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V/0649/2023

Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife

Vorlagen 25.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 14.4

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Rat_V_0649_2023_Abwassergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage_1-6

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Ansehen

Beschlussvorlage

5611 Zeichen

V/0649/2023 
V/0649/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird 
beschlossen (Anlage 1).  
 
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt  
(Anlagen 2 - 6). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche  
Leistungsentgelte 
2024 61.686.890 Abwassergebühren 
 27 Erträge aus internen  
Leistungsbeziehungen 
2024 9.121.000 Entwässerung öffent-
licher Straßen  
Ergebnis    70.807.890  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
16.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Höveler 
Telefon: 492-6607 
Hoeveler@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0649/2023 
Im Haushaltsplan-Entwurf 2024 sind in der Produktgruppe 1101 „Abwasserbeseitigung“ Erträge aus 
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Abwassergebühren) in Höhe von 59.676.500 Euro veran-
schlagt. Die darüber hinaus erwarteten Erträge werden über Veränder ungsblätter in den Haushalts-
plan-Entwurf 2024 aufgenommen.  
 
 
 
 
Begründung: 
Berechnung der Abwassergebühren für 2024 (Anlagen 2 - 6) 
 
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW werden für die Abwasserbeseitigung kostende-
ckende Gebühren erhoben. 
Die Kosten und Erlöse der Abwasserbeseitigung für 2024 sowie die Grundsätze der Berechnungen 
sind in den Anlagen 2 - 6 dargestellt.  
Auf dieser Grundlage ergeben sich für 2024 folgende Gebührensätze: 
- Schmutzwassergebühr 2,63 €/m³ 
- Niederschlagswassergebühr 0,89 €/m². 
Damit steigt die Schmutzwassergebühr um 35 Cent und die Niederschlagswassergebühr um 10 Cent 
im Vergleich zum Vorjahr an. 
Gegenüber dem Jahr 2023 erhöhen sich danach bezogen auf einen durchschnittlichen Haushalt 
(4 Personen mit 200  m3 Frischwasserverbrauch und 130 m 2 befestigter Entwässerungsfläche) die 
Abwassergebühren insgesamt jährlich von 558,70 € um 83,00 € auf 641,70  €. Das entspricht einer 
Steigerung von 14,9 %. Diese Erhöhung basiert im Wesentlichen auf Veränderungen im Aufwandsbe-
reich. 
Verglichen mit der Gebührenbedarfsberechnung 2023 erhöht sich der Gesamtaufwand der Abwas-
serbeseitigung um rund 8,0 Mio. € (= +12,3  %, s. Anlage 2). Zurückzuführen ist dieser Anstieg vor 
allem auf erhöhte kalkulatorische Abschreibungen um rund. 7 ,0 Mio. € auf rund 35,8  Mio. €. Bei der 
Stadt Münster werden die Abschreibungen nach den Wiederbeschaffungszeitwerten zugrunde gelegt. 
In den Jahren 2021 und 2022 sind die Wiederbeschaffungswerte aufgrund der hohen Indexwerte 
überproportional gestiegen. Für 2023 ist eine sinkende, jedoch weiterhin hohe Indexierung zu erwar-
ten, welches wiederum zu erhöhten Abschreibungen führen wird. Diesen stehen jedoch reduzierte 
Zinsaufwendungen aufgrund der Änderung des KAG gegenüber. Darüber hinaus steigen gegenüber 
der GBR 2023 die Personalkosten aufgrund der Tariferhöhung um ca. 0,5 Mio. € und die Sachauf-
wendungen infolge von Preissteigerungen um ca. 0,6 Mio. €.  
Im Landesvergleich gehört Münster weiter zu den günstigeren Städten in NRW. Der Landesdurch-
schnitt in NRW für einen durchschnittlichen Haushalt im Jahr 2023 liegt bei 755,52 €. In der Rangliste 
aller Städte in NRW über 100.000 Einwohnern befindet sich Münster auf Platz sechs hinter Düssel-
dorf, Köln, Hamm, Gütersloh und Siegen.

