V/0711/2021
Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2022 bis 2026
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V_0711_2021_Anlage 1_MMK SWMS 2022-2026
38987 Zeichen
Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version
Seite 1
Managementkontrakt
zwischen der
Stadt Münster
und ihrer städtischen Gesellschaft
Stadtwerke Münster GmbH
für den Zeitraum vom
01.01.2022 bis 31.12.2026
Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0711/2021
Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version
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1. Präambel
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die
Stadt Münster und der Konzern Stadtwerke Münster GmbH haben und wie beide P artner dazu
beitragen können, diese Ziele zu erreichen.
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100%ige Tochter der Stadt Münster und wird der Infor-
mationskategorie A sowie dem Steuerungscluster IV zugeordnet. Danach unterliegt die Stadt-
werke Münster GmbH einer vierteljährlichen Berichtspflicht und g ilt als Gewinnbeteiligung mit
Wettbewerb.
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und
der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance
Kodex zusammengefasst sind, erstellt.
2. Gültigkeit des Managementkontraktes
Dieser Managementkontrakt gilt für die Dauer von 5 Jahren vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit Ver-
handlungen über die Fortschreibung des Vertrages zur Realisierung des Gesellschaftszwecks
und Oberziele zu beginnen und passende Unternehmenskonzepte (Strategiekonzepte) für die
mittelfristige Ausrichtung der Unternehmenspolitik als Basis für die Ableitung von Leistungs- und
Finanzzielen zu entwickeln, mit dem Aufsichtsrat zu beraten und abzustimmen. Ein neuer Ma-
nagementkontrakt ist spätestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages abzu-
schließen.
3. Gesellschaftszweck der Stadtwerke Münster GmbH
(1) Gegenstand des Unternehmens ist, vornehmlich innerhalb der Stadt Münster
1. die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser,
2. der Öffentliche Personennahverkehr,
3. der Hafenbetrieb,
4. die Straßenbeleuchtung bzw. deren Betriebsführung,
5. die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft,
6. die Beteiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Ge-
sellschaftszweck zu fördern,
7. die Telekommunikation
8. der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommunalen Zwecken dienen, auf eige-
nen oder auf fremden Grundstücken,
9. das Betreiben und Bereitstellen von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing,
Fahrradverleihsysteme) und
die Erbringung von mit den in Nr. 1 – 9 im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen
sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder
unmittelbar zu dienen bestimmt sind.
(2) Bei der Erfüllung der Aufgaben nach Nr. 1 ist anzustreben, vorhandene Ressourcen, ins-
besondere die natürlichen Vorräte an Energieträgern und Wasser, soweit wie möglich zu
schonen und die Belastung der Umwelt durch Emissionen so gering wie möglich zu halten.
Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version
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(3) Die Aufgabe nach Nr. 1 umfasst auch die Beratung der Ku nden und Kundinnen und der
Bevölkerung insgesamt mit dem Ziel, den Verbrauch an Energie und Wasser zu reduzie-
ren. Außerdem soll die Bereitschaft zum Einsatz regenerativer Energieträger gefördert
werden.
(4) Vor Erbringung von Dienstleistungen i. S. d. § 1 07a Abs. 2 GO NRW dokumentiert die
Gesellschaft, ob und inwieweit den Belangen kleinerer Unternehmen, insbesondere des
Handwerks, im Rahmen der Entscheidungsfindung Rechnung getragen wurde.
4. Zielbestimmungen der Stadtwerke Münster GmbH
Ausgehend vom Gesellschaftszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze
werden nachfolgende Ziele definiert:
4.1. Oberziele
Die Erfüllung der langfristigen Oberziele der Stadtwerke Münster GmbH ist nicht auf die Laufzeit
dieses Managementkontraktes begrenzt, sondern als strategische Zielsetzung mit einem langen
zeitlichen Horizont zu verstehen. Die Zielsetzung richtet sich insbesondere auch an den Bedürf-
nissen der Stadt Münster und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner aus und umfasst:
• Bedarfsorientierte Leistungserbringung zu Marktpreisen in den Bereichen Energie - und
Wasserversorgung sowie ÖPNV; Bürgernutzen stärken
• nachhaltige Existenz- und Liquiditätssicherung des Unternehmens aktiv wahrnehmen
• Finanzkraft der Kommune stärken
• Ausrichtung des Leistungsangebotes an den Kundenwünschen und an Wettbewerbsan-
forderungen
• Verbraucherschutz durch vollständige, umfassende, transparente Information der Ver-
braucherinnen und Verbraucher , sofern de r Stadtwerke Münster GmbH daraus keine
Wettbewerbsnachteile entstehen
• Umweltschutz durch Ressourcen schonenden Umgang mit Energie und Wasser
• Minimierung der Umweltbelastungen durch Emissionen
• Förderung regenerativer Energieträger, Vorreiter beim Klimaschutz
• marktorientierte, transparente Preispolitik für Kundinnen / Kunden und Verbraucherinnen /
Verbraucher
• familienfreundlicher und fairer Arbeitgeber
• signifikante Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen1
• Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
• starker Partner für die Wirtschaft vor Ort
Die Stadtwerke Münster GmbH ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen, das mit seinen Auf-
gaben im Bereich der Versorgung und des Verkehrs seinem öffentlichen Zweck verpflichtet ist.
Als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der Energie- und Wasserversor-
gung ist die Stadtwerke Münster GmbH einerseits den kommunalpolitischen, andererseits aber
auch den allgemeinpolitischen – z.B. ökologischen/energiepolitischen – Zielen sowie den Zielen
des Verbraucherschutzes verpflichtet.
