V/0649/2023
Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
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Beschlussvorlage
5611 Zeichen
V/0649/2023 V/0649/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abwassergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife Beratungsfolge 28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1). 2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt (Anlagen 2 - 6). II. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2024 61.686.890 Abwassergebühren 27 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 2024 9.121.000 Entwässerung öffent- licher Straßen Ergebnis 70.807.890 Amt für Mobilität und Tiefbau 16.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Höveler Telefon: 492-6607 Hoeveler@stadt- muenster.de - 2 - V/0649/2023 Im Haushaltsplan-Entwurf 2024 sind in der Produktgruppe 1101 „Abwasserbeseitigung“ Erträge aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Abwassergebühren) in Höhe von 59.676.500 Euro veran- schlagt. Die darüber hinaus erwarteten Erträge werden über Veränder ungsblätter in den Haushalts- plan-Entwurf 2024 aufgenommen. Begründung: Berechnung der Abwassergebühren für 2024 (Anlagen 2 - 6) Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW werden für die Abwasserbeseitigung kostende- ckende Gebühren erhoben. Die Kosten und Erlöse der Abwasserbeseitigung für 2024 sowie die Grundsätze der Berechnungen sind in den Anlagen 2 - 6 dargestellt. Auf dieser Grundlage ergeben sich für 2024 folgende Gebührensätze: - Schmutzwassergebühr 2,63 €/m³ - Niederschlagswassergebühr 0,89 €/m². Damit steigt die Schmutzwassergebühr um 35 Cent und die Niederschlagswassergebühr um 10 Cent im Vergleich zum Vorjahr an. Gegenüber dem Jahr 2023 erhöhen sich danach bezogen auf einen durchschnittlichen Haushalt (4 Personen mit 200 m3 Frischwasserverbrauch und 130 m 2 befestigter Entwässerungsfläche) die Abwassergebühren insgesamt jährlich von 558,70 € um 83,00 € auf 641,70 €. Das entspricht einer Steigerung von 14,9 %. Diese Erhöhung basiert im Wesentlichen auf Veränderungen im Aufwandsbe- reich. Verglichen mit der Gebührenbedarfsberechnung 2023 erhöht sich der Gesamtaufwand der Abwas- serbeseitigung um rund 8,0 Mio. € (= +12,3 %, s. Anlage 2). Zurückzuführen ist dieser Anstieg vor allem auf erhöhte kalkulatorische Abschreibungen um rund. 7 ,0 Mio. € auf rund 35,8 Mio. €. Bei der Stadt Münster werden die Abschreibungen nach den Wiederbeschaffungszeitwerten zugrunde gelegt. In den Jahren 2021 und 2022 sind die Wiederbeschaffungswerte aufgrund der hohen Indexwerte überproportional gestiegen. Für 2023 ist eine sinkende, jedoch weiterhin hohe Indexierung zu erwar- ten, welches wiederum zu erhöhten Abschreibungen führen wird. Diesen stehen jedoch reduzierte Zinsaufwendungen aufgrund der Änderung des KAG gegenüber. Darüber hinaus steigen gegenüber der GBR 2023 die Personalkosten aufgrund der Tariferhöhung um ca. 0,5 Mio. € und die Sachauf- wendungen infolge von Preissteigerungen um ca. 0,6 Mio. €. Im Landesvergleich gehört Münster weiter zu den günstigeren Städten in NRW. Der Landesdurch- schnitt in NRW für einen durchschnittlichen Haushalt im Jahr 2023 liegt bei 755,52 €. In der Rangliste aller Städte in NRW über 100.000 Einwohnern befindet sich Münster auf Platz sechs hinter Düssel- dorf, Köln, Hamm, Gütersloh und Siegen. - 3 - V/0649/2023 Insgesamt ergeben sich bei den Abwassergebühren 2024 nachfolgende Änderungen: Gebühr bisher Gebühr 2024 Schmutzwassergebühr (s. Anlagen 2-3) Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,28 € 2,63 € (nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,52 €/m³ verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 1,11 €/m³) Niederschlagswassergebühr (s. Anlagen 2-3) Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute und / oder befestigte Grundstücksfläche und Jahr 0,79 € 0,89 € Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen 0,16 € 0,18 € Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute oder befestigte Fläche, für die ein Rück- haltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird oder auf der sich Ökopflaster befindet 0,40 € 0,45 € Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen, für die ein Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird 0,08 € 0,09 € Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser, Spülwasser und austretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (s. Anlagen 2+4 ) für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation je m³ 1,32 € 1,52 € für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 1,05 € 1,23 € Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus privaten Kleinkläranlagen und die Entleerung der geschlossenen Gruben einschl. des Abfahrens und des Beseitigens des daraus entnommenen Klärschlammes und Abwassers (s. Anlage 5) eine Grundgebühr je Entleerung von 49,70 € 53,00 € und eine Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³ - für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 8,50 € 9,20 € - für Abwasser aus geschlossenen Gruben 5,95 € 6,20 € Gebühr für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch abbaubaren Schlämmen je angefangenem m³ Schlamm (s. Anlage 6) 2,29 € 2,70 € I. V. Gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen
Anlage A
1173 Zeichen
Anlage A zur V/0649/2023 Kurzüberblick Neufestsetzung der Abwassergebühren für 2024. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftli- che Ableitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Abwassergebühren 2024“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Entfällt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt.