- 3 - 
V/0649/2023 
Insgesamt ergeben sich bei den Abwassergebühren 2024 nachfolgende Änderungen: 
 
Gebühr
bisher
Gebühr
2024
Schmutzwassergebühr (s. Anlagen 2-3)
Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,28 € 2,63 €
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,52 €/m³
verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 1,11 €/m³)
Niederschlagswassergebühr (s. Anlagen 2-3)
Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute und / oder befestigte Grundstücksfläche und Jahr 0,79 € 0,89 €
Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen 0,16 € 0,18 €
Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute oder befestigte Fläche, für die ein Rück-
haltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird oder auf der sich Ökopflaster befindet 0,40 € 0,45 €
Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen, für die ein 
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird 0,08 € 0,09 €
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser, Spülwasser und 
austretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen  (s. Anlagen 2+4 )
für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m³ 1,32 € 1,52 €
für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 1,05 € 1,23 €
Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus privaten Kleinkläranlagen und die 
Entleerung der geschlossenen Gruben einschl. des Abfahrens und des Beseitigens des 
daraus entnommenen Klärschlammes und Abwassers (s. Anlage 5)
eine Grundgebühr je Entleerung von 49,70 € 53,00 €
und eine Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³ 
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 8,50 € 9,20 €
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben 5,95 € 6,20 €
Gebühr für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch abbaubaren 
Schlämmen je angefangenem m³ Schlamm  (s. Anlage 6) 2,29 € 2,70 €
 
 
 
 
I. V. 
 
Gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen

Anlage A

1173 Zeichen

Anlage A zur V/0649/2023 
 
Kurzüberblick 
Neufestsetzung der Abwassergebühren für 2024. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftli-
che Ableitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Abwassergebühren 2024“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. 
 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Entfällt. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt.

Rat_V_0649_2023_Abwassergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage_1-6

15293 Zeichen

Anlage 1 
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS) 
Aufgrund der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG 
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes 
vom 25.04.2023 (GV.NRW, S. 233), der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666/SGV NRW  2023) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes 
vom 13.04.2022 (GV.NRW, S. 490), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG 
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 17.12.2021 (GV.NRW, S. 1470) und der §§ 1, 2 und 5 des Nordrhein-
Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW) vom 08.07.2016 
(GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV.NRW, S. 560) hat der 
Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 13.12.2023 die folgende Satzung beschlossen: 
Artikel I  
Im gemäß § 1 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif werden 
nachfolgende Gebührensätze geändert: 
 
Artikel II  
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. 
1. Schmutzwassergebühr
1.1 Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,63 €
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,52 €/m³
  verschmutzungsabhängige Gebühr G2 =         1,11 €/m³)
2. Niederschlagswassergebühr
2.1 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute und / oder befestigte Grundstücksfläche 
und Jahr 0,89 €
2.2 Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen (§ 2 Abs. 4 Ziff. 
4.4 AGS) 20 % von 2.1 0,18 €
2.3 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute oder befestigte Fläche, für die ein 
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird oder auf der sich 
Ökopflaster befindet = 50 % von 2.1 0,45 €
2.4 Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen, für die ein 
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird = 50 % von 2.2 0,09 €
3. Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Gru ndwasser, Spülwasser und 
austretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen nach §  2 Abs. 1 Ziff. 1.2 und 1.3 AGS
3.1 für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwass erkanalisation je m³ (nicht verschmutzungs-
abhängige Gebühr G1 gem. Punkt 1.1) 1,52 €
3.2 für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 1,23 €
4. Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus priva ten Kleinkläranlagen und die 
Entleerung der geschlossenen Gruben einschl. des Ab fahrens und des Beseitigens 
des daraus entnommenen Klärschlammes und Abwassers 
eine Grundgebühr je Entleerung von 53,00 €
und eine Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³ 
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 9,20 €
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben 6,20 €
5. Gebühr für die Abnahme und Behandlung von sonstig en biologisch abbaubaren 
Schlämmen je angefangenem m³ Schlamm 2,70 €

