V/0706/2010
Vertragsverlängerung zur Teilübertragung von Sportfördermitteln mit dem Stadtsportbund Münster e. V.
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Bericht des SSB zur Teilübertragung von Sportfördermitteln
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8. B E R I C H T
( vorgelegt im Rahmen der Sitzung des Sportausschusses am 25.2.2010 )
für den Sportausschuss des Rates der Stadt Münster
zur
Teilübertragung von Sportfördermitteln der Stadt Münster zur eigenverant-
wortlichen Bewirtschaftung durch den Stadtsportbund Münster e.V. gemäß:
1. Vertrag vom 27.6.1994 ( gültig vom 1.7.1994 bis 31.12.1997 )
- gemäß Ratsbeschluss vom 16.3.1994
- wirksam zum 1.7.1994
2. Vertrag vom 2.1.1998 ( gültig vom 1.1.1998 bis 31.12.2002 )
- gemäß Ratsbeschluss vom 17.12.1997
- wirksam zum 1.1.1998
3. Vertrag ( gültig vom 1.1.2003 bis 31.12.2007 )
- gemäß Ratsbeschluss vom 11.12.2002
- wirksam zum 1.1.2003
4. Vertrag ( gültig vom 1.1.2007 bis 31.12.2010 )
- gemäß Ratsbeschluss
- wirksam zum 1.1.2007
Gliederung :
I. Vorbemerkungen
II. Die Verträge bis 2010
III. Auswirkungen für die Entwicklung des Sports in Münster
IV. Ausblick
Bisher wurden vorgelegt :
1. Bericht 1995
2. Bericht 1997
3. Bericht 1998/1999
4. Bericht 2001
5. Bericht 2002
6. Bericht 2004/2005
7. Bericht 2006/2007
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I. Vorbemerkungen
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Gemäß §3 der Verträge zwischen der Stadt Münster un d dem Stadtsportbund Münster
hat der Vorstand des SSB entsprechend seiner Satzun g der Mitgliederversammlung
einen gesonderten Rechenschaftsbericht über die Ver wendung der von der Stadt
Münster an ihn übertragenen Sportfördermittel vorzulegen. Das ist in den Jahren
ab 1995 geschehen, zuletzt bei der SSB-Mitgliederversammlung am 28.4.2009.
Auch dem Sportausschuss des Rates ist ein Bericht i n schriftlicher Form zu
zuleiten und ggfs. mündlich zu erläutern. Der Beric ht dokumentiert dabei die
Mittelverwendung und die Auswirkungen auf die Entwi cklung des Sports in der
Stadt Münster.
Den ersten Bericht legte der SSB Münster dem Sporta usschuss im Haushaltsjahr
1995 vor. Er wurde nach Beratung zur Kenntnis genom men mit der Maßgabe, einen
weiteren Bericht erst nach Ablauf der Erprobungsphase ( 31.12.1997 ) vorzulegen.
In Übereinstimmung mit der Sportverwaltung hielt es der SSB jedoch für sachdien-
lich, bereits im ersten Quartal 1997 einen weiteren Erfahrungsbericht zu er-
stellen. Dieser wurde dem Sportausschuss am 21.4.19 97 vorgelegt, um die
Verhandlungen zur Vertragsverlängerung vorzubereiten sowie den Sportausschuss in
seiner neuen Zusammensetzung nach der Kommunalwahl zu informieren.
Der dritte Bericht, vorgelegt am 18.11.1998, erläut ert im Sportausschuss 1999,
gab einen Überblick über die Erfahrungen aus dem Erprobungszeitraum und über die
Entwicklungen im Jahr eins nach der Vertragsverlängerung.
Die Mittel in den Jahren 1994 bis 2003 wurden zweck entsprechend verwendet. Dies
wurde in den jeweiligen Mitgliederversammlungen dur ch die Kassenprüfer und die
Entlastung des SSB-Vorstandes attestiert.
