0365/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und FDP-Fraktion vom 25.08.2024 betr. "Holweide - Sanierung des Wohnungsbestandes der Wohngenossenschaft Köln-Sülz eG", AN/1115/2024
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3223 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681 Vorlagen-Nummer 0365/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und FDP- Fraktion vom 25.08.2024 betr. "Holweide - Sanierung des Wohnungsbestandes der Wohngenossenschaft Köln-Sülz eG", AN/1115/2024 Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD sowie die FDP bitten um Beantwortung folgender Fra- gen: 1. „Wurde im Rahmen der Genehmigung der Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten eine Information der Nachbarschaft über die Dauer, Auswirkungen, Beeinträchtigungen und den Umfang der Arbeiten verpflichtend festgelegt? 2. Warum wurde am 09. August 2024 ein Parkverbot ohne Ankündigung und Anwohner- information zum 12. August 2024 verhängt? 3. Wie geht die Stadt nun mit Fahrzeughaltern um, die nachweislich ortsabwesend waren und ihr Fahrzeug nicht umsetzen konnten, wer kommt für den Schaden auf, der den betroffenen Familien entstanden ist, wenn ihr Fahrzeuge abgeschleppt wurde? 4. Wie verträgt sich die erfolgte Erneuerung / Reparatur des Abwasserkanals und der neuen Fahrbahndecke im Bereich der Buschfeldstraße mit dem aktuell noch stattfin- denden Baustellen- bzw. Schwerlastverkehr?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1 und 2: Im Rahmen der Unterhaltungspflicht der Stadt Köln und der Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit werden im Zuge des Geschäfts der laufenden Verwaltung jährlich eine große Anzahl von Kleinstaufträge durch die Mitarbeitenden der Stadt Köln bearbeitet. Es handelt sich hier- bei oftmals um kleine Teilflächen oder punktuelle Reparaturen – diese Arbeiten werden in der Regel in einem Zeitraum von wenigen Werktagen baulich umgesetzt. Eine Öffentlichkeitsbe- teiligung (Pressemitteilungen, Anliegerinformation) ist bei diesen kleinflächigen Arbeiten im Rahmen des Tagesgeschäfts nicht vorgesehen. Die aufgestellten Parkverbotsschilder wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig 72 Stunden vor Inkrafttreten, als Ankündigung, für die von der geänderten Parksituation betroffenen Personen aufgestellt. Konkret erfolgte im Zeitraum 12.08.-21.08.2024 eine Reparatur von Fahrbahnschäden an ver- schiedenen Stellen in drei Bauabschnitten aufgrund einer Schadensmeldung von Anlieger*in- nen. Zu 3: Der Fahrzeughalter hat grundsätzlich kein Anrecht auf einen dauerhaften Parkplatz im öffentli- chen Straßenland. Er ist vielmehr verpflichtet gemäß den gültigen Richtlinien spätestens alle 72 Stunden die Parksituation neu zu bewerten. Wenn dies z. B. durch Urlaub nicht möglich ist, 2 kann er die Aufgabe auf eine andere Person übertragen oder nach Möglichkeit das Kfz wäh- rend eines Urlaubzeitraumes auf einem Privatgrundstück abstellen. Zu 4: Die durchgeführte punktuelle Reparatur ist unabhängig von weiteren Bautätigkeiten im Um- land im Rahmen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt worden. Grund- sätzlich ist eine erneuerte Fahrbahndecke immer standfester für den Durchgangs- und auch für den Baustellenverkehr als eine bereits angegriffene Oberfläche. Ein fortschreitender Scha- densprozess wird damit ebenfalls unterbunden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Buschfeldstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0365/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.02.2026
- Erstellt
- 04.02.2026 12:20