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V/0768/2010

Straßenreinigungsgebühren 2011

Vorlagen 14.10.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 20.7

Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage

4177 Zeichen

Anlage
zur Ratsvorlage V/0768/2010
Straßenreinigung Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg.
2011 2010 2009
Kosten
Materialkosten 585.000,00 € 651.000,00 € -66.000,00 € 514.705,45 €
Treibstoffe, Schmiermittel 270.000,00 € 270.000,00 € 0,00 € 204.065,91 €
Materiallagerentnahmen 100.000,00 € 100.000,00 € 0,00 € 100.903,77 €
Materialdirektverbrauch 115.000,00 € 100.000,00 € 15.000,00 € 112.971,50 €
Kosten für bezogene Leistungen 100.000,00 € 181.000,00 € -81.000,00 € 96.764,27 €
Personalkosten 3.015.000,00 € 2.597.000,00 € 418.000,00 € 2.524.779,74 €
Abschreibungen 370.000,00 € 320.000,00 € 50.000,00 € 333.751,63 €
Sonstige betriebliche Kosten 20.000,00 € 20.000,00 € 0,00 € 32.069,65 €
Kalkulatorische Verzinsung 133.000,00 € 126.000,00 € 7.000,00 € 0,00 €
Kraftfahrzeugsteuern 3.000,00 € 3.000,00 € 0,00 € 2.458,56 €
Verwertungskosten Straßenkehricht 590.000,00 € 920.000,00 € -330.000,00 € 1.010.404,97 €
Inanspruchnahme Werkstatt 235.000,00 € 220.000,00 € 15.000,00 € 227.156,01 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 712.000,00 € 727.000,00 € -15.000,00 € 668.907,75 €
Summe Kosten 5.663.000,00 € 5.584.000,00 € 79.000,00 € 5.314.233,76 €
Erträge
Erträge aus Nebengeschäften 0,00 € -52.000,00 € 52.000,00 € -61.189,89 €
Zinserträge -30.000,00 € -30.000,00 € 0,00 € -6.248,10 €
Erträge aus der Rst. Gebührenüberschüsse -492.000,00 € -438.000,00 € -54.000,00 € -212.779,88 €
Stadtanteil -1.251.000,00 € -1.180.000,00 € -71.000,00 € -1.207.549,95 €
Sonstige betriebliche Erträge -21.000,00 € -21.000,00 € 0,00 € -21.000,00 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung -449.000,00 € -449.000,00 € 0,00 € -394.027,08 €
Summe der sonstigen Erträge -2.243.000,00 € -2.170.000,00 € -73.000,00 € -1.902.794,90 €
Umlagefähige Kosten 5.663.000,00 € 5.584.000,00 € 79.000,00 € 5.314.233,76 €
abzüglich sonstige Erträge -2.243.000,00 € -2.170.000,00 € -73.000,00 € -1.902.794,90 €
Gebührenbedarf 3.420.000,00 € 3.414.000,00 € 6.000,00 € 3.411.438,86 €
Seite 1 von 2

Anlage
zur Ratsvorlage V/0768/2010
Straßenreinigung
Vorausschätzung der Gebühren für das Jahr 2011
Anzahl der 
Leistungen 
2010
Verän-
derungen 
2010/2011
Anzahl der 
Leistungen 
2011
Derzeitige 
Gebührensätze
Gebührenauf-
kommen ohne 
Anhebung
Neu festzu-
setzende 
Gebühren
Gebühren-
aufkommen 
einschl. 
Anhebung
1. Vollreinigung d. Anliegerstr.
a) 1 x w. (710, 740) 350389 765 351154 3,96 € 1.390.569,84 € 3,96 € 1.390.569,84 €
b) 2 x w. (720, 750) 14926 24 14950 7,92 € 118.404,00 € 7,92 € 118.404,00 €
c) 3 x w. (730) 7273 147 7420 11,88 € 88.149,60 € 11,88 € 88.149,60 €
d) 6 x w. (770) 8685 29 8714 23,76 € 207.044,64 € 23,76 € 207.044,64 €
2. Vollreinigung d. Anliegerstr. (Hinterlieger)
a) 1 x w. (712) 19621 54 19675 3,96 € 77.913,00 € 3,96 € 77.913,00 €
b) 2 x w. (722) 118 0 118 7,92 € 934,56 € 7,92 € 934,56 €
c) 3 x w. (732) 169 0 169 11,88 € 2.007,72 € 11,88 € 2.007,72 €
d) 6 x w. (772) 18 0 18 23,76 € 427,68 € 23,76 € 427,68 €
3. Vollreinigung Durchgangsstraßen
a) 1 x w. (610,640) 152529 -555 151974 3,48 € 528.869,52 € 3,48 € 528.869,52 €
b) 2 x w. (620,650) 14209 0 14209 6,96 € 98.894,64 € 6,96 € 98.894,64 €
c) 3 x w. (630) 3934 13 3947 10,44 € 41.206,68 € 10,44 € 41.206,68 €
d) 6 x w. (670) 3141 0 3141 20,88 € 65.584,08 € 20,88 € 65.584,08 €
4. Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
a) 1 x w. (612) 10549 28 10577 3,48 € 36.807,96 € 3,48 € 36.807,96 €
b) 2 x w. (622) 276 0 276 6,96 € 1.920,96 € 6,96 € 1.920,96 €
c) 3 x w. (632) 30 0 30 10,44 € 313,20 € 10,44 € 313,20 €
5. Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
 1 x w. (760, 780, 782) 256131 601 256732 1,92 € 492.925,44 € 1,92 € 492.925,44 €
 14tg. (763, 783, 784) 241280 376 241656 0,96 € 231.989,76 € 0,96 € 231.989,76 €
6. Fahrbahnreinigung Durchgangsstr.
 1 x w. (660, 680, 682) 10784 -53 10731 1,68 € 18.028,08 € 1,68 € 18.028,08 €
 14tg. (663, 683, 684) 21125 171 21296 0,84 € 17.888,64 € 0,84 € 17.888,64 €
Gesamt 1115187 1600 1116787 3.419.880,00 € 3.419.880,00 €
Durch Gebühren zu deckende Kosten gem. Gebührenkalkulation (auf volle 1.000 Euro gerundet): 3.420.000,00 €
Deckungsgrad: 100%
Differenz zwischen Kosten und Gebührenaufkommen: -120,00 €
Seite 2 von 2

