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V/0960/2011

Weiterentwicklung Bürgerhaushalt - Eckpunkte des Verfahrens Bürgerhaushalt 2012

Vorlagen 23.12.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.02.2012, TOP 12.2

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

4375 Zeichen

Vorlage V/0960/2011, Anlage 2  
  
 
 
Geschäftsordnung für den Beirat Bürgerhaushalt Münster
1 
 
  
(Stand 23.12.2011)  
 
Präambel    
Der „Bürgerhaushalt Münster“ wurde durch engagierte Bürgerinnen und Bürger in einer Arbeits-
gruppe (Kernarbeitsgruppe) im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements im Jahr 2010 entwickelt. 
Als Ergebnis hat die Arbeitsgruppe das Konzept
2 
„Bürgerhaushalt Münster“ vorgelegt. Dieses wurde 
vom Rat in seiner Sitzung am 06.04.2011 – nahezu unverändert -beschlossen.  
Um diese kompetente, die Sichtweise der Münsteraner Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen 
und Einwohner vertretene bürgerschaftliche Mitwirkung in der Kernarbeitsgruppe auch bei der Ein-
führung und Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts in Münster nutzen zu können, hat der Rat die 
Einrichtung eines „Beirats Bürgerhaushalt“ beschlossen.  
Der Beirat versteht sich als offenes Gremium für alle Bürgerinnen und Bürger mit einem gewollt 
niederschwelligen Zugang. Der Beirat begrüßt kontinuierliches, aber auch zeitlich begrenztes 
und/oder inhaltlich fokussiertes Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Es wird eine offene und 
wertschätzende Dialogkultur gepflegt.  
 
 
  
§ 1 Zweck   
 (1)  Der Beirat kann bei Bedarf Änderungs-und Ergänzungsvorschläge zum Verfahren Bürger-
haushalt erarbeiten und so Einfluss nehmen auf den politischen Willensbildungs-und 
Entscheidungsprozess.  
 (2)  Der Beirat unterstützt Rat und Verwaltung bei der Weiterentwicklung, der Bewertung, der 
Evaluation und der Öffentlichkeitsarbeit des Instruments Bürgerhaushalt.  
 (3)  Die im Beirat vertretenen Bürgerinnen und Bürger bringen die „Bürgersicht“ in das Verfah-
ren ein und sind durch ihr ehrenamtliches Engagement wichtige Multiplikatoren für die Idee 
des Bürgerhaushalts.  
 
§ 2 Mitglieder  
 (1)  Der Beirat setzt sich zusammen aus interessierten Bürger/innen, interessierten Vertre-
ter/innen der politischen Parteien in Münster, Vertretern von Verbänden und 
Interessengruppen sowie Mitarbeiter/innen der Verwaltung.  
 (2)  Geborene Mitglieder des Beirats sind die Mitglieder der bis 04/2011 tätigen 
Kernarbeitsgruppe.  
 (3)  Die Mitarbeiter/innen der Verwaltung haben als beratende Mitglieder kein Stimmrecht. 
 (4)  Ist ein Mitglied verhindert, an einer Sitzung teilzunehmen, informiert das Mitglied im Vorfeld 
der Sitzung die Geschäftsführung.  
1 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 06.04.2011 zum Verfahren Bürgerhaushalt die Bildung eines Beirats 
beschlossen (V/0029/2011/1. Erg.)
2 
Dargestellt in der Ratsvorlage V/0029/2011/1. Erg und im 
Statusbericht: Bürgerhaushalt Münster von August 2011 (Anlage zur Ratsvorlage V/0531/2011).

§ 3 Sprecher  
Der Beirat benennt 2 seiner Mitglieder als Sprecher. Wenn möglich sollen die beiden Sprecher-
funktionen geschlechterparitätisch besetzt werden. Nicht alle Sprecher dürfen zugleich Vertrete r 
einer der im Rat vertretenen politischen Parteien sein.  
 
