V/0420/2024
Schulentwicklungsplanung Primarstufe, geänderte bzw. neue Beschlussfassung
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Beschlussvorlage
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V/0420/2024 V/0420/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Schulentwicklungsplanung Primarstufe, geänderte bzw. neue Beschlussfassung Beratungsfolge 27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsprognose (KBP) u. a. auch Veränderungen in der für die Grundschulen relevanten Altersgruppe aufzeigt. Das hat Auswirkungen auf die zu erwartenden Schüler*innenzahlen, die Korrekturen/Anpassungen bei einzelnen Schulplanungen erforderlich machen. 2. Der Rat beschließt daher zu folgenden Standorten 2.1 Dietrich-Bonhoeffer-Schule Die Schule wird zur bestehenden 2-Zügigkeit auf der Grundlage des beschlossenen Mus- terraumprogrammes (V/0328/2017/1) ausgebaut. Für die Abdeckung eines potenziellen Mehrbedarfs an zu bildenden Eingangsklassen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Teilbereich Süd bzw. Innenstadtring innerhalb des Prognosezeitraums wird die Verwaltung beauftragt, Amt für Schule und Weiterbildung 19.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Meyering Telefon: 492-4056 Meyering@stadt- muenster.de - 2 - V/0420/2024 einen Vorschlag für eine temporäre Lösung an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule zu entwi- ckeln (Modul- oder Fertigbau). 2.2 Hermannschule Die Schule wird auf der Grundlage des beschlossenen Musterraumprogrammes (V/0328/2017/1) zur bestehenden 2-Zügigkeit ausgebaut. Der Beschluss zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit vom 26.08.2020 (V/0418/2020/1) wird aufgehoben. 2.3 Matthias-Claudius-Schule Handorf 2.3.1 Das Schulgebäude der Matthias-Claudius-Schule Handorf wird als 3-zügige Schule mit dem als Anlage 1 beigefügtem Raumprogramm im Plangebiet Kirschgarten neu errichtet. Raumbedarfe für die Musikschule sind im Raumprogramm berücksichtigt. 2.3.2 Der Beschluss zum Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes vom 26.08.2020 (Vorlage V/0425/2020/1, Ziffer 3) wird aufgehoben. Auf die Durchfüh- rung eines Wettbewerbsverfahrens wird verzichtet. 2.3.3 Die Grundschule wird in modularer Holzbauweise errichtet. 2.3.4 Der Rat bestätigt den Beschluss, nach Fertigstellung des Neubaus der Matthias- Claudius-Schule Handorf das bestehende Schulgebäude zurückzubauen und an dem Standort eine neue Dreifachsporthalle zu errichten (Vorlage V/0425/2020/1, Ziffer 5). 2.3.5 Die Bauwerke Münster GmbH wird beauftragt, den Neubau des Schulgebäudes und der Dreifachsporthalle zu planen und in einem Generalunternehmerverfahren zu realisieren. 2.4 Neue Grundschule am Brandhoveweg im Stadtbezirk Südost 2.4.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der zusätzliche Bedarf von 4 Zügen über die be- stehenden 2 Züge an der Nikolaischule Wolbeck und 3 Züge an der Grundschule Wolbeck-Nord hinaus auf der Grundlage der aktualisierten Schüler*innenprognose noch vertieft geprüft werden muss. 2.4.2 Der Rat befürwortet deshalb, die Entscheidung über den Standort und die Grund- schulversorgung auf der Grundlage der Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe, die im Frühjahr 2025 vorliegt, ggf. neu zu treffen und bis dahin die Planungen zum Neubau der Grundschule zurückzustellen. 2.5 Hiltrup-West 2.5.