Die Gemeindeordnung, aber auch andere Gesetze wie z.B. das Energiewirtschaftsgesetz
1 sofern entsprechende Führungspositionen frei werden, die Verfügbarkeit und Kompetenzen der Bewer-
berinnen männlichen Bewerbern gegenüber gleichwertig sind und keine geeigneten internen Bewerber
externen Kandidatinnen gegenüberstehen.
Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version
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(EnWG), verpflichten die Stadtwerke Münster GmbH darüber hinaus u.a. dem Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit. Dieser ist Basis und Voraussetzung für eine langfristig gesicherte und optimale
Aufgabenerfüllung.
Wirtschaftlichkeit als Ziel umfasst insbesondere die Sicherstellung einer stabilen Finanzstruktur
und einer der jeweiligen Aufgabenstellung angemessenen Ertragslage auf Basis marktkonformer
Absatzpreise, branchenüblicher Margen und effizienter Kostenstrukturen.
Die genannten Oberziele sind zu sehen vor dem Hintergrund der strategischen Ausrichtung
der Stadtwerke Münster GmbH.
Die auf 10 Jahre angelegte Strategie 2030 der Stadtwerke Münster GmbH beinhaltet drei über-
geordnete Visionsaspekte, die im Folgenden die einzelnen Strategieinhalte strukturieren:
1. Wir sorgen für den Herzschlag Münsters
• Die Stadtwerke Münster GmbH bewegt die Stadt Münster in Richtung lebenswerte Zu-
kunft, indem sie die Mobilitäts- und Energiewende vorantreibt.
Konkret bedeutet dies den Ausbau Erneuerbarer Energien (PV und Windenergie auf
380 GWh) bis 2030 sowie den Ausstieg aus Kohle- und Atomstrom für Tarifkunden
bis 2024. Darüber hinaus wird die Stadtwerke Münster GmbH die Transformation in eine
innovative und grüne Wärmeerzeugung einleiten und bis 2029 die Emissionsfreiheit
in der Mobilität sicherstellen.
• Die Stadtwerke Münster GmbH hält die Lebensadern der Stadt sorgfältig am Laufen und
entwickelt moderne Infrastrukturen für ein digitales und klimaneutrales Münster.
Das strategische Vorhaben beinhaltet die Erhöhung der Pünktlichkeit im ÖPNV auf 90%
sowie eine hohe Verfügbarkeit der Versorgungsnetze und der Wärmeerzeugung. Des
Weiteren werden 80% aller Haushalte bis 2030 die Möglichkeit haben Glasfaser/FTTH
zu nutzen und bis Ende 2021 steht in Münster flächendeckend LoRaWAN zur Verfügung.
• Die Stadtwerke Münster GmbH hält die Lebensqualität der Münsteraner Bürgerinnen und
Bürger jetzt und in Zukunft hoch.
Konkret bedeutet das die Umsetzung von IT-gestützten Smart City Anwendungen, um
Münster noch intelligenter und vernetzter zu gestalten. Darüber hinaus leistet die Stadt-
werke Münster GmbH einen wertvollen Beitrag zum städtischen und gesellschaftlichen
Leben in Münster, indem eine lokale Wertschöpfung in Münster von 80 Mio. € pro Jahr
generiert und im Ziel ein dauerhaftes Jahresergebnis von mindestens 10 Mio. € erwirt-
schaftet wird.
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2. Mit der Stadtwerke Münster GmbH wird ein Haus zum Zuhause und ein Unternehmen
erfolgreich
• Das wohlige und sichere Zuhause-Gefühl der Kundinnen und Kunden ist Ziel der Arbeit
der Stadtwerke Münster GmbH und macht diese zum Lieblingsnachbarn.
Diesem Anspruch will die Stadtwerke Münster GmbH gerecht werden, indem sie weitere
Quartiersentwicklungen unter Nutzung innovativer und übergreifender Produkte voran-
treibt. Zudem wird die Stadtwerke Münster GmbH den Umweltverbund im Modalsplit
steigern und bis 2025 eine offene Mobilitätsplattform für multimodale Angebote ein-
schließlich NRW-weitem Ticketing etablieren.
• Die Stadtwerke Münster GmbH macht Münster jeden Tag ein Stück liebens- und lebens-
werter, indem sie innovative Lösungen aus dem Dialog mit ihren Kundinnen und Kunden
entwickelt und damit den Alltag der Münsteranerinnen und Münsteraner erleichtert.
Konkret bedeutet das, dass die Stadtwerke Münster GmbH bis 2024 ein integriertes
Energie-, Mobilitäts- und Telekommunikations-Produktportfolio entwickelt, das den
Privatkundinnen und -kunden eine Bündelung von Produkten ermöglicht. Im Ziel soll eine
Kundin oder ein Kunde durchschnittlich mehr als drei Produkte der Stadtwerke Münster
GmbH erhalten. Darüber hinaus, existiert bis 2025 ein Produktbaukasten für Energie-
und Mobilitätslösungen für Gewerbe- und Industriekunden.
• Die Kundinnen und Kunden vertrauen der Stadtwerke Münster GmbH und von dem Erfolg
profitieren alle Bürgerinnen und Bürger.
Trotz zunehmenden Anspruchs der Kund innen und Kunden, ist die Stadtwerke Münster
GmbH in der Lage eine konstant hohe Kundenzufriedenheit in den Bereichen Netze,
Energie und Mobilität zu halten. Darüber hinaus biete t die Stadtwerke Münster GmbH
Bürgerbeteiligungen an, um Bürgerinnen und Bürger am Erfolg zu beteiligen und integ-
rieren Münsteranerinnen und Münsteraner bei Produktentwicklungen und Innovati-
onen.
3. Wir gewinnen gemeinsam
• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster GmbH haben Freude am
gemeinsamen Erfolg und verfolgen die Strategie als „ein Unternehmen“. Jede und jeder
Einzelne trägt dazu bei, dass die strategischen Ziele erreicht werden.
