V/0949/2019
Beirat Stadtregion Münster
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MS-Stadtregion_Org_Kontrakt_190921
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Kontrakt zur Zusammenarbeit
in der Stadtregion Münster
(stadtregionaler Kontrakt)
(Stand 21.09.2019)
Präambel
Die Städte und Gemeinden in der Stadtregion Münster sind in einem sehr engen Beziehungsgeflecht
insbesondere auf der Ebene des Wohnens, der Mobilit ät, der Umwelt, der Kultur und der Bildung
sowie des Gewerbes miteinander verbunden. Im Jahr 2 001 hat sich ein kommunales Netzwerk in der
Stadtregion Münster zusammengefunden, um sich über die Inhalte einer stadtregionalen
Zusammenarbeit und die Erarbeitung gemeinsamer Perspektiven zu verständigen.
Der schrittweise sich vertiefende Annäherungsprozes s in der Stadtregion Münster zwischen den
Städten und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drenst einfurt, Everswinkel, Greven, Havixbeck,
Nottuln, Ostbevern, Münster, Senden, Sendenhorst un d Telgte ist nach der Gründungsphase sehr
schnell in eine vertrauensvolle und von gegenseitig em Respekt geprägte kommunale
Zusammenarbeit selbstständiger Kommunen übergegangen.
Im Zuge der äußerst positiven demographischen Entwi cklung der letzten Jahre und der hohen
Attraktivität der Wohn-, Arbeits- und Lebenssituati on im Oberzentrum Münster und in den
umliegenden Nachbarkommunen sowie der zunehmend kom plexeren Verflechtungen dieses Raums
ist die Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster f achlich vertieft, organisatorisch
professionalisiert und politisch transparent weiter entwickelt worden. Die Stadtregion Münster
versteht sich heute als eine urbane Zukunftsregion der Vielfalt in der Eigenständigkeit ihrer
Mitgliedskommunen.
Ausdruck dieses Selbstverständnisses und der fachli chen Vertiefung ist die Erarbeitung vielfältiger
Fachbeiträge zur Kooperation in der Stadtregion sow ie die Beteiligung am Landeswettbewerb
„StadtUmland.NRW“ im Jahr 2016/17 mit den Schwerpun kten Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und
Infrastruktur. Die Stadtregion Münster baut insofer n auf die Eigenständigkeit und individuelle
Identität ihrer Mitgliedskommunen und unterstreicht dabei zugleich die gemeinsam gelebte
Verantwortung für diesen urban und ländlich geprägten Raum.
Die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden der Sta dtregion Münster findet kontinuierlich,
vertrauensvoll und auf Augenhöhe statt. Die Stadtre gion versteht sich als Forum für eine intensive
interkommunale Kooperation und tritt dabei nicht in Konkurrenz zu bestehenden Strukturen und
Zuständigkeiten im Münsterland.
Um die gemeinsame Arbeit in der Stadtregion Münster weiter zu festigen und ihr auf der Basis
politischer Beschlussfassungen der sie tragenden Rä te eine höhere Verbindlichkeit, eine strukturelle
Professionalisierung und eine größere Transparenz u nd Außenwirkung zu verleihen, wird dieser
Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster geschlossen.
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1. Zielvereinbarung
1.1. Die Städte und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everswinkel, Greven,
Havixbeck, Nottuln, Ostbevern, Münster, Senden, Sendenhorst und Telgte kooperieren als
Stadtregion Münster auf der Grundlage der Überzeugung, dass die Aufgaben Erhaltung
und Weiterentwicklung der Lebens- und Wohnqualität im Oberzentrum und in seinem
Nahbereich mit einer aufeinander abgestimmten Siedlungsentwicklung, mit einer
umwelt- und menschenfreundlichen Mobilität und mit einer für Menschen und Umwelt
förderliche Entwicklung des Freiraums gemeinsam besser bewältigt werden können als
bei einer Beschränkung auf den je eigenen Wirkungskreis.
1.2. Sie schaffen für diese Zusammenarbeit eine organisatorisch und finanziell tragfähige
Grundlage.