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der baulichen Erweiterung der Ludgerus- schule Hiltrup auf 4 Züge der Schulplatzbedarf in Hiltrup-West bis auf weiteres ge- deckt ist und zusätzliche Kapazitäten nicht erforderlich sind. 2.5.2 Der auf der Grundlage der Vorlage V/0845/2017/1 Ziffer 2.3 gefasste Beschluss, dass die Verwaltung perspektivisch einen möglichen Standort für eine weitere 2- zügige Grundschule in Hiltrup-West zwecks Abdeckung möglicher Bedarfe durch eventuell steigende Schülerzahlen in diesem Stadtgebiet identifizieren soll, wird aufgehoben. - 3 - V/0420/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung ist wie folgt im Haushaltsplan 2024 veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule Investitionsmaßnahme 4890 Neubau Matthias- Claudius-Schule Handorf Auszahlungen f für Baumaßnahmen Bisher bereitge- stellt 417.570 2024 100.000 Spätere Jahre 26.482.440 gesamt 27.000.010 Investitionsmaßnahme 6000 Erweiterung Hermann- schule Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereitge- stellt 400.000 2024 200.000 Spätere Jahre 12.850.000 gesamt 13.450.000 Investitionsmaßnahme 6140 Neubau Grundschule Brandhoveweg Auszahlungen für Baumaßnahmen 2024 200.000 Investitionsmaßnahme 4720 Planungskosten Erw. Schulgebäude Auszahlungen für Baumaßnahmen 2024 400.000 Anteilig davon Planungsmittel für die Dietrich- Bonhoeffer- Schule Anpassungen bei der Veranschlagung werden in den Haushaltsplanentwurf 2025 aufgenommen. Begründung: Zu 1. Veränderte Prognoseergebnisse Die Verwaltung hat mit der Berichtsvorlage V/0093/2024 ausführlich zur Fortschreibung der KBP in- formiert. In der Anlage 1 zu dieser Vorlage wird in Tabelle 7 dargestellt, dass in der Altersgruppe der 6- bis unter 10-Jährigen die Differenz zwischen dem Bestand vom 31.12.2022 und der Prognose zum 31.12.2033 -517 bzw. -4,7 % beträgt. Die Anzahl der Kinder in diesem Alter wird sich demnach stadt- weit verringern. Diese Entwicklung trifft nicht in allen Stadtteilen und auch nicht überall in gleichem Maße zu. Die Ergebnisse aus der KBP wurden im Rahmen der laufenden Schulentwicklungsplanung - 4 - V/0420/2024 analysiert und sind bei der Erstellung Schüler*innenprognose berücksichtigt worden. Offensichtlich erforderliche Korrekturen werden mit dieser Vorlage aufgegriffen. Zu 2.1 Dietrich-Bonhoeffer-Schule und 2.2 Hermannschule Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule wird als 2-zügige Gemeinschaftsgrundschule und die Hermannschule als 2-zügige katholische Grundschule geführt. Der Unterricht an der Hermannschule wird in den Jahr- gängen 1/2 und 3/4 jahrgangsübergreifend erteilt. Beide Grundschulen haben ihren Standort im Stadtbezirk Münster-Mitte, Teilbereich Süd. Zur Einschätzung der künftigen Bedarfe an Grundschul- plätzen müssen die im Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Innenstadtring als evangelische Grundschule geführte Johannisschule mit einer Aufnahmekapazität von 2 Eingangsklassen sowie die als 3-zügige Gemeinschaftsgrundschule geführte Matthias-Claudius-Schule ebenfalls betrachtet werden. Auf der Grundlage der Vorlage V/0418/2020/1 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 26.08.2020 u. a. folgende Beschlüsse gefasst: „1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss für den Ausbau des Gebäudes der Hermannschule zur 3- Zügigkeit auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumpro- gramms. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Architektenleistung einen Architektenwettbe- werb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweiterung der Hermannschule einschließlich VgV-Verfahren (auch für die Tragwerksplanung und die haustechni- sche Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss her- beizuführen. … 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule zum Ausbau zur 3-Zügigkeit zu erstellen.