Rat_V_0649_2023_Abwassergebuehrensatzung_Aenderung_der_Gebuehrentarife_Anlage_1-6
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Anlage 1
Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster (AGS)
Aufgrund der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712/SGV NRW 610) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 25.04.2023 (GV.NRW, S. 233), der §§ 7, 8 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666/SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 13.04.2022 (GV.NRW, S. 490), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2016 (GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 17.12.2021 (GV.NRW, S. 1470) und der §§ 1, 2 und 5 des Nordrhein-
Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW) vom 08.07.2016
(GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV.NRW, S. 560) hat der
Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 13.12.2023 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Im gemäß § 1 Abs. 2 der Abwassergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif werden
nachfolgende Gebührensätze geändert:
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
1. Schmutzwassergebühr
1.1 Einleitung von normalem Schmutzwasser je m³ 2,63 €
(nicht verschmutzungsabhängige Gebühr G1 = 1,52 €/m³
verschmutzungsabhängige Gebühr G2 = 1,11 €/m³)
2. Niederschlagswassergebühr
2.1 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute und / oder befestigte Grundstücksfläche
und Jahr 0,89 €
2.2 Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen (§ 2 Abs. 4 Ziff.
4.4 AGS) 20 % von 2.1 0,18 €
2.3 Einleitung von Niederschlagswasser je m² bebaute oder befestigte Fläche, für die ein
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird oder auf der sich
Ökopflaster befindet = 50 % von 2.1 0,45 €
2.4 Einleitung von Niederschlagswasser je m² dauerhaft begrünte Dachflächen, für die ein
Rückhaltevolumen nach § 2 Abs. 4 Ziff. 4.5 AGS vorgehalten wird = 50 % von 2.2 0,09 €
3. Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Gru ndwasser, Spülwasser und
austretendem Wasser aus Trinkwasserleitungen nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1.2 und 1.3 AGS
3.1 für die Einleitung in die Schmutz- und Mischwass erkanalisation je m³ (nicht verschmutzungs-
abhängige Gebühr G1 gem. Punkt 1.1) 1,52 €
3.2 für die Einleitung in die Regenwasserleitung je m³ 1,23 €
4. Gebühr für die Ausfuhr des Klärschlamms aus priva ten Kleinkläranlagen und die
Entleerung der geschlossenen Gruben einschl. des Ab fahrens und des Beseitigens
des daraus entnommenen Klärschlammes und Abwassers
eine Grundgebühr je Entleerung von 53,00 €
und eine Arbeitsgebühr je angefangenem halben m³
- für Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 9,20 €
- für Abwasser aus geschlossenen Gruben 6,20 €
5. Gebühr für die Abnahme und Behandlung von sonstig en biologisch abbaubaren
Schlämmen je angefangenem m³ Schlamm 2,70 €
Anlage 2
Seite 1/2
Gebührenbedarfsberechnung 2024
Abwasserbeseitigung
Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Pos. 1: Personalaufwendungen
Aufgrund der Tarifsteigerung erhöhen sich die Personalaufwendungen um rund 0,5 Mio. € (+3,3%).
