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V/0864/2012

Anpassung der Abdeckung der Verluste aus dem Betrieb des Sportbades der DJK Coburg (Defizitabdeckung) ab 2013 ff

Vorlagen 08.11.2012

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Coburg Defizitausgleich_Vertrag2

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Beschlussvorlage

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Coburg Defizitausgleich_Vertrag2

6824 Zeichen

Vertrag 
 
 
Die Stadt Münster,  
vertreten durch den Oberbürgermeister, im folgenden                        - Stadt -  
genannt 
 
und  
 
der Sportschule der Deutschen Jugendkraft „Kardinal von Galen e.V.“ 
vertreten durch den Vorstand Münster, Grevener Straße 125/127 
im folgenden          - DJK – 
genannt 
 
schließen folgenden Vertrag: 
 
 
§ 1 
Grundlagen des Vertrages 
 
Grundlagen dieses Vertrages sind die Beschlüsse des Rates der  Stadt Münster vom 
28.03.2007 „Weiterentwicklung der Bäderlandschaft in Münster – Zustimmung zum weite- 
ren Verfahren – (Vorlage V/0131/2007), vom 10.05.200 7 „Weiterführung der Bäderland- 
schaft in Münster – Projektrahmen – Zeit- und Maßnahmen planung – (Vorlage 
V/0232/2007), der geschlossene Rahmenvertrag vom 10.09.20 07 und der Beschluss des 
Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 „Anpassung der Ab deckung der Verluste aus 
dem Betrieb des Sportbades der DJK Coburg (Defizitabde ckung) ab 2013“ – (Vorlage 
V/0864/2012).  
 
§ 2 Modalitäten des Defizitausgleichs 
 
 
Zur Abdeckung des voraussichtlichen Defizits der jeweilige n Freibadsaison ab 2013 ff gibt 
die Stadt einen jährlichen Zuschuss von 160.000,00 €. Für den Fall, dass die veranschlag- 
ten Mittel aufgrund einer witterungsbedingt schlechten Freibadsaison mit Einnahmeverlus- 
ten nicht ausreichen, stellt die Stadt darüber hinaus ei n Betrag von bis zu 40.000 € bereit 
(sogenannter „Risikotopf“). 
 
Sollten die Regelungen aus § 2, Absatz 1 dieses Vertrage s zur Aufrechterhaltung des Be- 
triebs des Sportbades der DJK Coburg nicht ausreichen, werden die Stadt und die DJK die 
notwendigen Absprachen treffen, damit das Bad in die sem Falle von der Stadt weiter be- 
trieben werden kann, um die Ratsbeschlüsse vom 28.03.2007 (V/0131/2007) und 
10.05.2007 (V/0232/2007) umsetzen zu können.   
 
Als Basis für die Ermittlung des Pauschalzuschusses von 160.0 00,00 € legen die Ver- 
tragsparteien folgende Kostenannahmen zugrunde: 
Personalkosten:     190.000 €  
Sonstige Kosten:    100.000 € (z.B. Energie- und Grundstückskosten, Mittelwert 2010 und 2011) 
Summe:                  290.000 € 
Abzgl. Einnahmen: 130.000 € („Normaljahr“, unter Berücksichtigung der Abführungen an    
                         die Stadt Münster für verk aufte Jahres- und Bonuskarten)  
Defizit:                     160.000 € (entspricht der Höhe der neuen Pauschale)

§ 3 Abrechnungsunterlagen 
 
Die DJK stellt die für die Stadt erforderlichen Abrechnungsunterlagen zur Verfügung. Darin 
hat die DJK die Positionen der Abrechnung einzeln zu belegen (z.B. Personalkosten ggfls. 
mit Kosten für die Lohnfortzahlung, Betriebskosten).  
 
§ 4 Abrechnung 
 
 
Die DJK legt der Stadt die Abrechnung für die abgelau fene Badesaison bis zum 01.05. 
des Folgejahres vor, damit die Stadt feststellen kann, o b es Über- oder Unterzahlungen 
gegeben hat. Sollte es Unterzahlungen gegeben haben, wird die Stadt unverzüglich für 
eine entsprechende Anpassung sorgen. Sollten sich Überzahl ungen ergeben haben, 
verbleiben diese Beträge bei der DJK und werden mit de n Zuschüssen für das Folgejahr 
verrechnet. Unterzahlungen werden unverzüglich, spätestens einen Monat nach aner- 
kannter Abrechnung durch die Stadt Münster überwiesen.  
 
