V/0524/2022
LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild
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Anlage Visualisierungen
228 Zeichen
Beschlussvorlage LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild Anlage Visualisierungen Maßnahmen 1-4 Beispiel Streuscheiben 2 Umsetzung aller drei Streuscheiben nur in den Grünlichtkammern Maßnahme 4 – Banner
Anlage A
2744 Zeichen
Anlage A zur V/0524/2022 Kurzüberblick Die Beschlussvorlage stellt mit dem Ziel der Akzeptanz von LSBTIQ* Personen in Münster ein Konzept für die Sichtbarkeit im Stadtbild vor. Die Umsetzung erfolgt auf der Achse Windhorststr. zwischen Bahnhofstr. und Von-Vincke-Str. und umfasst als Maßnahmen Sinnbilder in Lichtsignal- anlagen, die Beklebung von Lichtmasten, Sitzbänke in Regenbogenfarben und die anlassbezo- gene Beflaggung der drei Stadthäuser. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Beschlussvorlage folgt den Zielen des Produktplans der beteiligten Ämter. Sie dient dem Abbau von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität und schafft Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Men- schen (LSBTIQ*) durch Sichtbarkeit im Stadtbild. Dies geschieht durch die Umsetzung der Teilziele 1. Sinnbilder für Fußgänger*innen in Lichtsignalanlagen (LSA) – gleichgeschlechtliche Am- pelfiguren 2. Lichtmasten (Straßenlaternen) – Aufkleber in Regenbogenfarben 3. Sitzbänke in Regenbogenfarben und 4. Beflaggen der drei Stadthäuser - Banner „LSBTIQ* willkommen“ Die Sichtbarkeit wird unter Berücksichtigung der für den Kern der Altstadt geltenden Satzung zur Wahrung des historischen Stadtbildes zudem innenstadtnah umgesetzt. In Absprache der betei- ligten Fachämter wurde für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes als Modellachse der Verlauf der Windthorststraße zwischen Bahnhofstraße und Von-Vincke-Straße gewählt. Der Fußweg vom Hauptbahnhof in die Innenstadt gehört zu den am stärksten frequentierten Fußwegen in Münster. Hier wird eine sehr hohe Wirkung in Bezug auf LSBTIQ* Sichtbarkeit durch die komplementäre Umsetzung an Lichtsignalanlagen, Lichtmasten und Sitzbänken erreicht. Finanzierung Produkt- gruppen: 01 04 12 01 13 01 Gleichstellung aller Geschlechter Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Grün- und Freiflächen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Entscheidung ist im Hinblick auf den Abbau von Diskriminierungen von LSBTIQ*-Personen relevant für die Gleichstellung von Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten.
Beschlussvorlage
14491 Zeichen
V/0524/2022
V/0524/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
LSBTIQ* Sichtbarkeit / Regenbogenfarben im Stadtbild
Beratungsfolge
20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung
29.09.2022 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
18.10.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
18.10.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
19.10.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
20.10.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung
26.10.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Mit dem Ziel, Diskriminierungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität abzubauen
und die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen (LSB-
TIQ*) zu erhöhen, wird das nachfolgende Konzept (siehe unten: Begründung) zur LSBTIQ* Sichtbar-
keit / Regenbogenfarben im Stadtbild umgesetzt.
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:
1. Sinnbilder für Fußgänger*innen in Lichtsignalanlagen (LSA) – gleichgeschlechtliche Ampelfi-
guren
Die LSA Knotenpunkt 04030 Windthorststr. / Bahnhofstr. (nördliche Signalanlagen) und die
LSA Knotenpunkt 04090 Von-Vincke-Str. / Windthorststr. werden in den Grünlichtkammern
der Fußgängersignale mit Streuscheiben ausgestattet, die die Vielfalt von Paarkonstellationen
abbilden (w/w, m/m, w/m, siehe Anlage). Die Stadt Münster folgt damit dem bewährten Bei-
Amt für Gleichstellung
07.09.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Chmielorz
Telefon: 492-1706
Chmielorz@stadt-
muenster.de
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spiel der Kommunen Bielefeld, Braunschweig, Frankfurt, Hannover und Wien (Österreich).
2. Lichtmasten (Straßenlaternen) – Aufkleber in Regenbogenfarben
Die Lichtmasten im Verlauf der Windthorststr. zwischen Bahnhofstr. und Von-Vincke-Str. und
der Lichtmast auf der Mittelinsel der nördlichen Querung Windhorststr./Von-Vincke-Str. wer-
den im oberen Bereich mit umlaufenden Aufklebern in nicht retroreflektierenden Regenbogen-
farben versehen (siehe Anlage).
