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V/0420/2024

Schulentwicklungsplanung Primarstufe, geänderte bzw. neue Beschlussfassung

Vorlagen 30.07.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.09.2024, TOP 30

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 1 Raumprogramm MCS Handorf

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Ansehen

Beschlussvorlage

24214 Zeichen

V/0420/2024 
V/0420/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Schulentwicklungsplanung Primarstufe, geänderte bzw. neue Beschlussfassung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsprognose (KBP) 
u. a. auch Veränderungen in der für die Grundschulen relevanten Altersgruppe aufzeigt. Das 
hat Auswirkungen auf die zu erwartenden Schüler*innenzahlen, die Korrekturen/Anpassungen 
bei einzelnen Schulplanungen erforderlich machen. 
 
2. Der Rat beschließt daher zu folgenden Standorten 
 
2.1 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
Die Schule wird zur bestehenden 2-Zügigkeit auf der Grundlage des beschlossenen Mus-
terraumprogrammes (V/0328/2017/1) ausgebaut. Für die Abdeckung eines potenziellen 
Mehrbedarfs an zu bildenden Eingangsklassen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Teilbereich 
Süd bzw. Innenstadtring innerhalb des Prognosezeitraums wird die Verwaltung beauftragt, 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
19.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Meyering 
Telefon: 492-4056 
Meyering@stadt-
muenster.de

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V/0420/2024 
einen Vorschlag für eine temporäre Lösung an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule zu entwi-
ckeln (Modul- oder Fertigbau).  
 
2.2 Hermannschule 
Die Schule wird auf der Grundlage des beschlossenen Musterraumprogrammes 
(V/0328/2017/1) zur bestehenden 2-Zügigkeit ausgebaut. Der Beschluss zur Erweiterung 
zur 3-Zügigkeit vom 26.08.2020 (V/0418/2020/1) wird aufgehoben. 
 
2.3 Matthias-Claudius-Schule Handorf 
2.3.1 Das Schulgebäude der Matthias-Claudius-Schule Handorf wird als 3-zügige Schule 
mit dem als Anlage 1 beigefügtem Raumprogramm im Plangebiet Kirschgarten neu 
errichtet. Raumbedarfe für die Musikschule sind im Raumprogramm berücksichtigt. 
2.3.2 Der Beschluss zum Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes vom 
26.08.2020 (Vorlage V/0425/2020/1, Ziffer 3) wird aufgehoben. Auf die Durchfüh-
rung eines Wettbewerbsverfahrens wird verzichtet.  
2.3.3 Die Grundschule wird in modularer Holzbauweise errichtet. 
2.3.4 Der Rat bestätigt den Beschluss, nach Fertigstellung des Neubaus der Matthias-
Claudius-Schule Handorf das bestehende Schulgebäude zurückzubauen und an 
dem Standort eine neue Dreifachsporthalle zu errichten (Vorlage V/0425/2020/1, 
Ziffer 5). 
2.3.5 Die Bauwerke Münster GmbH wird beauftragt, den Neubau des Schulgebäudes 
und der Dreifachsporthalle zu planen und in einem Generalunternehmerverfahren 
zu realisieren. 
 
2.4 Neue Grundschule am Brandhoveweg im Stadtbezirk Südost 
2.4.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der zusätzliche Bedarf von 4 Zügen über die be-
stehenden 2 Züge an der Nikolaischule Wolbeck und 3 Züge an der Grundschule 
Wolbeck-Nord hinaus auf der Grundlage der aktualisierten Schüler*innenprognose 
noch vertieft geprüft werden muss. 
2.4.2 Der Rat befürwortet deshalb, die Entscheidung über den Standort und die Grund-
schulversorgung auf der Grundlage der Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung 
für die Primarstufe, die im Frühjahr 2025 vorliegt, ggf. neu zu treffen und bis dahin 
die Planungen zum Neubau der Grundschule zurückzustellen. 
 
