V/0497/2015
Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen
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Beschlussvorlage
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V/0497/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2016 Beratungsfolge 20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität: Grevener Straße, Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße Amelsbürener Straße/Meesenstiege, Umbau zum Kreisverkehrsplatz Hiltruper Straße/Am Berler Kamp, Umbau zum Kreisverkehrsplatz Kappenberger Damm L 884, Sanierungsarbeiten im Bereich der Unterführung zwischen Buldernweg und Kriegerweg Kanalstraße, Fahrbahnerneuerung von Lublinring bis Nevinghoff Hüfferstraße, Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße und Gerichtsstraße der Bezirksreg ierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Str a- ßenbaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2016 vorschlägt. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Nahmobilitätsmaßna h- men in folgender Priorität: Vorlagen-Nr.: V/0497/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 05.08.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0497/2015 Radverkehrszählstellen im Stadtgebiet Steingärten/Angel, Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke (Jochen-Klepper-Straße) Alverskirchener Straße, Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze Westfalenstraße/An der alten Kirche, barrierefreier Ausbau des Knotenbereichs mit Fuß- gängersignalanlage Sudmühlenstraße/Werse, Brückensanierung Handorfer Straße, Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gildenstraße Manfred-v.- Richthofen-Str., barrierefreier Ausbau d. Knotenpunktes Andreas-Hofer- Straße Schifffahrter Damm, von Hessenweg bis Sudmühlenstraße, Radweg parallel zum Schiff- fahrter Damm der Bezirksregierung Münster nach den Förderrichtlinien Nahmob ilität (FöRi -Nah) für das Jahr 2016 vorschlägt. 3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssa t- zung 2016 bzw. der Ergebnis - und Finanzplanung 2015 – 2019 steht. Für alle Maßnahmen sind noch Baubeschlüsse einzuholen. Begründung: Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufg aben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen und Wegen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwirk- lichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksr egie- rung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldu n- gen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Minister ium für Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den St ädten und G e- meinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuschussmaßnahmen erörtert, beso nders die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobi- litätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Fina nzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen G e- sprächen abgestimmten Zuschussmaßnahmen fli eßen dann in das Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. Bewilligungen erfolgen im darauf folgend en Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe des Landes gesteuert wird. Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 60 % - 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Ve r- kehrssteuerungsanlagen 60 %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Str aße - 3 - V/0497/2015 60 % und Alleenradwege 75 %. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unte r- schiedliche Fördersätze beinhalten. Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der Bezirksre- gierung Münster: http://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderbereich_verkehr/index.html Zu 1: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhal- ten die Länder voraussichtlich in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2019 die bisher für die Lande- sprogramme bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entf lech- tungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne konkrete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Ver- kehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 in Kraft getreten. Im September 2015 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung von Zuwendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus. Auf der Basis des Entwurfes des Finanzplanes 2016ff und der aktuellen Maßnahmenentwicklu n- gen stellt sich das Maßnahmenprogramm für Hauptverkehrsstraßen ab dem Jahr 2016 derzeit wie folgt dar: 2016 Maßnahme mögliche Zu- wendungen (€) Grevener Straße, Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße 480.000 Amelsbürener Straße/Meesenstiege, Umbau zum Kreisverkehrsplatz 315.000 Hiltruper Straße/Am Berler Kamp, Umbau zum Kreisverkehrsplatz 