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V/0711/2021

Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2022 bis 2026

Vorlagen 14.09.2021

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V_0711_2021_Anlage 1_MMK SWMS 2022-2026

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V_0711_2021_Anlage 1_MMK SWMS 2022-2026

38987 Zeichen

Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version 
 
 
Seite 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Managementkontrakt 
 
 
 
zwischen der  
Stadt Münster 
und ihrer städtischen Gesellschaft 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
 
 
 
für den Zeitraum vom 
01.01.2022 bis 31.12.2026 
 
 
 
  
Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0711/2021

Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version 
 
 
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1. Präambel 
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die 
Stadt Münster und der Konzern Stadtwerke Münster GmbH haben und wie beide P artner dazu 
beitragen können, diese Ziele zu erreichen.  
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100%ige Tochter der Stadt Münster und wird der Infor-
mationskategorie A sowie dem Steuerungscluster IV zugeordnet. Danach unterliegt die Stadt-
werke Münster GmbH einer vierteljährlichen Berichtspflicht und g ilt als Gewinnbeteiligung mit 
Wettbewerb.  
 
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und 
der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance 
Kodex zusammengefasst sind, erstellt. 
 
 
2. Gültigkeit des Managementkontraktes 
Dieser Managementkontrakt gilt für die Dauer von 5 Jahren vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026. 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit Ver-
handlungen über die Fortschreibung des Vertrages zur Realisierung des Gesellschaftszwecks 
und Oberziele zu beginnen und passende Unternehmenskonzepte (Strategiekonzepte) für die 
mittelfristige Ausrichtung der Unternehmenspolitik als Basis für die Ableitung von Leistungs- und 
Finanzzielen zu entwickeln, mit dem Aufsichtsrat zu beraten und abzustimmen. Ein neuer Ma-
nagementkontrakt ist spätestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages abzu-
schließen. 
 
 
3. Gesellschaftszweck der Stadtwerke Münster GmbH 
(1)  Gegenstand des Unternehmens ist, vornehmlich innerhalb der Stadt Münster 
 
1. die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser,  
2. der Öffentliche Personennahverkehr, 
3. der Hafenbetrieb, 
4. die Straßenbeleuchtung bzw. deren Betriebsführung, 
5. die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, 
6. die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Ge-
sellschaftszweck zu fördern, 
7. die Telekommunikation 
8. der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommunalen Zwecken dienen, auf eige-
nen oder auf fremden Grundstücken, 
9. das Betreiben und Bereitstellen von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, 
Fahrradverleihsysteme) und 
 
die Erbringung von mit den in Nr. 1 – 9 im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen 
sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder 
unmittelbar zu dienen bestimmt sind. 
 
(2) Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Nr. 1 ist anzustreben, vorhandene Ressourcen, ins-
besondere die natürlichen Vorräte an Energieträgern und Wasser, soweit wie möglich zu 
schonen und die Belastung der Umwelt durch Emissionen so gering wie möglich zu halten.

Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version 
 
 
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(3) Die Aufgabe nach Nr. 1 umfasst auch die Beratung der Ku nden und Kundinnen und der 
Bevölkerung insgesamt mit dem Ziel, den Verbrauch an Energie und Wasser zu reduzie-
ren. Außerdem soll die Bereitschaft zum Einsatz regenerativer Energieträger gefördert 
werden. 
 
(4) Vor Erbringung von Dienstleistungen i. S. d. § 1 07a Abs. 2 GO NRW dokumentiert die 
Gesellschaft, ob und inwieweit den Belangen kleinerer Unternehmen, insbesondere des 
Handwerks, im Rahmen der Entscheidungsfindung Rechnung getragen wurde. 
 
 
4. Zielbestimmungen der Stadtwerke Münster GmbH 
Ausgehend vom Gesellschaftszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze 
werden nachfolgende Ziele definiert: 
 
4.1. Oberziele 
Die Erfüllung der langfristigen Oberziele der Stadtwerke Münster GmbH ist nicht auf die Laufzeit 
dieses Managementkontraktes begrenzt, sondern als strategische Zielsetzung mit einem langen 
zeitlichen Horizont zu verstehen. Die Zielsetzung richtet sich insbesondere auch an den Bedürf-
nissen der Stadt Münster und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner aus und umfasst: 
 
• Bedarfsorientierte Leistungserbringung zu Marktpreisen in den Bereichen Energie - und 
Wasserversorgung sowie ÖPNV; Bürgernutzen stärken 
• nachhaltige Existenz- und Liquiditätssicherung des Unternehmens aktiv wahrnehmen 
• Finanzkraft der Kommune stärken 
• Ausrichtung des Leistungsangebotes an den Kundenwünschen und an Wettbewerbsan-
forderungen 
• Verbraucherschutz durch vollständige, umfassende, transparente Information der Ver-
braucherinnen und Verbraucher , sofern de r Stadtwerke Münster GmbH daraus keine 
Wettbewerbsnachteile entstehen 
• Umweltschutz durch Ressourcen schonenden Umgang mit Energie und Wasser  
• Minimierung der Umweltbelastungen durch Emissionen 
• Förderung regenerativer Energieträger, Vorreiter beim Klimaschutz 
• marktorientierte, transparente Preispolitik für Kundinnen / Kunden und Verbraucherinnen / 
Verbraucher 
• familienfreundlicher und fairer Arbeitgeber 
• signifikante Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen1 
• Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen 
• starker Partner für die Wirtschaft vor Ort 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen, das mit seinen Auf-
gaben im Bereich der Versorgung und des Verkehrs seinem öffentlichen Zweck verpflichtet ist. 
Als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der Energie- und Wasserversor-
gung ist die Stadtwerke Münster GmbH einerseits den kommunalpolitischen, andererseits aber 
auch den allgemeinpolitischen – z.B. ökologischen/energiepolitischen – Zielen sowie den Zielen 
des Verbraucherschutzes verpflichtet.  
 
