V/0356/2012
Priorisierung von gebäudebezogenen Maßnahmen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage2-IN2014ff-Muster
1937 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement Priosisierte Instandsetzungsmaßnahmen 2014 ff. Anlage 2 Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Prio Stadtbezirk Investive Maßnahmen Vorschule Musterstr. 1 investiv Erneuerung der ELA Anlage 30.000 2 Mitte Hauptschule Musterstr. 2 investiv Erneuerung der ELA Anlage 30.000 1 Hiltrup Realschule Musterstr. 3 investiv Erneuerung der ELA Anlage 30.000 3 Süd-Ost Schulen Berufskolleg 3 Schulstr. 1 Beleuchtung auf Präsenzmelder umrüsten und neue Sicherheitsbeleuchtung 75.000 2 Mitte Berufskolleg 4 Schulstr. 2 Schulhofsanierung vor dem Haupteingang 5 8.000 2 Mitte Berufskolleg 5 Schulstr. 3 Abgehängte Decken in den Klassenräumen e rneuern 50.000 3 Mitte sonstigen Gebäuden Musterhaus 1 Am Graben Fugenüberarbeitung und -erneuerung 25.000 3 Mitte Musterhaus 2 Hoher Weg Naturstein- und Metallkonservierung 20.000 4 Mitte sonstige Gebäude, Priorität offen Feuerwehrgerätehaus Middelfeld Hausweg Ersatz der Tor anlagen 60.000 99 Ost Theater Stadttheater Opernplatz Änderung Luftführung Kantine 15.000 2 Mitte Bäder Spaßbad Kanal Kanalstr. Erneuerung RLT-Gerät Nebenräume 60.000 2 Hiltrup Hallenbad Mitterstr. Erneuerung der RTL-Anlage Nebenräume 60.000 2 Süd-Ost Legende: Priorität 1 = Bauteil am Ende der Lebensdauer, Maßnahme muss sofort ausgeführt werden, ansonsten sind Folgeschäden nicht auszuschließen 2 = Bauteil kurz vor Ende der Lebensdauer, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 2 Jahren ausgeführt werden 3 = Ende der Bauteillebensdauer absehbar, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 3 Jahren ausgeführt werden. 4 = Ende der Bauteillebensdauer absehbar, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 4 Jahren ausgeführt werden. 5 = Ende der Bauteillebensdauer absehbar, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 5 Jahren ausgeführt werden. 99 = Bauteilzustände in Priorität 1 – 5 einzustufen, Maßnahme werden jedoch auf Grund von Dispositionsabsichten (Verkauf, Umnutzung etc.) zurückgestellt.
Anlage3-San13-Muster
679 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement umfassende Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen 2013 (mit parlamentarischem Beschluss) Anlage 3 Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Prio Stadtbezirk Schulen Hausgymnasium Gertrudenstrasse Fassadensanierung Bauteil Finkenstra sse 2.300.000 Realisierung Mitte Bürgergymnasium Bohlweg Fassadensanierung Bauteil Klassentrakt 1.850.000 Realisierung Mitte Schulzentrum Mitte von-Holte-Str. 52 Fassadensanierung Bauteil Stern 1 und 6, naturw. Trakt Stern 6 3.800.000 Realisierung Mitte sonstige Gebäude Volkshochschule Aegidiistrasse Generalsanierung Aussenfassade 1.580.000 Realisierung Mitte 9.530.000 Legende: n. E. = nicht ermittelt
Anlage4-San14ff-Muster
659 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement umfassende Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen 2014 ff. Anlage 4 Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Prio Stadtbezirk Schulen Musterschule Gymnasium Parkstrasse Energetische Fassadensanierung einschl. Abdichtung Untergeschoss 12.850.000 hoch Mitte Musterschule Weiterbildung Schlossallee Innensanierung Bauteil Strasse, einsch l.Funktionsanpassungen Fachräume n. E. mittel West Musterschule Abitur G8 Lessingstrasse Modernisierung Turnhalle einschl. Aus sensportgelände n. E. hoch Ost sonstige Gebäude Stadthaus 1 Klemensstrasse Innensanierung 35.000.000 hoch Mitte 47.850.000 Legende: n. E. = nicht ermittelt
Ergänzungsvorlage V/0356/2012/1
