V/0410/2022
Anpassung der Entgeltordnungen des Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und des Begegnungszentrums Meerwiese in Coerde an neue steuerrechtliche Rahmenbedingungen.
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Anlage 2 V_0410_2022_Entgeltordnung Begegnungszentrum Meerwiese
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Anlage 2 zur Vorlage V/0410/2022 1 ENTWURF Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese Coerde vom xx.xx.20xx (Amtsblatt xxxx der Stadt Münster Nr. xx S. xxx) § 1 Nutzungszweck Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als ein allen Altersgruppen zugänglicher Treffpunkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit. Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgerschaftlichen Mitwirkung und darüber hinaus die Selbstbestimmung und Öffnung des Stadtteils Coerde durch kulturelle und soziale Aktivitäten zum Ziel. Engagierten Einwohner/innen wird die Möglichkeit der gestaltenden Mitwirkung und Mitarbeit in der Einrichtung angeboten. Ziel ist es durch besondere Angebote eine Aufwertung des Stadtteils Coerde zu schaffen und darüber hinaus Impulse insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendtheaters für das gesamte Stadtgebiet zu setzen. Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Kulturamt der Stadt Münster/Stadtteilkultur, von freien und öffentlichen Gruppen sowie von fünf Kernnutzer/innen, die ein regelmäßiges soziokulturelles Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten. Die Kernnutzer/innen sind: - Westfälische Schule für Musik - Anna- Krückmann-Haus e.V. - Kinder- und Jugendtheater der Städtischen Bühnen Münster - Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle - Norbert-Grundschule Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt: - Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesondere für die Erhaltung, Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen - Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutionen Informationsveranstaltungen für den Stadtteil/die Entwicklung des Stadtteils - Kulturelle Veranstaltungen (Musik, Tanz, Theater (insbesondere Kinder und Jugendtheater) Kleinkunst) - Ausstellungen - Film- und Vortragsveranstaltungen - Veranstaltungen von Schulen - Gewerbliche Veranstaltungen Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen der Kernnutzer und Veranstaltungen aus dem Stadtteil sowie Informationsveranstaltungen für den Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werden zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und gewerbliche Veranstaltungen. Eine private Nutzung wird ausgeschlossen. § 2 Allgemeine Bestimmungen In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räume inklusive aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten sowie beim Saal und Theaterraum die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt). Die Nebenkosten setzen sich aus den Kosten für Heizung, Licht, Lüftung, ordnungsgemäße übliche Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson (im Saal und Theater) zusammen. Zusatzleistungen wie Auf- und Abbauten, Sonderreinigungen oder Bereitstellung von Personal, Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich. Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt die Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte nach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 2 § 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen des Begegnungszentrums Meerwiese und Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei. § 4 Veranstaltungen Dritter 4.1. Stadtteilbezogene Gemeinwesen orientierte Veranstaltungen Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbezogenen politischen Veranstaltungen der in der Bezirksvertretung Münster- Nord und der im Rat vertretenen Parteien wird kein Basis- Nutzungsentgelt erhoben. 