V/0657/2012
Mittagsverpflegung in Schulen
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Anlage 1 SPD-Antrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2010 Antrag SPD-Fraktion 27.05.2010 Gutes Essen in der Schule - für alle! Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Prüfung einzuleiten, 1. wie ab dem kommenden Schuljahr 2010/11 Kinder aus bedürftigen Haushalten mit den im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Verfügung gestellten Mitteln grundsätzlich von den Verpflegungskosten in ‘städtischen Ganztagsangeboten an Schulen freigestellt werden können, ohne dass dafür ein Antragsverfahren eingeleitet und die Einkommensverhältnisse gegenüber der Schulleitung offengelegt werden müssen. 2. wie grundlegende Qualitätsstandards für das Essen im Sinne einer gesunden und ausgewogenen Ernährung stadtweit und an allen städtischen Schulen gesichert werden können. Als Grundlage sollten hier die bundesweiten „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der DGE/Deutschen Gesellschaft für Ernährung dienen. Hierzu gehört ebenfalls die Entwicklung von Qualitätsmanagement:Systemen sowie die Festlegung preislicher Standards, die möglichst an allen Schulen vergleichbar sein sollen. 3. ob durch eine Zentralisierung der Ausschreibung des Schulessens an allen städtischen Schulen mit Ganztagsangeboten eine bessere Standardsicherung und ggf. auch Kosteneinsparungen möglich sind, die an die Eltern weitergegeben werden können. Außerdem soll geprüft werden, ob die Einziehung der Beiträge für die Essenskosten zentralisiert werden kann. Begründung: Ein gutes und qualitativ hochwertiges Schulessen ist grundlegend für ein überzeugendes Ganztagsangebot. Gleichzeitig dürfen die Kosten für das Schulessen nicht dazu führen, dass Kinder aus bedürftigen Haushalten von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Daraus ergibt sich, dass die bisherige Praxis des Fördertopfes „Flims“ grundsätzlich insofern zu überprüfen ist, als hier ein Antragsverfahren vorausgesetzt wird, das ein Offenlegen der persönlichen Not und prekären Einkommensverhältnisse gegenüber der Schulleitung oder gegenüber Lehrerinnen und Lehrern vorausgesetzt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, hier ein rechtssicheres alternatives Verfahren zu entwickeln, das mit Hilfe der zusätzlich bereit gestellten Haushaltsmittel und unter Sicherung der Landeszuschüsse im Rahmen des Programms „Kein Kind ohne Mahlzeit“ eine Beschämung bedürftiger Eltern vermeidet und die Teilnahme der Kinder an den Ganztagsangeboten ermöglicht. Gleichzeitig soll auch ein Weg gefunden werden, der es vermeidet, dass den Eltern, die soziale Transferleistungen erhalten, die städtische Hilfe als ersparter Aufwand von diesen Leistungen wieder abgezogen wird. Zugleich soll die Verwaltung stadtweit die Qualitätsstandards für das Schulessen sichern. Bisher offenbart die Praxis, dass jede einzelne Schule einen individuellen Weg sucht, erhebliche qualitative Unterschiede, aber auch, dass die Preise für ein Mittagessen deutlich auseinanderklaffen. Die Schulverwaltung soll daher. prüfen, inwiefern durch eine stadtweit zentrale Ausschreibung und Vergabe der Leistungen eine Verwaltungsvereinfachung, eine bessere Qualitätssicherung und Kostenvorteile realisiert werden können. Beispiele in anderen Kommunen geben Anlass zu der Erwartung, dass hier deutlich bessere Ergebnisse erzielt werden können als derzeit in Münster anzutreffen sind. Dr. Michael Jung Wolfgang Heuer Dr. Fritz Baur Philipp Gabriel Beanka Ganser Thomas Fastermann Anne Hakenes SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 ° 48143 Münster Marianne Koch Thorsten Kornblum Gaby Kubig-Steltig Thomas Marquardt Robert von Olberg Kurt Pölling “Karsten Rahn Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Aliye Stracke:Gönül Beate Vilhjalmsson Holger Wigger Karl-Heinz Winter Telefon: (0251) 45 314 ' Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de
Anlage 2
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Amt für Schule und Weiterbildung Rike Plagge 40.22.0006üp 30.08.2012 Tel.: 4017 plagge@stadt-muenster.de Anlage 2 hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Gymnasien städt. städtisch. 1. A.-v.-D.-Hülshoff-Gymnasium - - - x 50 2. F.-v.-Stein-Gymnasium 1 - 2 - 150 3. Geschw.-Scholl-Gym. - - - x 150 4. Gym. Paulinum - - - x 40 5. I.-Kant-Gym. Hiltrup - - - x 75 6. J.-C.-Schlaun-Gym. - - - x 25 7. Pascal-Gymnasium - - - x 140 8. Ratsgymnasium - - 3 - 180 9. Schillergym. - - - x 30 10. W.-Hittorf-Gym. - - - x 75 11. Gymnasium Wolbeck - - - x 30 1 0 5 9 945 hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Realschulen städt. städtisch. 1. E.-Klausener-Schule - - 8 - 40 2. F.-v.-Gallitzin-Schule - - - x 25 3. Geschw.-Scholl-Realschule - - - x siehe Geschw.-Scholl-Gymn. 4. J.-G.-Realschule Hiltrup - - - x siehe Imanuel-Kant-Gymn. 5. K.-Wagenfeld-Schule - - - x 15 6. P.-Gerhardt-Realschule 1 - - - 140 7. Realschule im Kreuzviertel - - 3 - 30 8. Realschule Roxel - - - x siehe Droste-Hauptschule 9. Realschule Wolbeck - - - x 30 1 0 11 6 280 hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Hauptschulen städt. städtisch. 1. Droste-Hauptschule Roxel - - - x 190 2. Fürstenbergschule - - - x 12 3. Geistschule - - 1 - 70 4. Hauptschule Coerde 1 - 1 - 75 5. Hauptschule Hiltrup - - 1 - 30 6. Hauptschule Wolbeck - - - x siehe Realschule Wolbeck 7. Waldschule Kinderhaus 1 - 2 - 24 2 0 5 3 401 hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Förderschulen städt. städtisch. 1. Augustin-Wibbelt-Schule - - - x siehe Droste-Hauptschule 2. Uppenbergschule 1 - - - 100 3. R.-v.-Weizäcker - 2 - - 10 1 2 0 0 110 Beschäftigte geringfügig Beschäftigte geringfügig Personalressourcen und Essensausgaben der städt. Schulen auf Basis des Schuljahres 2011/2012 geringfügig Beschäftigte geringfügig Beschäftigte Amt für Schule und Weiterbildung Rike Plagge 40.22.0006üp 30.08.2012 Tel.: 4017 plagge@stadt-muenster.de hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Berufskollegs städt. städtisch. 1. Anne-Frank-Berufskolleg - - - Eigenvers. 200 2. H.-Böckler-Berufskolleg - - - x 50 0 0 0 1 250 hausw. Catere r Anzahl Essen/ Gehilfin nicht täglich Grundschulen städt. städtisch. 1. Grundschule Berg Fidel 1 4 - - 100 2. Kinderhaus West 1 1 - - 150 3. Wartburgschule 1 - - - 430 3 5 0 0 680 Gesamt: 8 7 21 19 2666 Anzahl Grundschulen Küchen- Essen/tägl. ² kräfte ¹ 1. Aegidii-Ludgeri-Schule 2 84 2. Annetteschule Angelmodde 2 33 3. Anntteschule Nienberge 2 55 4. Astrid Lindgren-Schule 2 28 5. Bodelschwinghschule 2 137 6. Clemensschule Hiltrup 2 54 7. Davertschule Amelsbüren 2 51 8. Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2 76 9. Dreifaltigkeitsschule Träger stellt Personal 119 10. Eichendorffschule Angelmodde 2 148 11. Gottfried.