“ Grundlage für den Entscheidungsvorschlag zur Erweiterung der Hermannschule war u. a. die An- nahme, dass im Einzugsbereich der Schule die Baugebiete „Mitte – Südlich Roddestraße“ mit 310 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und einer Baureife im Jahr 2019 und „Mitte – Südlicher Dahl- weg“ mit 300 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und einer geplanten Baureife im Jahr 2022 er- richtet werden. Die Wohneinheiten an der Roddestraße sind fast vollständig fertiggestellt und teilweise schon bezo- gen. Die Baureife des Gebiets „Mitte – Südlicher Dahlweg“ wurde mittlerweile auf die Jahre 2026 bis 2028 geschoben (derzeit ist die weitere Bearbeitung des Projektes vom Vorhabenträger ausgesetzt) und die Anzahl der Wohneinheiten auf 250 reduziert. In der KBP wurde es ebenfalls mit dieser Anzahl an Wohneinheiten, jedoch mit einer Baureife im Zeitraum 2023 bis 2026 berücksichtigt. Trotzdem fällt die neue Prognose für die 6-Jährigen im Stadtteil 33 Schützenhof niedriger aus als bis- lang angenommen. Betrachtet man die relevanten Bezirke 21 Pluggendorf, 22 Josef, 31 Aaseestadt, 32 Geist und 33 Schützenhof insgesamt, so wird deutlich, dass es sich um einen temporären Anstieg der Anzahl der Kinder im grundschulpflichtigen Alter handelt. Ende 2023 wohnten in diesem Bereich 181 6-Jährige. Im Jahr 2027 wird diese Anzahl mit knapp 250 Kindern den Höchststand erreichen und ab 2028 wieder rückläufig sein. Im Jahr 2033 wird die Anzahl voraussichtlich nur noch knapp über dem Ist-Bestand von Ende 2023 liegen. Der höchste Wert dieses Altersjahrgangs wurde in diesem Bereich mit 214 Ende 2022 erreicht. - 5 - V/0420/2024 Ausgehend vom Bestand 2023 wird der größte Anstieg im Stadtteil 21 Pluggendorf erwartet. Hier be- findet sich das Klosterareal Pluggendorf (Friedrichsburg), welches mit einer Kapazität von ca. 500 Wohneinheiten in der KBP berücksichtigt wurde. Die nächstgelegene Grundschule (ca. 550 m) zu dieser Fläche ist die Johannisschule. Die Johannisschule kann baulich nicht erweitert werden. In einer Entfernung von ca. 1,4 km befindet sich die Dietrich-Bonhoeffer-Schule. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 26.08.2020 (V/0418/2020/1 Ziffer 5) wurde eine Machbarkeitsstudie zu einer dauerhaften Erweiterung zur 3-Zügigkeit erstellt, die zum Ergebnis hatte, dass eine Erweiterung möglich ist. Ob auch eine temporäre Erweiterung möglich ist, wird derzeit durch das Amt für Immobili- enmanagement geprüft. Zwar bestehen an der Matthias-Claudius-Schule noch freie Kapazitäten, aber aufgrund des längeren und gefährlicheren Schulweges ist sie keine echte Alternative. Darüber hinaus wurden im Stadtteil 31 Aaseestadt an der von-Stauffenberg-Straße 160 neue Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern in der KBP berücksichtigt. Nach aktuellen Planungen beläuft sich die Zahl auf 125 Wohneinheiten. Die Baureife wird in der KBP im Zeitraum 2023 bis 2026 ange- nommen. Der Anteil an Familien an diesem Standort wird voraussichtlich sehr gering sein. Die Hermannschule befindet sich ebenfalls im 2-km-Radius (ca. 1,2 km) zum Klosterareal, allerdings wären hier mit der Weseler Straße, der Geiststraße und der Hammer Straße gleich drei stark befah- rene Straßen zu überqueren. Obwohl das Baugebiet Roddestraße im Stadtteil 33 Schützenhof liegt, wird sich die Anzahl der Kinder im Alter von 6 Jahren in diesem Stadtteil verglichen mit dem Ausgangsbestand von 2023 voraussicht- lich nur um maximal 10 Kinder erhöhen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Hermann- schule vor allem in den Schuljahren 2026/27 bis 2028/29 trotz Ausschöpfung des Klassenfrequenz- höchstwertes bis zu 10 Kinder abweisen muss. Auch an der Johannisschule könnten teilweise parallel in dem Zeitraum 2025/26 bis 2027/28 Abweisungen in einem Umfang zwischen 1 und 5 Kindern er- forderlich werden. Aufgrund der freien Kapazitäten an der Matthias-Claudius-Schule wird insgesamt eine ausreichende Anzahl an Grundschulplätzen zur Verfügung stehen, ggf. werden allerdings nach der ersten Anmeldephase Ummeldungen erforderlich sein. Allerdings wird sich der Bedarf danach wieder reduzieren, so dass die 2-Zügigkeit der Hermannschu- le dann wieder ausreichen wird. Der beschlossene dauerhafte