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V/0691/2016

Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms 2017

Vorlagen 07.11.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8923 Zeichen

V/0691/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
                       E-Government Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Verkehrssicherheitsprogramm wird - zunächst befristet bis zum 31.12.2017 - verlängert. 
 
2. Von den bis zum 28.02.2017 befristeten, zusätzlichen Personalressourcen im Umfang von 8,5 
Vollzeitäquivalenten werden zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms auf der 
Grundlage der Ratsentscheidung vom 27.06.2012 7,0 Vollzeitäquivalente bis zum 31.12.2017 
verlängert. 
 
3. Zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms wer den im Haushalt für Sachaufwendu n-
gen und Investitionen für das  Jahr 2017 389.700 € für die Umsetzung der Baumaßnahmen 
und 25.000 € für  die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt. Die vorhandenen Ansätze werden im 
Haushaltsplan 2017 reduziert. 
 
4. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Münster im ersten Halbjahr 2017 eine Bilanz des bi s-
herigen Programmes sowie einen Vorschlag zur dauerhaften Fortführung des Verkehrssicher-
heitsprogramms zur Entscheidung vor. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0691/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Milde 
Herr Vechtel 
Herr Rüller 
Ruf: 
492 6150 
492 3280 
492 6920 
E-Mail: 
Milde@stadt-muenster.de 
Vechtel@stadt-muenster.de 
Rueller@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0691/2016 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für den städtischen Haushalt ergeben sich in den drei betroffenen Teilergebnisplänen die folgenden 
Veranschlagungen: 
 
 
Erträge 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten 
Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2017 511.000  
 
 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0203 Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten 
Zeile 11 Personalaufwendungen 2017 250.490  
 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2017 78.700 davon 25.000 € für 
Öffentlichkeitsarbeit 
 14 Bilanzielle Abschreibungen 2017 8.990  
Zwischensumme Produktgruppe 0203 2017 338.180  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
 11 Personalaufwendungen 2017 113.500  
 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2017 290.500 
275.000 Sachmi ttel 
und 15.500 € für 
arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten 
Zwischensumme Produktgruppe 1201 2017 404.000  
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung 
 11 Personalaufwendungen 2017 113.500  
 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2017 15.500 arbeitsplatzbezo-
gene Sachkosten 
Zwischensumme Produktgruppe 1202 2017 129.000  
Gesamt 2017 871.180  
Saldo 2017 -360.180  
 
Einzahlungen 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Investitionsmaß-
nahme 4148 Ordnungspartnerschaft / 
Bes. Unfallschwerpunkte 2017 80.000  
Einzahlungen gesamt 2017 80.000

- 3 - 
V/0691/2016 
Auszahlungen 
 Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Investitionsmaß-
nahme 4148 Ordnungspartnerschaft / 
Bes. Unfallschwerpunkte 2017 110.000  
Auszahlungen gesamt 2017 110.000  
Saldo 2017 30.000  
 
Verkehrssicherheitsarbeit ist eine Pflichtaufgabe dem Grunde nach. Die Verwaltung wird entspr e-
chende Veränderungsblätter zu den Haushaltsberatungen fertigen, welche im Detail die nachfolge n-
den Veränderungen ausweisen: 
 
Der Personalaufwand erhöht sich um zusätzlich 392.400 € und der Sachaufwand kann um 239.970 € 
reduziert werden. Somit ergibt sich ein Mehrbedarf gegenüber der aktuellen Planung in Höhe von 
152.430 €. Dieser Betrag wird gedeckt durch Mehreinnahmen in der Verkehrsüberw achung in Höhe 
von 86.000 € und durch weitere Einsparungen im Bereich der Fahrbahninstandse tzung in Höhe von 
66.430 €.  
 
 
Begründung: 
Auf Grundlage des Berichtes des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV, 
2008) hat der Rat der Stadt Münster am 13.05.2009 die „Fortschreibung des Maste rplans Verkehrs-
unfallprävention 2008 und die Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms Münster 2009 – 
2013“ beschlossen (vgl. Vorlage V/0997/2008). Am 27.06.2012 folgten inhaltliche Vorgaben zum Ver-
kehrssicherheitsprogramm (VSP) und dessen Verlängerun g bis in das Jahr 2017 (vgl. Vorlage 
V/0924/2011/1). In einem ergänzenden Beschluss wurden vom Rat am 10.07.2013 mit der Vorlage 
V/0377/2013 die für die Realisierung des VSP‘s erforderlichen Personal - und Sachmittelressourcen 
befristet zur Verfügung gestellt. 
 
