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V/0949/2019

Beirat Stadtregion Münster

Vorlagen 04.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 17

MS-Stadtregion_Org_Kontrakt_190921

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

MS-Stadtregion_Org_Kontrakt_190921

10824 Zeichen

1 
 
Kontrakt zur Zusammenarbeit  
in der Stadtregion Münster  
(stadtregionaler Kontrakt) 
 
(Stand 21.09.2019)   
 
 
 
 
 
 
                  
 
Präambel  
 
Die Städte und Gemeinden in der Stadtregion Münster  sind in einem sehr engen Beziehungsgeflecht 
insbesondere auf der Ebene des Wohnens, der Mobilit ät, der Umwelt, der Kultur und der Bildung 
sowie des Gewerbes miteinander verbunden. Im Jahr 2 001 hat sich ein kommunales Netzwerk in der 
Stadtregion Münster zusammengefunden, um sich über die Inhalte einer stadtregionalen 
Zusammenarbeit und die Erarbeitung gemeinsamer Perspektiven zu verständigen. 
 
Der schrittweise sich vertiefende Annäherungsprozes s in der Stadtregion Münster zwischen den 
Städten und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drenst einfurt, Everswinkel, Greven, Havixbeck, 
Nottuln, Ostbevern, Münster, Senden, Sendenhorst un d Telgte ist nach der Gründungsphase sehr 
schnell in eine vertrauensvolle und von gegenseitig em Respekt geprägte kommunale 
Zusammenarbeit selbstständiger Kommunen übergegangen. 
 
Im Zuge der äußerst positiven demographischen Entwi cklung der letzten Jahre und der hohen 
Attraktivität der Wohn-, Arbeits- und Lebenssituati on im Oberzentrum Münster und in den 
umliegenden Nachbarkommunen sowie der zunehmend kom plexeren Verflechtungen dieses Raums 
ist die Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster f achlich vertieft, organisatorisch 
professionalisiert und politisch transparent weiter entwickelt worden. Die Stadtregion Münster 
versteht sich heute als eine urbane Zukunftsregion der Vielfalt in der Eigenständigkeit ihrer 
Mitgliedskommunen.  
 
Ausdruck dieses Selbstverständnisses und der fachli chen Vertiefung ist die Erarbeitung vielfältiger 
Fachbeiträge zur Kooperation in der Stadtregion sow ie die Beteiligung am Landeswettbewerb 
„StadtUmland.NRW“ im Jahr 2016/17 mit den Schwerpun kten Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und 
Infrastruktur. Die Stadtregion Münster baut insofer n auf die Eigenständigkeit und individuelle 
Identität ihrer Mitgliedskommunen und unterstreicht  dabei zugleich die gemeinsam gelebte 
Verantwortung für diesen urban und ländlich geprägten Raum.  
 
Die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden der Sta dtregion Münster findet kontinuierlich, 
vertrauensvoll und auf Augenhöhe statt. Die Stadtre gion versteht sich als Forum für eine intensive 
interkommunale Kooperation und tritt dabei nicht in  Konkurrenz zu bestehenden Strukturen und 
Zuständigkeiten im Münsterland. 
 
Um die gemeinsame Arbeit in der Stadtregion Münster  weiter zu festigen und ihr auf der Basis 
politischer Beschlussfassungen der sie tragenden Rä te eine höhere Verbindlichkeit, eine strukturelle 
Professionalisierung und eine größere Transparenz u nd Außenwirkung zu verleihen, wird dieser 
Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster geschlossen.

2 
 
 
1.  Zielvereinbarung 
 
1.1.  Die Städte und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everswinkel, Greven, 
Havixbeck, Nottuln, Ostbevern, Münster, Senden, Sendenhorst und Telgte kooperieren als 
Stadtregion Münster auf der Grundlage der Überzeugung, dass die Aufgaben Erhaltung 
und Weiterentwicklung der Lebens- und Wohnqualität im Oberzentrum und in seinem 
Nahbereich mit einer aufeinander abgestimmten  Siedlungsentwicklung, mit einer 
umwelt- und menschenfreundlichen Mobilität und mit einer für Menschen und Umwelt 
förderliche Entwicklung des Freiraums gemeinsam besser bewältigt werden können als 
bei einer Beschränkung auf den je eigenen Wirkungskreis. 
 
