V/0864/2012
Anpassung der Abdeckung der Verluste aus dem Betrieb des Sportbades der DJK Coburg (Defizitabdeckung) ab 2013 ff
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Coburg Defizitausgleich_Vertrag2
6824 Zeichen
Vertrag
Die Stadt Münster,
vertreten durch den Oberbürgermeister, im folgenden - Stadt -
genannt
und
der Sportschule der Deutschen Jugendkraft „Kardinal von Galen e.V.“
vertreten durch den Vorstand Münster, Grevener Straße 125/127
im folgenden - DJK –
genannt
schließen folgenden Vertrag:
§ 1
Grundlagen des Vertrages
Grundlagen dieses Vertrages sind die Beschlüsse des Rates der Stadt Münster vom
28.03.2007 „Weiterentwicklung der Bäderlandschaft in Münster – Zustimmung zum weite-
ren Verfahren – (Vorlage V/0131/2007), vom 10.05.200 7 „Weiterführung der Bäderland-
schaft in Münster – Projektrahmen – Zeit- und Maßnahmen planung – (Vorlage
V/0232/2007), der geschlossene Rahmenvertrag vom 10.09.20 07 und der Beschluss des
Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 „Anpassung der Ab deckung der Verluste aus
dem Betrieb des Sportbades der DJK Coburg (Defizitabde ckung) ab 2013“ – (Vorlage
V/0864/2012).
§ 2 Modalitäten des Defizitausgleichs
Zur Abdeckung des voraussichtlichen Defizits der jeweilige n Freibadsaison ab 2013 ff gibt
die Stadt einen jährlichen Zuschuss von 160.000,00 €. Für den Fall, dass die veranschlag-
ten Mittel aufgrund einer witterungsbedingt schlechten Freibadsaison mit Einnahmeverlus-
ten nicht ausreichen, stellt die Stadt darüber hinaus ei n Betrag von bis zu 40.000 € bereit
(sogenannter „Risikotopf“).
Sollten die Regelungen aus § 2, Absatz 1 dieses Vertrage s zur Aufrechterhaltung des Be-
triebs des Sportbades der DJK Coburg nicht ausreichen, werden die Stadt und die DJK die
notwendigen Absprachen treffen, damit das Bad in die sem Falle von der Stadt weiter be-
trieben werden kann, um die Ratsbeschlüsse vom 28.03.2007 (V/0131/2007) und
10.05.2007 (V/0232/2007) umsetzen zu können.
Als Basis für die Ermittlung des Pauschalzuschusses von 160.0 00,00 € legen die Ver-
tragsparteien folgende Kostenannahmen zugrunde:
Personalkosten: 190.000 €
Sonstige Kosten: 100.000 € (z.B. Energie- und Grundstückskosten, Mittelwert 2010 und 2011)
Summe: 290.000 €
Abzgl. Einnahmen: 130.000 € („Normaljahr“, unter Berücksichtigung der Abführungen an
die Stadt Münster für verk aufte Jahres- und Bonuskarten)
Defizit: 160.000 € (entspricht der Höhe der neuen Pauschale)
§ 3 Abrechnungsunterlagen
Die DJK stellt die für die Stadt erforderlichen Abrechnungsunterlagen zur Verfügung. Darin
hat die DJK die Positionen der Abrechnung einzeln zu belegen (z.B. Personalkosten ggfls.
mit Kosten für die Lohnfortzahlung, Betriebskosten).
§ 4 Abrechnung
Die DJK legt der Stadt die Abrechnung für die abgelau fene Badesaison bis zum 01.05.
des Folgejahres vor, damit die Stadt feststellen kann, o b es Über- oder Unterzahlungen
gegeben hat. Sollte es Unterzahlungen gegeben haben, wird die Stadt unverzüglich für
eine entsprechende Anpassung sorgen. Sollten sich Überzahl ungen ergeben haben,
verbleiben diese Beträge bei der DJK und werden mit de n Zuschüssen für das Folgejahr
verrechnet. Unterzahlungen werden unverzüglich, spätestens einen Monat nach aner-
kannter Abrechnung durch die Stadt Münster überwiesen.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
Um den Betrieb des Bades zu gewährleisten, wird die Sta dt 30 % oder, wenn haushalt-
rechtlich möglich, 50% des im jeweiligen Haushaltsjahr ve ranschlagten Betrages für den
Defizitausgleich zum 01.02. eines jeden Jahres überweisen. Die Restsummen zahlt die
Stadt jeweils zum 01.05. und 01.07. eines jeden Jahres zu gleichen Teilen.
