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V/0359/2021/1

Erweiterung der Pleisterschule zur vollen Zweizügigkeit

Vorlagen 18.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 47

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4908 Zeichen

V/0359/2021/1 
V/0359/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Pleisterschule zur vollen Zweizügigkeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Baumaßnahme Erweiterung der Pleisterschule zur vollen Zweizügigkeit wird nach den Plänen 
des Architekturbüros Hilger Architekten aus Münster  vom 07.04.2021 ausgeführt (Anlagen 1.1 – 
1.14). Die Verwaltung wird beauftragt, die Anpassung der Entwurfsplanung zu prüfen, mi t 
dem Ziel, bei der Planung und Umsetzung des Projektes die Gebäudeleitlinien 2020 weitest-
gehend zu berücksichtigen. 
  
2. Die Außenanlagen werden nach der Entwurfsplanung des Planungsbüros Freiraumplanung Uwe 
Gernemann aus Münster ausgeführt (Anlage 2). 
 
3. Auf dem Flachdach des Erweiterungsgebäudes wird eine Photovoltaikanlage installiert. Auf den 
eingeschossigen neuen Flachdachbereichen werden extensiv begrünte Flächen angelegt. Ebenso 
werden die Dächer der Bestandsgebäude aus dem Jahr 1964 (Erweiterung und Turnhalle) 
bei der nächsten Sanierung des Daches mit einer PV -Anlage in Kombination mit einem 
Gründach ausgestattet. 
 
4. Die Checkliste „nachhaltiges Bauen“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3). 
 
5. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen 
mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). 
 
6. Das energetisches Kurzgutachten zu den Bestandsgebäuden wird zur Kenntnis genommen (Anla-
ge 5). 
 
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im II. Quartal 2022 begonnen wird. Die Fertig-
stellung des Erweiterungsgebäudes wird voraussichtlich im IV. Quartal 2023 erfolgen. Erst im An-
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
21.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Stegmann 
Telefon: 492-2455 
StegmannCarola@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0359/2021/1 
schluss kann der Umbau der bisherigen OGS-Räume und der Verwaltung erfolgen. Hierfür wird mit 
einer Bauzeit von ca. 7 Monaten kalkuliert. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung 
nach DIN 276 vom 26.04.2021 in Höhe von 8.350.000 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von 
425.970 Euro entstehen (Anlage 6 und Anlage 7). 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber der Veranschlagung im Errichtungsbeschluss 
(s. Vorlage V/0845/2017/1) Mehrkosten in Höhe von 2.600.000 Euro entstehen (s. Anlage 6). 
Gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz von 7.187.503 € entstehen Mehrkosten von 
1.162.497 Euro. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenausweitungen an der Pleisterschule ab 
Fertigstellung des Erweiterungsbaus ein Mehrbedarf von 0,27 VZÄ für Personalstunden für 
Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern ist. 
 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Haushaltsan-
satz neu 
 € 
Haushaltsan-
satz  
€ 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4860 Erweiterung Pleisterschule    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bisher 
bereit-
gestellt 
1.687.553; 
davon 
750.000 € 
nach 2021 
verlagert 
1.687.553; da-
von 750.000 € 
nach 2021 ver-
lagert  
   2021 2.756.830 2.756.830 
   VE (2.000.000) (2.000.000) 
   2022 4.000.000 
 
2.737.500 
   2023 655.617 755.620 
Summe aller Auszahlungen   8.350.000 7.187.503 
    
 
Die zur Finanzierun g erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der  Investiti-
onsmaßnahme 4860 „Erweiterung Pleisterschule“ in Höhe von 7.187.503 veranschlagt.  
Der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des Haus-
haltsplanentwurfes 2022 um den erforderlichen Mehrbedarf in Höhe von 1.162.497 Euro angehoben. 
Der Mehrbedarf wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport an 
anderer Stelle kompensiert.

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V/0359/2021/1 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2024 ff. 137.440 
 
Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2024 ff. 163.280 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2024 ff. 125.250 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen  425.970  
 
Die Folgekosten werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen sowie der Ausschuss für Schule Wei-
terbildung haben die Beschlusspunkte 1. und 3. ergänzt beschlossen. 
Die Ergänzungen werden von der Verwaltung aufgegriffen und übernommen. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 44 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 47 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0359/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
18.06.2021
Erstellt
18.06.2021 11:07