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V/0438/2015

Pflegebedarfsplan 2015 - 2018, Ergänzung zur Umsetzung der Bedarfsfeststellung

Vorlagen 21.05.2015

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Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1

22874 Zeichen

Auszug mit  Änderungen in den Kapiteln 4, 7 und 8 
 
Streichungen sind durchgestrichen 
Einfügungen sind unterstrichen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kommunaler Pflegebedarfsplan  
für Münster 
2015 – 2018  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1

2 
 
4. Pflegeinfrastruktur in Münster 
 
Die Pflegeinfrastruktur setzt sich in Münster vielf ältig zusammen und ist in stetigem 
Wachstum, wie aus folgender Tabelle ersichtlich wird: 
 
Tabelle 6 
Am 
31.12. 
Pflegerische Infrastruktur in Münster 
Stationäre 
Pflegeplätze 
Ambulant betreute 
Wohngemeinschaften  
Tages- 
pflegeplätze 
Kurzzeit- 
pflegeplätze  
Anzahl 
1999 1 875   20   84   67  
2000 1 960   20   104   78  
2001 2 100   20   104   93  
2002 2 100   20   104   93  
2003 2 145   20   116   105  
2004 2 145   20   122   116  
2005 2 171   29   107   114  
2006 2 261   58   107   131  
2007 2 416   77   95   152  
2008 2 406   110   113   163  
2009 2 481   118   113   183  
2010 2 508   136   113   198  
2011 2 607   136   152   184  
2012 2 647   136   152   190  
2013 2 667   147   152   199  
2014 2 637   171   164   210  
Quelle: Stadt Münster - Sozialamt 
 
 
Die Abnahme an stationären Plätzen liegt daran, das s eine Einrichtung geschlossen wurde 
und dass in anderen Einrichtungen stationäre Plätze  in ambulant betreute 
Wohngemeinschaften umgewandelt wurden. Insgesamt hat sich die Anzahl an Plätzen in der 
Pflegeinfrastruktur erhöht. 
 
Nachfolgend werden die Einrichtungen in Münster mit ihren Angeboten aufgeführt.

3 
 
Tabelle 7  
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Stand Januar 2015  
  Einrichtung Straße, Hausnummer Postleitzahl  Stadtbezirk  Stadtteil Platzz. EZ DZ Eingst.  
KP EZ-Quote 
1 Achatius-Haus Wolbeck Münsterstr. 24 b/c 48167 Sü dost Wolbeck 66 66 0 4  100,0 
2 Alexianer – Haus Thomas Alexianerweg 8 48163 Hilt rup Amelsbüren 54 46 4 4 85,2 
3 Altenheim St. Elisabeth Südlohnweg 1 48161 West G ievenbeck 92 92 0 5  100,0 
4 Altenheim St. Lamberti Scharnhorststr. 4-8 48151 Mitte Pluggendorf 83 65 9 2 78,3 
5 Altenzentrum Klarastift Andreas-Hofer-Str. 70 481 45 Mitte Herz-Jesu 103 81 11  78,6 
6 Cohaus-Vendt-Stift Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii 82 82 0   100,0 
7 DKV-Residenz am  
Tibusplatz Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm 49 39 5   79,6 
8 Ev. Altenzentrum 
Meckmannshof Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck 171 59 56 15 34,5 
9 Friederike-Fliedner-Haus Coerdestr. 56 48147 Mitt e Kreuz 80 70 5 6  87,5 
10  Friedrichsburg Offenbergstraße 19 48151 Mitte Plugg endorf 138 114 12 8  82,6 
11  Handorfer Hof Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf 7 8 78 0 8 100,0 
12  Haus Franziska Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hilt rup-Mitte 60 60 0   100,0 
13  Haus Heidhorn - Hiltrup Westfalenstr. 490 48165 Hil trup Amelsbüren 52 52 0  6 100,0 
14  Haus Maria Trost Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145 Mi tte Herz-Jesu 84 76 4   90,5 
15  Haus Simeon Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fid el 149 149 0 0  100,0 
16  Haus v. Guten Hirten 
 - Pflege  Mauritz-Lindenweg 61 48145 Mitte Herz-Jesu 16 12 2   75,0 
17  Haus Wilkinghege Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus 
West 65 65 0   100,0 
18  Johanniter-Stift Münster Weißenburgstr. 48 48151 Mi tte Geist 80 80 0 5 100,0 
19  Kardinal-von-Galen-Stift Clemens-August-Platz 8a 48 167 Südost Angelmodde 66 54 6 6 81,8 
20  LWL Pflegezentrum Münster Friedr.-W.-Weber-Str. 30 48147 Mitte Uppenberg 80 72 4 2 90,0 
21  Maria-Hötte-Stift Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesb erg 123 91 19 6 74,0 
22  Marienheim An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hilt rup-Mitte 83 71 6 1 85,5 
23  Martin-Luther-Haus Fliednerstr. 17 48149 West Sentr up 151 133 9 8 88,1

4 
 
  Einrichtung Straße, Hausnummer Postleitzahl  Stadtbezirk  Stadtteil Platzz. EZ DZ Eingst.  
KP EZ-Quote 
24  Meyer-Suhrheinrich-Haus Marktallee 42 48165 Hiltrup  Hiltrup-Mitte 42 42 0   100,0 
25  Papst-Johannes-Paul-Stift Culmer Str. 16 48157 Nord  Coerde 72 72 0 4 100,0 
26  Perthes-Haus Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg 87 49 19 4 56,3 
27  Residenz Aaseehof Pottkamp 25 48149 Mitte Schloss 8 0 72 4 15 90,0 
28  Schölling-Lentze-Heim Bohlweg 5 48147 Mitte Schlach thof 21 21 0   100,0 
29  Seniorenresidenz  
Kastanienhof Ostmarkstr. 9 48145 Mitte Mauritz-Mitte 62 44 9 8 7 1,0 
30  Seniorenzentrum  
Gievenbeck Gartenbreie 1 48151 West Gievenbeck 81 81 0   100,0 
31  Seniorenzentrum Albachten Rottkamp 49 48163 West Al bachten 66 56 5 10 84,8 
32  Wohnen in Pastors Garten Alte Dorfstr. 10 48161 Wes t Roxel 40 40 0 4 100,0 
33  Wohnstift am Südpark Clevornstraße 5 48153 Mitte Sc hützenhof 74 62 6 2 83,8 
 Gesamt     2 636 2 240 201 138 85,0 
 
Ausgewiesene Sonderformen 
1. Stationäre Hausgemeinschaftsangebote für an Demenz Erkrankte: Klarastift, Meyer-Suhrheinrich-Haus (ausschließlich), DKV Residenz 
2. Angebot für Wachkomapatienten, 22 Plätze im Klarastift (Casa Vitae) 
3. Angebote für junge Pflegebedürftige, 18 Plätze im Achatius-Haus Wolbeck

5 
 
Mit der Tagepflege werden insbesondere für demente Pflegebedürftige Angebote 
geschaffen, die es ihnen ermöglichen, tagsüber eine  Betreuung und Pflege in Anspruch zu 
nehmen und trotzdem in der vertrauten Umgebung wohn en zu bleiben. Dies ermöglicht den 
Angehörigen häufig die weitere Berufstätigkeit und entlastet von einem Teil der pflegerischen 
Verantwortung. In Münster gibt es derzeit folgende Tagespflege-Angebote: 
 
Tabelle 8 
Tagespflege, Stand Januar 2015 
Einrichtung Plätze  Straße Postleit 
zahl 
Stadt - 
bezirk Stadtteil 
Clemens-Wallrath-Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Jo sef 
Achatiushaus  12 Münsterstr.  48167 Südost Wolbeck 
Altenhilfe-Zentrum  
St. Clemens 15 Kortumweg 56 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Haus Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Maur itz-Mitte  
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbec 
k 
Wohnstift 
am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof 
 
Papst-Johannes-Paul-
Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde 
Friederike-Fliedner-
Haus  12 Coerdestr. 56 48147 Mitte Kreuz 
Altenheim St. Elisabeth  15 Südlohnweg 1 48161 West  Gievenbeck 
Josef Stift 12 Twenhövenweg 18 48167 Südost Angelmo dde  
pro.cura Tagespflege 12 Wolbecker Str. 226 48155 Os t Mauritz-Ost 
Gesamtplatzzahl 164    
 
 
Mit der Kurzzeitpflege wird vorübergehende Pflegebe dürftigkeit z. B. nach einem 
Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung der pfl egenden Angehörigen die Pflege 
abgedeckt. Es gibt solitäre Kurzzeitpflegeangebote (s. Tabelle), darüber hinaus bieten viele 
Altenpflege-Einrichtungen eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an. 
 
 
Tabelle 9 
Kurzzeitpflege, Stand Januar 2015  
  Solitäre Kurzeitpflege  Plätze  Straße Post-
leitzahl  Stadtbezirk  Stadtteil 
Seniorenzentrum 
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck  
Clemenshospital 18 Düesbergweg 143 48153 Mitte Dües berg 
„Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hil trup-Mitte  
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom 
Gesamt 76

6 
 
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften können dem ente Pflegebedürftige ein Leben in 
häuslicher Gemeinschaft führen, die allein durch di e Größe einen familiäreren Charakter als 
eine stationäre Pflegeinrichtung vermittelt. Das An gebot richtet sich bisher meistens an 
Demenz-Erkrankte, es gibt auch Wohngruppen für Mens chen mit geringem oder speziellem 
Pflegebedarf. 
 
Tabelle 10 
Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Stand Januar 2015 
Wohngemeinschaften Plätze Straße Post -
leitzahl  Stadtbezirk Stadtteil 
Casa Mauritz 
Klarastift 15 Andreas-Hofer-Str. 
86 48145 Mitte Herz-Jesu 
Haus Taubenstraße 
Alexianer 8 Taubenstraße 12 48149 Mitte Herz-Jesu 
Hof Schultmann 
Alexianer 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbec 
k 
Irmgard Buschmann 
Haus/Klarastift 11/8 Am Küchenbusch 
15 48161 West Gievenbeck  
Villa Hittorfstraße 
Alexianer 10 Hittorfstraße 10 48149 Mitte Schloss 
Villa Kahmann 
 11 Gremmendorfer 
Weg 44 48167 Südost Gremmen-
dorf 
Villa Mauritz 
Alexianer 10 Kaiser-Wilhelm-
Ring 34 48145 Mitte Mauritz-
Mitte 
WG Josef-Beckmann-
Str., DRK 10 Josef-Beckmann-
Straße 5 - 7 48159 Nord Kinderhaus  
Nienberge 
CBM 7/7 Kirmstr. 
18/Gartenstiege 6 48161 West Nienberge 
Haus Genius 
DKV Residenz 9 Tibusplatz 1 - 7 48143 Mitte Buddenturm  
WG Schulstraße 
Diakonie Münster  10 /8 Schulstr. 47 48149 Mitte Kreuz 
Dreifaltigkeitskirche 
Verein für Wohnhilfen 
e.V.  
8 Kinderhauser Str. 
63 48147 Mitte Uppenberg 
 
Haus Elisabeth 
Alexianer 
12 Herrenstr. 10 48167 Südost Wolbeck 
Hof Schultmann 
Alexianer 
12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklenbec 
k 
WG Arche Noah 
Klarastift 
12 Manfred-von-
Richthofen-Str. 45 
48145 Mitte Mauritz-
Mitte 
WG Arche Sarah 
Klarastift 
12 Manfred-von-
Richthofen-Str. 45 
48145 Mitte Mauritz-
Mitte 
 
Gesamt 
 
193 
    
Planung/Bau      
Münzstraße 
DRK Schwesternschaft  8/8 Münzstr. 38 48143 Mitte Buddenturm  
 
 
Der Großteil der Pflege wird ambulant durchgeführt,  in den Räumlichkeiten der 
Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen. Besteht n icht oder nur teilweise die Möglichkeit, 
die Pflege von Angehörigen durchführen zu lassen, w ird ein professioneller Pflegedienst 
zumindest unterstützend hinzugezogen. Mit dem zuneh menden Pflegebedarf ist auch der

7 
 
Markt der ambulanten Pflegedienste gewachsen. Das A ngebot reicht von 
hauswirtschaftlichen Hilfen, pflegerischen Leistungen bis hin zu Anleitung und Betreuung für 
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI. Nachfolgende 
ambulante Pflegedienste bieten in Münster Versorgungsangebote an: 
 