1.2.  Sie schaffen für diese Zusammenarbeit eine organisatorisch und finanziell tragfähige 
Grundlage. 
 
1.3.  Die Kommunen kooperieren in der Regel auf der Grundlage dieser Zielvereinbarung und 
einer fortzuschreibenden Aufgabenplanung und Reflexion. Bei besonderen Aufgaben, die 
gesonderte Finanzierung oder auch die Einbeziehung weiterer Akteure erfordern, erfolgt 
die Kooperation in der Form von Leitprojekten. 
 
1.4.  Diese Arbeit wird unter dem Namen „Stadtregion Münster“ öffentlich bekannt gemacht, 
beworben und operativ umgesetzt. 
 
1.5.  Die Kommunen schließen für die Leitprojekte und für besondere  gemeinsame Aktivitäten 
(wie z.B. Website) jeweils gesonderte Projektvereinbarungen. 
 
 
2.  Organisation der stadtregionalen Zusammenarbeit 
 
2.1.  Bürgermeisterrunde  
Die Stadtregion Münster konstituiert sich durch Vereinbarung des Oberbürgermeisters 
und der Bürgermeisterin sowie der Bürgermeister auf Beschluss der Räte der 
stadtregionalen Kommunen. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Münster, soweit fachlich 
betroffen, sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Nachbargemeinden 
Münsters bilden die Bürgermeisterrunde der Stadtregion. Sie tagt mindestens zweimal im 
Jahr und bereitet die Beschlussfassung über Leitprojekte in den Stadt- und 
Gemeinderäten vor, berät den jeweiligen Sachstand in den Leitprojekten und entscheidet 
über öffentlichkeitswirksame projektübergreifende Strategien und Maßnahmen. Der 
Vorsitz in der Bürgermeisterrunde und im stadtregionalen Rätetreffen wechselt alle zwei 
Jahre. 
 
2.2.  Lenkungskreis  
Es wird ein Lenkungskreis gebildet, der im Auftrag der Bürgermeisterrunde die alltägliche 
Arbeit der Geschäftsstelle und der Ansprechpartnerrunde sowie der Arbeitskreise/ 
Arbeitsgemeinschaften begleitet und operative Entscheidungen in der Zusammenarbeit 
trifft. Über die Größe(max. 5 Personen) und Zusammensetzung befindet die 
Bürgermeisterrunde, mindestens ein Mitglied der Bürgermeisterrunde ist auch Mitglied 
des Lenkungskreises. 
 
2.3  Ansprechpartnerrunde  
Die vorsitzführende Kommune  leitet die Runde der Ansprechpartnerinnen/ 
Ansprechpartner (Ansprechpartnerrunde) aus allen mitwirkenden Kommunen gemeinsam 
mit der Geschäftsstelle.  
Die Ansprechpartnerrunde ist zentrales Bindeglied zwischen der Geschäftsstelle und den

3 
 
Kommunalverwaltungen. Sie ist Impulsgeber für die Stadtregion, sie übernimmt 
Koordinations-, Bündelungs- und Sonderaufgaben in der Zusammenarbeit.  
Die Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner sind fachrechtlich unmittelbar den 
jeweiligen Mitgliedern der stadtregionalen Bürgermeisterrunde zugeordnet.   
Die Arbeitszeit der Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner ist zu einem bestimmten Teil 
der Mitarbeit in der Stadtregion gewidmet. 
 
2.4  Geschäftsstelle  
Die Stadtregion Münster bedient sich einer Geschäftsstelle. Sitz der Geschäftsstelle ist 
Münster. Die Geschäftsstelle hat die Aufgaben im Zusammenwirken oder in Abstimmung 
mit der Ansprechpartnerrunde, Konzeptionen und Projekte für die stadtregionale 
Entwicklung und Zusammenarbeit zu entwickeln und zu begleiten sowie alle 
stadtregionalen Angelegenheiten zu koordinieren. Sie führt die Geschäfte der 
Bürgermeisterrunde, des Lenkungskreises und des politischen Netzwerks Stadtregion. 
Die Geschäftsstelle hat zwei Vollzeitstellen.  
 
2.5  Arbeitsformen  
Für die laufende Projektarbeit in der Stadtregion werden bei Bedarf Arbeitsgruppen, 
Arbeitskreise oder Arbeitsgemeinschaften eingerichtet. 
 
