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V/1019/2016

Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa)

Vorlagen 07.11.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 16.2

Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 1019-2016 Anlage

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Beschlussvorlage

3284 Zeichen

V/1019/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) 
Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt 
Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und 
                       E-Government Vorberatung 
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die 4. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet 
der Stadt Münster – 4. Parkgebührenänderungsordnung – (Anlage) wird beschlossen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 
 
Für sonstige bewirtschaftete Parkflächen im städtischen Besitz, die nicht dem öffentl i-
chen Straßenverkehr gewidmet sind, wird gegenüber dem Betreiber, der Westfale nfleiß 
GmbH, auf eine entsprechende Anpassung der Parkentgelte hingewirkt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und -anlagen 
   
Zeile  04 Öffentlich-rechtl. Leistungsen t-
gelte 
2017 
2018ff 
170.000 
210.000 
Tarifumstellung  
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n-
dungen 2017 51.000 Umrüstungs-
kosten 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1019/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Gudorf 
Ruf: 
492 32 82 
E-Mail: 
GudorfM@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1019/2016 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehreinnahmen von jährlich ca. 210.000 € entstehen und 
einmalig Umrüstungsarbeiten anfallen. Die Verwaltung legt zu den Haushaltsberatungen Veränd e-
rungsblätter vor. 
 
 
Begründung: 
 
Ein Baustein des Konzeptes zur „Nachhaltigen Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa)“ ist die 
Berücksichtigung von Kostensteigerungen bei der Festlegung von Gebühren und Entgelten. In di e-
sem Zusammenhang wurden auch die Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten überprüft. 
Hier erfolgte die letzte Anpassung zum 03.01.2011. Seitdem blieben die Kostensteigerungen unb e-
rücksichtigt. Als maßgeblich sind vor allem Steigerungen im Bereich der Personalko sten anzusehen. 
Hier gab es in der Vergangenheit jährliche Steigerungen von durchschnittlich ca. 2 ,5 Prozent zu ve r-
zeichnen. Um annähernd gleiche Tarife zu haben, soll auf die  Anpassung der Entgelte für Kur z- und 
Langzeitparker auf den durch die Westfalenfleiß GmbH bewirtschafteten Parkflächen hingewirkt  wer-
den. 
 
Die vorliegende Änderung der Parkgebührenordnung beinhaltet lediglich eine Anpassung der Gebüh-
rentarife. Ansonsten bleibt die Parkgebührenordnung inhaltlich unverändert. 
  
Aufgrund der Änderung wird mit Mehrerträgen von jährlich 210.000 € gerechnet. Die technische Um-
rüstung an den einzelnen Parkuhren und Parkscheinautomaten kann frühestens im Januar 2017 b e-
ginnen. Mit dem Abschluss ist bis Ende März 2017 zu rechnen. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage:  4. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet   
der Stadt Münster

Vorlage Nr. 1019-2016 Anlage

1726 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/1019/2016 
 
 
Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im 
Gebiet der Stadt Münster 
(4. Parkgebührenänderungsordnung) 
 
 
 
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsg esetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 
837), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März  2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) und des § 1 der Verordnung des 
Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Ge- 
bührenverordnungen nach § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straß enverkehrsgesetzes (GV. NW S. 48), 
zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.09.1991 (G V. NW S. 365) i. V. m. § 38 Buchsta- 
be b des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung de r Bekanntmachung vom 13.05.1980 
(SGV. NW 2069), zuletzt geändert durch Artikel 8 de s Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. 
NRW. S. 622), hat der Rat der Stadt Münster in sein er Sitzung am 14.12.2016 folgende 4. 
Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Park scheinautomaten im Gebiet der 
Stadt Münster (Parkgebührenordnung) vom 06.07.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 
S. 85) in der Fassung der 1. Änderungsordnung vom 0 2.06.2004 (Amtsblatt der Stadt Müns- 
ter 2004 S. 117) und der 2. Änderungsordnung vom 13.07.2007 (Amtsblatt der Stadt Münster 
2007 S. 73) und der 3. Änderungsordnung vom 10.12.2 010 (Amtsblatt der Stadt Münster 
2010 S. 197) beschlossen: 
 
 
Artikel I 
 
§ 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 1: 0,75 € wird ersetzt  durch 1,00 € 
 
 
§ 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 2: 0,50 € wird ersetzt  durch 0,60 € 
 
 
§ 1 Abs. 2 Buchstabe b) Satz 1: 0,50 € wird ersetzt  durch 0,60 € 
 
 
 
 
 
 
Artikel II  
 
Diese Änderung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Beratungsverlauf (5)

24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1019/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37