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V/0410/2022

Anpassung der Entgeltordnungen des Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und des Begegnungszentrums Meerwiese in Coerde an neue steuerrechtliche Rahmenbedingungen.

Vorlagen 19.07.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 35

Anlage 2 V_0410_2022_Entgeltordnung Begegnungszentrum Meerwiese

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Ansehen

Anlage 1 V_0410_2022_Entgeltordnung Kap8

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 V_0410_2022_Entgeltordnung Begegnungszentrum Meerwiese

7433 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0410/2022 
 
1 
 
ENTWURF 
Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese Coerde  
vom xx.xx.20xx (Amtsblatt xxxx der Stadt Münster Nr. xx S. xxx) 
§ 1 Nutzungszweck 
Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als ein allen Altersgruppen zugänglicher Treffpunkt 
für Kultur, Kommunikation und Freizeit. Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgerschaftlichen 
Mitwirkung und darüber hinaus die Selbstbestimmung und Öffnung des Stadtteils Coerde durch 
kulturelle und soziale Aktivitäten zum Ziel. Engagierten Einwohner/innen wird die Möglichkeit der 
gestaltenden Mitwirkung und Mitarbeit in der Einrichtung angeboten. Ziel ist es durch besondere 
Angebote eine Aufwertung des Stadtteils Coerde zu schaffen und darüber hinaus Impulse 
insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendtheaters für das gesamte Stadtgebiet zu setzen. 
Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Kulturamt der Stadt Münster/Stadtteilkultur, von 
freien und öffentlichen Gruppen sowie von fünf Kernnutzer/innen, die ein regelmäßiges 
soziokulturelles Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten. 
Die Kernnutzer/innen sind: 
- Westfälische Schule für Musik 
- Anna- Krückmann-Haus e.V. 
- Kinder- und Jugendtheater der Städtischen Bühnen Münster 
- Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle 
- Norbert-Grundschule 
Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt:  
- Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesondere für die Erhaltung, Pflege und Förderung des    
Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen 
- Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutionen  
Informationsveranstaltungen für den Stadtteil/die Entwicklung des Stadtteils  
- Kulturelle Veranstaltungen (Musik, Tanz, Theater (insbesondere Kinder und Jugendtheater) 
Kleinkunst) 
- Ausstellungen 
- Film- und Vortragsveranstaltungen 
- Veranstaltungen von Schulen 
- Gewerbliche Veranstaltungen 
Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen der Kernnutzer und Veranstaltungen aus dem 
Stadtteil sowie Informationsveranstaltungen für den Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werden 
zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und 
gewerbliche Veranstaltungen. Eine private Nutzung wird ausgeschlossen.  
§ 2 Allgemeine Bestimmungen 
In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räume inklusive aller Nebenkosten bei normaler 
Nutzung enthalten sowie beim Saal und Theaterraum die Anwesenheit einer sachkundigen 
Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt). 
Die Nebenkosten setzen sich aus den Kosten für Heizung, Licht, Lüftung, ordnungsgemäße übliche 
Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson  (im Saal und Theater) 
zusammen. Zusatzleistungen wie Auf- und Abbauten, Sonderreinigungen oder Bereitstellung von 
Personal, Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach 
Absprache möglich. Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt die Entgelte für die 
Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese nach pflichtgemäßem 
Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte nach pflichtgemäßem 
Ermessen ermäßigt oder erlassen werden.

Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 
 
2 
 
§ 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen  
Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen des Begegnungszentrums Meerwiese und 
Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei.  
§ 4 Veranstaltungen Dritter 
4.1. Stadtteilbezogene Gemeinwesen orientierte Veranstaltungen 
Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbezogenen politischen Veranstaltungen der in 
der Bezirksvertretung Münster- Nord und der im Rat vertretenen Parteien wird kein Basis-
Nutzungsentgelt erhoben. 
4.2. Stadtteilbezogene Veranstaltungen 
4.2.1.Soziokulturelle Veranstaltungen 
Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach pflichtg emäßer 
Einschätzung der Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese ein ermäßigtes Basis-
Nutzungsentgelt zur Deckung der Nebenkosten erhoben werden: 
 Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen, jugendpflegerischen und sozialen Bereich, die 
von der Stadt Münster alleine oder gemeinsam mit Vereinen oder anderen Gruppierungen aus 
dem Stadtbezirk getragen werden 
 bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Bezirk Münster Nord 
 bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die für andere Mitbürger/innen Angebote im 
kreativen, kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten  
 bei nicht kommerziellen Ausstellungen einschließlich solcher, die von der Stadt Münster 
gefördert werden 
 bei Veranstaltungen städtischer Ämter und Einrichtungen 
Folgendes ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt kann hierfür berechnet werden: 
Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
netto   52,50 € 
USt.      9,98 € 
brutto  62,48 € 
Je Veranstaltungstag 
netto    26,25 € 
USt.       4,99 € 
brutto   31,24 € 
Je Veranstaltungstag 
10,50 € (umsatzsteuerfrei) 
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord  
Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Nord wird ein ermäßigtes Basis -
Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. 
Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
netto   315,00 € 
USt.      59,85 € 
brutto  374,85 € 
Je Veranstaltungstag 
netto    105,00 € 
USt.       19,95 € 
brutto   124,95 € 
Je Veranstaltungstag 
36,75 € (umsatzsteuerfrei) 
 