Durch die starke Arbeitgebermarke wird angestrebt, dass die Vakanzdauer offener Stel-
len bis 2025 weniger als zwei Monate beträgt.
• Die Stadtwerke Münster GmbH schöpft Kraft aus einer guten Balance zwischen Arbeits-
und Privatleben und ist erfolgreich durch mutiges Entscheiden und kreatives Handeln.
Diesem Anspruch will die Stadtwerke Münster GmbH gerecht werden, indem sie eine Kul-
tur schafft, die zu einer Akzeptanz neuer Arbeitsformen führt und eigenverantwortli-
ches Handeln fördert. Gleichzeitig schafft das Führungsversprechen für Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern eine klare Vertrauensbasis in der Zusammenarbeit mit Führungs-
kräften. Zusätzlich strebt die Stadtwerke Münster GmbH an, dass die Gesundheitsquote,
trotz des demographischen Wandels und steigender Anforderungen im Arbeitsalltag, bei
über 90% liegt.
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• Durch Kooperationen erreicht die Stadtwerke Münster GmbH optimale Lösungen für die
Stadt Münster.
Um die strategischen Ziele im Bereich Digitalisierung und Klimaschutz zu erreichen, setzt
die Stadtwerke Münster GmbH vermehrt auf Kooperationsmodelle, so z.B. mit der Te-
lekom Deutschland GmbH, ggf. ergänzt durch ein Joint Venture-Modell, im Bereich Glas-
faserausbau oder/und in Form von Bürgergenossenschaften für die Umsetzung der Stra-
tegie im Bereich Wind- und Solarenergie.
4.2. Teilziele
Im Folgenden werden die Teilziele der Stadtwerke Münster GmbH untergliedert in Sachziele und
Finanzziele. Diese sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den zukünftig zu übernehmenden
Aufgaben abgeleitet.
4.2.1. Sachziele
Die Sachziele gliedern sich im Einzelnen in folgende konkrete Handlungsfelder:
• Versorgung
• Verkehr
• Beteiligungsmanagement
4.2.1.1. Versorgung
Das Handlungsfeld Versorgung umfasst:
• Sicherung eines angemessenen Marktanteils von mindestens 70% im Privatkundenseg-
ment
• Nachhaltige Margenpolitik im Vertrieb zur Sicherung der Ertragskraft des Unternehmens
• Erweiterung des Leistungsspektrums um weitere Dienstleistungen im Sinne „kommunaler
Mehrwertdienste“ (z.B. innovative Angebotsbündelung bzw. -ergänzung auf Basi s der
elektronischen Pluscard)
• Errichtung einer Glasfaserinfrastruktur für den Privatkundenbereich (80% der Münstera-
ner Haushalte haben bis 2030 die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss zu nutzen, Ziel-
rendite vor Steuern liegt bei mindestens 3% p.a.). Umsetzung als Kombination aus Who-
lesale-Ansatz in Kooperation mit der Telekom Deutschland GmbH und aus Angebot eige-
ner Breitbandprodukte auf Glasfaserbasis an Privat- und Geschäftskunden
• Effizienter Rollout der neu zu installierenden Smart-Meter auf Basis des Gesetzes zur
Digitalisierung der Energiewende im von der BNetzA vorgegebenen Zeitrahmen
• Aktiver Umweltschutz
▪ durch Erweiterung des regenerativen Erzeugungsportfolios mit einem Erzeugungsvo-
lumen von 380 GWh p.a. bis 2030, insbesondere im Bereich der Onshore-Windenergie
und der Photovoltaik, unter den gegebenen Finanzierungsmöglichkeiten und unter Ein-
beziehung von Bürgerbeteiligungen
▪ durch Ausstieg sowohl aus Kohle- als auch Atomstrombezug für das Tarifkundenport-
folio bis 2024
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• Konkrete Gesamtkonzeption einer grünen Wärmeerzeugung zur sukzessiven Ablösung
der bisherigen erdgasbasierten Versorgung über die zentrale GuD 2-Anlage inkl. erster
Umsetzungsprojekte, z.B. Probebohrungen für Tiefengeothermie sowie kleinere dezent-
rale quartiersspezifische Wärmeversorgungslösungen bis 2030
• Entwicklung von innovativen Quartierskonzepten mit dem Schwerpun kt der intelligenten
Verknüpfung effizienter und umweltfreundlicher Energieversorgung mit modernen Mobili-
tätslösungen
• Systematische Effizienzsteigerung durch Automatisierung und IT-Unterstützung von Pro-
zessabläufen
• Kooperation/Partnerschaft mit lokalen Partnern aus Handwerk und Unternehmen unter
Beachtung wettbewerblicher Aspekte.
Rahmenbedingungen für das Geschäftsfeld Versorgung:
In den kommenden 10 Jahren steht die Stadtwerke Münster GmbH vor enormen Investitionsher-
ausforderungen. Neben den üblichen Erneuerungsinvestitionen, z.B. im Bereich der Versor-
gungsnetze oder der Erneuerung der Busflotte, sind umfangreiche Großinvestitionen vorgese-
hen, die innerhalb einer Dekade in etwa zu einer Verdopplung der Bilanzsumme von heute ca.