3. Sitzbank und Fahrradbügel in Regenbogenfarben
Im Verlauf der Windthorststr. zwischen Bahnhof- und Von-Vincke-Str. wird der Be-tonsockel
der Bank vor dem Haus Windthorststr. 19 umlaufend in Regenbogenfarben gestrichen (siehe
Anlage). Die Bank vor dem Haus Windthorstraße 1, Foto Köster, wird in Absprache von Ord-
nungsamt und Polizei zeitnah abgebaut und durch Fahrradanlehnbügel ersetzt. Diese werden
dann in Regenbogenfarben beklebt
4. Beflaggen der drei Stadthäuser - Banner „LSBTIQ* willkommen“
Anlässlich der von der LSBTIQ* Community veranstalteten sog. „Pride Weeks“ in den letzten
beiden Augustwochen werden die drei Stadthäuser mit je einem Banner „LSBTIQ* willkom-
men“ (siehe Anlage) beflaggt.
Damit sind die Anregungen 2021 -00216 Regenbogen Zebrastreifen, 2021-00231 Regenbogen Rad-
weg und der Ratsantrag A -R/0073/2021 Regenbogenfarbene Sitzbänke als Zeichen für Vielfalt und
Toleranz erledigt.
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergeb nisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 01 04 Gleichstellung aller Geschlech-
ter
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
Beflaggung
2023
1.800,00
Produktgruppe 12 01 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
LSA: Austausch Symbolmas-
ken LSA Bahnhofstraße /
Windthorststraße und Von -
Vincke-Straße / Windthorst-
straße
Lichtmasten
(Beklebung von 10 Lichtmas-
ten
Wartung und Instandhaltung
LSA und Lichtmasten /Jahr
2023
2.600,00
5.093,00
1.400,00
Produktgruppe 13 01 Grün- und Freiflächen
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
Lackierung / Folierung der
zwei Beton-Sitzbänke mit
Holzauflage
Ggf. Zusatzkosten bei Ausbau
der Bank vor Foto Köster:
Ggf. Zusatzkosten für den
Einbau von 4 Fahrradständern
inkl. Lackierung / Folierung
Wartung und Instandhaltung
Lackierung / Folierung Beton -
Sitzbänke / Jahr
2023
2.000,00
1.500,00
3800,00
1.000,00
gesamt
Einmalkosten
Folgekosten / Jahr
16.793,00
2.400,00
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Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster einmalige Kosten von ca. 16.793,00 € und
jährliche Folgekosten von 2.400,00 € entstehen.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei den
o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfüh-
rung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mit-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Hintergrund – von der Diskriminierung zur Normalisierung
Noch immer erleben Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, inter* und queere (LSBTIQ*) Menschen in
ihrer Lebensgeschichte Ausgrenzungen, Diskriminierungen und Gewalt. Sexuelle Identitäten, die
nicht der heterosexuellen Mehrheit entsprechen und geschlechtliche Identitäten, die nicht dem bei der
Geburt zugewiesenen Geschlecht entsprechen, wurden seit dem 19. Jahrhundert über einen langen
Zeitraum marginalisiert, durch das Strafrecht verfolgt oder von der Medizin und Psychiatrie als „krank“
klassifiziert. So wurde Homosexualität erst 1992 aus dem Internationalen Verzeichnis der psychi-
schen Störungen (ICD) gestrichen, Transsexualität galt noch bis zur Einführung der 11. Version des
ICD (Januar 2022) als eine psychische Störung.
Bis zur 1. Großen Strafrechtsreform im Jahr 1969 galt der § 175 StGB in der Bundesrepublik
Deutschland in der 1935 verschärften nationalsozialistischen Fassung und stellte einvernehmliche
homosexuelle Handlungen von erwachsenen Männern unter Strafe. Erst seit 1994 gilt im Zuge der
Wiedervereinigung beider deutscher Staaten eine gleiche Schutzaltersgrenze für Hetero- und Homo-
sexuelle.