 
4.3. Sonstige Veranstaltungen

Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 
 
3 
 
Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug und kommerzielle 
Veranstaltungen) werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben:  
4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug)  
Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
netto  393,75 € / 26,25 € pro Std. 
USt.     74,81 € /   4,99 € pro Std. 
brutto 468,56 € / 31,24 € pro Std. 
Je Veranstaltungstag 
netto  157,50 € / 15,75 € pro Std. 
USt.     29,93 € /   2,99 € pro Std. 
brutto 187,43 € / 18,74 € pro Std. 
Je Veranstaltungstag 
52,50 € / 10,50 € pro Std. 
(umsatzsteuerfrei) 
4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen 
Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
netto   787,50 € 
USt.    149,63 € 
brutto  937,13 € 
Je Veranstaltungstag 
netto   367,50 € 
USt.      69,83 € 
brutto  437,33 € 
Je Veranstaltungstag 
105,00 € 
(umsatzsteuerfrei) 
§ 5 Sonstige Bestimmungen 
5.1 Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig 
abgesagt wurden – 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei 
Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 
5.2 Ändern sich die in dem Vertrag zugrundeliegenden Voraussetzungen, ist der/die 
Vertragsnehmer/in verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu informieren.  
5.3 Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Begegnungszentrum Meerwiese sind die 
Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Meerwiese. 
5.4 Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen.  
§ 6 Inkrafttreten 
Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am xx xx xxxx beschlossene Entgeltordnung tritt am 
xx xx xxxx in Kraft.

Anlage 1 V_0410_2022_Entgeltordnung Kap8

9761 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 
 
1 
 
Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus  41.11 
vom xx.xx.20xx (Amtsblatt xxxx der Stadt Münster Nr. xx S. xxx) 
 
§ 1 Nutzungszweck 
Das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ als Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster, im Bereich 
Stadtteilkultur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der 
Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus.  
Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins - und institutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem 
Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fördert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglicht, koordiniert 
und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtteil und integriert kulturelle Angebote in die Lebenswelt 
der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit). 
Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ressourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität 
und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur und 
eine zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. 
Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Ansehen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, 
sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Arbeitsansatz ist generationsübergreifend, 
interkulturell und integrati v und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur 
(Produzent). 
Die dem „Kap.8“ zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für stadtteilkulturelle 
Veranstaltungen wie Theater, Tanztheater, Kleinkunst, Konzerte, Ausstellungen  und Angebote der 
musisch- kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Räume für 
Weiterbildungsangebote wie Kurse, Workshops, Vorträge und öffentlich zugängliche stadtteilbezogene 
Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutionen verg eben. Nachrangig behandelt werden 
zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Angebote ohne 
Stadtteilbezug und Veranstaltungen, die vor allem der Gewinnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu 
privaten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen. 
Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g. Vorgaben für eigene Veranstaltungen des 
„Kap.8“, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt.  
 
§ 2 Allgemeine Bestimmungen 
Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler 
Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich 
die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang. Das 
Basisnutzungsentgelt bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von maximal acht 
Stunden, bei der die Anwesenheit von Personal des „Kap.8“ erforderlich ist (inklusive Auf - und Abbau). 
Zusatzleistungen wie Auf - und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonderreinigu ngen oder 
Bereitstellung von Personal (z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister), zusätzliche 
Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache 
möglich. 
Die Leitung des „Kap.8“ entscheidet übe r die Überlassung von Räumen und legt die Entgelte für die 
Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus 
nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte nach 
pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. 
 
§ 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen  
Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen des „Kap.8“ und Veranst altungen in Kooperation mit 
anderen ist kostenfrei.

Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 
 
2 
 
§ 4 Veranstaltungen Dritter 
4.1 Stadtteilbezogene an das Gemeinwesen orientierte Veranstaltungen 
Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene politische 
Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Partei en und bezirksbezogene 
Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürgerinitiativen 
und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 
4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil"  
4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms im „Kap.8“  
Für kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz, Musik, 
Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms von „Kap.8“ wird ein ermäß igtes Basis -
Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. 
 netto 19% 
MwSt. 
brutto 
Agora    
Eintritt bis zu 2,- € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Eintritt mehr als 2,- € 341,25 € 64,83 € 406,08 
Mokido    
Eintritt bis zu 2,- € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Eintritt mehr als 2,- € 68,25 € 12,96 € 81,21 € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
  netto 19% 
MwSt. 
brutto 
Mokido  inkl. Kühlraum 36,75 € 6,98 € 43,73 € 
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und 
Geschirr 
31,50 € 5,98 € 37,48 € 
Billardraum, 
Cafeteria oder 
Sinnesraum 
jeweils 10,50 € 0,00 € 10,50 € 
Weitere Räume    a. A. 
 
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord  
Für zugangsoffene Feste und Feiern von am G emeinwesen orientierten Gruppen und Vereinen aus 
dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis -Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden 
Übersicht erhoben. 
 netto 19% 
MwSt. 
brutto 
Agora    
kein Eintritt 393,75 € 74,81 € 468,56 € 
mit Eintritt 498,75 € 94,76 € 593,51 € 
Mokido    
kein Eintritt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
mit Eintritt 94,50 € 17,95 € 112,45 € 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
  netto 19% 
MwSt. 
brutto 
Mokido  inkl. Kühlraum 36,75 € 6,98 € 43,73 € 
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und 
Geschirr 
31,50 € 5,98 € 37,48 € 
Billardraum, 
Cafeteria oder 
Sinnesraum 
jeweils 10,50 € 0,00 € 10,50 € 
Weitere Räume    a. A.

Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 
 
3 
 
4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des Stadtteils 
Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine des 
Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresentgelt 
erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und für Termin e 
von bis zu 4 Stunden an. 
 Gruppenräume 
Jahrespauschale 
Funktionsräume* 
Jahrespauschale 
  netto 19% 
MwSt. 
brutto 
bei wöchentlicher Nutzung 
bzw. bis zu 52 Nutzungen 
52,50 € 105,00 € 19,95 € 124,95 € 
bei 14-tägiger Nutzung bzw. 
bis zu 26 Nutzungen 
26,50 € 52,50 € 9,97 € 62,47 € 
bei monatlicher Nutzung bzw. 
bis zu 12 Nutzungen 
13,13 € 26,75 € 5,08 € 31,83 € 
*Kegelbahn, Schießstand, Atelier 
 
4.3 Sonstige Veranstaltungen 
Für alle weiteren Veranstaltungen (u. a. Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene 
Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen) wird ein reguläres Basis-
Nutzungsentgelt entsprechend den folgenden Übersichten erhoben. 
 
Agora und Mokido 
 Agora   Mokido 
Stadtteiltreff 
Studiobühne 
  
 netto 19%  
MwSt. 
brutto netto 19% 
MwSt. 
brutto 
Tages-
Veranstaltung 
werktags, 
Montag-
Donnerstag, 
zwischen 9:00 
und 18:00 Uhr 
498,75 € 94,75 € 593,51 € 178,50 € 33,91 € 212,41 € 
Abend- 
Veranstaltung 
werktags, 
Montag-
Donnerstag 
zwischen 
18:00 und 1:00 
Uhr des 
Folgetages 
603,75 € 114,71 € 718,46 € 189,00 € 35,91 € 224,91 € 
Wochenend-
Veranstaltung 
Freitag, 
Samstag oder 
Sonntag 
ganztägig bis 
1:00 Uhr des 
Folgetages 
708,75 € 134,66 € 843,41 € 199,50 € 37,90 € 237,40 € 
Auf-/Abbau, 
Proben etc. 
pro weiterer 
Tag 
105,00 € 19,95 € 124,95 € 36,75 € 6,98 € 43,73 €

Anlage 1 zur Vorlage V/0410/2022 
 
4 
 
 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
  netto 19% 
MwSt. 
brutto 
Mokido  inkl. Kühlraum 89,25 € 16,95 € 106,20 € 
Bedarfsküche  inkl. Spülmaschinen und 
Geschirr 
31,50 € 5,98 € 37,48 € 
Billardraum, Cafeteria 
oder Sinnesraum 
jeweils 21,00 € 0,00 € 21,00 € 
Weitere Räume    a. A. 
 