-v.-Cappenberg-Sch. 2 76 12. Grundschule am Kinderbach 2 71 13. Grundschule Sprakel 1 29 14. Hermannschule 3 79 15. Idaschule 3 88 16. Johannisschule 2 97 17. Kardinal-v.-Galen-Schule 2 85 18. Kreuzschule 3 118 19. Ludgerusschule Albachten 3 81 20. Ludgerusschule Hiltrup 2 134 21. Margaretenschule 2 68 22. Marienschule Hiltrup 3 38 23. Marienschule Roxel 2 117 24. Martinischule 3 82 25. Martin-Luther-Schule 2 114 26. Mauritzschule 1 74 27. Matthias-Claudius-Schule 2 150 28. Matthias-Claudius-Sch. Handorf 1 50 29. Melanchthonschule 2 83 davon 57 Essen in der Schule 30. Michaelschule 2 122 31. Mosaik-Schule 2 62 32. Nikolaischule Wolbeck 2 110 33. Norbertschule 2 115 34. Overbergschule 2 85 35. Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 3 84 36. Paul-Schneider-Schule 3 122 geringfügig Beschäftigte geringfügig Beschäftigte Bemerkung Amt für Schule und Weiterbildung Rike Plagge 40.22.0006üp 30.08.2012 Tel.: 4017 plagge@stadt-muenster.de 37. Pestalozzischule 2 29 38. Peter-Wust-Schule/ GS Loev. Träger stellt Personal 78 39. Pleisterschule Träger stellt Personal 28 40. Pötterhoekschule 1 77 41. Theresienschule 2 64 42. Thomas-Morus-Schule 3 108 Gesamt 83 3.503 Anzahl Anzahl Bemerkung Förderschulen Küchen- Essen/tägl. ² kräfte ¹ 1. Albert-Schweitzer-Schule Träger stellt Personal 40 2. Erich Kästner-Schule 1 31 3. Johannesschule Hiltrup 1 14 Gesamt 2 85 je nach Konzeption der Schule - mit unterschiedlichen Stunden in der Küche tätig sind. Teilweise übernehmen auch päd. Mitarbeiter/innen Küchentätigkeiten - auch dies ist abhängig von der jeweiligen Konzeption der Schule. Um nähere Angaben geben zu können müssten Abfragen bei den einzelnen Schulen getätigt werden. ² Stand 01.08.12; In der OGS nehmen alle Kinder verpflichtend am Essen teil. Die Anzahl der Essen entspricht daher auch der Anzahl der Teilnehmer. ¹ Hier handelt es sich um Mitarbeiter/innen (geringfügig Beschäftigte), die -
Ergänzungsvorlage V/0657/2012/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Vorlagen-Nr.: V/0657/2012/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Betrifft Mittagsverpflegung in Schulen Beratungsfolge 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Sac hbericht zur Mittagsverpflegung in den Schulen zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Mittags- verpflegung und zur Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen zu (vgl. Ausgangsvor- lage). 2. Der Antrag der SPD - Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0054/2010 vom 27.05.2010 „Gutes Essen in der Schule - für alle“ ist erledigt. 3. Mit dem Beschluss über diese Vorlage ist der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0047/2012 vom 22.10.2012 „Gesundes Essen in Münsters Schulen - Quali- tät sichern und verbessern“ (vgl. Anlage) erledigt. 4. Der Rat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu dem vom Ausschuss für Soziales, Ge- sundheit und Arbeitsförderung, dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien sowie dem Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung beschlossenen Prüfauftrag zur Kenntnis. Den Empfehlungen / Vorschlägen der Verwaltung wird gemäß den Begründungen in dieser Vorlage zugestimmt. Herr Mörchen, Frau Menke, Frau Mentrup Ruf: 492 40 50, 492 53 88, 492 58 84 E-Mail: Moerchen@stadt-muenster.de MenkeChristine@stadt-muenster.de Mentrup@stadt-muenster.de Datum: 06.12.2012 V/0657/2012/1 - 2 - Begründung: Zum Beschlussvorschlag 3 Mit dem Ratsantrag wird die Schulverwaltung beauftragt, ein einheitliches Qualitätsmanagement für das Essen an den münsterschen Schulen aufzubauen und einzuführen. Dieses Qualitätsmana- gement soll • eine für alle Schulen gültige Definition verbindlicher Standards für ein gutes, und gesundes Essen enthalten, welches sich an den Grundsätzen der Deutschen Gesellschaft für Ernäh- rung orientiert und eine verbindliche Vorgabe für die Caterer darstellt, • die Vorbereitung einer stadtweiten zentralen Ausschreibung der Schulessen an allen münsterschen Schulen - verbunden mit der Möglichkeit regionale oder schulbezogene Lose zu bilden - enthalten, • die Vergabe und die Überwachung der Vergabekriterien durch die beteiligten Ämter der Stadtverwaltung mit Ausschluss von Lösungen, bei denen ausschließlich nach dem Preis und nur durch Schulleitungen entschieden wird, welcher Caterer zum Zuge kommt, sicher stellen und • die Prüfung der Einführung einer Prepaidkarte für Schulessen beinhalten. Mit der Umsetzung der zukünftigen Ausschreibung der Mittagsverpflegung mit der dazugehören- den Leistungsbeschreibung, welche jeweils die individuellen Gegebenheiten an den Schulen be- rücksichtigt, werden die in dem Ratsantrag gef orderten Elemente eines Qualitätsmanagements aufgegriffen. Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster ist damit erledigt. Zum Beschlussvorschlag 4 Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, der Ausschuss für Kinder, Jugend- liche und Familien und der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung haben mit dem nachste- henden Prüfauftrag die Beschlussvorschläge der Ausgangsvorlage ergänzt: Die Verwaltung erhält einen Prüfauftrag mit folgendem Inhalt: - Vor einer nächsten Konzessionsvergabe legt die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen einen Erfahrungsbericht mit der Konzession Pascalgymnasium vor. • Es wird geprüft, ob durch eine Überarbeitung des Basis-Leistungsverzeichnisses fol- gende Ziele erreicht werden können: • eine Konzessionsvergabe nur mit Anlieferung des Essens und der Ausgabe des Es- sens und Reinigung der Küchen durch städtisches Personal wird ermöglicht, • die Berücksichtigung der unterschiedlichen Schulkonzepte/ Schulprogramme werden sichergestellt (u. a. Einbindung von Schülern in die Essensausgabe oder die Nutzung von Mensen/Küchen für ein kostenloses Frühstück z. B. in Zusammenarbeit mit FRÜZ e. V.) V/0657/2012/1 - 3 - • ein höherer Mindestanteil an regionalen und ökologischen Produkten (min 30%) wird festgelegt. - Vor einer Ausschreibung wird eruiert, ob das Verfahren so gestaltet ist, dass auch Werkstät- ten für behinderte Menschen ein konkurrenzfähiges Angebot abgeben können. Zu dem Prüfauftrag wird wie folgt Stellung genommen: • Vor einer nächsten Konzessionsvergabe legt die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen einen Erfahrungsbericht mit der Konzession Pascalgymnasium vor Die Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung der Schulmensa und des Kiosk am Pas- cal-Gymnasium gilt für die Zeit vom 15.08.2012 bis 31.07.2014. Für einen ersten Erfah- rungsbericht sollte die Konzession mindestens 6 Monate bestehen. Nach dem Terminplan 2013 für die Sitzungen der kommunalen Gremien kann ein erster Erfahrungsbericht erst im März/April 2013 vorgelegt