Im Jahr 2002 lief der zweite Vertrag aus. Nach Sond ierungsgesprächen mit der
Sportpolitik und der Sportverwaltung war es einhell iger Tenor, die erfolgreiche
Zusammenarbeit fortzusetzen. Dies geschah mit dem Abschluss des 3.Vertrages, der
eine Laufzeit von 5 Jahren bis zum Jahr 2007 hatte.
Aus der Sicht der Sportpolitik, der Sportverwaltung , der SSB-Mitgliedsvereine
und des SSB hat sich die Teilübertragung von Sportf ördermitteln an den SSB als
richtig und zukunftsweisend erwiesen. Dies haben alle Gespräche bestätigt.
Angesichts dieser uneingeschränkt positiven Einschätzung war die Fortsetzung des
Vertrages zwischen Stadt und SSB logisch und konseq uent und hat in der für
weitere fünf Jahre gültigen Vertragsverlängerung ih ren Niederschlag gefunden.
Dadurch wurde und wird die Kontinuität der Vereinsf örderung in Münster in den
übertragenen Bereichen bis 2007 gewährleistet.
Leider konnte die Stadt Münster auf Grund der Haush altssituation trotz der
Steigerungsquoten bei der Zahl der Vereine und ihre r Mitglieder keine Erhöhung
der übertragenen Mittel für den neuen Vertragszeitr aum vornehmen. Im Gegenteil,
der Förderbetrag wurde ab dem Jahr 2004 jährlich um 5 Prozent bis zum Jahr 2007
gekürzt. Der Sport hat sich hier solidarisch verhal ten. Durch den Abschluss des
neuen Fünf-Jahres-Vertrages bestand Planungssicherheit bis zum Jahr 2007 für die
Selbstorganisation des Sports und ihre Vereine. Die Arbeit der Sportvereine für
die nächsten Jahre erhielt damit eine verlässliche Grundlage.
Der SSB hatte schon für den 2.Vertrag dahingehend E invernehmen erzielt, den
Personalkostenzuschuss für die hauptamtliche Stelle aus dem Anschlussvertrag
herauszunehmen und in einer separaten Haushaltsstelle zu führen. Weil sich damit
das übergeordnete Ziel "Stärkung der Selbstorganisation im Sport" sichern lässt,
wurde diese Regelung mit dem 3. und 4. Vertrag fort gesetzt. Der SSB sieht
dadurch gewährleistet, dass dem SSB bei Veränderungen der Personalkostenzuschuss
in jedem Fall erhalten bleibt. Die Sicherung der ha uptamtlichen Struktur im SSB
bleibt damit auch der Garant für den Erfolg des Ehrenamtes im Münsteraner Sport.
II. Die Verträge bis 2010
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Zu den Entwicklungen in den einzelnen Bereichen der Förderung:
Sportjugend
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Die Sportjugend hat den Vereinen in den vergangenen Jahren Grund- und Aktivi-
tätsförderungen gewährt und Sondermaßnahmen von Fer ienfreizeiten über
Umwelterziehung bis hin zur Verkehrserziehung im Sportverein gefördert. Darüber
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hinaus gab es eine Vielzahl von Wettbewerben, die u.a.
- die ‚Gewinnung neuer Jugendmitarbeiter’,
- ‚Gegen Gewalt, für Fairness und Toleranz’ und
- ‚Präsenz in Internet und Presse’ zum Inhalt hatten.
Die Sportjugend fördert ausschließlich außersportliche Aktivitäten der Jugenden
der Sportvereine!
Die Sportjugend als Verband engagiert sich besonders auch für das Kinderferien-
programm. Im Jahr 2004 und 2006 hieß es: 'Spiel und Spaß in Hiltrup', nachdem
diese Aktivitäten viele Jahre im Freibad Stapelskot ten durchgeführt worden
waren. Im Jahr 2005 gab es eine Zusammenarbeit mit der Geist-Schule. In den
Jahren 2007 bis 2009 gab es in der Innenstadt eine Kooperation mit der
Turngemeinde Münster zur beiderseitigen Zufriedenhe it und mit guter bis sehr
guter Resonanz aus der Bevölkerung. Im Jahr 2010 so llen weitere Vereine und
Stadtteile einbezogen werden, um eine Flächendeckun g in Münster und eine
gemeinsame Präsentation der Angebote zu erreichen.