 
2.5 Hiltrup-West 
2.5.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der baulichen Erweiterung der Ludgerus-
schule Hiltrup auf 4 Züge der Schulplatzbedarf in Hiltrup-West bis auf weiteres ge-
deckt ist und zusätzliche Kapazitäten nicht erforderlich sind. 
2.5.2 Der auf der Grundlage der Vorlage V/0845/2017/1 Ziffer 2.3 gefasste Beschluss, 
dass die Verwaltung perspektivisch einen möglichen Standort für eine weitere 2-
zügige Grundschule in Hiltrup-West zwecks Abdeckung möglicher Bedarfe durch 
eventuell steigende Schülerzahlen in diesem Stadtgebiet identifizieren soll, wird 
aufgehoben.

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V/0420/2024 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt im Haushaltsplan 2024 veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule     
Investitionsmaßnahme 4890 Neubau Matthias-
Claudius-Schule Handorf 
   
Auszahlungen f für Baumaßnahmen Bisher 
bereitge-
stellt 
417.570  
   2024 100.000  
   Spätere  
Jahre 
26.482.440  
   gesamt 27.000.010  
Investitionsmaßnahme 6000 Erweiterung Hermann-
schule 
   
Auszahlungen   für Baumaßnahmen Bisher 
bereitge-
stellt 
400.000  
   2024 200.000  
   Spätere 
Jahre 
12.850.000  
   gesamt 13.450.000  
Investitionsmaßnahme 6140 Neubau Grundschule 
Brandhoveweg 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2024 200.000  
Investitionsmaßnahme 4720 Planungskosten Erw. 
Schulgebäude 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2024 400.000 Anteilig davon 
Planungsmittel 
für die Dietrich-
Bonhoeffer-
Schule 
 
Anpassungen bei der Veranschlagung werden in den Haushaltsplanentwurf 2025 aufgenommen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Veränderte Prognoseergebnisse 
 
Die Verwaltung hat mit der Berichtsvorlage V/0093/2024 ausführlich zur Fortschreibung der KBP in-
formiert. In der Anlage 1 zu dieser Vorlage wird in Tabelle 7 dargestellt, dass in der Altersgruppe der 
6- bis unter 10-Jährigen die Differenz zwischen dem Bestand vom 31.12.2022 und der Prognose zum 
31.12.2033 -517 bzw. -4,7 % beträgt. Die Anzahl der Kinder in diesem Alter wird sich demnach stadt-
weit verringern. Diese Entwicklung trifft nicht in allen Stadtteilen und auch nicht überall in gleichem 
Maße zu. Die Ergebnisse aus der KBP wurden im Rahmen der laufenden Schulentwicklungsplanung

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V/0420/2024 
analysiert und sind bei der Erstellung Schüler*innenprognose berücksichtigt worden. Offensichtlich 
erforderliche Korrekturen werden mit dieser Vorlage aufgegriffen. 
 
Zu 2.1 Dietrich-Bonhoeffer-Schule und 2.2 Hermannschule 
 
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule wird als 2-zügige Gemeinschaftsgrundschule und die Hermannschule 
als 2-zügige katholische Grundschule geführt. Der Unterricht an der Hermannschule wird in den Jahr-
gängen 1/2 und 3/4 jahrgangsübergreifend erteilt. Beide Grundschulen haben ihren Standort im 
Stadtbezirk Münster-Mitte, Teilbereich Süd. Zur Einschätzung der künftigen Bedarfe an Grundschul-
plätzen müssen die im Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Innenstadtring als evangelische Grundschule 
geführte Johannisschule mit einer Aufnahmekapazität von 2 Eingangsklassen sowie die als 3-zügige 
Gemeinschaftsgrundschule geführte Matthias-Claudius-Schule ebenfalls betrachtet werden. 
 