werden. Wird diesem Prüfauftrag gefolgt, ist eine Ausschreibung der Mittagsverpflegung für weitere städtische Schulen aufgrund der einzuhaltenden Ausschreibungsfristen, der Auswahl des Caterers (gemeinsam mit der Schule) sowie dem zu beteiligenden Vergabeausschuss zum Beginn des kommenden Schuljahres kaum noch möglich. Aktuell führt die Verwaltung Gespräche mit mehreren Schulen, die die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession analog der Konzession am Pascalgymnasium wünschen. Zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung gehört auch die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession auf der Basis einer Leistungsbe- schreibung, die an die individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Schule angepasst wird. Ziel dabei ist es, die Stadt Münster und damit auch die Schulleitungen von der Organisation der Essensausgabe und der unmittelbaren B eachtung/Umsetzung der hygienerechtlichen Vorgaben teilweise zu befreien. Darüber hinaus enthält die Leistungsbeschreibung verpflich- tend einzuhaltende Qualitätsvorgaben zum Speisenangebot, Auswahl und Zusammenset- zung der Lebensmittel, Speisenherstellung sowie zur Gestaltung der Pausen- / Zwischen- verpflegung. Über den aktuellen Stand der Organisation der Mittagsverpflegung in Schulen sowie der Umsetzung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung wird die Verwaltung den beteiligten Aus- schüssen nach der Sommerpause 2013 berichten. In dem Bericht werden auch die Erfah- rungen mit der Konzession Pascalgymnasium einfließen. Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschreibung der Mittagsverpflegung wie vorgesehen fort- zusetzen. • Eine Überarbeitung des Basis-Leistungsverzeichnisses mit den Zielen: Eine Konzessionsvergabe nur mit Anlieferung des Essens und der Ausgabe des Essens und Reinigung der Küchen durch städtisches Personal wird ermöglicht. Eine Überarbeitung des Basisleistungsverzei chnisses nur für eine Anlieferung des Essens durch Catererfirmen ist grundsätzlich möglich. Sollte dieses umgesetzt werden, wird die Stadt umfassender als Lebensmittelunternehmer tätig und ist damit für die Einhaltung und Umsetzung aller hygienerechtlichen Vorgaben verantwortlich. V/0657/2012/1 - 4 - Von der Stadt Münster müssten in diesem Fall zusätzlich zu den in der Vorlage genannten Personalaufwendungen weitere Personalkosten bereit gestellt werden. Für die Ausgabe der Mittagsverpflegung durch geringfügig Beschäftigte an den weiterführenden Schulen wür- den jährlich ca. 104.000€ benötigt. Die Organisation und Ausgabe der Mittagsverpflegung an den Offenen Ganztagsschulen wird derzeit bereits von städtischen Mitarbeiter/innen (geringfügig Beschäftigten) übernom- men. Abhängig von der Teilnehmerzahl erhalten die OGS ein Budget für den Einsatz von ge- ringfügig Beschäftigten. Aus diesem Budget wird neben dem pädagogischen Personal auch das Personal finanziert, welches für die Zubereitung und Ausgabe des Mittagessens zustän- dig ist. Die stetig steigende Anzahl von Teilnehmern macht es in den OGS erforderlich, dass die Kinder in mehreren Schichten zu Mittag essen. Dies bindet inkl. der erforderlichen Vor- und Nachbereitungszeit eine große Anzahl von Stunden, die in den OGS zu Lasten der pädago- gischen Arbeit gehen. Hier sieht die Verwaltung einen dringenden Handlungsbedarf und schlägt mit der Vorlage V/0657/2012 „Mittagsverpflegung in Schulen“ vor, dass die Vergabe der Verpflegung im Grundschulbereich vollständig - also auch mit Ausgabe des Essens und Reinigung der Küchen - an Caterer geprüft werden soll. Sofern dieses möglich ist, kann eine budgetneutrale Entlastung der Schulen erreicht werden und die Mittagsverpflegung nach wie vor über die gesonderten Beiträge der Eltern finanziert werden. Die dadurch frei werdenden Stunden im Bereich der geringfügig Beschäftigten sollen den Schulen für die pädagogische Arbeit zur Verfügung gestellt werden und somit zu einer qualitativen Verbesserung in den OGS führen. Wird dieser Vorschlag aus der Vorlage nicht aufgegriffen, bleibt der Standard in den OGS nach jetzigem Stand bestehen, was bedeutet, dass nach wie vor Stunden für geringfügig Be- schäftigte zu Lasten der pädagogischen Arbeit in die Mittagsverpflegung fließen. Sofern entschieden werden soll, dass eine Konzessionsvergabe nur mit Anlieferung des Es- sens erfolgen und gleichzeitig die o. g. Qualitätsverbesserung der pädagogischen Arbeit in den OGS gewährleistet werden soll, müssten für den OGS-Bereich zusätzlich zu den in der Vorlage genannten Personalaufwendungen Haushaltsmittel im Umfang von ca. 280.000 € bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist mit der Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Bewirtschaftung von Schulmensen vorgesehen, dass der jeweilige Caterer das Bestell- und Abrechnungsverfah- ren zur Verfügung stellt. Da diese Aufgaben sonst von den Schulsekretariaten übernommen werden müssten. Bei einer Ausschreibung nur mit Anlieferung des Essens müsste die Stadt ein eigenes computergestütztes Bestell- und Abrechnungsverfahren kaufen oder leasen, bzw. von der citeq entwickeln lassen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Ausschreibung nur für eine Anlieferung des Mittagessens, verbunden mit der Ausgabe des Essens und Reinigung der Küche durch städtisches Perso- nal, im Hinblick auf die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht aufzugreifen bzw. nur an den Schulen aufzugreifen, an denen die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzes- sion nicht umgesetzt werden kann. Hierzu wird die Verwaltung den beteiligten Ausschüssen berichten. V/0657/2012/1 - 5 - • Berücksichtigung der unterschiedlichen Schulkonzepte / Schulprogramme Die unterschiedlichen Schulkonzepte und Schulprogramme werden bereits jetzt berücksich- tigt. Dazu wird das Leistungsverzeichnis nach Gesprächen mit der jeweiligen Schule ange- passt. • Einbindung von Schülern in die Essensausgabe oder Nutzung von Mensen / Küchen für ein kostenloses Frühstück z. B. in Zusammenarbeit mit FRÜZ e. V. Die Einbindung von Schülern in die Essensausgabe ist möglich, sofern diese zur Verfügung stehen. In diesem Fall müssen die Schülerinnen und Schüler hygienerechtlich geschult, bei ihrer Tätigkeit beaufsichtigt und ihnen die notwendige Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt werden. Die hierfür verantwortlichen Lehrkräfte würden geschult und ihnen ein Schulungs- konzept zur Lebensmittelhygiene für die Schüler/Innen zur Verfügung gestellt. Damit Schulküchen auch von externen Nutzern wie z. B. FRÜZ e. V. genutzt werden können, müssen die dort beteiligten Personen ebenfalls die erforderlichen Belehrungen nach Infekti- onsschutzgesetz und Lebensmittelhygieneverordnung erhalten und vorweisen und eine