Jede Investition in die Jugend ist auch im Sport ei ne Investition in die
Zukunft! Zur Sportjugend gehören rund 25.000 Jugendliche aus Münster bis 18
Jahre. Im Rahmen der ‚Übertragung’ erhält die Sport jugend derzeit rund 34.000
Euro pro Jahr.
Förderung des Leistungssports
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Nachdem für die Jahre 1994/95 die Fördermittel gru ndsätzlich noch nach der
alten 'Sportförderrichtlinie der Stadt Münster' verteilt worden sind, gab es in
den letzten Jahren Modifizierungen der SSB-Richtlin ien zur Förderung des
Leistungssports, die durch Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung des
SSB wirksam wurden.
1999 wurden 34 Vereinen in 31 Sportarten 253.703 DM an Fördermitteln gewährt.
Fahrtkosten wurden zu 50%, übrige Kosten zu 35% erstattet. Die Vereine haben
Gesamtkosten in Höhe von ca. DM 635.000 nachgewiesen.
Für das Jahr 2000 wurden bei rund 675.000 DM nachgewiesenen Kosten 253.484 DM an
Leistungssportförderung an 38 Vereine in 31 Sportarten ausgeschüttet. Die Quoten
lagen bei 50% für Fahrtkosten und 31,7% für die übrigen Kosten.
Im Jahr 2001 wurden 253.571 DM an 36 Vereine gezahlt. Hierbei w urden Kosten von
über 706.000 DM belegt, 240.000 DM davon allein für Fahrtkosten, von denen 50%
erstattet wurden. Die Förderquote für die übrigen B ereiche lag bei 28,8% und
somit erheblich niedriger als in den Vorjahren.
Im Jahr 2002 und im Jahr 2003 wurden jeweils rund 1 30.000 Euro an die
berechtigten Sportvereine ausgezahlt.
Im Jahr 2004 waren dies „nur mehr“ rund 123.000 Eur o, genauso wie in den Jahren
2005 und 2006. Die Anzahl der geförderten Sportvere ine und die Zahl der
Sportarten ist im ganzen unverändert geblieben.
Ab dem Jahr 2004 griffen Richtlinienveränderungen, z.B. die Festschreibung der
Erstattung für ‚übrige Kosten’ außerhalb der Fahrtkosten auf maximal 30 Prozent.
Nach abermaligen Kürzungen werden derzeit rd. 117.0 00 Euro für den
Leistungssport pro Jahr ausgezahlt.
Festzuhalten ist nach wie vor, dass nur das Miteina nder von städtischer
Förderung, der Aufwand der Vereine und das Engageme nt von Sponsoren es
ermöglichen, Leistungssport in Münster auf dem jetz igen Niveau, insbesondere
auch in nicht so medienwirksamen Sportarten, zu erhalten. Aktuelle Entwicklungen
und wirtschaftliche Rezession sind aber durchaus An lass, mit Sorge in die
Zukunft zu blicken. Der wieder belebte ‚Verein zur Förderung des
Leistungssports’ versucht mitzuhelfen, die Rahmenbe dingungen für den
Leistungssport in Münster sukzessive zu verbessern, z.B. durch den Betrieb des
Sportinternates, das mittlerweile im Lettischen Centrum „angekommen“ ist.
Verfügungsfonds/Förderung sportpolitischer Akzente
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Ein spezieller Verfügungsfonds wurde eingerichtet, um sportpolitische Akzente zu
setzen und Sondermaßnahmen der Sportvereine zu unterstützen. Die vom AK
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Sportförderung des SSB und dem SSB-Vorstand erarbei teten Vorschläge zur
Mittelverwendung wurden jeweils durch Beschlüsse de r SSB-Mitgliederversammlung
bestätigt, zuletzt am 28.4.2009.
