Mandari Insight

V/1037/2019

Kosten für Abfallentsorgung bei Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen einen erhöhten Bedarf an Windeln haben.

Vorlagen 22.10.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2019, TOP 5

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 zur V-1037-2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

8832 Zeichen

V/1037/2019 
V/1037/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kosten für Abfallentsorgung bei Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund von 
gesundheitlichen Einschränkungen einen erhöhten Bedarf an Windeln haben. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.11.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderungen 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die voraussichtlich entstehenden Kosten für eine mögliche Subventionierung sowie die Erfahrun-
gen anderer Städte bei der Einführung einer Windeltonne werden zur Kenntnis genommen.  
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Ermittlung des anspruchsberechtigten Personenkrei-
ses der Kinder mit Behinderung bis zu einem Alter von 18 Jahren nicht möglich ist.  
3. Dem Antrag der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung vom 
11.09.2017 (AH/0001/2017) sowie dem abweichenden Beschluss des Haupt- und Finanzaus-
schusses zu der Vorlage V/0254/2018 vom 04.07.2018 kann daher nicht gefolgt werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
13.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Günther 
Telefon: 492-2035 
GuentherJ@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1037/2019 
 
Begründung: 
1. Kostenerstattung durch allgemeine Haushaltsmittel 
1.1  Voraussichtlicher Kostenrahmen für die Subventionierung der Entsorgung von Windeln 
Gemäß Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses zur Vorlage V/0254/2018 vom 04.07.2018 ist 
zu prüfen, ob die Einführung eines Windelsackes/ -tonne möglich ist und hierfür die voraussichtlichen 
Kosten darzustellen. 
 
Nach Auskunft der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) ist die bloße Bereitstellung von Winde l-
tonnen oder –säcken möglich. Auf Grund hygieni scher Risiken  und der daraus resultierenden g e-
sundheitlichen Gefährdung für die mit der Entsorgung beauftragten Mitarbeiter sind Windelsäcke aus 
arbeitsmedizinischer Sicht als nicht geeignet zu beurteilen. 
 
In der weiteren Betrachtung wird daher die Bereitstellung einer Windeltonne geprüft. 
 
Die Ermittlung eines anspruchsberechtigten Personenkreises durch das Sozialamt der Stadt Müns ter 
ist nicht möglich, weil d ie Schwerbehindertenstatistik lediglich ausweist, bei wie vielen Personen we l-
cher Grad der Behinderung festgestellt wurde. Rückschlüsse auf Krankheitsbilder und damit auf einen 
möglichen Windelbedarf, lassen sich nicht ablesen. Auch das städtische Gesundheits - und Veter i-
näramt kann keine Aussage zum zahlenmäßigen Umfang der von Inkontinenz betroffenen Personen 
oder der Intensität der Inkontinenz treffen. 
 
Für die Ermittlung des voraussichtlichen Kostenrahmens für die Subventionierung der Windeltonne 
wurden daher hilfsweise bundesweite statistische Daten zugrunde gelegt. Es wird angenommen, 
dass es im bundesdeutschen Durchschnitt etwa fünf bis  acht Millionen Personen gibt, die an Inkont i-
nenz leiden. Projiziert auf Münster bedeutet dies, dass im Stadtgebiet rund 19.000 bis 30.000 Pers o-
nen leben, die potentiell inkontinent sein könnten. 
Die awm gehen davon aus, dass wöchentlich mindestens ein Abf allgefäß mit 30 l Volumen oder 
mehr pro Person zur Verfügung gestellt werden muss. Der Grundpreis eines 30  l Abfallbehälters be-
trägt jährlich 3,40 Euro/Liter. 
 
Daraus ergibt sich nachfolgende überschlägige Berechnung der Kosten pro Jahr: 
 
Minimalfall:  19.000 Personen x 30 l x 3,40 €/l = 1.938.000 € 
Maximalfall:  30.000 Personen x 30 l x 3,40 €/l = 3.060.000 €. 
 
Mit diesen Beträgen sind alle Kosten der awm abgedeckt. 
 