1.3. Die Kommunen kooperieren in der Regel auf der Grundlage dieser Zielvereinbarung und
einer fortzuschreibenden Aufgabenplanung und Reflexion. Bei besonderen Aufgaben, die
gesonderte Finanzierung oder auch die Einbeziehung weiterer Akteure erfordern, erfolgt
die Kooperation in der Form von Leitprojekten.
1.4. Diese Arbeit wird unter dem Namen „Stadtregion Münster“ öffentlich bekannt gemacht,
beworben und operativ umgesetzt.
1.5. Die Kommunen schließen für die Leitprojekte und für besondere gemeinsame Aktivitäten
(wie z.B. Website) jeweils gesonderte Projektvereinbarungen.
2. Organisation der stadtregionalen Zusammenarbeit
2.1. Bürgermeisterrunde
Die Stadtregion Münster konstituiert sich durch Vereinbarung des Oberbürgermeisters
und der Bürgermeisterin sowie der Bürgermeister auf Beschluss der Räte der
stadtregionalen Kommunen. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Münster, soweit fachlich
betroffen, sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Nachbargemeinden
Münsters bilden die Bürgermeisterrunde der Stadtregion. Sie tagt mindestens zweimal im
Jahr und bereitet die Beschlussfassung über Leitprojekte in den Stadt- und
Gemeinderäten vor, berät den jeweiligen Sachstand in den Leitprojekten und entscheidet
über öffentlichkeitswirksame projektübergreifende Strategien und Maßnahmen. Der
Vorsitz in der Bürgermeisterrunde und im stadtregionalen Rätetreffen wechselt alle zwei
Jahre.
2.2. Lenkungskreis
Es wird ein Lenkungskreis gebildet, der im Auftrag der Bürgermeisterrunde die alltägliche
Arbeit der Geschäftsstelle und der Ansprechpartnerrunde sowie der Arbeitskreise/
Arbeitsgemeinschaften begleitet und operative Entscheidungen in der Zusammenarbeit
trifft. Über die Größe(max. 5 Personen) und Zusammensetzung befindet die
Bürgermeisterrunde, mindestens ein Mitglied der Bürgermeisterrunde ist auch Mitglied
des Lenkungskreises.
2.3 Ansprechpartnerrunde
Die vorsitzführende Kommune leitet die Runde der Ansprechpartnerinnen/
Ansprechpartner (Ansprechpartnerrunde) aus allen mitwirkenden Kommunen gemeinsam
mit der Geschäftsstelle.
Die Ansprechpartnerrunde ist zentrales Bindeglied zwischen der Geschäftsstelle und den
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Kommunalverwaltungen. Sie ist Impulsgeber für die Stadtregion, sie übernimmt
Koordinations-, Bündelungs- und Sonderaufgaben in der Zusammenarbeit.
Die Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner sind fachrechtlich unmittelbar den
jeweiligen Mitgliedern der stadtregionalen Bürgermeisterrunde zugeordnet.
Die Arbeitszeit der Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner ist zu einem bestimmten Teil
der Mitarbeit in der Stadtregion gewidmet.
2.4 Geschäftsstelle
Die Stadtregion Münster bedient sich einer Geschäftsstelle. Sitz der Geschäftsstelle ist
Münster. Die Geschäftsstelle hat die Aufgaben im Zusammenwirken oder in Abstimmung
mit der Ansprechpartnerrunde, Konzeptionen und Projekte für die stadtregionale
Entwicklung und Zusammenarbeit zu entwickeln und zu begleiten sowie alle
stadtregionalen Angelegenheiten zu koordinieren. Sie führt die Geschäfte der
Bürgermeisterrunde, des Lenkungskreises und des politischen Netzwerks Stadtregion.
Die Geschäftsstelle hat zwei Vollzeitstellen.
2.5 Arbeitsformen
Für die laufende Projektarbeit in der Stadtregion werden bei Bedarf Arbeitsgruppen,
Arbeitskreise oder Arbeitsgemeinschaften eingerichtet.