500 Mio. € auf 1 Mrd. € führen werden. Dies betrifft insbesondere den Glasfaserausbau (fibre-to-
the-home) für ganz Münster, den massiven Ausbau der regenerativen Stromerzeugung mit ons-
hore-Windenergie und Photovoltaik, die Errichtung des Stadthauses IV sowie das Investitions-
portfolio für eine grüne Wärmeversorgung. Diese Investitionen sind als überwiegend strategische
Investitionen typischerweise mit langen Vorlauf - und Amortisationszeiten verbunden, was die
Stadtwerke Münster GmbH wiederum vor große Finanzierungsherausforderungen stellt. Sowohl
die Liquiditäts- als auch die Ergebnisentwicklung der nächsten Jahre ist in hohem Maße abhängig
von der erfolgreichen Umsetzung dieser Großinvestitionen und der Erreichung der jeweils unter-
stellten Business Cases. Im Kerngeschäft müssen zudem weitere Belastungen aus der Anreizre-
gulierung für die Strom - und Gasnetze verkraftet werden, die - trotz regulationsoptimierter Ge-
gensteuerung durch die Bildung der großen Netzgesellschaft in 2020 - zu einem weiteren Erlös-
rückgang der Netzentgelte ab Beginn der vierten Regulierungsperiode je nach BNetzA -Festle-
gung von ca. 4 Mio. € p.a., im schlechtesten Fall von bis zu 6,5 Mio. € p.a. führen.
Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Onshore-Windenergie bleiben auch auf Basis der
Novellierung des EEG 2021 schwierig. Zwar enthält das neue EEG nun klare Mengenziele für
den Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen - bis 2030 sollen 65% des Strombedarfs
in Deutschland aus regenerativen Quellen erzeugt w erden. Leider instituiert das neue EEG zu-
gleich auch wieder neue Hemmnisse , indem z.B. die bisher schon ausbauverhindernden Ab-
standsregelungen noch weiter präzisiert bzw. im Hinblick auf Einzellagen bestehender Wohnbe-
bauung gar verschärft wurden. Zugleich bleibt der Auktionsmechanismus, der dem Bieter mit dem
geringsten Vergütungsanspruch den Zuschlag bei Flächenakquise und Bau sichert, ein Brems-
faktor auch in wirtschaftlicher Hinsicht, da er einen Wettbewerb um den geringsten Renditean-
spruch initiiert und somit dazu führt, dass Investoren vielfach überproportionale ökonomische Ri-
siken akzeptieren müssen, um den Zuschlag zu erhalten. Hinzu kommt, dass nahezu jeder Bau
von Windkraftanlagen seitens verschiedener Interessengruppen beklagt wird und oftmals gerade
in den wirtschaftlich anspruchsvollen Anfangsjahren der Nutzung von häuf igen Abschaltungen
aufgrund temporärer Auflagen und damit signifikanten Ertragsausfällen geprägt ist.
Auch der Rollout der digitalen Stromzähler (Smart -Meter) bleibt gleichermaßen zeitlich wie wirt-
schaftlich in den kommenden Jahren herausfordernd. Nachdem der Start des Rollouts wegen
langwieriger Detailabstimmungen zwischen dem BSI3und der Branche in Bezug auf Datenschutz-
und IT-Sicherheitsaspekte um mehrere Jahre verschoben worden ist, wurde das Zeitziel für die
vollständige Umsetzung des Zähleraustausches nicht angepasst. Dies führt zu erheblichen Eng-
pässen bei den Montagekapazitäten in Deutschland und zu entsprechenden Preissteigerungen
2 Gas-und-Dampf
3 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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für die zu beschaffenden Montagedienstleistungen. Da wiederum die Preisobergrenze für die
neuen Zähler fixiert ist, steigt der wirtschaftliche Druck auf das Geschäftsfeld insbesondere in den
Anfangsjahren, da für die resultierende Massendatenverarbeitung hohe strukturelle IT -System-
kosten entstehen, die ein zumindest kostendeckendes Zählergeschäft erst nach mehreren An-
laufjahren mit dann steigenden Stückzahlen ermöglichen.
Mit dem Angebot von Breitbandprodukten über eigene Glasfaserkapazitäten bis ins Haus hat die
Stadtwerke Münster GmbH momentan ein Alleinstellungsmerkmal in Münster im Hinblick auf ver-
fügbare Download-Bandbreiten im Gigabitbereich. Allerdings bieten Konkurrenten mit der Vecto-
ring-Technologie (Telekom) oder Internet -Versorgung über Coaxialkabel (Unitymedia) ein Leis-
tungsspektrum zwischen 100 und 400 Megabit im Download an, das voraussichtlich bis zur ersten
Hälfte der 2020er Jahre für viele Kundinnen und Kunden noch ausreichend sein dürfte. Insofern
könnte sich die Wechselbereitschaft der Kundinnen und Kunden für das leistungsfähigere Stadt-
werkeprodukt erst langsam er entwickeln und die Erreichung der wirtschaftlichen Ziele aus der
Glasfaserinvestition der Stadtwerke Münster GmbH zeitlich verzögern. Die Stadtwerke Münster
GmbH geht jedoch davon aus, dass bei vielen Kundinnen und Kunden die Wechselbereitschaft
dann deutlich ansteigt, wenn der Glasfaseranschluss bis ins Haus erst realisiert ist.
Einen zentralen Erfolgsfaktor für den Glasfaserausbau stellt zudem die Kooperation mit der Te-
lekom dar, welche zum einen die Investitionen in die aktiven Komponenten des Glasfasernetzes
mit einbringt, zum anderen aber auch die Auslastung des neuen Netzes durch eigene Endkunden
sowie durch die proaktive Netzvermarktung an Drittanbieter sicherstellt. Insofern sind der Aufbau
und die langfristige Aufrechterhaltung dieser Kooperation von signifikanter Bedeutung für die er-
folgreiche Entwicklung des Geschäftsfelds Breitband der Stadtwerke Münster GmbH.
4.2.1.2. Verkehr
Die Realisierung eines optimalen ÖPNV für die Münsteraner Bevölkerung im Rahmen des Nah-
verkehrsplans ist das zentra le Ziel des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs.