Auf der Grundlage der Vorlage V/0418/2020/1 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 
26.08.2020 u. a. folgende Beschlüsse gefasst: 
 
„1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss für den Ausbau des Gebäudes der Hermannschule zur 3-
Zügigkeit auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumpro-
gramms. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Architektenleistung einen Architektenwettbe-
werb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweiterung der 
Hermannschule einschließlich VgV-Verfahren (auch für die Tragwerksplanung und die haustechni-
sche Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss her-
beizuführen. 
… 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule zum 
Ausbau zur 3-Zügigkeit zu erstellen.“ 
 
Grundlage für den Entscheidungsvorschlag zur Erweiterung der Hermannschule war u. a. die An-
nahme, dass im Einzugsbereich der Schule die Baugebiete „Mitte – Südlich Roddestraße“ mit 310 
Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und einer Baureife im Jahr 2019 und „Mitte – Südlicher Dahl-
weg“ mit 300 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und einer geplanten Baureife im Jahr 2022 er-
richtet werden.  
 
Die Wohneinheiten an der Roddestraße sind fast vollständig fertiggestellt und teilweise schon bezo-
gen. Die Baureife des Gebiets „Mitte – Südlicher Dahlweg“ wurde mittlerweile auf die Jahre 2026 bis 
2028 geschoben (derzeit ist die weitere Bearbeitung des Projektes vom Vorhabenträger ausgesetzt) 
und die Anzahl der Wohneinheiten auf 250 reduziert. In der KBP wurde es ebenfalls mit dieser Anzahl 
an Wohneinheiten, jedoch mit einer Baureife im Zeitraum 2023 bis 2026 berücksichtigt. 
 
Trotzdem fällt die neue Prognose für die 6-Jährigen im Stadtteil 33 Schützenhof niedriger aus als bis-
lang angenommen. Betrachtet man die relevanten Bezirke 21 Pluggendorf, 22 Josef, 31 Aaseestadt, 
32 Geist und 33 Schützenhof insgesamt, so wird deutlich, dass es sich um einen temporären Anstieg 
der Anzahl der Kinder im grundschulpflichtigen Alter handelt. Ende 2023 wohnten in diesem Bereich 
181 6-Jährige. Im Jahr 2027 wird diese Anzahl mit knapp 250 Kindern den Höchststand erreichen und 
ab 2028 wieder rückläufig sein. Im Jahr 2033 wird die Anzahl voraussichtlich nur noch knapp über 
dem Ist-Bestand von Ende 2023 liegen. Der höchste Wert dieses Altersjahrgangs wurde in diesem 
Bereich mit 214 Ende 2022 erreicht.

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V/0420/2024 
 
Ausgehend vom Bestand 2023 wird der größte Anstieg im Stadtteil 21 Pluggendorf erwartet. Hier be-
findet sich das Klosterareal Pluggendorf (Friedrichsburg), welches mit einer Kapazität von ca. 500 
Wohneinheiten in der KBP berücksichtigt wurde. Die nächstgelegene Grundschule (ca. 550 m) zu 
dieser Fläche ist die Johannisschule. Die Johannisschule kann baulich nicht erweitert werden. 
 
In einer Entfernung von ca. 1,4 km befindet sich die Dietrich-Bonhoeffer-Schule. Auf der Grundlage 
des Ratsbeschlusses vom 26.08.2020 (V/0418/2020/1 Ziffer 5) wurde eine Machbarkeitsstudie zu 
einer dauerhaften Erweiterung zur 3-Zügigkeit erstellt, die zum Ergebnis hatte, dass eine Erweiterung 
möglich ist. Ob auch eine temporäre Erweiterung möglich ist, wird derzeit durch das Amt für Immobili-
enmanagement geprüft. 
 
Zwar bestehen an der Matthias-Claudius-Schule noch freie Kapazitäten, aber aufgrund des längeren 
und gefährlicheren Schulweges ist sie keine echte Alternative. 
 
Darüber hinaus wurden im Stadtteil 31 Aaseestadt an der von-Stauffenberg-Straße 160 neue 
Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern in der KBP berücksichtigt. Nach aktuellen Planungen beläuft 
sich die Zahl auf 125 Wohneinheiten. Die Baureife wird in der KBP im Zeitraum 2023 bis 2026 ange-
nommen. Der Anteil an Familien an diesem Standort wird voraussichtlich sehr gering sein. 
 
