Mandari Insight

V/0095/2022

Öffentliche Ausschreibung der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26, in Roxel, Zum Schultenhof 3, und in Rumphorst, Lauenburgstraße 19

Vorlagen 22.02.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 32

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

11952 Zeichen

V/0095/2022
V/0095/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Öffentliche Ausschreibung der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen
in Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26, in Roxel, Zum Schultenhof 3, und in Rumphorst,
Lauenburgstraße 19
Beratungsfolge
10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
23.03.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Vorberatung
30.03.2022 Integrationsrat Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Nienberge, Käthe-
Ernst-Weg 16 - 26, in Roxel, Zum Schultenhof 3, und für die neue Einrichtung in Rumphorst,
Lauenburgstraße 19, werden im Rahmen nationaler Ausschreibungsverfahren gemäß
Unterschwellenvergabeordnung vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergaben für die Dauer von drei Jahren mit der Option für die
Stadt Münster durchzuführen, diese Betriebsträgerschaften jeweils für maximal ein weiteres Jahr
zu gleichen Bedingungen zu verlängern.
3. Mit den Auftrag nehmenden Organisationen werden Verträge zur Regelung der gegenseitigen
Rechte und Pflichten zum Betrieb, zur Nutzung der Gebäude und der Außenanlagen der
Flüchtlingseinrichtungen sowie zur Finanzierung geschlossen.
4. Finden sich in den Verfahren keine geeigneten Organisationen für die Aufträge, betreibt die Stadt
die Flüchtlingseinrichtungen selbst.
5. Für die Bewertung zuzulassender Angebote wird ein Bewertungsgremium eingesetzt. Die
Angebote werden für diese Bewertung anonymisiert. Für die T eilnahmeam Bewertungsgremium
Sozialamt
02.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Ketteler
T elefon:492-5981
KettelerN@stadt-
muenster.de

- 4 -
V/0095/2022
können die entsprechenden Bezirksvertretungen, der Integrationsrat sowie die im Ausschuss
für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vertretenen Fraktionen von
CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, DIE LINKE, FDP ,Internationale Fraktion Die
PARTEI/ÖDP sowie die Ratsgruppe Volt je eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen. Für
die Verwaltung nimmt Frau Cornelia Wilkens, Beigeordnete für Soziales und Kultur, teil.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit dem Beschluss über diese Vorlage sind keine zusätzlichen Kosten verbunden. Die notwendigen
Mittel stehen als Transferaufwendungen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des
Lebensunterhalts“ zur Verfügung.
Sollten sich in dem Verfahren keine geeigneten Organisationen für die Übernahme der Aufträge
finden und die Stadt eine oder mehrere der Flüchtlingseinrichtungen selbst betreiben, sind die
erforderlichen Mittel innerhalb derselben Produktgruppe zu den Personalaufwendungen zu
verlagern. Die personellen Rahmenbedingungen sind dann im Stellenplan zu schaffen.
Begründung:
Ausgangslage
Im Jahr 2014 beschloss der Rat der Stadt Münster erstmals, einzelne Trägerschaften für
Flüchtlingseinrichtungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zu vergeben, seinerzeit für
dauerhafte Einrichtungen in Roxel und Nienberge. Die Erfahrungen waren positiv, die Betreuungen
entsprachen den etablierten Standards in der Begleitung zugewiesener Flüchtlinge in der Stadt
Münster. Dementsprechend beschloss der Rat in der Folge die Vergabe der Trägerschaft für die
Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup an der Marie-Curie-Straße im Jahr 2019.
In 2017 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die Zielsetzung, zukünftig 50 % aller
Einrichtungen (Anm.: neu zu errichtende dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen) an freie Träger zu
vergeben.
Bestehende Einrichtungen
Im Jahr 2018 erhielt der Caritasverband für die Stadt Münster den Auftrag zur Übernahme der
Betriebsträgerschaften der Flüchtlingseinrichtungen in Roxel, Zum Schultenhof 3, und in Nienberge,
Käthe-Ernst-Weg 16 - 26. Die Betriebsträgerschaften wurden für die Dauer von drei Jahren - mit der
Option für die Stadt Münster, diese für maximal ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu
verlängern - eingerichtet. Die Option wurde geltend gemacht.
Die aktuellen Verträge mit dem Caritasverband für die Stadt Münster e.V. laufen Ende September
2022 aus. Daher schlägt die Verwaltung eine erneute Ausschreibung vor, um die Leistungen in der
Regie freier Träger ohne Unterbrechung fortführen zu können.
Neu zu errichtende Einrichtungen
In den Jahren 2020 und 2021 wurden keine neuen dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Münster
errichtet und in Betrieb genommen. Für 2022/2023 ist die Fertigstellung zweier neuer Einrichtungen
geplant. Sie entstehen als Ersatz für absehbar entfallende Plätze in temporären Einrichtungen, die in
der Zeit des starken Zuzugs geflüchteter Menschen im Rahmen von Erleichterungen im Baurecht
gebaut wurden. Als nächste Fertigstellungen sind die Flüchtlingseinrichtungen an der
Lauenburgstraße in Rumphorst zum Jahresende 2022 und am Ermlandweg im Stadtteil Kinderhaus-
Ost voraussichtlich etwa Anfang 2023 zu erwarten. Die Verwaltung schlägt vor, gemeinsam mit den