3. Politisches Netzwerk
3.1 Rätetreffen
Die Mitglieder der Räte werden regelmäßig zu einer Zusammenkunft auf stadtregionaler
Ebene (Rätetreffen) eingeladen, in der aktuelle Fragen erörtert und die Arbeit in den
Leitprojekten vorgestellt werden.
3.2 Beirat Stadtregion
Zur Stärkung des politischen Dialogs innerhalb der Stadtregion und zur stärkeren
Einbeziehung der kommunalen Ratsvertreter in der Stadtregion wird die stadtregionale
Zusammenarbeit durch einen Beirat aus aktiven politischen Vertretern („Botschafter“)
begleitet.
Die Gesamtheit der stadtregionalen Ratsmitglieder wird im Beirat durch sieben
„Botschafter“ aus Münster und jeweils drei „Botschafter“ aus den Nachbargemeinden
vertreten. Die „Botschafter“ aus dem Rat einer Kommune werden durch Beschluss des
Rates benannt. Die Erfahrungen mit dem Beirat Stadtregion in der Zusammenarbeit und
seine Konfiguration werden nach Ablauf von 2 Jahren evaluiert.
3.3 Berichtswesen
Die Arbeit der Stadtregion wird in einem regelmäßigen Bericht dargestellt, der an
sämtliche Mitglieder der Räte in den Mitgliedskommunen versandt wird. Er wird in einer
Ratssitzung der betreffenden Kommune erörtert.
4. Projektarbeit in der Stadtregion
4.1. Handlungsfelder der Stadtregion
Die Projektarbeit in der Stadtregion erstreckt sich derzeit über die Handlungsfelder
Siedlungsentwicklung/ Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und Schulentwicklung.
4
4.2 Leitprojekte
Die Zusammenarbeit in stadtregionalen Handlungsschwerpunkten erfolgt über
stadtregionale Leitprojekte.
4.3 Vereinbarungen zu Leitprojekten
Die Vereinbarungen zur Gestaltung und Umsetzung der Leitprojekte enthalten
Vereinbarungen zu strategischen und operativen Zielen, zu Meilensteinen, zum
Zeitrahmen, zur personellen und finanziellen Ausstattung, zu Projektleitung und
Projektverantwortlichen, zu Konfliktlösungsmechanismen und zur Kommunikation
zwischen Politik, Verwaltungen und Öffentlichkeit.
5. Finanzielle Grundlage der stadtregionalen Zusammenarbeit
5.1 Budget Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion
Die Geschäftsstelle wird dienstrechtlich der Stadt Münster zugeordnet. Die
Bewirtschaftung der Geschäftsstelle erzeugt Personalkosten bei der Stadt Münster, dazu
zählen Personalaufwendungen, Versorgungsaufwendungen und Kosten für die
Büroarbeitsplätze.
Die anteilige stadtregionale Finanzierung erfolgt über einen Personalkostenzuschuss, als
Teil eines Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ mit 179 Tsd. €. Der
Personalkostenzuschuss jeder Mitgliedskommune bemisst sich anteilig nach dem
Schlüssel der Einwohnerzahl der Mitgliedskommune.
Die Bemessung des Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion“
orientiert sich an dem erforderlichen breiten Spektrum der Kompetenzen und
qualitativen Anforderungen sowie den damit verbundenen durchschnittlichen
Personalaufwendungen der Stadt Münster. Das Budget wird in zweijährigem Abstand
entsprechend der Entwicklung der durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt
Münster angepasst.
5.2 Budget Projektmittel Stadtregion
Die Vorbereitung, Entwicklung, Durchführung, Koordination, Umsetzung und Reflexion
der stadtregionalen Zusammenarbeit bedarf einer angemessenen Finanzausstattung.
Dazu wird ein Budget „Projektmittel Stadtregion Münster“ mit 100 Tsd. € jährlich
eingerichtet. Das Budget wird anteilig nach dem Schlüssel der Einwohnerzahlen der
Mitgliedskommunen von den Mitgliedskommunen getragen.