Tabelle 11 
Ambulante Dienste, Stand Januar 2015  
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl 
Ambulanter Pflegedienst Akticom Münsterstr. 25 4816 7 
Akticom Beratungsbüro Gesundheit 
und Pflege Mondstr. 179 48155 
air vital Intensivpflegedienst Nordstr. 66 59569 Be ckum 
Akti-Med Pflegedienst GmbH Westfalenstr. 171 48165 
Aktive-Pflege-Münster Hohenzollernring 30 48145 
AKTI-Vital Merkureck 14 48165 
Ambulante Dienste e.V. Bohlweg 10 48147 
Ambulante Dienste e.V. 
Quartier Gievenbeck Toppheideweg 9 48161 
Ambulante Dienste e.V. 
Quartier An der Aa Rjasanstr. 21 48147 
Ambulanter Krankenpflegedienst 
Julia GmbH Rüschhausweg 149 48161 
Ambulante Psychiatrische Pflege Geiststr. 37 48151 
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 
AWO Ambulanter Dienst Hochstr. 12 48151 
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153 
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147 
Care aktiv An den Loddenbüschen 77 48155 
Caritas Münster Ambulante Pflege Josefstraße 2 4815 1 
Caritas Münster Familienpflege Josefstraße 2 48151 
Cathamed Pflegedienst  Gremmendorfer Weg 26 48167 
Cathamed Pflegedienst, 
Kinderintensivpflege Oststr. 57 48231 
Warendorf 
Clemenshospital – Ambulanter 
Dienst Duesbergweg 124 48153 
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145 
DRK-Sozialstation Häusliche  
Pflege Zumsandestr. 25/27 48145 
DRK-Sozialstation Mathildenstift  Münzstraße 38 481 43 
eins:eins Intensivpflege Osttor 74 48165 
Erste Hilfe Ambulanter Pflegedienst  Schlossplatz 22 48143 
Ev. Diakoniestation Münster 
gGmbH Wichernstr. 22 48147 
Pflegedienst Herms Feldstiege 100 48161 
Humanitas Grevener Str. 105 48159 
jederzeit ambulante Pflege GmbH Kirchstr. 6 481268 Greven

8 
 
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl 
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., 
Sozialstation Häusl. Pflege u. 
Betreuung  
Geringhoffstraße 45 – 47 48163 
Ambulante Dienste Klarastift  Andreas-Hofer-Straße 70 - 72 48145 
Lebens-Nah Letterhausweg 103 48167 
Leben – Erleben Amb. Kranken- u. 
Altenpflege Wolbecker Straße 140 b 48155 
Ambulante Pflege Lindenhof Idenbrockplatz 21 48159 
Familienpflege Meinert Münsterstr. 26 48727 
Billerbeck  
Amb. Pflegedienst Meinert, 
Beratungsbüro Pantaleonplatz 24 48161 
MiCura Pflegedienst Münster Tibusplatz 6 48143 
Pflegeteam miteinander Coerdestr. 45 48147 
die mobilen - Mobile Alten- und 
Behindertenhilfe e.V.  Augustastraße 28 48153 
Münster Pflege Gartenbreie 62 48161 
pia causa  Josefstraße 4  48151  
pro.cura Pflegeteam Wolbecker Str. 224 48155 
Raphaelsklinik – Ambulante 
Krankenpflege Loerstr. 23 48143 
Pflegebüro Schmidt Marktallee 66 48165 
Vis Vitalis Sophienstraße 1 48145 
VITA-MED  Krögerweg 14  48155  
Zentrum Mobiler Dienste  Pottkamp 15 – 19  48149  
 
 
 
 
 
In den vergangenen Jahren ist in Münster bereits ei n vielfältiges Spektrum an neuen 
Wohnformen für pflegebedürftige und ältere Menschen  entstanden, bei denen die Sicherung 
der Selbstbestimmung und der eigenen Häuslichkeit i m Vordergrund stehen (u. a. 
integriertes Wohnen, Mehrgenerationenwohnen, selbst  organisierte oder betreute 
Wohngemeinschaften sowie Hausgemeinschaften für Men schen mit Demenz oder 
Pflegewohnungen im Wohnquartier). Es sind zumeist q uartiersbezogene Wohn- und 
Pflegeversorgungskonzepte, die verschiedene Wohn- u nd Betreuungsformen kleinräumig 
vernetzen. Durch das Engagement von Initiativen und  Trägern sowie des städtischen 
Wohnungsunternehmens Wohn+Stadtbau GmbH sowie ander er Wohnungsbauträger in 
Münster sind in den letzten Jahren bereits eine Rei he von entsprechenden Angeboten 
entstanden. Dies gilt es weiter auszubauen und pers pektivisch stadtweit Quartierskonzepte 
zu entwickeln. 
 
Die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Neuorie ntierungen durch die Novellierung des 
Landespflegegesetzes NRW sowie des Wohn- und Teilha begesetzes NRW, durch den 
Aktionsplan „Inklusives NRW“, die – überschaubaren – Fördermöglichkeiten über das 
Wohnungsförderprogramm, Vorgaben und Richtlinien fü r quartiersnahe Wohn- und 
Betreuungsformen bieten eine Menge an Entwicklungsp otential zur Weiterentwicklung der 
Pflegeinfrastruktur und Gestaltung von Quartierskon zepten, um die selbstständige und

9 
 
selbstbestimmte Lebensführung in den Stadtteilen un d Quartieren positiv zu gestalten und 
sicherzustellen. Alle diese Elemente bilden eine so lide Unterlage für die (Stadt)Gesellschaft, 
die Gestaltungsanforderungen vor dem Hintergrund de s demographischen Wandels zu 
meistern. Dabei gilt es, die Potentiale und Ressour cen einer älter werdenden Bevölkerung 
wertzuschätzen, zu nutzen und durch professionelle Begleitung und Unterstützung in die 
Netzwerkprozesse einfließen zu lassen.

10 
 
7. Pflegebedarfsfeststellung 2015 - 2018 
 
Für die Ermittlung des erforderlichen Pflegebedarfs  für die stationäre und teilstationäre 
Pflege werden die vorhandenen Pflegeplätze in Münst er, die städtische 
Bevölkerungsprognose und die Modellrechnungen zur z ukünftigen Entwicklung der 
Nachfrage nach Pflegeleistungen gegenüber gestellt. Als Modellrechnung wird die konstante 
Variante ausgewählt, da Münster in der Pflegestatis tik seit Jahren über dem NRW-
Durchschnitt liegt und daher noch in der näheren Zu kunft von keiner Annäherung 
ausgegangen wird.  
 
Eine weitere Basis für die Bedarfsermittlung bietet  die Belegungsrate der Einrichtungen. Bei 
einer Auslastung von 95 % wird von einer Vollauslas tung gesprochen. Für den 
Pflegebedürftigen soll eine Wahlmöglichkeit aus unt erschiedlichen Pflegeangeboten auch 
unterschiedlicher Einrichtungen bestehen.  
 
 Tabelle 17 
Auslastung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in % 
zum 1.1. 1.4. 1.7. 1.10. 
2011 93,9 97,0 97,3 95,6 
2012 93,6 96,3 96,8 96,7 
2013 96,0 96,0 93,7 95,5 
2014 96,5 95,7 96,5 95,8 
Quelle: eigene Erhebung  
 
 
Ergänzt wird die Auslastungsquote durch die Meldequ ote von freien Plätzen an das Infobüro 
Pflege des Sozialamtes im Gesundheitshaus. Hier kön nen freie Plätze zur Vermittlung 
gemeldet werden, es erfolgt ergänzend eine zweimal wöchentliche Abfrage. Da die Meldung 
der freien Plätze nicht verpflichtend ist und sie a uch nicht von allen Einrichtungen genutzt 
wird, kann sie nur ergänzend zur Bewertung herangez ogen werden. Dennoch stehen im 
Durchschnitt rund 45 Plätze monatlich zur Vermittlu ng zur Verfügung, auf Anfragen nach 
Pflegeplätzen konnten immer unterschiedliche Einric htungen mit freien Plätzen benannt 
werden. 
 
Für die weitere Bedarfsermittlung muss berücksichti gt werden, dass freie Plätze nicht immer 
wiederbelegt werden können, weil teilweise das Pers onal nicht in erforderlichem Umfang 
vorhanden ist. Neben der Ausweitung des Pflegeangeb otes (sowohl ambulant als auch 
stationär) stellt der Mangel an Fachkräften schon j etzt eine wesentliche und zunehmende 
Herausforderung dar. 
 
Die Modellberechnungen von IT NRW zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit besagen nach 
der konstanten Variante für 2015 einen Bedarf von 2  500 Plätzen für stationäre Pflege, für 
2020 einen Anstieg auf 2 900 Plätze. Die Modellbere chnung Trendvariante sagt für 2015 
einen Bedarf von 2 500 Plätzen für stationäre Pflege und für 2020 ebenfalls einen Bedarf von 
2 500 Plätzen aus. Demgegenüber stehen in 2014 bere its 2 637 vorhandene Plätze in der 
stationären Pflege in Münster. Die konstante Modell rechnung geht von einer 
gleichbleibenden Entwicklung aus, die Trendvariante  eher von einer Verschiebung zur 
Professionalisierung der Pflege zu Hause und einer Verzögerung der Pflegebedürftigkeit 
durch längere Gesundheit und damit einhergehend ein em geringeren Anstieg des Bedarfs. 
Da Münster im NRW-Vergleich eine hohe Pflegequote h at, muss für die erste 
Bedarfsermittlung mindestens von dem Bedarf nach de r konstanten Modellrechnung 
ausgegangen werden. Dies wird unterstützt von der b ereits bestehenden Auslastung der 
Altenpflegeeinrichtungen.

11 
 
 
Für die Feststellung des Bedarfs für stationäre und  teilstationäre Pflegeplätze bzw. 
umfassende Pflege wird die Entwicklung in Münster a b 2009 zu Grunde gelegt und für die 
erste Bedarfsermittlung für die Jahre 2015 – 2018 e ine konstante Weiterentwicklung der 
Pflegebedürftigkeit angenommen mit einem Anteil der  stationären umfassenden Pflege von 
35 %. Folgende Tabelle stellt dies dar: 
 
Tabelle 18 
Bedarfsfeststellung für stationäre umfassende Pflege 
Jahr 
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen  
aus der Pflegeversicherung in Münster 
Bedarfs-
feststellung 
stationäre 
umfassende 
Pflege 
Plätze  
 
Einwohner/  
-innen  in Tausend 
Pflegebedürftige 
je 1 000 
Einwohner/-innen 
davon  
stationäre 
Pflege  
IST   
2009 275 543  5,6 20 2 130  
2011 279 803  6,1 22 2 280   
2013 293 170  6,6 22,5 2 365   
PROGNOSE   
2014 295 640  6,8 23 2 380   
2015 298 071  7,0 23,5 2 450 + 70 
2016 300 443  7,2 24 2 520 + 70 
2017 302 784  7,4 24,5 2 590 + 70 
2018 305 158  7,6 25 2 660 + 70 
Datenquelle IT NRW, eigene Berechnungen 
 
Unter Zugrundelegung der konstanten Variante können für die Jahre 2015 – 2018 für jeweils 
70 Plätze jährlich für Angebote einer umfassenden P flege angenommen werden. Dieser 
ermittelte Bedarf soll nicht einer Einrichtung zuge ordnet oder genehmigt werden. Ziel ist die 
Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Spezia l)- Einrichtungen, stattdessen die 
Hinwendung zu individuellen ambulanten Unterstützun gsmodulen für das Leben zu Hause 
sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangebot en, die auch eine umfassenden 
Pflege anbieten und sichern sollen. Hierzu zählen a uch die sogenannten „Neuen Wohn- und 
Pflegeformen“. 
Die vorgesehenen Standorte müssen unter sozialräumlichen Gesichtspunkten geeignet sein. 
Für die Stadt Münster besteht ein großer Einschätzu ngs- und Planungsspielraum bei dem 
insbesondere alternative Angebotsformen (Wohngemein schaften, Quartiersangebote) zu 
berücksichtigen sind. Für die nächste Aktualisierun g des Pflegebedarfsplans ist eine 
räumliche Einordnung des Bedarfs vorgesehen. In der  weiteren Planung sollte auch die 
Trendvariante verfolgt und in die weitere Planung e inbezogen werden. Dabei gilt es 
insbesondere auch präventive Angebote und ggfs. noch fehlende aber notwendige Angebote 
darzustellen. Dargestellt werden sollen auch die An gebote an gemeinschaftlichen 
Wohnformen und Wohninitiativen wie Mehrgenerationen wohnen und selbstinitiierten 
Wohnprojekten sowie an Altenwohnungen und Angebote des Wohnens mit 
Versorgungssicherheit, Quartiersstützpunkten und Eh renamtsprojekten. Zudem sollen auch 
komplementäre Angebote und der Bedarf Stand und die Weiterentwicklung an teilstationären 
Einrichtungen wie Tages- und Nachtpflege sowie auch  der Kurzzeitpflege (insbesondere 
auch solitärer Einrichtungen) aufgezeigt werden.

12 
 
Ziel ist die Abkehr von einem weiteren Ausbau von g roßen (Spezial)- Einrichtungen, 
stattdessen die Hinwendung zu individuellen Unterst ützungsmodulen für das Leben zu 
Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegea ngeboten, die auch eine 
umfassenden Pflege anbieten und sichern sollen. Hie rzu zählen auch die sogenannten 
„Neuen Wohn- und Pflegeformen“. 
 
Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier wichtig e Infrastruktur, die auch eine 
Versorgungsicherheit bei Pflegebedarf ermöglicht, s oll in Zusammenarbeit der Träger und 
Anbieter von Gütern wie Dienstleistungen, der bürge rschaftlichen Akteure und der Stadt vor 
Ort gestaltet werden.

