V/1037/2019
Kosten für Abfallentsorgung bei Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen einen erhöhten Bedarf an Windeln haben.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
8832 Zeichen
V/1037/2019 V/1037/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kosten für Abfallentsorgung bei Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen einen erhöhten Bedarf an Windeln haben. Beratungsfolge 26.11.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 03.12.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e- hinderungen Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die voraussichtlich entstehenden Kosten für eine mögliche Subventionierung sowie die Erfahrun- gen anderer Städte bei der Einführung einer Windeltonne werden zur Kenntnis genommen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Ermittlung des anspruchsberechtigten Personenkrei- ses der Kinder mit Behinderung bis zu einem Alter von 18 Jahren nicht möglich ist. 3. Dem Antrag der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung vom 11.09.2017 (AH/0001/2017) sowie dem abweichenden Beschluss des Haupt- und Finanzaus- schusses zu der Vorlage V/0254/2018 vom 04.07.2018 kann daher nicht gefolgt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Amt für Finanzen und Beteiligungen 13.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Günther Telefon: 492-2035 GuentherJ@stadt- muenster.de - 2 - V/1037/2019 Begründung: 1. Kostenerstattung durch allgemeine Haushaltsmittel 1.1 Voraussichtlicher Kostenrahmen für die Subventionierung der Entsorgung von Windeln Gemäß Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses zur Vorlage V/0254/2018 vom 04.07.2018 ist zu prüfen, ob die Einführung eines Windelsackes/ -tonne möglich ist und hierfür die voraussichtlichen Kosten darzustellen. Nach Auskunft der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) ist die bloße Bereitstellung von Winde l- tonnen oder –säcken möglich. Auf Grund hygieni scher Risiken und der daraus resultierenden g e- sundheitlichen Gefährdung für die mit der Entsorgung beauftragten Mitarbeiter sind Windelsäcke aus arbeitsmedizinischer Sicht als nicht geeignet zu beurteilen. In der weiteren Betrachtung wird daher die Bereitstellung einer Windeltonne geprüft. Die Ermittlung eines anspruchsberechtigten Personenkreises durch das Sozialamt der Stadt Müns ter ist nicht möglich, weil d ie Schwerbehindertenstatistik lediglich ausweist, bei wie vielen Personen we l- cher Grad der Behinderung festgestellt wurde. Rückschlüsse auf Krankheitsbilder und damit auf einen möglichen Windelbedarf, lassen sich nicht ablesen. Auch das städtische Gesundheits - und Veter i- näramt kann keine Aussage zum zahlenmäßigen Umfang der von Inkontinenz betroffenen Personen oder der Intensität der Inkontinenz treffen. Für die Ermittlung des voraussichtlichen Kostenrahmens für die Subventionierung der Windeltonne wurden daher hilfsweise bundesweite statistische Daten zugrunde gelegt. Es wird angenommen, dass es im bundesdeutschen Durchschnitt etwa fünf bis acht Millionen Personen gibt, die an Inkont i- nenz leiden. Projiziert auf Münster bedeutet dies, dass im Stadtgebiet rund 19.000 bis 30.000 Pers o- nen leben, die potentiell inkontinent sein könnten. Die awm gehen davon aus, dass wöchentlich mindestens ein Abf allgefäß mit 30 l Volumen oder mehr pro Person zur Verfügung gestellt werden muss. Der Grundpreis eines 30 l Abfallbehälters be- trägt jährlich 3,40 Euro/Liter. Daraus ergibt sich nachfolgende überschlägige Berechnung der Kosten pro Jahr: Minimalfall: 19.000 Personen x 30 l x 3,40 €/l = 1.938.000 € Maximalfall: 30.000 Personen x 30 l x 3,40 €/l = 3.060.000 €. Mit diesen Beträgen sind alle Kosten der awm abgedeckt. Darüber hinaus würden weitere Kosten für die praktische Umsetzung in der Verwaltung anfall en. Um einen Anspruch erstmalig und ggf. regelmäßig zu überprüfen, wären zusätzliche Stellenanteile zu schaffen. Hinsichtlich der Menge der antragsberechtigten Personen muss von einem Stellenbedarf von ca. 7,0 VZÄ im mittleren Verwaltungsdienst ausgegangen werden. Zur Orientierung: eine zusätz- liche Stelle für tariflich Beschäftigte im mittleren Dienst führt zu Personalkosten von jährlich ca. 50.000 € bis 60.000 €. 