Die Gemeindeordnung, aber auch andere Gesetze wie z.B. das Energiewirtschaftsgesetz 
 
1 sofern entsprechende Führungspositionen frei werden, die Verfügbarkeit und Kompetenzen der Bewer-
berinnen männlichen Bewerbern gegenüber gleichwertig sind und keine geeigneten internen Bewerber 
externen Kandidatinnen gegenüberstehen.

Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version 
 
 
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(EnWG), verpflichten die Stadtwerke Münster GmbH darüber hinaus u.a. dem Grundsatz der 
Wirtschaftlichkeit. Dieser ist Basis und Voraussetzung für eine langfristig gesicherte und optimale 
Aufgabenerfüllung.  
 
Wirtschaftlichkeit als Ziel umfasst insbesondere die Sicherstellung einer stabilen Finanzstruktur 
und einer der jeweiligen Aufgabenstellung angemessenen Ertragslage auf Basis marktkonformer 
Absatzpreise, branchenüblicher Margen und effizienter Kostenstrukturen.  
 
Die genannten Oberziele sind zu sehen vor dem Hintergrund der strategischen Ausrichtung 
der Stadtwerke Münster GmbH.  
 
Die auf 10 Jahre angelegte Strategie 2030 der Stadtwerke Münster GmbH beinhaltet drei über-
geordnete Visionsaspekte, die im Folgenden die einzelnen Strategieinhalte strukturieren: 
 
 
 
1. Wir sorgen für den Herzschlag Münsters 
 
 
• Die Stadtwerke Münster GmbH bewegt die Stadt Münster in Richtung lebenswerte Zu-
kunft, indem sie die Mobilitäts- und Energiewende vorantreibt.  
 
Konkret bedeutet dies den Ausbau Erneuerbarer Energien (PV und Windenergie auf 
380 GWh) bis 2030 sowie den Ausstieg aus Kohle- und Atomstrom für Tarifkunden 
bis 2024. Darüber hinaus wird die Stadtwerke Münster GmbH die Transformation in eine 
innovative und grüne Wärmeerzeugung einleiten und bis 2029 die Emissionsfreiheit 
in der Mobilität sicherstellen.  
 
• Die Stadtwerke Münster GmbH hält die Lebensadern der Stadt sorgfältig am Laufen und 
entwickelt moderne Infrastrukturen für ein digitales und klimaneutrales Münster. 
 
Das strategische Vorhaben beinhaltet die Erhöhung der Pünktlichkeit im ÖPNV auf 90% 
sowie eine hohe Verfügbarkeit der Versorgungsnetze und der Wärmeerzeugung. Des 
Weiteren werden 80% aller Haushalte bis 2030 die Möglichkeit haben Glasfaser/FTTH 
zu nutzen und bis Ende 2021 steht in Münster flächendeckend LoRaWAN zur Verfügung.  
 
• Die Stadtwerke Münster GmbH hält die Lebensqualität der Münsteraner Bürgerinnen und 
Bürger jetzt und in Zukunft hoch.  
 
Konkret bedeutet das die Umsetzung von IT-gestützten Smart City Anwendungen, um 
Münster noch intelligenter und vernetzter zu gestalten. Darüber hinaus leistet die Stadt-
werke Münster GmbH einen wertvollen Beitrag zum städtischen und gesellschaftlichen 
Leben in Münster, indem eine lokale Wertschöpfung in Münster von 80 Mio. € pro Jahr 
generiert und im Ziel ein dauerhaftes Jahresergebnis von mindestens 10 Mio. € erwirt-
schaftet wird.

Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version 
 
 
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2. Mit der Stadtwerke Münster GmbH wird ein Haus zum Zuhause und ein Unternehmen  
 erfolgreich 
 
 
• Das wohlige und sichere Zuhause-Gefühl der Kundinnen und Kunden ist Ziel der Arbeit 
der Stadtwerke Münster GmbH und macht diese zum Lieblingsnachbarn. 
 
Diesem Anspruch will die Stadtwerke Münster GmbH gerecht werden, indem sie weitere 
Quartiersentwicklungen unter Nutzung innovativer und übergreifender Produkte voran-
treibt. Zudem wird die Stadtwerke Münster GmbH den Umweltverbund im Modalsplit 
steigern und bis 2025 eine offene Mobilitätsplattform für multimodale Angebote ein-
schließlich NRW-weitem Ticketing etablieren.  
 
• Die Stadtwerke Münster GmbH macht Münster jeden Tag ein Stück liebens- und lebens-
werter, indem sie innovative Lösungen aus dem Dialog mit ihren Kundinnen und Kunden 
entwickelt und damit den Alltag der Münsteranerinnen und Münsteraner erleichtert.  
 
Konkret bedeutet das, dass die Stadtwerke Münster GmbH bis 2024 ein integriertes 
Energie-, Mobilitäts- und Telekommunikations-Produktportfolio entwickelt, das den 
Privatkundinnen und -kunden eine Bündelung von Produkten ermöglicht. Im Ziel soll eine 
Kundin oder ein Kunde durchschnittlich mehr als drei Produkte der Stadtwerke Münster 
GmbH erhalten. Darüber hinaus, existiert bis 2025 ein Produktbaukasten für Energie- 
und Mobilitätslösungen für Gewerbe- und Industriekunden.  
 
• Die Kundinnen und Kunden vertrauen der Stadtwerke Münster GmbH und von dem Erfolg 
profitieren alle Bürgerinnen und Bürger.  
 
Trotz zunehmenden Anspruchs der Kund innen und Kunden, ist die Stadtwerke Münster 
GmbH in der Lage eine konstant hohe Kundenzufriedenheit in den Bereichen Netze, 
Energie und Mobilität zu halten. Darüber hinaus biete t die Stadtwerke Münster GmbH 
Bürgerbeteiligungen an, um Bürgerinnen und Bürger am Erfolg zu beteiligen und integ-
rieren Münsteranerinnen und Münsteraner bei Produktentwicklungen und Innovati-
onen.  
 
 
 
3. Wir gewinnen gemeinsam 
 
 
• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster  GmbH haben Freude am 
gemeinsamen Erfolg und verfolgen die Strategie als „ein Unternehmen“. Jede und jeder 
Einzelne trägt dazu bei, dass die strategischen Ziele erreicht werden.  
 