13 
 
8. Ausblick 
 
Mit dem vorliegenden Pflegebedarfsplan für die Jahr e 2015 – 2018 wird eine erste 
Berechnung bezogen auf die gesamte Stadt Münster vo rgelegt. Die Bedarfsermittlung 
bezieht sich lediglich auf die stationäre und teilstationäre Pflege zeigt keinen weiteren Bedarf 
an neuen Einrichtungen mit stationären Plätzen auf.  In der Darstellung wird aufgezeigt, dass 
es einen Bedarf an ambulant verfassten Wohn- und Pflegearrangements gibt, mit denen eine 
umfassende Pflege gesichert werden kann. Hierzu eig nen sich u. a. anbieterverantwortete 
Wohngemeinschaften oder andere Wohnformen, die mit einer umfassenden Pflege- und 
Unterstützungsstruktur eine umfassende Versorgungssicherheit bieten. Dabei soll auch dem 
Wunsch des Großteils der Menschen Rechnung getragen  werden, auch bei Pflege- und 
Unterstützungsbedarf in ihrer eigenen Häuslichkeit – ob alleine oder in einer 
gemeinschaftlichen Wohnform mit entsprechendem Pfle ge- und Unterstützungsleistungen – 
wohnen bleiben zu können. nur hierfür ist vom Geset zgeber die Pflegebedarfsplanung als 
Grundlage für die Bedarfsfeststellung erforderlich.  
Eine erste Aktualisierung und Weiterentwicklung ist bereits für Ende 2015 für die Jahre 2016 
– 2018 vorgesehen.  
 
In die Pflegebedarfsplanung der kommenden Jahre sol len kleinräumigere Betrachtungen 
einbezogen werden und im Weiteren dann auch die Ein bindung der Pflege mit allen 
Sektoren in die altengerechte Quartiersentwicklung.  Auch spezifische Bedarfe wie 
Geschlecht, Konfession, Migrationsgeschichte sollen  differenziert betrachtet werden. Auf 
dieser Basis sollen komplementäre Hilfen, alternati ve Wohn- und Pflegeformen, 
zielgruppenspezifische Angebote unter Einbezug der örtlichen Infrastruktur weiter- und 
neuentwickelt werden. 
 
Darüber hinaus müssen die weiteren Auswirkungen des  steigenden Pflegebedarfs auf den 
gesamten Sektor Pflege erörtert werden. So werden d ie bereits jetzt bestehenden Probleme 
des fehlenden Pflegepersonals sich noch drastischer  auswirken. Daher gilt es sich auch 
diesem Bereich angefangen beim Image der Altenpfleg e über die Ausbildung bis hin zum 
Arbeitsmarkt offensiv zu widmen.

Beschlussvorlage

9319 Zeichen

V/0438/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Pflegebedarfsplan 2015 - 2018, Ergänzung zur Umsetzung der Bedarfsfeststellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.06.2015 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz 
und Arbeitsförderung Vorberatung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt fest, dass kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen besteht. Die mit 
dem Pflegebedarfsplan 2015 – 2018 ausgewiesenen 70 Plätze für umfassende Pflege stellen 
keinen Fehlbedarf an vollstationären Pflegeplätzen dar. Der Bedarf kann durch entsprechen-
de Angebote in ambulanten Wohn- und Pflegearrangements gedeckt werden. Die Verwaltung 
wird beauftragt, alternative Angebotsformen wie Wohn- und Hausgemeinschaften und Quar-
tiersangebote zur Sicherung einer umfassenden Pflege zu unterstützen. Bedarfsbestätigun-
gen für zusätzliche vollstationäre Pflegeplätze werden in 2015 nicht erteilt. 
 
2. Dem überarbeiteten Pflegebedarfsplan 2015 – 2018 (s. Anlage) wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
 
Begründung: 
Mit der am 11.02.2015 vom Rat genehmigten Dringlichkeitsentscheidung D/0065/2014 (vgl. Vorla-
ge V/0006/2015) hat der Rat der Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung für Münster 
zugestimmt. Damit können Trägerinnen bzw. Träger nur auf dieser Grundlage ausgewiesener Be-
darfe eine Bedarfsbestätigung der Stadt erhalten, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der 
Investitionskostenförderung ist (§ 11 Abs. 7 APG NRW). Die Verwaltung hat einen Pflegebedarfs-
plan 2015 – 2018 aufgestellt, dem der Rat am 25.03.2015 zugestimmt hat (Vorlage V/0130/2015 
und V/0130/2015/1. Erg.). Mit diesem Pflegebedarfsplan wurde ein rechnerischer Bedarf für jeweils 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0438/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Menke 
Ruf: 
492-5025 
E-Mail: 
MenkeChristine@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0438/2015 
70 Plätze umfassender Pflege in den Jahren 2015 bis 2018 ermittelt.  
 
Sowohl in beiden Vorlagen als auch im Pflegebedarfsplan wird darauf verwiesen, dass die gesetz-
lichen Möglichkeiten, den Bedarf durch alternative Angebote wie Wohn- und Hausgemeinschaften 
und Quartiersangebote zu decken, genutzt werden soll. Ziel der kommunalen Pflegeplanung ist die 
Abkehr von einem weiteren Ausbau von (Spezial-)Einrichtungen, stattdessen die Hinwendung zu 
individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quartiersbezogenen Wohn- 
und Pflegeangeboten, die auch umfassende Pflege anbieten und sichern sollen. Hierzu zählen 
auch die neuen Wohn- und Pflegeformen.  
 
Das der Pflegebedarfsplanung zu Grunde liegende Alten- und Pflegegesetz NRW vom 16.10.2014 
sieht vor, das Nähere zu den Anforderungen an den Beschluss und zum Verfahren der Bedarfsbe-
stätigung durch das für die Pflegeversicherung zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung zu 
regeln. Es wurde seitens des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW 
angekündigt, insbesondere für ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren und objektive Ent-
scheidungskriterien zur Auswahl eines Trägers / einer Trägerin für die Schaffung zusätzlicher An-
gebote nach APG § 11, Abs. 8, Regelungen zu treffen. 
 
Mit Schreiben vom 25.03.2015 wurde die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände 
und der Landschaftsverbände über einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung 
zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes informiert, mit der insbesondere das Auswahlver-
fahren in Folge einer verbindlichen kommunalen Bedarfsplanung rechtssicher ausgestaltet werden 
soll. Der Entwurf sieht vor, dass bei Feststellung eines Bedarfes nach § 7 Abs. 6 APG an zusätzli-
chen Plätzen in teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtungen innerhalb eines Monats nach Be-
schluss der Vertretungskörperschaft eine Bedarfsausschreibung zu veröffentlichen ist, dass Träge-
rinnen und Träger innerhalb von zwei bis max. vier Monaten ihr Interesse mit Vorlage einer Kon-
zeption zur Schaffung dieser neuen Plätze anzeigen sollen. Die Verwaltung der Stadt Münster hat 
gegenüber dem Städtetag NRW hierzu Stellung genommen und diese Vorgaben abgelehnt, da 
dies der Zielsetzung der Pflegebedarfsplanung und der Steuerungsfunktion der Kommune wider-
spricht. Die AG der kommunalen Spitzenverbände und der Landschaftsverbände hat in ihrer Stel-
lungnahme zum Entwurf vom 20.04.2015 deutlich gemacht, dass die Pflicht zur Durchführung ei-
ner Bedarfsausschreibung abgelehnt wird. Durch die sehr knapp bemessenen Fristen wird der 
Eindruck erweckt, dass ein Notstand an Pflegeplätzen besteht, der kurzfristig zu decken ist. 
 
Eine Rückmeldung seitens des Ministeriums zur Stellungnahme liegt bisher nicht vor. Allerdings 
hat das Ministerium mit Schreiben vom 18.05.2015 an die Kommunalen Spitzenverbände einge-
räumt, dass es offenbar noch Erörterungsbedarf zu der Durchführungsverordnung gibt, und zu 
einem Gespräch am 27.05.2015 ins Ministerium eingeladen, an dem die Verwaltung teilnehmen 
wird. Damit ist gegenwärtig noch offen, ob der Entwurf wie vorgesehen in die Beratung geht und 
ggf. so beschlossen wird. Um entstehenden Unklarheiten bereits im Vorfeld zu begegnen, soll mit 
dieser Vorlage der bereits erfolgte Beschluss zur Bedarfsfeststellung spezifiziert werden, zudem im 
Pflegebedarfsplan (s. Anlage 1) entsprechend umformuliert und geändert dargestellt werden. Die 
Zielsetzung der Pflegebedarfsplanung Münster wird bereits in Kapitel 2 Absatz 2 dargestellt mit 
dem Hinweis, dass auf der vorliegenden Datengrundlage keine Aussagen zu fehlenden Pflegeka-
pazitäten getätigt werden können. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die statistischen Daten 
der Pflegeversicherung nicht mit den Zahlen an Plätzen in Münster übereinstimmen. Die tatsächli-
chen Plätze in der stationären Pflege liegen deutlich über denen der Pflegestatistik (s. S. 23). Zu-
dem lässt die Auslastung der Einrichtungen eine ausreichende Wahlmöglichkeit in diesem Bereich 
zu, so dass kein Bedarf für einen Ausbau an stationären Einrichtungen gesehen wird. Vielmehr ist 
beabsichtigt das Angebot für eine umfassende Pflege in einem umfassenden Setting ambulanter 
Wohn- und Pflegeformen weiterzuentwickeln und auszubauen. Damit kommt die Stadt Münster 
dem Wunsch des Großteils der Menschen entgegen, auch bei einem umfassenden Pflegebedarf in 
ihrer eigenen Häuslichkeit und im gewählten Umfeld wohnen bleiben zu können. 
 
Aussagen zum Pflegebedarf sollen sich auf den gesamten Pflegesektor beziehen. Neben stationä-
ren Pflegeangeboten sind andere Pflegeformen wie die ambulante Pflege zu Hause, Wohnge-

- 3 - 
V/0438/2015 
meinschaften, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege einzubeziehen. Darüber hinaus ist zu be-
rücksichtigen, dass umfassende Pflege nicht nur in stationären Einrichtungen erfolgen kann, son-
dern auch in anderen Wohnformen möglich ist. Diese sollen weiter entwickelt werden. Das APG 
richtet mit § 12 Abs. 1 die Möglichkeit ein, dass anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach 
§ 24 Abs. 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) NRW eine Alternative zur Nutzung einer sta-
tionären Einrichtung darstellen können. Umfassende Pflege ist jedoch in vielen Formen umsetzbar, 
sowohl in Pflegeeinrichtungen, Haus- und Wohngemeinschaften als auch zu Hause in der eigenen 
Wohnung durch ambulante Pflege. 
 
Aus der Sicht der Verwaltung kommt der verbindlichen Pflegebedarfsplanung vor allem die Funkti-
on zu, Quartiersentwicklung nach Maßgabe der Anforderungen an altengerechte Quartiere zu flan-
kieren, nicht zuletzt schrittweise eine wohngebietsnahe Pflegeinfrastruktur in möglichst allen Teil-
gebieten der Stadt auf- bzw. auszubauen. Vor diesem Hintergrund soll die verbindliche Pflegebe-
darfsplanung dazu beitragen, quartiersbezogene Infrastrukturentwicklung nicht durch einen unge-
steuerten Ausbau vollstationärer Pflegeeinrichtungen unkontrolliert zu beeinträchtigen. Eine so 
ausgerichtete Pflegebedarfsplanung folgt daher gerade nicht der Intention, ein einzelnes Ange-
botssegment im Pflegesektor zu ergänzen bzw. auszubauen. Die Resultate des Pflegebedarfs-
plans in Münster bezeichnen eine rechnerische Differenz nach Maßgabe der in das zugrunde ge-
legte Prognosemodell eingespeisten Werte. Aus dieser Differenz lässt sich jedoch keine Schluss-
folgerung herleiten, die einen akuten und durch zusätzliche Plätze eines Angebotssegments eben-
so unmittelbar wie zwingend zu deckenden Fehlbedarf anzeigt. Die Ergebnisse verweisen im Ge-
genteil darauf, dass es für den Bereich der vollstationären Pflege gegenwärtig und mittelfristig kei-
nen nachweisbaren Ergänzungsbedarf gibt.  
 
Damit bieten die Ergebnisse des Pflegebedarfsplans keine Grundlage, Trägerinnen und Träger 
aufzurufen, Planungen für zusätzliche vollstationäre Pflegeplätze wie auch für teilstationäre Ein-
richtungen abzugeben. Der Beschluss ist hinsichtlich der Erteilung von Bedarfsbestätigungen neu 
zu fassen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
1. Änderungen im Kommunalen Pflegebedarfsplan für Münster 2015 - 2018 
2. Kommunaler Pflegebedarfsplan für Münster 2015 – 2018, überarbeitet Mai 2015

Anlage 2

54111 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kommunaler Pflegebedarfsplan  
für Münster 
2015 – 2018

2 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  1 
 
 
 
 
 
 
 
Inhalt 
 
1. Einleitung ........................................................................................ .................................. 2  
2. Zielsetzung der Pflegebedarfsplanung............................................................... ................ 4 
3. Pflegesituation in Münster ........................................................................ ......................... 6  
4. Pflegeinfrastruktur in Münster .................................................................... .......................10  
5. Entwicklung der älteren Bevölkerung in Münster .................................................... ..........18  
6. Zukünftige Entwicklung der Nachfrage von Pflegeleistungen in Münster ..........................21  
7. Pflegebedarfsfeststellung 2015 - 2018.............................................................. ................23  
8. Ausblick .......................................................................................... ..................................25  
 
Anlage:  Beratung des Kommunalen Pflegebedarfsplans für Münster 2015 – 2018  in der 
Sitzung der Pflegekonferenz am 04.03.15 (Bericht/Votum) .............................................. ....26  
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand: überarbeitet Mai 2015

2 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
1. Einleitung 
 
Das am 16.10.2014 in Kraft getretene neue Alten- un d Pflegegesetz NRW (APG NRW) er- 
öffnet kreisfreien Städten und Kreisen die Möglichkeit, mit dem Instrument der Bedarfsbestä- 
tigung auf der Grundlage einer verbindlichen und kriteriengeleiteten Pflegeplanung die quan- 
titative Entwicklung der voll- und teilstationären Angebote der lokalen Pflegeinfrastruktur mit- 
telbar zu steuern. Hat sich die Kommune für diese M öglichkeit entschieden, ist eine solche 
Bedarfsbestätigung Voraussetzung für die Landesförd erung der betreffenden Einrichtungen 
bzw. ihrer neuen Plätze. Mit diesem Zusatzinstrumen t können Kommunen in die Gestaltung 
der lokalen Pflegeinfrastruktur regulierend eingrei fen, was die bisherigen Gestaltungsmög- 
lichkeiten wie Information, Beratung und Überzeugun g wesentlich ergänzt. Die Gestaltungs- 
rolle der Stadt wird gestärkt. 
 
Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen des GEPA NRW wird  ein Paradigmenwechsel geför- 
dert weg von traditionellen Großeinrichtungen im al ten Stil hin zu ambulanten Wohn- und 
Versorgungsarrangements in den Wohnquartieren, die auch eine umfassende Pflege bieten. 
Also zu einer umfassenden Versorgungssicherheit im gewohnten Umfeld bzw. an dem Ort, 
wo die Menschen leben und wohnen wollen. Es bietet dabei auch eine Grundlage zur Stär- 
kung der Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen  mit Pflege- und Unterstützungsbe- 
darfs sowie deren Angehörigen. Die auch in diesem R ahmen aufgegriffenen klaren Vorga- 
ben der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Anspruchs auf Selbstbestimmung, 
gilt es bei der Pflegebedarfsplanung besonders zu berücksichtigen.  
 
Die Entscheidung für die Option, in Münster künftig  eine verbindliche Pflegebedarfsplanung 
(§ 7 Abs. 6 APG NRW) vorzuhalten und damit eine Gru ndlage für die Erteilung oder Versa- 
gung einer Bedarfsbestätigung zu haben, unterstützt  das Vorhaben ein gesamtstädtisches 
Quartiersentwicklungskonzept zu erarbeiten (s. Vorlage V/0835/2013). Im Rahmen der Quar- 
tiersentwicklung sollen mittel- bis längerfristig i n allen Teilgebieten Münsters Bedingungen 
geschaffen werden, die die Anforderungen an altenge rechte Quartiere erfüllen. Ziel ist die 
Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Spezia l-)Einrichtungen, statt dessen die 
Hinwendung zu individuellen Unterstützungsmodulen für das Leben zu Hause sowie zu quar- 
tiersbezogenen Wohn- und Pflegeangeboten, wozu auch  die sog. neuen Wohnformen zäh- 
len. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier re levante Infrastruktur soll in Zusammen- 
arbeit der Träger und Anbieter von Gütern wie Diens tleistungen, der bürgerschaftlichen Ak- 
teure und der Stadt vor Ort gestaltet werden. Mit d er verbindlichen Pflegebedarfsplanung 
werden daher wichtige Randbedingungen geschaffen, d ie die Entwicklung auch der pflegeri- 
schen Infrastruktur im Rahmen von Quartiersentwicklung begünstigen.  
 
Eine verbindliche Bedarfsplanung als Grundlage von Bedarfsbestätigungen muss zuvor vom 
Rat beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werd en (§ 11 Abs. 7 S. 2 APG NRW), um 
als zusätzliche Fördervoraussetzung gem. § 11 Abs. 7 APG NRW wirksam zu werden. Der 
Beschluss bezieht sich auf alle Plätze, für die der  Einrichtungsträger in der Zeit nach dem 
Ratsbeschluss erstmals eine Förderung beantragt. Die Entscheidung des Rates muss festle- 
gen, ob sich die Bedarfsbemessung auf das gesamte S tadtgebiet beziehen soll oder ein in 
der Bedarfsplanung ausgewiesener sozialräumlicher Bedarf Grundlage sein soll.  
 
Da ein Konzept für eine verbindliche Bedarfsplanung  weder gesetzlich vorgegeben noch 
anderweitig verfügbar ist, müssen die interessierte n Kreise und Städte diese Planungsbasis 
mit den entsprechenden Kriterien und Bezugsgrößen s elbst entwickeln. Kommunen, die die 
verbindliche Bedarfsplanung zur Nutzung der Bedarfsbestätigung kurzfristig einführen möch- 
ten, konnten von der Übergangsregelung Gebrauch mac hen und Entscheidungen über Be- 
darfsbestätigungen bis zum 31.03.2015 aussetzen (§ 22 Abs. 4 APG NRW), indem sie noch 
vor Ende 2014 (Ausschlussfrist: 31.12.2014) einen B eschluss herbeiführten. Hierzu wurde 
mit einer Dringlichkeitsentscheidung (D/0065/2014) Gebrauch gemacht, um Entscheidungen 
über etwaige Vorhaben in der Zeit bis zur Beschluss fassung über die verbindliche Bedarfs- 
planung bis zum 31.03.2015 zurückstellen zu können.

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  3 
 
 
Mit dem nun vorgelegten Pflegebedarfsplan legt die Verwaltung zunächst eine gesamtstäd- 
tisch angelegte Bedarfsermittlung vor, der nur die wesentlichen Daten abdeckt. Der Pflege- 
bedarfsplan wird zum Ende des Jahres aktualisiert u nd um weitere Aspekte ergänzt und 
spezifiziert. Der Planungszeitraum betrifft immer d ie kommenden drei Jahre ab Beschluss- 
fassung. So wird mit dem vorliegenden Bedarfsplan d er Zeitraum 2015 – 2018 abgedeckt, 
zum Ende des Jahres wird dann der Zeitraum um ein Jahr verschoben auf 2016 – 2018.

4 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
2. Zielsetzung der Pflegebedarfsplanung 
 
Die Stadt Münster will sich mit der verbindlichen P flegebedarfsplanung ein zusätzliches 
Steuerungsinstrument erschließen, um gemeinsam mit anderen Akteuren, vor allem mit der 
Kommunalen Konferenz Alter und Pflege an der Entwicklung der örtlichen Pflegeinfrastruktur 
aktiv mitzuwirken. Leitbild ist eine vielseitige, b edarfs- wie nachfragegerechte Angebotsland- 
schaft, die den verschiedenen Präferenzen Pflegebed ürftiger Rechnung trägt, gegenüber 
geänderten Bedarfen, Struktur- und Qualitätsanforde rungen anpassungsfähig ist und deren 
Angebote finanzierbar sind. Die verbindliche Pflege bedarfsplanung soll außerdem die alten- 
gerechte Quartiersentwicklung flankieren, in die di e Stadt einsteigen wird. Dabei sollen be- 
stehende Pflegeinfrastruktur und künftige Quartiers strukturen nicht als Gegeneinander son- 
dern synergetisch verstanden werden.  
 
Die verbindliche Pflegebedarfsplanung ist Grundlage für die Bedarfsbestätigung für die Neu- 
errichtung von stationären und teilstationären Pfle geeinrichtungen bzw. zusätzlichen Plätzen 
in solchen Einrichtungen, wenn deren Träger die Inv estitionskostenförderung in Anspruch 
nehmen wollen (§ 11 Abs. 7 APG NRW). Der konkrete Z weck des vom Rat für verbindlich 
erklärten Pflegebedarfsplans besteht daher darin, eine überprüfbare Entscheidungsunterlage 
für die Erteilung oder Versagung der kommunalen Bed arfsbestätigung bereitzustellen; sie ist 
Zugangsöffner für die Landesförderung. Damit hat di e verbindliche Pflegebedarfsplanung 
eine instrumentelle Funktion. Belastbare empirische Aussagen über Zahlen fehlender Plätze, 
die (noch) errichtet werden müssen, um eine tatsäch lich zu erwartende bzw. prognostizierte 
Inanspruchnahme mit zusätzlichen Kapazitäten an vol l- oder teilstationären Plätzen zu be- 
dienen, lassen sich aus einem Pflegebedarfsplan mit  dieser Funktion dagegen nicht entneh- 
men. Um gültige Aussagen treffen zu können, inwiewe it Pflegekapazitäten fehlen, die sich 
allein durch zusätzliche teil- oder vollstationäre Plätze auffüllen lassen, müsste dem Pflege- 
bedarfsplan ein Messkonzept unterlegt werden, das a uf der einen Seite sämtliche Pflegean- 
gebote mit ihren Kapazitäten und Auslastungen auch unter Berücksichtigung der Angebots- 
qualitäten und -bandbreiten abgreift, auf der ander en Seite die gegenwärtigen und künftig 
erwartbaren Individualbedürfnisse implementiert. De rart anspruchsvolle Konzepte gehen 
jedoch weit über die gesetzliche Funktion der verbindlichen Pflegebedarfsplanung hinaus. 
 
Dennoch enthält der vorliegende Pflegebedarfsplan a uch (Bestands-)Informationen über 
andere Bereiche des Pflegesektors, um den Blick auf  ein integriertes und den Bedarfen an- 
gepasstes Pflegeangebot zu richten. Genauere Aussag en über Abhängigkeiten zwischen 
voll- und teilstationärer Pflege einerseits und and eren Pflegeangeboten andererseits werden 
jedoch erst im Rahmen der Weiterentwicklung der Pfl egebedarfsplanung getroffen werden 
können. Dabei werden neben der klassischen Pflege a uch alternative bzw. neue entwickelte 
Angebote und Modelle einbezogen, abgesehen von ambu lanter Pflege gehören dazu u. a. 
Demenz-Wohngruppen, neue Wohnformen sowie vor allem  quartiersbezogene Angebote 
und Versorgungsstrukturen. Da ambulante Pflege oder  alternative Pflegemodelle wie z. B. 
die Demenz-Wohngruppen nicht in jedem Einzelfall mi t im Vergleich zur stationären Pflege 
geringeren Kosten verbunden sind, muss auch der Kos tengesichtspunkt im Blick bleiben, 
wenngleich Vergleiche zwischen stationären und anderen Pflegeformen weitere Aspekte der 
persönlichen Situation nicht ausblenden dürfen. Die  stationäre Pflege kämpft zudem mit ei- 
nem kritischen Ruf, der durch Berichte in den Medie n immer wieder angefacht wird. Die weit 
überwiegende Zahl der Menschen will ihr Leben bis i ns hohe Alter in der vertrauten Umge- 
bung und Wohnquartier verbringen. Auch bei eintrete nder Pflegebedürftigkeit steht der 
Wunsch nach einem Wohn- und Pflegeangebot, das eine  eigene Häuslichkeit wie auch eine 
Versorgungssicherheit bietet. Bei der Weiterentwick lung der Pflegeinfrastruktur und Quar- 
tiersentwicklung muss dies mit einbezogen werden. 
 
Generell benötigt die Pflege eine Imageaufbesserung , sowohl für die Pflege im Heim (Nut- 
zerperspektive) als auch für den Arbeitsmarkt Pfleg e. Es wird bereits jetzt und nicht erst in 
Zukunft eine deutlich höhere Anzahl an Pflegekräfte n benötigt, es finden sich aber nicht ge-

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  5 
 
nügend Interessierte. Der Kinderkranken- oder Krank enpflege wird immer noch der Vorzug 
vor der Altenpflege gegeben.

6 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
3. Pflegesituation in Münster 
 
Seit 1999 wird in NRW von Information und Technik N ordrhein-Westfalen (IT NRW) als sta- 
tistischem Landesamt anhand der Daten der Leistungs empfänger/innen der Pflegeversiche- 
rung in NRW die Pflegestatistik erstellt. Die Statistik wird im Abstand von zwei Jahren jeweils 
zum 31. Dezember durchgeführt. Die aktuellen Daten liegen für 2013 vor.  
 
Tabelle 1 
Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung in Nordrhein-Westfalen 
(im Dezember 2013) 
Verwaltungsbezirk 
––––––––––––––– 
Pflegestufe 1)  
Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung 
insgesamt 
davon erhielten 
ambulante 
Pflege 
vollstationäre 
Pflege Pflegegeld 2)  
Nordrhein -
Westfalen   
     Pflegestufe I   331 262   75 758   60 934   194 570  
 Pflegestufe II   181 488   42 501   63 156   75 831  
 Pflegestufe III   66 678   13 172   34 170   19 336  
 
bisher noch keiner 
Pflegestufe zugeordnet    2 064  –   2 064  –  
 Insgesamt   581 492   131 431   160 324   289 737  
  100 %  22,6 %  27,6 %  49,8 %  
Reg.-Bez. Münster    
     Pflegestufe I   47 833   12 060   9 109   26 664  
 Pflegestufe II   24 877   6 523   9 095   9 259  
 Pflegestufe III   8 168   1 698   4 357   2 113  
 
bisher noch keiner 
Pflegestufe zugeordnet     352  –    352  –  
 Insgesamt   81 230   20 281   22 913   38 036  
  100 %  25 %  28,2 %  46,8 %  
Münster, Stadt        
 Pflegestufe I   3 820   1 210   1 002   1 608  
 Pflegestufe II   2 064    558    922    584  
 Pflegestufe III    696    173    393    130  
 
bisher noch keiner 
Pflegestufe zugeordnet     48  –    48  –  
 Insgesamt   6 628   1 941   2 365   2 322  
  100 %  29,3 %  35,7 %  35 %  
1) Pflegestufe III: einschl. Härtefälle; 2) ohne Empfänger von Pflegegeld, die zusätzlich ambulante Pflege erhalten 
(diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt)  
Quelle: Information und Technik NRW 
 
Mit zunehmender Pflegestufe verschiebt sich die Pfl ege in den vollstationären Bereich. Im 
Vergleich zu Gesamt-NRW und dem Regierungsbezirk Münster fällt auf, dass Münster einen 
deutlich höheren Anteil an stationärer Pflege und s ehr viel niedrigeren Anteil an Pflegegeld 
(Pflege von Angehörigen) aufweist. Die Ursache kann in der Lage und Funktion von Münster 
als Oberzentrum liegen, Einfluss haben möglicherwei se auch die eher städtischen Gesell- 
schaftsstrukturen im Vergleich zum ländlichen Raum.