 
 
 § 4 Geschäftsführung  
 (1)  Die Geschäftsführung des Beirats wird von der Verwaltung wahrgenommen. 
 (2)  Die Geschäftsführung beruft die Sitzungen des Beirats mindestens 1 Woche vor der Sit-
zung unter Mitteilung der Tagesordnung ein und erstellt und versendet zeitnah das 
Protokoll der Sitzung an alle Mitglieder.  
 (3)  Die Geschäftsführung moderiert die Sitzungen. 
 (4)  Die Geschäftsführung ist als Bindeglied des Beirats zu Rat und Verwaltung verpflichtet: 
- den Beirat über alle wichtigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der 
Aufgabenstellung des Beirats zu informieren und  
- den Transport der Beschlüsse / Empfehlungen des Beirats in die Verwaltung bzw. 
in den politischen Willensbildungsprozess einzubringen.  
 
 
§ 5 Sitzungen des Beirats  
 (1)  Der Beirat tagt in der Regel 5 Mal im Jahr. 
 (2)  Entscheidungen im Beirat sollen einvernehmlich getroffen werden. Gelingt dies nicht, wer-
den die Beschlüsse des Beirats mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt 
ein Antrag / Anliegen als abgelehnt.  
 (3)  Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich. 
§ 6 Inkrafttreten und Gültigkeit der Geschäftsordnung  
 
(1)  Die Geschäftsordnung tritt einen Tag nach der Sitzung des Rates in Kraft, in die der 
Entwurf der Geschäftsordnung eingebracht worden ist. 
 
 
 
(2)  Sie tritt außer Kraft, wenn der Beirat dies beschließt und der Rat diesen Beschluss zur 
Kenntnis genommen hat, spätestens mit Ablauf des Jahres 2013.

Anlage 1

7094 Zeichen

Empfehlungen des Beirats zu den  
Eckpunkten des Bürgerhaushalts 2012 
     (Stand 23.12.2012) 
 
 
 
 
Erstmalig im Jahr 2011 wurde das bürgerschaftlich erarbeitete und vom Rat der Stadt Münster am 
06.04.2011 1  beschlossene Bürgerhaushaltsverfahren für die Stadt Münster durchgeführt. Dieser  
erste Durchlauf hat gezeigt, dass das Münsteraner Modell 2  grundsätzlich praxistauglich ist und 
sich bereits im ersten Jahr bewährt hat.  
 
Der bürgerschaftlich besetzte Beirat zum Bürgerhaushalt hat jede Phase des diesjährigen Bürger- 
haushalts zeitnah und konstruktiv-kritisch reflektiert, um dem Rat Empfehlungen für eine Weiter- 
entwicklung des Verfahrens für den 2. Durchlauf geben zu können. 
 
Der Beirat gibt folgende Hinweise und Ratschläge für den 2. Durchlauf des Bürgerhaushalts zur 
Weiterentwicklung der praktischen Gestaltung des Verfahrens, zur konzeptionellen Weiterentwick- 
lung des Instruments bzw. zu den Vorgaben des Jahres 2012: 
 
 
 
1. Zielsetzungen des Bürgerhaushaltsverfahren 2012 
 
Im 2. Durchlauf des Bürgerhaushaltsverfahrens sollen folgende Zielsetzungen verfolgt werden: 
• Erhöhung der Aktivierungsquote 
• Verbesserung des Bekanntheitsgrades des Bürgerhaus halts 
Dabei ist darauf zu achten, dass der Schwerpunkt der Aktivitäten auf der nicht organisierten Bür- 
gerschaft liegt und dass das Verfahren insgesamt sehr niederschwellig bleibt und nicht verkompli- 
ziert wird. 
 
 
2. Zeitplan 2012 
 
Auftaktveranstaltung                                28.03.2012 
Vorschlagsphase                                     28.03. – 06.05. 
Bewertungsphase                                    07.05. – 22.06. 
Dokumentationsphase                             23.06. – 09.09. 
(politische) Beratungsphase                    19.09. – 12.12. 
Rechenschaftsphase                               ab 13.12.2012 
 
 
 
3. Konzeptionelle Weiterentwicklung 
 
 
3.1 Phasenmodell 
Das Verfahren Bürgerhaushalt besteht künftig, neben der Vorschlags-, Bewertungs-, Doku- 
mentations- und Rechenschaftsphase, auch aus der politischen Beratungsphase, deren Vor- 
gänger die Dokumentationsphase und deren Nachfolger die Rechenschaftsphase ist. 
Die Informationsphase des Bürgerhaushalts 2011 wird ersetzt durch ein eigenständiges Öffent- 
lichkeitsarbeits-  und durch ein verwaltungsinternes Kommunikationskonzept. 
 
