V/0438/2015
Pflegebedarfsplan 2015 - 2018, Ergänzung zur Umsetzung der Bedarfsfeststellung
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Anlage 1
22874 Zeichen
Auszug mit Änderungen in den Kapiteln 4, 7 und 8
Streichungen sind durchgestrichen
Einfügungen sind unterstrichen
Kommunaler Pflegebedarfsplan
für Münster
2015 – 2018
Anlage 1
2
4. Pflegeinfrastruktur in Münster
Die Pflegeinfrastruktur setzt sich in Münster vielf ältig zusammen und ist in stetigem
Wachstum, wie aus folgender Tabelle ersichtlich wird:
Tabelle 6
Am
31.12.
Pflegerische Infrastruktur in Münster
Stationäre
Pflegeplätze
Ambulant betreute
Wohngemeinschaften
Tages-
pflegeplätze
Kurzzeit-
pflegeplätze
Anzahl
1999 1 875 20 84 67
2000 1 960 20 104 78
2001 2 100 20 104 93
2002 2 100 20 104 93
2003 2 145 20 116 105
2004 2 145 20 122 116
2005 2 171 29 107 114
2006 2 261 58 107 131
2007 2 416 77 95 152
2008 2 406 110 113 163
2009 2 481 118 113 183
2010 2 508 136 113 198
2011 2 607 136 152 184
2012 2 647 136 152 190
2013 2 667 147 152 199
2014 2 637 171 164 210
Quelle: Stadt Münster - Sozialamt
Die Abnahme an stationären Plätzen liegt daran, das s eine Einrichtung geschlossen wurde
und dass in anderen Einrichtungen stationäre Plätze in ambulant betreute
Wohngemeinschaften umgewandelt wurden. Insgesamt hat sich die Anzahl an Plätzen in der
Pflegeinfrastruktur erhöht.
Nachfolgend werden die Einrichtungen in Münster mit ihren Angeboten aufgeführt.
3
Tabelle 7
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Stand Januar 2015
Einrichtung Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadtbezirk Stadtteil Platzz. EZ DZ Eingst.
KP EZ-Quote
1 Achatius-Haus Wolbeck Münsterstr. 24 b/c 48167 Sü dost Wolbeck 66 66 0 4 100,0
2 Alexianer – Haus Thomas Alexianerweg 8 48163 Hilt rup Amelsbüren 54 46 4 4 85,2
3 Altenheim St. Elisabeth Südlohnweg 1 48161 West G ievenbeck 92 92 0 5 100,0
4 Altenheim St. Lamberti Scharnhorststr. 4-8 48151 Mitte Pluggendorf 83 65 9 2 78,3
5 Altenzentrum Klarastift Andreas-Hofer-Str. 70 481 45 Mitte Herz-Jesu 103 81 11 78,6
6 Cohaus-Vendt-Stift Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii 82 82 0 100,0
7 DKV-Residenz am
Tibusplatz Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm 49 39 5 79,6
8 Ev. Altenzentrum
Meckmannshof Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck 171 59 56 15 34,5
9 Friederike-Fliedner-Haus Coerdestr. 56 48147 Mitt e Kreuz 80 70 5 6 87,5
10 Friedrichsburg Offenbergstraße 19 48151 Mitte Plugg endorf 138 114 12 8 82,6
11 Handorfer Hof Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf 7 8 78 0 8 100,0
12 Haus Franziska Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hilt rup-Mitte 60 60 0 100,0
13 Haus Heidhorn - Hiltrup Westfalenstr. 490 48165 Hil trup Amelsbüren 52 52 0 6 100,0
14 Haus Maria Trost Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145 Mi tte Herz-Jesu 84 76 4 90,5
15 Haus Simeon Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fid el 149 149 0 0 100,0
16 Haus v. Guten Hirten
- Pflege Mauritz-Lindenweg 61 48145 Mitte Herz-Jesu 16 12 2 75,0
17 Haus Wilkinghege Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus
West 65 65 0 100,0
18 Johanniter-Stift Münster Weißenburgstr. 48 48151 Mi tte Geist 80 80 0 5 100,0
19 Kardinal-von-Galen-Stift Clemens-August-Platz 8a 48 167 Südost Angelmodde 66 54 6 6 81,8
20 LWL Pflegezentrum Münster Friedr.-W.-Weber-Str. 30 48147 Mitte Uppenberg 80 72 4 2 90,0
21 Maria-Hötte-Stift Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesb erg 123 91 19 6 74,0
22 Marienheim An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hilt rup-Mitte 83 71 6 1 85,5
23 Martin-Luther-Haus Fliednerstr. 17 48149 West Sentr up 151 133 9 8 88,1
4
Einrichtung Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadtbezirk Stadtteil Platzz. EZ DZ Eingst.
KP EZ-Quote
24 Meyer-Suhrheinrich-Haus Marktallee 42 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 42 42 0 100,0
25 Papst-Johannes-Paul-Stift Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde 72 72 0 4 100,0
26 Perthes-Haus Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg 87 49 19 4 56,3
27 Residenz Aaseehof Pottkamp 25 48149 Mitte Schloss 8 0 72 4 15 90,0
28 Schölling-Lentze-Heim Bohlweg 5 48147 Mitte Schlach thof 21 21 0 100,0
29 Seniorenresidenz
Kastanienhof Ostmarkstr. 9 48145 Mitte Mauritz-Mitte 62 44 9 8 7 1,0
30 Seniorenzentrum
Gievenbeck Gartenbreie 1 48151 West Gievenbeck 81 81 0 100,0
31 Seniorenzentrum Albachten Rottkamp 49 48163 West Al bachten 66 56 5 10 84,8
32 Wohnen in Pastors Garten Alte Dorfstr. 10 48161 Wes t Roxel 40 40 0 4 100,0
33 Wohnstift am Südpark Clevornstraße 5 48153 Mitte Sc hützenhof 74 62 6 2 83,8
Gesamt 2 636 2 240 201 138 85,0
Ausgewiesene Sonderformen
1. Stationäre Hausgemeinschaftsangebote für an Demenz Erkrankte: Klarastift, Meyer-Suhrheinrich-Haus (ausschließlich), DKV Residenz
2. Angebot für Wachkomapatienten, 22 Plätze im Klarastift (Casa Vitae)
3. Angebote für junge Pflegebedürftige, 18 Plätze im Achatius-Haus Wolbeck
5
Mit der Tagepflege werden insbesondere für demente Pflegebedürftige Angebote
geschaffen, die es ihnen ermöglichen, tagsüber eine Betreuung und Pflege in Anspruch zu
nehmen und trotzdem in der vertrauten Umgebung wohn en zu bleiben. Dies ermöglicht den
Angehörigen häufig die weitere Berufstätigkeit und entlastet von einem Teil der pflegerischen
Verantwortung. In Münster gibt es derzeit folgende Tagespflege-Angebote:
Tabelle 8
Tagespflege, Stand Januar 2015
Einrichtung Plätze Straße Postleit
zahl
Stadt -
bezirk Stadtteil
Clemens-Wallrath-Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Jo sef
Achatiushaus 12 Münsterstr. 48167 Südost Wolbeck
Altenhilfe-Zentrum
St. Clemens 15 Kortumweg 56 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Haus Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Maur itz-Mitte
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbec
k
Wohnstift
am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof
Papst-Johannes-Paul-
Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde
Friederike-Fliedner-
Haus 12 Coerdestr. 56 48147 Mitte Kreuz
Altenheim St. Elisabeth 15 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck
Josef Stift 12 Twenhövenweg 18 48167 Südost Angelmo dde
pro.cura Tagespflege 12 Wolbecker Str. 226 48155 Os t Mauritz-Ost
Gesamtplatzzahl 164
Mit der Kurzzeitpflege wird vorübergehende Pflegebe dürftigkeit z. B. nach einem
Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung der pfl egenden Angehörigen die Pflege
abgedeckt. Es gibt solitäre Kurzzeitpflegeangebote (s. Tabelle), darüber hinaus bieten viele
Altenpflege-Einrichtungen eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an.
Tabelle 9
Kurzzeitpflege, Stand Januar 2015
Solitäre Kurzeitpflege Plätze Straße Post-
leitzahl Stadtbezirk Stadtteil
Seniorenzentrum
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Clemenshospital 18 Düesbergweg 143 48153 Mitte Dües berg
„Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hil trup-Mitte
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom
Gesamt 76
6
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften können dem ente Pflegebedürftige ein Leben in
häuslicher Gemeinschaft führen, die allein durch di e Größe einen familiäreren Charakter als
eine stationäre Pflegeinrichtung vermittelt. Das An gebot richtet sich bisher meistens an
Demenz-Erkrankte, es gibt auch Wohngruppen für Mens chen mit geringem oder speziellem
Pflegebedarf.
Tabelle 10
Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Stand Januar 2015
Wohngemeinschaften Plätze Straße Post -
leitzahl Stadtbezirk Stadtteil
Casa Mauritz
Klarastift 15 Andreas-Hofer-Str.
86 48145 Mitte Herz-Jesu
Haus Taubenstraße
Alexianer 8 Taubenstraße 12 48149 Mitte Herz-Jesu
Hof Schultmann
Alexianer 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbec
k
Irmgard Buschmann
Haus/Klarastift 11/8 Am Küchenbusch
15 48161 West Gievenbeck
Villa Hittorfstraße
Alexianer 10 Hittorfstraße 10 48149 Mitte Schloss
Villa Kahmann
11 Gremmendorfer
Weg 44 48167 Südost Gremmen-
dorf
Villa Mauritz
Alexianer 10 Kaiser-Wilhelm-
Ring 34 48145 Mitte Mauritz-
Mitte
WG Josef-Beckmann-
Str., DRK 10 Josef-Beckmann-
Straße 5 - 7 48159 Nord Kinderhaus
Nienberge
CBM 7/7 Kirmstr.
18/Gartenstiege 6 48161 West Nienberge
Haus Genius
DKV Residenz 9 Tibusplatz 1 - 7 48143 Mitte Buddenturm
WG Schulstraße
Diakonie Münster 10 /8 Schulstr. 47 48149 Mitte Kreuz
Dreifaltigkeitskirche
Verein für Wohnhilfen
e.V.
8 Kinderhauser Str.
63 48147 Mitte Uppenberg
Haus Elisabeth
Alexianer
12 Herrenstr. 10 48167 Südost Wolbeck
Hof Schultmann
Alexianer
12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbec
k
WG Arche Noah
Klarastift
12 Manfred-von-
Richthofen-Str. 45
48145 Mitte Mauritz-
Mitte
WG Arche Sarah
Klarastift
12 Manfred-von-
Richthofen-Str. 45
48145 Mitte Mauritz-
Mitte
Gesamt
193
Planung/Bau
Münzstraße
DRK Schwesternschaft 8/8 Münzstr. 38 48143 Mitte Buddenturm
Der Großteil der Pflege wird ambulant durchgeführt, in den Räumlichkeiten der
Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen. Besteht n icht oder nur teilweise die Möglichkeit,
die Pflege von Angehörigen durchführen zu lassen, w ird ein professioneller Pflegedienst
zumindest unterstützend hinzugezogen. Mit dem zuneh menden Pflegebedarf ist auch der
7
Markt der ambulanten Pflegedienste gewachsen. Das A ngebot reicht von
hauswirtschaftlichen Hilfen, pflegerischen Leistungen bis hin zu Anleitung und Betreuung für
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI. Nachfolgende
ambulante Pflegedienste bieten in Münster Versorgungsangebote an:
Tabelle 11
Ambulante Dienste, Stand Januar 2015
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl
Ambulanter Pflegedienst Akticom Münsterstr. 25 4816 7
Akticom Beratungsbüro Gesundheit
und Pflege Mondstr. 179 48155
air vital Intensivpflegedienst Nordstr. 66 59569 Be ckum
Akti-Med Pflegedienst GmbH Westfalenstr. 171 48165
Aktive-Pflege-Münster Hohenzollernring 30 48145
AKTI-Vital Merkureck 14 48165
Ambulante Dienste e.V. Bohlweg 10 48147
Ambulante Dienste e.V.
Quartier Gievenbeck Toppheideweg 9 48161
Ambulante Dienste e.V.