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  7 
 
Tabelle 2 
Leistungsempfänger/ -innen der Pflegeversicherung  
in Nordrhein-Westfalen 2009, 2011 und 2013 (jeweils im Dezember) 
Verwaltungsbezirk 
––––––––––––––– 
Pflegestufe 1)  
Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung 
2009 2011 2)  2013 Veränderung 2013  
geg. 2011 
Nordrhein-
Westfalen   
    
 Pflegestufe I   277 497   305 098   331 262  +  8,6 %    
 Pflegestufe II   169 689   176 633   181 488  +  2,7 %    
 Pflegestufe III   60 537   65 138   66 678  +  2,4 %    
 
bisher noch keiner Pfle- 
gestufe zugeordnet     1 422 
   964   2 064  +114,1 %    
 Insgesamt   509 145   547 833   581 492  +  6,1 %    
Reg.-Bez. 
Münster    
    
 Pflegestufe I   40 780   44 684   47 833  +  7,0 %    
 Pflegestufe II   24 353   24 921   24 877  –  0,2 %    
 Pflegestufe III   7 869   8 028   8 168  +  1,7 %    
 
bisher noch keiner Pfle- 
gestufe zugeordnet      162 
   109    352  +222,9 %    
 Insgesamt   73 164   77 742   81 230  +  4,5 %    
Münster, 
Stadt        
    
 Pflegestufe I   3 190   3 526   3 820  +  8,3 %    
 Pflegestufe II   1 803   1 909   2 064  +  8,1 %    
 Pflegestufe III    561    660    696  +  5,5 %    
 
bisher noch keiner Pfle- 
gestufe zugeordnet      19 
   25    48  + 92,0 %    
 Insgesamt   5 573   6 120   6 628  +  8,3 %    
1) Pflegestufe III: einschl. Härtefälle; 2) Vergleichbarkeit zu den Vorjahren eingeschränkt  
Quelle: Information und Technik NRW 
 
Die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit nach Pflege stufen zeigt die größte Zunahme in der 
Pflegestufe I auf, wobei im Vergleich in Münster auch die Zunahme in Pflegestufe II sich ähn- 
lich entwickelt. Insgesamt ist eine deutliche Zunah me der Leistungsempfänger der Pflege- 
versicherung festzustellen, was auch einen erhöhten Bedarf an Pflegeinfrastruktur erfordert.

8 Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
Tabelle 3 
 
  
Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung in Münster 
Jahr Insgesamt  je 1 000 
Einwohner 
davon erhielten am 15.12. Pflegegeld am 
ambulante Pflege stationäre Pflege 1)   31.12. 2) 
1999 5 447  21 1 295 1 849 2 303  
2001 5 395  20 1 352 1 740 2 143  
2003 5 187  19 1 349 2 112 1 726  
2005 5 294  20 1 339 2 221 1 734  
2007 5 714  21 1 605 2 343 1 766  
2009 5 573  20 1 534 2 130 1 909  
2011 6 120 21 1 686 2 280 2 154  
2013 6 628 22 1 941 2 365 2 322  
1)  Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in Einrichtungen werden ab der Erhebung 2009 die 
Besucher von Tagespflegeeinrichtungen nicht mehr addiert. 
2)  Ohne Empfänger und Empfängerinnen von Kombinationsleistungen, die bereits bei der ambulanten 
    oder stationären Pflege berücksichtigt sind. 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen 
 
 
Tabelle 4 
Pflegebedürftige nach Versorgungsart in Münster, Entwicklung von 2011 zu 2013 
  Pflegebedürftige 2011 Pflegebedürftige 2013 Veränderung 
2013 geg. 2011 
Stationäre Pflege 2 280 37,3 % 2 365 35,7 % + 3,7 %  
Pflege zu Hause 3 840 62,8 % 4 263 64,3 % + 11 %  
-  durch Angehörige 2 154  35,2 % 2 322  35%  + 7,80 % 
-  mit bzw. durch ambu- 
lante Pflegedienste 1 686  27,6 % 1 941  29,3 % + 15,1 % 
Insgesamt 6 120 100 % 6 628  100 % + 8,30 %  
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen 
 
 
Diese Daten machen die starke Entwicklung der Ambulantisierung der Pflege deutlich. Durch 
die Pflege mit ambulanten Pflegediensten kann der W unsch vieler Pflegebedürftiger, in der 
eigenen Wohnung oder in bekanntem Umfeld ggf. bei Angehörigen zu verbleiben, ermöglicht 
werden. Häufig können pflegende Angehörige so eine Entlastung wahrnehmen oder auch 
ggf. noch vorhandener Berufstätigkeit ausüben und a ndere familiäre Verpflichtungen wahr- 
nehmen.

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  9 
 
Tabelle 5 
  Leistungsempfänger/-innen 
aus der Pflegeversicherung in Münster nach Altersstufen 
am 15.12.13 
insgesamt  ambulante 
Pflege 
vollstationäre Pflege Pflege-
geld 1)  
nachr.: teil- 
stationäre 
Pflege 
2)  
Alter von … 
bis unter … zusammen  Dauer-
pflege 
Kurzzeit-
pflege 
Tages-
pflege 
Insgesamt  6 628 1 941 2 365 2 276   89 2 322   182 
0 - 65 Jahre 1 032  189  135  126   9  708   9 
65 - 70 Jahre  241  65  63  58   5  113   7 
70 - 75 Jahre  482  136  157  149   8  189   13 
75 - 80 Jahre  812  259  278  266   12  275   31 
80 - 85 Jahre 1 167  389  426  406   20  352   44 
85 - 90 Jahre 1 489  461  649  628   21  379   51 
90 - 95 Jahre 1 110  351  516  507   9  243   20 
95 Jahre und 
älter   295  91  141  136 
  5  63   7 
1)  Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese wer- 
den bei der ambulanten  Pflege berücksichtigt. Stichtag: 31.12.2013. Zudem ohne Empfänger/-innen 
von Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Diese werden bereits bei der vollstationären bzw. ambulan- 
ten Pflege erfasst. 
2)  Empfänger/-innen von Tages- und Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulan- 
te Pflege. Sie sind dadurch bereits bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt erfasst und werden 
hier nur nachrichtlich ausgewiesen. 
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen 
 
 
Der Aufgliederung der Empfängerinnen und Empfänger von Pflegeversicherungsleistungen 
nach Altersstufen zeigt, dass die Pflegebedürftigkeit bei Menschen über 80 Jahren am größ- 
ten ist. Deutlich wird hier auch, dass die Pflege zu Hause mit zunehmendem Alter schwieri- 
ger wird. Dies mag zum einen auch am zunehmenden Alter der Angehörigen bzw. auch an 
dem Nichtvorhandensein liegen, da der Partner oder die Partnerin bereits verstorben ist, zum 
anderen der Grad der Pflegebedürftigkeit sich erhöht.

10  Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
4. Pflegeinfrastruktur in Münster 
 
Die Pflegeinfrastruktur setzt sich in Münster vielf ältig zusammen und ist in stetigem Wachs- 
tum, wie aus folgender Tabelle ersichtlich wird: 
 
Tabelle 6 
Am 
31.12. 
Pflegerische Infrastruktur in Münster 
Stationäre 
Pflegeplätze 
Ambulant betreute 
Wohngemeinschaften  
Tages- 
pflegeplätze 
Kurzzeit- 
pflegeplätze  
Anzahl 
1999 1 875   20   84   67  
2000 1 960   20   104   78  
2001 2 100   20   104   93  
2002 2 100   20   104   93  
2003 2 145   20   116   105  
2004 2 145   20   122   116  
2005 2 171   29   107   114  
2006 2 261   58   107   131  
2007 2 416   77   95   152  
2008 2 406   110   113   163  
2009 2 481   118   113   183  
2010 2 508   136   113   198  
2011 2 607   136   152   184  
2012 2 647   136   152   190  
2013 2 667   147   152   199  
2014 2 637   171   164   210  
Quelle: Stadt Münster - Sozialamt 
 
 
Die Abnahme an stationären Plätzen liegt daran, das s eine Einrichtung geschlossen wurde 
und dass in anderen Einrichtungen stationäre Plätze  in ambulant betreute Wohngemein- 
schaften umgewandelt wurden. Insgesamt hat sich die  Anzahl an Plätzen in der Pflegeinfra- 
struktur erhöht. 
 
Nachfolgend werden die Einrichtungen in Münster mit ihren Angeboten aufgeführt.

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  11  
 
Tabelle 7  
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Stand Januar 2015  
  Einrichtung Straße, Hausnummer Postleitzahl  Stadtbezirk  Stadtteil Platzz. EZ DZ Eingst . 
KP EZ-Quote 
1 Achatius-Haus Wolbeck Münsterstr. 24 b/c 48167 Sü dost Wolbeck 66 66 0 4  100,0 
2 Alexianer – Haus Thomas Alexianerweg 8 48163 Hilt rup Amelsbüren 54 46 4 4 85,2 
3 Altenheim St. Elisabeth Südlohnweg 1 48161 West G ievenbeck 92 92 0 5  100,0 
4 Altenheim St. Lamberti Scharnhorststr. 4-8 48151 Mitte Pluggendorf 83 65 9 2 78,3 
5 Altenzentrum Klarastift Andreas-Hofer-Str. 70 481 45 Mitte Herz-Jesu 103 81 11  78,6 
6 Cohaus-Vendt-Stift Krumme Str. 39/40 48143 Mitte Aegidii 82 82 0   100,0 
7 DKV-Residenz am  
Tibusplatz Tibusplatz 1 48143 Mitte Buddenturm 49 39 5   79,6 
8 Ev. Altenzentrum 
Meckmannshof Meckmannweg 74 48163 West Mecklenbeck 171 59 56 15 34,5 
9 Friederike-Fliedner-Haus Coerdestr. 56 48147 Mitt e Kreuz 80 70 5 6  87,5 
10  Friedrichsburg Offenbergstraße 19 48151 Mitte Plugg endorf 138 114 12 8  82,6 
11  Handorfer Hof Handorfer Str. 24 48157 Ost Handorf 7 8 78 0 8 100,0 
12  Haus Franziska Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hilt rup-Mitte 60 60 0   100,0 
13  Haus Heidhorn - Hiltrup Westfalenstr. 490 48165 Hil trup Amelsbüren 52 52 0  6 100,0 
14  Haus Maria Trost Sankt-Mauritz-Freiheit 52 48145 Mi tte Herz-Jesu 84 76 4   90,5 
15  Haus Simeon Am Berg Fidel 70 48153 Hiltrup Berg-Fid el 149 149 0 0  100,0 
16  Haus v. Guten Hirten 
 - Pflege  Mauritz-Lindenweg 61 48145 Mitte Herz-Jesu 16 12 2   75,0 
17  Haus Wilkinghege Wilkinghege 55 48159 Nord Kinderhaus 
West 65 65 0   100,0 
18  Johanniter-Stift Münster Weißenburgstr. 48 48151 Mi tte Geist 80 80 0 5 100,0 
19  Kardinal-von-Galen-Stift Clemens-August-Platz 8a 48 167 Südost Angelmodde 66 54 6 6 81,8 
20  LWL Pflegezentrum Münster Friedr.-W.-Weber-Str. 30 48147 Mitte Uppenberg 80 72 4 2 90,0 
21  Maria-Hötte-Stift Düesbergweg 143 48153 Mitte Düesb erg 123 91 19 6 74,0 
22  Marienheim An der Alten Kirche 5 48165 Hiltrup Hilt rup-Mitte 83 71 6 1 85,5 
23  Martin-Luther-Haus Fliednerstr. 17 48149 West Sentr up 151 133 9 8 88,1

