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V/0741/2024

Stadtwerke Münster GmbH: Anpassung der Fahrpreise im Gebiet der Stadt Münster innerhalb des WestfalenTarifs zum 1. August 2025

Vorlagen 12.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 16.1.1

Anlage1_V_0741_2024_AR-Vorlage 34_2024 Tarifmaßnahme 1.8.2025inkl.Anlage

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage1_V_0741_2024_AR-Vorlage 34_2024 Tarifmaßnahme 1.8.2025inkl.Anlage

10668 Zeichen

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Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 34/2024 
 
 
Betreff 
Tarifmaßnahme für die Preisstufe 0 (Münster) zum 1. August 2025 
 
 
Berichterstatter 
Frank Gäfgen 
 
 
Anlage 
Die geplanten Fahrpreise im Stadtgebiet Münster (Preisstufe 0) zum 1. August 2025 im 
Einzelnen.  
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: 
 
Der Neufestsetzung der Fahrpreise im Gebiet der Stadt Münster innerhalb des 
WestfalenTarifs zum 1. August 2025 wird entsprechend der beigefügten Anlage 
zugestimmt. Im Rahmen dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im 
Durchschnitt um 7,0 Prozent. 
 
Begründung 
Auswirkungen der Deutschlandticket-Einführung auf die ÖPNV-Finanzierung 
Die Tarifmaßnahme für die Fahrpreise im WestfalenTarif (WT) wird regelmäßig zum 
1. August eines Jahres durchgeführt. Die Höhe der Tarifmaßnahme wird für die unteren 
Preisstufen von den jeweiligen Tarifgemeinschaften der Teilräume des WT festgelegt.  
Für das Münsterland entscheidet die Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe somit 
über die Anpassung in den für dieses Gebiet relevanten Verkehrsrelationen in den 
Münster, 14.11.2024   
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0741/2024

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Preisstufen M0 bis M5. Die lokalen Preisstufen in den Stadtverkehren der Städte 
Münster, Hamm und Bocholt können eigenverantwortlich festgelegt werden.  
Die Einführung des Deutschlandtickets ist für die Branche weiterhin ein Erfolg, hat den 
Bestand an Abonnementen deutlich vergrößert und dem ÖPNV zusätzliche Fahrgäste 
beschert. Ab dem 1. Januar soll es 58,00 Euro kosten und wird somit um rd. 18  Prozent 
im Preis erhöht. 
Die Erlöse aus dem Verkauf der anderen Tickets und Abos sind in Gänze weiter gesunken, 
da zunehmend weniger Gelegenheitstickets genutzt werden und im Privat-Abo-Bereich 
eine Stagnation zu verzeichnen ist. 
Da die erhöhten Einnahmen aus den aktuell fast 43.000 Deutschlandtickets die 
Gesamteinnahmen vor der Einführung nicht ausgleichen, gelten weiterhin die 
„Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 202 5“, um die 
Verkehrsleistungen in den Kommunen finanziell abzusichern. 
Die Berechnung der Ausgleichszahlungen richtet sich nach den Mindereinnahmen, die 
sich aus den fortgeschriebenen Solleinnahmen des Jahres 2019 und den berechneten 
Ist-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Westfalentarif ergeben. Dabei wird auch die 
durchgeführte Steigerung im Rahmen der Tarifmaßnahme 2025 weiterhin berücksichtigt 
und die Entscheidung hierüber ist weiterhin von entscheidender wirtschaftlicher 
Bedeutung für die erlösverantwortlichen Partner im Westfalentarif. 
Eine Erhöhung der Ticketpreise des WT führt damit zu einer Erhöhung der 
Ausgleichszahlungen an die erlösverantwortlichen Aufgabenträger und 
Verkehrsunternehmen. Wird diese nicht oder in einem deutlich geringeren Umfang 
durchgeführt, so reduzieren sich diese Ansprüche entsprechend. 
 
Ausgestaltung der Preisanpassungen nach Vorgaben des Landes 
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW weist die 
Verbünde und Verkehrsunternehmen auf Basis der o.g. Richtline weiterhin an, 
Preisanpassungen nur noch gleichmäßig über alle Produkte durchzuführen, um 
preistaktische Maßnahmen zur Erlangung von höheren Ausgleichsmitteln zu vermeiden 
(z. B. eine Erhöhung von nicht mehr benötigten Produkten). 
An diese Weisung sind ebenso die Stadtwerke Münster gebunden und müssen bei einer 
Tarifmaßnahme sämtliche Produkte gleichmäßig erhöhen, um die Fortschreibung der 
Ausgleichsmittel, die den Stadtwerken zufließen, nicht zu gefährden. Die 
Bezirksregierungen als Genehmigungsbehörden für den ÖPNV-Tarif sind für die 
Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgabe zuständig.