Ausbau der Hermannschule zur 3- Zügigkeit ist aus heutiger Sicht nicht mehr gerechtfertigt. Daher wird vorgeschlagen, die Hermann- schule nicht zur 3-Zügigkeit zu erweitern und stattdessen die Aufnahmekapazität der Dietrich- Bonhoeffer-Schule temporär für den Zeitraum der Schuljahre 2025/26 bis 2028/29 auf 3 Züge anzu- heben. Da aber sowohl die Dietrich-Bonhoeffer-Schule als auch die Hermannschule auch bei Beibehaltung der 2-Zügigkeit Raumdefizite insbesondere im Bereich des Offenen Ganztags und hier besonders im Bereich der Mittagsverpflegung haben, wird vorgeschlagen, die Schulgebäude jeweils zur 2-Zügigkeit auszubauen. Bei der Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist dies voraussichtlich durch Umbaumaßnahmen im Bestand, d.h. ohne Gebäudeerweiterung, möglich. Lediglich für den ggfls. erforderlichen temporären 3. Zug sollen temporäre Lösungen zur Deckung des Raumbedarfs entwickelt werden (Fertigbauklassen statt Massivbau). - 6 - V/0420/2024 Bei der Hermannschule werden auch für die Herrichtung des Gebäudes zur 2-Zügigkeit zusätzliche Raumkapazitäten geschaffen werden müssen. Die Verwaltung wird mit dem bestehenden Planungsteam (Architekturbüro, Fachplanungen) eine Nachtragsvereinbarung zu den bestehenden Verträgen erarbeiten mit dem Ziel, die Planungen auf Grundlage der veränderten Zügigkeit (von einer 3-Zügigkeit auf eine 2-Zügigkeit) mit diesem Team fortzuführen. Zu 2.3 Matthias-Claudius-Schule Handorf Der Rat der Stadt Münster hat am 26.08.2020 auf der Grundlage der Vorlage V/0425/2020/1, Ziffer 3 den Grundsatzbeschluss für einen Neubau eines 4-zügigen Grundschulgebäudes der Matthias- Claudius-Schule Handorf im Bereich des zu dem Zeitpunkt in Aufstellung befindlichen Bebauungs- plans Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße/ Kirschgarten/ Heriburgstraße“ getroffen. Darüber hinaus wurde der unter Ziffer 5 dieser Vorlage aufgeführte Grundsatzbeschluss gefasst, nach Fertigstellung des Neubaus der Matthias-Claudius-Schule Handorf das bestehende Schulgebäude zurückzubauen und an dem Standort eine neue Dreifachsporthalle zu errichten. Zu dem Zeitpunkt der Beschlussfassung wurde davon ausgegangen, dass das Baugebiet „Kirschgar- ten / Bäder“ mit jeweils 100 Wohneinheiten in Ein-/Mehrfamilienhäusern im Jahr 2022 Baureife er- langt. In der KBP wurden 100 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und 80 Wohneinheiten in Ein- familienhäusern mit einer Baureife im Zeitraum 2024 bis 2026 berücksichtigt. Für das Baugebiet „Nördlich Kötterstraße“ waren 180 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und 120 in Einfamilienhäusern mit einer Baureife im Jahr 2024 geplant. Die KBP basiert auf einer Annahme von 170 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern und 80 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern. Die Anzahl der Wohneinheiten wurde zuletzt mit 150 bis 200 in Mehrfamilienhäusern und 50 bis 80 in Einfamilienhäusern angegeben. Die Baureife wurde auf den Zeitraum 2026 bis 2028 verschoben (s. Vorlage V/0260/2024: Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2023 und Fortschreibung des Bauland- programms 2024 – 2032). Darüber hinaus wurden bei der Aufstellung der KBP bereits genehmigte Bauvorhaben sowie sponta- ne Bautätigkeit im Bestand berücksichtigt. Als weiteres Grundschulangebot besteht in Handorf die Kardinal-von-Galen-Schule Handorf, die als katholische Grundschule 2-zügig geführt wird. Die Änderungen in Bezug auf die Bautätigkeit haben Einfluss auf das Ergebnis der Bevölkerungs- und damit auch der Schüler*innenprognose. Danach ist in Handorf kein Bedarf für insgesamt 6 Grundschulzüge absehbar. Als Potenzialflächen werden für Handorf die Flächen „Handorf-Dorbaum - Am Kerkamp / Dorbaum- straße“ mit 50 Wohneinheiten und „Handorf-Dorbaum – Ost“ mit 500 