V/0095/2022
Öffentliche Ausschreibung der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26, in Roxel, Zum Schultenhof 3, und in Rumphorst, Lauenburgstraße 19
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
11952 Zeichen
V/0095/2022 V/0095/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Öffentliche Ausschreibung der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26, in Roxel, Zum Schultenhof 3, und in Rumphorst, Lauenburgstraße 19 Beratungsfolge 10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.03.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 30.03.2022 Integrationsrat Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Nienberge, Käthe- Ernst-Weg 16 - 26, in Roxel, Zum Schultenhof 3, und für die neue Einrichtung in Rumphorst, Lauenburgstraße 19, werden im Rahmen nationaler Ausschreibungsverfahren gemäß Unterschwellenvergabeordnung vergeben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergaben für die Dauer von drei Jahren mit der Option für die Stadt Münster durchzuführen, diese Betriebsträgerschaften jeweils für maximal ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. 3. Mit den Auftrag nehmenden Organisationen werden Verträge zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zum Betrieb, zur Nutzung der Gebäude und der Außenanlagen der Flüchtlingseinrichtungen sowie zur Finanzierung geschlossen. 4. Finden sich in den Verfahren keine geeigneten Organisationen für die Aufträge, betreibt die Stadt die Flüchtlingseinrichtungen selbst. 5. Für die Bewertung zuzulassender Angebote wird ein Bewertungsgremium eingesetzt. Die Angebote werden für diese Bewertung anonymisiert. Für die T eilnahmeam Bewertungsgremium Sozialamt 02.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ketteler T elefon:492-5981 KettelerN@stadt- muenster.de - 4 - V/0095/2022 können die entsprechenden Bezirksvertretungen, der Integrationsrat sowie die im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vertretenen Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, DIE LINKE, FDP ,Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP sowie die Ratsgruppe Volt je eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen. Für die Verwaltung nimmt Frau Cornelia Wilkens, Beigeordnete für Soziales und Kultur, teil. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem Beschluss über diese Vorlage sind keine zusätzlichen Kosten verbunden. Die notwendigen Mittel stehen als Transferaufwendungen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“ zur Verfügung. Sollten sich in dem Verfahren keine geeigneten Organisationen für die Übernahme der Aufträge finden und die Stadt eine oder mehrere der Flüchtlingseinrichtungen selbst betreiben, sind die erforderlichen Mittel innerhalb derselben Produktgruppe zu den Personalaufwendungen zu verlagern. Die personellen Rahmenbedingungen sind dann im Stellenplan zu schaffen. Begründung: Ausgangslage Im Jahr 2014 beschloss der Rat der Stadt Münster erstmals, einzelne Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zu vergeben, seinerzeit für dauerhafte Einrichtungen in Roxel und Nienberge. Die Erfahrungen waren positiv, die Betreuungen entsprachen den etablierten Standards in der Begleitung zugewiesener Flüchtlinge in der Stadt Münster. Dementsprechend beschloss der Rat in der Folge die Vergabe der Trägerschaft für die Flüchtlingseinrichtung in Hiltrup an der Marie-Curie-Straße im Jahr 2019. In 2017 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die Zielsetzung, zukünftig 50 % aller Einrichtungen (Anm.: neu zu errichtende dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen) an freie Träger zu vergeben. Bestehende Einrichtungen Im Jahr 2018 erhielt der Caritasverband für die Stadt Münster den Auftrag zur Übernahme der Betriebsträgerschaften der Flüchtlingseinrichtungen in Roxel, Zum Schultenhof 3, und in Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26. Die Betriebsträgerschaften wurden für die Dauer von drei Jahren - mit der Option für die Stadt Münster, diese für maximal ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern - eingerichtet. Die Option wurde geltend gemacht. Die aktuellen Verträge mit dem Caritasverband für die Stadt Münster e.V. laufen Ende September 2022 aus. Daher schlägt die Verwaltung eine erneute Ausschreibung vor, um die Leistungen in der Regie freier Träger ohne Unterbrechung fortführen zu können. Neu zu errichtende Einrichtungen In den Jahren 2020 und 2021 wurden keine neuen dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Münster errichtet und in Betrieb genommen. Für 2022/2023 ist die Fertigstellung zweier neuer Einrichtungen geplant. Sie entstehen als Ersatz für absehbar entfallende Plätze in temporären Einrichtungen, die in der Zeit des starken Zuzugs geflüchteter Menschen im Rahmen von Erleichterungen im Baurecht gebaut wurden. Als nächste Fertigstellungen sind die Flüchtlingseinrichtungen an der Lauenburgstraße in Rumphorst zum Jahresende 2022 und am Ermlandweg im Stadtteil Kinderhaus- Ost voraussichtlich etwa