Holweide Sanierung des Wohnungsbestandes der Wohnungsgenossenschaft Köln Sülz eG
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1115/2024 vom 27.08.2024
Stand: Am 02.09.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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BV Koa Anfrage 20240825 Holweide WG Sülz Wohnungssanierungen
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Kontakt: Stephan.Krueger@Stadt-Koeln.de Gleichlautend an: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs Bezirksrathaus Köln-Mülheim 25. August 2024 Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Hier: Holweide – Sanierung des Wohnungsbestandes der Wohnungsgenossenschaft Köln-Sülz eG Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie die FDP in der BV Mülheim bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen: Seit einiger Zeit führt die WG Köln-Sülz eG in ihrer Holweider Wohnsiedlung im Umfeld der Straßen Piccoloministraße, Buschfeldstraße, Wilhelm-David-Straße und Zillestraße umfangreiche Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten durch. Auch, wenn nach Abschluss der Sanierungen verschiedene Vorteile für die direkten Bewohner und umliegende Anwohner erwartet werden, wird die unmittelbare Nachbarschaft derzeit mit erheblichen Belästigungen durch Staub, Lärm und massivem LKW- Verkehr belastet. Hinzu kommt der (vorübergehende) Wegfall von notwendigen Parkflächen. Am Abend des 09. August 2024 stellte die Stadt z.B. plötzlich in der Buschfeldstraße, im Teil zwischen Piccoloministraße bis Wilhelm-David-Straße, auf beiden Straßenseiten Halteverbotsschilder mit dem Hinweis auf: „Straßenbauarbeiten ab Montag, 12. August bis 24. August“. Dies traf zahlreiche Anwohner während der urlaubsbedingten Ortsabwesenheit. Da die Informationspolitik der WG und der Stadt hier bisher sehr spärlich waren, resultieren daraus folgende Fragen: 1. Wurde im Rahmen der Genehmigung der Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten eine Information der Nachbarschaft über die Dauer, Auswirkungen, Beeinträchtigungen und den Umfang der Arbeiten verpflichtend festgelegt? 2. Warum wurde am 09. August 2024 ein Parkverbot ohne Ankündigung und Anwohnerinformation zum 12. August 2024 verhängt? 3. Wie geht die Stadt nun mit Fahrzeughaltern um, die nachweislich ortsabwesend waren und ihr Fahrzeug nicht umsetzen konnten, wer kommt für den Schaden auf, der den betroffenen Familien entstanden ist, wenn ihr Fahrzeuge abgeschleppt wurde? 4. Wie verträgt sich die erfolgte Erneuerung / Reparatur des Abwasserkanals und der neuen Fahrbahndecke im Bereich der Buschfeldstraße mit dem aktuell noch stattfindenden Baustellen- bzw. Schwerlastverkehr? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Thomas Portz, Vorsitzender CDU-Fraktion Stephan Krüger, CDU-Fraktion gez. Alexander Lünenbach, Vorsitzender SPD-Fraktion gez. Torsten Tücks, FDP
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