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Die Gesamtkosten in dieser Position erhöhen sich ge genüber dem Vorjahr aufgrund von Preissteigerungen
um rund 0,6 Mio. € (+5,6%).
Pos. 4: Kalkulatorische Abschreibungen
Die kalkulatorischen Abschreibungen sind in den Jah ren 2021 und 2022 durch die höheren Indizes überpro -
portional gestiegen. Für 2023 ist eine sinkende, je doch weiterhin hohe Indexierung zu erwarten, welche s
wiederum zu erhöhten Abschreibungen führen wird. So mit steigen die kalkulatorischen Abschreibungen
gegenüber der GBR 2023 um rund 7,0 Mio. €. Gegenübe r den Istkosten 2022 ist dies eine Steigerung von
rund 3,0 Mio. €.
Pos. 5: Kalkulatorische Zinsen
Die kalkulatorischen Zinsen haben sich gegenüber de r GBR 2023 nur leicht verändert. Hier ist mit einer
Steigerung von ca. 0,1 Mio. € zu rechnen. Gegenüber den Istkosten 2022 sind die Zinsen aufgrund der Än -
derung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) im Dezember 2022 gesunken. Der Zinssatz für das Jahr 2024
beträgt nun 3,0266 %.
Angaben in €
absolut prozentual
Kosten 1 2 3 4 = 3 - 2 5 = 4 / 2
1 Personalaufwendungen 12.839.741 14.977.420 15.470.470 +493.050 +3,3%
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 9.731.654 11. 060.820 11.676.500 +615.680 +5,6%
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.312.208 1.662.04 0 1.793.240 +131.200 +7,9%
4 Kalkulatorische Abschreibungen 32.784.794 28.800.000 35.829.120 +7.029.120 +24,4%
5 Kalkulatorische Zinsen 8.570.980 4.350.000 4.445.343 + 95.343 +2,2%
6 Interne Leistungsverrechnungen 2.643.576 3.845.310 3. 448.663 -396.647 -10,3%
67.882.953 64.695.590 72.663.337 +7.967.747 +12,3%
Erträge
7 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 84.242 - - - -
8 Privatrechtliche Leistungsentgelte 31.385 70.000 70.0 00 - -
9 Kostenerstattungen und -umlagen 304.186 323.150 322.0 00 -1.150 -0,4%
10 Sonstige Erträge 43.180 1.000 1.000 - -
11 Aktivierte Eigenleistungen 1.081.466 1.275.000 1.275 .000 - -
12 Interne Leistungsverrechnungen 158.861 170.000 187.4 45 +17.445 +10,3%
1.703.319 1.839.150 1.855.445 +16.295 +0,9%
+ Umlagefähige Kosten 67.882.953 64.695.590 72.663.337 + 7.967.747 +12,3%
./. sonstige Erträge 1.703.319 1.839.150 1.855.445 +16.2 95 +0,9%
= Gebührenbedarf 66.179.634 62.856.440 70.807.892 +7.951 .452 +12,7%
./. Benutzungsgebühren 60.461.197 62.856.440 70.807.892 +7.951.452 +12,7%
= Ergebnis Gebührenhaushalt PG 1101 -5.718.437 - - - -
Veränderung
Summe Kosten
Summe Erträge ohne Gebühren
Gebührenbedarf
Ist 2022 Ansatz GBR
2023
Ansatz GBR
2024
Anlage 2
Gebührenermittlung 2024
1. Berechnungsdaten
I. Kostenaufteilung
Kosten der Abwasserbeseitigung insgesamt 72.663.337 €
Sonstige Erträge 1.855.445 €
Verteilerschlüssel der Kosten und der sonstigen Erträge:
- Niederschlagswasserbeseitigung 36,6%
- Schmutzwasserbeseitigung 63,4%
=> davon Anteile: nicht verschmutzungsabhängig 57,7%
verschmutzungsabhängig 42,3%
II. Bemessungsmaßstäbe
Schmutzwassergebühr
Frischwasserbezug (Schmutzwassermaßstab m²) 17.027.277 m
3
Niederschlagswassergebühr Bruttofläche (m²) gewichtete Fläche (m²) Gewichtungsfaktor
Privat bebaute und befestigte Grundstücksflächen 18.276.772 18.276.772 100%
Grundstücksflächen mit Ökopflaster und Zisternen 276.233 138.117 50%
(wg. Ermäßigung 50%)
Dauerhaft begrünte Dachflächen 168.488 33.698 20% (wg. Ermäßigung 80%)
Summe private bebaute Grundstücksflächen 18.721.494 18.448.586
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.248.403 10.248.403 100%
Gesamtfläche in m
2 28.969.897 28.696.989
2. Gebührenermittlung
Wertbezeichnung Kosten/Erträge
insgesamt
Niederschlags-
wasser
Schmutzwasser o.
