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V/0743/2022

Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH für das Jahr 2023

Vorlagen 21.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 18

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5459 Zeichen

V/0743/2022 
V/0743/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH für 
das Jahr 2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1.1. Die Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der FMO 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) wird unter dem Vorbehalt eines entsprechen-
den Beschlusses des Rates der Stadt Münster sowie der entsprechenden Beschlüsse der 
anderen kommunalen Gesellschafter/innen des FMO angewiesen, den folgenden Beschluss 
zu fassen und die auf der Basis dieses Beschlusses notwendigen Entscheidungen zu treffen: 
 
1.1.1. Zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO beschließt die Gesell-
schafterversammlung des FMO für das Geschäftsjahr 2023 eine Einzahlung in die 
Kapitalrücklage in Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils von 10 Mio. EUR des/der 
Gesellschafter/innen am Stammkapital. 
 
1.1.2. Der Anteil für die Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH beträgt 3.586.726,02 €. 
Die Verbuchung erfolgt auf der Ebene des FMO in der Kapitalrücklage. Die Auszah-
lung wird am 15.03. und 15.11. mit jeweils 1.793.363,01 € vorgenommen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zahlung der Stadtwerke Münster GmbH in die Kapitalrück-
lage des FMO in Höhe von 3.586.726,02 € auf der Grundlage des Beschlusses des Rates Nr. 
280/84 in 2023 durch eine entsprechende Gesellschaftereinlage der Stadt Münster in die Stadt-
werke Münster GmbH kompensiert wird und vorbehaltlich dieser Beschlussfassung in den Haus-
haltsplanentwurf 2023 aufgenommen wird. Auf Ebene der Stadtwerke Münster GmbH erf olgt die 
Verbuchung ebenfalls in der Kapitalrücklage. 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
30.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Haubner 
Telefon: 492-2032 
HaubnerG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0743/2022 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Ausgleichsbetrag wird von der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster 
GmbH gezahlt. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (€) 
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen   
Maßnahme 1050 Kapitaleinlage Stadtwerke Münster 
GmbH 2023 3.586.726,02 
 
Die Verwaltung wird bei entsprechender Beschlussfassung ein Veränderungsblatt im Rahmen der 
Etatberatungen vorlegen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Corona -Pandemie hat den Geschäftsbetrieb der FMO Flughafen Münster -Osnabrück GmbH 
(FMO) auch in 2022 weiterhin beeinträchtigt. Nach wie vor sind die Fluggastzahlen und damit die 
Umsatzerlöse für 2022 stark rückläufig, sodass der Gesamtverlauf 2022 zu w eiteren Ergebnis- und 
Liquiditätseinbußen gegenüber dem ursprünglichen, seinerzeit verabschiedeten Finanzierungskon-
zept 2.0 geführt hat. Insofern wird es erforderlich sein, auch im Jahr 2023 einen finanziellen Ausgleich 
des entstandenen coronabedingten Schadens in Höhe von 10 Mio. € als Eigenkapitalzuführung durch 
die Gesellschafter/innen zur Verfügung zu stellen.  
 
Die Flughafengesellschaft hatte vor diesem Hintergrund gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen 
PwC bereits im vorvergangenen Jahr eine Vorausschau für die kommenden fünf Jahre erarbeitet. Die 
jüngsten Forecasts der FMO-Geschäftsführung zum Jahresergebnis 2022 des FMO haben diese Be-
rechnungen dahingehend bestätigt, dass sich auch für 2023 beim FMO zum Ausgleich des 
coronabedingten Schadens ein Kapitalbedarf in Höhe von 10 Mio. € ergibt. Aufgrund eines entspre-
chenden Beschlusses der städtischen Gremien in Münster wurden der gesamte Kapitalbedarf sowie 
die notwendige Zuführung für das Geschäftsjahr 2023 durch das Beteiligungsmanagement der Stadt 
geprüft. Die Prüfung bestätigt die Notwendigkeit der Coronahilfen in dem durch die Geschäftsführung 
des FMO beantragten Umfang. 
 
 
Mit der vorliegenden Vorlage wird über den eigenkapitalfinanzierten Ausgleich des Liquiditätsbedarfes 
für das Jahr 202 3 beschlossen. Hierbei wird dem Rat zur Kenntnis gegeben, dass die Zahlung der 
Stadtwerke Münster GmbH in die Kapitalrücklage des FMO in Höhe von 3.586.726,02 € geleistet wird 
und auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. 280/84 in 2023 durch eine entsprechende Gesell-
schaftereinlage der Stadt Münster in die Stadtwerke Münster GmbH zu einer Kompensation führt. Auf 
Ebene der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt die Verbuchung ebenfalls in der Kapitalrücklage. 
 
Durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO werden sich die Beteiligungsverhältnisse nicht 
verändern. Es ist beabsichtigt, dass sich sämtliche kommunalen Gesellschafter/innen am Ausgleich 
beteiligen (entspricht 99,83 % des Stammkapitals). Der Besch luss steht insofern unter dem Vorbe-
halt, dass sich alle kommunalen Gesellschafter/innen des FMO relativ zum jeweils gehaltenen Anteil 
am FMO an der Ausgleichsmaßnahme beteiligen. 
 
Der Aufsichtsrat der S tadtwerke Münster GmbH wird am 13.12.2022  im Rahmen se iner Vorlage 
Nr. 48/2022 über die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Müns-
ter GmbH beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

- 3 - 
V/0743/2022 
i. V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage A

Anlage A

1552 Zeichen

Anlage A zur V/0743/2022 
Kurzüberblick 
Ermächtigung / Anweisung des Vertreters der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafter-
versammlung des FMO für ein Votum zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO. 
Der Ausgleich soll durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO in Höhe des jeweiligen 
prozentualen Anteils von 10 Mio. € der Gesellschafter/innen am Stammkapital erfolgen.   
 
Der Anteil für die Stadtwerke Münster GmbH beträgt 3.586.726,02 €. In gleicher Höhe soll die 
Stadt Münster auf der Grundlage des Beschluss des Rates Nr. 280/84, in 2023 durch eine ent-
sprechende Gesellschaftereinlage die Belastung der Stadtwerke Münster GmbH kompensieren. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nachhaltige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Münster 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Belastungsausgleich durch Kapitaleinlage Stadtwerke Münster in 2023 i.H.v. 3.586.726,02 €. 
Ein Veränderungsblatt wird von der Verwaltung eingebracht. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Beschluss des Rates Nr. 280/84 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k. A.

Beratungsverlauf (3)

07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0743/2022
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2022
Erstellt
17.11.2022 09:09