5.3 Aktualisierung des Verteilerschlüssels
Der Verteilerschlüssel der Einwohnerzahlen für die anteilige Finanzierung der Budgets
„Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion“ und „Projektmittel Stadtregion“
wird in zweijährigem Abstand auf der Basis der Zahlen von IT.NRW neu festgeschrieben.
Anlage A
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Anlage A zur V/0949/2019 Kurzüberblick Infolge der notwendigen Neukonfiguration des Beirates Stadtregion ist eine erneute Beschluss- fassung über den Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster (stadtregionaler Kon- trakt) in allen Städten und Gemeinden der Stadtregion erforderlich. Zugleich sind in allen Räten die Mitglieder und ihre Vertretungen im Beirat Stadtregion zu benennen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel aus der Präambel des „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadt- marketingkonzept Münster (ISM) Münster-Profil, Leitorientierungen und Leitprojekte“ „Wir wissen um die enge Verbindung von Stadt, Münsterland und Westfalen und werden daher besondere Verantwortung für eine gemeinsame Entwicklung übernehmen“ verfolgt. Die Kommunen in der Stadtregion Münster stehen vor großen Herausforderungen, insbesondere in den Handlungsfeldern Mobilität und Wohnen. Mit der stadtregionalen Zusammenarbeit können wesentliche Beiträge zur Bewältigung dieser Herausforderungen beigesteuert werden. Die Ver- wirklichung und Umsetzung der stadtregionalen Handlungsansätze erfordern eine höhere Ver- bindlichkeit und Intensität in der Zusammenarbeit, eine strukturelle Professionalisierung und eine stärkere Einbindung der Politik. Deshalb soll die Zusammenarbeit in der Zukunft zielgerichteter und auf der Grundlage eines stadtregionalen Kontraktes, der den stadtregionalen Räten zur Be- schlussfassung vorgelegt wird, erfolgen. Im November und Dezember 2018 wurde in den Räten aller stadtregionalen Kommunen Be- schlüsse zum stadtregionalen Kontrakt gefasst. Wesentliches Beratungsergebnis war, dass ein neuer Vorschlag für die Zusammensetzung des Beirats entwickelt werden muss. Mit dieser Vorlage wird durch einen Beschluss über den stadtregionalen Kontrakt eine Ge- schäftsgrundlage für die Zusammenarbeit in der Stadtregion geschaffen. Zielerreichung: Die Beschlussfassung zum stadtregionalen Kontrakt schafft einen verbindlichen Rahmen für die künftige Zusammenarbeit in der Stadtregion. Die Steuerungsstrukturen werden optimiert, die Ar- beitsstrukturen gestärkt und die erforderliche Politikeinbindung eröffnet. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die Inangriffnahme der gemeinsamen Hand- lungsansätze in den Handlungsschwerpunkten Mobilität und Wohnen geschaffen sowie die Er- folgsaussichten in den weiteren stadtregionalen Handlungsfeldern (Klimaschutz und Schulent- wicklung) verbessert. . Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Ratsbeschlüsse von 2013 Vorlage V/368/2013 und von 2018 Vorlage V/946/2018 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0949/2019
V/0949/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Beirat Stadtregion Münster
Änderung des stadtregionalen Kontraktes zur Zusammensetzung des Beirates
Benennung der Mitglieder
Beratungsfolge
21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Vorberatung
28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Vorberatung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.12.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt dem Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster (Anlage 1) vor-
behaltlich gleichlautender Beschlussfassungen in den Räten der Stadtregion zu.
2. Der Rat stimmt den Zielen und Aufgaben wie auch Grundsätzen zur Organisation und Ge-
schäftsführung des Beirates Stadtregion Münster zu.
3. Der Rat benennt die folgenden sieben Ratsmitglieder als Mitglieder sowie ihre Vertretungen für
den Beirat Stadtregion Münster.
Mitglieder Vertretungen
1. …………… ..................