SVZ
Angaben in € 36,6% 63,4%
Kosten insgesamt 72.663.337 26.594.780 46.068.560 netto: 44.842.210
./. sonstige Erträge 1.855.445 679.090 1.176.350 57,7% 42,3%
./. übrige Gebühren (Schlammabfuhr + sonstiges) 320.000 270.000 50.000
./. Rücklagen 0 0 0
Summe Gebührenbedarf 70.487.892 25.645.690 44.842.210
durch Abwassergebühren zu deckende
Beträge 70.487.892 25.645.690 44.842.210 25.873.960 18.968.250
Gebührenmaßstäbe:
Niederschlagswasser:
Private Grundstücksflächen (gewichtet) 18.448.586
Öffentliche Verkehrsflächen (Stadtanteil) 10.248.403
Summe bebaute/befestigte
Grundstücksflächen in m² 28.696.989
Schmutzwasser:
Frischwasserbezug
a. Schmutzwassermaßstab m³ 17.027.277 17.027.277
(für Gebühr G1 - nicht ver-
schmutzungsabhängig)
b. zzgl. hochgerechnete schmutz-
frachtbezogene Wassermenge m³ 64.800
somit Gesamtmaßstab
(für Gebühr G2) m³ 17.092.077
(nachrichtl.: Gebühr ohne SVZ m³) 17.027.277
Gebührensätze somit für 2022 RW-Gebühr
fiktive SW-Gebühr Gebühr G1 Gebühr G2
ungerundet 0,8937 2,6336 1,5196 1,1098
gerundet 0,89 €/m² 2,63 €/m³ 1,52 €/m³ 1,11 €/m³
Gebühr für normal verschmutztes Wasser G1 + G2: 2,63 m³
(Kostenverhältnis aus 2022, vorläufig)
Getrennte Gebührenberechnung einschließlich SVZ
Ermittlung Gebühr SVZ und
Schmutzwasser
Nicht
verschmutzungs-
abhängig
Verschmutzungs-
abhängig
Seite 2/2
Anlage 3
Gebührenermittlung für die Starkverschmutzer (SVZ) - Mengengerüst 2024
Verschmutzer Wassermenge Verschmutzungsgrad in Schmutz-
frachtanteil Gebührenaufkommen 2024
BSB5 oder CSB Normal- nachrichtlich SVZ-Gebühr
Nomal = G1 G2 gebühr ohne SVZ 2024 G1 G2
BSB5 = 330 1,52 1,11 2,63 2,63 1,32 0,96
m³ CSB = 660 m3 € / m3 € / a € / a € / a € / m3
CSB BSB Verhältnis
[mind. Faktor 1]
1 2 3 4 5 = 3 / 4 6 = 3 * 4 8 = 2 * 2,03 9 = 2 * 2,04 10 = 2 * 7 12 = 2 * 11 13 = 10 - 12
Einleiter A 14.900 775 205 3,78 1.096 2,82 39.187 39.187 42.069 2,45 36.464 5.604
Einleiter B 8.200 4.607 2.230 2,07 20.697 9,27 21.566 21.566 75.999 8,02 65.773 10.226
Einleiter C 41.700 1.626 388 4,19 25.759 4,25 109.671 109.671 177.418 3,69 153.668 23.750
1. Wasserverbrauch
1.1 Starkverschmutzer m³ 64.800 47.552 4,56 170.424 170.424 295.486 3,95 255.906 39.580
Zuschlagswert 125.062
1.2 Normalverschmutzer 16.962.477 17.027.277 2,62 44.611.316 44.611.316 44.441.691 2,10 35.621.203 8.820.488
Summe 17.027.277 17.074.829 44.781.740 44.781.740 44.737.177 35.877.108 8.860.069
2. Anteilige SW-Kosten nicht ver- 44.842.210 38.429.740
schmutzungabhängig in € 25.873.960
verschmutzungsabhängig in € 18.968.250 Normalverschmutzergebühr: Normalverschm.geb.:
3. Anteilige Gebühr G1 = 1,52 €/m³ G2 = 1,11 €/m³ G1/1,52 + G2/1,11 = G1/1,32 + G2/0,96 =
nachrichtlich Kosten SW in € 44.842.210 2,63 €/m³ 2,28 €/m³
Gebühr ohne SVZ 2,63 €/m³
Ansatz: 2023 Ansatz: 2024
Gebührenaufkommen
ohne
Veränderung
der
Gebührensätze
durch
Veränderung
der
Gebührensätze
€ / a €
11 = G1 + (G2 * 5) 7 = G1 + (G2 * 5)
Gebührensatz bei
SVZ -Vorjahr-
Gebührensatz
bei SVZ
Anlage 4
Berechnung der Gebühr