12  Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
  Einrichtung Straße, Hausnummer Postleitzahl  Stadtbezirk  Stadtteil Platzz. EZ DZ Eingst . 
KP EZ-Quote 
24  Meyer-Suhrheinrich-Haus Marktallee 42 48165 Hiltrup  Hiltrup-Mitte 42 42 0   100,0 
25 Papst-Johannes-Paul-Stift Culmer Str. 16 48157 Nord  Coerde 72 72 0 4 100,0 
26  Perthes-Haus Wienburgstr. 60 48147 Mitte Uppenberg 87 49 19 4 56,3 
27  Residenz Aaseehof Pottkamp 25 48149 Mitte Schloss 8 0 72 4 15 90,0 
28  Schölling-Lentze-Heim Bohlweg 5 48147 Mitte Schlach thof 21 21 0   100,0 
29  Seniorenresidenz  
Kastanienhof Ostmarkstr. 9 48145 Mitte Mauritz-Mitte 62 44 9 8 7 1,0 
30  Seniorenzentrum  
Gievenbeck Gartenbreie 1 48151 West Gievenbeck 81 81 0   100,0 
31  Seniorenzentrum Albachten Rottkamp 49 48163 West Al bachten 66 56 5 10 84,8 
32  Wohnen in Pastors Garten Alte Dorfstr. 10 48161 Wes t Roxel 40 40 0 4 100,0 
33  Wohnstift am Südpark Clevornstraße 5 48153 Mitte Sc hützenhof 74 62 6 2 83,8 
 Gesamt     2 636 2 240 201 138 85,0 
 
Ausgewiesene Sonderformen 
1. Stationäre Hausgemeinschaftsangebote für an Demenz Erkrankte: Klarastift, Meyer-Suhrheinrich-Haus (ausschließlich), DKV Residenz 
2. Angebot für Wachkomapatienten, 22 Plätze im Klarastift (Casa Vitae) 
3. Angebote für junge Pflegebedürftige, 18 Plätze im Achatius-Haus Wolbeck

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  13  
 
Mit der Tagepflege werden insbesondere für demente Pflegebedürftige Angebote geschaf- 
fen, die es ihnen ermöglichen, tagsüber eine Betreu ung und Pflege in Anspruch zu nehmen 
und trotzdem in der vertrauten Umgebung wohnen zu b leiben. Dies ermöglicht den Angehö- 
rigen häufig die weitere Berufstätigkeit und entlas tet von einem Teil der pflegerischen Ver- 
antwortung. In Münster gibt es derzeit folgende Tagespflege-Angebote: 
 
Tabelle 8 
Tagespflege, Stand Januar 2015 
Einrichtung Plätze  Straße Pos t- 
leitzahl  
Stadt - 
bezirk Stadtteil 
Clemens-Wallrath-Haus 20 Josefstr. 4 48151 Mitte Jo sef 
Achatiushaus  12 Münsterstr.  48167 Südost Wolbeck 
Altenhilfe-Zentrum  
St. Clemens 15 Kortumweg 56 48165 Hiltrup Hiltrup-Mitte 
Haus Benteler 12 Prozessionsweg 54 48145 Mitte Maur itz-Mitte  
Meckmannshof 24 Meckmannweg 74 48163 West Mecklen- 
beck 
Wohnstift 
am Südpark 15 Clevornstr. 5 48153 Mitte Schützenhof 
 
Papst-Johannes-Paul-
Stift 15 Culmer Str. 16 48157 Nord Coerde 
Friederike-Fliedner-
Haus  12 Coerdestr. 56 48147 Mitte Kreuz 
Altenheim St. Elisabeth  15 Südlohnweg 1 48161 West  Gievenbeck 
Josef Stift 12 Twenhövenweg 18 48167 Südost Angelmo dde  
pro.cura Tagespflege 12 Wolbecker Str. 226 48155 Os t Mauritz-Ost 
Gesamtplatzzahl 164    
 
 
Mit der Kurzzeitpflege wird vorübergehende Pflegebe dürftigkeit z. B. nach einem Kranken- 
hausaufenthalt oder bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen die Pflege abgedeckt. Es 
gibt solitäre Kurzzeitpflegeangebote (s. Tabelle), darüber hinaus bieten viele Altenpflege-
Einrichtungen eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an. 
 
 
Tabelle 9 
Kurzzeitpflege, Stand Januar 2015  
  Solitäre Kurzeitpflege  Plätze Straße Post-
leitzahl  Stadtbezirk  Stadtteil 
Seniorenzentrum 
Gievenbeck 15 Gartenbreie 1 48161 West Gievenbeck  
Clemenshospital 18 Düesbergweg 143 48153 Mitte Dües berg 
„Haus Maria“ 20 Westfalenstr. 109 48165 Hiltrup Hil trup-Mitte  
Raphaelsklinik 23 Klosterstr. 75 48143 Mitte Dom 
Gesamt 76

14  Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften können dem ente Pflegebedürftige ein Leben in 
häuslicher Gemeinschaft führen, die allein durch di e Größe einen familiäreren Charakter als 
eine stationäre Pflegeinrichtung vermittelt. Das An gebot richtet sich bisher meistens an De- 
menz-Erkrankte, es gibt auch Wohngruppen für Mensch en mit geringem oder speziellem 
Pflegebedarf. 
 
Tabelle 10 
Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Stand Januar 2015 
Wohngemeinschaften Plätze Straße Post -
leitzahl  Stadtbezirk Stadtteil 
Casa Mauritz 
Klarastift 15 Andreas-Hofer-Str. 
86 48145 Mitte Herz-Jesu 
Haus Taubenstraße 
Alexianer 8 Taubenstraße 12 48149 Mitte Herz-Jesu 
Hof Schultmann 
Alexianer 12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklen- 
beck 
Irmgard Buschmann 
Haus/Klarastift 11/8 Am Küchenbusch 
15 48161 West Gievenbeck  
Villa Hittorfstraße 
Alexianer 10 Hittorfstraße 10 48149 Mitte Schloss 
Villa Kahmann 
 11 Gremmendorfer 
Weg 44 48167 Südost Gremmen- 
dorf 
Villa Mauritz 
Alexianer 10 Kaiser-Wilhelm-
Ring 34 48145 Mitte Mauritz-
Mitte 
WG Josef-Beckmann-
Str., DRK 10 Josef-Beckmann-
Straße 5 - 7 48159 Nord Kinderhaus  
Nienberge 
CBM 7/7 Kirmstr. 
18/Gartenstiege 6 48161 West Nienberge 
Haus Genius 
DKV Residenz 9 Tibusplatz 1 - 7 48143 Mitte Buddenturm  
WG Schulstraße 
Diakonie Münster  10 /8 Schulstr. 47 48149 Mitte Kreuz 
Dreifaltigkeitskirche 
Verein für Wohnhilfen 
e.V.  
8 Kinderhauser Str. 
63 48147 Mitte Uppenberg 
 
Haus Elisabeth 
Alexianer 
12 Herrenstr. 10 48167 Südost Wolbeck 
Hof Schultmann 
Alexianer 
12 Stratmannweg 21 48163 West Mecklen- 
beck 
WG Arche Noah 
Klarastift 
12 Manfred-von-
Richthofen-Str. 45 
48145 Mitte Mauritz-
Mitte 
WG Arche Sarah 
Klarastift 
12 Manfred-von-
Richthofen-Str. 45 
48145 Mitte Mauritz-
Mitte 
 
Gesamt 
 
193 
    
Planung/Bau      
Münzstraße 
DRK Schwesternschaft  8/8 Münzstr. 38 48143 Mitte Buddenturm  
 
 
Der Großteil der Pflege wird ambulant durchgeführt, in den Räumlichkeiten der Pflegebedürf- 
tigen oder ihrer Angehörigen. Besteht nicht oder nur teilweise die Möglichkeit, die Pflege von 
Angehörigen durchführen zu lassen, wird ein profess ioneller Pflegedienst zumindest unter- 
stützend hinzugezogen. Mit dem zunehmenden Pflegebe darf ist auch der Markt der ambu-

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  15  
 
lanten Pflegedienste gewachsen. Das Angebot reicht von hauswirtschaftlichen Hilfen, pflege- 
rischen Leistungen bis hin zu Anleitung und Betreuu ng für Personen mit eingeschränkter 
Alltagskompetenz nach § 45b SGB XI. Nachfolgende am bulante Pflegedienste bieten in 
Münster Versorgungsangebote an: 
 
Tabelle 11 
Ambulante Dienste, Stand Januar 2015  
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl 
Ambulanter Pflegedienst Akticom Münsterstr. 25 4816 7 
Akticom Beratungsbüro Gesundheit 
und Pflege Mondstr. 179 48155 
air vital Intensivpflegedienst Nordstr. 66 59569 Be ckum 
Akti-Med Pflegedienst GmbH Westfalenstr. 171 48165 
Aktive-Pflege-Münster Hohenzollernring 30 48145 
AKTI-Vital Merkureck 14 48165 
Ambulante Dienste e.V. Bohlweg 10 48147 
Ambulante Dienste e.V. 
Quartier Gievenbeck Toppheideweg 9 48161 
Ambulante Dienste e.V. 
Quartier An der Aa Rjasanstr. 21 48147 
Ambulanter Krankenpflegedienst 
Julia GmbH Rüschhausweg 149 48161 
Ambulante Psychiatrische Pflege Geiststr. 37 48151 
ASB Gustav-Stresemann-Weg 62 48155 
AWO Ambulanter Dienst Hochstr. 12 48151 
Bahrenberg Münster Mitte Augustastraße 34 48153 
Bahrenberg Münster Nord Kanalstr. 30 48147 
Care aktiv An den Loddenbüschen 77 48155 
Caritas Münster Ambulante Pflege Josefstraße 2 4815 1 
Caritas Münster Familienpflege Josefstraße 2 48151 
Cathamed Pflegedienst  Gremmendorfer Weg 26 48167 
Cathamed Pflegedienst, Kinderin- 
tensivpflege Oststr. 57 48231 Waren- 
dorf 
Clemenshospital – Ambulanter 
Dienst Duesbergweg 124 48153 
Comfort Pflege Ostviertel GmbH Hohenzollernring 67 48145 
DRK-Sozialstation Häusliche  
Pflege Zumsandestr. 25/27 48145 
DRK-Sozialstation Mathildenstift  Münzstraße 38 481 43 
eins:eins Intensivpflege Osttor 74 48165 
Erste Hilfe Ambulanter Pflegedienst  Schlossplatz 22 48143 
Ev. Diakoniestation Münster 
gGmbH Wichernstr. 22 48147 
Pflegedienst Herms Feldstiege 100 48161 
Humanitas Grevener Str. 105 48159 
jederzeit ambulante Pflege GmbH Kirchstr. 6 481268 Greven

16  Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
Dienst Straße, Hausnummer Postleitzahl 
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Sozial- 
station Häusl. Pflege u. Betreuung Geringhoffstraße 45 – 47 48163 
Ambulante Dienste Klarastift  Andreas-Hofer-Straße 70 - 72 48145 
Lebens-Nah Letterhausweg 103 48167 
Leben – Erleben Amb. Kranken- u. 
Altenpflege Wolbecker Straße 140 b 48155 
Ambulante Pflege Lindenhof Idenbrockplatz 21 48159 
Familienpflege Meinert Münsterstr. 26 48727 Billerb- 
eck  
Amb. Pflegedienst Meinert, Bera- 
tungsbüro Pantaleonplatz 24 48161 
MiCura Pflegedienst Münster Tibusplatz 6 48143 
Pflegeteam miteinander Coerdestr. 45 48147 
die mobilen - Mobile Alten- und 
Behindertenhilfe e.V.  Augustastraße 28 48153 
Münster Pflege Gartenbreie 62 48161 
pia causa  Josefstraße 4  48151  
pro.cura Pflegeteam Wolbecker Str. 224 48155 
Raphaelsklinik – Ambulante Kran- 
kenpflege Loerstr. 23 48143 
Pflegebüro Schmidt Marktallee 66 48165 
Vis Vitalis Sophienstraße 1 48145 
VITA-MED  Krögerweg 14  48155  
Zentrum Mobiler Dienste  Pottkamp 15 – 19  48149  
 
 
 
In den vergangenen Jahren ist in Münster bereits ei n vielfältiges Spektrum an neuen Wohn- 
formen für pflegebedürftige und ältere Menschen ent standen, bei denen die Sicherung der 
Selbstbestimmung und der eigenen Häuslichkeit im Vo rdergrund stehen (u. a. integriertes 
Wohnen, Mehrgenerationenwohnen, selbst organisierte  oder betreute Wohngemeinschaften 
sowie Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz od er Pflegewohnungen im Wohn- 
quartier). Es sind zumeist quartiersbezogene Wohn- und Pflegeversorgungskonzepte, die 
verschiedene Wohn- und Betreuungsformen kleinräumig  vernetzen. Durch das Engagement 
von Initiativen und Trägern sowie des städtischen W ohnungsunternehmens Wohn+Stadtbau 
GmbH sowie anderer Wohnungsbauträger in Münster sind in den letzten Jahren bereits eine 
Reihe von entsprechenden Angeboten entstanden. Dies  gilt es weiter auszubauen und per- 
spektivisch stadtweit Quartierskonzepte zu entwickeln. 
 
Die sozialpolitischen und sozialrechtlichen Neuorie ntierungen durch die Novellierung des 
Landespflegegesetzes NRW sowie des Wohn- und Teilha begesetzes NRW, durch den Akti- 
onsplan „Inklusives NRW“, die – überschaubaren – Fö rdermöglichkeiten über das Woh- 
nungsförderprogramm, Vorgaben und Richtlinien für q uartiersnahe Wohn- und Betreuungs- 
formen bieten eine Menge an Entwicklungspotential z ur Weiterentwicklung der Pflegeinfra- 
struktur und Gestaltung von Quartierskonzepten, um die selbstständige und selbstbestimmte 
Lebensführung in den Stadtteilen und Quartieren pos itiv zu gestalten und sicherzustellen. 
Alle diese Elemente bilden eine solide Unterlage fü r die (Stadt)Gesellschaft, die Gestal- 
tungsanforderungen vor dem Hintergrund des demograp hischen Wandels zu meistern. Da-

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  17  
 
bei gilt es, die Potentiale und Ressourcen einer äl ter werdenden Bevölkerung wertzuschät- 
zen, zu nutzen und durch professionelle Begleitung und Unterstützung in die Netzwerkpro- 
zesse einfließen zu lassen.

