V/0911/2019
Verwendung der Fördermittel gem. § 11 a und § 11 Abs. 2 ÖPNVG
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Berichtsvorlage
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V/0911/2019 V/0911/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Verwendung der Fördermittel nach § 11 Abs. 2 und § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein - Westfalen (ÖPNVG NRW) für das Jahr 2018 Beratungsfolge 21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 11.12.2019 Rat Bericht Bericht: 1. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW Ausgangssituation Das Land bewilligte mit Bescheid vom 28.02.2018 der Stadt Münster als Aufgabenträger für den Ö f- fentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Grundlage des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 2018 eine Pauschale in Höhe von 2.511.835,39 €. Diese Mittel sind für Zwecke des ÖPNV einzuse t- zen, wobei mindestens 80 % der Mittel an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den G e- meinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG anwenden, weiterz uleiten sind. Die übrigen 20 % der Mittel dürfen für weitere Zwecke des ÖPNV verwendet oder dafür an Verkehrsunternehmen und Andere weitergeleitet werden. Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gemäß § 11 Abs.2 ÖPNVG NRW. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2019 weiterzuleiten und zu verwenden. Mittelverteilung im Jahr 2018 Im Förderjahr 2018 wurde die vom Land bewilligt e Pauschale von 2.511.835,39 € um zurückgeflos- sene Mittel aus Rückforderungen in Höhe von 13.345,50 € aufgestockt, sodass insgesamt 2.525.180,89 € zur Verfügung standen. Ziel dieser Förderung ist es, den Verkehrsunternehmen einen Anreiz zu schaffen, Investitionen zu tätigen, um gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV zu erbringen. Die Förderung der A n- Stadtplanungsamt 26.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gawlich Telefon: 492-6108 Gawlich@stadt-muenster.de - 2 - V/0911/2019 schaffung neuer oder neuwertiger Linienbusse mit förderfähigen Ausstattungskomponenten soll die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen, attrakti ven, fahrgastfreundlichen ÖPNV begünstigen und so zur nachhaltigen Qualitätssteigerung im ÖPNV beitragen. Folgende öffentliche und private Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2018 für ihr eigenes oder eines ihrer Subunternehmen Zuwendungen der Fahrzeugförderung gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG: Stadtwerke Münster GmbH Regionalverkehr Münsterland GmbH WB Westfalen Bus GmbH Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG Reisedienst Veelker GmbH & Co. KG Veelker GmbH & Co. KG An diese Verkehrsunternehmen wurden Fördermittel in Höhe von 1.448.803,04 € zur Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt. Weitere Mittel i.H.v . 750.327,41 € wurden für sonstige Zwecke des ÖPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Dieses entspricht insgesamt einem Anteil von rund 87,09 %. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 80 % wurde somit erfüllt. Insgesamt 1.076.377,85 € wurden von der Stadt Münster für sonstige Zwecke des ÖPNV entspre- chend der Bestimmungen des § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW verwendet. Dabei entfielen Fördermittel auf folgende Maßnahmen und Aufwendungen: Beschaffung und Ausbau von Trafo-/E-Ladestationen, Stadtwerke 453.841,83 € Programm zur Verbesserung von Haltestellen 204.891,69 € Personalkosten 60.800,00 € Erstellung und Druck des Taschen-/Liniennetzplans, Stadtwerke 54.603,00 € Kostenbeteiligung ÖPNV-Management, Stadtwerke 50.000,00 € Implementierung einer Schnittstelle für Ist-Zeit-Daten, Stadtwerke 49.920,00 € Leistungssimulation On-Demand-Projekt in Münster-Hiltrup, Stadtwerke 42.500,00 € Wirtschaftlichkeitsberechnung On-Demand-Projekt, Stadtwerke 21.300,00 € Betrieb der Software „urbic“ im Jahr 2018 28.522,50 € Teilnahme am ÖPNV-Kundenbarometer, Stadtwerke 21.890,00 € Qualitätsuntersuchung Fahrzeug- und Personaleinsatz, Stadtwerke 9.500,00 € Wartungsvertrag Software „Fahrgastanalyse im Nahverkehr“ 4.754,96 € Kostenbeteiligung „Kombiticket Hochschultag 2018“ 1.000,00 € Neubeschilderung an Mobilstationen 1.181,94 € Rechtsberatungskosten 16.368,18 € Zusatzfahrleistungen in der Vorweihnachtszeit 2018 18.250,08 € Radiospots „Umsteigen / P+R“ zur Vorweihnachtszeit 2018 9.471,07 € Vorbereitung, Durchführung, Moderation Veranstaltung zum Thema „WLE“ 27.582,61€ 2. § 11 a ÖPNVG NRW Ausgangssituation Mit Bescheid vom 16.05.2018 bewilligte das Land der Stadt Münster auf Grundlage des § 11 a ÖPNVG NRW im Jahr 2018 – wie in den Vorjahren – eine Pauschale von 1.959.149,10 € . - 3 - V/0911/2019 Grundlage für die Verwendung der vorgenannten Fördermittel ist die Allgem eine Vorschrift der Stadt Münster gemäß Art. 3 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbi l- dungsverkehr. Entsprechend dem Zuwendungsbescheid waren die gesamten bewilligten Mittel bis zum 30.06.2019 weiterzuleiten und zu verwenden. § 11 a ÖPNVG schreibt vor, dass mindestens 87,5 % der an die Aufgabenträger ausgezahlten Mittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr an Verkehrsunternehmen weiterzuleiten sind. Die übrigen bis zu 12,5 % dürfen die Aufgabenträger zur Finanzierung von Maßnahmen, die der Fortentwicklung von Tarif – und Verkehrsangeboten sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildung s- verkehr dienen oder für die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen verwe n- den oder hierfür diskriminierungsfrei an öffentliche oder private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterleiten. Mittelverteilung im Jahr 2018 Im Förderjahr 2018 wurde die vom Land bewilligte Pauschale von 1.959.149,10 € um zurückgeflo s- sene Gerichtskosten i.H.v. 2.096,31 €, zurückgeflossene Mittel aus dem Jahr 2014 i.H.v. 78.771,26 € und Zinsen dafür i.H.v. 4.687,30 € aufgestockt, sodass insgesamt 2.044.703,97 € zur Verfügung standen. An öffentliche und private Verkehrsunternehmen wurden zum Kostenausgleich für rabattierte Schüler- tickets Fördermittel in Höhe von 1.958.966,99 € weitergeleitet. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,81 %. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 87,5 % wurde somit erfüllt. Folgende Verkehrsunternehmen erhielten im Förderjahr 2018 Fördermittel gemäß § 11 a ÖPNVG: Stadtwerke Münster GmbH Regionalverkehr Münsterland GmbH WB Westfalen Bus GmbH Kraftverkehr Münsterland C. Weilke GmbH & Co. KG Reisedienst Veelker Gmbh & Co. KG Veelker GmbH & Co. KG SWK Fahrservice Mit den übrigen 4,19 % der Fördermittel deckte die Stadt Münster gemäß § 11 a Abs. 3 ÖPNVG die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen. Getragen wurden daraus Persona l- kosten in Höhe von 68.812,20 € und Rechtsberatungskosten in Höhe von 16.924,78 €. In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0911/2019 Kurzüberblick Die Vorlage enthält den Bericht über die Verwendung der Fördermittel im öffentlichen Personen- nahverkehr nach § 11 Abs. 2 (ÖPNV – Pauschale) und § 11 a (Ausbildungsverkehrpauschale) ÖPNVG im Förderjahr 2018. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird ein Überblick über die Verwendung der der Stadt Münster durch das Land nach dem ÖPNVG NRW ausgezahlten Fördermittel gegeben. Von den Fördermitteln nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG wurden 2.199.130,45 € an öffentliche und private Verkehrsunternehmen zur Beschaffung von Fahrzeugen ausgezahlt. Dieses entspricht einem Anteil von rund 87,09 %. Die übrigen 12,91 % wurden für eigene Aufwendungen oder weitere Zwecke des ÖPNV verwendet. Aus der Ausbildungsverkehr -Pauschale nach § 11 a ÖPNVG wurden Fördermittel in Höhe von 1.958.966,99 € an öffentliche und private Verkehrsunternehmen zum Kostenausgleich für r a- battierte Schülertickets weitergeleitet. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,81 %. Mit den übrigen 4,19 % deckte die Stadt Münster die mit der Abwicklung der Pauschale verbundenen Aufwendungen. In beiden Förderverfahren wurde die gesetzlich vorgesehene Mindestquote zur Weiterleitung der Mittel an Verkehrsunternehmen erfüllt. Die Fördermittel wurden jeweils wie vorgesehen vollständig bis zum 30.06.2019 ausgezahlt. Finanzierung Produktgruppe: 1202 Verkehrsplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Aus der Berichtsvorlage entsteht kein unmittelbarer Finanzbedarf. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0911/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37