Quartier An der Aa Rjasanstr. 21 48147
Ambulanter Krankenpflegedienst
Julia GmbH Rüschhausweg 149 48161
Ambulante Psychiatrische Pflege Geiststr. 37 48151
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155
AWO Ambulanter Dienst Hochstr. 12 48151
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147
Care aktiv An den Loddenbüschen 77 48155
Caritas Münster Ambulante Pflege Josefstraße 2 4815 1
Caritas Münster Familienpflege Josefstraße 2 48151
Cathamed Pflegedienst Gremmendorfer Weg 26 48167
Cathamed Pflegedienst,
Kinderintensivpflege Oststr. 57 48231
Warendorf
Clemenshospital – Ambulanter
Dienst Duesbergweg 124 48153
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145
DRK-Sozialstation Häusliche
Pflege Zumsandestr. 25/27 48145
DRK-Sozialstation Mathildenstift Münzstraße 38 481 43
eins:eins Intensivpflege Osttor 74 48165
Erste Hilfe Ambulanter Pflegedienst Schlossplatz 22 48143
Ev. Diakoniestation Münster
gGmbH Wichernstr. 22 48147
Pflegedienst Herms Feldstiege 100 48161
Humanitas Grevener Str. 105 48159
jederzeit ambulante Pflege GmbH Kirchstr. 6 481268 Greven
8
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,
Sozialstation Häusl. Pflege u.
Betreuung
Geringhoffstraße 45 – 47 48163
Ambulante Dienste Klarastift Andreas-Hofer-Straße 70 - 72 48145
Lebens-Nah Letterhausweg 103 48167
Leben – Erleben Amb. Kranken- u.
Altenpflege Wolbecker Straße 140 b 48155
Ambulante Pflege Lindenhof Idenbrockplatz 21 48159
Familienpflege Meinert Münsterstr. 26 48727
Billerbeck
Amb. Pflegedienst Meinert,
Beratungsbüro Pantaleonplatz 24 48161
MiCura Pflegedienst Münster Tibusplatz 6 48143
Pflegeteam miteinander Coerdestr. 45 48147
die mobilen - Mobile Alten- und
Behindertenhilfe e.V. Augustastraße 28 48153
Münster Pflege Gartenbreie 62 48161
pia causa Josefstraße 4 48151
pro.cura Pflegeteam Wolbecker Str. 224 48155
Raphaelsklinik – Ambulante
Krankenpflege Loerstr. 23 48143
Pflegebüro Schmidt Marktallee 66 48165
Vis Vitalis Sophienstraße 1 48145
VITA-MED Krögerweg 14 48155
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149
In den vergangenen Jahren ist in Münster bereits ei n vielfältiges Spektrum an neuen
Wohnformen für pflegebedürftige und ältere Menschen entstanden, bei denen die Sicherung
der Selbstbestimmung und der eigenen Häuslichkeit i m Vordergrund stehen (u. a.
integriertes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen, selbst organisierte oder betreute
Wohngemeinschaften sowie Hausgemeinschaften für Men schen mit Demenz oder
Pflegewohnungen im Wohnquartier). Es sind zumeist q uartiersbezogene Wohn- und
Pflegeversorgungskonzepte, die verschiedene Wohn- u nd Betreuungsformen kleinräumig
vernetzen. Durch das Engagement von Initiativen und Trägern sowie des städtischen
Wohnungsunternehmens Wohn+Stadtbau GmbH sowie ander er Wohnungsbauträger in
Münster sind in den letzten Jahren bereits eine Rei he von entsprechenden Angeboten
entstanden. Dies gilt es weiter auszubauen und pers pektivisch stadtweit Quartierskonzepte
zu entwickeln.
Die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Neuorie ntierungen durch die Novellierung des
Landespflegegesetzes NRW sowie des Wohn- und Teilha begesetzes NRW, durch den
Aktionsplan „Inklusives NRW“, die – überschaubaren – Fördermöglichkeiten über das
Wohnungsförderprogramm, Vorgaben und Richtlinien fü r quartiersnahe Wohn- und
Betreuungsformen bieten eine Menge an Entwicklungsp otential zur Weiterentwicklung der
Pflegeinfrastruktur und Gestaltung von Quartierskon zepten, um die selbstständige und
9
selbstbestimmte Lebensführung in den Stadtteilen un d Quartieren positiv zu gestalten und
sicherzustellen. Alle diese Elemente bilden eine so lide Unterlage für die (Stadt)Gesellschaft,
die Gestaltungsanforderungen vor dem Hintergrund de s demographischen Wandels zu
meistern. Dabei gilt es, die Potentiale und Ressour cen einer älter werdenden Bevölkerung
wertzuschätzen, zu nutzen und durch professionelle Begleitung und Unterstützung in die
Netzwerkprozesse einfließen zu lassen.
10
7. Pflegebedarfsfeststellung 2015 - 2018
Für die Ermittlung des erforderlichen Pflegebedarfs für die stationäre und teilstationäre
Pflege werden die vorhandenen Pflegeplätze in Münst er, die städtische
Bevölkerungsprognose und die Modellrechnungen zur z ukünftigen Entwicklung der
Nachfrage nach Pflegeleistungen gegenüber gestellt. Als Modellrechnung wird die konstante
Variante ausgewählt, da Münster in der Pflegestatis tik seit Jahren über dem NRW-
Durchschnitt liegt und daher noch in der näheren Zu kunft von keiner Annäherung
ausgegangen wird.
Eine weitere Basis für die Bedarfsermittlung bietet die Belegungsrate der Einrichtungen. Bei
einer Auslastung von 95 % wird von einer Vollauslas tung gesprochen. Für den
Pflegebedürftigen soll eine Wahlmöglichkeit aus unt erschiedlichen Pflegeangeboten auch
unterschiedlicher Einrichtungen bestehen.
Tabelle 17
Auslastung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in %
zum 1.1. 1.4. 1.7. 1.10.
2011 93,9 97,0 97,3 95,6
2012 93,6 96,3 96,8 96,7
2013 96,0 96,0 93,7 95,5
2014 96,5 95,7 96,5 95,8
Quelle: eigene Erhebung
Ergänzt wird die Auslastungsquote durch die Meldequ ote von freien Plätzen an das Infobüro
Pflege des Sozialamtes im Gesundheitshaus. Hier kön nen freie Plätze zur Vermittlung
gemeldet werden, es erfolgt ergänzend eine zweimal wöchentliche Abfrage. Da die Meldung
der freien Plätze nicht verpflichtend ist und sie a uch nicht von allen Einrichtungen genutzt
wird, kann sie nur ergänzend zur Bewertung herangez ogen werden. Dennoch stehen im
Durchschnitt rund 45 Plätze monatlich zur Vermittlu ng zur Verfügung, auf Anfragen nach
Pflegeplätzen konnten immer unterschiedliche Einric htungen mit freien Plätzen benannt
werden.
Für die weitere Bedarfsermittlung muss berücksichti gt werden, dass freie Plätze nicht immer
wiederbelegt werden können, weil teilweise das Pers onal nicht in erforderlichem Umfang
vorhanden ist. Neben der Ausweitung des Pflegeangeb otes (sowohl ambulant als auch
stationär) stellt der Mangel an Fachkräften schon j etzt eine wesentliche und zunehmende
Herausforderung dar.
Die Modellberechnungen von IT NRW zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit besagen nach
der konstanten Variante für 2015 einen Bedarf von 2 500 Plätzen für stationäre Pflege, für
2020 einen Anstieg auf 2 900 Plätze. Die Modellbere chnung Trendvariante sagt für 2015
einen Bedarf von 2 500 Plätzen für stationäre Pflege und für 2020 ebenfalls einen Bedarf von
2 500 Plätzen aus. Demgegenüber stehen in 2014 bere its 2 637 vorhandene Plätze in der
stationären Pflege in Münster. Die konstante Modell rechnung geht von einer
gleichbleibenden Entwicklung aus, die Trendvariante eher von einer Verschiebung zur
Professionalisierung der Pflege zu Hause und einer Verzögerung der Pflegebedürftigkeit
durch längere Gesundheit und damit einhergehend ein em geringeren Anstieg des Bedarfs.
Da Münster im NRW-Vergleich eine hohe Pflegequote h at, muss für die erste
Bedarfsermittlung mindestens von dem Bedarf nach de r konstanten Modellrechnung
ausgegangen werden. Dies wird unterstützt von der b ereits bestehenden Auslastung der
Altenpflegeeinrichtungen.
11
Für die Feststellung des Bedarfs für stationäre und teilstationäre Pflegeplätze bzw.
umfassende Pflege wird die Entwicklung in Münster a b 2009 zu Grunde gelegt und für die
erste Bedarfsermittlung für die Jahre 2015 – 2018 e ine konstante Weiterentwicklung der
Pflegebedürftigkeit angenommen mit einem Anteil der stationären umfassenden Pflege von
35 %. Folgende Tabelle stellt dies dar:
Tabelle 18
Bedarfsfeststellung für stationäre umfassende Pflege
Jahr
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen
aus der Pflegeversicherung in Münster
Bedarfs-
feststellung
stationäre
umfassende
Pflege
Plätze
Einwohner/
-innen in Tausend
Pflegebedürftige
je 1 000
Einwohner/-innen
davon
stationäre
Pflege
IST
2009 275 543 5,6 20 2 130
2011 279 803 6,1 22 2 280
2013 293 170 6,6 22,5 2 365
PROGNOSE
2014 295 640 6,8 23 2 380
2015 298 071 7,0 23,5 2 450 + 70
2016 300 443 7,2 24 2 520 + 70
2017 302 784 7,4 24,5 2 590 + 70
2018 305 158 7,6 25 2 660 + 70
Datenquelle IT NRW, eigene Berechnungen
Unter Zugrundelegung der konstanten Variante können für die Jahre 2015 – 2018 für jeweils
70 Plätze jährlich für Angebote einer umfassenden P flege angenommen werden. Dieser
ermittelte Bedarf soll nicht einer Einrichtung zuge ordnet oder genehmigt werden. Ziel ist die
Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Spezia l)- Einrichtungen, stattdessen die
Hinwendung zu individuellen ambulanten Unterstützun gsmodulen für das Leben zu Hause
sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangebot en, die auch eine umfassenden
Pflege anbieten und sichern sollen. Hierzu zählen a uch die sogenannten „Neuen Wohn- und
Pflegeformen“.
Die vorgesehenen Standorte müssen unter sozialräumlichen Gesichtspunkten geeignet sein.
Für die Stadt Münster besteht ein großer Einschätzu ngs- und Planungsspielraum bei dem
insbesondere alternative Angebotsformen (Wohngemein schaften, Quartiersangebote) zu
berücksichtigen sind. Für die nächste Aktualisierun g des Pflegebedarfsplans ist eine
räumliche Einordnung des Bedarfs vorgesehen. In der weiteren Planung sollte auch die
Trendvariante verfolgt und in die weitere Planung e inbezogen werden. Dabei gilt es
insbesondere auch präventive Angebote und ggfs. noch fehlende aber notwendige Angebote
darzustellen. Dargestellt werden sollen auch die An gebote an gemeinschaftlichen
Wohnformen und Wohninitiativen wie Mehrgenerationen wohnen und selbstinitiierten
Wohnprojekten sowie an Altenwohnungen und Angebote des Wohnens mit
Versorgungssicherheit, Quartiersstützpunkten und Eh renamtsprojekten. Zudem sollen auch
komplementäre Angebote und der Bedarf Stand und die Weiterentwicklung an teilstationären
Einrichtungen wie Tages- und Nachtpflege sowie auch der Kurzzeitpflege (insbesondere
auch solitärer Einrichtungen) aufgezeigt werden.
12
Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von g roßen (Spezial)- Einrichtungen,
stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterst ützungsmodulen für das Leben zu
Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegea ngeboten, die auch eine
umfassenden Pflege anbieten und sichern sollen. Hie rzu zählen auch die sogenannten
„Neuen Wohn- und Pflegeformen“.
Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier wichtig e Infrastruktur, die auch eine
Versorgungsicherheit bei Pflegebedarf ermöglicht, s oll in Zusammenarbeit der Träger und
Anbieter von Gütern wie Dienstleistungen, der bürge rschaftlichen Akteure und der Stadt vor
Ort gestaltet werden.
13
8. Ausblick
Mit dem vorliegenden Pflegebedarfsplan für die Jahr e 2015 – 2018 wird eine erste
Berechnung bezogen auf die gesamte Stadt Münster vo rgelegt. Die Bedarfsermittlung
bezieht sich lediglich auf die stationäre und teilstationäre Pflege zeigt keinen weiteren Bedarf
an neuen Einrichtungen mit stationären Plätzen auf. In der Darstellung wird aufgezeigt, dass
es einen Bedarf an ambulant verfassten Wohn- und Pflegearrangements gibt, mit denen eine
umfassende Pflege gesichert werden kann. Hierzu eig nen sich u. a. anbieterverantwortete
Wohngemeinschaften oder andere Wohnformen, die mit einer umfassenden Pflege- und
Unterstützungsstruktur eine umfassende Versorgungssicherheit bieten. Dabei soll auch dem
Wunsch des Großteils der Menschen Rechnung getragen werden, auch bei Pflege- und
Unterstützungsbedarf in ihrer eigenen Häuslichkeit – ob alleine oder in einer
gemeinschaftlichen Wohnform mit entsprechendem Pfle ge- und Unterstützungsleistungen –
wohnen bleiben zu können. nur hierfür ist vom Geset zgeber die Pflegebedarfsplanung als
Grundlage für die Bedarfsfeststellung erforderlich.