ver- antwortliche Person für die Reinigung und ordnungsgemäße Übergabe der Küche (täglich) benennen. Die Lagerung der Lebensmittel muss getrennt von den Lebensmitteln für die Zwi- schen- und Mittagsverpflegung erfolgen. • Ein höherer Mindestanteil an regionalen und ökologischen Produkten (min 30%) wird festge- legt. Der geforderte Mindestanteil von 30 % biologischer Produkte wird zwar bereits jetzt von ein- zelnen Caterern angegeben, jedoch ist eine Kontrolle der Einhaltung dieses Wertes noch sehr schwierig. Um die Vielfalt der Caterer in Münster weiter aufrecht zu halten, wird zunächst ein Zielwert von 20 % biologischer Produkte empfohlen. Die Forderung eines Mindestanteils von regio- nalen Produkten kann im Leistungsverzeichnis als Wunsch festgehalten werden, darf verga- berechtlich aber kein Ausschluss- oder Bewertungskriterium sein, da der Begriff „regional“ im Gegensatz zu „biologisch“ nicht gesetzlich geschützt ist. • Verfahren so gestalten, dass auch Werkstätten für behinderte Menschen ein konkurrenzfähi- ges Angebot abgeben können Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Nach dem 9. Sozialgesetzbuch sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubie- ten. Ist das Angebot einer der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen zu bevorzugenden Bieters, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung das des Mitbewer- bers um nicht mehr als 15 % übersteigt. V/0657/2012/1 - 6 - V/0657/2012/1 In der Praxis bedeutet dieses, dass ein um bis zu 15 % höheres Entgelt für die Mittagsver- pflegung gefordert wird oder die Stadt Münster die Mehrkosten bis zu 15 % übernimmt. Einige Catererfirmen werden bereits als gGmbH geführt und setzen in ihren Betrieben Men- schen mit Behinderungen ein und / oder beziehen Produkte von Werkstätten für behinderte Menschen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: 1. Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0047/2012 vom 22.10.2012 „Gesundes Essen in Münsters Schulen - Qualität sichern und verbessern“
Beschlussvorlage
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V/0657/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Mittagsverpflegung in Schulen Beratungsfolge 20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 29.11.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Sachbericht zur Mittagsverpflegung in den Schulen zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Mittag s- verpflegung und zur Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen zu. 2. Der Antrag der SPD - Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0054/2010 vom 27.05.2010 „Gutes Essen in der Schule - für alle“ ist erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0657/2012 Auskunft erteilt: Herr Mörchen, Frau Menke, Frau Mentrup Ruf: 492 40 50, 492 53 88, 492 58 84 E-Mail: Moerchen@stadt-muenster.de MenkeChristine@stadt-muenster.de Mentrup@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0657/2012 II. Finanzielle Auswirkungen Für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlich geforderten Hygienebestimmungen in der Mi t- tagsverpflegung der Schulen entstehen Kosten in Höhe von insgesamt jährlich 120.000 €, zu- nächst für die Jahre 2013 und 2014, die sich wie folgt aufteilen: Teilergebnisplan Produktgruppe 03.01 „Leistungen für Schulen“ Zeile Bezeichnung Position 2013 ff 11 Personalaufwendungen Zusätzliche Stunden Küchenkräfte (geringfügig Beschäftigte) 10.000 € 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Reinigungs- und Hygieneartikel 17.000 € 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Arbeitskleidung 23.000 € 28 Aufwendungen aus Interne Leistungsbeziehungen ILV OGS 70.000 € gesamt 120.000 € Teilergebnisplan Produktgruppe 06.02 „Kinder- und Jugendarbeit“ Zeile Bezeichnung Position 2013 ff 11 Personalaufwendungen Zusätzliche Stunden Küchenkräfte (ge- ringfügig Beschäftigte) 70.000 € 27 Erträge aus Interne Leistungsbeziehungen ILV OGS - 70.000 € gesamt 0 € Die Verwaltung versucht, diese Mehrkosten in den Jahren 2013 und 2014 aus den vorhandenen Budgets der beteiligten Ämter zu finanzieren. Sollte sich im Laufe des Jahres 2013 herausstellen, dass eine Nachfinanzierung erforderlich wird, ist über eine zusätzliche Mittelbereitstellung über Nachtrag oder im Wege einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NW bzw. für 2014 im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2014 zu entscheiden. Begründung: Ausgangslage An den städtischen Schulen verbleibt eine Vielzahl von Schüler innen und Schülern über den Vo r- mittag hinaus in der Schule und nimmt an Angeboten Offener und gebundener Gan ztagsschulen sowie an schulischen außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Mittagspause sowie im Nachmittagsbereich teil. In Münster haben ganztägige Betreuungsangebote Tradition. Bereits seit Ende der 1970er Jahre wird dieser Bereich in allen Schulformen ausgebaut. In der Anfangsphase reagierten zunächst einige Gr undschulen auf erkennbare nachmittägliche Betreuungsbedarfe einiger weniger Kinder. Mit einem relativ geringen Aufwand organisierten die Schulen für diese Schüler/innen in Eigenregie eine Mittagsverpflegung. Die nachunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote an den Grundschulen wurden seit dem kontinuierlich ausgebaut. Seit Mitte der 1980er Jahre wurden mehrere Grundschulen und weite r- führende Schulen in formal geführte Ganztagsschulen umgewandelt. Nach Einführung der Offenen Ganztagsschule im Grund - und Förderschulbereich, unterschiedl i- chen Landesprogrammen zum Ausbau des Ganztags an weiterführenden Schulen sowie der Ve r- kürzung des Bildungsganges Gymnasium werden heute an allen städt ischen Schulen im Rahmen des Offenen / gebundenen Ganztags Förder - und Betreuungsangebote oder eine pädagogische Mittagsbetreuung einschließlich einer warmen Mittagsverpflegung angeboten. - 3 - V/0657/2012 Dabei ist anzumerken, dass der Schulträger verpflichtet ist, den Schüler/innen in den Ganztag s- schulen die Einnahme eines Mittagessens o der eines Mittagsimbisses zu ermöglichen. Wenn Kin- der bis in den Nachmittag hinein in der Schule sind, ist das warme Mittagessen, insb esondere in den O ffenen Ganztagsschulen, Bestandteil des pädagogischen Konzeptes und verpflichtend für alle Kinder. In den städtischen Schulen werden derzeit täglich insgesamt ca. 5.500 Essen ausgegeben. Damit sind die Schulen einer der größten Abnehmer einer warmen Mittagsmahlzeit in der Stadt Münster. Die Schulverwaltung als Vertragspartner der Essenlieferanten ist für di e verpflichtende Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben verantwortlich. Sowohl diese Verantwortung als auch der von den Schulen im pädagogischen Konzept als ein Schwerpunkt ge sehener Aspekt der gesunden