Wohneinheiten benannt (Anlage 3 zur Vorlage V/0192/2024). Ob diese Flächen überhaupt entwickelt werden und falls ja wann, ist derzeit nicht absehbar. Möglicherweise werden zu dem Zeitpunkt die aktuell erwarteten Schülerzahl- anstiege durch Alterung schon wieder rückläufig sein und die neuen Wohneinheiten sorgen für einen gleichbleibenden Bedarf. Zum jetzigen Zeitpunkt wird daher vorgeschlagen, einen neuen Beschluss zur Errichtung eines 3-zügigen neuen Standortes der Matthias-Claudius-Schule Handorf zu fassen. Das Raumprogramm berücksichtigt über das beschlossene Musterraumprogramm (vgl. Vorlage V/0328/2017/1) hinaus ein größeres Mitarbeitendenzimmer anstelle eines Lehrer*innenzimmers so- wie aufgrund der geplanten jahrgangsbezogenen Cluster einen vierten Differenzierungsraum. - 7 - V/0420/2024 Außerdem ist eine Hausmeister*innenwohnung vorgesehen sowie Räumlichkeiten für die Musikschu- le (rd. 90 qm). Nach Fertigstellung des Neubaus soll das bestehende Schulgebäude zurückgebaut und an dem Standort eine neue Dreifachsporthalle errichtet werden. Die Bauwerke Münster GmbH wird mit der Realisierung der Maßnahme beauftragt. Der Neubau des Schulgebäudes wird in modularer Holzbauweise erstellt. Diese Bauweise bietet bei sich verändernden Bedarfen vergleichsweise leichte Erweiterungsmöglichkeiten. So ist eine raum- bzw. clusterweise Erweiterung beispielsweise für eine potenzielle Erhöhung der Zügigkeit möglich. Vorteilhaft ist auch, dass ganze Raummodule als vorgefertigte Räume in der Werkhalle produziert und zur Baustelle transportiert werden. Der in der frühen Projektplanungsphase hohe Detaillierungs- grad ermöglicht einen schnellen Baufortschritt im Vergleich zur herkömmlichen Massivbauweise. Eine kompakte Grundrissplanung schont die Ressourcen der Baumaterialien, Wegeerschließungen sowie sonstiger Infrastruktur. Der modulare Holzbau ermöglicht zudem eine schnelle, effiziente und klima- freundliche Bauweise. Durch die Materialität Holz wird zwar ein langsam nachwachsender Rohstoff gewählt, der allerdings weniger wertvolle Ressourcen im Lebenszyklus eines Gebäudes verbraucht und somit die Gesamtenergiebilanz von Errichtung, Betrieb sowie Rückbau des Gebäudes in Augen- schein nimmt. Durch einfache und intelligente Tragwerkslösungen mit schlanken Elementen sowie einen werthaltigen Ausbau wird ein sparsamer Materialeinsatz (Holz) generiert. Eine entsprechende Wartung und Instandhaltung unterstützt die Langlebigkeit des Gebäudes. Eine Drittverwertung des Gebäudes wird in der modularen Grundrissplanung berücksichtigt. Zu 2.4.1 und 2.4.2 Neue Grundschule am Brandhoveweg im Stadtbezirk Südost Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0385/2023 vorgeschlagen, den Neubau einer 3-zügigen Grundschule einschl. einer Dreifachsporthalle mit Tribüne auf der Fläche westlich Brandhoveweg zu beschließen. Dieser Vorschlag wurde nicht aufgegriffen. Stattdessen hat der Rat in seiner Sitzung am 20.09.2023 den Neubau einer 4-zügigen Grundschule einschl. einer Dreifachsporthalle mit Tribüne beschlossen. Zur Nikolaischule Wolbeck wurde der Beschluss aus der Vorlage V/0536/2022 bestätigt, wonach die Nikolaischule Wolbeck mittel- bis langfristig nach Fertigstellung der Grundschule Brandhoveweg durch Sanierung und Umbau auf Grundlage des Musterraumprogramms auf 2 Züge reduziert wird. Der Rat nahm zur Kenntnis, dass die Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur 3-Zügigkeit in Form eines Solitärgebäudes in Modulbauweise im Jahr 2025 fertiggestellt sein wird. Die Ratsbeschlüsse haben zur Folge, dass in Wolbeck bzw. in Angelmodde an der Grenze zu Wol- beck perspektivisch 9 Grundschulzüge bereitgehalten werden. Die Verwaltung merkte dazu an, dass diese Kapazität für Wolbeck nicht notwendig und deutlich überdimensioniert sei. Mittlerweile liegt die neue