Eine erste Aktualisierung und Weiterentwicklung ist bereits für Ende 2015 für die Jahre 2016
– 2018 vorgesehen.
In die Pflegebedarfsplanung der kommenden Jahre sol len kleinräumigere Betrachtungen
einbezogen werden und im Weiteren dann auch die Ein bindung der Pflege mit allen
Sektoren in die altengerechte Quartiersentwicklung. Auch spezifische Bedarfe wie
Geschlecht, Konfession, Migrationsgeschichte sollen differenziert betrachtet werden. Auf
dieser Basis sollen komplementäre Hilfen, alternati ve Wohn- und Pflegeformen,
zielgruppenspezifische Angebote unter Einbezug der örtlichen Infrastruktur weiter- und
neuentwickelt werden.
Darüber hinaus müssen die weiteren Auswirkungen des steigenden Pflegebedarfs auf den
gesamten Sektor Pflege erörtert werden. So werden d ie bereits jetzt bestehenden Probleme
des fehlenden Pflegepersonals sich noch drastischer auswirken. Daher gilt es sich auch
diesem Bereich angefangen beim Image der Altenpfleg e über die Ausbildung bis hin zum
Arbeitsmarkt offensiv zu widmen.
Beschlussvorlage
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V/0438/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Pflegebedarfsplan 2015 - 2018, Ergänzung zur Umsetzung der Bedarfsfeststellung Beratungsfolge 01.06.2015 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.06.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt fest, dass kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen besteht. Die mit dem Pflegebedarfsplan 2015 – 2018 ausgewiesenen 70 Plätze für umfassende Pflege stellen keinen Fehlbedarf an vollstationären Pflegeplätzen dar. Der Bedarf kann durch entsprechen- de Angebote in ambulanten Wohn- und Pflegearrangements gedeckt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Angebotsformen wie Wohn- und Hausgemeinschaften und Quar- tiersangebote zur Sicherung einer umfassenden Pflege zu unterstützen. Bedarfsbestätigun- gen für zusätzliche vollstationäre Pflegeplätze werden in 2015 nicht erteilt. 2. Dem überarbeiteten Pflegebedarfsplan 2015 – 2018 (s. Anlage) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Mit der am 11.02.2015 vom Rat genehmigten Dringlichkeitsentscheidung D/0065/2014 (vgl. Vorla- ge V/0006/2015) hat der Rat der Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung für Münster zugestimmt. Damit können Trägerinnen bzw. Träger nur auf dieser Grundlage ausgewiesener Be- darfe eine Bedarfsbestätigung der Stadt erhalten, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Investitionskostenförderung ist (§ 11 Abs. 7 APG NRW). Die Verwaltung hat einen Pflegebedarfs- plan 2015 – 2018 aufgestellt, dem der Rat am 25.03.2015 zugestimmt hat (Vorlage V/0130/2015 und V/0130/2015/1. Erg.). Mit diesem Pflegebedarfsplan wurde ein rechnerischer Bedarf für jeweils Vorlagen-Nr.: V/0438/2015 Auskunft erteilt: Frau Menke Ruf: 492-5025 E-Mail: MenkeChristine@stadt-muenster.de Datum: 19.05.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0438/2015 70 Plätze umfassender Pflege in den Jahren 2015 bis 2018 ermittelt. Sowohl in beiden Vorlagen als auch im Pflegebedarfsplan wird darauf verwiesen, dass die gesetz- lichen Möglichkeiten, den Bedarf durch alternative Angebote wie Wohn- und Hausgemeinschaften und Quartiersangebote zu decken, genutzt werden soll. Ziel der kommunalen Pflegeplanung ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von (Spezial-)Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, die auch umfassende Pflege anbieten und sichern sollen. Hierzu zählen auch die neuen Wohn- und Pflegeformen. Das der Pflegebedarfsplanung zu Grunde liegende Alten- und Pflegegesetz NRW vom 16.10.2014 sieht vor, das Nähere zu den Anforderungen an den Beschluss und zum Verfahren der Bedarfsbe- stätigung durch das für die Pflegeversicherung zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung zu regeln. Es wurde seitens des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW angekündigt, insbesondere für ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren und objektive Ent- scheidungskriterien zur Auswahl eines Trägers / einer Trägerin für die Schaffung zusätzlicher An- gebote nach APG § 11, Abs. 8, Regelungen zu treffen. Mit Schreiben vom 25.03.2015 wurde die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Landschaftsverbände über einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes informiert, mit der insbesondere das Auswahlver- fahren in Folge einer verbindlichen kommunalen Bedarfsplanung rechtssicher ausgestaltet werden soll. Der Entwurf sieht vor, dass bei Feststellung eines Bedarfes nach § 7 Abs. 6 APG an zusätzli- chen Plätzen in teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtungen innerhalb eines Monats nach Be- schluss der Vertretungskörperschaft eine Bedarfsausschreibung zu veröffentlichen ist, dass Träge- rinnen und Träger innerhalb von zwei bis max. vier Monaten ihr Interesse mit Vorlage einer Kon- zeption zur Schaffung dieser neuen Plätze anzeigen sollen. Die Verwaltung der Stadt Münster hat gegenüber dem Städtetag NRW hierzu Stellung genommen und diese Vorgaben abgelehnt, da dies der Zielsetzung der Pflegebedarfsplanung und der Steuerungsfunktion der Kommune wider- spricht. Die AG der kommunalen Spitzenverbände und der Landschaftsverbände hat in ihrer Stel- lungnahme zum Entwurf vom 20.04.2015 deutlich gemacht, dass die Pflicht zur Durchführung ei- ner Bedarfsausschreibung abgelehnt wird. Durch die sehr knapp bemessenen Fristen wird der Eindruck erweckt, dass ein Notstand an Pflegeplätzen besteht, der kurzfristig zu decken ist. Eine Rückmeldung seitens des Ministeriums zur Stellungnahme liegt bisher nicht vor. Allerdings hat das Ministerium mit Schreiben vom 18.05.2015 an die Kommunalen Spitzenverbände einge- räumt, dass es offenbar noch Erörterungsbedarf zu der Durchführungsverordnung gibt, und zu einem Gespräch am 27.05.2015 ins Ministerium eingeladen, an dem die Verwaltung teilnehmen wird. Damit ist gegenwärtig noch offen, ob der Entwurf wie vorgesehen in die Beratung geht und ggf. so beschlossen wird. Um entstehenden Unklarheiten bereits im Vorfeld zu begegnen, soll mit dieser Vorlage der bereits erfolgte Beschluss zur Bedarfsfeststellung spezifiziert werden, zudem im Pflegebedarfsplan (s. Anlage 1) entsprechend umformuliert und geändert dargestellt werden. Die Zielsetzung der Pflegebedarfsplanung Münster wird bereits in Kapitel 2 Absatz 2 dargestellt mit dem Hinweis, dass auf der vorliegenden Datengrundlage keine Aussagen zu fehlenden Pflegeka- pazitäten getätigt werden können. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die statistischen Daten der Pflegeversicherung nicht mit den Zahlen an Plätzen in Münster übereinstimmen. Die tatsächli- chen Plätze in der stationären Pflege liegen deutlich über denen der Pflegestatistik (s. S. 23). Zu- dem lässt die Auslastung der Einrichtungen eine ausreichende Wahlmöglichkeit in diesem Bereich zu, so dass kein Bedarf für einen Ausbau an stationären Einrichtungen gesehen wird. Vielmehr ist beabsichtigt das Angebot für eine umfassende Pflege in einem umfassenden Setting ambulanter Wohn- und Pflegeformen weiterzuentwickeln und auszubauen. Damit kommt die Stadt Münster dem Wunsch des Großteils der Menschen entgegen, auch bei einem umfassenden Pflegebedarf in ihrer eigenen Häuslichkeit und im gewählten Umfeld wohnen bleiben zu können. Aussagen zum Pflegebedarf sollen sich auf den gesamten Pflegesektor beziehen. Neben stationä- ren Pflegeangeboten sind andere Pflegeformen wie die ambulante Pflege zu Hause, Wohnge- - 3 - V/0438/2015 meinschaften, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege einzubeziehen. Darüber hinaus ist zu be- rücksichtigen, dass umfassende Pflege nicht nur in stationären Einrichtungen erfolgen kann, son- dern auch in anderen Wohnformen möglich ist. Diese sollen weiter entwickelt werden. Das APG richtet mit § 12 Abs. 1 die Möglichkeit ein, dass anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach § 24 Abs. 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) NRW eine Alternative zur Nutzung einer sta- tionären Einrichtung darstellen können. Umfassende Pflege ist jedoch in vielen Formen umsetzbar, sowohl in Pflegeeinrichtungen, Haus- und Wohngemeinschaften als auch zu Hause in der eigenen Wohnung durch ambulante Pflege. Aus der Sicht der Verwaltung kommt der verbindlichen Pflegebedarfsplanung vor allem die Funkti- on zu, Quartiersentwicklung nach Maßgabe der Anforderungen an altengerechte Quartiere zu flan- kieren, nicht zuletzt schrittweise eine wohngebietsnahe Pflegeinfrastruktur in möglichst allen Teil- gebieten der Stadt auf- bzw. auszubauen. Vor diesem Hintergrund soll die verbindliche Pflegebe- darfsplanung dazu beitragen, quartiersbezogene Infrastrukturentwicklung nicht durch einen unge- steuerten Ausbau vollstationärer Pflegeeinrichtungen unkontrolliert zu beeinträchtigen. Eine so ausgerichtete Pflegebedarfsplanung folgt daher gerade nicht der Intention, ein einzelnes Ange- botssegment im Pflegesektor zu ergänzen bzw. auszubauen. Die Resultate des Pflegebedarfs- plans in Münster bezeichnen eine rechnerische Differenz nach Maßgabe der in das zugrunde ge- legte Prognosemodell eingespeisten Werte. Aus dieser Differenz lässt sich jedoch keine Schluss- folgerung herleiten, die einen akuten und durch zusätzliche Plätze eines Angebotssegments eben- so unmittelbar wie zwingend zu deckenden Fehlbedarf anzeigt. Die Ergebnisse verweisen im Ge- genteil darauf, dass es für den Bereich der vollstationären Pflege gegenwärtig und mittelfristig kei- nen nachweisbaren Ergänzungsbedarf gibt. Damit bieten die Ergebnisse des Pflegebedarfsplans keine Grundlage, Trägerinnen und Träger aufzurufen, Planungen für zusätzliche vollstationäre Pflegeplätze wie auch für teilstationäre Ein- richtungen abzugeben. Der Beschluss ist hinsichtlich der Erteilung von Bedarfsbestätigungen neu zu fassen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: 1. Änderungen im Kommunalen Pflegebedarfsplan für Münster 2015 - 2018 2. Kommunaler Pflegebedarfsplan für Münster 2015 – 2018, überarbeitet Mai 2015
Anlage 2
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Anlage 2
Kommunaler Pflegebedarfsplan
für Münster
2015 – 2018
2 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 1
Inhalt
1. Einleitung ........................................................................................ .................................. 2
2. Zielsetzung der Pflegebedarfsplanung............................................................... ................ 4
3. Pflegesituation in Münster ........................................................................ ......................... 6
4. Pflegeinfrastruktur in Münster .................................................................... .......................10
5. Entwicklung der älteren Bevölkerung in Münster .................................................... ..........18
6. Zukünftige Entwicklung der Nachfrage von Pflegeleistungen in Münster ..........................21
7. Pflegebedarfsfeststellung 2015 - 2018.............................................................. ................23
8. Ausblick .......................................................................................... ..................................25
Anlage: Beratung des Kommunalen Pflegebedarfsplans für Münster 2015 – 2018 in der
Sitzung der Pflegekonferenz am 04.03.15 (Bericht/Votum) .............................................. ....26
Stand: überarbeitet Mai 2015
2 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
1. Einleitung
Das am 16.10.2014 in Kraft getretene neue Alten- un d Pflegegesetz NRW (APG NRW) er-
öffnet kreisfreien Städten und Kreisen die Möglichkeit, mit dem Instrument der Bedarfsbestä-
tigung auf der Grundlage einer verbindlichen und kriteriengeleiteten Pflegeplanung die quan-
titative Entwicklung der voll- und teilstationären Angebote der lokalen Pflegeinfrastruktur mit-
telbar zu steuern. Hat sich die Kommune für diese M öglichkeit entschieden, ist eine solche
Bedarfsbestätigung Voraussetzung für die Landesförd erung der betreffenden Einrichtungen
bzw. ihrer neuen Plätze. Mit diesem Zusatzinstrumen t können Kommunen in die Gestaltung
der lokalen Pflegeinfrastruktur regulierend eingrei fen, was die bisherigen Gestaltungsmög-
lichkeiten wie Information, Beratung und Überzeugun g wesentlich ergänzt. Die Gestaltungs-
rolle der Stadt wird gestärkt.
Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen des GEPA NRW wird ein Paradigmenwechsel geför-
dert weg von traditionellen Großeinrichtungen im al ten Stil hin zu ambulanten Wohn- und
Versorgungsarrangements in den Wohnquartieren, die auch eine umfassende Pflege bieten.
Also zu einer umfassenden Versorgungssicherheit im gewohnten Umfeld bzw. an dem Ort,
wo die Menschen leben und wohnen wollen. Es bietet dabei auch eine Grundlage zur Stär-
kung der Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbe-
darfs sowie deren Angehörigen. Die auch in diesem R ahmen aufgegriffenen klaren Vorga-
ben der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Anspruchs auf Selbstbestimmung,
gilt es bei der Pflegebedarfsplanung besonders zu berücksichtigen.
Die Entscheidung für die Option, in Münster künftig eine verbindliche Pflegebedarfsplanung
(§ 7 Abs. 6 APG NRW) vorzuhalten und damit eine Gru ndlage für die Erteilung oder Versa-
gung einer Bedarfsbestätigung zu haben, unterstützt das Vorhaben ein gesamtstädtisches
Quartiersentwicklungskonzept zu erarbeiten (s. Vorlage V/0835/2013). Im Rahmen der Quar-
tiersentwicklung sollen mittel- bis längerfristig i n allen Teilgebieten Münsters Bedingungen
geschaffen werden, die die Anforderungen an altenge rechte Quartiere erfüllen. Ziel ist die
Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Spezia l-)Einrichtungen, statt dessen die
Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quar-
tiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, wozu auch die sog. neuen Wohnformen zäh-
len. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier re levante Infrastruktur soll in Zusammen-
arbeit der Träger und Anbieter von Gütern wie Diens tleistungen, der bürgerschaftlichen Ak-
teure und der Stadt vor Ort gestaltet werden. Mit d er verbindlichen Pflegebedarfsplanung
werden daher wichtige Randbedingungen geschaffen, d ie die Entwicklung auch der pflegeri-
schen Infrastruktur im Rahmen von Quartiersentwicklung begünstigen.
Eine verbindliche Bedarfsplanung als Grundlage von Bedarfsbestätigungen muss zuvor vom
Rat beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werd en (§ 11 Abs. 7 S. 2 APG NRW), um
als zusätzliche Fördervoraussetzung gem. § 11 Abs. 7 APG NRW wirksam zu werden. Der
Beschluss bezieht sich auf alle Plätze, für die der Einrichtungsträger in der Zeit nach dem
Ratsbeschluss erstmals eine Förderung beantragt. Die Entscheidung des Rates muss festle-
gen, ob sich die Bedarfsbemessung auf das gesamte S tadtgebiet beziehen soll oder ein in
der Bedarfsplanung ausgewiesener sozialräumlicher Bedarf Grundlage sein soll.
Da ein Konzept für eine verbindliche Bedarfsplanung weder gesetzlich vorgegeben noch
anderweitig verfügbar ist, müssen die interessierte n Kreise und Städte diese Planungsbasis
mit den entsprechenden Kriterien und Bezugsgrößen s elbst entwickeln. Kommunen, die die
verbindliche Bedarfsplanung zur Nutzung der Bedarfsbestätigung kurzfristig einführen möch-
ten, konnten von der Übergangsregelung Gebrauch mac hen und Entscheidungen über Be-
darfsbestätigungen bis zum 31.03.2015 aussetzen (§ 22 Abs. 4 APG NRW), indem sie noch
vor Ende 2014 (Ausschlussfrist: 31.12.2014) einen B eschluss herbeiführten. Hierzu wurde
mit einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0065/2014) Gebrauch gemacht, um Entscheidungen
über etwaige Vorhaben in der Zeit bis zur Beschluss fassung über die verbindliche Bedarfs-
planung bis zum 31.03.2015 zurückstellen zu können.
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 3
Mit dem nun vorgelegten Pflegebedarfsplan legt die Verwaltung zunächst eine gesamtstäd-
tisch angelegte Bedarfsermittlung vor, der nur die wesentlichen Daten abdeckt. Der Pflege-
bedarfsplan wird zum Ende des Jahres aktualisiert u nd um weitere Aspekte ergänzt und
spezifiziert. Der Planungszeitraum betrifft immer d ie kommenden drei Jahre ab Beschluss-
fassung. So wird mit dem vorliegenden Bedarfsplan d er Zeitraum 2015 – 2018 abgedeckt,
zum Ende des Jahres wird dann der Zeitraum um ein Jahr verschoben auf 2016 – 2018.
4 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
2. Zielsetzung der Pflegebedarfsplanung
Die Stadt Münster will sich mit der verbindlichen P flegebedarfsplanung ein zusätzliches
Steuerungsinstrument erschließen, um gemeinsam mit anderen Akteuren, vor allem mit der
Kommunalen Konferenz Alter und Pflege an der Entwicklung der örtlichen Pflegeinfrastruktur
aktiv mitzuwirken. Leitbild ist eine vielseitige, b edarfs- wie nachfragegerechte Angebotsland-
schaft, die den verschiedenen Präferenzen Pflegebed ürftiger Rechnung trägt, gegenüber
geänderten Bedarfen, Struktur- und Qualitätsanforde rungen anpassungsfähig ist und deren
Angebote finanzierbar sind. Die verbindliche Pflege bedarfsplanung soll außerdem die alten-
gerechte Quartiersentwicklung flankieren, in die di e Stadt einsteigen wird. Dabei sollen be-
stehende Pflegeinfrastruktur und künftige Quartiers strukturen nicht als Gegeneinander son-
dern synergetisch verstanden werden.
Die verbindliche Pflegebedarfsplanung ist Grundlage für die Bedarfsbestätigung für die Neu-
errichtung von stationären und teilstationären Pfle geeinrichtungen bzw. zusätzlichen Plätzen
in solchen Einrichtungen, wenn deren Träger die Inv estitionskostenförderung in Anspruch
nehmen wollen (§ 11 Abs. 7 APG NRW). Der konkrete Z weck des vom Rat für verbindlich
erklärten Pflegebedarfsplans besteht daher darin, eine überprüfbare Entscheidungsunterlage
für die Erteilung oder Versagung der kommunalen Bed arfsbestätigung bereitzustellen; sie ist
Zugangsöffner für die Landesförderung. Damit hat di e verbindliche Pflegebedarfsplanung
eine instrumentelle Funktion. Belastbare empirische Aussagen über Zahlen fehlender Plätze,
die (noch) errichtet werden müssen, um eine tatsäch lich zu erwartende bzw. prognostizierte
Inanspruchnahme mit zusätzlichen Kapazitäten an vol l- oder teilstationären Plätzen zu be-
dienen, lassen sich aus einem Pflegebedarfsplan mit dieser Funktion dagegen nicht entneh-
men. Um gültige Aussagen treffen zu können, inwiewe it Pflegekapazitäten fehlen, die sich
allein durch zusätzliche teil- oder vollstationäre Plätze auffüllen lassen, müsste dem Pflege-
bedarfsplan ein Messkonzept unterlegt werden, das a uf der einen Seite sämtliche Pflegean-
gebote mit ihren Kapazitäten und Auslastungen auch unter Berücksichtigung der Angebots-
qualitäten und -bandbreiten abgreift, auf der ander en Seite die gegenwärtigen und künftig
erwartbaren Individualbedürfnisse implementiert. De rart anspruchsvolle Konzepte gehen
jedoch weit über die gesetzliche Funktion der verbindlichen Pflegebedarfsplanung hinaus.
Dennoch enthält der vorliegende Pflegebedarfsplan a uch (Bestands-)Informationen über
andere Bereiche des Pflegesektors, um den Blick auf ein integriertes und den Bedarfen an-
gepasstes Pflegeangebot zu richten. Genauere Aussag en über Abhängigkeiten zwischen
voll- und teilstationärer Pflege einerseits und and eren Pflegeangeboten andererseits werden
jedoch erst im Rahmen der Weiterentwicklung der Pfl egebedarfsplanung getroffen werden
können. Dabei werden neben der klassischen Pflege a uch alternative bzw. neue entwickelte
Angebote und Modelle einbezogen, abgesehen von ambu lanter Pflege gehören dazu u. a.
Demenz-Wohngruppen, neue Wohnformen sowie vor allem quartiersbezogene Angebote
und Versorgungsstrukturen. Da ambulante Pflege oder alternative Pflegemodelle wie z. B.
die Demenz-Wohngruppen nicht in jedem Einzelfall mi t im Vergleich zur stationären Pflege
geringeren Kosten verbunden sind, muss auch der Kos tengesichtspunkt im Blick bleiben,
wenngleich Vergleiche zwischen stationären und anderen Pflegeformen weitere Aspekte der
persönlichen Situation nicht ausblenden dürfen. Die stationäre Pflege kämpft zudem mit ei-
nem kritischen Ruf, der durch Berichte in den Medie n immer wieder angefacht wird. Die weit
überwiegende Zahl der Menschen will ihr Leben bis i ns hohe Alter in der vertrauten Umge-
bung und Wohnquartier verbringen. Auch bei eintrete nder Pflegebedürftigkeit steht der
Wunsch nach einem Wohn- und Pflegeangebot, das eine eigene Häuslichkeit wie auch eine
Versorgungssicherheit bietet. Bei der Weiterentwick lung der Pflegeinfrastruktur und Quar-
tiersentwicklung muss dies mit einbezogen werden.
Generell benötigt die Pflege eine Imageaufbesserung , sowohl für die Pflege im Heim (Nut-
zerperspektive) als auch für den Arbeitsmarkt Pfleg e. Es wird bereits jetzt und nicht erst in
Zukunft eine deutlich höhere Anzahl an Pflegekräfte n benötigt, es finden sich aber nicht ge-
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 5
nügend Interessierte. Der Kinderkranken- oder Krank enpflege wird immer noch der Vorzug
vor der Altenpflege gegeben.
6 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
3. Pflegesituation in Münster
Seit 1999 wird in NRW von Information und Technik N ordrhein-Westfalen (IT NRW) als sta-
tistischem Landesamt anhand der Daten der Leistungs empfänger/innen der Pflegeversiche-
rung in NRW die Pflegestatistik erstellt. Die Statistik wird im Abstand von zwei Jahren jeweils
zum 31. Dezember durchgeführt. Die aktuellen Daten liegen für 2013 vor.
Tabelle 1
Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung in Nordrhein-Westfalen
(im Dezember 2013)
Verwaltungsbezirk
–––––––––––––––
Pflegestufe 1)
Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung
insgesamt
davon erhielten
ambulante
Pflege
vollstationäre
Pflege Pflegegeld 2)
Nordrhein -
Westfalen
Pflegestufe I 331 262 75 758 60 934 194 570
Pflegestufe II 181 488 42 501 63 156 75 831
Pflegestufe III 66 678 13 172 34 170 19 336
bisher noch keiner
Pflegestufe zugeordnet 2 064 – 2 064 –
Insgesamt 581 492 131 431 160 324 289 737
100 % 22,6 % 27,6 % 49,8 %
Reg.-Bez. Münster
Pflegestufe I 47 833 12 060 9 109 26 664
Pflegestufe II 24 877 6 523 9 095 9 259
Pflegestufe III 8 168 1 698 4 357 2 113
bisher noch keiner
Pflegestufe zugeordnet 352 – 352 –
Insgesamt 81 230 20 281 22 913 38 036
100 % 25 % 28,2 % 46,8 %
Münster, Stadt
Pflegestufe I 3 820 1 210 1 002 1 608
Pflegestufe II 2 064 558 922 584
Pflegestufe III 696 173 393 130
bisher noch keiner
Pflegestufe zugeordnet 48 – 48 –
Insgesamt 6 628 1 941 2 365 2 322
100 % 29,3 % 35,7 % 35 %
1) Pflegestufe III: einschl. Härtefälle; 2) ohne Empfänger von Pflegegeld, die zusätzlich ambulante Pflege erhalten
(diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt)
Quelle: Information und Technik NRW
Mit zunehmender Pflegestufe verschiebt sich die Pfl ege in den vollstationären Bereich. Im
Vergleich zu Gesamt-NRW und dem Regierungsbezirk Münster fällt auf, dass Münster einen
deutlich höheren Anteil an stationärer Pflege und s ehr viel niedrigeren Anteil an Pflegegeld
(Pflege von Angehörigen) aufweist. Die Ursache kann in der Lage und Funktion von Münster
als Oberzentrum liegen, Einfluss haben möglicherwei se auch die eher städtischen Gesell-
schaftsstrukturen im Vergleich zum ländlichen Raum.
