Mandari Insight

201718-1 ST

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich des Fahrradweges zwischen Treppe am Bootshaus/ Gaststätte Kajüte und Estermannstr. 1/ Mertensgasse

Stellungnahme der Verwaltung 13.11.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 05.10.2021, TOP 6.4.1

Sammeldokument öffentlich

63.9 KB · pdf

Ansehen

Sammeldokument öffentlich

2826 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
201718-1 ST
Die Oberbürgermeisterin
——
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im 
Bereich des Fahrradweges zwischen Treppe am 
Bootshaus/ Gaststätte Kajüte und Estermannstr. 1/ 
Mertensgasse
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der angesprochene Geh- und Radweg (Estermannufer) verläuft parallel zum 
Rheinufer und ist sowohl Teil des Radfernwegs EuroVelo 15, als auch des 
Knotenpunktsystems der RadRegionRheinland im Radroutennetz NRW sowie 
auch Teil des überregionalen „Erlebnisweg Rheinschiene“. Die entsprechende 
Zertifizierung ist von der Einhaltung vorgegebener Standards abhängig, zu 
denen neben vielen anderen Aspekten auch der Verzicht auf den Einbau von 
Barrieren gehört. Eine Umlaufsperre ist somit in Bezug auf die Zertifizierung 
kritisch zu beurteilen. Der Radweg wird stark genutzt und dient hierbei nicht nur 
für Freizeit und Naherholung der Bonner Bürger*innen, sondern wird auch rege 
von Reisenden, Radtourist*innen und Pendler*innen genutzt. 
Von der Mertensgasse führt am Ende der Straße eine mehrstufige, breite 
Treppenanlage hinunter auf den Weg. Die Verkehrsanlagen sind von dort in 
alle Richtungen weit einsehbar. 
Auch die etwa 30m stromaufwärts endende Rampe liefert den 
Verkehrsteilnehmer*innen einen freien Blick auf die Verkehrsanlagen. Selbst ab 
dem in Fahrtrichtung gesehenen Beginn der Rampe, ca. 50m von der Treppe 
Mertensgasse entfernt, ist der Verkehrsraum gut einsehbar.
Grundsätzlich ist hier auf die Grundregel der Straßenverkehrsordnung §1 zu 
verweisen: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und 
gegenseitige Rücksicht. 
Aus Sicht der Verwaltung besteht keine Veranlassung, bauliche Maßnahmen 
an der frei einsehbaren Verkehrsanlage vorzunehmen. Aufgrund der 
verschiedenen Nutzergruppen und der hohen Radverkehrszahlen kommen 
Umlaufsperren auf dem Weg am Rhein nicht in Frage, da sie für Menschen mit 
Gepäck am Fahrrad, Tandems, Lastenrädern aber auch für Menschen mit 
Rollstuhl oder Kinderwagen eine teils unüberwindbare Hürde darstellen. 
Zum Hinweis auf querende Fußgänger*innen werden zwei Verkehrszeichen 
„Achtung Fußgänger“ (VZ 133) an Laternenmasten am Estermannufer vor und 
hinter der Treppe Mertensgasse montiert.
Seite 1 von 2

Seite 2
——
 
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: 
Die beantragten baulichen Maßnahmen werden abgelehnt, der Ortsausschuss 
Bonn-Graurheindorf e.V. wird über die für die ablehnende Entscheidung 
maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme 
der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die 
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss 
gelangt. 
Anlage/n
Keine
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (5)

24.08.2021 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
05.10.2021 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.4.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Orte (4)

  • Mertensgasse
  • Estermannufer
  • Rheinufer
  • Estermannstraße 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
201718-1 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
13.11.2020
Erstellt
18.01.2026 04:40