5688 Zeichen
V/0356/2012/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Priorisierung von gebäudebezogenen Maßnahmen
Beratungsfolge
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung
27.06.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1.) Die vorgenommene Differenzierung der Maßnahmena rten in
1.1 Instandsetzungen und
1.2 Sanierungen sowie
das vorgeschlagene Verfahren der
1. Maßnahmenermittlung und
2. der Kriterien zur Prioritätenbildung
werden zur Kenntnis genommen.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushalt jahr 2013
2.1 zunächst vorzuklären (Schritt 1), welche der id entifizierten zukünftigen Sanierungs-
maßnahmen im Zusammenhang mit einem Standorterhalt in Rückkopplung mit den po-
litischen Gremien dem Grunde nach durchgeführt werd en. sollen (Stichwort: Ziel der
Flächenreduzierung),
2.2. in einem zweiten Schritt die identifizierten z ukünftigen Sanierungsmaßnahmen als zu-
sätzliche Anlage zum Instandhaltungsbericht des Amt es für Immobilienmanagement im
Haushaltsplan (Anlagen 1-4)
2.3 in den Beschlussvorlagen der Bezirksvertretun gen zur Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen im jeweiligen Stadtbezirk ana log zu Punkt 2.1 die priorisierten
Sanierungsmaßnahmen ebenfalls als zusätzliche Anlag en 3-4 (Anlagen 1-2 sind be-
reits Bestandteil der Vorlagen).
Vorlagen-Nr.:
V/0356/2012/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Herr Heitmann
Ruf:
492-2304
E-Mail:
HeitmannA@stadt-muenster.de
Datum:
25.06.2012
Öffentliche Beschluss vorlage
- 2 -
V/0356/2012/1
darzustellen.
Die Verwaltung stellt sicher, dass die für 2013 gep lanten Instandsetzungsmaßnahmen
ausnahmslos in städtischen Liegenschaften durchgeführt werden, die zumindest mittel-
fristig im Verbleib der Stadt Münster verbleiben.
Die Verwaltung ergänzt die Tabellen (Anlagen 1-4) e rst dann um eine gebäudebezogene
Spalte, in der sie über den Verbleib des Gebäudes i m städtischen Bestand informiert,
wenn der mit der Vorlage V/0176/2011 mit 1. Erg. zu m „strategischen Flächenmanage-
ment“ angekündigte Flächenplan vorliegt.
3.) Der Antrag der FDP Fraktion vom 18.11.2011 im A usschuss für Umweltschutz und Bauwesen
sowie der Antrag A-S/0034/21011 der FDP-Fraktion vo m 15.11.2011 in der Bezirksvertretung
Südost und der Antrag A-W/0022/21011 der FDP-Frakti on vom 17.11.2011 in der Bezirksver-
tretung Münster-West sind hiermit erledigt.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
keine
Befristung
keine
Begründung:
In den Vorberatungen der Vorlage in der Bezirksvert retung Münster-West am 14.06.12, in den Sit-
zungen der Bezirksvertretungen Münster-Nord, -Mitte und –Südost am 19.06.12 wurde der Be-
schlusstext wie folgt erweitert und mehrheitlich beschlossen:
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushalt jahr 2013
2.1. keine Änderung,
2.2. keine Änderung
2.3. keine Änderung
darzustellen.
„Die Verwaltung ergänzt die Tabellen um eine gebäud ebezogene Spalte, in der sie über
den Verbleib des Gebäudes im städtischen Bestand in formiert. Dieses am einfachsten
anhand anzukreuzender Merkmale a) „dauerhaft“, b) “ mittelfristig“ oder c) „in der Prü-
fung“,“
Im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen wurde am 19.06.12 eine gleichlautende Erweite-
rung des Beschlusstextes eingebracht, die Vorlage jedoch nicht beschlossen.
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen schaften am 21.06.12 wurde ebenfalls die
gleichlautende Erweiterung des Beschlusstextes eing ebracht und mit der Erweiterung beschlos-
sen.
Bereits nach der ersten Beschlusserweiterung durch die Bezirksvertretung Münster-West hat die
Verwaltung eine Stellungnahme für die nachfolgenden Beratungstermine erstellt.
