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V/0614/2023

Betriebliche Kindertageseinrichtung der Provinzial Holding AG

Vorlagen 25.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 29

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2_Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 1_Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

4744 Zeichen

Anlage A zur V/0614/2023 
Kurzüberblick 
Die Provinzial Holding AG errichtet eine betriebliche Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, 
zunächst befristet für die Dauer von fünf Jahren. Träger der Einrichtung wird der anerkannte Trä-
ger der Jugendhilfe Kita | Concept Trägerschaften gGmbH. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung 
in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. 
 
Die Provinzial Holding AG errichtet für die betrieblichen Bedarfe eine Kindertageseinrichtung mit 
zwei Gruppen und insgesamt 20 Plätzen für Kinder unter drei Jahren.  
Die Einrichtung wird zunächst in Pavillonbauweise für eine befristete Dauer von fünf Jahren ge-
nehmigt. 
Die Trägerschaft der Einrichtung wird dem Träger Kita | Concept Trägerschaften gGmbH als Trä-
ger der freien Jugendhilfe übergeben. Da es sich um eine betriebliche Einrichtung handelt, erfolg-
te die Auswahl des Trägers ausschließlich durch die Provinzial. 
 
Die Einrichtung soll zum 01.08.2024 den Betrieb aufnehmen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Stadt Münster unterstützt den Träger KitaConcept gegebenenfalls bei der Beantragung von 
investiven Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes zur Finanzierung der Erstausstattung. Die 
Stadt Münster übernimmt bei einer Förderung keinen finanziellen Anteil.  
 
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 448.040 € 
(für 2024 anteilig: 186.000 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe 
von rd. 239.000 € (für 2024 anteilig: 99.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 59.800 € (für 
2024 anteilig: 24.790 €) gegenüber.

Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
  
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner*innen 
steigen. Im Bereich der u3 -Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3 - 
Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Ent-
wicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung.  
 
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 2_Raumprogramm

2433 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 13.10.2023
1. Gruppenstruktur
2 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2023/2024
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 2
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 370
monatl. Mietzins im Kitajahr 12,24 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 54.345,60 €
2 x G II = 10 Kinder 185 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
Gruppenbezogene Räume
A1 Gruppenraum 2 45 90
A2 Nebenraum 2 18 36
A3 Wasch-/WC 2 12 24 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 2 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 2 6 12
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 18 36
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 entfällt bei zwei Gruppen
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
283
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
Personal- D-WC/H-WC
A12 Küche 1 15 15 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
59
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 370 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 600
C - GESAMTFLÄCHE EINER 2-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG ca. 970
Erforderliches Raumprogramm für eine 2-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Provinzial
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 2-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Bemerkungen 
A11 2 6 12 davon ein WC behindertengerecht
28 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt 
ca. 600
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
400 - 480 qm
Innenfläche + Außenfläche
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)

Anlage 1_Lageplan

144 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 3565
Datum: 13.10.2023
Notizen:
Provinzialallee
© Stadt Münster
H 5760 533
R 404 877
R 405 437
H 5761 318
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

8023 Zeichen

V/0614/2023 
V/0614/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Betriebliche Kindertageseinrichtung der Provinzial Holding AG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   30.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Errichtung einer neuen betrieblichen Kindertageseinrichtung der Provinzial Holding AG 
(Provinzial) mit zwei Gruppen am Standort Provinzial-Allee, zunächst befristet für die Dauer  
von fünf Jahren, zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote 
wird zugestimmt. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 
 
und insgesamt 20 u3-Plätze umfasst. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen der Provinzial ange-
passt. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei durch die Provinzial und den Träger bedarfsgerecht, 
neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche 
Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermit-
tagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. 
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2024 erfolgen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
13.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Gerick 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0614/2023 
3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Provinzial Holding AG, errichtet und an ei-
nen Träger im Rahmen der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes des Landes NRW 
(KiBiz) vermietet. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen , dass die Provinzial sich verpflichtet, 25% der gesetzlichen 
Kosten eines Kitaplatzes für die betrieblich belegten Plätze als Eigenanteil zu übernehmen.  
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Kinder- und Jugendhilfeträger 
Kita | Concept Trägerschaften gGmbH (KitaConcept) die Trägerschaft der betrieblichen Kin-
dertageseinrichtung der Provinzial übernimmt. Der Träger wird durch die Provinzial bestellt, da 
es sich um eine reine Betriebskita handelt. 
 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zwischen der Provinzial und der Stadt sowie zwischen 
dem Träger und der Stadt vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen werden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Stadt Münster unterstützt den Träger KitaConcept gegebenenfalls bei der Beantragung von inves-
tiven Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes zur Finanzierung der Erstausstattung. Die Stadt 
Münster übernimmt bei einer Förderung keinen finanziellen Anteil.  
 