Anlage 2 
   
Seite 1/2 
 
    Gebührenbedarfsberechnung 2024 
Abwasserbeseitigung 
 
 
 
 
Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Aufgrund der Tarifsteigerung erhöhen sich die Personalaufwendungen um rund 0,5 Mio. € (+3,3%). 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Die Gesamtkosten in dieser Position erhöhen sich ge genüber dem Vorjahr aufgrund von Preissteigerungen 
um rund 0,6 Mio. € (+5,6%). 
Pos. 4: Kalkulatorische Abschreibungen 
Die kalkulatorischen Abschreibungen sind in den Jah ren 2021 und 2022 durch die höheren Indizes überpro -
portional gestiegen. Für 2023 ist eine sinkende, je doch weiterhin hohe Indexierung zu erwarten, welche s 
wiederum zu erhöhten Abschreibungen führen wird. So mit steigen die kalkulatorischen Abschreibungen 
gegenüber der GBR 2023 um rund 7,0 Mio. €. Gegenübe r den Istkosten 2022 ist dies eine Steigerung von 
rund 3,0 Mio. €.  
Pos. 5: Kalkulatorische Zinsen 
Die kalkulatorischen Zinsen haben sich gegenüber de r GBR 2023 nur leicht verändert. Hier ist mit einer  
Steigerung von ca. 0,1 Mio. € zu rechnen. Gegenüber  den Istkosten 2022 sind die Zinsen aufgrund der Än -
derung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) im Dezember  2022 gesunken. Der Zinssatz für das Jahr 2024 
beträgt nun 3,0266 %. 
Angaben in €
absolut prozentual
Kosten 1 2 3 4 = 3 - 2 5 = 4 / 2
1 Personalaufwendungen 12.839.741 14.977.420 15.470.470 +493.050 +3,3%
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 9.731.654 11. 060.820 11.676.500 +615.680 +5,6%
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.312.208 1.662.04 0 1.793.240 +131.200 +7,9%
4 Kalkulatorische Abschreibungen 32.784.794 28.800.000 35.829.120 +7.029.120 +24,4%
5 Kalkulatorische Zinsen 8.570.980 4.350.000 4.445.343 + 95.343 +2,2%
6 Interne Leistungsverrechnungen 2.643.576 3.845.310 3. 448.663  -396.647 -10,3%
67.882.953 64.695.590 72.663.337 +7.967.747 +12,3%
Erträge
7 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 84.242 - - - -
8 Privatrechtliche Leistungsentgelte 31.385 70.000 70.0 00 - -
9 Kostenerstattungen und -umlagen 304.186 323.150 322.0 00  -1.150 -0,4%
10 Sonstige Erträge 43.180 1.000 1.000 - -
11 Aktivierte Eigenleistungen 1.081.466 1.275.000 1.275 .000 - -
12 Interne Leistungsverrechnungen 158.861 170.000 187.4 45 +17.445 +10,3%
1.703.319 1.839.150 1.855.445 +16.295 +0,9%
+ Umlagefähige Kosten 67.882.953 64.695.590 72.663.337 + 7.967.747 +12,3%
./. sonstige Erträge 1.703.319 1.839.150 1.855.445 +16.2 95 +0,9%
= Gebührenbedarf 66.179.634 62.856.440 70.807.892 +7.951 .452 +12,7%
./. Benutzungsgebühren 60.461.197 62.856.440 70.807.892 +7.951.452 +12,7%
= Ergebnis Gebührenhaushalt PG 1101 -5.718.437 - - - -
Veränderung
Summe Kosten
Summe Erträge ohne Gebühren
Gebührenbedarf
Ist 2022 Ansatz GBR 
2023
Ansatz GBR 
2024