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Kostenentwicklung und nachhaltige Ausschüttungsfähigkeit 
Oberstes wirtschaftliches Ziel der Stadtwerke ist die Erzielung eines Jahresergebnisses 
auf einem Niveau, das die Ausschüttung der im Managementkontrakt vereinbarten , 
jährlichen Dividende an die Stadt Münster und zugleich über eine branchenadäquate 
Eigenkapitalquote die nachhaltige Finanzierungsfähigkeit der Stadtwerke am Banken- 
und Kapitalmarkt sicherstellt. Dies bedeutet, dass auch der Verkehrsverlust al s 
signifikanter Bestandteil des Stadtwerke-Gesamtergebnisses in einem verträglichen 
Rahmen gehalten werden muss. Das erwirtschaftete Ergebnis liefert letztlich einen 
wichtigen jährlichen Beitrag zum kommunalen Haushalt. Ebenso sind Ergebnis und 
Eigenkapitalquote die wichtigsten Kriterien von Banken, um Kredite für die Stad twerke 
zu gewähren. Die Fähigkeit, finanzielle Mittel von den Kapitalmärkten einzuwerben, ist 
die entscheidende Voraussetzung, um die anstehenden immensen Investitionen in die 
Energie- und Mobilitätswende überhaupt tätigen zu können. 
Zusätzlich sind im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages für den ÖPNV mit 
der Stadt weitere Vorgaben einzuhalten. Die Gestaltung des öffentlichen 
Dienstleistungsauftrages in Form einer Dienstleistungskonzession (i.S.d. 
Vergaberichtlinie 2014/23/EU) setzt zwingend die Übernahme des Betriebsrisikos durch 
die Stadtwerke Münster voraus, die den Unwägbarkeiten des Marktes tatsächlich 
ausgesetzt sein müssen, und schließt eine vollständige Kostendeckung durch öffentliche 
Zuschüsse aus. Hierfür werden u.a. sämtliche dem ÖPNV zuzurechnenden Einnahmen 
und Kosten betrachtet. Für das sich hieraus ergebende ÖPNV-Defizit ist jährlich eine von 
der Stadt vorgegebene Ergebnislinie durch die Stadtwerke einzuhalten. Durch das 
politische Aussetzen von Preisanpassungen im ÖPNV-Tarif in den Jahren 2020-2023 und 
die nur anteiligen Kompensationen hat sich die Schere zwischen dauerhaften 
Kostensteigerungen und einem korrespondierenden Einnahmeniveau stetig vergrößert. 
Hinzu kommt, dass auch die Corona-Ausgleichsmittel und die Gelder des 
Deutschlandtickets für Münster nicht um eine Tarifmaßnahme dynamisiert werden 
konnten. 
Aufgrund der immensen Kostensteigerungen durch die hohe Inflation der letzten rd. 2 
Jahre sowie (durch den überproportionalen ver.di-Tarifabschluss) deutlich steige nde 
Personalkosten ist in der gesamten Branche eine weitere Steigerung der Einnahmen 
mittels Preisanpassungen unvermeidlich. 
Nach insgesamt vier Jahren ohne jegliche Preiserhöhungen im ÖPNV in Münster wurden 
die ÖPNV-Preise zum 1. August 2024 trotz der vorgeschlagenen 7 nur um 5 Prozent

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 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) 
erhöht. So besteht für die Stadtwerke Münster weiterhin ein dringlicher wirtschaftlicher 
Nachholbedarf. 
 
Unter Verzicht auf die Tarifanpassung im August 2025 würden den Stadtwerken Münster 
bis 2028 - und in dieser Dimension auch später nicht mehr nachholbar - kumuliert mehr 
als 4 Mio. € im Ergebnis fehlen. Aus diesem Grunde empfehlen wir dringend, dem Antrag 
auf Erhöhung um 7% zuzustimmen.  
 
Tarifmaßnahme für Münster ab dem 1. August 2025 
Unter Beachtung aller wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingung en 
schlagen die Stadtwerke Münster für die ÖPNV-Tarifprodukte der Preisstufe 0 eine 
gleichmäßige Steigerung um 7,00 Prozent vor (gerundet auf 10-Cent-Beträge). Dies 
bewirkt eine Steigerung der jährlichen ÖPNV-Erlöse um rd. 750.000 Euro. 
Zukünftige Preisanpassungen sind ebenso Teil des am 3. Dezember 2024 
verabschiedeten Wirtschaftsplanes 2025-2030. Das dadurch nachhaltig angehobene 
Einnahme- und Ausgleichsmittelniveau sichert die Finanzierung der Energie- und 
Mobilitätswende-projekte der Stadtwerke Münster ab. 
Die möglichen neuen Preise der einzelnen Produkte ab dem 1. August 2025 sind in der 
Anlage dargestellt. 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk  gez. Frank Gäfgen

