V/0741/2024
Stadtwerke Münster GmbH: Anpassung der Fahrpreise im Gebiet der Stadt Münster innerhalb des WestfalenTarifs zum 1. August 2025
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Anlage1_V_0741_2024_AR-Vorlage 34_2024 Tarifmaßnahme 1.8.2025inkl.Anlage
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((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 34/2024 Betreff Tarifmaßnahme für die Preisstufe 0 (Münster) zum 1. August 2025 Berichterstatter Frank Gäfgen Anlage Die geplanten Fahrpreise im Stadtgebiet Münster (Preisstufe 0) zum 1. August 2025 im Einzelnen. Antrag Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Der Neufestsetzung der Fahrpreise im Gebiet der Stadt Münster innerhalb des WestfalenTarifs zum 1. August 2025 wird entsprechend der beigefügten Anlage zugestimmt. Im Rahmen dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 7,0 Prozent. Begründung Auswirkungen der Deutschlandticket-Einführung auf die ÖPNV-Finanzierung Die Tarifmaßnahme für die Fahrpreise im WestfalenTarif (WT) wird regelmäßig zum 1. August eines Jahres durchgeführt. Die Höhe der Tarifmaßnahme wird für die unteren Preisstufen von den jeweiligen Tarifgemeinschaften der Teilräume des WT festgelegt. Für das Münsterland entscheidet die Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe somit über die Anpassung in den für dieses Gebiet relevanten Verkehrsrelationen in den Münster, 14.11.2024 Anlage 1 zur Vorlage V/0741/2024 Seite 2 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Preisstufen M0 bis M5. Die lokalen Preisstufen in den Stadtverkehren der Städte Münster, Hamm und Bocholt können eigenverantwortlich festgelegt werden. Die Einführung des Deutschlandtickets ist für die Branche weiterhin ein Erfolg, hat den Bestand an Abonnementen deutlich vergrößert und dem ÖPNV zusätzliche Fahrgäste beschert. Ab dem 1. Januar soll es 58,00 Euro kosten und wird somit um rd. 18 Prozent im Preis erhöht. Die Erlöse aus dem Verkauf der anderen Tickets und Abos sind in Gänze weiter gesunken, da zunehmend weniger Gelegenheitstickets genutzt werden und im Privat-Abo-Bereich eine Stagnation zu verzeichnen ist. Da die erhöhten Einnahmen aus den aktuell fast 43.000 Deutschlandtickets die Gesamteinnahmen vor der Einführung nicht ausgleichen, gelten weiterhin die „Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 202 5“, um die Verkehrsleistungen in den Kommunen finanziell abzusichern. Die Berechnung der Ausgleichszahlungen richtet sich nach den Mindereinnahmen, die sich aus den fortgeschriebenen Solleinnahmen des Jahres 2019 und den berechneten Ist-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Westfalentarif ergeben. Dabei wird auch die durchgeführte Steigerung im Rahmen der Tarifmaßnahme 2025 weiterhin berücksichtigt und die Entscheidung hierüber ist weiterhin von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung für die erlösverantwortlichen Partner im Westfalentarif. Eine Erhöhung der Ticketpreise des WT führt damit zu einer Erhöhung der Ausgleichszahlungen an die erlösverantwortlichen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. Wird diese nicht oder in einem deutlich geringeren Umfang durchgeführt, so reduzieren sich diese Ansprüche entsprechend. Ausgestaltung der Preisanpassungen nach Vorgaben des Landes Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW weist die Verbünde und Verkehrsunternehmen auf Basis der o.g. Richtline weiterhin an, Preisanpassungen nur noch gleichmäßig über alle Produkte durchzuführen, um preistaktische Maßnahmen zur Erlangung von höheren Ausgleichsmitteln zu vermeiden (z. B. eine Erhöhung von nicht mehr benötigten Produkten). An diese Weisung sind ebenso die Stadtwerke Münster gebunden und müssen bei einer Tarifmaßnahme sämtliche Produkte gleichmäßig erhöhen, um die Fortschreibung der Ausgleichsmittel, die den Stadtwerken zufließen, nicht zu gefährden. Die Bezirksregierungen als Genehmigungsbehörden für den ÖPNV-Tarif sind für die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgabe zuständig. Seite 3 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) Kostenentwicklung und nachhaltige Ausschüttungsfähigkeit Oberstes