1.2 Erfahrungen anderer Kommunen bei der Entsorgung von Windeln Des Weiteren sind gem. o.g. Beschluss die Erfahrungen anderer Städte zu berücksichtigen. In mit Münster vergleichbar großen Städten in NRW konnte eine Subventionierung der Entsorgung von Windeln nicht festgestellt werden. - 3 - V/1037/2019 Hierzu wurden unter anderem die folgenden Kommunen geprüft: - Wuppertal - Bielefeld - Bonn - Mönchengladbach - Gelsenkirchen - Aachen - Krefeld. Bei kleineren Gemeinden bis ca. 80.000 Einwohnern und Landkreisen gibt es zuweilen Kommu nen, die die Entsorgung von Windeln subventionieren. Hierzu existieren dem Grunde nach zwei Verfahren. Es wird dem Anspruchsberechtigten tatsächlich ein Abfallgefäß oder –sack zur Verfügung gestellt bzw. wird ein Zuschuss zur bestehenden Abfallentsorgung gewährt. Vergleichend kann festgestellt werden, dass in keiner Kommune die Subvention aus dem Abfallgebührenhaushalt finanziert wird. oftmals die Abrechnungsbasis für die Höhe der Müllgebühr das tatsächliche Gewicht der zu leerenden Mülltonne ist. Da Wind eln entsprechend schwer sind, betrifft die Subvention ledig- lich das Abfallgewicht, die Leerung der Tonne muss aber weiterhin bezahlt werden. Die Müll- gebühren in Münster werden dagegen für die Entleerung des bereit gestellten Gefäßvolumens erhoben. Es besteht die Gefahr, dass Windeltonnen für die Entsorgung von Restabfällen genutzt we r- den. Abweichend von der Bereitstellung eines Abfallgefäßes, wird in manchen Kommunen eine monetä re Förderung in Form eines einmaligen oder jährlichen Zuschusses in Höhe von 2 5 Euro bis 80 Euro zu den Abfallgebühren favorisiert. Die Spanne bei der Prüfung der oftmals zeitlich begrenzten Anspruchsberechtigung recht von einma- ligen Prüfungen bei Antragsstellung bis hin zu jährlichen Überprüfungen. Oftmals wird die Subventio- nierung des Windelabfalls den Eltern von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr , seltener auch erwachsenen, inkontinenten Menschen, gewährt. Als Nachweis der Anspruchsvoraussetzung werden Atteste von Ärzten und Geburts urkunden sowie Meldedaten herangezogen. In allen Kommunen führt die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zu einem deutlichen Personalmehrbedarf in der Verwaltung. 2. Entsorgung von Windeln bei Kindern mit Behinderung bis zu einem Alter von 18 Jahren Zusätzlich ist zu prüfen, ob in einem ersten Schritt die Übernahme von höheren Kosten durch Abfal l- gebühren infolge eines erhöhten Windelbedarfs bei Kindern mit Behinderung bis zum Alter von 18 Jahren durch die Stadt Münster möglich ist. Die Anzahl der in Münster gemeldeten Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren lässt sich bestimmen. Die Einschränkung „mit Behinderung und inkontinent“ lässt sich wie bereits dargestellt nicht besti m- men. Bei Kindern im Altersbereich zwischen 0 und 3 Jahren lässt sich kein spezifischer Mehrbedarf an Windeln für K inder mit Behinderung erkennen, da in diesem Alter alle Kinder auf Windeln ang e- wiesen sind. Die statistischen Daten aus dem DV- Verfahren zur Erfassung der Menschen mit Behinderung lassen keine Rückschlüsse darüber zu, welche Krankheitsbilder bei diesen Menschen vorliegen und ob sich daraus ein erhöhter