Will die DJK über den Pauschalbetrag hinaus Beträge aus dem sog. Risikotopf (siehe § 2,
Abs. 1, letzter Satz) – ausschließlich zum Ausgleich zusätzlicher Defizite wegen einer au-
ßergewöhnlich schlechten Saison - in Anspruch nehmen, zahlt die Stadt den Betrag in der
Höhe aus, in welcher sich der zusätzliche Bedarf aus der Abrechnung der DJK nachvoll-
ziehbar ermitteln lässt. Zuschüsse über dem Maximalbetrag in insgesamt 200.000 € pro
Jahr sind ausgeschlossen.
§ 6 Option
Sowohl die DJK als auch die Stadt gehen davon aus, dass mit der angepassten Defizitab-
deckung eine nachhaltige Regelung gefunden wurde, deren Modalitäten unterschiedliche
Saisonverläufe bestmöglich berücksichtigen. Gleichzeitig stellt die Neuregelung sicher,
dass der Defizitausgleich in seiner Summe nach oben begrenzt ist, nämlich auf max.
200.000 € im Jahr.
Grundsätzlich soll das Ziel aufrecht erhalten bleiben, das Bad – betrieben durch die DJK -
entsprechend dem Rahmenvertrag vom 07.09.2007 der münsterschen Bevölkerung min-
destens bis zum 31.12.2032 zugänglich zu halten. Sollte der Maximalbetrag von 200.000 €
unter Anwendung der obigen Berechnungsmodalitäten für den Defizitausgleich jedoch
nicht ausreichen, wird das Ziel verfolgt, das Bad von dem städtischen Bäderbetrieb weiter
zu betreiben. In diesem Fall werden die Parteien sich um eine Einigung bemühen, wie mit
dem über 200.000,00 € liegenden Defizit einmalig zu verfahren ist. Details zum diesbe-
züglichen Verfahren, zur Abwicklung und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer
Betriebsübernahme werden die Parteien dann in einem gesonderten Vertrag vereinbaren.
§ 7 Betriebliche Änderungen
Die DJK muss der Stadt kostenrelevante betriebswirtschaftliche Veränderungen vorab zur
Zustimmung schriftlich vorlegen. Erteilt die Stadt die Zustimmung nicht, wird sie das Defizit
in der Höhe der dadurch verursachten Mehrkosten sowie weiterer Folgekosten nicht aus-
gleichen.
§ 8 Instandsetzungs- und -haltungskosten
Nach Saisonende im Herbst eines jeden Jahres findet eine gemeinsame Begehung des
Freibades mit Vertretern der Stadt Münster und der DJK statt. Hierbei sind die erforderli-
chen Instandsetzungsarbeiten bzw. Instandhaltungskosten zu ermitteln.
Sollten die finanziellen Möglichkeiten der DJK nicht ausreichen, die Instandhaltungskosten
in voller Höhe zu tragen, muss die DJK einen finanziellen Ausgleich beantragen. Dieses
Verfahren ist auch bei künftigen baukostenrelevanten Maßnahmen anzuwenden. Die Stadt
gewährt den Ausgleich nur, wenn der Rat der Stadt dies im Einzelfall beschlossen hat.
§ 9 Ratsbeschluss
Durch diesen Vertrag auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.12.2012 wird die bishe-
rige Defizitabdeckung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.03.2010 ersetzt.
Münster, … 2012
Stadt Münster, Sportschule der Deutschen Jugendkraft
Der Oberbürgermeister „Kardinal von Galen e.V.“
I.V. I.V.