Durch die Bürger*innenrechtsbewegung die 1969 in der New Yorker Christopher Street ihren Anfang
fand, wurden von LSBTIQ* Personen gleiche Rechte erkämpft und fanden in den letzten 25 Jahren
Eingang in die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, so z. B.: 2001 das Lebenspartnerschaftsge-
setz, 2007 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, 2017 die Öffnung der Ehe für homosexuelle
Paare, 2018 die Änderung des Personenstandsgesetzes mit der Möglichkeit des Geschlechtseintrags
„divers“. Dem Abbau von Diskriminierungen folgt ein gesellschaftlicher Prozess der Anerkennung,
Akzeptanz und Normalisierung. Zum Abbau von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gegen
homo- und transsexuelle Menschen trägt vor allem die Sichtbarkeit von Lebensformen bei, die nicht
der heterosexuellen und cis-geschlechtlichen Mehrheit entsprechen.
Dieses Konzept der LSBTIQ* Sichtbarkeit folgt dem Ziel, durch Sichtbarkeit in der Stadtgesellschaft
Vorurteile abzubauen und Akzeptanz zu befördern. Denn: Noch immer erleben LSBTIQ* Personen
signifikant höhere psychische Belastungen1, und für den Abbau von Vorurteilen ist die Offenheit für
den und der Kontakt zu LSBTIQ* Personen unerlässlich.2
Diese Beschlussvorlage antwortet auf die Anregungen 2021-00216 Regenbogen Zebrastreifen, 2021-
00231 Regenbogen Radweg und der Ratsantrag A-R/0073/2021 Regenbogenfarbene Sitzbänke als
Zeichen für Vielfalt und Toleranz.
Die Stadt Münster hat sich in den vergangenen 25 Jahren entschieden, die Rechte von Menschen
unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt zu stärken. Dies bildet die Grundlage für
diese Beschlussvorlage. Dazu gehören u. a. die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt (2009), die
Einrichtung einer Stelle für LSBTIQ* Belange im Amt für Gleichstellung (2020), die Verabschiedung
des Arbeitsplans Gleichstellung und Gleichberechtigung von Menschen aller geschlechtlichen Identi-
täten durch den Verwaltungsvorstand (2020), sowie der Ratsbeschluss zum Gedenken an die verfolg-
ten Homosexuellen und vergessene Opfergruppen der NS-Zeit sowie den Internationalen Tag gegen
Homophobie (IDAHOT) in der Stadtgesellschaft sichtbarer machen (V/0082/2021/1, 2021).
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Ein Gesamtkonzept zur LSBTIQ* Sichtbarkeit im Stadtbild Münsters
Mit dieser Beschlussvorlage wird ein Gesamtkonzept für LSBTIQ* Sichtbarkeit und Regenbogenfar-
ben im Stadtbild angestrebt, das einerseits der besonderen Situation dieser marginalisierten Gruppe
eine würdige visuelle Präsenz an zentraler Stelle der Stadt widmet und andererseits im Einklang steht
mit den zentralen Elementen der Stadtplanung und dem Anspruch an Einheitlichkeit und Kohärenz
der Innenstadtgestaltung.
Die Sichtbarkeit wird unter Berücksichtigung der für den Kern der Altstadt geltenden Satzung zur
Wahrung des historischen Stadtbildes zudem innenstadtnah umgesetzt. In Absprache der beteiligten
Fachämter wurde für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes als Modellachse der Verlauf der
Windthorststraße zwischen Bahnhofstraße und Von-Vincke-Straße gewählt. Der Fußweg vom Haupt-
bahnhof in die Innenstadt gehört zu den am stärksten frequentierten Fußwegen in Münster. Hier wird
eine sehr hohe Wirkung in Bezug auf LSBTIQ* Sichtbarkeit durch die komplementäre Umsetzung an
Lichtsignalanlagen, Lichtmasten und Sitzbänken erreicht.
Grundlage dieser Beschlussvorlage ist ein verwaltungsinterner fachlicher Austausch des Amts für
Gleichstellung mit dem Ordnungsamt, dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Mobilität und Tiefbau und
dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, in den auch Münster Marketing einbezogen
war. Weitere Fachgremien wurden einbezogen, um Vorbehalte fachlich abzuwägen und einen Inte-
ressensausgleich mit allen Beteiligten – auch aus der Stadtgesellschaft – zu erzielen. In die Erarbei-
tung dieser Beschlussvorlage wurde die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) ebenso einbezogen
wie die Antragskonferenz in Sachen Sondernutzung auf öffentlichen Straßen, die ihre Bedenken be-
züglich einer Abweichung von Gestaltungsvorgaben zur Kenntnis gegeben hat. Auch eine enge Ab-
stimmung mit der Interessengemeinschaft Bahnhofsviertel (ISG) hat stattgefunden. In Bezug auf die
Umsetzung der Maßnahme „Sinnbilder für Fußgänger*innen in Lichtsignalanlagen (LSA) – gleichge-
schlechtliche Ampelfiguren“ verweisen die beteiligten Ämter auf den Handlungsspielraum der Kom-
munen (vgl. ein Schreiben des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.