Durch die starke Arbeitgebermarke wird angestrebt, dass die Vakanzdauer offener Stel-
len bis 2025 weniger als zwei Monate beträgt.  
 
• Die Stadtwerke Münster GmbH schöpft Kraft aus einer guten Balance zwischen Arbeits- 
und Privatleben und ist erfolgreich durch mutiges Entscheiden und kreatives Handeln.  
 
Diesem Anspruch will die Stadtwerke Münster GmbH gerecht werden, indem sie eine Kul-
tur schafft, die zu einer Akzeptanz neuer Arbeitsformen führt und eigenverantwortli-
ches Handeln fördert. Gleichzeitig schafft das Führungsversprechen für Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern eine klare Vertrauensbasis in der Zusammenarbeit mit Führungs-
kräften. Zusätzlich strebt die Stadtwerke Münster GmbH an, dass die Gesundheitsquote, 
trotz des demographischen Wandels und steigender Anforderungen im Arbeitsalltag, bei 
über 90% liegt.

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• Durch Kooperationen erreicht die Stadtwerke Münster GmbH optimale Lösungen für die 
Stadt Münster. 
 
Um die strategischen Ziele im Bereich Digitalisierung und Klimaschutz zu erreichen, setzt 
die Stadtwerke Münster GmbH vermehrt auf Kooperationsmodelle, so z.B. mit der Te-
lekom Deutschland GmbH, ggf. ergänzt durch ein Joint Venture-Modell, im Bereich Glas-
faserausbau oder/und in Form von Bürgergenossenschaften für die Umsetzung der Stra-
tegie im Bereich Wind- und Solarenergie.  
 
4.2. Teilziele  
Im Folgenden werden die Teilziele der Stadtwerke Münster GmbH untergliedert in Sachziele und 
Finanzziele. Diese sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den zukünftig zu übernehmenden 
Aufgaben abgeleitet. 
 
4.2.1. Sachziele  
Die Sachziele gliedern sich im Einzelnen in folgende konkrete Handlungsfelder: 
 
• Versorgung 
• Verkehr 
• Beteiligungsmanagement 
 
4.2.1.1. Versorgung 
Das Handlungsfeld Versorgung umfasst: 
 
• Sicherung eines angemessenen Marktanteils von mindestens 70% im Privatkundenseg-
ment 
• Nachhaltige Margenpolitik im Vertrieb zur Sicherung der Ertragskraft des Unternehmens 
• Erweiterung des Leistungsspektrums um weitere Dienstleistungen im Sinne „kommunaler 
Mehrwertdienste“ (z.B. innovative Angebotsbündelung bzw. -ergänzung auf Basi s der 
elektronischen Pluscard) 
• Errichtung einer Glasfaserinfrastruktur für den Privatkundenbereich (80% der Münstera-
ner Haushalte haben bis 2030 die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss zu nutzen, Ziel-
rendite vor Steuern liegt bei mindestens 3% p.a.). Umsetzung als Kombination aus Who-
lesale-Ansatz in Kooperation mit der Telekom Deutschland GmbH und aus Angebot eige-
ner Breitbandprodukte auf Glasfaserbasis an Privat- und Geschäftskunden 
• Effizienter Rollout der neu zu installierenden Smart-Meter auf Basis des Gesetzes zur 
Digitalisierung der Energiewende im von der BNetzA vorgegebenen Zeitrahmen 
• Aktiver Umweltschutz 
▪ durch Erweiterung des regenerativen Erzeugungsportfolios mit einem Erzeugungsvo-
lumen von 380 GWh p.a. bis 2030, insbesondere im Bereich der Onshore-Windenergie 
und der Photovoltaik, unter den gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten und unter Ein-
beziehung von Bürgerbeteiligungen 
▪ durch Ausstieg sowohl aus Kohle- als auch Atomstrombezug für das Tarifkundenport-
folio bis 2024

Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version 
 
 
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• Konkrete Gesamtkonzeption einer grünen Wärmeerzeugung zur sukzessiven Ablösung 
der bisherigen erdgasbasierten Versorgung über die zentrale GuD 2-Anlage inkl. erster 
Umsetzungsprojekte, z.B. Probebohrungen für Tiefengeothermie sowie kleinere dezent-
rale quartiersspezifische Wärmeversorgungslösungen bis 2030 
• Entwicklung von innovativen Quartierskonzepten mit dem Schwerpun kt der intelligenten 
Verknüpfung effizienter und umweltfreundlicher Energieversorgung mit modernen Mobili-
tätslösungen  
• Systematische Effizienzsteigerung durch Automatisierung und IT-Unterstützung von Pro-
zessabläufen 
• Kooperation/Partnerschaft mit lokalen Partnern aus Handwerk und Unternehmen unter 
Beachtung wettbewerblicher Aspekte. 
 
 
Rahmenbedingungen für das Geschäftsfeld Versorgung: 
 
In den kommenden 10 Jahren steht die Stadtwerke Münster GmbH vor enormen Investitionsher-
ausforderungen. Neben den üblichen Erneuerungsinvestitionen, z.B. im Bereich der Versor-
gungsnetze oder der Erneuerung der Busflotte, sind umfangreiche Großinvestitionen vorgese-
hen, die innerhalb einer Dekade in etwa zu einer Verdopplung der Bilanzsumme von heute ca. 
500 Mio. € auf 1 Mrd. € führen werden. Dies betrifft insbesondere den Glasfaserausbau (fibre-to-
the-home) für ganz Münster, den massiven Ausbau der regenerativen Stromerzeugung mit ons-
hore-Windenergie und Photovoltaik, die Errichtung des Stadthauses IV sowie das Investitions-
portfolio für eine grüne Wärmeversorgung. Diese Investitionen sind als überwiegend strategische 
Investitionen typischerweise mit langen Vorlauf - und Amortisationszeiten verbunden, was die 
Stadtwerke Münster GmbH wiederum vor große Finanzierungsherausforderungen stellt. Sowohl 
die Liquiditäts- als auch die Ergebnisentwicklung der nächsten Jahre ist in hohem Maße abhängig 
von der erfolgreichen Umsetzung dieser Großinvestitionen und der Erreichung der jeweils unter-
stellten Business Cases. Im Kerngeschäft müssen zudem weitere Belastungen aus der Anreizre-
gulierung für die Strom - und Gasnetze verkraftet werden, die - trotz regulationsoptimierter Ge-
gensteuerung durch die Bildung der großen Netzgesellschaft in 2020 - zu einem weiteren Erlös-
rückgang der Netzentgelte ab Beginn der vierten Regulierungsperiode je nach BNetzA -Festle-
gung von ca. 4 Mio. € p.a., im schlechtesten Fall von bis zu 6,5 Mio. € p.a. führen. 
 
Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Onshore-Windenergie bleiben auch auf Basis der 
Novellierung des EEG 2021 schwierig. Zwar enthält das neue EEG nun klare Mengenziele für 
den Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen - bis 2030 sollen 65% des Strombedarfs 
in Deutschland aus regenerativen Quellen erzeugt w erden. Leider instituiert das neue EEG zu-
gleich auch wieder neue Hemmnisse , indem z.B. die bisher schon ausbauverhindernden Ab-
standsregelungen noch weiter präzisiert bzw. im Hinblick auf Einzellagen bestehender Wohnbe-
bauung gar verschärft wurden. Zugleich bleibt der Auktionsmechanismus, der dem Bieter mit dem 
geringsten Vergütungsanspruch den Zuschlag bei Flächenakquise und Bau sichert, ein Brems-
faktor auch in wirtschaftlicher Hinsicht, da er einen Wettbewerb um den geringsten Renditean-
spruch initiiert und somit dazu führt, dass Investoren vielfach überproportionale ökonomische Ri-
siken akzeptieren müssen, um den Zuschlag zu erhalten. Hinzu kommt, dass nahezu jeder Bau 
von Windkraftanlagen seitens verschiedener Interessengruppen beklagt wird und oftmals gerade 
in den wirtschaftlich anspruchsvollen Anfangsjahren der Nutzung von häuf igen Abschaltungen 
aufgrund temporärer Auflagen und damit signifikanten Ertragsausfällen geprägt ist. 
Auch der Rollout der digitalen Stromzähler (Smart -Meter) bleibt gleichermaßen zeitlich wie wirt-
schaftlich in den kommenden Jahren herausfordernd. Nachdem der Start des Rollouts wegen 
langwieriger Detailabstimmungen zwischen dem BSI3und der Branche in Bezug auf Datenschutz- 
und IT-Sicherheitsaspekte um mehrere Jahre verschoben worden ist, wurde das Zeitziel für die 
vollständige Umsetzung des Zähleraustausches nicht angepasst. Dies führt zu erheblichen Eng-
pässen bei den Montagekapazitäten in Deutschland und zu entsprechenden Preissteigerungen 
 
2 Gas-und-Dampf 
3 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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für die zu beschaffenden Montagedienstleistungen. Da wiederum die Preisobergrenze für die 
neuen Zähler fixiert ist, steigt der wirtschaftliche Druck auf das Geschäftsfeld insbesondere in den 
Anfangsjahren, da für die resultierende Massendatenverarbeitung hohe strukturelle IT -System-
kosten entstehen, die ein zumindest kostendeckendes Zählergeschäft erst nach mehreren An-
laufjahren mit dann steigenden Stückzahlen ermöglichen. 
Mit dem Angebot von Breitbandprodukten über eigene Glasfaserkapazitäten bis ins Haus hat die 
Stadtwerke Münster GmbH momentan ein Alleinstellungsmerkmal in Münster im Hinblick auf ver-
fügbare Download-Bandbreiten im Gigabitbereich. Allerdings bieten Konkurrenten mit der Vecto-
ring-Technologie (Telekom) oder Internet -Versorgung über Coaxialkabel (Unitymedia) ein Leis-
tungsspektrum zwischen 100 und 400 Megabit im Download an, das voraussichtlich bis zur ersten 
Hälfte der 2020er Jahre für viele Kundinnen und Kunden noch ausreichend sein dürfte. Insofern 
könnte sich die Wechselbereitschaft der Kundinnen und Kunden für das leistungsfähigere Stadt-
werkeprodukt erst langsam er entwickeln und die Erreichung der wirtschaftlichen Ziele aus der 
Glasfaserinvestition der Stadtwerke Münster GmbH zeitlich verzögern. Die Stadtwerke Münster 
GmbH geht jedoch davon aus, dass bei vielen  Kundinnen und Kunden die Wechselbereitschaft 
dann deutlich ansteigt, wenn der Glasfaseranschluss bis ins Haus erst realisiert ist. 
 
Einen zentralen Erfolgsfaktor für den Glasfaserausbau stellt zudem die Kooperation mit der Te-
lekom dar, welche zum einen die Investitionen in die aktiven Komponenten des Glasfasernetzes 
mit einbringt, zum anderen aber auch die Auslastung des neuen Netzes durch eigene Endkunden 
sowie durch die proaktive Netzvermarktung an Drittanbieter sicherstellt. Insofern sind der Aufbau 
und die langfristige Aufrechterhaltung dieser Kooperation von signifikanter Bedeutung für die er-
folgreiche Entwicklung des Geschäftsfelds Breitband der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
4.2.1.2. Verkehr 
Die Realisierung eines optimalen ÖPNV für die Münsteraner Bevölkerung im Rahmen des Nah-
verkehrsplans ist das zentra le Ziel des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs.  
Das Handlungsfeld Verkehr umfasst im Einzelnen: 
 