 
                                            
1 Vorlage V/0029/1. Ergänzung 
2 in der Fassung wie im Statusbericht von August  2011 (Anlage zur Ratsvorlage V/0531/2011) beschrieben 
Vorlage V/0960/2011, Anlage 1

3.2 Multiplikatoren in den Stadtteilen gewinnen 
Ziel muss es sein, Multiplikatoren für den Bürgerhaushalt zu gewinnen, wobei der Schwerpunkt 
auf Akteure in den Stadtteilen gelegt werden soll. Hier sind die Bezirksverwaltungsstellenlei- 
tungen in geeigneter Form einzubinden. 
 
3.3 Mindestalter für die Beteiligung 
Das Mindestalter für eine Beteiligung im Verfahren beträgt 16 Jahre. Den Eltern bleibt das 
Recht, für ihre Kinder einen Vorschlag im Bürgerhaushalt zu platzieren, unbenommen. 
 
3.4 Vor-Ort-Veranstaltungen  
In 2012 sollen diese in der Vorschlagsphase des Bürgerhaushaltsverfahrens, zeitnah zur Be- 
wertungsphase, stattfinden. Die Vor-Ort-Veranstaltungen schaffen damit keine Möglichkeit 
mehr für den Transport eines Vorschlags in die Bestenliste. 
Vertreter der Verwaltung sollen als fachkundige Berater an den Veranstaltungen teilnehmen. 
 
3.5 Schaffen eines weiteren niederschwelligen Zugangs zum Bürgerhaushaltsverfahren in den 
Stadtbezirken 
Da die Vor-Ort-Veranstaltungen in der Bewertungsphase entfallen und damit den nicht Internet 
affinen Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung im Rahmen der Bewertungsphase genommen 
wird, soll ein sehr niederschwellliger Zugang zur Bewertungsphase in den Stadtteilen geschaf- 
fen werden. 
 
3.6 Evaluation 
Teil des Konzepts Bürgerhaushalt soll künftig eine prozessbegleitende Evaluation sein (nach 
dem Vorbild der Evaluation im Rahmen des Modells „Soziale Stadt“). 
 
3.7 Bürgerhaushalt im Kontext zu anderen Zugangswegen zur Stadtspitze / Rat 
Die anderen den Bürgerinnen und Bürgern zur Stadtspitze offen stehenden Zugangswege sol- 
len auch im Rahmen des Bürgerhaushalts kommuniziert werden (Beschwerdemanagement, 
Bürgersprechstunde, Anregungen gemäß § 24 GO NW, Beschwerden gemäß § 24 GO NW,  
‚direkt zu Lewe’). 
 
3.5  Optimierungen im Rahmen der Vorschlags- und Bewertungsphase 
• Vorschläge können grundsätzlich das ganze Jahr übe r formuliert werden, wobei der Vor- 
schlag erst im einschlägigen Bürgerhaushaltsjahr sichtbar gemacht werden sollte. Sicher- 
zustellen ist, dass es nicht zu einer Vermischung der Vorschlags- und der Bewertungspha- 
se kommt. 
• Die Vorschläge sollen vom Eingeber einer der beide n Kategorien (Spar - / Ausgabevor- 
schlag) zugeordnet werden können. 
• Außerhalb der Bestenliste sollen die meist diskuti erten Vorschläge aufgenommen werden. 
Meist diskutiert ist ein Vorschlag, wenn er eine hohe Anzahl von Ja- und Nein-Stimmen hat. 
• Die vom Vorschlagenden gewählte Kurzbezeichnung so ll dem Leser ermöglichen, das 
Thema des Vorschlags zu erfassen – diese Anforderung soll vom Redaktionsteam über- 
prüft und die Kurzbezeichnung ggf. in Absprache mit dem Vorschlagenden geändert wer- 
den. 
• Die Zahl der Kommentare wird künftig erfasst und d okumentiert, um erkennbar zu machen, 
wie intensiv Vorschläge diskutiert werden. 
 
