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230197-01 ST

Taxibuslinie T652

Stellungnahme der Verwaltung 28.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bad Godesberg, Sitzung am 31.05.2023, TOP 2.1.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

4891 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
230197-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Taxibuslinie T652 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme 
 
Zur Großen Anfrage des Bürgerbunds Bonn nimmt die Verwaltung in 
Zusammenarbeit mit der SWBV wie folgt Stellung: 
  
Zu 1a: Wie oft wurde die zum Fahrplanwechsel 2019 eingeführte Taxibuslinie 
T652 in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 telefonisch angefordert? 
Auf der Taxibuslinie T652 wurden seit ihrer Einführung im August 2019 
insgesamt 230 Fahrten durchgeführt. 
  
Zu 1b: Welche Anzahl von Fahrgästen sind an den zwischen der Rheinallee 
und dem Kapellenweg gelegenen Haltestellen in den Jahren 2017, 2018, 2019 
aus- oder eingestiegen? 
Es gab laut Angaben der SWBV in etwa 2.500 Fahrgäste pro Jahr. 
  
Zu 1c: Wie hoch war die Einsparung, die durch den Wegfall der Buslinie 638 
zwischen der Rheinallee und dem Kapellenweg erzielt werden konnte? 
Der Wegfall der Buslinie 638 zwischen Rheinallee und Kapellenweg erfolgte im 
Rahmen einer Umstellung des gesamten Bad Godesberger Busnetzes. Die 
wirtschaftliche Betrachtung einer einzelnen Linie ist so nicht möglich. 
  
Zu 2.: Wie häufig wurde seit Einführung zum Fahrplanwechsel 2019 auf der 
Taxibuslinie T652 ein Kraftomnibus statt eines herkömmlichen Taxis 
eingesetzt? 
Auf der Taxibuslinie kommen ausschließlich Taxen zum Einsatz. 
  
Zu 3.: Wie bewertet die Oberbürgermeisterin angesichts ihrer Antwort zu Frage 
2 und Ihres Schwerpunktthemas „Sinnvolle Aufteilung des Verkehrsraumes“ die 
Aussage in DS 190432-01ST „Bei der Einrichtung von Haltestellen wird … nicht 
nach Gelenk- oder Standardbus sowie Taxibus unterschieden,…“? 
Taxibushaltestellen sind Haltestellen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen 
und deswegen weiterhin für diesen reserviert bleiben sollten. Es ist nicht 
ausgeschlossen, dass die Haltestellen entlang der Seufertstraße zukünftig 
wieder von anderen Linienangeboten bedient werden, auch wenn derzeit 
ausschließlich Taxen zum Einsatz kommen. Auch im Hinblick auf eine aufgrund 
der zu geringen Durchfahrtshöhe mögliche Sperrung der Unterführung an der 
Rheinallee für mit Wasserstoff sowie batterieelektrisch betriebene Busse ist die 
Seufertstraße inkl. aller dort angelegten Haltestellen zu berücksichtigen.  
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Seite 2  
 
 
——
  
Zu 4.: Einsparungen in welcher Höhe erzielen die Stadtwerke Bonn 
entsprechend der Aussage der Verwaltung in DS 190432-01ST durch die 
Beibehaltung der Haltestellen entlang der        Seufertstraße? 
Durch den Wegfall der Linie 638 zwischen Rheinallee und Kapellenweg werden 
Betriebskosten im Busbetrieb eingespart. Demgegenüber stehen Kosten für 
den Taxibusbetrieb. Es ergibt derzeit keinen wirtschaftlichen Vorteil, bereits 
aufgebrachte Markierungen wieder zu entfernen. 
  
Zu 5.: Wie viele zusätzliche Parkstände könnten in der Seufertstraße 
entstehen, wenn die Haltestellen auf die tatsächliche Größe des Taxibusses 
reduziert würden und stehen die ggfls. nie tatsächlich erzielbaren Einsparungen 
der SWB im Verhältnis zu der möglichen Entlastung beim Parkdruck in diesem 
Viertel? 
Für einen Taxibus gibt es im Gegensatz zu einem regulären Linienbus keine 
gesetzlichen Vorgaben. Da diese Art von Bussen vor allem von Fahrgästen mit 
Mobilitätseinschränkung genutzt wird, werden in solchen Fällen die Maße eines 
normalen PKW-Stellplatzes plus etwas Puffer für den Ein- und Ausstieg 
eingeplant. Bei entsprechender Kennzeichnung könnten möglicherweise circa 
fünf Stellflächen wiederhergestellt werden.  
  
Allerdings versucht die Verwaltung im Fall einer Linienplanänderung o.ä., alle 
Haltestellen so einzurichten, dass ein Halt eines Gelenkbusses an jeder 
Haltestelle theoretisch möglich ist. 
  
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass unabhängig der Größe des 
Busses vor und hinter dem aufgestellten Verkehrszeichen 224 „Haltestelle“ 
nicht geparkt werden darf, soweit der Haltestellenbereich nicht mit einer 
Grenzmarkierung gekennzeichnet wurde.  
  
Zu 6.: Vor dem Hintergrund der Aussage „Die Verwaltung ist im Übrigen nicht 
der Auffassung, dass generell an allen Haltestellen eine Bus Markierung 
erforderlich ist. Diese wird in erster Linie dort aufgebracht, wo es nachweislich 
zu verkehrlichen Problemen und Behinderungen gekommen ist oder eine hohe 
Wahrscheinlichkeit dafür besteht.“ fragen wir: Liegen der Oberbürgermeisterin 
Hinweise darauf vor, dass es beim Betrieb des Taxibusses T652 zu 
verkehrlichen Problemen und Behinderungen gekommen ist oder hierfür eine 
hohe Wahrscheinlichkeit besteht? 
Bisher nicht. Allerdings würden die Haltestellen vermutlich ohne entsprechende 
Bus-Markierungen von PKWs zum Parken genutzt werden, sodass dann 
barrierefreies Ein- und Aussteigen nicht mehr möglich wäre.  
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (2)

29.03.2023 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 2.5.1 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
31.05.2023 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rheinallee
  • Seufertstraße
  • Kapellenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
230197-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
28.03.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40