• Beitrag zum Umweltschutz in der Stadt Münster durch Ausweitung des ÖPNV -Marktan-
teils (Modal Split) in Form der Steigerung der Fahrgastzahlen unter Beibehaltung des Kos-
tendeckungsgrad-Niveaus, Reduktion des CO 2- und NO X-Ausstoßes je Bus, u.a. durch 
vollständige Umstellung der Busflotte auf alternative Antriebe sukzessive bis 2029. Unter-
stellt ist dabei  das Erreichen vergleichb arer Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ow-
nership) gegenüber Dieselbussen, bei konsequenter Nutzung öffentlicher Förderung. 
• Erschließung neuer Kundenpotenziale für den ÖPNV durch Weiterentwicklung multimo-
daler Mobilitätsangebote (Kombination aus ÖPNV, Carsharing via Stadtteilauto, ggf. On-
Demand-Angeboten, ggf. Fahrradverleihsystem sofern jeweils finanziell abgesichert) und 
innovativer, kundenorientierter Tarifangebote auf Basis des elektronischen Tickets als Teil 
der elektronischen Pluscard und auf Grundlage einer zu entwickelnden modernen digita-
len Mobilitätsplattform mit einfachen und transparenten Zugangsoptionen für die Kundin-
nen und Kunden der Stadtwerke Münster GmbH.  
• Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV durch Auslastungssteuerung mithilfe intel-
ligenter, dynamischer Tarifmodelle. 
• Sicherung einer hohen Kundenzufriedenheit im ÖPNV durch ein hochwertiges Fahrplan-
angebot, gute Fahrzeugausstattung und eine hohe Serviceorientierung der Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter. 
• Aktivitäten zur Busbeschleunigung, soweit diese durch die Stadtwerke Münster GmbH 
beeinflusst werden können. 
• Die Höhe des zulässigen Verkehrsdefizits ergibt sich aus der spezifischen Ergebnislinie 
des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA).

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Rahmenbedingungen für das Geschäftsfeld Verkehr: 
 
Für das Geschäftsfeld Verkehr wird von der Aufrechterhaltung des Drei-Ebenen-Modells (Aufga-
benträger-, Management- und Erstellerebene) ausgegangen. In diesem Rahmen unterstützt die 
Stadtwerke Münster GmbH auf den Ebenen des Erstellers der Verkehrsleistungen und des Ver-
kehrsmanagements die Stadt Münster in i hrer Aufgabenträgerfunktion bei der Umsetzung des 
geltenden Nahverkehrsplans und der fortlaufenden Weiterentwicklung eines ganzheitlichen Mo-
bilitätskonzeptes. 
 
Eine besondere Herausforderung für den öffentlichen Personennahverkehr in Münster liegt für 
die nächsten Jahre darin, die Umweltbelastung durch CO2 und NOx weiter zu reduzieren. Bereits 
heute leistet die Stadtwerke Münster GmbH mit ihrer modernen, mit leistungsfähigen Dieselfiltern 
ausgerüsteten Busflotte einen großen Beitrag zum Umweltschutz, indem sie durch ein attraktives 
Nahverkehrsangebot den motorisierten Individualverkehr in der Stadt erheblich mindert. 
 
Inzwischen ist die nächste Stufe der klimaschutzorientierten Mobilitätswend e eingeleitet, indem 
bereits mehrere Linien der Stadtwerke Münster  GmbH - lokal völlig emissionsfrei - mit Elektro-
bussen betrieben werden. Bis 2029 soll d ie Busflotte sukzessive vollständig auf elektrische An-
triebe umgerüstet werden. Aufgrund der z.Zt. noch sehr hohen Anschaffungskosten für Elektro-
busse können vergleichbare Einsatzkosten (Total Cost of Ownership) für E -Busse im Vergleich 
zu modernen, ebenfalls bereits sehr umweltfreundlichen Dieselbussen, nur über eine signifikante 
öffentliche Förderung bei der Anschaffung erreicht werden. Für die Zukunft tr ifft die Stadtwerke 
Münster GmbH die Annahme, dass bei entsprechender Produktionsausweitung für E-Busse auf 
nationaler bzw. europäischer Ebene durch entsprechende Mengendegressionseffekte mittelfristig 
ein Anschaffungskostenniveau erreicht wird, das mit dem von konventionellen Antrieben ver-
gleichbar ist.  
 
Ein zentraler Erfolgsfaktor für die Attraktivierung des ÖPNV in Münster mit dem Ziel einer Redu-
zierung des innerstädtischen Individualverkehrs mit Verbrennertechnologien ist eine intensive Zu-
sammenarbeit mit den relevanten Fachdezernaten und -ämtern der Gesellschafterin Stadt Müns-
ter insbesondere bei der Schaffung von mehr Busspuren und Vorrangschaltungen für den ÖPNV. 
 
4.2.1.3. Beteiligungsmanagement 
Im Rahmen des Beteiligungsmanagements übt die Stadtwerke Münster GmbH die Gesellschaf-
terfunktion für operative Beteiligungen und Kapitalbeteiligungen aus. Ausgehend von den hiermit 
verbundenen unterschiedlichen Möglichkeiten der Einf lussnahme bzw. der Intensität der leis-
tungswirtschaftlichen Verflechtungen mit der Stadtwerke Münster GmbH  soll im Nachfolgenden 
vereinfachend nur auf die operativen Beteiligungsgesellschaften eingegangen werden, da diese 
das Kerngeschäft unmittelbar unter stützen und beeinflussen. In den Fokus rücken daher im 
Handlungsfeld Beteiligungsmanagement folgende Gesellschaften: 
 
• Stadtnetze Münster GmbH 
• items GmbH 
• Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH 
• Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH 
• Verkehrsservicegesellschaft Münster mbH 
• Westfälische Bauindustrie GmbH 
• Bädermanagement Münster GmbH 
• smartOPTIMO GmbH & Co. KG 
• Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG 
• Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH

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Die Beteiligungen dienen in erster Linie der Unterstützung des operativen Geschäfts der Stadt-
werke Münster GmbH und sollen durch die Beteiligung von Partnern, wie bei der items GmbH 
und smartOPTIMO GmbH, über Mengendegression zu günstigeren spezifischen Kosten führen, 
als es im stand-alone-Fall möglich wäre. 
 
Die Bädermanagement GmbH dient der vergabekonformen Errichtung des Südbades und kann 
ggf. nach Abschluss der Übertragung des Südbades an die Stadt Münster wieder geschlossen 
werden. 
 