- 3 -
V/0356/2012/1
„Der in der Vorlage 356/2012 vorgestellte Instandha ltungsplan umfasst nicht sämtliche in städti-
scher Nutzung befindliche Gebäude, sondern lediglic h diejenigen, für die Instandhaltungsbedarf
festgestellt worden ist. Vielmehr hat der Rat mit B eschluss der Vorlage 176/2011 nebst 1. Ergän-
zung „Strategisches Flächenmanagement“ die Verwaltung beauftragt, mehr Transparenz über den
städtischen Gebäudebestand herzustellen (siehe hier zu auch Beschlusspunkt 3). Hierzu wird die
Verwaltung beauftragt, einen „Flächenplan“ zu erstellen, der Aussagen zu
• Kosten
• Flächen
• Nutzungen
• Auslastung etc.
aller städtischen Gebäudestandorte beinhalten soll. Um d en o. g. Ergänzungsbeschluss auf den
gesamten städtischen Gebäudebestand zu beziehen, er folgt die Beantwortung desselben im
Rahmen der von der Verwaltung noch zu erstellenden Vorlage „Flächenplan.“ “
Im Rahmen der Erarbeitung des Flächenplans ist u. a . vorgesehen, diesen unter immobilienwirt-
schaftlicher Betrachtung mit Hinweisen zu versehen, welche Immobilien für die Sicherstellung der
städtischen Aufgaben „dauerhaft“ oder „mittelfristig“ erforderlich sind bzw. für welche Immobilien
„noch Prüfungen erforderlich sind“.
Eine derartige Betrachtung und Erarbeitung ist auss chließlich auf Portfolioebene sinnvoll, da ent-
sprechende Entscheidungen ggf. Auswirkungen auf and ere Immobilien haben. Diese Analyse liegt
flächendeckend noch nicht vor.
Seitens der Verwaltung wird für die geplanten Insta ndsetzungsmaßnahmen sicher gestellt, dass
diese nur in Liegenschaften durchgeführt werden, di e nach derzeitigem Kenntnisstand zumindest
mittelfristig im Verbleib der Stadt Münster verbleiben.
Im Nachgang zur Darstellung im Flächenplan werden d iese Informationen in späteren Instandhal-
tungsberichten zukünftig aufgeführt werden.
I. V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage
14047 Zeichen
V/0356/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Priorisierung von gebäudebezogenen Maßnahmen Beratungsfolge 24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.) Die vorgenommene Differenzierung der Maßnahmenarten in 1.1 Instandsetzungen und 1.2 Sanierungen sowie das vorgeschlagene Verfahren der 1. Maßnahmenermittlung und 2. der Kriterien zur Prioritätenbildung werden zur Kenntnis genommen. 2.) Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushaltjahr 2013 2.1 zunächst vorzuklären (Schritt 1), welche der identifizierten zukünftigen Sanierungsma ß- nahmen im Zusammenhang mit einem Standorterhalt in Rückkopplung mit den polit i- schen Gremien dem Grunde nach durchgeführt werden sollen (Stichwort: Ziel der Fl ä- chenreduzierung), Vorlagen-Nr.: V/0356/2012 Auskunft erteilt: Herr Heitmann Ruf: 492-2304 E-Mail: HeitmannA@stadt-muenster.de Datum: 27.04.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0356/2012 2.2 in einem zweiten Schritt die identifizierten zukünftigen Sanierungsmaßnah men als z u- sätzliche Anlagen zum Instandhaltungsbericht des Amtes für Immobilienmanagement im Haushaltsplan (Anlagen 1 - 4) 2.3 in den Beschlussvorlagen der Bezirksvertretungen zur Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im jeweiligen Stadtbez irk analog zu Punkt 2.2 die priorisierten Sanierungsmaßnahmen ebenfalls als zusätzliche Anlagen 3 - 4 (Anlagen 1 - 2 sind be- reits Bestandteil der Vorlagen). darzustellen. 