Frau Dr. Hanke Reinkemeier J. Lunau G.v. Cohausen-Schüsler
Stadträtin Stadtkämmerer Vorsitzender Vorstandsmitglied
Beschlussvorlage
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V/0864/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sportamt
Betrifft
Anpassung der Abdeckung der Verluste aus dem Betrieb des Sportbades der DJK Coburg
(Defizitabdeckung) ab 2013 ff
Beratungsfolge
21.11.2012 Sportausschuss Vorberatung
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt zu, dass zur Abdeckung des voraussichtlichen Defizits der jeweiligen Bade-
saison ab 2013 ff im Haushalt ein städtischer Zuschuss in Höhe von pauschal 160.000,00
€ zur Verfügung gestellt wird. Allein nur für den Fall, dass die veranschlagten Mittel auf-
grund einer witterungsbedingt schlechten Freibadsaison mit größeren Einnahmeverlusten
nicht ausreichen, wird darüber hinaus ein Betrag von bis zu 40.000 € bereit gestellt (soge-
nannter „Risikotopf“). Dieser Betrag wird zunächst mit einem Sperrvermerk versehen.
2. Sollten diese Regelungen zu Ziffer 1 zur Aufrechterhaltung des Betriebs des Sportbades
der DJK Coburg nicht ausreichen, wird die Verwaltung beauftragt, mit der DJK-Sportschule
Absprachen mit dem Ziel zu treffen, dass das Bad in diesem Falle vom städtischen Bäder-
betrieb weiter geführt wird, um die Ratsbeschlüsse vom 28.03.2007 (V/0131/2007) und
10.05.2007 (V/0232/2007) sichern zu können.
3. Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten Vertrag zwischen der Stadt Münster und der
DJK-Sportschule zur Kenntnis.
4. Der Ratsbeschluss vom 17.03.2010 (Vorlage V/0131/2010) wird durch diesen Beschluss
ersetzt.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Mittel ab 2013 werden im Haushaltsplan 2013 ff wie folgt bereit gestellt:
Vorlagen-Nr.:
V/0864/2012
Auskunft erteilt:
Herr Reher
Ruf:
492-5220
E-Mail:
Reher@stadt-muenster.de
Datum:
19.11.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0802 Bäder
Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 ff Alt:
120.000 €
Neu:
200.000 €
Sperrvermerk
über 40.000 €
Die Verwaltung hat ein entsprechendes Veränderungsblatt zum Entwurf des Haushaltsplanes 2013
gefertigt.
Begründung:
1. Ausgangslage:
Es hat sich gezeigt, dass die Modalitäten der Defizitabdeckung nach dem Ratsbeschluss vom
17.03.2010 (öffentliche Beschlussvorlage V/0131/2010) für eine Sicherung des Betriebes des DJK-
Sportbades nicht ausreichten, so dass für d en Ausgleich des Defizits aus der Badesaison 2012
eine Neuregelung herbeigeführt wurde, um die Betriebsführung durch die DJK Coburg zu sichern.
Für die Abdeckung des Defizits aus dem Betrieb des Sportbades stehen in 2012 g emäß dem
Ratsbeschluss vom 19.09.2 012 (öffentliche Beschlussvorlage V/0597/2012/1. Erg.) insgesamt
160.000 € zur Verfügung.
Für das Sportbad der DJK Coburg waren in 2012 nach der bis September 2012 gelte nden (alten)
Defizitregelung aus dem Jahre 2010 120.000,00 € gezahlt worden. Durch R atsbeschluss vom
19.09.2012 wurden zusätzliche Mittel i.H.v. 40.000,00 € bewilligt, die inzw ischen ebenfalls auf
Grundlage der Abrechnung ausgezahlt worden sind.
Im Übrigen wird auf die Ziffern 1 und 2 der Begründung zur öffentlichen Beschlussvorl age
V/0597/2012 vom 15.08.2012 und auf die öffentliche Beschlussvorlage V/0597/2012/1. Erg. vom
11.09.2012 verwiesen.
2. Künftiges Verfahren:
Die für das Jahr 2012 mit dem Ratsbeschluss vom 19.09.2012 (öffentliche Beschlussvo rlage
V/0597/2012/1. Erg.) gefund ene Lösung verfolgt das Ziel die Betriebsführung durch die DJK
Coburg zu sichern. Der durch die DJK Coburg s ichergestellte Betrieb des Freibades ist – auch im
Vergleich mit dem Betrieb der städtischen Freibäder – wirtschaftlich, so dass die bei der Defizit re-
gelung für das Jahr 2012 berücksichtigten Kosten als angemessen anzusehen sind. Die gefund e-
ne Regelung ist deshalb auch für die Folgejahre zugrunde zu legen.
