V/0768/2010
Straßenreinigungsgebühren 2011
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Anlage
4177 Zeichen
Anlage zur Ratsvorlage V/0768/2010 Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg. 2011 2010 2009 Kosten Materialkosten 585.000,00 € 651.000,00 € -66.000,00 € 514.705,45 € Treibstoffe, Schmiermittel 270.000,00 € 270.000,00 € 0,00 € 204.065,91 € Materiallagerentnahmen 100.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 100.903,77 € Materialdirektverbrauch 115.000,00 € 100.000,00 € 15.000,00 € 112.971,50 € Kosten für bezogene Leistungen 100.000,00 € 181.000,00 € -81.000,00 € 96.764,27 € Personalkosten 3.015.000,00 € 2.597.000,00 € 418.000,00 € 2.524.779,74 € Abschreibungen 370.000,00 € 320.000,00 € 50.000,00 € 333.751,63 € Sonstige betriebliche Kosten 20.000,00 € 20.000,00 € 0,00 € 32.069,65 € Kalkulatorische Verzinsung 133.000,00 € 126.000,00 € 7.000,00 € 0,00 € Kraftfahrzeugsteuern 3.000,00 € 3.000,00 € 0,00 € 2.458,56 € Verwertungskosten Straßenkehricht 590.000,00 € 920.000,00 € -330.000,00 € 1.010.404,97 € Inanspruchnahme Werkstatt 235.000,00 € 220.000,00 € 15.000,00 € 227.156,01 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 712.000,00 € 727.000,00 € -15.000,00 € 668.907,75 € Summe Kosten 5.663.000,00 € 5.584.000,00 € 79.000,00 € 5.314.233,76 € Erträge Erträge aus Nebengeschäften 0,00 € -52.000,00 € 52.000,00 € -61.189,89 € Zinserträge -30.000,00 € -30.000,00 € 0,00 € -6.248,10 € Erträge aus der Rst. Gebührenüberschüsse -492.000,00 € -438.000,00 € -54.000,00 € -212.779,88 € Stadtanteil -1.251.000,00 € -1.180.000,00 € -71.000,00 € -1.207.549,95 € Sonstige betriebliche Erträge -21.000,00 € -21.000,00 € 0,00 € -21.000,00 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -449.000,00 € -449.000,00 € 0,00 € -394.027,08 € Summe der sonstigen Erträge -2.243.000,00 € -2.170.000,00 € -73.000,00 € -1.902.794,90 € Umlagefähige Kosten 5.663.000,00 € 5.584.000,00 € 79.000,00 € 5.314.233,76 € abzüglich sonstige Erträge -2.243.000,00 € -2.170.000,00 € -73.000,00 € -1.902.794,90 € Gebührenbedarf 3.420.000,00 € 3.414.000,00 € 6.000,00 € 3.411.438,86 € Seite 1 von 2 Anlage zur Ratsvorlage V/0768/2010 Straßenreinigung Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2011 Anzahl der Leistungen 2010 Verän- derungen 2010/2011 Anzahl der Leistungen 2011 Derzeitige Gebührensätze Gebührenauf- kommen ohne Anhebung Neu festzu- setzende Gebühren Gebühren- aufkommen einschl. Anhebung 1. Vollreinigung d. Anliegerstr. a) 1 x w. (710, 740) 350389 765 351154 3,96 € 1.390.569,84 € 3,96 € 1.390.569,84 € b) 2 x w. (720, 750) 14926 24 14950 7,92 € 118.404,00 € 7,92 € 118.404,00 € c) 3 x w. (730) 7273 147 7420 11,88 € 88.149,60 € 11,88 € 88.149,60 € d) 6 x w. (770) 8685 29 8714 23,76 € 207.044,64 € 23,76 € 207.044,64 € 2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger) a) 1 x w. (712) 19621 54 19675 3,96 € 77.913,00 € 3,96 € 77.913,00 € b) 2 x w. (722) 118 0 118 7,92 € 934,56 € 7,92 € 934,56 € c) 3 x w. (732) 169 0 169 11,88 € 2.007,72 € 11,88 € 2.007,72 € d) 6 x w. (772) 18 0 18 23,76 € 427,68 € 23,76 € 427,68 € 3. Vollreinigung Durchgangsstraßen a) 1 x w. (610,640) 152529 -555 151974 3,48 € 528.869,52 € 3,48 € 528.869,52 € b) 2 x w. (620,650) 14209 0 14209 6,96 € 98.894,64 € 6,96 € 98.894,64 € c) 3 x w. (630) 3934 13 3947 10,44 € 41.206,68 € 10,44 € 41.206,68 € d) 6 x w. (670) 3141 0 3141 20,88 € 65.584,08 € 20,88 € 65.584,08 € 4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger) a) 1 x w. (612) 10549 28 10577 3,48 € 36.807,96 € 3,48 € 36.807,96 € b) 2 x w. (622) 276 0 276 6,96 € 1.920,96 € 6,96 € 1.920,96 € c) 3 x w. (632) 30 0 30 10,44 € 313,20 € 10,44 € 313,20 € 5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen 1 x w. (760, 780, 782) 256131 601 256732 1,92 € 492.925,44 € 1,92 € 492.925,44 € 14tg. (763, 783, 784) 241280 376 241656 0,96 € 231.989,76 € 0,96 € 231.989,76 € 6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr. 1 x w. (660, 680, 682) 10784 -53 10731 1,68 € 18.028,08 € 1,68 € 18.028,08 € 14tg. (663, 683, 684) 21125 171 21296 0,84 € 17.888,64 € 0,84 € 17.888,64 € Gesamt 1115187 1600 1116787 3.419.880,00 € 3.419.880,00 € Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 3.420.000,00 € Deckungsgrad: 100% Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: -120,00 € Seite 2 von 2
