Mandari Insight

V/0524/2022

LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild

Vorlagen 22.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 15.1

Anlage Visualisierungen

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

231-2021_Regenbogen-Radweg

· application/pdf

Ansehen

A_R_0073_2021_a_r_0073_2021_CDU_sichtbares_Zeichen_in_Regenbogenfarben

· application/pdf

Ansehen

216-2021_Zebrastreifen Regenbogenfarben

· application/pdf

Ansehen

Anlage Visualisierungen

228 Zeichen

Beschlussvorlage 
 
LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben 
im Stadtbild 
 
Anlage Visualisierungen 
Maßnahmen 1-4

Beispiel Streuscheiben 2 
 
Umsetzung aller drei Streuscheiben nur in den Grünlichtkammern

Maßnahme 4 – Banner

Anlage A

2744 Zeichen

Anlage A zur V/0524/2022 
Kurzüberblick 
Die Beschlussvorlage stellt mit dem Ziel der Akzeptanz von LSBTIQ* Personen in Münster ein 
Konzept für die Sichtbarkeit im Stadtbild vor. Die Umsetzung erfolgt auf der Achse Windhorststr. 
zwischen Bahnhofstr. und Von-Vincke-Str. und umfasst als Maßnahmen Sinnbilder in Lichtsignal-
anlagen, die Beklebung von Lichtmasten, Sitzbänke in Regenbogenfarben und die anlassbezo-
gene Beflaggung der drei Stadthäuser. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Beschlussvorlage folgt den Zielen des Produktplans der beteiligten Ämter. Sie dient  
 dem Abbau von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität 
und 
 schafft Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Men-
schen (LSBTIQ*) durch Sichtbarkeit im Stadtbild. 
 
Dies geschieht durch die Umsetzung der Teilziele 
 
1. Sinnbilder für Fußgänger*innen in Lichtsignalanlagen (LSA) – gleichgeschlechtliche Am-
pelfiguren 
2. Lichtmasten (Straßenlaternen) – Aufkleber in Regenbogenfarben 
3. Sitzbänke in Regenbogenfarben und 
4. Beflaggen der drei Stadthäuser - Banner „LSBTIQ* willkommen“ 
 
Die Sichtbarkeit wird unter Berücksichtigung der für den Kern der Altstadt geltenden Satzung zur 
Wahrung des historischen Stadtbildes zudem innenstadtnah umgesetzt. In Absprache der betei-
ligten Fachämter wurde für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes als Modellachse der Verlauf 
der Windthorststraße zwischen Bahnhofstraße und Von-Vincke-Straße gewählt. Der Fußweg vom 
Hauptbahnhof in die Innenstadt gehört zu den am stärksten frequentierten Fußwegen in Münster. 
Hier wird eine sehr hohe Wirkung in Bezug auf LSBTIQ* Sichtbarkeit durch die komplementäre 
Umsetzung an Lichtsignalanlagen, Lichtmasten und Sitzbänken erreicht. 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produkt-
gruppen: 
01 04 
12 01 
 
13 01 
Gleichstellung aller Geschlechter 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und 
-anlagen 
Grün- und Freiflächen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein

Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Entscheidung ist im Hinblick auf den Abbau von Diskriminierungen von LSBTIQ*-Personen 
relevant für die Gleichstellung von Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten.

Beschlussvorlage

14491 Zeichen

V/0524/2022 
V/0524/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
   29.09.2022 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   18.10.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   18.10.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   20.10.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Mit dem Ziel, Diskriminierungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität abzubauen 
und die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen (LSB-
TIQ*) zu erhöhen, wird das nachfolgende Konzept (siehe unten: Begründung) zur LSBTIQ* Sichtbar-
keit / Regenbogenfarben im Stadtbild umgesetzt. 
 