2.1. Die Grundlagen für den Defizitausgleich ab 2013 sind daher folgende:
2.1.1. Kosten:
Personalkosten 190.000 €
Energieverbrauch für den Betrieb des Fre ibades mit der
Einschränkung der Erwärmung des Bade - und Brauchwas-
sers über Absorber- bzw. Solaranlage
nach tatsächlichem Verbrauch
Grundstückskosten nachgewiesene Kosten
Verwaltungskostenpauschale 14.000 €
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Erläuterungen zur Tabelle:
- Die Personalkoste n in Höhe von 190.000,00 € enthalten nun auch die Kosten für eine
ganzjährige Beschäftigung der Schwimmmeister/Fachkräfte und der Kassenkräfte.
- Die weiteren Positionen werden im bisherigen Umfang zu Grunde gelegt.
2.1.2. Erträge:
Die erwartbaren Erträge aus Eintrittsgeldern hängen unmittelbar von dem witterungsa bhängigen
Erfolg der jeweiligen Freibadsaison ab und sind betrieblich kaum beeinflus sbar. Die Einnahmen
bewegen sich zwischen weniger als 100.000 € in schlechten Jahren (wie z.B. 2011: Erträge 99.152
€) und knapp 170.000 € (gute Saison 2010: 169.144 €).
2.1.3. Ergebnis
Die folgende beispielhafte Gegenüberstellung von Kosten - und Ertragsgrößen zeigt, dass zu e r-
warten ist, dass in „Normaljahren“ grundsätzlich die nunmehr vorgesehene Zuschuss zahlung von
160.000 € ausreicht, um die Kosten des Betriebs der Coburg zu decken.
Personalkosten: 190.000 €
Sonstige Kosten: 100.000 € (Mittelwert der Jahre 2010 und 2011)
Summe: 290.000 €
Abzgl. Einnahmen: 130.000 € („Normaljahr“, unter Berücksichtigung der Abführungen an
die Stadt Münster für verkaufte Jahres- und Bonuskarten)
Defizit: 160.000 € (entspricht der Höhe des neuen Zuschusses)
Die angepasste Defizitabdeckung gilt ab dem Jahr 2013 ff und soll zunächst für 5 Jahre gelten (bis
einschließlich 2017). Durch die befristete Geltung der modifizierten Regelungen werden Risiken
z.B. aus schwer planbaren Tarifanpassungen kommender Jahre im B ereich der Personalkosten
abgefedert.
2.2. Erkenntnisse aus der Saison 2012
Nach der vorläufigen Abrechnung 2012 aufgrund der von der Coburg zur Verfügung g estellten
Zahlen ergibt sich eine voraussichtliche Überzahlung von 8.025,34 €. Dabei sind die von der
Coburg an die Stadt Münster abzuführenden Beträge für verkaufte Saison- und Bonuskarten schon
berücksichtigt. Eine endgültige Abrechnung wird nach dem Jahreswechsel bis zum 01.05.2013
vorgenommen.
Im Ergebnis hat sich die vorgeschlagene Neuregelung des Defizitausgleichs in 2012 b ewährt; die
Höhe des neu festgesetzten Zuschusses ist somit angemessen.
2.3. „Risikotopf“
Zusätzlich sichert die Einrichtung eines sogenannten Risikotopfes in Höhe von bis zu 40.000 € die
Möglichkeit, zusätzliche Defizite in Jahren mit witterungsbedingten Einnahmeverlusten auszuglei-
chen, o hne zusätzliche Finanzmittel bereitstellen zu müssen. Die Vergangenheit zeigt, dass es
erforderlich ist, ein Szenario mit geringen Erträgen in die Defizitregelung mit aufzunehmen (z.B.
2011 als schlechtes Jahr). Die Entstehung und Geltendmachung weiterer über die Ziffer 2.1.1 h in-
ausgehender Kosten berechtigt nicht zur Verwendung dieser zusätzlichen Mittel, sondern soll a l-
lein einen erhöhten Einnahmeausfall kompensieren.
Haushaltsmäßig wird die Gesamtsumme von 200.000 € in den Haushalt eingestellt unter der Ma ß-
gabe, dass davon 160.000 € in drei Raten ausgezahlt und die restlichen Beträge bei Bedarf abg e-
fordert werden. Der Betrag von 40.000,00 € wird im Haushalt mit einem S perrvermerk versehen
und geht, wenn er nicht benötigt wird, in der Jahresrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres unter.