Anfang 2023 zu erwarten. Die Verwaltung schlägt vor, gemeinsam mit den - 4 - V/0095/2022 Einrichtungen in Nienberge und Roxel die Trägerschaft für die nächste fertigzustellende Flüchtlingseinrichtung an der Lauenburgstraße 19 auszuschreiben. Ausschreibungsverfahren und -inhalte Nach den letzten Kommunalwahlen wurde der Wegfall des Vergabeausschusses geregelt. Danach sind nun grundsätzlich die Fachausschüsse dafür zuständig, die Verwaltung in Abhängigkeit von den geltenden Wertgrenzen mit Vergabeverfahren zu beauftragen. Mit dieser Vorlage geht es jedoch um die Grundsatzfrage, ob die Betriebsträgerschaften für einzelne Flüchtlingseinrichtungen an freie Träger vergeben werden sollen. Dazu wird diese Vorlage nach Vorberatung in den beteiligten Gremien dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Vergaben der Trägerschaften sollen als öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung öffentlich ausgeschrieben werden. Neben z. B. gemeinnützigen freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden oder Hilfsorganisationen können in dem Verfahren auch kommerzielle, gewinnorientierte, also privatgewerbliche Organisationen Angebote abgeben. Ausgeschrieben wird die Betreuung der Einrichtungen mit je 50 Plätzen durch Sozialarbeit und Hausdienst für die Dauer von drei Jahren. Unter den Leitgedanken der Selbstbestimmung, Partizipation und der Unterstützung gleichberechtigter T eilhabeam gesellschaftlichen Leben geht es in den zu vergebenden Aufträgen um die professionelle Begleitung und einzelfallbezogene psychosoziale Unterstützung von Flüchtlingen. Diese soll ihnen helfen, den Alltag zu organisieren und zu gestalten, Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln und die Integration ins Gemeinwesen einschließlich des Umzugs in den privaten Wohnungsmarkt und der T eilhabeam Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu bewältigen. Die Betreuung schließt die Unterstützung durch örtliche Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Die Gebäude am Käthe-Ernst-Weg, der Straße Zum Schultenhof und an der Lauenburgstraße sollen dafür kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und für die Nutzung sowie die Umsetzung der Leistungen sollen die notwendigen Regelungen in entsprechenden Verträgen zwischen Auftrag nehmenden Organisationen und Stadt Münster aufgenommen werden. Sämtliche Aufgaben sind in einem Leistungsverzeichnis dezidiert beschrieben und wesentliche Grundlage der Ausschreibungen. Die Verwaltung schlägt vor, der Stadt Münster die Option zu sichern, die Verträge über diese Leistungen für jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Dieser Zeitrahmen gewährleistet einerseits eine höhere Kontinuität in der Betreuung der Einrichtungen, andererseits das Ziel, den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Auswahlkriterien In die Auswahl der Trägerschaftsvergaben werden nur Bietende gelangen, die für die Aufgaben geeignet sind, also Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu werden alle an den Ausschreibungen T eilnehmendenbeispielsweise erklären müssen, dass sie qualifiziertes Personal einschließlich qualifizierter Vertretungen einsetzen, die Vorgaben des T ariftreue- und Vergabegesetzes und des Datenschutzes einhalten und sich zur Frauenförderung verpflichten. Die bisherigen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren haben sich bewährt. Daher sollen die jetzt anstehenden Entscheidungen über die Trägerschaftsvergaben den bisherigen Verfahren entsprechend den folgenden Wertungskriterien mit den angegebenen prozentualen Gewichtungen folgen: Zuschuss der Stadt Münster (Angebotssumme, wirtschaftlich günstige Angebote) - 30 % Betreuungskonzept - 25 % o Umsetzung des münsterschen Konzepts für die Betreuungs- und Integrationsarbeit - 10 % o Sozialarbeiterische Betreuung - 15 % - 4 - V/0095/2022 o Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Vereinbarung als Ausschlusskriterium Kooperationen, Gemeinwesenarbeit - 20 % Organisatorische Anforderungen - 15 % o Umsetzung der Unterbringungsverpflichtung, Auszugsmanagement - 6 % o Betrieb des Gebäudes, Hausverwaltung, Aufgaben des Hausdienstes - 9 % Qualitätssicherung - 10 % Angebotsbewertungen und Bewertungsgremium Nach der Submission sind die schriftlich vorzulegenden Konzepte zu bewerten und die Vergabevorschläge bzw. die Zuschlagserteilungen über die Auswahl der Organisationen vorzubereiten, welche die entsprechenden Aufträge für die Trägerschaften der Flüchtlingseinrichtung in Nienberge, Roxel und Rumphorst erhalten sollen. Zur Angebotsbewertung sollen Vertretungen der Gremien hinzugezogen werden, die örtlich und inhaltlich für die Flüchtlingseinrichtungen zuständig sind - Bezirksvertretungen, Integrationsrat und Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung. Es soll ein Bewertungsgremium eingerichtet werden, wie es sich bei den bisherigen Vergaben von Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen bewährt hat. Dies soll die zulässigen Angebote an Hand der dargestellten Kriterien