Tarifmaßnahme 01.08.2025
Stand: 14.11.2024
Preise 01.08.2024
90 MinutenTicket
90 MinutenTicket mit Vertrag 2,30 €                          2,45 €                    
6,52%
Tagesbestpreis (nur Vertragsvariante) 5,20 €                          5,55 €                    6,73%
90 MinutenTicket prepaid 2,30 €                          2,45 €                    6,52%
90 MinutenTicket App 2,30 €                          2,45 €                    6,52%
Einzel- und MehrfahrtenTickets
EinzelTicket Erwachsene 3,50 €                          3,70 €                    
5,71%
EinzelTicket Erwachsene Vorverkauf 3,10 €                          3,30 €                    6,45%
EinzelTicket Erwachsene Kurzstrecke 2,00 €                          2,10 €                    5,00%
EinzelTicket Erwachsene Kurzstrecke Vorverkauf 2,00 €                          2,10 €                    5,00%
KinderTicket 1,60 €                          1,70 €                    6,25%
KinderTicket Vorverkauf 1,20 €                          1,30 €                    8,33%
KinderTicket Kurzstrecke 0,80 €                          0,90 €                    12,50%
KinderTicket Kurzstrecke Vorverkauf 0,80 €                          0,90 €                    12,50%
TagesTickets
TagesTicket24 1 Person 6,70 €                          7,20 €                    
7,46%
TagesTicket24 1 Person Vorverkauf 5,70 €                          6,10 €                    7,02%
24 StundenTicket 5 Personen 12,60 €                        13,50 €                  7,14%
24 StundenTicket 5 Personen Vorverkauf 10,30 €                        11,00 €                  6,80%
Zeittickets
7 TageTicket 29,40 €                        31,50 €                  
7,14%
30 TageTicket 81,90 €                        87,60 €                  6,96%
30 TageTicket 9Uhr 62,50 €                        66,90 €                  7,04%
Abo Erwachsene
MünsterAbo 30,40 €                        32,50 €                  
6,91%
Abo (alt) 51,50 €                        55,10 €                  6,99%
60plusAbo 32,60 €                        34,90 €                  7,06%
60plusAbo Partner 16,30 €                        17,45 €                  7,06%
9 UhrAbo 37,70 €                        40,30 €                  6,90%
JobTicket ohne Arbeitgeberzuschuss (WT) 41,70 €                        43,80 €                  5,04%
JobTicket mit Arbeitgeberzuschuss (WT) 32,70 €                        34,80 €                  6,42%
Schüler & Azubis
Schüler MonatsTicket 51,50 €                        55,10 €                  
6,99%
Azubi-/Schüler Abo Plus 35,70 €                       38,20 €                 7,00%
Kalkulierte Mehreinnahmen durch die Tarifmaßnahme in € 757.617,52 €         
1.8.2025-31.07.2026 in% 6,67%
Preisstufe 0
Alle Tickets
TM 7,00% gerundet
Preise 01.08.2025

Beschlussvorlage

2214 Zeichen

V/0741/2024 
V/0741/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stadtwerke Münster GmbH: Anpassung der Fahrpreise im Gebiet der Stadt Münster innerhalb des 
WestfalenTarifs zum 1. August 2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Der Neufestsetzung der Fahrpreise im Gebiet der Stadt Münster innerhalb des WestfalenTa-
rifs zum 1. August  2025 wird entsprechend der beigefügten Anlage 1 zugestimmt. Im Rah-
men dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 7,0 Prozent. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für den städtis chen Haushalt ergeben sich aufg rund der konzerni nternen Finanzierung aus dem 
Beschluss zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag keine unmittelbaren finanziellen Auswirku ngen, 
wenngleich die interne Verrechnung der Verluste der Sparte ÖPNV mit den Gewinnen aus der Spar-
te Energie die Höhe der möglichen Gewinnabführungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt 
Münster grundsätzlich verringert. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH ( SWMS). Gemäß 
§ 9.4 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der SWMS ist die Gesellschafterversammlung u.a. zuständig 
für die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise für die 
Bereiche, die sich nicht im Wettbewerb befinden. 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
25.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0741/2024 
 
Die Einzelheiten zur Tarifmaßnahme können der Vorlage 34/2024 an den Aufsichtsrat der SWMS 
(Anlage 1) entnommen werden. Der Aufsichtsrat der SWMS wird den o.g. Beschlusspunkt in der 
Aufsichtsratssitzung am 03.12.2024 beraten. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: AR-Vorlage Nr. 34/2024 inkl. Anlage „Tarifmaßnahme 01.08.2025 (Preisstufe 0)“ 
Anlage A

Anlage A

1296 Zeichen

Anlage A zur V/0741/2024 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS). Gemäß 
§ 9.4 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der SWMS ist die Gesellschafterversammlung zuständig 
für die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise für die 
Bereiche, die sich nicht im Wettbewerb befinden. 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der 
SWMS ist ein Ratsbeschluss notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Beschluss der Gesellschafterversammlungen der SWMS zur Neufestsetzung der Fahrpreise im 
Gebiet der Stadt Münster innerhalb des WestfalenTarifs zum 1. August 2025. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Die Tarifmaßnahme hat keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß § 9.4 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der SWMS 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Beratungsverlauf (3)

04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 10.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 16.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0741/2024
Typ
Vorlagen
Datum
12.11.2024
Erstellt
12.11.2024 10:11