4.2. Stadtteilbezogene Veranstaltungen 4.2.1.Soziokulturelle Veranstaltungen Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach pflichtg emäßer Einschätzung der Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese ein ermäßigtes Basis- Nutzungsentgelt zur Deckung der Nebenkosten erhoben werden: Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen, jugendpflegerischen und sozialen Bereich, die von der Stadt Münster alleine oder gemeinsam mit Vereinen oder anderen Gruppierungen aus dem Stadtbezirk getragen werden bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Bezirk Münster Nord bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die für andere Mitbürger/innen Angebote im kreativen, kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten bei nicht kommerziellen Ausstellungen einschließlich solcher, die von der Stadt Münster gefördert werden bei Veranstaltungen städtischer Ämter und Einrichtungen Folgendes ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt kann hierfür berechnet werden: Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume Je Veranstaltungstag netto 52,50 € USt. 9,98 € brutto 62,48 € Je Veranstaltungstag netto 26,25 € USt. 4,99 € brutto 31,24 € Je Veranstaltungstag 10,50 € (umsatzsteuerfrei) 4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Nord wird ein ermäßigtes Basis - Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume Je Veranstaltungstag netto 315,00 € USt. 59,85 € brutto 374,85 € Je Veranstaltungstag netto 105,00 € USt. 19,95 € brutto 124,95 € Je Veranstaltungstag 36,75 € (umsatzsteuerfrei) 4.3. Sonstige Veranstaltungen Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 3 Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug und kommerzielle Veranstaltungen) werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben: 4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug) Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume Je Veranstaltungstag netto 393,75 € / 26,25 € pro Std. USt. 74,81 € / 4,99 € pro Std. brutto 468,56 € / 31,24 € pro Std. Je Veranstaltungstag netto 157,50 € / 15,75 € pro Std. USt. 29,93 € / 2,99 € pro Std. brutto 187,43 € / 18,74 € pro Std. Je Veranstaltungstag 52,50 € / 10,50 € pro Std. (umsatzsteuerfrei) 4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume Je Veranstaltungstag netto 787,50 € USt. 149,63 € brutto 937,13 € Je Veranstaltungstag netto 367,50 € USt. 69,83 € brutto 437,33 € Je Veranstaltungstag 105,00 € (umsatzsteuerfrei) § 5 Sonstige Bestimmungen 5.1 Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden – 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 5.2 Ändern sich die in dem Vertrag zugrundeliegenden Voraussetzungen, ist der/die Vertragsnehmer/in verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu informieren. 5.3 Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Begegnungszentrum Meerwiese sind die Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Meerwiese. 5.4 Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen. § 6 Inkrafttreten Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am xx xx xxxx beschlossene Entgeltordnung tritt am xx xx xxxx in Kraft.
Anlage 1 V_0410_2022_Entgeltordnung Kap8
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Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 1 Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus 41.11 vom xx.xx.20xx (Amtsblatt xxxx der Stadt Münster Nr. xx S. xxx) § 1 Nutzungszweck Das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ als Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster, im Bereich Stadtteilkultur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins - und institutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fördert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglicht, koordiniert und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtteil und integriert kulturelle Angebote in die Lebenswelt der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit). Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ressourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur und eine zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Ansehen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Arbeitsansatz ist generationsübergreifend, interkulturell und integrati v und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur (Produzent). Die dem „Kap.8“ zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für stadtteilkulturelle Veranstaltungen wie Theater, Tanztheater, Kleinkunst, Konzerte, Ausstellungen und Angebote der musisch- kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Räume für Weiterbildungsangebote wie Kurse, Workshops, Vorträge und öffentlich zugängliche stadtteilbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutionen verg eben. Nachrangig behandelt werden zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Angebote ohne Stadtteilbezug und Veranstaltungen, die vor allem der Gewinnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu privaten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g. Vorgaben für eigene Veranstaltungen des „Kap.8“, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt. § 2 Allgemeine Bestimmungen Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang. Das Basisnutzungsentgelt bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von maximal acht Stunden, bei der die Anwesenheit von Personal des „Kap.8“ erforderlich ist (inklusive Auf - und Abbau). Zusatzleistungen wie Auf - und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonderreinigu ngen oder Bereitstellung von Personal (z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister), zusätzliche Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich. Die Leitung des „Kap.8“ entscheidet übe r die Überlassung von Räumen und legt die Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte nach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. § 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen des „Kap.8“ und Veranst altungen in Kooperation mit anderen ist kostenfrei. Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 2 § 4 Veranstaltungen Dritter 4.1 Stadtteilbezogene an das Gemeinwesen orientierte Veranstaltungen Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene politische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Partei en und bezirksbezogene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürgerinitiativen und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil" 4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms im „Kap.8“ Für kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz, Musik, Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms von „Kap.8“ wird ein ermäß igtes Basis - Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. netto 19% MwSt. brutto Agora Eintritt bis zu 2,- € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Eintritt mehr als 2,- € 341,25 € 64,83 € 406,08 Mokido Eintritt bis zu 2,- € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Eintritt mehr als 2,- € 68,25 € 12,96 € 81,21 € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: netto 19% MwSt. brutto Mokido inkl. Kühlraum 36,75 € 6,98 € 43,73 € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 31,50 € 5,98 € 37,48 € Billardraum, Cafeteria oder Sinnesraum jeweils 10,50 € 0,00 € 10,50 € Weitere Räume a. A. 4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord Für zugangsoffene Feste und Feiern von am G emeinwesen orientierten Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis -Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. netto 19% MwSt. brutto Agora kein Eintritt 393,75 € 74,81 € 468,56 € mit Eintritt 498,75 € 94,76 € 593,51 € Mokido kein Eintritt 0,00 € 0,00 € 0,00 € mit Eintritt 94,50 € 17,95 € 112,45 € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: netto 19% MwSt. brutto Mokido inkl. Kühlraum 36,75 € 6,98 € 43,73 € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 31,50 € 5,98 € 37,48 € Billardraum, Cafeteria oder Sinnesraum jeweils 10,50 € 0,00 € 10,50 € Weitere Räume a. A. Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 3 4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des Stadtteils Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine des Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresentgelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und für Termin e von bis zu 4 Stunden an. Gruppenräume Jahrespauschale Funktionsräume* Jahrespauschale netto 19% MwSt. brutto bei wöchentlicher Nutzung bzw. bis zu 52 Nutzungen 52,50 € 105,00 € 19,95 € 124,95 € bei 14-tägiger Nutzung bzw. bis zu 26 Nutzungen 26,50 € 52,50 € 9,97 € 62,47 € bei monatlicher Nutzung bzw. bis zu 12 Nutzungen 13,13 € 26,75 € 5,08 € 31,83 € *Kegelbahn, Schießstand, Atelier 4.3 Sonstige Veranstaltungen Für alle weiteren Veranstaltungen (u. a. Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen) wird ein reguläres Basis- Nutzungsentgelt entsprechend den folgenden Übersichten erhoben. Agora und Mokido Agora Mokido Stadtteiltreff Studiobühne netto 19% MwSt. brutto netto 19% MwSt. brutto Tages- Veranstaltung werktags, Montag- Donnerstag, zwischen 9:00 und 18:00 Uhr 498,75 € 94,75 € 593,51 € 178,50 € 33,91 € 212,41 € Abend- Veranstaltung werktags, Montag- Donnerstag zwischen 18:00 und 1:00 Uhr des Folgetages 603,75 € 114,71 € 718,46 € 189,00 € 35,91 € 224,91 € Wochenend- Veranstaltung Freitag, Samstag oder Sonntag ganztägig bis 1:00 Uhr des Folgetages 708,75 € 134,66 € 843,41 € 199,50 € 37,90 € 237,40 € Auf-/Abbau, Proben etc. pro weiterer Tag 105,00 € 19,95 € 124,95 € 36,75 € 6,98 € 43,73 € Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 4 Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: netto 19% MwSt. brutto Mokido inkl. Kühlraum 89,25 € 16,95 € 106,20 € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 31,50 € 5,98 € 37,48 € Billardraum, Cafeteria oder Sinnesraum jeweils 21,00 € 0,00 € 21,00 € Weitere Räume a. A. Gruppenräume bis 2 Std. über 2 Std. ganztägig pro Std. pro Std. pro Tag Sinnesraum Musik-Probe Bewegungs- und Proberäume, 80-100 qm, Stühle vorhanden 5,25 € 4,20 € 26,25 € Billardraum Cafeteria Gruppenräume für ca. 20 Personen, Tische und Stühle 4,20 € 3,15 € 21,00 € Eltern-Kind- Bereich Spielraum, (Kinder-) Stühle und Tische 4,20 € 3,15 € 21,00 € Bewegungsraum keine Bestuhlung 3,15 € 2,63 € 15,75 € Funktionsräume netto 19% MwSt. brutto Atelier inkl. Nutzung der technischen Ausstattung wie Geräte, Maschinen, Brennofen Schießstand Luftgewehrschießstand und Vorraum Kegelbahn* bis zu 10 Personen * bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt bis 2 Std. pro Stunde 5,25 € 0,99 € 6,24 € über 2 Std. pro Stunde 4,20 € 0,79 € 4,99 € ganztägig pro Tag 31,50 € 5,98 € 37,48 € § 5 Sonstige Bestimmungen 5.1 Das „Kap.8“ behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden (6 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 2 Wochen vorher bei Kleinveranstaltungen ), zu berechnen. 5.2 Ändern sich die dem Vertrag zu Grunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer / die Vertragsnehmerin verpflichtet, das „Kap.8“ umgehend zu informieren. 5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im „Kap.8“ ist die Beachtung der Betriebs - und Nutzungsordnung des „Kap.8“. 5.4. Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens jedoch vor Nutzungsbeginn. § 6 Inkrafttreten Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am xxx beschlossene Entgeltordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 06.04.2019 (Amtsblatt vom 19.04.2019 der Stadt Münster Nr. 7, S.64 folgende) verliert damit ihre Gültigkeit.
Anlage A
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Anlage A zur V/0410/2022 Kurzüberblick Die Raumnutzungsentgelte für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde werden ab 01.01.2023 an das veränderte ab 01.01.2023 geltende Umsatzsteuergesetz (§2b UStG) angepasst. Die geänderten Entgeltordnungen treten mit Wirkung zum gleichen Zeitpunkt in Kraft. Ziele/Teilziele/Zielerreichung In dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, dass sich die Veränderung des Umsatzsteuergesetztes ergebnisneutral für den Haushalt der Stadt Münster auswirkt. Durch die Anpassung der Entgelte sollen die ab 01.01.2023 steuerpflichtigen Raumvergaben (Räume mit Betriebsvorrichtungen) der Stadtteilkulturhäuser Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und Begegnungszentrum Meerwiese im angemessenem und sozialverträglichem Umfang an die Nutzer/-innen weitergegeben werden. Der Aufbau der Entgeltordnung ist wiederum Grundlage, um die breite Kulturangebotspalette aufrecht erhalten zu können und um T eilhabezu ermöglichen. Finanzierung Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 1. Im Sinne ihres kulturellen Auftrages sind die Entgeltordnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde sozialverträglich aufgebaut, kalkuliert und gestaffelt, um niederschwellige Angebote und eine möglichst hohe Nutzerfreundlichkeit zu schaffen bzw. um Vereinsarbeit sowie bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. 2. Hauptziel der Anpassung ist die Aufrechterhaltung der Mittel der Häuser – die wiederum erforderlich sind, um mit Veranstaltungen, Projektkonzeptionen und Formaten auf Querschnittsthemen inhaltlich und organisatorisch reagieren zu können.