Die Hermannschule befindet sich ebenfalls im 2-km-Radius (ca. 1,2 km) zum Klosterareal, allerdings 
wären hier mit der Weseler Straße, der Geiststraße und der Hammer Straße gleich drei stark befah-
rene Straßen zu überqueren.  
 
Obwohl das Baugebiet Roddestraße im Stadtteil 33 Schützenhof liegt, wird sich die Anzahl der Kinder 
im Alter von 6 Jahren in diesem Stadtteil verglichen mit dem Ausgangsbestand von 2023 voraussicht-
lich nur um maximal 10 Kinder erhöhen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Hermann-
schule vor allem in den Schuljahren 2026/27 bis 2028/29 trotz Ausschöpfung des Klassenfrequenz-
höchstwertes bis zu 10 Kinder abweisen muss. Auch an der Johannisschule könnten teilweise parallel 
in dem Zeitraum 2025/26 bis 2027/28 Abweisungen in einem Umfang zwischen 1 und 5 Kindern er-
forderlich werden. Aufgrund der freien Kapazitäten an der Matthias-Claudius-Schule wird insgesamt 
eine ausreichende Anzahl an Grundschulplätzen zur Verfügung stehen, ggf. werden allerdings nach 
der ersten Anmeldephase Ummeldungen erforderlich sein. 
 
Allerdings wird sich der Bedarf danach wieder reduzieren, so dass die 2-Zügigkeit der Hermannschu-
le dann wieder ausreichen wird. Der beschlossene dauerhafte Ausbau der Hermannschule zur 3-
Zügigkeit ist aus heutiger Sicht nicht mehr gerechtfertigt. Daher wird vorgeschlagen, die Hermann-
schule nicht zur 3-Zügigkeit zu erweitern und stattdessen die Aufnahmekapazität der Dietrich-
Bonhoeffer-Schule temporär für den Zeitraum der Schuljahre 2025/26 bis 2028/29 auf 3 Züge anzu-
heben.  
 
Da aber sowohl die Dietrich-Bonhoeffer-Schule als auch die Hermannschule auch bei Beibehaltung 
der 2-Zügigkeit Raumdefizite insbesondere im Bereich des Offenen Ganztags und hier besonders im 
Bereich der Mittagsverpflegung haben, wird vorgeschlagen, die Schulgebäude jeweils zur 2-Zügigkeit 
auszubauen. Bei der Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist dies voraussichtlich durch Umbaumaßnahmen im 
Bestand, d.h. ohne Gebäudeerweiterung, möglich. 
Lediglich für den ggfls. erforderlichen temporären 3. Zug sollen temporäre Lösungen zur Deckung des 
Raumbedarfs entwickelt werden (Fertigbauklassen statt Massivbau).

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V/0420/2024 
Bei der Hermannschule werden auch für die Herrichtung des Gebäudes zur 2-Zügigkeit zusätzliche 
Raumkapazitäten geschaffen werden müssen. 
 
Die Verwaltung wird mit dem bestehenden Planungsteam (Architekturbüro, Fachplanungen) eine 
Nachtragsvereinbarung zu den bestehenden Verträgen erarbeiten mit dem Ziel, die Planungen auf 
Grundlage der veränderten Zügigkeit (von einer 3-Zügigkeit auf eine 2-Zügigkeit) mit diesem Team 
fortzuführen. 
 
Zu 2.3 Matthias-Claudius-Schule Handorf 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 26.08.2020 auf der Grundlage der Vorlage V/0425/2020/1, Ziffer 3 
den Grundsatzbeschluss für einen Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes der Matthias-
Claudius-Schule Handorf im Bereich des zu dem Zeitpunkt in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
plans Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße/ Kirschgarten/ Heriburgstraße“ getroffen. Darüber hinaus 
wurde der unter Ziffer 5 dieser Vorlage aufgeführte Grundsatzbeschluss gefasst, nach Fertigstellung 
des Neubaus der Matthias-Claudius-Schule Handorf das bestehende Schulgebäude zurückzubauen 
und an dem Standort eine neue Dreifachsporthalle zu errichten. 
 