Das Gesamtpaket des erhöhten Zuschusses und des Risikotopfes ist mit der DJK Coburg einve r-
nehmlich besprochen worden. Die Regelung berücksichtigt im Sinne des Vereins auch die Verlä u-
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fe schlech ter Betriebsjahre und sichert somit den Betrieb des DJK Sportbades durch die DJK
Coburg als öffentliches Bad.
2.4. Zukünftige Abwicklung
An der bewährten ratenweise Auszahlung des Zuschusses wird festgehalten. Es gilt entsprechend
der bisherigen Regelung folgendes:
30 % oder, wenn haushaltrechtlich möglich, 50% des im jeweiligen Haushaltsjahr
veranschlagten Betrages für den Defizitausgleich zum 01.02. eines jeden Jahres,
Restsummen jeweils zum 01.05. und 01.07. eines jeden Jahres.
Wie auch bislang legt die DJK die Abrechnung für die abgelaufene Badesaison bis zum 01.05. des
Folgejahres vor, um festzustellen, ob es Über - oder Unterzahlungen gegeben hat. Die vorhand e-
nen Einzelposten der Abrech nung (z.B. Personalkosten, ggfls mit Kosten für die Lohnfortzahlung,
Betriebskosten) sind im Einzelnen nachzuweisen. Sollte es Unte rzahlungen gegeben haben, wird
die Stadt zeitnah für eine entsprechende Anpassung sorgen. Sollten sich Übe rzahlungen ergeben
haben, verbleiben diese Beträge bei der DJK und werden mit den Zuschüssen für das Folgejahr
verrechnet.
Grundsätzlich gilt, dass kostenrelevante betriebliche Veränderungen vorab von der DJK Coburg
schriftlich anzuzeigen sind und durch die Stadt genehmigt werden müssen.
2.5. Option
Sowohl die DJK Coburg als auch die Stadt Münster gehen davon aus, dass mit der ang epassten
Defizitabdeckung eine nachhaltige Regelung gefunden wurde, deren Modalitäten unterschiedliche
Saisonverläufe bestmöglich berücksichti gen. Gleichzeitig stellt die Ne uregelung sicher, dass der
Defizitausgleich in seiner Summe nach oben begrenzt ist, nämlich auf max. 200.000 € im Jahr.
Sollte der Maximalbetrag unter Anwendung der obigen Berechnungsmodalitäten für den Defizi t-
ausgleich nicht ausreichen, wird das Ziel verfolgt, das Bad von dem städtischen Bäderbetrieb wei-
ter betreiben zu lassen. In diesem Fall muss dann eine Entscheidung getroffen werden, wie mit
dem über 200.000 € liegenden Defizit einmalig zu verfahren ist. Fragen zum diesbezüglichen Ver-
fahren, zur Abwicklung und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wird das Sportamt dann in
Rückkopplung zum Verein der DJK Coburg und unter Hinzuziehung der zuständigen Fachämter
der Verwaltung klären.
2.6. Instandsetzungs- und -haltungskosten
Nach Saisonende im Herbst eines jeden Jahres findet nach wie vor eine gemeinsame Begehung
des Freibades mit Vertretern der Stadt Münster und der DJK statt. Hierbei sind die erforderl ichen
Instandsetzungsarbeiten bzw. Instandhaltungskosten zu ermitteln.
Sollten die finanziellen Möglichkeiten der DJK nicht ausreichen, die Instandhaltungskosten in vo l-
ler Höhe zu tragen, ist ein finanzieller Ausgleich von der DJK g egenüber der Stadt zu beantragen.
Dieses Verfahren ist auch bei künftigen baukostenrelev anten Maßnahmen anzuwenden. Im Ra h-
men einer Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster ist hierüber eine Einzelfallentscheidung
zu treffen.
2.7. Vertragliche Regelung
Die neuen Modalitäten des Defizitausgleichs ab dem Jahr 2013 ff sind im Detail zw ischen der
Stadt Münster und der DJK Sportschule vertraglich zu regeln. Die Inhalte des anliegenden Vertr a-
ges sind mit dem zentralen Justiziariat abgestimmt.
I. V.
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V/0864/2012
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Grevener Straße 125
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0864/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37