 
3.  Politisches Netzwerk 
 
3.1 Rätetreffen  
Die Mitglieder der Räte werden regelmäßig zu einer Zusammenkunft auf stadtregionaler 
Ebene (Rätetreffen) eingeladen, in der aktuelle Fragen erörtert und die Arbeit in den 
Leitprojekten vorgestellt werden.  
 
3.2  Beirat Stadtregion  
Zur Stärkung des politischen Dialogs innerhalb der Stadtregion und zur stärkeren 
Einbeziehung der kommunalen Ratsvertreter in der Stadtregion wird die stadtregionale 
Zusammenarbeit durch einen Beirat aus aktiven politischen Vertretern („Botschafter“) 
begleitet. 
Die Gesamtheit der stadtregionalen Ratsmitglieder wird im Beirat  durch sieben 
„Botschafter“ aus Münster und jeweils drei „Botschafter“ aus den Nachbargemeinden 
vertreten. Die „Botschafter“ aus dem Rat einer Kommune werden durch Beschluss des 
Rates benannt. Die Erfahrungen mit dem Beirat Stadtregion in der Zusammenarbeit und 
seine Konfiguration werden nach Ablauf von 2 Jahren evaluiert. 
 
3.3  Berichtswesen  
Die Arbeit der Stadtregion wird in einem regelmäßigen Bericht dargestellt, der an 
sämtliche Mitglieder der Räte in den Mitgliedskommunen versandt wird. Er wird in einer 
Ratssitzung der betreffenden Kommune erörtert. 
 
 
4.  Projektarbeit in der Stadtregion 
 
4.1.  Handlungsfelder der Stadtregion  
Die Projektarbeit in der Stadtregion erstreckt sich derzeit über die Handlungsfelder 
Siedlungsentwicklung/ Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und Schulentwicklung.

4 
 
 
4.2 Leitprojekte  
Die Zusammenarbeit in stadtregionalen Handlungsschwerpunkten erfolgt über 
stadtregionale Leitprojekte.  
 
4.3 Vereinbarungen zu Leitprojekten  
Die Vereinbarungen zur Gestaltung und Umsetzung der Leitprojekte enthalten 
Vereinbarungen zu strategischen und operativen Zielen, zu Meilensteinen, zum 
Zeitrahmen, zur personellen und finanziellen Ausstattung, zu Projektleitung und 
Projektverantwortlichen, zu Konfliktlösungsmechanismen und zur Kommunikation 
zwischen Politik, Verwaltungen und Öffentlichkeit. 
 
 
5.  Finanzielle Grundlage der stadtregionalen Zusammenarbeit 
 
5.1 Budget Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion  
Die Geschäftsstelle wird dienstrechtlich der Stadt Münster zugeordnet.  Die 
Bewirtschaftung der Geschäftsstelle erzeugt Personalkosten bei der Stadt Münster, dazu 
zählen Personalaufwendungen, Versorgungsaufwendungen und Kosten für die 
Büroarbeitsplätze.  
Die anteilige stadtregionale Finanzierung erfolgt über einen Personalkostenzuschuss, als 
Teil eines Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ mit 179 Tsd. €. Der 
Personalkostenzuschuss jeder Mitgliedskommune bemisst sich  anteilig nach dem 
Schlüssel der Einwohnerzahl der Mitgliedskommune.  
Die Bemessung des Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion“ 
orientiert sich an dem erforderlichen  breiten Spektrum der Kompetenzen und 
qualitativen Anforderungen  sowie den damit verbundenen durchschnittlichen 
Personalaufwendungen der Stadt Münster. Das Budget wird in zweijährigem Abstand 
entsprechend der Entwicklung der durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt 
Münster angepasst. 
 
5.2 Budget Projektmittel  Stadtregion  
Die Vorbereitung, Entwicklung, Durchführung, Koordination, Umsetzung und Reflexion 
der stadtregionalen Zusammenarbeit bedarf einer angemessenen Finanzausstattung. 
Dazu wird ein Budget „Projektmittel Stadtregion Münster“ mit 100 Tsd. € jährlich 
eingerichtet. Das Budget wird anteilig nach dem Schlüssel der Einwohnerzahlen der 
Mitgliedskommunen von den Mitgliedskommunen getragen. 
 