- 4 -
V/0095/2022
Einrichtungen in Nienberge und Roxel die Trägerschaft für die nächste fertigzustellende
Flüchtlingseinrichtung an der Lauenburgstraße 19 auszuschreiben.
Ausschreibungsverfahren und -inhalte
Nach den letzten Kommunalwahlen wurde der Wegfall des Vergabeausschusses geregelt. Danach
sind nun grundsätzlich die Fachausschüsse dafür zuständig, die Verwaltung in Abhängigkeit von den
geltenden Wertgrenzen mit Vergabeverfahren zu beauftragen. Mit dieser Vorlage geht es jedoch um
die Grundsatzfrage, ob die Betriebsträgerschaften für einzelne Flüchtlingseinrichtungen an freie
Träger vergeben werden sollen. Dazu wird diese Vorlage nach Vorberatung in den beteiligten
Gremien dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Vergaben der Trägerschaften sollen als öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nach der
Unterschwellenvergabeordnung öffentlich ausgeschrieben werden. Neben z. B. gemeinnützigen freien
Trägern, Wohlfahrtsverbänden oder Hilfsorganisationen können in dem Verfahren auch kommerzielle,
gewinnorientierte, also privatgewerbliche Organisationen Angebote abgeben.
Ausgeschrieben wird die Betreuung der Einrichtungen mit je 50 Plätzen durch Sozialarbeit und
Hausdienst für die Dauer von drei Jahren. Unter den Leitgedanken der Selbstbestimmung,
Partizipation und der Unterstützung gleichberechtigter T eilhabeam gesellschaftlichen Leben geht es
in den zu vergebenden Aufträgen um die professionelle Begleitung und einzelfallbezogene
psychosoziale Unterstützung von Flüchtlingen. Diese soll ihnen helfen, den Alltag zu organisieren und
zu gestalten, Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln und die Integration ins
Gemeinwesen einschließlich des Umzugs in den privaten Wohnungsmarkt und der T eilhabeam
Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu bewältigen. Die Betreuung schließt die Unterstützung durch
örtliche Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit ein.
Die Gebäude am Käthe-Ernst-Weg, der Straße Zum Schultenhof und an der Lauenburgstraße sollen
dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und für die Nutzung sowie die Umsetzung der
Leistungen sollen die notwendigen Regelungen in entsprechenden Verträgen zwischen Auftrag
nehmenden Organisationen und Stadt Münster aufgenommen werden. Sämtliche Aufgaben sind in
einem Leistungsverzeichnis dezidiert beschrieben und wesentliche Grundlage der Ausschreibungen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Stadt Münster die Option zu sichern, die Verträge über diese
Leistungen für jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Dieser Zeitrahmen
gewährleistet einerseits eine höhere Kontinuität in der Betreuung der Einrichtungen, andererseits das
Ziel, den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
Auswahlkriterien
In die Auswahl der Trägerschaftsvergaben werden nur Bietende gelangen, die für die Aufgaben
geeignet sind, also Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu werden alle
an den Ausschreibungen T eilnehmendenbeispielsweise erklären müssen, dass sie qualifiziertes
Personal einschließlich qualifizierter Vertretungen einsetzen, die Vorgaben des T ariftreue- und
Vergabegesetzes und des Datenschutzes einhalten und sich zur Frauenförderung verpflichten.
Die bisherigen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren haben sich bewährt. Daher sollen die jetzt
anstehenden Entscheidungen über die Trägerschaftsvergaben den bisherigen Verfahren
entsprechend den folgenden Wertungskriterien mit den angegebenen prozentualen Gewichtungen
folgen:
 Zuschuss der Stadt Münster
(Angebotssumme, wirtschaftlich günstige Angebote) - 30 %
 Betreuungskonzept - 25 %
o Umsetzung des münsterschen Konzepts für die Betreuungs- und Integrationsarbeit - 10 %
o Sozialarbeiterische Betreuung - 15 %

