Geschäftsführung für pol. Gremien, Städtepart. Ehrungen, Gratulationen Ehrungen, Gratulationen Stellenwirkung: 1/4 Stelle Beschreibung: Reduzierung der Ausgaben (Entschädigungszahlungen, Verdienstausfall etc.) um 64.000 €, da angesichts des Jahresergebnis 2009 Einsparung möglich und zusätzlich durch restriktivere Handhabung des Verdienstausfalls (Neuverhandlung) weitere Mittel eingespart werden können Bürgerwirkung: auf Mandatsträger Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten Beschreibung: Reduzierung des Standards für Delegationen / Begegnungsförderungen / Projekte im Bereich Städtepartnerschaften / Auslandsbeziehungen um insgesamt 10.000 Bürgerwirkung: beteiligte Bürger und Institutionen, die im Bereich Städtepartnerschaften/Auslandsbeziehungen entsprechende Kontakte/Kooperationen unterhalten; möglicher Imageverlust der Stadt Städtepartnerschaften/Auslandsbeziehungen Zuschuss Förderung der Kontakte zur Bundeswehr Beschreibung: Streichung des jährlichen Zuschusses, da in den Jahren 2008 und 2009 keine Veranstaltungen, Projekte o.ä. für diesen Bereich stattfanden Beschreibung: Reduzierung des Standards im Bereich Ehrungen/Gratulationen: insbesondere Wegfall der Gratulationen/Präsente bei 90. Geburtstagen und Reduzierung des bisherigen Standards für die 95. Bürgerwirkung: unmittelbar für die zuvor begünstigten Adressaten Stellenwirkung: 1/4 Stelle Beschreibung: Reduzierung der Ausgaben (Entschädigungszahlungen, Verdienstausfall etc.) um 22.000 €, da angesichts des Jahresergebnisses 2009 trotz Mehrausgaben für Entschädigungszahlungen 2010 (Erhöhung der Aufwandsentschädigung bzw. Vergrößerung des Rates/der Ausschüsse) die Einsparung möglich erscheint Beschreibung: Streichung des jährlichen Zuschusses, da bisher nur für den Förderverein Rjasan entsprechende Zahlung erfolgte und diese Sonderstellung mit Blick auf die anderen Fördervereine/Partnerstädte nicht gerechtfertigt erscheint Bürgerwirkung: Bürger, die sich ehrenamtlich im/für den Förderverein Rjasan bzw. die Partnerschaft mit Rjasan engagieren Zuschuss Förderverein Rjasan Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten Beschreibung: weitere erhebliche Reduzierung des Standards im Gesamtbereich Ehrungen/Gratulationen (Hochzeiten, Geburtstage, Ehrenpatenschaften) Bürgerwirkung: unmittelbar für die zuvor begünstigten Adressaten und möglicher Imageverlust der Stadt Münster im Vergleich zu anderen Städten V/0438/2010, Anlage 4, S. 19 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 15 0 €0 €0 €0 € 19 € 19 € 19 € 19 € 19 € 19 € 19 € 19 € 16 7 €7 €7 €7 € 0 €0 €0 €0 € 7 €7 €7 €7 € Fraktionszuwendungen Beschreibung: Reduzierung der Fraktionszuwendungen um 3% Bürgerwirkung: unmittelbar auf den Bürger keine Auswirkung Betreuung städtischer Sitzungsräume, Veranstaltungsbetreuung Beschreibung: Erhöhung der Erträge bei der Vermietung städtischer Sitzungsräume an Dritte Bürgerwirkung: keine unmittelbare Auswirkung auf Bürger V/0438/2010, Anlage 4, S. 20 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 88 € 100 € 116 € 116 € 17 38 € 38 € 38 € 38 € 2 €2 €2 €2 € 40 € 40 € 40 € 40 € 18 33 € 33 € 33 € 33 € 0 €0 €0 €0 € 33 € 33 € 33 € 33 € 19 0 €0 €0 €0 € 2 €2 €2 €2 € 2 €2 €2 €2 € 20 0 €0 €0 €0 € 13 € 13 € 13 € 13 € 13 € 13 € 13 € 13 € 21 0 € 11 € 27 € 27 € 0 €0 €0 €0 € 0 € 11 € 27 € 27 € 01.03 OB, BM und Verwaltungsführung Beschreibung: 3% Reduzierung der Sachaufwendungen (Ansätze:Repräsentationsmittel OB, BM, Beigeordnete, Fachliteratur und Zeitungen) Bürgerwirkung: Rückführung des Standards bei repräsentativen Anlässen. Reduzierung Beschaffung von Fachliteratur bzw. Zeitungen Sachaufwendungen Beschreibung: Wegfall einer 0,5 Stelle zur Koordinierung Besuchsprogramme. Die Stelle ist - auf Anregung der Verwaltungsführung - eingerichtet worden, um Besuchsgruppen und Fachdelegationen, die die Stadt z.B. in Verkehrsfragen, Umweltfragen etc. zum Informationsaustausch besuchen, zu betreuen. Ggf. Übernahmme der Aufgabe durch die Fachdezernate. Bürgerwirkung: Bei Wegfall der Stelle muss auf diese Fachbesuche verzichtet werden bzw. die Zahl der Besuche auf wenige wichtige, auch den unmittelbaren Interesse der Stadt dienenden Besuche, beschränkt werden. Stellenwirkung: Wegfall einer 0,5 Stelle Personalaufwendungen Beschreibung: Wegfall einer/s 0,5 Stellenanteils Referenten/in BM. Dem 1. BM sind derzeit 1,0 Stellen, dem 2. und 3. BM jeweils 0,5 Stellen zur Unterstützung zugewiesen. Bürgerwirkung: Konzentration der Aufgaben/Poolbildung, ggf Einschränkung des Standards der Terminvorbereitung (Qualität). Stellenwirkung: Wegfall einer 0,5 Stelle Personalaufwendungen Beschreibung: Wegfall eines 0,5 Stellenanteils Sekretariat OB. OB sind derzeit 2,0 Stellen SB Sekretariat zugewiesen. Zum 01.07.2012 scheidet eine MA (Rentenbezug) aus. Bürgerwirkung: Einschränkung im Standard/Präzenz im Sekretariat OB Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes von 23.000 auf 10.000 € Bürgerwirkung: Maßnahmen, wie Bürgerhaushalt etc. müssen zeitlich gestreckt bzw. können nur mit (qualitativen) Einschränkungen weiter verfolgt werden. Personalaufwendungen Reduzierung der Mittel Orgakonzept bürgernahe Verwaltung V/0438/2010, Anlage 4, S. 21 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 20 € 20 € 20 € 20 € 22 0 €0 €0 €0 € 20 € 20 € 20 € 20 € 20 € 20 € 20 € 20 € 01.04 Gleichstellung von Frau und Mann Beschreibung: Die Transferaufwendungen betragen insgesamt 276 080 €. Davon werden auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen 7 Träger in Höhe von insgesamt 256 080 € bezuschusst und die Finanzierung von jährlich bis zu 30 verschiedenen Frauenprojekten und -gruppen in Höhe von insgesamt 20.000 € gewährleistet. Die Kürzung in Höhe von 35 000 € wird in Höhe von 20 000 € zu Lasten des Trägers D.I.W.A. realisiert. Der Träger D.I.W.A. erhält dann keine städtischen Zuschüsse mehr. Bürgerwirkung: Das seit mehr als 20 Jahre bestehende Frauenarchiv der autonomen Frauenforschungsstelle wird dann der Öffentlichkeit nicht mehr oder nur begrenzt durch ehrenamtliche Arbeit zugänglich sein. Die historischen Frauenstadtrundgänge müssen ihre Finanzaquise über Teilnahmegebühren und Sponsorenmittel ausweiten. Eine gleichmäßige Verteilung der Kürzungen auf die anderen Träger würde deren Arbeitsfähigkeit grundlegend in Frage stellen und die (psycho)soziale Daseinsvorsorge für Frauen sowie notwendige arbeitsmarkt- und bildungsorientierte Leistungen im Beratungs- und Netzwerkbereich für Frauen in Münster gefährden. Transferaufwendungen V/0438/2010, Anlage 4, S. 22 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 56 € 56 € 56 € 56 € 23 26 € 26 € 26 € 26 € 2 €2 €2 €2 € 28 € 28 € 28 € 28 € 24 23 € 23 € 23 € 23 € 0 €0 €0 €0 € 23 € 23 € 23 € 23 € 25 5 €5 €5 €5 € 0 €0 €0 €0 € 5 €5 €5 €5 € Beschreibung: Einsparung eines 0,35 Anteils einer Stelle Bürgerwirkung: Reduzierte Wahrnehmung der gesetzlich vorgegebenen Prüfungsaufgaben Stellenwirkung: 0,35 Anteil einer Stelle 01.06 Wirtschaftslichkeitsprüfung und Revision Personalaufwendungen Beschreibung: Wegfall einer 0,4 Stelle Bürgerwirkung: Reduzierte Wahrnehmung der gesetzlich vorgegebenen Prüfungsaufgaben Stellenwirkung: 0,4 Stelle (= 16 Stunden) Personalaufwendungen Sonstige ordentliche Erträge Beschreibung: Prüfungsgebühren für den Jahresabschluss des Studieninstituts für kommunale Verwaltung Bürgerwirkung: V/0438/2010, Anlage 4, S. 23 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 51 € 51 € 51 € 51 € 26 0 €0 €0 €0 € 13 € 13 € 13 € 13 € 13 € 13 € 13 € 13 € 27 37 € 37 € 37 € 37 € 1 €1 €1 €1 € 38 € 38 € 38 € 38 € 01.07 Public Relations Beschreibung: Radiospot-Umsteigeinfos im Weihnachtsverkehr in Radio WAF und Radio Kiepenkerl entfällt; Telefonbuchanzeigen werden auf eine noch gut lesbare Mindestgröße reduziert; Möglichkeiten zum Verkleinern von Zeitungsanzeigen bzw. teilweisen Ersetzen durch Hinweise auf muenster.de werden voll ausgeschöpft; falls zum Erreichen der Summe von 13 000 Euro erforderlich: notfalls Einschränkung beim Fotoservice Bürgerwirkung: die Auswirkungen für Münsters Bürger/innen bzw. die Stadt sind noch vertretbar; falls allerdings auch Fotoservice zum Erreichen der 13 000-Summe eingeschränkt werden muss, rückt die Grenze des Vertretbaren nahe (Einschränkungen bei laufender Aktualisierung und beim Ausbau der städtischen Imagefoto-Galerie www.muenster.de/stadt/galerie, die lokal und überregional von allen Medien, für städtische Publikationen sowie in Münster von nichtstädtischen Institutionen, Organisationen und Privatpersonen zur Veröffentlichung von "schönen" Münster-Fotos verwendet wird. Beschreibung: Reduzierung des eingesetzten Personals um eine halbe Stelle Bürgerwirkung: Der Ausbau des städtischen Online-Angebotes (E-Government- Angebote, sonstige neue Online-Projekte, Umbau von muenster.de gemäß VV- Beschluss zu Erscheinungsbild und Struktur des Portals, etc.) kann sich verzögern. Die Pflege und die Aktualität des vorhandenen Angebotes bleibt sichergestellt. Stellenwirkung: 0,5 Stelle Einsparung bei der Online-Redaktion Einsparung bei laufenden Ausgaben Öffentlichkeitsarbeit V/0438/2010, Anlage 4, S. 24 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 196 € 206 € 217 € 242 € 28 0 €0 €0 €0 € 5 €5 €5 €5 € 5 €5 €5 €5 € 29 0 €0 €0 €0 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 30 0 €0 €0 €0 € 40 € 47 € 50 € 50 € 40 € 47 € 50 € 50 € 31 0 €0 €0 €0 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 32 58 € 61 € 68 € 94 € 7 €7 €7 €7 € Bürgerwirkung: Die Auswirkungen sind mittelbar. Durch die reduzierte Möglichkeit, externen Sachverstand für die verschiedensten organisatorischen Fragestellungen in Anspruch zu nehmen, könnte die Qualität von organisatorischen Lösungen in geringem Umfang sinken. Beschreibung: Bisher wurden pro Jahr 4 Laufbahnbewerber/innen sowie ein/e 01.08 Personal- und Organisationsmanagement Beschreibung: Zukünftig werden in der Presse die Stellenanzeigen nur noch in Kurzfassung veröffentlicht mit dem Hinweis, dass weitere Infos auf der Internet- Seite abgerufen werden können. Die Anzeigen in der Zeitung dürften damit um ca. 50 % kleiner sein als bislang. Bürgerwirkung: Die Auswirkungen sind nur schwer kalkulierbar. es ist davon auszugehen, dass sich wirklich interessierte „Stellenanzeigenleser/innen“ dann auch auf der Internetseite detaillierter informieren. Trifft das nicht zu, würden wir auf Bewerberpotentiale verzichten. Das wäre insbesondere in den schon jetzt kritischen Bereichen (Ärzte, Ingenieure usw.) kritisch. Unbesetzte oder nicht aäquat besetzte Stellen würden zu reduzierter Leistungsqualität gegenüber dem Bürger führen. Reduzierung der zentral vorgehaltenen Mittel für Maßnahmen der Personalentwicklung Beschreibung: Die vorhandenen zentralen Finanzmittel für Maßnahmen der Personalentwicklung (interne und externe Fortbildungsmaßnahmen, Coaching, etc.) werden um 20 % gekürzt. Reduzierung von Sachaufwendungen Beschreibung: Verschiedene veranschlagte Sachaufwendungen werden gekürzt. Bürgerwirkung: Die Auswirkungen auf den Bürger sind mittelbar. Sowohl im Bereich der Honorarvereinbarungen und Büroausstattung kann es zu Leistungseinschränkungen kommen. Reduzierung der Mittel für externe Gutachten und Untersuchungen Bürgerwirkung: Die Auswirkungen sind mittelbar. Durch die reduzierte Möglichkeit der fachübergreifenden Fortbildung (Bürgerorientierung, Führungsleistung, Arbeitstechniken, Informationstechnologie) für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann deren Leistungsvermögen tendenziell sinken. Damit können der Leistungsstand und das Image der Verwaltung in Mitleidenschaft gezogen werden. Reduzierung der Zahl der Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst sowie Standardsenkung bei externen Stellenausschreibungen Stellenanzeigen werden nur noch in Kurzfassung veröffentlicht Beschreibung: Die vorhandenen Finanzmittel für die Vergabe von externen Gutachten und Untersuchungen werden um 100 % gekürzt. Das entsprechende Know-How ist in der Verwaltung vorhanden, allerdings nicht im erforderlichen Umfang. Das wird durch entsprechende Qualifizierungen und Schwerpunktsetzungen in den Aufgabenstellungen ausgeglichen. V/0438/2010, Anlage 4, S. 25 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 64 € 67 € 75 € 100 € 33 0 €0 €0 €0 € 12 € 12 € 12 € 12 € 12 € 12 € 12 € 12 € Bürgerwirkung: Bestimmte Möglichkeiten für kostengünstige Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter/innen der Stadt Münster entfallen. Der Qualifizierungsstand der städtischen Mitarbeiter/innen wird tendenziell beeinträchtigt. Beschreibung: Die Stadt Münster beendet ihre Mitgliedschaft an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie e.V. (VWA). Bürgerwirkung: Die zweite Maßnahme (komplette Stellenausschreibung nur im Internet) hat keine direkten Auswirkungen auf die Bürger/innen. Die Reduzierung der Ausbildungsplätze um einen Platz alle drei Jahre hat ebenfalls nur eine sehr geringe Außenwirkung. Die Reduzierung wird zum ersten Mal im Jahr 2013 wirksam. Genau in 2013 strömen zwei Abiturjahrgänge gleichzeitig auf den Ausbildungsmarkt, daher wäre arbeitsmarktpolitisch gesehen eher eine Ausweitung des Angebots an Ausbildungsstellen angebracht. Gleichzeitig sind in diesem Zusammenhang die Stichworte demographische Entwicklung und drohende Überalterung der Verwaltung mit ihren Folgen, z.B. Verlust von innovativem Denken, zu nennen. Die Reduzierung der Aufstiegsstellen für Mitarbeiter/innen der Stadt Münster von aktuell drei auf zwei hat keine Außenwirkung auf die Bürger/innen, bedeutet jedoch einen Einschnitt in die interne Personalentwicklung. Stellenwirkung: Die zeitliche Schrittfolge einer möglichen personellen Umsetzung müsste noch im Detail, d.h. im Einzelfall, geprüft werden. Aufstiegsbeamter/in für die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst zugelassen. Zukünftig wird nur alle drei Jahre ein/e Aufstiegsbeamter/in zugelassen, die Zahl der extern eingestellten Nachwuchskräfte bleibt in den Jahren, in denen kein/e Aufstiegsbeamter/in zugelassen wird, bei vier, in den Jahren, in denen ein/e Aufstiegsbeamter/in zugelassen wird, wird sie auf drei reduziert. Stellenausschreibungen werden zukünftig nur in einer Kurzform in den Tageszeitungen veröffentlicht, der komplette Ausschreibungstext ist nur im Internet zu lesen. Verbands- und Vereinsmitgliedschaften kündigen V/0438/2010, Anlage 4, S. 26 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 144 € 144 € 144 € 144 € 34 0 €0 €0 €0 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 35 0 €0 €0 €0 € 70 € 70 € 70 € 70 € 70 € 70 € 70 € 70 € 36 0 €0 €0 €0 € 30 € 30 € 30 € 30 € 30 € 30 € 30 € 30 € 37 20 € 20 € 20 € 20 € 1 €1 €1 €1 € 19 € 19 € 19 € 19 € Beschreibung: Unter den sonstigen Geschäftsaufwendungen summieren sich neben den allgemeinen Geschäfts- und Betriebskosten Aufwendungen für die Hartgeldverarbeitung, für Bank- und Depotgebühren, für Steuerberatungskosten und Aufwendungen, die im Rahmen der Einführung und Umsetzung des Doppischen Haushalts und städt. Gesamtabschlusses anfallen. Die angebotenen Einsparungen werden sich insbesondere auf den letztgenannten Bereich beziehen. Bürgerwirkung: Die Auswirkungen für den Bürger sind gering. Es können sich aber zeitliche Verzögerungen bei Beseitigung anstehender Probleme im NKF- Bereich ergeben. Beschreibung: Die Gemeindeprüfungsanstalt führt überörtliche Prüfungen in der Stadt Münster durch. So wurde z.B. die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 geprüft. Da der geanue Prüfrhythmus hier nicht bekannt ist, wurden im Haushaltsplan vorsorglich in jedem zweiten Jahr 150.000 € veranschlagt, im Durchschnitt also 75.000 € pro Jahr. Aus Sicht der Stadt kann der Prüfungsaufwand der GPA reduziert werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Amt 14 regelmäßige intensive Prüfungen durchführt. Bürgerwirkung: Die Auswirkungen sind gering bzw. nicht gegeben, da die Ergebnisse der GPA-Prüfungen allenfalls mittelbare Folgen auslösen können. 