5.3 Aktualisierung des Verteilerschlüssels  
Der Verteilerschlüssel der Einwohnerzahlen für die anteilige Finanzierung der Budgets 
„Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion“ und „Projektmittel Stadtregion“ 
wird in zweijährigem Abstand auf der Basis der Zahlen von IT.NRW neu festgeschrieben.

Anlage A

3465 Zeichen

Anlage A zur V/0949/2019 
Kurzüberblick 
Infolge der notwendigen Neukonfiguration des Beirates Stadtregion ist eine erneute Beschluss-
fassung über den Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster (stadtregionaler Kon-
trakt) in allen Städten und Gemeinden der Stadtregion erforderlich. Zugleich sind in allen Räten 
die Mitglieder und ihre Vertretungen im Beirat Stadtregion zu benennen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel aus der Präambel des „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadt-
marketingkonzept Münster (ISM) Münster-Profil, Leitorientierungen und Leitprojekte“ 
„Wir wissen um die enge Verbindung von Stadt, Münsterland und Westfalen und werden daher 
besondere Verantwortung für eine gemeinsame Entwicklung übernehmen“ 
verfolgt. 
Die Kommunen in der Stadtregion Münster stehen vor großen Herausforderungen, insbesondere 
in den Handlungsfeldern Mobilität und Wohnen. Mit der stadtregionalen Zusammenarbeit können 
wesentliche Beiträge zur Bewältigung dieser Herausforderungen beigesteuert werden. Die Ver-
wirklichung und Umsetzung der stadtregionalen Handlungsansätze erfordern eine höhere Ver-
bindlichkeit und Intensität in der Zusammenarbeit, eine strukturelle Professionalisierung und eine 
stärkere Einbindung der Politik. Deshalb soll die Zusammenarbeit in der Zukunft zielgerichteter 
und auf der Grundlage eines stadtregionalen Kontraktes, der den stadtregionalen Räten zur Be-
schlussfassung vorgelegt wird, erfolgen. 
Im November und Dezember 2018 wurde in den Räten aller stadtregionalen Kommunen Be-
schlüsse zum stadtregionalen Kontrakt gefasst. Wesentliches Beratungsergebnis war, dass ein 
neuer Vorschlag für die Zusammensetzung des Beirats entwickelt werden muss.  
Mit dieser Vorlage wird durch einen Beschluss über den stadtregionalen Kontrakt eine Ge-
schäftsgrundlage für die Zusammenarbeit in der Stadtregion geschaffen. 
Zielerreichung: 
Die Beschlussfassung zum stadtregionalen Kontrakt schafft einen verbindlichen Rahmen für die 
künftige Zusammenarbeit in der Stadtregion. Die Steuerungsstrukturen werden optimiert, die Ar-
beitsstrukturen gestärkt und die erforderliche Politikeinbindung eröffnet. 
Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die Inangriffnahme der gemeinsamen Hand-
lungsansätze in den Handlungsschwerpunkten Mobilität und Wohnen geschaffen sowie die Er-
folgsaussichten in den weiteren stadtregionalen Handlungsfeldern (Klimaschutz und Schulent-
wicklung) verbessert. 
 
. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein

Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Ratsbeschlüsse von 2013 Vorlage V/368/2013 und von 2018 Vorlage V/946/2018 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

15661 Zeichen

V/0949/2019 
V/0949/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beirat Stadtregion Münster 
Änderung des stadtregionalen Kontraktes zur Zusammensetzung des Beirates 
Benennung der Mitglieder 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Rat stimmt dem Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster (Anlage 1) vor-
behaltlich gleichlautender Beschlussfassungen in den Räten der Stadtregion zu. 
2.  Der Rat stimmt den Zielen und Aufgaben wie auch Grundsätzen zur Organisation und Ge-
schäftsführung des Beirates Stadtregion Münster zu. 
3.  Der Rat benennt die folgenden sieben Ratsmitglieder als Mitglieder sowie ihre Vertretungen für 
den Beirat Stadtregion Münster. 
 