Stadtteilauto dient mit dem Carsharing-Angebot der strategischen Abrundung der multimodalen 
Mobilitätskette, zukünftig verstärkt auch auf der Basis von umweltschonenden Elektrofahrzeugen. 
 
Eine herausragende Position im Beteiligungsportfolio der Stadtwerke Münster GmbH nimm t die 
Stadtnetze Münster GmbH ein. Die Stadtnetze Münster GmbH sichert über die Verzinsung des 
in den Energie- und Wassernetzen gebundenen Kapitals die Rentabilität des vorhandenen Netz-
Anlagevermögens und ist insbesondere auf die optimale Ausgestaltung de r durch die über das 
Energiewirtschaftsgesetz regulierten Versorgungsnetze für Strom und Gas ausgerichtet. 
 
Die wesentlichen Ziele der Stadtnetze Münster GmbH sind 
 
• Die Sicherstellung einer hohen Versorgungssicherheit der Netze : Für die regulierten 
Netze (Strom und Gas) geben die Regulierungsbehörden eine maximale Ausfallzeit als 
Bundesdurchschnitt vor, den SAIDI4-Wert, welcher den Jahresdurchschnitt der Nichtver-
fügbarkeit in Minuten je Letztverbraucher als anzustrebenden Wert widerspiegelt. Dem-
entsprechend gelten für die Stadtwerke Münster GmbH folgende Ziel setzungen für die 
maximale spezifische Netzausfallzeit: 
▪ Stromnetz: SAIDI SWMS < Bundesdurchschnitt 
▪ Gasnetze: SAIDI SWMS < Bundesdurchschnitt 
 
• Eine hohe regulatorische Effizienz des Netzbetriebs nach den Maßgaben der Regulie-
rungsbehörden - der von den Regulierungsbehörden erhobene Effizienzwert ist ein maß-
gebliches Kriterium für die Kosteneffizienz des Strom - und Gasnetzes im Branchenver-
gleich. Ein Effizienzniveau von 100% ist faktisch nur für die Big Four oder reine Übertra-
gungsnetzbetreiber erreichbar. Die Stadtnetze Münster GmbH setzt sich zum Ziel, für das 
Strom- und Gasnetz einen regulatorischen Effizienzwert von nicht unter 90% zu erreichen, 
sofern die bisherigen Bewertungsmethod iken der Regulierungsbehörden sich nicht ver-
ändern. Für das Wasser - und Fernwärmenetz ist das Ziel, die in der Mittelfristplanung 
vorgesehenen Aufwandsbudgets einzuhalten. 
 
• Die sukzessive Transformation der Netze, hier insbesondere des Stromnetzes, zu einem 
Smart Grid mit hohen Automatisierungsgraden - bis 2030 sollen pro Jahr 35 Ortsnetzsta-
tionen mit intelligenter, digitaler Technik ausgerüstet werden. 
 
• Eine sichere Trinkwasserversorgung um den Trinkwasserbedarf bis 2030 entsprechend 
des prognostizierten Bevölkerungswachstums decken zu können - die Eigenproduktions-
kapazität der Stadtwerke Münster GmbH soll bis dahin um bis zu 19% gesteigert werden. 
 
• Dynamischer Ausbau des Glasfasernetzes in Münster - 80% der Haushalte in Münster 
haben bis 2030 die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss zu nutzen. 
 
  
 
4 (System Average Interruption Duration Index)

Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version 
 
 
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4.2.2. Finanzziele / Kenngrößen zur Leistungszielerreichung 
Die in den nächsten Jahren vorgesehenen erheblichen strategischen Investitionen in die Energie- 
und Verkehrswende in Münster mit hohen Fremdkapitalaufnahmen und langen Amortisationszei-
ten sowie die Belastungen  aus der Anreizregulierung (Absenkung der Netzentgelte um ca. 
4 Mio. € p.a. bis - im worst case - 6,5 Mio. € p.a. ab 2023) erfordern in den nächsten Jahren eine 
Finanzpolitik, die stringent auf die Sicherung der Kapitalstruktur und der Liquidität  ausgerichtet 
ist. Um dies zu gewährleisten, wird eine konsequente Thesaurierungspolitik erforderlich sein. 
Gleichermaßen gilt es, Kalkulationssicherheit für die Gesellschafterin Stadt Münster im Hinbli ck 
auf erwartbare Mindestausschüttungen herzustellen . Zur Erreichung einer nachhaltigen Unter-
nehmungspolitik legt die Gesellschaft einen 5 -Jahres-Erfolgs- und Finanzplan vor. Die Stadt-
werke Münster GmbH ist sich hierbei ihrer kommunalen Herkunft bewusst und richtet sich zu-
gleich, auch im Sinne ihrer Gesellschafterin, auf die finanziell herausfordernde Branchensituation 
des kommenden Mittelfristzeitraums aus. Dabei ist die Aufrechterhaltung eines ausreichenden 
Handlungsspielraums durch eine adäquate Finanz- bzw. Eigenkapitalausstattung prioritär. 
 
Die Wirtschaftsplanung bei der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt jährlich als 5-Jahres-Planung 
im Investitions-, Finanzierungs- und Erfolgsbereich. Über die Fortschreibung und evtl. Anpas-
sungsbedarfe entscheidet die Gesellschaft mit Beschlussfassungen im Aufsichtsrat und in der 
Gesellschafterversammlung jedes Jahr neu.  
 
Die Finanzziele der Stadtwerke Münster GmbH leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten 
Sachzielen und Handlungsfeldern ab: 
 
• Operative Betriebsergebnisse: 
Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2022 bis 2026 folgende Ergebnisent-
wicklung vor (jeweils Jahresüberschuss): 
 
2022 2023 2024 2025 2026 
8.978 T€ 10.025 T€ 10.413 T€ 10.824 T€ 10.800 T€ 
 
• Konzessionsabgaben: 
Die Konzessionsabgaben für die Sparten Strom, Gas und Wasser belaufen sich in Abhän-
gigkeit von den geplanten Netznutzungsmengen (ohne Eigenverbrauch) bzw. Umsatzer-
lösen (in der Wassersparte) auf folgende Summen: 
• Strom:  ca. 10,5 Mio. € p.a. 
• Gas:  ca. 1,2 Mio. € p.a. 
• Wasser:  ca. 5,5 Mio. € p.a. 
 