Mit Hilfe des Verfügungsfonds wurden von 1999 bis 2009 ca. 500 neue
Angebote/Kurse münsterweit initiiert und gefördert – siehe gesond erte Liste im
Anhang !
Mittlerweile ist allerdings seitens der Vereine ein e gewisse Sättigung
festzustellen, die den SSB und seinen AK Sportförde rung veranlassen wird, über
Veränderungen nachzudenken. Viele vom SSB angestoße ne Inhalte gehören
mittlerweile zum festen Angebotsrepertoire unserer Sportvereine. Künftig sollen
die Ideen der Vereine verstärkt aufgegriffen werden und dazu könnte der SSB
beispielsweise einen Fonds ‚Sonderanträge’ einrichten. Die Mitgliederversammlung
des SSB am 26.4.2010 wird zeigen, wohin der weitere Weg führt.
Auch für diesen Förderbereich greift wie für alle a nderen die stufenweise
eingeführte geforderte 20-Prozent-Jugendquote , die ja auch im Bereich der
Städtischen Sportförderrichtlinie seit dem Jahr 2002 gilt.
Grundförderung
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Auch die Grundförderung ist für die Vereine zu eine r festen kalkulatorischen
Größe geworden. In ihr sind die ehemaligen städtisc hen Förderbereiche
'Übungsleiterzuschüsse' und 'Zuschüsse für Grundsportgeräte' zusammengefasst. In
diesem Bereich hat sich die Anzahl der Anträge weit er entwickelt, so dass
inzwischen alle Vereine , die die Richtlinienvorgaben erfüllen, Anträge ste llen
und gefördert werden.
Für das Jahr 2003 standen hier noch rd. 116.000 Eur o für die Grundförderung zur
Verfügung, nunmehr sind es noch rund 105.000 Euro pro Jahr.
Aktuell erfüllen von den 196 Mitgliedsvereinen 115 die Förderungskriterien und
erhalten Grundförderung.
III. Auswirkungen auf die Entwicklungen des Sports in Münster
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Die Statistik des Landessportbundes NW weist für Mü nster weiterhin steigende
Mitgliedszahlen für die Sportvereine aus: nach 62.7 37 Mitgliedern im Jahr 1986
hat sich die Zahl bis zum Jahr 2009 kontinuierlich erhöht. 2009 waren es
erstmals über 85.000 Mitglieder, genau 85.634 im organisierten Sport in Münster,
in unseren Sportvereinen – die größte Bürgerbewegung in unserer Stadt!
Mit einem Organisationsgrad von 31,27% haben wir im Jahr 2009 den absoluten
Höchststand erreicht - eine imponierende Bilanz! Hi nzurechnen muss man
sicherlich noch 10.000 Kursteilnehmer, die die offenen Angebote in den Vereinen
wahrnehmen. Nicht umsonst gelten 85 % der Münsteran er als sportinteressiert und
sportaktiv.
Diese positive „Münsteraner Entwicklung“ ist eindeu tig zurückzuführen auf
qualitativ gute Vereinsangebote in den traditionellen Sportarten, aber auch auf
Trendsportangebote und gesundheitsorientierte Initiativen.
Unverzichtbare Basis einer erfolgreichen Vereinsarb eit sind immer solide
Finanzen, dabei spielt die kommunale Sportförderung eine sehr wichtige Rolle.
Die Vereine bauen seit Jahren darauf, mit budgetier t zur Verfügung gestellten
Haushaltsmitteln zu wirtschaften. Sie sind kompeten t, Gelder flexibel
einzusetzen und mittelfristige Planungsansätze zu verwirklichen. Wichtig ist vor
allem, dass die Vereine auf Kontinuität und Verläss lichkeit von Förderungen
bauen können.
Nach wie vor müssen die Vereine den Großteil ihrer Budgets selbst erwirtschaf-
ten, die kommunale Förderung bleibt eine subsidiäre. Die Belastungen für die
Vereine liegen in Verbandsabgaben, Kosten für den W ettkampfbetrieb, Beschaf-
fungen, Übungsleiterkosten und Unterhalt und Erhalt von Anlagen.
