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221522-01 AA

BBB-Änderungsantrag: Abbruch und Neubau der Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei Bauabschnitten und im laufenden Betrieb.

Änderungsantrag 25.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.10.2022, TOP 5.12.1

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Sammeldokument öffentlich

3997 Zeichen

Änderungsantrag 
öffentlich 
221522-01 AA 
 
 
 
 
——
 
Antragsteller/in: 
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Dr. Albert Weidmann 
 
 
25.10.22 
 
 
 
BBB-Änderungsantrag: Abbruch und Neubau der 
Feuerwache III in Bonn Friesdorf in zwei 
Bauabschnitten und im laufenden Betrieb. 
 
Beratungsfolge 
Rat 27.10.2022 Entscheidung 
 
 
 
Inhalt des Änderungsantrags 
 
1. Das Gebäude (sogenannte Betonstation) für die Elektroversorgung wird 
unter Nutzung der Fläche, die für einen Grillplatz in den Plänen vorgesehen ist, 
so erweitert, dass dieser ausreichend Raum u.a. für die Unterbringung der 
Hoch- und Mittelspannungsanlage, eines Notstromaggregats und 
a. des ursprünglich geplanten Transformators, 
b. eines weiteren, separat und später zu Zwecken der Elektromobilität und/oder 
aus Redundanzgründen ggfls. zu beschaffenden Transformators, 
bietet. 
2. Der Grillplatz – wenn unverzichtbar - ist auf der Grünfläche zwischen den 
Parkplätzen Nr. 17 und 18 oder an anderer geeigneter Stelle zwischen dem 
Parkplatz Nr. 18 und der erweiterten Betonstation ggfls. unter Nutzung oder 
Wegfall angrenzender Stellflächen vorzusehen. 
 
3. Die Klinker für die Fassade sollen aus Gründen des Klimaschutzes in einem 
hellen Farbton ausgeführt werden 
  
 
Begründung 
 
Zu. 1 und 2  
In ihrer Beschlussvorlage DS 221522 führt die Oberbürgermeisterin u.a. aus: 
„Zwischenzeitlich kommt auch für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und 
Rettungsdienst zunehmend Bewegung in das Thema Elektromobilität und ein 
sukzessiver Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge ist auch hier in den 
nächsten Jahren zu erwarten. Auf Grund der neuen Nutzeranforderung, die 
Feuerwache hierfür vorzurüsten, würde der benötigte Transformator nicht in die 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
——
Betonstation passen. Deshalb wird er jetzt im neu zu errichtenden 
Kellergeschoss des ersten Bauabschnitts untergebracht. Aus 
Redundanzgründen werden dort statt einem großen Transformator zwei 
kleinere Transformatoren installiert, damit bei Ausfall eines Bauteils die 
Sicherheitsfunktionen aufrechterhalten werden können. Auf Grund dessen wird 
der erforderliche Leistungsbezug höher, was unter anderem zu höheren 
Erschließungskosten bei der Anbindung durch Bonn Netz führt.“ 
Dies stößt bei den Antragstellern schon alleine deswegen auf Unverständnis, 
da unmittelbar neben der Betonstation eine Grünfläche mit Grillplatz geplant ist, 
die bei Bedarf ohne Not an jeder anderen Stelle zwischen dem Stellplatz Nr. 18 
und der Betonstation errichtet werden könnte. Eine Erweiterung des für die 
Elektroversorgung vorgesehenen Gebäudes zu den in Ziffer 1 genannten 
Zwecken würde aus Sicht der Antragsteller nicht nur eine erhebliche 
Kosteneinsparung gegenüber der beabsichtigten aufwändigen Unterbringung 
der Transformatorentechnik im Untergeschoss bedeuten, sondern ist auch aus 
fachlicher Sicht dringend geboten. Nicht ohne Grund hat die benachbarte Firma 
„Abex Neugart; Großhändler für Gebäudetechnik“ ihre Transformatorstation 
oberirdisch in einem der Betonstation vergleichbaren Gebäude untergebracht. 
Dies erleichtert nicht nur den Austausch defekter Geräte, sondern bietet bei 
entsprechender Einrichtung auch erheblich mehr Schutz vor Wasserschäden 
als ein unterirdischer Kellerraum, der mit einer gesonderten 
Einbringungsöffnung versehen werden muss, die obendrein auch noch 
unmittelbar neben einer Entwässerungsrinne liegt. 
  
Zu 3. 
Baumaterialien und Baudichte sind entscheidend dafür verantwortlich, dass die 
im Sommer tagsüber einwirkende Strahlung zu einer Hitzebelastung im 
urbanen Raum führt, die über Nacht nicht abgebaut werden kann. Die 
resultierenden hohen Umgebungstemperaturen können bei Bewohnern 
erhebliche gesundheitliche Belastungen nach sich ziehen. Helle Flächen mit 
hohem Rückstrahlvermögen können hingegen dazu beitragen, die 
Hitzebelastung in den Städten zu verringern. Daher sollte die für den Neubau 
geplante dunkle Klinkerfarbe abgeändert werden. 
  
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (1)

27.10.2022 Rat
TOP 5.12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
221522-01 AA
Typ
Änderungsantrag
Datum
25.10.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40