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 7
Tabelle 2
Leistungsempfänger/ -innen der Pflegeversicherung
in Nordrhein-Westfalen 2009, 2011 und 2013 (jeweils im Dezember)
Verwaltungsbezirk
–––––––––––––––
Pflegestufe 1)
Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung
2009 2011 2) 2013 Veränderung 2013
geg. 2011
Nordrhein-
Westfalen
Pflegestufe I 277 497 305 098 331 262 + 8,6 %
Pflegestufe II 169 689 176 633 181 488 + 2,7 %
Pflegestufe III 60 537 65 138 66 678 + 2,4 %
bisher noch keiner Pfle-
gestufe zugeordnet 1 422
964 2 064 +114,1 %
Insgesamt 509 145 547 833 581 492 + 6,1 %
Reg.-Bez.
Münster
Pflegestufe I 40 780 44 684 47 833 + 7,0 %
Pflegestufe II 24 353 24 921 24 877 – 0,2 %
Pflegestufe III 7 869 8 028 8 168 + 1,7 %
bisher noch keiner Pfle-
gestufe zugeordnet 162
109 352 +222,9 %
Insgesamt 73 164 77 742 81 230 + 4,5 %
Münster,
Stadt
Pflegestufe I 3 190 3 526 3 820 + 8,3 %
Pflegestufe II 1 803 1 909 2 064 + 8,1 %
Pflegestufe III 561 660 696 + 5,5 %
bisher noch keiner Pfle-
gestufe zugeordnet 19
25 48 + 92,0 %
Insgesamt 5 573 6 120 6 628 + 8,3 %
1) Pflegestufe III: einschl. Härtefälle; 2) Vergleichbarkeit zu den Vorjahren eingeschränkt
Quelle: Information und Technik NRW
Die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit nach Pflege stufen zeigt die größte Zunahme in der
Pflegestufe I auf, wobei im Vergleich in Münster auch die Zunahme in Pflegestufe II sich ähn-
lich entwickelt. Insgesamt ist eine deutliche Zunah me der Leistungsempfänger der Pflege-
versicherung festzustellen, was auch einen erhöhten Bedarf an Pflegeinfrastruktur erfordert.
8 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
Tabelle 3
Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung in Münster
Jahr Insgesamt je 1 000
Einwohner
davon erhielten am 15.12. Pflegegeld am
ambulante Pflege stationäre Pflege 1) 31.12. 2)
1999 5 447 21 1 295 1 849 2 303
2001 5 395 20 1 352 1 740 2 143
2003 5 187 19 1 349 2 112 1 726
2005 5 294 20 1 339 2 221 1 734
2007 5 714 21 1 605 2 343 1 766
2009 5 573 20 1 534 2 130 1 909
2011 6 120 21 1 686 2 280 2 154
2013 6 628 22 1 941 2 365 2 322
1) Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in Einrichtungen werden ab der Erhebung 2009 die
Besucher von Tagespflegeeinrichtungen nicht mehr addiert.
2) Ohne Empfänger und Empfängerinnen von Kombinationsleistungen, die bereits bei der ambulanten
oder stationären Pflege berücksichtigt sind.
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Tabelle 4
Pflegebedürftige nach Versorgungsart in Münster, Entwicklung von 2011 zu 2013
Pflegebedürftige 2011 Pflegebedürftige 2013 Veränderung
2013 geg. 2011
Stationäre Pflege 2 280 37,3 % 2 365 35,7 % + 3,7 %
Pflege zu Hause 3 840 62,8 % 4 263 64,3 % + 11 %
- durch Angehörige 2 154 35,2 % 2 322 35% + 7,80 %
- mit bzw. durch ambu-
lante Pflegedienste 1 686 27,6 % 1 941 29,3 % + 15,1 %
Insgesamt 6 120 100 % 6 628 100 % + 8,30 %
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Diese Daten machen die starke Entwicklung der Ambulantisierung der Pflege deutlich. Durch
die Pflege mit ambulanten Pflegediensten kann der W unsch vieler Pflegebedürftiger, in der
eigenen Wohnung oder in bekanntem Umfeld ggf. bei Angehörigen zu verbleiben, ermöglicht
werden. Häufig können pflegende Angehörige so eine Entlastung wahrnehmen oder auch
ggf. noch vorhandener Berufstätigkeit ausüben und a ndere familiäre Verpflichtungen wahr-
nehmen.
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 9
Tabelle 5
Leistungsempfänger/-innen
aus der Pflegeversicherung in Münster nach Altersstufen
am 15.12.13
insgesamt ambulante
Pflege
vollstationäre Pflege Pflege-
geld 1)
nachr.: teil-
stationäre
Pflege
2)
Alter von …
bis unter … zusammen Dauer-
pflege
Kurzzeit-
pflege
Tages-
pflege
Insgesamt 6 628 1 941 2 365 2 276 89 2 322 182
0 - 65 Jahre 1 032 189 135 126 9 708 9
65 - 70 Jahre 241 65 63 58 5 113 7
70 - 75 Jahre 482 136 157 149 8 189 13
75 - 80 Jahre 812 259 278 266 12 275 31
80 - 85 Jahre 1 167 389 426 406 20 352 44
85 - 90 Jahre 1 489 461 649 628 21 379 51
90 - 95 Jahre 1 110 351 516 507 9 243 20
95 Jahre und
älter 295 91 141 136
5 63 7
1) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese wer-
den bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag: 31.12.2013. Zudem ohne Empfänger/-innen
von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulan-
ten Pflege erfasst.
2) Empfänger/-innen von Tages- und Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulan-
te Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden
hier nur nachrichtlich ausgewiesen.
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Der Aufgliederung der Empfängerinnen und Empfänger von Pflegeversicherungsleistungen
nach Altersstufen zeigt, dass die Pflegebedürftigkeit bei Menschen über 80 Jahren am größ-
ten ist. Deutlich wird hier auch, dass die Pflege zu Hause mit zunehmendem Alter schwieri-
ger wird. Dies mag zum einen auch am zunehmenden Alter der Angehörigen bzw. auch an
dem Nichtvorhandensein liegen, da der Partner oder die Partnerin bereits verstorben ist, zum
anderen der Grad der Pflegebedürftigkeit sich erhöht.
10 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
4. Pflegeinfrastruktur in Münster
Die Pflegeinfrastruktur setzt sich in Münster vielf ältig zusammen und ist in stetigem Wachs-
tum, wie aus folgender Tabelle ersichtlich wird:
Tabelle 6
Am
31.12.
Pflegerische Infrastruktur in Münster
Stationäre
Pflegeplätze
Ambulant betreute
Wohngemeinschaften
Tages-
pflegeplätze
Kurzzeit-
pflegeplätze
Anzahl
1999 1 875 20 84 67
2000 1 960 20 104 78
2001 2 100 20 104 93
2002 2 100 20 104 93
2003 2 145 20 116 105
2004 2 145 20 122 116
2005 2 171 29 107 114
2006 2 261 58 107 131
2007 2 416 77 95 152
2008 2 406 110 113 163
2009 2 481 118 113 183
2010 2 508 136 113 198
2011 2 607 136 152 184
2012 2 647 136 152 190
2013 2 667 147 152 199
2014 2 637 171 164 210
Quelle: Stadt Münster - Sozialamt
Die Abnahme an stationären Plätzen liegt daran, das s eine Einrichtung geschlossen wurde
und dass in anderen Einrichtungen stationäre Plätze in ambulant betreute Wohngemein-
schaften umgewandelt wurden. Insgesamt hat sich die Anzahl an Plätzen in der Pflegeinfra-
struktur erhöht.
Nachfolgend werden die Einrichtungen in Münster mit ihren Angeboten aufgeführt.
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 11
Tabelle 7
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Stand Januar 2015
Einrichtung Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadtbezirk Stadtteil Platzz. EZ DZ Eingst .
KP EZ-Quote
1 Achatius-Haus Wolbeck Münsterstr. 24 b/c 48167 Sü dost Wolbeck 66 66 0 4 100,0
2 Alexianer – Haus Thomas Alexianerweg 8 48163 Hilt rup Amelsbüren 54 46 4 4 85,2
3 Altenheim St. Elisabeth Südlohnweg 1 48161 West G ievenbeck 92 92 0 5 100,0
4 Altenheim St. Lamberti Scharnhorststr. 4-8 48151 Mitte Pluggendorf 83 65 9 2 78,3
5 Altenzentrum Klarastift Andreas-Hofer-Str. 70 481 45 Mitte Herz-Jesu 103 81 11 78,6
6 Cohaus-Vendt-Stift Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii 82 82 0 100,0
7 DKV-Residenz am
Tibusplatz Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm 49 39 5 79,6
8 Ev. Altenzentrum
Meckmannshof Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck 171 59 56 15 34,5
9 Friederike-Fliedner-Haus Coerdestr. 56 48147 Mitt e Kreuz 80 70 5 6 87,5
10 Friedrichsburg Offenbergstraße 19 48151 Mitte Plugg endorf 138 114 12 8 82,6
11 Handorfer Hof Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf 7 8 78 0 8 100,0
12 Haus Franziska Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hilt rup-Mitte 60 60 0 100,0
13 Haus Heidhorn - Hiltrup Westfalenstr. 490 48165 Hil trup Amelsbüren 52 52 0 6 100,0
14 Haus Maria Trost Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145 Mi tte Herz-Jesu 84 76 4 90,5
15 Haus Simeon Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fid el 149 149 0 0 100,0
16 Haus v. Guten Hirten
- Pflege Mauritz-Lindenweg 61 48145 Mitte Herz-Jesu 16 12 2 75,0
17 Haus Wilkinghege Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus
West 65 65 0 100,0
18 Johanniter-Stift Münster Weißenburgstr. 48 48151 Mi tte Geist 80 80 0 5 100,0
19 Kardinal-von-Galen-Stift Clemens-August-Platz 8a 48 167 Südost Angelmodde 66 54 6 6 81,8
20 LWL Pflegezentrum Münster Friedr.-W.-Weber-Str. 30 48147 Mitte Uppenberg 80 72 4 2 90,0
21 Maria-Hötte-Stift Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesb erg 123 91 19 6 74,0
22 Marienheim An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hilt rup-Mitte 83 71 6 1 85,5
23 Martin-Luther-Haus Fliednerstr. 17 48149 West Sentr up 151 133 9 8 88,1
12 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
Einrichtung Straße, Hausnummer Postleitzahl Stadtbezirk Stadtteil Platzz. EZ DZ Eingst .