Das Handlungsfeld Verkehr umfasst im Einzelnen:
• Beitrag zum Umweltschutz in der Stadt Münster durch Ausweitung des ÖPNV -Marktan-
teils (Modal Split) in Form der Steigerung der Fahrgastzahlen unter Beibehaltung des Kos-
tendeckungsgrad-Niveaus, Reduktion des CO 2- und NO X-Ausstoßes je Bus, u.a. durch
vollständige Umstellung der Busflotte auf alternative Antriebe sukzessive bis 2029. Unter-
stellt ist dabei das Erreichen vergleichb arer Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ow-
nership) gegenüber Dieselbussen, bei konsequenter Nutzung öffentlicher Förderung.
• Erschließung neuer Kundenpotenziale für den ÖPNV durch Weiterentwicklung multimo-
daler Mobilitätsangebote (Kombination aus ÖPNV, Carsharing via Stadtteilauto, ggf. On-
Demand-Angeboten, ggf. Fahrradverleihsystem sofern jeweils finanziell abgesichert) und
innovativer, kundenorientierter Tarifangebote auf Basis des elektronischen Tickets als Teil
der elektronischen Pluscard und auf Grundlage einer zu entwickelnden modernen digita-
len Mobilitätsplattform mit einfachen und transparenten Zugangsoptionen für die Kundin-
nen und Kunden der Stadtwerke Münster GmbH.
• Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV durch Auslastungssteuerung mithilfe intel-
ligenter, dynamischer Tarifmodelle.
• Sicherung einer hohen Kundenzufriedenheit im ÖPNV durch ein hochwertiges Fahrplan-
angebot, gute Fahrzeugausstattung und eine hohe Serviceorientierung der Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter.
• Aktivitäten zur Busbeschleunigung, soweit diese durch die Stadtwerke Münster GmbH
beeinflusst werden können.
• Die Höhe des zulässigen Verkehrsdefizits ergibt sich aus der spezifischen Ergebnislinie
des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA).
Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version
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Rahmenbedingungen für das Geschäftsfeld Verkehr:
Für das Geschäftsfeld Verkehr wird von der Aufrechterhaltung des Drei-Ebenen-Modells (Aufga-
benträger-, Management- und Erstellerebene) ausgegangen. In diesem Rahmen unterstützt die
Stadtwerke Münster GmbH auf den Ebenen des Erstellers der Verkehrsleistungen und des Ver-
kehrsmanagements die Stadt Münster in i hrer Aufgabenträgerfunktion bei der Umsetzung des
geltenden Nahverkehrsplans und der fortlaufenden Weiterentwicklung eines ganzheitlichen Mo-
bilitätskonzeptes.
Eine besondere Herausforderung für den öffentlichen Personennahverkehr in Münster liegt für
die nächsten Jahre darin, die Umweltbelastung durch CO2 und NOx weiter zu reduzieren. Bereits
heute leistet die Stadtwerke Münster GmbH mit ihrer modernen, mit leistungsfähigen Dieselfiltern
ausgerüsteten Busflotte einen großen Beitrag zum Umweltschutz, indem sie durch ein attraktives
Nahverkehrsangebot den motorisierten Individualverkehr in der Stadt erheblich mindert.
Inzwischen ist die nächste Stufe der klimaschutzorientierten Mobilitätswend e eingeleitet, indem
bereits mehrere Linien der Stadtwerke Münster GmbH - lokal völlig emissionsfrei - mit Elektro-
bussen betrieben werden. Bis 2029 soll d ie Busflotte sukzessive vollständig auf elektrische An-
triebe umgerüstet werden. Aufgrund der z.Zt. noch sehr hohen Anschaffungskosten für Elektro-
busse können vergleichbare Einsatzkosten (Total Cost of Ownership) für E -Busse im Vergleich
zu modernen, ebenfalls bereits sehr umweltfreundlichen Dieselbussen, nur über eine signifikante
öffentliche Förderung bei der Anschaffung erreicht werden. Für die Zukunft tr ifft die Stadtwerke
Münster GmbH die Annahme, dass bei entsprechender Produktionsausweitung für E-Busse auf
nationaler bzw. europäischer Ebene durch entsprechende Mengendegressionseffekte mittelfristig
ein Anschaffungskostenniveau erreicht wird, das mit dem von konventionellen Antrieben ver-
gleichbar ist.
Ein zentraler Erfolgsfaktor für die Attraktivierung des ÖPNV in Münster mit dem Ziel einer Redu-
zierung des innerstädtischen Individualverkehrs mit Verbrennertechnologien ist eine intensive Zu-
sammenarbeit mit den relevanten Fachdezernaten und -ämtern der Gesellschafterin Stadt Müns-
ter insbesondere bei der Schaffung von mehr Busspuren und Vorrangschaltungen für den ÖPNV.
4.2.1.3. Beteiligungsmanagement
Im Rahmen des Beteiligungsmanagements übt die Stadtwerke Münster GmbH die Gesellschaf-
terfunktion für operative Beteiligungen und Kapitalbeteiligungen aus. Ausgehend von den hiermit
verbundenen unterschiedlichen Möglichkeiten der Einf lussnahme bzw. der Intensität der leis-
tungswirtschaftlichen Verflechtungen mit der Stadtwerke Münster GmbH soll im Nachfolgenden
vereinfachend nur auf die operativen Beteiligungsgesellschaften eingegangen werden, da diese
das Kerngeschäft unmittelbar unter stützen und beeinflussen. In den Fokus rücken daher im
Handlungsfeld Beteiligungsmanagement folgende Gesellschaften:
• Stadtnetze Münster GmbH
• items GmbH
• Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH
• Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH
• Verkehrsservicegesellschaft Münster mbH
• Westfälische Bauindustrie GmbH
• Bädermanagement Münster GmbH
• smartOPTIMO GmbH & Co. KG
• Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG
• Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH
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Die Beteiligungen dienen in erster Linie der Unterstützung des operativen Geschäfts der Stadt-
werke Münster GmbH und sollen durch die Beteiligung von Partnern, wie bei der items GmbH
und smartOPTIMO GmbH, über Mengendegression zu günstigeren spezifischen Kosten führen,
als es im stand-alone-Fall möglich wäre.