390.000 Kappenberger Damm L 884, Sanierungsarbeiten im Bereich der Unterführung zwischen Buldernweg und Kriegerweg 300.000 Kanalstraße, Fahrbahnerneuerung von Lublinring bis Nevinghoff 400.000 Hüfferstraße, Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße und Gerichtsstraße 494.500 Summe: 1.679.500 2017: Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 3.756.000 Summe: 3.756.000 2018: Heroldstraße Beseitigung Bahnübergang 3.660.000 Summe: 3.660.000 - 4 - V/0497/2015 2019: Eschstraße Ausbau von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n 1.434.000 Summe: 1.434.000 2020: Grevener Straße von Steinfurter Straße bis York-Ring 1.440.000 Summe: 1.440.000 Sollte eine frühzeitige Umsetzung der Maßnahme „Eschstraße“ möglich werden, wird ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Weitere zuwendungsfähige Maßnahmen können sich im Bereich der Straßenerha ltung auf Grund aktueller Bedarfe in den nächsten Jahren ergeben. Die Verwaltung wird die Maßnahmenliste den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenbedingu n- gen anpassen, um mö glichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Für den Fall, dass eine der oben genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, werden von der Verwaltung Nachrückmaßnahmen vorgeschlagen. Voraussichtlich wird e s aber nicht möglich sein, dass alle Maßnahmen, die den Förderkriterien entsprechenden, auch gefördert werden, da die Höhe der möglichen Fördermittel dazu bei Weitem nicht ausreichen wird. So wird es notwendig sein, wenn alle im Haushalt vorgesehenen Bauma ß- nahmen umgesetzt werden sollen, im Einzelfall auch förderfähige Maßnahmen ohne Zuwendu n- gen zu bauen. Über die Ergebnisse aus dem Einplanungsgespräch werden die Gremien alsbald informiert. Zu 2: Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität: Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pro- gramm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ (welches das Programm „Kommunaler Radwe- gebau“ aus den Vorjahren abgelöst hat) von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Dieses Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im 1. Quartal 2016. Sollte ein Nahmobilitätsprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster di e Maßnah- men wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. Das sind: Radverkehrszählstellen im Stadtgebiet Steingärten/Angel, Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke (Jochen-Klepper-Straße) Alverskirchener Straße, Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze Westfalenstraße/An der alten Kirche, barrierefreier Ausbau des Knotenbereichs mit Fuß- gängersignalanlage Sudmühlenstraße/Werse, Brückensanierung Handorfer Straße, Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gildenstraße Manfred-v.-Richthofen-Str., barrierefreier Ausbau d. Knotenpunktes Andreas-Hofer- Straße - 5 - V/0497/2015 Schifffahrter Damm, Hessenweg bis Sudmühlenstraße, Radweg parallel zum Schifffahrter Damm Es ist nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung Münster im Sommer diesen Jahres noch Ausgabereste bereitstellen kann und daher die Möglichkeit eröffnet wird, zusätzliche Maßna hmen für das Jahresprogramm 2015 nach zu melden, die eine Gewinnung von zusätzlichen Fördermi t- teln möglich macht. Als Bedingung für die nachträgliche Aufnahme wird erfahr ungsgemäß gefordert werden, dass bei diesen Maßnahmen der überwiegende Teil der Zuwendungssumme von den Zuwendungsempfä n- gern noch im laufenden Jahr abgerufen wird. Für den Fall der zusätzlichen Mittelbereitstellung wird die Verwaltung, je nach dann aktuel lem Pla- nungsstand, der Politik eine oder ggf. mehrere der genannten Maßnahmen kurzfristig (ggf. mit e i- ner Dringlichkeitsentscheidung) zur Entscheidung vorlegen und dann bei der Bezirksregierung nachmelden, um auf diese Weise zusätzliche Finanzmittel zu generieren. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (37)
- Grevener Straße
- Kristiansandstraße 480
- Amelsbürener Straße
- Hiltruper Straße
- Kanalstraße
- Hüfferstraße
- Jochen-Klepper-Straße
- Alverskirchener Straße
- Westfalenstraße
- Sudmühlenstraße
- Handorfer Straße
- Gildenstraße
- Wolbecker Straße
- Heroldstraße
- Eschstraße
- Steinfurter Straße
- Kappenberger Damm
- Schifffahrter Damm
- Hessenweg
- Buldernweg
- York-Ring 1
- Am Berler Kamp
- An der Alten Kirche
- Warendorfer Straße
- Andreas-Hofer-Straße 5v
- Umgehungsstraße
- Hittorfstraße
- Gerichtsstraße 494
- Jahnstraße
- Meesenstiege
- Badestraße
- Silberbrink
- Kriegerweg 300
- Lublinring
- Nevinghoff 400
- Tiergarten
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0497/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37