KP EZ-Quote
24 Meyer-Suhrheinrich-Haus Marktallee 42 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 42 42 0 100,0
25 Papst-Johannes-Paul-Stift Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde 72 72 0 4 100,0
26 Perthes-Haus Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg 87 49 19 4 56,3
27 Residenz Aaseehof Pottkamp 25 48149 Mitte Schloss 8 0 72 4 15 90,0
28 Schölling-Lentze-Heim Bohlweg 5 48147 Mitte Schlach thof 21 21 0 100,0
29 Seniorenresidenz
Kastanienhof Ostmarkstr. 9 48145 Mitte Mauritz-Mitte 62 44 9 8 7 1,0
30 Seniorenzentrum
Gievenbeck Gartenbreie 1 48151 West Gievenbeck 81 81 0 100,0
31 Seniorenzentrum Albachten Rottkamp 49 48163 West Al bachten 66 56 5 10 84,8
32 Wohnen in Pastors Garten Alte Dorfstr. 10 48161 Wes t Roxel 40 40 0 4 100,0
33 Wohnstift am Südpark Clevornstraße 5 48153 Mitte Sc hützenhof 74 62 6 2 83,8
Gesamt 2 636 2 240 201 138 85,0
Ausgewiesene Sonderformen
1. Stationäre Hausgemeinschaftsangebote für an Demenz Erkrankte: Klarastift, Meyer-Suhrheinrich-Haus (ausschließlich), DKV Residenz
2. Angebot für Wachkomapatienten, 22 Plätze im Klarastift (Casa Vitae)
3. Angebote für junge Pflegebedürftige, 18 Plätze im Achatius-Haus Wolbeck
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 13
Mit der Tagepflege werden insbesondere für demente Pflegebedürftige Angebote geschaf-
fen, die es ihnen ermöglichen, tagsüber eine Betreu ung und Pflege in Anspruch zu nehmen
und trotzdem in der vertrauten Umgebung wohnen zu b leiben. Dies ermöglicht den Angehö-
rigen häufig die weitere Berufstätigkeit und entlas tet von einem Teil der pflegerischen Ver-
antwortung. In Münster gibt es derzeit folgende Tagespflege-Angebote:
Tabelle 8
Tagespflege, Stand Januar 2015
Einrichtung Plätze Straße Pos t-
leitzahl
Stadt -
bezirk Stadtteil
Clemens-Wallrath-Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Jo sef
Achatiushaus 12 Münsterstr. 48167 Südost Wolbeck
Altenhilfe-Zentrum
St. Clemens 15 Kortumweg 56 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte
Haus Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Maur itz-Mitte
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklen-
beck
Wohnstift
am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof
Papst-Johannes-Paul-
Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde
Friederike-Fliedner-
Haus 12 Coerdestr. 56 48147 Mitte Kreuz
Altenheim St. Elisabeth 15 Südlohnweg 1 48161 West Gievenbeck
Josef Stift 12 Twenhövenweg 18 48167 Südost Angelmo dde
pro.cura Tagespflege 12 Wolbecker Str. 226 48155 Os t Mauritz-Ost
Gesamtplatzzahl 164
Mit der Kurzzeitpflege wird vorübergehende Pflegebe dürftigkeit z. B. nach einem Kranken-
hausaufenthalt oder bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen die Pflege abgedeckt. Es
gibt solitäre Kurzzeitpflegeangebote (s. Tabelle), darüber hinaus bieten viele Altenpflege-
Einrichtungen eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an.
Tabelle 9
Kurzzeitpflege, Stand Januar 2015
Solitäre Kurzeitpflege Plätze Straße Post-
leitzahl Stadtbezirk Stadtteil
Seniorenzentrum
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck
Clemenshospital 18 Düesbergweg 143 48153 Mitte Dües berg
„Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hil trup-Mitte
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom
Gesamt 76
14 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften können dem ente Pflegebedürftige ein Leben in
häuslicher Gemeinschaft führen, die allein durch di e Größe einen familiäreren Charakter als
eine stationäre Pflegeinrichtung vermittelt. Das An gebot richtet sich bisher meistens an De-
menz-Erkrankte, es gibt auch Wohngruppen für Mensch en mit geringem oder speziellem
Pflegebedarf.
Tabelle 10
Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Stand Januar 2015
Wohngemeinschaften Plätze Straße Post -
leitzahl Stadtbezirk Stadtteil
Casa Mauritz
Klarastift 15 Andreas-Hofer-Str.
86 48145 Mitte Herz-Jesu
Haus Taubenstraße
Alexianer 8 Taubenstraße 12 48149 Mitte Herz-Jesu
Hof Schultmann
Alexianer 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklen-
beck
Irmgard Buschmann
Haus/Klarastift 11/8 Am Küchenbusch
15 48161 West Gievenbeck
Villa Hittorfstraße
Alexianer 10 Hittorfstraße 10 48149 Mitte Schloss
Villa Kahmann
11 Gremmendorfer
Weg 44 48167 Südost Gremmen-
dorf
Villa Mauritz
Alexianer 10 Kaiser-Wilhelm-
Ring 34 48145 Mitte Mauritz-
Mitte
WG Josef-Beckmann-
Str., DRK 10 Josef-Beckmann-
Straße 5 - 7 48159 Nord Kinderhaus
Nienberge
CBM 7/7 Kirmstr.
18/Gartenstiege 6 48161 West Nienberge
Haus Genius
DKV Residenz 9 Tibusplatz 1 - 7 48143 Mitte Buddenturm
WG Schulstraße
Diakonie Münster 10 /8 Schulstr. 47 48149 Mitte Kreuz
Dreifaltigkeitskirche
Verein für Wohnhilfen
e.V.
8 Kinderhauser Str.
63 48147 Mitte Uppenberg
Haus Elisabeth
Alexianer
12 Herrenstr. 10 48167 Südost Wolbeck
Hof Schultmann
Alexianer
12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklen-
beck
WG Arche Noah
Klarastift
12 Manfred-von-
Richthofen-Str. 45
48145 Mitte Mauritz-
Mitte
WG Arche Sarah
Klarastift
12 Manfred-von-
Richthofen-Str. 45
48145 Mitte Mauritz-
Mitte
Gesamt
193
Planung/Bau
Münzstraße
DRK Schwesternschaft 8/8 Münzstr. 38 48143 Mitte Buddenturm
Der Großteil der Pflege wird ambulant durchgeführt, in den Räumlichkeiten der Pflegebedürf-
tigen oder ihrer Angehörigen. Besteht nicht oder nur teilweise die Möglichkeit, die Pflege von
Angehörigen durchführen zu lassen, wird ein profess ioneller Pflegedienst zumindest unter-
stützend hinzugezogen. Mit dem zunehmenden Pflegebe darf ist auch der Markt der ambu-
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 15
lanten Pflegedienste gewachsen. Das Angebot reicht von hauswirtschaftlichen Hilfen, pflege-
rischen Leistungen bis hin zu Anleitung und Betreuu ng für Personen mit eingeschränkter
Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI. Nachfolgende am bulante Pflegedienste bieten in
Münster Versorgungsangebote an:
Tabelle 11
Ambulante Dienste, Stand Januar 2015
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl
Ambulanter Pflegedienst Akticom Münsterstr. 25 4816 7
Akticom Beratungsbüro Gesundheit
und Pflege Mondstr. 179 48155
air vital Intensivpflegedienst Nordstr. 66 59569 Be ckum
Akti-Med Pflegedienst GmbH Westfalenstr. 171 48165
Aktive-Pflege-Münster Hohenzollernring 30 48145
AKTI-Vital Merkureck 14 48165
Ambulante Dienste e.V. Bohlweg 10 48147
Ambulante Dienste e.V.
Quartier Gievenbeck Toppheideweg 9 48161
Ambulante Dienste e.V.
Quartier An der Aa Rjasanstr. 21 48147
Ambulanter Krankenpflegedienst
Julia GmbH Rüschhausweg 149 48161
Ambulante Psychiatrische Pflege Geiststr. 37 48151
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155
AWO Ambulanter Dienst Hochstr. 12 48151
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147
Care aktiv An den Loddenbüschen 77 48155
Caritas Münster Ambulante Pflege Josefstraße 2 4815 1
Caritas Münster Familienpflege Josefstraße 2 48151
Cathamed Pflegedienst Gremmendorfer Weg 26 48167
Cathamed Pflegedienst, Kinderin-
tensivpflege Oststr. 57 48231 Waren-
dorf
Clemenshospital – Ambulanter
Dienst Duesbergweg 124 48153
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145
DRK-Sozialstation Häusliche
Pflege Zumsandestr. 25/27 48145
DRK-Sozialstation Mathildenstift Münzstraße 38 481 43
eins:eins Intensivpflege Osttor 74 48165
Erste Hilfe Ambulanter Pflegedienst Schlossplatz 22 48143
Ev. Diakoniestation Münster
gGmbH Wichernstr. 22 48147
Pflegedienst Herms Feldstiege 100 48161
Humanitas Grevener Str. 105 48159
jederzeit ambulante Pflege GmbH Kirchstr. 6 481268 Greven
16 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Sozial-
station Häusl. Pflege u. Betreuung Geringhoffstraße 45 – 47 48163
Ambulante Dienste Klarastift Andreas-Hofer-Straße 70 - 72 48145
Lebens-Nah Letterhausweg 103 48167
Leben – Erleben Amb. Kranken- u.
Altenpflege Wolbecker Straße 140 b 48155
Ambulante Pflege Lindenhof Idenbrockplatz 21 48159
Familienpflege Meinert Münsterstr. 26 48727 Billerb-
eck
Amb. Pflegedienst Meinert, Bera-
tungsbüro Pantaleonplatz 24 48161
MiCura Pflegedienst Münster Tibusplatz 6 48143
Pflegeteam miteinander Coerdestr. 45 48147
die mobilen - Mobile Alten- und
Behindertenhilfe e.V. Augustastraße 28 48153
Münster Pflege Gartenbreie 62 48161
pia causa Josefstraße 4 48151
pro.cura Pflegeteam Wolbecker Str. 224 48155
Raphaelsklinik – Ambulante Kran-
kenpflege Loerstr. 23 48143
Pflegebüro Schmidt Marktallee 66 48165
Vis Vitalis Sophienstraße 1 48145
VITA-MED Krögerweg 14 48155
Zentrum Mobiler Dienste Pottkamp 15 – 19 48149
In den vergangenen Jahren ist in Münster bereits ei n vielfältiges Spektrum an neuen Wohn-
formen für pflegebedürftige und ältere Menschen ent standen, bei denen die Sicherung der
Selbstbestimmung und der eigenen Häuslichkeit im Vo rdergrund stehen (u. a. integriertes
Wohnen, Mehrgenerationenwohnen, selbst organisierte oder betreute Wohngemeinschaften
sowie Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz od er Pflegewohnungen im Wohn-
quartier). Es sind zumeist quartiersbezogene Wohn- und Pflegeversorgungskonzepte, die
verschiedene Wohn- und Betreuungsformen kleinräumig vernetzen. Durch das Engagement
von Initiativen und Trägern sowie des städtischen W ohnungsunternehmens Wohn+Stadtbau
GmbH sowie anderer Wohnungsbauträger in Münster sind in den letzten Jahren bereits eine
Reihe von entsprechenden Angeboten entstanden. Dies gilt es weiter auszubauen und per-
spektivisch stadtweit Quartierskonzepte zu entwickeln.
Die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Neuorie ntierungen durch die Novellierung des
Landespflegegesetzes NRW sowie des Wohn- und Teilha begesetzes NRW, durch den Akti-
onsplan „Inklusives NRW“, die – überschaubaren – Fö rdermöglichkeiten über das Woh-
nungsförderprogramm, Vorgaben und Richtlinien für q uartiersnahe Wohn- und Betreuungs-
formen bieten eine Menge an Entwicklungspotential z ur Weiterentwicklung der Pflegeinfra-
struktur und Gestaltung von Quartierskonzepten, um die selbstständige und selbstbestimmte
Lebensführung in den Stadtteilen und Quartieren pos itiv zu gestalten und sicherzustellen.
Alle diese Elemente bilden eine solide Unterlage fü r die (Stadt)Gesellschaft, die Gestal-
tungsanforderungen vor dem Hintergrund des demograp hischen Wandels zu meistern. Da-
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 17
bei gilt es, die Potentiale und Ressourcen einer äl ter werdenden Bevölkerung wertzuschät-
zen, zu nutzen und durch professionelle Begleitung und Unterstützung in die Netzwerkpro-
zesse einfließen zu lassen.
18 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
5. Entwicklung der älteren Bevölkerung in Münster
Die vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung durchgeführte Bevöl-
kerungsprognose bis 2030 wurde zum 30.06.2014 aktualisiert. Mit der Bevölkerungsprogno-
se wird deutlich, dass Münster wächst, wobei auch die ältere Bevölkerung zunimmt.
Stadt Münster - Amt für Stadtentw icklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
0 1 000 2 000 3 000 4 000
99
96
93
90
87
84
81
78
75
72
69
66
63
60
57
54
51
48
45
42
39
36
33
30
27
24
21
18
15
12
9
6
3
0
0 1 000 2 000 3 000 4 000
1
3
5
7
9
1 1
1 3
1 5
1 7
1 9
2 1
2 3
2 5
2 7
2 9
3 1
3 3
3 5
3 7
3 9
4 1
4 3
4 5
4 7
4 9
5 1
5 3
5 5
5 7
5 9
6 1
6 3
6 5
6 7
6 9
7 1
7 3
7 5
7 7
7 9
8 1
8 3
8 5
8 7
8 9
9 1
9 3
9 5
9 7
9 9
1 0 1
Alter
Männer Frauen
Bestand 31.12.2013
Prognose 2020
Einwohnerzahl, absolut
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 19
Tabelle 12
Wohnberechtigte Bevölkerung über 70 Jahre nach Altersgruppen in der Stadt Münster
1995 bis 2020 (Differenzen in den Summen durch Runden)
Jahre
jew. 31.12.
