V/0743/2022
Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH für das Jahr 2023
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Beschlussvorlage
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V/0743/2022 V/0743/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH für das Jahr 2023 Beratungsfolge 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 1.1. Die Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) wird unter dem Vorbehalt eines entsprechen- den Beschlusses des Rates der Stadt Münster sowie der entsprechenden Beschlüsse der anderen kommunalen Gesellschafter/innen des FMO angewiesen, den folgenden Beschluss zu fassen und die auf der Basis dieses Beschlusses notwendigen Entscheidungen zu treffen: 1.1.1. Zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO beschließt die Gesell- schafterversammlung des FMO für das Geschäftsjahr 2023 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils von 10 Mio. EUR des/der Gesellschafter/innen am Stammkapital. 1.1.2. Der Anteil für die Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH beträgt 3.586.726,02 €. Die Verbuchung erfolgt auf der Ebene des FMO in der Kapitalrücklage. Die Auszah- lung wird am 15.03. und 15.11. mit jeweils 1.793.363,01 € vorgenommen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zahlung der Stadtwerke Münster GmbH in die Kapitalrück- lage des FMO in Höhe von 3.586.726,02 € auf der Grundlage des Beschlusses des Rates Nr. 280/84 in 2023 durch eine entsprechende Gesellschaftereinlage der Stadt Münster in die Stadt- werke Münster GmbH kompensiert wird und vorbehaltlich dieser Beschlussfassung in den Haus- haltsplanentwurf 2023 aufgenommen wird. Auf Ebene der Stadtwerke Münster GmbH erf olgt die Verbuchung ebenfalls in der Kapitalrücklage. Amt für Finanzen und Beteiligungen 30.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner Telefon: 492-2032 HaubnerG@stadt- muenster.de - 2 - V/0743/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Der Ausgleichsbetrag wird von der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster GmbH gezahlt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (€) Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Maßnahme 1050 Kapitaleinlage Stadtwerke Münster GmbH 2023 3.586.726,02 Die Verwaltung wird bei entsprechender Beschlussfassung ein Veränderungsblatt im Rahmen der Etatberatungen vorlegen. Begründung: Die Corona -Pandemie hat den Geschäftsbetrieb der FMO Flughafen Münster -Osnabrück GmbH (FMO) auch in 2022 weiterhin beeinträchtigt. Nach wie vor sind die Fluggastzahlen und damit die Umsatzerlöse für 2022 stark rückläufig, sodass der Gesamtverlauf 2022 zu w eiteren Ergebnis- und Liquiditätseinbußen gegenüber dem ursprünglichen, seinerzeit verabschiedeten Finanzierungskon- zept 2.0 geführt hat. Insofern wird es erforderlich sein, auch im Jahr 2023 einen finanziellen Ausgleich des entstandenen coronabedingten Schadens in Höhe von 10 Mio. € als Eigenkapitalzuführung durch die Gesellschafter/innen zur Verfügung zu stellen. Die Flughafengesellschaft hatte vor diesem Hintergrund gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen PwC bereits im vorvergangenen Jahr eine Vorausschau für die kommenden fünf Jahre erarbeitet. Die jüngsten Forecasts der FMO-Geschäftsführung zum Jahresergebnis 2022 des FMO haben diese Be- rechnungen dahingehend bestätigt, dass sich auch für 2023 beim FMO zum Ausgleich des coronabedingten Schadens ein Kapitalbedarf in Höhe von 10 Mio. € ergibt. Aufgrund eines entspre- chenden Beschlusses der städtischen Gremien in Münster wurden der gesamte Kapitalbedarf sowie die notwendige Zuführung für das Geschäftsjahr 2023 durch das Beteiligungsmanagement der Stadt geprüft. Die Prüfung bestätigt die Notwendigkeit der Coronahilfen in dem durch die Geschäftsführung des FMO beantragten Umfang. Mit der vorliegenden Vorlage wird über den eigenkapitalfinanzierten Ausgleich des Liquiditätsbedarfes für das Jahr 202 3 beschlossen. Hierbei wird dem Rat zur Kenntnis gegeben, dass die Zahlung der Stadtwerke Münster GmbH in die Kapitalrücklage des FMO in Höhe von 3.586.726,02 € geleistet wird und auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. 280/84 in 2023 durch eine entsprechende Gesell- schaftereinlage der Stadt Münster in die Stadtwerke Münster GmbH zu einer Kompensation führt. Auf Ebene der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt die Verbuchung ebenfalls in der Kapitalrücklage. Durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO werden sich die Beteiligungsverhältnisse nicht verändern. Es ist beabsichtigt, dass sich sämtliche kommunalen Gesellschafter/innen am Ausgleich beteiligen (entspricht 99,83 % des Stammkapitals). Der Besch luss steht insofern unter dem Vorbe- halt, dass sich alle kommunalen Gesellschafter/innen des FMO relativ zum jeweils gehaltenen Anteil am FMO an der Ausgleichsmaßnahme beteiligen. Der Aufsichtsrat der S tadtwerke Münster GmbH wird am 13.12.2022 im Rahmen se iner Vorlage Nr. 48/2022 über die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Müns- ter GmbH beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. - 3 - V/0743/2022 i. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0743/2022 Kurzüberblick Ermächtigung / Anweisung des Vertreters der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafter- versammlung des FMO für ein Votum zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO. Der Ausgleich soll durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO in Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils von 10 Mio. € der Gesellschafter/innen am Stammkapital erfolgen. Der Anteil für die Stadtwerke Münster GmbH beträgt 3.586.726,02 €. In gleicher Höhe soll die Stadt Münster auf der Grundlage des Beschluss des Rates Nr. 280/84, in 2023 durch eine ent- sprechende Gesellschaftereinlage die Belastung der Stadtwerke Münster GmbH kompensieren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nachhaltige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Münster Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Belastungsausgleich durch Kapitaleinlage Stadtwerke Münster in 2023 i.H.v. 3.586.726,02 €. Ein Veränderungsblatt wird von der Verwaltung eingebracht. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Beschluss des Rates Nr. 280/84 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k. A.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0743/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.11.2022
- Erstellt
- 17.11.2022 09:09