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen: 
 
1. Sinnbilder für Fußgänger*innen in Lichtsignalanlagen (LSA) – gleichgeschlechtliche Ampelfi-
guren 
 
Die LSA Knotenpunkt 04030 Windthorststr. / Bahnhofstr. (nördliche Signalanlagen) und die 
LSA Knotenpunkt 04090 Von-Vincke-Str. / Windthorststr. werden in den Grünlichtkammern 
der Fußgängersignale mit Streuscheiben ausgestattet, die die Vielfalt von Paarkonstellationen 
abbilden (w/w, m/m, w/m, siehe Anlage). Die Stadt Münster folgt damit dem bewährten Bei-
Amt für Gleichstellung 
 
07.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Chmielorz 
Telefon: 492-1706 
Chmielorz@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0524/2022 
spiel der Kommunen Bielefeld, Braunschweig, Frankfurt, Hannover und Wien (Österreich). 
 
2. Lichtmasten (Straßenlaternen) – Aufkleber in Regenbogenfarben 
 
Die Lichtmasten im Verlauf der Windthorststr. zwischen Bahnhofstr. und Von-Vincke-Str. und 
der Lichtmast auf der Mittelinsel der nördlichen Querung Windhorststr./Von-Vincke-Str. wer-
den im oberen Bereich mit umlaufenden Aufklebern in nicht retroreflektierenden Regenbogen-
farben versehen (siehe Anlage). 
 
3. Sitzbank und Fahrradbügel in Regenbogenfarben 
 
Im Verlauf der Windthorststr. zwischen Bahnhof- und Von-Vincke-Str. wird der Be-tonsockel 
der Bank vor dem Haus Windthorststr. 19 umlaufend in Regenbogenfarben gestrichen (siehe 
Anlage). Die Bank vor dem Haus Windthorstraße 1, Foto Köster, wird in Absprache von Ord-
nungsamt und Polizei zeitnah abgebaut und durch Fahrradanlehnbügel ersetzt. Diese werden 
dann in Regenbogenfarben beklebt 
 
 
4. Beflaggen der drei Stadthäuser - Banner „LSBTIQ* willkommen“ 
 
Anlässlich der von der LSBTIQ* Community veranstalteten sog. „Pride Weeks“ in den letzten 
beiden Augustwochen werden die drei Stadthäuser mit je einem Banner „LSBTIQ* willkom-
men“ (siehe Anlage) beflaggt. 
Damit sind die Anregungen 2021 -00216 Regenbogen Zebrastreifen, 2021-00231 Regenbogen Rad-
weg und der Ratsantrag A -R/0073/2021 Regenbogenfarbene Sitzbänke als Zeichen für Vielfalt und 
Toleranz erledigt.

- 3 - 
V/0524/2022 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergeb nisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 01 04 Gleichstellung aller Geschlech-
ter 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
Beflaggung 
2023  
 
1.800,00 
 
Produktgruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
LSA: Austausch Symbolmas-
ken LSA Bahnhofstraße / 
Windthorststraße und Von -
Vincke-Straße / Windthorst-
straße 
 
Lichtmasten 
(Beklebung von 10 Lichtmas-
ten  
 
Wartung und Instandhaltung 
LSA und Lichtmasten /Jahr 
2023  
 
 
 
 
 
2.600,00 
 
 
 
5.093,00 
 
 
1.400,00 
 
Produktgruppe 13 01 Grün- und Freiflächen    
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
 
Lackierung / Folierung der 
zwei Beton-Sitzbänke mit 
Holzauflage 
 
Ggf. Zusatzkosten bei Ausbau 
der Bank vor Foto Köster: 
 
Ggf. Zusatzkosten für den 
Einbau von 4 Fahrradständern 
inkl. Lackierung / Folierung  
 
Wartung und Instandhaltung 
Lackierung / Folierung Beton -
Sitzbänke / Jahr 
2023  
 
 
 
 
2.000,00 
 
 
1.500,00 
 
 
 
3800,00 
 
 
 