2. …………… ……………
3. …………… ……………
4. …………… ……………
5. …………… ……………
6. …………… ……………
7. …………… ……………
Stadtplanungsamt
08.11.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Weigt
Telefon: 492 61 36
Weigt@stadt-muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss über den Kontrakt ist mit folgenden finanziellen Aufwendungen verbunden:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung
06 Kostenerstattungen und Umla-
gen
2020 ff. 103.300 Kostenbeteili-
gung der Um-
landgemein-
den an Perso-
nal- und-
Sachaufwen-
dungen
11 Personalaufwendungen 2020 ff. 184.500 Personalauf-
wendungen
auf Basis
Durchschnitts-
kosten in
Münster
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
2020 ff. 100.000 Projektmittel
Saldo 2020 181.200
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 bei der
Produktgruppe 0901 veranschlagt. Bislang nicht veranschlagte Erträge aus Kostenerstattungen für
Personalaufwendungen in Höhe von 15.400 € werden über ein Veränderungsblatt in die Haushalts-
planberatungen eingebracht.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung
die Ermächtigungen bereitstellt.
Die Geschäftsstelle der Stadtregion Münster soll 2,00 Planstellen umfassen, von denen 1,00 bereits
vorhanden und 1,00 als Vermehrungsvorschlag im Stellenplanentwurf 2020 enthalten ist.
Die Personalaufwendungen werden wie die Sachaufwendungen auf der Grundlage entsprechender,
im Kontrakt vereinbarter, Budgets durch die mitwirkenden Kommunen getragen.
In den Folgejahren, ab 2021, ist laut stadtregionalem Kontrakt die Bemessung des stadtregionalen
Budgets Personalaufwendungen sowie der Schlüssel zur anteiligen Finanzierung neu zu konfigurie-
ren.
Begründung:
Zu 1.
Die Räte der in der Stadtregion Münster mitwirkenden Kommunen haben im November/Dezember
2018 den Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster beraten. In der Beratung wurde
deutlich, dass der politische Dialog über Kommunalgrenzen hinweg eine große Bedeutung für die
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Entwicklung der Stadtregion hat und einer Verstärkung bedarf. In mehreren Kommunen wurde der
Wunsch geäußert, mit einem neuen Vorschlag zur Zusammensetzung des Beirates verstärkt auch
kleineren Parteien Zugang zum Beirat zu eröffnen. Insoweit wird, unter Berücksichtigung dieser Anre-
gung, eine erneute Beschlussfassung über den Kontrakt insgesamt in allen Städten und Gemeinden
der Stadtregion erforderlich.
Im politischen Netzwerk der Stadtregion Münster ist der politische Dialog in der Stadtregion erstmalig
durch ein Rätetreffen am 6. November 2017 ausgebaut worden. In diesem aufwendigen Format kön-
nen aperiodisch sehr gut grundsätzliche Themen und Fragestellungen erörtert werden. Die Bürger-
meisterrunde beabsichtigt im 1. Halbjahr 2020 die Ratsmitglieder der Stadtregion erneut zu einem
Rätetreffen einzuladen.
Die Stadtregion benötigt darüber hinaus mit einem Beirat ein weiteres Format deutlich unterhalb der
Dimension des Rätetreffens, das in einer arbeitsfähigen Struktur einen direkten vertrauensbildenden
Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern sowie mit den Verwaltungen eröffnet und zugleich die
stadtregionale politische Meinungsbildung unterstützt. Ein Beirat kann die politische Rückkopplung
und Steuerung der stadtregionalen Zusammenarbeit qualifizieren, ohne dabei bestehende Zuständig-
keiten in Frage zu stellen. Die Entscheidungszuständigkeit über die Inhalte und Gestaltung der stadt-
regionalen Zusammenarbeit liegt allein bei den Räten bzw. den Ratsmitgliedern der stadtregionalen
Kommunen. Ein Beirat eröffnet im Vorfeld der politischen Entscheidungen Raum für notwendige Erör-
terungen unter den Entscheidungsträgern (Ratsmitgliedern). Die Vorberatungen des Beirates haben
insoweit Empfehlungscharakter. Die Arbeit im Beirat sollte an die bisherige kontinuierliche und ver-
trauensbildende Zusammenarbeit unter selbständigen Kommunen auf Augenhöhe anknüpfen.