- 4 -
V/0095/2022
o Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Vereinbarung als Ausschlusskriterium
 Kooperationen, Gemeinwesenarbeit - 20 %
 Organisatorische Anforderungen - 15 %
o Umsetzung der Unterbringungsverpflichtung, Auszugsmanagement - 6 %
o Betrieb des Gebäudes, Hausverwaltung, Aufgaben des Hausdienstes - 9 %
 Qualitätssicherung - 10 %
Angebotsbewertungen und Bewertungsgremium
Nach der Submission sind die schriftlich vorzulegenden Konzepte zu bewerten und die
Vergabevorschläge bzw. die Zuschlagserteilungen über die Auswahl der Organisationen
vorzubereiten, welche die entsprechenden Aufträge für die Trägerschaften der Flüchtlingseinrichtung
in Nienberge, Roxel und Rumphorst erhalten sollen. Zur Angebotsbewertung sollen Vertretungen der
Gremien hinzugezogen werden, die örtlich und inhaltlich für die Flüchtlingseinrichtungen zuständig
sind - Bezirksvertretungen, Integrationsrat und Ausschuss für Soziales, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung.
Es soll ein Bewertungsgremium eingerichtet werden, wie es sich bei den bisherigen Vergaben von
Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen bewährt hat. Dies soll die zulässigen Angebote an Hand
der dargestellten Kriterien bewerten. Dazu werden die Angebote anonymisiert. Die Erfahrungen aus
den bisherigen Verfahren haben gezeigt, dass dies zum T eilschwierig ist, insbesondere, wenn in
Angeboten beispielsweise bestehende örtliche Aktivitäten im Rahmen der Gemeinwesenarbeit oder
Leistungen, Maßnahmen oder Dienste im Quartier beschrieben werden. Dennoch bietet das
Bewertungsgremium aus Sicht der Verwaltung einen zusätzlichen Schutz der Bietenden davor, dass
sachfremde Erwägungen in die Bewertungen einfließen. Die Erfahrungen aus den bisherigen
Verfahren waren durchweg positiv.
Die T eilnehmerinnenund T eilnehmerdes Bewertungsgremiums müssen sich zur Verschwiegenheit
verpflichten und das Vergaberecht beachten. Ihre T eilnahmeist ausgeschlossen, wenn sie
mitbietenden Organisationen in einer Beziehung verbunden sind, die mit den von ihnen im Gremium
zu vertretenden Interessen kollidieren könnte.
Weiteres Verfahren und Ausblick
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die Ausschreibungen zur
Übertragung der Betriebsträgerschaften für die Flüchtlingseinrichtungen in Nienberge, Roxel und
Rumphorst veranlassen. Die örtlichen Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen werden dann
parallel über die anstehenden Ausschreibungen informiert.
Gehen aus den Ausschreibungsverfahren für eine oder mehrere Flüchtlingseinrichtungen keine
geeigneten Organisationen für die Übernahme der Aufträge hervor, übernimmt die Stadt selbst die
rechtlich verpflichtende Aufgabe zur Betreuung der Menschen in der jeweiligen Einrichtung.
Die Ausschreibungen der Betriebsträgerschaften sowie die sich anschließenden Bewertungs- und
Vergabeverfahren werden nach Einschätzung der Verwaltung so rechtzeitig organisierbar sein, dass
eine Übergabe der Einrichtungen in Nienberge und Roxel zum 01.10.2022, für die Einrichtung in
Rumphorst unmittelbar nach der Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes (voraussichtlich zum
01.12.2022) angestrebt werden kann.
I. V.
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin

- 4 -
V/0095/2022

Anlage A

3297 Zeichen

Anlage A zur V/0095/2022
Kurzüberblick
Im Jahr 2014 beschloss der Rat der Stadt Münster erstmals, einzelne Trägerschaften für
Flüchtlingseinrichtungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zu vergeben. Der Haupt- und
Finanzausschuss beschloss im Herbst 2017, dass sich die Stadt Münster das Ziel setzt, in
Zukunft 50 % der neu zu errichtenden dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in
Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Dazu werden die Trägerschaftsvergaben für die
Einrichtungen am Käthe-Ernst-Weg 16 - 26, an der Straße Zum Schultenhof 3 und an der
Lauenburgstraße (neu) vorgeschlagen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und
Stadtmarketingkonzept Münster (ESM) verfolgt:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft.
Die soziale Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen soll geflüchteten Menschen helfen, den Alltag
zu organisieren und zu gestalten, Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln
und die Integration ins Gemeinwesen einschließlich des Umzugs auf den privaten
Wohnungsmarkt und der T eilhabeam Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu bewältigen. Die
Betreuung schließt die Unterstützung über örtliche Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit ein.
Mit der Vergabe von Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen an gemeinnützige Träger,
Wohlfahrtsverbände oder Hilfsorganisationen werden wichtige Akteure für eine soziale Balance in
der Stadtgesellschaft in die Betreuungsaufgabe eingebunden.
Finanzierung
Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein teilw.
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein teilw.
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein teilw.
Bereits veranschlagt? X Ja Nein teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
X überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Kommunen haben nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer
Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) einen Anteil der ihnen zugewiesenen Mittel für
die soziale Betreuung der Menschen in ihren Unterbringungseinrichtungen aufzuwenden (§ 4).
Der Rat der Stadt Münster hat die Möglichkeit zur Ausgestaltung dieser dem Grunde nach
verpflichtenden Aufgabe so vorgenommen, dass er im Dezember 2014 beschlossen hat, dass der
Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich - ob
dauerhafte
oder temporäre Lösungen - mit einem Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit

und Hausdienst je 50 Plätze festgelegt wurde.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vordringlichen
Aufgabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen, rücken die Fragen der
gesellschaftlichen Integration in den Fokus - von der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen über
die Integration in Wohnungsmarkt sowie Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bis hin zur T eilhabean
Kultur- und Sportveranstaltungen.

Beratungsverlauf (6)

10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.14 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.03.2022 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Lauenburgstraße 19
  • Marie-Curie-Straße
  • Käthe-Ernst-Weg 16
  • Ermlandweg
  • Zum Schultenhof 3
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0095/2022
Typ
Vorlagen
Datum
22.02.2022
Erstellt
04.02.2022 09:48