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V/0303/2021

Umsetzung des "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" für die städtischen Schulen: Anpassung an Vorgaben des Fördermittelgebers

Vorlagen 06.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 31

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2930 Zeichen

Anlage A zur V/0303/2021 
Kurzüberblick 
 
Zur Umsetzung des Digitalpaktes I mit einem Gesamtvolumen von rd. 14 Mio. € hat der Rat Mitte 
2020 Grundsatzbeschlüsse gefasst (Vorlage V/0312/2020). Mit der jetzigen Vorlage erfolgt eine 
Anpassung, die dadurch erforderlich wird, dass der Fördergeber klargestellt hat, dass die vorge-
sehenen Steckdosen nur dann förderfähig sind, wenn direkt auch digitale Präsentationstechnik 
installiert wird. Das ist mangels Volumen nur bei rd. einem Drittel der Räume der Fall. Es macht 
aber überhaupt keinen Sinn, die Steckdosen in den übrigen Räumen aus der Planung herauszu-
nehmen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diesen Anteil mit Eigenmitteln zu finanzieren. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Im Zuge der Digitalisierung der Schulen ist ein maßgebliches Teilziel, alle pädagogisch genutzten 
Räume in städtischen Schulen mit Präsentationstechnik auszustatten. Diese Infrastruktur bietet 
gewissermaßen die Basis für den umfassenden pädagogischen Einsatz von Endgeräten im Un-
terricht.  
 
Neben der inhaltlichen Zielsetzung muss es Ziel der Stadt Münster sein, die über den Digitalpakt 
zur Verfügung stehenden Mittel vollständig abzurufen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein X Teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X Teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger dazu verpflichtet, die für einen ordnungsge-
mäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzu-
stellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am 
allgemeinen Stand der Technik un d Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Ver-
fügung zu stellen.  
Zudem wird die Fördersumme des Landes NRW (12.688.999 Euro) nur in Höhe von höchstens 
90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Schulträgers gewährt, weshalb die Stadt 
Münster laut diesen Regelungen einen 10%-igen Eigenanteil in Höhe von 1.409.889,- Euro zu 
erbringen hat. 
Die zusätzliche Investition übersteigt den pflichtigen Mindestanteil; die Alternative wäre, die Auf-
träge zur Vorbereitung der Verkabelung für die Präsentationstechnik zu rund zwei Drittel um die 
Steckdosen zu reduzieren. Inwieweit dies noch unter Einhaltung der Antragsfrist 31.12.2021 
überhaupt möglich ist, ist unklar. Es bedeutete aber einen erheblichen Rückschritt bei der Digitali-
sierung der Schulen. Gleichzeitig würde eine später folgende separate Installation von Steckdo-
sen in den Räumen um ein Vielfaches höhere Aufwendungen auslösen, da erneut Wände und 
Decken zu öffnen wären.

Beschlussvorlage

6480 Zeichen

V/0303/2021 
V/0303/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umsetzung des "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" für die städtischen Schulen: Anpassung an 
Vorgaben des Fördermittelgebers 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   15.06.2021 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
   16.06.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass abweichend von der Beschlusslage zur Vorlage 
V/0312/2020 „Grundsatzbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung der Schulen und Umsetzung 
des ‚DigitalPakt Schule 2019 bis 2024‘ für die städtischen Schulen“ die zur flächendeckend en 
Ausstattung aller pädagogisch genutzten Räume in Schulen mit digitaler Präsentationstechnik 
erforderliche Verkabelung bislang nicht vollständig über die durch den DigitalPakt zur Verfü-
gung stehenden Mittel finanziert werden kann.  
 
2. Der Rat nimmt zur Ken ntnis, dass der Fördergeber jetzt klargestellt hat, dass die im Zuge der 
Verkabelung vorgesehenen Steckdosen nur dann förderfähig sind, wenn direkt auch digitale 
Präsentationstechnik installiert wird, die über den DigitalPakt gefördert wird, was bislang be i 
rd. zwei Drittel der Räume nicht vorgesehen ist. 
 
3. Der Rat beschließt, die für die flächendeckende Ausstattung aller Räume erforderliche Elekt-
roverkabelung incl. der Steckdosen vorzunehmen und über kommunale Mittel zu finanzieren. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
01.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Zeisberg 
Telefon: 492-2843 
Zeisberg@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0303/2021 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenn tnis, dass dadurch Aufwendungen von insgesamt rd. 550.000 € ent-
stehen, die sich auf die Jahre 2021 bis 2024 verteilen. In 2021 ist ein Betrag von 185.000 € er-
forderlich. Gleichzeitig werden in gleichem Umfang Fördermittel frei, die zur ergänzenden 
Ausstattung mit Präsentationstechnik eingesetzt werden können. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
alt 
Betrag 
€ 
neu 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitions-
maßnahme 
5050 
 
