V/0758/2013
Finanzangelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing
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Beschlussvorlage
8554 Zeichen
V/0758/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Finanzangelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing
Beratungsfolge
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
10.12.2013 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Für die aufgrund der Steuerprüfung für Groß - und Konzernbetriebsprüfung Münster (Bp)
für die Kalenderjahre 2009 bis 201 3 sich ergebenden Nachzahlungen hinsichtlich der E r-
tragssteuer sowie der Umsatzsteuer werden einmalig 147.000 € bereitgestellt.
2. Für den Mehraufwand aus den Tarifsteigerungen 2012/13 werden während der Restlau f-
zeit des Managementkontraktes (MMK) für die Jahre 2014 und 2015 jeweils 85.000 € be-
reitgestellt. Weitere Tarifsteigerungen in der Restlaufzeit des Managementkontraktes
2014 und 2015 bis maximal 2 % finanziert der Eigenbetrieb selbst. Darüber hinaus g e-
hende Tarifsteigerungen werden vom städtischen Haushalt übernommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Zahlungen aus der Bp werden einmalig in 2014 147.000 € bereitgestellt.
Für den Mehraufwand aus den Tarifsteigerungen 2012/2013 werden für die Restlaufzeit des
MMK für die Jahre 2014 und 2015 jeweils 85.000 € bereitgestellt. Aus dem Haushalt der St adt
Münster erhält MM damit für die Restlaufzeit des MMK folgende Zuschüsse:
Basiszuschuss arifsteigerung neuer Zuschuss
Kj 2014 2.703.200 € 85.000 € 2.788.200 €
Kj 2015 2.703.200 € 85.000 € 2.788.200 €
Vorlagen-Nr.:
V/0758/2013
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Janetzki
Herr Schmücker
Ruf:
492 20 10
E-Mail:
JanetzkiA@stadt-muenster.de
Schmuecker@stadt-muenster.de
Datum:
20.11.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0758/2013
Begründung:
Zu 1.
Das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Münster (Bp) hat eine umfassende Be-
triebsprüfung der Stadt Münster durchgeführt. Auch für Münster Marketing hat die Bp Steue r-
nachzahlungen ergeben, die nicht durch e rhöhte Umsatzerlöse entstanden si nd. Die Bp hat
die finanziellen Ergebnisse des Eigenbetriebes einer Neubewertung unterzogen und im Unter-
schied zur bisherigen steuerlichen Veranlagung und u nter Einsatz einer neuen elektronischen
Software erstmals alle Zahlungsströme auch der eigenbetriebs ähnlichen Einrichtung unte r-
sucht und den Betrieben gewerblicher Art (BgA) von MM wesentlich mehr Einnahmen zu ge-
ordnet als zuvor. Nach dieser steuerlichen Neubewertung unterhält MM die folgenden BgA:
- BgA Verkauf
- BgA Friedenssaal
- BgA Sponsoring/Werbung
- BgA Vermittlungen
Bislang nicht als steuerpflichtig zugeordnete Einnahmen wurden den einzelnen BgA zuge-
rechnet. Gleichzeitig sind Betriebsausgaben, insbesondere die Personalkosten, nicht mehr als
Steuer mindernd anerkannt worden. So sind nunmehr beim BgA Friedenssaal und beim BgA
Vermittlungen zu versteuernde Gewinne ausgewiesen, die bei der bisherigen Berechnung s-
grundlage nicht erwartet werden konnten.
Daraufhin wurden bereits Anfang Oktober 2013 Nachzahlungen zur Körperschaftsteuer, Kap i-
talertragsteuer, Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschläge mit Bescheiden festg esetzt. MM
hat die fälligen Steuernachzahlungen wegen der Fristsetzung zunächst aus der eigenen Rück-
lage getragen:
- Summe der Ertragsteuernachzahlungen aufgrund Bp Kj 2009 bis 2012 (zahlbar in 2013):
Kj 2009 20.041,96 €
Kj 2010 21.414,49 €
Kj 2011 25.846,88 €
Kj 2012 40.081,16 €
Insg. 107.384,49 €*
(*Von diesem Betrag fließen 42.333,80 € Gewerbesteuer direkt dem städtischen Haushalt zu.)
Darüber hinaus hat die Bp nunmehr einen Großteil des bislang geltend gemachten Vorsteuer-
abzuges im Bereich des BgA Sponsoring/Werbung versagt, da für die in diesem BgA e rzielten
Einnahmen keine konkrete vorsteuerbehaftete Eingangsleistung zuz uordnen sei. Laut Bp
handelt es sich hierbei um Zahlungen von Auftraggebern , die nicht für sich selbst eine b e-
stimmte Werbeleistung von MM beziehen, sondern Kostenumlagen, damit allgemeine Ma ß-
nahmen wie Werbung in überregionalen Medien, Veranstaltungen etc . durchg eführt werden
können. Die Auftraggeber zahlen demnach einen Zuschuss für diese Projekte, der nicht steu-
erbar und steuerpflichtig ist. Daher entfällt hierfür der Vorsteuerabzug.