Die Bädermanagement GmbH dient der vergabekonformen Errichtung des Südbades und kann
ggf. nach Abschluss der Übertragung des Südbades an die Stadt Münster wieder geschlossen
werden.
Stadtteilauto dient mit dem Carsharing-Angebot der strategischen Abrundung der multimodalen
Mobilitätskette, zukünftig verstärkt auch auf der Basis von umweltschonenden Elektrofahrzeugen.
Eine herausragende Position im Beteiligungsportfolio der Stadtwerke Münster GmbH nimm t die
Stadtnetze Münster GmbH ein. Die Stadtnetze Münster GmbH sichert über die Verzinsung des
in den Energie- und Wassernetzen gebundenen Kapitals die Rentabilität des vorhandenen Netz-
Anlagevermögens und ist insbesondere auf die optimale Ausgestaltung de r durch die über das
Energiewirtschaftsgesetz regulierten Versorgungsnetze für Strom und Gas ausgerichtet.
Die wesentlichen Ziele der Stadtnetze Münster GmbH sind
• Die Sicherstellung einer hohen Versorgungssicherheit der Netze : Für die regulierten
Netze (Strom und Gas) geben die Regulierungsbehörden eine maximale Ausfallzeit als
Bundesdurchschnitt vor, den SAIDI4-Wert, welcher den Jahresdurchschnitt der Nichtver-
fügbarkeit in Minuten je Letztverbraucher als anzustrebenden Wert widerspiegelt. Dem-
entsprechend gelten für die Stadtwerke Münster GmbH folgende Ziel setzungen für die
maximale spezifische Netzausfallzeit:
▪ Stromnetz: SAIDI SWMS < Bundesdurchschnitt
▪ Gasnetze: SAIDI SWMS < Bundesdurchschnitt
• Eine hohe regulatorische Effizienz des Netzbetriebs nach den Maßgaben der Regulie-
rungsbehörden - der von den Regulierungsbehörden erhobene Effizienzwert ist ein maß-
gebliches Kriterium für die Kosteneffizienz des Strom - und Gasnetzes im Branchenver-
gleich. Ein Effizienzniveau von 100% ist faktisch nur für die Big Four oder reine Übertra-
gungsnetzbetreiber erreichbar. Die Stadtnetze Münster GmbH setzt sich zum Ziel, für das
Strom- und Gasnetz einen regulatorischen Effizienzwert von nicht unter 90% zu erreichen,
sofern die bisherigen Bewertungsmethod iken der Regulierungsbehörden sich nicht ver-
ändern. Für das Wasser - und Fernwärmenetz ist das Ziel, die in der Mittelfristplanung
vorgesehenen Aufwandsbudgets einzuhalten.
• Die sukzessive Transformation der Netze, hier insbesondere des Stromnetzes, zu einem
Smart Grid mit hohen Automatisierungsgraden - bis 2030 sollen pro Jahr 35 Ortsnetzsta-
tionen mit intelligenter, digitaler Technik ausgerüstet werden.
• Eine sichere Trinkwasserversorgung um den Trinkwasserbedarf bis 2030 entsprechend
des prognostizierten Bevölkerungswachstums decken zu können - die Eigenproduktions-
kapazität der Stadtwerke Münster GmbH soll bis dahin um bis zu 19% gesteigert werden.
• Dynamischer Ausbau des Glasfasernetzes in Münster - 80% der Haushalte in Münster
haben bis 2030 die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss zu nutzen.
4 (System Average Interruption Duration Index)
Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version
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4.2.2. Finanzziele / Kenngrößen zur Leistungszielerreichung
Die in den nächsten Jahren vorgesehenen erheblichen strategischen Investitionen in die Energie-
und Verkehrswende in Münster mit hohen Fremdkapitalaufnahmen und langen Amortisationszei-
ten sowie die Belastungen aus der Anreizregulierung (Absenkung der Netzentgelte um ca.
4 Mio. € p.a. bis - im worst case - 6,5 Mio. € p.a. ab 2023) erfordern in den nächsten Jahren eine
Finanzpolitik, die stringent auf die Sicherung der Kapitalstruktur und der Liquidität ausgerichtet
ist. Um dies zu gewährleisten, wird eine konsequente Thesaurierungspolitik erforderlich sein.
Gleichermaßen gilt es, Kalkulationssicherheit für die Gesellschafterin Stadt Münster im Hinbli ck
auf erwartbare Mindestausschüttungen herzustellen . Zur Erreichung einer nachhaltigen Unter-
nehmungspolitik legt die Gesellschaft einen 5 -Jahres-Erfolgs- und Finanzplan vor. Die Stadt-
werke Münster GmbH ist sich hierbei ihrer kommunalen Herkunft bewusst und richtet sich zu-
gleich, auch im Sinne ihrer Gesellschafterin, auf die finanziell herausfordernde Branchensituation
des kommenden Mittelfristzeitraums aus. Dabei ist die Aufrechterhaltung eines ausreichenden
Handlungsspielraums durch eine adäquate Finanz- bzw. Eigenkapitalausstattung prioritär.
Die Wirtschaftsplanung bei der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt jährlich als 5-Jahres-Planung
im Investitions-, Finanzierungs- und Erfolgsbereich. Über die Fortschreibung und evtl. Anpas-
sungsbedarfe entscheidet die Gesellschaft mit Beschlussfassungen im Aufsichtsrat und in der
Gesellschafterversammlung jedes Jahr neu.