3.6  Internet-Optimierungen  
Der Beirat hat der Verwaltung zahlreiche Optimierungshinweise für die Internetplattform ge- 
geben (z. B. soll eine Verlinkung der Vorschläge zu öffentlichen Vorlagen während der Vor- 
schlagphase vom Redaktionsteam vorgenommen werden). 
Ziel ist es, die Vorschläge des Beirats aufzugreifen und umzusetzen.

4. Hinweise zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 2 012 (über die in 2011 durch- 
geführten Aktivitäten hinaus) 
 
4.1 Die Pressearbeit soll sorgfältig gestaltet und vorausschauend geplant werden (u. a. Hinter- 
grundgespräche mit den Medienvertretern sind zu führen) 
 
4.2 Die Auftaktveranstaltung (28.03.2012) soll ohne  Kabarett durchgeführt werden. 
 
4.3 Die Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirke n, die künftig nicht mehr in der Bewer- 
tungs-, sondern in der Vorschlagsphase durchgeführt werden,  sind zielgerichtet zu bewer- 
ben. 
 
4.4 Die Broschüren ‚Haushalt’ und ‚Bürgerhaushalt’ sollen inhaltlich verbunden und im Hinblick 
auf Titel und Umfang optimiert werden. 
 
4.5 Ein Info-Stand zum Bürgerhaushalt soll gestalte t und im Zusammenhang mit den Veranstal- 
tungen effektiv eingesetzt werden (u.a. Werbung über Info-Stand in den Stadtbezirken an 
den Markttagen). 
 
4.6 In Bussen sollte geworben werden, ggf. finanzie rt über Sponsoren. 
 
4.7 Wegen der hohen Wirksamkeit von Postwurfsendung en sollen diese im Bürgerhaushalts- 
verfahren 2012 eingesetzt werden. Der Rat wird gebeten, hierfür Mittel in Höhe von 25.000 
€ über den Haushalt 2012 bereitzustellen. 
 
4.8 Weitere Werbemaßnahmen werden begrüßt, sofern s ie finanziert werden können bzw. über 
Dritte finanziert werden (z. B. Kinowerbung – finanziert über die Betreiber der Kinos).

Beschlussvorlage

14782 Zeichen

V/0960/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung Bürgerhaushalt - Eckpunkte des Verfahrens Bürgerhaushalt 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
19.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
19.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
24.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
26.01.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
31.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
07.02.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
08.02.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
08.02.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Empfehlungen des Beirats für die Weiterentwicklung des Bürgerhau s-
haltsverfahrens (Anlage 1) zur Kenntnis.  
2. Das Bürgerhaushaltsverfahren soll im Jahr 2012 die Zielsetzungen „Erhöhung des Bekann t-
heitsgrades“ und „Erhöhung der Aktivierungsquote“ verfolgen. Die Zielgruppen Senioren, J u-
gendliche und Migranten sind dabei stärker im Verfahren zu berücksichtigen. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Feinkonzeption des Verfahrens für das Jahr 2012 auf der 
Grundlage der Beiratsempfehlungen vorzunehmen und – entsprechend dem 2011 praktizier-
ten Verfahren – zum Beirat rückzukoppeln.  
4. Das Bürgerhaushaltsverfahren startet in 2012 mit der Auftaktveranstaltung am 28.03.2012. 
Der unter Ziffer 3.3 dargestellte Zeitplan für das Verfahren 2012 wird zur Kenntnis geno m-
men. 
5. An Stelle der vom Beirat empfohlenen Postwurfsendung wird die Verwaltung beauftragt, i n-
nerhalb des vorhandenen Budgets geeignete Alternativmaßnahmen umzusetzen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Durchführung des Bürgerhaushalts 2012 stehen im Haushaltsplan 2012 Mittel in Höhe von 
35.000 Euro zur Verfügung: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0960/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Otto / Herr Möller 
Ruf: 
492 - 7023 / - 70 22 
E-Mail: 
OttoU@stadt-muenster.de 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0960/2011 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0109 Finanz- und Beteiligungs-
management 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2012 35.000  
 