§ 5 Zahlungsmodalitäten 
 
Um den Betrieb des Bades zu gewährleisten, wird die Sta dt 30 % oder, wenn haushalt- 
rechtlich möglich, 50% des im jeweiligen Haushaltsjahr ve ranschlagten Betrages für den 
Defizitausgleich zum 01.02. eines jeden Jahres überweisen. Die Restsummen zahlt die 
Stadt jeweils zum 01.05. und 01.07. eines jeden Jahres zu gleichen Teilen.  
 
Will die DJK über den Pauschalbetrag  hinaus Beträge aus dem sog. Risikotopf (siehe § 2, 
Abs. 1, letzter Satz) – ausschließlich zum Ausgleich zusätzlicher Defizite wegen einer au- 
ßergewöhnlich schlechten Saison - in Anspruch nehmen, zahlt die Stadt den Betrag in der 
Höhe aus, in welcher sich der zusätzliche Bedarf aus der Abrechnung der DJK nachvoll- 
ziehbar ermitteln lässt. Zuschüsse über dem Maximalbetrag in insgesamt 200.000 € pro 
Jahr sind ausgeschlossen.  
 
 
§ 6 Option 
 
Sowohl die DJK als auch die Stadt gehen davon aus, dass mit der angepassten Defizitab- 
deckung eine nachhaltige Regelung gefunden wurde, deren Modalitäten unterschiedliche 
Saisonverläufe bestmöglich berücksichtigen. Gleichzeitig stellt die Neuregelung sicher, 
dass der Defizitausgleich in seiner Summe nach oben begrenzt ist, nämlich auf max. 
200.000 € im Jahr. 
Grundsätzlich soll das Ziel aufrecht erhalten bleiben, das Bad – betrieben durch die DJK -  
entsprechend dem Rahmenvertrag vom 07.09.2007 der münsterschen Bevölkerung min- 
destens bis zum 31.12.2032 zugänglich zu halten. Sollte der Maximalbetrag von 200.000 € 
unter Anwendung der obigen Berechnungsmodalitäten für den Defizitausgleich jedoch 
nicht ausreichen, wird das Ziel verfolgt, das Bad von dem städtischen Bäderbetrieb weiter 
zu betreiben. In diesem Fall werden die Parteien sich um eine Einigung bemühen, wie mit 
dem über 200.000,00 € liegenden Defizit einmalig zu verfahren ist.  Details zum  diesbe- 
züglichen Verfahren, zur Abwicklung und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer 
Betriebsübernahme werden die Parteien dann  in einem gesonderten Vertrag vereinbaren.

§ 7 Betriebliche Änderungen 
  
Die DJK muss der Stadt kostenrelevante betriebswirtschaftliche Veränderungen vorab zur 
Zustimmung schriftlich vorlegen. Erteilt die Stadt die Zustimmung nicht, wird sie das Defizit 
in der Höhe der dadurch verursachten Mehrkosten sowie weiterer Folgekosten nicht aus- 
gleichen.  
 
§ 8 Instandsetzungs- und -haltungskosten 
 
Nach Saisonende im Herbst eines jeden Jahres findet eine gemeinsame Begehung des 
Freibades mit Vertretern der Stadt Münster und der DJK statt. Hierbei sind die erforderli- 
chen Instandsetzungsarbeiten bzw. Instandhaltungskosten zu ermitteln. 
Sollten die finanziellen Möglichkeiten der DJK nicht ausreichen, die Instandhaltungskosten  
in voller Höhe zu tragen, muss die DJK einen finanziellen Ausgleich beantragen. Dieses 
Verfahren ist auch bei künftigen baukostenrelevanten Maßnahmen anzuwenden. Die Stadt 
gewährt den Ausgleich nur, wenn der Rat der Stadt dies im Einzelfall beschlossen hat.  
 
§ 9 Ratsbeschluss 
 
Durch diesen Vertrag auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 12.12.2012 wird die bishe- 
rige Defizitabdeckung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.03.2010 ersetzt.   
 
 
Münster, … 2012 
 
Stadt Münster,                                                Sportschule der Deutschen Jugendkraft 
Der Oberbürgermeister                                  „Kardinal von Galen e.V.“ 
I.V.                 I.V. 
 