Ernäh- rung, haben dazu geführt, dass der Bereich der Mittagsverpflegung von der Verwaltung verstärkt in den Blick genommen wurde. Dabei wurde auch der vorliegende Antrag der SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster „Gutes Es- sen in der Schule - für alle“ vom 27.05.2010 (vgl. Anlage 1) mit einbezogen. Mit dem Ratsantrag wurde die Schulverwaltung beauftragt zu prüfen, ob - Kinder aus bedürftigen Haushalten im Rahmen der zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel grundsätzlich von den Verpflegungskosten in städtischen Schulen freigestellt werden können, - grundlegende Qualitätsstandards für die Schulverpflegung in allen städtischen Schulen ges i- chert werden können und durch eine Zentralisierung der Ausschreibung des Schulessens ei- ne bessere Standardsicherung und ggf. auch Kosteneinsparungen möglich sind , die an die Eltern weitergegeben werden können. Bei der Gesamtbetrachtung der schulischen Mittagsverpflegung ist deutlich geworden, dass ande- re Organisationsstrukturen notwendig sind. Schulen müssen in diesem Bereich zumindest zum Teil entlastet werden, zumal das Angebot und die Organisation einer Mittagsverpflegung und die dabei einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen nur mittelbar zu den originären Aufgaben der Schulen gehört. Verwaltungsintern wurde im Jahre 2011 unter Federführung des Gesundheitsam tes eine ämte r- übergreifende Projektgruppe zur Schulverpflegung eingerichtet, um die unterschiedlichen Organ i- sations- und Handlungsbedarfe abzustimmen und zu optimieren. In dieser Projektgruppe sind Mi t- arbeiter/innen des Amtes für Schule und Weiterbildung, des Amtes für Kinder, J ugendliche und Familien, des Amtes für Immobilienmanagement, des Veterinär - und Lebensmittelüberwachungs- amtes sowie des Personal- und Organisationsamtes vertreten. Zusätzlich wurde beim Gesundheitsamt eine Stelle zunächst befristet für zwei Jahre eing erichtet, die mit zwei Dipl. Oecotrophologinnen mit jeweils halber Stelle besetzt wurde. Ein e bereits beim Gesundheitsamt tätige Dipl. Oecotrophologin verstärkt den Bereich Schulverpflegung mit e inem Anteil ihrer Stelle. Im Amt für Schule und Weiterbildung wurde zeitlich befristet überplanmäßig 0,7 Verwaltungsstellen zur Umsetzung der mit der Mittagsverpflegung im Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufg a- ben eingerichtet (0,5 Stellenanteile Hygienemaßnahmen und 0,2 Stelle nanteile für die Dauer der Ausschreibungsverfahren). Zu dem Aufgabenbereich gehören u. a. die Vorbereitung und Durc h- führung der Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Diens tleistungskonzessionen einschl. der Erstellung der Leistungsbeschreibung, Aufbau eines Bestel lsystems für Verbrauchsmaterialien, Hygienemittel und Arbeitskleidung sowie die Rekrutierung des erforderlichen Personals für die Reinigung und Umsetzung der Hygienevorgaben. - 4 - V/0657/2012 Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über den aktuellen Sachstand 1. zur Situation in den Schulen 2. zur Ausschreibung der Mittagsverpflegung 3. zur Beachtung und Umsetzung der hygienerechtlichen Vorgaben / Lebensmittelrecht 4. zur Qualität des Speisenangebotes / Gesunde Ernährung 5. zur Einführung eines Qualitätsmanagements sowie 6. zu den Kosten/Folgekosten und greift die Anliegen aus dem o. g. Ratsantrag auf. 1. Aktuelle Situation in den Schulen Die Organisation und Ausgabe der Mittags - und Zwischenverpflegung wird in den Offenen Ganztagsschulen derzeit überwiegend von städtischen Mitarbeiter/innen (geringfügig B e- schäftigten), in gebundenen Ganztagsschulen von städtischen Küchenkräften und externen Firmen, in den übrigen Schulen ebenfalls von externen Firmen, geringfügig Beschäftigten, Schülerfirmen oder Elterninitiativ en - größtenteils ohne nachgewiesene Fach kenntnisse - übernommen. Aus den Kontrollen des Veterinär - und Lebensmittelüberwachungsamtes als Aufsichtsbehörde gab es Hinwei se, dass in den Schulküchen Handlungsbedarf besteht, die lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Der Schulträger wird durch die Ausgabe von warmen Mahlzeiten in den Schulen zum L e- bensmittelunternehmer und muss damit die gesetzlichen Regelungen zur Lebensmittels i- cherheit und -hygiene beachten. Da die Stadtverwaltung bis dato nicht als Lebensmittelunternehmer fungierte, fehlte das Per- sonal mit der entsprechenden Fachkenntnis, das in Schulküchen tätige Kräfte zur Einhaltung der Hygienevorgaben und der Produkthaftung beriet als auch die verwaltungsseitigen Mita r- beiter/innen in den unters chiedlichen Aufgabenbereichen und Ämtern fachliche Informati o- nen geben konnte (z. B. zur baulichen und gerät etechnische Ausstattung, Reinigungsmittel, Arbeitskleidung, Abfallentsorgung, Reinigung der Schulküchen). Wie oben beschrieben, ist der Bereich übe r einen langen Zeitraum angewachsen auf mit t- lerweile rd. 5.500 Essen pro Tag, ohne dass jemals eigenes Personal oder Stellenanteile für diese umfangreiche Aufgabe bereitgestellt wurde. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich durch das Angebot eine r Mittagsmahlzeit in Schulen zahlreiche dauerhafte Pflichtaufgaben für den Schulträger ergeben h aben, die nicht nur den Aufbau hin zu einer guten Schulverpflegung betreffen. Dazu gehören u. a. täg- liche Wareneingangskontrolle und deren Dokumentation, tägliche Messung der Anlieferungs- und -ausgabentemperatur der einzelnen Menuekomponenten, regelmäßige Kontrolle der ge- lagerten Waren, Teilnahme und Dokumentation der jährlich zu erfolgenden Hygienesch u- lung, Einweisung neuer Mitarbeiter/innen, Dokumentation über die Einarbeitung in die K ü- chenabläufe. Diese Problemlage besteht nicht nur in Münster. Die Situation ist bundesweit gleichgea rtet, wie dies auch entsprechende Berichte z. B. von der AG Schulverpflegung der Fachhoc h- schule Niederrhein belegen. In den fo rmal geführten Ganztagsschulen stellt der Schulträger für die Mittagsverpflegung Räume sowie die Sach - und Personalausstattung zur Verfügung. Die Offenen Ganztag s- schulen erhalten abhängig von der Teilnehmerzahl ein Budget für den Einsatz von geringf ü- gig Beschäftigten. - 5 - V/0657/2012 Aus diesem Budget ist nicht nur das pädagogische Personal sondern auch das Personal zu finanzieren, welches für die Zubereitung und Ausgabe des Mittagessens zuständig ist. Ein gesondertes Personalbudget für die Mittagsverpflegung bzw. Stelle n für hauswirtschaftliche Gehilfen/Gehilfinnen sind wie in den formal geführten Ganztagsschulen nicht vorhanden. In den letzten Jahren ist die Zahl an Offenen Ganztagsplätzen enorm gestiegen. Im Schu l- jahr 2009/10 nahmen rd. 2.500 Kinder an den Angeboten teil. Im Schuljahr 2012/13 werden rd. 3.525 Kinder an den Angeboten teilnehmen. Unabhängig von der Größe der Schule wird in den Offenen Ganztagsschulen zwischen 12.00 und ca. 14.00 Uhr gegessen. Dies bindet inkl. einer gewissen Vor- und Nachbereitungszeit eine große Anzahl von Stunden, die in den Offenen Ganztagsschulen derzeit zu Lasten des pädagogischen Personals geht. Hier b e- steht aus Sicht der Verwaltung auf Dauer Handlungsbedarf, um die Schulen und das Pers o- nal in diesem Bereich zu entlasten. Die Zahl der Essenteilnehmer einschließlich des eingesetzten städtischen Personals an den einzelnen Schulen kann der Anlage 2 entnommen werden. 