Zu dem Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass das Baugebiet „Kirschgar-
ten / Bäder“ mit jeweils 100 Wohneinheiten in Ein-/Mehrfamilienhäusern im Jahr 2022 Baureife er-
langt. In der KBP wurden 100 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und 80 Wohneinheiten in Ein-
familienhäusern mit einer Baureife im Zeitraum 2024 bis 2026 berücksichtigt. 
 
Für das Baugebiet „Nördlich Kötterstraße“ waren 180 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und 120 
in Einfamilienhäusern mit einer Baureife im Jahr 2024 geplant. Die KBP basiert auf einer Annahme 
von 170 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und 80 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern. Die 
Anzahl der Wohneinheiten wurde zuletzt mit 150 bis 200 in Mehrfamilienhäusern und 50 bis 80 in 
Einfamilienhäusern angegeben. Die Baureife wurde auf den Zeitraum 2026 bis 2028 verschoben (s. 
Vorlage V/0260/2024: Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2023 und Fortschreibung des Bauland-
programms 2024 – 2032). 
 
Darüber hinaus wurden bei der Aufstellung der KBP bereits genehmigte Bauvorhaben sowie sponta-
ne Bautätigkeit im Bestand berücksichtigt. 
 
Als weiteres Grundschulangebot besteht in Handorf die Kardinal-von-Galen-Schule Handorf, die als 
katholische Grundschule 2-zügig geführt wird. Die Änderungen in Bezug auf die Bautätigkeit haben 
Einfluss auf das Ergebnis der Bevölkerungs- und damit auch der Schüler*innenprognose. Danach ist 
in Handorf kein Bedarf für insgesamt 6 Grundschulzüge absehbar.  
 
Als Potenzialflächen werden für Handorf die Flächen „Handorf-Dorbaum - Am Kerkamp / Dorbaum-
straße“ mit 50 Wohneinheiten und „Handorf-Dorbaum – Ost“ mit 500 Wohneinheiten benannt (Anlage 
3 zur Vorlage V/0192/2024). Ob diese Flächen überhaupt entwickelt werden und falls ja wann, ist 
derzeit nicht absehbar. Möglicherweise werden zu dem Zeitpunkt die aktuell erwarteten Schülerzahl-
anstiege durch Alterung schon wieder rückläufig sein und die neuen Wohneinheiten sorgen für einen 
gleichbleibenden Bedarf. Zum jetzigen Zeitpunkt wird daher vorgeschlagen, einen neuen Beschluss 
zur Errichtung eines 3-zügigen neuen Standortes der Matthias-Claudius-Schule Handorf zu fassen. 
Das Raumprogramm berücksichtigt über das beschlossene Musterraumprogramm (vgl. Vorlage 
V/0328/2017/1) hinaus ein größeres Mitarbeitendenzimmer anstelle eines Lehrer*innenzimmers so-
wie aufgrund der geplanten jahrgangsbezogenen Cluster einen vierten Differenzierungsraum.

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V/0420/2024 
Außerdem ist eine Hausmeister*innenwohnung vorgesehen sowie Räumlichkeiten für die Musikschu-
le (rd. 90 qm).  
Nach Fertigstellung des Neubaus soll das bestehende Schulgebäude zurückgebaut und an dem 
Standort eine neue Dreifachsporthalle errichtet werden. 
 
Die Bauwerke Münster GmbH wird mit der Realisierung der Maßnahme beauftragt. 
 