Beschlussvorlage

7159 Zeichen

V/0768/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Straßenreinigungsgebühren 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.12.2010 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation bei den Sät-
zen des Vorjahres. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt (Anlage). 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten der Straßenreinigung 5.663.000 Euro und die 
Kosten der Winterwartung 1.361.000 Euro betragen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Die Kosten der Straßenreinigung  werden über Straßenreinigungsgebühren in Höhe von 
3.420.000 Euro, 492.000 Euro Rückstellungsauflösungen, innerbetrieblichen Verrechnungen von 
449.000 Euro, Zinserträgen in Höhe von 30.000 Euro und sonstigen Erträgen in Höhe von 21.000 
Euro finanziert. 
 
Der Restbetrag in Höhe von 1.251.000 Euro, der das öffentliche Interesse an der Stadtsauberkeit 
widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen. 
 
Der Winterdienst wird durch den städtischen Haushalt mit 1.266.000 Euro und durch Kostenbetei-
ligungen der Stadtwerke in Höhe von 95.000 Euro finanziert. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0768/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
04.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0768/2010 
Begründung: 
 
Gegenüber dem Planansatz des Vorjahres steigen die Personalkosten insgesamt um 418.000 Eu-
ro. An allgemeinen Lohnkostensteigerungen werden 147.000 Euro prognostiziert. Das entspricht 
einer Steigerungsrate von 5,6 Prozent. 
Im Verlauf des nächsten Jahres werden drei Straßenreiniger und ein Kraftwagenfahrer neu einge-
stellt. Dies verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 160.000 Euro. Im Einzelnen begründet 
sich der Mehrbedarf aus Reviervergrößerungen, durch die Ausweitung der Samstags- und Sonn-
tagsreinigung, durch zusätzliche und umfangreichere Eventreinigungen und durch die Reinigung 
der Aaseeterrassen und des Aaseeumfeldes (siehe hierzu auch die Ratsvorlage V/0770/2010 zum 
Wirtschaftsplan 2011). 
Im Rahmen einer Überprüfung der Zuordnung von Planstellen ist aufgefallen, dass drei Straßen-
reinigungsmitarbeiter in der Vergangenheit der Abfallwirtschaft zugerechnet worden sind. Mit der 
Kalkulation 2011 hat eine Neuzuordnung dieser Mitarbeiter stattgefunden. Dadurch steigt der Per-
sonalkostenansatz um 110.000 Euro. Gleichzeitig wird der Ansatz in der Abfallgebührenkalkulation 
um genau diesen Betrag entlastet. 
 
Durch die Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die bestehen-
den Gutachten für die Rekultivierung und Nachsorge der Zentraldeponie II am Entsorgungszent-
rum Münster überarbeitet und neu berechnet. Dabei sind erhebliche Einsparungen bei den jährlich 
zu bildenden Rückstellungsbeträgen realisiert worden. Weitere Einsparungen sind bei den Her-
stellkosten des neuen Ablagerungsteils der ZDM II erzielt worden. Diese Einsparungen führen zu 
geringeren Abschreibungsbeträgen und somit zu geringeren Gesamtkosten der Deponierung und 
Verwertung von Abfällen. Diese beiden Maßnahmen schlagen sich direkt im Behandlungspreis für 
den Straßenkehricht nieder und führen zu geringeren Behandlungskosten in Höhe von 330.000 
Euro. 
 
