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V/0911/2019

Verwendung der Fördermittel gem. § 11 a und § 11 Abs. 2 ÖPNVG

Vorlagen 27.09.2019

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Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

7236 Zeichen

V/0911/2019 
V/0911/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen 
Personennahverkehr in Nordrhein - Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   11.12.2019 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW 
 
Ausgangssituation 
 
Das Land bewilligte mit Bescheid vom 28.02.2018 der Stadt Münster als Aufgabenträger für den Ö f-
fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Grundlage des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für  das Jahr 
2018 eine Pauschale in Höhe von 2.511.835,39 €. Diese Mittel sind für Zwecke des ÖPNV einzuse t-
zen, wobei mindestens 80 % der Mittel an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den G e-
meinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG anwenden, weiterz uleiten sind. Die übrigen 20 % der Mittel 
dürfen für weitere Zwecke des ÖPNV verwendet oder dafür an Verkehrsunternehmen und Andere 
weitergeleitet werden. 
 
Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Richtlinie der Stadt Münster zur 
Verwendung der Mittel gemäß § 11 Abs.2 ÖPNVG NRW. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid 
waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2019 weiterzuleiten und zu verwenden. 
 
 
Mittelverteilung im Jahr 2018 
 
Im Förderjahr 2018 wurde die vom Land bewilligt e Pauschale von 2.511.835,39 € um zurückgeflos-
sene Mittel aus Rückforderungen in Höhe von 13.345,50 € aufgestockt, sodass insgesamt 
2.525.180,89 € zur Verfügung standen. 
 
Ziel dieser Förderung ist es, den Verkehrsunternehmen einen Anreiz zu schaffen, Investitionen zu 
tätigen, um gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV zu erbringen. Die Förderung der A n-
Stadtplanungsamt 
 
26.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gawlich 
Telefon: 492-6108 
Gawlich@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0911/2019 
schaffung neuer oder neuwertiger Linienbusse mit förderfähigen Ausstattungskomponenten soll die 
Entwicklung eines qualitativ hochwertigen, attrakti ven, fahrgastfreundlichen ÖPNV begünstigen und 
so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung im ÖPNV beitragen.  
 
Folgende öffentliche und private Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2018 für ihr eigenes 
oder eines ihrer Subunternehmen Zuwendungen der Fahrzeugförderung gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG: 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 
WB Westfalen Bus GmbH 
Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG 
Reisedienst Veelker GmbH & Co. KG  
Veelker GmbH & Co. KG  
 
An diese  Verkehrsunternehmen wurden Fördermittel in Höhe von  1.448.803,04 € zur Beschaffung 
von Fahrzeugen ausgezahlt. Weitere Mittel i.H.v . 750.327,41 € wurden für sonstige Zwecke des 
ÖPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen  weitergeleitet. Dieses entspricht insgesamt 
einem Anteil von rund 87,09 %. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 80 % wurde somit 
erfüllt. 
 
Insgesamt 1.076.377,85 € wurden von der Stadt Münster für sonstige Zwecke des ÖPNV entspre-
chend der Bestimmungen des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW  verwendet. Dabei entfielen Fördermittel auf 
folgende Maßnahmen und Aufwendungen: 
 
 
 
 
 
Beschaffung und Ausbau von Trafo-/E-Ladestationen, Stadtwerke   453.841,83 € 
Programm zur Verbesserung von Haltestellen                 204.891,69 € 
Personalkosten                           60.800,00 € 
Erstellung und Druck des Taschen-/Liniennetzplans, Stadtwerke                  54.603,00 € 
Kostenbeteiligung ÖPNV-Management, Stadtwerke         50.000,00 € 
Implementierung einer Schnittstelle für Ist-Zeit-Daten, Stadtwerke                 49.920,00 € 
Leistungssimulation On-Demand-Projekt in Münster-Hiltrup, Stadtwerke                           42.500,00 € 
Wirtschaftlichkeitsberechnung On-Demand-Projekt, Stadtwerke                 21.300,00 € 
Betrieb der Software „urbic“ im Jahr 2018                     28.522,50 € 
Teilnahme am ÖPNV-Kundenbarometer, Stadtwerke                  21.890,00 € 
Qualitätsuntersuchung Fahrzeug- und Personaleinsatz, Stadtwerke                  9.500,00 € 
Wartungsvertrag Software „Fahrgastanalyse im Nahverkehr“                       4.754,96 € 
Kostenbeteiligung „Kombiticket Hochschultag 2018“             1.000,00 € 
Neubeschilderung an Mobilstationen                   1.181,94 € 
Rechtsberatungskosten                            16.368,18 € 
Zusatzfahrleistungen in der Vorweihnachtszeit 2018         18.250,08 € 
Radiospots „Umsteigen / P+R“ zur Vorweihnachtszeit 2018            9.471,07 € 
Vorbereitung, Durchführung, Moderation Veranstaltung zum Thema „WLE“                27.582,61€
  
 
 
2. § 11 a ÖPNVG NRW 
 
Ausgangssituation 
 
Mit Bescheid vom 16.05.2018 bewilligte das Land der Stadt Münster auf Grundlage des § 11 a 
ÖPNVG NRW im Jahr 2018 – wie in den Vorjahren – eine Pauschale von 1.959.149,10 € .