3.) Der Antrag der FDP Fraktion vom 18.11.2011 im Ausschuss für Umweltschutz und B auwesen sowie der Antrag A -S/0034/21011 der FDP-Fraktion vom 15.11.2011 in der Bezirksve rtretung Südost und der Antrag A -W/0022/21011 der FDP-Fraktion vom 17.11.2011 in der Bezirksve r- tretung Münster-West sind hiermit erledigt. Finanzierung/Mittelbereitstellung keine Befristung keine Begründung: Vorbemerkung: Zur Erläuterung der bisherigen Verfahrensweise werden einleitend einige Begrifflichke iten erklärt und Hintergrundinformationen dargestellt. Begriffsdefinitionen: - Instandsetzung; Wiederherste llung eines defekten / abgenutzten Bauteils, z. B. Fenster, He i- zung - Sanierung; Bündelung mehrerer Instandsetzungsmaßnahmen einschl. sinnvoller Zusatzma ß- nahmen, auch unter Berücksichtigung anderer Aspekte wie Verkehrssicherheit, Energieeinsp a- rung - Modernisierung; eine von der Bedarfsseite geforderte Umbaumaßnahme eines vorhand enen Gebäudes mit Eingriffen in Konstruktion oder Bestand und baulichen Maßnahmen zur nachha l- tigen Erhöhung des Gebrauchswertes. - Erweiterung/Neubau; Gebäude, die neu errichtet werden. Instandsetzung In der Vergangenheit wurden geplante Instandsetzungsmaßnahmen bis 2005 im kameralen Hau s- haltssystem im Sammelnachweis 9329 im Verwaltungshaushalt aufgeführt. Hierbei wurden nur die Instandsetzungsmaßnahmen benannt, die vor dem Hint ergrund der zur Verfügung st ehenden Haushaltsmittel aus baufachlicher Sicht die höchste Priorität hatten. Mit Einführung des NKF im damaligen Amt für Gebäudemanagement zum HH -Jahr 2006 sind die Mittel für Instandhaltung im Ergebnisplan enthalten, eine det aillierte Zuordnung der Mittela nteile erfolgte nicht (Ergebnisplan beinhaltet u. a. Aufwendungen für Wärme, Strom, Energie, Reinigung, Grundbesitzabgaben und auch Aufwendungen für Instandhaltung). - 3 - V/0356/2012 Da im Haushaltsplan ab dem Jahr 2006 keinerlei detailliert e Angaben zu Instandsetzungsma ß- nahmen mehr enthalten waren, wurde im Haushaltsplan ein Instandhaltungsbericht im Haushalt s- plan als Anlage (im aktuellen HH-Plan Seiten 453 ff.) integriert. In diesem Instandhaltungsbericht sind alle geplanten Instandsetzungsmaßnahmen für das aktuelle Haushaltsjahr aufgeführt, die unter baufachlichen Kriterien sowie Prioritäten mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln durchgeführt werden sollen (Anlage 1 zum Instandhaltung sbericht). Hierzu erfolgte jeweils im Vorfeld der Aufstellung eine verwaltungsinterne Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichen. Ergänzend hierzu sind in dem Instandhaltungsbericht alle bekannten bauteilbezogenen Instan d- setzungsmaßnahmen unter Betrachtung eines 5-Jahres-Zeitraums (Priorität 1 – 5) aufgeführt (An- lage 2 zum IN-Bericht). Analog wurde dieses Verfahren in den Bezirksvertretungen mit den jährlichen Beschlussvorl agen der Bezirksvertretungen zur Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im jewe iligen Stadtbezirk schon seit Ende der 1990er Jahre praktiziert. Für die Instandhaltungsplanung ist die Lebensdauer und die verbleibende „Reststandzeit“ der ei n- zelnen Bauteile der Maßstab für die baufachliche Beurteilung des Bauteils. Hieraus wu rde eine Systematik entwickelt, nach der in al len städtischen Gebäuden die Bauteile regelmäßig auf die Bauteilzustände hin untersucht und beurteilt werden. Nach entsprechenden Einschä tzungen der voraussichtlichen Restnutzungsdauer der Bauteile werden Bauteilerneuerungen nach fo lgenden Prioritäten eingestuft: Priorität 1 Bauteil am Ende der Lebensdauer, Maßnahme muss sofort ausgeführt werden, ansonsten sind Folgeschäden nicht auszuschließen Priorität 2 Bauteil kurz vor Ende der Lebensdauer, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 2 Jahren ausgeführt werden Priorität 3 Ende der Bauteillebensdauer absehbar, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 3 Jahren ausgeführt werden. Priorität 4 Ende der Bauteillebensdauer absehbar, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 4 Jahren ausgeführt werden. Priorität 5 Ende der Baute illebensdauer absehbar, Maßnahme sollte innerhalb von ca. 5 Jahren ausgeführt werden. 