230197-01 ST
Taxibuslinie T652
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Sammeldokument öffentlich
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230197-01 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Taxibuslinie T652 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme Zur Großen Anfrage des Bürgerbunds Bonn nimmt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der SWBV wie folgt Stellung: Zu 1a: Wie oft wurde die zum Fahrplanwechsel 2019 eingeführte Taxibuslinie T652 in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 telefonisch angefordert? Auf der Taxibuslinie T652 wurden seit ihrer Einführung im August 2019 insgesamt 230 Fahrten durchgeführt. Zu 1b: Welche Anzahl von Fahrgästen sind an den zwischen der Rheinallee und dem Kapellenweg gelegenen Haltestellen in den Jahren 2017, 2018, 2019 aus- oder eingestiegen? Es gab laut Angaben der SWBV in etwa 2.500 Fahrgäste pro Jahr. Zu 1c: Wie hoch war die Einsparung, die durch den Wegfall der Buslinie 638 zwischen der Rheinallee und dem Kapellenweg erzielt werden konnte? Der Wegfall der Buslinie 638 zwischen Rheinallee und Kapellenweg erfolgte im Rahmen einer Umstellung des gesamten Bad Godesberger Busnetzes. Die wirtschaftliche Betrachtung einer einzelnen Linie ist so nicht möglich. Zu 2.: Wie häufig wurde seit Einführung zum Fahrplanwechsel 2019 auf der Taxibuslinie T652 ein Kraftomnibus statt eines herkömmlichen Taxis eingesetzt? Auf der Taxibuslinie kommen ausschließlich Taxen zum Einsatz. Zu 3.: Wie bewertet die Oberbürgermeisterin angesichts ihrer Antwort zu Frage 2 und Ihres Schwerpunktthemas „Sinnvolle Aufteilung des Verkehrsraumes“ die Aussage in DS 190432-01ST „Bei der Einrichtung von Haltestellen wird … nicht nach Gelenk- oder Standardbus sowie Taxibus unterschieden,…“? Taxibushaltestellen sind Haltestellen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen und deswegen weiterhin für diesen reserviert bleiben sollten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Haltestellen entlang der Seufertstraße zukünftig wieder von anderen Linienangeboten bedient werden, auch wenn derzeit ausschließlich Taxen zum Einsatz kommen. Auch im Hinblick auf eine aufgrund der zu geringen Durchfahrtshöhe mögliche Sperrung der Unterführung an der Rheinallee für mit Wasserstoff sowie batterieelektrisch betriebene Busse ist die Seufertstraße inkl. aller dort angelegten Haltestellen zu berücksichtigen. Seite 1 von 2 Seite 2 —— Zu 4.: Einsparungen in welcher Höhe erzielen die Stadtwerke Bonn entsprechend der Aussage der Verwaltung in DS 190432-01ST durch die Beibehaltung der Haltestellen entlang der Seufertstraße? Durch den Wegfall der Linie 638 zwischen Rheinallee und Kapellenweg werden Betriebskosten im Busbetrieb eingespart. Demgegenüber stehen Kosten für den Taxibusbetrieb. Es ergibt derzeit keinen wirtschaftlichen Vorteil, bereits aufgebrachte Markierungen wieder zu entfernen. Zu 5.: Wie viele zusätzliche Parkstände könnten in der Seufertstraße entstehen, wenn die Haltestellen auf die tatsächliche Größe des Taxibusses reduziert würden und stehen die ggfls. nie tatsächlich erzielbaren Einsparungen der SWB im Verhältnis zu der möglichen Entlastung beim Parkdruck in diesem Viertel? Für einen Taxibus gibt es im Gegensatz zu einem regulären Linienbus keine gesetzlichen Vorgaben. Da diese Art von Bussen vor allem von Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkung genutzt wird, werden in solchen Fällen die Maße eines normalen PKW-Stellplatzes plus etwas Puffer für den Ein- und Ausstieg eingeplant. Bei entsprechender Kennzeichnung könnten möglicherweise circa fünf Stellflächen wiederhergestellt werden. Allerdings versucht die Verwaltung im Fall einer Linienplanänderung o.ä., alle Haltestellen so einzurichten, dass ein Halt eines Gelenkbusses an jeder Haltestelle theoretisch möglich ist. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass unabhängig der Größe des Busses vor und hinter dem aufgestellten Verkehrszeichen 224 „Haltestelle“ nicht geparkt werden darf, soweit der Haltestellenbereich nicht mit einer Grenzmarkierung gekennzeichnet wurde. Zu 6.: Vor dem Hintergrund der Aussage „Die Verwaltung ist im Übrigen nicht der Auffassung, dass generell an allen Haltestellen eine Bus Markierung erforderlich ist. Diese wird in erster Linie dort aufgebracht, wo es nachweislich zu verkehrlichen Problemen und Behinderungen gekommen ist oder eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht.“ fragen wir: Liegen der Oberbürgermeisterin Hinweise darauf vor, dass es beim Betrieb des Taxibusses T652 zu verkehrlichen Problemen und Behinderungen gekommen ist oder hierfür eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht? Bisher nicht. Allerdings würden die Haltestellen vermutlich ohne entsprechende Bus-Markierungen von PKWs zum Parken genutzt werden, sodass dann barrierefreies Ein- und Aussteigen nicht mehr möglich wäre. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Rheinallee
- Seufertstraße
- Kapellenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 230197-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 28.03.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40