Anlage 2
Gebührenermittlung 2024
1. Berechnungsdaten
I. Kostenaufteilung
Kosten der Abwasserbeseitigung insgesamt 72.663.337 €
Sonstige Erträge 1.855.445 €
Verteilerschlüssel der Kosten und der sonstigen Erträge:
- Niederschlagswasserbeseitigung 36,6%
- Schmutzwasserbeseitigung 63,4%
=> davon Anteile: nicht verschmutzungsabhängig 57,7%
verschmutzungsabhängig 42,3%
II. Bemessungsmaßstäbe
Schmutzwassergebühr
Frischwasserbezug (Schmutzwassermaßstab m²) 17.027.277 m
3
Niederschlagswassergebühr Bruttofläche (m²) gewichtete Fläche (m²) Gewichtungsfaktor
Privat bebaute und befestigte Grundstücksflächen 18.276.772 18.276.772 100%
Grundstücksflächen mit Ökopflaster und Zisternen 276.233 138.117 50%
(wg. Ermäßigung 50%)
Dauerhaft begrünte Dachflächen 168.488 33.698 20% (wg. Ermäßigung 80%)
Summe private bebaute Grundstücksflächen 18.721.494 18.448.586
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.248.403 10.248.403 100%
Gesamtfläche in m
2 28.969.897 28.696.989
2. Gebührenermittlung
Wertbezeichnung Kosten/Erträge
insgesamt
Niederschlags-
wasser
Schmutzwasser o. 
SVZ
Angaben in € 36,6% 63,4%
Kosten insgesamt 72.663.337 26.594.780 46.068.560 netto: 44.842.210
./. sonstige Erträge 1.855.445 679.090 1.176.350 57,7% 42,3%
./. übrige Gebühren (Schlammabfuhr + sonstiges) 320.000 270.000 50.000
./. Rücklagen 0 0 0
Summe Gebührenbedarf 70.487.892 25.645.690 44.842.210
durch Abwassergebühren zu deckende 
Beträge 70.487.892 25.645.690 44.842.210 25.873.960 18.968.250
Gebührenmaßstäbe:
Niederschlagswasser:
Private Grundstücksflächen (gewichtet) 18.448.586
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.248.403
Summe bebaute/befestigte 
Grundstücksflächen in m² 28.696.989
Schmutzwasser:
Frischwasserbezug
a. Schmutzwassermaßstab m³ 17.027.277 17.027.277
    (für Gebühr G1 - nicht ver-
    schmutzungsabhängig)
b. zzgl. hochgerechnete schmutz-
    frachtbezogene Wassermenge m³ 64.800
    somit Gesamtmaßstab
    (für Gebühr G2) m³ 17.092.077
(nachrichtl.: Gebühr ohne SVZ m³) 17.027.277
Gebührensätze somit für 2022 RW-Gebühr
fiktive SW-Gebühr Gebühr G1 Gebühr G2
ungerundet 0,8937 2,6336 1,5196 1,1098 
gerundet 0,89 €/m² 2,63 €/m³ 1,52 €/m³ 1,11 €/m³
Gebühr für normal verschmutztes Wasser G1 + G2: 2,63 m³
      (Kostenverhältnis aus 2022, vorläufig)
Getrennte Gebührenberechnung einschließlich SVZ
Ermittlung Gebühr SVZ und 
Schmutzwasser
Nicht 
verschmutzungs-
abhängig
Verschmutzungs-
abhängig
Seite 2/2