 
Frau Dr. Hanke            Reinkemeier                J. Lunau              G.v. Cohausen-Schüsler  
Stadträtin                     Stadtkämmerer            Vorsitzender        Vorstandsmitglied

Beschlussvorlage

11197 Zeichen

V/0864/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anpassung der Abdeckung der Verluste aus dem Betrieb des Sportbades der DJK Coburg 
(Defizitabdeckung) ab 2013 ff 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2012 Sportausschuss Vorberatung 
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt zu, dass zur Abdeckung des voraussichtlichen Defizits der jeweiligen Bade-
saison ab 2013 ff im Haushalt ein städtischer Zuschuss in Höhe von  pauschal 160.000,00 
€ zur  Verfügung gestellt wird. Allein nur für den Fall, dass die veranschlagten Mittel auf-
grund einer witterungsbedingt schlechten Freibadsaison mit größeren Einnahmeverlusten 
nicht ausreichen, wird darüber hinaus ein Betrag von bis zu 40.000 € bereit gestellt (soge-
nannter „Risikotopf“). Dieser Betrag wird zunächst mit einem Sperrvermerk versehen.   
 
2. Sollten diese Regelungen zu Ziffer 1 zur Aufrechterhaltung des Betriebs des Sportbades 
der DJK Coburg nicht ausreichen, wird die Verwaltung beauftragt, mit der DJK-Sportschule 
Absprachen mit dem Ziel zu treffen, dass das Bad in diesem Falle vom städtischen Bäder-
betrieb weiter geführt wird, um die Ratsbeschlüsse vom 28.03.2007 (V/0131/2007) und 
10.05.2007 (V/0232/2007) sichern zu können.   
 
3. Der Rat nimmt den als Anlage beigefügten Vertrag zwischen der Stadt Münster und der 
DJK-Sportschule zur Kenntnis. 
 
4. Der Ratsbeschluss vom 17.03.2010 (Vorlage V/0131/2010) wird durch diesen Beschluss 
ersetzt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel ab 2013 werden im Haushaltsplan 2013 ff wie folgt bereit gestellt:  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0864/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.11.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0864/2012 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0802 Bäder    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 ff Alt: 
120.000 € 
 
Neu: 
200.000 € 
 
 
Sperrvermerk 
über 40.000 € 
 
Die Verwaltung hat ein entsprechendes Veränderungsblatt zum Entwurf des Haushaltsplanes 2013 
gefertigt.  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage:  
 
Es hat sich gezeigt, dass die Modalitäten der Defizitabdeckung nach dem Ratsbeschluss vom 
17.03.2010 (öffentliche Beschlussvorlage V/0131/2010) für eine Sicherung des Betriebes des DJK-
Sportbades nicht ausreichten, so dass für d en Ausgleich des Defizits aus der Badesaison 2012 
eine Neuregelung herbeigeführt wurde, um die Betriebsführung durch die DJK Coburg  zu sichern. 
Für die Abdeckung des Defizits aus dem Betrieb des Sportbades stehen in 2012 g emäß dem 
Ratsbeschluss vom 19.09.2 012 (öffentliche Beschlussvorlage V/0597/2012/1. Erg.) insgesamt 
160.000 € zur Verfügung.   
 
Für das Sportbad der DJK Coburg waren in 2012 nach der bis September 2012 gelte nden (alten) 
Defizitregelung aus dem Jahre 2010 120.000,00 € gezahlt worden. Durch R atsbeschluss vom 
19.09.2012 wurden zusätzliche Mittel i.H.v. 40.000,00 € bewilligt, die inzw ischen ebenfalls  auf 
Grundlage der Abrechnung ausgezahlt worden sind.   
 
Im Übrigen wird auf die Ziffern 1 und 2 der Begründung zur öffentlichen Beschlussvorl age 
V/0597/2012 vom 15.08.2012 und auf die öffentliche Beschlussvorlage V/0597/2012/1. Erg. vom 
11.09.2012  verwiesen. 
 
2. Künftiges Verfahren:  
 
Die für das Jahr 2012 mit dem Ratsbeschluss vom 19.09.2012 (öffentliche Beschlussvo rlage 
V/0597/2012/1. Erg.) gefund ene Lösung verfolgt das  Ziel die Betriebsführung durch die DJK 
Coburg zu sichern. Der durch die DJK Coburg s ichergestellte Betrieb des Freibades ist – auch im 
Vergleich mit dem Betrieb der städtischen Freibäder – wirtschaftlich, so dass die bei der Defizit re-
gelung für das Jahr 2012 berücksichtigten Kosten als angemessen anzusehen sind. Die gefund e-
ne Regelung ist deshalb auch für die Folgejahre zugrunde zu legen.    
 