1.000,00 
 
gesamt 
 
Einmalkosten 
 
Folgekosten / Jahr 
    
 
16.793,00 
 
2.400,00

- 4 - 
V/0524/2022 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster einmalige Kosten von ca. 16.793,00 € und 
jährliche Folgekosten von 2.400,00 € entstehen.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei den 
o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfüh-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mit-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Hintergrund – von der Diskriminierung zur Normalisierung 
 
Noch immer erleben Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, inter* und queere (LSBTIQ*) Menschen in 
ihrer Lebensgeschichte Ausgrenzungen, Diskriminierungen und Gewalt. Sexuelle Identitäten, die 
nicht der heterosexuellen Mehrheit entsprechen und geschlechtliche Identitäten, die nicht dem bei der 
Geburt zugewiesenen Geschlecht entsprechen, wurden seit dem 19. Jahrhundert über einen langen 
Zeitraum marginalisiert, durch das Strafrecht verfolgt oder von der Medizin und Psychiatrie als „krank“ 
klassifiziert. So wurde Homosexualität erst 1992 aus dem Internationalen Verzeichnis der psychi-
schen Störungen (ICD) gestrichen, Transsexualität galt noch bis zur Einführung der 11. Version des 
ICD (Januar 2022) als eine psychische Störung. 
 
Bis zur 1. Großen Strafrechtsreform im Jahr 1969 galt der § 175 StGB in der Bundesrepublik 
Deutschland in der 1935 verschärften nationalsozialistischen Fassung und stellte einvernehmliche 
homosexuelle Handlungen von erwachsenen Männern unter Strafe. Erst seit 1994 gilt im Zuge der 
Wiedervereinigung beider deutscher Staaten eine gleiche Schutzaltersgrenze für Hetero- und Homo-
sexuelle. 
 
Durch die Bürger*innenrechtsbewegung die 1969 in der New Yorker Christopher Street ihren Anfang 
fand, wurden von LSBTIQ* Personen gleiche Rechte erkämpft und fanden in den letzten 25 Jahren 
Eingang in die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, so z. B.: 2001 das Lebenspartnerschaftsge-
setz, 2007 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, 2017 die Öffnung der Ehe für homosexuelle 
Paare, 2018 die Änderung des Personenstandsgesetzes mit der Möglichkeit des Geschlechtseintrags 
„divers“. Dem Abbau von Diskriminierungen folgt ein gesellschaftlicher Prozess der Anerkennung, 
Akzeptanz und Normalisierung. Zum Abbau von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gegen 
homo- und transsexuelle Menschen trägt vor allem die Sichtbarkeit von Lebensformen bei, die nicht 
der heterosexuellen und cis-geschlechtlichen Mehrheit entsprechen. 
 
Dieses Konzept der LSBTIQ* Sichtbarkeit folgt dem Ziel, durch Sichtbarkeit in der Stadtgesellschaft 
Vorurteile abzubauen und Akzeptanz zu befördern. Denn: Noch immer erleben LSBTIQ* Personen 
signifikant höhere psychische Belastungen1, und für den Abbau von Vorurteilen ist die Offenheit für 
den und der Kontakt zu LSBTIQ* Personen unerlässlich.2 
 
Diese Beschlussvorlage antwortet auf die Anregungen 2021-00216 Regenbogen Zebrastreifen, 2021-
00231 Regenbogen Radweg und der Ratsantrag A-R/0073/2021 Regenbogenfarbene Sitzbänke als 
Zeichen für Vielfalt und Toleranz. 
 
Die Stadt Münster hat sich in den vergangenen 25 Jahren entschieden, die Rechte von Menschen 
unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt zu stärken. Dies bildet die Grundlage für 
diese Beschlussvorlage. Dazu gehören u. a. die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt (2009), die 
Einrichtung einer Stelle für LSBTIQ* Belange im Amt für Gleichstellung (2020), die Verabschiedung 
des Arbeitsplans Gleichstellung und Gleichberechtigung von Menschen aller geschlechtlichen Identi-
täten durch den Verwaltungsvorstand (2020), sowie der Ratsbeschluss zum Gedenken an die verfolg-
ten Homosexuellen und vergessene Opfergruppen der NS-Zeit sowie den Internationalen Tag gegen 
Homophobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft sichtbarer machen (V/0082/2021/1, 2021).

