V/0614/2023
Betriebliche Kindertageseinrichtung der Provinzial Holding AG
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Anlage A
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Anlage A zur V/0614/2023 Kurzüberblick Die Provinzial Holding AG errichtet eine betriebliche Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, zunächst befristet für die Dauer von fünf Jahren. Träger der Einrichtung wird der anerkannte Trä- ger der Jugendhilfe Kita | Concept Trägerschaften gGmbH. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Die Provinzial Holding AG errichtet für die betrieblichen Bedarfe eine Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen und insgesamt 20 Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Die Einrichtung wird zunächst in Pavillonbauweise für eine befristete Dauer von fünf Jahren ge- nehmigt. Die Trägerschaft der Einrichtung wird dem Träger Kita | Concept Trägerschaften gGmbH als Trä- ger der freien Jugendhilfe übergeben. Da es sich um eine betriebliche Einrichtung handelt, erfolg- te die Auswahl des Trägers ausschließlich durch die Provinzial. Die Einrichtung soll zum 01.08.2024 den Betrieb aufnehmen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Stadt Münster unterstützt den Träger KitaConcept gegebenenfalls bei der Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes zur Finanzierung der Erstausstattung. Die Stadt Münster übernimmt bei einer Förderung keinen finanziellen Anteil. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 448.040 € (für 2024 anteilig: 186.000 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 239.000 € (für 2024 anteilig: 99.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 59.800 € (für 2024 anteilig: 24.790 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi- tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner*innen steigen. Im Bereich der u3 -Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3 - Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Ent- wicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 2_Raumprogramm
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 13.10.2023 1. Gruppenstruktur 2 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2023/2024 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 2 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 370 monatl. Mietzins im Kitajahr 12,24 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 54.345,60 € 2 x G II = 10 Kinder 185 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. Gruppenbezogene Räume A1 Gruppenraum 2 45 90 A2 Nebenraum 2 18 36 A3 Wasch-/WC 2 12 24 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 2 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 2 6 12 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 18 36 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 entfällt bei zwei Gruppen A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 283 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 15 15 Personal- D-WC/H-WC A12 Küche 1 15 15 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 59 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 370 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 600 C - GESAMTFLÄCHE EINER 2-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG ca. 970 Erforderliches Raumprogramm für eine 2-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Provinzial Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 2-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: Bemerkungen A11 2 6 12 davon ein WC behindertengerecht 28 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 600 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 400 - 480 qm Innenfläche + Außenfläche (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
Anlage 1_Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 3565 Datum: 13.10.2023 Notizen: Provinzialallee © Stadt Münster H 5760 533 R 404 877 R 405 437 H 5761 318 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
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V/0614/2023 V/0614/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Betriebliche Kindertageseinrichtung der Provinzial Holding AG Beratungsfolge 14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 30.11.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Errichtung einer neuen betrieblichen Kindertageseinrichtung der Provinzial Holding AG (Provinzial) mit zwei Gruppen am Standort Provinzial-Allee, zunächst befristet für die Dauer von fünf Jahren, zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote wird zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) und insgesamt 20 u3-Plätze umfasst. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen der Provinzial ange- passt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei durch die Provinzial und den Träger bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermit- tagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2024 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 13.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/0614/2023 3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Provinzial Holding AG, errichtet und an ei- nen Träger im Rahmen der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes des Landes NRW (KiBiz) vermietet. 4. Es wird zur Kenntnis genommen , dass die Provinzial sich verpflichtet, 25% der gesetzlichen Kosten eines Kitaplatzes für die betrieblich belegten Plätze als Eigenanteil zu übernehmen. