V/0303/2021
Umsetzung des "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" für die städtischen Schulen: Anpassung an Vorgaben des Fördermittelgebers
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Anlage A
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Anlage A zur V/0303/2021 Kurzüberblick Zur Umsetzung des Digitalpaktes I mit einem Gesamtvolumen von rd. 14 Mio. € hat der Rat Mitte 2020 Grundsatzbeschlüsse gefasst (Vorlage V/0312/2020). Mit der jetzigen Vorlage erfolgt eine Anpassung, die dadurch erforderlich wird, dass der Fördergeber klargestellt hat, dass die vorge- sehenen Steckdosen nur dann förderfähig sind, wenn direkt auch digitale Präsentationstechnik installiert wird. Das ist mangels Volumen nur bei rd. einem Drittel der Räume der Fall. Es macht aber überhaupt keinen Sinn, die Steckdosen in den übrigen Räumen aus der Planung herauszu- nehmen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diesen Anteil mit Eigenmitteln zu finanzieren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Im Zuge der Digitalisierung der Schulen ist ein maßgebliches Teilziel, alle pädagogisch genutzten Räume in städtischen Schulen mit Präsentationstechnik auszustatten. Diese Infrastruktur bietet gewissermaßen die Basis für den umfassenden pädagogischen Einsatz von Endgeräten im Un- terricht. Neben der inhaltlichen Zielsetzung muss es Ziel der Stadt Münster sein, die über den Digitalpakt zur Verfügung stehenden Mittel vollständig abzurufen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein X Teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X Teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger dazu verpflichtet, die für einen ordnungsge- mäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzu- stellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik un d Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Ver- fügung zu stellen. Zudem wird die Fördersumme des Landes NRW (12.688.999 Euro) nur in Höhe von höchstens 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Schulträgers gewährt, weshalb die Stadt Münster laut diesen Regelungen einen 10%-igen Eigenanteil in Höhe von 1.409.889,- Euro zu erbringen hat. Die zusätzliche Investition übersteigt den pflichtigen Mindestanteil; die Alternative wäre, die Auf- träge zur Vorbereitung der Verkabelung für die Präsentationstechnik zu rund zwei Drittel um die Steckdosen zu reduzieren. Inwieweit dies noch unter Einhaltung der Antragsfrist 31.12.2021 überhaupt möglich ist, ist unklar. Es bedeutete aber einen erheblichen Rückschritt bei der Digitali- sierung der Schulen. Gleichzeitig würde eine später folgende separate Installation von Steckdo- sen in den Räumen um ein Vielfaches höhere Aufwendungen auslösen, da erneut Wände und Decken zu öffnen wären.
Beschlussvorlage
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V/0303/2021
V/0303/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Umsetzung des "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" für die städtischen Schulen: Anpassung an
Vorgaben des Fördermittelgebers
Beratungsfolge
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
15.06.2021 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung
16.06.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung
23.06.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass abweichend von der Beschlusslage zur Vorlage
V/0312/2020 „Grundsatzbeschlüsse zur weiteren Digitalisierung der Schulen und Umsetzung
des ‚DigitalPakt Schule 2019 bis 2024‘ für die städtischen Schulen“ die zur flächendeckend en
Ausstattung aller pädagogisch genutzten Räume in Schulen mit digitaler Präsentationstechnik
erforderliche Verkabelung bislang nicht vollständig über die durch den DigitalPakt zur Verfü-
gung stehenden Mittel finanziert werden kann.
2. Der Rat nimmt zur Ken ntnis, dass der Fördergeber jetzt klargestellt hat, dass die im Zuge der
Verkabelung vorgesehenen Steckdosen nur dann förderfähig sind, wenn direkt auch digitale
Präsentationstechnik installiert wird, die über den DigitalPakt gefördert wird, was bislang be i
rd. zwei Drittel der Räume nicht vorgesehen ist.
3. Der Rat beschließt, die für die flächendeckende Ausstattung aller Räume erforderliche Elekt-
roverkabelung incl. der Steckdosen vorzunehmen und über kommunale Mittel zu finanzieren.
