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V/0497/2015

Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen

Vorlagen 16.06.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 09.09.2015, TOP 8.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0497/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beantragung und Bewilligung von Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des 
Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
 
 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen 
in folgender Priorität: 
 
 Grevener Straße, Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße 
 Amelsbürener Straße/Meesenstiege, Umbau zum Kreisverkehrsplatz 
 Hiltruper Straße/Am Berler Kamp, Umbau zum Kreisverkehrsplatz 
 Kappenberger Damm L 884, Sanierungsarbeiten im Bereich der Unterführung zwischen 
Buldernweg und Kriegerweg 
 Kanalstraße, Fahrbahnerneuerung von Lublinring bis Nevinghoff 
 Hüfferstraße, Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße und Gerichtsstraße 
 
der Bezirksreg ierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Str a-
ßenbaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2016 vorschlägt. 
 
2. Der Haupt- und Finanzausschuss  stimmt zu, dass die Verwaltung die Nahmobilitätsmaßna h-
men in folgender Priorität: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0497/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0497/2015 
 
 Radverkehrszählstellen im Stadtgebiet 
 Steingärten/Angel, Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke (Jochen-Klepper-Straße) 
 Alverskirchener Straße, Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze 
 Westfalenstraße/An der alten Kirche, barrierefreier Ausbau des Knotenbereichs mit Fuß-
gängersignalanlage 
 Sudmühlenstraße/Werse, Brückensanierung 
 Handorfer Straße, Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gildenstraße 
 Manfred-v.- Richthofen-Str., barrierefreier Ausbau d. Knotenpunktes Andreas-Hofer-
Straße 
 Schifffahrter Damm, von Hessenweg bis Sudmühlenstraße, Radweg parallel zum Schiff-
fahrter Damm 
 
 der Bezirksregierung Münster nach den Förderrichtlinien Nahmob ilität (FöRi -Nah) für das 
Jahr 2016 vorschlägt. 
 
3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen 
unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssa t-
zung 2016 bzw. der Ergebnis - und Finanzplanung 2015 – 2019 steht. Für alle Maßnahmen 
sind noch Baubeschlüsse einzuholen. 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
 
Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufg aben 
und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der 
Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen 
und Wegen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwirk-
lichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. 
 
Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksr egie-
rung Maßnahmen nach den FöRi -kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldu n-
gen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Minister ium für 
Bauen und Verkehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den St ädten und G e-
meinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zuschussmaßnahmen erörtert, beso nders 
die im kommenden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden 
alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobi-
litätsbeeinträchtigung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Fina nzierung und 
Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen G e-
sprächen abgestimmten Zuschussmaßnahmen fli eßen dann in das Landesprogramm ein. Hier 
können sich noch Verschiebungen und Veränderungen ergeben, z.  B. auf Grund der Prioritäten 
des Landes oder wegen der Berücksichtigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. 
 
Bewilligungen erfolgen im darauf folgend en Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe 
des Landes gesteuert wird. 
 
Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 60 % - 75 % 
der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Ve r-
kehrssteuerungsanlagen 60 %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Str aße

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V/0497/2015 
60 % und Alleenradwege 75  %. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere, unte r-
schiedliche Fördersätze beinhalten. 
 
Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der Bezirksre-
gierung Münster: http://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderbereich_verkehr/index.html 
 
Zu 1: 
 
Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 
als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhal-
ten die Länder voraussichtlich in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2019 die bisher für die Lande-
sprogramme bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entf lech-
tungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die 
Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber 
ohne konkrete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung  der Ver-
kehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. 
 
Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 in 
Kraft getreten. 
 
Im September 2015  findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung 
von Zuwendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium 
NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus.  
 
Auf der Basis des Entwurfes des Finanzplanes 2016ff und der aktuellen Maßnahmenentwicklu n-
gen stellt sich das Maßnahmenprogramm für Hauptverkehrsstraßen ab dem Jahr 2016 derzeit wie 
folgt dar: 
 
2016 
Maßnahme mögliche Zu-
wendungen (€) 
Grevener Straße, 
Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße 480.000 
Amelsbürener Straße/Meesenstiege, 
Umbau zum Kreisverkehrsplatz 315.000 
Hiltruper Straße/Am Berler Kamp, 
Umbau zum Kreisverkehrsplatz 390.000 
Kappenberger Damm L 884, 
Sanierungsarbeiten im Bereich der Unterführung zwischen Buldernweg und 
Kriegerweg 
300.000 
Kanalstraße, 
Fahrbahnerneuerung von Lublinring bis Nevinghoff 400.000 
Hüfferstraße, 
Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße und Gerichtsstraße 494.500 
Summe: 1.679.500 
 
2017: 
Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 
Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 3.756.000 
Summe: 3.756.000 
 
2018: 
Heroldstraße 
Beseitigung Bahnübergang 3.660.000 
Summe: 3.660.000

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V/0497/2015 
 
2019: 
Eschstraße 
Ausbau von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n 1.434.000 
Summe: 1.434.000 
 
2020: 
Grevener Straße 
von Steinfurter Straße bis York-Ring 1.440.000 
Summe: 1.440.000 
 
Sollte eine frühzeitige Umsetzung der Maßnahme „Eschstraße“ möglich werden, wird ein Antrag 
auf vorzeitigen Baubeginn bei der Bezirksregierung Münster gestellt. 
 