Begrenzende Faktoren für die Ausweitung der Vereins angebote bleiben
qualifizierte Übungsleiter/innen und Räume. Hier gi bt es erfreulicherweise
aufgrund des Baus der drei Dreifachhallen in den St adtteilen Albachten, Hiltrup
und Gremmendorf eine Entlastung, die durch die neuen Dreifachhallen in Roxel und
in Ost / Hansaschule, die in 2010 fertig gestellt w erden, weiter vorangetrieben
wird. Allerdings trägt der ‚Offene Ganztag’ in einigen Bereichen der Stadt auch
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zur Verschärfung der Situation für die Sportvereine bei, wenngleich drei Viertel
der Sportangebote in den Grundschulen in Kooperatio n mit Sportvereinen
stattfinden.
Die Vereine müssen abwägen, ob und wie sie sich ihre Dienstleistungen honorieren
lassen. Der Sportverein wird trotz notwendiger Kostenorientierung dank vor allem
der Ehrenamtlichkeit der günstigste Sportanbieter b leiben, der sich sozialen
Aufgabenfeldern, insbesondere der Jugendarbeit, verpflichtet fühlt.
Gradmesser für die Arbeit des SSB bleiben positive wie kritische Rückmeldungen
durch die Vereine, Diskussionen auf den Mitgliederv ersammlungen sowie die
Beratungen im AK Sportförderung und im SSB-Vorstand.
Der regelmäßige Austausch mit Politik, Sportpolitik und Sportverwaltung sollte
auch in Zukunft im Interesse aller Beteiligten erhalten bleiben.
Es ist zusammenfassend auch festzustellen, dass es noch ein sinnvolles
Miteinander von Breiten- und Leistungssport in Münster gibt.
IV. Ausblick
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Mit der Fortführung der Delegation von Finanzverant wortung an die Selbstorga-
nisation der Sportvereine bis ins Jahr 2010 und der damit verbundenen Sicherung
der hauptamtlichen Strukturen beim Stadtsportbund hat die Stadt Münster den 1994
eingeschlagenen Weg konsequent ( nunmehr 17 Jahre ) weiter verfolgt,
Gestaltungsfreiräume in der Sportförderung in die E igenverantwortung des Sports
zu geben.
Somit ist auch die Fortführung der ‚Übertragung’ im Rahmen eines neuen Ver-
trages über das Jahr 2010 hinaus trotz schwieriger Finanzlage sinnvoll und
basiert auf den ausnahmslos positiven Erfahrungen von allen Seiten.
Die Verträge mit der Stadt Münster haben die frucht bare und erfolgreiche
Partnerschaft zwischen Sportpolitik, Sportverwaltung, Sportselbstverwaltung und
den Sportvereinen in unserer Stadt entscheidend beeinflusst und vertieft.
Der Sport ist auch zukünftig auf die subsidiäre För derung durch Bund, Land und
Kommune angewiesen!
Mit den Vereinbarungen zur Mittelverwendung der ‚Sp ortpauschale des Landes’
wurde ein weiterer Meilenstein für die Sportentwick lung in unserer Stadt
gesetzt. Das pauschalierte System wird seitens des Landes fortgeführt, Bewährtes
muss man nicht verändern!
Den Vereinen müssen Sicherheit und Vertrauensschutz erhalten bleiben, so dass in
allen Förderbereichen, auch denen, die weiterhin in städtischer Hand bleiben wie
den Bau-, Betriebs- und Mietkostenzuschüssen, Verlä sslichkeit oberstes Gebot
bleibt! Wenn möglich muss sogar, bei unabweisbarem zusätzlichem Bedarf, die
Förderung erweitert werden. Nur so kann der Sport s einen vielfältigen Aufgaben
gerecht werden und eine zukunftsorientierte Sporten twicklung in Münster
betreiben. Immerhin ist die Mitgliederzahl in den S portvereinen seit dem Beginn
der Übertragung im Jahr 1994 um rd. 15.000 auf fast 86.000 gestiegen, die
Förderung wurde aber zwischenzeitlich um insgesamt 10 Prozent reduziert!