Anlage 3
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2024
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in Schmutz-
frachtanteil Gebührenaufkommen 2024
BSB5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr 
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2024 G1 G2
BSB5 =    330 1,52 1,11 2,63 2,63 1,32 0,96
m³ CSB = 660 m3 € / m3 € / a € / a € / a € / m3
CSB BSB Verhältnis
[mind. Faktor 1]
1 2 3 4 5 = 3 / 4 6 = 3 * 4 8 = 2 * 2,03 9 = 2 * 2,04 10 = 2 * 7 12 = 2 * 11 13 = 10 - 12
Einleiter A 14.900 775 205 3,78 1.096 2,82 39.187 39.187 42.069 2,45 36.464 5.604
Einleiter B 8.200 4.607 2.230 2,07 20.697 9,27 21.566 21.566 75.999 8,02 65.773 10.226
Einleiter C 41.700 1.626 388 4,19 25.759 4,25 109.671 109.671 177.418 3,69 153.668 23.750
1. Wasserverbrauch
1.1 Starkverschmutzer m³ 64.800 47.552 4,56 170.424 170.424 295.486 3,95 255.906 39.580
      Zuschlagswert 125.062
1.2 Normalverschmutzer 16.962.477 17.027.277 2,62 44.611.316 44.611.316 44.441.691 2,10 35.621.203 8.820.488
Summe 17.027.277 17.074.829 44.781.740 44.781.740 44.737.177 35.877.108 8.860.069
2. Anteilige SW-Kosten nicht ver- 44.842.210 38.429.740
   schmutzungabhängig in € 25.873.960
   verschmutzungsabhängig in € 18.968.250 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.geb.:
3. Anteilige Gebühr G1 = 1,52 €/m³ G2 = 1,11 €/m³ G1/1,52 + G2/1,11 = G1/1,32 + G2/0,96 =
   nachrichtlich Kosten SW in € 44.842.210 2,63 €/m³ 2,28 €/m³
   Gebühr ohne SVZ 2,63 €/m³
Ansatz: 2023 Ansatz: 2024
Gebührenaufkommen
ohne 
Veränderung 
der 
Gebührensätze
durch 
Veränderung 
der 
Gebührensätze
€ / a €
11 = G1 + (G2 * 5) 7 = G1 + (G2 * 5)
Gebührensatz bei 
SVZ  -Vorjahr-
Gebührensatz 
bei SVZ

Anlage 4 
            
            
 
 
Berechnung der Gebühr 
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei-
tungen in den Regenwasserkanal 
für das Jahr 2024  
(Ziffer 3.2 Gebührentarif) 
 
 Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä- 
 chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³) 
 
 
 
1.
 Berechnung: 
  
 
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser und Spülwasser aus 
Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (vgl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermitteln zu 
können, muss hierfür eine Umrechnung des Gebührensa tzes „Niederschlagswasser von 
bebauten und/oder befestigten Grundflächen“ je m² e rfolgen. Im Durchschnitt der letzten 
25 Jahre ist in Münster auf jeden Quadratmeter Fläche ein Niederschlag von 0,726 m³/Jahr 
gefallen. 
 
 
 
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m³ 
0,89 € x m²     
= 1,2259 €/m³  /  gerundet:  1,23 €/m³ 
0,726 m³ x m² 
 
2.
 
 
Gebührenvorschlag: 
  
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser, Spülwasser und austre-
tendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Gebührensatzung § 2 Abs. 1.2 und 1.3) 
in  den  Regenwasserkanal je  m³  wird  von  1,05 €/m³ um 0,18 €  (+ 17,14 %) auf  
1,23 €/m³ erhöht. 
 
3. 
 
Begründung 
  
Da die vorgenannte Gebühr in Abhängigkeit von der Niederschlagswassergebühr (= erhöht 
auf 0,89 €/m²) ermittelt wird (vgl. Gebührentarif Z iffer 2.1), steigt auch zwangsläufig die 
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grund wasser und Spülwasser aus Trink-
wasserleitungen.

