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V/0860/2021

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Ergänzung des Gesellschaftsvertrages

Vorlagen 16.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 33

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1413 Zeichen

Anlage A zur V/0860/2021
Kurzüberblick
Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Gesellschaft ist die Änderung des
Gesellschaftsvertrages von der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Zur Ermächtigung
der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN
Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) ist ein Ratsbeschluss notwendig.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Stadt Münster ist mit 1 T€ (0,33 %) am Stammkapital der NRW.URBAN KE direkt und mit
1 T€ (0,33 %) indirekt über die KonvOY GmbH beteiligt.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein-
westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten in Zusammenhang mit der
Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der
Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von
Baulandflächen sowie verwandten Geschäften.
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Gesellschaft getragen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
k.A.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
k.A.

Beschlussvorlage

3218 Zeichen

V/0860/2021
V/0860/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH: Ergänzung des Gesellschaftsvertrages
Beratungsfolge
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der NRW.URBAN
Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) wird ermächtigt, folgender Ergänzung im
§ 10 Punkt 1 „Zusammensetzung und Einberufung der Gesellschafterversammlung“ des
Gesellschaftsvertrages NRW.URBAN KE zuzustimmen:
„Die Beschlussfassung kann auch in einer T elefon- oder Videokonferenz durch mündliche,
telefonische, schriftliche oder in T extform übermittelte Stimmabgabe oder in einer Kombination
dieser Wege erfolgen. Ein Recht zum Widerspruch gegen diese Art der Beschlussfassung
besteht nicht.“
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Begründung:
Bei der NRW.URBAN KE handelt es sich um eine im Jahr 2009 seitens des Landes Nordrhein-
Westfalen initiierte Gesellschaft, die zur Stärkung der wohnungs- und baupolitischen Situation
konzipiert wurde. Sie dient der Unterstützung der nordrhein-westfälischen Kommunen insbesondere
bei der Entwicklung von Bauland. Sie soll die beschleunigte Baulandentwicklung sowie eine enge
Kooperation der Kommunen und Landespolitik insbesondere im Hinblick auf wohnungs- und
stadtentwicklungspolitische Maßnahmen gewährleisten. Alle interessierten nordrhein-westfälischen
Kommunen sind eingeladen, sich an ihr zu beteiligen.
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
30.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Ebert
T elefon:492-2012
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0860/2021
Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den nordrhein-
westfälischen Kommunen und kommunal nahestehenden Dritten, wie beispielsweise kommunalen
Wirtschaftsförderungsgesellschaften und Stadtentwicklungsgesellschaften, in Zusammenhang mit der
Baulandentwicklung sowie der Wahrnehmung von städtebaulichen Aufgaben, Maßnahmen der
Stadtentwicklung und Strukturpolitik, Aufbereitung, Erschließung und Verwertung von Baulandflächen
sowie verwandten Geschäften.
Die Stadt Münster ist mit 1 T€ (0,33 %) direkt und mit 1 T€ (0,33 %) indirekt über die KonvOY GmbH
am Stammkapital der NRW.URBAN KE beteiligt.
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der NRW.URBAN KE (§ 12 Ziff. 2 lit. o) fällt die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Entscheidungsbereich der Gesellschafterversammlung.
Die Ergänzung im Gesellschaftsvertrag soll eine Beschlussfassung auch in einer T elefon- oder
Videokonferenz durch mündliche, telefonische, schriftliche oder in T extformübermittelte Stimmabgabe
oder in einer Kombination dieser Wege ermöglichen.
Die Verwaltung befürwortet die o.g. Ergänzung des Gesellschaftsvertrages, um die
Sitzungsorganisation und die Beschlussfassungsmöglichkeiten flexibler zu gestalten. Die Verwaltung
wird künftig auf entsprechende Ergänzungen der Gesellschaftsverträge anderer städtischer
Beteiligungen hinwirken.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0860/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2021
Erstellt
15.11.2021 14:41