Zu berücksichtigen ist, dass die konkret sich ergebenden Konzessionsabgaben unmittel-
bar mit den im betreffenden Jahr tatsächlich entstehenden Mengen bzw. Umsätzen ver-
knüpft sind. Insofern können die hier angegebenen Werte nur als aus den unterliegenden 
Planwerten abgeleitete Orientierungsgrößen betrachtet werden. Die tatsächliche Höhe 
der Konzessionsabgaben richtet sich ausschließlich nach den ex post ermittelten Ist-Men-
gen bzw. Ist-Umsätzen und ist nicht steuerbar. 
 
• Angemessene Eigenkapitalausstattung:  
Zur langfristigen Sicherung der Ertragskraft der Stadtwerke Münster GmbH ist die Erhal-
tung der Unternehmenssubstanz und somit eine ausreichende Eigenkapitalausstattung 
mit einer angemessenen Rücklagenbildung von entscheidender Bedeutung. Um somit die 
langfristige reale Kapitalerhaltung  und folglich das Ertragskraftniveau der Stadtwerke 
Münster GmbH dauerhaft zu sichern, wird eine Eigenkapitalquote von in der Regel 30 % 
angestrebt. Unterschreitungen des mittelfristigen Zielwertes von 30% - z.B. infolge von 
Finanzierungen für geplante Großinvestitionen - sind innerhalb kürzerer Intervalle bis zu 
einer Eigenkapitalquote von 25% möglich.

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Ein positiver Differenzbetrag zwischen der untenstehenden Ausschüttung und den tat-
sächlich erreichten Ergebnissen wird jeweils zur Sicherung von Finanzstruktur und Eigen-
kapitalquote den Gewinnrücklagen der Stadtwerke Münster GmbH zugeführt. 
 
• Angemessene Ei genkapitalverzinsung und Gewinnausschüttung an die Stadt 
Münster: 
Eine Eigenkapitalverzinsung von ca. 4% wird mittelfristig angestrebt. Als Datenbasis gilt 
dabei der Jahresüberschuss im Verhältnis zur Summe aus gezeichnetem Kapital und Ka-
pitalrücklage. 
 
• Ausschüttung: 
Auf Basis der oben g enannten Jahresergebnisse werden folgende haushaltswirksame 
Gewinnausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster vorgese-
hen: 
 
2022 2023 2024 2025 2026 
6,5 Mio. € 6,5 Mio. € 6,5 Mio. € 6,5 Mio. € 6,5 Mio. € 
 
Die Ausschüttungsbeträge der Jahre 2022 bis 2026 stehen unter folgenden Vorbehalten: 
 
- Es kommt nicht zu einer weiteren Verschärfung der in der Mittelfristplanung prognosti-
zierten Auswirkungen der Anreizregulierung für die Strom- und Gasnetze. 
 
- Ergebnisse der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Münster GmbH sind in den ge-
nannten Jahresergebnissen enthalten. Die Stadtwerke Münster GmbH geht bei Ihrer 
Planung jeweils von einer Vollausschüttung der Jahresüberschüsse der Tochtergesell-
schaften aus. Für die WBI wird die Ausschüttung in einem gesonderten MMK festge-
legt. 
 
Die Defizitobergrenze für die Verkehrssparte ergibt sich aus dem mit der Stadt Münster verein-
barten öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) für die Durchführung der öffentlichen Nahver-
kehrsleistungen in Münster. 
 
 
Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele: 
 
Die Erreichbarkeit der aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der Konstanz der dazu 
im Vorfeld getroffenen Annahmen bzw. angesetzten Gegebenheiten. Veränderungen bzw. neue 
im Ursprung nicht bekannte / berücksichtigte Entwicklungen bzw. Entscheidungen, sei es intern 
oder extern, insbesondere von Gesetzgeber - und Gesellschafterseite sowie seitens der Beteili-
gungsgesellschaften, können die Finanzziele nachhaltig beeinflussen. 
 
Treten nicht durch die Stadtwerke Münster GmbH beeinflussbare Ereignisse ein, die die geplan-
ten Ergebnisse bzw. die Liquiditätssituation belasten, ist die Gewinnausschüttung an die Stadt 
Münster neu festzulegen. Wesentliche Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Finanzziele sind 
insbesondere die folgenden:  
 
• Die Stadt Münster sichert die Eigenkapitalquote der Stadtwerke Münster GmbH durch Zu-
führung von Mitteln in die Kapitalrücklage in dem Maße, wie die Stadtwerke Münster 
GmbH aufwandswirksame Liquiditätsunterstützung für den Flughafen Münster  / Osnab-
rück zu leisten hat. Damit wird dem Ratsbeschluss von 1984 (Nr. 280/84) Rechnung ge-
tragen. Die beihilferechtliche Zulässigkeit der Zuführung zur Kapitalrückl age der Stadt-
werke Münster GmbH wurde seitens der Stadt Münster im Jahr 2015 abschließend  mit 
positivem Ergebnis geprüft.  
Die Kapitalzuführungen an den FMO sind, soweit sie nicht werthaltig sind, auf Seiten der 
Stadtwerke Münster GmbH ergebnismindernd abzuschreiben. Die Vertragsparteien sind

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sich somit bewusst, dass trotz der Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Münster GmbH die 
ergebnismindernde Wirkung der Abschreibungen der Kapitalzuführungen an den FMO im 
Ergebnis der Stadtwerke Münster GmbH nicht ausgeglichen wird. 
 
• Für Belastungen durch die von der Stadtwerke Münster GmbH zu tragenden Verluste der 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) wird die Stadt Münster vereinbar ungsge-
mäß einen Belastungsausgleich an die Stadtwerke Münster GmbH leisten. 
 