Anlage 5
1. Berechnung der Kosten
Kostenart Menge 
in m³
Kosten /
Preis in € 
Anteil 
%
Ausfuhr-
kosten in €
Personalaufwand 32.761 5 1.638
Transportaufwand 13.958 100 13.958
Summe Abfuhrleistungen 15.596
1.2 Verwaltungsaufwand 3.500
Zwischensumme Fixkosten 19.096
Schlamm aus Kleinkläranlgen 1.200 2,63
3 3.200
Wasser aus geschlossenen Gruben 1.300 2,63 1 3.400
Wassermenge insgesamt 2.500 4 6.600
Personalaufwand 32.761 95 31.123
Zwischensumme variable Kosten 37.723
Kosten insgesamt 56.818
Ist 2022: 53.147
Veränderung: +3.671 6,9%
2. Gebührenermittlung
Gebührenart Anzahl / 
Menge
Gebühr  
2023 in €
Gebühr 
2024 in €
Veränderung Kostenanteil
in €
2.1  Ermittlung der Grundgebühr
Anzahl der Grubenabfuhren/KKA 360
Anteil der Fahrtkosten (Fixkostenanteil) 49,70
53,00 3,30 19.080
6,6%
2.2 Arbeitsgebühr -Klärschlamm aus Kleinkläranlagen-
Prognostizierte Schlammmenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.150 17,00 18,40 1,40 21.160
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 8,50 9,20 0,70
8,2%
2.3 Arbeitsgebühr -Abwasser aus geschlossenen Gruben- 
Geschätzte Abwassermenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.350 11,90 12,40 0,50 16.740
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 5,95 6,20 0,25
4,2%
Summen 2.500 56.980
3. Gebührenvorschlag
Infolge des allgemeinen Kostenantiegs ist eine Gebührenanpassung notwendig. Es wird vorgeschlagen, die Grundgebühr für die 
Abfuhren von 49,70 € auf 53,00 € zu erhöhen. Des Weiteren sollten die Arbeitspreise je halben m³ erhöht werden auf 9,20 € für den 
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen sowie auf 6,20 € für Abwassermengen aus abflusslosen Gruben.
Berechung der Gebühr für die Abfuhr von Schlämmen aus Kleinkläranlagen und abschlusslosen Gruben für das Jahr 2024 
(Ziffer 4 Gebührentarif)
1.3 Aufwand Schlammbehandlung auf der Kläranlage
1.1 Abfuhrleistungen

Anlage 6 
 
Berechnung der Gebühr  
für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch 
 abbaubaren Schlämmen an der Hauptkläranlage  
für das Jahr 2024  
(Ziffer 5 Gebührentarif) 
 
1. Grundlagen 
 
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsgesetzes 
ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien aus Kl einkläranlagen und geschlossenen 
Gruben u. ä. auf Müllkippen abzufahren. Die Stadt M ünster versteht unter den Schlämmen, 
die der Kläranlage zur Reinigung zugegeben werden, biologisch abbaubare Rückstände aus 
Kleinkläranlagen, Fäkalgruben, Stärkeabscheidern un d ähnliches. Alle anderen Schlämme, 
z. B. aus Ölabscheidern, bedürfen einer Behandlung in besonders hierfür erstellten Anlagen.  
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Kosten der Kläranlagen und andererseits der 
Frischwasserverbrauch als Maßstab des eingeleiteten  Schmutzwassers zugrunde gelegt. 
Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der letzten B etriebsabrechnung 
„Abwasserbeseitigung“ aus dem Jahr 2022. Für die Be rechnung 2024 wird der damalige 
abgerechnete Stadtanteil für die Oberflächenentwäss erung der öffentlichen Verkehrsflächen 
von 11,9 % in Abzug gebracht.  
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmutzungsgrad 
haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusliches Schmu tzwasser (ca. 300 mg BSB 5/l), kann 
der für die Reinigung von 1 m³ Schmutzwasser benöti gte Betrag auch bis zum dreifachen 
Wert erhöht werden. 
 
2. Berechnung 
 
 
 
3. Gebührenvorschlag 
 
Grundlage der neuen Gebührenberechnung ist die Betr iebsabrechnung 2022 mit 
Reinigungskosten von rund 0,90 €/m³ Schmutzwasser. Die Gebührensteigerung von ca. 
17,9 % ist insgesamt auf Kostensteigerungen der Klä ranlagen zu begründen. Daher wird 
vorgeschlagen, den Gebührensatz für 2024 auf 2,70 €/m³ festzusetzen. 
Ansatz aus der Betriebsabrechnung 2022
Kosten Kläranlagen 2022 16.899.107 €
abzgl. Stadtanteil für Oberflächenentwässerung 11,9% -2.007.661 €
anrechnungsfähige Kosten 14.891.446 €
Schmutzwassermenge 2022 (Ist) 16.520.160 m³
Kostensatz je m³ 0,9014 €
max. dreifacher Satz je m³ 2,70 €
Gebühr 2024 je m³ 2,70 €

Beratungsverlauf (4)

28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 14.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0649/2023
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2023
Erstellt
25.10.2023 13:25