2. Ausschreibung der Mittagsverpflegung Aktuell hat die überwiegende Zahl der Schulen eigenständig einen Vertrag mit ihrem Caterer abgeschlossen. Da Schulen als nicht rechtsfähige Anstalten selbst keine Verträge schließen können, muss sich die Stadt Münster als Schulträger diese Verträge zurechnen lassen. Hier besteht im Hinblick auf die Ausschreibungspflicht Handlungsbedarf. Nach den Verträgen, die die Schulen abgeschlossen haben, sind die Cateringfirmen lediglich verpflichtet, die bestellten Essen zu liefern. Die Ausgabe des Mittagsessens wird von der Schule organisiert. Für die Einhaltung der hygienerechtlichen Vorga ben ist die jeweilige Schulleitung mittelbar, der Schulträger unmittelbar als sogenannter Lebensmittelunternehmer zuständig und ve rantwortlich. Darüber hinaus enthalten die Verträge keine verbindlichen Vorgaben zur Qualität des Speisenangebotes. Ziel ist es, die Stadt Münster und damit auch die Schulleitungen von der Organisation der Essensausgabe und der Beachtung/Umsetzung der hygienerechtlichen Vorgaben zu befre i- en. Aus diesem Grund werden zukünftig Dienstleistungskonzessionen ausgeschrieben. Mit dieser Konzession wird privaten Unternehmern ermöglicht, den Schülerinnen und Sch ü- lern ein Mittagessen in der Schule anzubieten. Die Eltern sind Vertragspartner beim Kauf der jeweiligen Mahlzeit. Schüler/innen können ab Vollendung des 7. Lebensjahres ihre Ma hlzei- ten selbst kaufen. Der Caterer ist berechtigt, von den Abnehmern der bestellten Waren oder Dienstleistungen Entgelte zu verlangen. Für die Vergabe der Dienstleistungskonzession ist inzwischen ein Leistungsverzeichnis erar- beitet worden , mit dem die C aterer verpflichtet werden, die Ausgabeküchen mit eigenem Personal zu bewirtschaften, die hygienerechtlichen Vorgaben sicherzustellen sowie ein B e- stell- und Bezahlsystem bereitzustellen. Ergänzend enthält das Leistungsverzeichnis ve r- bindliche Vorgaben zur Qualität des Speisenangebotes orientiert an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). In einem ersten Schritt wurde vom Amt für Schule und Weiterbildung zum Schuljahr 2012/13 die Mittagsverpflegung als Dienstleistungskonzession am Pascalgymnasium zunächst für die Dauer von zwei Jahren als Pilotprojekt ausgeschrieben und an einen Caterer vergeben. Zum Schuljahr 2013/14 sollen Dienstleistungskonzessionen für weitere Schulen ausg eschrieben werden. Dies kann jedoch nur nach und n ach und in enger Abstimmung mit den jeweiligen Schulen umgesetzt werden. Dabei ist zu prüfen, inwieweit das Verfahren für die weiterfü h- renden Schulen auf den Grundschulbereich übertragen werden kann. - 6 - V/0657/2012 3. Beachtung und Umsetzung der hygienerechtlichen Vorgaben / Lebensmittelrecht Nach der (VO) EG Nr. 178/2002, der so g. EU-Basisverordnung zum Lebensmittelrecht und zur Lebensmittelsicherheit, haben alle Unternehmen, die Lebensmittel produzieren, verarbei- ten oder vertreiben , die Normen bezüglich der Lebensmi ttelsicherheit und -hygiene zu b e- achten. Sie unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und müssen ein System für die Rückverfolgbarkeit einführen. Dabei ist unerheblich, ob die Unternehmen auf Gewinner- zielung ausgerichtet sind oder ob es sich um öffentliche oder private Unternehmen handelt. Weiterhin gilt gemäß (VO) EG Nr. 852/2004, der europäischen Verordnung zur Lebensmi t- telhygiene, dass die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels beim L e- bensmittelunternehmer liegt. Der Schulträger wird durch seine Schulen, in denen Lebensmittel an Schüler/innen abgeg e- ben werden, zum Lebensmittelunternehmer und trägt damit die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Hygienevorgaben und der Produkthaftung. Hierzu gehören die lebensmitte l- hygienerechtliche Ausstattung und Instandhaltung der Räume sowie Vorschriften zur Pers o- nal- und Produkthygiene. Außerdem ist jeder Lebensmittelunternehmer dazu verpflichtet, Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten, die auf den HACCP Grun dsätzen (Hazard Analaysis Critical Control Points) be ruhen. Dabei handelt es sich um eine Gefahrenanalyse und Fes t- legung von kritischen Kontrollpunkten. Die Analyse deckt spezifische Gefahren auf, legt Maßnahmen zu deren Kontrolle fest und gewährleistet so die Sicherheit der Mittagsverpfl e- gung in den städtischen Schulen. Daher sind auch in der Schulverpflegung Eigenkontrol l- maßnahmen wie z. B. Temperaturko ntrollen bei Anlieferung und Ausgabe des Essens, Überwachung des Wareneingangs und der Lagerung der Lebe nsmittel, Temperaturkontrol- len der Tiefkühl - und Kühlschranktemperatur usw.) durchzuführen und entsprechend zu d o- kumentieren. 3.1 Hygieneschulungen, Folgebelehrungen, Fortbildung Das Lebensmittelrecht schreibt jährliche Hygieneschulungen und zweijähr liche Folge- belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für alle im Lebensmittelbereich beschäf- tigten Personen vor. Bei allen in der Schulverpflegung tätigen Personen müssen die er- forderlichen Kenntnisse und die nötige Sensibilität für den Umgang mit Lebens mitteln vorhanden sein. Mitarbeiter/innen, die im Rahmen der Mittagsverpflegung in den Schulen eingestellt werden, erhalten vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektion s- schutzgesetz beim städt. Gesundheitsamt. Hierzu finden regelmäßig i n der Woche Be- lehrungen zu festen Terminen im Gesundheitsamt statt, an denen die Mitarbeiter/innen unangemeldet tei lnehmen können. Das Schulverpflegungsteam im Gesundheitsamt wird zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 die jährlich zu wiederholenden Schulu n- gen für sämtliche in der Schulverpflegung tätigen Kräfte durchführen. Weiterhin werden bei Bedarf während des Schuljahres Schulungen für neue Mitarbeiter/Innen durch das Team der Schulverpflegung durchgeführt, die als wichtige und rechtlich vorgeschrieb e- ne fundierte Einweisung gelten. Diese Aufgabe wird vor allem an den Schulen langfristig durch die Stadt durchzuführen sein, deren Schulverpflegung z.B. durch zu geringe Essensteilnehmerzahl oder aus personellen oder organisatorischen Gründen nicht per Die nstleistungskonzession an Caterer übertragen werden kann. Auch ist es wichtig, regelmäßige Fortbildungen in Hinblick auf die gesetzlichen Vo r- schriften zur Kennzeichnung (unter Berücksichtigung von ethnischen bzw. religiösen Aspekten) durchzuführen. Zudem sind Fortbildungen hinsichtlich der o. g. ernährung s- physiologischen Gesichtspunkte geplant. - 7 - V/0657/2012 3.2 Arbeitskleidung Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen saubere Arbeitskle i- dung tragen, damit keine nachteilige Beeinflussung der Speisen entsteht. Den geringfügig Beschäftigten wurde bisher keine Arbeitskleidung zur Verfügung g e- stellt. Zur Einhaltung der Hygienestandards ist die Stadt als Arbeitgeber in der Pflicht, für diesen Personenkreis in gleicher Weise wie für die unbefristet beschäftigten K ü- chenkräfte in den formal geführten Ganztagsschulen die Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Die Reinigung der Arbeitskleidung ist von den Mitarbeiter/innen in den Schulen un ter Benutzung der dort bereits vorhandenen Waschmaschinen vorzunehmen. 