Darüber hinaus würden weitere Kosten für die praktische Umsetzung in der Verwaltung anfall en. Um 
einen Anspruch erstmalig und ggf. regelmäßig zu überprüfen, wären zusätzliche Stellenanteile zu 
schaffen. Hinsichtlich der Menge der antragsberechtigten Personen muss von einem Stellenbedarf 
von ca. 7,0 VZÄ im mittleren Verwaltungsdienst ausgegangen  werden. Zur Orientierung: eine zusätz-
liche Stelle für tariflich Beschäftigte im mittleren Dienst führt zu Personalkosten von jährlich ca. 
50.000 € bis 60.000 €. 
1.2  Erfahrungen anderer Kommunen bei der Entsorgung von Windeln 
Des Weiteren sind gem. o.g. Beschluss die Erfahrungen anderer Städte zu berücksichtigen. 
 
In mit Münster vergleichbar großen Städten in NRW konnte eine Subventionierung der Entsorgung 
von Windeln nicht festgestellt werden.

- 3 - 
V/1037/2019 
 
Hierzu wurden unter anderem die folgenden Kommunen geprüft: 
 
- Wuppertal 
- Bielefeld 
- Bonn 
- Mönchengladbach 
- Gelsenkirchen 
- Aachen 
- Krefeld. 
 
Bei kleineren Gemeinden bis ca. 80.000 Einwohnern und Landkreisen gibt es zuweilen Kommu nen, 
die die Entsorgung von Windeln subventionieren. Hierzu existieren dem Grunde nach zwei Verfahren. 
Es wird dem Anspruchsberechtigten tatsächlich ein Abfallgefäß oder –sack zur Verfügung gestellt 
bzw. wird ein Zuschuss zur bestehenden Abfallentsorgung gewährt. 
 
Vergleichend kann festgestellt werden, dass  
 in keiner Kommune die Subvention aus dem Abfallgebührenhaushalt finanziert wird. 
 oftmals die Abrechnungsbasis für die Höhe der Müllgebühr das tatsächliche Gewicht der zu 
leerenden Mülltonne ist. Da Wind eln entsprechend schwer sind, betrifft die Subvention ledig-
lich das Abfallgewicht, die Leerung der Tonne muss aber weiterhin bezahlt werden. Die Müll-
gebühren in Münster werden dagegen für die Entleerung des bereit gestellten Gefäßvolumens 
erhoben.  
 Es besteht die Gefahr, dass Windeltonnen für die Entsorgung von Restabfällen genutzt we r-
den. 
 
Abweichend von der Bereitstellung eines Abfallgefäßes, wird in manchen Kommunen eine monetä re 
Förderung in Form eines einmaligen oder jährlichen Zuschusses in Höhe von 2 5 Euro bis 80 Euro zu 
den Abfallgebühren favorisiert. 
 
Die Spanne bei der Prüfung der oftmals zeitlich begrenzten Anspruchsberechtigung recht von einma-
ligen Prüfungen bei Antragsstellung bis hin zu jährlichen Überprüfungen.  Oftmals wird die Subventio-
nierung des Windelabfalls den Eltern von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr , seltener 
auch erwachsenen, inkontinenten Menschen, gewährt. 
 
Als Nachweis der Anspruchsvoraussetzung werden  Atteste von Ärzten und Geburts urkunden sowie 
Meldedaten herangezogen. In allen Kommunen führt die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zu 
einem deutlichen Personalmehrbedarf in der Verwaltung. 
2.  Entsorgung von Windeln bei Kindern mit Behinderung bis zu einem Alter von 18 Jahren 
Zusätzlich ist zu prüfen, ob in einem ersten Schritt die Übernahme von höheren Kosten durch Abfal l-
gebühren infolge eines erhöhten Windelbedarfs bei Kindern mit Behinderung bis zum Alter von 18 
Jahren durch die Stadt Münster möglich ist. 
 
Die Anzahl der in Münster gemeldeten Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren lässt sich bestimmen. 
Die Einschränkung „mit Behinderung  und inkontinent“ lässt sich wie bereits dargestellt nicht besti m-
men. Bei Kindern im Altersbereich zwischen 0 und 3 Jahren lässt sich kein spezifischer Mehrbedarf 
an Windeln für K inder mit Behinderung erkennen, da in diesem Alter alle Kinder auf Windeln ang e-
wiesen sind. 
 