Die stadtregionale Zusammenarbeit und Meinungsbildung würde zudem auch unterstützt, wenn dar-
über hinaus in teilräumlichen kommunalnachbarlichen Kontexten ein informeller Austausch und Dia-
log von Politikvertretungen über Kommunalgrenzen hinweg gepflegt würde.
Die Zusammensetzung und Größe des Beirats wurde in der o. g. Beratung des Kontrakts teilweise
kontrovers diskutiert. Handlungsleitend bei der Konfiguration sollten hierbei die Grundsätze und Leito-
rientierung zur Zusammenarbeit im stadtregionalen Kontrakt sein.
Entsprechend werden für den Beirat Mitglieder aus den Räten der Stadtregion gesucht, die sich für
die stadtregionalen Chancen sowie den politischen Dialog in der Stadtregion einsetzen möchten und
die sich sowohl in der Stadtregion als auch im Rat ihrer Gemeinde für eine gemeinsame Verantwor-
tung engagieren.
Bei der Konfiguration des Beirats sind mehrere Punkte zu berücksichtigen.
Beirat Stadtregion Münster als Gremium der 12 Räte
Die Räte haben in allen stadtregionalen Kommunen die Entscheidungszuständigkeit zu Themen mit
übergemeindlicher Bedeutung. Insoweit sollten ausschließlich Ratsmitglieder für den Beirat benannt
werden.
Gemeindeproporz
Das Kooperationsprinzip „auf Augenhöhe“ aller stadtregionalen Kommunen gebietet es, dass der Rat
jeder mitwirkenden Gemeinde mit mindestens 2 Personen im Beirat vertreten ist. Für den politischen
Dialog wäre es essentiell, dass dabei gleichsam „Mehrheit“ und „Opposition“ aus dem Rat vertreten
wären. Eine unmittelbare Entsendung der Beiratsmitglieder durch die Räte sichert den Gemeindepro-
porz.
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Räteproporz
Bei der Zusammensetzung des Beirats sind außerdem die Anteile der Ratsmitglieder an der Gesamt-
zahl der 404 Ratsmitglieder zu berücksichtigen. Bei zwei oder drei Beiratsmitgliedern aus den Um-
landgemeinden sollten entsprechend 5 oder 7 Ratsmitglieder aus Münster im Beirat vertreten sein.
Über eine unmittelbare Entsendung könnte der Räteproporz sichergestellt werden.
Politischer Proporz in jeder Gemeinde
Der politische Dialog sollte unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse in den Räten weiterent-
wickelt werden. Insoweit ist die Entscheidung über die Beiratsmitglieder in den Räten zu treffen.
Im politischen Dialog der Stadtregion ist zumindest näherungsweise auch das Parteienspektrum in
den Räten zu berücksichtigen. Hier war die Kritik nachvollziehbar, dass zum Beispiel bei allein 2 di-
rekt gewählten Ratsmitgliedern aus jeder Umlandgemeinde vermutlich nur die beiden größten Partei-
en in den Räten im Beirat vertreten wären. Ein größerer Beirat würde hier mehr Möglichkeiten eröff-
nen.
Politischer Proporz in der Stadtregion
Der politische Proporz in der Stadtregion könnte derzeit nur über eine Addition der 12 Kommunal-
wahlergebnisse, nach Wählerstimmen oder Ratsmitgliedern, ermittelt werden. Bei der Addition von
Ratsmandaten ist zu berücksichtigen, dass die Stimmenzahlen hinter den Ratsmandaten unter den
Gemeinden erheblich voneinander abweichen und insoweit unterschiedlich politisch legitimiert sind.
Eine Addition der Wählerstimmen würde dazu führen, dass das Ergebnis durch den hohen Stimmen-
anteil Münsters mit 61% geprägt würde. Eine Konfiguration des Beirats über den politischen Proporz
in der Stadtregion würde voraussetzen, dass die Parteien in den Räten stadtregionale Fraktionen
bzw. Listenverbindungen begründen und sich auf Vertreter ihrer Fraktion im Beirat einigen. Im Aus-
zählverfahren würden die Beiratsmitglieder anhand der Fraktionslisten ermittelt.