Der Neubau des Schulgebäudes wird in modularer Holzbauweise erstellt. Diese Bauweise bietet bei 
sich verändernden Bedarfen vergleichsweise leichte Erweiterungsmöglichkeiten. So ist eine raum- 
bzw. clusterweise Erweiterung beispielsweise für eine potenzielle Erhöhung der Zügigkeit möglich. 
Vorteilhaft ist auch, dass ganze Raummodule als vorgefertigte Räume in der Werkhalle produziert 
und zur Baustelle transportiert werden. Der in der frühen Projektplanungsphase hohe Detaillierungs-
grad ermöglicht einen schnellen Baufortschritt im Vergleich zur herkömmlichen Massivbauweise. Eine 
kompakte Grundrissplanung schont die Ressourcen der Baumaterialien, Wegeerschließungen sowie 
sonstiger Infrastruktur. Der modulare Holzbau ermöglicht zudem eine schnelle, effiziente und klima-
freundliche Bauweise. Durch die Materialität Holz wird zwar ein langsam nachwachsender Rohstoff 
gewählt, der allerdings weniger wertvolle Ressourcen im Lebenszyklus eines Gebäudes verbraucht 
und somit die Gesamtenergiebilanz von Errichtung, Betrieb sowie Rückbau des Gebäudes in Augen-
schein nimmt. Durch einfache und intelligente Tragwerkslösungen mit schlanken Elementen sowie 
einen werthaltigen Ausbau wird ein sparsamer Materialeinsatz (Holz) generiert. Eine entsprechende 
Wartung und Instandhaltung unterstützt die Langlebigkeit des Gebäudes. Eine Drittverwertung des 
Gebäudes wird in der modularen Grundrissplanung berücksichtigt. 
 
Zu 2.4.1 und 2.4.2 Neue Grundschule am Brandhoveweg im Stadtbezirk Südost 
 
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0385/2023 vorgeschlagen, den 
Neubau einer 3-zügigen Grundschule einschl. einer Dreifachsporthalle mit Tribüne auf der Fläche 
westlich Brandhoveweg zu beschließen. Dieser Vorschlag wurde nicht aufgegriffen. Stattdessen hat 
der Rat in seiner Sitzung am 20.09.2023 den Neubau einer 4-zügigen Grundschule einschl. einer 
Dreifachsporthalle mit Tribüne beschlossen. 
 
Zur Nikolaischule Wolbeck wurde der Beschluss aus der Vorlage V/0536/2022 bestätigt, wonach die 
Nikolaischule Wolbeck mittel- bis langfristig nach Fertigstellung der Grundschule Brandhoveweg 
durch Sanierung und Umbau auf Grundlage des Musterraumprogramms auf 2 Züge reduziert wird. 
Der Rat nahm zur Kenntnis, dass die Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur 3-Zügigkeit in 
Form eines Solitärgebäudes in Modulbauweise im Jahr 2025 fertiggestellt sein wird. 
 
Die Ratsbeschlüsse haben zur Folge, dass in Wolbeck bzw. in Angelmodde an der Grenze zu Wol-
beck perspektivisch 9 Grundschulzüge bereitgehalten werden. Die Verwaltung merkte dazu an, dass 
diese Kapazität für Wolbeck nicht notwendig und deutlich überdimensioniert sei. 
 
Mittlerweile liegt die neue KBP vor. Danach sollten Ende des Jahres 2023 153 Kinder im Alter von 6 
Jahren bzw. 542 Kinder in der Altersgruppe von 6 bis 9 Jahren in Wolbeck wohnen. Tatsächlich wa-
ren es 150 bzw. 538 Kinder.  
 
Bis zum Prognoseende wird dieser Wert nicht mehr erreicht. Gerade in Wolbeck hat die Vergangen-
heit gezeigt, dass Prognosen immer vom Zutreffen der Annahmen insbesondere zur Bautätigkeit ab-
hängig sind. In der Anlage 3 zur Vorlage V/0192/2024 werden für Wolbeck Wohnbauflächenpotenzia-

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V/0420/2024 
le auf den Flächen „Wolbeck – Südlich Gewerbegebiet Wolbeck-Nord“ mit bis zu 400 Wohneinheiten 
und „Wolbeck - Südlich Petersheide“ mit bis zu 750 Wohneinheiten benannt. 
 