Beschlussvorlage
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V/0410/2022 V/0410/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anpassung der Entgeltordnungen des Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und des Begegnungszentrums Meerwiese in Coerde an neue steuerrechtliche Rahmenbedingungen. Beratungsfolge 23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 27.09.2022 Kulturausschuss Vorberatung 25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 26.10.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Aufgrund der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§2b UStG) werden die Entgelte für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde mit Wirkung ab 01.01.2023 angepasst. Den beigefügten geänderten Entgeltordnungen wird zugestimmt. Die Entgeltordnungen treten jeweils zum 01.01.2023 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung der Entgeltordnungen ergeben sich im städtischen Haushaltsplan bei den Erträgen der Produktgruppen 0401 „Kulturmanagement / Kulturförderung“ keine Ansatzveränderungen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2023 ff. 17.970 Netto-Entgelte für die Nutzung des Kap.8 und des Begegnungszentrum Meerwiese Kulturamt 09.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schwalm T elefon:492-4110 Schwalm@stadt- muenster.de - 2 - V/0410/2022 Begründung: Aufgrund der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§2b UStG) sind bestimmte steuerbare Leistungen spätestens ab 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. Dazu zählen die in den Entgeltordnungen des Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und des Begegnungszentrums Meerwiese in Coerde geregelten entgeltlichen Vergaben von Räumen, die mit Betriebsvorrichtungen ausgestattet sind. Räume ohne Betriebsvorrichtung bleiben nach § 4 Nr.12 UStG steuerfrei. Die Anpassung der Entgeltordnungen trägt der geänderten steuerlichen Beurteilung Rechnung, da die Stadt Münster ab dem benannten Zeitpunkt dazu verpflichtet ist, den derzeit gültigen Umsatzsteuersatz von 19% auf die jeweiligen Raummieteinnahmen auszuweisen und abzuführen. Die zu erhebende Steuer wird ergebnisneutral für den Haushalt der Stadt Münster an die Finanzverwaltung des Landes NRW weitergegeben. Das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese sind als Einrichtungen des Kulturamtes der Stadt Münster wichtige und hoch frequentierte Foren für Kunst und Kultur, Orte der Begegnung, Kommunikation, Freizeitgestaltung und bürgerschaftlichen Engagements in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde. Beide Stadtteilhäuser sind darüber hinaus wichtige Netzwerkpartner sowie Initiatoren und Koordinatoren für profilbildende und identitätsstiftende lokale Veranstaltungen sowie für Veranstaltungen „vom Stadtteil für den Stadtteil“. Im Sinne ihres kulturellen Auftrages sind die Entgeltordnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde dementsprechend sozialverträglich kalkuliert und gestaffelt aufgebaut, um niederschwellige Angebote und eine möglichst hohe Nutzerfreundlichkeit zu schaffen bzw. um Vereinsarbeit oder bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen infrastrukturellen und technischen Voraussetzungen der Häuser sowie der jeweiligen unterschiedlichen Nutzungsanliegen erfolgt die Vergabe nach Prioritäten und einer differenzierten Preisstruktur. Gemäß den Konzeptionen der Häuser werden Veranstaltungen von Akteuren des Stadtteils oder im Interesse des Stadtteils sowie der Kernnutzer der Häuser gegenüber anderen, z.B. rein kommerziellen Veranstaltungen bevorzugt behandelt. Die Grundstrukturen der Entgeltordnungen wurden in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt im Jahr 2020 auf der Basis der fortlaufenden Erfahrungswerte und/oder räumlicher Veränderungen im Haus angepasst und optimiert. Sie haben sich seither bewährt. Kleinere redaktionelle Änderungen bzw. Streichung von Nutzungskategorien, die bislang keine Anwendung fanden, sind aus Gründen der Praktikabilität und Lesbarkeit in die geänderten Entwürfe eingearbeitet worden. Die Details der Anpassung ergeben sich aus den beigefügten Entwürfen, in denen Netto- und Bruttobeträge ausgewiesen sind. Diese verdeutlichen, dass die Anpassung der Entgelte durch Ausweisung der USt. für viele der Veranstaltungen ergebnisneutral ist, da es sich um eine durchlaufende Position handelt. Für weitere Nutzungen werden aufgrund der Steuerfreiheit von Räumen ohne Betriebsausstattung auch zukünftig keine höheren Nutzungsentgelte anfallen. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: - 3 - V/0410/2022 Anlage A Anlage 1: Entgeltordnung für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus Anlage 2: Entgeltordnung Begegnungszentrum Meerwiese
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 41
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Details
- Aktenzeichen
- V/0410/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.07.2022
- Erstellt
- 08.07.2022 12:15