Gruppenräume 
  bis 2 Std. über 2 Std. ganztägig 
  pro Std. pro Std. pro Tag 
Sinnesraum 
Musik-Probe 
Bewegungs- und 
Proberäume, 80-100 
qm, Stühle vorhanden 
5,25 € 4,20 € 26,25 € 
Billardraum 
Cafeteria 
Gruppenräume für ca. 
20 Personen, Tische 
und Stühle 
4,20 € 3,15 € 21,00 € 
Eltern-Kind-
Bereich 
Spielraum, (Kinder-) 
Stühle und Tische 
4,20 € 3,15 € 21,00 € 
Bewegungsraum keine Bestuhlung 3,15 € 2,63 € 15,75 € 
 
Funktionsräume 
  netto 19% MwSt. brutto 
Atelier 
inkl. Nutzung der technischen Ausstattung 
wie Geräte, Maschinen, Brennofen 
Schießstand 
Luftgewehrschießstand und Vorraum 
Kegelbahn* 
bis zu 10 Personen 
* bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das 
jeweilige Nutzungsentgelt 
bis 2 Std. 
pro Stunde 
5,25 €  
 
0,99 € 6,24 € 
über 2 Std. 
pro Stunde 
4,20 € 0,79 € 4,99 € 
ganztägig 
pro Tag 
31,50 € 5,98 € 37,48 € 
 
 
§ 5 Sonstige Bestimmungen 
 
5.1 Das „Kap.8“ behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden  
 (6 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 2 Wochen vorher bei Kleinveranstaltungen ),  
zu berechnen. 
5.2 Ändern sich die dem Vertrag zu  Grunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer  /  
 die Vertragsnehmerin verpflichtet, das „Kap.8“ umgehend zu informieren. 
5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im „Kap.8“ ist die Beachtung der Betriebs - und  
 Nutzungsordnung des „Kap.8“. 
5.4.  Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens  
 jedoch vor Nutzungsbeginn. 
 
§ 6 Inkrafttreten 
 
Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am xxx beschlossene Entgeltordnung tritt am 
01.01.2023 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 06.04.2019 (Amtsblatt vom 19.04.2019 der Stadt Münster 
Nr. 7, S.64 folgende) verliert damit ihre Gültigkeit.

Anlage A

2125 Zeichen

Anlage A zur V/0410/2022
Kurzüberblick
Die Raumnutzungsentgelte für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das
Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde werden ab 01.01.2023 an das veränderte ab
01.01.2023 geltende Umsatzsteuergesetz (§2b UStG) angepasst. Die geänderten
Entgeltordnungen treten mit Wirkung zum gleichen Zeitpunkt in Kraft.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
In dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, dass sich die Veränderung des Umsatzsteuergesetztes
ergebnisneutral für den Haushalt der Stadt Münster auswirkt. Durch die Anpassung der Entgelte
sollen die ab 01.01.2023 steuerpflichtigen Raumvergaben (Räume mit Betriebsvorrichtungen) der
Stadtteilkulturhäuser Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und Begegnungszentrum Meerwiese im
angemessenem und sozialverträglichem Umfang an die Nutzer/-innen weitergegeben werden.
Der Aufbau der Entgeltordnung ist wiederum Grundlage, um die breite Kulturangebotspalette
aufrecht erhalten zu können und um T eilhabezu ermöglichen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
1. Im Sinne ihres kulturellen Auftrages sind die Entgeltordnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus
Kinderhaus und für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde sozialverträglich
aufgebaut, kalkuliert und gestaffelt, um niederschwellige Angebote und eine möglichst hohe
Nutzerfreundlichkeit zu schaffen bzw. um Vereinsarbeit sowie bürgerschaftliches
Engagement zu unterstützen.
2. Hauptziel der Anpassung ist die Aufrechterhaltung der Mittel der Häuser – die wiederum
erforderlich sind, um mit Veranstaltungen, Projektkonzeptionen und Formaten auf
Querschnittsthemen inhaltlich und organisatorisch reagieren zu können.

