230283-01 ST
FDP - Große Anfrage: Verbesserungen für den Fußverkehr
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Sammeldokument öffentlich
3771 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230283-01 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB FDP - Große Anfrage: Verbesserungen für den Fußverkehr Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In DS222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die Verwaltung, für den Punkt 6.3.2.3. Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr 4.905.000 Euro im Rahmen des DHH 2023/2024 investiv aufzuwenden. Daher wird die Verwaltung um konkrete Angaben gebeten: 1. Welche Maßnahmen sind derzeit konkret in Planung, wann soll die Umsetzung der Maßnahme beginnen, wann soll die Umsetzung abgeschlossen sein (bitte tabellarisch mit exakter Ortsangabe, Termine bitte mit Monat und Jahr)? 2. Welche konkreten Verbesserungen für den Fußverkehr werden angestrebt? 3. Inwiefern sind die Maßnahmen in Hinsicht auf Steigerungen von Nutzerzahlen quantifizierbar (bitte Tabelle zu 1 mit Nutzerzahlen vor und nach der Maßnahme ergänzen und bitte dabei die Erwerbstätigen gesondert ausweisen)? 4. Welche CO2-Einsparungen aus den Maßnahmen sollen sich durch die Maßnahmen und in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahmen einstellen (bitte monatliche Betrachtung für 2023 und 2024)? 5. Berücksichtigt die Verwaltung bei ihrer Fußverkehrsplanung und wie, dass sie sowohl für sich als auch für andere Arbeitgeber eine Ausweitung des Homeoffice auf bis zu 50% der Arbeitnehmenden anstrebt? 6. Welchen Rechenweg nutzt die Verwaltung zur Vorausberechnung der CO2-Einsparungen? Zu 1-3, 5 Im Steckbrief 6.3.2.3 In DS 222006 Qualitative und quantitative Verbesserung Seite 1 von 2 Seite 2 —— der Bedingungen für den Fußverkehr beschreibt der Klimaplan Ziele und Handlungsschritte für Verbesserungsmaßnahmen für den Fußverkehr. Finanzielle und personelle Grundlagen für die Umsetzung von Maßnahmen im Kontext dieses Steckbriefes werden derzeit erst geschaffen. Die weitere Ausformulierung von Maßnahmen sowie konkrete Planungen werden erst nach Vorliegen der o.g. Grundlagen formuliert und den politischen Gremien im Rahmen von Umsetzungsbeschlüssen zur Beratung vorgelegt werden. Zu 4: 2023 ließen sich durch die Förderung des Zufussgehens zu Lasten des Pkw- Verkehrs in Bonn nach überschlägiger Schätzung des Wuppertal Instituts rund 1.730 Tonnen verkehrsbedingtes CO2 einsparen, 2024 rund 1.700 Tonnen. Dieser Abschätzung liegen folgende Annahmen zu Grunde: Der Anteil des Fußverkehrs am Modal Split wird zu Lasten des Pkw-Verkehrs um ein Prozent erhöht. Ein so vom Auto auf das Zufußgehen verlagerter Weg ist im Durchschnitt 1,5 Kilometer lang. Eine Differenzierung nach Monaten erfolgt in der Wirkungsabschätzung nicht. Überschlägig ließe sich der Jahreswert auf die zwölf Monate des Jahres verteilen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass wetterbedingt im Jahresverlauf die Verlagerung variiert. Zu 6: Der Rückgang der Einsparung in 2024 gegenüber 2023 beruht auf der Effizienzentwicklung der Pkw-Antriebe und der Flottendurchdringung alternativer Antriebskonzepte in Bonn, so dass die CO2-Emissionen je eingespartem Pkw-Kilometer tendenziell sinken und in 2024 niedriger sind als in 2023. Zudem ist in dieser Abschätzung berücksichtigt, dass die Verlagerung vom Pkw auf das Zufußgehen in erster Linie im Kurzstreckenbereich erfolgt, bei dem die kilometerspezifischen CO2-Emissionen von Pkws mit Verbrennungsmotor i.d.R., höher sind als im Mittel- und Langstreckenbereich. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 230283-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 09.03.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40