01.09 Finanz- und Beteiligungsmanagement Einsparungen im Sachaufwandsbereich "Gutachten". Reduzierung der Zahlung an die GPA für Prüfungen Einsparungen bei den "Sonstigen Geschäftsaufwendungen" Beschreibung: Bei der Vergabe von Gutachten sollen ab 2011 jährlich 30.000 € eingespart werden. Bürgerwirkung: Die Auswirkungen des Konsolidierungsvorschlages sind für den Bürger gering. Die Reduzierung der Aufwendungen für Gutachten kann aber im Einzelfall bei Verzicht gutachterlicher Bewertungen finanzwirtschaftlicher und steuerrechtlicher Problemfällen zu negative Auswirkungen für den städt. Haushalt führen. Beschreibung: Die Parkkralle ist ein probates Mittel, säumige Zahler zur Begleichung der Forderung zu bewegen. Bisher wurde nicht in Betracht gezogen. Bürgerwirkung: Es wird begrenzt öffentlich, wer als Bürger der Stadt Münster Geld schuldet. Mehraufwand bei den Vollziehungsbeamten, die dann auch außerhalb der normalen Dienstzeit das Fahrzeug nach Zahlung wieder freigeben müssen. Nutzung der Parkkralle bei Vollstreckungsmaßnahmen V/0438/2010, Anlage 4, S. 27 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 18 € 18 € 18 € 18 € 38 0 €0 €0 €0 € 18 € 18 € 18 € 18 € 18 € 18 € 18 € 18 € 01.10 Recht Verminderung Ausgaben Beschreibung: 26 % weniger Aufträge an externe Rechtsanwälte zur allgemeinen Rechtsberatung, stattdessen Begutachtung aktueller außerprozessualer Rechtsprobleme durch Juristinnen und Juristen der Stadtverwaltung Bürgerwirkung: keine V/0438/2010, Anlage 4, S. 28 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 1.615 € 1.490 € 1.435 € 1.435 € 39 0 €0 €0 €0 € 43 € 43 € 43 € 43 € 43 € 43 € 43 € 43 € 40 0 €0 €0 €0 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 41 0 €0 €0 €0 € 400 € 500 € 500 € 500 € 400 € 500 € 500 € 500 € 42 0 €0 €0 €0 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 43 0 €0 €0 €0 € 30 € 30 € 30 € 30 € 30 € 30 € 30 € 30 € 44 0 €0 €0 €0 € 500 € 250 € 250 € 250 € 500 € 250 € 250 € 250 €45 25 € 25 € 25 € 25 € 0 €0 €0 €0 € 25 € 25 € 25 € 25 € Beschreibung: Die Fensterreinigung wird neu EU-weit ausgeschrieben, der Reinigungsturnus wird von 2-mal jährlich auf 1-mal jährliche Reinigung reduziert Bürgerwirkung: keine Reduzierung Fensterreinigung Beschreibung: Für die Beheizung, Beleuchtung und Reinigung in den Ferien fallen im Vehältnis zur Nutzung überproportional hohe Kosten an. Diese wären dem Beispiel anderer Städte folgend zu vermeiden. Bürgerwirkung: Zeitliche Einschränkungen der Hallennutzungen. Konsequente Schließung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien Reduzierung der Mittel für die Bauunterhaltung Beschreibung: Eine Reduzierung von Mitteln für gebäudebezogene Aufwendungen führen im Ergebnis dazu, dass die geplante Instandhaltung der Gebäude reduziert werden muss, da weder Verbrauchskosten noch die Aufwendungen für die ungeplante Instandsetzung planbar und damit steuerbar sind. Die Mittelkürzung wird im Wesentlichen Auswirkungen im Bereich der Schulen, der Kindertages-, Jugend- und Sporteinrichtungen haben. Bürgerwirkung: tendenziell schlechterer Zustand der jeweiligen Gebäude Pacht Kleingartenanlagen Beschreibung: Die Pacht für Kleingartenanlagen wird in 2 Schritten erhöht. Die ab dem 01.11.2010 geltende Pacht in Höhe von 0,24 €/m²/Jahr wird ab dem 01.11.2012 (kassenwirksam 2013) und 01.11.2014 (kassenwirksam 2015) um jeweils 0,02 €/m²/Jahr auf dann 0,26 € bzw. 0,28 €/m²/Jahr erhöht. Bürgerwirkung: Die Pacht für die Kleingartenanlagen wird sich um 8,3 % in 2013 und ein weiteres Mal um 7,7 % in 2015 erhöhen. Das bedeutet eine Steigerung von insgesamt 16,7 %, die von den einzelnen Kleingärtnern für ihre jeweilige Kleingartenparzelle zu zahlen ist. 01.11 Immobilienmanagement Neuausschreibung der Reinigungsleistungen Beschreibung: Die WBI bewirtschaftet das Parkhaus Idenbrockplatz für die Stadt Münster. In Zukunft bewirtschaftet WBI das Parkhaus auf eigene Rechnung. Bürgerwirkung: keine Beschreibung: Neuausschreibung von Reinigungsleistungen in Schul- und Verwaltungsgebäuden entsprechend der genormten Standards Bürgerwirkung: Es wird davon ausgegangen, dass keine Leistungseinbußen wahrnehmbar sein werden. Erstattung der Bewirtschaftung Parkhaus Idenbrockstr. Reduzierung der Werbeausgaben Beschreibung: In Höhe der zusätzlichen Erträge mit der Wall AG wurden vorsorglich zuätzliche Aufwendungen veranschlagt. Auf dem überwiegenden Teil dieser zusätzlichen Aufwendungen kann verzichtet werden. Bürgerwirkung: keine V/0438/2010, Anlage 4, S. 29 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 46 220 € 220 € 220 € 220 € 53 € 53 € 53 € 53 € 167 € 167 € 167 € 167 € 47 100 € 125 € 70 € 70 € 0 €0 €0 €0 € 100 € 125 € 70 € 70 € Beschreibung: Die Stadt stellt viele Immobilien zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung (verminderte Miete und Erbpacht). Bürgerwirkung: Die Zuschüsse an die privaten Träger von Kindergärten und - tageseinrichtungen durch die Stadt müssen im gleichen Maße wie die Kostenmieten steigen. Deshalb ergibt sich ein Mehraufwand in Höhe von 53 T€. Anpassung der Mietverträge, die verdeckte Zuschüsse enthalten Beschreibung: Nach den städt. Vergaberichtlinien erhalten Haushalte der Bewerbergruppe 1 (Haushalt überschreitet die Einkommensgrenze des soz. Wohnungsbaus um bis zu 30 %) einen Nachlass für jedes Kind unter 18 Jahren bzw. für pflegebed. oder schwerbeh. Kinder. Bürgerwirkung: Der zusätzliche finanzielle Anreiz für Familien mit Kindern (insbesondere sog. Schwellenhaushalte), sich für ein städt. Baugrundstück zu entscheiden, entfällt. Es verbleibt in Abhängigkeit vom Einkommen die Grundstückssubventionierung entsprechend Vorlage V/404/2007 - Verkaufspreis rd. 20 % unter den Verkaufspreisen vergleichbarer Baugrundstücke privater Eigentümer-. Wegfall der Kinderermäßigung bei Vergabe städt. Baugrundstücke V/0438/2010, Anlage 4, S. 30 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 307 € 307 € 307 € 307 € 48 0 €0 €0 €0 € 33 € 33 € 33 € 33 € 33 € 33 € 33 € 33 € 49 62 € 62 € 62 € 62 € 0 €0 €0 €0 € 62 € 62 € 62 € 62 € 50 62 € 62 € 62 € 62 € 0 €0 €0 €0 € 62 € 62 € 62 € 62 € 51 150 € 150 € 150 € 150 € 0 €0 €0 €0 € 150 € 150 € 150 € 150 € Anpassung Ertragserwartungen Teilleistungsvertrag mit der Post Beschreibung: Es wird davon ausgegangen, dass der Teilleistungsvertrag mit der Post AG langfristig fortgesetzt werden kann. Die Ertragserwartungen sind den bisherigen Erfahrungen angepasst worden. Bürgerwirkung: keine Verschiedene kumulierte Personalmaßnahmen Beschreibung: Es werden u. a. verschiedene Stellenanteile für Berufsrückkeher/innen nicht länger vorgehalten. Bürgerwirkung: Voraussichtlich keine, allenfalls in geringem Umfang mittelbar. Reduzierung der Sachaufwendungen für Mobilität und Büroausstattung (PG 0113, Amt 10) Beschreibung: Verschiendene veranschlagte Sachaufwendungen im Bereich der betrieblichen Mobilität und der Büroausstattung sind nicht im Detail planbar. Grundlage der Planungsgrößen waren in der Vergangenheit Erfahrungswerte. Mit diesem Vorschlag werden die Teilbudgets begrenzt. Bürgerwirkung: Die Auswirkungen auf den Bürger sind mittelbar. Sowohl im Bereich der Mobilität städtischer Mitarbeiter/innen als auch bei der Büroausstattung kann es zu Leistungseinschränkungen kommen, die z.B. die Flexibilität bei Terminvereinbarung mit Bürger/innen einschränken oder das städtische Image infolge schlechter ausgestatteter Büros beeinträchtigen. 01.13 Zentrale Dienste Beschreibung: Anpassung der Ertragszahlen an die Entwicklung der letzten Jahre unter Verringerung bisheriger zeitlicher Sicherheitsmargen Bürgerwirkung: keine Expedition und Druck V/0438/2010, Anlage 4, S. 31 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 426 € 456 € 456 € 456 € 52 0 €0 €0 €0 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 53 0 €0 €0 €0 € 0 € 30 € 30 € 30 € 0 € 30 € 30 € 30 € 54 0 €0 €0 €0 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 55 0 €0 €0 €0 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 56 0 €0 €0 €0 € 14 € 14 € 14 € 14 € 14 € 14 € 14 € 14 € 57 0 €0 €0 €0 € 4 €4 €4 €4 € 4 € 4 € 4 € 4 € 58 0 €0 €0 €0 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 59 0 €0 €0 €0 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 50 € 60 0 €0 €0 €0 € 38 € 38 € 38 € 38 € 38 € 38 € 38 € 38 € 61 0 €0 €0 €0 € 9 €9 €9 €9 € 9 €9 €9 €9 € Preisanpassung im Sozialverfahren Einsparungen durch den Einsatz von SAP-TFA Umstellung der Netzinfrastruktur Reduzierung der IT-Ausstattung Abschluss eines neuen Kopierervertrages für die Stadt Münster Einsatz des Redaktionssystems Typo3 Beschreibung: Das Redaktionssystems Typo3 wird als Ersatz für RedDot im Rahmen des Redesigns des Internetauftritts und des Intranet der Städte Münster und Hamm eingesetzt. Bürgerwirkung: Bedienerfreundlicher Internetauftritt Einsatz von PC Beschreibung: Einsatz von PC Kosteneinsparung durch verbesserte Einkaufskonditionen und Effizienzsteigerung beim Service Bürgerwirkung: keine Bürgerwirkung: keine 01.15 IT-Management (citeq) Bürgerwirkung: keine Verlängerung des Abschreibungszeitraumes von 4 auf 5 Jahre bei Beschreibung: Verlängerung des Abschreibungszeitraumes von 4 auf 5 Jahre bei Monitoren Einstellung/Reduzierung der Maßnahmen im E-Government-Umfeld Beschreibung: Einstellung/Reduzierung der Maßnahmen im E-Government- Umfeld Bürgerwirkung: Zeitlich verzögerte Einführung von eGovernment Einstellung des ARIS-Betriebs Beschreibung: Einstellung des ARIS-Betriebs Beschreibung: Preisanpassung im Sozialverfahren Bürgerwirkung: keine Beschreibung: Einsparungen durch den Einsatz von SAP-TFA durch Kostenreduzierung nach Ablösung der BS2000-Verfahren Bürgerwirkung: keine Beschreibung: Umstellung der Netzinfrastruktur im ÖrV-Bereich auf MPLS Bürgerwirkung: keine Beschreibung: Reduzierung der Büroarbeitsplätze Bürgerwirkung: keine Beschreibung: Einsparung 9.000 € jährlich in den Budgets der Ämter. Achtung: nicht IT-Mittel der Ämter. Durch den Abschluss eines neuen Vertrages konnten wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die bei einer gleichbleibenden Nutzung zu den Einsparungen bei den Ämtern führen werden. Bürgerwirkung: keine V/0438/2010, Anlage 4, S. 32 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 62 0 €0 €0 €0 € 15 € 15 € 15 € 15 € 15 € 15 € 15 € 15 € 63 0 €0 €0 €0 € 36 € 36 € 36 € 36 € 36 € 36 € 36 € 36 € Rückgabe freier Wartungsmittel für KANDIS Beschreibung: Einsparung von 15.000 € jährlich im Budget des Amtes 66 Bürgerwirkung: keine Rückgabe freier Wartungsmittel für Sicad Beschreibung: Einsparung von 36.000 € jährlich im Budget des Amtes 66 Bürgerwirkung: keine V/0438/2010, Anlage 4, S. 33 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 77 € 77 € 77 € 77 € 64 75 € 75 € 75 € 75 € 2 €2 €2 €2 € 77 € 77 € 77 € 77 € Einsparung einer hD-Stelle Stellenwirkung: 1,0 Stelle Beschreibung: Reduzierung der Planstellen von 5 auf 4 Stellen durch Straffung des Managements(die Projektarbeit mit 1,5 Personen bleibt unberührt). Bürgerwirkung: keine unmittelbare Wirkung 01.16 Migrations- und Integrationsmanagement V/0438/2010, Anlage 4, S. 34 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 35 € 35 € 35 € 35 € 65 35 € 35 € 35 € 35 € 0 €0 €0 €0 € 35 € 35 € 35 € 35 € Uniformierter Service- und Ordnungsdienst (SOS) Beschreibung: Stellenreduzierung inkl. der Übernahme der Einsparvorgabe aus dem Produktbereich/-gruppe 0202 Bürgerwirkung: Reduzierung der Streifengänge , weniger Kontrollen und Gespräche, längere Reaktionszeiten bei Anrufen/Anforderungen, Einstellung von Schichtdiensten und damit verbunden Kürzung und Wegfall von Präsenzzeiten im gesamten Stadtgebiet Stellenwirkung: 0,75 Stelle uniformierter Service- und Ordnungsdienst 02.01 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten V/0438/2010, Anlage 4, S. 35 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 98 € 98 € 98 € 28 € 66 0 €0 €0 €0 € 70 € 70 € 70 € 0 € 70 € 70 € 70 € 0 € 67 52 € 52 € 52 € 52 € 24 € 24 € 24 € 24 € 28 € 28 € 28 € 28 € Beschreibung: Beschaffung eines ersten mobilen Messgerätes (Messcontainer oder Standgerät), Gesamtbestand: 1 Bürgerwirkung: Erhöhung der Überwachungsdichte, siehe auch Gutachten des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft 2008 und V0997/E1 mit Ratsbeschluss vom 13.05.2009 Geschwindigkeitsüberwachung Kürzung der HH-mittel Ordnungspartnerschaft Beschreibung: Die Mittelbewilligung erfolgte mit Ratsbeschluss vom 13.05.2009 befristet für 2009-2013 (V0997/2008/1). Der Ansatz der HH-Mittel Ordnungspartnerschaft "Verkehrsunfallprävention" wird von 150.000 € auf 80.000 € reduziert. Bürgerwirkung: Die Stadt Münster hat im landesweiten Vergleich die schlechteste Verkehrsunfallbilanz. Bemühungen der Ordnungspartner zur Verbesserung der Verkehrssicherheit können kaum noch unterstützt werden. Eine Verbesserung des Unfallgeschehens wird unwahrscheinlich. 02.03 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten V/0438/2010, Anlage 4, S. 36 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 379 € 379 € 379 € 379 € 68 0 €0 €0 €0 € 46 € 46 € 46 € 46 € 46 € 46 € 46 € 46 € 69 0 €0 €0 €0 € 11 € 11 € 11 € 11 € 11 € 11 € 11 € 11 € 70 28 € 28 € 28 € 28 € 0 €0 €0 €0 € 28 € 28 € 28 € 28 € 71 56 € 56 € 56 € 56 € 0 €0 €0 €0 € 56 € 56 € 56 € 56 € 72 Zusammenlegung von BVLeitungsfunktionen Ost und Südost 113 € 113 € 113 € 113 € 0 €0 €0 €0 € 113 € 113 € 113 € 113 € 73 125 € 125 € 125 € 125 € 0 €0 €0 €0 € 125 € 125 € 125 € 125 € Einsparung von Portokosten Reduzierung des Ansatzes für Druckkosten Beschreibung: Die BVLeitungsfunktionen Ost und Südost werden zusammengelegt. Bürgerwirkung: Der bisherige Standard in der Betreung der betroffenen Bezirksvertretungen und der Stadtteilarbeit wird einschneidend gesenkt. Stellenwirkung: 1,0 Stelle Beschreibung: Die Bürgerbüros Coerde, Gievenbeck und Gremmendorf werden ersatzlos geschlossen. Bürgerwirkung: Deutliche Einschränkungen der bürgerschaftlichen Dienstleistungen in den Stadtbezirken. Neukalkulation der Verwaltungsgebühren Beschreibung: Aufgrund der Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre läßt sich seriös eine dauerhafte Einnahmesteigerung prognostizieren. Bürgerwirkung: keine Streichung der Samstagsöffnung im Bürgerbüro Mitte Beschreibung: An Samstagen hat das Bürgerbüro Mitte regelmässig ca. 120 Besucher. Der Personalaufwand an Samstagen ist aufgrund der zu besetzenden Schlüsselfunktionen unwirtschaftlich hoch. Eine Verteilung dieses Besucherstromes auf die anderen Wochentage ist, aufgrund der geringen Fallzahlen, unproblematisch und führt dort nicht zu höheren Belastungen. Bürgerwirkung: Die Servicezeiten an Samstagen fallen ersatzlos weg. Stellenwirkung: 0,5 Stelle Stellenwirkung: 1,0 Stelle Schließung der Bürgerbüros Coerde, Gievenbeck und Gremmendorf Beschreibung: Der Ansatz für Druckkosten kann aufgrund der in den Vorjahren gewonnenen Erfahrungswerten gesenkt werden. Bürgerwirkung: keine 02.04 Bürgerangelegenheiten Beschreibung: Aufgrund des Wegfalls der Lohnsteuerkarten können hier erhebliche Portokosten eingespart werden. Bürgerwirkung: Es ergeben sich keine Auswirkungen V/0438/2010, Anlage 4, S. 37 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 75 € 75 € 75 € 75 € 74 75 € 75 € 75 € 75 € 0 €0 €0 €0 € 75 € 75 € 75 € 75 € Erhöhung der Gebührenaufkommens Beschreibung: Durch das zum 1.1.2009 in Kraft getretene PStG und die damit verbundene hervorgehobene Bedeutung der Geburtenregister hat das Standesamt Münster durch seine zentrale Funktion im gesamten Münsterland (jährlich werden in Münster ca 2000 Kinder geboren, deren Eltern ihren Wohnsitz nicht in Münster haben) in erheblichem Maße mehr Urkunden als in den Jahren zuvor auszustellen. Dies führt zu einer Steigerung des Gebührenaufkommens im aufgezeigten Umfang. Bürgerwirkung: Es handelt sich um Pflichtaufgaben nach dem PStG. Die Urkunden sind korrekt und zügig auszustellen. Die Auswirkungen auf den Bürger sind ausschließlich positiv. 02.05 Standesamtsangelegenheiten V/0438/2010, Anlage 4, S. 38 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 39 € 39 € 39 € 39 € 75 28 € 28 € 28 € 28 € 0 €0 €0 €0 € 28 € 28 € 28 € 28 € 76 11 € 11 € 11 € 11 € 0 €0 €0 €0 € 11 € 11 € 11 € 11 € Beschreibung: Wegfall einer berstehenden überplanmäßigen Stelle für die zusätzliche Bearbeitung der Anträge nach den "Altfallregelungen" Bürgerwirkung: Die Aufgaben müssen auf die bestehenden Stellen verteilt werden. Der Arbeitszuwachs wird zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten führen. Stellenwirkung: ca. 0,2 Stellenanteil Stelleneinsparung Stelleneinsparung Beschreibung: Wegfall einer bestehenden überplanmäßigen Stelle für die Erledigung der Sicherheitsabfragen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Bürgerwirkung: Die Aufgaben müssen auf andere Stellen verteilt werden. Folge ist Arbeitszuwachs, der zu einer Verzögerung der Sachbearbeitung führen wird. Die zeitaufwändigen Befragungen binden eine Arbeitskraft, verlängern die Wartezeit auf den Befragungstermin und verzögern die Antragsentscheidung. Stellenwirkung: 0,5 Stelle 02.06 Ausländerangelegenheiten V/0438/2010, Anlage 4, S. 39 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 21 € 21 € 21 € 21 € 77 0 €0 €0 €0 € 4 €4 €4 €4 € 4 € 4 € 4 € 4 € 78 17 € 17 € 17 € 17 € 0 €0 €0 €0 € 17 € 17 € 17 € 17 € Beschreibung: Standardreduzierung bei der Erteilung von statistischen Auskünften, der nutzergruppenspezifgischen Datenaufbereitung und der Beratung zu statischen Fragen Bürgerwirkung: unmittelbar durch abgesenkten Standard Stellenwirkung: 0,5 Stelle im Zuge einer Altersteilzeitmaßnahmen (zeitverzögerte Umsetzung) Reduzierung der Serviceleistungen für das Produkt "Raumbezogene Statische Daten" Beschreibung: Die "Jahresstatistik" wird künftig nicht mehr als print-Medium herausgegeben, sondern nur noch als pdf-Datei online. Bürgerwirkung: Durch die online-Bereitstellung werden Teile der Bevölkerung von der unmittelbaren Information abgeschnitten. Ansichtsexemplare stehen an zentralen Stellen zur Verfügung. Erstellung und Vorhaltung der Jahresstatistik nur noch in Dateiform 02.07 Statistik V/0438/2010, Anlage 4, S. 40 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 93 € 93 € 93 € 93 € 79 89 € 89 € 89 € 89 € 4 €4 €4 €4 € 93 € 93 € 93 € 93 € Reduzierung der Verwaltung um 2 gD-Stellen Beschreibung: Reduzierung der Verwaltung um 2 gD-Stellen Bürgerwirkung: keine Stellenwirkung: 2,0 Stellen 02.09 Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfel. V/0438/2010, Anlage 4, S. 41 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 10 € 10 € 10 € 10 € 80 10 € 10 € 10 € 10 € 0 €0 €0 €0 € 10 € 10 € 10 € 10 € Erhöhung der Einnahmen durch Umsetzung der EU-Verordnung 882/2004 Beschreibung: Bei Nachkontrollen im Bereich der Lebensmittelüberwachung erfolgt eine vollständige Umsetzung der EU-Verordnung 882/2004 Bürgerwirkung: Belastung der Gewerbetreibenden im Lebensmittelsektor in Höhe der vorgenannten Gebühren 02.11 Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten V/0438/2010, Anlage 4, S. 42 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 695 € 780 € 927 € 985 € 81 0 €0 €0 €0 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 250 € 82 0 €0 €0 €0 € 0 € 46 € 137 € 137 € 0 € 46 € 137 € 137 € 83 0 €0 €0 €0 € 111 € 91 € 174 € 174 € 111 € 91 € 174 € 174 € 84 0 €0 €0 €0 € 175 € 175 € 87 € 85 € 175 € 175 € 87 € 85 € 85 0 €0 €0 €0 € 60 € 120 € 180 € 240 € 60 € 120 € 180 € 240 € Pauschale Reduzierung von sonstigen Sachausgaben Beschreibung: Reduzierung von Sachaufwand bei Veröffentlichungen, Internetauftritt, Reparatur von Schulausstattungen, Standards. Reduzierung der Mittel für den Medienentwicklungsplan (MEP) um 10 % Beschreibung: Sukzessive entsprechend den Restlaufzeiten der PC wird die Anzahl der in den Schulen bereit gestellten PC reduziert. Dies bedeutet bei einer 10%igen Mittelreduzierung im Endergebnis eine Reduzierung um ca. 390 PC (von ca. 2.500 PC im unterrichtlichen Einsatz = ca. 14 %) Bürgerwirkung: Erhebliche Einschränkungen in der unterrichtlichen Nutzung von PC. Die Erträge bei der citeq reduzieren sich entsprechend. Beschreibung: Anpassung an tatsächliche Abschreibungsergebnisse 08/09; Die tatsächlichen Ergebnisse unterliegen in der Abwicklung der In- vestitionsmaßnahmen erheblichen Veränderungen. Bürgerwirkung: keine Reduzierung der Abschreibungen 03.01 Leistungen für Schulen Schließung der PTA-Lehranstalt Bürgerwirkung: Reduzierung der Veröffentlichungen im Printbereich; Verstärkte Ori-entierung auf elektronische Informationswege Reduzierung der Schuletats und laufenden Mittel bei den Technologien der Berufskollegs um 10 % (2011 und 2012) bzw. 5 % (ab 2013) Beschreibung: Die städtische Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistentenwird auslaufend nach dem Lehrgang 2010/2012 geschlossen. Die Verwaltung beabsichtigt, hierzu einen entsprechenden Beschlussvorschlag noch vor der Sommerpause 2010 vorzulegen. Bürgerwirkung: Anstelle von bisher bis zu 144 Plätzen stehen künftig in Münster keine Plätze mehr zur Verfügung. Die nächsten PTA-Lehranstalten befinden sich in Hamm, Castrop-Rauxel und Osnabrück. Die oberzentrale Funktion der Stadt Münster als Bildungsstandort wird dadurch geschwächt. Stellenwirkung: Hier ist zunächst die Gesamteinsparung als Summe angegeben. Bedingt durch entfallende Erträge, Freiziehen von Räumlichkeiten und Einsparungen von (teilweise aufgrund von Verrentung bzw. evtl. Ausscheiden entfallenden) Stellen ist eine Feindifferenzierung an dieser Stelle nicht möglich. Beschreibung: Die