wirtschaftliches Ziel der Stadtwerke ist die Erzielung eines Jahresergebnisses auf einem Niveau, das die Ausschüttung der im Managementkontrakt vereinbarten , jährlichen Dividende an die Stadt Münster und zugleich über eine branchenadäquate Eigenkapitalquote die nachhaltige Finanzierungsfähigkeit der Stadtwerke am Banken- und Kapitalmarkt sicherstellt. Dies bedeutet, dass auch der Verkehrsverlust al s signifikanter Bestandteil des Stadtwerke-Gesamtergebnisses in einem verträglichen Rahmen gehalten werden muss. Das erwirtschaftete Ergebnis liefert letztlich einen wichtigen jährlichen Beitrag zum kommunalen Haushalt. Ebenso sind Ergebnis und Eigenkapitalquote die wichtigsten Kriterien von Banken, um Kredite für die Stad twerke zu gewähren. Die Fähigkeit, finanzielle Mittel von den Kapitalmärkten einzuwerben, ist die entscheidende Voraussetzung, um die anstehenden immensen Investitionen in die Energie- und Mobilitätswende überhaupt tätigen zu können. Zusätzlich sind im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages für den ÖPNV mit der Stadt weitere Vorgaben einzuhalten. Die Gestaltung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages in Form einer Dienstleistungskonzession (i.S.d. Vergaberichtlinie 2014/23/EU) setzt zwingend die Übernahme des Betriebsrisikos durch die Stadtwerke Münster voraus, die den Unwägbarkeiten des Marktes tatsächlich ausgesetzt sein müssen, und schließt eine vollständige Kostendeckung durch öffentliche Zuschüsse aus. Hierfür werden u.a. sämtliche dem ÖPNV zuzurechnenden Einnahmen und Kosten betrachtet. Für das sich hieraus ergebende ÖPNV-Defizit ist jährlich eine von der Stadt vorgegebene Ergebnislinie durch die Stadtwerke einzuhalten. Durch das politische Aussetzen von Preisanpassungen im ÖPNV-Tarif in den Jahren 2020-2023 und die nur anteiligen Kompensationen hat sich die Schere zwischen dauerhaften Kostensteigerungen und einem korrespondierenden Einnahmeniveau stetig vergrößert. Hinzu kommt, dass auch die Corona-Ausgleichsmittel und die Gelder des Deutschlandtickets für Münster nicht um eine Tarifmaßnahme dynamisiert werden konnten. Aufgrund der immensen Kostensteigerungen durch die hohe Inflation der letzten rd. 2 Jahre sowie (durch den überproportionalen ver.di-Tarifabschluss) deutlich steige nde Personalkosten ist in der gesamten Branche eine weitere Steigerung der Einnahmen mittels Preisanpassungen unvermeidlich. Nach insgesamt vier Jahren ohne jegliche Preiserhöhungen im ÖPNV in Münster wurden die ÖPNV-Preise zum 1. August 2024 trotz der vorgeschlagenen 7 nur um 5 Prozent Seite 4 von 4 ((Logo eingeblendet, wird aber nicht gedruckt)) erhöht. So besteht für die Stadtwerke Münster weiterhin ein dringlicher wirtschaftlicher Nachholbedarf. Unter Verzicht auf die Tarifanpassung im August 2025 würden den Stadtwerken Münster bis 2028 - und in dieser Dimension auch später nicht mehr nachholbar - kumuliert mehr als 4 Mio. € im Ergebnis fehlen. Aus diesem Grunde empfehlen wir dringend, dem Antrag auf Erhöhung um 7% zuzustimmen. Tarifmaßnahme für Münster ab dem 1. August 2025 Unter Beachtung aller wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingung en schlagen die Stadtwerke Münster für die ÖPNV-Tarifprodukte der Preisstufe 0 eine gleichmäßige Steigerung um 7,00 Prozent vor (gerundet auf 10-Cent-Beträge). Dies bewirkt eine Steigerung der jährlichen ÖPNV-Erlöse um rd. 750.000 Euro. Zukünftige Preisanpassungen sind ebenso Teil des am 3. Dezember 2024 verabschiedeten Wirtschaftsplanes 2025-2030. Das dadurch nachhaltig angehobene Einnahme- und Ausgleichsmittelniveau sichert die Finanzierung der Energie- und Mobilitätswende-projekte der Stadtwerke Münster ab. Die möglichen neuen Preise der einzelnen Produkte ab dem 1. August 2025 sind in der Anlage dargestellt. Stadtwerke Münster GmbH gez. Sebastian Jurczyk gez. Frank Gäfgen Tarifmaßnahme 01.08.2025 Stand: 14.11.2024 Preise 01.08.2024 90 MinutenTicket 90 MinutenTicket mit Vertrag 2,30 € 2,45 € 6,52% Tagesbestpreis (nur Vertragsvariante) 5,20 € 5,55 € 6,73% 90 MinutenTicket prepaid 2,30 € 2,45 € 6,52% 90 MinutenTicket App 2,30 € 2,45 € 6,52% Einzel- und MehrfahrtenTickets EinzelTicket Erwachsene 