2.1. Die Grundlagen für den Defizitausgleich ab 2013 sind daher folgende:  
 
2.1.1. Kosten:  
 
Personalkosten 190.000 € 
Energieverbrauch für den Betrieb des Fre ibades mit der 
Einschränkung der Erwärmung des Bade - und Brauchwas-
sers über Absorber- bzw. Solaranlage 
nach tatsächlichem Verbrauch 
Grundstückskosten nachgewiesene Kosten 
Verwaltungskostenpauschale 14.000 €

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V/0864/2012 
Erläuterungen zur Tabelle: 
- Die Personalkoste n in Höhe von 190.000,00 € enthalten nun  auch die Kosten für eine 
ganzjährige Beschäftigung der Schwimmmeister/Fachkräfte und der Kassenkräfte.  
- Die weiteren Positionen werden im bisherigen Umfang zu Grunde gelegt.  
 
2.1.2. Erträge:  
 
Die erwartbaren Erträge aus Eintrittsgeldern hängen unmittelbar von dem witterungsa bhängigen 
Erfolg der jeweiligen Freibadsaison ab und sind betrieblich kaum beeinflus sbar. Die Einnahmen 
bewegen sich zwischen weniger als 100.000 € in schlechten Jahren (wie z.B. 2011: Erträge 99.152 
€) und knapp 170.000 € (gute Saison 2010: 169.144 €).  
 
2.1.3. Ergebnis 
 
Die folgende beispielhafte Gegenüberstellung von Kosten - und Ertragsgrößen zeigt, dass zu e r-
warten ist, dass in „Normaljahren“ grundsätzlich die nunmehr vorgesehene Zuschuss zahlung von 
160.000 € ausreicht, um die Kosten des Betriebs der Coburg zu decken.  
 
Personalkosten:     190.000 € 
Sonstige Kosten:    100.000 € (Mittelwert der Jahre 2010 und 2011) 
Summe:                  290.000 € 
Abzgl. Einnahmen: 130.000 € („Normaljahr“, unter Berücksichtigung der Abführungen an    
               die Stadt Münster für verkaufte Jahres- und Bonuskarten) 
Defizit:                     160.000 € (entspricht der Höhe des neuen Zuschusses) 
 
Die angepasste Defizitabdeckung gilt ab dem Jahr 2013 ff und soll zunächst für 5 Jahre gelten (bis 
einschließlich 2017). Durch die befristete Geltung der modifizierten Regelungen werden Risiken 
z.B. aus schwer planbaren Tarifanpassungen kommender Jahre im B ereich der Personalkosten 
abgefedert.  
 
2.2. Erkenntnisse aus der Saison 2012 
 
Nach der vorläufigen Abrechnung 2012 aufgrund der von der Coburg zur Verfügung g estellten 
Zahlen ergibt sich eine  voraussichtliche Überzahlung von 8.025,34 €. Dabei sind die von der 
Coburg an die Stadt Münster abzuführenden Beträge für verkaufte Saison- und Bonuskarten schon 
berücksichtigt. Eine endgültige Abrechnung wird nach dem Jahreswechsel bis zum 01.05.2013 
vorgenommen.  
Im Ergebnis hat sich die vorgeschlagene Neuregelung des Defizitausgleichs in 2012 b ewährt; die 
Höhe des neu festgesetzten Zuschusses ist somit angemessen.    
 
2.3. „Risikotopf“ 
 
Zusätzlich sichert die Einrichtung eines sogenannten Risikotopfes in Höhe von bis zu  40.000 € die 
Möglichkeit, zusätzliche Defizite in  Jahren mit witterungsbedingten Einnahmeverlusten  auszuglei-
chen, o hne zusätzliche Finanzmittel bereitstellen zu müssen. Die Vergangenheit zeigt, dass es 
erforderlich ist, ein Szenario mit geringen Erträgen in die Defizitregelung mit aufzunehmen (z.B. 
2011 als schlechtes Jahr). Die Entstehung und Geltendmachung weiterer über die Ziffer 2.1.1 h in-
ausgehender  Kosten berechtigt nicht zur Verwendung dieser zusätzlichen Mittel, sondern soll a l-
lein einen erhöhten Einnahmeausfall kompensieren.  
Haushaltsmäßig wird die Gesamtsumme von 200.000 € in den Haushalt eingestellt unter der Ma ß-
gabe, dass davon 160.000 € in drei Raten ausgezahlt und die restlichen Beträge bei Bedarf abg e-
fordert werden. Der Betrag von 40.000,00 € wird im Haushalt mit einem S perrvermerk versehen 
und geht, wenn er nicht benötigt wird, in der Jahresrechnung des jeweiligen Haushaltsjahres unter.  
Das Gesamtpaket des erhöhten Zuschusses  und des Risikotopfes ist mit der DJK Coburg einve r-
nehmlich besprochen worden. Die Regelung berücksichtigt im Sinne des Vereins auch die Verlä u-

- 4 - 
V/0864/2012 
fe schlech ter Betriebsjahre und sichert somit den Betrieb des DJK Sportbades durch die DJK  
Coburg als öffentliches Bad.   
 