Mitglieder Vertretungen 
 
1. …………… .................. 
2. …………… …………… 
3. …………… …………… 
4. …………… …………… 
5. …………… …………… 
6. …………… …………… 
7. …………… …………… 
 
Stadtplanungsamt 
 
08.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Weigt 
Telefon: 492 61 36 
Weigt@stadt-muenster.de

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V/0949/2019 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Beschluss über den Kontrakt ist mit folgenden finanziellen Aufwendungen verbunden: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung 
   
 06 Kostenerstattungen und Umla-
gen 
2020 ff. 103.300 Kostenbeteili-
gung der Um-
landgemein-
den an Perso-
nal- und-
Sachaufwen-
dungen 
 11 Personalaufwendungen 2020 ff. 184.500 Personalauf-
wendungen 
auf Basis 
Durchschnitts-
kosten in 
Münster 
 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2020 ff. 100.000 Projektmittel 
  Saldo 2020 181.200  
      
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 bei der 
Produktgruppe 0901 veranschlagt. Bislang nicht veranschlagte Erträge aus Kostenerstattungen für 
Personalaufwendungen in Höhe von 15.400 € werden über ein Veränderungsblatt in die Haushalts-
planberatungen eingebracht. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung 
die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Die Geschäftsstelle der Stadtregion Münster soll 2,00 Planstellen umfassen, von denen 1,00 bereits 
vorhanden und 1,00 als Vermehrungsvorschlag im Stellenplanentwurf 2020 enthalten ist. 
Die Personalaufwendungen werden wie die Sachaufwendungen auf der Grundlage entsprechender, 
im Kontrakt vereinbarter, Budgets durch die mitwirkenden Kommunen getragen. 
 
In den Folgejahren, ab 2021, ist laut stadtregionalem Kontrakt die Bemessung des stadtregionalen 
Budgets Personalaufwendungen sowie der Schlüssel zur anteiligen Finanzierung neu zu konfigurie-
ren. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Die Räte der in der Stadtregion Münster mitwirkenden Kommunen haben im November/Dezember 
2018 den Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster beraten. In der Beratung wurde 
deutlich, dass der politische Dialog über Kommunalgrenzen hinweg eine große Bedeutung für die

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V/0949/2019 
Entwicklung der Stadtregion hat und einer Verstärkung bedarf. In mehreren Kommunen wurde der 
Wunsch geäußert, mit einem neuen Vorschlag zur Zusammensetzung des Beirates verstärkt auch 
kleineren Parteien Zugang zum Beirat zu eröffnen. Insoweit wird, unter Berücksichtigung dieser Anre-
gung, eine erneute Beschlussfassung über den Kontrakt insgesamt in allen Städten und Gemeinden 
der Stadtregion erforderlich. 
 
Im politischen Netzwerk der Stadtregion Münster ist der politische Dialog in der Stadtregion erstmalig 
durch ein Rätetreffen am 6. November 2017 ausgebaut worden. In diesem aufwendigen Format kön-
nen aperiodisch sehr gut grundsätzliche Themen und Fragestellungen erörtert werden. Die Bürger-
meisterrunde beabsichtigt im 1. Halbjahr 2020 die Ratsmitglieder der Stadtregion erneut zu einem 
Rätetreffen einzuladen.  
 
Die Stadtregion benötigt darüber hinaus mit einem Beirat ein weiteres Format deutlich unterhalb der 
Dimension des Rätetreffens, das in einer arbeitsfähigen Struktur einen direkten vertrauensbildenden 
Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern sowie mit den Verwaltungen eröffnet und zugleich die 
stadtregionale politische Meinungsbildung unterstützt. Ein Beirat kann die politische Rückkopplung 
und Steuerung der stadtregionalen Zusammenarbeit qualifizieren, ohne dabei bestehende Zuständig-
keiten in Frage zu stellen. Die Entscheidungszuständigkeit über die Inhalte und Gestaltung der stadt-
regionalen Zusammenarbeit liegt allein bei den Räten bzw. den Ratsmitgliedern der stadtregionalen 
Kommunen. Ein Beirat eröffnet im Vorfeld der politischen Entscheidungen Raum für notwendige Erör-
terungen unter den Entscheidungsträgern (Ratsmitgliedern). Die Vorberatungen des Beirates haben 
insoweit Empfehlungscharakter. Die Arbeit im Beirat sollte an die bisherige kontinuierliche und ver-
trauensbildende Zusammenarbeit unter selbständigen Kommunen auf Augenhöhe anknüpfen.  
 