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 448.040 € (für 
2024 anteilig: 186.000 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Lande smitteln in Höhe von rd. 
239.000 € (für 2024 anteilig: 99.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 59.800 € (für 2024 an-
teilig: 24.790 €) gegenüber.  
 
 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2024 
 
99.200 
 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
   2025 ff. 239.000 Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2024 
 
24.790 
 
Elternbeiträge 
(Kita) 
   2025 ff. 59.800 Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
2024 
 
18.600 
 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
   2025 ff. 448.040 Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
   2024 -62.010  
   2025 ff. -149.240  
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur

- 3 - 
V/0614/2023 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis-und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
 
Die Provinzial beabsichtigt für die eigenen Mitarbeiter*innen die Errichtung einer betrieblichen Kinder-
tageseinrichtung. Insbesondere im Bereich der u3 - Kinder hat das Unternehmen einen hohen Bedarf 
an Betreuungsplätzen festgestellt, der durch die Errichtung dieser betriebseigenen Kindertagesein-
richtung in direkter Nähe zum Unternehmensstandort gedeckt werden soll. 
Diese Planung ist vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien begleitet und unterstützt worden. 
Die Provinzial Holding AG errichtet die betriebseigene Kindertageseinrichtung als Investor und wird 
diese durch den anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe Kita | Concept Trägerschaften 
gGmbH betreiben lassen. 
 
Sofern sich bei der Belegung der Kindertageseinrichtung Kapazitäten ergeben, für die kein betriebli-
cher Bedarf der Provinzial besteht, werden diese u3 -Plätze für die öffentliche Belegung in der Stadt 
Münster zur Verfügung gestellt.  
Hierzu wird eine vertragliche Verabredung zwischen der Stadt Münster und der Provinzial abge-
schlossen.  
 
Die Einrichtung umfasst zwei Gruppen mit insgesamt 20 Kindern im Alter von unter drei Jahren mit 
folgender Gruppenstruktur: 
 
2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 
 
Die jeweilige Gruppenstruktur wird auf der Grundlage der jährlich zu vereinbarenden Rahmenstruktu-
ren bedarfsgerecht weiterentwickelt. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Auf dem Grundstück der Provinzial an der Provinzial-Allee im Stadtteil Kinderhaus wird zunächst be-
fristet für die Dauer von fünf Jahren eine zweigruppige Einrichtung mit 20 u3 -Plätzen in Container-
bauweise errichtet. 
  
Die Pavillonanlage wird nach den Raumempfehlungen des LWL-Landesjugendamtes errichtet. Eine 
Außenfläche für zwei Gruppen wird ebenerdig zur Verfügung stehen. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
 
Die Planung einer dauerhaften Kindertageseinrichtung, ebenfalls auf dem Grundstück der Provinzial, 
wird angestrebt, sodass ein Übergang aus der befristeten Einrichtung möglich wäre.

- 4 - 
V/0614/2023 
3. Finanzierung 
 
Eine öffentliche Förderung der laufenden Betriebskosten gemäß KiBiz erhalten betriebliche Kitas nur 
dann, wenn die betriebliche Kita durch einen anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrie-
ben wird. Mit der Beauftragung der Kita | Concept Trägerschaften gGmbH durch die Provinzial Hol-
ding AG können die Plätze der Kita in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und die Förderung 
durch Landesmittel ist gesichert. 
Die Elternbeiträge werden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien entsprechend der Elternbei-
tragstabelle für Kindertagesbetreuung eingezogen. 
 
 
4. Trägervergabe 
 
Die Vergabe der Trägerschaft erfolgt durch die Provinzial Holding AG, da es sich um eine betriebliche 
Einrichtung handelt. Das Unternehmen überträgt die Trägerschaft auf den anerkannten Träger der 
Jugendhilfe Kita | Concept Trägerschaften gGmbH. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und 
Pflichten werden vertragliche Regelungen zur Trägerschaft (Leistungsvereinbarung) zwischen der 
Provinzial, der KitaConcept und der Stadt Münster getroffen. 
 
 
5. Fazit 
 
Mit der oben genannten Ausbauplanung werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3-Kinder in 
Münster im Rahmen einer betrieblichen Kindertageseinrichtung geschaffen. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Beratungsverlauf (5)

14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Provinzial-Allee
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0614/2023
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2023
Erstellt
12.10.2023 17:14