2.4. Zukünftige Abwicklung  
An der bewährten ratenweise Auszahlung des Zuschusses wird festgehalten. Es gilt entsprechend 
der bisherigen Regelung folgendes:  
 
30 % oder, wenn haushaltrechtlich möglich, 50% des im jeweiligen Haushaltsjahr 
veranschlagten Betrages für den Defizitausgleich zum 01.02. eines jeden Jahres,  
  Restsummen jeweils zum 01.05. und 01.07. eines jeden Jahres. 
 
Wie auch bislang legt die DJK die Abrechnung für die abgelaufene Badesaison bis zum 01.05. des 
Folgejahres vor, um festzustellen, ob es Über - oder Unterzahlungen gegeben hat. Die vorhand e-
nen Einzelposten der Abrech nung (z.B. Personalkosten, ggfls mit Kosten für die Lohnfortzahlung, 
Betriebskosten) sind im Einzelnen nachzuweisen. Sollte es Unte rzahlungen gegeben haben, wird 
die Stadt zeitnah für eine entsprechende Anpassung sorgen. Sollten sich Übe rzahlungen ergeben 
haben, verbleiben diese Beträge bei der DJK und werden mit den Zuschüssen für das Folgejahr 
verrechnet. 
 
Grundsätzlich gilt, dass kostenrelevante betriebliche Veränderungen vorab von der DJK Coburg 
schriftlich anzuzeigen sind und durch die Stadt genehmigt werden müssen.  
 
2.5.  Option  
 
Sowohl die DJK Coburg als auch die Stadt Münster gehen davon aus, dass mit der ang epassten 
Defizitabdeckung eine nachhaltige Regelung gefunden wurde, deren Modalitäten unterschiedliche 
Saisonverläufe bestmöglich berücksichti gen. Gleichzeitig stellt die Ne uregelung sicher, dass der 
Defizitausgleich in seiner Summe nach oben begrenzt ist, nämlich auf max. 200.000 € im Jahr. 
 
Sollte der Maximalbetrag unter Anwendung der obigen Berechnungsmodalitäten für den Defizi t-
ausgleich nicht ausreichen, wird das Ziel verfolgt, das Bad von dem städtischen Bäderbetrieb wei-
ter betreiben zu lassen.  In diesem Fall muss dann eine Entscheidung getroffen werden, wie mit 
dem über 200.000 € liegenden Defizit einmalig zu verfahren ist. Fragen zum  diesbezüglichen Ver-
fahren, zur Abwicklung und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wird das Sportamt dann in 
Rückkopplung zum Verein der DJK Coburg und unter Hinzuziehung  der zuständigen Fachämter 
der Verwaltung klären.   
 
2.6.  Instandsetzungs- und -haltungskosten  
 
Nach Saisonende im Herbst eines jeden Jahres findet  nach wie vor eine gemeinsame Begehung 
des Freibades mit Vertretern der Stadt Münster und der DJK statt. Hierbei sind die erforderl ichen 
Instandsetzungsarbeiten bzw. Instandhaltungskosten zu ermitteln. 
 
Sollten die finanziellen Möglichkeiten der DJK nicht ausreichen, die Instandhaltungskosten  in vo l-
ler Höhe zu tragen, ist ein finanzieller Ausgleich von der DJK g egenüber der Stadt zu beantragen. 
Dieses Verfahren ist auch bei künftigen baukostenrelev anten Maßnahmen anzuwenden. Im Ra h-
men einer Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster ist hierüber eine Einzelfallentscheidung 
zu treffen. 
 
2.7. Vertragliche Regelung 
 
Die neuen Modalitäten des Defizitausgleichs ab dem Jahr 2013 ff sind im Detail zw ischen der 
Stadt Münster und der DJK Sportschule vertraglich zu regeln. Die Inhalte des anliegenden Vertr a-
ges sind mit dem zentralen Justiziariat abgestimmt.  
 
I. V.

- 5 - 
V/0864/2012 
gez. 
Dr. Hanke  
Stadträtin 
 
Anlage

Beratungsverlauf (4)

04.12.2012 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Grevener Straße 125

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0864/2012
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37