Wohnberechtigte B e v ö l k e r u n g in der Stadt Münster
insgesamt darunter im Alter von ... bis unter ... Jahre
70 - 75 75 - 80 80 - 85 85 - 90 90 u. ä.
IST
1995 279 632 10 590 6 290 6 336 3 424 1 368
2000 279 461 11 061 8 946 4 789 3 805 1 776
2005 278 925 10 698 9 497 6 881 3 065 2 065
2010 285 180 13 858 9 529 7 590 4 589 2 018
2011 296 440 14 124 10 036 7 592 4 703 2 252
2012 296 536 13 715 10 671 7 471 4 802 2 376
2013 298 518 13 301 11 425 7 275 5 018 2 525
PROGNOSE
2014 300 893 12 676 12 041 7 523 5 241 2 746
2015 303 787 11 459 12 515 7 850 5 424 2 992
2016 305 633 10 778 12 761 8 318 5 501 3 248
2017 307 190 10 660 12 422 8 892 5 530 3 463
2018 308 581 10 557 12 102 9 518 5 510 3 740
2019 309 834 10 819 11 574 10 028 5 708 3 948
2020 310 995 11 632 10 520 10 422 5 967 4 149
Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Wie bereits unter Punkt 3 aufgezeigt, nimmt bei den über 80-jährigen der Pflegebedarf er-
heblich zu. Die für die nächsten Jahre prognostizierte Zunahme insbesondere der Bevölke-
rung ab 80 Jahren wird eine deutliche Zunahme des Pflegebedarfs verursachen. Wie die
folgende Grafik zeigt, werden die älteren Menschen überwiegend Frauen sein.
7 415
6 620
4 557
3 421
2 015
6 336 6 071 6 339
3 951
3 069
5 886
4 805
2 718
1 597
510
5 297
4 449
4 083
2 016
1 080
0
1 000
2 000
3 000
4 000
5 000
6 000
7 000
8 000
70 - 75 75 - 80 80 - 85 85 - 90 90 u.ä.
Altersgruppen
Bevölkerungsprognose Stadt Münster 2013 bis 2020
Altersgruppen ab 70 Jahre 2013 und 2020 nach Geschlecht
Frauen 2013 Frauen 2020 (Prognose) Männer 2013 Männer 2020 (Prognose)
20 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
Tabelle 13
Entwicklung der Bevölkerung 2013 - 2020 ab 60 Jahren in Stufen von
5 Altersjahren (absolut, relativ)
(Differenzen in den Summen durch Runden)
Alters-
gruppen
Bevölkerung insgesamt
31.12.2013
(Bestand)
31.12.2020
(Prognose)
Differenz zu 2013
absolut in %
60 - <65 J. 14 849 18 027 3 178 21,4
65 - <70 J. 11 138 14 595 3 457 31,0
70 - <75 J. 13 301 11 632 -1 669 -12,5
75 - <80 J. 11 425 10 520 - 905 -7,9
80 - <85 J. 7 275 10 422 3 147 43,3
85 - <90 J. 5 018 5 967 949 18,9
90 J. u. ä. 2 525 4 149 1 624 64,3
Quelle: Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und
Verkehrsplanung
Die absoluten Zahlen machen die Zunahme der hochaltrigen Bevölkerung (ab 80 Jahren)
ausgehend von 2013 bereits bis 2020 mit 38,6 % deutlich.
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 21
6. Zukünftige Entwicklung der Nachfrage von Pflegeleistungen in Münster
Für die zukünftige Entwicklung der Nachfrage stehen als Grundlage die Daten von IT.NRW
mit der Bevölkerungsprognose und den Modellrechnung en zur Entwicklung der Pflegebe-
dürftigkeit in NRW (Auswirkungen des demografischen Wandels, Modellrechnungen zur
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in NRW, Statist ische Analysen und Studien, Band 76
(IT.NRW)) zur Verfügung. Zur Auswirkung der demografischen Entwicklung steht vom städti-
schen Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verke hrsplanung die kleinräumige Bevölke-
rungsprognose zur Verfügung (s. 5). Die Bevölkerung sentwicklung von IT.NRW berücksich-
tigt die Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsit z, die münstersche Bevölkerungs-
prognose berücksichtigt auch die Bewohnerinnen und Bewohner mit Zweitwohnsitz, lässt
aber Aussagen auf kleinere Bezugsräume zu.
Für die zukünftige Entwicklung der Pflegebedürftigkeit hat IT.NRW Modellrechnungen durch-
geführt, die räumlich bezogen auf die Kreise und kr eisfreien Städte bis zum Jahr 2030 er-
stellt wurden. Die Entwicklung der Pflegebedürftigk eit wird durch die Bevölkerungsentwick-
lung und das bestehende Pflegerisiko beeinflusst. F ür die Modellrechnungen wurden als
Datenbasis die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausber echnung die die Statistik der Pflege-
versicherung verwendet. Bei der Berechnung zu den P flegestufen ist zu berücksichtigen,
dass die Pflegebedürftigen, die noch keiner Pfleges tufe zugeordnet sind, nicht einbezogen
werden konnten. Es wurden zwei Modellrechnungen durchgeführt, eine sogenannte konstan-
te Variante und eine Trendvariante. Bei der konstan ten Variante wird der Fokus ausschließ-
lich auf die demografischen Veränderungen gelegt un d ein gleichbleibendes Pflegerisiko
unterstellt. Basis sind die alters- und geschlechtsspezifischen Pflegehäufigkeiten (Pflegequo-
ten) der Jahre 2007, 2009 und 2011, die konstant au f den gesamten Berechnungszeitraum
bis 2030 angewandt werden. Die Trendvariante geht d agegen von einer Abnahme des Pfle-
gerisikos aus. Basierend auf aktuellen Studien wird angenommen, dass mit einer steigenden
Lebenserwartung auch eine bessere Gesundheit verbun den sein wird, also von einem An-
stieg der pflegebedürftigkeitsfreien Lebenszeit aus zugehen ist. Für die Berechnung der
Trendvariante wurde analog der Steigerung der Leben serwartung eine Verschiebung der
Pflegequoten durchgeführt. Beide Modellrechnungen s ind als Schätzungen einzustufen, die
zur Orientierung dienen können, jedoch keine festst ehenden Ergebnisse voraussagen kön-
nen.
Tabelle 14
Pflegebedürftige in Münster nach Geschlecht und Altersgruppen
Ergebnisse für 2011 und für die Modellrechnungsjahre 2015, 2020, 2025 und 2030
Konstante Variante
2011 2015 2020 2025 2030
Anzahl 1000
Männlich
unter 60 418 0,4 0,4 0,4 0,4
60 bis unter 70 224 0,2 0,3 0,3 0,4
70 bis unter 80 532 0,5 0,5 0,5 0,6
80 bis unter 90 680 0,7 0,9 1,1 1,0
90 und mehr 184 0,3 0,4 0,5 0,7
Weiblich
unter 60 400 0,4 0,4 0,4 0,4
60 bis unter 70 202 0,2 0,3 0,3 0,4
70 bis unter 80 696 0,7 0,7 0,7 0,8
80 bis unter 90 1 791 1,8 2,1 2,3 2,1
90 und mehr 993 1,1 1,3 1,4 1,8
Zusammen 6 120 6,4 7,2 7,9 8,6
Trendvariante
2011 2015 2020 2025 2030
Anzahl 1000
Männlich
unter 60 418 0,4 0,4 0,4 0,4
60 bis unter 70 224 0,2 0,2 0,3 0,3
70 bis unter 80 532 0,5 0,4 0,4 0,5
80 bis unter 90 680 0,7 0,8 0,9 0,9
90 und mehr 184 0,3 0,4 0,5 0,7
Weiblich
unter 60 400 0,4 0,4 0,4 0,4
60 bis unter 70 202 0,2 0,2 0,3 0,3
70 bis unter 80 696 0,7 0,6 0,6 0,6
80 bis unter 90 1791 1,8 1,8 2,0 1,8
90 und mehr 993 1,1 1,2 1,3 1,7
Zusammen 6 120 6,3 6,5 7,0 7,5
22 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
Tabelle 15
Pflegebedürftige in Münster nach Geschlecht und Pflegestufe
Ergebnisse für 2011 und für die Modellrechnungsjahre 2015, 2020, 2025 und 2030
Konstante Variante
2011 2015 2020 2025 2030
Anzahl 1000
Männlich
Pflegestufe I 1 179 1,2 1,4 1,6 1,8
Pflegestufe II 670 0,7 0,8 0,9 1,0
Pflegestufe III 179 0,2 0,2 0,2 0,3
Weiblich
Pflegestufe I 2 347 2,4 2,7 2,9 3,1
Pflegestufe II 1 239 1,4 1,5 1,6 1,8
Pflegestufe III 481 0,5 0,5 0,6 0,6
Zusammen 6 095 6,4 7,2 7,9 8,6
Trendvariante
2011 2015 2020 2025 2030
Anzahl 1000
Männlich
Pflegestufe I 1 179 1,2 1,3 1,4 1,5
Pflegestufe II 670 0,7 0,7 0,8 0,9
Pflegestufe III 179 0,2 0,2 0,2 0,2
Weiblich
Pflegestufe I 2 347 2,4 2,4 2,6 2,7
Pflegestufe II 1 239 1,4 1,4 1,5 1,6
Pflegestufe III 481 0,5 0,5 0,5 0,5
Zusammen 6 095 6,3 6,5 7,0 7,5
Tabelle 16
Pflegebedürftige in Münster nach Geschlecht und Art der Pflegleistung
Ergebnisse für 2011 und für die Modellrechnungsjahre 2015, 2020, 2025 und 2030
Konstante Variante
2011 2015 2020 2025 2030
Anzahl 1000
Männlich
ambulante Pflege 550 0,6 0,7 0,8 0,9
stationäre Pflege 537 0,6 0,7 0,8 0,9
Pflegegeld-
empfänger 951
0,9 1,0 1,1 1,2
Weiblich
ambulante Pflege 1 136 1,2 1,3 1,4 1,5
stationäre Pflege 1 743 1,9 2,2 2,3 2,5
Pflegegeld-
empfängerinnen 1 203
1,2 1,3 1,4 1,5
Zusammen 6 120 6,4 7,2 7,9 8,6
Trendvariante
2011 2015 2020 2025 2030
Anzahl 1000
Männlich
ambulante Pflege 550 0,6 0,7 0,7 0,8
stationäre Pflege 537 0,6 0,6 0,7 0,8
Pflegegeld-
empfänger 951
0,9 0,9 1,0 1,1
Weiblich
ambulante Pflege 1 136 1,2 1,2 1,2 1,3
stationäre Pflege 1 743 1,9 1,9 2,0 2,2
Pflegegeld-
empfängerinnen 1 203
1,2 1,0 1,3 1,3
Zusammen 6 120 6,3 6,5 7,0 7,5
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 23
7. Pflegebedarfsfeststellung 2015 - 2018
Für die Ermittlung des erforderlichen Pflegebedarfs für die stationäre und teilstationäre Pfle-
ge werden die vorhandenen Pflegeplätze in Münster, die städtische Bevölkerungsprognose
und die Modellrechnungen zur zukünftigen Entwicklung der Nachfrage nach Pflegeleistungen
gegenüber gestellt. Als Modellrechnung wird die kon stante Variante ausgewählt, da Münster
in der Pflegestatistik seit Jahren über dem NRW-Dur chschnitt liegt und daher noch in der
näheren Zukunft von keiner Annäherung ausgegangen wird.
Eine weitere Basis für die Bedarfsermittlung bietet die Belegungsrate der Einrichtungen. Bei
einer Auslastung von 95 % wird von einer Vollauslastung gesprochen. Für den Pflegebedürf-
tigen soll eine Wahlmöglichkeit aus unterschiedlich en Pflegeangeboten auch unterschiedli-
cher Einrichtungen bestehen.
Tabelle 17
Auslastung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in %
zum 1.1. 1.4. 1.7. 1.10.
2011 93,9 97,0 97,3 95,6
2012 93,6 96,3 96,8 96,7
2013 96,0 96,0 93,7 95,5
2014 96,5 95,7 96,5 95,8
Quelle: eigene Erhebung
Ergänzt wird die Auslastungsquote durch die Meldequ ote von freien Plätzen an das Infobüro
Pflege des Sozialamtes im Gesundheitshaus. Hier kön nen freie Plätze zur Vermittlung ge-
meldet werden, es erfolgt ergänzend eine zweimal wö chentliche Abfrage. Da die Meldung
der freien Plätze nicht verpflichtend ist und sie a uch nicht von allen Einrichtungen genutzt
wird, kann sie nur ergänzend zur Bewertung herangez ogen werden. Dennoch stehen im
Durchschnitt rund 45 Plätze monatlich zur Vermittlu ng zur Verfügung, auf Anfragen nach
Pflegeplätzen konnten immer unterschiedliche Einrichtungen mit freien Plätzen benannt wer-
den.