Beschlussvorlage

4776 Zeichen

V/0410/2022
V/0410/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Anpassung der Entgeltordnungen des Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und des
Begegnungszentrums Meerwiese in Coerde an neue steuerrechtliche Rahmenbedingungen.
Beratungsfolge
23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
27.09.2022 Kulturausschuss Vorberatung
25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung
26.10.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Aufgrund der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§2b UStG) werden die Entgelte für das Kap.8
im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde mit Wirkung ab
01.01.2023 angepasst. Den beigefügten geänderten Entgeltordnungen wird zugestimmt. Die
Entgeltordnungen treten jeweils zum 01.01.2023 in Kraft.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Änderung der Entgeltordnungen ergeben sich im städtischen Haushaltsplan bei den
Erträgen der Produktgruppen 0401 „Kulturmanagement / Kulturförderung“ keine
Ansatzveränderungen.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement /
Kulturförderung
Zeile 05 Privatrechtliche
Leistungsentgelte
2023 ff. 17.970 Netto-Entgelte für
die Nutzung des
Kap.8 und des
Begegnungszentrum
Meerwiese
Kulturamt
09.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schwalm
T elefon:492-4110
Schwalm@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0410/2022
Begründung:
Aufgrund der Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§2b UStG) sind bestimmte steuerbare
Leistungen spätestens ab 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. Dazu zählen die in den
Entgeltordnungen des Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und des Begegnungszentrums Meerwiese in
Coerde geregelten entgeltlichen Vergaben von Räumen, die mit Betriebsvorrichtungen ausgestattet
sind. Räume ohne Betriebsvorrichtung bleiben nach § 4 Nr.12 UStG steuerfrei.
Die Anpassung der Entgeltordnungen trägt der geänderten steuerlichen Beurteilung Rechnung, da
die Stadt Münster ab dem benannten Zeitpunkt dazu verpflichtet ist, den derzeit gültigen
Umsatzsteuersatz von 19% auf die jeweiligen Raummieteinnahmen auszuweisen und abzuführen.
Die zu erhebende Steuer wird ergebnisneutral für den Haushalt der Stadt Münster an die
Finanzverwaltung des Landes NRW weitergegeben.
Das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum Meerwiese sind als
Einrichtungen des Kulturamtes der Stadt Münster wichtige und hoch frequentierte Foren für Kunst
und Kultur, Orte der Begegnung, Kommunikation, Freizeitgestaltung und bürgerschaftlichen
Engagements in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde. Beide Stadtteilhäuser sind darüber hinaus
wichtige Netzwerkpartner sowie Initiatoren und Koordinatoren für profilbildende und
identitätsstiftende lokale Veranstaltungen sowie für Veranstaltungen „vom Stadtteil für den Stadtteil“.
Im Sinne ihres kulturellen Auftrages sind die Entgeltordnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus
Kinderhaus und für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde dementsprechend
sozialverträglich kalkuliert und gestaffelt aufgebaut, um niederschwellige Angebote und eine möglichst
hohe Nutzerfreundlichkeit zu schaffen bzw. um Vereinsarbeit oder bürgerschaftliches Engagement zu
unterstützen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen infrastrukturellen und technischen
Voraussetzungen der Häuser sowie der jeweiligen unterschiedlichen Nutzungsanliegen erfolgt die
Vergabe nach Prioritäten und einer differenzierten Preisstruktur. Gemäß den Konzeptionen der
Häuser werden Veranstaltungen von Akteuren des Stadtteils oder im Interesse des Stadtteils sowie
der Kernnutzer der Häuser gegenüber anderen, z.B. rein kommerziellen Veranstaltungen bevorzugt
behandelt.
Die Grundstrukturen der Entgeltordnungen wurden in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt im Jahr
2020 auf der Basis der fortlaufenden Erfahrungswerte und/oder räumlicher Veränderungen im Haus
angepasst und optimiert. Sie haben sich seither bewährt. Kleinere redaktionelle Änderungen bzw.
Streichung von Nutzungskategorien, die bislang keine Anwendung fanden, sind aus Gründen der
Praktikabilität und Lesbarkeit in die geänderten Entwürfe eingearbeitet worden. Die Details der
Anpassung ergeben sich aus den beigefügten Entwürfen, in denen Netto- und Bruttobeträge
ausgewiesen sind. Diese verdeutlichen, dass die Anpassung der Entgelte durch Ausweisung der
USt. für viele der Veranstaltungen ergebnisneutral ist, da es sich um eine durchlaufende Position
handelt. Für weitere Nutzungen werden aufgrund der Steuerfreiheit von Räumen ohne
Betriebsausstattung auch zukünftig keine höheren Nutzungsentgelte anfallen.
i.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:

- 3 -
V/0410/2022
Anlage A
Anlage 1: Entgeltordnung für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus
Anlage 2: Entgeltordnung Begegnungszentrum Meerwiese

Beratungsverlauf (5)

23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2022 Kulturausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 41

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Details

Aktenzeichen
V/0410/2022
Typ
Vorlagen
Datum
19.07.2022
Erstellt
08.07.2022 12:15