Erträge aus Nebengeschäften mit einem Volumen von rd. 50.000 Euro werden nicht wie in den 
vergangenen Jahren in die Gebührenkalkulation eingestellt, sondern zu Konsolidierungszwecken 
dem städtischen Haushalt in 2012 in Aussicht gestellt. 
 
Damit die Gebühren auch im Jahr 2011 stabil bleiben können, ist es notwendig, die Rückstellung 
„Gebührenüberschüsse“ in Anspruch zu nehmen. Insgesamt sind 492.000 Euro zu entnehmen, um 
den Bürger nicht mit höheren Gebühren zu belasten.  Mit dieser Auflösung ist die Rückstellung bis 
auf einen Restbetrag von rd. 20.000 Euro aufgebraucht. Für die Gebührenkalkulation des Jahres 
2012 stehen deshalb keine nennenswerten Rückstellungsmittel mehr zur Abfederung von Kosten-
steigerungen zur Verfügung. 
 
Die Straßenreinigungsgebührensätze verbleiben gemäß der beigefügten Gebührenkalkulation bei 
den Sätzen des Vorjahres. 
 
Die Gebührensätze betragen für die regelmäßige wöchentliche Reinigung je Frontmeter: 
 
• für die Vollreinigung der Anliegerstraßen    3,96 Euro 
• für die Vollreinigung der Durchgangsstraßen   3,48 Euro 
• für die Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen   1,92 Euro 
• für die Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen   1,68 Euro 
 
 
Gebührenentwicklung
 
 
Die nachfolgende Tabelle stellt eine mögliche Gebührenentwicklung der Jahre 2012 bis 2015 bei-
spielhaft dar. 
 
Da die Gebührenüberschüsse aus Vorjahren bis auf einen kleinen Rest von 20.000 Euro zurück-
gegeben worden sind, können die in den letzten Jahren aufgelaufenen Kostensteigerungen in

- 3 - 
V/0768/2010 
2012 nur über steigende Straßenreinigungsgebühren aufgefangen werden. Die Erhöhung wird 
vermutlich rund 16 Prozent betragen. Weitere Anhebungen in den Folgejahren im Rahmen der 
allgemeinen Preissteigerung sind zu erwarten. 
 
Gebührenvorschau ab 2012 Geb.-
Planung 
2011 
Geb.-
Vorschau 
2012 
Geb.-
Vorschau 
2013 
Geb.-
Vorschau 
2014 
Geb.-
Vorschau 
2015 
1. Materialkosten 585.000 € 603.000 € 621.0 00 € 640.000 € 659.000 € 
2. Personalkosten 3.015.000 € 3.060.000 € 3.106.000 € 3.153. 000 € 3.200.000 € 
3. Abschreibungen 370.000 € 370.000 € 370.0 00 € 370.000 € 370.000 € 
4. Sonstige betriebliche Kosten 20.000 € 21.000 € 22.00 0 € 23.000 € 24.000 € 
5. Kalkulatorische Verzinsung 133.000 € 133.000 € 133.0 00 € 133.000€ 133.000 € 
6. Steuern 3.000 € 3.000 € 3.000 € .3000 € 3.000 € 
7. Verwertung Straßenkehricht 590.000 € 596.000 € 602.0 00 € 608.000 € 614.000 € 
8. Werkstattkosten  235.000 € 242.000 € 249.0 00 € 256.000 € 264.000 € 
9. Umlage der Verwaltungskosten 712.000 € 733.000 € 755.0 00 € 778.000 € 801.000 € 
 Gesamtaufwand 5.663.000 € 5.761.000 € 5.861.000 € 5.964. 000 € 6.068.000 € 
       
10. Sonstige Erlöse und Nebenge-
schäfte 
1.302.000 € 1.315.000 € 1.328.000 € 1.341. 000 € 1.354.000 € 
11. Innerbetriebliche Leistungsver-
rechnung 
449.000 € 449.000 € 449.0 00 € 449.000 € 449.000 € 
12. Auflösung von Rückstellun-
gen 
492.000 € 20.000 € 0 € 0 € 0 € 
 Gesamtertrag 2.243.000 € 1.784.000 € 1.777.000 € 1.790. 000 € 1.803.000 € 
       
13. Gesamtgebührenbedarf 3.420.000 € 3.977.000 € 4.084.000 € 4.174. 000 € 4.265.000 € 
 Steigerung der Gesamtgebühr 
gegenüber dem Vorjahr 
0,00% 16,29% 2,69% 2,20% 2,18% 
 
Winterdienst
 
 
Seit dem Wirtschaftsjahr 2004 werden aufgrund des ergangenen Urteils des OVG Münster vom 
25.07.2003 (9 A 4716/00) die Kosten der Winterwartung zugunsten einer rechtssicheren Straßen-
reinigungsgebührensatzung aus der Gebührenkalkulation ausgegrenzt und aus städtischen Haus-
haltsmitteln bestritten. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage: Gebührenkalkulation

Beratungsverlauf (4)

01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2010 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 18.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 20.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0768/2010
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37