- 5 - 
V/0524/2022 
 
 
Ein Gesamtkonzept zur LSBTIQ* Sichtbarkeit im Stadtbild Münsters 
 
Mit dieser Beschlussvorlage wird ein Gesamtkonzept für LSBTIQ* Sichtbarkeit und Regenbogenfar-
ben im Stadtbild angestrebt, das einerseits der besonderen Situation dieser marginalisierten Gruppe 
eine würdige visuelle Präsenz an zentraler Stelle der Stadt widmet und andererseits im Einklang steht 
mit den zentralen Elementen der Stadtplanung und dem Anspruch an Einheitlichkeit und Kohärenz 
der Innenstadtgestaltung. 
 
Die Sichtbarkeit wird unter Berücksichtigung der für den Kern der Altstadt geltenden Satzung zur 
Wahrung des historischen Stadtbildes zudem innenstadtnah umgesetzt. In Absprache der beteiligten 
Fachämter wurde für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes als Modellachse der Verlauf der 
Windthorststraße zwischen Bahnhofstraße und Von-Vincke-Straße gewählt. Der Fußweg vom Haupt-
bahnhof in die Innenstadt gehört zu den am stärksten frequentierten Fußwegen in Münster. Hier wird 
eine sehr hohe Wirkung in Bezug auf LSBTIQ* Sichtbarkeit durch die komplementäre Umsetzung an 
Lichtsignalanlagen, Lichtmasten und Sitzbänken erreicht. 
 
Grundlage dieser Beschlussvorlage ist ein verwaltungsinterner fachlicher Austausch des Amts für 
Gleichstellung mit dem Ordnungsamt, dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Mobilität und Tiefbau und 
dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, in den auch Münster Marketing einbezogen 
war. Weitere Fachgremien wurden einbezogen, um Vorbehalte fachlich abzuwägen und einen Inte-
ressensausgleich mit allen Beteiligten – auch aus der Stadtgesellschaft – zu erzielen. In die Erarbei-
tung dieser Beschlussvorlage wurde die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) ebenso einbezogen 
wie die Antragskonferenz in Sachen Sondernutzung auf öffentlichen Straßen, die ihre Bedenken be-
züglich einer Abweichung von Gestaltungsvorgaben zur Kenntnis gegeben hat. Auch eine enge Ab-
stimmung mit der Interessengemeinschaft Bahnhofsviertel (ISG) hat stattgefunden. In Bezug auf die 
Umsetzung der Maßnahme „Sinnbilder für Fußgänger*innen in Lichtsignalanlagen (LSA) – gleichge-
schlechtliche Ampelfiguren“ verweisen die beteiligten Ämter auf den Handlungsspielraum der Kom-
munen (vgl. ein Schreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. 
Juni 2018). Mit diesem Schreiben weist das Ministerium darauf hin, dass von den Gestaltungsgrund-
sätzen der Signalschablonen an Lichtsignalanlagen zwar in Einzelfällen abgewichen werden darf, 
jedoch die Entscheidung hinreichend und nachvollziehbar begründet und aktenkundig vermerkt wer-
den muss. Außerdem weist das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass die für die örtliche Lichtzei-
chenregelung verantwortliche Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde als Betreiberin 
der Lichtsignalanlage für ihre von den Grundsätzen abweichende Entscheidung in der Haftung ste-
hen. Abschließend bittet das Verkehrsministerium NRW im Interesse landesweit einheitlicher Licht-
zeichenregelungen ausschließlich die stilisierten Sinnbilder zu verwenden.  
 