Die Eltern der in ein potenzielles Baugebiet südlich des Gewerbegebiets Wolbeck-Nord hinzuziehen-
den Kinder würden vermutlich vorrangig die Grundschule Wolbeck-Nord auswählen. Von dem poten-
ziellen Baugebiet südlich der Petersheide aus wäre die Nikolaischule Wolbeck die nächstgelegene 
Grundschule, die geplante Grundschule am Brandhoveweg würde sich aber auch in einem Radius 
von 2 km befinden. 
 
Ob und wann diese potenziellen Baugebiete entwickelt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen. 
In jedem Fall wird eine Bebauung frühestens in den 2030er Jahren erfolgen können. Bei der erstge-
nannten Fläche („Wolbeck – Südlich Gewerbegebiet Wolbeck-Nord“) kann darüber hinaus eine Ent-
wicklung nur stattfinden, sofern die bisherigen (insbesondere gartenbaulichen) Nutzungen in diesem 
Gebiet aufgegeben werden. 
 
Daher kann zurzeit auch nicht eingeschätzt werden, welchen Einfluss die Alterung der aktuell berück-
sichtigten Kinder auf die Grundschulbedarfe nach weiterer Bautätigkeit haben wird. Für den unwahr-
scheinlichen Fall, dass beide als Wohnbaupotenzialflächen ausgewiesenen Gebiete parallel entwi-
ckelt werden sollten, würden die vorhandenen Kapazitäten sehr wahrscheinlich nicht ausreichen. Ob 
zusätzlich 4 Züge am Standort Brandhoveweg erforderlich wären, ist fraglich.  
 
Die neue Grundschule sollte über Wolbeck hinaus auch Bedarfe aus Angelmodde und ggf. über Um-
verteilungen aus Hiltrup-Ost abdecken. In diesen Stadtteilen haben sich ebenfalls Änderungen erge-
ben, deren Konsequenzen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe auszuwer-
ten sind. 
 
Über die Errichtung einer Grundschule beschließt gemäß § 81 Abs. 2 S. 1 SchulG der Schulträger 
nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der 
Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen. Er bedarf der Genehmigung durch die obere 
Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 2 S. 3 i. V. m. Abs. 3 S. 1 SchulG).  
 
Basierend auf den aktuell vorliegenden Informationen zeichnet sich nicht ab, dass eine weitere 
Grundschule 4-zügig geführt werden könnte ohne das bestehende bzw. geplante Schulangebot mas-
siv einzuschränken. 
 
Aufgrund der dargestellten Fakten und Annahmen schlägt die Verwaltung daher vor, die Entschei-
dung über den Standort Brandhoveweg und die Grundschulversorgung auf der Grundlage der Ergeb-
nisse der Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe, die im Frühjahr 2025 vorliegt, ggf. neu zu 
treffen und bis dahin die Planungen zum Neubau der Grundschule zurückzustellen.

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V/0420/2024 
Zu 2.5.1 und 2.5.2 Hiltrup-West 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 21.11.2017 stellten die Fraktionen 
der CDU und der GAL den Antrag, den Beschlusstext zur Ziffer 2.3 der Vorlage V/0845/2017 wie folgt 
zu ergänzen: „Zusätzlich identifiziert die Verwaltung perspektivisch einen weiteren möglichen Stand-
ort für eine weitere 2-zügige Grundschule in Hiltrup-West zwecks Abdeckung möglicher Bedarfe 
durch eventuell steigende Schülerzahlen in diesem Stadtgebiet.“ Der Antrag wurde mehrheitlich an-
genommen und der Zusatz neben weiteren Änderungen in die Ergänzungsvorlage V/0845/2017/1 
aufgenommen. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2017 diesen Punkt einstimmig beschlossen. 
 
Mittlerweile zeichnet sich ab, dass in Hiltrup-West absehbar kein weiterer Grundschulstandort benö-
tigt wird. Das Integrierte Flächenkonzept Münster - IFM - (V/0192/2024, Anlage 3) bestätigt diese An-
nahme, weil darin keine Wohnbauflächenpotenziale für den Stadtteil 97 Hiltrup-West benannt werden. 
 