3.3 Reinigungs- und Hygieneartikel Für die Ausstattung der Schulen mit den für die Mittagsverpflegung erforderlichen Re i- nigungs- und Hygieneartikeln wurde inzwischen ein Bestellsystem im Amt für Schule und Weiterbildung aufgebaut. Dami t können die Schulen in Eigenregie die benötigten Artikel (z. B. Einweghandschuhe, Gummihandschuhe, Reinigungsmittel) bestellen. Die Ware wird direkt den Schulen zugestellt. 3.4 Reinigung der Ausgabeküchen Die Bodenreinigung der Ausgabeküchen (nicht der Speiseräume) soll zukünftig aus der Gesamtreinigung der Schulgebäude herausgelöst werden. Damit soll eine getrennte Reinigung der Sanitär- und Küchenbereiche sicher gestellt werden. Die Reinigung des Küchenbereichs soll künftig von den Mitarbeiter/innen bzw. den Ca- terern in den Sch ulen übernommen werden, die mit der Mittagsverpflegung beauftragt sind. Diese Mitarbeiter/innen sind generell mit Reinigungsaufgaben (wie z. B. der A r- beitsflächen) betraut. Diese Veränderung macht es jedoch erforderlich, d en Schulen die Zeitanteile für die Reinigung der Küchenbereiche zusätzlich zur Verfügung zu ste l- len. Die Finanzierung kann durch Umschichtung der entsprechenden Haushaltsmittel aus dem Budget des Amtes für Immobilienmanagements in das Budget des Personal - und Organisationsamtes sicher gestellt werden. Nach jetzigem Stand wird davon au s- gegangen, dass diese Haushaltsmittel ausreichen. Eine Umsetzung wird im Schuljahr 2013/14 angestrebt. 4. Qualität des Speisenangebotes / Gesunde Ernährung Angesichts der st eigenden Zahl ernährungsbedingter Erkrankungen ist es wünschen swert, die Qualität der angebotenen Speisen und Getränke zu überarbeiten, städtische Standards festzulegen und flächendeckend in die Schulverpflegung zu implementieren. Im Rahmen der Dienstleistungskonzessionen wird entsprechend ein besonderes Augenmerk auf die gesunde Ernährung gelegt. Hier sind im Leistungsverzeichnis in Zusammenarbeit des Amtes für Schule und Weiterbildung mit den Oecotrophologinnen des Gesundheitsamtes Vorgaben zum Speisenan gebot gemacht worden, die sich am Qualitätsstandard der Deu t- schen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren und städtische Besonderheiten, wie den „VEGGIE-TAG“ berücksichtigen. Darüber hinaus soll ein Teil der Produkte aus regionalem und/oder ökologischem Anbau (mind. 10 %) stammen, die Auswahl soll saisongemäß erfo l- gen. Mit dem der Dienstleistungskonzession zugrunde liegenden Leistungsverzeichnis werden nun erstmalig konkrete Vorgaben zur Qualität des Speisenangebotes vertraglich festgeha l- ten. - 8 - V/0657/2012 Das T eam der Schulverpflegung hat damit die Möglichkeit, deren Einhaltung vor Ort zu überprüfen und kann vom Caterer bei Beschwerden oder Verstößen Korrekturmaßnahmen verlangen. Im Rahmen einer Kunden -Lieferantenbeziehung sollen außerdem regelmäßige Lieferantenbewertungen der Caterer durchgeführt werden. Sollten wiederholt oder dauerhaft die Vorgaben seitens des Caterers nicht eingehalten werden, kann von einem vorzeitigen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Dem Anliegen des SPD-Antrags auf die Sicherung g rundlegender Qualitätsstandards für die Schulverpflegung in allen städtischen Schulen wird hiermit entsprochen. 5. Einführung eines Qualitätsmanagements Wie bereits berichtet, wurde beim Gesundheitsamt für zwei Jahre befristet eine Stelle mit zwei Dipl. Oecotrophologinnen besetzt, zu deren Aufgaben u. a. auch die Beratung zur Ver- pflegung von Kindern zunächst in Schulen, später auch in Kindertageseinrichtungen g ehört. Hierzu zählen die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben und die Hinwirkung au f ein gesundes Verpflegungsangebot. Zur Ermittlung des konkreten Handlungsbedarfes wurde zunächst eine Bestandsaufnahme aller Schulküchen im Rahmen von Schulbesuchen durchgeführt. Hierbei wurden die baul i- chen und technischen Ausstattungen der Küchen, das Personal, das Verpflegungssystem und der Caterer dokumentiert und Handlungsbedarfe aus lebensmittelhygienischer Sicht e r- mittelt. Die Bestandsaufnahme der Oecotrophologinnen wurde vom Veterinär - und Lebens- mittelüberwachungsamt und vom Amt für Schule und Weiterbildung begleitet. 5.1 Erstellung eines Qualitäts- und Hygieneleitfadens Von der Projektgruppe Schulverpflegung wird zurzeit ein Qualitäts - und Hygieneleitfa- den erstellt. Hier werden entsprechend der rechtlichen Vorschriften speziell für die stä dtischen Schulen in Münster und ausgerichtet auf das jeweilige Verpflegungssystem der Sch u- len konkrete Handlungsvorgaben für die Mittagsverpflegung aufgezeigt, die wi ederum mit dem Veterinär - und Lebensmittelüberwachungsamt und den zuständigen Ämtern als Träger oder Beteiligter in anderer Form abgestimmt werden. Themen und Inhalte des Leitfadens sind: rechtliche Grundlagen und Bedingungen Personal und Personalhygiene (Arbeitskleidung, Krankheitsfall, Infektionsschutz, Einweisung, Schulung) Verarbeitungs- und Produktionshygiene (Umgang mit Speisen, Wareneingang, Lagerung, Ausgabe, Temperaturen, Warenkunde, Hygiene) Eigenkontrollmaßnahmen, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation Reinigung und Abfallentsorgung Schädlingsbekämpfung Havarieplan, Krisenmanagement Mit diesem Qualitäts - und Hygieneleitfaden wird sichergestellt, dass umfassende I n- formationen in den Schulen vorliegen und vom Personal jederzeit nachgeschlagen werden können. - 9 - V/0657/2012 Durch die festgestellte rechtliche und fachliche Dringlichkeit wird zunäch st der Bereich der Lebensmittelhygiene erarbeitet. Später sollen Leitlinien und Vorgaben zur ernä h- rungsphysiologischen Qualität der Schulverpflegung den Leitfaden ergänzen. Nach Fertigstellung wird es in den Schulküchen eine Einweisung in die Anwendung des Ord- ners geben. Da es lebensmittelrechtliche Vorgaben gibt, für deren einheitliche Umsetzung zunächst organisatorische Voraussetzungen geschaffen und teilweise auch finanzielle Mittel b e- reit gestellt werden müssen, ist die Klärung dieser Punkte abzuwarten. 