Die Fortführung sollte rechtzeitig in diesem Jahr a ngegangen werden, um
Verlässlichkeit und Planungssicherheit für alle Partner herzustellen!
Der organisierte Sport ist und bleibt auch in finanziell schwierigen Zeiten ein
wesentlicher Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung! Einseitige Spar-
und Kürzungsmaßnahmen werden dem Auftrag und der gesellschaftspolitischen Bedeu-
tung des organisierten Sports auch in Zukunft nicht gerecht. Der organisierte
Sport ist für die Entwicklung der Kommunen von hoher Bedeutung. Die Sportvereine
haben in den vergangenen Jahren sehr viel zur Haushaltskonsolidierung, auch in
Münster, beigetragen. Für Münster muss die Devise auch für die Zukunft lauten:
miteinander reden und mit dem Sport sparen!
Zum Abschluss danke ich allen herzlich, die an dem Prozess der Übertragung
mitgewirkt haben und ihn begleiten - Ratsfraktionen , Sportfraktionen,
Sportverwaltung, Sportvereine und AK Sportförderung des SSB mit seinen Vereins-
repräsentanten.
Prof. Günter Willmann
Vorsitzender
Vertrag SSB Teilbertragung-Endfassung_Stand 09.10
4244 Zeichen
V E R T R A G
Teilübertragung von Sportfördermitteln
an den Stadtsportbund Münster e. V.
Zwischen der Stadt Münster,
vertreten durch den Oberbürgermeister, - Stadt -
u n d
dem Stadtsportbund Münster e. V.,
vertreten durch den satzungemäßen Vorstand, - SSB -
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1
Gegenstand des Vertrages
Die Stadt Münster stellt dem Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) ab dem 01.01.2011 zur
Förderung des Sports in Münster nach der Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 08.12.2010 in
den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 - unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster
für den Haushalt 2011 ff entsprechende Haushaltsmi ttel bereitstellt - folgende Mittel zur
Verfügung:
2011 = 306.440 €
2012 = 306.440 €
2013 = 306.440 €
2014 = 306.440 €
Mit diesen Mitteln sind die bisherigen Teilbeträge der städtischen Sportförderung für
- Leistungssport
- Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Cup-Spielen
- außersportliche Jugendarbeit
- Übungsleiterentschädigung
- Grundsportgeräte
- Feriensportmaßnahmen
- Sachkostenzuschuss an den SSB
- Projekt Jugend-Kultur und Sport
zusammengefasst.
§ 2
Richtlinienkompetenz
Der SSB Münster hat im Rahmen eines satzungsgemäßen Verfahrens die Befugnis, die
Förderungsmodalitäten für die Verwendung des pauschalen Zuschusses festzulegen.
§ 3
Binnenkontrolle
Der SSB legt entsprechend seiner Vereinssatzung jäh rlich einen gesonderten
Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Pausch almittel für seine
Mitgliederversammlung vor.
Der Bericht wird ebenfalls jährlich dem Sportaussch uss in schriftlicher Form zugeleitet und
mündlich erläutert. Der Bericht dokumentiert die Mi ttelverwendung und die Auswirkungen für
die Entwicklung des Sports in der Stadt Münster in differenzierter Form.
Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung den Vo rstand nicht entlastet, hat das Amt für
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt M ünster die Prüfung auf zweckgerichtete
Mittelverwendung vorzunehmen.
§ 4
Vertragszeitraum
Als Vertragszeitraum wird eine Dauer von vier Jahre n vereinbart, beginnend mit dem
01.01.2011, endend mit dem 31.12.2014.
Über die Verlängerung wird im Laufe des Jahres 2014 entschieden.