Die statistischen Daten aus dem DV- Verfahren zur Erfassung der Menschen mit Behinderung lassen 
keine Rückschlüsse darüber zu, welche Krankheitsbilder bei diesen Menschen vorliegen und ob sich 
daraus ein erhöhter Bedarf an Windeln ergibt. 
 
Wie dargestellt können die Daten nicht, auch nicht hilfsweise, auf einem andere n Wege verfügbar 
gemacht werden, da die Grundgesamtheit der Bezugsmengen nicht vergleichbar ist.

- 4 - 
V/1037/2019 
Demzufolge kann nicht ermittelt werden, in welcher Größenordnung mit einer Antragstellung gerec h-
net werden muss. 
 
Die erstmalige Prüfung der Zuschussberechtigung und die fortlaufende Wiederholung dieser Prüfung 
führen allerdings auch hier zu einem Personalmehrbedarf, da diese Aufgabe bisher verwaltungsseitig 
nicht abgebildet wurde. 
2. Fazit 
Aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen und der schwer überschaubaren Gemengelage bei 
der Ermittlung des anspruchsberechtigten Personenkreises sowie der entstehenden Kos ten für die 
Entsorgung und die Verwaltung, wird weiterhin empfohlen, dem Antrag der Kommission zur Förd e-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderung vom 11.09.2017 und dem Beschluss des Haupt - 
und Finanzausschusses vom 07.07.2018 nicht zu folgen. 
 
Auf die Vorlage V/0254/2018 wird verwiesen. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Antrag der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Anlage 1 zur V-1037-2019

1584 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 11037/2019

JAntrag an den Haupt- und Finanzausschuss Nr. AH/0001/2017]

KOMMNISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION
. VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB)

- Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch-
Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, 48127 Münster
Telefon: 492-5027, Telefax: 492-7901, E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de

Beschluss der KIB vom 07.09.2017

Die KIB beschließt einstimmig:
Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und (wenn ja) unter welchen j
Voraussetzungen die höheren Kosten für die Abfallentsorgung bei Menschen, die auf
Grund einer Behinderung oder auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen
einen erhöhten Bedarf an Windeln haben, von der Stadt übernommen werden
können. . "

Das Ergebnis der Prüfung soll rechtzeitig zu den Haushaltsberätungen für 2018 :
vorliegen. . .

Begründung: .

Einige Bürger unserer Stadt haben auf Grund einer Behinderung oder auf Grund von
gesundheitlichen Einschränkungen einen erhöhten Bedarf an Windeln. Bei einem,
erhöhten Bedarf erhalten die Betroffenen die Windeln auf Basis einer ärztlichen
Verordnung. \ '

Die Nutzung der Windeln führt jedoch auch zu einem höheren Aufkommen von Müll
und damit zu höheren Kosten für die Abfallentsorgung, wenn größere Abfallbehälter
benötigt werden. . j

In einigen Städten werden diese höheren Kosten bereits von der Kommune
übernommen. j .

Von daher soll die Verwaltung gebeten werden, zu prlifen, ob und (wenn ja) unter
welchen Voraussetzungen die höheren Kosten übernommen werden können.

Seite 1

Anlage A

1389 Zeichen

Anlage A zur V/1037/2019 
Kurzüberblick 
Die KIB hat am 11.09.2017 einen Antrag zu Übernahme der Entsorgungskosten von Windeln von 
Menschen mit Behinderung gestellt. Die Vorlage stellt den möglichen Rahmen der Entsorgungs-
kosten dar und zeigt vergleichend das Vorgehen anderer Kommunen bei der Entsorgung von 
Windeln. Weiterhin werden die Grenzen bei der Ermittlung des anspruchsberechtigten Personen-
kreises aufgezeigt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Erledigung des Antrages der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin-
derung (AH/0001/2017) vom 11.09.2017 sowie der Beschlussfassung des Haupt- und Finanz-
ausschusses vom 04.07.2018 zu der Vorlage V/0254/2018. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein

Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
entfällt

Beratungsverlauf (4)

26.11.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1037/2019
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37