99 Bauteilzustände in Priorität 1 – 5 einzustufen, Maßnahme werden jedoch auf Grund von Dispositionsabsichten entsprechend (Verkauf, Umnutzung etc.) zurückgestellt. Insofern sind bisher in den Instandhaltungsberichten nur bauteilbezogene Einzelmaßnahmen auf- geführt, die auf Grund des jeweiligen Bauteilzustandes erneuert werden sollten. Sanierung Die Ermittlung von über die Instandsetzung hinausgehenden Sanierungsmaßnah men wurden im Einzelfall auch in der Vergangenheit bereits vorgenommen. In Vorberatungen zum Haushalt wurden solche Maßnahmen jährlich wi ederkehrend diskutiert, aber nur einzelfallbezogen (da i. d. R. investive Veranschlagung) durch die jeweiligen Bedarfs äm- ter zum Haushalt angemeldet. Modernisierungen /Erweiterungen oder Neubaumaßnahmen Für Modernisierungen / Erweiterungen oder Neubaumaßnahmen liegt der Anstoß i.d.R in geänder- ten Bedarfen oder modifizierten Nutzungsanforderungen, die ausschließlich durc h die jewe iligen Bedarfsämter formuliert werden, begründet. Damit einher gehen Beratungen im politischen Raum unter Einbindung des Amtes für Immobilienmanagement bei der weiteren „Projek tentwicklung“. Diese Maßnahmen werden i.d.R. als neue (investive) Ma ßnahmen im Haushalt abgebildet. Erst nach entsprechender Einzelbeschlussfassung (sog. Errichtungsbeschluss) werden die Maßna h- men begonnen. - 4 - V/0356/2012 Zu 1.) Um künftig eine kriteriengeleitete Priorisierung von gebäudebezogenen Mittelverwendungen für Instandsetzungs- und Sanierungsbedarfe zu ermöglichen, wird folgendes Procedere vorgeschl a- gen: Instandsetzung Priorisierung der Bedarfe aus rein baufachlicher Sicht durch das Amt für Immobilienmanage- ment (Kriterienkatalog nach Bauteilzustand mit Stufen 1 bis 5, entsprechend eines Betrach- tungszeitraum von ca. 5 Jahren) Maßnahmenvorauswahl durch das Amt für Immobilienmanagement und Auswahl vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Instandhaltungsmittel. Hierbei werden Kriterien wie: Folgekosten bei Unterlassung der Maßnahme Verkehrssicherheit Risikoeinschätzung des Schadenseintritts Risikostreuung über den Gebäudebestand Zukunftssicherheit der Gebäudestruktur Vorliegende neue Erkenntnisse (z. B. Schadenshäufungen, angekündigte Nutzungsänderungen, übergeordnete Planungen der Fachbereiche) berücksichtigt. Information und Beteiligung der Fachbereiche zu geplanten Instandsetzungsmaßnahmen und ggf. Anpassung der Maßnahmenplanung Jährlicher Bericht an den Rat über Instandhaltungsbedarfe (Instandhaltungsbericht als Anlage zum HH-Planentwurf mit Darstellung von Maßnahmenbeschreibung, Kosten für dessen Beseitigung und Angabe der baufachlichen Priorisierung Sanierung (= umfassende Instandsetzungen) Sondierung von Standorten/Gebäuden mit einem umfassenden Sanierungsbedarf aus rein baufachlicher Sicht durch das Amt für Immobilienmanagement auf Grund von Kriterien wie: Zusammenfassung mehrerer, einzeln identifizierter Instandsetzungsmaß- nahmen zu einer Gesamtmaßnahme Zusammenfassung wie vor, jedoch zusätzliche zeitlich parallele Durchfüh- rung von aus Synergieeffekten wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen Restnutzungsdauer der Standorte bzw. Gebäude Wirtschaftliche Aspekte (z. B. Sanierung als Investition, Refinanzierung über Verlängerung der Abschreibung; Förderprogramme) Energetische Aspekte (Reduzierung der Betriebskosten) Verkehrssicherheit, die durch Einzelmaßnahmen nicht dauerhaft wieder her- gestellt werden kann oder wirtschaftlich nicht zu sichern ist Anmerkung: Die Sanierungskonzeption der Standorte/Gebäude