Beschlussvorlage
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V/0768/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Straßenreinigungsgebühren 2011
Beratungsfolge
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
02.12.2010 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation bei den Sät-
zen des Vorjahres. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage).
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 5.663.000 Euro und die
Kosten der Winterwartung 1.361.000 Euro betragen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Die Kosten der Straßenreinigung werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von
3.420.000 Euro, 492.000 Euro Rückstellungsauflösungen, innerbetrieblichen Verrechnungen von
449.000 Euro, Zinserträgen in Höhe von 30.000 Euro und sonstigen Erträgen in Höhe von 21.000
Euro finanziert.
Der Restbetrag in Höhe von 1.251.000 Euro, der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit
widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen.
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.266.000 Euro und durch Kostenbetei-
ligungen der Stadtwerke in Höhe von 95.000 Euro finanziert.
Vorlagen-Nr.:
V/0768/2010
Auskunft erteilt:
Herr Dornseif
Ruf:
60 52 16
E-Mail:
Dornseif@awm.stadt-muenster.de
Datum:
04.11.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0768/2010
Begründung:
Gegenüber dem Planansatz des Vorjahres steigen die Personalkosten insgesamt um 418.000 Eu-
ro. An allgemeinen Lohnkostensteigerungen werden 147.000 Euro prognostiziert. Das entspricht
einer Steigerungsrate von 5,6 Prozent.
Im Verlauf des nächsten Jahres werden drei Straßenreiniger und ein Kraftwagenfahrer neu einge-
stellt. Dies verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 160.000 Euro. Im Einzelnen begründet
sich der Mehrbedarf aus Reviervergrößerungen, durch die Ausweitung der Samstags- und Sonn-
tagsreinigung, durch zusätzliche und umfangreichere Eventreinigungen und durch die Reinigung
der Aaseeterrassen und des Aaseeumfeldes (siehe hierzu auch die Ratsvorlage V/0770/2010 zum
Wirtschaftsplan 2011).
Im Rahmen einer Überprüfung der Zuordnung von Planstellen ist aufgefallen, dass drei Straßen-
reinigungsmitarbeiter in der Vergangenheit der Abfallwirtschaft zugerechnet worden sind. Mit der
Kalkulation 2011 hat eine Neuzuordnung dieser Mitarbeiter stattgefunden. Dadurch steigt der Per-
sonalkostenansatz um 110.000 Euro. Gleichzeitig wird der Ansatz in der Abfallgebührenkalkulation
um genau diesen Betrag entlastet.
Durch die Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die bestehen-
den Gutachten für die Rekultivierung und Nachsorge der Zentraldeponie II am Entsorgungszent-
rum Münster überarbeitet und neu berechnet. Dabei sind erhebliche Einsparungen bei den jährlich
zu bildenden Rückstellungsbeträgen realisiert worden. Weitere Einsparungen sind bei den Her-
stellkosten des neuen Ablagerungsteils der ZDM II erzielt worden. Diese Einsparungen führen zu
geringeren Abschreibungsbeträgen und somit zu geringeren Gesamtkosten der Deponierung und
Verwertung von Abfällen. Diese beiden Maßnahmen schlagen sich direkt im Behandlungspreis für
den Straßenkehricht nieder und führen zu geringeren Behandlungskosten in Höhe von 330.000
Euro.