5.2 Küchenkräfte Bis zur Vergabe der Dienstleistungskonzessionen bleibt der Schulträger in vollem U m- fang für die Einhaltung der hygienerechtlichen Anforderungen verantwortlich. Da diese Aufgabe weder von der Verwaltung noch von den Schulen selbst wahrgenommen wer- den kann, wird angeregt, für jede Schule Küchenkräfte im Rahmen eines geringfügig beschäftigten Arbeitsverhältnisses zu benennen, die vom Gesundheitsamt für diese Aufgaben entsprechend qualifiziert werden. Zu den hygienerechtlichen Aufgaben der Küchenkräfte gehören u. a. die Durc hführung der notwendigen Eigenkontrollen (Temperaturkontrollen bei Anlieferung und Ausgabe des Mittagessens und deren Dokumentation, Überwachung des Wareneingang und der Lagerung der Lebensmittel, Temperaturkontrollen der Tiefkühl- und Kühlschranktempe- ratur einschließlich Dokumentation, die Kontrolle der ordnungsg emäßen Reinigung der Schulküche etc.) und Beachtung der Durchführung einer guten Hygienepraxis in der Schulküche. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben im Rahmen eines geringfügigen Beschäft i- gungsverhältnisses werden pro Schule und Woche insgesamt 2,5 Stunden benötigt. Die erforderlichen Gelder müssen den Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellt we r- den, da es sich um eine Pflichtaufgabe des Schulträgers handelt. 5.3 Weitere Aktivitäten zum Qualitätsmanagement In Kooperation mit der Fachhochschule Münster, Fachbereich Oecotrophologie und der Schulvernetzungsstelle NRW wurden zwei Workshops für die Mitarbeiter/innen im B e- reich der Schulverpflegung durchgeführt. Weitere Workshops dieser Art sind geplant. Die Projektgruppe Schulverpflegung steht außerdem den Fachämtern und den Schulen bei weiteren Planungen zum Um - oder Ausbau von Schulküchen beratend zur Seite. Mit der Vergabe der Dienstleistungsk onzession wurden erstmalig konkrete Vorgaben zur ernährungsphysiologischen Qualität gemacht, die im nächsten Schuljahr durch das Team der Schulverpflegung überprüft werden. Bei den Begehungen der Schulküchen konnte weiterhin festgestellt werden, dass es im Bereich der weiterführenden Schulen teilweise gut ausgestattete Küchen gibt, die von der Zahl der Essensteilnehmer her jedoch nicht ausgelastet sind. Hier sollen Aktivitäten ergriffen werden, um die Akzeptanz bei den Schüler/Innen zu erhöhen. Grundsätzlich ist es das gemeinsame Ziel, eine flächendeckende Zufriedenheit bei allen Beteiligten und eine gute, ausgewogene und angenommene Schulverpflegung der Schüler/innen in den Schulen der Stadt Münster zu erreichen. - 10 - V/0657/2012 6. Kosten/ Folgekosten Durch die vorgenannten Maßnahmen entstehen folgende Kosten für folgende Bereiche: 6.1 Arbeitskleidung Die Anschaffung der Erstausstattung der Arbeitskleidung ist direkt zum Schuljahr 2012/13 für die städtischen Schulen umgesetzt worden. Für die Beschaffung und Bereitstellung der Arbeitskleidung( zwei Garnituren pro Pe r- son) werden zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 23.000 €. pro Haushaltsjahr benötigt. 6.2. Reinigungs- und Hygieneartikel Für die laufende Beschaffung der notwendigen Reinigungs- und Hygieneartikel (s. Ziff. 3.3) entstehen jährliche Kosten in Höhe von rd. 17.000 €. 6.3. Zusätzliche Küchenkräfte zur Einhaltung der hygienerechtlichen Anforderungen Für die Einstellung von Küchenkräfen an den Schulen (s. Ziff. 5.2) werden Haushalts- mittel von jährlich insgesamt rd. 80.000 € (1 0.000 € weiterführende Schulen, zuständig Amt 40, 70.000 € OGS-Schulen, zuständig Amt 51) benötigt. Durch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen an Catererfirmen werden sich diese Kosten sukzessive verringern. 6.4. Grundsätzliche Befreiung von den Kosten für das Mittagessen Die SPD-Fraktion hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob Kinder aus bedürftigen Haushalten im Rahmen der zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmittel grundsätzlich von den Verpflegungskosten in städtischen Schulen freigestellt werden können. Bereits jetzt ist eine Bezuschussung bzw. eine komplette Befreiung von den Kosten des Mittagessens in den städtischen Schulen möglich. Eltern, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben die Möglichkeit, im Rahmen des Bildungs - und Teilhabepaketes einen Antrag auf Bez u- schussung zu den Verpflegungskosten zu stellen. Ergänzend dazu haben die Schulleitungen / Lehrkräfte die Möglichkeit, in eigener En t- scheidung ohne Antragspflicht über ein im Amt für Schule und Weiterbildung eingerich- tetes Sozialbudget (zurzeit 35.000 €) Schülerinnen und Schüler auch von der verble i- benden Eigenbeteiligung in Höhe von 1,00 € täglich zu befreien. Im Schuljahr 2010/11 wurden von den Schulen für diesen Zweck rd. 38.000 € ausge- geben. 7. Anliegen des Ratsantrages der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Mit der Umsetzung der zukünftigen Aussc hreibung der Mittagsverpflegung im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen mit der dazu g ehörenden Leistungsbeschreibung werden für alle Schulen gültige Standards zur Qualität des Speisenangebotes g emacht, ein Buchungs- und Abrechnungsverfahren sowie eine Personalbereitstellung vorgegeben. Die Anliegen des SPD-Antrages werden damit aufgegriffen. - 11 - V/0657/2012 8. Weiteres Verfahren Über den aktuellen Stand der Organisation der Mittagsverpflegung in Schulen sowie der Umsetzung der Hygienevorgaben wird dem Rat und den beteiligten Ausschüssen nach der Sommerpause 2013 berichtet. Auf der Basis dieses Berichtes ist eine Entscheidung über die weitere Bereitstellung der zunächst bis Ende 2013 befristet bereit gest ellten zwei 0,5 Stellen Dipl. Oecotrophologinnen im Gesundheitsamt und der ebenfalls bis Ende 2013 für die U m- setzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen befristet bereit gestellten 0,5 Verwaltung s- stelle im Amt für Schule und Weiterbildung zu treffen. Im Zusammenhang mit der befristeten Einrichtung dieser Stellen hatte der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung den Beschluss gefasst, über die weitere Bereitstellung dieser Stellen auf der Basis eines Evaluationsberichtes zu entscheiden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: 1. Ratsantrag der SPD-Fraktion Nr. A-R/0054/2010 vom 27.05.2010 „Gutes Essen in der Schu- le - für alle“ 2. Zahl der Essen steilnehmer einschließlich des eingesetzten städtischen Personals an den einzelnen Schulen
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Münzstraße 15
- Kinderhaus 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0657/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37