- 3 - 
V/0911/2019 
Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Allgem eine Vorschrift der Stadt 
Münster gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbi l-
dungsverkehr. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid waren die gesamten bewilligten Mittel bis 
zum 30.06.2019 weiterzuleiten und zu verwenden. 
 
§ 11 a ÖPNVG schreibt vor, dass mindestens 87,5 % der an die Aufgabenträger ausgezahlten Mittel 
zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr an Verkehrsunternehmen weiterzuleiten 
sind. Die übrigen bis zu 12,5 % dürfen die Aufgabenträger zur Finanzierung von Maßnahmen, die der 
Fortentwicklung von Tarif – und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildung s-
verkehr dienen oder für die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen verwe n-
den oder hierfür diskriminierungsfrei an öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, 
Zweckverbände oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, 
weiterleiten. 
 
 
Mittelverteilung im Jahr 2018 
 
Im Förderjahr 2018 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 1.959.149,10 € um zurückgeflo s-
sene Gerichtskosten i.H.v. 2.096,31 €, zurückgeflossene Mittel aus dem Jahr 2014 i.H.v. 78.771,26 € 
und Zinsen dafür i.H.v. 4.687,30 € aufgestockt, sodass insgesamt 2.044.703,97 € zur Verfügung 
standen. 
 
An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden zum Kostenausgleich für rabattierte Schüler-
tickets Fördermittel in Höhe von  1.958.966,99 € weitergeleitet. Dies entspricht einem Anteil von rund 
95,81 %. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 87,5 % wurde somit erfüllt. 
 
 
 
 
Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2018 Fördermittel gemäß § 11 a ÖPNVG: 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 
WB Westfalen Bus GmbH 
Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG 
Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG 
Veelker GmbH & Co. KG 
SWK Fahrservice 
 
 
Mit den übrigen 4,19 % der Fördermittel deckte die Stadt Münster gemäß § 11 a Abs. 3 ÖPNVG die 
mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen. Getragen wurden daraus Persona l-
kosten in Höhe von 68.812,20 € und Rechtsberatungskosten in Höhe von 16.924,78 €.  
 
 
  
In Vertretung 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

2102 Zeichen

Anlage A zur V/0911/2019 
Kurzüberblick 
Die Vorlage enthält den Bericht über die Verwendung der Fördermittel im öffentlichen Personen-
nahverkehr nach § 11 Abs. 2 (ÖPNV – Pauschale) und § 11 a (Ausbildungsverkehrpauschale) 
ÖPNVG im Förderjahr 2018. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit dieser Vorlage wird ein Überblick über die Verwendung der der Stadt Münster durch das Land 
nach dem ÖPNVG NRW ausgezahlten Fördermittel gegeben. 
 
Von den Fördermitteln nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG wurden  2.199.130,45 € an öffentliche und private 
Verkehrsunternehmen zur Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt. Dieses entspricht einem 
Anteil von rund 87,09 %. Die übrigen 12,91 % wurden für eigene Aufwendungen oder weitere 
Zwecke des ÖPNV verwendet. 
 
Aus der Ausbildungsverkehr -Pauschale nach § 11 a ÖPNVG wurden Fördermittel in Höhe von 
1.958.966,99 €  an öffentliche und private Verkehrsunternehmen zum Kostenausgleich für r a-
battierte Schülertickets weitergeleitet. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,81 %. Mit den 
übrigen 4,19 % deckte die Stadt Münster die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen 
Aufwendungen.  
 
In beiden Förderverfahren wurde die gesetzlich vorgesehene Mindestquote zur Weiterleitung der 
Mittel an Verkehrsunternehmen erfüllt. 
 
Die Fördermittel wurden jeweils wie vorgesehen vollständig bis zum 30.06.2019 ausgezahlt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1202 Verkehrsplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Aus der Berichtsvorlage entsteht kein unmittelbarer Finanzbedarf. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (3)

21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 37 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 42 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0911/2019
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37