Weitere zuwendungsfähige Maßnahmen können sich im Bereich der Straßenerha ltung auf Grund 
aktueller Bedarfe in den nächsten Jahren ergeben. 
 
Die Verwaltung wird die Maßnahmenliste den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenbedingu n-
gen anpassen, um mö glichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Für den Fall, dass eine der 
oben genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit 
stehen, werden von der Verwaltung Nachrückmaßnahmen vorgeschlagen. 
 
Voraussichtlich wird e s aber nicht möglich sein, dass alle Maßnahmen, die den Förderkriterien 
entsprechenden, auch gefördert werden, da die Höhe der möglichen Fördermittel dazu bei Weitem 
nicht ausreichen wird. So wird es notwendig sein, wenn alle im Haushalt vorgesehenen Bauma ß-
nahmen umgesetzt werden sollen, im Einzelfall auch förderfähige Maßnahmen ohne Zuwendu n-
gen zu bauen.  
 
Über die Ergebnisse aus dem Einplanungsgespräch werden die Gremien alsbald informiert. 
 
 
Zu 2: 
 
Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität: 
 
Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pro-
gramm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ (welches das Programm „Kommunaler Radwe-
gebau“ aus den Vorjahren abgelöst hat) von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. 
Dieses Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach 
Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im 1. Quartal 2016. 
 
Sollte ein Nahmobilitätsprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster di e Maßnah-
men wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. 
 
Das sind: 
 
 Radverkehrszählstellen im Stadtgebiet 
 Steingärten/Angel, Erneuerung der Geh-/Radwegbrücke (Jochen-Klepper-Straße) 
 Alverskirchener Straße, Radwegerneuerung von Tiergarten bis Stadtgrenze 
 Westfalenstraße/An der alten Kirche, barrierefreier Ausbau des Knotenbereichs mit Fuß-
gängersignalanlage 
 Sudmühlenstraße/Werse, Brückensanierung 
 Handorfer Straße, Radwegerneuerung von Warendorfer Straße bis Gildenstraße 
 Manfred-v.-Richthofen-Str., barrierefreier Ausbau d. Knotenpunktes Andreas-Hofer-
Straße

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V/0497/2015 
 Schifffahrter Damm, Hessenweg bis Sudmühlenstraße, Radweg parallel zum Schifffahrter 
Damm 
 
Es ist nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung Münster im Sommer diesen Jahres noch 
Ausgabereste bereitstellen kann und daher die Möglichkeit eröffnet wird, zusätzliche Maßna hmen 
für das Jahresprogramm 2015 nach  zu melden, die eine Gewinnung von zusätzlichen Fördermi t-
teln möglich macht. 
Als Bedingung für die nachträgliche Aufnahme wird erfahr ungsgemäß gefordert werden, dass bei 
diesen Maßnahmen der überwiegende Teil der Zuwendungssumme von den Zuwendungsempfä n-
gern noch im laufenden Jahr abgerufen wird. 
 
Für den Fall der zusätzlichen Mittelbereitstellung wird die Verwaltung, je nach dann aktuel lem Pla-
nungsstand, der Politik eine oder ggf. mehrere der genannten Maßnahmen kurzfristig (ggf. mit e i-
ner Dringlichkeitsentscheidung) zur Entscheidung vorlegen und dann bei der Bezirksregierung 
nachmelden, um auf diese Weise zusätzliche Finanzmittel zu generieren. 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (9)

20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (37)

  • Grevener Straße
  • Kristiansandstraße 480
  • Amelsbürener Straße
  • Hiltruper Straße
  • Kanalstraße
  • Hüfferstraße
  • Jochen-Klepper-Straße
  • Alverskirchener Straße
  • Westfalenstraße
  • Sudmühlenstraße
  • Handorfer Straße
  • Gildenstraße
  • Wolbecker Straße
  • Heroldstraße
  • Eschstraße
  • Steinfurter Straße
  • Kappenberger Damm
  • Schifffahrter Damm
  • Hessenweg
  • Buldernweg
  • York-Ring 1
  • Am Berler Kamp
  • An der Alten Kirche
  • Warendorfer Straße
  • Andreas-Hofer-Straße 5v
  • Umgehungsstraße
  • Hittorfstraße
  • Gerichtsstraße 494
  • Jahnstraße
  • Meesenstiege
  • Badestraße
  • Silberbrink
  • Kriegerweg 300
  • Lublinring
  • Nevinghoff 400
  • Tiergarten
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0497/2015
Typ
Vorlagen
Datum
16.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37