Allerdings konnte mit der Bp auch die Einigung erzielt werden, dass ab dem Kalenderjahr
2014 auf den Abrechnungen mit den Geldgebern auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzic h-
tet werden kann. Die Umsatzsteuer wird erst im Kj 2014, nach Abschluss der Bp für a lle bei
der Stadt MS bestehenden BgA’s insgesamt festgesetzt:
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V/0758/2013
- Festsetzung Umsatzsteuer aufgrund Bp Kj 2009 bis 2012 (zahlbar in 2014):
Kj 2009 29.819,47 €
Kj 2010 34.638,14 €
Kj 2011 18.262,68 €
Kj 2012 18.914,69 €
101.634,98 €
Abzüglich Guthaben aus 2010 22.137,67 €
Insg. 79.501,31 €
Damit ergibt sich aufgrund der Bp ein Finanzbedarf in Höhe von insg. rd. 187 T€ (107.384,49 €
plus 79.501,31 T€).
Für das Kalenderjahr 2013 wird auf Grundlage der Bp folgende Steuerbelastung erwartet:
- geschätzte Ertragssteuern für Kj 2013 40.000 €
- geschätzte Umsatzsteuer für Kj 2013 20.000 €
Insg. 60.000 €
Für 2013 ergibt sich damit eine zusätzliche Steuerlast in Höhe von 60.000 €.
Die Gesamtsteuerbelastung 2009 bis 2013 beträgt damit insgesamt rund 247.000 €.
Münster Marketing wird unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten den größtmöglichen Betrag
zur Deckung der Steuernachforderungen leisten:
- Münster Marketing hat im Jahresabschluss 2012 eine Steuerrückstellung in Höhe von
40.000 € gebildet.
- Zusätzlich sollen aus Eigenmitteln weitere 60.000 € für die Steuervorauszahlungen 2013
bereit gestellt werden.
- Ab 2014 sollen die auf Basis der aktuellen Konzernbetriebsprüfung anfallenden steuerl i-
chen Belastungen im Wirtschaftsplan berücksichtigt werden.
Für die Steuernachforderungen ergibt sich nach Abzug der Eigenmittel von Münster Marketing
(100.000 €) ein einmalig aus dem städtischen Haushalt zu finanzierender Betrag in H öhe von
rund 147.000 €.
Zu 2.
Aufgrund des Tarifabschlusses 2012/2013 (schrittweise + 6,42%) wird Münster Marketing jähr-
lich mit Mehraufwendungen für Personalkosten in Höhe von rund 85.000 € belastet. Für 2012
und 2013 hat der Eigenbetrieb jeweils die Mehraufwendungen eigenfinanziert (unter Einbezug
der ei ngeplanten 2 % Me hrkosten für Tarifsteigerungen) . Der aktuelle Wirtschaftsplan 2013
sieht vor, diesen Fehlbetrag aus der Rücklage zu entnehmen.
Für die Jahre 2014 und 2015 des laufenden Managementkontraktes fallen die Mehrau fwen-
dungen von jährlich rund 85.000 € ebenfalls an.
Der Eigenbetrieb hat bis 2013 die Tariferhöhung zunächst mit Rückgriff auf das Eigenkapital
aufgefangen. Durch die steuerliche Neubewertung, insbesondere mit der Nachford erung für
die Jahre 2009 bis 2012, ist eine Situation eingetreten, die es dem Ei genbetrieb nicht möglich
macht, diesen Mehraufwand dauerhaft aus der Rücklage zu finanzieren.
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V/0758/2013
Nach der Übernahme der Tarifsteigerungen durch Münster Marketing in den Jahren 2012/13
verbleiben auch für 2014 und 2015 Kosten von jeweils 85.000 €/Jahr für den Eigenbetrieb.
Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten einer Finanzierung der Tarifsteigerung durch einen
fortgesetzten Rückgriff auf die Rücklage ist es erforderlich, diese zusät zlichen Kosten analog
dem Verfahren bei den Ämtern und dem vergleichbaren Eig enbetrieb Theater Münster aus
dem Haushalt zu finanzieren.
Für die erhöhten Personalkosten durch den Tarifabschluss 2012/13 sind ab 2014 jeweils
85.000 € zu finanzieren. Der Managementkontrakt wird entsprechend angepasst.
Für zukünftige Tarifabschlüsse ist weiter beabsichtigt, diese in den Wirtschaftsplänen von
Münster Marketing jeweils pauschal mit 2 % Mehrkosten für Tarifsteigerungen ein zuplanen.
Diese pauschalen Steigerungen werden wie auch in den Vorjahren vom Eigenbetrieb fina n-
ziert. Darüber hinaus gehende Tarifsteigerungen können jedoch von Münster Mark eting nicht
getragen werden und müssen daher vom städtischen Haushalt übernommen werden.
I. V. I. V.
gez. gez.
Schultheiß Reinkemeier
Stadtdirektor Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0758/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37