Umsetzung DigitalPakt 
Schulen 
   
Auszahlungen  Auszahlung für Baumaß-
nahmen 
2021 1.645.900 1.830.900 
   2022 2.343.100 2.493.100 
   2023 2.343.100 2.293.100 
   2024 234.3100 2.408.100 
   2025 697.360 697.360 
   gesamt 9.372.560 10.104.560 
  Auszahlung für den Erwerb 
von beweglichem Anlage-
vermögen 
2021 472.650 472.650 
   2022 1.181.600 1.181.600 
   2023 1.181.600 1.181.600 
   2024 1.181.600 1.181.600 
   2025 708.880 708.880 
   gesamt 4.726.330 4.726.330 
  Auszahlungen insgesamt   14.098.890 14.648.890 
Einzahlungen  Einzahlung aus Zuwendun-
gen für Investitionsmaß-
nahmen 
2021 1.906.700 1.906.700 
   2022 3.172.230 3.172.230 
   2023 3.172.230 3.172.230 
   2024 3.172.230 3.172.230 
   2025 1.265.610 1.265.610 
  Einzahlungen gesamt gesamt 12.689.000 12.689.000 
      
Saldo Maß-    1.409.890 1.959.890

- 3 - 
V/0303/2021 
nahme 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind – bis auf den Mehrbedarf in Höhe von 
550.000 Euro – im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.  
 
Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung des anteiligen Mehrbedarfes in 2021 in Hö-
he von 185.000 Euro zu. Die Deckung erfolgt über die Investitionsmaßnahme 4590 „Erweiterung 
Grundschulen“. 
 
Der Mehrbedarf für die Folgejahre in Höhe von 365.000 Euro wird zum Haushaltsplanentwurf 2022 
belastungsneutral innerhalb des Dezernatsbudgets für Investitionen angemeldet. 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Zielsetzung des Programms zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW (DigitalPakt 
1) ist die Etablierung lernförderlicher digital -technischer Infrastrukturen und Lehr -Lern-
Infrastrukturen. In Münster wird entsprechend der Vorgaben des Förderprogramms vorrangig in die 
Förderung der IT -Grundstruktur und nachrangig in digitale Präsentationsgeräte investiert. Mit dem 
Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des DigitalPaktes hat der Rat dazu mit Vorlage V/0312/2020 
am 24. Juni 2020 u.a. beschlossen, sämtliche pädagogisch genutzten Räume für eine Installation 
mit Präsentationstechnik aufzurüsten und im Rahmen der verfügbaren Mittel auch bereits auszustat-
ten. 
 
Zur Umsetzung fanden in 2020 Begehungen zur Erhebung der vorhandenen IT -Grundstruktur aller 
Schulen statt. Wie in dem Ratsbeschluss vom 24.06.2020 festgehalten, werden aufgrund der Höhe 
der Kosten ausschließlich die pä dagogischen Räume der in Frage kommenden Schulen für die Er-
tüchtigung der IT -Grundstruktur vorgesehen. Auf Grundlage der zu erwartenden Kosten ist aktuell 
davon auszugehen, dass ca. 1/3 aller pädagogischen Räume mit der dann noch zur Verfügung ste-
henden Fördersumme mit digitalen Präsentationsgeräten ausgestattet werden kann. 
 
Der Standard der IT -Grundstruktur sieht 2 HDMI -Anschlüsse, 1 Datenport und 6 Stromsteckdosen 
vor. Das Förderprogramm sieht jedoch Elektroverkabelungen nur dann als förderfähig an, wenn direkt 
digitale Präsentationsgeräte angebracht werden, die ebenfalls über den DigitalPakt gefördert wurden; 
dies hat der Fördermittelgeber jetzt klargestellt.  Werden Geräte angeschlossen, die anderweitig an-
geschafft wurden, oder sind gar keine Geräte angeschlossen, gelten die Elektroverkabelungen nur als 
Begleitmaßnahme und sind in dem Moment nicht förderfähig.  
Um kleinteilige und damit langwierige Auseinanderrechnungen zu vermeiden, schlägt die Verwaltung 
vor, die gesamten Elektroarbeiten wie geplant auszuführen und aus kommunalen Mitteln zu finanzie-
ren.

- 4 - 
V/0303/2021 
Nach derzeitigen Berechnungen belaufen sich die gesamten Kosten für die Elektroverkabelung für die 
Baumaßnahmen, die im Digital Pakt 1 berücksichtigt werden sollen, auf c a. 550.000 € bis 2024. In 
diesem Jahr werden rd. 185.000 € benötigt, die im Budget aufgefangen werden können. Die in den 
Folgejahren benötigten Mittel werden in den Haushaltsplanentwurf 2022 ff. aufgenommen. Die dann 
zusätzlich zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 550.000 € kö nnen für die Anschaffung 
weiterer digitaler Präsentationsgeräte eingesetzt werden.  
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (6)

15.06.2021 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0303/2021
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2021
Erstellt
09.04.2021 09:42