Amt für Schule und
Weiterbildung
01.06.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Zeisberg
Telefon: 492-2843
Zeisberg@stadt-
muenster.de
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4. Der Rat nimmt zur Kenn tnis, dass dadurch Aufwendungen von insgesamt rd. 550.000 € ent-
stehen, die sich auf die Jahre 2021 bis 2024 verteilen. In 2021 ist ein Betrag von 185.000 € er-
forderlich. Gleichzeitig werden in gleichem Umfang Fördermittel frei, die zur ergänzenden
Ausstattung mit Präsentationstechnik eingesetzt werden können.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
alt
Betrag
€
neu
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
5050
Umsetzung DigitalPakt
Schulen
Auszahlungen Auszahlung für Baumaß-
nahmen
2021 1.645.900 1.830.900
2022 2.343.100 2.493.100
2023 2.343.100 2.293.100
2024 234.3100 2.408.100
2025 697.360 697.360
gesamt 9.372.560 10.104.560
Auszahlung für den Erwerb
von beweglichem Anlage-
vermögen
2021 472.650 472.650
2022 1.181.600 1.181.600
2023 1.181.600 1.181.600
2024 1.181.600 1.181.600
2025 708.880 708.880
gesamt 4.726.330 4.726.330
Auszahlungen insgesamt 14.098.890 14.648.890
Einzahlungen Einzahlung aus Zuwendun-
gen für Investitionsmaß-
nahmen
2021 1.906.700 1.906.700
2022 3.172.230 3.172.230
2023 3.172.230 3.172.230
2024 3.172.230 3.172.230
2025 1.265.610 1.265.610
Einzahlungen gesamt gesamt 12.689.000 12.689.000
Saldo Maß- 1.409.890 1.959.890
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nahme
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind – bis auf den Mehrbedarf in Höhe von
550.000 Euro – im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung des anteiligen Mehrbedarfes in 2021 in Hö-
he von 185.000 Euro zu. Die Deckung erfolgt über die Investitionsmaßnahme 4590 „Erweiterung
Grundschulen“.
Der Mehrbedarf für die Folgejahre in Höhe von 365.000 Euro wird zum Haushaltsplanentwurf 2022
belastungsneutral innerhalb des Dezernatsbudgets für Investitionen angemeldet.
Begründung:
Die Zielsetzung des Programms zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW (DigitalPakt
1) ist die Etablierung lernförderlicher digital -technischer Infrastrukturen und Lehr -Lern-
Infrastrukturen. In Münster wird entsprechend der Vorgaben des Förderprogramms vorrangig in die
Förderung der IT -Grundstruktur und nachrangig in digitale Präsentationsgeräte investiert. Mit dem
Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des DigitalPaktes hat der Rat dazu mit Vorlage V/0312/2020
am 24. Juni 2020 u.a. beschlossen, sämtliche pädagogisch genutzten Räume für eine Installation
mit Präsentationstechnik aufzurüsten und im Rahmen der verfügbaren Mittel auch bereits auszustat-
ten.
Zur Umsetzung fanden in 2020 Begehungen zur Erhebung der vorhandenen IT -Grundstruktur aller
Schulen statt. Wie in dem Ratsbeschluss vom 24.06.2020 festgehalten, werden aufgrund der Höhe
der Kosten ausschließlich die pä dagogischen Räume der in Frage kommenden Schulen für die Er-
tüchtigung der IT -Grundstruktur vorgesehen. Auf Grundlage der zu erwartenden Kosten ist aktuell
davon auszugehen, dass ca. 1/3 aller pädagogischen Räume mit der dann noch zur Verfügung ste-
henden Fördersumme mit digitalen Präsentationsgeräten ausgestattet werden kann.
Der Standard der IT -Grundstruktur sieht 2 HDMI -Anschlüsse, 1 Datenport und 6 Stromsteckdosen
vor. Das Förderprogramm sieht jedoch Elektroverkabelungen nur dann als förderfähig an, wenn direkt
digitale Präsentationsgeräte angebracht werden, die ebenfalls über den DigitalPakt gefördert wurden;
dies hat der Fördermittelgeber jetzt klargestellt. Werden Geräte angeschlossen, die anderweitig an-
geschafft wurden, oder sind gar keine Geräte angeschlossen, gelten die Elektroverkabelungen nur als
Begleitmaßnahme und sind in dem Moment nicht förderfähig.
Um kleinteilige und damit langwierige Auseinanderrechnungen zu vermeiden, schlägt die Verwaltung
vor, die gesamten Elektroarbeiten wie geplant auszuführen und aus kommunalen Mitteln zu finanzie-
ren.
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Nach derzeitigen Berechnungen belaufen sich die gesamten Kosten für die Elektroverkabelung für die
Baumaßnahmen, die im Digital Pakt 1 berücksichtigt werden sollen, auf c a. 550.000 € bis 2024. In
diesem Jahr werden rd. 185.000 € benötigt, die im Budget aufgefangen werden können. Die in den
Folgejahren benötigten Mittel werden in den Haushaltsplanentwurf 2022 ff. aufgenommen. Die dann
zusätzlich zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 550.000 € kö nnen für die Anschaffung
weiterer digitaler Präsentationsgeräte eingesetzt werden.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0303/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2021
- Erstellt
- 09.04.2021 09:42