§ 5
Kündigung
Den beiden Vertragsparteien steht ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 8
Monaten zum Jahresende zu. Das Recht zur ordentlichen Kündigung besteht auch innerhalb
des Vertragszeitraumes.
Den Vertragsparteien steht jederzeit - auch innerhalb des Vertragszeitraumes - das Recht zur
außerordentlichen Kündigung zu. Zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt jeder
wichtige Grund, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar
macht. Ein solcher wichtiger Grund ist z. B. die ni cht zweckgerechte Verwendung der städt.
Finanzmittel.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Frist wi rd vereinbart, wenn eine
ordnungsgemäße Verteilung der Sportfördermittel im Sinne dieses Vertrages nicht mehr
gewährleistet ist.
§ 6
Pflichten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
Der SSB hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses den Nachweis zu erbringen, dass die
von der Stadt ausgezahlten Finanzmittel zweckgerecht an seine Mitgliedsvereine ausgezahlt
worden sind.
Kann der SSB diesen Nachweis nicht führen, hat er d en nicht ausgezahlten Betrag zu
erstatten. Der Erstattungsanspruch wird fällig mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 3 bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 7
Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Die Vertragsparteien erhalten eine Ausfertigung des Vertrages. Ist ein Teil dieses Vertrages
ungültig, so berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages.
Wenn einzelne Bestimmungen des Vertrages aus rechtlichen oder sonstigen Gründen ungültig
werden, verpflichten sich Stadt und SSB dazu, diese Bestimmungen durch gleichwertige,
gültige zu ersetzen.
Münster,
Für die Stadt Münster Für den Stadtsportbund Mü nster e. V.
I. V. I. A.
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Beschlussvorlage
6380 Zeichen
V/0706/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Vertragsverlängerung zur Teilübertragung von Sportfördermitteln mit dem Stadtsportbund Münster e. V. Beratungsfolge 18.11.2010 Sportausschuss Vorberatung 01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 08.12.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2014 werden die städtischen Sportfördermittel, die dem Stadtsportbund Münster e. V. seit 1994 zur Verfügung gestellt werden, weiterhin mit einem jährlichen Betrag von 306.440 € gewährt. Mit diesen Mitteln sind die bisherigen Teilbeträge der städtischen Sportförderung für: - Leistungssport - Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Cupspielen - Außersportliche Jugendarbeit - Übungsleiterentschädigung - Grundsportgeräte - Ferien-Sportmaßnahmen - Sachkostenzuschuss an den Stadtsportbund - Projekt Jugend, Kultur und Sport zusammengefasst. 2. Die Auszahlung der städtischen Sportfördermittel steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster für den Haushalt 2011 ff entsprechende Haushaltsmittel bereitstellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Vertrag zur Teilübertragung von Sportför- dermitteln mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abzuschließen. Vorlagen-Nr.: V/0706/2010 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 19.10.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0706/2010 II. Kosten/Folgekosten Im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten stehen Gesamtmittel für diese Zuschussgewährung unter Zeile 15 Transferaufwendungen in Höhe von 306.440 € zur Verfügung. Begründung: Die Sportförderung in Münster gehört traditionell zu den wichtigen kommunalen Gestaltungsaufga- ben und bildet ein wesentliches Element einer am Gemeinwohl orientierten Stadtentwicklung. Der Sport ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Gesellschafts- und Sozialpolitik. Ihm ist eine herausragende pädagogische und soziale Funktion in der Praxis zugeschrieben. Durch den Sport werden Werte wie Fairness, Teamfähigkeit, Selbstvertrauen, Toleranz, Kreativität und Hilfs- bereitschaft vermittelt. Kommunale Sportförderung bietet darüber hinaus auch gute Möglichkeiten zur Integration