für die Einleitung von Drainage-, Grund- und Spülwasser aus Trinkwasserlei-
tungen in den Regenwasserkanal
für das Jahr 2024
(Ziffer 3.2 Gebührentarif)
Umrechnung der Gebühr für Niederschlagswasser vom Maßstab befestigte Flä-
chen (m²) auf den Wassermengenmaßstab (m³)
1.
Berechnung:
Um die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser und Spülwasser aus
Trinkwasserleitungen in den Regenwasserkanal (vgl. Gebührentarif Ziffer 3.2) ermitteln zu
können, muss hierfür eine Umrechnung des Gebührensa tzes „Niederschlagswasser von
bebauten und/oder befestigten Grundflächen“ je m² e rfolgen. Im Durchschnitt der letzten
25 Jahre ist in Münster auf jeden Quadratmeter Fläche ein Niederschlag von 0,726 m³/Jahr
gefallen.
Daraus ergibt sich folgende Gebührenberechnung je m³
0,89 € x m²
= 1,2259 €/m³ / gerundet: 1,23 €/m³
0,726 m³ x m²
2.
Gebührenvorschlag:
Die Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grundwasser, Spülwasser und austre-
tendem Wasser aus Trinkwasserleitungen (gem. Gebührensatzung § 2 Abs. 1.2 und 1.3)
in den Regenwasserkanal je m³ wird von 1,05 €/m³ um 0,18 € (+ 17,14 %) auf
1,23 €/m³ erhöht.
3.
Begründung
Da die vorgenannte Gebühr in Abhängigkeit von der Niederschlagswassergebühr (= erhöht
auf 0,89 €/m²) ermittelt wird (vgl. Gebührentarif Z iffer 2.1), steigt auch zwangsläufig die
Gebühr für die Einleitung von Drainagewasser, Grund wasser und Spülwasser aus Trink-
wasserleitungen.
Anlage 5
1. Berechnung der Kosten
Kostenart Menge
in m³
Kosten /
Preis in €
Anteil
%
Ausfuhr-
kosten in €
Personalaufwand 32.761 5 1.638
Transportaufwand 13.958 100 13.958
Summe Abfuhrleistungen 15.596
1.2 Verwaltungsaufwand 3.500
Zwischensumme Fixkosten 19.096
Schlamm aus Kleinkläranlgen 1.200 2,63
3 3.200
Wasser aus geschlossenen Gruben 1.300 2,63 1 3.400
Wassermenge insgesamt 2.500 4 6.600
Personalaufwand 32.761 95 31.123
Zwischensumme variable Kosten 37.723
Kosten insgesamt 56.818
Ist 2022: 53.147
Veränderung: +3.671 6,9%
2. Gebührenermittlung
Gebührenart Anzahl /
Menge
Gebühr
2023 in €
Gebühr
2024 in €
Veränderung Kostenanteil
in €
2.1 Ermittlung der Grundgebühr
Anzahl der Grubenabfuhren/KKA 360
Anteil der Fahrtkosten (Fixkostenanteil) 49,70
53,00 3,30 19.080
6,6%
2.2 Arbeitsgebühr -Klärschlamm aus Kleinkläranlagen-
Prognostizierte Schlammmenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.150 17,00 18,40 1,40 21.160
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 8,50 9,20 0,70
8,2%
2.3 Arbeitsgebühr -Abwasser aus geschlossenen Gruben-
Geschätzte Abwassermenge in m³ (Durchschnitt Vorjahre) 1.350 11,90 12,40 0,50 16.740
Gebühr wird pro halben m³ berechnet 5,95 6,20 0,25
4,2%
Summen 2.500 56.980
3. Gebührenvorschlag
Infolge des allgemeinen Kostenantiegs ist eine Gebührenanpassung notwendig. Es wird vorgeschlagen, die Grundgebühr für die
Abfuhren von 49,70 € auf 53,00 € zu erhöhen. Des Weiteren sollten die Arbeitspreise je halben m³ erhöht werden auf 9,20 € für den
Klärschlamm aus Kleinkläranlagen sowie auf 6,20 € für Abwassermengen aus abflusslosen Gruben.