In der Abstimmung zwischen dem Amt für Mobilität und Tiefbau als zuständiger Straßenbaubehörde 
und dem Ordnungsamt als der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann es aufgrund des oben 
beschriebenen besonderen Ziels, in der Stadtgesellschaft Vorurteile abzubauen und Akzeptanz zu 
fördern, verantwortet werden, in den Lichtsignalanlagen Bahnhofstraße / Windthorststraße und 
Windthorststraße / Von-Vincke-Straße in den Grünlichtkammern der Fußgängersignale gleichge-
schlechtliche sog. Ampelpärchen zu installieren. In den Rotlichtkammern kann dies aufgrund der dar-
aus evtl. entstehenden Gefahr der Missachtung des Rotlichts und der daraus evtl. entstehenden Ver-
kehrsgefährdung und Haftungsproblematik keinesfalls erfolgen. 
 
Von den zuständigen Ämtern wurde zum Ausdruck gebracht, dass diese Änderung der Signalschab-
lonen ein besonders begründeter Einzelfall für diesen modellhaften Straßenzug ist und deshalb Ände-
rungen der Signalschablonen an anderen Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet nicht in Betracht kom-
men. Auch die Beklebung der Lichtmasten mit Regenbogenfarben wird nur in diesem Einzelfall von 
den zuständigen Ämtern und den Stadtwerken Münster als Eigentümer der Straßenbeleuchtung für 
vertretbar erachtet. 
 
Geprüft wurde auch die Maßnahme eines sog. Regenbogen-Zebrastreifens (Anregung 2021-00216).

- 6 - 
V/0524/2022 
Hier kam eine Umsetzung nach Prüfung durch die Fachämter aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen 
und aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht in Betracht. Auch die Anregung, einen Radweg in Re-
genbogenfarben zu markieren, wird mit Hinweis auf das bestehende und bis 2025 geltende Verkehrs-
konzept der Stadt Münster nicht aufgegriffen. 
 
Um das Gesamtkonzept optisch fortzuführen, werden in Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit die Betonsockel der beiden Bänke im Verlauf der Windthorststr. zwischen 
Bahnhof- und Von-Vincke-Str. vor den Häusern Windthorststr. 1 / Berliner Platz 4 und Windthorst-
straße 19 (s. Anlage) umlaufend in Regenbogenfarben lackiert / foliert. 
Aufgrund von Entwicklungen und gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen rund um den Bahnhof 
kann es sein, dass die Bank vor der Windthorststraße 1 / Berliner Platz 4 zeitnah entfernt werden 
muss. In Abstimmung zwischen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und dem Ord-
nungsamt werden dann an dem Standort Fahrradanlehnbügel als Raumtrenner bzw. Durchfahrtsbe-
grenzer installiert. Um das Konzept aufrecht zu erhalten, werden diese dann als Pendant zur Bank an 
der Windthorststraße 19 in Regenbogenfarben lackiert oder foliert. 
 
 
--- 
1 vgl. Journal of Health Monitoring 2020 5(S1) 
 
2 vgl. Norbert Zmyj & Lilo Huber-Bach (2019): German adolescents’ homonegativity and the relations-
hip to their religious denomination and gender role orientation, Journal of LGBT Youth, DOI: 
10.1080/19361653.2019.1641174 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlagen: 
 
• Anregung 2021-00216 Regenbogen-Zebrastreifen 
• Anregung 2021-00231 Regenbogen Radweg 
• Ratsantrag A-R/0073/2021 Regenbogenfarbene Sitzbänke 
• Visualisierungen 
 - Sinnbilder für Fußgänger*innen in Lichtsignalanlagen 
 - Lichtmasten 
 - Sitzbänke