Größe des Beirates Stadtregion Münster
Bei der Entscheidung über die Größe des Beirates ist zu berücksichtigen,
dass an den Sitzungen vermutlich aus jeder Kommune mindestens auch zwei Vertreter der
Verwaltung teilnehmen ( mindestens 25 Verwaltungsvertreter),
dass eine Größe mit mehr als 28 Beiratsmitgliedern
eine stärkere Mitwirkung auch kleinerer Parteien im Beirat eröffnen würde,
eine externe Moderation erfordern würde, um den angestrebten direkten Dialog unter den Mit-
gliedern zu unterstützen und
dass eine Größe mit mehr als 50 Beiratsmitgliedern
den angestrebten vertrauensbildenden Dialog und Austausch erschweren würde und
die Beiratssitzungen ein Format mit erheblichem organisatorischen und logistischen Aufwand
erreichen würde.
Zentrale Fragen bei der Besetzung des Beirates sind, wie der Gemeindeproporz und der Räteproporz
gewahrt, eine arbeitsfähige Größe erreicht und zugleich der politische Proporz auf Gemeindeebene
und auf stadtregionaler Ebene berücksichtigt werden könnte.
Grundsätzlich bieten sich für die Ermittlung der Beiratsmitglieder drei Verfahren an:
A. Ermittlung der Beiratsmitglieder über ein Auszählverfahren auf der Grundlage von Listenverbin-
dungen der in den Räten vertretenen Parteien und der Kommunalwahlergebnisse
Bei diesem Verfahren ist nicht auszuschließen, dass sowohl der Gemeindeproporz als auch der
Räteproporz nicht gewahrt werden.
B. Unmittelbare Entsendung der Beiratsmitglieder durch das Räte - Botschaftermodell
Die Räte wählen aus Ihrer Mitte eine festgelegte Zahl von Beiratsmitgliedern. Bei dieser Ent-
scheidung gilt es zu gewährleisten, ein möglichst großes Spektrum der Parteien zu berücksichti-
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gen, um auch kleineren Parteien eine Mitwirkung im Beirat zu eröffnen.
Bei einer unmittelbaren Entsendung von 3 Mitgliedern in den Umlandgemeinden und 7 Mitglie-
dern in Münster unter Beachtung der Anforderung `möglichst großes Parteienspektrum‘ würde
der Beirat mit insgesamt 40 Mitgliedern neben den Vertretern der beiden größten Fraktionen in
den Räten auch mindestens 10 bis 15 Personen aus weiteren Parteien umfassen.
C. Kombination aus B und A
Bei diesem Verfahren wählen die Räte in den Umlandgemeinden 1 oder 2 und der Rat in Münster
2 oder 5 Vertreter für den Beirat Stadtregion. Das Direktwahlergebnis wird mit dem Ergebnis,
dass sich aus der Kumulation der Kommunalwahlergebnisse ergibt, verschnitten. Die daraus sich
ergebenden Ausgleichs- und Überhangmandate wären über die Listen der stadtregionalen Frak-
tionsgemeinschaften zu besetzen. Sie können dazu führen, dass sich die Zahl der Beiratsmitglie-
der auf über 30 oder über 40 Personen erhöht.
Außerdem ist nicht auszuschließen,
dass durch die zusätzlichen Beiratsmitglieder zum Beispiel der Räteproporz nicht gewahrt
würde und
dass die Direktwahlen in den Kommunen durch die Kenntnis des aufsummierten Kommunal-
wahlergebnisses beeinflusst werden, weil die kombinierten Direkt- und Verhältniswahlen
nicht zeitgleich stattfinden.
Fazit
Die Bürgermeisterrunde der Stadtregion schlägt den stadtregionalen Räten vor, die Mitglieder des
Beirates über unmittelbare Entsendung von 3 bzw. 7 Beiratsmitgliedern in den Räten zu ermitteln
(Verfahren B). Dieser Vorschlag wird verbunden mit der Empfehlung, bei der Entscheidung der Räte,
ein möglichst großes Spektrum der Parteien, die in mehreren Räten vertreten sind oder die eine
stadtregionale Fraktionsgemeinschaft begründet haben, zu erreichen.