Schuletats (ca. 1.692.000,- €) und die im Ergebnisplan veranschlagten Mittel für Neue Technologien an Berufskollegs (60.000,- €) werden in 2011 und 2012 um 10 % und ab 2013 -gegenüber der Basis in 2010- um 5 % reduziert. Bürgerwirkung: Die Schuletats wurden bereits in der letzten Konsolidierungsrunde um ca. 25 % reduziert. Durch die erneute Reduzierung verschlechtert sich sukzessive die Ausstattung in den Schulen. Der Schulträger ist gem. § 92 bzw. 94 Schulgesetz NRW für die erforderliche Ausstattung der Schulen verantwortlich. Insoweit sind der Reduzierung der Schulbudgets Grenzen gesetzt, ohne dass eine eindeutige Definition existiert, wann der Schulträger seiner vorgenannten Verpflichtung nicht mehr nachkommt. V/0438/2010, Anlage 4, S. 43 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 86 29 € 29 € 29 € 29 € 0 €0 €0 €0 € 29 € 29 € 29 € 29 € 87 0 €0 €0 €0 € 27 € 27 € 27 € 27 € 27 € 27 € 27 € 27 € 88 21 € 21 € 21 € 21 € 0 €0 €0 €0 € 21 € 21 € 21 € 21 € 89 22 € 22 € 22 € 22 € 0 €0 €0 €0 € 22 € 22 € 22 € 22 € Streichung einer halben Stelle im Vorzimmer der Schulaufsicht Nichtbesetzung einer 0,5 Stelle für Medienpädagogik Beschreibung: Die derzeit nicht besetzte 0,5 Stelle für Medienpädagogik wird eingespart. Mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe wird über eine Kooperation verhandelt, deren Finanzierung durch den derzeitigen städtischen Zuschuss mit abgedeckt würde. Bürgerwirkung: Für die medienpädagogische Unetrstützung der Schulen steht kein städtisches Personal zur Verfügung. In wie weit das Landesmedienzentrum des LWL diese Aufgabe adäquat mit übernehmen kann bzw. will, muss geklärt werden. Beschreibung: Mit der Neuerrichtung der Mosaik-Grundschule in Gievenbeck im Jahr 2000 ist der Schule eine halbe Sozialpädagogenstelle zur Verfügung gestellt worden, mit dem Ziel, als Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus die neu errichtete Schule in den Stadtteil Gievenbeck zu integrieren. Dieses Ziel ist im vollen Umfang erreicht worden. Beschreibung: Aufgrund organisatorischer Veränderung bei der Schulaufsicht sind derzeit nur noch 2,5 Stellen des Landes dem Schulamt für die Stadt Münster zugeordnet. Hierdurch ergeben sich für die 4 Schulaufsichtsbeamten/innen (teilweise auch für umliegende Kreise in den dortigen Schulämtern tätig) geringere Präsenzzeiten. Die hierdurch reduzierten Aufgaben im Vorzimmer können mit einer Stelle (bisher 1,5 Stellen) abgedeckt werden. Bürgerwirkung: Die Mosaik-Schule wird im laufenden Schuljahr 2009/10 von insgesamt 340 Schüler/innen besucht. Eine zukünftig fehlende Schulsozialarbeit wird Auswirkungen auf die sozialpädagogische Intensivbegleitung einiger Kinder haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Schule selbst und auch in der Schule engagierte Eltern gegen die Maßnahme protestieren werden. Gegenüber anderen vergleichbaren Schulen ist die Mosaik-Schule aktuell jedoch besser gestellt. Stellenwirkung: 0,5 Stellen Stellenwirkung: 0,5 Stelle Bürgerwirkung: gering Stellenwirkung: 0,5 Stelle Streichung der Sozialpädagogenstelle an der Mosaikschule Gievenbeck Streichung einer halben Stelle Verwaltungsaufgaben Geschäftsstelle "Bildungsnetzwerk Münster" Beschreibung: Der Vertrag mit dem Land wird aufgehoben und die Geschäftsstelle Bildungsnetzwerk aufgelöst. Die halbe Sekretariats- / Verwaltungssstelle wird nicht neu besetzt. Die beiden pädagogischen Mitarbeiterinnen nehmen als pädagogische Arbeitsstelle die Tätigkeit im Amt für Schule und Weiterbildung wieder auf. Auf diese Weise sind Parallelstrukturen beseitigt; die Vernetzungsaktivitäten und Interessen können aus den bisherigen Strukturen heraus effektiver verfolgt werden. Bürgerwirkung: gering Stellenwirkung: 0,5 Stelle V/0438/2010, Anlage 4, S. 44 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 589 € 857 € 1.109 € 963 € 90 0 €0 €0 €0 € 410 € 594 € 606 € 449 € 410 € 594 € 606 € 449 € 91 0 €0 €0 €0 € 47 € 47 € 47 € 47 € 47 € 47 € 47 € 47 €92 0 €0 €0 €0 € 54 € 24 € 24 € 24 € 54 € 24 € 24 € 24 € 93 0 €0 €0 €0 € 5 0 €0 €0 €0 € 5 0 €0 €0 €0 € 94 27 € 27 € 27 € 27 € 0 €0 €0 €0 € 27 € 27 € 27 € 27 € Beschreibung: Die Tarifsteigerungen der Verkehrsträger sind nicht in der ursprünglich vorgesehenen Höhe umgesetzt worden. Hinzu kommt, dass die Berechtigtenzahlen rückläufig sind. Dies ist mit der noch laufenden Umsetzung des grundlegenden Ratsbeschlusses vom 05.04.2006 zur Rückführung der Schülerfahrkosten auf die gesetzlichen Vorgaben zu erklären. Es gibt immer weniger „Bestandsschutzfälle“. Reduzierung von Informationsmaterialien im Bereich der Bildungsberatung Beschreibung: Reduzierung von Sachaufwand für Printmedien Bürgerwirkung: Reduzierung der Auflagen, Verlängerung der Auflagenzeiträume, Reduzierung von Fremdsprachigkeit bei den Printinformationsmedien. Anpassung der Schülerfahrkosten an die Nutzerzahlentwicklungen und Tarifveränderungen Bürgerwirkung: Keine eigene Wirkung, die über die Beschlusslage des Rates vom 05.04.06 hinausgeht, da der Haushalt lediglich angepasst wird. AIM-Projektförderung 03.02 Zentrale Leistungen für Schüler/innen und … Beschreibung: Anteiliger Zuschuss zur Leitungsstelle im JAZ; Das JAZ ist der einzige Träger in Münster, der einen Zuschuss zur Finanzierung der Leitungsstelle unabhängig von den Maßnahmeangeboten erhält. Alle anderen Träger legen diese Kosten anteilig auf die Maßnahmen und jeweiligen Kostenträger um. Auf diesem Weg kann das JAZ ebenfalls eine Kostendeckung erreichen. Damit werden die sich daraus ergeben Wettbewerbsvorteile vermieden. Bürgerwirkung: gering JAZ-Leitung Beschreibung: Die Mittel zur Förderung von Projekten zur Vermeidung und Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit werden in 2011 einmalig um 50.000,- € (ca. 16 % des Ansatze) gekürzt. Bürgerwirkung: Reduzierung der Maßnahmen Einsparung einer 0,5 Stelle einer/s Sozialpädagogen/in Beschreibung: Einsparung einer 0,5 Stelle einer/s Sozialpädagogen/in im Bereich "Koordination Lernwerkstatt". Die Koordinierungsaufgaben für die Lernwerkstatt müssen künftig von anderen Kräften innerhalb der schulpsychologischen Beratungsstelle wahrgenommen werden. Bürgerwirkung: Die Übernahme der Aufgaben durch andere Kräfte der Schulpsychologie hat eine Kapazitätsreduzierung an deren Arbeitsplätzen (Diagnostik, Beratung, Fortbildung, Krisenintervention usw.) zur Folge. Dies kann zu längeren Wartezeiten oder verspäteter Unterstützung mit negativen Folgen für die schulische bzw. persönliche Entwickklung der Kinder führen. Stellenwirkung: Einsparung einer 0,5 Stelle einer/s Sozialpädagogen/in V/0438/2010, Anlage 4, S. 45 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 95 0 €0 €0 €0 € 0 € 164 € 404 € 414 € 0 € 164 € 404 € 414 € Rückführung des Schülerspezialverkehrs (Schulbusse) auf den gesetzlichen Standard Beschreibung: Nach der Schülerfahrkostenverordnung ist der Schulträger verpflichtet, Fahrkosten zu übernehmen, sofern bestimmte Entfernungsvoraussetzungen vorliegen. Der Schulträger ist nur zur Übernahme der notwendigen Fahrkosten verpflichtet, ihm obliegt keine Beförderungspflicht. Im Zusammenhang mit der Rückführung der Schülerfahrkostenerstattung auf den gesetzlichen Stand hat der Rat der Stadt Münster im Jahr 2006 beschlossen, dass die Schüler/innen in den Außenbereichen der Stadt, die keine direkte Anbindung an den ÖPNV haben, weiterhin über zusätzlich eingesetzte Fahrzeuge befördert werden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Bei der jetzt genannten Rückführung würden den Fahrschülern/innen in der Regel Fahrkarten für den ÖPNV zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür sind bei der Berechnung der aufgeführten Einsparung bereits berücksichtigt. Die Leistungen für die Schulbusbeförderung wurden 2006 für 5 Jahre europaweit ausgeschrieben und vergeben. Eine Einstellung ist daher frühestens mit Auslaufen der Verträge (31.07.2012) möglich. Bürgerwirkung: Mit dem Schülerspezialverkehr werden rund 430 Schüler/innen befördert. Für Familien in den Außenbereichen der Stadt bedeutet die hier genannte Rückführung je nach individueller, familiärer Situation bzw. auch Wohnort eine hohe Belastung. V/0438/2010, Anlage 4, S. 46 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 78 € 78 € 126 € 139 € 96 0 €0 €0 €0 € 15 € 15 € 15 € 0 € 15 € 15 € 15 € 0 € 97 0 €0 €0 €0 € 2 €2 €2 €0 € 2 € 2 € 2 € 0 € 98 0 € 0 € 25 € 55 € 0 €0 €0 €0 € 0 € 0 € 25 € 55 € 99 43 € 43 € 43 € 43 € 0 €0 €0 €0 € 43 € 43 € 43 € 43 € 100 0 € 0 € 23 € 23 € 0 €0 €0 €0 € 0 € 0 € 23 € 23 € 101 0 €0 €0 €0 € 19 € 19 € 19 € 19 € 19 € 19 € 19 € 19 € Bürgerwirkung: Rückgang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, geringere Kursauslastung, Mindereinnahmen Stellenwirkung: Einsparung einer 0,75 Stelle als Kommunikationsdesignerin Beschreibung: Die Reduzierung im Angebot aufgrund der Einsparung im Pädagogenbereich ermöglicht die Einsparung einer 0,5 Stelle im Verwaltungsbereich. Bürgerwirkung: keine Stellenwirkung: 0,5 Stellen Einsparung von 0,5 Stellen im Verwaltungsbereich Reduzierung von sonstigen ordentlichen Aufwendungen; hier: Druckkosten und Werbung Bürgerwirkung: Reduzierung der Flyer und der Anzeigen Stadt: Rückgang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer - Mindereinnahmen Einsparung von 2 mal 0,5 Stellen im Pädagogenbereich ab 2013/2014 Beschreibung: Porto, Telefon, Mieten für Unterrichtsräume, Mitarbeiter(innen)- Fortbildungen und Dienstreisen Bürgerwirkung: Qualitätsabsenkung in der Erreichbarkeit und Kommunikation mit den Bürgern Reduzierung der Kundenorientierung Pauschale Minderausgaben Beschreibung: Reduzierung der Flyer und der Anzeigen 04.02 Volkshochschule Reduzierung von sonstigen ordentlichen Aufwendungen; hier: Druckkosten und Werbung Bürgerwirkung: Bürger/in: Reduziertes Angebot der VHS Stadt: Rückgang der Bedeutung der VHS als kommunale Weiterbildungseinrichtung WBG = Weiterbildungsgesetz Stellenwirkung: Einsparung von 2 mal 0,5 Stellen im Pädagogenbereich vorbehaltlich des WBG ab Oktober 2013; Personalkosten abzüglich Förderung nach dem WBG Beschreibung: Massive Einschnitte und Qualitätsverluste bei der Fertigung von Werbemedien im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für (Groß)Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen und Kooperationsprojekten Einsparung einer 0,75 Stelle als Kommunikationsdesignerin Beschreibung: Im Jahr 2013/2014 werden aufgrund der Altersfluktuation 2,5 Pädagogenstellen einschließlich Leitung frei. Stelleneinsparungen können nur durch ein reduziertes Angebot vorgenommen werden. Die Programmkürzungen werden ab dem Jahr Programmkürzungen werden ab 2013 vorgenommen werden. Beschreibung: Einstellung des Druckes der Jahresprogramme Bürgerwirkung: Bürger: keine Außendarstellung der VHS in Papierform (Bürger, die nicht Online sind, werden nicht mehr erreicht) Stadt: Rückgang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer - Mindereinnahmen V/0438/2010, Anlage 4, S. 47 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 1 € 158 € 171 € 202 € 102 34 € 41 € 55 € 85 € 0 €0 €0 €0 € 34 € 41 € 55 € 85 € 103 0 €0 €0 €0 € 42 € 42 € 42 € 42 € 42 € 42 € 42 € 42 € 104 0 €0 €0 €0 € 75 € 75 € 75 € 75 € 75 € 75 € 75 € 75 € Stelleneinsparungen Stellenwirkung: Gesamtumfang von 3,01 Stellen. Beschreibung: In Fortsetzung der bisherigen Konsolidierungsbemühungen sind verwaltungsintern rund 3 weitere Stellen im Diskussionsprozess und könnten sukzessive umgesetzt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nur 50 % der Personalkosten als Konsolidierungsbeitrag angerechnet werden, da gleichzeitig die erwirtschafteten Gebühreneinnahmen entfallen. Bürgerwirkung: Um geeignete Honorarkräfte zu gewinnen, wäre eine Gebührenerhöhung notwendig, damit angemessene Honorare gezahlt werden können. Insbesondere durch das Projekt JeKi werden schon jetzt viele qualifizierte Lehrkräfte mit dem Angebot eines TVöD-Vertrages in Richtung Ruhrgebiet abgezogen. Diese adäquat zu ersetzen, gestaltet sich zunehmend schwieriger. Kürzung der Zuschüsse an die eV-Musikschulen um 6% Beschreibung: Im Jahre 2007 sollte der Zuschuss an die e.V. Schulen um 25% gekürzt werden. Dies wurde im Rahmen der Etatberatungen 2007 auf 12,5 % abgemildert. Für den Zeitraum der Gespräche über ein gemeinsames Dach für alle Musikschulen in Münster wurde diese Kürzung vorerst ausgesetzt. Dieser Vorschlag enthält nun eine Kürzung um 6%. Bürgerwirkung: Die Gebühren in den Stadtteilen Albachten, Nienberge, Roxel und Wolbeck werden voraussichtlich steigen müssen. (Bei der Westfälischen Schule für Musik wurden die Gebühren im Zeitraum 2007 bis 2009 zweimal erhöht, um die Konsolidierungsziele zu erreichen.) Bürgerwirkung: Mehrbelastung der Eltern von Schülern und Schülerinnen. Der Zugang zur WSfM wird erschwert, wenn die Gebührenerhöhung nicht durch geänderte Ermäßigungstatbestände für bestimmte Einkommensgruppen abgemildert wird. Beschreibung: Die Gebühren der Musikschule werden zum 01.02. 2011 um 6% erhöht. Eine Gebührererhöhung in einer Größenordnung von 4 % (ursprüngliche Planung) wird seitens der WSfM als so realistisch eingeschätzt, dass sie ohne größere Probleme umgesetzt werden kann. Eine weitergehende Gebührenerhöhung müßte von einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit so begleitet werden, dass angesichts der Haushaltslage das Aufrechterhalten der Angebote hinsichtlich Qualität, Vielseitigkeit und Nachhaltigkeit nur mit höheren Gebühren garantiert werden kann. Erhöhung der Gebühren 04.03 Westf. Schule für Musik und Förderung Musiksch. 15 V/0438/2010, Anlage 4, S. 48 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung ###### ###### ###### ###### 105 55 € 55 € 55 € 55 € 0 €0 €0 €0 € 55 € 55 € 55 € 55 € 106 83 € 83 € 83 € 83 € 16 € 16 € 16 € 16 € 100 € 100 € 100 € 100 € 107 0 € 37 € 75 € 75 € 0 €0 €0 €0 € 0 € 37 € 75 € 75 € 04.04 Stadtbücherei und Förderung von Büchereien … Stellenwirkung: 1 Stellen Beschreibung: Eine Führungskraft (Ausbildung und Medienmanagement) wird eingespart. Bürgerwirkung: Die Stadtbücherei wird nicht mehr ausbilden. Insgesamt wird es zu Qualitätsverlusten in der Arbeit der Stadtbücherei kommen. Reorganisation Beschreibung: Einsparung Stellenanteile in der Gruppe Haustechnik, der Zweigstelle Coerde, der Gruppe Kundenservice und der Gruppe Erwerbung Bürgerwirkung: geringfügig Stellenwirkung: in der Summe rund 1,3 Stelle Absenkung von Standards Schließung der Zweigstellen Aaseemarkt und Hansaplatz Beschreibung: Die Zweigstelle der Stadtbücherei im Aaseemarkt ist seit 2007 nur noch 15 Stunden in der Woche geöffnet und wird mit Unterstützung Freiwillger betrieben. Die Ausleihen sind seither um 40 % gesunken - Tendenz ist weiter sinkend, der Aufwand (Raummiete, Medienangebot, Begleitung der Freiwilligen) und Nutzen stehen in keinem Verhältnis mehr zueinander. Die Zweigstelle der Stadtbücherei am Hansaplatz ist seit 2008 nur noch 15 Stunden in der Woche geöffnet und wird mit Unterstützung Freiwillger betrieben. Die Ausleihen sind seither in ähnlicher Höhe wie am Aaseemarkt gesunken - Tendenz ist weiter sinkend, der Aufwand (Raummiete, Medienangebot, Begleitung der Freiwilligen) und Nutzen stehen in keinem Verhältnis mehr zueinander. Stellenwirkung: 1,52 Stellenanteil Bürgerwirkung: Um ein Büchereiangebot in Anspruch nehmen zu können, müssen die Bürger und Bürgerinnen der Aaseestadt und des Ostviertels die Zentrale aufsuchen. V/0438/2010, Anlage 4, S. 49 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 108 0 €0 €0 €0 € 5 3 €0 €0 €0 € 5 3 €0 €0 €0 € Bürgerwirkung: Die Aktualität und Attraktivität des Medienbestandes sinkt. Ab 2010 ist der Medienetat um 50.000 € jährlich erhöht worden, um das Medienangebot attraktiver zu machen. Die Reduzierung sollte daher auf 2011 beschränkt werden, damit nicht weitere Verluste bei den Gebühreneinnahmen entstehen. Einjährige Reduzierung des Medienetats Beschreibung: Einsparung bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Erwerb von Büchern und Medien) V/0438/2010, Anlage 4, S. 50 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 40 € 40 € 40 € 40 € 109 40 € 40 € 40 € 40 € 0 €0 €0 €0 € 40 € 40 € 40 € 40 € 110 0 €0 €0 €0 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € Bürgerwirkung: voraussichtlich keine Schließung des Zwingers Beschreibung: Der Zwinger ist aufgrund des Fehlens eines Daches trotz seines Ruinencharakters relativ kostenintensiv in der Bauinstandhaltung. Auch das Kunstwerk erfordert jedes Jahr größere personelle und finanzielle Aufwendungen, um es für die Saison funktionstüchtig zu machen. Der Zwinger ist zwar Mahnmal, aber die Ablagestelle der Kränze zum Gedenken befindet sich an der Außenmauer des Zwingers. Wenn das Gebäude für den Besucherverkehr nicht mehr jedes Jahr hergerichtet werden muss, ließen sich mindestens 10.000 Euro sparen. Einen Käufer oder anderen Nutzer wird man aufgrund des baulichen Zustandes des Bauwerks aber kaum finden. Bürgerwirkung: Der Zwinger ist für Besucher nicht mehr zugänglich. Einsparungen in der Bewirtschaftung von Haus Rüschhaus Beschreibung: Das Haus Rüschhaus befindet sich jeweils zu 50 % im Eigentum des LWL und der Stadt Münster. Die Stadt Münster hat sich seit 1979 vertraglich verpflichtet, Haus Rüschhaus einschließlich der dazugehörigen Außenanlagen alleine zu unterhalten, zu betreiben und der Öffentlichkeit als Droste-Museum zugänglich zu machen. Diese vertragliche Bindung besteht bis zum 27.09.2019. Im Zusammenhang mit der Burg Hülshoff denkt der LWL über die Gründung einer Stiftung nach unter Einbeziehung der Stadt Münster. Denkbar ist daher, das Haus Rüschhaus in dieses Stiftungskonzept einzugliedern und die Überführung von Haus Rüschhaus in das Stiftungsvermögen vorzuschlagen. Alternativ ist auch der Verkauf von Haus Rüschhaus an den LWL denkbar oder eine Teilung der Kosten für Unterhaltung und Führungsbetrieb. 04.05 Stadtmuseum V/0438/2010, Anlage 4, S. 51 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 8 €8 €8 €8 € 111 0 €0 €0 €0 € 8 €8 €8 €8 € 8 €8 €8 €8 € Bürgerwirkung: Die wissenschaftliche und sehr angesehene Publikationsreihe erscheint in loser Folge seit 1898, als Neue Folge seit 1960. In der Neuen Folge sind bis 2007 24 Bände publiziert worden, darunter mehrere Teilbände. 