231-2021_Regenbogen-Radweg

964 Zeichen

Von: Nils Führmann
An: Ratsservice
Betreff: Buergeranregung
Datum: Donnerstag, 23. September 2021 09:08:31
Anlagen: sw-23-eloy-de-jong.png
Nachname: Führmann
Vorname: Nils
Straße, Haus-Nr.: Kriegerweg 100
PLZ: 48153
Ort: Münster
Telefon: 0176/23130223
Adressat:
Rat der Stadt Münster
weitere Adressaten (optional):
Rat der Stadt Münster
Thema: Regenbogen - Radweg
Anregung / Antrag:
Ich bitte den Rat der Stadt Münster darum sich mit dem Vorschlag zu beschäftigen, einen
"Regenbogen- Radweg" in Münster zu errichten als wichtiges
Zeichen für Gleichberechtigung, Toleranz und Vielfalt.
Begründung:
Aktuell werden einige Radwege in Münster neu gestaltet bzw. Fahrradstraßen errichtet.
Sowohl als Sympol für ein tolerantes Münster als auch als Marketing /Tourismus-
Instrument wäre aus meiner Sicht eine bunte Fahrradbahn wie beispielsdweise in Utrecht
wünschenswert.
Eventuelle Dateien befinden sich im Anhang dieser E-Mail.
Anregung Nr. 2021-00231

A_R_0073_2021_a_r_0073_2021_CDU_sichtbares_Zeichen_in_Regenbogenfarben

2101 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0073/2021 
 
 
RATSANTRAG 
 
 
 Münster, 21. September 2021 
 
 
Regenbogenfarbene Sitzbänke als Zeichen für Vielfalt 
und Toleranz 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Als sichtbares Zeichen für Vielfalt und Toleranz erarbeitet die Verwaltung Vorschläge 
für eine dauerhafte Einfärbung einer Sitzbank in den Farben des Regenbogens an 
einer starkfrequentierten, geeigneten Stelle in Münsters Innenstadt sowie in einem 
oder mehreren Stadtteilen der jeweiligen Bezirksvertretungen. 
 
2. Für den innenstädtischen Bereich ist eine neue Sitzbank am Stadhaus I oder an der 
Stubengasse zu prüfen.  
 
3. Die Verwaltung führt Gespräche mit passenden Akteuren über eine Übernahme einer 
Patenschaft für die Bänke. 
 
 
Begründung: 
 
Die zentrale Forderung der diesjährigen CSDemo in Münster zum Abschluss der Pride Weeks 
war „Mehr Toleranz in der Gesellschaft“. Die Forderung weist unter anderem darauf hin, dass 
es unsere gemeinschaftliche Aufgabe ist, sich gegen jegliche Diskriminierung, Ausgrenzung 
und Bedrohung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung auszusprechen. Als 
sichtbares Zeichen dieser Forderung sollen regenbogenfarbene Möbel im öffentlichen Raum 
in Münster entstehen.  
 
Mehrere Städte überlegen bereits, sichtbare und dauerhafte Zeichen für Vielfalt und Toleranz 
zu setzen. Unter anderem versuchen Hamburg, München, Köln, Bielefeld oder Düsseldorf, 
verschiedene Lösungen umzusetzen. Im bayerischen Straubing wird der Stadtturm 
angeleuchtet. Innsbruck hat regenbogenfarbene Sitzbänke an verschiedenen Orten 
aufgestellt.  
 
Bei den Planungen in Münster ist zu berücksichtigen, dass die Bänke an einem zentralen, 
sichtbaren Ort platziert werden, um ihrer Signalwirkung gerecht zu werden. 
Dieses dauerhafte Zeichen betont die Haltung der Stadt Münster im Hinblick auf ein 
tolerantes und vielfältiges Gesellschaftsbild und steht damit in der Tradition Münsters als 
Friedenstadt von europäischer Bedeutung. Für die weltoffene Stadt Münster wünschen wir 
uns ein permanentes LGBTQ* Bekenntnis. 
 
Gez. Weber und Fraktion

216-2021_Zebrastreifen Regenbogenfarben

23 Zeichen

Anregung Nr. 2021-00216

Beratungsverlauf (8)

20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.10.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 6.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (6)

  • Windthorststraße 1
  • Bahnhofstraße
  • Von-Vincke-Straße
  • Stubengasse
  • Berliner Platz 4
  • Kriegerweg 100

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0524/2022
Typ
Vorlagen
Datum
22.08.2022
Erstellt
22.08.2022 15:07