V/1019/2016
Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa)
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Beschlussvorlage
3284 Zeichen
V/1019/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa)
Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt
Münster
Beratungsfolge
24.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Vorberatung
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die 4. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet
der Stadt Münster – 4. Parkgebührenänderungsordnung – (Anlage) wird beschlossen.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis:
Für sonstige bewirtschaftete Parkflächen im städtischen Besitz, die nicht dem öffentl i-
chen Straßenverkehr gewidmet sind, wird gegenüber dem Betreiber, der Westfale nfleiß
GmbH, auf eine entsprechende Anpassung der Parkentgelte hingewirkt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und -anlagen
Zeile 04 Öffentlich-rechtl. Leistungsen t-
gelte
2017
2018ff
170.000
210.000
Tarifumstellung
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n-
dungen 2017 51.000 Umrüstungs-
kosten
Vorlagen-Nr.:
V/1019/2016
Auskunft erteilt:
Herr Gudorf
Ruf:
492 32 82
E-Mail:
GudorfM@stadt-muenster.de
Datum:
04.11.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/1019/2016
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehreinnahmen von jährlich ca. 210.000 € entstehen und
einmalig Umrüstungsarbeiten anfallen. Die Verwaltung legt zu den Haushaltsberatungen Veränd e-
rungsblätter vor.
Begründung:
Ein Baustein des Konzeptes zur „Nachhaltigen Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa)“ ist die
Berücksichtigung von Kostensteigerungen bei der Festlegung von Gebühren und Entgelten. In di e-
sem Zusammenhang wurden auch die Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten überprüft.
Hier erfolgte die letzte Anpassung zum 03.01.2011. Seitdem blieben die Kostensteigerungen unb e-
rücksichtigt. Als maßgeblich sind vor allem Steigerungen im Bereich der Personalko sten anzusehen.
Hier gab es in der Vergangenheit jährliche Steigerungen von durchschnittlich ca. 2 ,5 Prozent zu ve r-
zeichnen. Um annähernd gleiche Tarife zu haben, soll auf die Anpassung der Entgelte für Kur z- und
Langzeitparker auf den durch die Westfalenfleiß GmbH bewirtschafteten Parkflächen hingewirkt wer-
den.
Die vorliegende Änderung der Parkgebührenordnung beinhaltet lediglich eine Anpassung der Gebüh-
rentarife. Ansonsten bleibt die Parkgebührenordnung inhaltlich unverändert.
Aufgrund der Änderung wird mit Mehrerträgen von jährlich 210.000 € gerechnet. Die technische Um-
rüstung an den einzelnen Parkuhren und Parkscheinautomaten kann frühestens im Januar 2017 b e-
ginnen. Mit dem Abschluss ist bis Ende März 2017 zu rechnen.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage: 4. Änderung der Parkgebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet
der Stadt Münster
Vorlage Nr. 1019-2016 Anlage
1726 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/1019/2016 Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (4. Parkgebührenänderungsordnung) Aufgrund des § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straßenverkehrsg esetzes vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) und des § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Ge- bührenverordnungen nach § 6 a Abs. 6 u. 7 des Straß enverkehrsgesetzes (GV. NW S. 48), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.09.1991 (G V. NW S. 365) i. V. m. § 38 Buchsta- be b des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung de r Bekanntmachung vom 13.05.1980 (SGV. NW 2069), zuletzt geändert durch Artikel 8 de s Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 622), hat der Rat der Stadt Münster in sein er Sitzung am 14.12.2016 folgende 4. Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Park scheinautomaten im Gebiet der Stadt Münster (Parkgebührenordnung) vom 06.07.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 85) in der Fassung der 1. Änderungsordnung vom 0 2.06.2004 (Amtsblatt der Stadt Müns- ter 2004 S. 117) und der 2. Änderungsordnung vom 13.07.2007 (Amtsblatt der Stadt Münster 2007 S. 73) und der 3. Änderungsordnung vom 10.12.2 010 (Amtsblatt der Stadt Münster 2010 S. 197) beschlossen: Artikel I § 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 1: 0,75 € wird ersetzt durch 1,00 € § 1 Abs. 2 Buchstabe a) Satz 2: 0,50 € wird ersetzt durch 0,60 € § 1 Abs. 2 Buchstabe b) Satz 1: 0,50 € wird ersetzt durch 0,60 € Artikel II Diese Änderung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1019/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37