Eine Direktwahl von 3 Mitgliedern in den Umlandgemeinden und 7 Mitgliedern in Münster
führt zu einer praktikablen Größe mit 40 Beiratsmitgliedern plus ca. 25 Verwaltungsvertretern,
eröffnet eine Mitwirkung kleinerer Parteien im Beirat Stadtregion,
wahrt den Gemeinde- und Räteproporz und
berücksichtigt zumindest annähernd die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Stadtregion.
Die unmittelbare Entsendung mit 3 bzw. 7 Beiratsmitgliedern ist in den stadtregionalen Kontrakt auf-
zunehmen (Anlage 1) mit der Maßgabe, diese Vorgehensweise nach Ablauf von 2 Jahren zu evaluie-
ren.
Zu 2.
Ziele und Aufgaben des Beirates Stadtregion Münster
Hauptaufgaben des Beirates in der laufenden stadtregionalen Zusammenarbeit über Kommunalgren-
zen hinweg sind
einen vertrauensvollen Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern zu fördern,
die notwendige politische Erörterung in Grundsatzfragen und zur Vorbereitung von Ratsent-
scheidungen zu ermöglichen und
die stadtregionalen Kooperationsstrukturen zu beraten und mit Empfehlungen zu unterstützen.
Der Beirat befasst sich mit den Angelegenheiten in der Zusammenarbeit mit stadtregionaler Bedeu-
tung/Reichweite, deren Behandlung in den Räten beabsichtigt ist. In diesem Rahmen behandelt der
Beirat Themen auf Wunsch der Bürgermeister und der Beiratsmitglieder.
Die Mitglieder des Beirates informieren als „Botschafter“ die Ratsmitglieder ihrer Stadt/Gemeinde
über Inhalte und Verlauf der Beiratssitzungen. Die Beratungen des Beirates haben Empfehlungscha-
rakter.
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V/0949/2019
Grundsätze zur Organisation und Geschäftsführung
Der/die Vorsitzende und Sprecher(-in) der Stadtregion, derzeit Bürgermeister Carsten Grawunder,
übernimmt den Vorsitz im Beirat Stadtregion Münster. Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vertre-
tung für den Vorsitz.
Der/die Vorsitzende lädt zweimal jährlich mit einem Vorschlag zur Tagesordnung zum Beirat Stadtre-
gion ein. Er/Sie bedient sich dabei der Geschäftsstelle Stadtregion, die auch die Organisation der
Sitzung (Vor-und Nachbereitung) übernimmt. Etwaige Arbeits- und Beratungsergebnisse werden ge-
sondert dokumentiert.
Die Sitzungen des Beirates sind mit Blick auf ihren vorberatenden Charakter nichtöffentlich, sie wer-
den durch die Bürgermeisterrunde begleitet.
Die Geschäftsführung für den Beirat Stadtregion bindet in der Geschäftsstelle Stadtregion 0,2 Stel-
lenanteile. Die Kosten für das Veranstaltungsmanagement und für etwaige Dokumentationen werden
aus dem stadtregionalen Budget beglichen.
Zu 3.
Der Rat der Stadt Münster hat gemäß stadtregionalem Kontrakt sieben Botschafter für den Beirat
Stadtregion Münster zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, bei der Entsendung die Grundsätze
von § 50 Abs. 4 GO NRW anzuwenden und die Verteilung der zu benennenden Botschafter auf die
im Rat vertretenen Parteien nach dem Verfahren Hare-Niemeyer vorzunehmen. Demnach entfallen
auf die CDU-Fraktion 3 Botschafter, auf die SPD-Fraktion 2 Botschafter und die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL 2 Botschafter.
Die Wahlzeit der Botschafter orientiert sich an der Wahlzeit des Rates.
Eine andere Verteilung unter den im Rat vertretenen Parteien bleibt dem Rat vorbehalten.
I.V.
Gez.
Stadtbaurat Denstorff
Anlagen:
Stadtregionaler Kontrakt (Stand 21.09.2019)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0949/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37