erfolgt zunächs t ohne Funktionsanpassu ngen wie z.B. Abhängigkeit zu fachlich -inhaltlichen Anforderungen der Fachbereiche . Wesentl iche Schritte dabei sind: Information und Beteiligung der Fachbereiche zu geplanten baufachlichen Sanierungsmaß- nahmen Einzelfallbezogen Erweiterung der Sanierungsmaßnahmen um Bedarfe aus fachlich- inhaltlicher Sicht durch den gebäudenutzenden Fachbereich (entsprechende Kriterienkataloge sind innerhalb der jeweiligen Fachbereiche individuell zu erstellen) zu Modernisierungsmaß- nahmen - 5 - V/0356/2012 Jährlicher Bericht an den Rat über identifizierte umfassende Sanierungsbedarfe an Standor- ten/ Gebäuden (Im Instandhaltungsbericht als Anlage zum HH-Planentwurf mit Darstellung von Maßnahmenbeschreibung, im Einzelfall bereits mit Kosten für dessen Beseitigung und ggf. mit Angabe der baufachlichen Priorisierung Zusammenführung der baufachlichen und fachlich-inhaltlichen Priorisierun- gen und abschließende Priorisierung der Gesamtheit der Bedarfe insbeson- dere unter Berücksichtigung politischer Zielsetzungen Erstellung eines Entscheidungsvorschlages Beschlussfassung des Rates bzw. eines kommunalpolitischen Gremiums Zum Thema der „quantitativen und qualitativen Raumbedarfe der Fachbereiche“ ist vorgesehen, dies in einer separaten Vorlage darzustellen. Zu 2.) Im Hinblick a uf das angestrebte Ziel einer Flächereduzierung sind Instandhaltungs -/ Sanierungs- maßnahmen nur sinnvoll, wenn Klarheit über die perspektivische Verwendung einer Immobilie b e- steht und hierzu notwendige Entscheidungen getroffen sind. Abgängige bzw. perspekti visch ab- gängige Gebäude sollten bei knappen Finanzmitteln nicht oder nur mit einem Mindestmaß unte r- halten werden. Daher wird dieser Klärungsprozess an den Anfang gestellt, um auch die Diskussion über ggf. r e- dundante Flächen stärker als bisher zu führen. In einem zweiten Schritt werden im Instandhaltungsbericht zum Haushaltsplan wie bisher in der Anlage 1 die zum jeweiligen Haushaltsjahr konkret geplanten Instandsetzungsmaßnahmen und in der Anlage 2 die ermittelten und priorisierten Instandsetzungsmaßn ahmen für Bauteilerneueru n- gen der Folgejahre aufgeführt. Ab dem kommenden Haushaltsjahr wird eine neue Anlage 3 eingeführt, in der bereits über den Haushalt finanzierte Sanierungsmaßnahmen aufgeführt sind. In einer neuen Anlage 4 werden g e- plante / in Konzeption befindliche zukünftige Sanierungsmaßnahmen aufgeführt. Hierdurch erhält der Rat der Stadt Münster jährlich einen Überblick für von der Verwaltung als mi t- telfristig für notwendig erachtete Sanierungsmaßnahmen. Die bisherigen Anlagen 3 und 4 (Abbi ldung der Rückstellungen) werden als weitere Anlagen zum Instandhaltungsbericht aufgeführt. Zu 3.) Die Beschlussvorlagen der Bezirksvertretungen zur Unterhaltung der Grundstücke und baul ichen Anlagen im jeweiligen Stadtbezirk werden jeweils wie bisher bezirksbezogen die konkret geplanten Instandsetzungsmaßnahmen mit Bezirksbezug (Baubeschluss), die konkret geplanten Instandse t- zungsmaßnahmen ohne Bezirksbezug (informell) sowie der ermittelten und priorisierten Instan d- setzungsmaßnahmen für Bauteilerneuerungen der Folgejahre enthalten. Ab dem kommenden Haushaltsjahr wird jeweils bezirksbezogen eine weitere Anlage eingeführt, in der bereits über den Haushalt finanzierte Sanierungsmaßnahmen sowie geplante / in Konzeption befindliche zukünftigen Sanierungsmaßnahmen aufgeführt werden. Hierdurch erhalten die Bezirksvertretungen jährlich einen Überblick für von der Verwaltung als mi t- telfristig für notwendig erachtete Sanierungsmaßnahmen. Zu 4.) Die inhaltlich übereinstimmenden Anträge der: FDP-Fraktion im Rat vom 18.11.2011 im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, - 6 - V/0356/2012 A-S/0034/21011 der FDP-Fraktion vom 15.11.2011 in der Bezirksvertretung Südost und A-W/0022/21011 der FDP -Fraktion vom 17.11.2011 in der Bezirksvertretung Mün ster-West sind mit den hiermit beschlossenen Verfahrensweisen abgearbeitet und aus Sicht der Verwaltung erl e- digt. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage 1) Muster Anlagen 1 - 4 zum Instandhaltungsbericht