3,50 € 3,70 € 5,71% EinzelTicket Erwachsene Vorverkauf 3,10 € 3,30 € 6,45% EinzelTicket Erwachsene Kurzstrecke 2,00 € 2,10 € 5,00% EinzelTicket Erwachsene Kurzstrecke Vorverkauf 2,00 € 2,10 € 5,00% KinderTicket 1,60 € 1,70 € 6,25% KinderTicket Vorverkauf 1,20 € 1,30 € 8,33% KinderTicket Kurzstrecke 0,80 € 0,90 € 12,50% KinderTicket Kurzstrecke Vorverkauf 0,80 € 0,90 € 12,50% TagesTickets TagesTicket24 1 Person 6,70 € 7,20 € 7,46% TagesTicket24 1 Person Vorverkauf 5,70 € 6,10 € 7,02% 24 StundenTicket 5 Personen 12,60 € 13,50 € 7,14% 24 StundenTicket 5 Personen Vorverkauf 10,30 € 11,00 € 6,80% Zeittickets 7 TageTicket 29,40 € 31,50 € 7,14% 30 TageTicket 81,90 € 87,60 € 6,96% 30 TageTicket 9Uhr 62,50 € 66,90 € 7,04% Abo Erwachsene MünsterAbo 30,40 € 32,50 € 6,91% Abo (alt) 51,50 € 55,10 € 6,99% 60plusAbo 32,60 € 34,90 € 7,06% 60plusAbo Partner 16,30 € 17,45 € 7,06% 9 UhrAbo 37,70 € 40,30 € 6,90% JobTicket ohne Arbeitgeberzuschuss (WT) 41,70 € 43,80 € 5,04% JobTicket mit Arbeitgeberzuschuss (WT) 32,70 € 34,80 € 6,42% Schüler & Azubis Schüler MonatsTicket 51,50 € 55,10 € 6,99% Azubi-/Schüler Abo Plus 35,70 € 38,20 € 7,00% Kalkulierte Mehreinnahmen durch die Tarifmaßnahme in € 757.617,52 € 1.8.2025-31.07.2026 in% 6,67% Preisstufe 0 Alle Tickets TM 7,00% gerundet Preise 01.08.2025
Beschlussvorlage
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V/0741/2024 V/0741/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stadtwerke Münster GmbH: Anpassung der Fahrpreise im Gebiet der Stadt Münster innerhalb des WestfalenTarifs zum 1. August 2025 Beratungsfolge 04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Neufestsetzung der Fahrpreise im Gebiet der Stadt Münster innerhalb des WestfalenTa- rifs zum 1. August 2025 wird entsprechend der beigefügten Anlage 1 zugestimmt. Im Rah- men dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 7,0 Prozent. II. Finanzielle Auswirkungen: Für den städtis chen Haushalt ergeben sich aufg rund der konzerni nternen Finanzierung aus dem Beschluss zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag keine unmittelbaren finanziellen Auswirku ngen, wenngleich die interne Verrechnung der Verluste der Sparte ÖPNV mit den Gewinnen aus der Spar- te Energie die Höhe der möglichen Gewinnabführungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster grundsätzlich verringert. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH ( SWMS). Gemäß § 9.4 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der SWMS ist die Gesellschafterversammlung u.a. zuständig für die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise für die Bereiche, die sich nicht im Wettbewerb befinden. Amt für Finanzen und Beteiligungen 25.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Ebert Telefon: 492-2012 EbertJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0741/2024 Die Einzelheiten zur Tarifmaßnahme können der Vorlage 34/2024 an den Aufsichtsrat der SWMS (Anlage 1) entnommen werden. Der Aufsichtsrat der SWMS wird den o.g. Beschlusspunkt in der Aufsichtsratssitzung am 03.12.2024 beraten. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage 1: AR-Vorlage Nr. 34/2024 inkl. Anlage „Tarifmaßnahme 01.08.2025 (Preisstufe 0)“ Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0741/2024 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS). Gemäß § 9.4 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der SWMS ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise für die Bereiche, die sich nicht im Wettbewerb befinden. Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der SWMS ist ein Ratsbeschluss notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Beschluss der Gesellschafterversammlungen der SWMS zur Neufestsetzung der Fahrpreise im Gebiet der Stadt Münster innerhalb des WestfalenTarifs zum 1. August 2025. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Die Tarifmaßnahme hat keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 9.4 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der SWMS Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0741/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2024
- Erstellt
- 12.11.2024 10:11