Das VSP ermöglicht es der Stadt Münster, getragen von der breiten Basis von 25 Ordnungspar tnern 
in der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallprävention“, Maßnahmen zur Verbesserung der Ve r-
kehrssicherheit auszuführen. Die Ressourcenbewilligung endet für  die Personalstellen am 
28.02.2017, im Übrigen am 31.12.2017. Die „Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention“ arbe i-
tet in enger Abstimmung mit dem GDV auf Basis von vier Handlungsfeldern im Sinne eines ganzheit-
lichen Ansatzes:  
 
1. „Überwachung und Ahndung“ 
2. „Bau- und Verkehrstechnik“ 
3. „Verkehrserziehung und Verkehrssicherheitsberatung“ 
4. „Öffentlichkeitsarbeit“ 
 
Ein Auslaufen der Finanzierung würde den bundesweit beachteten, durch den Gesamtve rband der 
Versicherungswirtschaft gutachterlich begleiteten und mit dem Landespreis für innere Sicherheit au s-
gezeichneten Verbesserungsprozess des VSP und der Ordnungspartnerschaft „Verkehrsunfallpr ä-
vention“ faktisch zum Erliegen bringen. Auch gilt zu berücksichtigen, dass Münster als eine der wen i-
gen Kommunen bundesweit  stark wächst und damit auch das Verkehrsaufkommen steigt. Zudem 
erfordert der hohe Radverkehrsanteil dauerhaft besondere Anstrengungen zur Verbesserung der 
Verkehrssicherheit. Aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsraumes mit 
damit einhergehender zunehmender Verkehrsdichte und dem fortschreite nden demographischen 
Wandel kommt der Verkehrssicherheitsarbeit somit insgesamt eine besondere Bedeutung zu. Sie ist 
untrennbarer Bestandteil einer nachhaltigen und somit zukunftsorie ntierten Stadtentwicklung sowie 
des Radverkehrskonzeptes.

- 4 - 
V/0691/2016 
Nach wie vor ist die Ursache „überhöhte Geschwindigkeit“ mittel - oder unmittelbar eine der Hauptun-
fallursachen. Überhöhte Geschwindigkeiten wirken sich zudem massiv auf den Schweregrad des U n-
falls aus. Hiervon sind andere Kfz (z.B. Abstand/Auffahrunfälle), aber insbesondere Radfahrende und 
der Fußgängerverkehr (z.B. Abbiegevorgänge, Fahrbahnquerungen) betroffen. Die Geschwindi g-
keitsüberwachung ist daher für die unfallauffälligen und besonders schutzb edürftigen Strecken ve r-
stärkt worden. Zudem finden regelm äßig Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit der Polizei statt. Bei 
den Auftaktveranstaltungen wird die Öffentlichkeit auf die Unfallrisiken im Straßenverkehr hingewi e-
sen. 
 
Auch durch die Polizei wird di e dringende Notwendigkeit der Geschwindigkeitsüberwachung darg e-
legt. Daher ist vorgesehen, das städtische Personal für die vorhandene Überwachungseinheit um 1,0 
Person zu erhöhen. Hierzu erfolgt ein Veränderungsblatt zu den Haushaltsberatungen .  Durch die 
Mehreinnahmen soll ein Beitrag zur Refinanzierung des Verkehrssicherheitsprogramms 2017 gelei s-
tet werden. 
 
Trotz der oben ausgeführten fachlichen Gesichtspunkte, die eine Verstetigung des Verkehrssiche r-
heitsprogrammes begründen, wird aufgrund der Haushaltslage mit dieser Vorlage eine reduzierte und 
zunächst bis Ende 2017 befristete Ausstattung des Programmes vorgeschlagen. In der Konsequenz 
werden die bislang bis zum 28.02.2017 befristeten Personalressourcen im Or dnungsamt, im Amt für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und im Tiefbauamt von 8,5 VZÄ auf 7,0 VZÄ red u-
ziert und bis Ende 2017 fortgeführt. Die Sachmittel für die bauliche Umsetzung werden um 30 % g e-
kürzt, die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit werden um 75 % gekürzt. 
 
Durch die Kürzu ng wird im Jahr 2017 auch nur eine reduzierte Anzahl von Maßnahmen im Bereich 
Planung und Bau sowie in der Öffentlichkeitsarbeit umsetzbar sein. 
 
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Münster eine Bilanz des bisherigen Programmes im ersten 
Halbjahr 2017 so wie einen Vorschlag zur dauerhaften Fortführung des Verkehrssicherheitspr o-
gramms zur Entscheidung vor. 
 
 
 
In Vertretung     In Vertretung 
  
gez.      gez. 
      
Peck      Heuer 
Stadtrat     Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0691/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37