Das zur Verfügung stehende Budget wird verwendet für: 
- die externe Moderation der Internetplattform, 
- die Durchführung der Auftaktveranstaltung und der Vor-Ort-Veranstaltungen, 
- die Erstellung von Broschüren und gegebenenfalls weiteren Materialien, 
- die Durchführung der schriftlichen Umfrage, 
- Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. 
 
 
Begründung: 
 
1.  Ausgangslage 
Mit Beschluss vom 06.04.2011 entschied der Rat die dauerhafte Einführung des Bürgerhaushalt s-
verfahrens in Münster (V/0029/2011/1.  Erg). Unmittelbar nach dem Ratsbeschluss begann die 
erstmalige Umsetzung des Bürgerhaushalts. Die wesentlichen Daten dieses er sten Durchlaufs 
lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
 Das Bürgerhaushaltsverfahren besteht aus den Phasen: Vorschlagsphase, Bewertungsphase, D o-
kumentationsphase, Rechenschaftsphase und begleitend aus der Informationsphase.  
 3.900 mitwirkende Münsteraner/innen insgesamt (Aktivierungsquote 1,3 %) 
davon  
- 2.144 Teilnehmer bei der Bürgerumfrage (1.061 weiblich), Rücklaufquote 34 %  
- 1.728 registrierte Nutzer im Online Forum (750 weiblich) 
- 136 Besucher auf Vor-Ort-Veranstaltungen, die einen Bewertungsbogen abgegeben haben. 
 440 Vorschläge wurden von den Bürgern in das Bürgerhaushaltsverfahren eingespeist . 
 Davon gelangten 90 Vorschläge über drei verschiedene Wege (schriftliche Umfrage, Internet -
Abstimmung, Bewertung in den Vor-Ort-Veranstaltungen) in die Bestenliste  
 Die 90 – um Stellungnahmen der Verwaltung ergänzte – Vorschläge wurden dokumentiert und in 20 
politischen Gremien beraten. 
 27 Vorschläge hat die Politik nicht aufgegriffen, die anderen 63 Vorschläge wurden beschlossen als 
„aufzugreifen“, „teilweise/ modifiz iert aufzugreifen“, „bereits umgesetzt“, „Vorschlag fließt in den la u-
fenden Planungs- und Entscheidungsprozess ein“. 
 Der erste Rechenschaftsbericht zum Stand der Umsetzung der im Grunde aufgegriffenen Vorschl ä-
ge wird dem Rat in der ersten Sitzung 2012 vorgelegt. 
 Etwa 8.000 € wurden  2011 für Öffentlichkeitsarbeit: und Veranstaltungen (Auftakt -, Vor -Ort-
Veranstaltungen) verausgabt. 
 
Weitergehende Einzelheiten zum ersten Durchlauf des Bürgerhaushaltsverfahrens in Münster sind 
dem Statusbericht (Anlage zur Vorlage V/0531/2011) zu entnehmen. 
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Auswertung des Bürgerhaushaltsverfahrens unter 
geschlechterspezifischen Gesichtspunkten im 1. Quartal 2012 vorgenommen und dem Ausschuss 
für Gleichstellung zugeleitet wird.