Anlage1-IN2013-Muster
2587 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement geplante Instandsetzungsmaßnahmen 2013 Anlage 1 Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten Stadtbezirk Art geplante Instandhaltungsmaßnahmen Schulen Hauptschule Ost Badestrasse Erneuerung von Oberböden einschl. Estrich 100.000 Hiltrup geplante Instandsetzung bezirklich Hauptschule West Tuzrmstrasse Fenstersanierung 3 BA in 2012 260.000 Hiltrup geplante Instandsetzung bezirklich Goethe-Gymnasium Wiener Str. Erneuerung Heizungs- und Lüftungstechnik Turnhalle 150.000 Hiltrup geplante Instandsetzung bezirklich Grundschule Maibaum Lessingstr. Regelung und Schaltschrank Erneuerung 30.000 Mitte geplante Instandsetzung bezirklich sonstige Maßnahmen in Schulen Schulen diverse P Unfallverhütungsmaßnahmen 91.600 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich Schulen diverse P Brandschutzmaßnahmen 91.500 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich Schulen diverse P Verbesserungen Bauk. Hausmeisterwohnungen, Sanierungen/Funktionsverbesserungen) 90.200 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich Schulen diverse P Kleine Baumaßnahmen in Schulen 105.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich Schulen diverse P Erneuerung naturwissenschaftliche Fachräum e 143.600 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich geplante Instandhaltungsmaßnahmen sonstige Gebäude A-Immobilie Wasserwerk Erneuerung der Dachdeckung. (Eternit Asbe stzementplatten) 40.000 Hiltrup geplante Instandsetzung überbezirklich A-Immobilie Ostbahnhof Fenster-Instandsetzung 11.000 Hiltrup geplante Instandsetzung bezirklich A-Immobilie Parkstr. Sanierung der Fassaden-Setzrisse 32.000 Hiltrup geplante Instandsetzung bezirklich A-Immobilie Südstr. Komplettsanierung Sanitäreinrichtungen 3. BA (Hochbau + TGA) 59.000 Mitte geplante Instandsetzung überbezirklich A-Immobilie Oststr. Erneuerung Heizungsverteilung und Regelanlage 15.000 Mitte geplante Instandsetzung überbezirklich sonstige Maßnahmen in sonstigen Gebäuden Jugend P kl. Um- und Ausbauten in städt. Jugendeinrichtungen 18.400 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich Kita P kl. Um- und Ausbauten in städt. Kitas 73.600 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich Grafitti Grafittibeseitigung 100.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich Sportanlagen kleine Umbaumaßnahmen Sportstätten 35.900 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich Sportanlagen P Instandsetzungen für das Sportamt (Bäder) 186.700 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich Feuerwehr Grundsanierungen Feuerwehrgerätehäuser 276.400 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich Übergangseinrichtungen Herrichtung versch. Objekte-Üb ergangseinrichtungen (Sozialamt) 52.000 mehr.BV Sammelbudget überbezirklich
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Schulstraße 1
- Lessingstraße
- Klemensstraße
- Gertrudenstraße
- Von-Holte-Straße 52
- Aegidiistraße
- Wiener Straße
- Badestraße
- Kanalstraße
- Südstraße
- Oststraße
- Middelfeld
- Bohlweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0356/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37