Berechung der Gebühr für die Abfuhr von Schlämmen aus Kleinkläranlagen und abschlusslosen Gruben für das Jahr 2024
(Ziffer 4 Gebührentarif)
1.3 Aufwand Schlammbehandlung auf der Kläranlage
1.1 Abfuhrleistungen
Anlage 6
Berechnung der Gebühr
für die Abnahme und Behandlung von sonstigen biologisch
abbaubaren Schlämmen an der Hauptkläranlage
für das Jahr 2024
(Ziffer 5 Gebührentarif)
1. Grundlagen
Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes und des Abfallbeseitigungsgesetzes
ist es nicht zulässig, Schlämme und Fäkalien aus Kl einkläranlagen und geschlossenen
Gruben u. ä. auf Müllkippen abzufahren. Die Stadt M ünster versteht unter den Schlämmen,
die der Kläranlage zur Reinigung zugegeben werden, biologisch abbaubare Rückstände aus
Kleinkläranlagen, Fäkalgruben, Stärkeabscheidern un d ähnliches. Alle anderen Schlämme,
z. B. aus Ölabscheidern, bedürfen einer Behandlung in besonders hierfür erstellten Anlagen.
Als Berechnungsfaktoren werden einerseits die Kosten der Kläranlagen und andererseits der
Frischwasserverbrauch als Maßstab des eingeleiteten Schmutzwassers zugrunde gelegt.
Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der letzten B etriebsabrechnung
„Abwasserbeseitigung“ aus dem Jahr 2022. Für die Be rechnung 2024 wird der damalige
abgerechnete Stadtanteil für die Oberflächenentwäss erung der öffentlichen Verkehrsflächen
von 11,9 % in Abzug gebracht.
Da die Schlämme aus den o. g. Anlagen einen bis zu dreifach höheren Verschmutzungsgrad
haben (700 - 1.000 mg BSB 5/l) als häusliches Schmu tzwasser (ca. 300 mg BSB 5/l), kann
der für die Reinigung von 1 m³ Schmutzwasser benöti gte Betrag auch bis zum dreifachen
Wert erhöht werden.
2. Berechnung
3. Gebührenvorschlag
Grundlage der neuen Gebührenberechnung ist die Betr iebsabrechnung 2022 mit
Reinigungskosten von rund 0,90 €/m³ Schmutzwasser. Die Gebührensteigerung von ca.
17,9 % ist insgesamt auf Kostensteigerungen der Klä ranlagen zu begründen. Daher wird
vorgeschlagen, den Gebührensatz für 2024 auf 2,70 €/m³ festzusetzen.
Ansatz aus der Betriebsabrechnung 2022
Kosten Kläranlagen 2022 16.899.107 €
abzgl. Stadtanteil für Oberflächenentwässerung 11,9% -2.007.661 €
anrechnungsfähige Kosten 14.891.446 €
Schmutzwassermenge 2022 (Ist) 16.520.160 m³
Kostensatz je m³ 0,9014 €
max. dreifacher Satz je m³ 2,70 €
Gebühr 2024 je m³ 2,70 €
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0649/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2023
- Erstellt
- 25.10.2023 13:25