Juni 2018). Mit diesem Schreiben weist das Ministerium darauf hin, dass von den Gestaltungsgrund-
sätzen der Signalschablonen an Lichtsignalanlagen zwar in Einzelfällen abgewichen werden darf,
jedoch die Entscheidung hinreichend und nachvollziehbar begründet und aktenkundig vermerkt wer-
den muss. Außerdem weist das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass die für die örtliche Lichtzei-
chenregelung verantwortliche Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde als Betreiberin
der Lichtsignalanlage für ihre von den Grundsätzen abweichende Entscheidung in der Haftung ste-
hen. Abschließend bittet das Verkehrsministerium NRW im Interesse landesweit einheitlicher Licht-
zeichenregelungen ausschließlich die stilisierten Sinnbilder zu verwenden.
In der Abstimmung zwischen dem Amt für Mobilität und Tiefbau als zuständiger Straßenbaubehörde
und dem Ordnungsamt als der zuständigen Straßenverkehrsbehörde kann es aufgrund des oben
beschriebenen besonderen Ziels, in der Stadtgesellschaft Vorurteile abzubauen und Akzeptanz zu
fördern, verantwortet werden, in den Lichtsignalanlagen Bahnhofstraße / Windthorststraße und
Windthorststraße / Von-Vincke-Straße in den Grünlichtkammern der Fußgängersignale gleichge-
schlechtliche sog. Ampelpärchen zu installieren. In den Rotlichtkammern kann dies aufgrund der dar-
aus evtl. entstehenden Gefahr der Missachtung des Rotlichts und der daraus evtl. entstehenden Ver-
kehrsgefährdung und Haftungsproblematik keinesfalls erfolgen.
Von den zuständigen Ämtern wurde zum Ausdruck gebracht, dass diese Änderung der Signalschab-
lonen ein besonders begründeter Einzelfall für diesen modellhaften Straßenzug ist und deshalb Ände-
rungen der Signalschablonen an anderen Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet nicht in Betracht kom-
men. Auch die Beklebung der Lichtmasten mit Regenbogenfarben wird nur in diesem Einzelfall von
den zuständigen Ämtern und den Stadtwerken Münster als Eigentümer der Straßenbeleuchtung für
vertretbar erachtet.
Geprüft wurde auch die Maßnahme eines sog. Regenbogen-Zebrastreifens (Anregung 2021-00216).
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Hier kam eine Umsetzung nach Prüfung durch die Fachämter aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen
und aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht in Betracht. Auch die Anregung, einen Radweg in Re-
genbogenfarben zu markieren, wird mit Hinweis auf das bestehende und bis 2025 geltende Verkehrs-
konzept der Stadt Münster nicht aufgegriffen.
Um das Gesamtkonzept optisch fortzuführen, werden in Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit die Betonsockel der beiden Bänke im Verlauf der Windthorststr. zwischen
Bahnhof- und Von-Vincke-Str. vor den Häusern Windthorststr. 1 / Berliner Platz 4 und Windthorst-
straße 19 (s. Anlage) umlaufend in Regenbogenfarben lackiert / foliert.
Aufgrund von Entwicklungen und gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen rund um den Bahnhof
kann es sein, dass die Bank vor der Windthorststraße 1 / Berliner Platz 4 zeitnah entfernt werden
muss. In Abstimmung zwischen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und dem Ord-
nungsamt werden dann an dem Standort Fahrradanlehnbügel als Raumtrenner bzw. Durchfahrtsbe-
grenzer installiert. Um das Konzept aufrecht zu erhalten, werden diese dann als Pendant zur Bank an
der Windthorststraße 19 in Regenbogenfarben lackiert oder foliert.
---
1 vgl. Journal of Health Monitoring 2020 5(S1)
2 vgl. Norbert Zmyj & Lilo Huber-Bach (2019): German adolescents’ homonegativity and the relations-
hip to their religious denomination and gender role orientation, Journal of LGBT Youth, DOI:
10.1080/19361653.2019.1641174
gez.