2010 erscheint mit Band 20/4 der 4. Band zur Häusergeschichte der Stadt Münster; das Projekt Häusergeschichte ist noch nicht abgeschlossen. Junge nicht etablierte Forscher, für die es ansonsten keine Publikationsplattform (z. B. für ihre Dissertationsschriften) gibt, verlieren die Möglichkeit, ihre Arbeiten zur Stadtgeschichte Münsters veröffentlichen zu können. Größere stadtgeschichtliche Arbeiten können nicht mehr publiziert und Interessierten zugänglich gemacht werden. Der Imageverlust für die Stadt Münster ist durch den Abbruch einer mehr als 100-jährigen Tradition erheblich. Einstellung Publikation "Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster" 04.06 Stadtarchiv Beschreibung: Die Publikationsreihe „Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster“ wird eingestellt. Die Druckkosten einschließlich der Kosten des technischen Aufwandes im Amt für einen Band liegen durchschnittlich bei 8.000 €. V/0438/2010, Anlage 4, S. 52 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 8 €8 €8 €8 € 112 0 €0 €0 €0 € 8 €8 €8 €8 € 8 €8 €8 €8 € Beschreibung: Insegesamt 4 PC-Arbeitsplätze können eingespart bzw. extern finanziert werden. Der mobile Arbeitsplatz der Aufsicht in dem Ausstellungsbereich, ersetzt den PC-Arbeitsplatz des Haustechnikers. Der Arbeitskreis Gedenkstätten NRW (Geschäftssitz in der Villa ten Hompel) wird versucht, die Kosten für diesen Arbeitsplatz über Mittel des Landes zu substituieren. Die Regionalgruppe "Gegen Vergessen für Demokratie" trägt einen Kostenanteil für einen PC-Arbeitsplatz, der dadurch der Villa nicht mehr angerechnet wird. Durch eine Zustiftung von Mitteln könnten im Bereich der polizeigeschichtlichen Forschung die Kosten eines weiteren Arbeitsplatzes übernommen werden. Bürgerwirkung: Die Arbeitskoordinierung mit dem Haustechniker wird problematisch bzw. es verschlechtert sich die Auskunftsqualität in der Ausstellung zu Lasten der Besucher. Darüber hianus sind keine Auswirkungen zu erwarten. Einsparung von 4 PC/Arbeitsplätzen 04.08 Geschichtsort Villa ten Hompel V/0438/2010, Anlage 4, S. 53 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 250 € 250 € 250 € 250 € 113 0 €0 €0 €0 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 114 50 € 50 € 50 € 50 € 0 €0 €0 €0 € 50 € 50 € 50 € 50 € Bürgerwirkung: gering Stellenwirkung: 0,5 Stelle Beschreibung: Wird der Lebensunterhalt von volljährigen, behinderten Kindern vollständig durch die Leistungen der Sozialhilfe sichergestellt und werden von den Eltern keine materiellen Aufwendungen für die Kinder erbracht, kann die jeweilige Familienkasse nach der neusten Rechtsprechung des BFH auf Antrag des Sozialhilfeträgers das Kindergeld bis zur mtl. Höhe von 184 € an den Sozialhilfeträger auszahlen. Aufwendungen der Eltern mindern den mtl. Abzweigungsbetrag und sind von der Familienkasse bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII 05.02 Sicherung des Lebensunterhaltes (ohne SGB II) Bürgerwirkung: Eltern von volljährigen behinderten Kindern erhalten nur noch Kindergeld in der Höhe, in der sie Aufwendungen für ihre Kinder geltend machen können. Die Behindertenvereine werden vorher informiert. Einsparung im Verwaltungsmanagement Beschreibung: Einsparung einer 0,5 Stelle im Verwaltungsmanagement V/0438/2010, Anlage 4, S. 54 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 289 € 352 € 358 € 358 € 115 0 €0 €0 €0 € 136 € 166 € 172 € 172 € 136 € 166 € 172 € 172 € 116 0 €0 €0 €0 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 117 41 € 75 € 75 € 75 € 0 €0 €0 €0 € 41 € 75 € 75 € 75 € 118 51 € 51 € 51 € 51 € 0 €0 €0 €0 € 51 € 51 € 51 € 51 € Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Beschreibung: Gebührenerhebung für heimaufsichtliche Tätigkeiten. Die Gebührenerhebung macht den Einsatz von amtsinternen Personalressourcen erforderlich. Bürgerwirkung: Heimträger haben höhere Kosten, die eventuell über den Pflegesatz refinanziert werden. Reduzierung der Unterbringungskapazitäten in städt. Übergangseinrichtungen (ÜE) für Flüchtlinge Reduzierung der Zuwendungen/Zuschüsse an Dritte 05.03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Beschreibung: Von den derzeit vorgehaltenen 671 Plätzen werden 176 zum 01.01.2011 ersatzlos abgebaut und der Standort Warendorfer Str. 273-277 aufgegeben. Bis Ende 2011 werden weitere 64 Plätze abgebaut und der Standort Manfred-von-Richthofen-Str.55/57 aufgegeben. Bürgerwirkung: Die an den Standorten 1993 in Betrieb genommenen Inter- Domus-Leichtbauhäuser sind abgängig und verursachen hohen Energie- und Unterhaltungsaufwand. Die dort noch untergebrachten Bewohner sollen mit Wohnungen versorgt bzw. in freie Kapazitäten in den noch vorhandenen ÜE untergebracht werden. Die Auslastungsquote der ÜE wird optimiert. Stellenwirkung: Unter Berücksichtigung des Betreuungsschlüssels von ca.1 Stelle Soz.Arb. : 230 Unterbringungsplätzen kann zum 01.01.2011 0,75 Stelle Soz.Arb.und zum 01.01.2012 weitere 0,25 Stelle eingespart werden.Im Hausmeisterbereich kann zum 01.01.2012 0,5 Stelle eingespart werden.Die Einsparungen bei den weiteren Aufwendungen (Sach-, Miet- und kalkulatorische Kosten) fallen zum größten Teil in die PG 0111 und 0112 und sind noch zu ermitteln. Beschreibung: Die im Zuschussbericht der Produktgruppe ausgewiesenen Zuschüsse an Freie Träger werden um pauschal 6% gekürzt, soweit sie nach den bestehenden Verträgen reduzierbar sind. Die steigenden Einsparungen sind auf die unterschiedlichen Laufzeiten der bestehenden Verträge zurückzuführen. Bürgerwirkung: Mit dieser Maßnahme soll einerseits verhindert werden, dass Aufgabenbereiche der sozialen Sicherung komplett entfallen oder wesentlich reduziert werden müssen. Auf der anderen Seite ist es vertretbar, von den betroffenen Trägern einen Konsolidierungsbeitrag einzufordern. Es wird nicht erwartet, dass die Aufgabenwahrnehmung der Träger hierdurch nachhaltig beschränkt wird. Reduzierungen von Öffnungszeiten bzw. anderen Leistungsteilen, dürften aber nicht zu vermeiden sein. Sonstige Hilfen in anderen besonderen Lebenslagen Beschreibung: Wegfall der Übernahme des Eigenanteiles bei kiefernorthopädischer Behandlung von Kindern im Rahmen des SGB XII Bürgerwirkung: Nach neuester Rechtssprechung des BVerfG sind die Leistungen zukünftig vom Bund im Rahmen des SGB II zu übernehmen; Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Kinder sind nicht zu erwarten. V/0438/2010, Anlage 4, S. 55 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 119 50 € 50 € 50 € 50 € 0 €0 €0 €0 € 50 € 50 € 50 € 50 € Einsparung im Verwaltungsmanagement Beschreibung: Einsparung einer 0,5 Stelle im Verwaltungsmanagement Bürgerwirkung: gering Stellenwirkung: 0,5 Stelle V/0438/2010, Anlage 4, S. 56 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 209 € 227 € 0 € 0 € 120 22 € 22 € 0 € 0 € 0 €0 €0 €0 € 22 € 22 € 0 € 0 € 121 73 € 73 € 0 € 0 € 1 €1 €0 €0 € 74 € 74 € 0 € 0 € 122 43 € 61 € 0 € 0 € 1 €1 €0 €0 € 44 € 62 € 0 € 0 € 123 69 € 69 € 0 € 0 € 1 €1 €0 €0 € 70 € 70 € 0 € 0 € 05.05 Lastenausgleich Stellenwirkung: 0,5 Stellenwirkung: 1 Stellenabbau (4) Beschreibung: Vorzimmerdienst und Telefonvermittlung werden aufgegeben. Die sonstigen Aufgaben der Stelleninhaberin werden aufgeteilt. Bürgerwirkung: Die telefonische Erreichbarkeit des Ausgleichsamtes und der Bezirksverwaltungsstelle Südost wird eingeschränkt. Beschreibung: Am 31.08.2010 scheidet der Leiter der Abteilung "Rückforderungen" aus Altersgründen aus. Die Stelle wird nicht wieder besetzt. Die Aufteilung des Ausgleichsamtes in Abteilungen entfällt. Die Aufgaben werden neu zugeordnet. Bürgerwirkung: Durch die Stellenreduzierung wird der Abbau der noch zu bearbeitenden Rückforderungsfälle verzögert. Stellenwirkung: 1 Stellenabbau (1) Stellenabbau (2) Stellenabbau (3) Beschreibung: Vorzeitiges Ausscheiden eines Sachbearbeiters aus dem Dienst der Stadt Münster zum 31.12.2010. Die Stelle wird nicht wieder besetzt. Die Aufgaben werden neu aufgeteilt. Bürgerwirkung: Auswirkungen sollen durch intensive Einarbeitung der neu zuständigen Sachbearbeiter vermieden werden. Stellenwirkung: 1 Beschreibung: Am 31.12.2010 scheidet der für die Abwicklung von Kriegsschadensrente und Darlehen sowie für Archivierungsarbeiten zuständige Sachbearbeiter aus. Die Stelle wird nicht wieder besetzt. Bürgerwirkung: Es entfällt langjähriges Fachwissen in den Bereichen Kriegsschadensrente und Darlehen. V/0438/2010, Anlage 4, S. 57 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 2.080 € 2.080 € 2.080 € 2.080 € 124 30 € 30 € 30 € 30 € 0 €0 €0 €0 € 30 € 30 € 30 € 30 € 125 800 € 800 € 800 € 800 € 0 €0 €0 €0 € 800 € 800 € 800 € 800 € 126 250 € 250 € 250 € 250 € 0 €0 €0 €0 € 250 € 250 € 250 € 250 € 127 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 0 €0 €0 €0 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.000 € Bürgerwirkung: Mehrkosten für Menschen mit höherem Einkommen: Der Höchstbetrag erhöht sich für voraussichtlich 700 Familien mit einem Jahreseinkommen von 75.000 € bis 85.000 € von durchschnittlich 212 € um durchschnittlich 47 € auf 255 € und für voraussichtlich 350 Familien mit einem Jahreseinkommen von über 85.000 € von durchschnittlich 212 € um durchschnittlich 95 € auf 307 €. Halbierung der Geschwisterkindbefreiung für Elternbeiträge in der "Offenen Ganztagsschule" (OGS) Halbierung der Geschwisterkindregelung für Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung Erweiterung der Elternbeitragstufen zur Kindertagesbetreuung Beschreibung: Die bestehenden Höchstbeiträge (bei Jahreseinkommen vom über 62.000 €) werden um durchschnittlich 20 % (= 47 € mtl.) für folgende Einkommensgruppen erhöht: von 75.000 € bis 85.000 € und über 85.000 € Einsparung der Stellen für zwei Köchinnen in städtischen Kindertageseinrichtungen Beschreibung: Die Stellen von zwei Köchinnen in städt. Kindertageseinrichtungen werden umgewandelt in Personalstunden für hauswirtschaftliche Kräfte. Das Essen für die Kinder wird wie bei allen anderen städt. Kindertageseinrichtungen über einen "Caterer" bezogen. Bürgerwirkung: Etwas geringere Essensgeldkosten für die Kinder. Bereits in 27 Kindertageseinrichtungen umgesetzt. 06.01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Beschreibung: Die bestehende Befreiung von Elternbeiträgen für Kinder, deren Geschwister bereits in anderen Kindertagesbetreuungsformen untergebracht sind, entfällt zur Hälfte für den Bereich der OGS; dieses gilt für alle Einkommensgruppen. Bürgerwirkung: Mehrkosten für Geschwisterkinder in der OGS Beschreibung: Die Befreiuung von Elternbeiträgen für alle Geschwisterkinder in allen Einkommensgruppen - incl. OGSKinder - in Kindertagesbetreuung entfällt. Geschwisterkinder zahlen künftig den halben Elternbeitrag. Bürgerwirkung: Mehrkosten für alle Geschwisterkinder in der Kindertagesbetreuung. V/0438/2010, Anlage 4, S. 58 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 275 € 275 € 335 € 335 € 128 0 €0 €0 €0 € 275 € 275 € 275 € 275 € 275 € 275 € 275 € 275 € 129 0 €0 €0 €0 € 0 € 0 € 60 € 60 € 0 € 0 € 60 € 60 € Anpassung der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit an strukturelle Entwicklungen Beschreibung: In Abhängigkeit von der demografischen Entwicklung und zu erwartenden strukturellen Veränderungen im Bereich der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie ihrer Träger können die bestehenden Angebote perspektivisch zurückgefahren werden. Ab dem Jahr 2013 ist davon auszugehen, dass Angebote im Umfang von ca. 2 Personalstellen abgebaut werden können. Bürgerwirkung: Der Standard kann unverändert gehalten werden, da die Anpassung der Angebotsstruktur die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigt. Reduzierung des sogenannten Förder- und Innovationsbudget für offene Ganztagsschulen (OGS) Beschreibung: Offenen Ganztagsschulen stehen zum einen zur Stärkung in besonderen Belastungssituationen, zur gezielten Förderung von Kindern und damit zum Ausgleich sozialer und individueller Bedürfnisse ein Förderbudget zur Verfügung. Des Weiteren wird mit dem Innovationsbudget das Ziel verfolgt, langfristig die Schullandschaft mit kommunalen Mitteln kontinuierlich zu verbessern, die pädagogische Verantwortung und Leistungsfähigkeit zu stärken und die Kooperation unterschiedlicher Akteure weiter zu entwickeln. Ohne die Ziele des Förderbudgets zu ändern, soll im Bereich des Innovationsbudgets eine Anpassung vorgenommen werden. Bürgerwirkung: Ein Reduzierung wird es den offenen Ganztagsschulen erschweren, bestimmte Projekte mit dem Ziel der Stärkung der Leistungsfähigkeit der Einzelschule zu finanzieren, so dass auch Kooperationen mit anderen Akteuren im Umfeld der Schule nicht mehr in dem erforderlichen Umfang geschlossen werden können. Innovationsprojekte müssen mehr in die reguläre Betreuungsaufgabe integriert werden, so dass die Anforderungen an die Beschäftigten steigen und der Erhalt der Betreuungsqualität insgesamt erschwert wird. 06.02 Kinder- und Jugendarbeit V/0438/2010, Anlage 4, S. 59 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 150 € 250 € 250 € 250 € 130 0 €0 €0 €0 € 150 € 250 € 250 € 250 € 150 € 250 € 250 € 250 € Umbau der teilstationären Hilfen zur Erziehung, hier: Heilpäd. Horte und Heilpäd. Tagesgruppen Beschreibung: IST-Situation: Heilpäd.Horte = 34 Plätze (CV = 24, EB Süd = 10), Heilpäd.Tagesgruppen = 62 Plätze (DW = 42, Kinderheim St. Mauritz = 20). Verlagerung der Betreuungsangebote an und in die Nähe von Schulstandorten (OGTS, Förderhorte), frühzeitige Hilfe reduziert kostenintensive Betreuung. Bürgerwirkung: Reduzierung der Platzzahlen in Horten und Tagesgruppen (bisherige Standorte in Mitte, Coerde, Gremmendorf, Kinderhaus und Roxel) zugunsten wohnortnaher Standorte an Schulen, positive Auswirkungen auf die Familien und Kinder durch integrative Lösungen. 06.05 Erzieherische und wirtsch. Hilfen für Familien V/0438/2010, Anlage 4, S. 60 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 124 € 157 € 207 € 207 € 131 0 € 0 € 49 € 49 € 0 €0 €0 €0 € 0 € 0 € 49 € 49 € 132 0 € 33 € 33 € 33 € 0 €0 €0 €0 € 0 € 33 € 33 € 33 € 133 33 € 33 € 33 € 33 € 2 €2 €2 €2 € 35 € 35 € 35 € 35 € 134 0 €0 €0 €0 € 4 €4 €4 €4 € 4 €4 €4 €4 € 135 23 € 23 € 23 € 23 € 0 €0 €0 €0 € 23 € 23 € 23 € 23 € Beschreibung: Wegfall der klinischen Prüfungen (Aufgabe ist entfallen); zusätzlich Standardreduzierung bei der Überwachung des Einzelhandels mit frei verkäuflichen Arzneimitteln, Apothekenaufsicht, Betäubungsmitteln und des Verkehrs mit Gefahrenstoffen (Pflichtaufgabe) Bürgerwirkung: reduzierte Erfüllung von Pflichtaufgaben und dadurch Verringerung der Sicherheit beim Umgang mit Arzneimitteln und Gefahrenstoffen sowie Betäubungsmitteln Stellenwirkung: 0,5 Stelle 07.01 Gesundheitsdienste Reduzierung der Besichtigungen im Rahmen der Hygieneüberwachung Reduzierung der zahnärztlichen Untersuchungen an Grundschulen Neuausrichtung der Prävention bei AIDS und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten Reduzierung bei der Arzneimittelüberwachung Standardreduzierung bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) Münster Beschreibung: Die Gesundheitskonferenz bearbeitet zukünftig nur noch ein Jahresthema und wird auch nur noch einmal jährlich zusammen gerufen. Bürgerwirkung: Die Arbeit der Arbeitskreise der Gesundheitskonferenz reduziert sich deutlich; es gibt weniger Handlungsempfehlungen. Die Koordination und Kooperation zwischen den Schnittstellen der gesundheitlichen Institutionen nimmt ab. Beschreibung: Reduzierung der Besichtigungsintervalle bei Einrichtungen und Anlagen erheblich unter das rechtlich vorgegebene Maß bzw. bei Bedarf (z.B. bei der Besichtigung der Trinkwasseranlagen) Bürgerwirkung: Gefahr der Verschlechterung der Hygiene in den zu überwachenden Einrichtungen und Anlagen und damit steigende Infektionsgefahr mit entsprechenden gesundheitlichen Folgen. Mit der Stellenstreichung wären Einnahmeverluste (Gebühren) verbunden. Stellenwirkung: 0,5 Stelle Stellenwirkung: 0,6 Stelle Beschreibung: Reduzierung der bisher jährlichen und flächendeckenden zahnärztlichen Untersuchung an allen Grundschulen auf einen 2-Jahres- Untersuchungszyklus Bürgerwirkung: Geringerer Grad der Erkennung von unbehandelter Karies sowie Zahn- bzw. Kieferfehlstellungen mit den entsprechenden gesundheitlichen Folgen (z.B. vorzeitige Zahnverluste, deutliche Schäden an bleibenden Zähnen, Sprechstörungen) und Folgekosten im Gesundheitswesen. Stellenwirkung: (Kürzung von Honorarmitteln) Stellenwirkung: 0,5 Stelle Beschreibung: Das Gesundheitsamt beschränkt sich auf den Infektionsschutz, die HIV-Testung und die Koordination der Prävention und Vorsorge in Münster. Mit der Aidshilfe Münster e.V. und anderen Trägern wird eine Leistungsvereinb. zu der HIV-STD-Primärprävention und insb. zielgruppenspez. Präv. abgeschlossen. Bürgerwirkung: Die Anzahl der Beratungen wird um 50% reduziert. Aufsuchende Hilfen und Beratungen für besonders gefährtete Zielgruppen z.B. Prostiuierte können nicht angeboten werden. V/0438/2010, Anlage 4, S. 61 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 136 0 €0 €0 €0 € 15 € 15 € 15 € 15 € 15 € 15 € 15 € 15 € 137 0 €0 €0 €0 € 48 € 48 € 48 € 48 € 48 € 48 € 48 € 48 € Reduzierung der Zuschüsse an Freie Träger um pauschal 6% Beschreibung: Reduzierung/Halbierung der durch Honorarkräfte im Rahmen der sog. "Sprachheilambulanz" in Kindertageseinrichtungen wahrgenommenen Diagnostik und Förderung sprachauffälliger bzw. sprachbehinderter Vorschulkinder, welche das Regelsystem nicht erreicht (freiwillige Aufgabe) Bürgerwirkung: Reduzierung eines sozialkompensatorischen Diagnostik- und Behandlungsangebotes; negative Auswirkungen auf das schulische Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung der betroffenen Kinder mit allen sozialen Folgen und Folgekosten. Stellenwirkung: (Kürzung von Honorarmitteln) Reduzierung der Sprachheilambulanz Beschreibung: Die im Zuschussbericht der Produktgruppe "Gesundheitsdienste" ausgewiesenen Zuschüsse an Freie Träger werden um pauschal 6% gekürzt. Bürgerwirkung: Entsprechende Reduzierung der Leistungen durch die geförderten Freien Träger (und dabei z.B. Reduzierung des komplementären Hilfeangebots im sozialpsychiatrischen Bereich und dadurch Mehrarbeit für den Sozialpsychiatrischen Dienst). V/0438/2010, Anlage 4, S. 62 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 213 € 207 € 205 € 205 € 138 0 €0 €0 €0 € 213 € 207 € 205 € 205 € 213 € 207 € 205 € 205 € 08.01 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Beschreibung: Der Sammeltopf für konsumtive und investive Ausgaben für Neu- und Ausbau sowie Sanierung von Sportstätten in städtischer und vereinseigener Trägerschaft wird reduziert. Bürgerwirkung: Deutlich längere Nutzungszeit von reparaturbedürftigen Sportstätten unter der Voraussetzung, dass Verkehrssicherheit gegeben ist. Geringere Neubautätigkeit.Vermehrter Verwaltungsaufwand durch Nutzungsverlagerung. Negative Beeinflussung des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Defizite in der Bedarfsdeckung gegenüber Vereinen, Schulen und sonstigen Nutzergruppen (z. B. Kindergärten und freie Sportgruppen). Reduzierung des 2 Mio.