Die Finanzziele der Stadtwerke Münster GmbH leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten
Sachzielen und Handlungsfeldern ab:
• Operative Betriebsergebnisse:
Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2022 bis 2026 folgende Ergebnisent-
wicklung vor (jeweils Jahresüberschuss):
2022 2023 2024 2025 2026
8.978 T€ 10.025 T€ 10.413 T€ 10.824 T€ 10.800 T€
• Konzessionsabgaben:
Die Konzessionsabgaben für die Sparten Strom, Gas und Wasser belaufen sich in Abhän-
gigkeit von den geplanten Netznutzungsmengen (ohne Eigenverbrauch) bzw. Umsatzer-
lösen (in der Wassersparte) auf folgende Summen:
• Strom: ca. 10,5 Mio. € p.a.
• Gas: ca. 1,2 Mio. € p.a.
• Wasser: ca. 5,5 Mio. € p.a.
Zu berücksichtigen ist, dass die konkret sich ergebenden Konzessionsabgaben unmittel-
bar mit den im betreffenden Jahr tatsächlich entstehenden Mengen bzw. Umsätzen ver-
knüpft sind. Insofern können die hier angegebenen Werte nur als aus den unterliegenden
Planwerten abgeleitete Orientierungsgrößen betrachtet werden. Die tatsächliche Höhe
der Konzessionsabgaben richtet sich ausschließlich nach den ex post ermittelten Ist-Men-
gen bzw. Ist-Umsätzen und ist nicht steuerbar.
• Angemessene Eigenkapitalausstattung:
Zur langfristigen Sicherung der Ertragskraft der Stadtwerke Münster GmbH ist die Erhal-
tung der Unternehmenssubstanz und somit eine ausreichende Eigenkapitalausstattung
mit einer angemessenen Rücklagenbildung von entscheidender Bedeutung. Um somit die
langfristige reale Kapitalerhaltung und folglich das Ertragskraftniveau der Stadtwerke
Münster GmbH dauerhaft zu sichern, wird eine Eigenkapitalquote von in der Regel 30 %
angestrebt. Unterschreitungen des mittelfristigen Zielwertes von 30% - z.B. infolge von
Finanzierungen für geplante Großinvestitionen - sind innerhalb kürzerer Intervalle bis zu
einer Eigenkapitalquote von 25% möglich.
Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version
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Ein positiver Differenzbetrag zwischen der untenstehenden Ausschüttung und den tat-
sächlich erreichten Ergebnissen wird jeweils zur Sicherung von Finanzstruktur und Eigen-
kapitalquote den Gewinnrücklagen der Stadtwerke Münster GmbH zugeführt.
• Angemessene Ei genkapitalverzinsung und Gewinnausschüttung an die Stadt
Münster:
Eine Eigenkapitalverzinsung von ca. 4% wird mittelfristig angestrebt. Als Datenbasis gilt
dabei der Jahresüberschuss im Verhältnis zur Summe aus gezeichnetem Kapital und Ka-
pitalrücklage.
• Ausschüttung:
Auf Basis der oben g enannten Jahresergebnisse werden folgende haushaltswirksame
Gewinnausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster vorgese-
hen:
2022 2023 2024 2025 2026
6,5 Mio. € 6,5 Mio. € 6,5 Mio. € 6,5 Mio. € 6,5 Mio. €
Die Ausschüttungsbeträge der Jahre 2022 bis 2026 stehen unter folgenden Vorbehalten:
- Es kommt nicht zu einer weiteren Verschärfung der in der Mittelfristplanung prognosti-
zierten Auswirkungen der Anreizregulierung für die Strom- und Gasnetze.
- Ergebnisse der Tochtergesellschaften der Stadtwerke Münster GmbH sind in den ge-
nannten Jahresergebnissen enthalten. Die Stadtwerke Münster GmbH geht bei Ihrer
Planung jeweils von einer Vollausschüttung der Jahresüberschüsse der Tochtergesell-
schaften aus. Für die WBI wird die Ausschüttung in einem gesonderten MMK festge-
legt.
Die Defizitobergrenze für die Verkehrssparte ergibt sich aus dem mit der Stadt Münster verein-
barten öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) für die Durchführung der öffentlichen Nahver-
kehrsleistungen in Münster.
Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele:
Die Erreichbarkeit der aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der Konstanz der dazu
im Vorfeld getroffenen Annahmen bzw. angesetzten Gegebenheiten. Veränderungen bzw. neue
im Ursprung nicht bekannte / berücksichtigte Entwicklungen bzw. Entscheidungen, sei es intern
oder extern, insbesondere von Gesetzgeber - und Gesellschafterseite sowie seitens der Beteili-
gungsgesellschaften, können die Finanzziele nachhaltig beeinflussen.
Treten nicht durch die Stadtwerke Münster GmbH beeinflussbare Ereignisse ein, die die geplan-
ten Ergebnisse bzw. die Liquiditätssituation belasten, ist die Gewinnausschüttung an die Stadt
Münster neu festzulegen. Wesentliche Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Finanzziele sind
insbesondere die folgenden:
• Die Stadt Münster sichert die Eigenkapitalquote der Stadtwerke Münster GmbH durch Zu-
führung von Mitteln in die Kapitalrücklage in dem Maße, wie die Stadtwerke Münster
GmbH aufwandswirksame Liquiditätsunterstützung für den Flughafen Münster / Osnab-
rück zu leisten hat. Damit wird dem Ratsbeschluss von 1984 (Nr. 280/84) Rechnung ge-
tragen. Die beihilferechtliche Zulässigkeit der Zuführung zur Kapitalrückl age der Stadt-
werke Münster GmbH wurde seitens der Stadt Münster im Jahr 2015 abschließend mit
positivem Ergebnis geprüft.