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den auf der Grundlage der Vorlage V/0845/2017/1 Ziffer 2.3 
gefassten Beschluss aufzuheben. 
 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage A 
Anlage 1: Raumprogramm 3-zügige Matthias-Claudius-Schule Handorf

Anlage A

2552 Zeichen

Anlage A zur V/0420/2024 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung geänderte bzw. neue Beschlussfassungen aufgrund 
der auf der Grundlage der KBP aktualisierten Schülerprognose vor. Betroffen sind die Dietrich-
Bonhoeffer-Schule, die Hermannschule, die Matthias-Claudius-Schule Handorf, der geplante 
Schulstandort Brandhoveweg und die Grundschulversorgung im Stadtteil Hiltrup-West. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- 
nal zur Verfügung. 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen 
 den Lehrplänen entsprechenden, 
 qualitativ guten, 
 die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden 
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet die für den ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- 
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand 
der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Planungen wurden an die zu erwartende demographische Entwicklung angepasst.  
Der Neubau der Matthias-Claudius-Schule Handorf sowie der Ausbau der Hermannschule und 
der Dietrich-Bonhoeffer-Schule zur festgelegten 2-Zügigkeit werden barrierefrei geplant und er-
richtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum 
Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen werden umgesetzt.

Anlage 1 Raumprogramm MCS Handorf

1670 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0420/2024
Raumtyp Anzahl
Größe je 
Raum 
qm
gesamt
qm 
Unterricht und OGS 
Unterrichtsraum 12 65 780
Mehrzweckraum 3 75 225
Differenzierungsraum 4 25 100
Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 6 65 390
Summe qm
1.495
Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten)
Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 77 77
Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 163 163
Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6
Personal WC (m/w) 1 2 2
Büro Küche 1 8 8
Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 45 45
Summe qm 301
Forum
(unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als 
Versammlungsstätte für alle Schüler/innen)
1 150 150
Mitarbeiterbereich/ Verwaltung
Mitarbeitendenzimmer inkl. Teeküche  mit zentraler Postfachanlage 1 90 90
Büro Schulleitung 1 20 20
Büro stellv. Schulleitung 1 16 16
Sekretariat 1 25 25
Büro OGS 1 16 16
Sanitätsraum 1 16 16
Besprechungs- und Beratungsraum 1 16 16
Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 2 16 32
Büro Hausmeister 1 16 16
Büro Inklusion 1 16 16
Kopierraum 1 8 8
Lehrmittelraum 1 40 40
Summe qm 311
sonstige Nebenräume
Lagerraum/Archiv/Aktenlager 1 25 25
Lagerraum Mobiliar 1 50 50
Stuhllager zum Forum 1 25 25
Brennofenraum als Nebenraum zu einem Mehrzweckraum 1 8 8
Werkstatt (Hausmeister) 1 30 30
Summe qm
138
qm Raumprogramm gesamt 2395
zuzügl. 
Verkehrsflächen, Toilettenanlagen, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Serverraum,  Haustechnik usw.
zuzügl. 
Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm
zuzügl. 
2 Räume mit insges. ca. 90 m² für die Musikschule
Raumprogramm für die 3-zügige Matthias-Claudius-Schule Handorf  
mit 4 jahrgangsbezogenen Clustern

Beratungsverlauf (10)

27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Roddestraße
  • Weseler Straße
  • Geiststraße
  • Hammer Straße
  • Hobbeltstraße
  • Heriburgstraße
  • Brandhoveweg
  • Am Kerkamp
  • Von-Stauffenberg-Straße 160
  • Kirschgarten
  • Kötterstraße
  • Pluggendorf
  • Petersheide
  • Dahlweg

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Details

Aktenzeichen
V/0420/2024
Typ
Vorlagen
Datum
30.07.2024
Erstellt
02.07.2024 17:41