• Im Falle anderweitiger Belastungen, die die Stadt Münster als Gesellschafterin der Stadt-
werke Münster GmbH auferlegt, wie z.B. Preiskürzungen oder Kostenerhöhungen für zu 
erbringende Leistungen oder Ablehnung von Preiserhöhungen durch die städtischen Gre-
mien, werden die Vertragspartner in Gespräche eintreten, um entsprechende Kompensa-
tionsmöglichkeiten miteinander abzustimmen. 
 
 
5. Sonstige Vereinbarungen 
• Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien für  
Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). 
 
• Die Stadtwerke Münster GmbH unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quar-
talsberichte sind im, von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anfor-
derung zu übermitteln. 
 
• Für die Stadtwerke Münster GmbH  und die Stadtnetze Münster GmbH sind für die Auf-
stellung und Prüfung des Jahresabschlusses die Regelungen des Dritten Buches des 
HGB für große Kapitalgesellschaften maßgeblich. Die materiell geprüfte Bilanz und die 
Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH ist dem Beteiligungsma-
nagement der Stadt Münster zwecks Erstellung des Jahresabschlusses der Stadt Münster 
bis zum 30. 04. des Folgejahres in elektronischer Form vorzulegen. Bis zum Jahresab-
schluss 2024 gilt eine Übergangsfrist bis zum 15.05. des Folgejahres. 
 
• Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal zur Mitte der Laufzeit 
sowie einmal zum Ende der Laufzeit des Managementkontrakts im Aufsichtsrat der Stadt-
werke Münster GmbH vorzustellen und zu beraten. 
 
• Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Geschäftsführ ung der Stadt-
werke Münster GmbH weder geändert noch konkretisiert.  
 
 
Münster, den 
 
 
Für die  Für die  Für die  
Stadtwerke Münster GmbH  Stadtwerke Münster GmbH  Stadt Münster 
     
     
Sebastian Jurczyk  Frank Gäfgen  Christine Zeller 
Geschäftsführer  Geschäftsführer  Stadtkämmerin

Beschlussvorlage

4641 Zeichen

V/0711/2021
V/0711/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre
2022 bis 2026
Beratungsfolge
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Dem Managementkontrakt zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt Münster für die
Jahre 2022 bis 2026 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zugestimmt.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des Managementkontraktes für die
Jahre 2022 bis 2026 jährliche Ausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt
Münster in Höhe von 6,5 Mio. € vorgesehen sind.
3. Die Ausschüttungsbeträge stehen unter dem Vorbehalt der im Managementkontrakt unter Ziffer
4.2.2. definierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
17.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Rothermundt
T elefon:492-2006
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 3 -
V/0711/2021
II. Finanzielle Auswirkungen:
Auf den Haushalt der Stadt Münster hat der Managementkontrakt folgende finanzielle
Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen
Zeile 19 Finanzerträge 2022 ff. 6.500.000
p. a.
Ausschüttungen
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2022 ff. 1.714.380
p. a.
KapSt / SolZ auf die
Ausschüttungen
Die Erträge und Aufwendungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2022 bei der o. g. Produktgruppe
veranschlagt.
Begründung:
Vorbemerkung
Mit der Vorlage 401/2002 „ Optimierung des Beteiligungsmanagements und des
Beteiligungscontrollings - Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und
Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern,
dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen
Gesellschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt (MMK) zwischen
der Gesellschafterin Stadt Münster / den Gesellschaftern und der Beteiligungsgesellschaft zu fixieren
sind.
Gemäß den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster
beschließt der Rat die Zielvereinbarungen für die unmittelbaren Beteiligungen, die auf den
strategischen Unternehmensplanungen basieren und integraler Bestandteil der Managementkontrakte
sind. Die Finanz- und Leistungsvorgaben für die Beteiligung stehen im Einklang mit den
gesamtstädtischen Zielen und den unternehmens- und marktspezifischen Gegebenheiten. Die MMK
gelten in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Ziel aller MMK ist es, den relevanten Beteiligungsgesellschaften bzw. eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und
Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin
Stadt Münster einerseits und die Beteiligungsgesellschaften andererseits. In besonderer Weise wird
angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf
hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den
städtischen Haushalt grundsätzlich Kompensationen zu schaffen sind.
Begründung im Einzelnen
Der bestehende Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH (V/1176/2019 in Verbindung
mit V/1058/2017) läuft Ende 2021 aus, weshalb ein neuer fünfjähriger MMK für die Zeit ab dem Jahr
2022 zu beschließen ist.

- 3 -
V/0711/2021
Der in Anlage 1 beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in
Abstimmung mit der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH. Mit dem Managementkontrakt
werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gesellschafterin sowie die
gegenseitigen Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von messbaren Daten soll
der Grad der Erreichung dieser Sach- und Finanzziele ermittelt werden. Alle Zielbestimmungen finden
sich in Kapitel 4. Die detaillierten Sachziele sind unter 4.2.1. beschrieben, die Finanzziele und
Kenngrößen zur Leistungszielerreichung sowie die Rahmenbedingungen zur Erreichung der
Finanzziele sind unter Ziffer 4.2.2. fixiert.
Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH den Kontrakt in der
vorliegenden Fassung in seiner Sitzung am 22.09.2021 beraten wird. Über das Ergebnis der Beratung
wird mündlich berichtet.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen
Anlage A
Anlage 1 Managementkontrakt 2022 - 2026 zwischen der Stadt Münster und der
Stadtwerke Münster GmbH

Anlage A

1561 Zeichen

Anlage A zur V/0711/2021
Kurzüberblick
Nachdem der laufende Managementkontrakt (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH
(V/1176/2019) Ende 2021 ausläuft, wird fristgerecht ein neuer MMK für die Jahre von 2022 bis
2026 vorgelegt.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie
auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu
geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits
und die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen
Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für
Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt
entsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich
gefährdet werden soll.
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
k.A.

Beratungsverlauf (3)

08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 12.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0711/2021
Typ
Vorlagen
Datum
14.09.2021
Erstellt
14.09.2021 13:32