18  Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
5. Entwicklung der älteren Bevölkerung in Münster 
 
Die vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung durchgeführte Bevöl- 
kerungsprognose bis 2030 wurde zum 30.06.2014 aktualisiert. Mit der Bevölkerungsprogno- 
se wird deutlich, dass Münster wächst, wobei auch die ältere Bevölkerung zunimmt.  
 
 
 
 
 
Stadt Münster - Amt für Stadtentw icklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 0 1 000 2 000 3 000 4 000 
99 
96 
93 
90 
87 
84 
81 
78 
75 
72 
69 
66 
63 
60 
57 
54 
51 
48 
45 
42 
39 
36 
33 
30 
27 
24 
21 
18 
15 
12 
9
6
3
0
 0 1 000 2 000 3 000 4 000 
1
3
5
7
9
1 1 
1 3 
1 5 
1 7 
1 9 
2 1 
2 3 
2 5 
2 7 
2 9 
3 1 
3 3 
3 5 
3 7 
3 9 
4 1 
4 3 
4 5 
4 7 
4 9 
5 1 
5 3 
5 5 
5 7 
5 9 
6 1 
6 3 
6 5 
6 7 
6 9 
7 1 
7 3 
7 5 
7 7 
7 9 
8 1 
8 3 
8 5 
8 7 
8 9 
9 1 
9 3 
9 5 
9 7 
9 9 
1 0 1 
Alter 
Männer Frauen 
Bestand 31.12.2013 
Prognose 2020 
Einwohnerzahl, absolut

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  19  
 
Tabelle 12 
Wohnberechtigte Bevölkerung über 70 Jahre nach Altersgruppen in der Stadt Münster  
1995 bis 2020 (Differenzen in den Summen durch Runden) 
 Jahre 
 jew. 31.12. 
Wohnberechtigte   B e v ö l k e r u n g   in der Stadt Münster 
insgesamt darunter im Alter von ... bis unter ... Jahre 
70 - 75 75 - 80 80 - 85 85 - 90 90 u. ä. 
IST             
         
1995 279 632  10 590  6 290  6 336  3 424  1 368  
2000 279 461  11 061  8 946  4 789  3 805  1 776  
2005 278 925  10 698  9 497  6 881  3 065  2 065  
2010 285 180  13 858  9 529  7 590  4 589  2 018  
2011 296 440  14 124  10 036  7 592  4 703  2 252  
2012 296 536  13 715  10 671  7 471  4 802  2 376  
2013 298 518  13 301  11 425  7 275  5 018  2 525  
            
PROGNOSE             
         
2014 300 893  12 676  12 041  7 523  5 241  2 746  
2015 303 787  11 459  12 515  7 850  5 424  2 992  
2016 305 633  10 778  12 761  8 318  5 501  3 248  
2017 307 190  10 660  12 422  8 892  5 530  3 463  
2018 308 581  10 557  12 102  9 518  5 510  3 740  
2019 309 834  10 819  11 574  10 028  5 708  3 948  
2020 310 995  11 632  10 520  10 422  5 967  4 149  
              
Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
Wie bereits unter Punkt 3 aufgezeigt, nimmt bei den über 80-jährigen der Pflegebedarf er- 
heblich zu. Die für die nächsten Jahre prognostizierte Zunahme insbesondere der Bevölke- 
rung ab 80 Jahren wird eine deutliche Zunahme des Pflegebedarfs verursachen. Wie die 
folgende Grafik zeigt, werden die älteren Menschen überwiegend Frauen sein.  
 
 
 
 
7 415 
6 620 
4 557 
3 421 
2 015 
6 336 6 071 6 339 
3 951 
3 069 
5 886 
4 805 
2 718 
1 597 
510 
5 297 
4 449 
4 083 
2 016 
1 080 
 0 
1 000 
2 000 
3 000 
4 000 
5 000 
6 000 
7 000 
8 000 
70 - 75 75 - 80 80 - 85 85 - 90 90 u.ä. 
Altersgruppen 
Bevölkerungsprognose Stadt Münster 2013 bis 2020 
Altersgruppen ab 70 Jahre 2013 und 2020 nach Geschlecht 
Frauen 2013 Frauen 2020 (Prognose) Männer 2013 Männer 2020 (Prognose)

20  Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
 
 
 Tabelle 13 
Entwicklung der Bevölkerung 2013 - 2020 ab 60 Jahren in Stufen von 
5 Altersjahren (absolut, relativ) 
(Differenzen in den Summen durch Runden) 
Alters-
gruppen 
Bevölkerung insgesamt 
31.12.2013 
(Bestand) 
31.12.2020 
(Prognose) 
Differenz zu 2013 
absolut in % 
60 - <65 J. 14 849 18 027 3 178 21,4 
65 - <70 J. 11 138 14 595 3 457 31,0 
70 - <75 J. 13 301 11 632 -1 669 -12,5 
75 - <80 J. 11 425 10 520 - 905 -7,9 
80 - <85 J. 7 275 10 422 3 147 43,3 
85 - <90 J. 5 018 5 967  949 18,9 
90 J. u. ä. 2 525 4 149 1 624 64,3 
 Quelle: Stadt Münster – Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und 
Verkehrsplanung 
 
Die absoluten Zahlen machen die Zunahme der hochaltrigen Bevölkerung (ab 80 Jahren) 
ausgehend von 2013 bereits bis 2020 mit 38,6 % deutlich.

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  21  
 
6. Zukünftige Entwicklung der Nachfrage von Pflegeleistungen in Münster 
 
Für die zukünftige Entwicklung der Nachfrage stehen  als Grundlage die Daten von IT.NRW 
mit der Bevölkerungsprognose und den Modellrechnung en zur Entwicklung der Pflegebe- 
dürftigkeit in NRW (Auswirkungen des demografischen  Wandels, Modellrechnungen zur 
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in NRW, Statist ische Analysen und Studien, Band 76 
(IT.NRW)) zur Verfügung. Zur Auswirkung der demografischen Entwicklung steht vom städti- 
schen Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verke hrsplanung die kleinräumige Bevölke- 
rungsprognose zur Verfügung (s. 5). Die Bevölkerung sentwicklung von IT.NRW berücksich- 
tigt die Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsit z, die münstersche Bevölkerungs- 
prognose berücksichtigt auch die Bewohnerinnen und Bewohner mit Zweitwohnsitz, lässt 
aber Aussagen auf kleinere Bezugsräume zu. 
 
Für die zukünftige Entwicklung der Pflegebedürftigkeit hat IT.NRW Modellrechnungen durch- 
geführt, die räumlich bezogen auf die Kreise und kr eisfreien Städte bis zum Jahr 2030 er- 
stellt wurden. Die Entwicklung der Pflegebedürftigk eit wird durch die Bevölkerungsentwick- 
lung und das bestehende Pflegerisiko beeinflusst. F ür die Modellrechnungen wurden als 
Datenbasis die Ergebnisse der Bevölkerungsvorausber echnung die die Statistik der Pflege- 
versicherung verwendet. Bei der Berechnung zu den P flegestufen ist zu berücksichtigen, 
dass die Pflegebedürftigen, die noch keiner Pfleges tufe zugeordnet sind, nicht einbezogen 
werden konnten. Es wurden zwei Modellrechnungen durchgeführt, eine sogenannte konstan- 
te Variante und eine Trendvariante. Bei der konstan ten Variante wird der Fokus ausschließ- 
lich auf die demografischen Veränderungen gelegt un d ein gleichbleibendes Pflegerisiko 
unterstellt. Basis sind die alters- und geschlechtsspezifischen Pflegehäufigkeiten (Pflegequo- 
ten) der Jahre 2007, 2009 und 2011, die konstant au f den gesamten Berechnungszeitraum 
bis 2030 angewandt werden. Die Trendvariante geht d agegen von einer Abnahme des Pfle- 
gerisikos aus. Basierend auf aktuellen Studien wird angenommen, dass mit einer steigenden 
Lebenserwartung auch eine bessere Gesundheit verbun den sein wird, also von einem An- 
stieg der pflegebedürftigkeitsfreien Lebenszeit aus zugehen ist. Für die Berechnung der 
Trendvariante wurde analog der Steigerung der Leben serwartung eine Verschiebung der 
Pflegequoten durchgeführt. Beide Modellrechnungen s ind als Schätzungen einzustufen, die 
zur Orientierung dienen können, jedoch keine festst ehenden Ergebnisse voraussagen kön- 
nen. 
 
Tabelle 14 
Pflegebedürftige in Münster nach Geschlecht und Altersgruppen  
Ergebnisse für 2011 und für die Modellrechnungsjahre 2015, 2020, 2025 und 2030 
 
Konstante Variante 
  2011 2015  2020  2025  2030  
  Anzahl  1000 
Männlich           
unter 60 418  0,4  0,4  0,4  0,4  
60 bis unter 70 224  0,2  0,3  0,3  0,4  
70 bis unter 80 532  0,5  0,5  0,5  0,6  
80 bis unter 90 680  0,7  0,9  1,1  1,0  
90 und mehr 184  0,3  0,4  0,5  0,7  
Weiblich           
unter 60 400  0,4  0,4  0,4  0,4  
60 bis unter 70 202  0,2  0,3  0,3  0,4  
70 bis unter 80 696  0,7  0,7  0,7  0,8  
80 bis unter 90 1 791  1,8  2,1  2,3  2,1  
90 und mehr 993  1,1  1,3  1,4  1,8  
            
Zusammen 6 120  6,4  7,2  7,9  8,6  
 
 
Trendvariante 
  2011 2015  2020  2025  2030  
  Anzahl  1000 
Männlich           
unter 60 418  0,4  0,4  0,4  0,4  
60 bis unter 70 224  0,2  0,2  0,3  0,3  
70 bis unter 80 532  0,5  0,4  0,4  0,5  
80 bis unter 90 680  0,7  0,8  0,9  0,9  
90 und mehr 184  0,3  0,4  0,5  0,7  
Weiblich            
unter 60 400  0,4  0,4  0,4  0,4  
60 bis unter 70 202  0,2  0,2  0,3  0,3  
70 bis unter 80 696  0,7  0,6  0,6  0,6  
80 bis unter 90 1791  1,8  1,8  2,0  1,8  
90 und mehr 993  1,1  1,2  1,3  1,7  
            
Zusammen 6 120  6,3  6,5  7,0  7,5

22  Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
 
 
Tabelle 15 
Pflegebedürftige in Münster nach Geschlecht und Pflegestufe 
Ergebnisse für 2011 und für die Modellrechnungsjahre 2015, 2020, 2025 und 2030  
 
Konstante Variante 
  2011 2015  2020  2025  2030  
  Anzahl  1000 
Männlich            
Pflegestufe I 1 179  1,2  1,4  1,6  1,8  
Pflegestufe II 670  0,7  0,8  0,9  1,0  
Pflegestufe III 179  0,2  0,2  0,2  0,3  
Weiblich           
Pflegestufe I 2 347  2,4  2,7  2,9  3,1  
Pflegestufe II 1 239  1,4  1,5  1,6  1,8  
Pflegestufe III 481  0,5  0,5  0,6  0,6  
            
Zusammen 6 095  6,4  7,2  7,9  8,6  
 
Trendvariante 
  2011 2015  2020  2025  2030  
  Anzahl  1000 
Männlich            
Pflegestufe I 1 179  1,2  1,3  1,4  1,5  
Pflegestufe II 670  0,7  0,7  0,8  0,9  
Pflegestufe III 179  0,2  0,2  0,2  0,2  
Weiblich          
Pflegestufe I 2 347  2,4  2,4  2,6  2,7  
Pflegestufe II 1 239  1,4  1,4  1,5  1,6  
Pflegestufe III 481  0,5  0,5  0,5  0,5  
            
Zusammen 6 095  6,3  6,5  7,0  7,5  
 
 
 
Tabelle 16 
Pflegebedürftige in Münster nach Geschlecht und Art der Pflegleistung 
Ergebnisse für 2011 und für die Modellrechnungsjahre 2015, 2020, 2025 und 2030  
 
Konstante Variante 
  2011 2015  2020  2025  2030  
  Anzahl  1000 
Männlich            
ambulante Pflege 550  0,6  0,7  0,8  0,9  
stationäre Pflege 537  0,6  0,7  0,8  0,9  
Pflegegeld-
empfänger 951 
 0,9  1,0  1,1  1,2  
Weiblich           
ambulante Pflege 1 136  1,2  1,3  1,4  1,5  
stationäre Pflege 1 743  1,9  2,2  2,3  2,5  
Pflegegeld-
empfängerinnen 1 203 
 1,2  1,3  1,4  1,5  
            
Zusammen 6 120  6,4  7,2  7,9  8,6  
 
Trendvariante 
  2011 2015  2020  2025  2030  
  Anzahl  1000 
Männlich            
ambulante Pflege 550  0,6  0,7  0,7  0,8  
stationäre Pflege 537  0,6  0,6  0,7  0,8  
Pflegegeld-
empfänger 951 
 0,9  0,9  1,0  1,1  
Weiblich           
ambulante Pflege 1 136  1,2  1,2  1,2  1,3  
stationäre Pflege 1 743  1,9  1,9  2,0  2,2  
Pflegegeld-
empfängerinnen 1 203 
 1,2  1,0  1,3  1,3  
            
Zusammen 6 120  6,3  6,5  7,0  7,5

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  23  
 
7. Pflegebedarfsfeststellung 2015 - 2018 
 
Für die Ermittlung des erforderlichen Pflegebedarfs  für die stationäre und teilstationäre Pfle- 
ge werden die vorhandenen Pflegeplätze in Münster, die städtische Bevölkerungsprognose 
und die Modellrechnungen zur zukünftigen Entwicklung der Nachfrage nach Pflegeleistungen 
gegenüber gestellt. Als Modellrechnung wird die kon stante Variante ausgewählt, da Münster 
in der Pflegestatistik seit Jahren über dem NRW-Dur chschnitt liegt und daher noch in der 
näheren Zukunft von keiner Annäherung ausgegangen wird.  
 