KBP vor. Danach sollten Ende des Jahres 2023 153 Kinder im Alter von 6 Jahren bzw. 542 Kinder in der Altersgruppe von 6 bis 9 Jahren in Wolbeck wohnen. Tatsächlich wa- ren es 150 bzw. 538 Kinder. Bis zum Prognoseende wird dieser Wert nicht mehr erreicht. Gerade in Wolbeck hat die Vergangen- heit gezeigt, dass Prognosen immer vom Zutreffen der Annahmen insbesondere zur Bautätigkeit ab- hängig sind. In der Anlage 3 zur Vorlage V/0192/2024 werden für Wolbeck Wohnbauflächenpotenzia- - 8 - V/0420/2024 le auf den Flächen „Wolbeck – Südlich Gewerbegebiet Wolbeck-Nord“ mit bis zu 400 Wohneinheiten und „Wolbeck - Südlich Petersheide“ mit bis zu 750 Wohneinheiten benannt. Die Eltern der in ein potenzielles Baugebiet südlich des Gewerbegebiets Wolbeck-Nord hinzuziehen- den Kinder würden vermutlich vorrangig die Grundschule Wolbeck-Nord auswählen. Von dem poten- ziellen Baugebiet südlich der Petersheide aus wäre die Nikolaischule Wolbeck die nächstgelegene Grundschule, die geplante Grundschule am Brandhoveweg würde sich aber auch in einem Radius von 2 km befinden. Ob und wann diese potenziellen Baugebiete entwickelt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen. In jedem Fall wird eine Bebauung frühestens in den 2030er Jahren erfolgen können. Bei der erstge- nannten Fläche („Wolbeck – Südlich Gewerbegebiet Wolbeck-Nord“) kann darüber hinaus eine Ent- wicklung nur stattfinden, sofern die bisherigen (insbesondere gartenbaulichen) Nutzungen in diesem Gebiet aufgegeben werden. Daher kann zurzeit auch nicht eingeschätzt werden, welchen Einfluss die Alterung der aktuell berück- sichtigten Kinder auf die Grundschulbedarfe nach weiterer Bautätigkeit haben wird. Für den unwahr- scheinlichen Fall, dass beide als Wohnbaupotenzialflächen ausgewiesenen Gebiete parallel entwi- ckelt werden sollten, würden die vorhandenen Kapazitäten sehr wahrscheinlich nicht ausreichen. Ob zusätzlich 4 Züge am Standort Brandhoveweg erforderlich wären, ist fraglich. Die neue Grundschule sollte über Wolbeck hinaus auch Bedarfe aus Angelmodde und ggf. über Um- verteilungen aus Hiltrup-Ost abdecken. In diesen Stadtteilen haben sich ebenfalls Änderungen erge- ben, deren Konsequenzen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe auszuwer- ten sind. Über die Errichtung einer Grundschule beschließt gemäß § 81 Abs. 2 S. 1 SchulG der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen. Er bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 2 S. 3 i. V. m. Abs. 3 S. 1 SchulG). Basierend auf den aktuell vorliegenden Informationen zeichnet sich nicht ab, dass eine weitere Grundschule 4-zügig geführt werden könnte ohne das bestehende bzw. geplante Schulangebot mas- siv einzuschränken. Aufgrund der dargestellten Fakten und Annahmen schlägt die Verwaltung daher vor, die Entschei- dung über den Standort Brandhoveweg und die Grundschulversorgung auf der Grundlage der Ergeb- nisse der Schulentwicklungsplanung für die Primarstufe, die im Frühjahr 2025 vorliegt, ggf. neu zu treffen und bis dahin die Planungen zum Neubau der Grundschule zurückzustellen. - 9 - V/0420/2024 Zu 2.5.1 und 2.5.2 Hiltrup-West In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 21.11.2017 stellten die Fraktionen der CDU und der GAL den Antrag, den Beschlusstext zur Ziffer 2.3 der Vorlage V/0845/2017 wie folgt zu ergänzen: „Zusätzlich identifiziert die Verwaltung perspektivisch einen weiteren möglichen Stand- ort für eine weitere 2-zügige Grundschule in Hiltrup-West zwecks Abdeckung möglicher Bedarfe durch eventuell steigende Schülerzahlen in diesem Stadtgebiet.“ Der Antrag wurde mehrheitlich an- genommen und der Zusatz neben weiteren Änderungen in die Ergänzungsvorlage V/0845/2017/1 aufgenommen. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2017 diesen Punkt einstimmig beschlossen. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass in Hiltrup-West absehbar kein weiterer Grundschulstandort benö- tigt wird. Das Integrierte Flächenkonzept Münster - IFM - (V/0192/2024, Anlage 3) bestätigt diese An- nahme, weil darin keine Wohnbauflächenpotenziale für den Stadtteil 97 Hiltrup-West benannt werden. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den auf der Grundlage der Vorlage V/0845/2017/1 Ziffer 2.3 gefassten Beschluss aufzuheben. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage A Anlage 1: Raumprogramm 3-zügige Matthias-Claudius-Schule Handorf
Anlage A
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Anlage A zur V/0420/2024 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung geänderte bzw. neue Beschlussfassungen aufgrund der auf der Grundlage der KBP aktualisierten Schülerprognose vor. Betroffen sind die Dietrich- Bonhoeffer-Schule, die Hermannschule, die Matthias-Claudius-Schule Handorf, der geplante Schulstandort Brandhoveweg und die Grundschulversorgung im Stadtteil Hiltrup-West. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entsprechenden, qualitativ guten, die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet die für den ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Planungen wurden an die zu erwartende demographische Entwicklung angepasst. Der Neubau der Matthias-Claudius-Schule Handorf sowie der Ausbau der Hermannschule und der Dietrich-Bonhoeffer-Schule zur festgelegten 2-Zügigkeit werden barrierefrei geplant und er- richtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Dachbegrünungen werden umgesetzt.
Anlage 1 Raumprogramm MCS Handorf
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Anlage 1 zur Vorlage V/0420/2024 Raumtyp Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Unterricht und OGS Unterrichtsraum 12 65 780 Mehrzweckraum 3 75 225 Differenzierungsraum 4 25 100 Betreuungsraum (pro Zug 2 Räume) 6 65 390 Summe qm 1.495 Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten) Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 77 77 Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 163 163 Personalumkleideraum (m/w) 1 6 6 Personal WC (m/w) 1 2 2 Büro Küche 1 8 8 Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 45 45 Summe qm 301 Forum (unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als Versammlungsstätte für alle Schüler/innen) 1 150 150 Mitarbeiterbereich/ Verwaltung Mitarbeitendenzimmer inkl. Teeküche mit zentraler Postfachanlage 1 90 90 Büro Schulleitung 1 20 20 Büro stellv. Schulleitung 1 16 16 Sekretariat 1 25 25 Büro OGS 1 16 16 Sanitätsraum 1 16 16 Besprechungs- und Beratungsraum 1 16 16 Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 2 16 32 Büro Hausmeister 1 16 16 Büro Inklusion 1 16 16 Kopierraum 1 8 8 Lehrmittelraum 1 40 40 Summe qm 311 sonstige Nebenräume Lagerraum/Archiv/Aktenlager 1 25 25 Lagerraum Mobiliar 1 50 50 Stuhllager zum Forum 1 25 25 Brennofenraum als Nebenraum zu einem Mehrzweckraum 1 8 8 Werkstatt (Hausmeister) 1 30 30 Summe qm 138 qm Raumprogramm gesamt 2395 zuzügl. Verkehrsflächen, Toilettenanlagen, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Serverraum, Haustechnik usw. zuzügl. Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm zuzügl. 2 Räume mit insges. ca. 90 m² für die Musikschule Raumprogramm für die 3-zügige Matthias-Claudius-Schule Handorf mit 4 jahrgangsbezogenen Clustern
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Roddestraße
- Weseler Straße
- Geiststraße
- Hammer Straße
- Hobbeltstraße
- Heriburgstraße
- Brandhoveweg
- Am Kerkamp
- Von-Stauffenberg-Straße 160
- Kirschgarten
- Kötterstraße
- Pluggendorf
- Petersheide
- Dahlweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0420/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.07.2024
- Erstellt
- 02.07.2024 17:41