bewerten. Dazu werden die Angebote anonymisiert. Die Erfahrungen aus den bisherigen Verfahren haben gezeigt, dass dies zum T eilschwierig ist, insbesondere, wenn in Angeboten beispielsweise bestehende örtliche Aktivitäten im Rahmen der Gemeinwesenarbeit oder Leistungen, Maßnahmen oder Dienste im Quartier beschrieben werden. Dennoch bietet das Bewertungsgremium aus Sicht der Verwaltung einen zusätzlichen Schutz der Bietenden davor, dass sachfremde Erwägungen in die Bewertungen einfließen. Die Erfahrungen aus den bisherigen Verfahren waren durchweg positiv. Die T eilnehmerinnenund T eilnehmerdes Bewertungsgremiums müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten und das Vergaberecht beachten. Ihre T eilnahmeist ausgeschlossen, wenn sie mitbietenden Organisationen in einer Beziehung verbunden sind, die mit den von ihnen im Gremium zu vertretenden Interessen kollidieren könnte. Weiteres Verfahren und Ausblick Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die Ausschreibungen zur Übertragung der Betriebsträgerschaften für die Flüchtlingseinrichtungen in Nienberge, Roxel und Rumphorst veranlassen. Die örtlichen Wohlfahrtsverbände und Hilfsorganisationen werden dann parallel über die anstehenden Ausschreibungen informiert. Gehen aus den Ausschreibungsverfahren für eine oder mehrere Flüchtlingseinrichtungen keine geeigneten Organisationen für die Übernahme der Aufträge hervor, übernimmt die Stadt selbst die rechtlich verpflichtende Aufgabe zur Betreuung der Menschen in der jeweiligen Einrichtung. Die Ausschreibungen der Betriebsträgerschaften sowie die sich anschließenden Bewertungs- und Vergabeverfahren werden nach Einschätzung der Verwaltung so rechtzeitig organisierbar sein, dass eine Übergabe der Einrichtungen in Nienberge und Roxel zum 01.10.2022, für die Einrichtung in Rumphorst unmittelbar nach der Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes (voraussichtlich zum 01.12.2022) angestrebt werden kann. I. V. Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin - 4 - V/0095/2022
Anlage A
3297 Zeichen
Anlage A zur V/0095/2022 Kurzüberblick Im Jahr 2014 beschloss der Rat der Stadt Münster erstmals, einzelne Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen zu vergeben. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss im Herbst 2017, dass sich die Stadt Münster das Ziel setzt, in Zukunft 50 % der neu zu errichtenden dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Dazu werden die Trägerschaftsvergaben für die Einrichtungen am Käthe-Ernst-Weg 16 - 26, an der Straße Zum Schultenhof 3 und an der Lauenburgstraße (neu) vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster (ESM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Die soziale Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen soll geflüchteten Menschen helfen, den Alltag zu organisieren und zu gestalten, Perspektiven zur selbstständigen Lebensführung zu entwickeln und die Integration ins Gemeinwesen einschließlich des Umzugs auf den privaten Wohnungsmarkt und der T eilhabeam Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu bewältigen. Die Betreuung schließt die Unterstützung über örtliche Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit ein. Mit der Vergabe von Trägerschaften für Flüchtlingseinrichtungen an gemeinnützige Träger, Wohlfahrtsverbände oder Hilfsorganisationen werden wichtige Akteure für eine soziale Balance in der Stadtgesellschaft in die Betreuungsaufgabe eingebunden. Finanzierung Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein teilw. Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein teilw. Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein teilw. Bereits veranschlagt? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Kommunen haben nach dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) einen Anteil der ihnen zugewiesenen Mittel für die soziale Betreuung der Menschen in ihren Unterbringungseinrichtungen aufzuwenden (§ 4). Der Rat der Stadt Münster hat die Möglichkeit zur Ausgestaltung dieser dem Grunde nach verpflichtenden Aufgabe so vorgenommen, dass er im Dezember 2014 beschlossen hat, dass der Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich - ob dauerhafte oder temporäre Lösungen - mit einem Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze festgelegt wurde. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vordringlichen Aufgabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen, rücken die Fragen der gesellschaftlichen Integration in den Fokus - von der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen über die Integration in Wohnungsmarkt sowie Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bis hin zur T eilhabean Kultur- und Sportveranstaltungen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Lauenburgstraße 19
- Marie-Curie-Straße
- Käthe-Ernst-Weg 16
- Ermlandweg
- Zum Schultenhof 3
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0095/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.02.2022
- Erstellt
- 04.02.2022 09:48