Die stadtregionale Zusammenarbeit und Meinungsbildung würde zudem auch unterstützt, wenn dar-
über hinaus in teilräumlichen kommunalnachbarlichen Kontexten ein informeller Austausch und Dia-
log von Politikvertretungen über Kommunalgrenzen hinweg gepflegt würde. 
 
Die Zusammensetzung und Größe des Beirats wurde in der o. g. Beratung des Kontrakts teilweise 
kontrovers diskutiert. Handlungsleitend bei der Konfiguration sollten hierbei die Grundsätze und Leito-
rientierung zur Zusammenarbeit im stadtregionalen Kontrakt sein.  
Entsprechend werden für den Beirat Mitglieder aus den Räten der Stadtregion gesucht, die sich für 
die stadtregionalen Chancen sowie den politischen Dialog in der Stadtregion einsetzen möchten und 
die sich sowohl in der Stadtregion als auch im Rat ihrer Gemeinde für eine gemeinsame Verantwor-
tung engagieren. 
 
Bei der Konfiguration des Beirats sind mehrere Punkte zu berücksichtigen. 
 
Beirat Stadtregion Münster als Gremium der 12 Räte 
Die Räte haben in allen stadtregionalen Kommunen die Entscheidungszuständigkeit zu Themen mit 
übergemeindlicher Bedeutung. Insoweit sollten ausschließlich Ratsmitglieder für den Beirat benannt 
werden. 
 
 
Gemeindeproporz 
Das Kooperationsprinzip „auf Augenhöhe“ aller stadtregionalen Kommunen gebietet es, dass der Rat 
jeder mitwirkenden Gemeinde mit mindestens 2 Personen im Beirat vertreten ist. Für den politischen 
Dialog wäre es essentiell, dass dabei gleichsam „Mehrheit“ und „Opposition“ aus dem Rat vertreten 
wären. Eine unmittelbare Entsendung der Beiratsmitglieder durch die Räte sichert den Gemeindepro-
porz.

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V/0949/2019 
Räteproporz 
Bei der Zusammensetzung des Beirats sind außerdem die Anteile der Ratsmitglieder an der Gesamt-
zahl der 404 Ratsmitglieder zu berücksichtigen. Bei zwei oder drei Beiratsmitgliedern aus den Um-
landgemeinden sollten entsprechend 5 oder 7 Ratsmitglieder aus Münster im Beirat vertreten sein. 
Über eine unmittelbare Entsendung könnte der Räteproporz sichergestellt werden. 
 
Politischer Proporz in jeder Gemeinde  
Der politische Dialog sollte unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse in den Räten weiterent-
wickelt werden. Insoweit ist die Entscheidung über die Beiratsmitglieder in den Räten zu treffen. 
Im politischen Dialog der Stadtregion ist zumindest näherungsweise auch das Parteienspektrum in 
den Räten zu berücksichtigen. Hier war die Kritik nachvollziehbar, dass zum Beispiel bei allein 2 di-
rekt gewählten Ratsmitgliedern aus jeder Umlandgemeinde vermutlich nur die beiden größten Partei-
en in den Räten im Beirat vertreten wären. Ein größerer Beirat würde hier mehr Möglichkeiten eröff-
nen. 
 
Politischer Proporz in der Stadtregion 
Der politische Proporz in der Stadtregion könnte derzeit nur über eine Addition der 12 Kommunal-
wahlergebnisse, nach Wählerstimmen oder Ratsmitgliedern, ermittelt werden. Bei der Addition von 
Ratsmandaten ist zu berücksichtigen, dass die Stimmenzahlen hinter den Ratsmandaten unter den 
Gemeinden erheblich voneinander abweichen und insoweit unterschiedlich politisch legitimiert sind. 
Eine Addition der Wählerstimmen würde dazu führen, dass das Ergebnis durch den hohen Stimmen-
anteil Münsters mit 61% geprägt würde. Eine Konfiguration des Beirats über den politischen Proporz 
in der Stadtregion würde voraussetzen, dass die Parteien in den Räten stadtregionale Fraktionen 
bzw. Listenverbindungen begründen und sich auf Vertreter ihrer Fraktion im Beirat einigen. Im Aus-
zählverfahren würden die Beiratsmitglieder anhand der Fraktionslisten ermittelt. 
 