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Kinder- und Jugendhilfeträger Kita | Concept Trägerschaften gGmbH (KitaConcept) die Trägerschaft der betrieblichen Kin- dertageseinrichtung der Provinzial übernimmt. Der Träger wird durch die Provinzial bestellt, da es sich um eine reine Betriebskita handelt. 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zwischen der Provinzial und der Stadt sowie zwischen dem Träger und der Stadt vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Stadt Münster unterstützt den Träger KitaConcept gegebenenfalls bei der Beantragung von inves- tiven Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes zur Finanzierung der Erstausstattung. Die Stadt Münster übernimmt bei einer Förderung keinen finanziellen Anteil. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 448.040 € (für 2024 anteilig: 186.000 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Lande smitteln in Höhe von rd. 239.000 € (für 2024 anteilig: 99.200 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 59.800 € (für 2024 an- teilig: 24.790 €) gegenüber. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2024 99.200 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* 2025 ff. 239.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs- entgelte 2024 24.790 Elternbeiträge (Kita) 2025 ff. 59.800 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 18.600 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger 2025 ff. 448.040 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger 2024 -62.010 2025 ff. -149.240 *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur - 3 - V/0614/2023 Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfris- tigen Ergebnis-und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Ausgangslage: Die Provinzial beabsichtigt für die eigenen Mitarbeiter*innen die Errichtung einer betrieblichen Kinder- tageseinrichtung. Insbesondere im Bereich der u3 - Kinder hat das Unternehmen einen hohen Bedarf an Betreuungsplätzen festgestellt, der durch die Errichtung dieser betriebseigenen Kindertagesein- richtung in direkter Nähe zum Unternehmensstandort gedeckt werden soll. Diese Planung ist vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien begleitet und unterstützt worden. Die Provinzial Holding AG errichtet die betriebseigene Kindertageseinrichtung als Investor und wird diese durch den anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe Kita | Concept Trägerschaften gGmbH betreiben lassen. Sofern sich bei der Belegung der Kindertageseinrichtung Kapazitäten ergeben, für die kein betriebli- cher Bedarf der Provinzial besteht, werden diese u3 -Plätze für die öffentliche Belegung in der Stadt Münster zur Verfügung gestellt. Hierzu wird eine vertragliche Verabredung zwischen der Stadt Münster und der Provinzial abge- schlossen. Die Einrichtung umfasst zwei Gruppen mit insgesamt 20 Kindern im Alter von unter drei Jahren mit folgender Gruppenstruktur: 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) Die jeweilige Gruppenstruktur wird auf der Grundlage der jährlich zu vereinbarenden Rahmenstruktu- ren bedarfsgerecht weiterentwickelt. 2. Maßnahmenplanung: Auf dem Grundstück der Provinzial an der Provinzial-Allee im Stadtteil Kinderhaus wird zunächst be- fristet für die Dauer von fünf Jahren eine zweigruppige Einrichtung mit 20 u3 -Plätzen in Container- bauweise errichtet. Die Pavillonanlage wird nach den Raumempfehlungen des LWL-Landesjugendamtes errichtet. Eine Außenfläche für zwei Gruppen wird ebenerdig zur Verfügung stehen. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die Planung einer dauerhaften Kindertageseinrichtung, ebenfalls auf dem Grundstück der Provinzial, wird angestrebt, sodass ein Übergang aus der befristeten Einrichtung möglich wäre. - 4 - V/0614/2023 3. Finanzierung Eine öffentliche Förderung der laufenden Betriebskosten gemäß KiBiz erhalten betriebliche Kitas nur dann, wenn die betriebliche Kita durch einen anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrie- ben wird. Mit der Beauftragung der Kita | Concept Trägerschaften gGmbH durch die Provinzial Hol- ding AG können die Plätze der Kita in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und die Förderung durch Landesmittel ist gesichert. Die Elternbeiträge werden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien entsprechend der Elternbei- tragstabelle für Kindertagesbetreuung eingezogen. 4. Trägervergabe Die Vergabe der Trägerschaft erfolgt durch die Provinzial Holding AG, da es sich um eine betriebliche Einrichtung handelt. Das Unternehmen überträgt die Trägerschaft auf den anerkannten Träger der Jugendhilfe Kita | Concept Trägerschaften gGmbH. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden vertragliche Regelungen zur Trägerschaft (Leistungsvereinbarung) zwischen der Provinzial, der KitaConcept und der Stadt Münster getroffen. 5. Fazit Mit der oben genannten Ausbauplanung werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3-Kinder in Münster im Rahmen einer betrieblichen Kindertageseinrichtung geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Provinzial-Allee
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0614/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2023
- Erstellt
- 12.10.2023 17:14