V/0220/2012
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mite, Bereich Hammer Straße, für das Kalenderjahr 2012
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Vorlage Nr. 0220-2012, Anlage 2
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‚- für die Kaufmannschaft der Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat W/0220/2012 Dar Aberhörgsrmelster . [ Orwunsasınt 1 Ir F&ß, 2 ‚Aktions- und Werbegemeinschaft Hammer Straße c/a Lotto Fritzen } Hlammer Str. 8 | 48153 Münster Stadt Münster, Ordnungsamt Frau Elke Schulz Klemensstr. 10 48143 Münster per Fax: 0251 - 4.92.3205. 27 >44 hammerstrasse@muenster.de www.hammer-strasse-muenster.de Münster, 15.02:2012 Antrag auf Genehmigung verkaufsoffener Sonntage c F Sehr geehrte Frau Schulz, hiermit möchten wir form- und fristgerecht laut N 6 LÖG NRW folgende verkaufsoffene Sonntage beantragen: 05. August 2012 (Dauerverordnung wg. Hammer Straßenfest) 20. Mai 2012 28. Oktober 2012 Alle Sonntage stehen in Verbindung mit einem wichtigen Ereignis. Am 05.08. feiem wir wieder unser größtes Straßenfest Nordrhein-Westfalens. Die Tage vor dem 20.05. stehen ganz im Zeichen BMW Sailing Cup statt, der sicher viele Gäste am Wochenende nach Münster ziehen wird und weit über das Aasee-Ufer hinaus geht. ; Das Gleiche gilt für den 28.10. Der Sonntag fällt auf den Herbstsend und wir möchten das :Spektrum bis in die Hammer Straße erweitern. Ich bitte Sie um Vorlage unseres Antrages beim Rat der Stadt Münster und den Rat um wohlwollende Beschlussfassung am 21.03.2012. Vielen Dank und freundliche Grüße Constanze Fritze ämmer Straße - En FARANZSLSZN uezy4 0907 zusı zı 208
Vorlage Nr. 0220-2012 Anlage 1
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Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0220/2012
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk
Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße, für das Kalenderjahr 2012
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge-
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Ge-
setzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehör den (OBG) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt ge ändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV.
NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtlich e Ordnungsbehörde für die Stadt Münster fol-
gende Verordnung erlassen:
§ 1
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, B ereich Hammer Straße, die in dem im
„Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räum lichen Entwicklung“ ausgewiesenen
Standortbereich „Typ B: Stadtbereichszentrum“ liege n, dürfen an dem Sonntag 28.10.2012
in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein.
Legende:
Typ B: Stadtbereichszentrum
Typ C: Grundversorgungszentrum
Typ D: Nahbereichszentrum
§ 2
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster
in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0220/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße, für das Kalenderjahr 2012 Beratungsfolge 17.04.2012 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 24.04.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 03.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.05.2012 Hauptausschuss Vorberatung 09.05.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Aktions - und Werbegemeinschaft Hammer Straße e. V. beantragt mit Schreiben vo m 15.02.2012, eingegangen am 17.02.201 2, für den Stadtbezirk Münster -Mitte, Bereich Hammer Straße, die Freigabe der Verkaufszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr für den bereits durch Dauerve r- ordnung genehmigten Sonntag 05.08.2012 und für die Sonntage, 20.05.2012 und 28.10.2012. An dem bereits genehmigten Sonntag 05.08.2012 findet die alljährliche Veranstaltung „Hammer Str a- ßenfest“ statt. In der Zeit vom 25.10. bis 29.10.2012 wird die jährliche Traditionsveranstaltung „Herbstsend“ ausgerichtet. Die Kaufleute wollen den Herbstsendsonntag, 28.10.2012, dazu nutzen ihre Waren zu präsentieren und die Geschäfte öffnen (parallel zu dem verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt Vorlage 87/2012). Die Sonntagsöffnung soll sich auf die Geschäfte beziehen, die sich in dem Ber eich Hammer Straße ab Ludgeriplatz bis zur Einmündung Friedrich -Ebert-Straße befinden. Der Antrag für die Freigabe der Verkaufszeiten am 20.05.2012 wurde am 04.03.2012 zurück gezogen. Der Antrag des Aktions - und Werbegemeinschaft Hammer Straße e. V. vom 1 5.02.2012 ist als Anlage 2 beigefügt. Vorlagen-Nr.: V/0220/2012 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 12.03.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0220/2012 Gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) können an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Für den Stadtbezirk Münster-Mitte ist für das Kalend erjahr 2012 bereits ein verkaufsoffener Son n- tag anlässlich der Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ für den Termin 05.08.2012 genehmigt worden (Dauerverordnung vom 23.05.2002). Es ist somit ausreichender Spielraum vorhanden, die Verkaufszeiten an dem beantra gten Sonntag freizugeben. Die beantragten Verkaufszeiten liegen auch sämtlich außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreiten den Zeitraum von fünf Stu n- den nicht. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nac h dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, V/0691/2005 und Ratsbeschluss vom 12.03.2008, V/0027/2008) aufgeführten Eckpunkte werden eingehalten. Hiernach sind die rechtl i- chen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördli chen Verordnung werden die Sonntagsöffnungen ausschließlich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, welche nach dem „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszentrum“ ausgewiesen si nd. Mit Blick auf die Mails vom 13. und 14.02.2012 sowie des am 15.02.2012 geführten Telefonats, in denen der Antrag auf Freigabe der Verkaufszeiten für den Bereich Hammer Straße angekündigt wurde, gilt der Antrag als fristgerecht gestellt. Die Antragsfrist, 15.02. eines jeden Jahres und drei Monate vor der ersten Veranstaltung ist somit eingehalten. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten an dem Sonntag 28.10.2012 liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zu beschließen. Die Sozialpartner sind entsprechend dem in der Berichtsvorlage V/0055/2007 dargestellten Verfah- ren über den vorliegenden Antrag informiert worden. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Klemensstraße 10
- Hammer Straße
- Ludgeriplatz
- Friedrich-Ebert-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0220/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37