Größe des Beirates Stadtregion Münster 
Bei der Entscheidung über die Größe des Beirates ist zu berücksichtigen,  
 dass an den Sitzungen vermutlich aus jeder Kommune mindestens auch zwei Vertreter der 
Verwaltung teilnehmen ( mindestens 25 Verwaltungsvertreter), 
 dass eine Größe mit mehr als 28 Beiratsmitgliedern  
 eine stärkere Mitwirkung auch kleinerer Parteien im Beirat eröffnen würde, 
 eine externe Moderation erfordern würde, um den angestrebten direkten Dialog unter den Mit-
gliedern zu unterstützen und 
 dass eine Größe mit mehr als 50 Beiratsmitgliedern  
 den angestrebten vertrauensbildenden Dialog und Austausch erschweren würde und 
 die Beiratssitzungen ein Format mit erheblichem organisatorischen und logistischen Aufwand 
erreichen würde. 
 
Zentrale Fragen bei der Besetzung des Beirates sind, wie der Gemeindeproporz und der Räteproporz 
gewahrt, eine arbeitsfähige Größe erreicht und zugleich der politische Proporz auf Gemeindeebene 
und auf stadtregionaler Ebene berücksichtigt werden könnte. 
 
Grundsätzlich bieten sich für die Ermittlung der Beiratsmitglieder drei Verfahren an: 
A. Ermittlung der Beiratsmitglieder über ein Auszählverfahren auf der Grundlage von Listenverbin-
dungen der in den Räten vertretenen Parteien und der Kommunalwahlergebnisse 
Bei diesem Verfahren ist nicht auszuschließen, dass sowohl der Gemeindeproporz als auch der 
Räteproporz nicht gewahrt werden. 
B.  Unmittelbare Entsendung der Beiratsmitglieder durch das Räte - Botschaftermodell 
 Die Räte wählen aus Ihrer Mitte eine festgelegte Zahl von Beiratsmitgliedern. Bei dieser Ent-
scheidung gilt es zu gewährleisten, ein möglichst großes Spektrum der Parteien zu berücksichti-

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V/0949/2019 
gen, um auch kleineren Parteien eine Mitwirkung im Beirat zu eröffnen.  
Bei einer unmittelbaren Entsendung von 3 Mitgliedern in den Umlandgemeinden und 7 Mitglie-
dern in Münster unter Beachtung der Anforderung `möglichst großes Parteienspektrum‘ würde 
der Beirat mit insgesamt 40 Mitgliedern neben den Vertretern der beiden größten Fraktionen in 
den Räten auch mindestens 10 bis 15 Personen aus weiteren Parteien umfassen. 
C. Kombination aus B und A  
Bei diesem Verfahren wählen die Räte in den Umlandgemeinden 1 oder 2 und der Rat in Münster 
2 oder 5 Vertreter für den Beirat Stadtregion. Das Direktwahlergebnis  wird mit dem Ergebnis, 
dass sich aus der Kumulation der Kommunalwahlergebnisse ergibt, verschnitten. Die daraus sich 
ergebenden Ausgleichs- und Überhangmandate wären über die Listen der stadtregionalen Frak-
tionsgemeinschaften zu besetzen. Sie können dazu führen, dass sich die Zahl der Beiratsmitglie-
der auf über 30 oder über 40 Personen erhöht.  
Außerdem ist nicht auszuschließen,  
 dass durch die zusätzlichen Beiratsmitglieder zum Beispiel der Räteproporz nicht gewahrt 
würde und 
 dass die Direktwahlen in den Kommunen durch die Kenntnis des aufsummierten Kommunal-
wahlergebnisses beeinflusst werden, weil die kombinierten Direkt- und Verhältniswahlen 
nicht zeitgleich stattfinden.  
 