-Topf V/0438/2010, Anlage 4, S. 63 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 31 € 95 € 134 € 134 € 139 0 €0 €0 €0 € 5 €5 €5 €5 € 5 €5 €5 €5 € 140 0 €0 €0 €0 € 3 €3 €3 €3 € 3 €3 €3 €3 € 141 0 €0 €0 €0 € 3 €3 €3 €3 € 3 €3 €3 €3 € 142 0 € 28 € 48 € 48 € 0 €0 €0 €0 € 0 € 28 € 48 € 48 € 143 0 € 37 € 55 € 55 € 0 €0 €0 €0 € 0 € 37 € 55 € 55 € 144 20 € 20 € 20 € 20 € 0 €0 €0 €0 € 20 € 20 € 20 € 20 € Flächennutzungsplanung; Wegfall des Budgets für geringfügige externe Planungskosten, Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Der Ansatz dient zur allg. Verfügung für die Beauftragung geringfügiger externer Leistungen (Öffentlichkeitsarbeit). Bürgerwirkung: Die Leistungen werden gekürzt, sofern sie nicht intern erbracht werden können. Geringe Wirkung auf die Bürgerschaft. Beschreibung: Wegfall einer Technikerstelle (techn. Zeichner) Bürgerwirkung: Keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Bürgerschaft. Der Stellenwegfall soll durch innere organisatorische Maßnahmen (abteilungsübergreifender Technikereinsatz bei Engpässen) erfolgen. Stellenwirkung: 0,5 Stelle Beschreibung: Wegfall zentraler Unterstützungsleistungen sowie der internen Sekretariatsvertretung Stellenwirkung: 1,0 Stelle, Vollzug mit Beginn der Freistellungsphase im Rahmen des laufenden Altersteilzeitmodells Vorbereitende Planung, FNP-Änderungen, Rahmenplanung, Stadterneuerung Bürgerwirkung: Keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Bürger. Verrieselung der Lasten auf die Abteilungen hinsichtlich der internen Serviceleistungen. Eine Vertretungsregelung im Sekretariat sollte über die Amtsgrenzen hinaus (Vorzimmer III/1, 63) organisiert werden. Reduzierung der verwaltungsinternen Serviceaufgaben 09.01 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Bürgerwirkung: Durch ausschließliche online-Bereitstellung werden Teile der Bevölkerung von der unmittelbaren Information abgeschnitten Wegfall der Druckkosten für den "Bericht zur Bürgerumfrage" Beschreibung: Der "Bericht zur Bürgerumfrage" wird künftig nicht mehr als print- Medium herausgegeben, sondern nur noch als pdf-Datei online. Raumordnung, Nachbargemeindliche Abstimmung, Vorbereitende Planung, FNP-Änderungen Beschreibung: Erarbeitung von Stellungnahmen zu Bauleitplänen der Nachbargemeinden; Standortuntersuchungen Bürgerwirkung: Wegfall der Aufgabe hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Bürgerschaft, sondern es wären als Kunden eigene Ämter und insbesondere die Nachbargemeinden betroffen, weil die Erarbeitungsprozesse länger dauern werden. Stellenwirkung: 0,4 Stellenanteil, Vollzug mit Renteneintritt des Stelleninhabersin 05/2012 Beschreibung: Grundsätzlich nur noch schwarz-weiß-Druck Bürgerwirkung: Grafikeinbußen Reduzierung der Druckkosten für verwaltungsinterne Drucksachen inkl. Vorlagen V/0438/2010, Anlage 4, S. 64 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 93 € 237 € 248 € 293 € 145 0 €0 €0 €0 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 146 0 € 44 € 44 € 44 € 0 €2 €2 €2 € 0 € 46 € 46 € 46 € 147 0 € 44 € 44 € 44 € 0 €2 €2 €2 € 0 € 46 € 46 € 46 € Stellenwirkung: 1,0 Stelle, Einsparung mit Beginn der Freistellungsphase der ATZ Vermessungstechnischer Außendienst (tlw. gesetzliche Aufgabe) 09.02 Vermessung, Kataster und Geoinformation Beschreibung: Das Programm SICAD wird in den nächsten Jahren durch eine neue Software ersetzt. Die notwendige Beschaffung sowie die Softwarepflegeverträge erfolgen durch die citeq. Daher können im Jahr 2010 verschiedene Komponenten aus den bestehenden Pflegeverträgen gekündigt werden, so dass sich bei Amt 62 bei den Sachkosten ab 2011 dauerhaft die ausgewiesene Reduzierung ergibt. Bürgerwirkung: In Zukunft müssen die Softwarepflegeverträge von der citeq abgeschlossen und finanziert werden. Keine Auswirkungen auf den Bürger Reduzierung der Sachkosten Beschreibung: Weitere Reduzierung der Personalstärke der Vermessungstrupps durch Einsparung einer Messgehilfenstelle. Bürgerwirkung: Die Reduzierung wirkt sich durch die fortschreitende Technisierung im vermessungstechnischen Außendienst nicht unmittelbar aus. Allerdings werden mehr Messtrupps nur noch mit einem Messgehilfen ausgestattet sein, wodurch Vermessungen im Straßenraum wegen Sicherungsarbeiten (zusätzlicher Personalbedarf) und aufwändigen Abstimmungen schwieriger werden und nicht immer termingerecht abgeschlossen werden können. Beschreibung: Einsparung einer Sachbearbeiterstelle (Erfassung und Auswertung von Kaufverträgen, Textverarbeitung, Aufgaben der Bürokommunikation). Bürgerwirkung: Die Ersterfassung der Kaufverträge muss auf andere Stellen verlagert werden mit der Folge, dass die Auswertequote für Kaufverträge reduziert werden muss. Dies hat zur Folge, dass weniger brauchbare Vergleichsdaten für diverse notwendige Auswertungen des Gutachterausschusses zur Verfügung stehen und damit die Qualität der Ergebnisse des Gutachterausschusses leiden wird. Der Bürger wird dies wenn überhaupt erst mit Verzögerung spüren. Weitere Aufgaben wie Schreibarbeiten können intern verlagert werden bzw. durch geänderte Arbeitsweisen kompensiert werden. Stellenwirkung: 1,0 Stelle, Einsparung mit Beginn der Freistellungsphase der ATZ Gutachterausschuss (gesetzliche Aufgabe) V/0438/2010, Anlage 4, S. 65 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 148 0 € 51 € 61 € 61 € 0 €2 €2 €2 € 0 € 53 € 63 € 63 € 149 66 € 66 € 66 € 66 € 2 €2 €2 €2 € 68 € 68 € 68 € 68 € 150 0 € 0 € 0 € 44 € 0 €0 €0 €2 € 0 € 0 € 0 € 46 € Gebäudeeinmessung (gesetzliche Aufgabe) Stellenwirkung: 1,0 Stelle, Einsparung mit Beginn der Freistellungsphase der ATZ Bürgerwirkung: Die Personalbemessung im Bereich der Gebäudeeinmessungsüberwachung wurde zum Abbau von Rückständen in den letzten Jahren aufgestockt. Nach derzeitiger Planung sind die Rückstände mit dem Weggang des Stelleninhabers zum 01.03.2012 weitgehend abgebaut, so dass bei Beginn der Maßnahme ab diesem Zeitpunkt keine Auswirkungen zu erwarten sind. Die Führungsaufgaben gehen auf den Fachstellenleiter über. Bei Vorziehen der Einsparung auf 2011 muss die Gesamtmaßnahme weiter gestreckt werden, so dass Auswirkungen auf die Aktualität des Katasternachweises in Bezug auf Vollständigkeit des Gebäudenachweises hingenommen werden müssen. Keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bürger. Vermessungstechnischer Außendienst (tlw. gesetzliche Aufgabe) Beschreibung: Weitere Reduzierung der Personalstärke der Vermessungstrupps durch Einsparung einer Messgehilfenstelle (siehe auch Maßnahme Nr. 161) Stellenwirkung: 1,0 Stelle mit Zurruhesetzung des Stelleninhabers Bürgerwirkung: Die Reduzierung wirkt sich durch die fortschreitende Technisierung im vermessungstechnischen Außendienst nicht unmittelbar aus. Allerdings werden mehr Messtrupps nur noch mit einem Messgehilfen ausgestattet sein, wodurch Vermessungen im Straßenraum wegen Sicherungsarbeiten (zusätzlicher Personalbedarf) und aufwändigen Abstimmungen schwieriger werden und nicht immer termingerecht abgeschlossen werden können. Durch diese weitere Reduzierung von Messgehilfen ist bei Realisierung dieser Maßnahme eine Teilnahme der Messgehilfen am Winterdienst wegen der hohen zeitlichen Belastung nicht mehr möglich. Umstellung der fachlichen Organisation Beschreibung: Reduzierung der Anzahl der Fachstellen im Amt von 10 auf 9 und Einsparung einer Fachstellenleiterstelle Bürgerwirkung: Mit dem Weggang des Fachstellenleiters der Fachstelle Neuvermessung zum 01.04.2013 sollen einige fachliche Aufgaben neu organisiert werden mit dem Ziel, die Anzahl der Fachstellen im Amt von bisher 10 auf dann 9 zu reduzieren und dadurch eine Fachstellenleiterstelle einzusparen. Auswirkungen sind zu erwarten durch die höhere Belastung der Führungskräfte, die zusätzliches Personal und Aufgaben übernehmen müssen. Dies hat u.U. einen höheren Stellenwert zur Folge. Auf den Bürger wirkt sich dies nicht aus. Stellenwirkung: 1,0 Stelle Beschreibung: Einsparung der 1.Sachbearbeiterstelle für den Bereich Katasterauskunft und Gebäudeeinmessungsüberwachung. V/0438/2010, Anlage 4, S. 66 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 216 € 216 € 216 € 216 € 151 76 € 76 € 76 € 76 € 2 €2 €2 €2 € 78 € 78 € 78 € 78 € 152 48 € 48 € 48 € 48 € 0 €0 €0 €0 € 48 € 48 € 48 € 48 € 153 70 € 70 € 70 € 70 € 0 €0 €0 €0 € 70 € 70 € 70 € 70 € 154 20 € 20 € 20 € 20 € 0 €0 €0 €0 € 20 € 20 € 20 € 20 € Organisatorische Änderung Bürgerwirkung: längere Verfahrensdauer bei Anträgen, die planungsrechtlich nach § 35 BauGB zu beurteilen sind sowie Wegfall von Beratungsmöglichkeiten Stellenwirkung: 1,0 Stelle, SB Außenbereich 10.01 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung Beschreibung: Änderung der Aufgabenverteilung im Sachgebiet Außenbereich Bürgerwirkung: gering, da nicht alle Bürger betroffen sind, sondern nur diejenigen, die eine Ordnungswidigkeit begangen haben. Bürgerwirkung: gering, da Akteneinsicht in der Regel durch Architekten, Sachverständige und Gutachter erfolgt und dieser Aufwand in den entsprechenden Verträgen enthalten ist. Erforderlich ist eine Ergänzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster. Weitere Intensivierung der Bauüberwachung Beschreibung: Durch intensivere Bauüberwachung sollen Fehlentwicklungen beim Baufortschritt frühzeitig erkannt und Gefahrensituationen sowie Nachbarbeschwerden vermieden werden. Pro Sachbearbeiter (Ingenieur) ist mit einem zusätzlichen Erlös von 5.000 € zu rechnen. Bürgerwirkung: gering: Im Gegenzug können Beratungsleistungen außerhalb von Verfahren entfallen, die bisher kostenlos erbracht wurden Gebühr für Akteneinsicht Beschreibung: Einsichtnahme in Bauakten/Statikakten des Aktenarchivs des Bauordnungsamtes (ca. 1.900 Einsichtnahmen, geplante Gebühr 25 € pro Einsichtnahme) Intensivierung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Beschreibung: Durch die intensivere Bauüberwachung ist zu erwarten, dass weitere Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften bekannt werden. Diese sind im Hinblick auf die negative Vorbildwirkung sowie aus Gleichbehandlungsgründen zu ahnden. Mit der Verhängung zusätzlicher Bußgelder ist zu rechnen. V/0438/2010, Anlage 4, S. 67 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 25 € 25 € 25 € 25 € 155 0 €0 €0 €0 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € 25 € Beschreibung: Die Gewährung kommunaler Fördermittel für Maßnahmen an Baudenkmälern von privaten Denkmaleigentümern wird reduziert. Bürgerwirkung: unmittelbar Reduzierung der Pauschalmittelförderung an private Denkmaleigentümer 10.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege V/0438/2010, Anlage 4, S. 68 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 120 € 120 € 120 € 120 € 156 0 €0 €0 €0 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 157 12 € 12 € 12 € 12 € 0 €0 €0 €0 € 12 € 12 € 12 € 12 € 158 8 €8 €8 €8 € 0 €0 €0 €0 € 8 €8 €8 €8 € Beschreibung: Die freiwillige Leistung "Förderprogramm Altbausanierung" wird eingestellt. Bürgerwirkung: Die Hauseigentümer/innen erhalten keine städt. Zuschüsse für die energetische Sanierung ihrer Gebäude. Das Erreichen des städtischen Ziels bis 2020 40 % Co 2 einzusparen, wird beeinträchtigt. Steigerung der Erträge bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren Einsparung von Zuschüssen an übrigen Bereiche 10.03 Wohnen Beschreibung: Im Rahmen der Mietwohnraumförderung werden statt 0,4 % der Fördersumme an Gebühren künftig 0,5 % erhoben Bürgerwirkung: Die Investoren zahlen eine höhere Verwaltungsgebühr, die aber vertretbar erscheint. Beschreibung: Im Rahmen der Eigenheimförderung werden bei Modell B statt 500 € Gebühr pro Bewilligung künftig 650 € erhoben Bürgerwirkung: Bestimmte Bauherren zahlen eine höhere Verwaltungsgebühr, die aber vertretbar erscheint. Steigerung der Erträge bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren V/0438/2010, Anlage 4, S. 69 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 1.370 € 1.370 € 1.370 € 1.270 € 159 0 €0 €0 €0 € 70 € 70 € 70 € 70 € 70 € 70 € 70 € 70 € 160 0 €0 €0 €0 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 € 300 €161 0 €0 €0 €0 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 162 0 €0 €0 €0 € 100 € 100 € 100 € 0 € 100 € 100 € 100 € 0 € 163 0 €0 €0 €0 € 0 €0 €0 €0 € 0 €0 €0 €0 € 164 750 € 750 € 750 € 750 € 0 €0 €0 €0 € 750 € 750 € 750 € 750 € Beschreibung: Anhebung der Gebühren für Parkscheinautomaten und Parkuhren in der Zone I von derzeit 1,20 € auf 1,50 € und in der Zone II von 0,50 € auf 1,00 € je Stunde. Bürgerwirkung: Höhere Belastung der Bürger/innen Beschreibung: Die Maßnahmen werden um 100.000 € auf 300.000 € jährlich reduziert. Bürgerwirkung: Gegebenenfalls wird auf die Reduzierung der Unfallzahlen verzichtet. Reduzierung der Maßnahmen aus der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention Reduzierung bei der baulichen Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen Beschreibung: Das Tiefbauamt verwaltet für die Bürgerinnen und Bürger deren Vermögen an Verkehrsflächen und -anlagen in der Höhe von knapp 700 Mio. Euro. In den Jahren 2011 bis 2013 sind die dafür veranschlagten Haushaltsmittel bereits um 1 Mio. Euro reduziert worden. Diese Reduzierung wird in 2014 fortgesetzt. Da der Betrag bereits in den Finanzeckwerten berücksichtigt wurde, wird er hier nicht gesondert ausgewiesen. Bürgerwirkung: Eine Reduzierung der Unterhaltungsmittel hat Auswirkungen auf erforderliche Investitionen. Wie die Gemeindeprüfungsanstalt 2009 dem Tiefbauamt bestätigte, werden die Haushaltsmittel optimal zur Verlängerung der Lebenszeit der Straßen eingesetzt. Ein Verzicht hierauf würde die Straßen soweit schädigen, dass nur noch die mindestens fünfmal teurere Grunderneuerung nach einer wesentlich verkürzten Lebensdauer technisch möglich ist. Beschreibung: Verzicht auf alle Um- und Ausbaumaßnahmen, die nicht aus dem Programm "Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention" finanziert werden, wie z.B. Marktplatz Wolbeck, Petronillaplatz, Metzer Platz. Bürgerwirkung: Verzicht auf eine Aufwertung des Stadtbildes Verzicht auf "kleinere Um- und Ausbaumaßnahmen" Beschreibung: Das Programm kann eingeschränkt werden, da die Bushaltestellen auch so funktionsfähig sind. Reduzierung des Ansatzes von 700.000 € auf 400.000 €. Für die Maßnahmen gibt es 75 - 80 % Zuwendungen. Daher müssen gleichzeitig die Erträge um 240.000 € gekürzt werden. Bürgerwirkung: Widerspricht den Anforderungen an eine immer älter werdende Gesellschaft und verhindert die Inklusion von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Barrierefreier Umbau von Haltestellen Gehwegabsenkungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Erhöhung der Parkgebühren für Parkscheinautomaten Beschreibung: Das Programm kann auf ein Minimum beschränkt werden, da die Absenkungen nicht zwingend erforderlich sind. Reduzierung des Ansatzes von 100.000 € auf 30.000 €. Bürgerwirkung: Widerspricht den Anforderungen an eine immer älter werdende Gesellschaft und verhindert die Inklusion von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. 12.01 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen V/0438/2010, Anlage 4, S. 70 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 65 € 65 € 65 € 65 € 165 0 €0 €0 €0 € 36 € 36 € 36 € 36 € 36 € 36 € 36 € 36 € 166 0 €0 €0 €0 € 24 € 24 € 24 € 24 € 24 € 24 € 24 € 24 € 167 0 €0 €0 €0 € 5 €5 €5 €5 € 5 €5 €5 €5 € Verkehrsentwicklungsplanung: Betriebskostenzuschusses für den Regional-Schnellbus S 75 Beschreibung: Verzicht auf die Erhebung von "Echtzähldaten"; Reduzierung des Ansatzes für Abrufkräfte um 20 %. Bürgerwirkung: Mittelbare Auswirkungen auf die Bürgerschaft: Der Verzicht auf "Echtzähldaten" führt zu einer unzureichenden Kalibrierungsgrundlage für das MS-Verkehrsmodell, wodurch die Überprüfbarkeit von Leistungsfähigkeitsberechnungen von Straßen erschwert werden kann. Verkehrserhebungen: "Echtzähldaten" Beschreibung: Einstellung des Betriebskostenzuschusses. Bürgerwirkung: Einstellung des Betriebskostenzuschusses kann - je nach Reaktion des Betreibers - Auswirkungen in der Bedienungsqualität haben. Es ist darauf hinzuweisen, dass keine andere Regional-Schnellbuslinie einen Betriebskostenzuschuss erhält; insofern ist Bereinigung auch unter Gleichbehandlungsaspekten sinnvoll. 