Bedarf an Windeln ergibt. Wie dargestellt können die Daten nicht, auch nicht hilfsweise, auf einem andere n Wege verfügbar gemacht werden, da die Grundgesamtheit der Bezugsmengen nicht vergleichbar ist. - 4 - V/1037/2019 Demzufolge kann nicht ermittelt werden, in welcher Größenordnung mit einer Antragstellung gerec h- net werden muss. Die erstmalige Prüfung der Zuschussberechtigung und die fortlaufende Wiederholung dieser Prüfung führen allerdings auch hier zu einem Personalmehrbedarf, da diese Aufgabe bisher verwaltungsseitig nicht abgebildet wurde. 2. Fazit Aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen und der schwer überschaubaren Gemengelage bei der Ermittlung des anspruchsberechtigten Personenkreises sowie der entstehenden Kos ten für die Entsorgung und die Verwaltung, wird weiterhin empfohlen, dem Antrag der Kommission zur Förd e- rung der Inklusion von Menschen mit Behinderung vom 11.09.2017 und dem Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses vom 07.07.2018 nicht zu folgen. Auf die Vorlage V/0254/2018 wird verwiesen. In Vertretung Gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen: Antrag der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Anlage 1 zur V-1037-2019
1584 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage 11037/2019 JAntrag an den Haupt- und Finanzausschuss Nr. AH/0001/2017] KOMMNISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION . VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB) - Vorsitzende: Ratsfrau Marianne Koch- Geschäftsstelle: Stadt Münster, Sozialamt, Doris Rüter, 48127 Münster Telefon: 492-5027, Telefax: 492-7901, E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de Beschluss der KIB vom 07.09.2017 Die KIB beschließt einstimmig: Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und (wenn ja) unter welchen j Voraussetzungen die höheren Kosten für die Abfallentsorgung bei Menschen, die auf Grund einer Behinderung oder auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen einen erhöhten Bedarf an Windeln haben, von der Stadt übernommen werden können. . " Das Ergebnis der Prüfung soll rechtzeitig zu den Haushaltsberätungen für 2018 : vorliegen. . . Begründung: . Einige Bürger unserer Stadt haben auf Grund einer Behinderung oder auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen einen erhöhten Bedarf an Windeln. Bei einem, erhöhten Bedarf erhalten die Betroffenen die Windeln auf Basis einer ärztlichen Verordnung. \ ' Die Nutzung der Windeln führt jedoch auch zu einem höheren Aufkommen von Müll und damit zu höheren Kosten für die Abfallentsorgung, wenn größere Abfallbehälter benötigt werden. . j In einigen Städten werden diese höheren Kosten bereits von der Kommune übernommen. j . Von daher soll die Verwaltung gebeten werden, zu prlifen, ob und (wenn ja) unter welchen Voraussetzungen die höheren Kosten übernommen werden können. Seite 1
Anlage A
1389 Zeichen
Anlage A zur V/1037/2019 Kurzüberblick Die KIB hat am 11.09.2017 einen Antrag zu Übernahme der Entsorgungskosten von Windeln von Menschen mit Behinderung gestellt. Die Vorlage stellt den möglichen Rahmen der Entsorgungs- kosten dar und zeigt vergleichend das Vorgehen anderer Kommunen bei der Entsorgung von Windeln. Weiterhin werden die Grenzen bei der Ermittlung des anspruchsberechtigten Personen- kreises aufgezeigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Erledigung des Antrages der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin- derung (AH/0001/2017) vom 11.09.2017 sowie der Beschlussfassung des Haupt- und Finanz- ausschusses vom 04.07.2018 zu der Vorlage V/0254/2018. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1037/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37