Erträge aus Nebengeschäften mit einem Volumen von rd. 50.000 Euro werden nicht wie in den
vergangenen Jahren in die Gebührenkalkulation eingestellt, sondern zu Konsolidierungszwecken
dem städtischen Haushalt in 2012 in Aussicht gestellt.
Damit die Gebühren auch im Jahr 2011 stabil bleiben können, ist es notwendig, die Rückstellung
„Gebührenüberschüsse“ in Anspruch zu nehmen. Insgesamt sind 492.000 Euro zu entnehmen, um
den Bürger nicht mit höheren Gebühren zu belasten. Mit dieser Auflösung ist die Rückstellung bis
auf einen Restbetrag von rd. 20.000 Euro aufgebraucht. Für die Gebührenkalkulation des Jahres
2012 stehen deshalb keine nennenswerten Rückstellungsmittel mehr zur Abfederung von Kosten-
steigerungen zur Verfügung.
Die Straßenreinigungsgebührensätze verbleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation bei
den Sätzen des Vorjahres.
Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je Frontmeter:
• für die Vollreinigung der Anliegerstraßen 3,96 Euro
• für die Vollreinigung der Durchgangsstraßen 3,48 Euro
• für die Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen 1,92 Euro
• für die Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen 1,68 Euro
Gebührenentwicklung
Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gebührenentwicklung der Jahre 2012 bis 2015 bei-
spielhaft dar.
Da die Gebührenüberschüsse aus Vorjahren bis auf einen kleinen Rest von 20.000 Euro zurück-
gegeben worden sind, können die in den letzten Jahren aufgelaufenen Kostensteigerungen in
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V/0768/2010
2012 nur über steigende Straßenreinigungsgebühren aufgefangen werden. Die Erhöhung wird
vermutlich rund 16 Prozent betragen. Weitere Anhebungen in den Folgejahren im Rahmen der
allgemeinen Preissteigerung sind zu erwarten.
Gebührenvorschau ab 2012 Geb.-
Planung
2011
Geb.-
Vorschau
2012
Geb.-
Vorschau
2013
Geb.-
Vorschau
2014
Geb.-
Vorschau
2015
1. Materialkosten 585.000 € 603.000 € 621.0 00 € 640.000 € 659.000 €
2. Personalkosten 3.015.000 € 3.060.000 € 3.106.000 € 3.153. 000 € 3.200.000 €
3. Abschreibungen 370.000 € 370.000 € 370.0 00 € 370.000 € 370.000 €
4. Sonstige betriebliche Kosten 20.000 € 21.000 € 22.00 0 € 23.000 € 24.000 €
5. Kalkulatorische Verzinsung 133.000 € 133.000 € 133.0 00 € 133.000€ 133.000 €
6. Steuern 3.000 € 3.000 € 3.000 € .3000 € 3.000 €
7. Verwertung Straßenkehricht 590.000 € 596.000 € 602.0 00 € 608.000 € 614.000 €
8. Werkstattkosten 235.000 € 242.000 € 249.0 00 € 256.000 € 264.000 €
9. Umlage der Verwaltungskosten 712.000 € 733.000 € 755.0 00 € 778.000 € 801.000 €
Gesamtaufwand 5.663.000 € 5.761.000 € 5.861.000 € 5.964. 000 € 6.068.000 €
10. Sonstige Erlöse und Nebenge-
schäfte
1.302.000 € 1.315.000 € 1.328.000 € 1.341. 000 € 1.354.000 €
11. Innerbetriebliche Leistungsver-
rechnung
449.000 € 449.000 € 449.0 00 € 449.000 € 449.000 €
12. Auflösung von Rückstellun-
gen
492.000 € 20.000 € 0 € 0 € 0 €
Gesamtertrag 2.243.000 € 1.784.000 € 1.777.000 € 1.790. 000 € 1.803.000 €
13. Gesamtgebührenbedarf 3.420.000 € 3.977.000 € 4.084.000 € 4.174. 000 € 4.265.000 €
Steigerung der Gesamtgebühr
gegenüber dem Vorjahr
0,00% 16,29% 2,69% 2,20% 2,18%
Winterdienst
Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom
25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßen-
reinigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen Haus-
haltsmitteln bestritten.
I. V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlage: Gebührenkalkulation
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0768/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37