12.02 Verkehrsplanung Beschreibung: Keine Übernahme des Verlustausgleichs von der Westfalenfleiß GmbH zur Vorhaltung für Reisebusparkkontingente auf dem Hindenburgplatz im Vorweihnachtsverkehr. Bürgerwirkung: Erhöhter Parksuchverkehr. Kompensation allenfalls über Erhöhung Reisebusparkgebühren möglich. Verkehrsentwicklungsplanung: Reisebusparken Hindenburgplatz V/0438/2010, Anlage 4, S. 71 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 195 € 392 € 395 € 395 € 168 0 €0 €0 €0 € 32 € 63 € 63 € 63 € 32 € 63 € 63 € 63 € 169 0 €0 €0 €0 € 77 € 158 € 161 € 161 € 77 € 158 € 161 € 161 € 170 0 €0 €0 €0 € 21 € 42 € 42 € 42 € 21 € 42 € 42 € 42 € 171 0 €0 €0 €0 € 65 € 130 € 130 € 130 € 65 € 130 € 130 € 130 € Beschreibung: Umwandlung von ca. 28 ha öffentlichen Grünflächen in Brachflächen durch Entfernung von Freizeiteinrichtungen, Aufgabe von Wegen, Verlängerung der Pflegeintervalle, dadurch Ersparnis von 0,55 €/m² Pflegekosten. Da zunächst festgelegt werden muss, welche Grünflächen zu schließen sind, kann in 2011 die Gesamtsumme noch nicht realisiert werden. Der Rückbau würde Investitionen in noch nicht bezifferbarer Höhe erfordern. Bürgerwirkung: Die Fläche von 28 ha entspräche beispielsweise den Flächen der Grünanlagen Duesbergpark, Sternbuschpark, Hörsterfriedhof, öffentl. Grün Gievenbachtal und Park Sentmaring. Der Freizeit- und Erlebniswert für die Bevölkerung wird verringert, optische Qualitätseinbußen, Auswirkungen auf benachbarte Wohnbereiche durch Laubfall und Wildwuchs. Umwandlung von öffentlichen Grünflächen in Brachflächen Reduzierung des Pflege- und Unterhaltungsstandards auf den Sportflächen Beschreibung: Rückbau von 20 Spielplätzen in öffentlichen Grünanlagen, dadurch Ersparnis von Unterhaltungskosten in Höhe von 1,71 €/m². Da zunächst festgelegt werden muss, welche Spielplätze zu schließen sind, kann in 2011 die Gesamtsumme noch nicht realisiert werden. Der Rückbau würde Investitionen in noch nicht bezifferbarer Höhe erfordern. Beschreibung: Weitere Reduzierung des Pflege- und Unterhaltungsstandards auf den Sportflächen durch Verlängerung der Reinigungs- und Pflegeintervalle Bürgerwirkung: Einbußen bei der Nutzung von Sportanlagen durch stärkere Reduzierung der Ausstattung. Reduzierung des Maßnahmenprogramms in den Grünflächen Beschreibung: Reduzierung des Maßnahmenprogramms für Instandsetzungsarbeiten in den Grünflächen unter Beibehaltung der Verkehrssicherheit Bürgerwirkung: Wege in Grünanlagen und Wanderwege werden nur noch geflickt, dadurch erhebliche Einschränkungen in der Nutzung, auf Dauer Substanzverlust der Anlagen. Bürgerwirkung: Vermehrt müssen längere Wege zu den Spielangeboten in Kauf genommen werden. Es können Defizite bei der Bedarfsdeckung mit KSP entstehen. Reduzierung des Spielflächenangebotes 13.01 Grün- und Freiflächen V/0438/2010, Anlage 4, S. 72 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 83 € 83 € 82 € 82 € 172 9 €9 €9 €9 € 0 €0 €0 €0 € 9 €9 €9 €9 € 173 0 €0 €0 €0 € 64 € 64 € 63 € 63 € 64 € 64 € 63 € 63 € 174 0 €0 €0 €0 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € 10 € Beschreibung: Reduzierung der Förderung Dritter (z.B. NABU, Naturschutzstation), die im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit Eigenengagement tätig sind. Bürgerwirkung: Einschränkung der Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements im Naturschutz. Einstellen von Projekten wie z.B. Insektenschutz, Laubfroschschutz und Streuobstwiesenförderung. Beschreibung: Einstellen der monatlichen Überwachung des Hiltruper Sees: Blaualgen- und Pflanzenwachstum, Nährstoffe. Eine rechtliche Verpflichtung für die Überwachung besteht nicht. Alternativ könnte die Übernahme der Überwachungskosten durch die Stadtwerke Münster (Trinkwassergewinnung) geprüft werden. Bürgerwirkung: keine Informationen gegenüber der Öffentlichkeit und der Nutzer über den Zustand des Sees, fehlende Datengrundlage zur Seesanierung, möglicherweise Einschränkung für den Segelbetrieb Uberwachung des Hiltruper Sees Beschreibung: Personalkosten für die Besetzung der im Jahr 2008 eingerichteten zwei Stellen Bürgerwirkung: keine Betreuung der 30 Bachpaten, Wegfall der Unterstützung bei der Entwicklung/Verbesserung/Förderung der Gewässerökologie Verzicht auf "freiwilliges ökologisches Jahr" - FÖJ Naturschutzmaßnahmen und Landschaftspflege 13.03 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz V/0438/2010, Anlage 4, S. 73 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 33 € 33 € 33 € 33 € 175 33 € 33 € 33 € 33 € 0 €0 €0 €0 € 33 € 33 € 33 € 33 € Beschreibung: Im Bereich des übergreifenden Umweltschutzes wird eine halbe Stelle eingespart. Stellenwirkung: 0,5 Stelle Bürgerwirkung: Einstellung der persönlichen Umweltberatung im Foyer des Stadthauses III Reduzierung der Öffentlichkeitsarbeit um eine 0,5 Stelle 14.01 Übergreifender Umweltschutz, Klima, etc. V/0438/2010, Anlage 4, S. 74 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 540 € 540 € 540 € 540 € 176 0 €0 €0 €0 € 120 € 120 € 120 € 120 € 120 € 120 € 120 € 120 € 177 0 €0 €0 €0 € 264 € 264 € 264 € 264 € 264 € 264 € 264 € 264 € 178 0 €0 €0 €0 € 6 €6 €6 €6 € 6 €6 €6 €6 € 179 0 €0 €0 €0 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € 150 € Beschreibung: 6%ige Kürzung des Zuschusses zur Verlustabdeckung Bürgerwirkung: Auswirkungen sind im Managementkontrakt ab 2011 zu klären. 15.01 Anteile an Unternehmen Beschreibung: 6%ige Kürzung der Kapitalrücklage/Verlustabdeckung Bürgerwirkung: Verlustvorträge werden entsprechend höher. Wirtschaftsförderung Münster GmbH Airport Park FMO GmbH Beschreibung: 6%ige Kürzung des Zuschusses zur Verlustabdeckung Bürgerwirkung: Auswirkungen sind im Rahmen des Managementkontraktes ab 2011 zu klären Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Beschreibung: 6%ige Kürzung des Zuschusses zur Verlustabdeckung Bürgerwirkung: Auswirkungen sind im Rahmen des Managementkontraktes ab 2011 zu klären Halle Münsterland GmbH V/0438/2010, Anlage 4, S. 75 Nr. Beschreibung, Bürgerwirkung und Stellenwirkung 2011 2012 2013 2014 in T € in T € in T € in T € Finanzielle Wirkung 524 € 524 € 524 € 524 € 180 0 €0 €0 €0 € 8 €8 €8 €8 € 8 €8 €8 €8 € 181 0 €0 €0 €0 € 16 € 16 € 16 € 16 € 16 € 16 € 16 € 16 € 182 0 €0 €0 €0 € 500 € 500 € 500 € 500 € 500 € 500 € 500 € 500 € Aufgabe des Betriebs der Stadthalle und Verwertung der Liegenschaft Beschreibung: Reduzierung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16 des Teilergebnisplans im Haushalt) Bürgerwirkung: keine Stellenwirkung: 2,5 Stellen 15.03 Stadthalle Hiltrup Beschreibung: Die mit der Stadthalle Hiltrup angebotenen Leistungen werden eingestellt. Die gebäudebezogenen Aufwendungen für Abschreibungen, Bauunterhaltung, Energie und Reinigung und der betriebliche Aufwand können entfallen. Saldiert mit den bisherigen Erträgen ergeben sich die dargestellten Beträge. Bürgerwirkung: Verzicht auf die Stadthalle und die damit in Verbindung stehenden Leistungen Stelleneinsparung Beschreibung: Einsparung einer 0,5 Stelle (zweiter Hallenwart) Bürgerwirkung: keine Stellenwirkung: 0,5 Aufwandsreduzierung
V-0438-2010_Anlage2
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V/0438/2010, Anlage 2, Seite 1 Informationen zum Nothaushaltsrecht 1. Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) Prüfpunkte der Bezirksregierung für ein HSK Zu den nachfolgend dargestellten Punkten soll das HSK Angaben und Erläuterungen enthalten. Die inhaltliche Prüfung der Aufsichtsbehörde soll mindestens diese Prüfpunkte umfassen. Die Prüfpunkte sind nicht abschließend aufgeführt. Je nach den örtlichen Verhältnissen und dem Konsolidierungsbedarf können sich weitere, über den Katalog hinaus gehende Prüfpunkte ergeben. Die Aufsichtsbehörde soll bei der Prüfung auch die Ergebnisse der Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt berücksichtigen. Die Prüfpunkte im Einzelnen: • Aufwendungen allgemein Orientierungsdaten des Landes NRW für die ordentlichen Aufwendungen als Obergrenze; eine deutliche Unterschreitung dieser Obergrenze ist anzustreben • Personalaufwendungen Aufgabenkritische Prüfung des Personalbestandes als Daueraufgabe: o Analyse der Aufgabenstellung bei einer beabsichtigten Erst‐ bzw. Wiederbesetzung von Stellen Kann auf die Aufgabenerfüllung ganz oder teilweise verzichtet werden? Sind Standardabsenkungen bei der Aufgabenerfüllung möglich? Kann die Aufgabe durch organisatorische Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden? Kommt eine Besetzung mit einer niedrigeren Besoldungs‐ und Entgeltgruppe in Betracht? o Wiederbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten auf allen Ebenen der Verwaltung, soweit nicht die Durchführung pflichtiger Aufgaben in ihrem Kernbestand gefährdet wird o Beförderungssperre von mindestens 12 Monaten o „Intern vor Extern“ bei Stellenbesetzungen o Sonstige Personalmaßnahmen, z. B. Überstundenregelung V/0438/2010, Anlage 2, Seite 2 • Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen Aufsichtsbehörde prüft, ob die erforderlichen und möglichen Anstrengungen zu entsprechenden Einsparungen erfolgt sind • Bilanzielle Abschreibungen Gemeinde soll das Anlagevermögen auf Optimierungspotenziale überprüfen • Transferaufwendungen Auch bei den pflichtigen Transferaufwendungen sind alle Möglichkeiten einer Reduzierung auszuschöpfen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Auch vertraglich vereinbarte Zuschussregelungen sind mit dem Ziel einer Anpassung an die schwierigen Finanzverhältnisse zu überprüfen Schuldendiensthilfen Sozialtransferaufwendungen Bei gesetzlichen Ermessens‐, Bewertungs‐ und Beurteilungsspielräumen ist die Haushaltssicherungssituation zu berücksichtigen Steuerbeteiligungen, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Sonstige Transferaufwendungen • Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige Personal‐ und Versorgungsaufwendungen Diese Aufwendungen sind regelmäßig auf die gegebenen gesetzlichen Leistungsverpflichtungen zu begrenzen. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Geschäftsaufwendungen Den Geschäftsaufwendungen kommt eine besondere Signalwirkung für die Konsolidierung des Haushalts zu. Sie sind als weitgehend gestaltungsfähige und beeinflussbare Position des Kommunalhaushalts besonders restriktiv im Sinne des Grundsatzes der Sparsamkeit zu bewirtschaften. Versicherungen, Schadensfälle Erstattungen für Aufwendungen Dritter aus laufender Verwaltungstätigkeit Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Verfügungsmittel, Fraktionszuwendungen und die übrigen weiteren Aufwendungen für Sach‐ und Dienstleistungen sind auf Kosteneinsparungsmöglichkeiten zu prüfen. • Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Zahlungswirksame Ertragsverbesserungen sind vorrangig zur Rückführung der Kredite zur Liquiditätssicherung zu verwenden. V/0438/2010, Anlage 2, Seite 3 • Erträge allgemein Das OVG NRW hat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass Gemeinden mit defizitärer Haushaltslage in besonderer Weise gehalten sind, Einnahmemöglichkeiten zu realisieren. Dies gilt umso mehr für Gemeinden, die über kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept verfügen (OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 – 15 B 778/07, Rn. 20). • Steuern und ähnliche Abgaben Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und Gewerbesteuer) müssen bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurchschnitts festgesetzt sein. Gegenüber der Veranschlagung ggf. eintretende steuerliche Mehrerträge sollen konsequent zur Verringerung der Verbindlichkeiten und nicht für neue und höhere Aufwendungen eingesetzt werden. • Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen • Finanzerträge Bei den Finanzerträgen ist zu prüfen, ob gemäß § 109 GO durch stärkere Teilhabe der Beteiligungen an einer Konsolidierung des Haushalts gegebene Finanzerträge erhöht werden können. Zusätzliche Prüfaspekte: • Pflichtaufgaben (Pflichtige Leistungen) Es wird oft angenommen, dass die Höhe der Aufwendungen für pflichtige Aufgaben wegen der Verpflichtung zur Aufgabenwahrnehmung gar nicht oder nur wenig beeinflusst werden kann. Das ist aber nicht der Fall. Die Erfahrung zeigt, dass im Bereich der pflichtigen Aufgaben erhebliche Konsolidierungspotenziale vorhanden sind. Die Gemeinde muss daher die Aufwendungen für Pflichtaufgaben einer systematischen Prüfung unterziehen. Sie kann dies z. B. durch die Überprüfung und Reduzierung von Standards erreichen. Die Gemeinde soll im HSK darstellen, in welcher Weise sie diese Prüfungen durchführen wird. • Freiwillige Aufgaben Es ist eine Liste über die freiwilligen Leistungen zu erstellen, fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde jeweils zusammen mit dem HSK vorzulegen. Neue freiwillige Leistungen sind nur zulässig, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden. Um freiwillige Leistungen handelt es sich im Falle pflichtiger Aufgaben auch, wenn die Gemeinde teilweise oder völlig auf Gebührenerträge verzichtet oder Erstattungen, Zuschüsse und ähnliche Leistungen gewährt, die über den rechtlich festgelegten Rahmen hinaus gehen. V/0438/2010, Anlage 2, Seite 4 • Ermächtigungsübertragungen Im Rahmen der Konsolidierung ist es erforderlich, von Ermächtigungsübertragungen möglichst gar nicht oder nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen. • Kostenrechnende Einrichtungen Der Zuschussbedarf für kostenrechnende Einrichtungen ist konsequent durch Reduzierung von Aufwand und / oder Steigerung von Erträgen zu begrenzen. In den Gebührenhaushalten dürfen keine Unterdeckungen entstehen. • Beteiligungen und Nachweis von Konsolidierungseffekten bei erfolgten Ausgliederungen Die Konsolidierung muss auch alle Beteiligungen der Gemeinde einbeziehen. Auf die Beteiligungen sind die Maßstäbe der Haushaltskonsolidierung der Gemeinden konsequent anzuwenden. 2. Vorläufige Haushaltsführung bei nicht genehmigtem Haushaltssicherungskonzept (Nothaushalt) Ursprünglich waren die Rechtsgrundlagen für die vorläufige Haushaltsführung für den Fall gedacht, dass zwischen Beginn des Haushaltsjahres und Bekanntgabe der Haushaltssatzung eine bestimmte Zeitdauer zu überbrücken ist. Die Norm betrifft aber auch Gemeinden mit einem nicht genehmigungsfähigen HSK. Der nachfolgend dargestellte Rahmen bildet die äußerste Grenze des kommunalaufsichtlich Hinnehmbaren bei Gemeinden mit nicht genehmigtem HSK. In der vorläufigen Haushaltsführung muss die gesamte Haushalts‐ und Finanzplanung der Gemeinde mit dem Ziel geführt werden, baldmöglichst ein genehmigungsfähiges HSK aufstellen zu können. Die vorläufige Haushaltsführung als Folge der Nicht‐Genehmigung des HSK stellt noch deutlich höhere Anforderungen an eine Konsolidierung der kommunalen Haushaltsführung als die Bewirtschaftung eines Haushalts mit genehmigtem HSK. Nochmals zur Verdeutlichung: Die nachfolgenden Regelungen zum Nothaushalt stellen über die Prüfaspekte zu Punkt 1 (HSK‐Aufstellung) zusätzliche bzw. weiter verschärfende Anforderungen an die Haushaltsbewirtschaftung der Gemeinde. • Aufwendungen allgemein Gemäß § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW darf die Nothaushaltsgemeinde ausschließlich „Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; …“. Keinesfalls dürfen rechtliche Verpflichtungen erst geschaffen werden. V/0438/2010, Anlage 2, Seite 5 • Veräußerung von Vermögen Die Gemeinde hat ihre Möglichkeiten zur Reduzierung ihrer Aufwendungen durch Veräußerung von Vermögen zur Konsolidierung des Haushalts verstärkt zu prüfen. • Aufnahme von Krediten für Investitionen Die Aufsichtsbehörde hat die Aufnahme von Krediten für Investitionen zu genehmigen. Eine Genehmigung setzt gemäß § 82 Abs. 2 S. 2 GO NRW voraus, dass die Gemeinden dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen beifügen. Die Investitionen sind in rentierliche und teil‐ bzw. unrentierliche Investitionen zu unterscheiden. Rentierliche Investitionen sind im Wesentlichen solche, die durch Gebühren und Beiträge refinanziert werden. Es gilt der Grundsatz, dass eine Neuverschuldung für die teil‐ und unrentierlichen Eigenanteile unzulässig ist. Für Kreditaufnahmen der Eigenbetriebe und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gilt dieser Grundsatz in gleicher Weise. • Investitions‐Dringlichkeitslisten Die Förderung von Investitionsmaßnahmen in Nothaushaltsgemeinden unterliegt ausnahmslos der Zustimmung der Bezirksregierung. Die Gemeinde hat zwei Dringlichkeitslisten, eine Liste A und eine Liste B, vorzulegen. In der Dringlichkeitsliste A sind die rentierlichen Investitionsmaßnahmen aufzunehmen, in die Liste B die teil‐ und unrentierlichen Investitionsmaßnahmen. Die Aufnahme neuer Kredite kann kommunalaufsichtlich nur akzeptiert werden, wenn die Kreditsumme die Höhe von zwei Dritteln der ordentlichen Tilgungen nicht übersteigt. • Personalwirtschaftliche Maßnahmen Auf die Beförderung von Beamtinnen und Beamten, die leistungsorientierte Besoldung und die Feuerwehrzulage besteht kein Anspruch. Lediglich über ein zu bildendes Personalbudget, das in Abhängigkeit von Konsolidierungserfolgen festgelegt wird, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, in begrenztem Umfang personalwirtschaftliche Maßnahmen durchführen. • Allgemeine Sperrfrist für Beförderungen Nach Eintritt des Nothaushaltsrechts ist eine allgemeine Sperrfrist für Beförderungen von mindestens zwei Jahren einzuhalten. • Freiwillige Leistungen Gemeinden in der vorläufigen Haushaltsführung haben zu prüfen, inwiefern der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen schrittweise reduziert werden kann. Dabei ist die Kündigung bestehender rechtlicher Verpflichtungen einzubeziehen. Quelle: Innenministerium NRW, Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltsicherung“, März 2009
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V/0438/2010, Anlage 1 Stand: Juni 2010 Ansatz 2014 beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) 01 40 Steuern und ähnliche Abgaben 403,9 403,9 0,0 422,9 406,1 -16,8 454,9 434,6 -20,3 470,9 452,1 -18,8 467,6 4000 / 4001 Grundsteuer 44,4 44,4 0,0 44,9 44,9 0,0 45,4 45,4 0,0 45,9 45,9 0,0 45,9 400200 Gewerbesteuer 230,0 230,0 0,0 245,0 230,0 -15,0 270,0 250,0 -20,0 280,0 260,0 -20,0 270,0 401000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 93,0 93,0 0,0 97,0 95,0 -2,0 103,0 102,5 -0,5 108,0 109,0 1,0 1 14,0 401100 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 21,5 21,5 0,0 22,0 22,0 0,0 22,5 22,5 0,0 23,0 23,0 0,0 23,5 404000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleic h 12,4 12,4 0,0 11,5 11,5 0,0 11,5 11,5 0,0 11,5 11,5 0,0 11,5 404100 Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicheru ng 0,3 0,3 0,0 0,3 0,3 0,0 0,3 0,3 0,0 0,3 0,3 0,0 0,3 40xxxx sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 2,3 2,3 0,0 2,3 2,5 0,2 2,3 2,5 0,2 2,3 2,4 0,2 2,4 02 41 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 96,9 96,9 0,0 76 ,8 76,8 0,0 76,8 76,8 0,0 77,0 77,0 0,0 77,0 410000 Schlüsselzuweisungen 9,7 9,7 0,0 10,0 10,0 0,0 10,0 10,0 0,0 10,0 10,0 0,0 10,0 41xxxx Zuwendungen und allgemeine Umlagen der Jugend hilfe PB06 24,2 24,2 0,0 26,7 26,7 0,0 25,3 25,3 0,0 25,8 25,8 0 ,0 25,8 415 Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 23,6 23 ,6 0,0 22,5 22,5 0,0 22,4 22,4 0,0 22,4 22,4 0,0 22,4 416000 Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeit rags 18,2 18,2 0,0 2,0 2,0 0,0 2,0 2,0 0,0 2,0 2,0 0,0 2,0 41xxxx sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2 1,3 21,3 0,0 15,6 15,6 0,0 17,1 17,1 0,0 16,8 16,8 0,0 16,8 03 42 Sonstige Transfererträge 6,6 6,6 0,0 6,5 6,5 0,0 6,6 6,6 0,0 6,6 6,6 0,0 6,6 420/421 Ersatz von Leistungen der Sozialhilfe PB 05 2, 6 2,6 0,0 2,5 2,5 0,0 2,5 2,5 0,0 2,5 2,5 0,0 2,5 420/421 Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe PB 06 4, 0 4,0 0,0 4,0 4,0 0,0 4,1 4,1 0,0 4,1 4,1 0,0 4,1 42xxxx sonstige Transfererträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 04 43 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 102,6 102 ,6 0,0 104,1 104,1 0,0 104,8 104,8 0,0 105,3 105,3 0,0 105,3 430 / 432 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 25,1 25,1 0,0 25,2 25,2 0,0 25,3 25,3 0,0 25,3 25,3 0,0 25,3 432 Benutzungsgebühren (gebührenrechnende Einrichtun gen) 020202, 0210, 1101, 1302 54,8 54,8 0,0 56,0 56,0 0,0 56,5 56,5 0,0 57,0 57,0 0,0 57,0 436 / 438 Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen u nd Gebühren 22,7 22,7 0,0 22,8 22,8 0,0 23,0 23,0 0,0 23,0 23, 0 0,0 23,0 43xxxx sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentge lte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 05 440 - 444 Privatrechtliche Leistungsentgelte 18,3 18,3 0,0 19,2 19,2 0,0 19,1 19,1 0,0 19,2 19,2 0,0 19,2 442 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 12,3 12,3 0,0 12, 3 12,3 0,0 12,3 12,3 0,0 12,3 12,3 0,0 12,3 440 - 444 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelt e 6,1 6,1 0,0 6,9 6,9 0,0 6,8 6,8 0,0 6,9 6,9 0,0 6,9 06 445 - 449 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 30,2 30,2 0,0 31,2 31,2 0,0 31,2 31,2 0,0 31,0 31,0 0,0 31,0 447000 Leistungsbeteiligung nach § 22 SGB II 10,5 10,5 0,0 11,6 11,6 0,0 11,5 11,5 0,0 11,6 11,6 0,0 11,6 445 - 449 sonstige Kostenerstattungen und Kostenumla gen 19,7 19,7 0,0 19,6 19,6 0,0 19,7 19,7 0,0 19,4 19,4 0,0 19,4 07 45 Sonstige ordentliche Erträge 36,2 36,2 0,0 39,2 39,7 0,5 34,6 35,6 1,0 37,8 38,8 1,0 33,5 451400 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 2,0 2,0 0,0 2,0 2,5 0,5 2,0 2,5 0,5 2,0 2,5 0,5 2,5 451500 Konzessionsabgaben 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 17,2 17,2 0,0 17,2 453200 Erstattung von Kapitalertragsteuern 1,7 1,7 0,0 1,7 1,7 0,0 1,2 1,7 0,5 1,2 7,1 5,9 1,7 45xxxx sonstige ordentliche Erträge 15,3 15,3 0,0 18,3 18,3 0,0 14,2 14,2 0,0 17,4 12,0 -5,4 12,0 0,0 0,0 08 47 Aktivierte Eigenleistungen 1,0 1,0 0,0 0,9 0,9 0,0 0,8 0,8 0,0 0,8 0,8 0,0 0,8 0,0 0,0 09 47 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10 Ordentliche Erträge 695,6 695,6 0,0 700,8 684,5 -16,3 728,9 709,6 -19,3 748,6 730 ,8 -17,8 740,9 Sachkonto Zeile im Ergebnis- plan Eckwertepapier 2011 (Ergebnisplan) Produkt- gruppen Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Bezeichnung V/0438/2010, Anlage 1 Ansatz 2014 beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) Sachkonto Zeile im Ergebnis- plan Produkt- gruppen Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Bezeichnung 11 50 Personalaufwendungen 178,2 178,2 0,0 179,9 179,9 0,0 180,3 180,3 0,0 180,6 180,6 0, 0 180,6 50xxxx Dienstaufwendungen etc. 160,9 160,9 0,0 162,8 162,8 0,0 164,2 164,2 0,0 165,3 165,3 0, 0 165,3 504 - 505 Zuführung zu Rückstellungen für Beschäftig te 16,6 16,6 0,0 16,4 16,4 0,0 15,4 15,4 0,0 14,6 14,6 0,0 14,6 506xxx sonstige Personalaufwendungen 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 0,7 0,0 0,7 12 51 Versorgungsaufwendungen 14,5 14,5 0,0 14,7 14,7 0,0 14,8 14,8 0,0 15,0 15,0 0,0 15,0 13 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 105, 1 105,1 0,0 103,8 103,8 0,0 104,0 104,0 0,0 106,2 106,2 0,0 106 ,2 522100 Unterhaltung bebauter Grundstücke 0111 13,4 13,4 0,0 11,8 11,8 0,0 11,5 11,5 0,0 12,7 12,7 0,0 12,7 522109 Zuführung zur Instandhaltungsrückstellung (be b. Grundst.) 