- 3 - 
V/0960/2011 
2. Bewertung des ersten Durchlaufs Bürgerhaushaltsverfahren 2011 
Das als Phasenmodell in Münster eingeführte Bürgerhaushaltsverfahren hat sich dem Grunde 
nach bewährt. Durch die Phasenstruktur ist das komplexe Verfahren darstellbar, kommunizierbar 
und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar. 
Das in 2010 von der Kernarbeitsgruppe bürgerschaftlich erarbeitete Konzept berücksichtigt die von 
Prof. Gunnar Schwarting in seiner Veröffentlichung vom 04.11.2011 formulierten allgemeinen A n-
forderungen für das Instrument Bürgerhaushalt.1  
Der erste Durchlauf wurde in Münster prozesshaft entwickelt, eine enge und zeitnahe Rückkop p-
lung wurde zum Beirat durchweg sichergestellt. 
Im Hinblick auf den nur geringen Planungsvorlauf (Beschlussfassung des Rates am 06.04.2011, 
Auftaktveranstaltung am 14.04.2011) ist die Aktivierungsquote von 1,3 % für den ersten Durchlauf 
zufriedenstellend, zumal zu berücksichtigen ist, dass andere Städte nur dann eine höhere Aktivi e-
rungsquote aufweisen konnten, wenn im Verfahren Themen diskutier t wurden, die den Bürgern 
„auf den Nägel brannten“ (z. B. Schulschließungen, Schließung eines Freibads, Bau eines Fu ß-
ballstadions etc.).  
Die Münsteraner Aktivierungsquote liegt unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen inne r-
halb der Spannbreite der Beteiligungsquoten anderer Kommunen (0,7 % Essen, 1,1 % Köln, 1,7 % 
Gütersloh, 1,9 % Trier, 2,2 % Solingen, 3,8 % Potsdam). 
Die Rücklaufquote der Bürgerumfrage mit 34 % kann als sehr zufriedenstellend bewertet werden, 
zumal wegen des engen Zeitfensters auf das bei Bürgerumfragen üblicherweise versandte Erinne-
rungsschreibens verzichtet werden musste. 
Die Sorge, einzelne Bürgerinnen und Bürger könnten dieses neue Instrument überstrapazieren, 
hat sich nicht bewahrheitet, da die 90 Vorschläge aus der Bestenliste v on 59 unterschiedlichen 
Bürger/innen eingebracht wurden. 
Auch die Sorge, das Bürgerhaushaltsverfahren würde überwiegend zu Ausgabevorschlägen fü h-
ren, hat sich nicht bewahrheitet. Denn nur weniger als 10 Vorschläge waren unmittelbar etatrel e-
vant. 
Optimierungsansätze im Bürgerhaushaltsverfahren zeigen sich in folgenden Punkten: 
Nicht zufriedenstellend war – wie in allen anderen vergleichbaren Bürgerhaushaltsverfahren auch 
– die geringe Teilnehmerzahl an den Vor-Ort-Veranstaltungen. 
Daraus ergab sich die weitere nicht zufriedenstellende Tatsache, dass die wenigen Teilnehmer der 
Vor-Ort-Veranstaltungen mit ihren Stimmen 20 Vorschläge in die Bestenliste bringen konnten 
(hierdurch entstanden Ungleichgewichte zu den deutlich höheren Hürden, über die Bürgerumfrage 
bzw. die Internetbefragung auf die Bestenliste zu gelangen). 
Auch die für Nicht -Experten nicht leicht verständliche Darstellung des städtischen Haushalts (vgl. 
hierzu auch Vorschlag Nr. 131 des Bürgerhaushaltsverfahrens) bedarf einer Optimierung. An einer 
für Nicht-Experten verständlichen Darstellung des Haushalts wird die Verwaltung arbeiten mit dem 
Ziel, bereits in den Veranstaltungen zum Bürgerhaushalt 2012 eine bessere Darstellung des stä d-
tischen Haushalts einsetzen zu können. 
 
                                                
1  Vgl.: www.buergerhaushalt.org/grundlagen/buergerhaushalt-einfuehrung-muss-durchdacht-sein.de

- 4 - 
V/0960/2011 
3. Eckpunkte für das Bürgerhaushaltsverfahren 2012 
3.1 Empfehlungen des Beirats (Anlage 1) als Grundlage für die Weiterentwicklung des Münster a-
ner Modells 
Entsprechend seiner Aufgabenstellung hat der bürgerschaftlich organisierte Beirat sowohl in se i-
nen fünf Sitzungen 2011 als auch  in einer zu dem Thema ‚Evaluation des Bürgerhaushalts 2011’ 
gebildeten Arbeitsgruppe das diesjährige Bürgerhaushaltsverfahren zeitnah und konstruktiv -
kritisch begleitet und sich mit der Weiterentwicklung beschäftigt. Die aus diesem Prozess resulti e-
renden Ergebnisse sind in den als Anlage 1 beigefügten „Empfehlungen des Beirats zu den Ec k-
punkten des Bürgerhaushalts 2012“ dargestellt.  
 