Fazit 
Die Bürgermeisterrunde der Stadtregion schlägt den stadtregionalen Räten vor, die Mitglieder des 
Beirates über unmittelbare Entsendung von 3 bzw. 7 Beiratsmitgliedern in den Räten zu ermitteln 
(Verfahren B). Dieser Vorschlag wird verbunden mit der Empfehlung, bei der Entscheidung der Räte, 
ein möglichst großes Spektrum der Parteien, die in mehreren Räten vertreten sind oder die eine 
stadtregionale Fraktionsgemeinschaft begründet haben, zu erreichen. 
Eine Direktwahl von 3 Mitgliedern in den Umlandgemeinden und 7 Mitgliedern in Münster  
 führt zu einer praktikablen Größe mit 40 Beiratsmitgliedern plus ca. 25 Verwaltungsvertretern,  
 eröffnet eine Mitwirkung kleinerer Parteien im Beirat Stadtregion, 
 wahrt den Gemeinde- und Räteproporz und 
 berücksichtigt zumindest annähernd die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Stadtregion. 
Die unmittelbare Entsendung mit 3 bzw. 7 Beiratsmitgliedern ist in den stadtregionalen Kontrakt auf-
zunehmen (Anlage 1) mit der Maßgabe, diese Vorgehensweise nach Ablauf von 2 Jahren zu evaluie-
ren. 
 
 
Zu 2. 
 
Ziele und Aufgaben des Beirates Stadtregion Münster 
Hauptaufgaben des Beirates in der laufenden stadtregionalen Zusammenarbeit über Kommunalgren-
zen hinweg sind 
 einen vertrauensvollen Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern zu fördern, 
 die notwendige politische Erörterung in Grundsatzfragen und zur Vorbereitung von Ratsent-
scheidungen zu ermöglichen und 
 die stadtregionalen Kooperationsstrukturen zu beraten und mit Empfehlungen zu unterstützen. 
Der Beirat befasst sich mit den Angelegenheiten in der Zusammenarbeit mit stadtregionaler Bedeu-
tung/Reichweite, deren Behandlung in den Räten beabsichtigt ist. In diesem Rahmen behandelt der 
Beirat Themen auf Wunsch der Bürgermeister und der Beiratsmitglieder.  
Die Mitglieder des Beirates informieren als „Botschafter“ die Ratsmitglieder ihrer Stadt/Gemeinde 
über Inhalte und Verlauf der Beiratssitzungen. Die Beratungen des Beirates haben Empfehlungscha-
rakter.

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V/0949/2019 
Grundsätze zur Organisation und Geschäftsführung 
Der/die Vorsitzende und Sprecher(-in) der Stadtregion, derzeit Bürgermeister Carsten Grawunder, 
übernimmt den Vorsitz im Beirat Stadtregion Münster. Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vertre-
tung für den Vorsitz. 
Der/die Vorsitzende lädt zweimal jährlich mit einem Vorschlag zur Tagesordnung zum Beirat Stadtre-
gion ein. Er/Sie bedient sich dabei der Geschäftsstelle Stadtregion, die auch die Organisation der 
Sitzung (Vor-und Nachbereitung) übernimmt. Etwaige Arbeits- und Beratungsergebnisse werden ge-
sondert dokumentiert. 
Die Sitzungen des Beirates sind mit Blick auf ihren vorberatenden Charakter nichtöffentlich, sie wer-
den durch die Bürgermeisterrunde begleitet.  
 
Die Geschäftsführung für den Beirat Stadtregion bindet in der Geschäftsstelle Stadtregion 0,2 Stel-
lenanteile. Die Kosten für das Veranstaltungsmanagement und für etwaige Dokumentationen werden 
aus dem stadtregionalen Budget beglichen. 
 
 
Zu 3. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat gemäß stadtregionalem Kontrakt sieben Botschafter für den Beirat 
Stadtregion Münster zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, bei der Entsendung die Grundsätze 
von § 50 Abs. 4 GO NRW anzuwenden und die Verteilung der zu benennenden Botschafter auf die 
im Rat vertretenen Parteien nach dem Verfahren Hare-Niemeyer vorzunehmen. Demnach entfallen 
auf die CDU-Fraktion 3 Botschafter, auf die SPD-Fraktion 2 Botschafter und die Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL 2 Botschafter.  
Die Wahlzeit der Botschafter orientiert sich an der Wahlzeit des Rates. 
Eine andere Verteilung unter den im Rat vertretenen Parteien bleibt dem Rat vorbehalten. 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
Stadtbaurat Denstorff 
 
Anlagen: 
Stadtregionaler Kontrakt (Stand 21.09.2019)

Beratungsverlauf (4)

21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0949/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37