0111 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, 0 0,0 522200 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 12 01 1 3,2 13,2 0,0 14,3 14,3 0,0 14,3 14,3 0,0 14,8 14,8 0,0 14,8 521 + 523 Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 01 11 2 0,8 20,8 0,0 21,4 21,4 0,0 21,4 21,4 0,0 21,4 21,4 0,0 21,4 522000 522010 Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 13 01 2,6 2,6 0, 0 2,6 2,6 0,0 2,6 2,6 0,0 2,6 2,6 0,0 2,6 524000 Schülerbeförderungskosten 03 02 7,8 7,8 0,0 8,2 8,2 0,0 8,7 8,7 0,0 9,2 9,2 0,0 9,2 524200 IT-Dienstleitungen 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 9,8 9,8 0,0 9,8 52xxxx sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstlei stungen 37,6 37,6 0,0 35,7 35,7 0,0 35,6 35,6 0,0 35,7 35,7 0,0 35,7 14 57 Bilanzielle Abschreibungen 75,3 75,3 0,0 74,0 74,0 0,0 73,6 73,6 0,0 73,5 73,5 0,0 73,5 573009 Abschreibungen auf bebaute Grundstücke 16,5 16,5 0,0 16,5 16,5 0,0 16,5 16,5 0,0 16,5 16,5 0,0 16,5 574009 Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen 44,5 44,5 0,0 44,8 44,8 0,0 44,8 44,8 0,0 44,8 44,8 0,0 44,8 57xxxx sonstige bilanzielle Abschreibungen 14,3 14,3 0,0 12,8 12,8 0,0 12,3 12,3 0,0 12,2 12,2 0,0 12,2 15 53 Transferaufwendungen 328,4 328,4 0,0 329,0 329,7 0,6 336,0 338,8 2,8 341,3 343,6 2,2 345,2 530500 Zuwendung an Beteiligungen 1501 6,6 6,6 0,0 9,1 9,1 0,0 9,1 9,1 0,0 9,1 9,4 0,3 9,4 530500 Zuwendungen an BBP und MM 0407, 1502 21,6 21,6 0, 0 21,6 21,6 0,0 21,6 21,6 0,0 21,6 21,6 0,0 21,6 532 Sozialhilfe PB 05 93,9 93,9 0,0 94,1 98,1 4,0 94,2 99,2 5,0 94,4 99,4 5,0 99,4 532 Jugendhilfe PB 06 88,0 88,0 0,0 88,9 88,9 0,0 91,9 91,9 0,0 95,2 95,2 0,0 95 ,2 533000 Gewerbesteuerumlage 18,3 18,3 0,0 19,5 18,3 -1,2 21,5 19,9 -1,6 22,3 20,7 -1,6 21,5 533100 Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einhe it 18,8 18,8 0,0 19,5 18,3 -1,2 21,5 19,9 -1,6 21,6 20,1 -1,5 20,9 535100 Landschaftsumlage 56,8 56,8 0,0 55,0 54,0 -1,0 55,0 56,0 1,0 56,0 56,0 0,0 56,0 539000 Krankenhausumlage 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 3,1 0,0 3,1 53xxxx sonstige Transferaufwendungen 21,3 21,3 0,0 18,3 18,3 0,0 18,1 18,1 0,0 18,1 18,1 0,0 18,1 16 54 Sonstige ordentliche Aufwendungen 45,6 45,6 0,0 46,1 46,8 0,7 45,3 46,0 0,7 47,2 49,1 1,8 45,8 5410 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 01 11 10,7 10,7 0,0 10 ,7 10,7 0,0 10,8 10,8 0,0 10,8 10,8 0,0 10,8 5430-5431 Versicherungen 3,6 3,6 0,0 3,6 3,6 0,0 3,6 3,6 0,0 3,6 3,6 0,0 3,6 549300 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 1,2 1,2 0,0 1,2 2,0 0,8 1,2 2,0 0,8 1,2 2,0 0,8 2,0 54xxxx sonstige ordentliche Aufwendungen 30,1 30,1 0,0 30,6 30,5 -0,1 29,7 29,6 -0,1 31,6 32,7 1,0 29,5 17 Ordentliche Aufwendungen 747,1 747,1 0,0 747,6 749,0 1,3 754,0 757,5 3,5 763,7 767,8 4, 1 766,2 V/0438/2010, Anlage 1 Ansatz 2014 beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. beschl. Erg.Pl. 10 neuer Ansatz Veränd. (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (M io €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) (Mio €) Sachkonto Zeile im Ergebnis- plan Produkt- gruppen Ansatz 2010 Ansatz 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Bezeichnung 18 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) -51,5 -51,5 0,0 -46,8 -64,5 -17,7 -25,1 -47,9 -22,8 -15,2 -37 ,0 -21,8 -25,3 19 46 Finanzerträge 10,9 10,9 0,0 8,7 8,7 0,0 28,4 28,4 0,0 8,6 8,6 0,0 2,6 461000 Gewinnanteile 7,4 7,4 0,0 7,3 7,3 0,0 27,0 27,0 0,0 7,2 7,2 0,0 1,1 46xxxx sonstige Finanzerträge 3,5 3,5 0,0 1,4 1,4 0,0 1,4 1,4 0,0 1,4 1,4 0,0 1,4 20 55 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 33,1 33,1 0 ,0 32,9 32,9 0,0 31,9 31,9 0,0 31,9 31,9 0,0 31,9 550 Zinsen 33,1 33,1 0,0 32,9 32,9 0,0 31,9 31,9 0,0 31,9 31,9 0,0 31,9 55xxxx sonstige Finanzaufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 21 Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) -22,2 -22,2 0,0 -24,2 -24,2 0,0 -3,5 -3,5 0,0 -23,3 -23,3 0,0 - 29,4 22 Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21) -73,7 -73,7 0,0 -71,0 -88,7 -17,7 -28,6 -51,4 -22,8 -38,5 -60 ,3 -21,8 -54,6 23 49 Außerordentliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 24 59 Außerordentliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25 Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 26 Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) -73,7 -73,7 0,0 -71,0 -88,7 -17,7 -28,6 -51,4 -22,8 -38,5 -60 ,3 -21,8 -54,6
Beschlussvorlage
31244 Zeichen
V/0438/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat II
Betrifft
Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 und Konzept zur Haushaltskonsolidierung
Beratungsfolge
09.06.2010 Rat Einbringung
06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung
07.07.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Haushaltsentwicklung 2010 und Eckwerte für den Haushaltsplan 2011
1 Der Rat nimmt den Bericht zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2010 zur Kenntnis.
2 Der Rat nimmt die Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 und die Produktbereichsübersicht zur
Kenntnis (Anlage 1). Ferner nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Stadtkämmerin auf der Ba-
sis dieser Übersichten den Haushaltsplanentwurf 2011 aufstellen wird.
3 Der Rat nimmt zur Kenntnis,
3.1 dass ohne eine freiwillige Haushaltskonsolidierung die Zielvorgaben des Rates (Haushalt-
sicherung vermeiden, Haushaltsdefizit bis 2014 auf 20 Mio. Euro reduzieren und bis 2020
vollständig abbauen) nicht erreicht werden können;
3.2 dass ohne
eine freiwillige Haushaltskonsolidierung zwingend mit dem Haushaltsplan 2011
ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen wäre;
3.3 dass die strengeren Ausgleichsmechanismen eines Haushaltssicherungskonzepts dazu
führen würden, dass sich die Stadt Münster automatisch im sogenannten Nothaushalts-
recht befinden würde;
3.4 dass mit dem Nothaushaltsrecht die Selbstverwaltung der Stadt Münster zahlreichen Ein-
schränkungen und Restriktionen unterworfen wäre (Anlage 2).
Vorlagen-Nr.:
V/0438/2010
Auskunft erteilt:
Herr Möller
Ruf:
492 70 22
E-Mail:
MoellerFrank@stadt-muenster.de
Datum:
08.06.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0438/2010
Umfang der Konsolidierung und Konzept der Verwaltung
4 Der Rat nimmt außerdem zur Kenntnis,
4.1 dass zur Erreichung der Zielvorgaben des Rates und zur Vermeidung von Haushaltssi-
cherung und Nothaushalt ein Konsolidierungsvolumen bis zum Jahr 2014 von mindestens
35 Mio. Euro erforderlich ist;
4.2 dass ein solches Konsolidierungsvolumen nach vier umfangreichen Konsolidierungsrun-
den (Gesamtkonsolidierung in den letzten Jahren rund 220 Mio. Euro) allein über Auf-
wandsreduzierungen nicht möglich ist – eine Aufwandsreduzierung in dieser Größenord-
nung würde zur Zerschlagung vieler Strukturen und der Schließung zahlreicher Einrich-
tungen führen (Anlage 3);
4.3 dass die Verwaltung in Anlage 4 ein Konzept vorgelegt hat, mit dem die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts und eines Nothaushalts in Münster vermieden werden kann
und dieses Konzept Maßnahmen in einem Umfang von rund 42 Mio. Euro umfasst.
Weiteres Vorgehen
5 Der Rat nimmt zur Kenntnis,
5.1 dass die Verwaltung zurzeit im Rahmen der Bürgerumfrage 2010 die Bürgerinnen und
Bürger um ihre Einschätzung bittet, in welchen Aufgabenbereichen Einsparmöglichkeiten
gesehen werden und in welchen Aufgabenbereichen nicht gespart werden soll;
5.2 dass die für die Haushaltskonsolidierung erforderlichen Ergebnisse der Bürgerumfrage
2010 mit der Einbringung des Haushaltsplanentwu rf 2011 vorliegen sollen, damit sie für
die Konsolidierungsberatungen nutzbar gemacht werden können;
5.3 dass eine Entscheidung über die Einzelmaßnahmen des Verwaltungskonzepts (Anlage 4)
erst im Rahmen der Etatberatungen getroffen werden soll;
5.4 dass die Verwaltung im Haushaltsplanentwurf 2011 zunächst nur „globale“ Aufwandssen-
kungen bzw. Ertragssteigerungen in Höhe des notwendigen Konsolidierungsvolumens
aufnehmen wird, die dann im Rahmen der Etatberatungen zum Haushaltsplanentwurf
2011 mit Einzelmaßnahmen ausgefüllt werden;
5.5 dass neben dem Verwaltungskonzept gemäß Anlage 4 parallel das Konzept zur Optimie-
rung der städtischen Flächen umgesetzt wird. Dieser Aspekt wird in separaten Vorlagen
behandelt.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1: Bericht zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2010
Nach Ablauf der ersten 5 Monate (zum Teil unter den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung)
entwickelt sich die Bewirtschaftung des Haushalts 2010 grundsätzlich wie geplant. Ein Risiko
zeichnet sich allerdings zurzeit auf der Einnahmenseite bei den Gewerbesteuererträgen ab.
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V/0438/2010
Der Haushaltsansatz für 2010 bei der Gewerbesteuer beträgt 230 Mio. €. Nach den bisherigen
Erkenntnissen muss davon ausgegangen werden, dass der Haushaltsansatz voraussichtlich nicht
erreicht werden wird.
Diese Entwicklung ist zwangsläufig bei der Prognose der Gewerbesteuererträge für die Haushalts-
planung 2011 - 2014 zu berücksichtigen.
Gleichzeitig ist auf Basis der aktuellen Schätzung (Mai 2010) des Arbeitskreises Steuerschätzung
davon auszugehen, dass die Stadt in diesem Jahr höhere Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer erhalten wird.
Zu Beschlusspunkt 2: Eckwerte für den Haushaltsplan 2011
Grundlage der Eckwerte für das Jahr 2011 und die Folgejahre der Ergebnisplanung sind die Daten
der mittelfristigen Finanzplanung des beschlossenen Haushaltsplanes 2010. Diese Daten wurden
zunächst in einigen wenigen Positionen aktualisiert (z. B. Reduzierung bei der Gewerbesteuer)
und für das Jahr 2014 fortgeschrieben. Im Bereich ‚Soziales’ ist mit deutlichen Mehraufwendungen
zu rechnen. Für das Jahr 2011 muss von zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 4 Mio. Euro, für
die Jahre 2012 und 2013 von zusätzlichen 5 Mio. Euro ausgegangen werden. Die Aufwendungen
im Produktbereich ‚Soziale Leistungen’ sind nachfolgend dargestellt:
87,0 87,4 93,1 93,2
106,1
112,8 112,5 111,6 113,0 117,2 121,6 123,7 123,5
0
20
40
60
80
100
120
2 0 0 1 0 20 30 40 50 60 70 80 91 01 11 21 3
-in Mio EUR-
Aufwendungen für Soziale Leistungen*
* bis einschl. 2007 Ausgaben des Sozialamtes
- 4 -
V/0438/2010
Lagen die Ausgaben im Jahr 2001 noch bei 87 Mio. Euro, müssen in diesem Jahr rund 30 Mio.
Euro mehr für soziale Leistungen aufgewandt werden. Das entspricht einer Steigerung von fast 35
Prozent in den letzten zehn Jahren.
Im dem als Anlage 1 beigefügten Eckwertepapier sind die Veränderungen für die Jahr 2011 bis
2014 ausgewiesen. Neben dem Eckwertepapier ist erstmalig auch eine Produktbereichsübersicht
für das Jahr 2011 aufgenommen worden. Die Produktbereichsübersicht dokumentiert die Erträge
und Aufwendungen (sowie den dazugehörigen Saldo) der insgesamt 17 Produktbereiche. Im Sinne
des Gegenstromverfahrens (vgl. Vorlage V/0743/2009) stellt die Produktbereichsübersicht für die
Finanzdaten (Input) die höchste Gliederungsebene des städtischen Haushalts im NKF und eine
Ergänzung des bisherigen Eckwertepapiers dar. Mit dieser Übersicht wird bereits zum jetzigen
Zeitpunkt deutlich, wie hoch die Aufwendungen und Erträge in den einzelnen Produktbereichen
voraussichtlich ausfallen werden.
Dem Gegenstromverfahren folgend hätte es vor der Erstellung der Eckwerte- und der Produktbe-
reichsübersicht zunächst einer politischen und bürgerschaftlichen Diskussion über die Leitbild- und
strategischen Ziele der Stadt Münster bedurft. Aufgrund der zeitlichen Engpässe konnte diese Dis-
kussion vor
der Erstellung der Eckwerte- und der Produktbereichsübersicht in diesem Jahr nicht
erfolgen. Trotzdem soll in diesem Jahr nicht auf Zieldiskussionen verzichtet werden. So ist für Mitte
Juni 2010 eine Informationsveranstaltung zur zielorientierten Steuerung geplant. Für das nächste
Jahr ist vorgesehen, den Verfahrensablauf (erst Diskussion über Ziele, dann Erstellung von Eck-
werte- und Produktbereichsübersicht) einzuhalten.
Nach dem Eckwertepapier gemäß Anlage 1 ergeben sich folgende Defizite:
2011: - 88,7 Mio. €
2012: - 51,4 Mio. €
2013: - 60,3 Mio. €
2014: - 54,6 Mio. €
Summe: -255,0 Mio. € (= Eigenkapitalverzehr)
Die Inanspruchnahme des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage) zum fikti-
ven Ausgleich der Ergebnisplanung ist nachfolgend dargestellt:
- 5 -
V/0438/2010
- ohne
Stand/
geplante
Entnahmen
Allgemeine
Rückla
ge
Ausgleichs-
rückla
ge
voraus-
sichtliches
Defizit
Schwellenwert
nach § 76 Abs.
1 Nr. 2 GO NRW
Entnahme
Allgemeine
Rücklage
%-Satz der
Allgem.
Rücklage
Unter- bz w.
Überschreitung
des Schwellen-
wertes
5,0%
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Mio. €
01.01.2008 676,4 156,0 0
Zuführung 2008 18,5
Entnahme 2008 0 0 33,8 0,0 0,0 -33,8
694,9 156
01.01.2009 694,9 156 79,8
Entnahme 2009 0 79,8 34,7 0,0 0,0 -34,7
694,9 76,2
01.01.2010 694,9 76,2 73,7
Entnahme 2010 0,0 73,7 34,7 0,0 0,0 -34,7
694,9 2,5
01.01.2011 694,9 2,5 88,7
Entnahme 2011 86,2 2,5 34,7 86,2 12,4 51,5
608,7 0,0
01.01.2012 608,7 0,0 51,4
Entnahme 2012 51,4 0,0 30,4 51,4 8,4 21,0
557,3 0,0
01.01.2013 557,3 0,0 60,3
Entnahme 2013 60,3 0,0 27,9 60,3 10,8 32,4
497,0 0,0
01.01.2014 497,0 0,0 54,6
Entnahme 2014 54,6 0,0 24,9 54,6 11,0 29,8
442,4 0,0
Konsolidierung -
Danach wird die allgemeine Rücklage in allen Jahren (2011 – 2014) um deutlich mehr als 5 % re-
duziert. Unter diesen Voraussetzungen müsste mit Beschluss über den Haushaltsplan 2011 ein
durch die Kommunalaufsicht genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept (HSK) – als Teil
des Haushaltsplans – durch den Rat beschlossen werden.
Zu Beschlusspunkt 3:
Beschlusspunkt 3.1: Erfordernis einer freiwilligen Haushaltskonsolidierung
Am 9.
Dezember 2009 hat der Rat der Stadt Münster einstimmig (bei einer Stimmenthaltung) unter
anderem Folgendes beschlossen:
„Der Rat nimmt das Erfordernis zu weiteren Konsolidierungsschritten in den Jahren 2011 bis 2013
zur Vermeidung der Haushaltssicherung zur Kenntnis. Angestrebt wird, das Defizit bis zum Jahr
2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen. […] Rat und Verwaltung bekunden ihren festen Wil-
len, eine Haushaltssicherung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage
HSK
HSK
HSK
HSK
- 6 -
V/0438/2010
und im Bewusstsein der Verantwortung für einen generationengerechten Ressourcenverbrauch
wird der Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits als vorrangige Aufgabe von Rat und Verwaltung
anerkannt. […] Spätestens im Jahr 2020 decken die Erträge alle Aufwendungen im städtischen
Haushalt.“
Zusammengefasst ergeben sich damit drei Zielsetzungen, die dem Konzept der Verwaltung zur
Konsolidierung der städtischen Finanzen zugrunde liegen:
- Haushaltssicherung vermeiden
- Defizit bis 2014 auf 20 Mio. Euro zurückführen
- Defizit bis 2020 auf Null zurückführen.
Der letztgenannte Punkt ist eine wesentliche Langfristaussage, der nicht nur mit dem hier vorge-
legten Verwaltungskonzept, sondern darüber hinaus noch mit weiteren Maßnahmen verknüpft
werden muss.
Beschlusspunkt 3.2: Ohne freiwillige Konsolidierung: Haushaltssicherungskonzept
Es sei noch
mals der Zustand ohne Konsolidierung in Erinnerung gerufen:
Haushalts-
jahr
Inanspruchnahme der
allg. Rücklage
Überschreitung
der 5 %-Grenze
in Mio. €
2011 12,4 % 51,5
2012 8,4 % 21,0
2013 10,8 % 32,4
2014 11,0 % 29,8
Unter diesen Voraussetzungen müsste mit Beschluss über den Haushaltsplan 2011 wie bereits
dargestellt ein durch die Kommunalaufsicht genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept
(HSK) – als Teil des Haushaltsplans – durch den Rat beschlossen werden.
Ein HSK ist aber nur dann genehmigungsfähig, wenn am Ende des 4-jährigen HSK-Zeitraums der
Haushalt originär ausgeglichen ist, d. h. Aufwand und Ertrag gleich sind. Der HSK-Zeitraum be-
ginnt ab dem Jahr, in dem die 5 %-Grenze das zweite Mal überschritten wird. Hier also ab dem
Jahr 2012 mit der Folge, dass im Jahr 2015 der originäre Haushaltsausgleich erzielt werden muss
(bisher wird hierfür das Jahr 2020 angestrebt). Es ist offensichtlich, dass eine derartige Herausfor-
derung unter den gegebenen Umständen kaum erreichbar ist.
Beschlusspunkte 3.3 und 3.4: HSK = Nothaushalt
Das wiederum bedeutet, dass die
Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster das vorzule-
gende HSK nicht genehmigen kann, weil die zentrale Forderung des kurzfristigen Haushaltsaus-
gleichs nicht erfüllt wird.
- 7 -
V/0438/2010
Dann befindet sich die Stadt automatisch in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung bzw.
im Nothaushaltsrecht. In der vorläufigen Haushaltsführung muss die gesamte Haushalts- und Fi-
nanzplanung der Gemeinde mit dem Ziel geführt werden, baldmöglichst ein genehmigungsfähiges
HSK aufstellen zu können.