Die Verwaltung stimmt mit diesen Empfehlungen inhaltlich überein (mit Ausnahme zu Ziffer 4.7 – 
Postwurfsendungen, vgl. hierzu im Einzelnen 3.4.4), so dass sie zum Gegenstand dieser Vorlage 
gemacht werden.  
 
 
3.2 Zielsetzungen Bürgerhaushalt 2012 
Zur Erhöhung der Legitimität des Verfahrens Bürgerhaushalt ist es erforderlich, dass die Bürge r-
schaft das Verfahren besser als im Vor jahr annimmt. Im zweiten Durchlauf des Bürgerhaushalt s-
verfahrens sollen daher folgende Zielsetzungen verfolgt werden: 
 Verbesserung des Bekanntheitsgrades des Bürgerhaushalts 
 Erhöhung der Aktivierungsquote 
 
Dabei ist sicherzustellen, dass das Verfahren insg esamt sehr niederschwellig bleibt und nicht ve r-
kompliziert wird. Der Schwerpunkt der Aktivitäten zur Gewinnung von Multiplikatoren und Bü r-
ger/innen und Einwohner/innen soll auf der nicht -organisierten Bürgerschaft liegen, wobei die Ziel-
gruppen Seniorinnen und Senioren, Jugendliche und Migrantinnen und Migranten besonders a n-
gesprochen werden sollen (vgl. hierzu auch Vorlage V/0029/2011/1). 
 
 
3.3 Zeitplan Bürgerhaushalt 2012 
Unter Beachtung der Ferienregelung NRW wird folgender Zeitplan für das Verfahren 2012  vorge-
schlagen:  
Auftaktveranstaltung 28.03.2012, 20 Uhr  Rathausfestsaal 
Vorschlagsphase 28.03. – 06.05.12 
 Termine Vor-Ort-Veranstaltungen 2012: 
 Mitte  18.04., 18 Uhr Stadtweinhaus, Rüstkammer 
 Nord  19.04., 18 Uhr Bürgerhaus Kinderhaus, AGORA 
 Hiltrup  24.04., 18 Uhr Stadthalle Hiltrup 
 Ost  25.04., 18 Uhr Haus Münsterland 
 Südost  26.04., 18 Uhr Schulzentrum Wolbeck 
 West  03.05., 18 Uhr La Vie, Gievenbeck 
 
Bewertungsphase 07.05. – 22.06.12 
Dokumentationsphase 23.06. – 09.09.12 
(politische) Beratungsphase 19.09. – 12.12.12 
Rechenschaftsphase ab 13.12.2012 
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass der gewählte jeweils 6 - bis 7-wöchige Zeitraum für die beiden aus 
Bürgersicht „aktiven“ Phasen (Vorschlags - und Bewertungsphase) im Vergleich zu anderen Stä d-
ten sehr gr oßzügig angesetzt ist, allerdings aus hiesiger Sicht im Hinblick auf die Bedeutung der 
Phasen für die Zielrichtung des Bürgerhaushalts für notwendig erachtet wird.

- 5 - 
V/0960/2011 
 
3.4 Veränderungen / Weiterentwicklung des Verfahrens - Schwerpunktaktivitäten 2012 
3.4.1 Erweiterung des Phasenmodells 
 
Zur Verbesserung der Struktur des Bürgerhaushaltsverfahrens wird zwischen der Dokumentations- 
und der Rechenschaftsphase die politische Beratungsphase als eigene Phase eingefügt. Die pol i-
tische Beratungsphase gab es selbstverständlich bereits im Verfahren 2011, es fehlte lediglich die 
Phasenbezeichnung.  
Damit besteht das Bürgerhaushaltsverfahren aus der Vorschlags-, der Bewertungs-, der Dokumen-
tations-, der Beratungs- und der Rechenschaftsphase. 
 
