V/1013/2007
AirportPark FMO GmbH: Gewährung eines Gesellschafterdarlehens
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Beschlussvorlage
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V/1013/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft AirportPark FMO GmbH: Gewährung eines Gesellschafterdarlehens Beratungsfolge 11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die AirportPark FMO GmbH in Höhe von 1,4 Mio. € zu einem Zinssatz von 5,00 % fest für zehn Jahre in 2008. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlung den Gesellschaftern nach Verhandlung mit den Banken zur Fremdkapital-Gewährung vorgelegt und zur Beschluss- fassung gestellt werden. 3. Der Rat ermächtigt den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung die notwendigen Beschlüsse zu fassen. II. Kosten/Folgekosten Durch die Gewährung des Gesellschafterdarlehens fallen in 2008 Auszahlungen in Höhe von 1,4 Mio. € an. In den Folgejahren entstehen Zinserträge i.H.v. 70.000 € p.a. Vorlagen-Nr.: V/1013/2007 Auskunft erteilt: Frau Haubner Ruf: 492 20 32 E-Mail: HaubnerG@stadt-muenster.de Datum: 26.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1013/2007 III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel für die Gewährung des Gesellschafterdarlehens sind im Teilfinanzplan der Produktgruppe 15 01 „Anteile an Unternehmen“ wie folgt bereitzustellen: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Betrag (in €) Bemerkung Produktgruppe 15 01 Anteile an Unternehmen 2008 1.400.000 Teilfinanzplan (Zeile) 12 Auszahlungen aus sonstigen Investitionen Investitions- maßnahme 0000 Darlehen an die AirportPark FMO GmbH Begründung: Die Stadt Münster ist zu einem Drittel am Stammkapital der in 2004 gegründeten AirportPark FMO GmbH beteiligt. Weitere Gesellschafter sind der Kreis Steinfurt und die Stadt Greven. Zur Sicherung der Liquidität und zur Finanzierung der Gesellschaft in der anstehenden Erschlie- ßungs- und Vermarktungsphase für den AirportPark wird die Gesellschaft zum einen Bankkredite aufnehmen. Zudem sollen Darlehen durch die drei Ge sellschafter in Höhe von jeweils 1,4 Mio. € gewährt werden. Diese Finanzierung ist bereits in die Wirtschafts- und Finanzplanung der Gesell- schaft für 2008 bis 2011 (Vorlage 995/2007 an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) eingegangen. Die mit dem Darlehen entstehende Forderung der Gesellschafter gilt solange als werthaltig, wie die Gesellschaft in der Lage ist, Zins und Tilgung zu bedienen. Die Entwicklung der Gesellschaft ist entsprechend zu beobachten. Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung haben am 14.11.2007 die Aufnahme der Dar- lehen beschlossen. Das Votum des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafter- versammlung stand dabei unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Rates. Die weiteren Details, Höhe und Zeitpunkt der Rückzahlung durch die Gesellschaft als auch – abge- leitet aus der Erschließungsplanung - Zeitpunkt und Tranchen des Mittelabflusses durch die Ge- sellschafter werden im Anschluss an diesen Grundsatzbeschluss erarbeitet und ein Darlehensver- trag geschlossen. Im Zusammenhang damit notwendige Stimmabgaben des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung sind dabei durch Beschlusspunkt 3 dieser Vorlage ab- gedeckt. Wohl wird die Stadt Greven im Rahmen ihres s peziellen Haushaltsstatus eine Abstimmung mit der Bezirksregierung zum Darlehen vornehmen. Eine originäre Anzeigepflicht der Stadt Münster im Rahmen des § 115 GO wird hier nicht gesehen. - 3 - V/1013/2007 In Abhängigkeit von den Regelungen des Darlehensvertrages werden die Zinserträge aus dem Gesellschafterdarlehen im Haushalt der Stadt Münster vereinnahmt. i.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/1013/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37