Eine weitere Basis für die Bedarfsermittlung bietet  die Belegungsrate der Einrichtungen. Bei 
einer Auslastung von 95 % wird von einer Vollauslastung gesprochen. Für den Pflegebedürf- 
tigen soll eine Wahlmöglichkeit aus unterschiedlich en Pflegeangeboten auch unterschiedli- 
cher Einrichtungen bestehen.  
 
 Tabelle 17 
Auslastung in vollstationären Pflegeeinrichtungen in % 
zum 1.1. 1.4. 1.7. 1.10. 
2011 93,9 97,0 97,3 95,6 
2012 93,6 96,3 96,8 96,7 
2013 96,0 96,0 93,7 95,5 
2014 96,5 95,7 96,5 95,8 
Quelle: eigene Erhebung  
 
 
Ergänzt wird die Auslastungsquote durch die Meldequ ote von freien Plätzen an das Infobüro 
Pflege des Sozialamtes im Gesundheitshaus. Hier kön nen freie Plätze zur Vermittlung ge- 
meldet werden, es erfolgt ergänzend eine zweimal wö chentliche Abfrage. Da die Meldung 
der freien Plätze nicht verpflichtend ist und sie a uch nicht von allen Einrichtungen genutzt 
wird, kann sie nur ergänzend zur Bewertung herangez ogen werden. Dennoch stehen im 
Durchschnitt rund 45 Plätze monatlich zur Vermittlu ng zur Verfügung, auf Anfragen nach 
Pflegeplätzen konnten immer unterschiedliche Einrichtungen mit freien Plätzen benannt wer- 
den. 
 
Für die weitere Bedarfsermittlung muss berücksichti gt werden, dass freie Plätze nicht immer 
wiederbelegt werden können, weil teilweise das Pers onal nicht in erforderlichem Umfang 
vorhanden ist. Neben der Ausweitung des Pflegeangebotes (sowohl ambulant als auch stati- 
onär) stellt der Mangel an Fachkräften schon jetzt eine wesentliche und zunehmende Her- 
ausforderung dar. 
 
Die Modellberechnungen von IT NRW zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit besagen nach 
der konstanten Variante für 2015 einen Bedarf von 2  500 Plätzen für stationäre Pflege, für 
2020 einen Anstieg auf 2 900 Plätze. Die Modellbere chnung Trendvariante sagt für 2015 
einen Bedarf von 2 500 Plätzen für stationäre Pflege und für 2020 ebenfalls einen Bedarf von 
2 500 Plätzen aus. Demgegenüber stehen in 2014 bere its 2 637 vorhandene Plätze in der 
stationären Pflege in Münster. Die konstante Modell rechnung geht von einer gleichbleiben- 
den Entwicklung aus, die Trendvariante eher von ein er Verschiebung zur Professionalisie- 
rung der Pflege zu Hause und einer Verzögerung der Pflegebedürftigkeit durch längere Ge- 
sundheit und damit einhergehend einem geringeren An stieg des Bedarfs. Da Münster im 
NRW-Vergleich eine hohe Pflegequote hat, muss für d ie erste Bedarfsermittlung mindestens 
von dem Bedarf nach der konstanten Modellrechnung a usgegangen werden. Dies wird un- 
terstützt von der bereits bestehenden Auslastung der Altenpflegeeinrichtungen.

24  Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
Für die Feststellung des Bedarfs für stationäre und  teilstationäre Pflegeplätze bzw. umfas- 
sende Pflege wird die Entwicklung in Münster ab 200 9 zu Grunde gelegt und für die erste 
Bedarfsermittlung für die Jahre 2015 – 2018 eine konstante Weiterentwicklung der Pflegebe- 
dürftigkeit angenommen mit einem Anteil der umfasse nden Pflege von 35 %. Folgende Ta- 
belle stellt dies dar: 
 
Tabelle 18 
Bedarfsfeststellung für umfassende Pflege 
Jahr 
Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen  
aus der Pflegeversicherung in Münster 
Bedarf  
umfassende 
Pflege  
 
Einwohner/  
-innen  in Tausend 
Pflegebedürftige 
je 1 000 Einwoh- 
ner/-innen 
davon  
stationäre 
Pflege  
IST   
2009 275 543  5,6 20 2 130  
2011 279 803  6,1 22 2 280   
2013 293 170  6,6 22,5 2 365   
PROGNOSE   
2014 295 640  6,8 23 2 380   
2015 298 071  7,0 23,5 2 450 + 70 
2016 300 443  7,2 24 2 520 + 70 
2017 302 784  7,4 24,5 2 590 + 70 
2018 305 158  7,6 25 2 660 + 70 
Datenquelle IT NRW, eigene Berechnungen 
 
Unter Zugrundelegung der konstanten Variante können für die Jahre 2015 – 2018 für jeweils 
70 Plätze jährlich für Angebote einer umfassenden P flege angenommen werden. Dieser er- 
mittelte Bedarf soll nicht einer Einrichtung zugeor dnet oder genehmigt werden. Ziel ist die 
Abkehr von einem weiteren Ausbau von großen (Spezia l)- Einrichtungen, stattdessen die 
Hinwendung zu individuellen ambulanten Unterstützun gsmodulen für das Leben zu Hause 
sowie zu quartiersbezogenen Wohn- und Pflegeangebot en, die auch eine umfassenden 
Pflege anbieten und sichern sollen. Hierzu zählen a uch die sogenannten „Neuen Wohn- und 
Pflegeformen“. 
Die vorgesehenen Standorte müssen unter sozialräumlichen Gesichtspunkten geeignet sein. 
Für die Stadt Münster besteht ein großer Einschätzu ngs- und Planungsspielraum bei dem 
insbesondere alternative Angebotsformen (Wohngemein schaften, Quartiersangebote) zu 
berücksichtigen sind. Für die nächste Aktualisierun g des Pflegebedarfsplans ist eine räumli- 
che Einordnung des Bedarfs vorgesehen. In der weite ren Planung sollte auch die Trendvari- 
ante verfolgt und in die weitere Planung einbezogen  werden. Dabei gilt es insbesondere 
auch präventive Angebote und ggfs. noch fehlende ab er notwendige Angebote darzustellen. 
Dargestellt werden sollen auch die Angebote an geme inschaftlichen Wohnformen und 
Wohninitiativen wie Mehrgenerationenwohnen und selb stinitiierten Wohnprojekten sowie an 
Altenwohnungen und Angebote des Wohnens mit Versorg ungssicherheit, Quartiersstütz- 
punkten und Ehrenamtsprojekten. Zudem sollen auch k omplementäre Angebote und der 
Stand und die Weiterentwicklung an Tages- und Nacht pflege sowie auch der Kurzzeitpflege 
(insbesondere auch solitärer Einrichtungen) aufgezeigt werden. 
  
Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier wichtig e Infrastruktur, die auch eine Versor- 
gungsicherheit bei Pflegebedarf ermöglicht, soll in  Zusammenarbeit der Träger und Anbieter 
von Gütern wie Dienstleistungen, der bürgerschaftli chen Akteure und der Stadt vor Ort ge- 
staltet werden.

Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018  25  
 
8. Ausblick 
 
Mit dem vorliegenden Pflegebedarfsplan für die Jahr e 2015 – 2018 wird eine erste Berech- 
nung bezogen auf die gesamte Stadt Münster vorgeleg t. Die Bedarfsermittlung zeigt keinen 
weiteren Bedarf an neuen Einrichtungen mit stationä ren Plätzen auf. In der Darstellung wird 
aufgezeigt, dass es einen Bedarf an ambulant verfas sten Wohn- und Pflegearrangements 
gibt, mit denen eine umfassende Pflege gesichert we rden kann. Hierzu eignen sich u. a. an- 
bieterverantwortete Wohngemeinschaften oder andere Wohnformen, die mit einer umfas- 
senden Pflege- und Unterstützungsstruktur eine umfa ssende Versorgungssicherheit bieten. 
Dabei soll auch dem Wunsch des Großteils der Menschen Rechnung getragen werden, auch 
bei Pflege- und Unterstützungsbedarf in ihrer eigen en Häuslichkeit – ob alleine oder in einer 
gemeinschaftlichen Wohnform mit entsprechenden Pfle ge- und Unterstützungsleistungen – 
wohnen bleiben zu können.  
Eine erste Aktualisierung und Weiterentwicklung ist bereits für Ende 2015 für die Jahre 2016 
– 2018 vorgesehen.  
 
In die Pflegebedarfsplanung der kommenden Jahre sol len kleinräumigere Betrachtungen 
einbezogen werden und im Weiteren dann auch die Ein bindung der Pflege mit allen Sekto- 
ren in die altengerechte Quartiersentwicklung. Auch  spezifische Bedarfe wie Geschlecht, 
Konfession, Migrationsgeschichte sollen differenzie rt betrachtet werden. Auf dieser Basis 
sollen komplementäre Hilfen, alternative Wohn- und Pflegeformen, zielgruppenspezifische 
Angebote unter Einbezug der örtlichen Infrastruktur weiter- und neuentwickelt werden. 
 
Darüber hinaus müssen die weiteren Auswirkungen des  steigenden Pflegebedarfs auf den 
gesamten Sektor Pflege erörtert werden. So werden d ie bereits jetzt bestehenden Probleme 
des fehlenden Pflegepersonals sich noch drastischer auswirken. Daher gilt es sich auch die- 
sem Bereich angefangen beim Image der Altenpflege ü ber die Ausbildung bis hin zum Ar- 
beitsmarkt offensiv zu widmen.

26  Kommunaler Pflegebedarfsplan Münster 2015 - 2018 
 
Anlage:  
Beratung des Kommunalen Pflegebedarfsplans für Münster 2015 – 2018  
in der Sitzung der Pflegekonferenz am 04.03.15 (Bericht/Votum) 
 
Die kommunale Pflegekonferenz Münster stimmt dem vo rgelegten Kommunalen 
Pflegebedarfsplan für Münster 2015 – 2018 zur Fests tellung des Pflegebedarfs im 
stationären Bereich zu.  
Die Kommunikation der festgestellten Bedarfe und da s Auswahlverfahren und die 
Entscheidungskriterien für den Fall, dass mehrere T räger Interesse anzeigen, sollen 
im weiteren Verlauf entwickelt und transparent dargestellt werden. 
Die Pflegekonferenz unterstützt den sukzessiven Aus bau der Pflegebedarfsplanung 
unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonv ention in den kommenden 
Jahren. Dieser wird den gesamten Pflegesektor in de n Blick nehmen, womit auch die 
Pflege zu Hause mit oder ohne professionelle Unters tützung einbezogen wird. Alter- 
native Wohn- und Pflegeformen sollen quartiersbezogen entwickelt werden und unter 
Einbezug der Strukturen in den Quartieren mit Nachb arschaft, Initiativen und Organi- 
sationen in die Quartiersentwicklung implementiert werden. Dabei sind die Belange 
älterer Menschen, Menschen mit Behinderungen und ih re Angehörigen einzubezie- 
hen. Vorhandene Pflegeeinrichtungen wollen und soll en in diesen Prozess einbezo- 
gen werden.  
Alle an der Bildungsarbeit und an der Diskussion um  Wohn-/Pflege- und Betreuungs- 
konzepte sowie deren Finanzierung Beteiligte müssen  zusammen Vielfalt, Nachhal- 
tigkeit, Personalbedarf und Finanzierbarkeit in ein en gemeinsamen Rahmen setzen. 
Hinzukommen müssen unumgänglich Strategien zur Dars tellung der Wichtigkeit und 
zur Steigerung der Attraktivität pflegerischer Berufe. 
An erster Stelle soll die Frage stehen: Was wollen die Menschen? Diese Frage wird 
sowohl an die Pflegebedürftigen, die Angehörigen un d die Pflegenden in allen Pfle- 
geformen gestellt, aber auch an die noch nicht Pfle gebedürftigen, damit für die Zu- 
kunft an die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen a ngepasste Wohn- und Pfle- 
geformen entwickelt und aufgebaut werden können, in  der sich Pflegebedürftige und 
Pflegende gut aufgehoben fühlen.

Beratungsverlauf (4)

01.06.2015 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 37.1 Vorberatung
Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 39.1 Entscheidung
Zur Sitzung

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Details

Aktenzeichen
V/0438/2015
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37