Die vorläufige Haushaltsführung als Folge der Ni cht-Genehmigung des HSK stellt noch deutlich
höhere Anforderungen an eine Konsolidierung der kommunalen Haushaltsführung als die Bewirt-
schaftung eines Haushalts mit genehmigtem HSK.
Welche Konsequenzen mit der Aufstellung eines HSK und – bei Nichtgenehmigung – mit dem
Nothaushaltsrecht verbunden sind, ist ausführlich in Anlage 2 dargestellt. Auf jeden Fall kann fest-
gestellt werden, dass ein HSK bzw. das Regime des Nothaushaltsrechts in der kommenden 5 Jah-
ren zu deutlich stärkeren Eingriffen in das Leistungsniveau der Stadt führen würde als das hier
vorgelegte Verwaltungskonzept.
Dies sei exemplarisch daran belegt, welche Maßnahmen im Nothaushalt durchzuführen wären:
- Zuschüsse kürzen : Vertraglich vereinbarte Zuschüsse (z. B. für Sportvereine, Kulturinitiativen,
soziale Einrichtungen, etc.) müssen mit dem Ziel einer Anpassung an die schwierigen Finanz-
verhältnisse überprüft werden. Davon wären in Münster weit über 200 Vereine, Verbände und
Initiativen betroffen.
- Steuern erhöhen
: Die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuern und Gewerbesteuer) müssen
bezogen auf die Gemeindegrößenklasse mindestens in Höhe des jeweiligen Landesdurch-
schnitts festgesetzt werden. Das würde für Münster bedeuten, dass die Grundsteuer um 75 %-
Punkte (bzw. 18 Prozent) auf 495 %-Punkte und die Gewerbesteuer um 20 %-Punkte auf 460
%-Punkte anzuheben wären.
- Pflichtaufgaben einschränken
: Die Stadt muss die Aufwendungen für Pflichtaufgaben einer sys-
tematischen Prüfung unterziehen. Bei den Pflichtaufgaben ist insbesondere der Standard der
Aufgabenerfüllung in den Blick zu nehmen und abzusenken. Beispiel: Eine Einsparung im
Schwerbehindertenrecht (Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen) könnte zu einer deut-
lichen Verlängerung der Wartezeit für die Bürgerinnen und Bürger bei Erst- und Änderungsan-
trägen führen. Die Wartezeit könnte dann sogar über dem Landesdurchschnitt liegen.
- Freiwillige Leistungen reduzieren
: Städte in der vorläufigen Haushaltsführung müssen prüfen,
inwiefern der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen schrittweise reduziert werden kann, auch
dadurch, dass bestehende rechtliche Verpflichtungen gekündigt werden. Freiwillige Aufgaben
übernimmt die Stadt beispielsweise im kulturellen Bereich (Städtische Bühnen, Stadtmuseum,
Stadtarchiv, Stadtbücherei, etc.) oder im Bereich des Sports (z. B. durch Zuschüsse an Verei-
ne).
- 8 -
V/0438/2010
- Vermögen verkaufen : Die Stadt hat ihre Möglichkeiten zur Reduzierung ihrer Aufwendungen
durch Veräußerung von Vermögen zur Konsolidierung des Haushalts verstärkt zu prüfen.
- Neue Investitionen nur nach Genehmigung : Die Förderung von Investitionsmaßnahmen in Not-
haushaltsgemeinden unterliegt ausnahmslos der Zustimmung der Bezirksregierung, d. h., keine
neue Investition ohne Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Zu Beschlusspunkt 4: Umfang der Konsolidierung und Konzept der Verwaltung
Beschlusspunkt 4.1: Konsolidierungsvolumen von mindestens 35 Mio. Euro
In der Begründung zu B
eschlusspunkt 2 (sowie in der Anlage 1) ist bereits deutlich geworden, wie
sich der städtische Haushalt in den nächsten Jahren voraussichtlich entwickelt. Insbesondere die
Defizitentwicklung sei nachfolgend nochmals dargestellt:
2011
Mio. €
2012
Mio. €
2013
Mio. €
2014
Mio. €
Defizit laut Eckwertepapier - 88,7 - 51,4 - 60,3 - 54,6
Beschluss des Rates zur Defizithöhe 2014 20,0
Erforderliches Konsolidierungsvolumen ~ 35,0
Es wird deutlich, dass im Jahr 2014 ein Konsolidierungsvolumen von mindestens 35 Mio. Euro
erforderlich ist, um das Defizit laut Eckwertepapier auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen, wie es
der Ratsbeschluss vom Dezember 2009 vorsieht.
Auch in den Jahren bis 2012 und 2013 muss das Konsolidierungsvolumen mindestens so hoch
sein, dass die 5 %-Grenze (des maximal erlaubten Eigenkapitalabbaus) nicht überschritten wird.
Diese beiden Bedingungen sind im Verwaltungskonzept (Anlage 4) berücksichtigt.
Beschlusspunkt 4.2: Konsolidierungsvolumen über die Aufwandsseite allein nicht erreich-
bar
Mit den zurü
ckliegenden vier großen Konsolidierungen konnte ein Volumen von rund 220 Mio. Eu-
ro erreicht werden. Im Rahmen der Vorbereitung des aktuellen Verwaltungskonzepts ist geprüft
worden, ob erneut eine Konsolidierung weitgehend auf der Aufwandsseite des städtischen Haus-
halts erfolgen kann. Die bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse haben die Verwaltung dazu
bewogen, nicht ausschließlich auf eine Senkung der Aufwendungen zu setzen. Denn sonst würden
viele der in dieser Stadt gewachsenen Strukturen zerstört oder doch zumindest wesentlich beein-
trächtigt werden.
- 9 -
V/0438/2010
In Anlage 3 ist dargestellt, was eine vollständige Konsolidierung auf der Aufwandsseite des städti-
schen Haushalts im Umfang von 35 Mio. Euro beinhalten müsste. Es sei zur Verdeutlichung darauf
hingewiesen, dass Anlage 3 nicht
zum Verwaltungskonzept gehört. Vorschläge wie in Anlage 3 hat
die Verwaltung bewusst nicht in das Konzept aufgenommen. Solche Vorschläge müssten jedoch
dann zumindest geprüft werden, wenn sich eine Haushaltssicherung bzw. das Nothaushaltsrecht
nicht abwenden ließen.
Beschlusspunkt 4.3: Verwaltungskonzept zur Vermeidung von Haushaltssicherung und
Nothaushalt
Das Verwalt
ungskonzept zur Vermeidung von Haushaltssicherung und Nothaushalt ist durch mo-
natelange intensive Arbeit aller städtischer Ämter und Einrichtungen entwickelt worden. Das Kon-
zept sieht folgende Konsolidierungseffekte ab dem Haushalt 2011 vor:
2011
Mio. €
2012
Mio. €
2013
Mio. €
2014
Mio. €
Defizit laut Eckwertepapier - 88,7 - 51,4 - 60,3 - 54,6
Organisationsentwicklung der Verwaltung + 0,5 + 1,0 + 1,5
stufenweise Aufwandsreduzierung auf der Grundlage
der „Liste denkbarer Konsolidierungsmaßnahmen“ + 5,0 + 6,0
+ 7,0 + 8,0
pauschale Aufwandsreduzierung um 1,5 % + 7,0 + 7,0 + 7,0 + 7,0
Ertrag durch Steuer- und Abgabenerhöhungen + 6,0 + 10,0 + 10,0 + 10,0
Ertrag durch Gewerbesteuererhöhung + 10,0 + 10,0 + 10,0 + 10,0
Neues Defizit - 60,7 - 17,9* - 25,3 - 18,1
* Das Defizit 2012 ist wegen eines Sondereffekts (20 Mio. € durch städt. Beteiligungen) niedriger als 2013 / 2014.
Die erste Bedingung, das Defizit im Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen, kann bei
Umsetzung des Konzepts somit erreicht werden.
Auch die zweite Bedingung (Eigenkapitalabbau unter 5 %), mit der die Aufstellung eines Haus-
haltssicherungskonzepts vermieden wird, wird bei Konzeptumsetzung erfüllt. Wie die nachfolgende
Übersicht zeigt, ist die 5 %-Grenze in den Jahren 2012 bis 2014 unterschritten:
Haushalts-
jahr
Inanspruchnahme der
allg. Rücklage
Über-(+) bzw. Unter-
schreitung (-)
der 5 %-Grenze
in Mio. €
2011 8,4 % + 23,5
2012 2,8 % - 13,9
2013 4,1 % - 5,6
2014 3,0 % - 11,6
- 10 -
V/0438/2010
Das vollständige Konzept ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt. Das Konzept basiert im We-
sentlichen auf fünf Säulen:
• Säule 1: Organisationsentwicklung der Verwaltung (Umfang rund 1,5 Mio. Euro)
• Säule 2: Liste mit denkbaren Konsolidierungsvorschlägen (Umfang insgesamt rund 13 Mio.
Euro), die neben Aufwandsreduzierungen bei städtischen Ämtern und Einrichtungen auch
Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen haben kann;
• Säule 3: pauschale, solidarische Kürzung der Aufwendungen bei allen städtischen Ämtern und
Einrichtungen um 1,5 Prozent (entspricht rund 7 Mio. Euro ), ohne dass dadurch die Leis-
tungserbringung der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Un-
ternehmen im Wesentlichen spürbar verschlechtert wird;
• Säule 4: Liste mit Steuer- und Abgabenerhöhungen
(Umfang rund 10 Mio. Euro);
• Säule 5: Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes (Umfang rund 10 Mio. Euro).
Aufgabenkritische Ansätze (Säule 1) werden zukün ftig auch im Rahmen der Einführung einer ziel-
orientierten Steuerung weiter vertieft werden müssen. Daneben wird die Organisationsentwicklung
der Verwaltung mit neuen Impulsen versehen. Organisatorische Prozesse und Strukturen sind
verstärkt zu hinterfragen und interkommunale und konzernweite Zusammenarbeiten auf mögliche
Synergien zu prüfen.
Zur Liste mit denkbaren Konsolidierungsmaßnahmen (Säule 2) sei erwähnt, dass zur Frage, ob
sich die Einzelvorschläge im Bereich der freiwilligen oder der pflichtigen Aufgaben
bewegen, auf
die Produktgruppenbeschreibungen im Haushalt verwiesen werden kann. Aus den Beschreibun-
gen ist in der Regel erkennbar, ob es sich um eine gesetzliche oder freiwillige Leistung handelt.
Die Konsolidierungsvorschläge gemäß Säule 2 sind dementsprechend nach Produktgruppen sor-
tiert, um eine Vergleichbarkeit mit der Haushaltssystematik zu gewährleisten und so auch die Fra-
ge nach der Pflichtigkeit von Aufgaben dem Grunde nach zu beantworten.
Weiter sei zum gesamten Konzept gesagt, dass die Verwaltung auf die Aufnahme von Einmalef-
fekten verzichtet hat. Als Einmaleffekte sieht die Verwaltung alle Maßnahmen an, die nur einen
einmaligen positiven finanziellen Effekt erzielen können. Zu einer dauerhaften Konsolidierung des
städtischen Haushalts können solche Effekte folglich nicht beitragen. Insbesondere das Langfrist-
ziel, spätestens im Jahr 2020 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, kann so nicht
erreicht werden.
Der Vollständigkeit halber sollen noch die aktuellen Überlegungen des Landes Nordrhein-
Westfalen zu finanziellen Hilfen für Kommunen mit einer problematischen Haushalts- und Finanz-
lage dargestellt werden. Ende April 2010 hatte der Landesfinanzminister solche finanziellen Hilfen
in Aussicht gestellt und dabei von einem Gesamtvolumen im dreistelligen Millionenbereich gespro-
- 11 -
V/0438/2010
chen. In der Sitzung der Gemeindefinanzkommission am 03.05.2010 wurde durch das Land die
Vergabe eines Gutachtens angekündigt, welches klären soll, unter welchen Bedingungen die Kon-
solidierungshilfen einzelnen Kommunen gewährt werden. Die Kriterien, die das Land NRW für die
Erstellung des Gutachten zugrunde legt, deuten darauf hin, dass die Stadt Münster voraussichtlich
nicht damit rechnen kann, an diesen möglichen fi nanziellen Hilfen teilzuhaben. So soll nach An-
sicht des Landes der Zeitpunkt für die Feststellung der Hilfebedürftigkeit möglichst in der Vergan-
genheit liegen, damit die Feststellung der Hilfebedürftigkeit nicht (mehr) durch Entscheidungen
einer Gemeinde beeinflusst werden kann. Die kommunalen Spitzenverbände haben dieses Kriteri-
um der vergangenheitsbezogenen Betrachtung zwar bereits kritisiert. Inwieweit das Land auf die
Hinweise der kommunalen Spitzenverbände eingeht, steht zurzeit noch nicht fest. Fazit: Da sich
die Stadt Münster in der Vergangenheit weder in der Haushaltssicherung noch im Nothaushalts-
recht befunden hat und damit – vergangenheitsbezogen – nicht von einer mit anderen Städten
vergleichbaren höchst problematischen Haushalts- und Finanzlage gesprochen werden kann,
empfiehlt die Verwaltung, das Hauptaugenmerk bei der Konsolidierung des städtischen Haushalts
nicht auf mögliche finanzielle Hilfen des Landes zu richten.
Auch auf Bundesebene
werden zurzeit Überlegungen zur Finanzausstattung der Kommunen vor-
genommen. Am 23. März 2010 hat die „Arbeitsgruppe Kommunalsteuern“, welche der von der
Bundesregierung eingesetzten Gemeindefinanzkommission zuarbeitet, die Arbeiten aufgenom-
men. Der Auftrag der Koalitionsvereinbarung, den „aufkommensneutralen Ersatz der Gewerbe-
steuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die
Einkommen- und Körperschaftssteuer mit eigenem Hebesatz“ zu prüfen, soll der Schwerpunkt der
Arbeit dieser Arbeitsgruppe sein. Darüber hinaus ist es den kommunalen Spitzenverbänden gelun-
gen, neben dem Gewerbesteuer-Ersatz das „Referenzmodell“ einer revitalisierten Gewerbesteuer
in den Prüfauftrag einzubeziehen. Unabhängig davon, welches Modell letztlich zum Tragen käme,
kann zurzeit noch nicht abschließend gesagt werden, ob der Bund am Grundsatz der „Aufkom-
mensneutralität“ festhält oder ob mit möglichen Gesetzesänderungen auch eine Verbesserung der
Finanzausstattung der Kommunen einhergeht.
Zu Beschlusspunkt 5: Weiteres Vorgehen
Beschlusspunkte 5.1 und 5.2: Bürgerumfrage 2010
In die diesjä
hrige Bürgerumfrage hat die Stadtverwaltung auch das Thema ‚Einsparmöglichkeiten
und Mehreinnahmen’ aufgenommen. Konkret wird danach gefragt, bei welchen der aufgeführten
Aufgabenbereiche die Stadt weniger, gleich viel oder mehr Geld ausgeben sollte. Ein Muster der
Fragestellung ist nachfolgend aufgeführt:
- 12 -
V/0438/2010
E i n s p a r m ö g l i c h k e i t e n u n d M e h r e i n n a h m e n
2.1 Die Stadt Münster kann sich - genau wie ein Privathaushalt - nicht alles gleich-
zeitig leisten. Münster befindet sich in einer schwierigen Haushaltssituation
und muss die Sparbemühungen fortsetzen. Bitte geben Sie für jeden Aufgaben-
bereich an , ob die Stadt w e n i g e r , g l e i c h v i e l oder m e h r
ausgeben soll. Bitte denken Sie daran, dass Mehrausgaben an einer Stelle
nur durch Einsparungen an anderer Stelle bezahlt werden können.
.. weniger .. gleich .. mehr kann ich
Geld viel Geld Geld nich t
ausgeben ausgeben ausgeben beurteilen
1 2 3 4
Ausbau des Straßennetzes 21
Instandhaltung des Straßennetzes 22
Ausbau des Radwegenetzes 23
Instandhaltung des Radwegenetzes 24
Öffentlicher Personennahverkehr ( ÖPNV ) 25
Unterhaltung von Schwimmbädern 26
Bau und Unterhaltung von Sportanlagen 27
Sportförderung ( Zuschüsse Vereine / Verbände ) 28
Stadttheater 29
Stadtmuseum 30
Stadtbücherei / Stadtteilbüchereien 31
Volkshochschule 32
Kulturförderung ( Zuschüsse Vereine / Verbände ) 33
Pflege und Instandhaltung der Grünanlagen 34
Förderung für den Umweltschutz
( Zuschüsse Vereine / Verbände )
Soziale Leistungen 36
Soziale Dienste ( soziale, gesundheitliche,
familienbezogene Beratung / Hilfe )
Unterhaltung / Ausstattung der Kindergärten 38
Pflege und Ausstattung von Spielplätzen 39
Unterhaltung / Ausstattung der Schulen 40
Betreuungsangebote an den Schulen 41
Freizeitangebote / Treffpunkte für Jugendliche 42
Begegnungsstätten für Seniorinnen / Senioren 43
Förderung stadtteilorientierter Seniorenarbeit 44
Förderung des Ehrenamtes 45
Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten 46
Entwicklung neuer Wohngebiete 47
Gestaltung von Plätzen / Freiräumen 48
Sauberkeit in der Stadt 49
Öffentliche Sicherheit und Ordnung 50
Weitere Aufgabenbereiche (Bitte nennen!):
1 2 3
1. 51
1 2 3
2. 52
53 - 56
37
2.
Aufgabenbereiche:
35
D i e S t a d t s o l l h i e r . .
- 13 -
V/0438/2010
Eine zweite Frage beschäftigt sich damit, ob die Stadt neben Einsparmöglichkeiten auch Mehrein-
nahmen zur Stabilisierung des Haushalts nutzen sollte. Diese Fragestellung ist ebenfalls nachfol-
gend abgedruckt:
E i n s p a r m ö g l i c h k e i t e n u n d M e h r e i n n a h m e n
2.
2.2 Um nicht nur Einsparungen und
Leistungskürzungen vornehmen
zu müssen, besteht auch die Mög-
lichkeit, die städtischen Steuern
zu erhöhen (z.B. Gewerbesteuer,
Grundsteuer).
Wie sehen Sie das Verhältnis von
Einsparungen zu Mehreinnahmen?
Beide Möglichkeiten sollten genutzt werden
kann ich nicht beurteilen
Schwerpunkt sollte auf Einsparungen liegen
Weder noch. Dann lieber weitere Schulden auf-
nehmen, auch wenn die Stadt Münster dann nicht
mehr alleine über ihre Ausgaben entscheiden kann
Schwerpunkt sollte auf Steuererhöhungen liegen
57 - 61
Die Feldarbeit der Bürgerumfrage hat Mitte Mai 2010 begonnen . Zur Einbringung des Haushalts-
planentwurfs 2011 im September 2010 sollen die Ergebnisse zum Thema ‚Einsparmöglichkeiten
und Mehreinnahmen’ vorliegen, so dass sie für die Etatberatungen und die Beratungen über die
Konsolidierungsvorschläge nutzbar gemacht werden können.
Beschlusspunkt 5.3: Zeitplan für Verwaltungskonzept zur Vermeidung von Haushaltssiche-
rung und Nothaushalt
Mit der Bes
chlussfassung über diese Vorlage werden weder einzelne Konsolidierungsvorschläge
noch das gesamte Verwaltungskonzept (Anlage 4) beschlossen. Eine Beschlussfassung über die
Einzelpunkte des Verwaltungskonzepts ist erst im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2011
vorgesehen. Die aktuelle Zeitplanung sieht eine Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2011
für Dezember 2010 vor. Zeitgleich mit dem Beschluss über den Haushalt 2011 soll auch über die
einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen werden.
Beschlusspunkt 5.4: Berücksichtigung des Verwaltungskonzepts im Haushaltsplanentwurf
2011
Wie bereits im Beschlusspunkt 2 vor
gesehen, wird die Verwaltung den Haushaltsplanentwurf 2011
auf Basis der Eckwerte und der Produktbereichsübersicht (Anlage 1) fertigen. Gleichzeitig wird die
Verwaltung „globale“ Aufwandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen in Höhe des notwendigen
Konsolidierungsvolumens aufnehmen. Das notwendige Konsolidierungsvolumen beträgt – wie be-
reits dargestellt – 35 Mio. Euro. Mit diesem Konsolidierungsvolumen kann die Vorgabe des Rates
erreicht werden, das Haushaltsdefizit im Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen.
Im Rahmen der Etatberatungen in den parlament arischen Gremien können diese globalen Auf-
wandssenkungen bzw. Ertragssteigerungen durch konkrete Einzelmaßnahmen ersetzt werden. Die
Verwaltung wird dann wie üblich hierzu Veränderungsblätter
fertigen.
- 14 -
V/0438/2010
Beschlusspunkt 5.5: Verwaltungskonzept zur Vermeidung von Haushaltssicherung und
Nothaushalt in Bezug zum Flächenmanagementkonzept
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass neben dem Verwaltungskonzept gemäß Anlage 4
parallel an der Umsetzung des Konzepts zur Optimierung der städtischen Flächen gearbeitet wird.
Zu diesem Punkt wird die Verwaltung separate Vorlagen erstellen.
Bereits am 28. April 2010 hat der Rat der Stadt Münster mehrheitlich das ‚Konzept zur Bildung
eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung’ (vgl.
Vorlage V/0236/2010) beschlossen. Dieses Konzept wird im Kontext mit der ebenfalls vom Rat
beauftragten ‚Neuausrichtung des Immobilienportfolios in Münster: Senkung der laufenden Kosten
sowie der Kapitalbildung’ (V/0024/2010 vom 20.01.2010) entwickelt.
Die Verwaltung bereitet hierzu die weiteren Umsetzungsschritte vor und unterrichtet die parlamen-
tarischen Gremien in geeigneter Weise.
gez. gez.
Lewe Bickeböller
Oberbürgermeister Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage 1: Eckwerte- und Produktbereichsübersicht für den Haushaltsplan 2011
Anlage 2: Informationen zum Nothaushaltsrecht
Anlage 3: Liste von Maßnahmen, die nicht in das Verwaltungskonzept aufgenommen wurden
Anlage 4: Konzept zur Haushaltskonsolidierung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Hansaplatz
- Petronillaplatz
- Warendorfer Straße 273
- Idenbrockplatz
- Kiepenkerl
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0438/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.05.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37