 
3.4.2 Verankerung in den Stadtteilen / Gewinnung von Multiplikatoren / Vor-Ort-Veranstaltungen 
 
Im Jahr 2012 soll – um die Zielsetzungen ‚Bekanntheitsgrad und Aktivierungsquote erhöhen’ zu 
erreichen – ganz verstärkt auf eine Verankerung des Verfahrens in den Stadtbezirken gesetzt wer-
den. Um in d en Stadtbezirken dem Bürgerhaushaltsverfahren ein Gesicht zu geben, sind Vor -Ort-
Veranstaltungen unverzichtbar. Sie sollen künftig nicht in der Bewertungsphase, sondern in der 
Vorschlagsphase eingesetzt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Bürgerinnen un d Bürger b e-
reits frühzeitig eingebunden werden und über die Vor -Ort-Veranstaltungen auch die Möglichkeit 
erhalten, Vorschläge einzubringen. 
Die Vor-Ort-Veranstaltungen sollen nicht nur über die Medien, sondern auch über die Netzwerke 
vor Ort begleitet und befördert werden. 
Über die Profilierung des Bürgerhaushalts bei den Akteuren vor Ort und die Nutzung bestehender 
Netzwerke wird die Möglichkeit eröffnet, relevante Fragen des Stadtbezirks zu generieren. 
 
 
3.4.3 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Der Beirat hat – unter Beachtung der im Haushaltsplan 2012 zur Verfügung gestellten Mittel – ein 
Maßnahmenprogramm für 2012 empfohlen, das in den Empfehlungen unter Ziff. 4 im Einzelnen 
dargestellt ist. 
Zu der Maßnahme „Postwurfsendung“ geht der Beirat von einer hohen Wir ksamkeit dieser Ma ß-
nahme aus und empfiehlt dem Rat, einen Betrag von 25.000 € in den Haushalt einzustellen, um 
über die Postwurfsendung in 2012 das Thema Bürgerhaushalt zum Bürger zu bringen. 
Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage kann die Verwaltung dieser Empfehlung  des Bei-
rats nicht folgen und schlägt stattdessen vor, innerhalb des vorhandenen Budgets geeignete Alte r-
nativmaßnahmen umzusetzen. Vorstellbar wäre eine Postwurfsendung an eine bestimmte Anzahl 
Haushalte (z. B. 3.000 Haushalte), die jährlich wechselt. 
 
 
3.5 Zielgruppen Senioren / Jugendliche / Migranten 
Die Verwaltung wird – unter Einbindung des Beirats – versuchen, eine zielgruppengenaue Anspra-
che der Personengruppen zu erreichen. Hierzu hat die Verwaltung bereits mehrere Gespräche 
geführt, die nun in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden sollen. 
 
 
4. Geschäftsordnung des Beirats 
Der Beirat hat in seiner Sitzung vom 08.12.2011 eine Geschäftsordnung verabschiedet, die als 
Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist. Die Geschäftsordnung folgt dem Prinzip: So wenig Regelun-
gen wie nötig, um allen Bürgerinnen und Bürgern einen bewusst niederschwelligen Zugang zu 
ermöglichen.

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V/0960/2011 
 
5. Organisation des Themas Bürgerhaushalt in der Verwaltung 
Die Verwaltung arbeitet parallel zu dieser Vorlage an einer dauerhaften organisatorischen Reg e-
lung für das Thema Bürgerhaushalt, nachdem dieses 2011 in Projektform bearbeitet worden ist. Im 
Jahr 2011 war eine Personalaufstockung im Umfang einer halben Stel le im Presse- und Informati-
onsamt erforderlich. 
Für das Jahr 2012 wird die Verwaltung bei weiterem Bedarf den politischen Gremien einen Umset-
zungsvorschlag unterbreiten. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Empfehlung des Beirats zu den Eckpunkten des Bürgerhaushaltsverfahrens 2012 
Anlage 2: Geschäftsordnung des Beirats

Beratungsverlauf (9)

17.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2012 Hauptausschuss
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2012 Rat
TOP 12.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0960/2011
Typ
Vorlagen
Datum
23.12.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37