unterschiedlicher gesellschaftlic her Gruppen. Die Arbeit der Münsteraner Sportver- eine und des Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) bereichert in vielfältiger Weise das gesellschaft- liche und kulturelle Leben in der Stadt. Hier sind beispielhaft zu nennen: - Auf der Basis ehrenamtlichen Engagements werden Kindern und Jugendlichen elementare Bewegungserfahrungen ermöglicht und lebendige Sozialräume erschlossen. - Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher Herkunft erfahren im Vereinsleben mit- menschliche Begegnung. Altersunterschiede, Nationalitätengrenzen und viele andere Bar- rieren können durch gemeinsame sportliche Aktivitäten überwunden werden. - Eigenverantwortung für Gesundheit und körperliches Wohlbefinden wird unterstützt. Der hohe, in Münster immer noch steigende Organisationsgrad in Sportvereinen, aber auch die außergewöhnliche Breite der sportlichen Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Vereine Münsters sind Spiegelbilder dieser Vielfalt. Die Sportvereine tragen in besonderer Weise dazu bei, soziale Werte, wie Bindungsfähigkeit, Solidarität, Freundschaft, Fürsorge und Eigenverantwortung zu stär- ken. Die Möglichkeit, im Alltagsleben Bew egungsräume und Bewegungsmöglichkeiten zu nutzen, hat direkten Einfluss auf die Lebensqualität im Wohnumfeld und der Stadt insgesamt. Das Verhältnis zwischen Sportverwaltung und Spor tpolitik einerseits, dem organisierten Sport (SSB) und den sporttreibenden Bürgerinnen und Bürgern andererseits ist in hohem Maße durch Subsidiarität und partnerschaftliche Zusammenarbeit geprägt. Die Stadt fördert die sportlichen Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise und kann sich hierbei auf ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Ehrenamtlichkeit innerhalb der Sportvereine stützen. Dieser partnerschaftliche Weg soll auch in Zukunft weiter beschritten werden, denn nur so wird es auch in Zukunft möglich sein, die wachsenden Aufgaben trotz immer knapper werdender Finanz- mittel zu bewältigen. Dass es sich lohnt, diese erfolgreiche Kooperation zu verlängern, wird sehr eindrucksvoll durch die aktuelle Mitgliederzahl des Jahres 2010 der Münsteraner Sportvereine belegt. So zählten insge- samt 86.050 Mitglieder zu den 199 Sportvereinen. Davon gehen im organisierten Sport 33.772 weibliche und 52.278 männliche Mitglieder einer sportlichen Betätigung nach. Das entspricht ei- nem Organisationsgrad von 31,4 % und ist als die absolute Höchstmarke in der über 90jährigen Geschichte des Stadtsportbundes zu nennen. Bekräftigt wird dies dadurch, dass die Sportjugend des SSB mit ihren ca. 30.000 Mitgliedern der weitaus größte Interessenverband der Jugend in Münster ist. - 3 - V/0706/2010 Trotz nachweislich kontinuierlicher Steigerung der Mitgliederzahlen des SSB (im Jahr 1994 waren dies 71.795 Mitglieder, davon 26.912 weiblich und 44.883 männlich, mit einem Organisationsgrad von 26,89 %) wurden im Rahmen der Konsolidierungsprogramme bereits in den Jahren 2004 und 2007 die städtischen Sportfördermittel um jeweils 5 % gekürzt. Die Teilübertragung der Sportfördermittel an den Stadtsportbund begann am 01. September 1994 für drei Jahre als Versuch, wurde ab 01.01.1998, ab 01.01.2004 und ab 01.01.2007 verlängert und soll auch in den kommenden vier Jahren weitergeführt werden. Mit der Fortführung dieser Delega- tion von Finanzverantwortung an die Selbstorganisation der Vereine geht die Stadt Münster den eingeschlagenen Weg konsequent weiter, die Gestalt ungsfreiräume im Sportbereich in Eigenver- antwortung der Sportlerinnen und Sportler zu nutzen. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: - Vertrag über die Teilübertragung von Sportfördermitteln an den Stadtsportbund Münster e. V. - Bericht des SSB zur Teilübertragung von Sportfördermitteln an den Stadtsportbund Münster e. V. (vorgelegt im Rahmen der Sitzung des Sportausschusses am 25.02.2010)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0706/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.10.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37