Markus Lewe
Anlagen:
• Anregung 2021-00216 Regenbogen-Zebrastreifen
• Anregung 2021-00231 Regenbogen Radweg
• Ratsantrag A-R/0073/2021 Regenbogenfarbene Sitzbänke
• Visualisierungen
- Sinnbilder für Fußgänger*innen in Lichtsignalanlagen
- Lichtmasten
- Sitzbänke
231-2021_Regenbogen-Radweg
964 Zeichen
Von: Nils Führmann An: Ratsservice Betreff: Buergeranregung Datum: Donnerstag, 23. September 2021 09:08:31 Anlagen: sw-23-eloy-de-jong.png Nachname: Führmann Vorname: Nils Straße, Haus-Nr.: Kriegerweg 100 PLZ: 48153 Ort: Münster Telefon: 0176/23130223 Adressat: Rat der Stadt Münster weitere Adressaten (optional): Rat der Stadt Münster Thema: Regenbogen - Radweg Anregung / Antrag: Ich bitte den Rat der Stadt Münster darum sich mit dem Vorschlag zu beschäftigen, einen "Regenbogen- Radweg" in Münster zu errichten als wichtiges Zeichen für Gleichberechtigung, Toleranz und Vielfalt. Begründung: Aktuell werden einige Radwege in Münster neu gestaltet bzw. Fahrradstraßen errichtet. Sowohl als Sympol für ein tolerantes Münster als auch als Marketing /Tourismus- Instrument wäre aus meiner Sicht eine bunte Fahrradbahn wie beispielsdweise in Utrecht wünschenswert. Eventuelle Dateien befinden sich im Anhang dieser E-Mail. Anregung Nr. 2021-00231
A_R_0073_2021_a_r_0073_2021_CDU_sichtbares_Zeichen_in_Regenbogenfarben
2101 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0073/2021 RATSANTRAG Münster, 21. September 2021 Regenbogenfarbene Sitzbänke als Zeichen für Vielfalt und Toleranz Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Als sichtbares Zeichen für Vielfalt und Toleranz erarbeitet die Verwaltung Vorschläge für eine dauerhafte Einfärbung einer Sitzbank in den Farben des Regenbogens an einer starkfrequentierten, geeigneten Stelle in Münsters Innenstadt sowie in einem oder mehreren Stadtteilen der jeweiligen Bezirksvertretungen. 2. Für den innenstädtischen Bereich ist eine neue Sitzbank am Stadhaus I oder an der Stubengasse zu prüfen. 3. Die Verwaltung führt Gespräche mit passenden Akteuren über eine Übernahme einer Patenschaft für die Bänke. Begründung: Die zentrale Forderung der diesjährigen CSDemo in Münster zum Abschluss der Pride Weeks war „Mehr Toleranz in der Gesellschaft“. Die Forderung weist unter anderem darauf hin, dass es unsere gemeinschaftliche Aufgabe ist, sich gegen jegliche Diskriminierung, Ausgrenzung und Bedrohung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung auszusprechen. Als sichtbares Zeichen dieser Forderung sollen regenbogenfarbene Möbel im öffentlichen Raum in Münster entstehen. Mehrere Städte überlegen bereits, sichtbare und dauerhafte Zeichen für Vielfalt und Toleranz zu setzen. Unter anderem versuchen Hamburg, München, Köln, Bielefeld oder Düsseldorf, verschiedene Lösungen umzusetzen. Im bayerischen Straubing wird der Stadtturm angeleuchtet. Innsbruck hat regenbogenfarbene Sitzbänke an verschiedenen Orten aufgestellt. Bei den Planungen in Münster ist zu berücksichtigen, dass die Bänke an einem zentralen, sichtbaren Ort platziert werden, um ihrer Signalwirkung gerecht zu werden. Dieses dauerhafte Zeichen betont die Haltung der Stadt Münster im Hinblick auf ein tolerantes und vielfältiges Gesellschaftsbild und steht damit in der Tradition Münsters als Friedenstadt von europäischer Bedeutung. Für die weltoffene Stadt Münster wünschen wir uns ein permanentes LGBTQ* Bekenntnis. Gez. Weber und Fraktion
216-2021_Zebrastreifen Regenbogenfarben
23 Zeichen
Anregung Nr. 2021-00216
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Windthorststraße 1
- Bahnhofstraße
- Von-Vincke-Straße
- Stubengasse
- Berliner Platz 4
- Kriegerweg 100
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Details
- Aktenzeichen
- V/0524/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.08.2022
- Erstellt
- 22.08.2022 15:07