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V/0769/2010

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2011

Vorlagen 14.10.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 20.8

Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

2516 Zeichen

Anlage 2
zur Ratsvorlage V/0769/2010
Tarif für Leistungen  der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2010
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster in seiner Sitzung am 09.12.2009 beschlossen.
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen:
I. Personalkosten je Stunde
Handwerker Fahrer Hilfskräfte
G07 G06 G04
Normalstunde: 34,49 € 30,82 € 27,25 €
1/6 Stundensatz 5,75 € 5,14 € 4,54 €
Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte
G07 G06 G04
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,73 € 2,64 € 2,44 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,73 € 2,64 € 2,44 €
Sonntags 25% 3,41 € 3,30 € 3,05 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,77 € 4,62 € 4,27 €
Feiertagsarbeit 135% 18,39 € 17,80 € 16,45 €
Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personal- und Organisationsamt vorgegebenen
Durchschnittssätzen ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeit-
zuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen.
II. Sachkosten je Stunde:
je 1/6 
Stunde
in EURO
je Stunde
in EURO
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,50 € 9,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 €
Lkw über 7,5 t 3,83 € 23,00 €
Kehrmaschine 3,00 € 18,00 €
Kleinkehrmaschine 3,33 € 20,00 €
Pressmüllwagen 4,00 € 24,00 €
III. Allgemeines
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt.
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für

Anlage 2
zur Ratsvorlage V/0769/2010
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind.
Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis
zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst
AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung
a) Altholz A I - III 30,00 €/t
b) Altholz A IV 60,00 €/t
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t
d) Wertstoffgemische 130,00 €/t
e) Styropor 60,00 €/t
f) Flachglas 60,00 €/t
g) Reifen 2,50 €/Stück
h) Grünabfälle 45,00 €/t
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 170,00 €/t
j) Mineralwolle 150,00 €/t
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2010 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.

Anlage 1

2741 Zeichen

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0769/2010
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2011
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster in seiner Sitzung am 08.12.2010 beschlossen.
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen:
I. Personalkosten je Stunde
Handwerker Fahre r Hilfskräfte
G07 G06 G04
Normalstunde: 34,14 € 30,66 € 27,40 €
1/6 Stundensatz 5,69 € 5,11 € 4,57 €
Handwerker Fahre r Hilfskräfte
G07 G06 G04
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20%
vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 2,77 € 2,69 € 2,48 €
vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 2,79 € 2,70 € 2,49 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20%
vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 2,77 € 2,69 € 2,48 €
vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 2,79 € 2,70 € 2,49 €
Sonntags 25%
vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 3,47 € 3,36 € 3,10 €
vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 3,49 € 2,27 € 3,12 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35%
vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 4,85 € 4,70 € 4,34 €
vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 4,88 € 4,72 € 4,36 €
Feiertagsarbeit 135%
vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 18,72 € 18,13 € 16,75 €
vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 18,82 € 18,21 € 16,83 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen.
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage 1
zur Ratsvorlage V/0769/2010
II. Sachkosten je Stunde:
je 1/6 
Stunde
in EURO
je Stunde
in EURO
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,67 € 10,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 €
Lkw über 7,5 t 3,83 € 23,00 €
Kehrmaschine 3,00 € 18,00 €
Kleinkehrmaschine 3,50 € 21,00 €
Pressmüllwagen 3,83 € 23,00 €
III. Allgemeines
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt.
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind.
Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis
zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst
AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung
a) Altholz A I - III
b) Altholz A IV
c) Wurzelstöcke
d) Wertstoffgemische
e) Styropor
f) Flachglas
g) Reifen
h) Grünabfälle
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM
j) Mineralwolle
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2011 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
30,00 €/t
60,00 €/t
45,00 €/t
150,00 €/t
45,00 €/t
170,00 €/t
130,00 €/t
60,00 €/t
60,00 €/t
2,50 €/Stück

Beschlussvorlage

4577 Zeichen

V/0769/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.12.2010 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2011“ wird beschlossen 
(Anlage 1). 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung 
allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu 
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme 
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnitts-
sätze für das Jahr 2010 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich 
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Verglichen mit den Personalkosten 
Vorlagen-Nr.: 
V/0769/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
04.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0769/2010 
des Vorjahres sinken die Stundensätze aufgrund eines verringerten Verwaltungskostenzuschlages 
um durchschnittlich 0,4 Prozent. 
 
Der Zeitzuschlag für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit berechnet sich aus der jeweils gülti-
gen Entgelttabelle TVöD für die Gemeinden. Da die Löhne tarifgemäß unterjährig zum 01.08.2011 
steigen, verändern sich ab diesem Zeitpunkt auch die Beträge für den entsprechenden Zeitzu-
schlag geringfügig. 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts-, Werkstatt- 
und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife werden die tatsächlichen aus der Be-
triebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. Gegenüber dem Vorjahr sind nur gering-
fügige Abweichungen in den Fahrzeugstundensätzen zu verzeichnen (siehe dazu jeweils Pt. II der 
Anlage 1 und 2). Der Stundensatz des Einsatzwagens steigt um 11,1 Prozent auf 10 Euro und der 
Satz für Pressmüllwagen sinkt um 4,2 Prozent auf 23 Euro. 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen
1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus 
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließ-
lich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Diese Entgelte verändern sich gegenüber 
den Vorjahrespreisen nicht. 
 
Für die Annahme von Abfällen zur Verwertung
2 in der MBRA Münster wird für AWM-Kunden ein 
gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändertes privatrechtliches Entgelt in Höhe von 170,00 Eu-
ro/to festgelegt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe werden ermächtigt, dieses Entgelt zur Steigerung der 
Wirtschaftlichkeit um bis zu 20 % zu verändern (siehe dazu auch Ratsvorlage 0387/2005/1. Erg.
). 
 
Aufgrund der Zusammensetzung enthalten Gewerbeabfälle zur Verwertung erfahrungsgemäß kei-
nen organisch nutzbaren Feinkornanteil für die biologische Stufe der MBRA. Mengen zur Ablage-
rung auf der Zentraldeponie fallen somit nicht an. Da die derzeitige Gebühr 230,00 Euro/to beträgt 
und hierin ein Anteil von 60 Euro/to für die Ablagerung enthalten ist, ist eine Reduzierung um die-
sen Anteil gerechtfertigt. Das Entgelt in Höhe von 170 Euro/to errechnet sich aus der Restmüllge-
bühr von 230 Euro/to abzüglich Ablagerungskosten von 60 Euro/to. 
 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen:  Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2011 (Anlage 1) 
  Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2010 (Anlage 2) 
 
 
 
  
                                                 
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis h) und j) 
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. i)

Beratungsverlauf (4)

01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2010 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 18.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 20.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0769/2010
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37