Für die weitere Bedarfsermittlung muss berücksichti gt werden, dass freie Plätze nicht immer
wiederbelegt werden können, weil teilweise das Pers onal nicht in erforderlichem Umfang
vorhanden ist. Neben der Ausweitung des Pflegeangebotes (sowohl ambulant als auch stati-
onär) stellt der Mangel an Fachkräften schon jetzt eine wesentliche und zunehmende Her-
ausforderung dar.
Die Modellberechnungen von IT NRW zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit besagen nach
der konstanten Variante für 2015 einen Bedarf von 2 500 Plätzen für stationäre Pflege, für
2020 einen Anstieg auf 2 900 Plätze. Die Modellbere chnung Trendvariante sagt für 2015
einen Bedarf von 2 500 Plätzen für stationäre Pflege und für 2020 ebenfalls einen Bedarf von
2 500 Plätzen aus. Demgegenüber stehen in 2014 bere its 2 637 vorhandene Plätze in der
stationären Pflege in Münster. Die konstante Modell rechnung geht von einer gleichbleiben-
den Entwicklung aus, die Trendvariante eher von ein er Verschiebung zur Professionalisie-
rung der Pflege zu Hause und einer Verzögerung der Pflegebedürftigkeit durch längere Ge-
sundheit und damit einhergehend einem geringeren An stieg des Bedarfs. Da Münster im
NRW-Vergleich eine hohe Pflegequote hat, muss für d ie erste Bedarfsermittlung mindestens
von dem Bedarf nach der konstanten Modellrechnung a usgegangen werden. Dies wird un-
terstützt von der bereits bestehenden Auslastung der Altenpflegeeinrichtungen.
24 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
Für die Feststellung des Bedarfs für stationäre und teilstationäre Pflegeplätze bzw. umfas-
sende Pflege wird die Entwicklung in Münster ab 200 9 zu Grunde gelegt und für die erste
Bedarfsermittlung für die Jahre 2015 – 2018 eine konstante Weiterentwicklung der Pflegebe-
dürftigkeit angenommen mit einem Anteil der umfasse nden Pflege von 35 %. Folgende Ta-
belle stellt dies dar:
Tabelle 18
Bedarfsfeststellung für umfassende Pflege
Jahr
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen
aus der Pflegeversicherung in Münster
Bedarf
umfassende
Pflege
Einwohner/
-innen in Tausend
Pflegebedürftige
je 1 000 Einwoh-
ner/-innen
davon
stationäre
Pflege
IST
2009 275 543 5,6 20 2 130
2011 279 803 6,1 22 2 280
2013 293 170 6,6 22,5 2 365
PROGNOSE
2014 295 640 6,8 23 2 380
2015 298 071 7,0 23,5 2 450 + 70
2016 300 443 7,2 24 2 520 + 70
2017 302 784 7,4 24,5 2 590 + 70
2018 305 158 7,6 25 2 660 + 70
Datenquelle IT NRW, eigene Berechnungen
Unter Zugrundelegung der konstanten Variante können für die Jahre 2015 – 2018 für jeweils
70 Plätze jährlich für Angebote einer umfassenden P flege angenommen werden. Dieser er-
mittelte Bedarf soll nicht einer Einrichtung zugeor dnet oder genehmigt werden. Ziel ist die
Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Spezia l)- Einrichtungen, stattdessen die
Hinwendung zu individuellen ambulanten Unterstützun gsmodulen für das Leben zu Hause
sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangebot en, die auch eine umfassenden
Pflege anbieten und sichern sollen. Hierzu zählen a uch die sogenannten „Neuen Wohn- und
Pflegeformen“.
Die vorgesehenen Standorte müssen unter sozialräumlichen Gesichtspunkten geeignet sein.
Für die Stadt Münster besteht ein großer Einschätzu ngs- und Planungsspielraum bei dem
insbesondere alternative Angebotsformen (Wohngemein schaften, Quartiersangebote) zu
berücksichtigen sind. Für die nächste Aktualisierun g des Pflegebedarfsplans ist eine räumli-
che Einordnung des Bedarfs vorgesehen. In der weite ren Planung sollte auch die Trendvari-
ante verfolgt und in die weitere Planung einbezogen werden. Dabei gilt es insbesondere
auch präventive Angebote und ggfs. noch fehlende ab er notwendige Angebote darzustellen.
Dargestellt werden sollen auch die Angebote an geme inschaftlichen Wohnformen und
Wohninitiativen wie Mehrgenerationenwohnen und selb stinitiierten Wohnprojekten sowie an
Altenwohnungen und Angebote des Wohnens mit Versorg ungssicherheit, Quartiersstütz-
punkten und Ehrenamtsprojekten. Zudem sollen auch k omplementäre Angebote und der
Stand und die Weiterentwicklung an Tages- und Nacht pflege sowie auch der Kurzzeitpflege
(insbesondere auch solitärer Einrichtungen) aufgezeigt werden.
Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier wichtig e Infrastruktur, die auch eine Versor-
gungsicherheit bei Pflegebedarf ermöglicht, soll in Zusammenarbeit der Träger und Anbieter
von Gütern wie Dienstleistungen, der bürgerschaftli chen Akteure und der Stadt vor Ort ge-
staltet werden.
Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 25
8. Ausblick
Mit dem vorliegenden Pflegebedarfsplan für die Jahr e 2015 – 2018 wird eine erste Berech-
nung bezogen auf die gesamte Stadt Münster vorgeleg t. Die Bedarfsermittlung zeigt keinen
weiteren Bedarf an neuen Einrichtungen mit stationä ren Plätzen auf. In der Darstellung wird
aufgezeigt, dass es einen Bedarf an ambulant verfas sten Wohn- und Pflegearrangements
gibt, mit denen eine umfassende Pflege gesichert we rden kann. Hierzu eignen sich u. a. an-
bieterverantwortete Wohngemeinschaften oder andere Wohnformen, die mit einer umfas-
senden Pflege- und Unterstützungsstruktur eine umfa ssende Versorgungssicherheit bieten.
Dabei soll auch dem Wunsch des Großteils der Menschen Rechnung getragen werden, auch
bei Pflege- und Unterstützungsbedarf in ihrer eigen en Häuslichkeit – ob alleine oder in einer
gemeinschaftlichen Wohnform mit entsprechenden Pfle ge- und Unterstützungsleistungen –
wohnen bleiben zu können.
Eine erste Aktualisierung und Weiterentwicklung ist bereits für Ende 2015 für die Jahre 2016
– 2018 vorgesehen.
In die Pflegebedarfsplanung der kommenden Jahre sol len kleinräumigere Betrachtungen
einbezogen werden und im Weiteren dann auch die Ein bindung der Pflege mit allen Sekto-
ren in die altengerechte Quartiersentwicklung. Auch spezifische Bedarfe wie Geschlecht,
Konfession, Migrationsgeschichte sollen differenzie rt betrachtet werden. Auf dieser Basis
sollen komplementäre Hilfen, alternative Wohn- und Pflegeformen, zielgruppenspezifische
Angebote unter Einbezug der örtlichen Infrastruktur weiter- und neuentwickelt werden.
Darüber hinaus müssen die weiteren Auswirkungen des steigenden Pflegebedarfs auf den
gesamten Sektor Pflege erörtert werden. So werden d ie bereits jetzt bestehenden Probleme
des fehlenden Pflegepersonals sich noch drastischer auswirken. Daher gilt es sich auch die-
sem Bereich angefangen beim Image der Altenpflege ü ber die Ausbildung bis hin zum Ar-
beitsmarkt offensiv zu widmen.
26 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018
Anlage:
Beratung des Kommunalen Pflegebedarfsplans für Münster 2015 – 2018
in der Sitzung der Pflegekonferenz am 04.03.15 (Bericht/Votum)
Die kommunale Pflegekonferenz Münster stimmt dem vo rgelegten Kommunalen
Pflegebedarfsplan für Münster 2015 – 2018 zur Fests tellung des Pflegebedarfs im
stationären Bereich zu.
Die Kommunikation der festgestellten Bedarfe und da s Auswahlverfahren und die
Entscheidungskriterien für den Fall, dass mehrere T räger Interesse anzeigen, sollen
im weiteren Verlauf entwickelt und transparent dargestellt werden.
Die Pflegekonferenz unterstützt den sukzessiven Aus bau der Pflegebedarfsplanung
unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonv ention in den kommenden
Jahren. Dieser wird den gesamten Pflegesektor in de n Blick nehmen, womit auch die
Pflege zu Hause mit oder ohne professionelle Unters tützung einbezogen wird. Alter-
native Wohn- und Pflegeformen sollen quartiersbezogen entwickelt werden und unter
Einbezug der Strukturen in den Quartieren mit Nachb arschaft, Initiativen und Organi-
sationen in die Quartiersentwicklung implementiert werden. Dabei sind die Belange
älterer Menschen, Menschen mit Behinderungen und ih re Angehörigen einzubezie-
hen. Vorhandene Pflegeeinrichtungen wollen und soll en in diesen Prozess einbezo-
gen werden.
Alle an der Bildungsarbeit und an der Diskussion um Wohn-/Pflege- und Betreuungs-
konzepte sowie deren Finanzierung Beteiligte müssen zusammen Vielfalt, Nachhal-
tigkeit, Personalbedarf und Finanzierbarkeit in ein en gemeinsamen Rahmen setzen.
Hinzukommen müssen unumgänglich Strategien zur Dars tellung der Wichtigkeit und
zur Steigerung der Attraktivität pflegerischer Berufe.
An erster Stelle soll die Frage stehen: Was wollen die Menschen? Diese Frage wird
sowohl an die Pflegebedürftigen, die Angehörigen un d die Pflegenden in allen Pfle-
geformen gestellt, aber auch an die noch nicht Pfle gebedürftigen, damit für die Zu-
kunft an die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen a ngepasste Wohn- und Pfle-
geformen entwickelt und aufgebaut werden können, in der sich Pflegebedürftige und
Pflegende gut aufgehoben fühlen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (80)
- Josefstraße 4
- Münsterstraße 4816
- Clevornstraße 5
- Culmer Straße 16
- Coerdestraße 56
- Wolbecker Straße 226
- Westfalenstraße 109
- Klosterstraße 75
- Taubenstraße 12
- Hittorfstraße 10
- Schulstraße 47
- Herrenstraße 10
- Münzstraße 38
- Rjasanstraße 21
- Wichernstraße 22
- Kirchstraße 6
- Geringhoffstraße 45
- Andreas-Hofer-Straße 70
- Augustastraße 28
- Oststraße 57
- Loerstraße 23
- Mauritz-Lindenweg 61
- Kortumweg 56
- Prozessionsweg 54
- Meckmannweg 74
- Südlohnweg 1
- Twenhövenweg 18
- Düesbergweg 143
- Stratmannweg 21
- Tibusplatz 1
- Bohlweg 10
- Rüschhausweg 149
- Gustav-Stresemann-Weg 62
- Gremmendorfer Weg 26
- Hohenzollernring 67
- Schlossplatz 22
- Krögerweg 14
- Pottkamp 15
- Am Berg Fidel 70
- An der Alten Kirche 5
- Scharnhorststraße 4
- Offenbergstraße 19
- Handorfer Straße 24
- Sankt-Mauritz-Freiheit 52
- Weißenburgstraße 48
- Clemens-August-Platz 8a
- Kaiser-Wilhelm-Ring 34
- Josef-Beckmann-Straße 5
- Kinderhauser Straße 63
- Manfred-von-Richthofen-Straße 45
- An den Loddenbüschen 77
- Grevener Straße 105
- Krumme Straße 39
- Fliednerstraße 17
- Wienburgstraße 60
- Ostmarkstraße 9
- Alte Dorfstraße 10
- Am Küchenbusch 15
- Zumsandestraße 25
- Idenbrockplatz 21
- Sophienstraße 1
- Alexianerweg 8
- Wilkinghege 55
- Gartenbreie 1
- Kirmstraße 18
- Gartenstiege 6
- Mondstraße 179
- Nordstraße 66
- Toppheideweg 9
- Geiststraße 37
- Hochstraße 12
- Kanalstraße 30
- Letterhausweg 103
- Pluggendorf 83
- Kinderhaus
- Marktallee 42
- Merkureck 14
- Feldstiege 100
- Rottkamp 49
- Osttor 74
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0438/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37