Die Kapitalzuführungen an den FMO sind, soweit sie nicht werthaltig sind, auf Seiten der
Stadtwerke Münster GmbH ergebnismindernd abzuschreiben. Die Vertragsparteien sind
Managementkontrakt Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH Stand: 09/2021-finale Version
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sich somit bewusst, dass trotz der Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Münster GmbH die
ergebnismindernde Wirkung der Abschreibungen der Kapitalzuführungen an den FMO im
Ergebnis der Stadtwerke Münster GmbH nicht ausgeglichen wird.
• Für Belastungen durch die von der Stadtwerke Münster GmbH zu tragenden Verluste der
Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) wird die Stadt Münster vereinbar ungsge-
mäß einen Belastungsausgleich an die Stadtwerke Münster GmbH leisten.
• Im Falle anderweitiger Belastungen, die die Stadt Münster als Gesellschafterin der Stadt-
werke Münster GmbH auferlegt, wie z.B. Preiskürzungen oder Kostenerhöhungen für zu
erbringende Leistungen oder Ablehnung von Preiserhöhungen durch die städtischen Gre-
mien, werden die Vertragspartner in Gespräche eintreten, um entsprechende Kompensa-
tionsmöglichkeiten miteinander abzustimmen.
5. Sonstige Vereinbarungen
• Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien für
Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex).
• Die Stadtwerke Münster GmbH unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quar-
talsberichte sind im, von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anfor-
derung zu übermitteln.
• Für die Stadtwerke Münster GmbH und die Stadtnetze Münster GmbH sind für die Auf-
stellung und Prüfung des Jahresabschlusses die Regelungen des Dritten Buches des
HGB für große Kapitalgesellschaften maßgeblich. Die materiell geprüfte Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH ist dem Beteiligungsma-
nagement der Stadt Münster zwecks Erstellung des Jahresabschlusses der Stadt Münster
bis zum 30. 04. des Folgejahres in elektronischer Form vorzulegen. Bis zum Jahresab-
schluss 2024 gilt eine Übergangsfrist bis zum 15.05. des Folgejahres.
• Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal zur Mitte der Laufzeit
sowie einmal zum Ende der Laufzeit des Managementkontrakts im Aufsichtsrat der Stadt-
werke Münster GmbH vorzustellen und zu beraten.
• Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Geschäftsführ ung der Stadt-
werke Münster GmbH weder geändert noch konkretisiert.
Münster, den
Für die Für die Für die
Stadtwerke Münster GmbH Stadtwerke Münster GmbH Stadt Münster
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen Christine Zeller
Geschäftsführer Geschäftsführer Stadtkämmerin
Beschlussvorlage
4641 Zeichen
V/0711/2021 V/0711/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2022 bis 2026 Beratungsfolge 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Managementkontrakt zwischen der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadt Münster für die Jahre 2022 bis 2026 wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Abschluss des Managementkontraktes für die Jahre 2022 bis 2026 jährliche Ausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster in Höhe von 6,5 Mio. € vorgesehen sind. 3. Die Ausschüttungsbeträge stehen unter dem Vorbehalt der im Managementkontrakt unter Ziffer 4.2.2. definierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 17.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt T elefon:492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 3 - V/0711/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Auf den Haushalt der Stadt Münster hat der Managementkontrakt folgende finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Zeile 19 Finanzerträge 2022 ff. 6.500.000 p. a. Ausschüttungen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2022 ff. 1.714.380 p. a. KapSt / SolZ auf die Ausschüttungen Die Erträge und Aufwendungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Vorbemerkung Mit der Vorlage 401/2002 „ Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscontrollings - Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt (MMK) zwischen der Gesellschafterin Stadt Münster / den Gesellschaftern und der Beteiligungsgesellschaft zu fixieren sind. Gemäß den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster beschließt der Rat die Zielvereinbarungen für die unmittelbaren Beteiligungen, die auf den strategischen Unternehmensplanungen basieren und integraler Bestandteil der Managementkontrakte sind. Die Finanz- und Leistungsvorgaben für die Beteiligung stehen im Einklang mit den gesamtstädtischen Zielen und den unternehmens- und marktspezifischen Gegebenheiten. Die MMK gelten in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren. Ziel aller MMK ist es, den relevanten Beteiligungsgesellschaften bzw. eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Beteiligungsgesellschaften andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den städtischen Haushalt grundsätzlich Kompensationen zu schaffen sind. Begründung im Einzelnen Der bestehende Managementkontrakt mit der Stadtwerke Münster GmbH (V/1176/2019 in Verbindung mit V/1058/2017) läuft Ende 2021 aus, weshalb ein neuer fünfjähriger MMK für die Zeit ab dem Jahr 2022 zu beschließen ist. - 3 - V/0711/2021 Der in Anlage 1 beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH. Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gesellschafterin sowie die gegenseitigen Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von messbaren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach- und Finanzziele ermittelt werden. Alle Zielbestimmungen finden sich in Kapitel 4. Die detaillierten Sachziele sind unter 4.2.1. beschrieben, die Finanzziele und Kenngrößen zur Leistungszielerreichung sowie die Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele sind unter Ziffer 4.2.2. fixiert. Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH den Kontrakt in der vorliegenden Fassung in seiner Sitzung am 22.09.2021 beraten wird. Über das Ergebnis der Beratung wird mündlich berichtet. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage A Anlage 1 Managementkontrakt 2022 - 2026 zwischen der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH
Anlage A
1561 Zeichen
Anlage A zur V/0711/2021 Kurzüberblick Nachdem der laufende Managementkontrakt (MMK) mit der Stadtwerke Münster GmbH (V/1176/2019) Ende 2021 ausläuft, wird fristgerecht ein neuer MMK für die Jahre von 2022 bis 2026 vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0711/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.09.2021
- Erstellt
- 14.09.2021 13:32